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CGB FORDERT VERZICHT AUF UMSTRITTENE GASUMLAGE

CGB FORDERT VERZICHT AUF UMSTRITTENE GASUMLAGE

GESETZGEBER SOLLTE RECHTLICHEN BEDENKEN RECHNUNG TRAGEN

 

Der Christliche Gewerkschaftsbund (CGB) hat schwerwiegende rechtliche Bedenken gegen die von der Bundesregierung beschlossene befristete Gasumlage. Wie jetzt bekannt wurde, soll das Aufkommen aus der Umlage in Höhe von 34 Mrd. Euro zu 90 Prozent allein zwei Unternehmen zugutekommen, dem Energiehandelsunternehmen Uniper, das mehrheitlich dem finnischen Energiekonzern Fortum gehört und an dem der Bund zu etwa 30 Prozent beteiligt ist sowie Sefe, dem unter Treuhandverwaltung stehenden Nachfolgeunternehmen der ehemaligen deutschen Gazprom-Tochter. Ob eine Umlage, die im wesentlichen zugunsten von zwei Unternehmen erhoben wird, mit dem Gleichheitsgebot und EU-Recht vereinbar ist, wird nicht nur vom CGB bezweifelt.

 

Peter Rudolph, Vorsitzender des CGB-Landesverbandes Bremen und stellv. Vorsitzender der CDA-CGB-Bundesarbeitsgemeinschaft: Die Bundesregierung ist 2020 aus guten Gründen auch nicht auf die Idee gekommen, ihr 9 Milliarden schweres Rettungspaket für die Deutsche Lufthansa durch eine Mobilitätsumlage zu finanzieren. Auch die Sicherstellung der Gasversorgung sollte aus Steuermitteln gewährleistet werden, nicht durch eine Gasumlage, von der die Bürger zudem mit großen bürokratischen Aufwand teilweise wieder entlastet werden sollen.

 

Für einen Verzicht der Bundesregierung auf die Gasumlage, wie ihn auch der niedersächsische Städtetag fordert, ist es noch nicht zu spät. Gegebenenfalls liegt es auch in der Hand des Deutschen Bundestages, die Umlage zu stoppen.

 

 

Als Ansprechpartner für diese Pressemitteilung steht Ihnen bei Bedarf der CGB-Landesvorsitzende Peter Rudolph unter der Mobilfunknummer 0178-71 95 570 zur Verfügung.

 

CGB-Landesverband Bremen

Kirchhuchtinger Landstr. 170

28259 Bremen

Telefon 0421-32 33 31

Telefax 0421-32 33 21

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Wer im Glashaus sitz soll nicht mit Steinen werfen!

Ein Kommentar von Harm Wellmann

 

Man kann ja geteilter Meinung über Flugreisen im Urlaub aus diversen Gründen (Umweltbelastung z.B.) sein.

In Deutschland hat der Urlaub einen hohen Stellenwert. Gerade nach zwei Jahren Corona haben sich Viele diesen nach den Lockerungen verdient.

Und auch die Kolleginnen und Kollegen in der Tourismusbranche und die am Flughafen arbeiten, atmen angesichts von 2 Jahren mit Corona Maßnahmen und deren Folgen auf.

Nun hat die „große“ Einheitsgewerkschaft zu Streik aufgerufen. Die Urlauber, die über diverse Flughäfen ins Ausland reisen wollten, hatten in der Vergangenheit – wie man der Presse entnehmen konnte – bereits durch den Personalmangel genug Probleme. Auch die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die dort tapfer aufgrund Personalmangels die Stellung halten, hatten in den letzten Wochen genug und viel zu tun.

Vor dem Hintergrund und der Sommerferien in mehreren Bundesländer lassen das hervortreten, was die Einheitsgewerkschaft und ihr Dachverband anderen kleinen Gewerkschaften wie der GdL im Bereich der Bahn oder Cockpit immer vorgeworfen haben: Haschen nach Aufmerksamkeit, um sich medial am besten zu verkaufen. Nun halten sie sich selber nicht dran.

