Tarifabschluss Volks- und Raiffeisenbanken

Am 18.03.2025 wurde für die Beschäftigten der Volks- und Raiffeisenbanken ein Tarifabschluss mit einer Laufzeit bis Mai 2027 erzielt. Die wesentlichen Inhalte des Abschlusses:
 
Gehalt:

  • 6,0 % zum 01.04.2025
  • 3,5 % zum 01.05.2026
  • 1,5 % zum 01.04.2027

Ausbildungsvergütungen: Erhöhung um jeweils 130 Euro zum 01.08.2025 und zum 01.08.2026
 
Diese Erhöhungen sind ein erfreuliches Signal zur Steigerung der Attraktivität der Beschäftigung bei den Volks- und Raiffeisenbanken. Gerade die 6,0 % in der ersten Erhöhungsstufe sind ein wichtiges psychologisches Signal. Leider stehen dieser guten Gehaltserhöhung drei Nullmonate entgegen. Eine Einmalzahlung für die Monate Januar bis März hätte den Abschluss noch abgerundet

 
Verbesserung der Tabellenstruktur:
Ein weiterer wesentlicher und positiver Bestandteil des Abschlusses ist die Verbesserung der Tabellenstruktur der seit 2020 geltenden Vergütungsgruppen A, B und C. Die im Vergleich zur alten Tabellenstruktur niedrigere Vergütung in den höheren Vergütungsstufen war ein Kritikpunkt, den wir schon 2019 in den Verhandlungen deutlich zum Ausdruck gebracht hatten. Damals lag aber der Fokus des Abschlusses vor allem auf die deutliche Anhebung der unteren Vergütungsstufen. Wegen der damaligen Prämisse einer aufkommensneutralen Gestaltung der neuen Vergütungsstruktur war der AVR damals nicht mehr zu weiteren Kompromissen bereit gewesen.

Es ist anerkennenswert, dass der AVR nun zu weiteren Anpassungen bereit gewesen ist. Damit wird die Attraktivität der Vergütung deutlich gesteigert.

 

Weitere Punkte:

  • Änderungen im Kündigungsschutz für ältere Beschäftigte: Heraufsetzung der Grenze für den Kündigungsschutz von bisher 50 Jahren auf 10 Jahre vor der Regelaltersrente (= zukünftig ab 57 Jahre) sowie Vereinbarung einer höheren Abfindung nach dem Rationalisierungsschutzabkommen
  • Verlängerung der rentennahe Teilzeit (renaTe), des Langzeitkontentarifvertrages und des Altersteilzeitabkommens bis zum 31.12.2027
  • Erweiterung Mitarbeitergewinnungszulage (= bis zu 20 % des Gehaltes) um eine Mitgliederbindungszulage
  • Entfall des Anspruch auf Zahlung eines Zuschlags für Arbeit nach 20.00 Uhr und am Samstag entfallen, wenn Mitarbeiter/innen mit entsprechender Arbeitsflexibilität eigenverantwortlich und ohne arbeitgeberseitige Veranlassung zuschlagspflichtige Zeiten nutzen, um persönlichen Belangen, wie der besseren Vereinbarkeit von Beruf und Familie, Rechnung zu tragen. Diese Regelung sieht die DHV-Tarifkommission kritisch. Damit haben DBV und AVR einen Schritt in Richtung Samstagsarbeit als Regelarbeitstag getan. Rechtlich ist dieser Punkt problematisch. Denn Samstagszuschläge fallen laut Tarifvertrag für Mehrarbeit an Samstagen an, die aber vom Arbeitgeber angeordnet und vom Betriebsrat genehmigt werden müssen.

 

Tarifrunde 2025 Volks- und Raiffeisenbanken: Beschäftigte dürfen nicht Anschluss verlieren

Am 13.12.2024 trafen sich DHV und AVR anlässlich der Gehaltstarifrunde 2025, die am 15.01.2025 ihren Auftakt haben wird. Im Gespräch brachten wir deutlich unsere Erwartungen an einen fairen Abschluss zwischen AVR und der verhandelnden Gewerkschaft zum Ausdruck:

  • Gehaltserhöhung: 10 % für 12 Monate
  • Erhöhung der Ausbildungsvergütungen um 350 Euro
  • Wahlrecht: Arbeitszeitverkürzung um eine Stunde auf 38 Wochenstunden oder höhere Sonderzahlung in Höhe von 150 % des Gehalts
  • Zuschläge für Rufbereitschaft nach der Instant Payment-Verordnung entsprechend der TVÖD-Regelung
  • Rufbereitschaft von weniger als 12 Stunden: Zahlung eines Zuschlags in Höhe von 12,5 Prozent des tariflichen Stundenentgelts
  • Rufbereitschaft von mehr als 12 Stunden: Die Pauschale beträgt
  • für die Tage Montag bis Freitag das 2-Fache,
  • Samstag, Sonntag sowie für Feiertage das 4-Fache

des tariflichen Stundenentgelts

  • Entfristung der rentennahen Teilzeit (renaTe)
  • Verlängerung Altersteilzeitabkommen

