Bundesrat greift CGB-Forderung nach besserem Schutz für Betriebsratswahlen auf

Die Berichterstattung über die Bundesratssitzung vom 8. Mai wurde beherrscht von der Ablehnung der vom Bundestag beschlossenen steuer- und sozialabgabefreien Inflationsausgleichprämie, wie sie u.a. der CGB zur finanziellen Entlastung der Arbeitnehmer gefordert hatte. Andere Beschlüsse der Länderkammer blieben vielfach unbeachtet. Dies gilt auch für die vom Bundesrat auf Antrag der Länder Bremen und Niedersachsen beschlossene Gesetzesinitiative zur besseren rechtlichen Absicherung von Betriebsratswahlen und der Arbeit von Betriebsräten.

Die Gesetzesinitiative sieht vor, dass zukünftig die Behinderung von Betriebsratswahlen als Offizialdelikt von Amts wegen verfolgt werden muss und nicht erst bei Vorliegen einer Anzeige. Eine entsprechende Gesetzesänderung hatte der Christliche Gewerkschaftsbund bereits auf seinem Bundeskongress 2023 gefordert und darauf hingewiesen, dass es bei Betriebsratswahlen immer wieder zu Versuchen kommt, durch rechtswidrige Einflussnahme auf Beschäftigte die Bildung und Wahl von Betriebsräten zu verhindern. Betriebsangehörige, die sich dieser Einflussnahme durch Anzeigen widersetzen, riskieren Nachteile bis hin zum Verlust ihres Arbeitsplatzes.

Der CGB verweist darauf, dass die Zahl der Betriebsräte in Deutschland auf einen Tiefpunkt gesunken ist. Nach einer Studie des arbeitgebernahen Instituts der deutschen Wirtschaft (IW) haben nur noch sieben Prozent der Firmen eine Arbeitnehmervertretung. Das jährlich erhobene IAB-Panel geht davon aus, in der Privatwirtschaft nur noch 37 Prozent aller Arbeitnehmer in einem Unternehmen mit einer betrieblichen Interessenvertretung beschäftigt sind. Nach Auffassung des CGB ist der seit längerem zu verzeichnende Rückgang der Zahl der Betriebsräte auch eine Folge der zum Teil massiven Behinderungen von Betriebsratswahlen durch Arbeitgeber. Insbesondere in Zeiten wie diesen, wo aufgrund der anhaltenden Rezession viele Beschäftigte Angst um die Sicherheit ihres Arbeitsplatzes haben, kann es nicht verwundern, wenn die Bereitschaft zur Installation oder Mitarbeit in einer betrieblichen Interessenvertretung sinkt. Die christlichen Gewerkschaften danken daher allen Kolleginnen und Kollegen, die sich dennoch bei den turnusmäßig noch bis zum 31. Mai laufenden Betriebsratswahlen wieder für eine Betriebsratskandidatur zur Verfügung gestellt haben. Dem Bremer Senat und der niedersächsischen Landesregierung danken wir für ihre Bundesratsinitiative und hoffen, dass diese auch Gesetzeskraft erlangt.

Tag der Pflegenden 2026: CGB fordert verlässliche Refinanzierung von Tariflöhnen und wirksame Entlastung für Angehörige

Morgen, am 12. Mai, begehen wir den Internationalen Tag der Pflegenden. Für uns als Christlicher Gewerkschaftsbund (CGB) ist dies kein Tag für bloße Floskeln aus der Politik, sondern ein Moment des entschlossenen Zusammenhalts. Wir sprechen heute für die Fachkräfte in den Einrichtungen, aber ebenso für die Millionen Menschen, die zu Hause ihre Liebsten pflegen oder sich Sorgen um ihre eigene Versorgung im Alter machen. Pünktlich zu diesem Gedenktag blicken wir mit hohen Erwartungen auf den angekündigten Referentenentwurf der „großen“ Pflegereform. Diese Reform darf nicht als bürokratisches Aktenstück enden, sondern muss die Menschen endlich dort erreichen, wo die Not am größten ist.

Unser tief empfundener Dank gilt zuerst all jenen, die in den Krankenhäusern und Heimen jeden Tag über ihre Grenzen gehen. Doch ein ganz besonderes Dankeschön richten wir heute an die pflegenden Angehörigen in Deutschland. Ihr seid das unsichtbare Rückgrat unserer Gesellschaft; ihr stemmt den Mammutanteil der Pflegeleistung und bewahrt das staatliche System vor dem Kollaps. Es ist beschämend, dass dieser Einsatz oft mit Erschöpfung und Armutsrisiken bezahlt wird. Wir fordern deshalb im Zuge der anstehenden Reform echte Entlastung: Wir brauchen einen Rechtsanspruch auf eine angemessene Lohnersatzleistung für Pflegezeiten sowie einen massiven Ausbau von Kurzzeit- und Verhinderungspflegeplätzen, damit die Pflege zu Hause nicht zum sozialen Abseits führt.

Echte Wertschätzung für diese „Helden unseres Gesundheitssystems“ zeigt sich nicht durch Klatschen, sondern durch eine solide finanzielle Absicherung ihrer Arbeit. Wir machen uns stark für die Forderung, dass die Bundesregierung und die Kostenträger die vollständige und uneingeschränkte Refinanzierung aller Tarifsteigerungen gesetzlich garantieren. Es darf nicht sein, dass Einrichtungen bei Tarifabschlüssen auf den Kosten sitzen bleiben oder diese Last einseitig den Pflegebedürftigen und ihren Familien aufgebürdet wird. Gute Pflege braucht gute Arbeitsbedingungen, und dazu gehört eine faire, tariflich abgesicherte Entlohnung ohne Wenn und Aber.

