Arbeitnehmer in 2024 seltener krank – Diskussion um Karenztag beenden!

Am 28.01.2025 berichtete die FAZ in einer kurzen Meldung über einen von den Krankenkassen DAK-Gesundheit und Techniker Krankenkasse gemeldeten Rückgang der krankheitsbedingten Fehltage in 2024 gegenüber 2023: Bei der DAK-Gesundheit von durchschnittlich 20 auf 19,7 Tage und bei der Techniker Krankenkasse von 19,4 auf 19,1 Fehltage. Diese beiden großen Krankenkassen dürften exemplarisch auch für eine ähnliche Entwicklung bei anderen Krankenkassen und den privaten Krankenversicherungen stehen.

Diese erfreuliche Meldung zeigt, dass auch ohne die vom Allianz-Chef Bäte geforderte Einführung eines unbezahlten ersten Krankheitstages – eines sogenannten Karenztages – ein Rückgang der Krankheitstage möglich ist. Die Berufsgewerkschaft DHV lehnt diese Karenztagsforderung ab, weil sie quasi unterstellt, dass viele Arbeitnehmer/innen blaumachen und eine Erkrankung nur vorschieben. Eine derartige Unterstellung weist die DHV entschieden zurück! Zudem würde die Einführung eines unbezahlten Karenztages zur Folge haben, dass viele Beschäftigte krank zur Arbeit kommen, weil sie sich Gehaltseinbußen nicht leisten können. Das ist vor allem im Niedriglohnsektor zu befürchten, wo es für die Beschäftigten auf jeden Euro ankommt! Die Folge wäre eine erhöhte Infektionsgefahr am Arbeitsplatz, ein drohender höher Krankenstand und damit der gegenteilige Effekt wie vom Allianz-Chef mit seiner Forderung beabsichtigt.

Der Anstieg der krankheitsbedingten Fehltage ist auch Folge der demographischen Entwicklung in Deutschland. Die Arbeitnehmerschaft in Deutschland altert. Ältere Beschäftigte sind aber anfälliger für Krankheiten. Das gilt insbesondere für schwere Erkrankungen wie Krebs, Herz- und Kreislauferkrankungen sowie Muskel-Skeletterkrankungen. Hinzu kommt die steigende Gefahr von psychischen Erkrankungen infolge des wachsenden Drucks in der Arbeitswelt. Der Anstieg der krankheitsbedingten Fehltage kann damit zu einem großen Teil nicht verhindert werden – erst recht nicht mit einem Karenztag.

Deutschland hat nicht das Problem, dass Beschäftigte immer mehr blaumachen und insbesondere die Möglichkeit der elektronischen Krankschreibung missbrauchen. Vielmehr müssen die Arbeitsbedingungen in Deutschland noch stärker an die Erfordernisse eines altersgerechten Arbeitsplatzes angepasst werden. Insbesondere sieht die DHV Handlungsbedarf in folgenden Bereichen:

  • Gesundheitsgerechte Gestaltung des Arbeitsplatzes (u.a. rückenschonendes Mobiliar, Gelenk- und sehnenschonende Computermausbedienungen)
  • Stressreduzierende Gestaltung des Arbeitstages (u.a. längere Pausen, weniger Druck bei der Erledigung von Arbeitsaufträgen)
  • Weiterer Ausbau von Telearbeit und mobiler Arbeit
  • Unterstützung älterer Beschäftigter in der Ausübung schwerer körperlicher Arbeit (z.B. Exoskelette für Pflegekräfte, Hebehilfen im Handwerk oder im Einzelhandel)
  • Angebot der Arbeitszeitreduzierung und damit der Arbeitsbelastung für ältere Beschäftigte
  • Stärkerer Fokus auf Betriebliches Gesundheitsmanagement und auf die betriebliche Wiedereingliederung langzeiterkrankter Arbeitnehmer/innen

Viele Maßnahmen müssen nicht viel Geld oder Zeit kosten. Oft reicht auch ein gutes Arbeitsklima durch mehr Wertschätzung für die Beschäftigten aus. Beschäftigte, die sich wertgeschätzt fühlen, sind motivierter und weniger anfällig für Beeinträchtigungen ihres Wohlbefindens infolge seelischer Belastungen. In der Summe führen auch kleine Maßnahmen zu krankheitsresilenteren Arbeitnehmer/innen und damit in der Gesamtheit zu einem weiteren Rückgang der krankheitsbedingten Fehltage. Deshalb fordert die DHV, die Diskussion um die Einführung des ersten Krankheitstages als unbezahlten Karenztag zu beenden!

