Landesverbandstag am 14.03.2026 in München

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

im Mai 2022 fand unser letzter Landesverbandstag statt. Wenn wir uns am 14.03.26 zum Landesverbandstag in München treffen liegen vier bewegte Jahre hinter uns. Wir haben in der zu Ende gehenden Amtsperiode den Fokus verstärkt auf die ehrenamtliche Gestaltung der Landesverbandsarbeit gelegt gehabt. Mit dieser Ausrichtung wird auch der neue Landesvorstand die Arbeit in der neuen Amtsperiode angehen. Darüber hinaus betrachtet bin ich aber zuversichtlich, dass wir den Landesverband Bayern mit einer guten Perspektive weiterentwickeln werden.

Für uns überraschend war der Wechsel in der Führung des CGB Bayern, dem langjährigen Vorsitzenden Josef Nikl von der GöD sagen wir herzlich Danke für die vielen guten Jahre in der Position. Dem Kollegen Gerhard Kastner von der CGM wünschen wir alles Gute als neuer CGB Landesvorsitzender und wir freuen uns auf die Zusammenarbeit in der Zukunft. 

Nicht überraschend war die Wahl unseres DHV Mitgliedes Ingrid Prager zur stellvertretenden CGB Landesvorsitzenden in Bayern. Zu Ihrer Wahl möchte wir Ingrid Prager herzlich beglückwünschen.

Im Bundesverband stellen wir ja mit Henning Röders den Bundesvorsitzenden des CGB. 

Über die Entwicklung des CGB in Bayern und unsere Rolle darin werde ich auf Landesverbandtag mehr sagen. 

Wie gewohnt werden wir auf dem Landesverbandstag den Landesvorstand und die Delegierten für den Bundesgewerkschaftstag wählen. 

Welche Rolle der bayerische Landesverband im aktuellen Transformationsprozess der DHV von der Kaufmannsgewerkschaft hin zur christlichen Gewerkschaft Dienstleistungen spielt werde ich auf dem Landesverbandstag auch näher erläutern. 

Ich freue mich auf den kommenden Landesverbandstag, und ich hoffe auf eine rege Teilnahme.

Mit kollegialen Grüßen 

Johann Lindmeier 

Statement des CGB-Bundesvorsitzenden Henning Röders zur Betriebsratswahlempfehlung des SPD-Parteivorstands:

„Betriebsratswahlen sind keine DGB-Veranstaltungen!“

Die Wahlempfehlung des SPD-Parteivorstands, der zur Unterstützung der DGB-Gewerkschaften bei den anstehenden Betriebsratswahlen aufruft, ist demokratieverachtend und damit ein Tiefpunkt in der Historie dieser traditionsreichen Partei.

Die Betriebsratswahlen sind eine demokratische Errungenschaft, die allen Beschäftigten zusteht – egal, ob sie gewerkschaftlich organisiert sind oder nicht. Das Betriebsverfassungsgesetz gewährt allen Gewerkschaften, aber auch Arbeitnehmerlisten und den einzelnen Arbeitnehmer/innen das Recht, sich als Kandidaten/innen für die Betriebsratswahl aufzustellen. Es gibt keine „guten DGB´ler“ einerseits und andererseits die „anderen nicht empfehlenswerten Vorschläge“. Es gibt in Deutschland nicht nur die DGB-Gewerkschaften, sondern viele andere Gewerkschaften, die sich im Christlichen Gewerkschaftsbund Deutschlands (CGB), im Deutschen Beamtenbund (DBB) oder überhaupt nicht in einem gewerkschaftlichen Dachverband organisieren. Und darüber hinaus gibt es eine Vielzahl von Arbeitnehmern/innen, die nicht auf einer Gewerkschaftsliste kandidieren wollen.

Es fällt immer schwerer, Arbeitnehmer/innen für eine Kandidatur zum Betriebsrat zu gewinnen. Ein Engagement im Betriebsrat ist mit viel Zeit, schweren Entscheidungen und oftmals auch mit Nachteilen in der betrieblichen Karriere verbunden. Die Tatsache, dass nur noch etwa ein Drittel der Beschäftigten von einem Betriebsrat vertreten werden und dass in über 90 Prozent der Kleinbetriebe überhaupt kein Betriebsrat existiert, spricht eine deutliche Sprache. 

Als Partei, die immer noch den Anspruch erhebt, eine Arbeiterpartei zu sein, stünde es der SPD gut, in ihrem Betriebsratswahlaufruf Neutralität walten zu lassen und keine Partei zugunsten eines bestimmten Gewerkschaftsdachverbands zu nehmen. Angesichts eines solchen Verhaltens darf sich die SPD nicht wundern, wenn sie weiter im niedrigen Umfrageniveau verharrt.

Die Parteien und insbesondere die SPD als Regierungspartei haben sich aus den Betriebsratswahlen herauszuhalten. Sie sind in ihrer Funktion als Regierungspartei bzw. Opposition zu Neutralität verpflichtet! Zu Wahlaufrufen berechtigt sind allein die Akteure der Betriebsratswahlen! Als Bundesvorsitzender des Dachverbands der zu den Betriebsratswahlen antretenden christlichen Gewerkschaften und ihrer Mitglieder rufe ich die im CGB organisierten Arbeitnehmer/innen mit  SPD-Parteimitgliedschaft auf, den Wahlaufruf ihrer Partei zu ignorieren und ihre Stimme den Kandidaten/innen ihrer CGB-Gewerkschaft zu geben!