Wir kämpfen dafür, dass tarifliche Lohnsteigerungen künftig zu 100 Prozent in den Vergütungsverhandlungen anerkannt werden, ohne jede Deckelung. Diese Refinanzierung muss ohne bürokratische Hürden oder langwierige Nachweise erfolgen, damit das Geld zeitnah und ohne finanzielle Risiken für die Träger bei den Beschäftigten ankommt. Nur eine vollständige Refinanzierung sichert die Existenz unserer Pflegeeinrichtungen und verhindert, dass wertvolle Fachkräfte den Beruf verlassen. Der CGB wird den anstehenden Reformprozess kritisch begleiten und sich nachdrücklich für die berechtigten Interessen der beruflich und familiär Pflegenden einsetzen.

Eine christlich-gewerkschaftliche Antwort auf die wirtschaftspolitische Rede des Bundeskanzlers: Reformen ja – aber nicht zu Lasten der Arbeitnehmer

Die wirtschaftspolitische Grundsatzrede des Bundeskanzlers beim NRW-Unternehmertag 2026 war ein deutliches Signal: Deutschland soll wirtschaftlich wettbewerbsfähiger, investitionsfreundlicher und leistungsfähiger werden. Der Kanzler spricht von einem „Epochenbruch“, von strukturellen Schwächen, Reformdruck und der Notwendigkeit, Wachstum, Innovation und wirtschaftliche Stärke wieder in den Mittelpunkt zu stellen.

Viele seiner Analysen sind richtig. Deutschland leidet unter:

  • hohen Energiepreisen,
  • überbordender Bürokratie,
  • Investitionsstau,
  • demografischem Wandel,
  • schwachem Wachstum,
  • internationalem Wettbewerbsdruck.

Auch christliche Gewerkschaften wissen:
Ein leistungsfähiger Sozialstaat braucht eine leistungsfähige Wirtschaft. Ohne Wachstum lassen sich weder Renten noch Krankenversicherung, Infrastruktur oder soziale Sicherheit dauerhaft finanzieren.

Und dennoch bleibt bei dieser Rede ein ungutes Gefühl zurück.

Denn trotz aller Bekenntnisse zu sozialer Sicherheit entsteht der Eindruck, dass Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zunehmend unter dem Gesichtspunkt wirtschaftlicher Belastungen betrachtet werden.

Der Mensch ist mehr als ein Produktionsfaktor

Die Rede spricht viel über:

  • Lohnzusatzkosten,
  • Unternehmenssteuern,
  • Wettbewerbsfähigkeit,
  • Produktivität,
  • Kapitalmarkt,
  • Standortqualität.

Das sind wichtige Themen. Aber aus christlich-gewerkschaftlicher Sicht fehlt etwas Entscheidendes – der Mensch.

Die christliche Soziallehre betrachtet Arbeit nicht nur als wirtschaftlichen Faktor, sondern als Ausdruck menschlicher Würde. Arbeit dient nicht allein dem Wachstum, sondern auch:

  • der persönlichen Entfaltung,
  • der Familie,
  • sozialer Teilhabe,
  • dem Gemeinwohl.

Deshalb darf Wirtschaftspolitik niemals ausschließlich unter Effizienzgesichtspunkten betrachtet werden.

„Wir müssen mehr arbeiten“ – aber wer kann das überhaupt?

Besonders kritisch ist die Aussage des Kanzlers, die sozialen Sicherungssysteme könnten nur stabilisiert werden, „indem wir mehr arbeiten“.

Natürlich ist die demografische Realität nicht zu leugnen.
Immer weniger Beitragszahler finanzieren immer mehr Rentner. Darüber muss ehrlich gesprochen werden.

Aber die politische Antwort darf nicht schlicht lauten:
„Dann müssen die Menschen eben länger arbeiten.“

Denn viele Beschäftigte arbeiten bereits heute an ihrer Belastungsgrenze:

  • Pflegekräfte,
  • Handwerker,
  • Beschäftigte in Schichtarbeit,
  • Bauarbeiter,
  • Industriearbeiter,
  • Verkäuferinnen,
  • Reinigungskräfte,
  • Logistikbeschäftigte.

Wer jahrzehntelang körperlich oder psychisch belastend gearbeitet hat, erreicht das Rentenalter oft erschöpft und gesundheitlich angeschlagen.

Eine christliche Gewerkschaft muss deshalb klar sagen:

Arbeit im Alter darf eine Möglichkeit sein – aber niemals ein gesellschaftlicher Zwang werden.

Die Würde des Menschen endet nicht mit der wirtschaftlichen Verwertbarkeit seiner Arbeitskraft.

Kapitalgedeckte Vorsorge – sinnvoll, aber sozial nicht ausreichend.

Der Kanzler setzt stark auf kapitalgedeckte Altersvorsorge und eine stärkere Beteiligung der Arbeitnehmer am Produktivvermögen.

Das entspricht durchaus Elementen der sozialen Marktwirtschaft. Eigentumsbildung für breite Bevölkerungsschichten war immer auch Teil christlich-sozialer Ideen.

Aber die Realität bleibt:
Wer wenig verdient, kann wenig sparen.

