Der Arbeitgeber ist verpflichtet, seine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter jährlich durch einen unabhängigen Arbeitsmediziner untersuchen zu lassen. Weiterhin hat der Arbeitgeber die Arbeitsplätze so zu gestalten, dass sie im Rahmen des „Gesundheitsschutzes“ für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter unbedenklich sind, z.B. Bildschirmarbeitsplätze.
Gesundheitsvorsorge
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