Anfechtung der Betriebsratswahl bei Kunzler Fleischwaren GmbH & Co. KG durch NGG endgültig und umfänglich gescheitert!

Nach bald zwei Jahren rechtlicher Auseinandersetzung über zwei gerichtliche Instanzen, ist die Frage nach der Gültigkeit der Betriebsratswahl für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer der Kunzler Fleischwaren GmbH & Co KG nun endlich befriedigend geklärt. Die Durchführung einer Betriebsratswahl ist schon unter normalen Umständen, aufgrund eines weitreichenden Kataloges formaler Voraussetzungen, komplex. Durch die Corona-Virus-Pandemie waren die Gegebenheiten zusätzlich erschwert, da nun auch die Stimmabgabe per Briefwahl ermöglicht und umgesetzt werden musste. Den Vertreterinnen und Vertretern der DGB-Gewerkschaft NGG waren die rechtlichen Hürden anscheinend aber immer noch nicht hoch genug. Zwar hatte die NGG es versäumt, durch eine eigene Liste an der Wahl teilzunehmen, dies hielt aber ihre Vertreter nicht davon ab im Anschluss juristisch gegen diese vorzugehen. 

Der Katalog angeblicher Verstöße bei der Durchführung der Wahl, der durch den Rechtsbeistand der NGG vor Gericht vorgelegt wurde, war durchaus umfangreich. Er litt aber an einem entscheidenden und durchgehenden Mangel. Wenn man sich die Mühe machte, die Unterlagen der Wahl anzusehen, stellten sich die Anschuldigungen als gegenstandslos oder zumindest sehr nachlässig heraus. Was angeblich fehlte, war vorhanden. Die angeblichen massiven Fehler, stellten sich als lediglich formale unbedeutende heraus. Warum es der zweiten gerichtlichen Instanz bedurfte, um diesen einfachen Umstand zu erkennen, kann wahrscheinlich auch auf eine juristische Überinterpretation eines einzelnen Sachpunktes der ersten Instanz zurückgeführt werden. Der Hinweis des vorsitzenden Richters Herrn Dr. Karl-Werner Dörr, dass das Betriebsverfassungsgesetz zur Anwendung durch die Beschäftigten in den Betrieben gedacht ist und nicht zum Ausleben juristischer Spitzfindigkeiten, sollten sich einige der Beteiligten stark zu Herzen nehmen. 

Die Entscheidung der ersten Instanz wurde aufgehoben, sämtliche Klagepunkte der NGG für unbegründet oder als nicht ausreichend erklärt und der weitere Rechtsweg ausgeschlossen. Nachdem das Damoklesschwert der Wahlanfechtung endlich beseitigt ist, kann sich der Betriebsrat voll seiner Aufgabe widmen, die Interessen der Beschäftigten zu vertreten. Die Arbeit des Betriebsrates wurde durch die quälende Frage der Rechtssicherheit aufgrund der Wahlanfechtung zwar nicht unmöglich gemacht, aber doch zumindest unnötig gehemmt. Nachdem dieser Umstand nun endlich überwunden ist, kann das Gremium mit dem Wissen, um die Rechtmäßigkeit seiner Wahl nun mit neuem Elan seinen Aufgaben nachgehen. Dabei wird die DHV – Die Berufsgewerkschaft mit ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern selbstverständlich stets mit Rat und Tat zur Seite stehen. Denn es gibt weiterhin viel zu tun!

Lukas Menzel                                                                             

Information zur Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 22.06.2021

Laut Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 22.06.2021 ist der DHV die Tariffähigkeit aberkannt worden. Die DHV hält diese Entscheidung für verfassungswidrig und wird deshalb vor das Bundesverfassungsgericht gehen.
Bis zu einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts ist die DHV eine nicht tariffähige Gewerkschaft. Sie kann keine Tarifverträge verhandeln und abschließen.
Die Aberkennung der Tariffähigkeit wird die DHV aber nicht davon abhalten, Stellung zu laufenden Tarifverhandlungen zu beziehen, Forderungen zu kommunizieren und Tarifabschlüsse kritisch zu kommentieren.
Die vor dem 22.06.2021 auf dieser Seite veröffentlichten Tarifinformationen (alle diesem Text nachfolgenden Informationen) werden deshalb weiter veröffentlicht bleiben. Alle nach dem 22.06.2021 verfassten Informationen werden unter dem Aspekt der Arbeit der DHV als nicht tariffähige Gewerkschaft verfasst,

