Maiaufruf 2025: Für eine Zukunft in Freiheit, Frieden und sozialer Gerechtigkeit – CGB

Gerade in der heutigen von fundamentalen Brüchen, Umwälzungen und dem von den USA losgetretenen Zollkrieg geprägten Zeit kommt dem Tag der Arbeit eine große Bedeutung zu.  Wir richten unsere Worte an alle arbeitenden Menschen, ihre Familien und an jeden, der sich für eine gerechte und friedliche Gesellschaft einsetzt. Der 1. Mai lädt uns alle zur Besinnung auf die Würde unserer Arbeit und zur Erneuerung unseres Engagements für eine bessere, sozialere und gerechtere Zukunft unserer Arbeitswelt ein. Mit unserer Gemeinsamkeit und unserem Zusammenhalt gestalten wir die Zukunft: Stark und Gerecht!

Unser diesjähriger Maiaufruf steht deswegen unter dem Motto “Für eine Zukunft in Freiheit, Frieden und sozialer Gerechtigkeit”. Diese drei Säulen sind für uns nicht nur Träumereien oder bloße Wunschvorstellungen; sie sind grundlegende Prinzipien unserer Arbeit und unerlässliche Eckpfeiler einer Gesellschaft, deren Werte auf christlichen Überzeugungen beruhen. Wir stehen fest in der Verpflichtung, diese Vorstellung in den Betrieben und in unserer Gesellschaft zu verwirklichen. Dafür stehen unsere Mitglieder als Betriebsräte, in Betriebsgruppen und auch unsere vielen anderen ehrenamtlich und hauptamtlich engagierten Mitstreiter jeden Tag.

Als Gesellschaft stehen wir heute vor großen Herausforderungen. Der CGB blickt jedoch mit Optimismus und der Überzeugung in die Zukunft, dass wir als Gesellschaft gemeinsam die Kraft haben werden, einen dauerhaften positiven Wandel in der Arbeitswelt und in der Gesellschaft zu bewirken. Das Fundament für den CGB ist dabei das christliche Wertesystem mit der christlichen Soziallehre, denn Freiheit, Frieden und soziale Gerechtigkeit sind keine isolierten Ideale, sondern schicksalshaft miteinander verwoben. Ohne das eine kann es das andere nicht dauerhaft geben.

Wahrer und dauerhafter Friede kann ohne Gerechtigkeit nicht erreicht werden, und echte Freiheit muss verantwortungsvoll und in Solidarität mit anderen ausgeübt werden, um eine gerechte und offene Gesellschaft zu fördern. Ohne soziale Gerechtigkeit kann es weder Freiheit noch Würde geben. Unsere Werte tragen nicht nur in Deutschland. Der CGB ist über die CESI in eine plurale, europäische Gewerkschaftsbewegung eingebunden und gestaltet die Zukunft einer durch Meinungsvielfalt und Respekt geprägten Gesellschaft europaweit mit. Denn auch die Freiheit in Europa ist die garantierte Selbstbestimmung, die Fähigkeit, eigenverantwortlich zu handeln und das Recht, sich an der Gestaltung unserer Arbeitsplätze und an Gemeinschaften zu beteiligen. Dazu gehört selbstverständlich auch Vertrauen und Respekt, denn nur in einer Atmosphäre des Vertrauens und gegenseitigen Respekts kann sich ein Mensch in der Arbeitswelt frei entfalten. 

Der CGB und seine Mitgliedsgewerkschaften setzen sich aktiv für Freiheit und Mitbestimmung am Arbeitsplatz ein, indem wir über unsere Betriebs- und Personalräte, sowie den anderen betrieblichen Gremien die Zukunft der Arbeitsplätze mitgestalten. Wir stehen für das Recht, sich zu organisieren und Gewerkschaften zu bilden und Tarifverträge frei zu verhandeln, aber auch für das Recht, sich gerade nicht unter Zwang organisieren zu müssen. Soziale Gerechtigkeit bedeutet sicherzustellen, dass jeder Einzelne die Möglichkeit hat, ein Leben in Würde und Erfüllung zu führen. Dies erfordert ein Engagement für das Gemeinwohl, die faire Verteilung von Ressourcen und Chancen sowie die aktive Beteiligung aller an der Gestaltung der Zukunft. Der CGB gestaltet so die Zukunft aktiv mit.