Bezüglich Erhöhung der Gehälter und der Ausbildungsvergütungen signalisierte der AVR, dass die Arbeitgeber einen Nachholbedarf anerkennen, der im Tarifabschluss seinen Niederschlag finden muss. Dieses Signal bereits im Vorfeld der Verhandlungen ist zu begrüßen. Wir erwarten von der Arbeitgeberseite, dass sie mit ihrem ersten Gehaltsangebot ein deutliches Zeichen in Richtung eines angemessenen Gehaltstarifabschlusses gibt! Es gilt, die Attraktivität des Gehaltsniveaus bei den Volks- und Raiffeisenbanken zu steigern, damit diese im Wettstreit um die Fachkräfte bestehen können. Die Mitarbeitergewinnungszulage, die zunehmend zur Anwendung kommt, ist hierfür nicht das geeignete Instrument, sondern darf nur in Ausnahmefällen gezahlt werden.

Verhandlungsbereitschaft zeigte der AVR auch beim Thema renaTe. Die Verhandlungen werden zeigen, ob es zu der von uns gewünschten Entfristung kommt.

Unsere Vorschläge zur Arbeitszeitverkürzung und zur Zahlung von Zuschlägen für Rufbereitschaft nach der Instant Payment-Verordnung stießen dagegen auf deutliche Ablehnung seitens des AVR. Eine Verkürzung der Arbeitszeit sieht der AVR in Zeiten des Fachkräftemangels als ein falsches Zeichen. Für tarifliche Zuschläge bei Rufbereitschaft sehen die Arbeitgeber keinen Regelungsbedarf. In einer kontroversen Diskussion widersprechen wir der Positionierung des AVR. Eine Verkürzung der Arbeitszeit im Rahmen einer Work Life-Balance ist für die Beschäftigten ein wichtiges Thema. Der Abschluss bei den öffentlichen Banken in 2022 hat gezeigt, dass eine Verkürzung der tariflichen Arbeitszeit realisierbar ist. Die Rufbereitschaft bedeutet vor allem an den Wochenenden eine erhebliche Einschränkung der Freizeitgestaltung. Dem muss durch eine Zuschlagsregelung Rechnung getragen werden.

Die DHV wird die Tarifrunde 2025 kritisch und mit konstruktiven Vorschlägen begleiten.

 

Chatbots können keine Versicherten- und Bankenberater ersetzen!

Die Berufsgewerkschaft DHV verfolgt mit Sorge die Bemühungen in der Finanzbranche zum verstärkten Einsatz von Künstlicher Intelligenz zum Zwecke der Beratung von Kunden in Versicherungs- und Bankangelegenheiten.

Wesentliche Grundlage für den Unternehmenserfolg von Versicherungen und Banken ist eine enge Kundenbindung an das jeweilige Unternehmen. Eine solche kann nur erreicht werden, wenn die Kunden sich gut bei ihren jeweiligen Beratern aufgehoben fühlen und ihnen Kompetenz und eine gute Qualität der Produkte vermittelt werden. Individuelle Kundenberatung und -betreuung sind die Schlüssel zum Unternehmenserfolg. Der zunehmende Einsatz von Onlineportalen der Versicherungen und Banken stehen dazu nicht im Widerspruch, so lange diese als unterstützende Hilfsmittel zum Beratungsgeschäft fungieren.

Mit den zu beobachtenden Investitionen in einen verstärkten Einsatz von Künstlicher Intelligenz drohen die Unternehmen in der Finanzbranche aber eine rote Linie zu überschreiten. Mit den Investitionen sollen Kosten gespart werden. Beratungstätigkeiten sollen zunehmend von Chatbots übernommen werden. Dieser Weg ist aber nach Auffassung der Berufsgewerkschaft DHV nicht zielführend und kontraproduktiv für die Gewährleistung des Unternehmenserfolgs! Der individuelle Beratungscharakter, die Empathie des Beraters und die flexible Gestaltung des Beratungsgesprächs werden verloren gehen. Denn Chatbots können so etwas nicht leisten! Zudem sollten die Unternehmen Bedenken der Verbraucherschützer ernst nehmen, die vor Gefahren für die Privatsphäre durch den verstärkten Einsatz von künstlicher Intelligenz warnen. Chatbots können gehackt werden – menschliche Berater nicht!

