Kommentar des DHV-Landesvorsitzenden Bayern zum Ausgang der Tarifverhandlungen des Versicherungsinnendienstes

Unser Landesvorsitzender Bayern und engagiertes Mitglied der Bundesfachgruppe Versicherungen kommentiert den Ausgang der Tarifverhandlungen im Privaten Versicherungsgewerbe wie folgt:

Till Eulenspiegel 

Wenn ich jemanden gerne im Mittelalter getroffen hätte, dann wäre es Till Eulenspiegel gewesen. 

Jemand der durch seine schelmenhafte Weise den Menschen den Blick in den Eulen [Symbolisch für Weisheit] Spiegel [Blick in die Selbstreflexion] ermöglicht hat. 

Hinter uns liegen die letzten Monate der Tarifverhandlungen im Versicherungsgewerbe für den Innendienst. 

Als kaufmännische Berufsgewerkschaft hat unsere Bundesfachgruppe Versicherungen den gesamten Verlauf sehr professionell intern und im Dialog mit den Beschäftigten und dem AGV begleitet. 

Wir haben gesehen das es für uns gar nicht notwendig ist eine tarifzeichnende Gewerkschaft zu sein um gestalten und wirken zu können. 

Ich persönlich würde sogar sagen wir war besser unterwegs als in der Zeit wo wir noch tarifzeichnend waren. 

Hier müssen wir auch lernen: Wir sind im Transformationsprozess zu einen neuen Gewerkschaftsformat. Wir haben die ersten existenzbedrohenden Jahre nach dem BAG Urteil überstanden. 

Wir haben unsere Strukturen und unsere Art zu arbeiten verändert. 

Sollte uns der EGMR die Möglichkeit geben wieder Tarifverhandlungen zu führen und abzuschließen, müssen wir 3 Dinge beachten:

1. Mit realistischen Tarifforderung in die Verhandlung gehen. [ das hat die DHV in der Regel sowieso immer gemacht]
2.mit dem AGV partnerschaftlich zusammenarbeiten – das fällt uns als Gewerkschaft, die nicht aus dem Klassenkampf, sondern aus der reformistischen Gewerkschftsbewegung kommt, sowieso leichter. 

3.keinen Tarifabschluss tätigen der nicht unseren Standards als kfm.Berufsgewerkschaft erfüllt. 
Was in der aktuellen Tarifrunde bedeutet hätte das wir zu den angebotenen Konditionen im Gegensatz zu Verdi und DBV nicht abgeschlossen hätten. 


Mit kollegialen Grüßen 

Johann Lindmeier 

DHV Landesvorsitzender Bayern 

Auf einen Kaffee mehr im Monat: Enttäuschender Abschluss der Gehaltstarifverhandlungen Versicherungsinnendienst

Nach über einem Monat Hängepartie haben sich der AGV Versicherungen und die verhandelnden Gewerkschaften verdi und DBV auf einen Tarifabschluss verständigt:

  • Laufzeit: 26 Monate
  • Gehaltserhöhungen: 5,0 % ab 01.08.2025 mit einer Mindesterhöhung von 200 Euro; 3,0 % ab 01.09.2026
  • Erhöhung der Ausbildungsvergütungen i.H.v. 150 Euro ab 01.08.2025 und von 100 Euro ab 01.09.2026

 

Dieser Abschluss ist angesichts der hohen Erwartungen, die die verhandelnden Gewerkschaften mit ihren Forderungen geschürt hatten, enttäuschend! Zur Erinnerung: Der DBV war ursprünglich mit einer Gehaltsforderung von 17 % für ein Jahr und einer Arbeitszeitverkürzung von einer Stunde in die Tarifrunde 2025 gegangen. Verdi hatte eine Anhebung der Gehälter um 12 % und eine Anhebung der Ausbildungsvergütungen um 250 Euro – jeweils für 12 Monate – gefordert. Mit dem im Abschluss erzielten linearen Gehaltserhöhungsvolumen von 8,3 % zzgl. Mindesterhöhung haben die verhandelnden Gewerkschaften bezogen auf 12 Monate noch nicht einmal annähernd die Hälfte dessen erzielt, was sie gefordert haben!

