Reduktion der Arbeitszeit: Gründe für die Reduzierung der Arbeitszeit auf eine 4-Tage-Woche?

Die 4-Tage-Woche ist wieder in aller Munde und diesmal sorgten einige Volksbanken für den Anstoß.

Einige Genossenschaftsbanken haben die Arbeitszeit reduziert, während die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen den Lohnausgleich vollständig erhalten. So möchten sie mehr Mitarbeiter gewinnen. Diese Praxis ist jedoch umstritten und wird diskutiert.    

Einige Genossenschaftsbanken haben ihre Mitarbeiter bei gleichbleibendem Lohn nun 4 Tage beschäftigt, was in der Finanzbranche ein Novum ist und auch wegweisend für andere Branchen sein kann. Die Volksbank Kaiserslautern agiert als Vorreiter im Bereich der Genossenschaftsbanken. Bereits vor anderthalb Jahren hat das Geldhaus die Arbeitszeit pro Woche von 39 auf 34,5 Stunden reduziert. Die Bank begrüßt neue Angestellte mit dem Motto “Vier Tage arbeiten, drei Tage frei!”.

Peter Kullmann, der Vorstand der Bank, erklärt gegenüber dem Handelsblatt den Schritt mit den Worten, dass die Fluktuation deutlich gesunken ist und es immer mehr Fachkräfte auf der Bewerberseite gibt. Das spräche für die Attraktivität ihrer Bank. Zudem ist die Mitarbeiterzufriedenheit laut Herrn Kullmann gestiegen.

Aktuell wird viel über die Option und die Vorteile einer Viertagewoche diskutiert, insbesondere in Bezug auf eine reduzierte Arbeitszeit. Bisher haben in Deutschland nur wenige Firmen diesen Schritt unternommen. Die Genossenschaftsbanken glauben, dass sie auf diese Weise neue Experten gewinnen und Mitarbeiter an sich binden können.

In anderen Branchen, wie z.B. der Pflege gibt es auch 4-Tage-Modelle, indem aber die Arbeitszeit der 5-Tage-Woche auf vier Tage verteilt wird, wie beispielsweise im Bereich Tagesschichten. Diese sind zwar länger, aber man spart zudem für einen Tag den Fahrtweg, und man hat z.B. gerade im Bereich Gesundheit auch für bestimmte Dinge etwas mehr Zeit in der Umsetzung. Ein Pilotprojekt im nordrhein-westfälischen Bielefeld im Bereich Pflege ist hier sehr erfolgreich in der Umsetzung und soll zudem noch ausgeweitet werden.

Dennoch bleiben Diskussionen über Urlaubstage (4-Tage-Woche – 16 gesetzliche Urlaubstage und 5-Tage-Woche – 20 Tage gesetzlicher Urlaub) und andere Dinge, welche noch berücksichtigt werden müssen. Es bleibt ein spannendes Thema und die DHV bleibt auch hier am Ball. Gesetzliche Vorgaben für eine 4 Tage-Woche sind dabei nicht zielführend. Die Beispiele zeigen, dass es auf die betriebliche Situation ankommt. Die Betriebsparteien sind gefordert, den Nutzen und die Möglichkeit einer Umsetzung zu prüfen.

Privatbanken: Paket für Nachwuchskräfte und zur betrieblichen Altersvorsorge geschnürt

Bereits mit dem Tarifabschluss 2019 hatte der Arbeitgeberverband des privaten Bankgewerbes (AGV Banken) mit den verhandelnden Gewerkschaften eine Verhandlungsvereinbarung zu den Themen „Tarifvertrag Auszubildende“ und „Sozialpartnermodell Betriebsrente“ vereinbart.

In 2020 nahmen DHV und AGV Banken die Verhandlungen zu diesen Themen auf. Ein weiteres Schwerpunktthema war die Reform der tariflichen Eingruppierungen, für das in 2019 ebenfalls eine Verhandlungsverpflichtung getroffen worden war. Bis zur Aberkennung der Tariffähigkeit durch das Bundesarbeitsgericht verhandelten DHV und AGV Banken intensiv zu diesen Themenkomplexen.

Im Frühjahr 2021 schien eine Einigung vor, oder im Zuge der anstehenden Gehaltstarifrunde 2021, im Bereich des Möglichen. Aber dann scheiterten die Verhandlungen. Nach einem langen Ringen konnten sich verdi und DBV im Frühjahr 2022 mit dem AGV Banken nur auf einen Gehaltstarifabschluss einigen, der aus Sicht der DHV sehr dürftig und vor allem gemessen an dem Verhandlungsaufwand zu den anderen Themen sehr enttäuschend war.