 

 

CGB im Dialog mit Senatorin Ute Bonde: Standort Berlin braucht bessere Rahmenbedingungen im Stadtverkehr

Zu einem konstruktiven Meinungsaustausch traf sich Vertreter des Christlichen Gewerkschaftsbundes (CGB) mit der Berliner Senatorin für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt, Ute Bonde.

Im Zentrum des Gesprächs standen die drängenden Probleme des Straßen- und Güterkraftverkehrs in der Metropolregion Berlin, die insbesondere den fairen Wettbewerb und damit auch die Arbeitsbedingungen der Fahrerinnen und Fahrer betreffen.

Ein zentrales Anliegen des CGB ist die prekäre Parkplatzsituation für Privatleute und Gewerbetreibende. Bezogen auf den Güterkraftverkehr fehlen etwa auf der AVUS nicht nur Stellflächen, sondern auch essenzielle sanitäre Anlagen. Dies erschwert es den LKW-Fahrer/innen massiv, die gesetzlich vorgeschriebenen Ruhezeiten menschenwürdig einzuhalten. Verschärft wird die Lage durch zunehmende Halte- und Parkverbote. Der CGB kritisierte gegenüber der Senatorin, dass diese restriktive Praxis alle Gewerbetreibende in eine Sackgasse führt und ohne Not Arbeitsplätze gefährdet. Während der Bedarf an Warenströmen innerstädtisch steigt, wird der Platz für die Güterentladung aber auch für die notwendigen Pausen der Beschäftigten immer weiter wegrationalisiert.

Obwohl kein berlinspezifisches Problem, war ein weiteres Schwerpunktthema die unzureichende Kontrolle ausländischer LKW, verbunden mit der Bitte, dieses Thema Ressort- und Länderübergreifend auf die Agenda zu setzen. Der CGB beobachtet mit Sorge eine Praxis, bei der nach Auftragsabschluss keine Heimreise der Kraftfahrer/innen erfolgt, sondern lediglich die Fahrer/innen getauscht werden, um unter Umgehung der Kabotage-Regeln weitere Aufträge in Deutschland abzuwickeln. „Dieser systematische Missbrauch führt zu einer massiven Wettbewerbsverzerrung, der in Deutschland ansässige Speditionen und faire Arbeitgeber unter enormen Druck setzt“, erklärt Henning Röders, Bundesvorsitzender des CGB. Der CGB forderte daher eine Intensivierung der Kontrollen, um faire Wettbewerbsbedingungen auch auf Berliner Straßen sicherzustellen.

Trotz der schwierigen Themen war die Atmosphäre des Treffens von gegenseitigem Respekt und lösungsorientiertem Denken geprägt. Der CGB bedankt sich herzlich bei Senatorin Ute Bonde für die Zeit und die Offenheit, die sie den Vertretern des CGB entgegengebracht hat.

Zum Abschluss des Termins entstand ein gemeinsames Erinnerungsfoto (v. l. n. r.): CGB Bundesvorsitzender Henning Röders, Senatorin Ute Bonde und CGB-Generalsekretär Christian Hertzog. Wir blicken zuversichtlich auf die weitere Zusammenarbeit, um die Arbeitsbedingungen im Logistiksektor nachhaltig zu verbessern.

 

 

 

 

STATEMENT DES CGB-BUNDESVORSITZENDEN HENNING RÖDERS ZUR FORDERUNG DES BAYERISCHEN MINISTERPRÄSIDENTEN MARKUS SÖDER ZUR ERHÖHUNG DER WOCHENARBEITSZEIT UM EINE STUNDE

Ich halte nichts von dem Vorschlag des Ministerpräsidenten Söder. Die Festlegung der Wochenarbeitszeit ist Angelegenheit der Tarifparteien im Rahmen der im Grundgesetz in Artikel 9 Abs. 3 garantierten Tarifautonomie. Die Politik ist gut beraten, sich aus der Kompetenz der Tarifparteien herauszuhalten und sich auf die Regelung des gesetzgeberischen Rahmens zu beschränken. Über das Arbeitszeitgesetz hinaus soll die Politik nicht weiteren Einfluss auf tarifpolitische Inhalte in Form von plakativen, populistischen Forderungen nehmen.

Wenn es Ministerpräsident Söder tatsächlich ernst mit seiner Forderung ist, kann er im Kompetenzbereich seines Bundeslandes mit gutem Beispiel vorangehen und die Zahl der Feiertage reduzieren. Die Streichung von drei Feiertagen, die es in Bayern im Vergleich zu den protestantischen Bundesländern mehr gibt – Heilige Drei Könige, Fronleichnam und Mariä Himmelfahrt – würde über 20 Stunden mehr Arbeitszeit bringen und umgerechnet auf die Wochen im Jahr fast die halbe Miete von Ministerpräsident Söders Forderung sein. Ich kann mir aber nicht vorstellen, dass er einen solchen Schritt unternehmen wird – deshalb sollte er sich auch mit einer Forderung an andere zur Erhöhung der Arbeitszeit zurückhalten.