Gerade Menschen mit:

  • niedrigem Einkommen,
  • Teilzeitbiografien,
  • Familienzeiten,
  • unterbrochenen Erwerbsverläufen

haben oft kaum Spielraum für private Vorsorge.

Deshalb bleibt die gesetzliche Rentenversicherung unverzichtbar. Sie ist kein Auslaufmodell, sondern Ausdruck gesellschaftlicher Solidarität zwischen den Generationen.

Eine christliche Gewerkschaft würde daher davor warnen, die Verantwortung für Altersvorsorge zu stark auf den Einzelnen zu verlagern.

Wettbewerbsfähigkeit darf soziale Balance nicht zerstören

Richtig ist:
Deutschland braucht dringend mehr Investitionen und schnellere Verfahren.

Auch christliche Gewerkschaften unterstützen:

  • Bürokratieabbau,
  • Digitalisierung,
  • schnellere Genehmigungen,
  • Modernisierung des Staates.

Aber die Rede weckt gleichzeitig die Sorge, dass unter dem Schlagwort „Entlastung“ schleichend soziale Standards unter Druck geraten könnten.

Denn soziale Rechte sind keine „Standortnachteile“, sondern Ausdruck unserer Werteordnung:

  • Arbeitsschutz,
  • Tarifbindung,
  • Mitbestimmung,
  • soziale Sicherung,
  • Umweltstandards,
  • Arbeitnehmerrechte.

Die soziale Marktwirtschaft war gerade deshalb erfolgreich, weil sie wirtschaftliche Freiheit mit sozialer Verantwortung verbunden hat.

Die christliche Soziallehre ist mehr als Marktwirtschaft

Der Kanzler beruft sich mehrfach auf die christliche Soziallehre. Das ist grundsätzlich erfreulich. Aber die christliche Soziallehre umfasst weit mehr als Eigentumsbildung und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit.

Sie beruht auf:

  • Personalität,
  • Solidarität,
  • Subsidiarität,
  • Gemeinwohlorientierung,
  • Verantwortung für die Schwächeren.

Gerade die Schwächeren kommen in der Rede aber nur am Rande vor.

Es fehlt eine stärkere Perspektive auf:

  • Familien,
  • Pflegebedürftige,
  • Menschen mit kleinen Einkommen,
  • Alleinerziehende,
  • prekär Beschäftigte,
  • Menschen mit gesundheitlichen Einschränkungen.

Eine christliche Gewerkschaft fragt nicht nur:
„Wie machen wir Deutschland wettbewerbsfähiger?“
Sondern auch:
„Wie erhalten wir sozialen Zusammenhalt, Würde und Gerechtigkeit?“

Deutschland braucht Reformen – aber mit sozialem Gleichgewicht

Der Kanzler hat recht:
Deutschland darf nicht in wirtschaftlicher Selbstzufriedenheit verharren. Reformen sind notwendig.

Aber Reformen werden nur gesellschaftlich akzeptiert werden, wenn sie fair verteilt sind.

Die Lasten dürfen nicht einseitig:

  • auf Arbeitnehmer,
  • Familien,
  • Beitragszahler,
  • ältere Beschäftigte

abgewälzt werden.

Eine christliche Gewerkschaft würde deshalb fordern:

  • stärkere Tarifbindung,
  • bessere Familienförderung,
  • mehr Investitionen in Bildung und Ausbildung,
  • faire Beteiligung großer Vermögen,
  • sichere Renten,
  • Schutz belastender Berufe,
  • stärkere Mitbestimmung,
  • soziale Balance bei allen Reformen.

Zukunft braucht mehr als Wirtschaftskraft

Die Rede endet mit einem Appell an Optimismus, Innovation und gesellschaftlichen Zusammenhalt. Das ist richtig und wichtig.

Deutschland hat enormes Potenzial:

  • starke Unternehmen,
  • hervorragende Fachkräfte,
  • innovative Forschung,
  • einen leistungsfähigen Mittelstand,
  • engagierte Beschäftigte.

Aber wirtschaftliche Stärke allein reicht nicht aus.

Eine Gesellschaft bleibt nur dann stabil, wenn Menschen das Gefühl haben:

  • dass Leistung anerkannt wird,
  • dass soziale Sicherheit verlässlich bleibt,
  • dass Arbeit nicht krank macht,
  • dass Alter Würde bedeutet,
  • dass Familien unterstützt werden,
  • dass wirtschaftlicher Fortschritt allen zugutekommt.

Genau dafür steht die christliche Gewerkschaftsbewegung:
für eine soziale Marktwirtschaft mit menschlichem Maß.

Denn am Ende darf nicht allein die Frage zählen, wie wettbewerbsfähig ein Land ist.
Entscheidend ist auch, wie gerecht, solidarisch und menschenwürdig es bleibt.

Confédération française des travailleurs chrétiens (CFTC) – Die christliche Gewerkschaft in Frankreich

Liebe Kollegen und Kolleginnen,

die Confédération française des travailleurs chrétiens (CFTC) ist die christliche Gewerkschaft in Frankreich. Sie gehört dort mit rund 150.000 Mitgliedern zu den fünf führenden Gewerkschaften des Landes. 

Die CFTC wurde 1919 durch den Zusammenschluss von 321 kleinen christlichen Gewerkschaften gegründet. 1964 spalten sich rund 90 % ihrer Mitglieder ab um eine säkulare Gewerkschaft zu gründen. 10 % blieben idealistisch beim christlich-reformistischen Weg und schafften über Jahrzehnte den Wiederaufstieg. 