Über vier Jahre nach der Verhandlungsverpflichtung einigten sich die verhandelnden Tarifvertragsparteien auf einen Nachwuchskräfte-Tarifvertrag und auf ein Sozialpartnermodell Betriebsrente einigen. Ergebnisse sind u.a. im Einzelnen:

Nachwuchskräfte-Tarifvertrag:

  • Einbeziehung dual Studierender
  • Einheitliche Vergütung der Nachwuchskräfte und zusätzliche Vergütungsstufe für dual Studierende
  • Lernmittelzuschuss: Ausbildungsbeginn 300 Euro, zwölf Monate später 200 Euro und weitere zwölf Monate später 150 Euro. Auf die Lernmittelzuschüsse werden vergleichbare betriebliche Leistungen angerechnet.
  • Erweiterte Übernahmeregelung: 12 Monate nach bestandener Abschlussprüfung; im Anschluss Übernahme in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis bei entsprechender Bewährung.

Bewertung DHV:

Diese Regelung klingt besser, als sie es tatsächlich ist. Die Übernahme knüpft an die Voraussetzung von betrieblichem Bedarf und nicht entgegenstehender personen-, verhaltens- und betriebsbedingter Gründe sowie an entsprechender betrieblicher Ausschreibungen. Faktisch ist dieser Teil des Nachwuchskräftetarifvertrages nichts weiter als eine mit guten Worten formulierte Bestätigung dessen, wozu eine Ausbildung dienen soll: Dass Nachwuchskräfte für den betrieblichen Bedarf ausgebildet und bei entsprechender Eignung übernommen werde

  • Recht auf Teilzeit-Ausbildung: Auszubildende können ihre Ausbildung künftig unter bestimmten Bedingungen auch in Teilzeit absolvieren, etwa bei Betreuungsverpflichtungen oder einer Schwerbehinderung.
  • Freistellung dual Studierender für Bachelorarbeit analog zum bereits bestehenden Freistellungsanspruch für Auszubildende von 3 Tagen zur Vorbereitung auf die Abschlussprüfung
  • Anerkennung von Wartezeiten dual Studierender beim Krankengeldzuschuss

Sozialpartnermodell Betriebsrente:

Die Tarifvertragspartner haben sich auf die Einführung eines Optionsmodell geeinigt. Die Entscheidung darüber, ob das neue Modell eingeführt wird, liegt bei den Unternehmen. Die Einführung erfolgt in Unternehmen mit Betriebsrat vorrangig durch eine Betriebsvereinbarung. Der Beitragsanteil des Arbeitgebers ist bereits abschließend im Tarifvertrag geregelt.

Auch Unternehmen ohne Tarifbindung sollen an dem Sozialpartnermodell partizipieren können.

Der Tarifvertrag schließt eine Arbeitgeberhaftung aus. Die reine Beitragszusage verpflichtet den Arbeitgeber nur zur Abführung der Beiträge an die Versorgungseinrichtung und zur Weitergabe eingesparter Sozialversicherungsbeiträge. Darüber hinaus treffen den Arbeitgeber keine weiteren Pflichten; insbesondere steht er weder für Versorgungsleistungen in bestimmter Höhe ein, noch trifft ihn nach Eintritt des Versorgungsfalles eine Pflicht zur Prüfung oder Anpassung der Versorgungsleistungen. Im Gegenzug für diesen Garantieverzicht versprechen die Tarifvertragsparteien ein attraktiveres Investment und eine höhere Rentenleistung durch chancenorientierte Kapitalanlage.

Der Arbeitgeberbeitrag ist tarifvertraglich abschließend festgeschrieben. Er soll schrittweise von 1,75 Prozent auf 2,25 Prozent des Brutto-Monatsgrundgehalts ansteigen. Für Unternehmen ohne Tarifbindung wird die Höchststufe des Arbeitgeberbeitrages von 1,15 Prozent auf 1,65 Prozent des Brutto-Monatsgehalts gesteigert.

Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer leisten einen Beitrag von mindestens 1,0 Prozent des tarifvertraglichen Brutto-Monatsgehalts bzw. bei außertariflicher Vergütung des vertraglich vereinbarten Brutto-Monatsgehalts.

Für Beschäftigte mit geringeren Einkommen (derzeit maximal 2.575 Euro Monatsbrutto) leistet der Arbeitgeber unmittelbar bei Einführung des Sozialpartnermodells den Höchstbeitrag. Darüber hinaus können die Betriebsparteien für diesen Personenkreis regeln, dass kein Arbeitnehmerbeitrag geleistet werden muss, dies aber möglich ist.

Das Sozialpartnermodell läuft über den BVV Versicherungsverein des Bankgewerbes als Partner.

