Wie wird man Betriebsrätin oder Betriebsrat

Mitglied im Betriebsrat wird man durch Wahlen nach dem Betriebsverfassungsgesetz.
Betriebsratswahlen finden alle vier Jahre statt.

Aber auch außerhalb dieses Zeitraums können Betriebsräte neu gewählt werden, wenn etwa in einem Unternehmen noch gar kein Betriebsrat besteht.

Jeder Betriebsangehöriger kann sich aufstellen lassen.

Wenn man für seine Kolleginnen und Kollegen Verbesserungen in sozialen Angelegenheiten erreichen oder Belegschaft eine Stimme gegenüber dem Arbeitgeber geben möchte, ist eine Mitgliedschaft im Betriebsrat das Mittel der Wahl.

Unsere DHV Geschäftsstellen helfen Ihnen gerne weiter!

Oder... einfach jetzt kurz anrufen!

Wie wird man Betriebsrätin oder Betriebrat?

Mitglied im Betriebsrat wird man durch Wahlen nach dem Betriebsverfassungsgesetz.
Betriebsratswahlen finden alle vier Jahre statt.

Aber auch außerhalb dieses Zeitraums können Betriebsräte neu gewählt werden, wenn etwa in einem Unternehmen noch gar kein Betriebsrat besteht.

Jeder Betriebsangehöriger kann sich aufstellen lassen.

Wenn man für seine Kolleginnen und Kollegen Verbesserungen in sozialen Angelegenheiten erreichen oder Belegschaft eine Stimme gegenüber dem Arbeitgeber geben möchte, ist eine Mitgliedschaft im Betriebsrat das Mittel der Wahl.

 

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