Massiver Warnstreik bei Vion Crailsheim nach unzureichendem Arbeitgeberangebot

Der Tarifkonflikt bei der Vion Crailsheim GmbH zieht sich weiter in die Länge. Durch die erste starke Warnstreikaktion am 29. März konnte der Arbeitgeber erfolgreich wieder an den Verhandlungstisch zurück gestreikt werden. Seit diesem Ausstand folgten bisher drei Verhandlungsrunden im April und Mai. In den ersten zwei Runden war der Arbeitgeber weder willens noch in der Lage ein konkretes Angebot für eine Entgeltsteigerung vorzulegen und verwies auf die Notwendigkeit eines neuen Eingruppierungstarifvertrages zur Integration der aus dem Werkvertrag übernommenen Kolleginnen und Kollegen. Das eine solche Integration richtig und wichtig ist, hat die DHV Verhandlungskommission nie in Abrede gestellt und man ist auch bereit, diese begonnenen Verhandlungen weiter fortzuführen. Nichts destotrotz warten die Kolleginnen und Kollegen der alten „Stammbelegschaft“ mittlerweile seit fast 6 Monaten auf ihre mehr als verdiente Entgelterhöhung. In der letzten Verhandlungsrunde war der Arbeitgeber erstmals bereit, ein konkretes Angebot für eine tarifliche Entgeltsteigerung zu unterbreiten. Nach den Vorstellungen der Arbeitgeberseite wäre eine Entgeltsteigerung von 2% ab dem 01. Juni 2021 mit einer Laufzeit bis zum Ende dieses Jahres sowie eine einmalige Corona-Sonderzahlung in Höhe von 100 € möglich. Dieses Angebot wurde von der DHV Verhandlungskommission als völlig unzureichend zurückgewiesen. Stattdessen schlug die Verhandlungskommission vor, statt einer prozentualen Erhöhung eine pauschale Erhöhung der Entgelte um 75 € zu prüfen. Dieser Vorschlag wurde von der Arbeitgeberseite aufgegriffen und am Ende der Verhandlungen wurde der Verhandlungskommission eine pauschale Erhöhung der Entgelte um 60 € und eine einmalige Corona-Sonderzahlung in Höhe von 200 € angeboten. Dieses Angebot wurde von der Verhandlungskommission als unzureichend zurückgewiesen. „Die Kolleginnen und Kollegen haben alle seit Beginn der Pandemie außerordentliche Leistungen gebracht. Sie mit einer Entgelterhöhung noch unter der Inflationsrate abspeisen zu wollen halten wir für kein Zeichen der Wertschätzung, sondern allenfalls für ein Trostpflaster“, so der zuständige DHV Geschäftsführer und Verhandlungsführer Marc Endlich. Folgerichtig wurden die Kolleginnen und Kollegen am 20. Mai nochmalig zum Warnstreik aufgerufen, um der Arbeitgeberseite den immer weiterwachsenden Unmut in der Belegschaft deutlich vor Augen zu führen. Circa 100 Kolleginnen und Kollegen folgten dem Aufruf und beteiligten sich lautstark an der vierstündigen Aktion vor den Toren des Betriebes in Crailsheim. Von Seiten der Verhandlungskommission zeigte man sich äußerst zufrieden mit der Aktion. „Über die Beteiligung am Warnstreik, die nochmal deutlich höher war als zum ersten Warnstreik, freue ich mich sehr, zeigt sie doch, dass die Verhandlungskommission richtig mit ihrer Einschätzung lag, dass das Angebot der Arbeitgeberseite für die Beschäftigten nicht akzeptabel ist“, so der Vorsitzende des Betriebsrates und Mitglied der DHV Verhandlungskommission Wolfram Herrmann. Die Verhandlungen werden nun Mitte Juni fortgesetzt, der Arbeitgeber ist aufgefordert bis dahin ein akzeptables Angebot vorzulegen.