CGB WARNT CDU VOR VEREINNAHMUNG DURCH WIRTSCHAFTSLOBBY WIRTSCHAFTSRAT IST KEINE TEILORGANISATION DER CDU

Mit großer Sorge betrachtet der CGB die zunehmenden Versuche der Wirtschaft, die CDU für ihre Interessen zu instrumentalisieren. War es in der letzten Woche die Mittelstands- und Wirtschaftsunion der CDU, die mit ihrem Parteitagsantrag „Kein Rechtsanspruch auf Lifestyle-Teilzeit“ geltendes Arbeitsrecht infrage stellte, hat nun der CDU-Wirtschaftsrat mit einer „Agenda für Arbeitnehmer“ nachgesetzt, in dem u.a. die Abschaffung der Mütterrente und die Streichung der Zahnarztbehandlung aus dem Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung gefordert wird.

Peter Rudolph, Vorsitzender des CGB-Landesverbandes Bremen und stellvertreten­der Bundesvorsitzender der CDA/CGB-Bundesarbeitsgemeinschaft: „Nach dem die FDP nicht mehr im Bundestag vertreten ist und ihre Rolle als politische Arbeitgeberlobby nicht mehr wahrnehmen kann, versucht die Wirtschaft verstärkt, ihre Interessen über die CDU durchzusetzen. Wenn die CDU als Volkspartei und Vertreterin der Sozialen Marktwirtschaft glaubwürdig bleiben will, darf sie sich nicht zum Anwalt von Verfechtern eines Manchester-Kapitalismus machen lassen. Die Rezession ist nicht von der Arbeitnehmerschaft zu verantworten und hat ihre Ursachen nicht in Krankfeiern und fehlender Arbeitsbereitschaft von Beschäftigten. Der CGB erwartet, dass die notwendige Sozialstaatsdebatte sachlich und faktenbasiert geführt wird. Dies muss auch die CDU-Führung gewährleisten. Dazu gehört, dass sie deutlich macht, dass der CDU-Wirtschaftsrat keine Teilorganisation der CDU ist und nicht für die CDU spricht. Deshalb sollte dem Wirtschaftsrat auch untersagt werden, weiterhin die Bezeichnung CDU im Namen zu führen.

Der CGB verwahrt sich darüber hinaus dagegen, dass sich der Wirtschaftsrat erdreistet, seinen Forderungskatalog zum Sozialabbau auch noch als „Agenda für Arbeitnehmer“ zu bezeichnen.

 

 

 

 

 

 

 

Wieder die Polemik: Arbeit ist mehr als ein Kostenfaktor!

Wer den Fleiß beleidigt, verweigert die Analyse

Wenn Kanzler Friedrich Merz erklärt, das deutsche Volk arbeite zu wenig, ist das keine mutige Diagnose, sondern eine bequeme Polemik. Eine Aussage, die Schlagzeilen erzeugt – aber an der Wirklichkeit der deutschen Arbeitswelt vorbeigeht. Mehr noch: Sie beleidigt all jene, die dieses Land Tag für Tag am Laufen halten.

Beleidigt werden Pflegekräfte im Dauerstress, Feuerwehrleute und Rettungsdienste, Ärzte im Dauereinsatz, Handwerker, Industriearbeiter, Schichtarbeiter, Logistiker, Verkäuferinnen, Erzieherinnen, Polizisten, Beschäftigte im öffentlichen Dienst, der Mittelstand und unzählige Selbstständige. Menschen, die Verantwortung tragen, Steuern zahlen, Wertschöpfung leisten – und oft bis an die Grenze ihrer Belastbarkeit gehen.

Aus Sicht der DHV – Die Berufsgewerkschaft ist klar: Diese Menschen arbeiten nicht zu wenig. Sie tragen bereits heute mehr, als politisch und gesellschaftlich ehrlich anerkannt wird.

Rekordsteuereinnahmen sind kein Zeichen von Faulheit

Deutschland erzielt Steuereinnahmen auf Rekordniveau von rund einer Billion Euro. Dieses Ergebnis ist kein Ausdruck mangelnder Arbeitsmoral, sondern das Resultat einer hohen Erwerbsbeteiligung und einer enormen Belastung der arbeitenden Bevölkerung. Wer angesichts dieser Zahlen Faulheit unterstellt, verkennt nicht nur die Realität – er verdreht sie.

Hinzu kommt eine Entwicklung, die politisch allzu oft verdrängt wird:
In absehbarer Zukunft wird es immer weniger arbeitende Menschen und immer mehr nicht arbeitende Menschen geben. Der demografische Wandel ist kein abstraktes Szenario, sondern längst Realität. Die Zahl der Rentnerinnen und Rentner steigt, die Zahl der Erwerbstätigen sinkt. Für diejenigen, die arbeiten, bedeutet das:
mehr Verantwortung, mehr Abgaben, mehr Druck – bei gleichzeitig stagnierender Entlastung.