 

Wahlforderungen des Christlichen Gewerkschaftsbunds Deutschlands zur Bundestagswahl 2025

Der Christliche Gewerkschaftsbund Deutschlands (CGB) hat seine Forderungen zur Bundestagswahl 2025 beschlossen. Die Forderungen sind zusammengefasst in den Themenbereichen:

  • Freiheit und Demokratie sichern
  • Zukunftssichere Arbeitsplätze durch eine wettbewerbsfähige Wirtschaft
  • Wohlstand und soziale Sicherheit wahren
  • Koalitionsfreiheit und Tarifautonomie schützen

Im Einzelnen fordern die christlichen Gewerkschaften u.a.:

  • Demokratie und Rechtsstaat stärker schützen
  • Gewerkschaftspluralismus statt Einheitsgewerkschaft
  • Lebensstandardsicherung im Alter durch eine grundlegende Reform der Rentenversicherung

Sicherung des Renten-Mindestniveaus von 48 Prozent

  • beschleunigter Kita-Ausbau und bessere Bezahlung frauendominierter Berufe
  • keine Aushöhlung des grundgesetzlich geschützten Verbots der Sonn- und Feiertagsarbeit

Die weiteren Forderungen können dem Flyer entnommen werden. Wichtig ist für den CGB, dass die neue Bundesregierung nicht in Streit und gegenseitige Lähmung verfällt, wie es bei der Ampelregierung der Fall war, sondern entschlossen die großen, teils existentiellen, Herausforderungen angeht, die Zukunft unseren freiheitlichen demokratischen Rechtsstaates sichert sowie die Gefahren für unseren Wohlstand und Sicherheit entschlossen bekämpft!

Zum Herunterladen des Flyers

Neujahrsempfang des Bremer Landesparlament

Ouelle: “Bremische Bürgerschaft”

Am 14.Januar fand im Haus der Bürgerschaft in Bremen der Neujahrsempfang des Bremer Landesparlaments statt. Als Vertreter der christlichen Gewerkschaften nahm an dem Empfang unser DHV-Kollege Peter Rudolph teil. Unter den weiteren Gästen waren neben Senatoren und Bürgerschaftsabgeordneten sowie Mitgliedern des diplomatischen Corps auch der frühere Staatsminister im Bundeskanzleramt und Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien, Bernd Neumann.

Bürgerschaftspräsidentin Antje Grotheer mahnte in ihrer Ansprache einen fairen Umgang der Wahlkämpfer im Bundestagswahlkampf an. Sie betonte, dass ein Wesen der Demokratie die Suche nach Kompromissen sei – und eine Gefahr darin liege, wenn Politik immer kompromissloser auftrete. Einfache Lösungen gebe es nicht. Gerade deshalb gelte es für alle demokratischen Parteien, nach der Wahl daran arbeiten, für Deutschland Lösungen
auf die drängenden Probleme dieser Zeit zu finden und die Demokratie in Deutschland nachhaltig zu stabilisieren. Dieser Aufforderung der SPD-Politikerin kann sich die DHV nur anschließen.

Quelle: CGB

9. Ordentlicher Kongress der CESI in Brüssel

„Unabhängigkeit, Einheit, Fortschritt”                                                          

9. Ordentlicher Kongress der CESI in Brüssel

Am 12. Dezember 2024 fand der 9. Ordentliche Kongress der European Confederation of Independent Trade Unions (CESI) in Brüssel statt. Der Christliche Gewerkschaftsbund Deutschlands (CGB) ist seit vielen Jahren Mitglied der CESI, die als anerkannte Sozialpartnerin auf EU-Ebene mehr als 6 Millionen Arbeitnehmer*innen aus über 40 Gewerkschaften in Europa vertritt.

Der 9. Ordentliche Kongress stand unter dem Motto „Unabhängigkeit, Einheit, Fortschritt: Stärkung der heutigen Arbeitskräfte für morgen“. An dem Kongress nahmen zahlreiche Delegierte der CESI-Mitgliedsorganisationen, wie des CGB, sowie Gäste von der Europäischen Kommission, dem Europäischen Parlament und dem Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss teil.

