Private Versicherungen: MTV 2030

Wohin wird sich die Versicherungsbranche in den nächsten Jahren entwickeln? Und wie können wir als christliche Gewerkschaft diese Entwicklung sinnvoll begleiten? 

Experten prognostizieren eine deutliche Verringerung der Marktteilnehmer. Es wird mit weniger Vermittlern, weniger Maklerpools (z. B. nur noch etwa 10 große Akteure) und weniger Versicherern gerechnet. Bis 2030 wird erwartet, dass die KI eigenständig Versicherungspolicen abschließen und verwalten kann. Dies führt zu einer präziseren Risikobewertung und hochgradig personalisierten Angeboten.

Der klassische Versicherungskaufmann wird zunehmend durch technologische Tools unterstützt oder von diesen ersetzt. Dennoch bleibt die persönliche Beratung wichtig, da der Bedarf an menschlicher Expertise bei sensiblen und sehr komplexen Themen bestehen bleibt. Durch die Auswertung großer Datenmengen können Versicherer Tarife in Echtzeit an das Verhalten oder die Lebenssituation der Kunden anpassen (z. B. nutzungsbasierte Versicherungen).

Dieser Wandel erfordert genau das was wir schon seit Jahren fordern, einen neuen/angepassten Manteltarifvertrag der sich auf die Arbeitsrealität der Zukunft einstellt und auch die Berufsprofile neu definiert und die Welt des Innen- und Außendienstes zusammenführt. Die aktuellen Verhandlungen zwischen dem AGV und Verdi zu Mantelthemen reichen hierzu nicht aus.

Auch an die Betriebsräte von Morgen wird die Mitbestimmung im Bereich KI ganz neue Anforderungen stellen und wir als christliche Gewerkschaft werden hier entsprechende Fortbildungen und sachgerechte Begleitungen anbieten müssen. 

Die DHV und der CGB werden sich diesen Herausforderungen professionell und zielgerichtet stellen.

Johann Lindmeier 
DHV-Landesvorsitzender Bayern
Mitglied der Bundesfachgruppe Versicherungen 

KOALITIONSKLAUSUR GREIFT CGB-FORDERUNGEN NACH ENERGIEPREISBREMSEN UND INFLATIONSAUSGLEICHPRÄMIEN AUF

CDU/CSU und SPD haben sich in ihrer zweitägigen Koalitionsklausur in Berlin für eine befristete Senkung der Energiesteuer auf Diesel und Benzin sowie auf die Ermöglichung der Zahlung von steuer- und abgabenfreien Entlastungsprämien von bis zu 1000 Euro an Arbeitnehmer geeinigt. Sie haben damit Forderungen aufgegriffen, die die der Bremer CGB am 13. März in einer Pressemitteilung veröffentlicht hatte.

Die jetzt von den Koalitionspartnern vereinbarten finanziellen Entlastungen für Bürgerinnen und Bürger sind nach Auffassung der christlichen Gewerkschaften allerdings nicht ausreichend und zeitlich zu eng befristet. Der CGB hatte für eine auf maximal zwei Jahre begrenzte Energiepreisbremse für Gas, Heizöl und Strom sowie für die zeitlich begrenzte Wiedereinführung der Möglichkeit zur Vereinbarung steuer- und sozialabgabenfreier Inflationsausgleichprämien von bis zu 3.000 Euro auf betrieblicher und tarifvertraglicher Ebene plädiert. Für Empfänger von Leistungen der Grundsicherung sowie für bafögberechtigte Studierende hatte der CGB darüber hinaus Inflationskompensationszahlungen vorgeschlagen.

Der CGB verweist darauf, dass trotz der im Iran-Krieg vereinbarten befristeten Waffenruhe kein Kriegsende absehbar ist und nach der von den USA angekündigten Sperrung der Straße von Hormus vielmehr eine neue Eskalationsstufe droht. Mit einer schnellen Senkung der Rohölpreise ist damit nicht zu rechnen. Den Bundesbürgern droht daher nach Auffassung der christlichen Gewerkschaften weiterhin die Gefahr eines Preisschocks bei Heizen, Tanken und Lebensmitteln, der höher ausfallen und länger dauern dürfte als der zu Beginn des Ukrainekriegs.