Der Clou des Ganzen ist, dass der Hauptfunktionär der Einheitsgewerkschaft selber in den Urlaub wahrscheinlich geflogen ist. Hier liegt die Vermutung nahe, dass dieses Aufgrund der Insiderkenntnisse natürlich passierte, bevor zum Streik aufgerufen worden ist. Man könnte behaupten, das setzt dem Ganzen das Sahnehäubchen auf. Wir glauben, dass der Hauptfunktionär natürlich selber auch seinen Urlaub verdient hat. Aber wir glauben auch, dass die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer es verdient hätten, ihren lang ersehnten Urlaub stressfrei antreten zu können.

Natürlich kann man marketingtechnisch den Organisatoren des Streiks Recht geben, dass man jetzt streiken muss, um die größte Aufmerksamkeit zu erreichen. Aber die vielen persönlichen Schicksale sprechen eigentlich nicht dafür. Arbeitnehmerfamilien, welche sich nach Corona entschlossen haben, wieder einmal in den verdienten Urlaub zu fliegen, wurde dieser versalzen. Ob diese Arbeitnehmer diesen Urlaub in irgendeiner Form kompensiert bekommen, wird wahrscheinlich die Streikorganisatoren und Verantwortlichen nicht interessieren.

Vielleicht schafft es die Einheitsgewerkschaft ja, die Schlange der Wartenden vom Kölner Flughafen bis hin zu Kölner Dom stehen zu lassen, das wäre doch mal ein Foto, was es in die Geschichtsbücher schaffen würde.

Zudem gilt auch hier nicht Wasser predigen und Wein trinken. Man sollte sich nicht nur aus werbetechnischen Gründen mit der „Fridays for the future“ Bewegung solidarisieren und dann aber selber Wochenlang wegfliegen. Das hat etwas von Pharisäertum. Wenn ich mir als Hauptfunktionär unteranderem die Bekämpfung des Klimawandels auf die Fahnen schreibe, dann sollte ich beispielhaft vorrangehen.

In der Presse steht dann auch – mal nur so nebenbei erwähnt- der Streik am Prime Day Mitte Juli bei Amazon. Man könnte das Gefühl gewinnen, dass dieser Streik nur in der Presse stattfindet, denn Amazon scheint diesen Streik bereits einzuplanen.

Bitte verstehen sie mich nicht falsch, als Gewerkschaft halten wir das Streikrecht hoch und in Ehren. Wir sind aber der Auffassung, dass es nicht missbraucht werden sollte. Streik ist eigentlich die ultima ratio eines Tarifkampfes und sollte nicht für das profane Verlangen nach medialer Aufmerksamkeit missbraucht werden. Die Streiks werden so zu einer Potemkinschen Fassade und zu einem Ritual welches man unbedingt benötigt, das aber gar nicht mehr seinen Zweck erfüllt.

Man kommt sich dann etwas verspottet vor, wenn aus den Kreisen der Einheitsgewerkschaft anderen Gewerkschaften gemaßregelt und dazu aufgefordert werden, weiter zu verhandeln, so geschehen bei der GdL und Cockpit, für einen selber jedoch nicht gilt, was man von anderen verlangt. Sie sitzen selber im Glashaus und machen sich die Regeln passend.

In diesem Sinne: JA zum Streikrecht NEIN zur Einheitsgewerkschaft!

Wir wünschen allen Arbeitnehmern einen verdienten Erholungsurlaub!

Close-up Of Businessman Taking Care Of Golden Stack Coin

Tarifabschluss erzielt!

In der 3. Verhandlungsrunde am 05./06.07.2022 in Neu-Isenburg konnte ein Abschluss erzielt werden:

    • Laufzeit: 33 Monate bis zum 31.12.2024
    • Einmalzahlungen im Oktober 2022:
      A-Bereich/TG 1-3: 1.000 €; B-Bereich/TG 4-6: 900 €; C-Bereich/TG 7-9: 800 €
    • Gehaltserhöhungen:
      3,2 % ab Januar 2023
      2,0 % ab Januar 2024
    • Erhöhung der Ausbildungsvergütungen:
      Ab Oktober 2022: 1. Ausbildungsjahr: 50 €; 2. Ausbildungsjahr: 60 €; 3. Ausbildungsjahr: 70 €
      Ab Januar 2024 2024:   Erhöhung um 2,0 % für alle Ausbildungsjahre
    • Erhöhung der Zulagen Führung, Leitung, Expertise:
      Ab Januar 2023: Um 10 %
      Ab Januar 2024: Um 2,0 %
    • Erhöhung der VG A1
      um weitere 30 € und schnellerer Aufstieg in den Tätigkeitsjahren für VG A2 und A3
    • Rentennahe Teilzeit (renaTe):
      Möglichkeit der Inanspruchnahme bereits 5 Jahre vor der Regelaltersgrenze
    • Ab 2023: Zwei freie Tage für die Auszubildenden zur Prüfungsvorbereitung
    • Erhöhung der Zulage zur Mitarbeitergewinnung von 10 % auf 20 %.
    • Verlängerung Altersteilzeittarifvertrag