Warnschuss bei Vion Crailsheim zeigt Wirkung

Die am 29.03.2021 durchgeführte Warnstreikaktion bei Vion Crailsheim zeigt Wirkung. Die Geschäftsführung hat vor dem Hintergrund des lautstarken Warnstreikes und der starken Beteiligung der Kolleginnen und Kollegen vor Ort ihre Verweigerungshaltung aufgegeben und möchte wieder an den Verhandlungstisch zurückkehren. Für den 16.04.2021 wurde eine Fortführung der im Februar von der Arbeitgeberseite kurzfristig abgesagten Verhandlungen vereinbart. Der zuständige DHV Geschäftsführer Marc Endlich zeigt sich zufrieden: „Es wurde Zeit, dass Vion seine Hinhaltetaktik beendet und die Verhandlungen wieder ausnimmt.“ Gleichzeitig richtet er eine Warnung an die Geschäftsleitung, dass „weitere Streikaktionen folgen werden, sollte es sich die Geschäftsführung wieder kurzfristig anders überlegen und die Verhandlungen wieder absagen.“

Aktion Moksel Buchloe Weltfrauentag

DHV-Aktion zum Weltfrauentag bei Vion/Moksel

Am 08.03. führte die DHV an den Standorten des Vion/Moksel-Konzerns, mit denen die DHV bisher eine langjährige Tarifpartnerschaft gestaltet hatte – Crailsheim, Buchloe, Hilden und Altenburg -, eine Aktion zum Weltfrauentag durch. Unter dem Motto:

Mehr als nur Lippenbekenntnisse! Gleiche Arbeit, Gleicher Lohn, Gleiche Chancen! Tarifverträge schützen! Damit das so bleibt: DHV!

überreichten DHV-Vertreter/innen den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern Labellostifte und informierten diese über die Aufkündigung der Tarifpartnerschaft mit der DHV durch die Geschäftsleitungen. Die Kündigungen waren u.a. mit der Begründung erfolgt, dass die Integration der ehemaligen Werkvertragsmitarbeiter/innen in den Vion/Moksel-Konzern ein konzerneinheitliches Vorgehen erfordert und der Vion/Moksel-Konzern daher mit der NGG verhandeln wolle. Unsere Befürchtung: Die Arbeitgeber wollen den Vorwand eines konzerneinheitlichen Vorgehens nutzen, um die Lohn- und Arbeitsbedingungen mit Hilfe einer anderen Gewerkschaft zu drücken! Das ist mit uns nicht zu machen! Dem Vorhaben stehen die Bedingungen des gekündigten DHV-Tarifvertrages, der seit Anfang 2021 in der Nachwirkung für alle bis zum 31.12.2020 eingetretenen DHV-Mitglieder ist, entgegen. Die DHV ist an den betroffenen Standorten Crailsheim, Buchloe, Hilden und Altenburg klar die stärkste Gewerkschaft.
Die Aktion fand unter den Beschäftigten der Standorte große Aufmerksamkeit. Die DHV wird mit weiteren Aktionen den Druck auf die Geschäftsleitung aufrechterhalten.

Aktion Moksel Buchloe Weltfrauentag

Foto: In Buchloe führten die Betriebsräte Holger Böhm und Freddy Schütt sowie der DHV-Geschäftsführer Friedhelm Dömges (v.r.n.l.) mit Erfolg die Aktion durch.

Aktion Vion Crailsheim Weltfrauentag 1

In Crailsheim  verteilten der Betriebsratsvorsitzende Wolfram Herrmann, der stv. Betriebsratsvorsitzende Michael Kugler und der DHV-Geschäftsführer Marc Endlich (v. li. N. r.) die Informationen und Präsente an die Beschäftigten.

Aktion Moksel Buchloe Weltfrauentag

DHV-Aktion zum Weltfrauentag bei Moksel in Buchloe

Aktion Moksel Buchloe Weltfrauentag

Am 08.03. führte die DHV bei Moksel in Buchloe eine Aktion zum Weltfrauentag durch. Unter dem Motto:

Mehr als nur Lippenbekenntnisse! Gleiche Arbeit, Gleicher Lohn, Gleiche Chancen! Tarifverträge schützen! Damit das so bleibt: DHV!