Die Ampelregierung hatte zu Beginn des Ukrainekrieges mit den Preisbremsen bei Heizung und Strom sowie mit der steuer- und sozialabgabenfreien Inflationsausgleichprämie für eine schnelle finanzielle Entlastung der Bürger gesorgt. Der CGB erwartet von der unionsgeführten Bundesre-gierung nunmehr endlich ein ebenso schnelles und entschlossenes Handeln und ein Ende des wochenlangen öffentlichen Koalitionsstreits um Entlastungsmöglichketen der Verbraucher ange-sichts der hohen Energie- und Lebensmittelpreise. CGB-Landesvorsitzender Peter Rudolph: „Der Bundeskanzler hat eine Richtlinienkompetenz. Er sollte davon auch Gebrauch machen !“

CGB zur Regierungserklärung von Bundeskanzler Merz: Wirtschaftliche Dynamik braucht soziale Bodenhaftung

Der Christliche Gewerkschaftsbund Deutschlands (CGB) nimmt die Regierungserklärung von Bundeskanzler Friedrich Merz zum anstehenden Europäischen Rat zum Anlass einer kritischen Stellungnahme. Der CGB begrüßt den Fokus auf Wettbewerbsfähigkeit und Entbürokratisierung, mahnt jedoch an, dass der angekündigte Umbau der Sozialsysteme nicht zu Lasten der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer gehen darf.

Der Bundesvorsitzende des CGB Henning Röders kommentiert die Rede des Kanzlers mit einer gemischten Bilanz. Es ist richtig und notwendig, dass Deutschland und Europa in einer veränderten Weltordnung ihre Handlungsfähigkeit zurückgewinnen wollen. Die Betonung von Freiheit, Eigenverantwortung und der Stärkung des Mittelstandes findet ebenso unsere Unterstützung, da sichere Arbeitsplätze eine starke wirtschaftliche Basis voraussetzen.

Besonders positiv bewertet Henning Röders das Ziel, den europäischen Binnenmarkt zu vertiefen und das sogenannte „28. Regime“ für Start-ups und innovative Unternehmen einzuführen. Die Reduzierung von bürokratischen Wachstumshürden sei längst überfällig, um insbesondere das Handwerk und mittelständische Industriebetriebe zu entlasten. „Wenn unsere Unternehmen weniger Zeit mit Formularen und mehr Zeit mit Innovationen verbringen, sichert das langfristig den Wohlstand in unserem Land“, erklärt Henning Röders hierzu.

Kritisch sieht der CGB hingegen die Ankündigung einer „grundlegenden Reform“ der sozialen Sicherungssysteme, insbesondere bei der Rente und Krankenversicherung. Der Kanzler sprach von einer Überprüfung der Systeme, die bis Juli konkrete Formen annehmen soll.

„Wir als CGB werden die Bundesregierung an ihrem Versprechen messen, die Potenziale des Landes zu heben. Das darf jedoch nicht bedeuten, dass das soziale Netz einseitig löchrig wird. Für uns als CGB ist klar: Eine Reform der Rente und Pflege muss den Prinzipien der Solidarität und Subsidiarität folgen. Wer ein Leben lang gearbeitet hat, muss sich auf eine stabile Absicherung verlassen können. Wirtschaftliche Freiheit darf nicht mit sozialer Unsicherheit erkauft werden“, stellt der Bundesvorsitzende Henning Röders klar.

Der CGB fordert die Bundesregierung daher dringend auf, bei den anstehenden Reformen den Dialog mit den Sozialpartnern zu suchen. Der „Mut zum Experiment“, den der Kanzler einfordere, darf nicht zu einem Risiko für die soziale Stabilität in Deutschland werden.