Die DHV begrüßt die Einigung der Tarifvertragsparteien grundsätzlich als zukunftsweisend. Der Nachwuchskräfte-Tarifvertrag beinhaltet durchaus innovative Aspekte. Das Sozialpartnermodell Betriebsrente ist durchaus eine Option für die betriebliche Altersversorgung. Der Tarifvertrag darf aber nicht dazu führen, dass attraktivere betriebliche Altersversorgungsregelungen – insbesondere diejenigen mit Garantieverzinsung – verdrängt werden.

Chatbots können keine Versicherten- und Bankenberater ersetzen!

Die Berufsgewerkschaft DHV verfolgt mit Sorge die Bemühungen in der Finanzbranche zum verstärkten Einsatz von Künstlicher Intelligenz zum Zwecke der Beratung von Kunden in Versicherungs- und Bankangelegenheiten.

Wesentliche Grundlage für den Unternehmenserfolg von Versicherungen und Banken ist eine enge Kundenbindung an das jeweilige Unternehmen. Eine solche kann nur erreicht werden, wenn die Kunden sich gut bei ihren jeweiligen Beratern aufgehoben fühlen und ihnen Kompetenz und eine gute Qualität der Produkte vermittelt werden. Individuelle Kundenberatung und -betreuung sind die Schlüssel zum Unternehmenserfolg. Der zunehmende Einsatz von Onlineportalen der Versicherungen und Banken stehen dazu nicht im Widerspruch, so lange diese als unterstützende Hilfsmittel zum Beratungsgeschäft fungieren.

Mit den zu beobachtenden Investitionen in einen verstärkten Einsatz von Künstlicher Intelligenz drohen die Unternehmen in der Finanzbranche aber eine rote Linie zu überschreiten. Mit den Investitionen sollen Kosten gespart werden. Beratungstätigkeiten sollen zunehmend von Chatbots übernommen werden. Dieser Weg ist aber nach Auffassung der Berufsgewerkschaft DHV nicht zielführend und kontraproduktiv für die Gewährleistung des Unternehmenserfolgs! Der individuelle Beratungscharakter, die Empathie des Beraters und die flexible Gestaltung des Beratungsgesprächs werden verloren gehen. Denn Chatbots können so etwas nicht leisten! Zudem sollten die Unternehmen Bedenken der Verbraucherschützer ernst nehmen, die vor Gefahren für die Privatsphäre durch den verstärkten Einsatz von künstlicher Intelligenz warnen. Chatbots können gehackt werden – menschliche Berater nicht!

Anstatt insgesamt mehrere Milliarden in die Entwicklung von künstlichen Intelligenzsystemen zu investieren, sollten Banken und Versicherungen besser Geld in die Hand nehmen, um die Gehalts- und Arbeitsbedingungen noch weiter zu verbessern. Zufriedene und motivierte Beschäftigte tragen besser zum Unternehmenserfolg bei, als dies eine noch ausgefeilte Standardberatung durch einen Chatbot leisten könnte!

 

 

Betriebsratswahl Wüstenrot Bausparkasse: Überragendes Wahlergebnis für DHV-Mitglieder

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Die Wüstenrot Bausparkasse ist eine feste DHV-Bank. Das hat wieder die Betriebsratswahl eindrücklich gezeigt.

Stimmenkönig wurde Christoph Seeger, engagiertes Mitglied im Landesvorstand Baden-Württemberg, in der Bundesfachgruppe Banken und seit kurzem Mitglied des DHV-Aufsichtsrates. Fast 64 % der an der Wahl teilgenommenen Beschäftigten schenkten Christoph Seeger ihr Vertrauen! Ebenfalls mehr als die Hälfte der an der Wahl teilgenommenen Beschäftigten (59,3 %) gaben Andreas Rothbauer, engagiertes Mitglied der DHV-Tarifkommission, ihre Stimme, der damit das drittbeste Stimmenergebnis erzielte.

Daneben wurden weitere DHV-Mitglieder in den Betriebsrat (wieder-)gewählt:
Michael Tomaschko
Michael Ketterer
Misel Smiciklas
Ruben Mödinger
Sandra Rosenberger-Eisele
Marc-Alexander Albrecht

Damit stellt die DHV vom 17-köpfigen Betriebsrat 8 Mitglieder und die Mehrheit!

Auf der konstituierenden Be-triebsratssitzung wurde Christoph Seeger als Vorsitzender gewählt. Er hat Andreas Rothbauer abgelöst, der für den Gesamtbetriebsratsvorsitz kandidiert.

Das überragende Wahlergebnis ist eine Bestätigung der engagierten Arbeit der DHV-Betriebsgruppe und zeigt, dass die DHV weiter die am stärksten verankerte Gewerkschaft bei Wüstenrot ist. Den gewählten Betriebsratsmitgliedern gratulieren wir sehr herzlich zu ihrer (Wieder-)Wahl und wünschen ihnen viel Erfolg bei Ihrer Arbeit in der neuen Amtsperiode.

