Laut Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 22.06.2021 ist der DHV die Tariffähigkeit aberkannt worden. Die DHV hält diese Entscheidung für verfassungswidrig und wird deshalb vor das Bundesverfassungsgericht gehen.
Bis zu einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts ist die DHV eine nicht tariffähige Gewerkschaft. Sie kann keine Tarifverträge verhandeln und abschließen.
Die Aberkennung der Tariffähigkeit wird die DHV aber nicht davon abhalten, Stellung zu laufenden Tarifverhandlungen zu beziehen, Forderungen zu kommunizieren und Tarifabschlüsse kritisch zu kommentieren.
Die vor dem 22.06.2021 auf dieser Seite veröffentlichten Tarifinformationen (alle diesem Text nachfolgenden Informationen) werden deshalb weiter veröffentlicht bleiben. Alle nach dem 22.06.2021 verfassten Informationen werden unter dem Aspekt der Arbeit der DHV als nicht tariffähige Gewerkschaft verfasst,
Warnschuss bei Vion Crailsheim zeigt Wirkung
Die am 29.03.2021 durchgeführte Warnstreikaktion bei Vion Crailsheim zeigt Wirkung. Die Geschäftsführung hat vor dem Hintergrund des lautstarken Warnstreikes und der starken Beteiligung der Kolleginnen und Kollegen vor Ort ihre Verweigerungshaltung aufgegeben und möchte wieder an den Verhandlungstisch zurückkehren. Für den 16.04.2021 wurde eine Fortführung der im Februar von der Arbeitgeberseite kurzfristig abgesagten Verhandlungen vereinbart. Der zuständige DHV Geschäftsführer Marc Endlich zeigt sich zufrieden: „Es wurde Zeit, dass Vion seine Hinhaltetaktik beendet und die Verhandlungen wieder ausnimmt.“ Gleichzeitig richtet er eine Warnung an die Geschäftsleitung, dass „weitere Streikaktionen folgen werden, sollte es sich die Geschäftsführung wieder kurzfristig anders überlegen und die Verhandlungen wieder absagen.“
DHV-Aktion zum Weltfrauentag bei Vion/Moksel
Am 08.03. führte die DHV an den Standorten des Vion/Moksel-Konzerns, mit denen die DHV bisher eine langjährige Tarifpartnerschaft gestaltet hatte – Crailsheim, Buchloe, Hilden und Altenburg -, eine Aktion zum Weltfrauentag durch. Unter dem Motto:
Mehr als nur Lippenbekenntnisse! Gleiche Arbeit, Gleicher Lohn, Gleiche Chancen! Tarifverträge schützen! Damit das so bleibt: DHV!
überreichten DHV-Vertreter/innen den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern Labellostifte und informierten diese über die Aufkündigung der Tarifpartnerschaft mit der DHV durch die Geschäftsleitungen. Die Kündigungen waren u.a. mit der Begründung erfolgt, dass die Integration der ehemaligen Werkvertragsmitarbeiter/innen in den Vion/Moksel-Konzern ein konzerneinheitliches Vorgehen erfordert und der Vion/Moksel-Konzern daher mit der NGG verhandeln wolle. Unsere Befürchtung: Die Arbeitgeber wollen den Vorwand eines konzerneinheitlichen Vorgehens nutzen, um die Lohn- und Arbeitsbedingungen mit Hilfe einer anderen Gewerkschaft zu drücken! Das ist mit uns nicht zu machen! Dem Vorhaben stehen die Bedingungen des gekündigten DHV-Tarifvertrages, der seit Anfang 2021 in der Nachwirkung für alle bis zum 31.12.2020 eingetretenen DHV-Mitglieder ist, entgegen. Die DHV ist an den betroffenen Standorten Crailsheim, Buchloe, Hilden und Altenburg klar die stärkste Gewerkschaft.
Die Aktion fand unter den Beschäftigten der Standorte große Aufmerksamkeit. Die DHV wird mit weiteren Aktionen den Druck auf die Geschäftsleitung aufrechterhalten.