„Wir sind bereit, den Weg der Modernisierung mitzugehen, solange der Mensch im Mittelpunkt der Politik bleibt und nicht zum reinen Kostenfaktor einer wettbewerbsorientierten Agenda degradiert wird“, so Henning Röders abschließend.



CGB gratuliert Wahlsieger in Rheinland-Pfalz Gordon Schnieder und mahnt gleichzeitig soziale Ausgewogenheit an

Nach dem deutlichen Sieg der CDU bei der gestrigen Landtagswahl in Rheinland-Pfalz gratuliert der Christliche Gewerkschaftsbund Deutschlands (CGB) dem Spitzenkandidaten Gordon Schnieder zum historischen Erfolg. Der CGB verbindet seine Glückwünsche aber auch mit dem dringenden Appell, bei der anstehenden Regierungsbildung die soziale Ausgewogenheit und die Interessen der Arbeitnehmerschaft stärker ins Zentrum der politischen Agenda zu rücken.

Nach 35 Jahren unter sozialdemokratischer Führung steht Rheinland-Pfalz vor einer politischen Zäsur. Das vorläufige Endergebnis, das die CDU mit rund 31 % als stärkste Kraft sieht, verdeutlicht den Wunsch der Wähler nach einem neuen Kurs. Gleichzeitig warnt der CGB vor der sozialen Spaltung, die sich im starken Abschneiden populistischer Kräfte widerspiegelt.

Henning Röders, der Bundesvorsitzende des CGB erklärt dazu: „Wir gratulieren Gordon Schnieder und der rheinland-pfälzischen CDU zu diesem klaren Wählerauftrag. Ein politischer Neuanfang bietet immer die Chance, verkrustete Strukturen aufzubrechen. Doch ein echter Aufbruch gelingt nur, wenn er sozial flankiert wird. Die Menschen in Rheinland-Pfalz – insbesondere jene mit mittleren und geringen Einkommen – brauchen die Gewissheit, dass die künftige Landesregierung ihre Sorgen vor Inflation und steigenden Lebenshaltungskosten ernst nimmt.“

Der CGB sieht in dem Wahlergebnis eine klare Aufforderung an die künftige Koalition, die christlich-sozialen Wurzeln der Politik zu stärken. Henning Röders betont: „Soziale Ausgewogenheit ist kein ‚Nice-to-have‘, sondern das Fundament für den gesellschaftlichen Zusammenhalt. Wir fordern die künftigen Regierungspartner auf, den Schutz der Tarifautonomie, die Stärkung des Ehrenamtes und eine gerechte Lastenverteilung bei den Energiekosten ganz oben auf die Prioritätenliste zu setzen.“

Darüber hinaus erwartet der CGB mehr Investitionen in Bildung und Pflege. “Eine zukunftsfeste Politik muss die Arbeitsbedingungen in den sozialen Kernbereichen massiv verbessern.“, erklärt Henning Röders weiter.

Rheinland-Pfalz braucht aus Sicht des CGB jetzt eine stabile Regierung, die nicht nur wirtschaftliche Impulse setzt, sondern den sozialen Kompass fest im Blick behält.

CGB zur Regierungserklärung von Bundeskanzler Merz: Wirtschaftliche Dynamik braucht soziale Bodenhaftung

Der Christliche Gewerkschaftsbund Deutschlands (CGB) nimmt die Regierungserklärung von Bundeskanzler Friedrich Merz zum anstehenden Europäischen Rat zum Anlass einer kritischen Stellungnahme. Der CGB begrüßt den Fokus auf Wettbewerbsfähigkeit und Entbürokratisierung, mahnt jedoch an, dass der angekündigte Umbau der Sozialsysteme nicht zu Lasten der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer gehen darf.

Der Bundesvorsitzende des CGB Henning Röders kommentiert die Rede des Kanzlers mit einer gemischten Bilanz. Es ist richtig und notwendig, dass Deutschland und Europa in einer veränderten Weltordnung ihre Handlungsfähigkeit zurückgewinnen wollen. Die Betonung von Freiheit, Eigenverantwortung und der Stärkung des Mittelstandes findet ebenso unsere Unterstützung, da sichere Arbeitsplätze eine starke wirtschaftliche Basis voraussetzen.