 

Die verhandelnden Gewerkschaften haben zwar Verbesserungen gegenüber dem Arbeitgeberangebot der dritten Verhandlungsrunde erzielt. Bezogen auf 10. und 11. Berufsjahr der Gehaltsgruppe V bedeutet die „Verbesserung“ 8 Euro brutto im Monat – netto in etwa einen Pott Kaffee mehr im Monat! In der höchsten Stufe der Gehaltsgruppe VIII beträgt die „Verbesserung“ ganze 11 Euro brutto! Von der „Aufnahme eines starken Signals der Beschäftigten durch die Arbeitgeber“ ist diese leichte Verbesserung weit entfernt. In den unteren Gehaltsgruppen und in den Gehaltsgruppen A und B hat die vierte Verhandlungsrunde mit der Sockelanhebung von 200 Euro zwar deutlichere Gehaltszuwächse gebracht. Aber in der Gesamtschau können diese das enttäuschende Ergebnis der Hängepartie für viele Beschäftigten im Versicherungsinnendienst nicht aufwiegen! Darin fügt sich auch das Zugeständnis bei den Azubivergütungen: Zwar immerhin um 30 Euro besser als im Vergleich zur dritten Verhandlungsrunde – aber bei weitem kein „Azubibooster“, wie von verdi in ihrer Tarifmitteilung bejubelt.

 

Besonders enttäuschend ist auch, dass die Beschäftigten im Versicherungsinnendienst vier Nullmonate ohne Ausgleich durch eine Einmalzahlung beschert bekommen.

 

Gegenüber den Tarifabschlüssen vergleichbarer Branchen hinkt der Abschluss im Versicherungsinnendienst hinterher. Die Beschäftigten der Volks- und Raiffeisenbanken erhalten mit dem Abschluss von März 2025 Gehaltserhöhungen im Gesamtvolumen von 11,4 % – bei einer nur dreimonatigen längeren Laufzeit (29 Monate). Die Tarifabschlüsse 2024 bei den Öffentlichen Banken und Privatbanken liegen in den Gesamtvolumina ebenfalls deutlich über den Abschluss des Versicherungsinnendienstes. Mit dem Abschluss haben die privaten Versicherungen weiter die Rote Laterne bei den Tarifabschlüssen. Die Beschäftigten verlieren weiter Anschluss an vergleichbare Branchen. Für den Kampf um die Fach- und Führungskräfte von morgen verheißt das nichts Gutes! Die verhandelnden Gewerkschaften sollten angesichts dieses enttäuschenden Abschlusses ihre Strategie überdenken, mit hohen Forderungen eine hohe Erwartungshaltung zu wecken und diese noch durch Warnstreikaktionen zu schüren – um am Ende beim Tarifabschluss wieder als Bettvorleger zu landen.

Versicherungsinnendienst: Tarifverhandlungen werden am 04.07.2025 fortgeführt

In die festgefahrenen Verhandlungen des Versicherungsinnendienstes ist wieder Bewegung gekommen. Der AGV Versicherungen und die tarifverhandelnden Gewerkschaften wollen am 04.07. einen neuen Versuch unternehmen, zu einer Einigung zu kommen.

Die DHV begrüßt den Versuch, noch vor der Sommerpause zu einer Einigung zu kommen. Eine längere Hängepartie bis in den Herbst hinein muss unbedingt vermieden werden! Voraussetzung für eine Einigung ist aber, dass der AGV Versicherungen sein enttäuschendes Angebot aus der letzten Verhandlungsrunde (4,8 % zum 01.08.2025; 3,3 % zum 01.09.2026; Anhebung der Ausbildungsvergütungen um 220 Euro; Anhebung der Tarifgruppe A auf die zweite Stufe der Tarifgruppe B und Teilhabe an den Gehaltserhöhungen; Anhebung der ersten und zweiten Stufe der Tarifgruppe B auf die 3. Stufe und Teilhabe an den linearen Gehaltserhöhungen) noch einmal deutlich aufstockt.

