* Der DHV-Beitrag ist als Werbungskosten steuerlich absetzbar und beträgt 1% vom Bruttoarbeits- bzw. Vorruhestandseinkommen, der Rente oder dem Arbeitslosengeld I (gerundet auf volle Euro), mindestens 6,00 €, höchstens 25,00 € monatlich. Sonderbeiträge (monatlich) gelten für: Auszubildende 3,00 €; Fachschüler, Studierende, Hausfrauen/-männer, Bezieher von Elterngeld und Arbeitslosengeld II 2,00 €.