In der Orgamatrix ist die CFTC vergleichbar zur DHV in Fachgruppen und Regionalverbände gegliedert.

Als christlich-reformistische Gewerkschaft zeichnet sich die CFTC durch ein konstruktives Selbstverständnis aus. Sie orientiert sich an der christlichen Soziallehre mit den zentralen Prinzipien, Solidarität, Freiheit, Subsidarität. Als reformistische Gewerkschaft setzt sie auf Kooperation, Sozialpartnerschaft und Reformen im Gegensatz zum Klassenkampf der sozialistischen Gewerkschaftsbewegung. 

Aktuell strebt die CFTC sogar eine Verfassungsänderung in Frankreich an, die reformistischen Prozessen den Vorrang vor dem Arbeitskampf gibt. 

Für mich persönlich war und ist die CFTC Vorbild und Leitbild für meine Arbeit in der DHV und die christlich-reformistische Gewerkschaftsbewegung meine Heimat.

Ich persönlich war auch 6 Jahre in einer anderen Gewerkschaft, die perfekt war in der Entwicklung ihrer Orgamatrix, der Finanzen und der Satzungsthemen, Dinge die ich gerne von dort mitgenommen habe. Trotzdem war ich froh in die DHV zurückkehren die mir eine christlich-reformistische Heimat bot. 

In den nächsten 4 Jahren wird mein Landesverband in Bayern dieses christlich-reformistische Heimat ausbauen und in den Bundesverband der DHV einbringen. 

Mit herzlichen Grüßen 

Johann Lindmeier 
DHV Landesvorsitzender Bayern 

 

Zwischen Klassenkampf und Sozialpartnerschaft: Eine christlich-gewerkschaftliche Antwort auf die Mairede des DGB NRW

Die Mairede des DGB-Landesvorsitzenden Thorben Albrecht war kämpferisch, emotional und geprägt von klaren politischen Botschaften. Viele seiner Anliegen verdienen Zustimmung wie der Schutz von Arbeitnehmerrechten, die Sicherung industrieller Arbeitsplätze, Investitionen in Bildung, bezahlbares Leben und eine soziale Absicherung in Krisenzeiten.

Und doch offenbart die Rede ein grundlegendes Problem moderner DGB-Rhetorik. Sie bleibt in einem alten Denken von gesellschaftlichen Lagern und Gegensätzen gefangen. Arbeitgeber hier, Arbeitnehmer dort. Unternehmen gegen Beschäftigte. Reiche gegen die Gesellschaft. Politik gegen Gewerkschaften.

Aus Sicht christlicher Gewerkschaften greift dieses Weltbild zu kurz.

Die Soziale Marktwirtschaft lebt von Partnerschaft – nicht von Polarisierung

Die christliche Soziallehre betrachtet Arbeit nicht als Instrument des Klassenkampfes, sondern als Teil der Würde des Menschen und als Beitrag zum Gemeinwohl. Arbeitnehmer und Arbeitgeber stehen nicht in einem natürlichen Feindschaftsverhältnis. Beide tragen Verantwortung für den wirtschaftlichen und sozialen Erfolg unseres Landes.

Gerade Nordrhein-Westfalen war jahrzehntelang stark, weil Sozialpartnerschaft funktionierte:

  • starke Industrie,
  • starke Tarifpartner,
  • Mitbestimmung,
  • wirtschaftliche Vernunft,
  • soziale Verantwortung.

Die Rede Albrechts dagegen arbeitet vielfach mit moralischer Zuspitzung. Unternehmen erscheinen primär als profitorientierte Akteure, Aktionäre als gesellschaftliches Problem, Vermögende als Ursache sozialer Missstände.

Doch eine moderne Volkswirtschaft funktioniert nicht ohne Investitionen, unternehmerisches Risiko und wirtschaftlichen Erfolg. Gewinne sind nicht automatisch unmoralisch. Sie finanzieren Innovation, Forschung, Arbeitsplätze und Altersvorsorge.

Nicht Gewinnstreben an sich ist das Problem, sondern Verantwortungslosigkeit.

Der Sozialstaat braucht wirtschaftliche Stärke

Richtig ist: Viele Menschen erleben Verunsicherung. Preise steigen, Wohnraum fehlt, Kommunen sind überlastet, Infrastruktur verfällt. Viele Beschäftigte fühlen sich unter Druck.

Aber die Antwort kann nicht allein mehr Staat, mehr Umverteilung und mehr Regulierung sein.

Denn der Sozialstaat lebt von einer leistungsfähigen Wirtschaft. Wer soziale Sicherheit erhalten will, muss auch über Wettbewerbsfähigkeit, Produktivität und Wachstum sprechen.

Genau hier bleibt die Rede auffällig einseitig.

Kaum erwähnt werden:

  • hohe Energiepreise,
  • Bürokratie,
  • Fachkräftemangel,
  • sinkende Produktivität,
  • demografischer Wandel,
  • internationale Konkurrenz,
  • Investitionshemmnisse.

Deutschland hat nicht nur ein Verteilungsproblem. Deutschland hat zunehmend ein Struktur- und Leistungsproblem.

Darüber muss ehrlich gesprochen werden.

Arbeitszeitdebatten brauchen Realitätssinn

Der Satz „8 Stunden Arbeit am Tag sind genug“ mag auf einer Kundgebung Beifall bringen. Aber die Arbeitswelt des Jahres 2026 ist komplexer als die des Industriezeitalters.