Wer unter diesen Bedingungen pauschal fordert, „mehr zu arbeiten“, ohne die Verteilung der Lasten zu thematisieren, betreibt keine Problemlösung, sondern Realitätsverweigerung. Wer sich in die Welt der 6 Tage-Woche und der zwei Wochen-Urlaub in Jahr zurückwünscht verkennt die letzten 50 Jahre.

Kein Arbeitsmoralproblem – sondern ein Arbeitskräftemangel und Strukturversagen

Das zentrale Problem dieses Landes ist kein Mangel an Leistungsbereitschaft. Es ist ein Arbeitskräftemangel, verschärft durch strukturelle Fehlentscheidungen, politische Versäumnisse und mangelnde strategische Führung.

Seit Jahren werden:

  • Arbeitsbedingungen in systemrelevanten Berufen verschlechtert statt verbessert
  • Bürokratie aufgebaut statt abgebaut
  • Qualifizierung und Weiterbildung vernachlässigt
  • Vereinbarkeit von Familie und Beruf zur Sonntagsrede degradiert

Gleichzeitig wird von den Beschäftigten erwartet, die Folgen dieser Versäumnisse aufzufangen – durch Mehrarbeit, Verzicht und Durchhalten. Das ist weder gerecht noch nachhaltig. 

Weg von der Polemik – hin zur ehrlichen Kernanalyse

Was Deutschland jetzt braucht, ist keine moralische Abwertung der arbeitenden Bevölkerung, sondern eine nüchterne, ehrliche Analyse im Kern. Polemik hilft hier nicht weiter. Zuspitzungen ersetzen keine Lösungen. Schuldzuweisungen schaffen kein Vertrauen.

Stattdessen müssen wir fragen:

  • Warum verlassen so viele Menschen frühzeitig den Arbeitsmarkt?
  • Warum verlassen jedes Jahr über 100000 gut ausgebildete Menschen Deutschland?
  • Warum machen körperlich und psychisch immer weniger Beschäftigte bis zur Rente durch?
  • Warum verlieren ganze Branchen und Arbeiten an Attraktivität?
  • Warum lohnt sich Arbeit für viele kaum noch spürbar?

Diese Fragen sind unbequem – aber notwendig. Wer sie nicht stellt, wird die Probleme nicht an der Wurzel packen.

Als Beispiel zuerst schafft die Politik die telefonische Krankmeldung und wundert sich dann, dass die Menschen diese nutzen.

Die Politik erhöht die Kinderkrankentage und feiert sich dafür unter dem Stichwort Familie und Beruf vereinbaren und wundert sich dann dass die Eltern diese nun auch nutzen, wenn die Kinder Krank sind. Und wir könnten hier sicherlich noch mehr Beispiele nennen.

Arbeit ist mehr als ein Kostenfaktor

Gerade aus Sicht christlicher Gewerkschaften wie der DHV gilt: Arbeit ist mehr als ein Produktionsfaktor. Sie ist Teil der Würde des Menschen. Eine moderne Arbeits- und Sozialpolitik muss den Menschen dienen – nicht umgekehrt.

Respekt vor Arbeit bedeutet:

  • realistische Arbeitszeiten
  • gesunde Arbeitsbedingungen
  • verlässliche soziale Sicherung
  • eine faire Verteilung der Lasten zwischen Arbeit, Kapital und Staat
  • eine generationengerechtes Rentensystem

Wer glaubt, die Herausforderungen der Zukunft ließen sich durch mehr Druck auf die Beschäftigten lösen, wird scheitern

– wirtschaftlich, sozial und gesellschaftlich.

Führung heißt Verantwortung übernehmen

Wer politische Verantwortung übernehmen will, muss Lösungen liefern. Für den Arbeitskräftemangel. Für den demografischen Wandel. Für ein Steuersystem, das Leistung anerkennt statt bestraft. Für ein Rentensystem, welches alle Generationen funktioniert und gerecht und tragbar ist.  Für eine Arbeitswelt, die Menschen nicht verbraucht, sondern trägt.

Was Deutschland nicht braucht, sind pauschale Vorwürfe gegenüber denen, die dieses Land finanzieren und zusammenhalten.
Was es braucht, ist Respekt, Ehrlichkeit und eine Politik, die Probleme analysiert – und sie an der Wurzel anpackt. 

Die arbeitenden Menschen sind nicht das Problem dieses Landes. Sie sind seine tragende Säule!

 

 

Finger weg vom Arbeitszeitgesetz!

Der Christliche Gewerkschaftsbund Deutschlands (CGB) kritisiert die Aussage von Bundeskanzler Friedrich Merz anlässlich eines Neujahrsempfangs, dass er wahrscheinlich das Arbeitszeitgesetz streichen würde als Ausdruck einer eklatanten mangelnden Wertschätzung eines Grundpfeilers des deutschen Arbeitsrechts.