überreichten die Betriebsräte Holger Böhm und Freddy Schütt sowie der DHV-Geschäftsführer Friedhelm Dömges (v.r.n.l.) den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern Labellostifte und informierten über die Aufkündigung der Tarifpartnerschaft mit der DHV durch die Geschäftsleitung. Die Kündigung war u.a. mit der Begründung erfolgt, dass die Integration der ehemaligen Werkvertragsmitarbeiter/innen in den Vion/Moksel-Konzern ein konzerneinheitliches Vorgehen erfordert. Unsere Befürchtung: Die Geschäftsleitung will den Vorwand eines konzerneinheitlichen Vorgehens nutzen, um die Lohn- und Arbeitsbedingungen zu drücken! Das ist mit uns nicht zu machen! Dem Vorhaben stehen die Bedingungen des gekündigten DHV-Tarifvertrages, der seit Anfang 2021 in der Nachwirkung für alle bis zum 31.12.2020 eingetretenen DHV-Mitglieder ist, entgegen.

Die Aktion fand unter den Beschäftigten große Aufmerksamkeit. Die DHV wird mit weiteren Aktionen den Druck auf die Geschäftsleitung aufrecht erhalten.

Die Aktion fand auch ein mediales Echo. Der Link zum Artikel der Allgäuer Zeitung: https://www.allgaeuer-zeitung.de/allgaeu/buchloe/gleiche-arbeit-gleicher-lohn-gleiche-chancen-aktion-zum-weltfrauentag-in-buchloe_arid-274384 

 

Kunzler Fleischwaren: Abschluss neuer Lohn- und Gehaltstarifvertrag

Der bereits angekündigte Neuabschluss des Lohn- und Gehaltstarifvertrages für die Angestellten der Kunzler Fleischwaren GmbH & Co. KG sowie für die Neu Handels KG ist erfolgt. Alle in Aussicht gestellten Verbesserungen für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sind dabei umgesetzt worden. Hier noch einmal die wichtigsten Daten:

  •     eine Lohnerhöhung für alle Tarifgruppen um 2,0 % zum 01.07.2021
  •     eine weitere Lohnerhöhung für alle TGs um 1,0 % zum 01.01.2022  
  •    1.000 € Ausbildungsvergütung für Auszubildende ab dem 01.08.2021

Neben diesen allgemeinen Verbesserungen für alle Betriebsangehörigen, wurden auch spezielle Anpassungen für einzelne Berufsgruppen vorgenommen. So haben die Bäckereifachverkäufer und Bäckereifachverkäuferinnen eigene Lohngruppen im Tarifwerk erhalten, um Ihr Berufsfeld hier korrekt abzubilden. Solche Maßnahmen sind Ausdruck der Bemühungen der Tarifparteien die Arbeitswelt von heute richtig in den jeweiligen Tarifverträgen abzubilden und ein Beispiel unter vielen für die Wichtigkeit der aktiven Zusammenarbeit von Gewerkschaften und Arbeitgebern.

Für die unteren Lohngruppen ist bereits am 01.01.2021 über die gesetzliche Anpassung des Mindestlohns eine Änderung erfolgt. Aufgrund der Vereinbarung über den Leistungslohn, der fester Bestandteil der Vergütung in der Produktion ist, liegt das Gehaltsniveau hier deutlich über dem des gesetzlichen Mindestlohns. Wenn sich nun am tatsächlichen netto-Monatslohn für die Arbeitnehmer nichts ändert, so erhalten Sie doch durch die Überführung von Anteilen des Leistungs- in den Grundlohn eine erhöhte Sicherheit hinsichtlich Ihrer Vergütung. Zusätzlich wurde über den Abschluss einer weiteren Betriebsvereinbarung die Erhöhung der Umkleidepauschale ab dem 01.07.2021 vereinbart. Mitarbeiter, die Hygienekleidung tragen müssen und mehr als 50 % der Jahresarbeitszeit leisten, erhalten monatlich 21,00 € zusätzlich und Mitarbeiter, die weniger als die Hälfte der Jahres- Arbeitszeit erbringen 10,50 €.

Kunzler Fleischwaren: Rückblick auf 2020 – Aussicht auf 2021 Was wurde erreicht? Was steht noch an?