Viele Beschäftigte wünschen heute:

  • flexible Arbeitszeiten,
  • Homeoffice,
  • individuelle Lebensarbeitszeitmodelle,
  • mehr Eigenverantwortung.

Natürlich darf Flexibilität nicht zur Ausbeutung führen. Der Schutz der Gesundheit bleibt zentral. Doch starre ideologische Abwehrhaltungen helfen weder Arbeitnehmern noch Unternehmen.

Eine christliche Gewerkschaft würde deshalb nicht reflexhaft jede Veränderung ablehnen, sondern fragen:
Wie schaffen wir humane und zukunftsfähige Arbeitsbedingungen?

Soziale Gerechtigkeit braucht auch Generationengerechtigkeit

Albrecht verteidigt entschieden Renten-, Sozial- und Krankenversicherungssysteme. Das ist legitim und notwendig. Doch die entscheidende Frage bleibt unbeantwortet:
Wie finanzieren wir diese Systeme dauerhaft?

Die geburtenstarken Jahrgänge gehen in Rente. Immer weniger Beitragszahler müssen immer mehr Leistungen finanzieren.

Eine verantwortungsvolle Sozialpolitik braucht deshalb:

  • solide Finanzen,
  • wirtschaftliches Wachstum,
  • mehr Beschäftigung,
  • bessere Qualifikation,
  • höhere Produktivität.

Die christliche Sozialethik verbindet Solidarität immer auch mit Verantwortung und Nachhaltigkeit. Wer nur verteilt, ohne neue wirtschaftliche Stärke zu schaffen, gefährdet langfristig genau den Sozialstaat, den er retten will.

Migration: Humanität braucht Ordnung

Richtig ist auch: Menschen mit Migrationsgeschichte gehören zu unseren Betrieben, unseren Städten und unserem Land. Viele leisten täglich wertvolle Arbeit.

Doch die Rede blendet die realen Herausforderungen von Integration weitgehend aus:

  • überforderte Kommunen,
  • Bildungsprobleme,
  • Wohnraummangel,
  • Integrationsdefizite,
  • Belastungen sozialer Systeme.

Christliche Sozialethik bedeutet:
Humanität UND Ordnung.
Solidarität UND Verantwortung.

Weder pauschale Ausgrenzung noch naive Verharmlosung helfen weiter.

Gewerkschaften dürfen nicht parteipolitisch verengt werden

Besonders problematisch ist die zunehmende politische Einseitigkeit vieler DGB-Reden. Gewerkschaften vertreten Arbeitnehmer unterschiedlichster politischer Überzeugungen.

Wer Gewerkschaften zu stark in ein parteipolitisch linkes Lager führt, riskiert, viele Beschäftigte innerlich zu verlieren.

Christliche Gewerkschaften waren historisch oft erfolgreicher darin, Brücken zu bauen:

  • zwischen Arbeit und Wirtschaft,
  • zwischen sozialer Sicherheit und Eigenverantwortung,
  • zwischen Tradition und Modernisierung.

Gerade in Zeiten gesellschaftlicher Polarisierung braucht Deutschland weniger ideologische Zuspitzung und mehr gesellschaftlichen Zusammenhalt.

Die Zukunft liegt in der sozialen Marktwirtschaft – nicht im alten Lagerdenken

Die großen Herausforderungen unserer Zeit lassen sich weder mit neoliberalen Marktphantasien noch mit staatlichem Verteilungsdenken lösen.

Deutschland braucht:

  • eine starke Industrie,
  • innovative Unternehmen,
  • gute Arbeitsplätze,
  • soziale Sicherheit,
  • stabile Familien,
  • leistungsfähige Bildung,
  • generationengerechte Finanzen,
  • funktionierende Infrastruktur.

Dafür braucht es nicht Klassenkampf, sondern Verantwortungspartnerschaft.

Die christliche Soziallehre bietet dafür weiterhin einen überzeugenden Kompass:

  • Solidarität,
  • Subsidiarität,
  • Gemeinwohl,
  • Verantwortung,
  • Maß und Mitte.

Gerade in Krisenzeiten sollte das unser Weg sein. Nicht die Spaltung der Gesellschaft in Gegner und Schuldige, sondern die gemeinsame Verantwortung für Arbeit, Wohlstand und sozialen Frieden.

Rückenwind für die Christlich-Sozialen nach Kanzler-Rede auf CDA-Bundestagung

„Auftritt beim sozialpolitischen Flügel der Union dürfte kein Heimspiel werden“, hatte der CGB vor der ange­kündigten Rede von Friedrich Merz auf der CDA-Bundestagung am 25. April getitelt. Und tatsächlich wurde der Kanzler und CDU-Vorsitzende in Marburg von mehreren tausend Demonstranten erwartet, die u.a. gegen die Ankündigung von Merz, die gesetzliche Rentenversicherung werde allenfalls noch eine Basisabsicherung sein, protestierten. Auch im Saal zunächst nur verhaltener Beifall für den Regierungschef. Doch dann Erleichterung bei den Tagungsteilnehmern. In seiner Rede ruderte Merz zurück und verkündete, dass die gesetzliche Rentenversicherung Basisversorgung für die Altersversorgung bleibt. Rentenkürzungen schloss der Kanzler definitiv aus. Seine Ankündigung, dass kapitalgedeckte Altersversorgungssysteme zukünftig ein stärkeres Gewicht erhalten sollen, fand auch den Beifall vieler Delegierter.