Das Arbeitszeitgesetz ist ein grundlegendes arbeitsrechtliches Schutzgesetz, das die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer vor Arbeitgeberwillkür schützt. Es begrenzt die höchstzulässige tägliche Arbeitszeit, es setzt Mindestruhepausen während der Arbeitszeit und Mindestruhezeiten zwischen Beendigung und Wiederaufnahme der Arbeit sowie die Arbeitsruhe an Sonn- und Feiertagen fest. Mit diesen Regelungen gibt das Arbeitszeitgesetz klare Grenzen vor, deren arbeitgeberseitiges Überschreiten ordnungsgeld- und strafbewehrt ist. Arbeitnehmern/innen, die mit übertriebenem Ehrgeiz meinen, ihre arbeits-/tarifvertraglichen Höchstarbeitszeiten überschreiten zu müssen, wird ebenfalls ein eindeutiges Stoppzeichen gesetzt.

Bundeskanzler Friedrich Merz geht fehl in der Annahme, dass die Regelungen des Arbeitszeitgesetzes ebenso gut durch Tarifverträge und betriebliche Vereinbarungen getroffen werden können. Nur rund 49 Prozent der Beschäftigten in Deutschland unterliegen einer Tarifbindung, nur etwas mehr als ein Drittel von ihnen werden durch eine Arbeitnehmervertretung repräsentiert. Nur in weniger als acht Prozent der Kleinbetriebe (bis zu 20 Beschäftigten) gibt es einen Betriebsrat! Würde die unbedachte Äußerung von Bundeskanzler Merz umgesetzt und das Arbeitszeitgesetz abgeschafft werden, wären die Mehrzahl der Beschäftigten schutzlos der Arbeitgeberwillkür in Bezug auf tägliche Arbeitszeit, Ruhezeiten und Sonn-/Feiertagsruhe ausgesetzt! 

Dabei ist das Arbeitszeitgesetz kein allzu starres Korsett. Mit tariflichen Öffnungsklauseln ermöglicht das Arbeitszeitgesetz den Tarifvertrags- und Betriebsparteien die Vereinbarung von branchen- und betriebsbezogenen Abweichungen zu den gesetzlichen Arbeitszeitregelungen. Die Tarif- und Betriebsparteien können u.a. abweichende Ausgleichszeiträume für Mehrarbeit in Spitzenzeiten, flexible Regelungen zu Bereitschafts- und Rufbereitschaftsdiensten oder Abweichungen von der gesetzlichen Mindestruhezeit festlegen. Es gibt kaum ein Gesetz, das eine solche Flexibilität ermöglicht. Und da wo das Arbeitszeitgesetz die Betätigungsfreiheit der Unternehmen zu sehr beeinträchtigt und auf moderne Entwicklungen des Arbeitslebens noch keine Antworten bietet, kann man es durch maßvolle Reformen, wie beispielsweise eine stärkere Betrachtung der Wochenarbeitszeit sowie der Ausweitung von Ausgleichszeiträumen für die Zukunft ertüchtigen, ohne es insgesamt in Frage stellen zu müssen

Zudem regelt das Arbeitszeitgesetz Maßgaben der EU-Arbeitszeitrichtlinie. Eine Abschaffung des Arbeitszeitgesetzes würde zur Folge haben, dass die Bundesregierung entweder die EU-Arbeitszeitrichtlinie als unmittelbar geltendes Recht anerkennen oder eine neue gesetzliche Grundlage zur Umsetzung der EU-Richtlinie schaffen müsste. Bundeskanzler Merz würde mit seiner Forderung nichts gekonnt haben!

CGB-Bundesvorsitzender Henning Röders: „Der CGB steht für den Erhalt des Arbeitszeitgesetzes ein und erteilt Bestrebungen zur Einschränkung oder gar Abschaffung von Arbeitszeit- und Ruhezeitregelungen eine entschiedene Absage. Gleichwohl verschließt sich der CGB nicht sinnvollem Reformbedarf. So ist eine Regelung zur Erfassung von Vertrauensarbeitszeit, die der seit 2022 geltenden BAG-Rechtsprechung zur Arbeitszeiterfassung Rechnung trägt und endlich Rechtsklarheit für Arbeitnehmer/innen, Betriebs-/Personalräte und Arbeitgeber bringt, dringend notwendig. Bereits seit 2023 liegt ein Referentenentwurf zu einer entsprechenden Novellierung des Arbeitszeitgesetzes vor. Dieser wurde wegen des Auseinanderbrechens der Ampelregierung nicht auf den Gesetzgebungsweg gebracht. Die neue Bundesregierung kann nach fast einem dreiviertel Jahr im Amt außer Ankündigungen noch nichts Konkretes an Beratungsergebnissen vorweisen. Anstatt mit markigen Worten auf Neujahrsempfängen die Abschaffung des Arbeitszeitgesetzes zu fordern, sollte Friedrich Merz Tatkraft zeigen und dafür sorgen, dass endlich eine praktikable Gesetzesregelung zur Vertrauensarbeitszeit auf den Weg gebracht wird!“

Zu spät wegen Schnee: Warum der Weg zur Arbeit schnell teuer wird

Schnee, Glatteis, gesperrte Straßen. Der Winter bringt nicht nur Romantik, sondern auch echte Probleme im Arbeitsalltag. Besonders in Bayern und Österreich, aber auch in anderen Regionen. Die Frage lautet dann schnell: Was passiert, wenn Arbeitnehmer zu spät oder gar nicht zur Arbeit kommen? Und: Was gilt, wenn man wegen Schnee oder Lawinen nicht aus dem Urlaub zurückkommt?

