Geplante Verschärfung der Krankschreibung: Vertrauen statt mehr Bürokratie und Verunsicherung!

Die von der Bundesregierung angekündigten Pläne, die telefonische Krankschreibung abzuschaffen und künftig bereits ab dem ersten Krankheitstag grundsätzlich eine ärztliche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung zu verlangen, sehen wir aus Sicht einer christlichen Gewerkschaft kritisch. 

Kranke Arbeitnehmer sind keine potentiellen Risikofaktoren für den Standort Deutschland!

Das Arbeitsverhältnis lebt von gegenseitigem Vertrauen, Pflichtbewusstsein und Ehrlichkeit. Wer wie Bundeskanzler Merz die geplante Gesetzesverschärfung mit exorbitant gestiegenen Krankenständen begründet und diese Entwicklung als Wettbewerbsnachteil für Deutschland darstellt, stellt den Generalverdacht auf, dass viele Arbeitnehmer Simulanten sind, mit ihrem pflichtwidrigen Verhalten Vertrauensmissbrauch betreiben und dem Standort Deutschland schaden! Das ist politischer Populismus und entbehrt jeglicher seriöser Faktengrundlage! Die überwältigende Mehrheit der Beschäftigten meldet sich nicht leichtfertig krank, sondern erscheint häufig sogar trotz gesundheitlicher Beschwerden am Arbeitsplatz. Dieses Verantwortungsbewusstsein verdient Anerkennung und nicht zusätzliches Misstrauen.

Mehr Bürokratie statt weniger

Die geplanten Regelungen führen nicht zu einer Entlastung, sondern zu mehr Bürokratie. Millionen zusätzlicher Arztbesuche werden notwendig, obwohl sich viele Erkrankungen – etwa Erkältungen oder Magen-Darm-Infekte – innerhalb weniger Tage von selbst auskurieren. Wertvolle Arzttermine werden dadurch blockiert und fehlen anschließend für schwerer erkrankte Patientinnen und Patienten. Gerade in ländlichen Regionen oder bei ohnehin überlasteten Hausarztpraxen werden längere Wartezeiten die Folge sein.

Gesundheitsschutz bedeutet auch Infektionsschutz

Die telefonische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung wurde eingeführt, um unnötige Infektionsrisiken zu vermeiden. Wer mit Fieber oder einer ansteckenden Virusinfektion gezwungen wird, eine Arztpraxis aufzusuchen, gefährdet andere Patientinnen und Patienten sowie das medizinische Personal. Eine moderne Gesundheitsversorgung sollte digitale Möglichkeiten sinnvoll nutzen, statt bewährte Verfahren wieder abzuschaffen.

Zusätzliche Belastung für Arbeitnehmer

Die Pflicht, bereits am ersten Krankheitstag persönlich eine Arztpraxis aufsuchen zu müssen, bedeutet insbesondere für Beschäftigte im Schichtdienst, Alleinerziehende, ältere Arbeitnehmer oder Menschen ohne wohnortnahe medizinische Versorgung eine erhebliche zusätzliche Belastung. Wer krank ist, sollte sich erholen können – und nicht zunächst stundenlang im Wartezimmer sitzen müssen.

Missbrauch darf nicht zum Maßstab werden

Selbstverständlich müssen missbräuchliche Krankschreibungen verhindert werden. Dafür bestehen jedoch bereits heute ausreichende rechtliche Möglichkeiten. Arbeitgeber können nach geltendem Recht schon jetzt eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ab dem ersten Krankheitstag verlangen und bei begründeten Zweifeln den Medizinischen Dienst einschalten. Ein pauschaler Generalverdacht gegenüber allen Beschäftigten ist deshalb weder erforderlich noch verhältnismäßig. 

Christlich-soziale Verantwortung statt Misstrauenskultur

Die christliche Soziallehre stellt die Würde des Menschen und das Prinzip der Solidarität in den Mittelpunkt. Eine Arbeitswelt, die von Misstrauen geprägt ist, widerspricht diesem Leitbild. Arbeitnehmer sind keine Kostenfaktoren, sondern Menschen mit Verantwortung für ihre Familien, ihre Kolleginnen und Kollegen und ihre Betriebe. Eine Politik, die Gesundheitsschutz erschwert und Bürokratie erhöht, wird diesem Anspruch nicht gerecht.

Die DHV fordert daher:

  • Erhalt der telefonischen Krankschreibung für medizinisch geeignete Fälle.
  • Keine generelle Pflicht zur Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ab dem ersten Krankheitstag.
  • Vertrauen statt Generalverdacht gegenüber Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern.
  • Stärkung digitaler Gesundheitsangebote anstelle ihrer Abschaffung.
  • Entlastung der Arztpraxen statt zusätzlicher Bürokratie.
  • Maßnahmen gegen tatsächlichen Missbrauch nur dort, wo konkrete Anhaltspunkte bestehen.
  • Gesundheits- und Infektionsschutz müssen weiterhin Vorrang vor pauschalen Kontrollmaßnahmen haben.