 

Die DHV, die mit Mitgliedern aus den Volks- und Raiffeisenbanken bei den Verhandlungen vertreten war, bewertet den Tarifabschluss als einen akzeptablen Kompromiss. Die vorhergehenden Tarifabschlüsse bei den Privatbanken, öffentlichen Banken und Versicherungen hatten bereits eine Tendenz für die Tarifverhandlungen bei den Volks- und Raiffeisenbanken gezeigt. In den schwierigen, aber konstruktiven Verhandlungsrunden konnte erfolgreich ein Paket geschnürt werden, das über den vergleichbaren Abschlüssen der vergangenen Monate liegt. Insbesondere die überproportionale Erhöhung der Zulagen ist positiv zu bewerten. Beschäftigte, die diese Zulage erhalten, kommen in den Genuss einer effektiv höheren Gehaltserhöhung zum 01.01.2023, die in weiten Teilen 3,5 % und mehr beträgt. Mit der Erhöhung des Zeitraums der Inanspruchnahme der rentennahen Teilzeit gewinnt dieses Instrument für einen sozialverträglichen Übergang zunehmend an Attraktivität.

Bedauerlich ist, dass der AVR nicht bereit war, über eine Arbeitszeitverkürzung um eine Wochenstunde, wahlweise 6 freie Tage im Jahr, zu verhandeln. Dies wäre ein Signal hin zu mehr work-life-balance gewesen. Wir bleiben weiter dran bei diesem Thema!

 

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DAK-Gesundheit: Zuschuss zur Entgeltumwandlung nach BetrAVG geltend machen!

Die DAK-Gesundheit ist seit dem 01.01.2022 gemäß § 1 a Abs. 1 a des Gesetzes zur Verbesserung der betrieblichen Altersversorgung (BetrAVG) verpflichtet, auch für Entgeltumwandlungen, die vor dem 01.01.2019 vereinbart wurden, einen Zuschuss in Höhe von 15 % des umgewandelten Entgelts zu zahlen, sofern durch die Entgeltumwandlung Sozialversicherungsbeiträge eingespart werden.

Grundlage für die individuelle Vereinbarung einer Entgeltumwandlung ist § 40 MTV DAK-TV. Dort geregelter Durchführungsweg ist die Entgeltumwandlung im Wege einer Direktversicherung. Die Leistungen nach der Anlage 7 DAK-TV, die von der DAK-Gesundheit getragen werden, stellen keine Direktversicherung im Sinne des § 40 MTV DAK-TV dar.

Alle Beschäftigten der DAK-Gesundheit, die mit der DAK-Gesundheit eine Entgeltumwandlung nach § 40 DAK-TV vereinbart haben, haben einen Anspruch auf einen Zuschuss in Höhe von 15 % des umgewandelten Entgelts, den die DAK-Gesundheit an die Direktversicherung weiterleiten muss, soweit sie Sozialversicherungsbeiträge einspart!

Sie sind sich unsicher – dann zögern Sie nicht – rufen Sie uns an – wir helfen Ihnen schnell weiter!

Uns erreichen Fragen von Mitgliedern, warum die DAK-Gesundheit in ihrem Fall den 15-prozentigen Zuschuss nicht an die Direktversicherung weitergeleitet hat. Wir fordern die DAK-Gesundheit auf, ihrer gesetzlichen Verpflichtung aus § 1 a Abs. 1 a BetrAVG nachzukommen und den Zuschuss auf die Entgeltumwandlung korrekt im Sinne des Gesetzes weiterzuleiten!