Besonders positiv bewertet Henning Röders das Ziel, den europäischen Binnenmarkt zu vertiefen und das sogenannte „28. Regime“ für Start-ups und innovative Unternehmen einzuführen. Die Reduzierung von bürokratischen Wachstumshürden sei längst überfällig, um insbesondere das Handwerk und mittelständische Industriebetriebe zu entlasten. „Wenn unsere Unternehmen weniger Zeit mit Formularen und mehr Zeit mit Innovationen verbringen, sichert das langfristig den Wohlstand in unserem Land“, erklärt Henning Röders hierzu.

Kritisch sieht der CGB hingegen die Ankündigung einer „grundlegenden Reform“ der sozialen Sicherungssysteme, insbesondere bei der Rente und Krankenversicherung. Der Kanzler sprach von einer Überprüfung der Systeme, die bis Juli konkrete Formen annehmen soll.

„Wir als CGB werden die Bundesregierung an ihrem Versprechen messen, die Potenziale des Landes zu heben. Das darf jedoch nicht bedeuten, dass das soziale Netz einseitig löchrig wird. Für uns als CGB ist klar: Eine Reform der Rente und Pflege muss den Prinzipien der Solidarität und Subsidiarität folgen. Wer ein Leben lang gearbeitet hat, muss sich auf eine stabile Absicherung verlassen können. Wirtschaftliche Freiheit darf nicht mit sozialer Unsicherheit erkauft werden“, stellt der Bundesvorsitzende Henning Röders klar.

Der CGB fordert die Bundesregierung daher dringend auf, bei den anstehenden Reformen den Dialog mit den Sozialpartnern zu suchen. Der „Mut zum Experiment“, den der Kanzler einfordere, darf nicht zu einem Risiko für die soziale Stabilität in Deutschland werden.

„Wir sind bereit, den Weg der Modernisierung mitzugehen, solange der Mensch im Mittelpunkt der Politik bleibt und nicht zum reinen Kostenfaktor einer wettbewerbsorientierten Agenda degradiert wird“, so Henning Röders abschließend.

Berlin, im März 2026

Irankrieg: CGB fordert die Vorbereitung zur Wiederinkraftsetzung von Gas- Heizöl- und Strompreisbremse sowie der Inflationsausgleichsprämie

Der von den USA und Israel geführte Krieg gegen den Iran hat die Welt in Aufruhr gesetzt. Das Gespenst der Inflation und von explodierenden Gas- und Heizölpreisen ist zurückgekehrt und realer denn je.

CGB-Bundesvorsitzender Henning Röders:  Mit der Sperrung der Straße von Hormus ist die Versorgung der Welt mit Öl und Flüssiggas empfindlich getroffen. Es ist unwahrscheinlich, dass der Iran nach ein paar Tagen Bombardierungen klein beigeben wird. Für Deutschland bedeutet das, dass nach Russland der zweite wichtige Stützpfeiler für die Versorgung mit Öl und Gas weggebrochen ist. Den Bundesbürgern droht ein Preisschock bei Lebensmitteln, Heizen und Tanken, der sehr wahrscheinlich noch höher ausfallen und länger als zu Beginn des Ukrainekriegs dauern wird. Denn Alternativen zur Behebung dieses Versorgungsengpasses gibt es kaum mehr.

Die Ampelregierung hatte zu Beginn des Ukrainekrieges mit den Preisbremsen bei Heizung und Strom sowie mit der steuer- und sozialabgabenfreie Inflationsausgleichsprämie die richtigen Maßnahmen ergriffen, um die Lage zu stabilisieren. Der CGB fordert von der schwarz-roten Koalition ein ähnlich entschlossenes Handeln und als Signal an die Bundesbürger zumindest die Vorbereitung der gesetzlichen Grundlagen zur Wiedereinführung dieser Instrumente. Bundesregierung und Bundestag sollten in der Lage sein, schnell die entsprechenden Gesetze zu verabschieden, sollte der Irankrieg länger als die von US-Präsident Trump veranschlagten vier Wochen dauern.