Anstatt insgesamt mehrere Milliarden in die Entwicklung von künstlichen Intelligenzsystemen zu investieren, sollten Banken und Versicherungen besser Geld in die Hand nehmen, um die Gehalts- und Arbeitsbedingungen noch weiter zu verbessern. Zufriedene und motivierte Beschäftigte tragen besser zum Unternehmenserfolg bei, als dies eine noch ausgefeilte Standardberatung durch einen Chatbot leisten könnte!

 

 

Tarifverhandlungen Privatbanken und öffentliche Banken: Wo bleibt der Abschluss?

Seitdem die DHV nicht mehr am Verhandlungstisch sitzt, laufen die Verhandlungen nicht mehr – so könnte man angesichts der abgebrochenen Verhandlungen bei den Privatbanken und des schleppenden Verhandlungsprozesses bei den Öffentlichen Banken etwas spitz anmerken

Privatbanken
Die Verhandlungen der Gewerkschaften verdi und DBV mit den Privatbanken wurden am 24.09.2021 abgebrochen. Das Gehaltsangebot der Arbeitgeber lautete:

  • ab April 2022 + 1,2 %
  • ab April 2023 + 1,0 %
  • ab April 2024 + 1,0 %

Dieses Angebot ist angesichts der wieder anziehenden Inflation äußerst dürftig. Die DHV-Tarifkommission hätte dieses auch als unzureichend abgewiesen.
Dieses erste Arbeitgeberangebot ist keine Wertschätzung der engagierten Arbeit der Beschäftigten in den Banken! Es würde wegen der höheren Inflation einen Reallohnverlust bis in das Jahr 2024 hinein bedeuten!

Das Zurückweisen eines ersten Angebotes ist das eine – der Abbruch der Verhandlungen, wie ihn verdi am 24.09.2021 in der dritten Verhandlungsrunde praktizierte, ist das andere. Die Verhandlungen waren auf vier Verhandlungsrunden terminiert. Erfahrene Tarifverhandler wissen, dass ein erstes Gehaltsangebot kein ernst gemeintes Angebot ist, zumal wenn noch Verhandlungstermine ausstehen. Interessant wird es erst ab dem dritten oder vierten Gehaltsangebot, das in der Regel in den Abendstunden der final angesetzten Verhandlungsrunde aus dem Hut gezaubert wird.
Wer wie verdi die Verhandlungen in einem so frühen Stadium abbricht – in der dritten Verhandlungsrunde nach nur einer Stunde – muss sprichwörtlich etwas Fleisch auf den Knochen haben. Man muss in der Lage sein, mit Arbeitskampfmaßnahmen einen tragfähigen Kompromiss zu erreichen. Davon ist aber in den zwei Monaten seit dem Abbruch der Verhandlungen nicht viel zu sehen. Verdi hat zwar zu Streik- und Protestaktionen aufgerufen. Aber die Wirkung in der Öffentlichkeit ist gleich Null, und die Arbeitgeber sind anscheinend auch nicht sonderlich von den bisher stattgefundenen online-Streikaktionstagen beeindruckt. Ansonsten wäre der mittlerweile über zwei Monate herrschende Stillstand bei den Tarifverhandlungen mit einem ordentlichen Ergebnis beendet.

Öffentliche Banken
Ein wenig besser sieht es bei den Tarifverhandlungen öffentliche Banken aus. Dort hatten sich die Tarifparteien in der vierten Verhandlungsrunde am 19.11.2021 auf eine Erhöhung der Vergütungen für Nachwuchskräfte geeinigt:

  • 60 Euro pro Monat rückwirkend ab 1. August 2021
  • 50 Euro pro Monat zusätzlich ab 1. August 2022
  • Laufzeit bis 1. August 2023.

Diese Vergütungserhöhung komplettiert den im August abgeschlossenen Nachwuchskräftetarifvertrag, der u.a. eine Übernahmegarantie von Nachwuchskräften beinhaltet. An dem Nachwuchskräftetarifvertrag hatte die DHV-Tarifkommission bis zur BAG-Entscheidung am 22.06.2021 intensiv mitgewirkt. Dabei konnte sie Akzente setzen, die sich in dem Nachwuchskräftetarifvertrag wiederfinden.