Das noch auf dem Tisch liegende Arbeitgeberangebot liegt deutlich hinter den Abschlüssen zurück, wie sie zuletzt bei den Privatbanken, Öffentlichen Banken und Volks- und Raiffeisenbanken getätigt worden waren. Das ist nicht akzeptabel. Denn: Angesichts der dürftigen Gehaltserhöhungen seit 2022 ist es wichtig, nicht den Anschluss zu verlieren.

Die Beschäftigten der privaten Versicherungen dürfen nicht weiter hinter das Gehaltsniveau vergleichbarer Branchen zurückfallen!

Wir hatten dem AGV Versicherungen in einem Gespräch den Abschluss bei den Volks- und Raiffeisenbanken als Maßstab für einen akzeptablen Kompromiss genannt:

  • Gehaltserhöhungen 6,0 % zum 01.04.2025, 3,5 % zum 01.05.2026 und 1,5 % zum 01.04.2027
  • Erhöhung der Ausbildungsvergütungen um jeweils 130 Euro zum 01.08.2025 und zum 01.08.2026
  • Laufzeit 29 Monate

Der AGV Versicherungen sollte sich auch im Bewusstsein an seine Verantwortung gegenüber den Miterbeitern/innen an dem Volksbankentarifabschluss orientieren. Denn letztlich sind es die Versicherungsnagestellten, die den Menschen in schwierigen, oft auch existenzbedrohenden Situationen zur Seite stehen und ihnen wichtige Hilfe leisten. Diese hohe Verantwortung sollte mit einem guten Gehaltsabschluss angemessen gewürdigt werden. 

Die DHV appelliert an den AGV und die verhandelnden Gewerkschaften, am 04.07.2025 zu einem tragfähigen Kompromiss zu kommen, der dem Abschluss vergleichbarer Branchen Rechnung trägt!

 

Ergebnislose dritte Verhandlungsrunde: Arbeitgeberangebot bleibt hinter den Erwartungen der Beschäftigten zurück

Die dritte Verhandlungsrunde der Tarifverhandlungen 2025 Versicherungsinnendienst ist mit einem enttäuschenden Abbruch zu Ende gegangen. Das letzte Arbeitgeberangebot mit einer Laufzeit von 28 Monaten entspricht in den monetären Aspekten nicht den Erwartungen der Beschäftigten an einen guten Kompromiss:

  • Gehaltserhöhungen von 4,8 % zum 01.08.2025 und von 3,3 % zum 01.09.2026
  • Anhebung der Tarifgruppe A auf die zweite Stufe der Tarifgruppe B und Teilhabe an den Gehaltserhöhungen; Anhebung der ersten und zweiten Stufe der Tarifgruppe B auf die 3. Stufe und Teilhabe an den linearen Gehaltserhöhungen
  • Anhebung der Ausbildungsvergütungen um 220 Euro.

Die DHV hatte in einem Gespräch mit dem AGV Versicherungen deutlich zum Ausdruck gebracht, dass Maßstab für einen guten Kompromiss der im März 2025 vereinbarte Tarifabschluss bei den Volks- und Raiffeisenbanken sein sollte:

  • Gehaltserhöhungen 6,0 % zum 01.04.2025, 3,5 % zum 01.05.2026 und 1,5 % zum 01.04.2027
  • Erhöhung der Ausbildungsvergütungen um jeweils 130 Euro zum 01.08.2025 und zum 01.08.2026
  • Laufzeit 29 Monate

 

Die Arbeitgeberseite brachte ihre großen Bedenken gegen den Volks- und Raiffeisenbankenabschluss zum Ausdruck. Dieser sei für den AGV in der Höhe nicht darstellbar.