Zu den Gastrednern gehörten unter anderem der EWSA-Präsident Oliver Röpke, die Vizepräsidentin der Europäischen Kommission Roxana Mnzatu, der Vizepräsident des Europäischen Parlaments, Victor Negresc und der Vorsitzende des Arbeitsausschusses des Europäischen Parlaments, Li Andersson.

Ein Schwerpunkt des Kongresses war die Wahl des neuen Präsidiums durch die Delegierten. Mit überwältigender Mehrheit wurden Romain Wolff und Klaus Heeger zum Präsidenten und Generalsekretär der CESI wiedergewählt. Als Schatzmeister wurde Urs Stauffer wiedergewählt. Gewählt wurden auch acht Vizepräsidenten.

Präsident Romain Rolff sagte bei seiner Wiederwahl: „Ich bin stolz darauf, die CESI in die Zukunft zu führen. Unsere Arbeit ist wichtiger denn je, da wir vor neuen Herausforderungen und Problemen in vielen europäischen Ländern stehen. Gemeinsam werden wir die Interessen der Arbeitnehmer mit Entschlossenheit vertreten und sicherstellen, dass ihre Stimmen auf höchster Ebene der Entscheidungsfindung gehört werden.“

Klaus Heeger betonte: „Ich fühle mich geehrt, weiterhin der CESI als Generalsekretär zu dienen. Im Laufe der Jahre haben wir gemeinsam unsere Position als starke und unabhängige Stimme für die Arbeitnehmer in Europa gestärkt. Gemeinsam mit unseren Partnern freue ich mich darauf, mich weiterhin für eine faire und nachhaltige Politik einzusetzen, die das Leben der arbeitenden Menschen verbessert.“

Ein weiteres Schwerpunktthema des Kongresses war die Diskussion und Beschlussfassung über die Anträge der Mitgliedsorganisationen. Der CGB brachte einen Antrag zum Kongress ein, der die CESI aufforderte, sich dafür einzusetzen, dass neben den vielen europäischen Gedenktagen ein Tag der Gewerkschaften etabliert wird, der der Bedeutung der Gewerkschaften als Sozialpartner und Bewahrer sozialer Arbeitnehmerstandards gerecht wird. Der Antrag wurde von dem CGB-Generalsekretär Christian Hertzog so überzeugend vorgestellt und begründet, dass er einstimmig angenommen wurde. Insgesamt wurden 54 Anträge eingereicht und angenommen, um der zukünftigen Arbeit der CESI eine Richtung zu geben.

Der CGB gratuliert allen neu Gewählten und Wiedergewählten und wünscht allen viel Erfolg und eine glückliche Hand bei der Bewältigung der anstehenden Aufgaben!

V.i.S.d.P.: Anne Kiesow

 

Copyright: Iris Haidau

 

Vorbereitungslehrgang GH-AH

Am 6.1.25 startete der VL-Vorbereitungslehrgang für die Sparte Groß- und Außenhandel in der ev. St.-Georgs-Gemeinde in Bremen-Huchting. An dem Kurs nehmen 9 Auszubildende teil. Der Kurs läuft über 7 Abende à 3 Stunden, von 16:30 bis 19:30 Uhr. Unser Handelsfachlehrer Helmut Saitzek, auch auf einem der Bilder zu erkennen, vermittelt den Azubis die prüfungsrelevanten Fakten.

Tarifrunde 2025 Volks- und Raiffeisenbanken: Beschäftigte dürfen nicht Anschluss verlieren

Am 13.12.2024 trafen sich DHV und AVR anlässlich der Gehaltstarifrunde 2025, die am 15.01.2025 ihren Auftakt haben wird. Im Gespräch brachten wir deutlich unsere Erwartungen an einen fairen Abschluss zwischen AVR und der verhandelnden Gewerkschaft zum Ausdruck:

  • Gehaltserhöhung: 10 % für 12 Monate
  • Erhöhung der Ausbildungsvergütungen um 350 Euro
  • Wahlrecht: Arbeitszeitverkürzung um eine Stunde auf 38 Wochenstunden oder höhere Sonderzahlung in Höhe von 150 % des Gehalts
  • Zuschläge für Rufbereitschaft nach der Instant Payment-Verordnung entsprechend der TVÖD-Regelung
  • Rufbereitschaft von weniger als 12 Stunden: Zahlung eines Zuschlags in Höhe von 12,5 Prozent des tariflichen Stundenentgelts
  • Rufbereitschaft von mehr als 12 Stunden: Die Pauschale beträgt
  • für die Tage Montag bis Freitag das 2-Fache,
  • Samstag, Sonntag sowie für Feiertage das 4-Fache

des tariflichen Stundenentgelts

  • Entfristung der rentennahen Teilzeit (renaTe)
  • Verlängerung Altersteilzeitabkommen

