Urlaubsentgelt

Das Urlaubsentgelt ist die Fortzahlung der Arbeitsvergütung während des Erholungsurlaubs. Es bemisst sich nach dem durchschnittlichen Arbeitsverdienst, den der Arbeitnehmer in den letzten 13 Wochen vor dem Beginn der Urlaubs erhalten hat, mit Ausnahme des zusätzlich für Überstunden gezahlten Arbeitsverdienstes. Gesetzliche Regelungen enthält das Bundesurlaubsgesetz 8.1.1963.

Überstunden

Überstunden werden erbracht, wenn der Arbeitnehmer über die im Arbeitsvertrag oder im Tarifvertrag vereinbarte Arbeitszeit hinaus weitere Arbeitszeiten leistet. Begrenzt wird die Möglichkeit, Überstunden zu leisten, durch die im Arbeitszeitgesetz vom 6.6.1994 festgelegte Höchstarbeitszeit. Umgruppierung ist die Überführung des Arbeitnehmers in eine andere Lohn- oder Gehaltsgruppe.

Zeugnis

Zeugnis ist dem Arbeitnehmer bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses vom Arbeitgeber zu erteilen. Es muss zur Art der ausgeübten Tätigkeit und zur Dauer des Arbeitsverhältnisses Stellung nehmen (einfaches Zeugnis). Auf Verlangen des Arbeitnehmers ist das Zeugnis darüber hinaus auf Angaben zur Leistung und Führung zu erstrecken (qualifiziertes Zeugnis).

Weihnachtsgeld

Das sog. Weihnachtsgeld ist ein Monatsgehalt, das vom Arbeitgeber vor Weihnachten gezahlt wird. Ein gesetzlicher Anspruch auf Zahlung besteht nicht. Ein Anspruch kann sich aus dem Arbeitsvertrag, aus dem Tarifvertrag, aus einer Betriebsvereinbarung oder aus betrieblicher Übung ergeben.