 

Unser Rat an die Kollegen/innen, die Entgeltumwandlung gem. § 40 DAK-TV betreiben: Machen Sie Ihren Anspruch auf Weiterleitung eines Zuschusses i.H.v. 15 % des umgewandelten Entgelts rückwirkend zum Januar 2022 geltend! Nachfolgend ein Mustertext für die Geltendmachung des Anspruchs:

 
 

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich habe mit Ihnen vor dem 01.01.2019 eine Vereinbarung zur Entgeltumwandlung im Wege einer Direktversicherung abgeschlossen. Gemäß § 1 a Abs. 1 a  BetrAVG sind Sie verpflichtet, 15 % des umgewandelten Entgelts als Zuschuss an meine Direktversicherung weiterzuleiten, soweit die DAK-Gesundheit als meine Arbeitgeberin durch die Entgeltumwandlung Sozialversicherungsbeiträge einspart.

Dieser seit dem 01.01.2022 für meine Entgeltumwandlung bestehende Verpflichtung sind Sie bislang nicht nachgekommen. Auf meiner Gehaltsabrechnung ist dieser Zuschuss auch nicht gesondert ausgewiesen. Ich fordere Sie auf, rückwirkend ab dem 01.01.2022 den in § 1 a Abs. 1 a BetrAVG geregelten Zuschuss in Höhe von 15 % des umgewandelten Entgelts an meine Direktversicherung bei der … weiterzuleiten.

Ich bitte um schriftliche Bestätigung innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt des Schreibens, dass Sie meiner Aufforderung entsprechend den von Januar bis Juni dieses Jahres entstandenen Zuschussbetrag an meine Direktversicherung weitergeleitet haben und dass meine zukünftigen Ansprüche auf eine Zuschusszahlung gem. § 1 a Abs. 1 a BetrAVG erfüllt werden.

Arbeitnehmerkammern

100 JAHRE ARBEITNEHMERKAMMERN IM LANDE BREMEN

DHV FORDERT DIE ERRICHTUNG VON ARBEITNEHMERKAMMERN IN ALLEN BUNDESLÄNDERN

Der CGB-Landesvorsitzender Peter Rudolph (re.)

mit dem EU-Kommissar Nicolas Schmit

 

Seit dem Jahre 2001 verfügt das Land Bremen über eine Arbeitnehmerkammer. Sie entstand durch Fusion der bereits 1921 auf maßgebliche Initiative des späteren Reichspräsidenten Friedrich Ebert gegründeten Arbeiter- und Angestelltenkammer.

Das 100-jährige Kammerjubiläum wurde am 27.Juni mit einem Empfang im Bremer Ratskeller gewürdigt, an dem für die DHV unser Kollege und Bremer CGB-Landesvorsitzender Peter Rudolph teilnahm. Hochkarätiger Gastredner des Jubiläumsempfangs war der EU-Kommissar für Beschäftigung und Soziale Rechte Nicolas Schmit.

 

Die DHV und ihre christlichen Partnergewerkschaften im CGB haben das Kammerjubiläum zum Anlass genommen, ihre langjährige Forderung nach der Errichtung von Arbeitnehmerkammern in allen Bundesländern zu wiederholen und zu bekräftigen. Bislang gibt es in Deutschland nur in Bremen und im Saarland Arbeitnehmerkammern, wo sie hervorragende Arbeit leisten.

Die DHV bedankt sich beim scheidenden Hauptgeschäftsführer der Arbeitnehmerkammer Bremen Ingo Schierenbeck und seinen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern für die langjährige gute und vertrauensvolle Zusammenarbeit, deren Fortsetzung dessen Nachfolger Peer Rosenthal Kollegen Peter Rudolph bereits schriftlich zugesichert hat.

Rudolph, der die DHV 12 Jahre, bis Dezember 2020, in der Vollversammlung der Kammer vertreten hat und zuvor bereits in Kammerausschüssen mitgearbeitet hatte: „Die Arbeitnehmerkammer Bremen ist die unabhängige und überparteiliche Interessensvertretung aller Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Bremen und Bremerhaven. Gerade in einer Zeit, in der immer weniger Beschäftigte gewerkschaftlich organisiert sind und auf eine tarifliche Absicherung ihrer Einkommen und Arbeitsbedingungen vertrauen können, bedarf es eines solchen Pendants zu den mächtigen Wirtschaftskammern wie Handels- und Handwerkskammer. Es ist für mich daher unverständlich, wenn sich noch immer Parlamentarier und führende DGB-Gewerkschafter gegen die Errichtung weiterer Arbeitnehmerkammern sträuben und dabei zum Teil verfassungsrechtliche Bedenken anführen. Dabei hat das Bundesverfassungsgericht bereits festgestellt, dass die Gesetze der Länder Bremen und Saarland über die Errichtung von Arbeitnehmerkammern als Körperschaften des öffentlichen Rechts mit Pflichtzugehörigkeit aller Arbeitnehmer mit dem Grundgesetz vereinbar sind.“

