Der Zukunft zugewandt

Oftmals ist ein traditioneller Angestelltenverband der Vergangenheit zugewandt und die ist für unseren stolzen Traditionsverband natürlich sehr wichtig. Unsere Vergangenheit gibt uns Orientierung und Werte, die für unseren Weg in die Zukunft wichtig sind. Nachdem wir im letzten Jahr die Organisationsstruktur im Landesvorstand verändert haben und mit Impact unseren Versicherungsdienst für Bayern geschaffen haben, trennen wir uns, nachdem Friedhelm Dömges als Landesgeschäftsführer zum 30.09.24 ausgeschieden ist , von der alten Form der Landesgeschäftsstelle. Eine neue Form der Dienstleistungen wird in den nächsten Monaten in Bayern Einzug halten. In der Verbandsarbeit entsenden wir Sarah Vogl die stellvertretende Landesvorsitzende in den Landesausschuss des CGB Bayern. Sie wird dort die entscheidende Schnittstelle zwischen DHV und CGB sein. Als Altlutheraner freue ich mich auf das kommende Reformationsfest und ich kann versprechen, die notwendigen und wichtigen Reformen in der DHV Bayern werden weiter gehen.

Tarifeinigung Einzelhandel Bayern: Wirklich wie Dominosteine!

Nun auch eine Einigung der Tarife im Einzelhandel von Bayern nach über einem Jahr Verhandlungen.

Am Dienstag schlossen die Einheitsgewerkschaft verdi und der Arbeitgeberverband HBE nach einem Jahr Tarifverhandlungen und Streikaktionen im bayerischen Einzelhandel einen neuen Tarifvertrag ab. Der Pilotabschluss aus Hamburg, der bereits im Mai getätigt wurde, ist dabei auch Grundlage dieses Abschlusses für circa 320.000 Beschäftigte im bayrischen Freistaat.

Nach fünf Nullmonaten werden die Löhne gemäß der Übereinkunft von verdi und dem Handelsverband Bayern (HBE) rückwirkend ab Oktober 2023 um 5,3 % und ab Mai 2024 um weitere 4,7 % gesteigert. Sie steigen im dritten Tarifjahr um 1,8 % und erhalten einen Festbetrag von 40€. Die Arbeitnehmer bekommen außerdem eine Inflationsausgleichsprämie in Höhe von 1.000 Euro netto. Der Tarif für die Altersvorsorge steigt von 300 auf 420 Euro pro Jahr. Bis April 2026 läuft der Tarifvertrag für 36 Monate.

Wir können auch hier nur wiederholen: Schade um die verlorenen drei Jahre für alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Handel!

Direktionsrecht von Arbeitgebern beim Tragen von Arbeitskleidung

Das Landesarbeitsgericht (LAG) Düsseldorf hat am 9. Februar 2023 im Fall mit dem Aktenzeichen 1 CA 1749/23 ein bedeutsames Urteil zum Direktionsrecht des Arbeitgebers und der Kleiderordnung am Arbeitsplatz gefällt. Im Mittelpunkt des Verfahrens stand die Frage, ob ein Arbeitgeber berechtigt ist, seinen Mitarbeitern das Tragen einer bestimmten Arbeitskleidung – in diesem Fall einer roten Arbeitshose – vorzuschreiben.

Der Fall betraf einen Mitarbeiter eines großen Logistikunternehmens, der sich weigerte, die vom Arbeitgeber vorgeschriebene rote Arbeitshose zu tragen. Der Arbeitgeber argumentierte, dass die einheitliche Arbeitskleidung zur Sicherheit und besseren Sichtbarkeit der Mitarbeiter im Lager beitrage und somit im Interesse des Unternehmens liege. Der Mitarbeiter hingegen sah in der Vorschrift eine unzumutbare Einschränkung seiner Persönlichkeitsrechte und seiner individuellen Freiheit.