Seit dem 19.11.2021 stocken aber die Gehaltstarifverhandlungen. Es liegt auch bei den öffentlichen Banken lediglich ein erstes Gehaltsangebot vor:

  • bei Tarifeinigung Einmalzahlung von 400 Euro (bei Teilzeit anteilig)
  • ab 1. August 2022: 1,4 Prozent
  • ab 1. Januar 2023: Einmalzahlung von 600 Euro (bei Teilzeit anteilig)
  • ab 1. Januar 2024: Senkung der Wochen-Arbeitszeit von 39 auf 38 Stunden
  • Laufzeit bis 31. August 2024 (38 Monate)

Auch dieses Angebot wäre aus Sicht der DHV-Tarifkommission nicht abschlussfähig gewesen. Bemerkenswert ist aber, dass die Arbeitgeber eine Wochenarbeitszeitreduzierung um eine Stunde anbieten. Die DHV hatte genau diese Forderung in einer Tarifinformation im Mai aufgestellt. Diese Forderung fand sich erstaunlicherweise aber nicht in dem verdi-Forderungskatalog wieder.

Die öffentlichen Banken müssen sich die kritische Frage gefallen lassen, warum sie erst in der als abschließend terminierten vierten Verhandlungsrunde mit dem Angebot gekommen sind. Hätten die Arbeitgeber das erste Angebot in der dritten Verhandlungsrunde im Oktober präsentiert, hätte es vielleicht am 19.11.2021 einen Tarifabschluss gegeben. So ist auch in diesem Bereich der Verhandlungsprozess ins Stocken geraten. In den Mitteilungen der Arbeitgeber und der verhandelnden Gewerkschaften ist kein fünfter Verhandlungstermin genannt. Es heißt, dass die Verhandlungen im Januar fortgesetzt werden. Ob es dazu kommen wird, steht wegen der sich verschärfenden Coronapandemielage in den Sternen. Und was haben die verhandelnden Gewerkschaften an Arbeitskampfmaßnahmen im Köcher? Von der angeblich so großen Dienstleistungsgewerkschaft verdi hört und liest man in der Öffentlichkeit nicht viel.

Das Bundesarbeitsgericht hat seine Entscheidung am 22.06.2021 gegen uns auch damit begründet, dass für eine Tariffähigkeit ein Verhandlungsgleichgewicht bzw. eine Parität zwischen den sozialen Gegenspielern bestehen müsse. Eine tariffähige Arbeitnehmerkoalition muss ein hinreichend mitgliederbegründetes Druckpotential gegenüber dem sozialen Gegenspieler besitzen. (1 ABR 28/29, Drnr. 53) Gemessen an diesen Vorgaben hat die Gewerkschaft verdi im Tarifkonflikt bei den Privatbanken und öffentlichen Banken bislang wenig Durchsetzungsvermögen gezeigt: Ein Foto mit 4 (! In Worten: vier) streikenden verdi-Mitgliedern vor der Zentrale der Wüstenrot Bausparkasse – aufgenommen am verdi-Aktionstag am 25.11.2021 – ist kein Beleg für ein hinreichend mitgliederbegründetes Druckpotential dieser sich als mächtig gebärenden Gewerkschaft. Da bewegte die DHV-Betriebsgruppe Wüstenrot Bausparkasse im Juli 2019 bei einer aktiven Mittagspause mit rund 100 Teilnehmern/innen weitaus mehr Beschäftigte zum Protest.

Wie geht es nun weiter, wann kommt der Abschluss? Man darf gespannt sein. Auf jeden Fall schadet die Verzögerung der Tarifverhandlungen den Interessen der Beschäftigten. Sie bekommen in 2021 keine Gehaltserhöhung mehr, obwohl diese angesichts der stark anziehenden Inflation geboten sind und die Banken anders als in der Finanzkrise 2008/2009 noch verhältnismäßig gut dastehen. Und für einen zügigen Abschluss im ersten Quartal 2022 stehen die Zeichen auch nicht viel besser. Die Tarifverhandlungen drohen angesichts der dramatischen Verschärfung der Coronakrise unter die Räder zu geraten.
Die DHV fordert die Arbeitgeber und die verhandelnden Gewerkschaften auf, möglichst zügig zu einem Abschluss der Verhandlungen zu kommen, der den Beschäftigten eine ordentliche Gehaltserhöhung und zumindest bei den öffentlichen Banken eine Arbeitszeitreduzierung um eine Wochenstunde gewährt!