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Die levoBank eG hat einen neuen Betriebsrat gewählt

18.05.2022

Auch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Genossenschaftsbank levoBank eG im Herzen des Saarlandes waren aufgerufen, sich an der turnusgemäßen Betriebsratswahl zu beteiligen. Diesem Aufruf sind sie mit einer phänomenalen Wahlbeteiligung um die 90% gefolgt. Ein solch hohes Interesse ist leider nicht selbstverständlich, darf aber in diesem Fall gerne als Signal für den hohen Stellenwert gesehen werden, den die Mitarbeitervertretung unter den Kollegen und Kolleginnen im Unternehmen genießt.  
Zur Wahl angetreten war eine freie Arbeitnehmerliste mit dem bisherigen Betriebsratsvorsitzenden und örtlichem Landesvorstandsmitglied der DHV Christoph Schirra an der Spitze. Die neun Sitze im Gremium sind an eine gesunde Mischung aus neuen Kandidaten und erfahrenen Mitgliedern gegangen. Ein Beweis dafür, dass man sich der Wichtigkeit bewusst ist, neue Mitwirkende an die Betriebsratsarbeit heranzuführen und gleichzeitig das Wissen der erfahrenen Betriebsräte im Gremium zu erhalten.
Der DHV-Landesgeschäftsführer Lukas Menzel war als Wahlbeobachter bei der öffentlichen Stimmauszählung am 11. Mai in Lebach anwesend und konnte zusammen mit weiteren Wahlbeobachtern bestätigen, dass die Wahl durch den Wahlvorstand sehr sorgfältig und professionell durchgeführt wurde. Als DHV möchten wir uns für die sehr fruchtbare Zusammenarbeit auf der Betriebsebene in der vergangenen Legislaturperiode bedanken und versichern den neugewählten Betriebsratsmitgliedern, unsere erfolgreiche Zusammenarbeit weiterhin fortzusetzen. Die aktuelle politische Lage ist sowohl auf nationaler als auch internationaler Ebene alles andere als überschaubar und sicher, so dass die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen der levoBank eG sich freuen können, eine Vertretung an Ihrer Seite zu haben, die ihre Interessen voll im Blick hat.

Lukas Menzel

DHV-Rheinland-Pfalz/Saar

Volks- und Raiffeisenbanken: Erstes Gehaltsangebot liegt auf dem Tisch

Die Verhandlungen zwischen AVR und DBV wurden am 16.05.2022 unter Beteiligung der DHV fortgeführt. Der AVR legte in der Verhandlung ein erstes Gehaltsangebot vor:

  • Laufzeit: 36 Monate (vom 01.04.2022-31.03.2025)
  • 2,75 % Gehaltserhöhung zum 01.10.2022
  • 600 € Einmalzahlung im August 2022 für die Nullmonate April bis September 2022
  • 1,75 % Gehaltserhöhung zum 01.04.2024
  • Erhöhung Ausbildungsvergütungen um 60 € mtl.

Das Angebot ist nach Auffassung der DHV noch nicht abschlussreif, aber immerhin ist es eine durchaus respektable Grundlage für die dritte Verhandlungsrunde am 05./06.07.2022. Das Angebot des AVR in Sachen Gehaltserhöhung und Laufzeit liegt nur wenig unter dem Abschluss Privatbanken und öffentliche Banken von Ende März (zwei Gehaltserhöhungsstufen 3 % und 2 % mit Laufzeit 35 Monate). Die DHV erkennt das Bemühen der Arbeitgeberseite an, einen Abschluss unter Berücksichtigung der Inflationsentwicklungen und der Erwartungshaltung der Beschäftigten an einen fairen Gehaltstarifabschluss anzustreben. Dennoch: Auch unter Berücksichtigung eines möglichen Gesamtpakets ist das Gehaltsangebot noch längst nicht ausreichend!

Die Arbeitgeberseite hat zwar in weiteren Punkten Bewegung gezeigt. Bereitschaft des AVR:

  • Verlängerung des Altersteilzeitabkommens bis 31.12.2025
  • Erweiterung der Frist für die Inanspruchnahme der rentennahen Teilzeit
  • Zuschuss zur betrieblichen Altersversorgung bei Arbeitsverträgen ab einem Jahr Befristung (bisher zwei Jahre)
  • Veränderungen im Vergütungsniveau der A-Säule.
  • Erhöhung der Zulage zur Mitarbeitergewinnung von 10 % auf 20 %

In einem wichtigen Punkt – Arbeitszeitreduzierung um eine Wochenstunde auf 38 Stunden, alternativ 6 zusätzliche freie Tage pro Jahr – zeigte die Arbeitgeberseite jedoch kein Entgegenkommen. Die bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf ist aber für die Beschäftigten ein wichtiges Thema. Die DHV fordert den AVR auf, von der ablehnenden Haltung zu diesem Thema abzurücken und in den Verhandlungen mit dem DBV/im Dialog mit der DHV Kompromissmöglichkeiten auszuloten!