Das Gespräch zeigte, dass ein Kompromiss zwischen dem AGV und den verhandelnden Gewerkschaften in der dritten Verhandlungsrunde angesichts der weit auseinanderliegenden Positionen schwer zu erreichen sein würde. Es ist aber eine Enttäuschung, dass das letzte Arbeitgeberangebot noch deutlich hinter dem Tarifabschluss Privatbanken vom Juli 2024 – 5,5 Prozent ab August 2024, 3,0 Prozent ab August 2025 und weitere 2,0 Prozent ab Juli 2026 bei einer Laufzeit von 28 Monaten – zurückliegt! Mit einem Abschluss in Höhe des Arbeitgeberangebotes wären die Beschäftigten der Versicherungen gegenüber den Beschäftigten vergleichbarer Branchen ins Hintertreffen geraten. Insofern ist die Ablehnung des Arbeitgeberangebotes folgerichtig.

Die DHV appelliert an den AGV und die verhandelnden Gewerkschaften, zügig zu einem tragfähigen Kompromiss zu kommen, der dem Abschluss vergleichbarer Branchen Rechnung trägt!

 

V.i.S.d.P.: DHV- Die Berufsgewerkschaft, Henning Röders, Droopweg 31, 20537 Hamburg       

 

Tarifrunde Versicherungsinnendienst: Vollkommen ungenügendes Arbeitgeberangebot.

Der AGV Versicherungen hat in der zweiten Verhandlungsrunde der Tarifrunde 2025 Versicherungsinnendienst ein vollkommen ungenügendes erstes Gehaltsangebot vorgelegt:

  • 5 Nullmonate ohne Einmalzahlung sind nicht akzeptabel!

Angesichts des bereits zum 31.03.2025 ausgelaufenen Gehaltstarifvertrages bedeutet die angebotene Gehaltserhöhung zum 01.09.2025 die Hinnahme von 5 Nullmonaten. Das ist ein nicht akzeptables Hinhalten der Beschäftigten, zumal das Arbeitgeberangebot keine Kompensation durch eine Einmalzahlung beinhaltet. Wir erwarten eine deutlich zeitnähere Gehaltserhöhung und eine Kompensation von eventuellen Nullmonaten in Form einer Einmalzahlung!

  • Angebotene Gehaltserhöhungen sind viel zu niedrig!

Die vom AGV angebotenen Gehaltserhöhungen (3,6 % ab 01.09.2025; 2,7 % ab 01.09.2026; 2,1 % ab 01.09.2027) sind angesichts der dürftigen Gehaltserhöhungen der vergangenen drei Jahre viel zu niedrig. Ein Vergleich mit den Inflationsraten zeigen den deutlichen Reallohnverlust der Beschäftigten:

Durchschnittliche Inflation 2022: 6,9 % – Gehaltserhöhung: 3 % zum 01.09.2022

Durchschnittliche Inflation 2023: 5,9 % – Gehaltserhöhung: 2 % zum 01.09.2023

Durchschnittliche Inflation 2024: 2,2 % – Gehaltserhöhung: 3 % zum 01.09.2024

Der AGV sollte sich ein Beispiel am jüngsten Tarifabschluss Volks- und Raiffeisenbanken nehmen! Den dort ebenfalls bestehenden erheblichen Nachholbedarf wurde mit deutlichen Gehaltserhöhungen von 6 %, 3,5 % und von 1,5 % zwei Monate vor Laufzeitende Rechnung getragen – und das mit einer deutlich geringeren Laufzeit von 29 Monaten!

  • Indiskutable Laufzeit von 35 Monaten!

Positiv zu würdigen sind die Bereitschaft des AGV zu einer überproportionalen Anhebung der Ausbildungsvergütungen und zu strukturellen Veränderungen in der Vergütungsstruktur der A- und B-Tarifgruppen. Bei letzterem scheint der AGV der von uns in der Vergangenheit immer wieder vorgetragenen Kritik an der Existenz dieser Tarifgruppen zumindest zum Teil Rechnung tragen zu wollen. Aber auch hier gibt es noch Luft nach oben im Hinblick auf einen konsensfähigen Abschluss.