Gehaltstarifverhandlungen Banken: Der kritische Blick von außen

Das erste Mal seit Bestehen der Flächentarifverträge Privatbanken und öffentliche Banken begleitet die DHV als Zuschauerin mit einem kritischen Blick vom Spielfeldrand aus die Gehaltstarifverhandlungen. Das geschieht nicht freiwillig, sondern diese Position ist der Aberkennung der Tariffähigkeit durch das Bundesarbeitsgericht geschuldet. Aber sie gibt uns die Möglichkeit, unbefangen von dem konkreten Verhandlungsverlauf das Tarifgeschehen einzuordnen.
Vor allem werfen wir einen kritischen Blick darauf, ob und wie es unsere Konkurrenzgewerkschaft verdi vermag, die Tarifrunden zu gestalten. Schließlich führte diese Gewerkschaft über sieben Jahre das Tariffähigkeitsverfahren gegen die DHV mit der Argumentation, Dumpingtarifverträge zu verhindern. Nun kann diese Gewerkschaft endlich befreit von einem sogenannten „Dumpinglohnkonkurrenten“ bei den Banken aufspielen und bessere Tarifbedingungen durchsetzen.
Nun, der erste Aufschlag ist schon mit der Aufstellung der Forderungen misslungen:

  • Im Mai 2021 stellten wir die Gehaltsforderung für die Tarifverhandlungen Privatbanken und öffentliche Banken in Höhe von 8 % für 18 Monate auf. Verdi ist mit einer Forderung von 4,5 % für 12 Monate in die Verhandlungen gegangen – das macht 6,75 % für 18 Monate aus. Na ja, wer ist da auf dem Papier eher im Dumpingbereich anzusiedeln? Aber nun gut, Gehaltsforderungen sind relativ, entscheidend ist, was am Ende herauskommt. Allerdings: Hätte sich verdi an der DHV-Forderung orientiert, wäre schon einmal mehr Forderungsmasse in die Tarifverhandlungen eingebracht worden. Das ist vor dem Hintergrund der seit Sommer stark anziehenden Inflation nicht unerheblich. Anscheinend haben die vielen Volkswirtschaftsexperten, die verdi in ihren Rei-hen sicher hat, etwas geschlafen…
  • Viel schwerer wiegt aber, dass verdi es zum wiederholten Mal versäumt hat, eine Verkürzung der Wochenarbeitsstunden um eine Stunde auf 38 Stunden zu fordern. Die DHV hatte wie bei der Gehaltstarifrunde 2019 auch für die diesjährige Tarifrunde die Forderung nach einer Verkürzung der Wochenarbeitszeit aufgestellt. Die Verkürzung der Wochenarbeitszeit ist ein wichtiges Thema: Es gibt in der Finanzdienstleistungswelt Mischkonzerne, die Banken und Versicherungen unter einem Konzerndach vereinen. Der Konzern Wüstenrot & Württembergische ist ein Beispiel. Im Gegensatz zu den unter den Bankentarifvertrag fallenden Beschäftigten dieser Mischkonzerne (39 Wochenarbeitsstunden) kommen die unter den Versicherungstarifvertrag fallenden Beschäftigten in den Genuss einer um eine Stunde auf 38 Arbeitsstunden verkürzten Wochenarbeitszeit. Die Beschäftigten dieser Konzerne, aber darüber hinaus viele Beschäftigte in den Banken sind nicht mehr länger bereit, diese Ungleichbehandlung bei der Wochenarbeitszeit hinzunehmen.
    Die DHV-Tarifkommission hatte sich dieses berechtigten Anliegens der Beschäftigten angenommen. Verdi ignoriert dieses Anliegen zum wiederholten Mal.
  •  Dafür fordert verdi einen Anspruch der Beschäftigten auf mobiles Arbeiten von bis zu 60 % ihrer Arbeitszeit und eine Erstausstattungspauschale von 1.500 €. Verdi fordert etwas, was die Arbeitgeber längst als notwendig erkannt haben und vielen Beschäftigten ermöglichen. In einer gemeinsamen Onlineveranstaltung von den Arbeitgeberverbänden Privatbanken und Versicherungen sagte die Vorsitzende des AGV Banken, Sabine Schmittroth, dass die Entwicklung hin zum hybriden Arbeiten geht – teils von zu Hause aus und teils im Büro. Zunehmend werden auf betrieblicher Ebene Regelungen zum mobilen Arbeiten und zu den Kosten für die Einrichtung eines mobilen Arbeitsplatzes vereinbart. Andererseits will eine zunehmende Zahl von Beschäftigten wieder dauerhaft an ihrem Arbeitsplatz arbeiten. Die verdi-Forderung geht in vielen Bereichen an der längst praktizierten betrieblichen Realität vorbei.