Die Beschäftigten in Deutschland stehen im Jahr 2025 vor bedeutenden gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Herausforderungen. Die Arbeitswelt befindet sich in einem rasanten Wandel, angetrieben von Digitalisierung und technologischem Fortschritt. Der demografische Wandel stellt unsere sozialen Sicherungssysteme und Arbeitsmärkte vor Herausforderungen.

Um wirtschaftlichen Unsicherheiten und sozialen Spaltungen zu begegnen, erfordert es eine wertorientierte Arbeitsmarktpolitik mehr denn je. Der CGB steht für diese wertorientierte Arbeitsmarktpolitik und wird auch weiterhin in den Betrieben und in Tarifverträgen dafür kämpfen. Dazu gehört auch das Streikrecht als wesentliches Instrument für Beschäftigte, ihre Interessen durchzusetzen und ihre Arbeitsbedingungen zu gestalten.

Dieses Ziel, dem wir als CGB leben, verdeutlicht ein Zitat von Martin Luther King Jr., der einst sagte: “Ungerechtigkeit an irgendeinem Ort bedroht die Gerechtigkeit an jedem anderen”.

Dieser Gedanke prägt uns als CGB heute und wird uns auch in Zukunft leiten.

V.i.S.d.P. Christian Hertzog

POLITISCHE MITTE BEREIT ZU KONSTRUKTIVER ZUSAMMENARBEIT

KOALITIONSVERTRAG GREIFT VIELE WAHLFORDERUNGEN DES CGB AUF

Der Christliche Gewerkschaftsbund Deutschlands (CGB) begrüßt die zügige Einigung von CDU/CSU und SPD auf einen Koalitionsvertrag. Der Vertrag bietet keinen Anlass zu Euphorie aber eine solide Basis für eine konstruktive politische Zusammenarbeit. Sowohl die Union als auch die SPD konnten nicht ihre Maximalforde­rungen durchsetzen, sondern mussten Kompromisse eingehen. Dies ist gut so und entspricht auch dem Er­gebnis der Bundestagswahl und damit dem Wählerwillen.

 

Für die christlichen Gewerkschaften ist wichtig, dass sich CDU/CSU und SPD angesichts der stagnierenden deutschen Wirtschaft und der drohenden weltweiten Rezession durch die planlose und sprunghafte Zollpolitik des amerikanischen Despoten Trump auf wichtige Maßnahmen zur Stärkung des Wirtschaftswachstums und Sicherung des Industriestandortes Deutschland verständigt haben, wie sie auch der CGB in seinen Wahlforderungen formuliert hat. Wie vom CGB gefordert, soll der Bürokratieabbau vorangetrieben und die Genehmigungsverfahren beschleunigt, energieintensive Betriebe durch wettbewerbsfähige Energiepreise entlastet, die E-Mobilität durch schnelleren Ausbau der Ladeinfrastruktur gefördert und die Automobilindustrie vor Strafzöllen aufgrund der geplanten Absenkung der CO2-Flotten-Grenzwerte bewahrt werden. Auch die vom CGB geforderte Anhebung der Pendlerpauschale ist im Koalitionsvertrag vorgesehen.

 

Die Schaffung eines 500 Milliarden Euro starken Sondervermögens für Infrastruktur und Klimaneutralität, auf das sich die Koalitionäre bereits in ihren Sondierungsgesprächen verständigt haben, ist nicht nur im Interesse der Wirtschaft, sondern angesichts maroder Verkehrswege und des Sanierungsstaus bei Kitas, Schulen und anderen öffentlichen Gebäuden im Interesse aller Bürger. Daher hat der CGB seine Zustimmung zum Sondervermögen signalisiert – auch wenn es sich um kein Vermögen, sondern um neue Schulden handelt. Das Geld ist gut investiert und refinanziert sich, in dem es Arbeitsplätze schafft und zusätzliche Steuereinnahmen generiert.