Die Rede von Merz hat in den Medien und in der Öffentlichkeit starke Beachtung gefunden und der CDA und den Christlich-Sozialen insgesamt Rückenwind verschafft. Der mit 87% wiedergewählte CDA-Bundesvorsitzende Dennis Radtke nutzte dies, um gegenüber dem Kanzler die Einbindung der Sozialpartner und So­zialverbände bei den anstehenden Reformen einzufordern. Er hat dabei die Unterstützung der christlichen Gewerkschaften wie auch die des CGB-Vorsitzenden Henning Röders, der in seinem schriftlichen Grußwort an die gemeinsamen Wurzeln von CDA und CGB in der christlichen Soziallehre erinnerte und dazu aufrief, das soziale Profil der Marktwirtschaft wieder konsequent als Kernaufgabe wahrzunehmen.

Bei der politischen Positionierung der CDA auf ihrer Bundestagung waren die christlichen Gewerkschaften u.a. über die Anträge der CDA/CGB-Bundesarbeitsgemeinschaft aktiv beteiligt. So sprach sich die Bundestagung auf Antrag der CDA/CGB-AG für die Erstellung eines digitalen Tarifregisters aus sowie gegen eine Novellierung des Arbeitszeitgesetzes, die eine Abkehr von der täglichen Höchstarbeitszeit zugunsten einer wöchentlichen Betrachtung mit täglichen Arbeitszeiten von bis zu 13 Stunden vorsieht. Weiterhin forderte Bundestagung auf Antrag der CDA/CGB-AG die Arbeitnehmergruppe in der CDU/CSU-Bundestagsfraktion auf, sich für rasche und umgehende Novellierungen der Betriebsverfassungsgesetzes, des Bundespersonalvertretungsgesetzes sowie des Soldatengesetzes hinsichtlich der fortschreitenden Entwicklung von GenAI einzusetzen. Ein Antrag der AG auf eine effektive und arbeitnehmerfreundliche Umsetzung der EU-Entgelttransparenzrichtlinie wurde von der Bundestagung ebenfalls an die Arbeitnehmergruppe verwiesen. Zur Forderung der christlichen Gewerkschaften nach einem „Hände weg vom Ehegattensplitting“ fasste die Bundestagung einen Beschluss, in dem es heißt: „Das Ehegattensplitting ist ein verfassungsrechtlich abgesichertes Besteuerungsprinzip, das der Förderung von Ehe und Familie dient. Die Bundestagung fordert daher den CDA-Bundesvorstand und die Arbeitnehmergruppe der CDU-CSU-Bundestagsfraktion auf, sich für eine Abschaffung der Lohnsteuerklassen III und V sowie eine Weiterentwicklung hin zu einem Familiensplitting einzusetzen.“

Im neuen CDA-Bundesvorstand sind die christlichen Gewerkschaften durch den 64-jährigen stellvertretenden brandenburgischen CDA-Landesvorsitzenden Michael Wolter vertreten, der als Mitglied des Bundesverban­des Selbsthilfe Körperbehinderter e.V. seit Jahren auch engagierter Vertreter für die Interessen Behinderter ist, sowie durch den Vorsitzenden der CDA/CGB-Arbeitsgemeinschaft Ulrich Bösl, der dem Vorstand kraft Amtes angehört.

 

Mai-Aufruf 2026 Gemeinsam stark für gute Arbeit und faire Löhne – CGB

Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen,

am 1. Mai stehen wir als christlich geprägte Arbeitnehmende und Beschäftigte zusammen für bessere Arbeitsbedingungen und angemessene Löhne in einer schwierigen Krisenzeit, in der wir trotz aller Veränderungen an unseren Werten festhalten wollen und das nicht nur aus Tradition, sondern aus Überzeugung.

Als Christlicher Gewerkschaftsbund Deutschlands (CGB) setzen wir für die Beschäftigten in Deutschland ein klares Zeichen für eine Arbeitswelt, in der der Mensch im Mittelpunkt steht und nicht allein die Rendite. Wir setzen ein Zeichen für eine Arbeitswelt, in der Beschäftigte als Menschen mehr sind als jederzeit austauschbare Human Resources Marionetten. Unser diesjähriges Motto ist gleichzeitig unser Versprechen:

„Gemeinsam stark für gute Arbeit und faire Löhne“

Die aktuellen wirtschaftlichen Rahmenbedingungen, entstanden durch mittlerweile zwei Krisenherde, fordern uns als Gesellschaft heraus durch sprunghaft steigende Kosten für Energie und Lebenshaltung. Eine wirksame Kompensation scheint in weiter Ferne zu sein, es bleibt vielmehr bei Diskussionen oder bei Maßnahmen, wie Regulierungsmaßnahmen von Tankstellen, die schlicht verpuffen. Ein Jahr nach dem viel zitierten politischen Gezeitenwechsel im Bundeskanzleramt sehen wir mehr als deutlich, dass soziale Gerechtigkeit nicht vom Himmel fällt. Sie muss täglich neu erkämpft werden. Wir als CGB fordern eine Politik, die Arbeitnehmer nicht als Kostenfaktor, sondern als tragende Säule unserer Gesellschaft begreift.

Wir brauchen, um für die Menschen Perspektiven zu schaffen, faire Löhne statt leerer Worte. In Zeiten schwankender Preise brauchen wir Tarifabschlüsse und Vergütungen, die echte Kaufkraft sichern. Ein fairer Lohn ist immer auch Ausdruck von Wertschätzung und die Basis für ein würdevolles Leben.