Während die DHV-Forderung nach Verkürzung der Wochenarbeitszeit allen Beschäftigten zugutekommen würde, würden von der verdi-Forderung nach einem Anspruch auf mobilem Arbeiten nur ein kleiner Teil der Beschäftigten profitieren: Nämlich diejenigen, die in Banken arbeiten, wo noch keine betrieblichen Regelungen zum mobilem Arbeiten gelten, die auch wirklich bis zu 60 % ihrer Arbeitszeit von zu Hause aus arbeiten wollen und die vor allem nicht den Wunsch verspüren, den meisten Teil der Arbeitszeit im Büro zu arbeiten. Da setzt verdi auf das falsche Pferd!  Es ist zu befürchten, dass sich die Arbeitgeber im Laufe der Tarifrunde Zugeständnisse bei diesem Thema teuer durch Zugeständnisse bei den Gehaltsforderungen erkaufen lassen. Ein niedriger Gehaltstarifabschluss würde dann alle Beschäftigten treffen!
„Stillstand! Fehlender Gestaltungswille der Arbeitgeber“ Das sind die Schlagzeilen der Tarifinformationen der verhandelnden Gewerkschaften. Das gehört zum üblichen Getöse einer Gehaltstarifrunde, die auf vier Verhandlungstermine ausgelegt ist. Insofern hat sich an den Verhandlungsritualen bislang nichts geändert. Von einem von einer „Dumpinglohnkonkurrenz“ befreiendem verdi-Aufspiel ist nichts zu merken. Wir dürfen gespannt sein, was am Ende herauskommen wird.

Information zur Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 22.06.2021

Laut Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 22.06.2021 ist der DHV die Tariffähigkeit aberkannt worden. Die DHV hält diese Entscheidung für verfassungswidrig und wird deshalb vor das Bundesverfassungsgericht gehen.
Bis zu einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts ist die DHV eine nicht tariffähige Gewerkschaft. Sie kann keine Tarifverträge verhandeln und abschließen.
Die Aberkennung der Tariffähigkeit wird die DHV aber nicht davon abhalten, Stellung zu laufenden Tarifverhandlungen zu beziehen, Forderungen zu kommunizieren und Tarifabschlüsse kritisch zu kommentieren.
Die vor dem 22.06.2021 auf dieser Seite veröffentlichten Tarifinformationen (alle diesem Text nachfolgenden Informationen) werden deshalb weiter veröffentlicht bleiben. Alle nach dem 22.06.2021 verfassten Informationen werden unter dem Aspekt der Arbeit der DHV als nicht tariffähige Gewerkschaft verfasst,

Tarifverhandlungen 2021 Öffentliche Banken: DHV-Gehaltsforderung im Volumen 8,0 % für 18 Monate – Vereinbarkeit von Familie und Beruf im Fokus!

Die DHV-Tarifkommission hat ihr Forderungspaket für die am 24.06.2021 in Berlin startenden Gehaltstarifverhandlungen beschlossen:

Gehalt: 8 % für 18 Monate!
Die Corona-Pandemie ist keine Bankenkrise – die öffentlichen Banken sind bislang gut durch die Turbulenzen der vergangenen 14 Monate gekommen! In einem herausfordernden Umfeld konnten sie sich gut behaupten und auch Gewinne erwirtschaften. Diese gute Entwicklung ist das Ergebnis der engagierten Arbeit der Beschäftigten – sie verdienen einen Gehaltsabschluss, der den Rückstand zu den Gehaltsabschlüssen anderer Branchen aufholt!

Erhöhung der Vergütungen für Auszubildende und duale Studenten um 150 €!
Angesichts des weiter zunehmenden Fachkräftemangels hält es die DHV-Tarifkommission für geboten, mit einer überdurchschnittlichen Erhöhung der Vergütungen die Attraktivität der Ausbildung bei den Banken weiter zu stärken!

Im Fokus: Forderungen für eine bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf!
Die Vereinbarkeit von Familie und Beruf rückt zunehmend in den Fokus der Beschäftigten. Die Corona-Pandemie zeigt, dass diesem Wunsch auch entsprochen werden kann, wenn der Wille dazu vorhanden ist. Wir fordern:

  • Tariflicher Anspruch auf Umwandlung von 50 % der Sonderzahlung in freie Tage!
  • Darüber hinaus die Möglichkeit, einen Teil des Gehalts in freie Tage umzuwandeln!
  • Reduzierung der Arbeitszeit um eine Stunde auf 38 Wochenstunden!
  • Einführung eines Rechtsanspruchs auf ein Langzeitkonto! Bei den Volks- und Raiffeisenbanken besteht ein solcher Anspruch bereits seit 2019.
  • Verhandlungsverpflichtung zu einem Tarifvertrag mobiles Arbeiten und Telearbeit! Der Tarifvertrag soll Mindeststandards für ein Arbeiten zu Hause definieren. Bei den Versicherungen gibt es bereits seit 2019 einen Tarifvertrag zum mobilen Arbeiten.

Verlängerung des Altersteilzeittarifvertrages über den 31.12.2021 hinaus!