Das Krisenjahr 2020 ist vergangen aber der Jahreswechsel hat die erhoffte Entspannung nicht gebracht. Die Zahl der Corona-Infektionen steigt, die Lockdown-Maßnahmen werden verlängert und die Impfkampagne verzögert sich. Angesichts dieser angespannten Gesamtsituation braucht es eine ruhige Hand und eine klare Sicht auf die Dinge, wie sie wirklich sind, um erfolgreich etwas zu bewegen. Das gilt insbesondere auch für die Tätigkeit von Gewerkschaften, denn wir übernehmen Verantwortung für andere, sprich unsere Mitglieder und ihre Kolleginnen und Kollegen in ihrem jeweiligen Betrieb. Das in uns gesetzte Vertrauen gilt es immer wieder von Neuem zu bestätigen.

Inwieweit ist die DHV gegenüber den Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen der Kunzler Fleischwaren GmbH & Co. KG diesem Anspruch im Jahr 2020 nachgekommen, und was plant sie für das Jahr 2021?

Bereits im April 2020 einigten sich die Betriebsparteien darauf, dass die Beschäftigten eine Sonderprämie von 20 % eines durchschnittlichen Monatslohns erhalten sollten, mit denen ihre Leistungen angesichts der Auswirkungen der Corona-Virus Pandemie anerkannt wurden. Des Weiteren wurde abgesprochen bei anhaltend angespannter Lage über eine zweite Bonuszahlung zu diskutieren. Diese Situation traf ein und es wurde eine zweite Sonderzahlung vereinbart, die diesmal sogar 25 % eines durchschnittlichen Monatslohns betrug. Auch wurden mit dem Abschluss des Manteltarifvertrages wichtige Leistungen gesichert und teilweise verbessert. So bleibt es weiterhin bei den Zuzahlungen des Arbeitgebers zur VWL, das Weihnachts- und Urlaubsgeld wurden leicht angehoben und nicht zu Letzt wurde die Jobgarantie für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer der Kunzler Fleischwaren GmbH u. Co. KG erneut bestätigt.

Für 2021 steht nun der Neuabschluss des Lohn- und Gehaltstarifvertrag an. Über die Bedingungen sind sich die Tarifparteien bereits weitgehend einig, der Abschluss wird sicherlich noch im ersten Quartal des Jahres erfolgen. Hier schon mal bedeutende Eckpunkte: Erhöhung des Sockellohns um 2,0% zum 01.07.21 und erneut zum 01.01.22 um 1,0%. Die Einstiegsvergütung für Auszubildende wird deutlich angehoben, so dass sie bei 1.000,00 € liegen wird.

Das sind die Ergebnisse und Aussichten, die der Betriebsrat und die DHV für euch erreicht haben.

Erfolgreiche Arbeit in der Vergangenheit und in der Zukunft – mit der DHV!

Erfolgreicher Neuabschluss der Manteltarifverträge der Kunzler Fleischwaren GmbH & Co.KG und bei der Neu Handels KG!

Auch in Bezug auf Tarifverhandlungen war das Jahr 2020 kein Einfaches. Trotzdem ist es den Tarifparteien in der Kunzler Fleischwaren GmbH & Co. KG., sowie in der Neu Handels KG gelungen die notwendigen Schritte zu unternehmen, damit am Ende des Jahres ein erfolgreicher Abschluss steht.

Die jeweiligen Manteltarifverträge beider Unternehmen wiesen an vielen Stellen noch die Strukturen der 1980er Jahre auf. Das neue Vertragswerk spiegelt nun die aktuelle Arbeitssituation und Rechtslage wieder. Die hohen Standards, die das alte Werk gesetzt hatte, wurden gehalten und durch zwei Änderungen in den Anlagen im Sinne der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer verbessert.

Ab dem 01.01.2024 steigt das Urlaubsgeld um 1,00 € auf 25,00 € pro Urlaubstag an.

Die Weihnachtsgeldtabelle wurde so angepasst, dass bereits ab einer 20-jährigen Betriebszugehörigkeit das 100-fache des Tarifstundenlohns ausgezahlt wird. Zuvor war es der 95-fache Stundenlohn und der neue Wert wurde erst nach 25 Jahren Betriebszugehörigkeit erreicht.