Harm Marten Wellmann

 

 

EINZELHANDELSVERBAND STELLT SONNTAGSSCHUTZ DES GRUNDGESETZES IN FRAGE

Der Hauptgeschäftsführer des Handelsverband Deutschland (HDE), der Spitzenorganisation des deutschen Einzelhandels, Stefan Genth, hat sich gegenüber der BILD-Zeitung für allgemeine Sonntagsöffnungen des Einzelhandels ausgesprochen. Er hat damit den grundgesetzlich geschützten Sonntagsschutz in Frage gestellt und dies damit begründet, dass Einkaufen auch ein Freizeiterlebnis sei.

Der Christliche Gewerkschaftsbund und seine für den Handel zuständige Berufsgewerkschaft DHV weisen die HDE-Forderung als Missachtung des Grundgesetzes und der Bedeutung des Sonntags als Tag der Arbeitsruhe und der seelischen Erhebung zurück.

Peter Rudolph, Vorsitzender des CGB-Landesverbandes Bremen und stellvertretender Bundes-Vorsitzender der CDA/CGB-Arbeitsgemeinschaft: „Ich weiß nicht, für wen Herr Genth spricht. Die Mehrzahl der Einzelhandelsgeschäftsstelle nutzt bereits die bestehenden gesetzlichen Möglichkeiten zu Ladenöffnungen nicht aus. Der HDE sollte sich lieber mal Gedanken machen, wie die Insolvenzwelle im Einzelhandel und die damit verbundene Verödung der Innenstädte gestoppt werden kann. Wenn sich Filialisten wie DEPOT gezwungen sehen, 66 Filialen zu schließen und auch GALERIA als letzter großer Warenhauskonzern erneut in der Krise steckt, ist dies sicherlich nicht fehlender Möglichkeiten zu Sonntagsöffnungen geschuldet.“

Ladenöffnungen am Sonntag sind nach Auffassung von DHV und CGB auch kein Mittel zur Eindämmung des boomenden Online-Shopping. Wer seine Einkäufe lieber bequem am PC erledigt, wird auch am Sonntag nicht das „Einkaufserlebnis“ in der City suchen.

In der Abwägung zwischen den Forderungen des HDE nach Sonntagsöffnungen des Einzelhandel und dem Anspruch der Einzelhandelsbeschäftigten auf Sonntagsruhe haben für die christlichen Gewerkschaften die Belange der Einzelhandelsbeschäftigten eindeutig Vorrang vor Wirtschafts- oder Verbraucherinteresseninteressen. DHV und CGB erinnern daran, dass das Bundesverwaltungsgericht bereits 2014 in einer Entscheidung über Ausnahmen vom Verbot der Sonntagsarbeit deutlich gemacht hat, dass es keinen erheblichen Schaden i.S. des Gesetzes darstellt, „wenn der Schutz der Sonn- und Feiertagsruhe nicht hinter dem Wunsch zurücktreten muss, spontan auftretende Bedürfnisse auch sofort erfüllt zu bekommen.“

Ansprechpartner für die Medien und v.i.S.d.P.:

Peter Rudolph, Vorsitzender des CGB-Landesverbandes Bremen.

Stellungnahme des CGB zum Referentenentwurf des Arbeitszeitgesetzes

Grundhaltung: Der Christliche Gewerkschaftsbund (CGB) begrüßt grundsätzlich, dass der Referentenentwurf die Arbeitszeiterfassung gesetzlich regelt – als Reaktion auf die EuGH- (2019) und BAG-Urteile (2022). Er bewertet den Entwurf aber differenziert und kritisiert mehrere zentrale Punkte.

1. Arbeitszeiterfassung 

Der CGB unterstützt eine gesetzliche Klarstellung, lehnt aber die elektronische und arbeitstägliche Aufzeichnung als starren Regelfall ab. Bewährte nichtelektronische, aber überprüfbare Erfassungsformen (z. B. tabellarische Nachweise) sollen dauerhaft zulässig bleiben – besonders für kleinere Betriebe. Zudem warnt der CGB vor einer Zweckentfremdung der Erfassung zur digitalen Leistungs- und Verhaltenskontrolle.

2.Vertrauensarbeitszeit & flexible Modelle

Vertrauensarbeitszeit bleibt formal möglich und wird als sinnvoll anerkannt, sofern echte Eigenverantwortung besteht. Kritisiert wird, dass Abweichungen von starren Erfassungspflichten meist an Tarifbindung geknüpft sind – das benachteiligt Branchen ohne Tarifverträge (z. B. kleine Unternehmen, freie Berufe). Der CGB fordert rechtssichere flexible Modelle auch außerhalb tarifgebundener Strukturen, sofern Schutzmechanismen bestehen.

 3. Ruhezeiten

Die elfstündige Mindestruhezeit soll als Grundsatz erhalten bleiben. Der CGB ist offen für eng begrenzte, freiwillige und tariflich abgesicherte Ausnahmen (z. B. für Beschäftigte mit Familienverantwortung), lehnt aber einseitig vom Arbeitgeber angeordnete Abweichungen ab.

4. Werktägliche Höchstarbeitszeit

Klare Ablehnung der geplanten Möglichkeit, per Tarifvertrag die tägliche durch eine wöchentliche Höchstarbeitszeit zu ersetzen. Der Acht-Stunden-Tag gilt als unverzichtbarer Gesundheitsschutz; eine wöchentliche Betrachtung berge das Risiko sehr langer Einzelarbeitstage.