Ergänzung im Rationalisierungsabkommen: Bei Rationalisierungsmaßnahmen vor dem Ausspruch einer Versetzung in einen anderen Betrieb Pflicht zur Prüfung der Möglichkeit von Telearbeit/mobilem Arbeiten!
Umstrukturierungen sind oftmals mit Versetzungen und längeren Fahrtzeiten verbunden. Die Corona-Pandemie zeigt aber, dass Arbeiten von zu Hause aus auch möglich ist. Die sozialen Härten einer Versetzung können dadurch abgefedert werden.

Der VÖB hatte im vergangenen Jahr die Tarifgemeinschaft mit den Privatbanken beendet. Diese Entscheidung und die sich daraus ergebende Konsequenz getrennter Tarifverhandlungen bedauern wir! Mit einem nahezu gleichlautenden Forderungspaket kämpfen wir in der Gehaltstarifrunde 2021 gegen ein Auseinanderdriften der Tarifvertragsniveaus von öffentlichen Banken und Privatbanken!

Tarifverhandlungen 2021 Privatbanken: DHV-Gehaltsforderung im Volumen 8,0 % für 18 Monate – Vereinbarkeit von Familie und Beruf im Fokus!

Die DHV-Tarifkommission hat ihr Forderungspaket für die am 01.07.2021 in Berlin startenden Gehaltstarifverhandlungen beschlossen:

Gehalt: 8 % für 18 Monate!
Die Corona-Pandemie ist keine Bankenkrise – die Privatbanken sind bislang gut durch die Turbulenzen der vergangenen 14 Monate gekommen! Die Deutsche Bank hat in den ersten drei Monaten des Jahres 2021 so viel verdient wie seit sieben Jahren nicht mehr! Auch die Commerzbank plant für 2021 mit einem positi-ven operativen Ergebnis. Diese gute Entwicklung ist das Ergebnis der engagierten Arbeit der Beschäftigten – sie verdienen einen Gehaltsabschluss, der den Rückstand zu den Gehaltsabschlüssen anderer Branchen aufholt!

Erhöhung der Vergütungen für Auszubildende und duale Studenten um 150 €!
Angesichts des weiter zunehmenden Fachkräftemangels hält es die DHV-Tarifkommission für geboten, mit einer überdurchschnittlichen Erhöhung der Vergütungen die Attraktivität der Ausbildung bei den Banken weiter zu stärken!

Im Fokus: Forderungen für eine bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf!
Die Vereinbarkeit von Familie und Beruf rückt zunehmend in den Fokus der Beschäftigten. Die Corona-Pandemie zeigt, dass diesem Wunsch auch entsprochen werden kann, wenn der Wille dazu vorhanden ist. Wir fordern:

  • Tariflicher Anspruch auf Umwandlung von 50 % der Sonderzahlung in freie Tage!
  • Darüber hinaus die Möglichkeit, einen Teil des Gehalts in freie Tage umzuwandeln!
  • Reduzierung der Arbeitszeit um eine Stunde auf 38 Wochenstunden!
  • Einführung eines Rechtsanspruchs auf ein Langzeitkonto! Bei den Volks- und Raiffeisenbanken besteht ein solcher Anspruch bereits seit 2019.
  • Darüber hinaus: Anspruch auf ein Sabbatical für alle Beschäftigten! Die Beschäftigten sollen die Möglichkeit haben, in bestimmten Abständen eine unbezahlte Auszeit mit Rückkehranspruch für eine Dauer von 3-12 Monaten nehmen zu können!
  • Verhandlungsverpflichtung zu einem Tarifvertrag mobiles Arbeiten und Telearbeit! Der Tarifvertrag soll Mindeststandards für ein Arbeiten zu Hause definieren. Bei den Versicherungen gibt es bereits seit 2019 einen Tarifvertrag zum mobilen Arbeiten.

Verlängerung des Altersteilzeittarifvertrages über den 31.12.2021 hinaus!

Anspruch auf Arbeitsfreistellung für individuelle Fort-/ Weiterbildungsmaßnahmen von bis zu zwei Tagen pro Jahr!
Angesichts der Veränderungen in der Arbeitswelt ist die Weiterbildung der Beschäftigten unerlässlich – deshalb soll es einen Arbeitsfreistellungsanspruch der Beschäftigten für individuelle Fort-/Weiterbildungsmaßnahmen geben.

Ergänzung im Rationalisierungsabkommen: Bei Rationalisierungsmaßnahmen vor dem Ausspruch einer Versetzung in einen anderen Betrieb Pflicht zur Prüfung der Möglichkeit von Telearbeit/mobilem Arbeiten!
Umstrukturierungen sind oftmals mit Versetzungen und längeren Fahrtzeiten verbunden. Die Corona-Pandemie zeigt aber, dass Arbeiten von zu Hause aus auch möglich ist. Die sozialen Härten einer Versetzung können dadurch abgefedert werden.

