Regierung in der Kritik – doch auch der DGB sollte vor der eigenen Tür kehren

Mit deutlichen Worten hat DGB-Chefin Yasmin Fahimi die Bundesregierung kritisiert. Und tatsächlich: Viele Arbeitnehmer werden ihr in einem Punkt zustimmen. Die wirtschaftliche Lage ist angespannt, Unternehmen investieren zurückhaltend, Arbeitsplätze geraten unter Druck und die Verunsicherung in vielen Betrieben wächst. Gleichzeitig entsteht bei vielen Beschäftigten der Eindruck, dass die Politik häufig über Nebenschauplätze diskutiert, während die großen Herausforderungen ungelöst bleiben.

Die Bundesregierung muss sich deshalb fragen lassen, warum Deutschland als einstige Wirtschaftslokomotive Europas zunehmend an Dynamik verliert. Hohe Energiekosten, überbordende Bürokratie und eine oftmals widersprüchliche Wirtschaftspolitik belasten Unternehmen und Arbeitnehmer gleichermaßen. Wer den Wohlstand sichern will, muss zuerst dafür sorgen, dass Arbeitsplätze erhalten und neue geschaffen werden. Doch so berechtigt die Kritik an der Regierung auch sein mag – sie entbindet den Deutschen Gewerkschaftsbund nicht von der Pflicht zur Selbstreflexion.

Denn viele Beschäftigte fragen sich inzwischen, ob der DGB noch die Sprache der Arbeitnehmer spricht oder zunehmend die Sprache der Politik. Zu oft hatten Arbeitnehmer in den vergangenen Jahren das Gefühl, dass ihre konkreten Sorgen um Arbeitsplatzsicherheit, Kaufkraft und Zukunftsperspektiven hinter gesellschaftspolitischen Debatten zurückstehen mussten. Gerade bei Themen wie Energiepolitik oder industrieller Transformation haben viele Gewerkschaftsfunktionäre politische Entscheidungen unterstützt oder zumindest nicht mit der notwendigen Konsequenz hinterfragt. Heute zeigen sich die Folgen in Form von Produktionsverlagerungen, Werksschließungen und einem schleichenden Verlust industrieller Wertschöpfung. Es wirkt daher wenig überzeugend, wenn man nun ausschließlich auf die Regierung zeigt.

Aus Sicht der christlichen Gewerkschaftsbewegung steht der Mensch mit seiner Arbeit im Mittelpunkt. Arbeit ist mehr als eine wirtschaftliche Kennziffer. Sie schafft Identität, ermöglicht Familien ein sicheres Leben und gibt Menschen gesellschaftliche Teilhabe. Deshalb muss Gewerkschaftspolitik vor allem den Beschäftigten verpflichtet sein – nicht politischen Moden oder ideologischen Debatten. Die Arbeitnehmer erwarten zu Recht eine starke Interessenvertretung. Sie erwarten aber auch Ehrlichkeit. Dazu gehört, Fehler der Regierung klar anzusprechen. Dazu gehört aber ebenso, eigene Versäumnisse einzugestehen.

Deutschland braucht eine Regierung, die wieder konsequent für Wachstum, Wettbewerbsfähigkeit und sichere Arbeitsplätze sorgt. Und Deutschland braucht Gewerkschaften, die sich wieder stärker auf ihren eigentlichen Kernauftrag konzentrieren: die Interessen der Arbeitnehmer unabhängig, glaubwürdig und ohne politische Scheuklappen zu vertreten. Wer nur die Fehler anderer benennt, wird die Menschen auf Dauer nicht überzeugen. Das gilt für die Bundesregierung ebenso wie für den DGB.

Die Bundesregierung muss endlich eine Politik betreiben, die Wachstum, Investitionen und sichere Arbeitsplätze ermöglicht. Gleichzeitig muss sich aber auch der DGB die Frage gefallen lassen, warum er viele Fehlentwicklungen erst dann kritisiert, wenn ihre Folgen für die Beschäftigten nicht mehr zu übersehen sind. Wer glaubwürdig alle Arbeitnehmer vertreten will, darf nicht nur gegen die Regierung protestieren. Er muss auch selbstkritisch Bilanz ziehen.