5. Gastronomie/Bäckereien

Wirtschaftliche Probleme dieser Branchen (Energiekosten, Fachkräftemangel, Wettbewerbsdruck) sollten nicht durch längere Arbeitszeiten, sondern durch Struktur-, Wirtschafts- und Tarifpolitik gelöst werden.

6. Sonntagsschutz

Der CGB lehnt die geplante Ausweitung der Sonntagsarbeit in Bäckereien/Konditoreien und öffentlichen Bibliotheken ab bzw. fordert engere Grenzen. Der verfassungsrechtlich geschützte Sonntag (Art. 140 GG i.V.m. Art. 139 WRV) dürfe nicht schrittweise ausgehöhlt werden; mildere Mittel (z. B. Selbstverbuchung in Bibliotheken) seien vorzuziehen.

Fazit: Der CGB fordert ein modernes, aber schutzorientiertes Arbeitszeitrecht: rechtssichere, technologieoffene Zeiterfassung, flexible Modelle auch ohne Tarifbindung, Erhalt der täglichen Höchstarbeitszeit und der Ruhezeiten sowie keine weitere Aufweichung des Sonntagsschutzes.

 

 

Statement des CGB-Bundesvorsitzenden Henning Röders zur Reformdiskussion:

Nun liegen auch die Empfehlungen der Rentenkommission auf dem Tisch. Zusammen mit der Gesundheits- und Pflegereform sowie mit dem Referentenentwurf zum Arbeitszeitgesetz hat die Bundesregierung große Reformvorhaben auf den Weg gebracht. Nach dem ausgefallenen letzten „Herbst der Reformen“ scheint sie nun ernsthaft liefern zu wollen und drückt aufs Tempo.

Aber Eile und Hast sind keine guten Ratgeber. Wenn nur wenige Tage nach dem Bericht der Gesundheitsreformkommission bereits ein Gesetzentwurf vorliegt und nur ein Monat danach von der Bundesregierung beschlossen wird, und wenn nur wenige Stunden nach der Veröffentlichung des Berichts der Rentenreformkommission Bundeskanzler Merz und Bundesarbeitsministerin Baas verkünden, dass die Vorschläge ein „Gesamtkunstwerk“ sind, keine „Rosinenpickerei“ stattfinden dürfe und es keine Alternative zu diesem Reformpaket gebe – dann erscheinen solche Handlungen und Verlautbarungen als Versuch, die Reformen möglichst ohne Berücksichtigung anderer Aspekte und ohne sachorientierte Abwägung von unterschiedlichen Argumenten und Standpunkten durchzudrücken. Solche Hauruckaktionen erinnern mich an die „Basta!“-Politik des ehemaligen Bundeskanzlers Schröder und der „Alternativlosigkeit“ der ehemaligen Bundeskanzlerin Angela Merkel. Beide Politikstile hatten den jeweiligen Bundesregierungen nicht gutgetan – hatten sie doch die linken und rechten Ränder des demokratischen Spektrums gestärkt und den schleichenden Niedergang der SPD und jetzt von CDU und CSU eingeläutet.

Die Verdrossenheit gegen die Parteien des demokratischen Spektrums ist groß. Bei den Wahlen im Herbst drohen CDU, SPD und Grüne ein Debakel. Dieses lässt sich nicht abwenden, indem diese bedeutenden Reformvorhaben in kürzester Zeit durchgedrückt werden – in der Hoffnung, dass die Bundesbürger möglichst schnell die beschlossenen Gesetze als gegeben abhaken. So kann die Bundesregierung nicht das historisch schlechte Vertrauen wettmachen. Nein, vielmehr muss genügend Zeit für Diskussionen und Abwägung der Sachargumente gegeben werden. Und nach der Verabschiedung der Reformen muss die Bundesregierung geschlossen und ohne Streit die verabschiedeten Gesetze vertreten. Nur so kann verloren gegangenes Vertrauen in den demokratischen Rechtsstaat wieder hergestellt werden.

„Kein Gesetz geht aus dem Bundestag so heraus, wie es hereingekommen ist.“ – Diese Maxime des großen SPD-Politikers Peter Struck sollten die Parlamentarier in ihren Beratungen zu den Reformen beherzigen und den Diskussionen genügenden Spielraum lassen. Die Verschiebung der geplanten Verabschiedung der Gesundheitsreform auf den 10. Juli geht zwar in die richtige Richtung. Besser wäre es jedoch, Gesundheits- und Rentenreform als großes Sozialversicherungsreformpaket gemeinsam zu beraten und zu verabschieden. Deshalb sollte die Gesundheitsreform mit Blick auf den Herbst behandelt werden.

CGB-Bremen: Erhöhung der Produktivität und Stärkung der Wirtschaftskraft zeitlich dringender als übereilte Sozialversicherungsreformen

Der Bremer CGB begrüßt die Verschiebung der Abstimmung über den Gesetzentwurf zur Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Stabilisierungsgesetz). Er hält auch die jetzt für den 10. Juli vorgesehene Abstimmung für verfrüht und plädiert dafür, im Herbst ein Gesamtpaket aus Krankenversicherungs-, Pflege- und Rentenreform zu beschließen.  

Fast drei Viertel der Deutschen glauben laut aktuellem ZDF-Politbarometer ohnehin nicht, dass die Bundesregierung ihre angekündigten Reformpakete bis zum Sommer vorlegt. Bundesregierung und Parlament sollten daher auf politische Schnellschüsse verzichten und sich Zeit nehmen für Reformen, die diesen Namen auch verdienen und auf breite gesellschaftliche Akzeptanz stoßen.