Das Gericht entschied zugunsten des Arbeitgebers und bestätigte dessen Direktionsrecht, das die Anweisungsbefugnis des Arbeitgebers hinsichtlich der Arbeitsleistung und des Verhaltens der Mitarbeiter am Arbeitsplatz umfasst. Das LAG Düsseldorf argumentierte, dass die Anordnung, eine rote Arbeitshose zu tragen, im Rahmen des arbeitgeberseitigen Direktionsrechts liege, da sie sachlich gerechtfertigt sei und legitime betriebliche Interessen verfolge. Die Sicherheitsaspekte und die einheitliche Erscheinung im Lager wurden als ausreichende Gründe anerkannt.

Das Urteil betont jedoch auch die Notwendigkeit der Verhältnismäßigkeit und der Berücksichtigung der Interessen der Mitarbeiter. Das Gericht stellte klar, dass die Anweisung zur Arbeitskleidung nur dann rechtmäßig sei, wenn sie angemessen und zumutbar ist. In diesem Fall sah das Gericht diese Kriterien als erfüllt an, da die rote Arbeitshose nicht nur zur Sicherheit, sondern auch zur klaren Identifikation der Mitarbeiter beitrage und somit betriebliche Abläufe erleichtere.

Kritiker des Urteils argumentieren, dass solche Vorschriften die persönliche Freiheit der Mitarbeiter einschränken und das Arbeitsklima negativ beeinflussen könnten. Sie warnen vor einer zunehmenden Kontrollausübung durch Arbeitgeber, die möglicherweise über die notwendigen betrieblichen Erfordernisse hinausgeht. Befürworter hingegen sehen in der Entscheidung einen wichtigen Schritt zur Wahrung der betrieblichen Sicherheit und Effizienz.

Insgesamt verdeutlicht das Urteil des LAG Düsseldorf die komplexe Balance zwischen den Rechten der Arbeitgeber und den individuellen Freiheiten der Mitarbeiter. Es stellt klar, dass Arbeitgeber unter bestimmten Bedingungen berechtigt sind, spezifische Kleiderordnungen durchzusetzen, solange diese sachlich gerechtfertigt und verhältnismäßig sind. Dieses Urteil wird zweifellos als wichtiger Präzedenzfall in der Rechtsprechung zum Direktionsrecht des Arbeitgebers betrachtet werden und künftige Entscheidungen auf diesem Gebiet beeinflussen.

Das Aktenzeichen 1 CA 1749/23 wird somit als bedeutendes Beispiel für die Auslegung des Direktionsrechts und die Abwägung zwischen betrieblichen Erfordernissen und individuellen Rechten in die Rechtsgeschichte eingehen.

 

DHV fordert den sofortigen Stopp der unwürdigen Videoüberwachung bei Amazon

Zur vom Onlinehändler Amazon praktizierten Überwachung von Mitarbeitern gibt es unterschiedliche Rechtsauffassungen in Frankreich und Deutschland. Die Berufsgewerkschaft DHV hält diesen Zustand nicht für akzeptabel und fordert Amazon auf, diese Überwachung unverzüglich einzustellen.

Die französische Datenschutzbehörde CNIL hatte eine Geldstrafe von 32 Mio. € gegen die Logistiksparte von Amazon France (3% des Umsatzes) verhängt, weil die Arbeiter in den Versandzentren zu stark überwacht werden. Dazu gehört die Geschwindigkeit, mit der Artikel gescannt werden, und die Leerlaufzeit der Scanner. Alle Daten werden einen Monat lang gespeichert und statistisch ausgewertet, was die Behörde für unzulässig hält. Die Überwachung kann dazu führen, dass die Lagerarbeiter jede Pause oder Unterbrechung rechtfertigen müssen.

Die gleiche Frage hatte auch eine Datenschutzbehörde in Deutschland beschäftigt, die Amazon diese Form der Datenerhebung untersagte. Am 9. Februar 2023 kam das Verwaltungsgericht Hannover aber zu einer anderen Entscheidung. Seither darf Amazon im Logistikzentrum Winsen (Luhe) bei Hamburg die Arbeitsgeschwindigkeit unverändert mit Handscannern überwachen.