 

 

Statement des CGB-Bundesvorsitzenden Henning Röders zur Verabschiedung des Bundestariftreuegesetzes:

Mit dem Bundestariftreuegesetz in seiner verabschiedeten Form hat die schwarz-rote Bundesregierung eine große Chance verpasst, die Tarifbindung in Deutschland wesentlich zu steigern. 

Mit der Nichtgeltung des Gesetzes für verteidigungs- und sicherheitsspezifische Aufträge, Konzessionen und Bedarfsdeckungen sowie mit dem hohen Auftragsschwellenwert von 50.000 Euro hat die Bundesregierung einen weitgefassten Vergabebereich aus dem Anwendungsbereich des Gesetzes herausgenommen. Zudem kann die Anwendung eines Tarifvertrages blockiert werden, wenn ausnahmsweise das öffentliche Interesse fehlt. Das Bundestariftreuegesetz weist damit gewichtige Regelungslücken auf. 

Noch schwerer wiegt die Maßgabe, dass die Arbeitsbedingungen des repräsentativen Tarifvertrags Grundlage der bindenden Rechtsverordnung sein sollen. Diese Maßgabe missachtet die Tatsache, dass die Tariflandschaft in Deutschland in vielen Bereichen nicht von einem maßgebenden Tarifvertrag, sondern von einer Vielfalt von Branchen-, Regional- und Haustarifverträgen geprägt ist. Insbesondere Haustarifverträge werden nicht als maßgebend für die bindende Rechtsverordnung in Betracht kommen können.

Ein weiterer schwerer Webfehler des Bundestariftreuegesetzes ist, dass sich die für die Rechtsverordnung maßgebenden Inhalte nur auf wenige Punkte beziehen:

  • die Entlohnung
  • der bezahlte Mindestjahresurlaub sowie
  • die Höchstarbeitszeiten, Mindestruhezeiten und Ruhepausenzeiten

Ein Tarifwerk regelt aber eine Vielzahl weiterer Arbeitsbedingungen! Zudem gilt für Einmalaufträge und für kurzlaufende Aufträge mit einer Dauer von bis zu zwei Monaten nur die Entlohnung als maßgebende Arbeitsbedingung.  

Der CGB beurteilt das Bundestariftreuegesetz als einen Angriff auf die vielfältige Tariflandschaft in Deutschland. Es droht das Szenario, dass Unternehmen, die sich um Bundesaufträge bemühen, bestehende, nicht repräsentative Tarifverträge, die in den maßgebenden Arbeitsbedingungen differieren, aufkündigen und sich allein an den in § 5 des Gesetzes aufgeführten wenigen Maßgaben orientieren. Zumindest besteht für bislang tariflose Unternehmen, die sich um einen Bundesauftrag bewerben, keine Veranlassung, sich einer Tarifbindung zu unterziehen. Die Tarifbindung wird damit sehr wahrscheinlich mit dem Bundestariftreuegesetz eher abnehmen als zunehmen!

Der CGB hatte im Herbst 2025 in einem offenen Brief an die Bundesregierung und an die Abgeordneten des Deutschen Bundestages vorgeschlagen, dass Unternehmen, die sich um einen Bundesauftrag bewerben, nachweisen, dass sie:

  • entweder einen bestehenden Haustarifvertrag anwenden,
  • oder den Nachweis einer Mitgliedschaft in einem tarifgebundenen Arbeitgeberverband erbringen
  • oder eidesstattlich erklären, welchen Tarifvertrag sie anwenden.

Es ist eine vertane Chance, dass die Bundesregierung und der Bundestag diesen Vorschlag nicht aufgenommen, sondern ein Gesetz verabschiedet haben, das einerseits vor Bürokratie nur so strotzt, und das andererseits dem Ziel, mehr Tarifbindung in Deutschland durchzusetzen, einen Bärendienst erweist. 