Nur gute Arbeit ist menschenwürdig! Digitalisierung und Flexibilisierung dürfen nicht zu Arbeitsformen führen, die wegen des Einkommens oder mangelnder Vereinbarkeit mit dem Privatleben prekär werden. Wir als CGB fordern verlässliche Arbeitszeiten, die Raum für Familie, Ehrenamt und Erholung bieten.

Deutschland braucht starke Sozialpartnerschaften! Wir als CGB setzen auf Dialog statt auf Klassenkampf – aber auf Augenhöhe! Tarifbindung von Arbeitsverhältnissen muss wieder der Standard werden, nicht die Ausnahme.                                 

Wir müssen zurück zu wertorientiertem Handeln! Unsere Grundlage ist das christliche Menschenbild. Solidarität und Subsidiarität sind für uns keine hohlen Phrasen, sondern der Kompass für eine gerechte Ordnung in Betrieb und Gesellschaft.

Gute Arbeitsbedingungen fallen nicht vom Tisch der Arbeitgeber. Sie entstehen dort, wo Menschen sich in Gewerkschaften organisieren. Wir als CGB beweisen seit Jahrzehnten, dass eine vernunftorientierte, wertebasierte Interessenvertretung Berge versetzen kann. Lasst uns diesen 1. Mai nutzen, um unsere Stimme zu erheben. Für eine Zukunft, in der Leistung sich lohnt, Arbeit sicher ist und der Zusammenhalt unsere größte Stärke bleibt.

Grußwort zum 1.5.2026

Liebe Kollegen und Kolleginnen, 

mein Grußwort zum ersten Mai hat mittlerweile Tradition. In diesen Jahr ist es politisch überschattet von den Vorschlägen zur Abschaffung des Ehegattensplitting und der beitragsfreien Mitversicherung für Ehepartner. 

Es wird niemand überraschen das wir diese Maßnahmen als christliche Gewerkschaft ablehnen. Die Arbeitnehmer und der Mittelstand sind mittlerweile viel zu hoch belastet in unserer Gesellschaft, hier sind Entlastungen notwendig und nicht weitere Belastungen. 

Bei meinen politischen Terminen im Mai werde ich das auch entsprechend thematisiern. Auf dem Maiempfang der Landeshauptstadt München wird uns meine Stellvertreterin Sarah Vogl vertreten. 

Für das erste Halbjahr 2026 plane ich noch einen Gedankenaustausch mit dem CGB Landesvorsitzenden in Bayern und einen Besuch des CGB Büros in Regensburg. 

Im Juli führen mich dann meine Termine nach Nürnberg, aber darüber und über die Klausur meines Landesvorstandes im Allgäu werde ich dann gesondert berichten. 

Jetzt wünsche ich uns allen trotz der schwierigen Weltlage einen guten 1.5.2026. 

Mit herzlichen Grüßen 

Johann Lindmeier 

DHV Landesvorsitzender Bayern

Stillstand im Job – und jetzt? Warum „nichts zu tun“ kein Privatproblem ist

Es klingt zunächst bequem, ist in Wahrheit aber ein ernstes Signal: Du sitzt am Arbeitsplatz, deine Aufgaben sind erledigt – und es kommt nichts nach. Kein Auftrag, keine Rückmeldung, keine Perspektive. Was auf den ersten Blick wie ein entspannter Moment wirkt, wirft bei genauerem Hinsehen grundlegende Fragen zur Organisation von Arbeit, zur Verantwortung des Arbeitgebers und zu den Rechten von Beschäftigten auf. 

Keine Arbeit – keine Pflicht zur Selbstanzeige

Aus arbeitsrechtlicher Sicht ist die Lage klarer, als viele denken: Wer keine Aufgaben hat, ist nicht verpflichtet, dies proaktiv dem Vorgesetzten zu melden – außer es ist so arbeitsvertraglich vereinbart. Entscheidend ist allein, dass du deine Arbeitskraft anbietest. Juristisch gesprochen: Du musst arbeitsbereit sein – nicht aber die Arbeitsorganisation deines Arbeitgebers kompensieren.

Gerät der Betrieb in die Situation, dass er deine Arbeitsleistung nicht abruft, obwohl du bereit bist zu arbeiten, spricht man vom sogenannten Annahmeverzug. Die Konsequenz: Dein Gehalt läuft weiter. Das unternehmerische Risiko trägt nicht der Beschäftigte, sondern der Arbeitgeber. 

Arbeitsbereitschaft heißt nicht Untätigkeit

Doch Vorsicht: „Nichts zu tun“ bedeutet nicht „frei haben“. Du bleibst verpflichtet, während deiner Arbeitszeit verfügbar zu sein. Eigenmächtiges Entfernen vom Arbeitsplatz oder das Nutzen der Zeit für private Zwecke kann arbeitsrechtliche Konsequenzen haben.

Aus gewerkschaftlicher Sicht zeigt sich hier ein strukturelles Problem moderner Arbeitswelten: Beschäftigte sollen flexibel, eigenverantwortlich und effizient arbeiten – gleichzeitig fehlt es in vielen Betrieben an klarer Steuerung und sinnvoller Aufgabenverteilung. Leerlauf ist daher oft kein individuelles Versagen, sondern Ausdruck mangelhafter Organisation.