Arbeitnehmerkammern sind aus Sicht von DHV und CGB auch keine von Gewerkschaften zu fürchtende Konkurrenz. Die Verhältnisse in Bremen wie auch im Saarland belegen, dass die abhängig Beschäftigten Arbeitnehmerkammern nicht als Ersatz für Gewerkschaften sehen. In beiden Ländern ist trotz langjährig bestehender Kammern der gewerkschaftliche Organisationsgrad deutlich höher als im Bundesdurchschnitt.

Wichtig ist für die DHV und ihre Partnergewerkschaften, dass die Arbeitnehmerkammern selbst ihre Aufgabe als Interessensvertretung aller Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ernst nehmen und sich nicht als verlängerter Arm der DGB-Gewerkschaften missbrauchen lassen. Gewerkschaftspluralismus, wie er Dank der DHV in der Vollversammlung und in den Ausschüssen der Arbeitnehmerkammer Bremen besteht, ist deshalb unabdingbar und notwendig. Auch dies hat das Bundesverfassungsgericht bereits vor Jahren bestätigt, in dem es 1985 auf Antrag des CGB Teile des damaligen Gesetz über die Arbeitnehmerkammern im Lande Bremen für nichtig erklärte. Wie das höchste deutsche Gericht seinerzeit feststellte, gelten die Grundsätze, die es zur Chancengleichheit der Wahlbewerber bei allgemeinen politischen Wahlen entwickelt hat, auch bei Wahlen im Arbeits- und Sozialwesen, jedenfalls dann, wenn der Gesetzgeber für alle Arbeitnehmer die Zwangsmitgliedschaft in einer Körperschaft des öffentlichen Rechts anordnet und das Vertretungsorgan in unmittelbarer Wahl nach den Grundsätzen der Verhältniswahl gewählt wird.

Die DHV, die seit 2021 durch den DAK-Gesundheit Kollegen Torsten Meyer in der Kammer-Vollversammlung vertreten ist, wird auch zukünftig darauf achten, dass die Arbeitnehmerkammer ihrer Verantwortung als Interessenvertretung aller bremischen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer gerecht wird.

——

Copyright CGB Bremen

54. Richterwoche des Bundessozialgerichts in Kassel

Vom 30.-31. Mai 2022 fand in Kassel die 54. Richterwoche des Bundessozialgerichts statt. Als DHV-Vertreter nahm Martin Fehrmann an der Tagung teil. Er ist zugleich ehrenamtlicher Richter am Bundessozialgericht.

Den Eröffnungsvortrag hielt der Präsident des Bundesverfassungsgerichts, Prof. Dr. Stephan Harbarth.
Prof. Dr. Beate Jochimsen von der Hochschule für Wirtschaft und Recht in Berlin referierte zum Thema Daten teilen, besser heilen – Datenschutz und Digitalisierung im Gesundheitswesen.  „Wir brauchen eine neue Diskussion der im Zuge der Digitalisierung berührten Normen. Statt dem Datenschutz hier eine herausragende Rolle einzuräumen, gilt es, diesen mit anderen Normen wie dem Recht auf Leben und Gesundheit oder gesellschaftlicher Teilhabe z.B. in Form von Bildung, Erziehung oder Kultur abzuwägen“. So lautete eine der Thesen des Vortrags. Eine Abwägung des Rechts auf Datenschutz mit anderen Rechtsgütern ist sicherlich erforderlich. Entscheidend sind die Grenzen der Güterabwägung in der konkreten Ausgestaltung.
Dr. Doris Pfeiffer, Vorstandsvorsitzende des GKV-Spitzenverbands, konstatierte in ihrem Vortrag zum Thema GKV und Pandemie, dass die GKV unter Pandemiebedingungen leistungsfähig und flexibel auf kurzfristige Handlungsbedarfe zur Sicherstellung der gesundheitlichen Versorgung reagiert habe. Die Pandemie habe aber bestehende Defizite in der GKV-Versorgung verstärkt offengelegt und den dringenden Reformbedarf aufgezeigt. Insbesondere die sich abzeichnende Finanzierungslücke für das kommende Jahr stelle eine immense Herausforderung dar.
Die neue Präsidentin des Bundesarbeitsgerichts, Inken Gallner, referierte zum Thema Recht und Europa. „Die europäische Rechtsgemeinschaft ist zerbrechlich, weil sie nicht von einem Nationalstaat getragen ist, der wegen der Identifikation seiner Staatsangehörigen mit ihm besondere Bindungskräfte erzeugt. Deshalb halte ich es für essentiell, dass der EuGH, der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte, die nationalen Verfassungsgerichte und alle Gerichte der Mitgliedsstaaten ihre Kräfte bündeln und die europäische Rechtsgemeinschaft vor autoritären Angriffen von innen und außen schützen.“ Dieser Meinung der Präsidentin des Bundesarbeitsgerichts muss man uneingeschränkt zustimmen. Man kann nur hoffen, dass der Appell vor allem in Bezug auf Ungarn und Polen nicht schon zu spät kommt.