Der CGB verweist darauf, dass die Zweige der gesetzlichen Sozialversicherung nicht isoliert betrachtet werden können. Sparmaßnahmen in einem Zweig können durchaus zu Mehrkosten in einem anderen Zweig führen. So würde die geplante Absenkung der Rentenversicherungsbeiträge für pflegende Angehörige zwar die Pflegeversicherung finanziell entlasten, zugleich aber zu Beitragsverlusten bei der ebenfalls defizitären Arbeitslosenversicherung führen, um nur ein Beispiel zu nennen.

Drängender als die Reformen der gesetzlichen Sozialversicherung sind nach Auffassung des Bremer CGB alle Maßnahmen zur Stabilisierung der Wirtschaft. Alle Sozialleistungen müssen erwirtschaftet werden. Damit die deutsche Wirtschaft wieder floriert, bedarf es insbesondere eine Erhöhung der Produktivität, wie sie auch von vielen Ökonomen angemahnt wird. In Deutschland stagniert die Produktivität und befindet sich im internationalen Vergleich nur im Mittelfeld. Gerade als rohstoffarmes Land bedarf Deutschland jedoch hoher Produktivität, um international wettbewerbsfähig zu bleiben. Längere Arbeitszeiten, wie sie von der Bundesvereinigung Deutscher Arbeitgeberverbände (BDA) immer wieder gefordert werden, sorgen erwiesenermaßen nicht für höhere Produktivität. Prof. Axel Börsch-Supan hat am 9. Juni auf dem Bremer Unternehmerforum zur Erhöhung der Produktivität mehr Investitions- und weniger Konsumausgaben gefordert sowie eine bessere Ausschöpfung des vorhandenen Arbeitskräftepotentials. Als ein Fundamentalproblem der mangelnden Produktivität wurden vom ihm die Defizite im Bildungsbereich aufgeführt, wie sie u.a. die Ergebnisse der PISA-Studien immer wieder belegen.

Auf die Bedeutung der Produktivität für die sozialen Sicherungssysteme hat im vergangenen Jahr bereits die OECD in ihrem Beschäftigungsausblick für Deutschland verwiesen. Dort heißt es, dass durch eine Steigerung des Produktivitätswachstums und die Mobilisierung ungenutzten Arbeitskräftepotenzials – z.B. durch eine Verringerung der Geschlechterdifferenzen in der Beschäftigung und vor allem durch die Aktivierung älterer Arbeitskräfte sowie durch eine Erhöhung der regulären Migration – die Bremswirkung, die der demografische Wandel auf das Wachstum ausübt, teilweise – oder sogar vollständig – kompensiert werden könnte.

Maßnahmen zur Stärkung der Produktivität und Förderung des Wirtschaftswachstums haben daher für den CGB Priorität vor Sozialstaatsreformen.

V.i.S.d.P. Peter Rudolph

Statement des CGB Bundesvorsitzenden zu den Plänen der Bundesgesundheitsministerin zur Reform der Pflegeversicherung

Es ist unbestritten, dass es Handlungsbedarf bei der Pflege gibt. Der Anteil der pflegebedürftigen Menschen und damit die Kosten steigen. Schon heute ist die Pflege für viele Betroffene und ihre Angehörigen kaum mehr zu bezahlen. Der durchschnittliche Eigenanteil für einen Pflegeheimplatz liegt bei rund 3.200 Euro, die Tendenz geht weiter rasant nach oben. Ein unbegrenzter weiterer Anstieg und zugleich immer stärker steigende Beiträge zur Pflegeversicherung bergen einen immensen Sprengstoff, der pflegebedürftige Menschen und deren Angehörige in soziale Not treiben kann.

Der Christliche Gewerkschaftsbund Deutschlands begleitet kritisch-konstruktiv die Bemühungen der Bundesregierung um Stabilisierung der Finanzsituation der Pflegeversicherung. Die von der Bundesregierung geplante Anhebung der Beitragsbemessungsgrenze und die vorgesehene Pflicht der Arbeitgeber zur Entrichtung von Pflegeversicherungsbeiträgen auf Minijobs sind richtige und den Betroffenen zumutbare Maßnahmen. Die vorgesehene Erhöhung des Pflegeversicherungsbeitrages von kinderlosen Arbeitnehmern um 0,1 Prozentpunkte ist im Hinblick auf die finanziellen Belastungen bei Familien durch die Kindererziehung zumindest vertretbar. Zu begrüßen ist die geplante jährliche Anpassung der Pflegeleistungen an die Inflation ebenso wie die Einführung des Anspruchs auf eine individuelle Pflegebegleitung, um Gesundheitsverschlechterungen früher zu erkennen.