Neben den bereits abgeschlossenen Manteltarifverträgen, wurden auch die Lohn- und Gehaltstarifverträge neu ausgehandelt. Inhaltlich besteht zwischen den Parteien Einigkeit, so dass nach Erfüllung der Formalitäten hier noch weitere Verbesserungen für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer der Neu Handels KG und der Kunzler Fleischwaren GmbH & Co. KG hinzukommen.

Tarifverträge Vion/Moksel gekündigt!

Liebe Kolleginnen und Kollegen von Vion/Moksel!

Der Bundestag plant die Verabschiedung eines gesetzlichen Verbots der Beschäftigung von Werkvertragsmitarbeitern/innen und Leiharbeitnehmern/innen. Diese sollen im Betrieb festangestellt werden. Wie von uns schon befürchtet, hat die Geschäftsführung vor dem Hintergrund des geplanten Gesetzes den Mantel- und den Entgeltrahmentarifvertrag zum 31.12.2020 gekündigt.

Unsere Vermutung: Die Geschäftsleitung will die Lohn- und Arbeitsbedingungen drücken! Die neuen Mitarbeiter sollen zu schlechteren Konditionen als bisher eingestellt werden, z.B. nur zum gesetzlichen Mindestlohn und Mindesturlaub. Sie sollen günstiger arbeiten, das wird auch Auswirkungen auf Euch haben! Denn warum Euch teuer bezahlen und zu besseren Arbeitsbedingungen arbeiten lassen, wenn es auch billiger geht? Irgendwann im nächsten Jahr werdet Ihr womöglich vor der Wahl stehen, entweder einer Verschlechterung der Arbeits- und Lohnbedingungen zuzustimmen oder zu gehen.

Dagegen könnt Ihr etwas tun! Werdet so schnell wie möglich DHV-Mitglied und sichert Euch Eure Rechte aus dem  DHV-Tarifvertrag!

Wie geht das? Durch die erfolgte Kündigung treten die Tarifverträge zum 01.01.2021 in die sogenannte Nachwirkung.

Was dies bedeutet haben wir hier kurz zusammengefasst:

Was bedeutet Nachwirkung?

Nachwirkung bedeutet, dass auch gekündigte Tarifverträge weiterhin ihre Gültigkeit behalten, aber nicht für jeden, sondern nur für die Kollegen/innen, die sich bis zum 31.12.2020 für eine DHV-Mitgliedschaft entscheiden!

Für wen behalten sie ihre Gültigkeit?

Gültig bleiben sie auf jeden Fall für alle DHV Mitglieder.  Insbesondere die wichtigen Regelungen aus dem Manteltarifvertrag zu:

· Urlaubsgeld
· Jahressonderzahlung
· Zuschläge
· Hinterbliebenenunterstützung
· Urlaubsdauer
· usw.

Die Ansprüche sind für die DHV Mitglieder sicher!

Was ist mit denen, die bisher noch nicht Mitglied sind?

Für die Nichtmitglieder kann der Arbeitgeber jederzeit die Leistungen einstellen, reduzieren oder ändern, z.B. mit   einer Änderungskündigung. Einen rechtlich durchsetzbaren Anspruch auf die oben genannten Leistungen haben mit Eintritt der Nachwirkung ausschließlich DHV Mitglieder.

Was kann ich als Nichtmitglied tun?

Auf jeden Fall noch schnellstmöglich DHV Mitglied werden, nur so kann man sich noch die bisherigen Vorzüge und Errungenschaften des Tarifvertrages sichern!

Wie geht es mit den Tarifverträgen weiter?

Wir als DHV sind weiter für unsere Mitglieder da und kämpfen auch in Zukunft für eine Verbesserung der Arbeitsbedingungen. Eins ist sicher: Für den Neuabschluss und die Durchsetzung eines neuen Manteltarifvertrages benötigen wir Unterstützung der Mitarbeiter, also nicht zögern und gleich DHV Mitglied werden!

Und wichtig: Als DHV-Mitglied lassen wir Euch nicht im Regen stehen! Wir werden Euch beraten und Euch vor dem Gericht vertreten, wenn es hart auf hart kommt!