Martin Fehrmann, ehrenamtlicher Bundessozialrichter (re.) im Gespräch mit dem Präsidenten des Bundessozialgerichts, Prof. Dr. Rainer Schlegel

Foto Richterwoche Kassel1

54. Richterwoche des Bundessozialgerichts in Kassel

Vom 30.-31. Mai 2022 fand in Kassel die 54. Richterwoche des Bundessozialgerichts statt. Als DHV-Vertreter nahm Martin Fehrmann an der Tagung teil. Er ist zugleich ehrenamtlicher Richter am Bundessozialgericht.

Den Eröffnungsvortrag hielt der Präsident des Bundesverfassungsgerichts, Prof. Dr. Stephan Harbarth.
Prof. Dr. Beate Jochimsen von der Hochschule für Wirtschaft und Recht in Berlin referierte zum Thema Daten teilen, besser heilen – Datenschutz und Digitalisierung im Gesundheitswesen.  „Wir brauchen eine neue Diskussion der im Zuge der Digitalisierung berührten Normen. Statt dem Datenschutz hier eine herausragende Rolle einzuräumen, gilt es, diesen mit anderen Normen wie dem Recht auf Leben und Gesundheit oder gesellschaftlicher Teilhabe z.B. in Form von Bildung, Erziehung oder Kultur abzuwägen“. So lautete eine der Thesen des Vortrags. Eine Abwägung des Rechts auf Datenschutz mit anderen Rechtsgütern ist sicherlich erforderlich. Entscheidend sind die Grenzen der Güterabwägung in der konkreten Ausgestaltung.
Dr. Doris Pfeiffer, Vorstandsvorsitzende des GKV-Spitzenverbands, konstatierte in ihrem Vortrag zum Thema GKV und Pandemie, dass die GKV unter Pandemiebedingungen leistungsfähig und flexibel auf kurzfristige Handlungsbedarfe zur Sicherstellung der gesundheitlichen Versorgung reagiert habe. Die Pandemie habe aber bestehende Defizite in der GKV-Versorgung verstärkt offengelegt und den dringenden Reformbedarf aufgezeigt. Insbesondere die sich abzeichnende Finanzierungslücke für das kommende Jahr stelle eine immense Herausforderung dar.
Die neue Präsidentin des Bundesarbeitsgerichts, Inken Gallner, referierte zum Thema Recht und Europa. „Die europäische Rechtsgemeinschaft ist zerbrechlich, weil sie nicht von einem Nationalstaat getragen ist, der wegen der Identifikation seiner Staatsangehörigen mit ihm besondere Bindungskräfte erzeugt. Deshalb halte ich es für essentiell, dass der EuGH, der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte, die nationalen Verfassungsgerichte und alle Gerichte der Mitgliedsstaaten ihre Kräfte bündeln und die europäische Rechtsgemeinschaft vor autoritären Angriffen von innen und außen schützen.“ Dieser Meinung der Präsidentin des Bundesarbeitsgerichts muss man uneingeschränkt zustimmen. Man kann nur hoffen, dass der Appell vor allem in Bezug auf Ungarn und Polen nicht schon zu spät kommt.