Bezüglich Erhöhung der Gehälter und der Ausbildungsvergütungen signalisierte der AVR, dass die Arbeitgeber einen Nachholbedarf anerkennen, der im Tarifabschluss seinen Niederschlag finden muss. Dieses Signal bereits im Vorfeld der Verhandlungen ist zu begrüßen. Wir erwarten von der Arbeitgeberseite, dass sie mit ihrem ersten Gehaltsangebot ein deutliches Zeichen in Richtung eines angemessenen Gehaltstarifabschlusses gibt! Es gilt, die Attraktivität des Gehaltsniveaus bei den Volks- und Raiffeisenbanken zu steigern, damit diese im Wettstreit um die Fachkräfte bestehen können. Die Mitarbeitergewinnungszulage, die zunehmend zur Anwendung kommt, ist hierfür nicht das geeignete Instrument, sondern darf nur in Ausnahmefällen gezahlt werden.

Verhandlungsbereitschaft zeigte der AVR auch beim Thema renaTe. Die Verhandlungen werden zeigen, ob es zu der von uns gewünschten Entfristung kommt.

Unsere Vorschläge zur Arbeitszeitverkürzung und zur Zahlung von Zuschlägen für Rufbereitschaft nach der Instant Payment-Verordnung stießen dagegen auf deutliche Ablehnung seitens des AVR. Eine Verkürzung der Arbeitszeit sieht der AVR in Zeiten des Fachkräftemangels als ein falsches Zeichen. Für tarifliche Zuschläge bei Rufbereitschaft sehen die Arbeitgeber keinen Regelungsbedarf. In einer kontroversen Diskussion widersprechen wir der Positionierung des AVR. Eine Verkürzung der Arbeitszeit im Rahmen einer Work Life-Balance ist für die Beschäftigten ein wichtiges Thema. Der Abschluss bei den öffentlichen Banken in 2022 hat gezeigt, dass eine Verkürzung der tariflichen Arbeitszeit realisierbar ist. Die Rufbereitschaft bedeutet vor allem an den Wochenenden eine erhebliche Einschränkung der Freizeitgestaltung. Dem muss durch eine Zuschlagsregelung Rechnung getragen werden.

Die DHV wird die Tarifrunde 2025 kritisch und mit konstruktiven Vorschlägen begleiten.

 

DHV-LANDESVERBAND MITTELDEUTSCHLAND KRITISIERT DIE UMSETZUNG DER TARIFÜBERLEITUNGEN IN DEN DRK-REFORMTARIFVERTRAG AB 01.01.2025. DIESE BERGEN ERHEBLICHE RISIKEN UND WERDEN SOWOHL INDIVIDUELLE ALS AUCH STRUKTURELLE NACHTEILE NACH SICH ZIEHEN.

Die abgeschlossenen Überleitungstarifverträge, von der DHV zu Verdi für das DRK Thüringen, bringen einige problematische Aspekte mit sich, die einer kritischen Betrachtung bedürfen.

  1. Einschnitte bei Besitzstandswahrung und Zulagenregelung
  2. Geringe Entgeltsteigerungen und Anpassungsgeschwindigkeit
  3. Ausdehnung der tariflichen Arbeitszeitregelung auf 44 Wochenstunden weiterhin möglich
  4. Widersprüchliche Tarifentwicklung und mangelnde Anpassung an Branchenspezifika
  5. Luft nach oben bei Zukunftsfähigkeit und Attraktivität der Arbeitsbedingungen
  6. Kürzungen bei Sonderzahlungen: Ein unhaltbarer Zustand für DRK-Mitarbeiter/innen

Fazit des DHV-Geschäftsführers Sebastian Gräfe: Die Überleitungstarifverträge bis hin zum DRK-Reformtarifvertrag wurden zwar mit einem gewissen Enthusiasmus aufgenommen, doch die Realität sieht für viele Mitarbeiter im DRK Thüringen ganz anders aus. Die vermeintlichen Chancen, die diese Verträge bieten, erweisen sich oft als trügerisch. Zwar gibt es einige positive Aspekte, wie die Zulagen zur Besitzstandswahrung, doch diese sind kaum mehr als ein Tropfen auf den heißen Stein. Die Entgeltsteigerungen sind sehr langsam, und die Unklarheiten bezüglich der Arbeitszeitregelungen sind nicht nur frustrierend, sondern auch inakzeptabel.