 

CGB-Forderungen haben im Koalitionsvertrag nicht nur im Kapitel Wirtschaft, sondern auch in anderen Bereichen Eingang gefunden. Dies gilt z.B. für die Begrenzung der Wohnkosten durch Ankurbelung des Wohnungsbaus und die befristete Fortgeltung der Mietpreisbremse sowie für die Sicherung des Renten-Mindestniveaus von 48 Prozent für weitere sechs Jahre.

 

Die Ausweitung der Mütterrente auf drei Entgeltpunkte auch für Kinder, die vor 1992 geboren sind, wird rund 10 Millionen Müttern zugutekommen. Für den CGB ist wichtig, dass diese wünschenswerte aber versicherungsfremde Leistung aus Steuermitteln finanziert wird und nicht aus der Rentenkasse.

 

Leider wurden im Koalitionsvertrag viele strittige Themen ausgeklammert und vertagt. Dies gilt insbesondere im Hinblick auf den Reformbedarf der gesetzlichen Sozialversicherung aufgrund der demographischen Entwicklung. wie auch für das für die Verteidigungsfähigkeit wichtige Thema der Wiedereinführung der Wehrpflicht. Der Koalitionsvertrag enthält auch keine Aussagen zum Gewerkschaftspluralismus oder – wie vom CGB gefordert – zur Gewährleistung des Grundrechts auf Koalitionsfreiheit und Tarifautonomie für alle Gewerkschaften. Wie die von der EU geforderte Tarifbindung von mindestens 80% erreicht werden soll, bleibt im Koalitionsvertrag ebenfalls offen. Vielleicht ist dies eine der Fragen, die nach bewährter politischer Manier noch durch Gutachten oder Kommissionen geklärt werden soll.

 

 

V.i.S.d.P.: Peter Rudolph

Equal Pay Day 2025: Fortschritt in Richtung Lohngerechtigkeit

Am 7. März 2025 ist Equal Pay Day – ein symbolischer Marker für den Gender Pay Gap in Deutschland. Während dieser 2023 noch bei 18 Prozent lag, zeigen die aktuellen Zahlen für 2024 einen Rückgang auf 16 Prozent. Das ist ein bedeutender Fortschritt für Lohngerechtigkeit! Durch diese positive Entwicklung wird der Equal Pay Day im Jahr 2026 bereits am 27. Februar stattfinden.


Weil es sich lohnt – Entgelttransparenz jetzt!
Unter diesem Motto stellt die diesjährige Equal Pay Day Kampagne den Zusammenhang zwischen Lohntransparenz und dem Gender Pay Gap in den Mittelpunkt. Fehlende Transparenz führt oft dazu, dass Lohnunterschiede und Entgeltdiskriminierung unbemerkt bleiben. Doch wie beeinflussen Stereotypisierung, Diskriminierung und fehlende Entgelttransparenz einander? Kann mehr Transparenz dazu beitragen, diese Ungleichheiten zu verringern? Und welche Vorteile bringt das für möglichst viele Arbeitnehmerinnen?


Ein konkreter Anlass für die Diskussion ist die bevorstehende Umsetzung der europäischen Entgelttransparenzrichtlinie in deutsches Recht bis 2026. Diese verpflichten Arbeitgeber und Arbeitgeberinnen dazu, klare Kriterien für die Entgeltgestaltung zu definieren und offenzulegen. Ein bedeutender Schritt in Richtung Equal Pay!


Herausforderungen und Gegenwind:
Man hört immer wieder “Es gäbe keine Gender Pay Gap“ und “Frauen sind selbst schuld“ und “Männer arbeiten einfach mehr – solche Aussagen begegnen uns immer wieder. Natürlich muss man hier differenzieren, es geht hier vor allem um „equal work for equal pay“. Als Gewerkschaft, die sich für rechtliche Gleichstellung und faire Entlohnung einsetzt, sind wir oft mit Fehlinformationen und Widerständen konfrontiert, sei es in Social Media, politischen Debatten oder privaten oder öffentlichen Gesprächen oder in Verhandlungen.