Dagegen sind aber vor allem folgende im Gesetzentwurf vorgesehene Maßnahmen abzulehnen:

  • Einschränkung der beitragsfreien Mitversicherung der Ehe-/Lebenspartner: Die Begrenzung der beitragsfreien Mitversicherung auf Ehe-/Lebenspartner mit Kindern unter 7 Jahren und mit schwerbehinderten Kindern, pflegende Angehörige und Partner im Rentenalter sieht der CGB gerade im Hinblick auf das verfassungsrechtliche Gebot des Schutzes der Familie kritisch. Die beitragsfreie Mitversicherung von Ehepartnern stellt die Ausgestaltung dieses verfassungsrechtlichen Gebots dar. Im Endeffekt würde diese Maßnahme dazu führen, dass von der Maßnahme betroffene Familien mit minderjährigen Kindern stärker zur Kasse gebeten werden als kinderlose Arbeitnehmer/innen, deren Beitrag zur Pflegeversicherung „nur“ um 0,1 Prozentpunkte steigen soll. Auch unter diesem Aspekt ist die geplante Maßnahme verfassungsrechtlich fragwürdig.
  • Längere Wartezeiten auf höhere Heimzuschläge: Einschnitte bei den Zuschlägen für die Pflegeheime erhöhen die Gefahr, dass insbesondere Menschen mit niedriger und mittlerer Rente in finanzielle Not geraten und auf staatliche Unterstützung angewiesen sind. Statt mehr Belastungen infolge einer Streckung der staatlichen Leistungen ist eine Deckelung der Eigenanteile wichtig!
  • Kürzungen der Rentenversicherungsbeiträge für pflegende Angehörige: Statt 100 Prozent sollen nur noch 70 Prozent der Rentenversicherungsbeiträge durch die Pflegekasse übernommen werden. Dieses Vorhaben steht im Widerspruch zum Reformziel, die häusliche Pflege zu stärken!
  • Aussetzung der Regelungen zur tariflichen Entlohnung bis 2030:

Diese vorgesehene Regelung ist entschieden abzulehnen. Mit dem Tariftreuegesetz wurde 2021 eine klare Leitplanke gesetzt: Tarifliche Bezahlung in der Pflege ist politisch gewollt und muss vollumfänglich refinanziert werden. Die geplante Aussetzung stellt diese verlässliche Grundentscheidung infrage, beschädigt das Vertrauen der Beschäftigten in die Sozialpartnerschaft und verschärft den Pflegenotstand massiv. Eine politische Begrenzung der Vergütungsentwicklung bei gleichzeitig weiter steigenden Tariflöhnen hätte fatale Konsequenzen für eine Branche mit ohnehin extremen Belastungen. Sie würde tarifgebundene und tarifnahe Arbeitgeber wirtschaftlich schwächen, den harten Wettbewerb um Fachkräfte weiter verschärfen, zu mehr Konflikten mit den Krankenkassen führen und die pflegerischen Versorgungsangebote insbesondere in ländlichen Regionen akut gefährden. Zudem konterkariert das Vorhaben die Pflicht aus der EU-Mindestlohnrichtlinie zur Steigerung der Tarifbindung.

Der CGB hofft, dass insbesondere bei den monierten größten Kritikpunkten noch Nachbesserungen erfolgen.

 

 

 

 

 

Regierung in der Kritik – doch auch der DGB sollte vor der eigenen Tür kehren

Mit deutlichen Worten hat DGB-Chefin Yasmin Fahimi die Bundesregierung kritisiert. Und tatsächlich: Viele Arbeitnehmer werden ihr in einem Punkt zustimmen. Die wirtschaftliche Lage ist angespannt, Unternehmen investieren zurückhaltend, Arbeitsplätze geraten unter Druck und die Verunsicherung in vielen Betrieben wächst. Gleichzeitig entsteht bei vielen Beschäftigten der Eindruck, dass die Politik häufig über Nebenschauplätze diskutiert, während die großen Herausforderungen ungelöst bleiben.

Die Bundesregierung muss sich deshalb fragen lassen, warum Deutschland als einstige Wirtschaftslokomotive Europas zunehmend an Dynamik verliert. Hohe Energiekosten, überbordende Bürokratie und eine oftmals widersprüchliche Wirtschaftspolitik belasten Unternehmen und Arbeitnehmer gleichermaßen. Wer den Wohlstand sichern will, muss zuerst dafür sorgen, dass Arbeitsplätze erhalten und neue geschaffen werden. Doch so berechtigt die Kritik an der Regierung auch sein mag – sie entbindet den Deutschen Gewerkschaftsbund nicht von der Pflicht zur Selbstreflexion.

Denn viele Beschäftigte fragen sich inzwischen, ob der DGB noch die Sprache der Arbeitnehmer spricht oder zunehmend die Sprache der Politik. Zu oft hatten Arbeitnehmer in den vergangenen Jahren das Gefühl, dass ihre konkreten Sorgen um Arbeitsplatzsicherheit, Kaufkraft und Zukunftsperspektiven hinter gesellschaftspolitischen Debatten zurückstehen mussten. Gerade bei Themen wie Energiepolitik oder industrieller Transformation haben viele Gewerkschaftsfunktionäre politische Entscheidungen unterstützt oder zumindest nicht mit der notwendigen Konsequenz hinterfragt. Heute zeigen sich die Folgen in Form von Produktionsverlagerungen, Werksschließungen und einem schleichenden Verlust industrieller Wertschöpfung. Es wirkt daher wenig überzeugend, wenn man nun ausschließlich auf die Regierung zeigt.