Der Reformtarifvertrag kann in keiner Weise mit den maßgeschneiderten Lösungen des ehemaligen DHV-TV mithalten, was zu einer wachsenden Unzufriedenheit unter den Beschäftigten führt. Es ist schwer nachzuvollziehen, wie ein so bedeutender Arbeitgeber wie das DRK Thüringen es sich leisten kann, seine Mitarbeiter mit einem derart unzureichenden Tarifvertrag abzuspeisen. Um im harten Wettbewerb um Fachkräfte bestehen zu können, muss der Tarifvertrag an vielen Stellen dringend überarbeitet werden.

Die Kürzung der Sonderzahlungen um ein Zwölftel ist ein weiterer Schlag ins Gesicht der Mitarbeiter, die ohnehin schon unter den steigenden Lebenshaltungskosten leiden. Die versprochenen Inflationsausgleiche sind mehr als fragwürdig und werfen die Frage auf, ob das DRK wirklich an einer fairen Entlohnung interessiert ist. Auch die 24-Stunden-Dienste werden nicht nur als Belastung wahrgenommen, sondern auch die Wertschätzung der Mitarbeiter bleibt auf der Strecke.

Es ist höchste Zeit, dass das DRK Thüringen die Bedürfnisse seiner Mitarbeiter ernst nimmt und die notwendigen Schritte unternimmt, um einen fairen und zukunftsfähigen Tarifvertrag zu schaffen. Andernfalls wird es nicht nur an Fachkräften mangeln, sondern auch an der Loyalität und Motivation derjenigen, die bereits für das DRK arbeiten.

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CGB: Der Weg für Neuwahlen ist jetzt frei

Nachdem die verbliebene Regierungskoalition keine eigene Mehrheit im Parlament mehr hat, hat Bundeskanzler Olaf Scholz die Vertrauensfrage im Bundestag gestellt. Die Mehrheit der Abgeordneten hat dem Bundeskanzler das Vertrauen abgesprochen. Damit kann er dem Bundespräsidenten vorschlagen, den Bundestag aufzulösen und der Weg zu Neuwahlen ist frei.

Überraschend ist eigentlich nur, dass der Bundeskanzler, nachdem er ursprünglich versucht hat die Zeit der Neuwahl mehr zum Ende der eigentlichen Legislaturperiode zu verlagern, nun erklärt, dass die Bundestagswahl vorzuziehen, jetzt auch sein eigenes Ziel sei. Nach einer engagierten Aussprache stimmten die Abgeordneten ab. Und das Ergebnis war keineswegs so eindeutig, wie vielleicht erwartet wurde. Letztlich stimmten nur 394 der 717 Abgeordneten gegen Bundeskanzler Scholz.

Aus CGB-Sicht bestätigt diese Abstimmung wie unterschiedlich die Politik zur Zeit beurteilt und bewertet wird und dass Deutschland zu weit von der notwendigen Einheit und Geschlossenheit entfernt ist, die aber für die Lösung der drängenden Probleme dringend benötigt wird. Letztlich ist auch das Parlament ein Spiegelbild unserer Gesellschaft. Nach der festen Überzeugung des CGB bedarf es jetzt der Zusammenarbeit aller demokratische Parteien und Kräfte, um zu der wichtigen und notwendigen Geschlossenheit zurückzukehren, ohne die die kommenden, schwierigen Herausforderungen nicht bewältigt werden können.

Bundeskanzler Kanzler Scholz wird nun Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier vorschlagen, den Bundestag aufzulösen und so Neuwahlen herbeizuführen. Dieser hat dann 21 Tage Zeit, den Bundestag aufzulösen. Entscheidet er den Bundestag aufzulösen, müssen Neuwahlen binnen 60 Tagen danach erfolgen. Derzeit ist als Wahltermin der 23. Februar 2025 geplant.

Bis zur Konstituierung eines neuen Bundestags und der Neuwahl des Bundeskanzlers bleiben der bisherige Bundeskanzler und die Bundesregierung kommissarisch im Amt.