Die Beschäftigten in Deutschland brauchen keine politischen Erziehungsprogramme – sie brauchen sichere Arbeitsplätze, faire Löhne und eine Interessenvertretung, die sich wieder auf ihren eigentlichen Auftrag konzentriert.

 

Vielfalt für die Gesellschaft – Einheitsgewerkschaft für die Arbeitnehmer?

Manchmal fragt man sich, ob manche politische Debatten überhaupt noch nach logischen Maßstäben geführt werden.

Bundesarbeitsministerin und SPD-Chefin Bärbel Bas beklagt eine angebliche gesellschaftliche „Einheitsfarbe“ und wirbt für mehr Vielfalt durch Migration. Nach ihren Aussagen soll Zuwanderung nicht nur wirtschaftliche Probleme lösen, sondern auch die gesellschaftliche Vielfalt fördern.

Über die Bewertung dieser Aussagen kann man unterschiedlicher Meinung sein. Was jedoch auffällt, ist ein grundlegender Widerspruch, der gerade aus gewerkschaftlicher Sicht schwer nachvollziehbar ist.

Denn dieselben politischen und gewerkschaftlichen Kreise, die ständig von Vielfalt, Diversität und Pluralismus sprechen, verteidigen gleichzeitig das Modell der gewerkschaftlichen Einheitsorganisation. Während kulturelle, gesellschaftliche und politische Vielfalt als erstrebenswert gilt, wird gewerkschaftliche Vielfalt häufig kritisch betrachtet oder sogar aktiv bekämpft.

Hinzu kommt ein weiterer Aspekt, der in der Debatte häufig ausgeblendet wird. Gewerkschaftliche Vielfalt ist nicht nur Ausdruck der Koalitionsfreiheit, sondern auch ein Kennzeichen einer freien Gesellschaft.

Historisch betrachtet finden sich Einheitsgewerkschaften vor allem in autoritären und totalitären Systemen. Ob im Nationalsozialismus mit der Deutschen Arbeitsfront (DAF), in den kommunistischen Staaten des Ostblocks oder in anderen staatsnahen Organisationsmodellen: Unabhängige Arbeitnehmervertretungen wurden dort häufig durch eine einzige, politisch kontrollierte Organisation ersetzt. Gewerkschaften dienten nicht mehr als unabhängige Interessenvertreter der Beschäftigten, sondern wurden Teil des jeweiligen Herrschaftssystems.

Demgegenüber lebt die freiheitliche Demokratie vom Wettbewerb der Ideen und Organisationen. Das gilt für Parteien, Medien, Verbände und eben auch für Gewerkschaften. Unterschiedliche Gewerkschaften mit unterschiedlichen weltanschaulichen, sozialen oder tarifpolitischen Ansätzen sind kein Zeichen von Schwäche, sondern Ausdruck von Freiheit.

Umso erstaunlicher ist es, wenn ausgerechnet jene politischen Kräfte, die gesellschaftliche Vielfalt, Diversität und Pluralismus als unverzichtbare Werte beschwören, bei der gewerkschaftlichen Interessenvertretung oft an der Vorstellung einer dominierenden Einheitsgewerkschaft festhalten. Wer Vielfalt ernst meint, sollte sie nicht nur in kulturellen oder gesellschaftlichen Fragen fordern, sondern auch dort akzeptieren, wo Arbeitnehmer von ihrem Grundrecht Gebrauch machen und sich bewusst für unterschiedliche Gewerkschaften entscheiden.

Eine demokratische Gesellschaft braucht keine Einheitsmeinungen und keine Einheitsorganisationen. Sie braucht Freiheit, Wettbewerb der Ideen und die Anerkennung unterschiedlicher Wege zum gleichen Ziel: der bestmöglichen Vertretung der Arbeitnehmerinteressen.