Foto: In Buchloe führten die Betriebsräte Holger Böhm und Freddy Schütt sowie der DHV-Geschäftsführer Friedhelm Dömges (v.r.n.l.) mit Erfolg die Aktion durch.
In Crailsheim verteilten der Betriebsratsvorsitzende Wolfram Herrmann, der stv. Betriebsratsvorsitzende Michael Kugler und der DHV-Geschäftsführer Marc Endlich (v. li. N. r.) die Informationen und Präsente an die Beschäftigten.
DHV-Aktion zum Weltfrauentag bei Moksel in Buchloe
Am 08.03. führte die DHV bei Moksel in Buchloe eine Aktion zum Weltfrauentag durch. Unter dem Motto:
Mehr als nur Lippenbekenntnisse! Gleiche Arbeit, Gleicher Lohn, Gleiche Chancen! Tarifverträge schützen! Damit das so bleibt: DHV!
überreichten die Betriebsräte Holger Böhm und Freddy Schütt sowie der DHV-Geschäftsführer Friedhelm Dömges (v.r.n.l.) den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern Labellostifte und informierten über die Aufkündigung der Tarifpartnerschaft mit der DHV durch die Geschäftsleitung. Die Kündigung war u.a. mit der Begründung erfolgt, dass die Integration der ehemaligen Werkvertragsmitarbeiter/innen in den Vion/Moksel-Konzern ein konzerneinheitliches Vorgehen erfordert. Unsere Befürchtung: Die Geschäftsleitung will den Vorwand eines konzerneinheitlichen Vorgehens nutzen, um die Lohn- und Arbeitsbedingungen zu drücken! Das ist mit uns nicht zu machen! Dem Vorhaben stehen die Bedingungen des gekündigten DHV-Tarifvertrages, der seit Anfang 2021 in der Nachwirkung für alle bis zum 31.12.2020 eingetretenen DHV-Mitglieder ist, entgegen.
Die Aktion fand unter den Beschäftigten große Aufmerksamkeit. Die DHV wird mit weiteren Aktionen den Druck auf die Geschäftsleitung aufrecht erhalten.
Die Aktion fand auch ein mediales Echo. Der Link zum Artikel der Allgäuer Zeitung: https://www.allgaeuer-zeitung.de/allgaeu/buchloe/gleiche-arbeit-gleicher-lohn-gleiche-chancen-aktion-zum-weltfrauentag-in-buchloe_arid-274384
Kunzler Fleischwaren: Abschluss neuer Lohn- und Gehaltstarifvertrag
Der bereits angekündigte Neuabschluss des Lohn- und Gehaltstarifvertrages für die Angestellten der Kunzler Fleischwaren GmbH & Co. KG sowie für die Neu Handels KG ist erfolgt. Alle in Aussicht gestellten Verbesserungen für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sind dabei umgesetzt worden. Hier noch einmal die wichtigsten Daten:
- eine Lohnerhöhung für alle Tarifgruppen um 2,0 % zum 01.07.2021
- eine weitere Lohnerhöhung für alle TGs um 1,0 % zum 01.01.2022
- 1.000 € Ausbildungsvergütung für Auszubildende ab dem 01.08.2021
Neben diesen allgemeinen Verbesserungen für alle Betriebsangehörigen, wurden auch spezielle Anpassungen für einzelne Berufsgruppen vorgenommen. So haben die Bäckereifachverkäufer und Bäckereifachverkäuferinnen eigene Lohngruppen im Tarifwerk erhalten, um Ihr Berufsfeld hier korrekt abzubilden. Solche Maßnahmen sind Ausdruck der Bemühungen der Tarifparteien die Arbeitswelt von heute richtig in den jeweiligen Tarifverträgen abzubilden und ein Beispiel unter vielen für die Wichtigkeit der aktiven Zusammenarbeit von Gewerkschaften und Arbeitgebern.