Die weiteren Bestandteile des Arbeitgeberangebotes, u.a. die Erhöhung des tariflichen Fahrtkostenzuschusses, die Entfristung des Qualifizierungstarifvertrages und das signalisierte Entgegenkommen in der Frage von freien Tagen für Auszubildende zwecks Prüfungsvorbereitung, gehen in die richtige Richtung. Diese Nebenpunkte kompensieren aber keinesfalls die eklatanten Mängel des Arbeitgeberangebotes in der Gehaltsfrage!

Wir erwarten für die dritte Verhandlungsrunde deutliche Bewegung beim AGV und einen tragfähigen Tarifabschluss!

Die DHV ist im Dialog mit dem AGV Versicherungen. Im Mai findet ein Gespräch mit dem AGV zwecks Austausches über die gegenseitigen Positionen statt.

Unsere Erwartungen an einen tragfähigen Abschluss:

  • Zwei Gehaltserhöhungen von je 8 % über einen Zeitraum von zwei Jahren (= insgesamt 16 %)
  • Erhöhung der Ausbildungsvergütungen in zwei Stufen zu je 12 % (= insgesamt 24 %)
  • Tariferhöhung in den Lohngruppen A und B in zwei Stufen zu je 10 % (= insgesamt 20 %)
  • Verlängerung des Altersteilzeitabkommens
  • Vereinbarung einer Verhandlungsverpflichtung zur Überarbeitung der Eingruppierungsregelungen

 

DAK-Gesundheit: 10 Jahre Hängepartie Anlage 5 – Dringend Zeit, endlich zu handeln!

DAK-Gesundheit und verdi führen derzeit Sondierungsgespräche zur Neugestaltung der Anlage 5 – Eingruppierungen. Dieses Tarifthema ist eine Hängepartie, die bereits 10 Jahre andauert!

Zu Verhandlungen bereits 2015 aufgefordert!

Mit Schreiben vom 08.06.2015 forderten wir den damaligen Vorstand folgenden Handlungsbedarf mit:

  • Handlungsbedarf FZMB Sachbearbeiter im Team 10
  • FZMB Sachbearbeiter Mitgliedschaften: Höhere VG als VG 6
  • Neuschaffung Stelle „stellvertretender Leiter“ in den FZMB
  • Schulungsleiter Fachzentren und Vertrieb: Höhere Vergütung als VG 7
  • Eingruppierung der weiteren neu geschaffenen Stellentypen in der Zentrale sowie in der Fläche
  • Eingruppierung Bezirksleiter/innen im Partnervertrieb

 

Auszug aus unserer Info vom 27.08.2018 zum Reformbedarf bei der Anlage 5:

Insbesondere hält die DHV-Tarifkommission eine höhere Eingruppierung der Bezirksleiter, der Kundenberater, der Sachbearbeiter Forderungsmanagement Privatkunden sowie für Gruppenleiter für erforderlich. Die Arbeitgeberseite konnte nicht nachvollziehbar erklären, warum z.B. der Bezirksleiter Partnervertrieb in die VG 8, die anderen Bezirksleiter dagegen nur in die VG 7 eingruppiert werden. Die Arbeitgeberseite erklärte, dass sie diesen Punkt wie auch die anderen von der DHV angesprochenen klärungsbedürftigen Punkte mit in die interne Beratung und Prüfung nehmen wird.

Offen sind außerdem noch die Eingruppierungen der neuen Leiterstellen in den FZ und von rund 200 neuen Stellentypen in der Zentrale. Die DHV-Verhandlungskommission forderte die Arbeitgeberseite in dem Tarifgespräch auf, schnellstmöglich die erforderlichen Verhandlungen zu führen und abzuschließen

Seit Jahren Reformbedarf bei den Digi-Zentren!

Obwohl es keine einfachen Tätigkeiten mehr gibt, werden Beschäftigte der Digi-Zentren immer noch nach VG 1 vergütet. Wir erwarten eine deutliche Aufwertung der Vergütung der betroffenen Beschäftigten in den Digi-Zentren!

Trotz des dringenden Handlungsbedarfs sind in den vergangenen 10 Jahren keine grundlegenden Änderungen in der Anlage 5 erfolgt! 