Dabei ist die Gewerkschaftsfreiheit im Grundgesetz ausdrücklich verankert. Arbeitnehmer sollen selbst entscheiden können, welcher Gewerkschaft sie sich anschließen möchten.

Genau das ist gelebter Pluralismus. Verschiedene Gewerkschaften vertreten unterschiedliche Traditionen, Wertvorstellungen und Konzepte. Das ist kein Problem, sondern Ausdruck demokratischer Freiheit.

Aus christlich-gewerkschaftlicher Sicht ist deshalb die Frage berechtigt: Warum soll Vielfalt in nahezu allen gesellschaftlichen Bereichen ein Wert an sich sein, nicht aber bei der Interessenvertretung der Arbeitnehmer?

Wer Vielfalt ernst meint, muss auch akzeptieren, dass Arbeitnehmer unterschiedliche Vorstellungen davon haben, wie ihre Interessen vertreten werden sollen. Der eine fühlt sich in einer DGB-Gewerkschaft zuhause, der andere in einer christlichen Gewerkschaft. Wieder andere suchen bewusst nach alternativen Organisationsformen.

Gerade die christliche Gewerkschaftsbewegung steht seit Jahrzehnten für Sozialpartnerschaft statt Klassenkampf, für die Würde des Menschen in der Arbeitswelt und für eine Interessenvertretung, die sich nicht an parteipolitischen Leitbildern orientiert. Diese Vielfalt bereichert die gewerkschaftliche Landschaft.

Deshalb bleibt ein Widerspruch bestehen: Wer gesellschaftliche Vielfalt als politisches Leitbild propagiert, sollte nicht gleichzeitig an der Vorstellung festhalten, dass es bei der Vertretung von Arbeitnehmern möglichst nur eine „richtige“ gewerkschaftliche Stimme als Einheitsbrei geben darf.

Vielfalt ist entweder ein Prinzip – oder sie ist ein politisches Instrument. Wer sie glaubwürdig vertreten will, muss sie auch dort akzeptieren, wo andere Meinungen und andere Organisationen entstehen.

 

Gespräch DHV-Landesvorsitzender Johann Lindmeier mit MdL Stefan Meyer

Am 21.05.2026 traf ich unser DHV-Mitglied Herrn MdL Stefan Meyer im Bayerischen Landtag zu einem Gespräch. Herr Meyer ist seit Oktober 2023 Mitglied der CSU-Fraktion des Landtages. Er ist Mitglied in den Ausschüssen  für Gesundheit, Pflege und Prävention sowie für Wissenschaft und Kunst.

Nach einer kleinen Führung durch den bayerischen Landtag hatten wir einen sehr guten und interessanten Austausch zu sozial- und gesundheitspolitischen Themen. Wir haben vereinbart, weiter in Kontakt und im Dialog zu bleiben.

Herzlich Danke sagen möchte ich auch im Namen des gesamten DHV-Landesverbandes Bayern unserem Mitglied Herrn MdL Stefan Meyer für die Einladung in den bayerischen Landtag. 

Mit herzlichen Grüßen 

Johann Lindmeier 

DHV Landesvorsitzender Bayern 

Vollversammlung der BGHW in Erfurt: Prävention, Digitalisierung und moderne Selbstverwaltung im Fokus

Die Vollversammlung der Berufsgenossenschaft Handel und Warenlogistik (BGHW) hatte sich am 20. Mai 2026 in Erfurt mit einer Vielzahl zukunftsweisender Themen für den Arbeits- und Gesundheitsschutz im Handel und in der Warenlogistik befasst. Im Mittelpunkt standen die Weiterentwicklung der Prävention, die Digitalisierung der Unfallversicherung sowie aktuelle Herausforderungen für die Selbstverwaltung.

Der Vorstandsvorsitzende betonte in seinem Bericht die stabile Entwicklung der BGHW und hob insbesondere die Bedeutung einer praxisnahen Präventionsarbeit hervor. Die Geschäftsführung unterstrich anschließend die wirtschaftlich solide Lage der Berufsgenossenschaft sowie die zunehmenden Anforderungen durch Digitalisierung, Fachkräftemangel und veränderte Arbeitsbedingungen in Handel und Warenlogistik.