Tarifrunde 2022 Volks- und Raiffeisenbanken: DHV im Dialog mit AVR

Die DHV ist anlässlich der Tarifrunde 2022 in einem intensiven Dialog mit dem Arbeitgeberverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken (AVR). An dem Verhandlungsauftakt der Tarifrun-de 2022 zwischen AVR und DBV am 26.04.2022 in Frankfurt nahmen auch Vertreter/innen der DHV-Bundesfachgruppe Volks- und Raiffeisenbanken teil. Diese trugen die DHV-Vorstellungen und Ideen für einen fairen Tarifabschluss vor:

  1.  Fokus auf die Gehaltserhöhung in Zeiten der Inflation
    Jede/r spürt täglich die Inflation anhand der rasant steigenden Kraftstoff-, Energie- und Lebensmit-telpreise. Die gefühlte Inflation liegt weit über der amtlichen Inflationsrate von 7,3 % im März 2022. Eine Entspannung ist angesichts der weiter anhaltenden Corona-Pandemie und insbesondere des Ukrainekrieges nicht in Sicht. Der Gehaltstarifabschluss muss alle möglichen Handlungsspielräume für eine Gehaltserhöhung zum größtmöglichen (Teil-)Ausgleich des Reallohnverlustes ausschöpfen. Deshalb fordern wir die Verhandlungsparteien zu einem Gehaltstarifabschluss auf, der so nahe wie möglich an die Marke von 6 % heranreicht!
  2. Wahlrecht: Arbeitszeitreduzierung um eine Wochenarbeitsstunde oder 6 bezahlte    freie Tage
    Mit dem Ziel einer besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf machten wir unsere Vorstellung eines Wahlrechts deutlich; Arbeitszeitreduzierung um eine Stunde auf 38 Wochenstunden oder 6 bezahlte freie Tage im Jahr.
  3. Verlängerung des Altersteilzeitabkommens
    Das Altersteilzeitabkommen soll in seiner bestehenden Form über den 31.12.2022 verlängert werden.

In den Gesprächen kristallisierte sich die Arbeitszeitreduzierung um eine Wochenstunde auf 38 Stunden, wahlweise 6 bezahlte freie Tage, als Knackpunkt heraus. Die Arbeitgeber lehnen unseren Vorschlag kategorisch ab. Ihre Bedenken liegen vor allem in einer zunehmenden Arbeitsverdichtung, die die Banken überfordern würde. Das Argument der Arbeitsverdichtung lassen wir so nicht stehen! Denn bei den privaten Versicherungen wird die Arbeit auch in 38 Wochenarbeitsstunden geschafft, und bei den öffentlichen Banken wird ab 2024 die Arbeitszeit ebenfalls auf 38 Wochenstunden gesenkt! Die Gehaltserhöhung in 2022 wird den Reallohnverlaust infolge der steigenden Inflation nicht auffangen. Zusammen mit einer Verkürzung der Wochenarbeitszeit, wahlweise 6 freie Tage, wäre ein akzeptabler Abschluss realisierbar!

Die DHV wird weiter im Dialog die Verhandlungen von AVR und DBV begleiten. Die nächste Verhandlung steht am 16.05. an.

Tarifabschluss Private Banken nach langer Durststrecke

Bei den Privatbanken hat es jetzt endlich einen Tarifabschluss gegeben:

  • Laufzeit: 35 Monate (Juli 2021 bis Mai 2024)
  • Einmalzahlungen: 500 € im April 2022 und 500 € im Januar 2023
  • Einmalzahlungen Auszubildende: 100 € im April 2022 und 100 € im Januar 2023
  • Gehaltserhöhungen:
    3 % ab August 2022
    2 % ab August 2023
  • Erhöhung der Ausbildungsvergütungen:
    1.150 € für das 1. Ausbildungsjahr
    1.220 € für das 2. Ausbildungsjahr
    1.300 € für das 3. Ausbildungsjahr
  • Verlängerung bis Ende 2024:
    –    Altersteilzeittarifvertrag
    –    Langzeitkontenregelung
    –    Öffnungsklausel für Beschäftigungssicherung (31-Stunden-Klausel)
    –    Tarifvertrag Kurzarbeit