Der Grundsatz im Arbeitsrecht: Das Wegerisiko trägt der Arbeitnehmer

Die wichtigste Regel vorweg: Das Wegerisiko liegt beim Arbeitnehmer.

Das bedeutet:

  • Der Arbeitgeber schuldet nur Lohn für geleistete Arbeit
  • Der Arbeitsweg gehört zur privaten Sphäre
  • Kommt man zu spät, ist das erst einmal das eigene Problem

Im Winter gilt sogar: Jeder muss mit Schnee, Glätte und Verzögerungen rechnen. Das heißt auch: früher losfahren, mehr Zeit einplanen.

Schnee ist kein Überraschungseffekt

Wenn es im Winter schneit oder glatt ist, gilt das rechtlich nicht als außergewöhnlich.

Wer trotzdem zu spät kommt, kann sich nicht automatisch entschuldigen.

Mögliche Folgen:

  • Lohnkürzung für die ausgefallene Zeit
  • Abmahnung bei häufiger Unpünktlichkeit
  • In schweren Fällen sogar Kündigung

Denn: Verspätungen können als pflichtwidriges Verhalten gewertet werden.

Und was ist bei echten Ausnahmesituationen?

Anders sieht es bei Ereignissen aus, mit denen niemand rechnen muss:

  • Über Nacht umgestürzte Bäume
  • Plötzliche Straßensperren
  • Lawinenabgänge
  • Vollständiger Ausfall von Verkehrsanbindungen

Hier trifft den Arbeitnehmer kein Verschulden. Aber – und das überrascht viele – ein Anspruch auf Bezahlung besteht trotzdem nicht.

Warum?
Weil der Arbeitsausfall nicht „in der Person“ des Arbeitnehmers liegt, sondern an der allgemeinen Verkehrslage. Das betrifft alle – und bleibt rechtlich ohne Lohnanspruch.

Schnee, Stau, Bahn fällt aus: Gibt es trotzdem Gehalt?

Kurz gesagt: Nein.

Kann der Arbeitsplatz wetterbedingt nicht oder nicht rechtzeitig erreicht werden, entfällt der Vergütungsanspruch.

Aber wichtig: Allein das rechtfertigt in der Regel keine Abmahnung oder Kündigung, wenn kein Verschulden vorliegt.

Skiurlaub & Lawine: Wenn die Rückkehr unmöglich ist

Auch das kommt vor:

Der Urlaub endet – aber die Straßen sind dicht. Eine Lawine blockiert die Zufahrt. Die Rückreise ist objektiv unmöglich.

Rechtlich gilt:

  • Kein Verschulden des Arbeitnehmers
  • Aber auch kein Anspruch auf Lohn
  • Urlaub verlängert sich nicht automatisch

Eine frühzeitige Information des Arbeitgebers ist hier Pflicht.

Praxis-Tipp für den Betrieb: Klar kommunizieren

Kommt es im Winter häufiger zu Verspätungen, hilft Transparenz.

Empfehlenswert ist:

  • Eine kurze Info im Intranet
  • Ein Aushang im Betrieb
  • Klarer Hinweis: Verspätete Arbeitszeit wird nicht bezahlt

Das schafft Klarheit – und beugt Konflikten vor.

Fazit: Schnee entschuldigt nicht alles

Winterwetter ist ärgerlich – aber rechtlich oft eindeutig. Wer zu spät kommt, trägt meist selbst das Risiko. Gleichzeitig gilt: Nicht jede Verspätung rechtfertigt arbeitsrechtliche Sanktionen.

 

CGB befürchtet parteipolitische Einflussnahme auf die Betriebsratswahlen im Superwahljahr 2026

Zwischen dem 1.März und dem 31.Mai finden in Deutschland turnusmäßig die nächsten Betriebsratswahlen statt. Bei diesen Wahlen geht es um die Vergabe von ca. 180.000 Mandaten in betrieblichen Interessenvertretungen. Der CGB befürchtet stärkere Einflussnahme politischer Parteien auf die Betriebsratswahl, insbesondere auch von der vom Bundesamt für Verfassungsschutz als gesichert rechtsextremistisch eingestuften AfD – Alternative für Deutschland. Vor dem Hintergrund der in diesem Jahr anstehenden fünf Landtagswahlen und Kommunalwahlen in Bayern, Hessen und Niedersachsen steht zu befürchten, dass gerade die AfD versuchen wird, sich über Mandate in Betriebsräten als Interessenvertretung der Arbeiterschaft darzustellen und Stimmung zu machen gegen die Regierenden und deren Parteien. 