Es ist Zeit, endlich zu einer vernünftigen und zeitgemäßen Einigung zu kommen. Denn die Arbeitswelt hat sich in den vergangenen 10 Jahren rasant gewandelt! Die DAK-Gesundheit muss einiges tun um ein attraktiver Arbeitgeber zu sein. Die Anforderungen an die Beschäftigten haben sich in den Jahren massiv verändert. Einfache Tätigkeiten übernimmt inzwischen ein Roboter. Dem muss bei den Eingruppierungen Rechnung getragen werden. Es fehlt in der aktuellen Struktur auch an Lösungsmöglichkeiten für Beschäftigte, die gerne etwas weniger verantwortungsvolle bzw. belastende Tätigkeiten ausüben wollen bzw. können. Es fehlt auch an Möglichkeiten Leistungsträger im Rahmen einer Fachkarriere Optionen aufzuzeigen, ohne den Weg in die Zentrale. Es stellt sich auch die Frage, ob eine gesonderte Eingruppierung für die Zentrale zeitgemäß ist. Herausfordernde Arbeit gibt es in Fläche und Zentrale gleichermaßen.  

 

CGB WEIST FORDERUNG DES HANDELSVERBANDES DEUTSCHLAND NACH MEHR SPIELRAUM FÜR SONNTAGSÖFFNUNGEN ENTSCHIEDEN ZURÜCK

CGB-Sprecher Peter Rudolph: „Es ist unerträglich, wie Verbandsfunktionäre des Einzelhandels immer wieder unter Missachtung der geltenden Ladenschlussgesetze und des grundgesetzlich geschützten Sonntages als Tag der Arbeitsruhe und der seelischen Erhebung für zusätzliche Möglichkeiten zu Sonntagsöffnungen des Einzelhandels plädieren. Wenn ausgerechnet der Präsident des Handelsverbandes Deutschlands, Alexander von Preen, fordert, Kommunen und Händler sollten frei über verkaufsoffene Sonntage entscheiden können, so zeugt dies nicht nur von Unkenntnis über die Rechtslage, sondern auch vom fehlenden Verständnis für die Belange der Beschäftigten. Aber wahrscheinlich hat Herr von Preen eher die Interessen der der in 56 Ländern vertretenen Sporthandelsgruppe Intersport im Blickpunkt gehabt, deren CEO er ist, als die mehr als 318.000 Einzelhandelsbetriebe, deren Interessensvertreter er sein sollte. Die Mehrzahl der deutschen Einzelhändler hat ganz andere Sorgen als fehlende Möglichkeiten zur Sonntagsöffnung. Wenn Herr von Preen sich mal der Mühe unterziehen würde, deutsche Innenstädte zu besuchen, würde er feststellen, dass in vielen Städten die Ladenöffnungszeiten heute kürzer sind als noch zu Zeiten des Bundesladenschlussgesetzes. Nur ein ver-schwindend geringer Teil der Einzelhandelsgeschäfte nimmt die nach den meisten Landes-Ladenschlussgesetzen erweiterten Ladenöffnungszeiten in Anspruch. So sind in der Bremer Innenstadt die meisten Geschäfte lediglich gerade noch von 10 bis 19 Uhr geöffnet, in den Nebenzentren an Samstagen vielfach sogar nur bis 12 oder 13 Uhr. Die wachsende Zahl leerstehender Ladenlokale und die damit verbundene Verödung vieler Innenstädte lässt sich somit sicherlich nicht mit unzureichenden Möglichkeiten zur Ladenöffnung begründen. Statt die Obergrenzen für Sonntagsöffnungen abzulehnen und damit den Sonntagsschutz infrage zu stellen, sollte sich der Handelsverband lieber verstärkt darüber Gedanken machen, wie der hohen Zahl von Insolvenzen im Einzelhandel Einhalt geboten und die Attraktivität des stationären Einzelhandels gestärkt werden kann.“