Angesichts der langen Verhandlungsdauer von 9 Monaten und des zwischenzeitlichen mehrmonatigen Verhandlungsstillstands ist das Verhandlungsergebnis aus Sicht der DHV enttäuschend. Die Gehaltserhöhung von 3,0 % in 2022 bedeutet einen erheblichen Reallohnverlust. Das gleiche dürfte für 2023 zu erwarten sein. Die vereinbarten Einmalzahlungen kompensieren nicht die 13 Nullmonate von Juli 2021 bis Juli 2022. Es ist schade, dass die bei den öffentlichen Banken vereinbarte Arbeitszeitverkürzung um eine Stunde auf 38 Wochenarbeitsstunden ab 01.01.2024 nicht bei den Privatbanken vereinbart werden konnte. Die DHV hatte die Arbeitszeitverkürzung in den vergangenen Tarifrunden immer als Forderung eingebracht. Die positiv zu bewertenden überproportionalen Erhöhungen bei den Ausbildungsvergütungen und die Verlängerungen des Altersteilzeit-, Langzeitkonten-, Kurzarbeitstarifvertrages sowie 31-Stunden-Klausel können die enttäuschenden Regelungen für die Beschäftigten nicht zufriedenstellend kompensieren.

Die Inhalte des Tarifabschlusses gelten für DHV-Mitglieder kraft arbeitsvertraglicher Bezugnahme.

Enttäuschender Stillstand bei den Gehaltstarifverhandlungen Privatbanken und öffentliche Banken

Seit nun über einem halben Jahr ziehen sich die Tarifverhandlungen Privatbanken und öffentliche Banken hin. Vier Monate nach Abbruch der Verhandlungen Privatbanken in der dritten Verhandlungsrunde und zwei Monate nach Vertagung der Verhandlungen öffentliche Banken fanden am 17. Januar (Privatbanken) und 20. Januar (öffentliche Banken) weitere Versuche statt, zu einer für die Beschäftigten in den Privatbanken und öffentlichen Banken tragfähigen Gehaltskompromiss zu kommen.

Dass die Verhandlungen in beiden Bereichen erneut gescheitert bzw. vertagt sind, ist nicht akzeptabel für die Beschäftigten, die seit über einem halben Jahr auf ihre Gehaltserhöhung warten und mittlerweile mit einer rasant anziehenden Inflation konfrontiert sind! Es ist vor allem nicht nachvollziehbar, warum die verhandelnden Tarifparteien die mehrmonatigen Denkpausen nicht dazu genutzt hatten, um in Gesprächen mögliche Kompromissspielräume auszuloten und ein tragfähiges Kompromisspaket so vorzubereiten, dass in den Verhandlungen am 17.01. und 20.01. nur noch an den letzten Metern bis zum Ziel hätte gearbeitet werden müssen.

Privatbanken:

  • Die am 17.01.2022 im Raum gestandenen Gehaltsforderungen von 3,5 % zum 01.01.2022 und 2,5 % zum 01.01.2023 bei einer Laufzeit von 24 Monaten sind kein Ausfechten eines Tarifstreits auf dem Rücken der Beschäftigten, sondern ein Kompromissangebot, das sich angesichts der Inflationsentwicklung eher am unteren Rand des Handlungsspielraums bewegt. Denn selbst eine solche Gehaltserhöhung würde angesichts der Inflationsentwicklung einen Reallohnverlust bedeuten!
  • Eine Einmalzahlung in Höhe von 1.500 € (Teilzeitbeschäftigte 600 €) mag zwar hoch erscheinen. Aber immerhin geht es um den Ausgleich von 6 Nullmonaten!
  • Zwei zusätzliche freie Tage ist keine unzumutbare Forderung. Denn die Bankenarbeitgeber müssen anerkennen, dass die Beschäftigten in den Privatbanken eine Stunde mehr als ihre Kolleginnen und Kollegen in den Versicherungen arbeiten. Diese Stunde Mehrarbeit wird im Gehaltsvergleich beider Branchen nicht adäquat vergütet!

Aus unserer Sicht wären die Gehaltserhöhungen 3,5 % zum 01.01.2022 und 2,5 % zum 01.01.2023 eine akzeptable Voraussetzung für einen Gehaltsabschluss gewesen! Bei der Einmalzahlung hätte man Verhandlungsspielraum signalisieren können. Statt der zwei freien Tage hätten wir versucht, die Forderung nach Reduzierung der Wochenarbeitszeit um eine Stunde durchzusetzen. Wir hätten die Denkpause von 4 Monaten aber genutzt, um in vertraulichen Gesprächen für dieses Forderungspaket zu werben und zu versuchen, die wesentlichen Hürden vor dem anberaumten Verhandlungstermin aus dem Weg zu räumen!