Auskunftsanspruch für Beschäftigte: Ein Recht auf Transparenz
Dank des individuellen Auskunftsanspruchs haben Beschäftigte in Unternehmen und Dienststellen mit über 200 Mitarbeiterinnen das Recht, Informationen über die Kriterien und Verfahren ihrer Entlohnung zu erhalten. Zudem können sie eine Vergleichstätigkeit heranziehen und das Median-Gehalt des jeweils anderen Geschlechts erfragen – vorausgesetzt, die Vergleichstätigkeit wird von mindestens sechs Personen dieses Geschlechts ausgeübt.


Mit seinem Grundsatzurteil vom 21. Januar 2021 stellte das Bundesarbeitsgericht klar: Verdient eine Frau weniger als den Median der männlichen Kollegen, gilt das als Indiz für eine geschlechtsbedingte Entgeltbenachteiligung. In diesem Fall liegt es am Arbeitgeber, das Gegenteil zu beweisen.


Fazit: Entgelttransparenz als Schlüssel zu Equal Pay
Die Einführung verbindlicher Transparenzmaßnahmen ist ein entscheidender Hebel zur Schließung des Gender Pay Gaps. Der Fortschritt ist sichtbar – doch es bleibt noch viel zu tun. Gemeinsam sollten wir uns für ein faires und diskriminierungsfreies Entgeltsystem einsetzen.

V.i.S.d.P.: Harm Marten Wellmann

CGB SIEHT NEUE BUNDESREGIERUNG AUCH BEI DER SOZIALPOLITIK IN ZUGZWANG

Die Bundestagswahl ist entschieden. Ihr Ausgang entspricht weitgehend den letzten Wahlprognosen. Nach dem FDP und BSW den Einzug in den neuen Deutschen Bundestag verpasst haben, dürfte bei der Regierungsbildung alles auf eine Große Koalition hinauslaufen, wie sie auch die Mehrheit der Wählerinnen und Wähler präferiert. Nach dem polarisierenden Wahlkampf sind jetzt Kompromisse gefragt, damit Deutschland endlich wieder eine handlungsfähige Regierung bekommt, die sich zügig den drängenden Problemen des Landes annimmt.