Urteil des Verwaltungsgerichts Hannover zur Videoüberwachung von Amazon-Mitarbeitern: Eine kritische Analyse

Das Urteil des Verwaltungsgerichts Hannover vom 9. Februar 2023 bezüglich der Videoüberwachung von Amazon-Mitarbeitern wirft wichtige Fragen bezüglich des Schutzes der Privatsphäre und der Arbeitnehmerrechte auf. Das Gericht entschied, dass Amazon in bestimmten Bereichen seiner Logistikzentren weiterhin Kameras zur Überwachung der Mitarbeiter einsetzen darf, solange diese keine sensiblen Bereiche wie Toiletten oder Umkleideräume abdecken. Diese Entscheidung wirft jedoch Bedenken hinsichtlich des Datenschutzes und des Rechts auf Privatsphäre auf. Die Verwendung von Überwachungskameras kann das Gefühl der Mitarbeiter, ständig beobachtet zu werden, verstärken und ihr Recht auf informationelle Selbstbestimmung beeinträchtigen. Des Weiteren besteht die Gefahr des Missbrauchs solcher Überwachungssysteme durch den Arbeitgeber, um beispielsweise Mitarbeiter zu überwachen oder zu disziplinieren, anstatt sie vor tatsächlichen Sicherheitsrisiken zu schützen. Dies kann zu einem Klima der Überwachung und des Misstrauens am Arbeitsplatz führen, was sich negativ auf das Arbeitsklima und die Produktivität auswirken kann. Es ist daher entscheidend, dass Gerichte und Gesetzgeber sicherstellen, dass die Verwendung von Überwachungstechnologien am Arbeitsplatz streng reguliert und auf das unbedingt erforderliche Maß beschränkt wird. Arbeitnehmer müssen vor unzulässiger Überwachung geschützt werden, während gleichzeitig angemessene Sicherheitsmaßnahmen gewährleistet werden. Insgesamt fordert das Urteil des Verwaltungsgerichts Hannover eine sorgfältige Abwägung zwischen den Rechten der Arbeitgeber auf Sicherheit und den grundlegenden Rechten der Arbeitnehmer auf Privatsphäre und informationelle Selbstbestimmung.

Ganz anders die französische Entscheidung!

Die Entscheidung der französischen Datenschutzbehörde vom 27. Dezember 2023, die die Videoüberwachung von Amazon-Mitarbeitern verbietet, ist ein bedeutender Schritt in Richtung des Schutzes der Privatsphäre und der Arbeitsrechte. Diese Entscheidung unterstreicht die Anerkennung der grundlegenden Rechte der Arbeitnehmer und sendet ein starkes Signal an Arbeitgeber, dass Überwachungsmaßnahmen am Arbeitsplatz nicht über das angemessene Maß hinausgehen dürfen. Mit Hilfe der verhängten Geldstrafe werden die Würde und Privatsphäre der Mitarbeiter gewahrt, und es fördert ein Arbeitsumfeld, das auf Vertrauen und Respekt basiert. Darüber hinaus trägt es dazu bei, das Bewusstsein für die Bedeutung des Datenschutzes zu schärfen und zeigt, dass auch in einer digitalisierten Welt die Rechte der Arbeitnehmer geschützt werden müssen. 

Aus den genannten Gründen fordert die DHV Amazon auf die menschenverachtende und die mehr als fragwürdige Überwachung Ihrer Mitarbeiter unverzüglich zu beenden,

 

Nos sumus in via nostra – Wir sind auf dem Weg!

Seit einen Jahre bin ich nun Landesvorsitzender der DHV in Bayern. In meinen ersten Artikel stellte ich die Frage, Quo Vadis DHV?

Für Bayern heißt die Antwort, Nos sumus in via nostra: Wir sind auf den Weg!
Ausgehend von dem Leitbild unseren traditionellen gewerkschaftlichen Angestelltenverband, in seiner familiären Identität, mit seiner Tradition und seinen Werten zu bewahren und ihn gleichzeitig zu einer modernen, innovativen und qualitativ guten Berufsgewerkschaft zu entwickeln.

