Sollten Arbeitnehmer mehr als sechs Wochen oder wiederholt arbeitsunfähig erkrankt sein, so steht ihnen ein Recht auf Unterstützung bei der Rückkehr an den Arbeitsplatz durch den Arbeitgeber zu (§ 74 SGB V). Dabei kann die stufenweise Wiedereingliederung, auch als “Hamburger Modell” bekannt, angewendet werden.
Was verbirgt sich hinter diesem Modell? Was sind die Anforderungen? Darüber gibt unser neues Informationsblatt Auskunft.
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