Angesichts anhaltender Rezession, Massenabbau von Industriearbeitsplätzen und drohendem Sozialabbau wächst bei vielen Menschen die Zukunftsangst und sie werden empfänglicher für die Parolen extremistischer Stimmenfänger, die schnelle Lösungen versprechen, die in einer komplexen und komplizierten globalen Welt jedoch nicht existieren. Das gilt selbstverständlich auch bei den kommenden Betriebsratswahlen, bei denen sich die AfD gerne der Unterstützung des, im Jahr 2009 im Stammwerk der ehemaligen Daimler AG gegründeten und ihr nahestehenden, Vereins „Zentrum“ bedient, der sich selbst als „Die alternative Gewerkschaft“ bezeichnet. Eine sogenannte Alternative, die ebenso wenig wie alle anderen weder den Arbeitsplatzabbau verhindern, noch irgendwelche Lösungen anbieten konnte.

Wir als CGB sehen in der innerbetrieblichen Demokratie durch die Betriebsräte die konsequente Anwendung unserer demokratischen und verfassungsmäßigen Grundsätze auf der innerbetrieblichen Ebene. Diese Werte müssen wir aktiv schützen, um unsere Demokratie zu verteidigen und zu erhalten. Problematisch kann bei den Betriebsratswahlen werden, wenn verfassungsfeindliches Gedankengut unabhängig von welchem politischen Rand in die Betriebsratsstrukturen eindringt und die betriebliche Demokratie erodiert. Das Betriebsverfassungsgesetz macht dies leicht, da eine Betriebsratskandidatur weder eine Gewerkschaftszugehörigkeit voraussetzt noch eine Parteimitgliedschaft offenbart werden muss. Wer etwa auf einer Gewerkschaftsliste keine Berücksichtigung findet, kann ohne großen Aufwand auf einer eigenen Liste kandidieren. Zwar bedarf es zur Kandidatur einer Anzahl von Stützunterschriften, die Quote ist aber mit grundsätzlich einem zwanzigstel der wahlberechtigten Beschäftigten (5 Prozent) und maximal 50 Beschäftigten abhängig von der Betriebsgröße eine eher niedrige Hürde.

Wir als CGB stehen gemeinsam mit allen demokratischen Kräften für den Erhalt unserer freiheitlichen Demokratischen Grundordnung und werden auch bei den Betriebsratswahlen dafür eintreten, dass unsere Demokratie erhalten bleibt.

Der CGB ruft im Sinne unserer Demokratie alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer auf, ihre betrieblichen Mitbestimmungsrechte verantwortungsvoll wahrzunehmen, sich an den Betriebsratswahlen zu beteiligen und aktiv daran mitzuarbeiten, das Feld nicht den Extremisten zu überlassen.

 

LANDESVERBANDSTAG DES DHV MITTELDEUTSCHLAND: BILDUNG, TARIFARBEIT UND BETRIEBLICHE PRÄSENZ IM FOKUS

Der Landesverbandstag des DHV Mitteldeutschland fand im Hofgut Alt-Mörbitz bei Leipzig statt. Mitglieder aus Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen, Vertreter des Landesvorstandes sowie Gäste des Hauptvorstandes des DHV – Die Berufsgewerkschaft e. V. kamen zusammen, um den Landesvorstand Mitteldeutschland zu Wählen und um Bilanz zu ziehen, aktuelle Herausforderungen zu bewerten und die strategische Ausrichtung des Landesverbandes für die kommenden Jahre festzuhalten.

Unter dem Motto „Wir machen weiter – gemeinsam stärken wir den DHV“ eröffnete der Landesvorsitzende Sebastian Gräfe die Veranstaltung. In den Berichten des Landesvorstandes und des Geschäftsführers wurde deutlich: Trotz der tiefgreifenden Einschnitte infolge des BAG-Urteils und der damit verbundenen strukturellen und mitgliederbezogenen Herausforderungen ist der DHV Mitteldeutschland handlungsfähig geblieben und hat seinen Kurs konsequent gehalten.

Stabilität in bewegten Zeiten

Die vergangenen Jahre waren geprägt von Unsicherheiten, Mitgliederverlusten und erheblichem Gegenwind. Dennoch ist es dem Landesverband gelungen, die Werte des DHV zu verteidigen, seine Handlungsfähigkeit zu sichern und neue Perspektiven zu eröffnen. Die enge Zusammenarbeit zwischen Ehren- und Hauptamt, die klare strategische Ausrichtung sowie die Nähe zu den Mitgliedern erwiesen sich dabei als entscheidende Erfolgsfaktoren.

Tarifarbeit – tragende Säule der Gewerkschaftsarbeit

Die Tarifarbeit bleibt auch künftig der zentrale Kompass der Arbeit des DHV Mitteldeutschland. Der DHV verfolgt dabei bewusst einen eigenständigen Ansatz: Tarifverhandlungen werden nicht als Konfrontation verstanden, sondern als gemeinsamer Prozess zur Entwicklung nachhaltiger und verlässlicher Lösungen für Beschäftigte und Arbeitgeber.