Für die unteren Lohngruppen ist bereits am 01.01.2021 über die gesetzliche Anpassung des Mindestlohns eine Änderung erfolgt. Aufgrund der Vereinbarung über den Leistungslohn, der fester Bestandteil der Vergütung in der Produktion ist, liegt das Gehaltsniveau hier deutlich über dem des gesetzlichen Mindestlohns. Wenn sich nun am tatsächlichen netto-Monatslohn für die Arbeitnehmer nichts ändert, so erhalten Sie doch durch die Überführung von Anteilen des Leistungs- in den Grundlohn eine erhöhte Sicherheit hinsichtlich Ihrer Vergütung. Zusätzlich wurde über den Abschluss einer weiteren Betriebsvereinbarung die Erhöhung der Umkleidepauschale ab dem 01.07.2021 vereinbart. Mitarbeiter, die Hygienekleidung tragen müssen und mehr als 50 % der Jahresarbeitszeit leisten, erhalten monatlich 21,00 € zusätzlich und Mitarbeiter, die weniger als die Hälfte der Jahres- Arbeitszeit erbringen 10,50 €.
Kunzler Fleischwaren: Rückblick auf 2020 – Aussicht auf 2021 Was wurde erreicht? Was steht noch an?
Das Krisenjahr 2020 ist vergangen aber der Jahreswechsel hat die erhoffte Entspannung nicht gebracht. Die Zahl der Corona-Infektionen steigt, die Lockdown-Maßnahmen werden verlängert und die Impfkampagne verzögert sich. Angesichts dieser angespannten Gesamtsituation braucht es eine ruhige Hand und eine klare Sicht auf die Dinge, wie sie wirklich sind, um erfolgreich etwas zu bewegen. Das gilt insbesondere auch für die Tätigkeit von Gewerkschaften, denn wir übernehmen Verantwortung für andere, sprich unsere Mitglieder und ihre Kolleginnen und Kollegen in ihrem jeweiligen Betrieb. Das in uns gesetzte Vertrauen gilt es immer wieder von Neuem zu bestätigen.
Inwieweit ist die DHV gegenüber den Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen der Kunzler Fleischwaren GmbH & Co. KG diesem Anspruch im Jahr 2020 nachgekommen, und was plant sie für das Jahr 2021?
Bereits im April 2020 einigten sich die Betriebsparteien darauf, dass die Beschäftigten eine Sonderprämie von 20 % eines durchschnittlichen Monatslohns erhalten sollten, mit denen ihre Leistungen angesichts der Auswirkungen der Corona-Virus Pandemie anerkannt wurden. Des Weiteren wurde abgesprochen bei anhaltend angespannter Lage über eine zweite Bonuszahlung zu diskutieren. Diese Situation traf ein und es wurde eine zweite Sonderzahlung vereinbart, die diesmal sogar 25 % eines durchschnittlichen Monatslohns betrug. Auch wurden mit dem Abschluss des Manteltarifvertrages wichtige Leistungen gesichert und teilweise verbessert. So bleibt es weiterhin bei den Zuzahlungen des Arbeitgebers zur VWL, das Weihnachts- und Urlaubsgeld wurden leicht angehoben und nicht zu Letzt wurde die Jobgarantie für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer der Kunzler Fleischwaren GmbH u. Co. KG erneut bestätigt.
Für 2021 steht nun der Neuabschluss des Lohn- und Gehaltstarifvertrag an. Über die Bedingungen sind sich die Tarifparteien bereits weitgehend einig, der Abschluss wird sicherlich noch im ersten Quartal des Jahres erfolgen. Hier schon mal bedeutende Eckpunkte: Erhöhung des Sockellohns um 2,0% zum 01.07.21 und erneut zum 01.01.22 um 1,0%. Die Einstiegsvergütung für Auszubildende wird deutlich angehoben, so dass sie bei 1.000,00 € liegen wird.
Das sind die Ergebnisse und Aussichten, die der Betriebsrat und die DHV für euch erreicht haben.
Erfolgreiche Arbeit in der Vergangenheit und in der Zukunft – mit der DHV!