Der CGB und seine für den Handel zuständige Berufsgewerkschaft DHV erinnern daran, dass das Bundesverwaltungsgericht bereits in einer Entscheidung vom 26.11.2014 (69/2014) die Messlatte für Ausnahmen vom Verbot der Sonntagsarbeit heraufgesetzt und deutlich gemacht hat, dass es keinen erheblichen Schaden i.S. des Gesetzes darstellt, wenn der Schutz der Sonn- und Feiertagsruhe nicht hinter dem Wunsch zurücktreten muss, spontan auftretende Bedürfnisse auch sofort erfüllt zu bekommen. Die Politik steht damit in der Verantwortung , die weitere Ausbreitung kommerziell begründeter Sonn- und Feiertagsarbeit zu unterbinden anstatt sie durch Ausnahmeregelungen, wie sie auch nach den Ladenschlussgesetzen möglich sind, zu legalisieren und zu fördern.

Tarifverhandlungen Private Versicherungen Innendienst: DHV liegt goldrichtig…

Die Tarifrunde 2025 für die Innendienstbeschäftigten im privaten Versicherungsgewerbe sind am 21.03.25 gestartet. Wie üblich war der Verhandlungsauftakt ein reiner Austausch der Positionen zwischen dem AGV und Verdi.

Am 28.04.werden die Tarifverhandlungen fortgesetzt, und der AGV wird höchstwahrscheinlich ein erstes Angebot unterbreiten. 

Die Gewerkschaft Verdi rechnet einen Reallohnverlust von 8.1 % auf 3 Jahre vor.  Insofern liegt die Tarifempfehlung der DHV mit 2×8% und einer Laufzeit von 24 Monaten goldrichtig. 

Wir begleiten die Tarifverhandlungen konstruktiv und bringen uns mit unseren Positionen ein. Zwischen der 2. und 3 Verhandlungsrunde wird es ein Tarifgespräch mit dem AGV Versicherungen geben.

Wir sind zuversichtlich, dass wir die nächsten Tarifverhandlungen wieder als tariffähige Gewerkschaft neben Verdi begleiten werden.

Tarifabschluss Volks- und Raiffeisenbanken

Am 18.03.2025 wurde für die Beschäftigten der Volks- und Raiffeisenbanken ein Tarifabschluss mit einer Laufzeit bis Mai 2027 erzielt. Die wesentlichen Inhalte des Abschlusses:
 
Gehalt:

  • 6,0 % zum 01.04.2025
  • 3,5 % zum 01.05.2026
  • 1,5 % zum 01.04.2027

Ausbildungsvergütungen: Erhöhung um jeweils 130 Euro zum 01.08.2025 und zum 01.08.2026
 
Diese Erhöhungen sind ein erfreuliches Signal zur Steigerung der Attraktivität der Beschäftigung bei den Volks- und Raiffeisenbanken. Gerade die 6,0 % in der ersten Erhöhungsstufe sind ein wichtiges psychologisches Signal. Leider stehen dieser guten Gehaltserhöhung drei Nullmonate entgegen. Eine Einmalzahlung für die Monate Januar bis März hätte den Abschluss noch abgerundet

 
Verbesserung der Tabellenstruktur:
Ein weiterer wesentlicher und positiver Bestandteil des Abschlusses ist die Verbesserung der Tabellenstruktur der seit 2020 geltenden Vergütungsgruppen A, B und C. Die im Vergleich zur alten Tabellenstruktur niedrigere Vergütung in den höheren Vergütungsstufen war ein Kritikpunkt, den wir schon 2019 in den Verhandlungen deutlich zum Ausdruck gebracht hatten. Damals lag aber der Fokus des Abschlusses vor allem auf die deutliche Anhebung der unteren Vergütungsstufen. Wegen der damaligen Prämisse einer aufkommensneutralen Gestaltung der neuen Vergütungsstruktur war der AVR damals nicht mehr zu weiteren Kompromissen bereit gewesen.

Es ist anerkennenswert, dass der AVR nun zu weiteren Anpassungen bereit gewesen ist. Damit wird die Attraktivität der Vergütung deutlich gesteigert.