Christian Hertzog

CGB-Generalsekretär

Adventsgrüße des Landesverbandsvorsitzenden Bayern

Advent heißt Ankunft, traditionell ist es im Christentum die Vorbereitungszeit auf die Christusgeburt zu Weihnachten.

Bald bin ich 2 Jahre Landesvorsitzender der DHV in Bayern.

Übernommen habe ich den Landesverband in einer herausfordernden Situation, die auch bedingt ist durch die Auswirkungen der BAG-Entscheidung zur Tariffähigkeit der DHV.

In den letzten 2 Jahren haben wir die Organisationsstruktur des Landesvorstandes verändert/verbessert:

  • Durch die Stammtische und die 130 Jahrfeier wurde das Gemeinschaftsleben wiederbelebt.
  • Mit dem Kooperationspartner Impact haben wir ein weiteres attraktives Angebot für unsere Mitglieder in Bayern geschaffen.
  • Wir sind dabei, das Bildungswerk in Bayern auf neue Beine zu stellen. Hier starten wir 2025 hoffentlich in eine neue erfolgreiche Zukunft.
  • In der Mitgliedergewinnung kommen wir langsam wieder vorwärts, die Richtung stimmt.
  • In der Zusammenarbeit mit dem CGB Bayern haben wir meine Stellvertreterin dort als Schnittstelle zum DHV eingesetzt, was die Zusammenarbeit deutlich verbessert hat.

Die Zukunft der DHV Bayern nimmt Gestalt an: Wohin geht die Reise in 2025 weiter?

  • Wir werden unsere neuen Formate im Bildungswerk aufsetzen.
  • Unser Versicherungsdienst wird mit dem Commis-Angebot der DHV vernetzt.
  • Wir werden mehrere Mitglieder aus Bayern in die reorganisierte Bundesfachgruppe Versicherungen entsenden und die Entwicklung im Versicherungsbereich, dessen Arbeitgeberverband in München sitzt, intensiv begleiten.
  • Im Halbjahr werden wir den Landesverbandstag 2026 vorbereiten. Auf diesem werden wir die personellen und sachlichen Impulse besprechen, die wir 2026 auf dem Bundesgewerkschaftstag einbringen wollen.

Persönlich möchte ich mich herzlich bedanken:

  • Bei Henning Röders, mit dem mich eine lange Freundschaft verbindet, für Deine Loyalität und Deinen unermüdlichen Einsatz für unsere DHV.
  • Bei Sarah Vogl, meiner Stellvertreterin, deren wertvolles Feedback ich mir vor jeder Entscheidung im Landesverband einhole und die die perfekte Schnittstelle zum CGB Du wirst auch der Bundesfachgruppe Versicherungen gute Impulse für Ihre Zukunft geben. Und ich bin sehr dankbar für unser freundschaftliches und vertrauensvolles Verhältnis.
  • Bei Michael Staab und Michael Voß die hinter den Kulissen im Landesvorstand eine sehr gute Arbeit leisten und auf deren Loyalität ich mich in den letzten 2 Jahren immer verlassen konnte.
  • Bei Dennis Sifer und Thomas Kadner, die mich zu unterschiedlichen Themen qualifiziert beraten haben und die ich in Zukunft sowohl im Landesvorstand, wie auch in der Bundesfachgruppe Versicherungen sehe.
  • Bei Lisa Maria Peter von Impact, die fleißig und innovativ unseren Versicherungsdienst mit entwickelt.

Allen Mitgliedern in Bayern wünsche ich jetzt eine besinnliche Adventszeit, gesegnete Weihnachten und einen guten Rutsch nach 2025.

Mit kollegialen Grüßen

Johann Lindmeier
DHV Landesvorsitzender Bayern

Durchbruch für Teilzeitkräfte: Bundesarbeitsgericht sichert faire Überstundenvergütung

Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat mit seinem Grundsatzurteil vom 5. Dezember 2024 Az. 8 AZR 370/20 einen bedeutenden Meilenstein für Arbeitnehmerrechte gesetzt. Im Mittelpunkt steht die Frage der Gleichbehandlung von Teilzeit- und Vollzeitbeschäftigten bei der Vergütung von Überstunden.

Welche Konsequenzen hat die Entscheidung für die Beschäftigten? Was ist die gesellschaftliche Dimension der Entscheidung? Darauf gibt die aktuelle DHV-Information Antworten.

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