Erfolgreicher Neuabschluss der Manteltarifverträge der Kunzler Fleischwaren GmbH & Co.KG und bei der Neu Handels KG!
Auch in Bezug auf Tarifverhandlungen war das Jahr 2020 kein Einfaches. Trotzdem ist es den Tarifparteien in der Kunzler Fleischwaren GmbH & Co. KG., sowie in der Neu Handels KG gelungen die notwendigen Schritte zu unternehmen, damit am Ende des Jahres ein erfolgreicher Abschluss steht.
Die jeweiligen Manteltarifverträge beider Unternehmen wiesen an vielen Stellen noch die Strukturen der 1980er Jahre auf. Das neue Vertragswerk spiegelt nun die aktuelle Arbeitssituation und Rechtslage wieder. Die hohen Standards, die das alte Werk gesetzt hatte, wurden gehalten und durch zwei Änderungen in den Anlagen im Sinne der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer verbessert.
Ab dem 01.01.2024 steigt das Urlaubsgeld um 1,00 € auf 25,00 € pro Urlaubstag an.
Die Weihnachtsgeldtabelle wurde so angepasst, dass bereits ab einer 20-jährigen Betriebszugehörigkeit das 100-fache des Tarifstundenlohns ausgezahlt wird. Zuvor war es der 95-fache Stundenlohn und der neue Wert wurde erst nach 25 Jahren Betriebszugehörigkeit erreicht.
Neben den bereits abgeschlossenen Manteltarifverträgen, wurden auch die Lohn- und Gehaltstarifverträge neu ausgehandelt. Inhaltlich besteht zwischen den Parteien Einigkeit, so dass nach Erfüllung der Formalitäten hier noch weitere Verbesserungen für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer der Neu Handels KG und der Kunzler Fleischwaren GmbH & Co. KG hinzukommen.
Tarifverträge Vion/Moksel gekündigt!
Liebe Kolleginnen und Kollegen von Vion/Moksel!
Der Bundestag plant die Verabschiedung eines gesetzlichen Verbots der Beschäftigung von Werkvertragsmitarbeitern/innen und Leiharbeitnehmern/innen. Diese sollen im Betrieb festangestellt werden. Wie von uns schon befürchtet, hat die Geschäftsführung vor dem Hintergrund des geplanten Gesetzes den Mantel- und den Entgeltrahmentarifvertrag zum 31.12.2020 gekündigt.
Unsere Vermutung: Die Geschäftsleitung will die Lohn- und Arbeitsbedingungen drücken! Die neuen Mitarbeiter sollen zu schlechteren Konditionen als bisher eingestellt werden, z.B. nur zum gesetzlichen Mindestlohn und Mindesturlaub. Sie sollen günstiger arbeiten, das wird auch Auswirkungen auf Euch haben! Denn warum Euch teuer bezahlen und zu besseren Arbeitsbedingungen arbeiten lassen, wenn es auch billiger geht? Irgendwann im nächsten Jahr werdet Ihr womöglich vor der Wahl stehen, entweder einer Verschlechterung der Arbeits- und Lohnbedingungen zuzustimmen oder zu gehen.
Dagegen könnt Ihr etwas tun! Werdet so schnell wie möglich DHV-Mitglied und sichert Euch Eure Rechte aus dem DHV-Tarifvertrag!
Wie geht das? Durch die erfolgte Kündigung treten die Tarifverträge zum 01.01.2021 in die sogenannte Nachwirkung.
Was dies bedeutet haben wir hier kurz zusammengefasst:
Was bedeutet Nachwirkung?
Nachwirkung bedeutet, dass auch gekündigte Tarifverträge weiterhin ihre Gültigkeit behalten, aber nicht für jeden, sondern nur für die Kollegen/innen, die sich bis zum 31.12.2020 für eine DHV-Mitgliedschaft entscheiden!
Für wen behalten sie ihre Gültigkeit?