Öffentliche Banken:

Das in der 5. Verhandlungsrunde am 20.01.2022 präsentierte Arbeitgeberangebot ist nach unserer Auffassung ein Schritt in die richtige Richtung:

  • 750 € Einmalzahlung sofort nach Tarifabschluss als Corona-Prämie (meist steuer- und beitragsfrei)
  • 3,0 % Gehaltserhöhung zum 01.11.2022
  • 2 Tage einmaliger, zusätzlicher Sonderurlaub 2023
  • Arbeitszeitverkürzung auf 38 Wochenstunden ab 2024

Nicht akzeptabel ist allerdings der späte Zeitpunkt der Gehaltserhöhung. Über ein Jahr Warten auf die tarifliche Erhöhung ist für die Beschäftigten selbst bei einer Corona-Prämienzahlung von 750 € nicht zumutbar! Ein Vorziehen der Gehaltserhöhung auf den 01.07.2022 und eine Tarifvertragslaufzeit von 24 Monaten wären von den Arbeitgebern das richtige Signal gewesen für ein ernsthaftes Nachdenken darüber gewesen, ob man mit einem Scheitern der Verhandlungen den sprichwörtlichen Spatz aus der Hand gibt, um sich der womöglich der illusorischen Hoffnung hinzugeben, die Taube auf dem Dach zu erreichen.

Die DHV kann wegen des Verlustes ihrer Tariffähigkeit derzeit leider nur fassungslos dieses Trauerspiel bei den Privatbanken und den öffentlichen Banken von außen beobachten. Wir appellieren an die verhandelnden Tarifparteien, zügig die Verhandlungen zu einem akzeptablen Ende zu bringen!

Tarifverhandlungen Privatbanken und öffentliche Banken: Wo bleibt der Abschluss?

Seitdem die DHV nicht mehr am Verhandlungstisch sitzt, laufen die Verhandlungen nicht mehr – so könnte man angesichts der abgebrochenen Verhandlungen bei den Privatbanken und des schleppenden Verhandlungsprozesses bei den Öffentlichen Banken etwas spitz anmerken

Privatbanken
Die Verhandlungen der Gewerkschaften verdi und DBV mit den Privatbanken wurden am 24.09.2021 abgebrochen. Das Gehaltsangebot der Arbeitgeber lautete:

  • ab April 2022 + 1,2 %
  • ab April 2023 + 1,0 %
  • ab April 2024 + 1,0 %

Dieses Angebot ist angesichts der wieder anziehenden Inflation äußerst dürftig. Die DHV-Tarifkommission hätte dieses auch als unzureichend abgewiesen.
Dieses erste Arbeitgeberangebot ist keine Wertschätzung der engagierten Arbeit der Beschäftigten in den Banken! Es würde wegen der höheren Inflation einen Reallohnverlust bis in das Jahr 2024 hinein bedeuten!

Das Zurückweisen eines ersten Angebotes ist das eine – der Abbruch der Verhandlungen, wie ihn verdi am 24.09.2021 in der dritten Verhandlungsrunde praktizierte, ist das andere. Die Verhandlungen waren auf vier Verhandlungsrunden terminiert. Erfahrene Tarifverhandler wissen, dass ein erstes Gehaltsangebot kein ernst gemeintes Angebot ist, zumal wenn noch Verhandlungstermine ausstehen. Interessant wird es erst ab dem dritten oder vierten Gehaltsangebot, das in der Regel in den Abendstunden der final angesetzten Verhandlungsrunde aus dem Hut gezaubert wird.
Wer wie verdi die Verhandlungen in einem so frühen Stadium abbricht – in der dritten Verhandlungsrunde nach nur einer Stunde – muss sprichwörtlich etwas Fleisch auf den Knochen haben. Man muss in der Lage sein, mit Arbeitskampfmaßnahmen einen tragfähigen Kompromiss zu erreichen. Davon ist aber in den zwei Monaten seit dem Abbruch der Verhandlungen nicht viel zu sehen. Verdi hat zwar zu Streik- und Protestaktionen aufgerufen. Aber die Wirkung in der Öffentlichkeit ist gleich Null, und die Arbeitgeber sind anscheinend auch nicht sonderlich von den bisher stattgefundenen online-Streikaktionstagen beeindruckt. Ansonsten wäre der mittlerweile über zwei Monate herrschende Stillstand bei den Tarifverhandlungen mit einem ordentlichen Ergebnis beendet.

Öffentliche Banken
Ein wenig besser sieht es bei den Tarifverhandlungen öffentliche Banken aus. Dort hatten sich die Tarifparteien in der vierten Verhandlungsrunde am 19.11.2021 auf eine Erhöhung der Vergütungen für Nachwuchskräfte geeinigt:

  • 60 Euro pro Monat rückwirkend ab 1. August 2021
  • 50 Euro pro Monat zusätzlich ab 1. August 2022
  • Laufzeit bis 1. August 2023.