 

Privatbanken und öffentliche Banken: Mit einer umfangreichen Tarifagenda in das neue Jahr gestartet

Die DHV hat mit den Privatbanken und den öffentlichen Banken die Tarifverhandlungen zu den Themenkomplexen, die im vergangenen Jahr nicht abgeschlossen werden konnten, wiederaufgenommen.

Bedingt durch die Beendigung der Tarifgemeinschaft von Privatbanken und öffentlichen Banken führt die DHV getrennte Tarifverhandlungen. Die Agenda der für die nächsten Monate bis Juni vereinbarten Verhandlungstermine umfasst folgende Themen:

Privatbanken:
    Nachwuchskräftetarifvertrag
    Sozialpartnermodell zur Betriebsrente
    Neuregelung der Eingruppierungen

Öffentliche Banken: 
    Nachwuchskräftetarifvertrag
    Neuregelung der Eingruppierungen

Über diese Themen hinaus werfen die in 2021 anstehenden Gehaltstarifverhandlungen ihre Schatten voraus. Bei den öffentlichen Banken liegen bereits erste Terminvorschläge vor. Geplant ist, mit den Gehaltstarifverhandlungen im Juni zu beginnen.

Mit den Privatbanken fand der Verhandlungsauftakt am 08.02.2021 in Form einer Videokonferenz statt. Thema war das Sozialpartnermodell zur Betriebsrente. Die Verhandlungen zu diesem Thema sind bereits weit fortgeschritten, so dass eine Einigung durchaus in Reichweite ist. Strittig ist aber vor allem noch der Arbeitgeberzuschuss zur Betriebsrente. Das Angebot eines Zuschusses in Höhe von 0,5 % des Altersvorsorgebetrages hat die DHV als unzureichend zurückgewiesen. Offen ist auch noch die Höhe des Sicherungsbetrages.
Zuversichtlich beurteilt die DHV auch die Einigungschancen beim Thema Nachwuchskräftetarifvertrag. Auch hier sind die Verhandlungen bereits weit fortgeschritten. Die Neuregelung der Eingruppierungen ist dagegen nach Auffassung der DHV zu komplex, um sie bis zum Start der Gehaltstarifverhandlungen zum Abschluss zu bringen.

Mit den öffentlichen Banken startete die DHV am 15.02. ebenfalls in Form einer Videokonferenz in die Verhandlungen. Der Termin brachte einige Fortschritte beim Thema Nachwuchskräftetarifvertrag. Positiv zu bewerten ist, dass die Arbeitgeber bereit ist, die DHV-Forderung nach einem Anspruch Ausgebildeter auf eine Sabbatzeit in eine tarifvertragliche Regelung umzusetzen. Fortschritte gab es auch bei anderen Themen, u.a. die Freistellung zur Vorbereitung auf Prüfungen. Eingehend diskutiert wurde die Vereinbarung eines unbefristeten Übernahmeanspruchs von Ausgebildeten. Eine Einigung zu diesem Thema konnte noch nicht erzielt werden.

Die Verhandlungen werden fortgesetzt, bereits in der nächsten Woche sind weitere Termine vereinbart.

Tarifverhandlungen öffentliche Banken aufgenommen

Die öffentlichen Banken hatten sich im Tarifabschluss 2019 verpflichtet, Tarifverhandlungen zur Neuregelung der Eingruppierungen und zu einem Ausbildungstarifvertrag aufzunehmen. Wegen der im Frühjahr erfolgten Auflösung der Tarifgemeinschaft zwischen Privatbanken und öffentlichen Banken finden nun separate Verhandlungen mit den öffentlichen Banken statt.

Thema des Verhandlungsauftaktes am 06.11.2020 war der Ausbildungstarifvertrag. Von beiden Seiten wurden erste Positionsbestimmungen vorgenommen. Einig sind sich DHV und öffentliche Banken, dass Verhandlungen zu einem Nachwuchskräftetarifvertrag geführt werden, der neben den Auszu-bildenden auch die dualen Studenten umfassen soll. Die Forderung der DHV-Tarifkommission nach einem Sabbatical für junge Beschäftigte nach ihrer Ausbildung stieß auf der Arbeitgeberseite auf Interesse, auch wenn es sich dabei erst einmal um ein vorsichtiges, unter dem Vorbehalt der internen Beratung stehendes Zeichen handelt.

Die Verhandlungen werden im November und Dezember weitergeführt. Zunächst soll das thema Nachwuchskräftetarifvertrag verhandelt werden. DHV und Arbeitgeber sind gewillt, bis Jahresende zu einer Einigung zu kommen. In 2021 werden die Verhandlungen mit dem Thema Eingruppierung fortgeführt.