Aus Sicht der christlichen Gewerkschaftsbewegung steht der Mensch mit seiner Arbeit im Mittelpunkt. Arbeit ist mehr als eine wirtschaftliche Kennziffer. Sie schafft Identität, ermöglicht Familien ein sicheres Leben und gibt Menschen gesellschaftliche Teilhabe. Deshalb muss Gewerkschaftspolitik vor allem den Beschäftigten verpflichtet sein – nicht politischen Moden oder ideologischen Debatten. Die Arbeitnehmer erwarten zu Recht eine starke Interessenvertretung. Sie erwarten aber auch Ehrlichkeit. Dazu gehört, Fehler der Regierung klar anzusprechen. Dazu gehört aber ebenso, eigene Versäumnisse einzugestehen.

Deutschland braucht eine Regierung, die wieder konsequent für Wachstum, Wettbewerbsfähigkeit und sichere Arbeitsplätze sorgt. Und Deutschland braucht Gewerkschaften, die sich wieder stärker auf ihren eigentlichen Kernauftrag konzentrieren: die Interessen der Arbeitnehmer unabhängig, glaubwürdig und ohne politische Scheuklappen zu vertreten. Wer nur die Fehler anderer benennt, wird die Menschen auf Dauer nicht überzeugen. Das gilt für die Bundesregierung ebenso wie für den DGB.

Die Bundesregierung muss endlich eine Politik betreiben, die Wachstum, Investitionen und sichere Arbeitsplätze ermöglicht. Gleichzeitig muss sich aber auch der DGB die Frage gefallen lassen, warum er viele Fehlentwicklungen erst dann kritisiert, wenn ihre Folgen für die Beschäftigten nicht mehr zu übersehen sind. Wer glaubwürdig alle Arbeitnehmer vertreten will, darf nicht nur gegen die Regierung protestieren. Er muss auch selbstkritisch Bilanz ziehen.

Die Beschäftigten in Deutschland brauchen keine politischen Erziehungsprogramme – sie brauchen sichere Arbeitsplätze, faire Löhne und eine Interessenvertretung, die sich wieder auf ihren eigentlichen Auftrag konzentriert.

 

Vielfalt für die Gesellschaft – Einheitsgewerkschaft für die Arbeitnehmer?

Manchmal fragt man sich, ob manche politische Debatten überhaupt noch nach logischen Maßstäben geführt werden.

Bundesarbeitsministerin und SPD-Chefin Bärbel Bas beklagt eine angebliche gesellschaftliche „Einheitsfarbe“ und wirbt für mehr Vielfalt durch Migration. Nach ihren Aussagen soll Zuwanderung nicht nur wirtschaftliche Probleme lösen, sondern auch die gesellschaftliche Vielfalt fördern.

Über die Bewertung dieser Aussagen kann man unterschiedlicher Meinung sein. Was jedoch auffällt, ist ein grundlegender Widerspruch, der gerade aus gewerkschaftlicher Sicht schwer nachvollziehbar ist.

Denn dieselben politischen und gewerkschaftlichen Kreise, die ständig von Vielfalt, Diversität und Pluralismus sprechen, verteidigen gleichzeitig das Modell der gewerkschaftlichen Einheitsorganisation. Während kulturelle, gesellschaftliche und politische Vielfalt als erstrebenswert gilt, wird gewerkschaftliche Vielfalt häufig kritisch betrachtet oder sogar aktiv bekämpft.

Hinzu kommt ein weiterer Aspekt, der in der Debatte häufig ausgeblendet wird. Gewerkschaftliche Vielfalt ist nicht nur Ausdruck der Koalitionsfreiheit, sondern auch ein Kennzeichen einer freien Gesellschaft.

Historisch betrachtet finden sich Einheitsgewerkschaften vor allem in autoritären und totalitären Systemen. Ob im Nationalsozialismus mit der Deutschen Arbeitsfront (DAF), in den kommunistischen Staaten des Ostblocks oder in anderen staatsnahen Organisationsmodellen: Unabhängige Arbeitnehmervertretungen wurden dort häufig durch eine einzige, politisch kontrollierte Organisation ersetzt. Gewerkschaften dienten nicht mehr als unabhängige Interessenvertreter der Beschäftigten, sondern wurden Teil des jeweiligen Herrschaftssystems.

Demgegenüber lebt die freiheitliche Demokratie vom Wettbewerb der Ideen und Organisationen. Das gilt für Parteien, Medien, Verbände und eben auch für Gewerkschaften. Unterschiedliche Gewerkschaften mit unterschiedlichen weltanschaulichen, sozialen oder tarifpolitischen Ansätzen sind kein Zeichen von Schwäche, sondern Ausdruck von Freiheit.

Umso erstaunlicher ist es, wenn ausgerechnet jene politischen Kräfte, die gesellschaftliche Vielfalt, Diversität und Pluralismus als unverzichtbare Werte beschwören, bei der gewerkschaftlichen Interessenvertretung oft an der Vorstellung einer dominierenden Einheitsgewerkschaft festhalten. Wer Vielfalt ernst meint, sollte sie nicht nur in kulturellen oder gesellschaftlichen Fragen fordern, sondern auch dort akzeptieren, wo Arbeitnehmer von ihrem Grundrecht Gebrauch machen und sich bewusst für unterschiedliche Gewerkschaften entscheiden.

Eine demokratische Gesellschaft braucht keine Einheitsmeinungen und keine Einheitsorganisationen. Sie braucht Freiheit, Wettbewerb der Ideen und die Anerkennung unterschiedlicher Wege zum gleichen Ziel: der bestmöglichen Vertretung der Arbeitnehmerinteressen.