 

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Martin Fehrmann, ehrenamtlicher Bundessozialrichter (re.) im Gespräch mit dem Präsidenten des Bundessozialgerichts, Prof. Dr. Rainer Schlegel

CGB begrüßt Einigung zur Mindestlohn Richtlinie und verpflichtende Aktionspläne zur Steigerung der Tarifbindung

Der Christliche Gewerkschaftsbund Deutschlands (CGB) ist sehr zufrieden mit der Einigung der Staaten der Europäischen Union und des Europaparlament auf einheitliche Standards für Mindestlöhne. Nicht nur, dass Europa nun auch in arbeitsrechtlichen Vergütungsstandards enger zusammenwachsen wird, vielmehr auch die Verpflichtung zu Aktionsplänen, um die Tarifbindung auf ein deutlich höheres Niveau – 80 % der Beschäftigten – zu heben, sieht der CGB positiv.

Der Bundesvorsitzende des CGB Adalbert Ewen sieht hier vor allem Deutschland in der Pflicht, da die Tarifbindung in Deutschland in den vergangenen Jahren stetig abgenommen hat. Mit einem Anteil von derzeit nur noch etwas über 40 % Tarifbindung der Beschäftigten liegt die Bundesrepublik Deutschland weit entfernt von der Erfüllung der vorgesehenen Maßgabe von 80 % Tarifbindung der Beschäftigten! Dieser unbefriedigende Grad der Tarifbindung zeigt auf, dass die Gewerkschaften in Deutschland in weiten Teilen der Wirtschaft nicht mehr in der Lage sind, Tarifverträge für Beschäftigte durchzusetzen.

Grund hierfür ist neben dem Umstand, dass Tarifverträge arbeitsvertraglich in Bezug genommen werden können vor allem eine überzogene Tarifmächtigkeitsrechtsprechung, die dazu geführt hat, dass vielen Gewerkschaften die Fähigkeit abgesprochen wurde, Tarifverträge abschließen zu können. Dieser durch Gerichtsentscheidungen entstandene tarifvertragliche Leerraum konnte aber nicht von andren Gewerkschaften durch Tarifverträge wieder gefüllt werden.

„Zur Stärkung der Tarifbindung müsste gerade in Deutschland, weil unsere Tarifbindung deutlich unter 80 Prozent liegt, ein entsprechender Aktionsplan festgelegt werden. Ich glaube, dass insoweit Gesetzgebung und Rechtsprechung zur Tariffähigkeit nicht mehr aufrecht zu erhalten sind und der Gewerkschaftspluralismus gestärkt werden muss,“ resümiert Adalbert Ewen. „Es muss ein Umdenken in der Bewertung gewerkschaftlicher Arbeit stattfinden. Der Focus muss auf gute Tarifverträge liegen, die die Arbeitsbedingungen angemessen regeln. Die alleinige Bewertung der Mächtigkeit einer Gewerkschaft auf Grundlage ihrer Mitgliederzahl im Vergleich zum Tarifzuständigkeitsbereich ist angesichts sinkender gewerkschaftlicher Mitgliederorganisationsgrade nicht mehr zeitgemäß. Vielmehr muss entscheidend sein, ob eine Gewerkschaft von ihrer Organisation und personellen Ausstattung her zum Abschluss von Tarifverträgen in der Lage ist, ohne zum Spielball von Arbeitgeberwillkür zu werden. Diese Maßgabe sollte konkret im Aktionsplan festgelegt und nicht länger der Interpretation der Arbeitsgerichte überlassen werden,“ so Ewen weiter.

Der stv. Bundesvorsitzende Henning Röders ergänzt: „Wenn Ziel eines Aktionsplans sein muss, Tarifbindung auch in den Bereichen herzustellen, in denen Gewerkschaften bislang zur Sicherstellung einer Tarifbindung nicht in der Lage waren, dann werden die Anforderungen an den Mitgliederorganisationsgrad von Gewerkschaften, wie sie das BAG in seiner langjährigen Tariffähigkeitsrechtsprechung definiert, der geplanten EU Mindestlohn-Richtlinie nicht gerecht. Denn es würde sich zwangsläufig für alle Gewerkschaften die Frage der Tariffähigkeit stellen, wenn sie aufgrund eines Aktionsplans zu Tarifpartnerschaften auch in den Bereichen ohne bislang ausreichende mitgliederbasierte Durchsetzungsfähigkeit zum Abschluss von Tarifverträgen bewegt werden sollen.

