Die Christlichen Gewerkschaften in Deutschland arbeiten seit über 100 Jahren für das Gemeinwohl auf der Basis der christlichen Soziallehre. Seit Ihrem ersten Kongress im Jahre 1899 in Mainz haben sie einen weiten Weg zurückgelegt. Die erfolgreiche Arbeit Christlicher Gewerkschaften in Deutschland endete vor fast 90 Jahren mit dem Verbot aller Gewerkschaften durch die Nationalsozialisten.
Nach dem Zweiten Weltkrieg wurde durch die alliierten Kontrollbehörden eine Wiederbegründung der Christlichen Gewerkschaften verhindert. Sie zogen das Modell der Einheitsgewerkschaft dem der Richtungsgewerkschaften vor.
Gegen große Widerstände konnten es die Christlichen Gewerkschaften durchsetzen, dass Gewerkschaftspluralismus in Deutschland besteht. Nur durch Wettbewerb werden Gewerkschaften zu Höchstleistungen in der Vertretung von Arbeitnehmerinteressen angespornt.
Dies ist ein wesentlicher Beitrag zur Erhaltung unserer freiheitlich-demokratischen Grundordnung. Die Christlichen Gewerkschaften sind dabei im Aufwind. Die Arbeitnehmer erkennen zunehmend, dass diese eine klare Alternative zu der „Einheitsgewerkschaft“ sind.
Erstmals 1964 hatte der Christliche Gewerkschaftsbund Deutschlands Leitsätze verabschiedet, die Richtung und Ziel der Gewerkschaftsarbeit festlegten. Heute wie damals bekennt sich der CGB zu christlichen Grundsätzen als Fundament seines gewerkschaftlichen Handelns. Überkonfessionalität und Überparteilichkeit sind weiterhin wichtige Grundpfeiler seiner Arbeit.
Der CGB ist eingebunden in eine plurale, europäische Gewerkschaftsbewegung, die Monopolansprüche ablehnt und die Zukunft einer durch Meinungsvielfalt geprägten Gesellschaft aus christlicher Verantwortung mitgestaltet.