Im Sinne dieses Leitbildes haben wir 2023 die Stammtische wiederbelebt und die 130 Jahrfeier in Würzburg abgehalten.

Den Landesvorstand durch die Aufgabenfelder Geschäftsführung, Stab und Mitgliederbetreuung professioneller aufgestellt.

Nach monatelangen Verhandlungen werden wir im Februar eine Kooperation mit dem Versicherungsdienstleister Impact starten. Über diese beziehen wir einen maßgeschneiderten Rechtsschutz für die Bedürfnisse unserer Mitglieder: Ohne Berufsrechtsschutz, den wir als Gewerkschaft selbst darstellen, und mit einem zusätzlichen Gruppennachlass für unsere Mitglieder von 20 % auf die Prämie. Dieser Tarif soll auch offen für die befreundeten CGB-Gewerkschaften sein.

In 2024 werden wir die Kompetenzen im Landesvorstand erweitern, über den Aufbau eines Social Media Teams nachdenken und eine neue Form von BR Seminaren entwickeln.

Wir werden bis 2030 brauchen, um das Leitbild erfüllen zu können, aber „Nos sumus in via nostra“ – wir sind auf dem Weg.

Johann Lindmeier

Landesvorsitzender

DHV vor Ort Neujahrsempfang des Handelsverbandes Bayern

Über 600 Gäste aus Politik, Wirtschaft, Justiz, und Verwaltung waren der Einladung zum traditionellen Neujahrsempfang des bayerischen Einzelhandels in den „Bayerischen Hof“ nach München gefolgt. Als Gastredner konnte HBE-Präsident Läuger diesmal den bayerischen Wirtschaftsminister, Hubert Aiwanger, begrüßen.

Am 17. Januar fand nach dreijähriger Pause wieder der traditionelle Neujahrsempfang des Hbe und wie gewohnt schuf das Hotel Bayerischer Hof den festlichen und repräsentativen Rahmen.

In seiner Rede ging Hauptgeschäftsführer Wolfgang Puff auf die Herausforderungen des Einzelhandels ein, Inflation, sinkende Realeinkommen, Fachkräftemangel und Onlinehandel ein. Auch machte er eine zunehmende Autofeindlichkeit in Innenstädten für sinkende Umsätze verantwortlich.

Der bayerische Staatsminister für Wirtschaft und stellvertretene Ministerpräsident ging in seiner fulminanten frei vorgetragenen Rede streng mit der Berliner Bundesregierung ins Gericht.

In nahezu allen Politikbereichen attestierte er ihr, in einer für Politiker seltenen Offenheit, Versagen.

Nach den Reden klang der Abend gemütlich bei einem Buffet, Getränken und interessanten Gesprächen aus-

Veränderungen im Landesvorstand Bayern

Im Jahr 2023 haben den Landesvorstand aus privaten Gründen verlassen, Silvia Steinberg als stellv.Landesvorsitzende und Klementine Rehm als Schatzmeisterin. Beiden gilt unser Dank für engagierte Arbeit für unsere DHV und wir wünschen Beiden alles Gute für ihre Zukunft. Von der Postion der Schriftführerin wechselt Sarah Vogl in die Position der stellv.Landesvorsitzenden und Michael Voß wechselt als Beisitzer in die Position des Schatzmeisters. Beide sind meine Wunschkandidaten als Landesvorsitzender und Sie haben zu 100 % mein Vertrauen, ich wünsche Euch Beiden einen guten Start in der neuen Funktion. Die beiden offenen Positionen im Landesvorstand als Schriftführer und Beisitzer werden wir im ersten Halbjahr 2024 gemäß Gliederungsordung nachbesetzen.

Johann Lindmeier
Landesvorsitzender

Pressemitteilung Lavo Bayern

Der Landesverband Bayern der Berufsgewerkschaft DHV erklärt sich solidarisch mit allen Menschen in unseren Land, die sich Sorgen um ihre wirtschaftliche und soziale Zukunft machen.