Ein besonderer Akzent wurde mit dem Vortrag „Gehörlos bei der BGHW“ gesetzt. Dabei wurde deutlich, wie wichtig Barrierefreiheit, Teilhabe und inklusive Arbeitsbedingungen auch innerhalb der gesetzlichen Unfallversicherung sind. Die Präsentation stieß auf große Aufmerksamkeit und verdeutlichte den Anspruch der BGHW, Vielfalt und Chancengleichheit aktiv zu fördern.

Breiten Raum nahmen die Präventionsthemen ein. Die Vertreterinnen und Vertreter befassten sich unter anderem mit der Fortführung der digitalen Kampagne „komm gut an.“, die künftig in den Regelbetrieb überführt werden soll. Ziel bleibt es, Beschäftigte insbesondere auf Arbeitswegen und im Straßenverkehr stärker für Unfallrisiken zu sensibilisieren. Diskutiert wurde außerdem der Einfluss von Cannabis auf Sicherheit und Konzentration in Intralogistik und Verkehr – ein Thema, das angesichts der gesellschaftlichen Entwicklungen zunehmend an Bedeutung gewinnt.

Auch die Rolle künstlicher Intelligenz im Arbeitsschutz rückte stärker in den Fokus. Mit dem KI-Modul im „Kompendium Arbeitsschutz“ will die BGHW moderne Technologien künftig stärker für Prävention und Wissensvermittlung nutzen. Parallel dazu wurden die Überarbeitung der DGUV Vorschrift 1 „Grundsätze der Prävention“ sowie weitere Anpassungen im Vorschriften- und Regelwerk beraten.

Darüber hinaus beschäftigte sich die Vollversammlung mit organisatorischen und sozialpolitischen Fragen. Im Zusammenhang mit der Sozialwahl 2023 wurde der Schlussbericht des Bundeswahlbeauftragten beraten und die Bedeutung der Selbstverwaltung innerhalb der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung hervorgehoben. Ebenso standen Änderungen der Dienstordnung, unter anderem zur Homeoffice-Pauschale, auf der Tagesordnung.

Zum Abschluss wurde unter dem Punkt „Joachimsthaler Erklärung“ die gemeinsame Verantwortung der Selbstverwaltung für einen modernen, praxisnahen und zukunftsfesten Arbeitsschutz betont. Die Vollversammlung machte damit deutlich: Die BGHW will den Wandel in Arbeitswelt und Gesellschaft aktiv gestalten – mit Prävention, Digitalisierung und sozialpartnerschaftlicher Selbstverwaltung als zentralen Leitlinien.

 

Starke Wirtschaft braucht starke Arbeitnehmer

Gerade diese Balance zwischen wirtschaftlicher Leistungsfähigkeit und sozialer Verantwortung droht zu­nehmend verloren zu gehen. Wenn in politischen Debatten fast nur noch über Wettbewerbsfähigkeit, Lohnkosten, Sozialabgaben, Effizienz und Kapitalmärkte gesprochen wird, entsteht bei vielen Beschäf­tigten der Eindruck, dass sie vor allem als Kostenfaktor betrachtet werden. Doch Arbeit ist weit mehr als ein bloßer Produktionsfaktor.

Für christliche Gewerkschaften steht der Mensch im Mittelpunkt– nicht allein die wirtschaftliche Verwertbarkeit seiner Arbeitskraft.