 

Stellungnahme zur geplanten Reform des Arbeitszeitgesetzes: Der lange Tag – und das kurze Gedächtnis der Politik

Acht Stunden Arbeit – Acht Stunden Leben – Acht Stunden Schlaf

Das 8-8-8-Prinzip ist keine sentimentale Erinnerung aus der Frühzeit der Gewerkschaften. Es ist eine der zentralen Errungenschaften moderner Arbeitsgesellschaften – erkämpft, verteidigt und immer wieder bestätigt durch Arbeitsmedizin, Unfallstatistiken und soziale Erfahrung.

Und doch steht es erneut zur Disposition.

Die Bundesregierung plant eine grundlegende Reform des Arbeitszeitgesetzes. Die tägliche Höchstarbeitszeit von acht Stunden soll fallen, ersetzt durch eine wöchentliche Arbeitszeitgrenze. Was nach technischer Modernisierung klingt, ist in Wahrheit ein Paradigmenwechsel im Arbeitsschutz.

Künftig sollen Arbeitstage von bis zu 13 Stunden möglich sein – ausgeglichen an anderen Tagen, theoretisch freiwillig, praktisch hoch problematisch. 

Für Flexibilität mit Verantwortung – und gegen die Abschaffung des Acht-Stunden-Tages

Die geplante Reform des Arbeitszeitgesetzes, insbesondere die Abkehr von der täglichen Höchstarbeitszeit zugunsten einer rein wöchentlichen Betrachtung, stellt einen tiefgreifenden Eingriff in bewährte arbeitsrechtliche Schutzmechanismen dar. Als Gewerkschaft stehen wir Neuerungen grundsätzlich offen gegenüber. Flexibilität kann sinnvoll sein – wenn sie verantwortungsvoll ausgestaltet ist und den Schutz der Beschäftigten nicht schwächt.

Genau hier sehen wir erheblichen Klärungsbedarf.

Der Acht-Stunden-Tag ist ein Schutzinstrument – kein Anachronismus

Der Acht-Stunden-Tag ist keine ideologische Setzung, sondern ein über Jahrzehnte bewährter arbeits- und gesundheitspolitischer Mindeststandard. Er schützt nicht abstrakte Wochenarbeitszeiten, sondern den einzelnen Arbeitstag – und damit die unmittelbare körperliche und mentale Belastbarkeit der Beschäftigten.

Die Möglichkeit, Arbeitstage von bis zu 12 oder 13 Stunden zuzulassen, auch bei späterem Ausgleich, bedeutet faktisch eine Entgrenzung des Arbeitstags. Dies erhöht nachweislich das Risiko von Erschöpfung, Fehlern und Arbeitsunfällen und widerspricht dem Grundgedanken des präventiven Arbeitsschutzes.

Flexibilität braucht klare Grenzen

Wir erkennen an, dass moderne Arbeitsformen, Saisonarbeit und projektbezogene Tätigkeiten flexible Lösungen erfordern. Doch Flexibilität darf nicht einseitig zu Lasten der Beschäftigten gehen.

In der betrieblichen Realität entscheidet selten der Arbeitnehmer über die Länge seines Arbeitstags. Wo Machtungleichgewichte bestehen, wird „freiwillige Flexibilität“ schnell zur faktischen Erwartung. Der Wegfall der täglichen Höchstarbeitszeit verschiebt Verantwortung vom Gesetzgeber auf den Einzelnen – und schwächt damit kollektive Schutzrechte.

Längere Arbeitstage lösen keine strukturellen Probleme

Die Reform wird unter anderem mit Fachkräftemangel und besserer Vereinbarkeit von Beruf und Familie begründet. Diese Argumentation überzeugt nicht.

Arbeitsplätze werden nicht attraktiver, wenn Arbeitstage länger werden. Im Gegenteil: Viele Beschäftigte verlassen Branchen, weil Arbeitszeiten unplanbar, belastend und schwer mit privaten Verpflichtungen vereinbar sind. Mehr Stunden pro Tag verschärfen diese Probleme, statt sie zu lösen.