Mit Unverständnis nehmen wir die aktuellen Maßnahmen der Regierung zur Kenntnis die in Zeiten von Inflation, Rezession und Energiekrise die Menschen noch mehr belasten, anstatt sie zu entlasten.

Wir stehen am 8.1.24 an der Seite derer die friedlich Ihren Protest ausdrücken und fordern alle politisch Verantwortlichen zu einer Korrektur der Maßnahmen auf.

Johann Lindmeier

für den DHV Landesvorstand Bayern

Compassionate Conservatism

Compassionate Conservatism (Mitfühlender Konservatismus) war lange Zeit in der angelsächsischen Welt ein Thema um die Auswüchse des Kapitalismus sozial abzufedern.

In Deutschland kennen wir diesen sozialen Konservatismus schon seit über 200 hundert Jahren.

Namen wie Friedrich Gentz, Freiherr vom Stein, Lorenz von Stein, Aime Huber, Friedrich Wilhelm Raiffeisen, Friedrich Brunstädt, Jakob Kaiser,
stehen für die Entwicklung eines sozialen Konservatismus, der nicht nur die Sozialversicherung und das Genossenschaftswesen hervorbrachte, sondern auch die Idee vom freiheitlichen und subsidären Sozialstaat.

Viele Sozialkonservative waren wie ich auch vom lutherischen Pietismus geprägt, im Kern der sozialkonservativen Idee steht immer der Mensch der durch die soziale Gemeinschaft zur Selbsthilfe befähigt werden soll und dem ein Aufstieg durch Leistung und Bildung ermöglicht werden soll.

Unsere sozialkonservative Traditionsgewerkschaft wurde in diesen Geiste als Teil der christlich-sozialen Bewegung gegründet.

Seit 10 Monaten bin ich Landesvorsitzender in Bayern und mir ist es ein großes Anliegen unsere sozialkonservativen Wurzeln in einer zeitgemäßen und moderen Form zu bewahren und wieder aktiv voran zu bringen.

Sozialkonservative waren immer auch Reformenkonservative, insofern wird es niemand überraschen wenn wir im nächsten Jahr uns strukturell im Landesvorstand weiterentwickeln, am Aufbau eines Social Media Teams arbeiten und eine Agenda 2030 für den Landesverband entwickeln wollen.

2023 geht zu Ende, durch regelmäßige Sitzungen im Landesvorstand haben wir die strukturelle Basis für den Landesverband geordnet.

Mit den Stammtischen haben wir das Gemeinschaftsleben im Landesverband neu belebt, neue Mitglieder gewonnen und mit unserer 130 Jahr-Feier auch das Netzwerk in den CGB weiter ausgebaut.

Im Namen des ganzen Landesvorstandes wünsche ich all unseren Mitgliedern jetzt gesegnete Weihnachten und einen guten und gesunden Rutsch nach 2024.

Ihr/Euer Johann Lindmeier

Gute Nachrichten

Die Annahme unser Beschwerde durch den EGMR gegen die Aberkennung der Tariffähigkeit der DHV ist eine gute Nachricht für die gesamte christliche Gewerkschaftsbewegung. Christliche Gewerkschaften sind Gewerkschaften in der Weltanschauung, die ihr Handeln aus den Prinzipien der christlichen Soziallehre (Solidarität-Subsidarität-personalle Würde-Aufstieg durch Leistung-soziale Teilhabe durch Eigentum) ableiten. Jeder Bürger der sich eine Tarifarbeit auf der Basis dieser Weltanschauung/Prinzipien wünscht, wurde am 22.06.21 durch das BAG in seinen Grundfreiheiten beschnitten. Der Landesvorstand Bayern begrüßt die Annahme unser Klage durch den EGMR und wir sind sehr zuversichtlich das der EGMR unsere Grundrechte wiederherstellen wird und wir ein Urteil für die gesamte christliche Gewerkschaftsbewegung in Deutschland erwirken können.