In den vergangenen Jahren standen unter anderem Tarifverhandlungen und -überarbeitungen bei der AWO Thüringen, dem DRK Thüringen sowie weiteren DRK-Kreisverbänden im Mittelpunkt. Zahlreiche Einrichtungen arbeiteten an der Anpassung von Manteltarifverträgen und Entgeltstrukturen. Hervorzuheben ist ein herausragender Erfolg aus dem Jahr 2021: Eine Lohnerhöhung von zehn Prozent für rund 10.000 Beschäftigte sowie die Einführung einer festen Sonderzahlung in Höhe von 65 Prozent des Grundgehalts – ein Meilenstein der Tarifarbeit im Landesverband.

Ein weiterer wichtiger Schritt war die erfolgreiche Umsetzung des Anschlusses an den TVöD für AWO und DRK, der auf Forderungen aus dem Jahr 2019 zurückging und 2024 realisiert werden konnte. Die etablierten Tarifkommissionen leisteten hierbei einen entscheidenden Beitrag und ermöglichten 2025 die Überführung in neue Tarifsysteme, die den Beschäftigten langfristige Planungssicherheit bieten.

Sichtbarkeit durch Öffentlichkeitsarbeit

Neben der Tarifarbeit setzte der Landesverband verstärkt auf Öffentlichkeitsarbeit. Der DHV Mitteldeutschland war auf Berufs- und Jobmessen, beim Tag der Sachsen sowie bei betrieblichen Informationsveranstaltungen präsent. Mit klaren Positionen, sichtbaren Aktionen und direkter Ansprache wurde der DHV als verlässlicher Ansprechpartner für Beschäftigte und Betriebsräte wahrgenommen.

Betriebsratsbetreuung – Fundament der täglichen Arbeit

Die Betreuung der Betriebsräte bildet das Herzstück der Arbeit des DHV Mitteldeutschland. Unterstützt werden sowohl kleine örtliche Betriebsräte als auch große Gesamtbetriebsräte mit mehreren tausend Beschäftigten. Die Arbeit reicht von der Teilnahme an Betriebs- und Personalratssitzungen über Betriebsversammlungen bis hin zu intensiver individueller Beratung – persönlich vor Ort, telefonisch, schriftlich oder per Videokonferenz.

Ein besonderer Dank galt dem langjährigen Engagement von Manfred Werske, dessen Einsatz insbesondere an den Arbeitsgerichten in Chemnitz, Magdeburg, Erfurt und Leipzig maßgeblich zu zahlreichen Erfolgen beigetragen hat. Erzielte Vergleiche, gesicherte Arbeitsplätze und Abfindungen in erheblicher Höhe unterstreichen die Wirksamkeit dieser Arbeit.

Bildungsarbeit – stärkster Motor des Landesverbandes

Die Bildungsarbeit des DHV wird in den kommenden Jahren gezielt weiter ausgebaut und strategisch neu ausgerichtet. Der DHV plant, insbesondere in Mitteldeutschland und Bayern das Schulungsangebot sowohl für Betriebsräte als auch für Führungskräfte deutlich zu erweitern.

Inhaltlich sollen neben bewährten Grundlagen- und Aufbauseminaren verstärkt zukunftsorientierte Themen in den Mittelpunkt rücken. Dazu zählen insbesondere:

  • Künstliche Intelligenz und deren praktische Anwendung im betrieblichen Alltag
  • Psychische Gesundheit, Prävention und Resilienz am Arbeitsplatz
  • Kommunikation, Führung und Konfliktmanagement

Ein besonderer Fokus liegt dabei auf Bayern. Dort sollen die Ursachen hoher Krankenstände, insbesondere in den Bereichen Logistik, Metallverarbeitung, Handel und Gesundheitswesen, fundiert analysiert und praxisnah aufgearbeitet werden. Ziel ist es, Führungskräfte und Betriebsräte gleichermaßen zu befähigen, gesundheitsfördernde Strukturen zu entwickeln, Fehlzeiten zu reduzieren und nachhaltige Arbeitsbedingungen zu schaffen.

Die Schulungsangebote werden praxisnah konzipiert und verbinden rechtliche Grundlagen mit anwendungsorientierten Lösungsansätzen. Damit positioniert sich der DHV auch künftig als starker Bildungspartner für eine moderne, gesunde und zukunftsfähige Arbeitswelt.

Betriebsratswahlen und Projekte

In den Jahren 2024 bis 2026 begleitet der DHV –  Landesverband Mitteldeutschland zahlreiche Betriebsrats- und JAV-Wahlen, Betriebsversammlungen , Betriebsrätekonferenzen sowie Betriebsratssitzungen unter anderem bei EDEKA/DISKA, der AWO – Thüringen sowie in verschiedenen DRK- und Handelsbetrieben.

Ausblick

Der Landesverbandstag machte deutlich, dass der DHV Mitteldeutschland auch künftig auf drei starke Säulen setzt: eine verlässliche Hilfestellung bei der Tarifarbeit in allen betreuten Branchen, eine intensive Bildungsarbeit und eine enge, persönliche Betreuung der Mitglieder und Betriebsräte. Mit dieser klaren Ausrichtung wird der DHV Mitteldeutschland die Interessen der Beschäftigten auch in Zukunft wirkungsvoll vertreten.

Zum Abschluss wünscht der DHV allen eine besinnliche Weihnachtszeit sowie Ruhe und Erholung nach einem erfolgreichen Jahr 2026