Im Wahlkampf standen die Themen Migration, Wirtschaft sowie die Folgen des Machtwechsels im Weißen Haus im Vordergrund. Bildung, Wohnungsmangel und die Sicherung unseres Sozial- und Gesundheitssystems spielten hingegen nur eine untergeordnete Rolle. Nicht zur Freude aller Wählerinnen und Wähler. Eine kurz vor dem Wahltag vom Meinungsforschungsaustausch Civey für den Sozialverband Deutschland (SoVD) durchgeführte Befragung hat gezeigt, dass viele Befragte im Wahlkampf insbesondere soziale Themen vermisst haben. So waren 21,9 Prozent der Meinung, dass zu wenig über die Rentenproblematik diskutiert wurde. Wenn die Linkspartei, die Viele nach der Abspaltung des BSW bereits in der Bedeutungslosigkeit gesehen hatten, wie Phönix aus der Asche auferstanden ist und mit einem Wahlergebnis von 8,6 Prozent zu den Siegern der Bundestagswahl wurde, so hat sie dies insbesondere mit dem Aufgreifen sozialer Themen geschafft. Die neue Bundesregierung ist daher gut beraten, neben ihren Schwerpunkt-Themen auch die im Wahlkampf weitgehend ausgeklammerten Probleme unseres Landes zügig aufzugreifen. Die christlichen Gewerkschaften haben hierzu in ihren Forderungen zur Bundestagswahl Aussagen getroffen. Wie groß der Handlungsdruck ist, machen einige Bespiele deutlich: Bezahlbarer Wohnraum wird in Deutschland zunehmend zur Mangelware. Der Zentrale Immobilienausschuss (ZIA) rechnet für dieses Jahr mit einer Neubaulücke von 720.000 Wohnungen. Das von der Ampel-Koalition 2021 prognostizierte Ziel von 400.00 neuen Wohnungen pro Jahr wurde auch nicht annähernd erreicht. Die Zahl der Baugenehmigungen sinkt vielmehr seit drei Jahren und ist 2024 mit 215.900 auf den niedrigsten Stand seit 2010 gefallen. Die Folge sind Mietpreissteigerungen, die im vergangenen Jahr in Berlin, Frankfurt und Essen mehr als 8 Prozent betrugen. Von den 21 Millionen Mieterhaushalten in Deutschland müssen bereits jetzt 3,1 Millionen mehr als 40 Prozent ihres Einkommens allein für Wohnkosten aufwenden. Die gesetzlichen Krankenkassen haben das vergangene Jahr mit einem Defizit von rund 6 Milliarden Euro abgeschlossen – trotz der zu Jahresbeginnen erfolgten Beitragssteigungen. Besonders desolat ist die Situation der Krankenhäuser, die bis Ende 2024 ein Defizit von 6 Milliarden Euro angehäuft haben dürften. Vor einer existentiellen Krise steht auch die gesetzliche Pflegeversicherung. Die zum Jahresbeginn erfolgte Beitragserhöhung auf 3,6 Prozent reicht voraussichtlich gerade, um die für dieses Jahr zu erwartenden Ausgabensteigerungen abzudecken.

Die finanziellen Probleme der gesetzlichen Rentenversicherung sind ein politischer Dauerbrenner, da bislang der Wille zu einer grundlegenden Rentenreform fehlte und das „Rentenpaket II“, mit dem die Ampel-Koalition zumindest das nur bis 2025 garantierte Rentenniveau von 48 Prozent absichern wollte, keine Gesetzeskraft mehr erlangte.

Der CGB erwartet, dass die neue Bundesregierung dem Handlungsdruck Rechnung trägt und die Lösung der Probleme auf ihre Agenda setzt. Bestandsaufnahmen und Handlungsempfehlungen gibt es zuhauf. Worauf es jetzt ankommt, sind schnelle und mutige Entscheidungen.

GEN Z Seminar in Kopenhagen

Bericht zum WOW/EZA/Krifa Seminar welches vom 06.-07.02.2025 in Kopenhagen zum Thema “Die Generation Z drängt auf den Arbeitsmarkt. Welche Auswirkungen und Herausforderungen wird es geben?” stattfand.

Das zweitägige Seminar in Kopenhagen befasste sich mit der wachsenden Bedeutung der Generation Z (der zwischen 1997-2012 Geborenen) für die Arbeitswelt. Diese Generation wird bis 2025 voraussichtlich 27 Prozent der globalen Arbeitskräfte ausmachen und dabei neue Perspektiven und Anforderungen mit sich bringen.

Kernthemen des Seminars waren die spezifischen Charakteristika und Erwartungen der Generation Z an Arbeitgeber, Gewerkschaft und Arbeitswelt. Als bestausgebildete und erste vollständig mit digitalen Medien aufgewachsene Generation zeichnen sie sich durch einen ausgeprägten Realismus und klare Wertevorstellungen aus. Besonders wichtig sind ihnen:

Die psychische Gesundheit am Arbeitsplatz, Nachhaltigkeit und gesellschaftlicher Beitrag des Unternehmens sowie Gleichberechtigung und Diversität, ethisches Handeln und Transparenz, technologischer Fortschritt, persönliche Entwicklung und arbeitszeitliche Flexibilität spielen für die Generation Z eine erhebliche Rolle in ihrem Berufsleben.

Das Programm umfasste Vorträge von internationalen Experten wie Helle Stenbro vom dänischen Wissenszentrum für Arbeitszufriedenheit und Prof. Wouter Vandenabeele von der Universität Utrecht. In Arbeitsgruppen wurden Fragen wie Unternehmen und Organisationen die Bedürfnisse der Generation Z besser integrieren können bearbeitet.