Gültig bleiben sie auf jeden Fall für alle DHV Mitglieder. Insbesondere die wichtigen Regelungen aus dem Manteltarifvertrag zu:
· Urlaubsgeld
· Jahressonderzahlung
· Zuschläge
· Hinterbliebenenunterstützung
· Urlaubsdauer
· usw.
Die Ansprüche sind für die DHV Mitglieder sicher!
Was ist mit denen, die bisher noch nicht Mitglied sind?
Für die Nichtmitglieder kann der Arbeitgeber jederzeit die Leistungen einstellen, reduzieren oder ändern, z.B. mit einer Änderungskündigung. Einen rechtlich durchsetzbaren Anspruch auf die oben genannten Leistungen haben mit Eintritt der Nachwirkung ausschließlich DHV Mitglieder.
Was kann ich als Nichtmitglied tun?
Auf jeden Fall noch schnellstmöglich DHV Mitglied werden, nur so kann man sich noch die bisherigen Vorzüge und Errungenschaften des Tarifvertrages sichern!
Wie geht es mit den Tarifverträgen weiter?
Wir als DHV sind weiter für unsere Mitglieder da und kämpfen auch in Zukunft für eine Verbesserung der Arbeitsbedingungen. Eins ist sicher: Für den Neuabschluss und die Durchsetzung eines neuen Manteltarifvertrages benötigen wir Unterstützung der Mitarbeiter, also nicht zögern und gleich DHV Mitglied werden!
Und wichtig: Als DHV-Mitglied lassen wir Euch nicht im Regen stehen! Wir werden Euch beraten und Euch vor dem Gericht vertreten, wenn es hart auf hart kommt!
Corona Prämie II bei Kunzler
Erneute Auszahlung einer Prämie für den Einsatz der Beschäftigten unter den Bedingungen der Corona-Pandemie
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Kunzler Fleischwaren GmbH und Co. KG haben auch in der zweiten Jahreshälfte, trotz der weiterhin außergewöhnlichen Arbeitsbedingungen, in Ihrer Leistungsbereitschaft nicht nachgelassen. Aufgrund dieser Tatsache, konnten sich die Betriebsparteien schnell darauf einigen, dass eine erneute Sonderzahlung im Rahmen einer Corona-Prämie nur angemessen ist.
Das Gespräch zwischen der Geschäftsleitung und den DHV-Betriebsräten lief äußerst produktiv ab und war ein Zeichen für die vertrauensvolle Zusammenarbeit zwischen Arbeitgeber- und Arbeitnehmervertretern bei der Kunzler GmbH. Die Sondervergütung in Höhe von 25,0 % des durchschnittlichen Monatslohns liegt noch über dem in der ersten BV vereinbarten Wert und wird mit dem Oktober-Gehalt ausgezahlt.
Die Betriebsratsvorsitzende Coralie Schwarz und DHV Landesgeschäftsführer Lukas Menzel sind angesichts dieses Ergebnisses durchaus zufrieden. Schon die Auszahlung einer Prämie im April hat geholfen, trotz des gestiegenen Arbeitsaufwandes durch Hygiene- und Sicherheitsmaßnahmen aufgrund der Virus-Pandemie, die allgemein positive Stimmung in den verschiedenen Betrieben der Kunzler Fleischwaren GmbH aufrecht zu erhalten.
Sowohl diese für alle Beschäftigten vorteilhafte Betriebsvereinbarung, wie auch das allgemein konstruktive Verhalten der Tarifparteien in den Verhandlungen zeigen, dass mit einem professionellen und vertrauensbasierten Umgang vorteilhafte Ergebnisse für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer erzielt werden. Für diesen Weg steht die DHV und wird ihn auch in der Zukunft weiterhin beschreiten. Um das Ziel eines sicheren und auskömmlichen Arbeitslebens für alle Beschäftigten zu erreichen, braucht es unsere Mitglieder. Wenn Sie noch nicht dem DHV angehören, werden Sie Mitglied und unterstützen uns auf dem Weg zu unserem gemeinsamen Ziel!