Diese Vergütungserhöhung komplettiert den im August abgeschlossenen Nachwuchskräftetarifvertrag, der u.a. eine Übernahmegarantie von Nachwuchskräften beinhaltet. An dem Nachwuchskräftetarifvertrag hatte die DHV-Tarifkommission bis zur BAG-Entscheidung am 22.06.2021 intensiv mitgewirkt. Dabei konnte sie Akzente setzen, die sich in dem Nachwuchskräftetarifvertrag wiederfinden.

Seit dem 19.11.2021 stocken aber die Gehaltstarifverhandlungen. Es liegt auch bei den öffentlichen Banken lediglich ein erstes Gehaltsangebot vor:

  • bei Tarifeinigung Einmalzahlung von 400 Euro (bei Teilzeit anteilig)
  • ab 1. August 2022: 1,4 Prozent
  • ab 1. Januar 2023: Einmalzahlung von 600 Euro (bei Teilzeit anteilig)
  • ab 1. Januar 2024: Senkung der Wochen-Arbeitszeit von 39 auf 38 Stunden
  • Laufzeit bis 31. August 2024 (38 Monate)

Auch dieses Angebot wäre aus Sicht der DHV-Tarifkommission nicht abschlussfähig gewesen. Bemerkenswert ist aber, dass die Arbeitgeber eine Wochenarbeitszeitreduzierung um eine Stunde anbieten. Die DHV hatte genau diese Forderung in einer Tarifinformation im Mai aufgestellt. Diese Forderung fand sich erstaunlicherweise aber nicht in dem verdi-Forderungskatalog wieder.

Die öffentlichen Banken müssen sich die kritische Frage gefallen lassen, warum sie erst in der als abschließend terminierten vierten Verhandlungsrunde mit dem Angebot gekommen sind. Hätten die Arbeitgeber das erste Angebot in der dritten Verhandlungsrunde im Oktober präsentiert, hätte es vielleicht am 19.11.2021 einen Tarifabschluss gegeben. So ist auch in diesem Bereich der Verhandlungsprozess ins Stocken geraten. In den Mitteilungen der Arbeitgeber und der verhandelnden Gewerkschaften ist kein fünfter Verhandlungstermin genannt. Es heißt, dass die Verhandlungen im Januar fortgesetzt werden. Ob es dazu kommen wird, steht wegen der sich verschärfenden Coronapandemielage in den Sternen. Und was haben die verhandelnden Gewerkschaften an Arbeitskampfmaßnahmen im Köcher? Von der angeblich so großen Dienstleistungsgewerkschaft verdi hört und liest man in der Öffentlichkeit nicht viel.

Das Bundesarbeitsgericht hat seine Entscheidung am 22.06.2021 gegen uns auch damit begründet, dass für eine Tariffähigkeit ein Verhandlungsgleichgewicht bzw. eine Parität zwischen den sozialen Gegenspielern bestehen müsse. Eine tariffähige Arbeitnehmerkoalition muss ein hinreichend mitgliederbegründetes Druckpotential gegenüber dem sozialen Gegenspieler besitzen. (1 ABR 28/29, Drnr. 53) Gemessen an diesen Vorgaben hat die Gewerkschaft verdi im Tarifkonflikt bei den Privatbanken und öffentlichen Banken bislang wenig Durchsetzungsvermögen gezeigt: Ein Foto mit 4 (! In Worten: vier) streikenden verdi-Mitgliedern vor der Zentrale der Wüstenrot Bausparkasse – aufgenommen am verdi-Aktionstag am 25.11.2021 – ist kein Beleg für ein hinreichend mitgliederbegründetes Druckpotential dieser sich als mächtig gebärenden Gewerkschaft. Da bewegte die DHV-Betriebsgruppe Wüstenrot Bausparkasse im Juli 2019 bei einer aktiven Mittagspause mit rund 100 Teilnehmern/innen weitaus mehr Beschäftigte zum Protest.

Wie geht es nun weiter, wann kommt der Abschluss? Man darf gespannt sein. Auf jeden Fall schadet die Verzögerung der Tarifverhandlungen den Interessen der Beschäftigten. Sie bekommen in 2021 keine Gehaltserhöhung mehr, obwohl diese angesichts der stark anziehenden Inflation geboten sind und die Banken anders als in der Finanzkrise 2008/2009 noch verhältnismäßig gut dastehen. Und für einen zügigen Abschluss im ersten Quartal 2022 stehen die Zeichen auch nicht viel besser. Die Tarifverhandlungen drohen angesichts der dramatischen Verschärfung der Coronakrise unter die Räder zu geraten.
Die DHV fordert die Arbeitgeber und die verhandelnden Gewerkschaften auf, möglichst zügig zu einem Abschluss der Verhandlungen zu kommen, der den Beschäftigten eine ordentliche Gehaltserhöhung und zumindest bei den öffentlichen Banken eine Arbeitszeitreduzierung um eine Wochenstunde gewährt!