 

Weitere Punkte:

  • Änderungen im Kündigungsschutz für ältere Beschäftigte: Heraufsetzung der Grenze für den Kündigungsschutz von bisher 50 Jahren auf 10 Jahre vor der Regelaltersrente (= zukünftig ab 57 Jahre) sowie Vereinbarung einer höheren Abfindung nach dem Rationalisierungsschutzabkommen
  • Verlängerung der rentennahe Teilzeit (renaTe), des Langzeitkontentarifvertrages und des Altersteilzeitabkommens bis zum 31.12.2027
  • Erweiterung Mitarbeitergewinnungszulage (= bis zu 20 % des Gehaltes) um eine Mitgliederbindungszulage
  • Entfall des Anspruch auf Zahlung eines Zuschlags für Arbeit nach 20.00 Uhr und am Samstag entfallen, wenn Mitarbeiter/innen mit entsprechender Arbeitsflexibilität eigenverantwortlich und ohne arbeitgeberseitige Veranlassung zuschlagspflichtige Zeiten nutzen, um persönlichen Belangen, wie der besseren Vereinbarkeit von Beruf und Familie, Rechnung zu tragen. Diese Regelung sieht die DHV-Tarifkommission kritisch. Damit haben DBV und AVR einen Schritt in Richtung Samstagsarbeit als Regelarbeitstag getan. Rechtlich ist dieser Punkt problematisch. Denn Samstagszuschläge fallen laut Tarifvertrag für Mehrarbeit an Samstagen an, die aber vom Arbeitgeber angeordnet und vom Betriebsrat genehmigt werden müssen.

 

DHV-Position zur anstehenden Tarifrunde Versicherungen: Eine Gehaltserhöhung, die dem Nachholbedarf gerecht wird!

Bei den anstehenden Gehaltstarifverhandlungen für den Innendienst gilt es, die Schere zwischen den mageren Gehaltserhöhungen der vergangenen drei Jahre (3 % zum 01.09.2022; 2 % zum 01.09.2023; 3 % zum 01.09.2024) und den in anderen Branchen getätigten Tarifabschlüsse zu schließen. Der Abschluss muss sowohl dem Nachholbedürfnis bei den Gehältern als auch der wirtschaftlichen Situation der Versicherungsunternehmen Rechnung tragen.

Nach unserer Auffassung sollte eine Gehaltsforderung mit einem Verhandlungsspielraum versehen sein, der so nah wie möglich an einem voraussichtlichen Verhandlungsergebnis ist:

Zwei Gehaltserhöhungen von je 8 % über einen Zeitraum von zwei Jahren (= insgesamt 16 %) 

Der Abschluss sollte weitere Punkte beinhalten:

1. Erhöhung der Ausbildungsvergütungen in zwei Stufen zu je 12 % (= insgesamt 24 %)

Die Versicherungswirtschaft muss ihre Attraktivität für junge Arbeitnehmer/innen steigern. Eine überproportionale Erhöhung der Ausbildungsvergütungen ist daher erforderlich.

2. Tariferhöhung in den Lohngruppen A und B in zwei Stufen zu je 10 % (= insgesamt 20 %)

Die Beschäftigten in den Niedriglohngruppen A und B sind die Leidtragenden der starken Inflation der vergangenen Jahre. Deshalb ist eine überproportionale Erhöhung der Vergütungen notwendig.

3. Verlängerung des Altersteilzeitabkommens

4. Vereinbarung einer Verhandlungsverpflichtung zur Überarbeitung der Eingruppierungsregelungen

Die aus den 1970er/1980er-Jahren stammenden Eingruppierungsregelungen sind nicht mehr zeitgemäß und müssen grundlegend überarbeitet werden, um den Erfordernissen der heutigen Arbeitswelt Rechnung zu tragen. Ziel muss auch sein, die Beschäftigten im Außendienst in den Eingruppierungskatalog einzuordnen mit dem Ziel einer leistungsgerechten Vergütung im Rahmen des Tarifwerkes.

Die DHV wird die anstehenden Tarifverhandlungen kritisch und konstruktiv begleiten.