Besonders sensibel ist deshalb die aktuelle Diskussion über längere Lebensarbeitszeiten und die Finan­zierung der Rentenversicherung. Natürlich darf die Realität nicht verdrängt werden: Immer weniger Bei­tragszahler finanzieren immer mehr Rentner. Darüber muss offen und ehrlich gesprochen werden. Aber die Antwort darf nicht einfach lauten: „Dann müssen die Menschen eben länger arbeiten.“ Viele Beschäf­tigte leisten bereits heute körperlich und psychisch schwere Arbeit – in der Pflege, im Handwerk, auf dem Bau, in der Industrie, im Schichtdienst, im Einzelhandel oder in der Logistik. Wer jahrzehntelang gearbeitet hat, verdient Respekt, Anerkennung und Sicherheit im Alter. Eine christliche Gewerkschaft sagt deshalb klar: Arbeiten im Alter kann eine Chance sein – aber niemals ein gesellschaftlicher Zwang. Richtig ist zugleich, dass Unternehmen bessere Rahmenbedingungen brauchen. Hohe Energiepreise, langwierige Genehmigungsverfahren und übermäßige Bürokratie belasten viele Betriebe massiv, insbe­sondere den Mittelstand. Deshalb unterstützen auch christliche Gewerkschaften schnellere Verfahren, Digitalisierung, Investitionen, moderne Infrastruktur und eine innovationsfreundliche Politik. Aber wirt­schaftliche Entlastung darf niemals bedeuten, Arbeitnehmerrechte abzubauen, die Mitbestimmung zu schwächen, Tarifstandards unter Druck zu setzen oder soziale Leistungen zu kürzen. Die Stärke Deutsch­lands lag immer darin, wirtschaftlichen Erfolg und soziale Stabilität gemeinsam zu denken.

Die christliche Soziallehre kennt weder den entfesselten Markt noch einen überdehnten Sozialstaat. Sie setzt auf Solidarität, Subsidiarität, Eigenverantwortung, Gemeinwohl und soziale Gerechtigkeit. Das be­deutet: Leistung muss sich lohnen, und unternehmerisches Engagement verdient Anerkennung. Aber ebenso gilt: Starke Schultern müssen mehr tragen als schwache. Gerade in Krisenzeiten darf der gesell­schaftliche Zusammenhalt nicht verloren gehen.

Viele Menschen erleben heute große Unsicherheit. Steigende Mieten, hohe Lebenshaltungskosten, Sor­gen um die Rente, Fachkräftemangel und zunehmende Belastungen im Arbeitsalltag prägen den Alltag vieler Familien. Hinzu kommen fehlende Kinderbetreuung, hohe Belastungen bei Pflege und Erziehung sowie Schwierigkeiten bei der Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Eine zukunftsfähige Politik muss des­halb nicht nur die Wirtschaft stärken, sondern auch Familien entlasten, Bildung verbessern, Tarifbindung stärken, gute Arbeitsbedingungen sichern und sozialen Aufstieg ermöglichen.

Deutschland hat enorme Stärken: leistungsfähige Unternehmen, engagierte Beschäftigte, starke indust­rielle Kerne, innovative Forschung und einen Mittelstand, um den uns viele Länder beneiden. Diese Stär­ken können wir nutzen. Aber dafür braucht es Vertrauen und gesellschaftlichen Zusammenhalt. Die christliche Gewerkschaftsbewegung steht deshalb für einen Weg der Mitte: wirtschaftlich vernünftig, so­zial verantwortlich, reformbereit, aber immer menschenorientiert.

Denn am Ende entscheidet nicht allein die Höhe des Wirtschaftswachstums über die Zukunft unseres Landes. Entscheidend ist auch, ob Menschen das Gefühl behalten, dass Leistung anerkannt wird, soziale Sicherheit verlässlich bleibt, Arbeit Würde bedeutet und der gesellschaftliche Zusammenhalt stärker ist als Angst und Spaltung.

Gerade dafür braucht Deutschland auch in Zukunft starke christliche Gewerkschaften!

 

Walk of Care – Friedliche Protestaktion zum Tag der Pflege in Erfurt

Am 12.05.2026 fand in Erfurt anlässlich des Internationalen Tages der Pflegenden die friedliche Protestaktion „Walk of Care“ unter solidarischer Beteiligung des DHV-Landesverbands Mitteldeutschland statt. Veranstalter der Aktion war die Valde Vita Franke & Müller Pflegedienst GbR aus Erfurt Zahlreiche Pflegekräfte, Unterstützerinnen und Unterstützer sowie engagierte Pflegeeinrichtungen setzten gemeinsam ein starkes und sichtbares Zeichen für die Zukunft der Pflege.