Direktionsrecht hat Grenzen

Der Arbeitgeber darf dir selbstverständlich neue Aufgaben zuweisen. Dieses sogenannte Direktionsrecht ist ein zentrales Instrument betrieblicher Steuerung. Doch es ist kein Freifahrtschein.

Entscheidend ist dein Arbeitsvertrag. Tätigkeiten müssen sich im vereinbarten Rahmen bewegen – also deiner Qualifikation, deiner Position und deinem Berufsbild entsprechen. Wer im Büro angestellt ist, muss nicht plötzlich körperliche Tätigkeiten im Lager übernehmen. Solche fachfremden Einsätze überschreiten die Grenzen des Zumutbaren.

Gerade hier zeigt sich die Bedeutung klarer tariflicher und vertraglicher Regelungen: Sie schützen Beschäftigte davor, beliebig eingesetzt zu werden – ein Punkt, den Gewerkschaften seit jeher betonen. 

Verweigern erlaubt – aber mit Augenmaß

Wenn dir Aufgaben übertragen werden, die offensichtlich nicht deinem Tätigkeitsprofil entsprechen, darfst du diese ablehnen. Wichtig ist jedoch die Form: sachlich, begründet und möglichst unter Verweis auf deinen Arbeitsvertrag.

Anders sieht es aus, wenn du zumutbare Aufgaben verweigerst. Dann drohen arbeitsrechtliche Maßnahmen wie Abmahnungen. Die Grenze verläuft also nicht zwischen „tun“ und „nicht tun“, sondern zwischen „vertragsgemäß“ und „vertragswidrig“. 

Wenn der Arbeitgeber untätig bleibt

Ein oft unterschätzter Punkt: Arbeitgeber haben nicht nur ein Weisungsrecht, sondern auch eine Beschäftigungspflicht. Arbeit ist mehr als Einkommensquelle – sie ist Teil der beruflichen Identität und sozialen Teilhabe.

Wenn dir dauerhaft keine Aufgaben zugewiesen werden, ist das kein Zustand, den du einfach hinnehmen musst. Im Gegenteil: Du hast Anspruch darauf, entsprechend deines Vertrags beschäftigt zu werden. Bleibt dieser Anspruch unerfüllt, solltest du aktiv werden – zunächst intern, etwa durch eine schriftliche Aufforderung.

Aus gewerkschaftlicher Perspektive ist klar: Dauerhafte Unterforderung kann ebenso belastend sein wie Überforderung. Sie entwertet Qualifikation, schwächt Motivation und kann langfristig sogar gesundheitliche Folgen haben.

Fazit: Verantwortung liegt beim Arbeitgeber

Die zentrale Botschaft lautet: Wenn du nichts zu tun hast, ist das in erster Linie kein individuelles Problem, sondern ein organisatorisches. Deine Pflicht ist es, arbeitsbereit zu sein – die Pflicht zur sinnvollen Beschäftigung liegt beim Arbeitgeber.

Gerade in Zeiten von Fachkräftemangel und wachsendem Druck auf Beschäftigte wirkt es fast paradox, dass Arbeitskraft ungenutzt bleibt. Umso wichtiger ist es, die eigenen Rechte zu kennen – und im Zweifel Unterstützung zu suchen, etwa durch den Betriebsrat oder die Gewerkschaft.

Denn gute Arbeit bedeutet nicht nur Beschäftigung – sondern sinnvolle, faire und verlässliche Arbeitsbedingungen.

 

 

Private Versicherungen: MTV 2030

Wohin wird sich die Versicherungsbranche in den nächsten Jahren entwickeln? Und wie können wir als christliche Gewerkschaft diese Entwicklung sinnvoll begleiten? 

Experten prognostizieren eine deutliche Verringerung der Marktteilnehmer. Es wird mit weniger Vermittlern, weniger Maklerpools (z. B. nur noch etwa 10 große Akteure) und weniger Versicherern gerechnet. Bis 2030 wird erwartet, dass die KI eigenständig Versicherungspolicen abschließen und verwalten kann. Dies führt zu einer präziseren Risikobewertung und hochgradig personalisierten Angeboten.

Der klassische Versicherungskaufmann wird zunehmend durch technologische Tools unterstützt oder von diesen ersetzt. Dennoch bleibt die persönliche Beratung wichtig, da der Bedarf an menschlicher Expertise bei sensiblen und sehr komplexen Themen bestehen bleibt. Durch die Auswertung großer Datenmengen können Versicherer Tarife in Echtzeit an das Verhalten oder die Lebenssituation der Kunden anpassen (z. B. nutzungsbasierte Versicherungen).

Dieser Wandel erfordert genau das was wir schon seit Jahren fordern, einen neuen/angepassten Manteltarifvertrag der sich auf die Arbeitsrealität der Zukunft einstellt und auch die Berufsprofile neu definiert und die Welt des Innen- und Außendienstes zusammenführt. Die aktuellen Verhandlungen zwischen dem AGV und Verdi zu Mantelthemen reichen hierzu nicht aus.

Auch an die Betriebsräte von Morgen wird die Mitbestimmung im Bereich KI ganz neue Anforderungen stellen und wir als christliche Gewerkschaft werden hier entsprechende Fortbildungen und sachgerechte Begleitungen anbieten müssen. 

Die DHV und der CGB werden sich diesen Herausforderungen professionell und zielgerichtet stellen.

Johann Lindmeier 
DHV-Landesvorsitzender Bayern
Mitglied der Bundesfachgruppe Versicherungen