Dabei ist die Gewerkschaftsfreiheit im Grundgesetz ausdrücklich verankert. Arbeitnehmer sollen selbst entscheiden können, welcher Gewerkschaft sie sich anschließen möchten.

Genau das ist gelebter Pluralismus. Verschiedene Gewerkschaften vertreten unterschiedliche Traditionen, Wertvorstellungen und Konzepte. Das ist kein Problem, sondern Ausdruck demokratischer Freiheit.

Aus christlich-gewerkschaftlicher Sicht ist deshalb die Frage berechtigt: Warum soll Vielfalt in nahezu allen gesellschaftlichen Bereichen ein Wert an sich sein, nicht aber bei der Interessenvertretung der Arbeitnehmer?

Wer Vielfalt ernst meint, muss auch akzeptieren, dass Arbeitnehmer unterschiedliche Vorstellungen davon haben, wie ihre Interessen vertreten werden sollen. Der eine fühlt sich in einer DGB-Gewerkschaft zuhause, der andere in einer christlichen Gewerkschaft. Wieder andere suchen bewusst nach alternativen Organisationsformen.

Gerade die christliche Gewerkschaftsbewegung steht seit Jahrzehnten für Sozialpartnerschaft statt Klassenkampf, für die Würde des Menschen in der Arbeitswelt und für eine Interessenvertretung, die sich nicht an parteipolitischen Leitbildern orientiert. Diese Vielfalt bereichert die gewerkschaftliche Landschaft.

Deshalb bleibt ein Widerspruch bestehen: Wer gesellschaftliche Vielfalt als politisches Leitbild propagiert, sollte nicht gleichzeitig an der Vorstellung festhalten, dass es bei der Vertretung von Arbeitnehmern möglichst nur eine „richtige“ gewerkschaftliche Stimme als Einheitsbrei geben darf.

Vielfalt ist entweder ein Prinzip – oder sie ist ein politisches Instrument. Wer sie glaubwürdig vertreten will, muss sie auch dort akzeptieren, wo andere Meinungen und andere Organisationen entstehen.

 

Vollversammlung der BGHW in Erfurt: Prävention, Digitalisierung und moderne Selbstverwaltung im Fokus

Die Vollversammlung der Berufsgenossenschaft Handel und Warenlogistik (BGHW) hatte sich am 20. Mai 2026 in Erfurt mit einer Vielzahl zukunftsweisender Themen für den Arbeits- und Gesundheitsschutz im Handel und in der Warenlogistik befasst. Im Mittelpunkt standen die Weiterentwicklung der Prävention, die Digitalisierung der Unfallversicherung sowie aktuelle Herausforderungen für die Selbstverwaltung.

Der Vorstandsvorsitzende betonte in seinem Bericht die stabile Entwicklung der BGHW und hob insbesondere die Bedeutung einer praxisnahen Präventionsarbeit hervor. Die Geschäftsführung unterstrich anschließend die wirtschaftlich solide Lage der Berufsgenossenschaft sowie die zunehmenden Anforderungen durch Digitalisierung, Fachkräftemangel und veränderte Arbeitsbedingungen in Handel und Warenlogistik.

Ein besonderer Akzent wurde mit dem Vortrag „Gehörlos bei der BGHW“ gesetzt. Dabei wurde deutlich, wie wichtig Barrierefreiheit, Teilhabe und inklusive Arbeitsbedingungen auch innerhalb der gesetzlichen Unfallversicherung sind. Die Präsentation stieß auf große Aufmerksamkeit und verdeutlichte den Anspruch der BGHW, Vielfalt und Chancengleichheit aktiv zu fördern.

Breiten Raum nahmen die Präventionsthemen ein. Die Vertreterinnen und Vertreter befassten sich unter anderem mit der Fortführung der digitalen Kampagne „komm gut an.“, die künftig in den Regelbetrieb überführt werden soll. Ziel bleibt es, Beschäftigte insbesondere auf Arbeitswegen und im Straßenverkehr stärker für Unfallrisiken zu sensibilisieren. Diskutiert wurde außerdem der Einfluss von Cannabis auf Sicherheit und Konzentration in Intralogistik und Verkehr – ein Thema, das angesichts der gesellschaftlichen Entwicklungen zunehmend an Bedeutung gewinnt.

Auch die Rolle künstlicher Intelligenz im Arbeitsschutz rückte stärker in den Fokus. Mit dem KI-Modul im „Kompendium Arbeitsschutz“ will die BGHW moderne Technologien künftig stärker für Prävention und Wissensvermittlung nutzen. Parallel dazu wurden die Überarbeitung der DGUV Vorschrift 1 „Grundsätze der Prävention“ sowie weitere Anpassungen im Vorschriften- und Regelwerk beraten.

Darüber hinaus beschäftigte sich die Vollversammlung mit organisatorischen und sozialpolitischen Fragen. Im Zusammenhang mit der Sozialwahl 2023 wurde der Schlussbericht des Bundeswahlbeauftragten beraten und die Bedeutung der Selbstverwaltung innerhalb der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung hervorgehoben. Ebenso standen Änderungen der Dienstordnung, unter anderem zur Homeoffice-Pauschale, auf der Tagesordnung.