Zum Herunterladen der Information

Foto Henning2

Interview mit dem CGB Bundesvorsitzenden Henning Röders: Arbeitszeitflexibilisierung und Fachkräftesicherung im Diskurs

Redaktion: Herr Röders, die Forderungen der Arbeitgeberverbände nach einer grundlegenden Reform des Arbeitszeitgesetzes werden immer lauter. In einem aktuellen Gespräch mit der parlamentarischen Staatssekretärin im Bundeswirtschaftsministerium, Frau Connemann, wurde diese Thematik erneut forciert. Wie bewerten Sie die Bestrebungen, den gesetzlichen Rahmen zugunsten einer stärkeren Flexibilisierung aufzubrechen?

Henning Röders (CGB): Frau Connemann vertritt hier die klassische Position des Wirtschaftsministeriums: Sie sieht in der Flexibilisierung der Wochenarbeitszeit eine existenzielle Überlebensfrage für das Handwerk und die Gastronomie. Wir stehen dieser Entwicklung jedoch äußerst skeptisch gegenüber. Eine Ausweitung auf 12- oder 13-Stunden-Arbeitstage lehnen wir entschieden ab. Solche Arbeitszeiten führen zwangsläufig dazu, dass die notwendigen Erholungsphasen unterschritten werden.

Redaktion: Interessanterweise ist das Arbeitszeitgesetz in seinen Grundzügen seit Jahrzehnten stabil. Wenn wir die 1980er, 1990er und die frühen 2000er Jahre betrachten, schienen die Betriebe unter exakt diesen Bedingungen funktionsfähig zu sein. Warum wird die gesetzliche Regelung heute als Hindernis dargestellt, während sie früher offenbar kein Problem war?

Henning Röders (CGB): Das ist der entscheidende Punkt in der Debatte. Das Gesetz ist nicht vom Himmel gefallen, sondern hat sich über Jahrzehnte bewährt. In den 80er und 90er Jahren war es für Bäckereien unter denselben rechtlichen Bedingungen völlig unproblematisch, nachts um 03:00 Uhr oder 04:00 Uhr mit der Arbeit zu beginnen. Auch die Sonntagsöffnungszeiten im Bäckerhandwerk oder späte Wochenenddienste in der Gastronomie ließen sich personell abdecken. Damals war jedoch die wirtschaftliche Nachfrage nach diesen Dienstleistungen höher und – was noch wichtiger ist – die Arbeitsbedingungen wurden von den Menschen akzeptiert. Das Problem ist also nicht eine mangelnde gesetzliche Flexibilität, sondern die gesunkene Attraktivität der Rahmenbedingungen unter den aktuellen gesellschaftlichen Vorzeichen.

Redaktion: Das bedeutet, der Fachkräftemangel ist aus Ihrer Sicht kein Resultat starrer Gesetze, sondern ein Spiegelbild veränderter Prioritäten auf dem Arbeitsmarkt. Warum lassen sich junge Menschen heute kaum noch für diese Branchen gewinnen?

Henning Röders (CGB): Die Analyse zeigt, dass die Branche nicht mehr mit den Lebensentwürfen vor allem junger Fachkräfte harmoniert. Der „Hase im Pfeffer“ liegt in der mangelnden Standortattraktivität der Betriebe. So ist ein Arbeitsbeginn um 04:00 Uhr morgens in einer Bäckerei ist für viele Nachwuchskräfte im Vergleich zu anderen Berufsfeldern kaum noch vermittelbar. Zudem steht die Gehalts- und Lohnstruktur steht in vielen Betrieben in einer Diskrepanz zur hohen zeitlichen und körperlichen Belastung.

Redaktion: Abschließend gefragt: Wenn Sie eine Deregulierung des Arbeitszeitgesetzes ablehnen, welchen Weg müssen die betroffenen Branchen dann einschlagen, um personell wieder handlungsfähig zu werden?

