In der Basisausbildung wird das Handwerkszeug vermittelt, über das jeder Betriebs- oder Personalrat verfügen muss. Hier werden überwiegend Rechtskenntnisse aufgebaut, ohne die Betriebsratsarbeit nicht funktionieren kann. Denn die Arbeit des Betriebsrates verlangt gerade formale Kenntnisse der gesetzlichen Anforderungen. Oftmals erlangen Betriebsratsbeschlüsse keine Rechtskraft, da sie fehlerhaft zustande gekommen sind.
Die Basisausbildung deckt dabei die Rechtsgebiete Betriebsverfassungsrecht und Arbeitsrecht ab. Die Seminare sind aufeinander aufgebaut und setzen in den höheren Stufen bestimmte Vorkenntnisse voraus.
Grundlagenseminare sind Betriebsverfassung I (Aufgaben, Rechte und Pflichten als Betriebsrat), Jugend- und Auszubildendenvertretung I (Aufgaben, Rechte und Pflichten der JAV), Bundes-/Landespersonalvertretungsgesetz I (Aufgaben, Rechte und Pflichten als Personalrat) sowie Arbeitsrecht I (Individualrecht/Begründung und Ausfüllung des Arbeitsverhältnisses). Die Grundlagenseminare wenden sich an Betriebsräte mit keinen bis wenigen Kenntnissen.
Zu den Aufbauseminaren gehören Betriebsverfassung II (Die Beteiligungsrechte des Betriebsrates), Jugend- und Auszubildendenvertretung II (Die Beteiligungsrechte der JAV), Bundes-/Landespersonalvertretungsgesetz II (Die Beteiligungsrechte des Personalrates) und Arbeitsrecht II (Kollektivrecht/Die wichtigsten Arbeitsgesetze im Überblick, insbesondere zu Mitarbeitergremien und -zusammenschlüssen). Diese Seminare sind für Betriebsräte mit Grundkenntnissen konzipiert.
In den Seminaren Betriebsverfassung III (Durch- und Umsetzung der Beteiligungsrechte des Betriebsrates) werden die Kenntnisse zu den Beteiligungsrechten des Betriebsrates vertieft. Arbeitsrecht III vermittelt das Wissen um die Beendigung von Arbeitsverhältnissen durch Kündigung und den Kündigungsschutz.