Die Bundesregierung müsste nach der vorgesehenen Mindestlohn-Richtlinie in einem Aktionsplan darlegen, wie der Anteil der tarifgebundenen Beschäftigten in Deutschland nahezu verdoppelt werden kann. Tariftreuegesetze für öffentliche Aufträge alleine, wie von Bundesarbeitsminister Heil vorgeschlagen, können das nicht leisten. Vielmehr müssen alle Bereiche durch gewerkschaftliche Alternativen wieder betreut werden können, so dass Menschen sich auch wieder organisieren. Nur höhere Organisationsgrade werden zu höherer Tarifbindung führen.

Die Betriebsversammlung von Rewe und Penny der Region West!

Am 12.06.2022 fand das erste Mal (nach Corona) wieder eine große Betriebsversammlung von Rewe und Penny der Region West in der Messe Düsseldorf statt.

Mehrere tausend Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter waren dem Aufruf zur Betriebsversammlung in Düsseldorf gefolgt. Wir als DHV waren mit einem Stand und mit dem Geschäftsführer aus Nordrhein-Westfalen auf dem Veranstaltungs-Podium vertreten. Am gut besuchten DHV-Stand erhielten die Kollegen aus Nordrhein-Westfalen Unterstützung vom Kollegen Alexander Henf aus Hessen.  Auch Rewe-Aufsichtsrat Josef Czok und der nordrhein-westfälische Landesvorsitzende der DHV Andre Kunza, ebenfalls freigestellter Betriebsrat der REWE, unterstützten die Kolleginnen Yvonne Boese aus der Geschäftsstelle, DHV-Aufsichtsrätin Sabine Bondzio und ehrenamtliche Bundesarbeitsrichterin Angelika Will sowie den Kollegen Harm Marten Wellmann (Geschäftsführer NRW) am DHV-Stand.  Allen Anwesenden sei an dieser Stelle nochmals vielen herzlichen Dank für Ihre Unterstützung und Ihren Einsatz ausgesprochen.
Der Landesgeschäftsführer aus Nordrhein-Westfalen nutzte die Gelegenheit in seiner Rede Grußworte der DHV zu übermitteln und vor allem den DHV-Kollegen und DHV-Kolleginnen bei Penny und Rewe für ihre Unterstützung und ihr ehrenamtliches Engagement zu danken.

Wir freuen uns schon auf das nächste Jahr und werden gern wieder dabei sein.

Die Betriebsversammlung von Rewe und Penny der Region West!

Am 12.06.2022 fand das erste Mal (nach Corona) wieder eine große Betriebsversammlung von Rewe und Penny der Region West in der Messe Düsseldorf statt.

Mehrere tausend Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter waren dem Aufruf zur Betriebsversammlung in Düsseldorf gefolgt. Wir als DHV waren mit einem Stand und mit dem Geschäftsführer aus Nordrhein-Westfalen auf dem Veranstaltungs-Podium vertreten. Am gut besuchten DHV-Stand erhielten die Kollegen aus Nordrhein-Westfalen Unterstützung vom Kollegen Alexander Henf aus Hessen.  Auch Rewe-Aufsichtsrat Josef Czok und der nordrhein-westfälische Landesvorsitzende der DHV Andre Kunza, ebenfalls freigestellter Betriebsrat der REWE, unterstützten die Kolleginnen Yvonne Boese aus der Geschäftsstelle, DHV-Aufsichtsrätin Sabine Bondzio und ehrenamtliche Bundesarbeitsrichterin Angelika Will sowie den Kollegen Harm Marten Wellmann (Geschäftsführer NRW) am DHV-Stand.  Allen Anwesenden sei an dieser Stelle nochmals vielen herzlichen Dank für Ihre Unterstützung und Ihren Einsatz ausgesprochen.
Der Landesgeschäftsführer aus Nordrhein-Westfalen nutzte die Gelegenheit in seiner Rede Grußworte der DHV zu übermitteln und vor allem den DHV-Kollegen und DHV-Kolleginnen bei Penny und Rewe für ihre Unterstützung und ihr ehrenamtliches Engagement zu danken.

Wir freuen uns schon auf das nächste Jahr und werden gern wieder dabei sein.