Henning Röders (CGB): Anstatt den gesetzlichen Schutzrahmen zu schwächen, müssen die Branchen die Attraktivität ihrer Arbeitsplätze erhöhen. Wer unter Fachkräftemangel leidet, muss aktiv auf potentielle Interessenten zugehen und die Gehalts- und Lohnbedingungen verbessern. Die Lösung liegt in der Aufwertung der Arbeit, nicht in der Ausweitung der Arbeitszeit. Nur durch bessere Bedingungen lässt sich die Bereitschaft erhöhen, auch zu Randzeiten oder an Wochenenden tätig zu sein.

Redaktion: Wir danken Henning Röders herzlich für dieses Gespräch und die klaren Worte zur Verteidigung der Arbeitnehmerrechte.

CGB: „Augen vor der Realität zu verschließen, hilft niemandem!“

Der Christliche Gewerkschaftsbund Deutschlands (CGB) begrüßt die deutlichen Worte von Bundeskanzler Friedrich Merz beim Bundeskongress des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB) am 12. Mai 2026 in Berlin. In einer wirtschaftlich und gesellschaftlich herausfordernden Zeit sei es notwendig, Probleme offen anzusprechen und den Mut zu echten Reformen aufzubringen.

Die ablehnenden Reaktionen der anwesenden Delegierten auf die Rede des Bundeskanzlers sind für den CGB-Bundesvorsitzenden Henning Röders unverständlich. „Pfiffe und Buhrufe sind kein Mittel einer sachorientierten Auseinandersetzung im Rahmen eines lösungsorientierten politischen Dialogs. Diesen braucht aber Deutschland unbedingt . Denn wer heute die Augen vor der Realität verschließt und an überholten Strukturen festhält, handelt nicht im Interesse der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Deutschland braucht Reformen, diese müssen ausgewogen, sozial verantwortlich und mit Augenmaß sein. Aber ein Festhalten am Status quo hilft niemandem.“

Der Bundesvorsitzende der Christlichen Gewerkschaften betonte, dass wirtschaftliche Stärke, soziale Sicherheit und die Zukunftsfähigkeit des Standorts Deutschland nur gemeinsam erreicht werden könnten. „Statt Buh-Rufe und Pfeifkonzerte zu organisieren, wäre es wünschenswert gewesen, wenn die anwesenden Gewerkschaftsfunktionäre dem Bundeskanzler genauer zugehört hätten. Dann wäre bei ihnen auch die zentrale Botschaft seiner Rede hängen geblieben: Es geht nur zusammen!“

Durchaus diskussionswürdig hält der CGB die Aussagen des Bundeskanzlers zur Einführung einer kapitalgedeckten Alterssicherung. Damit könnte ein wichtiger Schritt hin zu mehr Vermögensbildung und Teilhabe der Beschäftigten eingeleitet werden. Der CGB-Bundesvorsitzende erklärte dazu: „Es ist ausdrücklich zu begrüßen, dass der Bundeskanzler die kapitalgedeckte Alterssicherung nicht nur als finanzpolitische Reform versteht, sondern auch als gesellschaftspolitische Chance. Die stärkere Beteiligung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern am Produktivvermögen unserer Volkswirtschaft ist überfällig und entspricht dem Gedanken einer modernen sozialen Marktwirtschaft.“

Zur Bewertung dieses Reformschritts verwies Röders auf folgende Ausführung von Bundeskanzler Friedrich Merz: „Wenn wir es richtig machen – und wir werden es richtig machen –, dann werden wir im Übrigen ein bis heute nicht eingelöste Reformidee der katholischen Soziallehre umsetzen. Nämlich die bessere Beteiligung der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer am Produktivvermögen unserer Volkswirtschaft und damit an der Vermögensentwicklung der Volkswirtschaften weltweit.“

Der CGB-Bundesvorsitzende appelliert an alle beteiligten gesellschaftlichen Akteure, die anstehenden Reformen konstruktiv zu begleiten und ideologische Reflexe hinter sich zu lassen. Für ihn ist klar, Deutschland stehe vor großen Herausforderungen. Diese würden sich jedoch weder mit Symbolpolitik noch mit lautstarken Protesten lösen lassen, sondern nur mit Vernunft, Dialogbereitschaft und dem gemeinsamen Willen zur Veränderung.