Zum Abschluss wurde unter dem Punkt „Joachimsthaler Erklärung“ die gemeinsame Verantwortung der Selbstverwaltung für einen modernen, praxisnahen und zukunftsfesten Arbeitsschutz betont. Die Vollversammlung machte damit deutlich: Die BGHW will den Wandel in Arbeitswelt und Gesellschaft aktiv gestalten – mit Prävention, Digitalisierung und sozialpartnerschaftlicher Selbstverwaltung als zentralen Leitlinien.

 

Starke Wirtschaft braucht starke Arbeitnehmer

Gerade diese Balance zwischen wirtschaftlicher Leistungsfähigkeit und sozialer Verantwortung droht zu­nehmend verloren zu gehen. Wenn in politischen Debatten fast nur noch über Wettbewerbsfähigkeit, Lohnkosten, Sozialabgaben, Effizienz und Kapitalmärkte gesprochen wird, entsteht bei vielen Beschäf­tigten der Eindruck, dass sie vor allem als Kostenfaktor betrachtet werden. Doch Arbeit ist weit mehr als ein bloßer Produktionsfaktor.

Für christliche Gewerkschaften steht der Mensch im Mittelpunkt– nicht allein die wirtschaftliche Verwertbarkeit seiner Arbeitskraft.

Besonders sensibel ist deshalb die aktuelle Diskussion über längere Lebensarbeitszeiten und die Finan­zierung der Rentenversicherung. Natürlich darf die Realität nicht verdrängt werden: Immer weniger Bei­tragszahler finanzieren immer mehr Rentner. Darüber muss offen und ehrlich gesprochen werden. Aber die Antwort darf nicht einfach lauten: „Dann müssen die Menschen eben länger arbeiten.“ Viele Beschäf­tigte leisten bereits heute körperlich und psychisch schwere Arbeit – in der Pflege, im Handwerk, auf dem Bau, in der Industrie, im Schichtdienst, im Einzelhandel oder in der Logistik. Wer jahrzehntelang gearbeitet hat, verdient Respekt, Anerkennung und Sicherheit im Alter. Eine christliche Gewerkschaft sagt deshalb klar: Arbeiten im Alter kann eine Chance sein – aber niemals ein gesellschaftlicher Zwang. Richtig ist zugleich, dass Unternehmen bessere Rahmenbedingungen brauchen. Hohe Energiepreise, langwierige Genehmigungsverfahren und übermäßige Bürokratie belasten viele Betriebe massiv, insbe­sondere den Mittelstand. Deshalb unterstützen auch christliche Gewerkschaften schnellere Verfahren, Digitalisierung, Investitionen, moderne Infrastruktur und eine innovationsfreundliche Politik. Aber wirt­schaftliche Entlastung darf niemals bedeuten, Arbeitnehmerrechte abzubauen, die Mitbestimmung zu schwächen, Tarifstandards unter Druck zu setzen oder soziale Leistungen zu kürzen. Die Stärke Deutsch­lands lag immer darin, wirtschaftlichen Erfolg und soziale Stabilität gemeinsam zu denken.

Die christliche Soziallehre kennt weder den entfesselten Markt noch einen überdehnten Sozialstaat. Sie setzt auf Solidarität, Subsidiarität, Eigenverantwortung, Gemeinwohl und soziale Gerechtigkeit. Das be­deutet: Leistung muss sich lohnen, und unternehmerisches Engagement verdient Anerkennung. Aber ebenso gilt: Starke Schultern müssen mehr tragen als schwache. Gerade in Krisenzeiten darf der gesell­schaftliche Zusammenhalt nicht verloren gehen.

Viele Menschen erleben heute große Unsicherheit. Steigende Mieten, hohe Lebenshaltungskosten, Sor­gen um die Rente, Fachkräftemangel und zunehmende Belastungen im Arbeitsalltag prägen den Alltag vieler Familien. Hinzu kommen fehlende Kinderbetreuung, hohe Belastungen bei Pflege und Erziehung sowie Schwierigkeiten bei der Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Eine zukunftsfähige Politik muss des­halb nicht nur die Wirtschaft stärken, sondern auch Familien entlasten, Bildung verbessern, Tarifbindung stärken, gute Arbeitsbedingungen sichern und sozialen Aufstieg ermöglichen.

Deutschland hat enorme Stärken: leistungsfähige Unternehmen, engagierte Beschäftigte, starke indust­rielle Kerne, innovative Forschung und einen Mittelstand, um den uns viele Länder beneiden. Diese Stär­ken können wir nutzen. Aber dafür braucht es Vertrauen und gesellschaftlichen Zusammenhalt. Die christliche Gewerkschaftsbewegung steht deshalb für einen Weg der Mitte: wirtschaftlich vernünftig, so­zial verantwortlich, reformbereit, aber immer menschenorientiert.

Denn am Ende entscheidet nicht allein die Höhe des Wirtschaftswachstums über die Zukunft unseres Landes. Entscheidend ist auch, ob Menschen das Gefühl behalten, dass Leistung anerkannt wird, soziale Sicherheit verlässlich bleibt, Arbeit Würde bedeutet und der gesellschaftliche Zusammenhalt stärker ist als Angst und Spaltung.

Gerade dafür braucht Deutschland auch in Zukunft starke christliche Gewerkschaften!