Unser Standpunkt

Wir sprechen uns nicht gegen Reformen aus.
Wir sprechen uns gegen den Abbau bewährter Schutzstandards aus.

Eine Modernisierung des Arbeitszeitrechts muss:

  • den Acht-Stunden-Tag als Regelschutz erhalten,
  • Ausnahmen klar begrenzen und tariflich absichern,
  • und die Gesundheit der Beschäftigten ausdrücklich in den Mittelpunkt stellen.

Alles andere wäre ein Rückschritt im Arbeitsschutz – und ein falsches Signal an diejenigen, die dieses Land täglich am Laufen halten.

Fazit

Wirtschaftliche Leistungsfähigkeit und sozialer Ausgleich sind keine Gegensätze. Sie bedingen einander. Ein Arbeitszeitrecht, das Belastungsgrenzen aufweicht, gefährdet beides.

Der Acht-Stunden-Tag ist kein Hindernis für Fortschritt.
Er ist eine Voraussetzung für nachhaltige Arbeit die alte Forderung der Gewerkschaften 8-8-8 bleibt so unsere Leitlinie!

Warum die DHV auch heute eine Gewerkschaft ist – und warum die fehlende Tariffähigkeit ungerecht ist

Viele fragen sich: Kann eine Organisation überhaupt noch Gewerkschaft sein, wenn sie in Deutschland keine Tarifverträge mehr abschließen darf?
Die klare Antwort lautet: Ja. Die DHV ist weiterhin eine Gewerkschaft. Und gerade die fehlende Tariffähigkeit zeigt, wie ungerecht das System geworden ist.

Eine Gewerkschaft definiert sich nicht allein durch einen formalen Status, den Gerichte vergeben oder entziehen. Eine Gewerkschaft ist eine Solidargemeinschaft von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, die sich zusammenschließen, um ihre Interessen gemeinsam zu vertreten. Genau das tut die DHV – seit über 125 Jahren.

Die DHV organisiert Beschäftigte, berät sie, vertritt sie arbeitsrechtlich, begleitet betriebliche Auseinandersetzungen und kämpft politisch für faire Arbeitsbedingungen. All das sind klassische, unverzichtbare Gewerkschaftsaufgaben. Diese Aufgaben verschwinden nicht, nur weil ein Gericht das Tarifrecht entzieht.

Die heutige fehlende Tariffähigkeit der DHV ist deshalb kein Beweis für einen fehlenden Status als Gewerkschaft – sie ist das Ergebnis einer rechtlichen Entscheidung, die auf einer besonderen deutschen Doktrin beruht: der Mächtigkeitsrechtsprechung. Diese knüpft Gewerkschaftsrechte nicht an tatsächliche Arbeit oder Geschichte, sondern an Größe und Macht.
Das ist ungerecht!

Denn die DHV hat jahrzehntelang bewiesen, dass sie tariffähig war. Über 25.000 Tarifverträge seit den 1950er Jahren sind kein Zufall, sondern Ausdruck realer Durchsetzungsfähigkeit. Diese Geschichte wurde nicht widerlegt, sondern ignoriert. Eine funktionierende Gewerkschaft wurde nicht wegen Versagens ausgeschlossen, sondern wegen eines Systems, das Vielfalt nicht zulässt.

Besonders problematisch ist: Die Tariflosigkeit trifft nicht „die Organisation“, sondern die Mitglieder. Menschen, die sich bewusst für die DHV entschieden haben, wird ihr Grundrecht auf kollektive Interessenvertretung eingeschränkt – nicht, weil sie etwas falsch gemacht hätten, sondern weil ihre Gewerkschaft nicht zum dominierenden Modell passt.