Pflege braucht verlässliche Refinanzierung!

Heute ist der Tag der Pflege.

Die Beschäftigten in der Pflege leisten täglich verantwortungsvolle Arbeit unter hohen Anforderungen. Gleichzeitig stehen viele Einrichtungen vor erheblichen wirtschaftlichen Belastungen. Tarifsteigerungen, steigende Sachkosten und wachsende Anforderungen müssen bei der Finanzierung ausreichend berücksichtigt werden, damit gute Pflege langfristig gesichert bleibt.

Deshalb ist es wichtig: Pflege braucht verlässliche Refinanzierung!

Zum Herunterladen der Information

 

Bundesrat greift CGB-Forderung nach besserem Schutz für Betriebsratswahlen auf

Die Berichterstattung über die Bundesratssitzung vom 8. Mai wurde beherrscht von der Ablehnung der vom Bundestag beschlossenen steuer- und sozialabgabefreien Inflationsausgleichprämie, wie sie u.a. der CGB zur finanziellen Entlastung der Arbeitnehmer gefordert hatte. Andere Beschlüsse der Länderkammer blieben vielfach unbeachtet. Dies gilt auch für die vom Bundesrat auf Antrag der Länder Bremen und Niedersachsen beschlossene Gesetzesinitiative zur besseren rechtlichen Absicherung von Betriebsratswahlen und der Arbeit von Betriebsräten.

Die Gesetzesinitiative sieht vor, dass zukünftig die Behinderung von Betriebsratswahlen als Offizialdelikt von Amts wegen verfolgt werden muss und nicht erst bei Vorliegen einer Anzeige. Eine entsprechende Gesetzesänderung hatte der Christliche Gewerkschaftsbund bereits auf seinem Bundeskongress 2023 gefordert und darauf hingewiesen, dass es bei Betriebsratswahlen immer wieder zu Versuchen kommt, durch rechtswidrige Einflussnahme auf Beschäftigte die Bildung und Wahl von Betriebsräten zu verhindern. Betriebsangehörige, die sich dieser Einflussnahme durch Anzeigen widersetzen, riskieren Nachteile bis hin zum Verlust ihres Arbeitsplatzes.

Der CGB verweist darauf, dass die Zahl der Betriebsräte in Deutschland auf einen Tiefpunkt gesunken ist. Nach einer Studie des arbeitgebernahen Instituts der deutschen Wirtschaft (IW) haben nur noch sieben Prozent der Firmen eine Arbeitnehmervertretung. Das jährlich erhobene IAB-Panel geht davon aus, in der Privatwirtschaft nur noch 37 Prozent aller Arbeitnehmer in einem Unternehmen mit einer betrieblichen Interessenvertretung beschäftigt sind. Nach Auffassung des CGB ist der seit längerem zu verzeichnende Rückgang der Zahl der Betriebsräte auch eine Folge der zum Teil massiven Behinderungen von Betriebsratswahlen durch Arbeitgeber. Insbesondere in Zeiten wie diesen, wo aufgrund der anhaltenden Rezession viele Beschäftigte Angst um die Sicherheit ihres Arbeitsplatzes haben, kann es nicht verwundern, wenn die Bereitschaft zur Installation oder Mitarbeit in einer betrieblichen Interessenvertretung sinkt. Die christlichen Gewerkschaften danken daher allen Kolleginnen und Kollegen, die sich dennoch bei den turnusmäßig noch bis zum 31. Mai laufenden Betriebsratswahlen wieder für eine Betriebsratskandidatur zur Verfügung gestellt haben. Dem Bremer Senat und der niedersächsischen Landesregierung danken wir für ihre Bundesratsinitiative und hoffen, dass diese auch Gesetzeskraft erlangt.