In einer demokratischen Gesellschaft darf so etwas nicht normal sein. Koalitionsfreiheit bedeutet nicht nur das Recht, eine Gewerkschaft zu gründen, sondern auch das Recht, wirksam tätig zu sein. Eine Gewerkschaft künstlich tariflos zu halten, heißt, sie politisch zu neutralisieren. Das widerspricht dem Geist der Grundrechte.
Deshalb ist es richtig und notwendig, dass die DHV diesen Zustand nicht akzeptiert. Der Gang nach Straßburg ist kein Trotzakt, sondern der Versuch, ein einfaches Prinzip durchzusetzen:
Gewerkschaftsrechte dürfen nicht von Macht, Größe oder politischer Nähe abhängen!

Die DHV ist eine Gewerkschaft, weil sie Mitglieder hat, Verantwortung übernimmt und Solidarität lebt.

Die Tariflosigkeit ist kein Makel der DHV – sie ist ein Problem des Systems, das genau deshalb jetzt überprüft wird.

 

Statement des CGB-Bundesvorsitzenden Henning Röders zur Betriebsratswahlempfehlung des SPD-Parteivorstands:

„Betriebsratswahlen sind keine DGB-Veranstaltungen!“

Die Wahlempfehlung des SPD-Parteivorstands, der zur Unterstützung der DGB-Gewerkschaften bei den anstehenden Betriebsratswahlen aufruft, ist demokratieverachtend und damit ein Tiefpunkt in der Historie dieser traditionsreichen Partei.

Die Betriebsratswahlen sind eine demokratische Errungenschaft, die allen Beschäftigten zusteht – egal, ob sie gewerkschaftlich organisiert sind oder nicht. Das Betriebsverfassungsgesetz gewährt allen Gewerkschaften, aber auch Arbeitnehmerlisten und den einzelnen Arbeitnehmer/innen das Recht, sich als Kandidaten/innen für die Betriebsratswahl aufzustellen. Es gibt keine „guten DGB´ler“ einerseits und andererseits die „anderen nicht empfehlenswerten Vorschläge“. Es gibt in Deutschland nicht nur die DGB-Gewerkschaften, sondern viele andere Gewerkschaften, die sich im Christlichen Gewerkschaftsbund Deutschlands (CGB), im Deutschen Beamtenbund (DBB) oder überhaupt nicht in einem gewerkschaftlichen Dachverband organisieren. Und darüber hinaus gibt es eine Vielzahl von Arbeitnehmern/innen, die nicht auf einer Gewerkschaftsliste kandidieren wollen.

Es fällt immer schwerer, Arbeitnehmer/innen für eine Kandidatur zum Betriebsrat zu gewinnen. Ein Engagement im Betriebsrat ist mit viel Zeit, schweren Entscheidungen und oftmals auch mit Nachteilen in der betrieblichen Karriere verbunden. Die Tatsache, dass nur noch etwa ein Drittel der Beschäftigten von einem Betriebsrat vertreten werden und dass in über 90 Prozent der Kleinbetriebe überhaupt kein Betriebsrat existiert, spricht eine deutliche Sprache. 

Als Partei, die immer noch den Anspruch erhebt, eine Arbeiterpartei zu sein, stünde es der SPD gut, in ihrem Betriebsratswahlaufruf Neutralität walten zu lassen und keine Partei zugunsten eines bestimmten Gewerkschaftsdachverbands zu nehmen. Angesichts eines solchen Verhaltens darf sich die SPD nicht wundern, wenn sie weiter im niedrigen Umfrageniveau verharrt.

Die Parteien und insbesondere die SPD als Regierungspartei haben sich aus den Betriebsratswahlen herauszuhalten. Sie sind in ihrer Funktion als Regierungspartei bzw. Opposition zu Neutralität verpflichtet! Zu Wahlaufrufen berechtigt sind allein die Akteure der Betriebsratswahlen! Als Bundesvorsitzender des Dachverbands der zu den Betriebsratswahlen antretenden christlichen Gewerkschaften und ihrer Mitglieder rufe ich die im CGB organisierten Arbeitnehmer/innen mit  SPD-Parteimitgliedschaft auf, den Wahlaufruf ihrer Partei zu ignorieren und ihre Stimme den Kandidaten/innen ihrer CGB-Gewerkschaft zu geben!