Ein besonderer Fokus lag auf der Rolle der Gewerkschaften. Diese müssen sich nicht nur den veränderten Anforderungen anpassen, sondern sollten eine Vorreiterrolle bei der Integration der jungen Generation einnehmen. Dies wurde in einer Podiumsdiskussion mit Vertretern verschiedener europäischer Gewerkschaften thematisiert.

Die Experten waren sich einig, dass der Eintritt der Generation Z in den Arbeitsmarkt fundamentale Veränderungen mit sich bringen wird. Unternehmen und Organisationen müssen ihre Strategien überdenken, um diese Generation als Mitarbeiter und Mitglieder zu gewinnen und zu halten. Dabei sollten sie besonders die Aspekte Sinnhaftigkeit der Arbeit, Flexibilität und persönliche Entwicklungsmöglichkeiten berücksichtigen.

Die Generation Z unterscheidet sich fundamental von früheren Generationen in ihrer Arbeitseinstellung. Für sie steht der Zweck der Arbeit über dem reinen Profitstreben. Sie suchen aktiv nach Arbeitgebern, die faire Bezahlung, Diversität und Inklusion garantieren. Als “Digital Natives” treiben sie den technologischen Fortschritt voran und erwarten moderne, effiziente Arbeitsprozesse. Bemerkenswert ist ihr starkes Bewusstsein für Nachhaltigkeit und ethisches Unternehmertum – sie wählen ihre Arbeitgeber nicht nur nach Gehalt und Position, sondern auch nach deren gesellschaftlichem Beitrag. Diese Generation wird den Arbeitsplatz stärker verändern als jede Generation zuvor, was Unternehmen vor die Herausforderung stellt, ihre bisherigen Strategien grundlegend zu überdenken.

Für Gewerkschaften ergibt sich aus dieser Entwicklung eine doppelte Herausforderung: Sie müssen sich nicht nur intern an die Bedürfnisse der Generation Z anpassen, sondern auch ihre Rolle als Interessenvertreter neu definieren. Die Diskussionen während des Seminars zeigten, dass traditionelle gewerkschaftliche Strukturen und Kommunikationswege oft nicht mehr den Erwartungen junger Arbeitnehmer entsprechen. Gewerkschaften müssen innovative Wege finden, um die Generation Z zu erreichen – etwa durch verstärkte Präsenz in sozialen Medien und digitalen Plattformen. Gleichzeitig müssen sie die wachsende Kluft zwischen den Wünschen der jungen Arbeitnehmer und den etablierten Arbeitgeberstrukturen überbrücken. Vertreter von CNV (Niederlande) und FCG (Österreich) präsentierten während der Podiumsdiskussion bereits erfolgreiche Ansätze, wie moderne Gewerkschaftsarbeit aussehen kann, die den Bedürfnissen der Generation Z gerecht wird.

Das Seminar schloss mit konkreten Handlungsempfehlungen für Politiker und Sozialpartner, um die Integration der Generation Z in die Arbeitswelt erfolgreich zu gestalten.

 

Marc Endlich und Harm Wellmann

 

Grafik Trauer Anschlag München

Tiefe Trauer über den Anschlag auf eine Gewerkschaftskundgebung in München

In München ist ein Mann mit seinem Fahrzeug in eine Kundgebung der Gewerkschaft ver.di gefahren und hat mehrere Menschen schwer und zum Teil lebensgefährlich verletzt. Die DHV und ihr gewerkschaftlicher Dachverband CGB verurteilen solche Anschläge aufs Schärfste und drückt den Verletzten und ihren Familien sein Bedauern und seine Betroffenheit aus.

Der Generalsekretär des Christlichen Gewerkschaftsbundes (CGB) Christian Hertzog sagte hierzu.” Wir sind bestürzt und tief betroffen über die Geschehnisse in München. Unsere Gedanken und unser Mitgefühl sind bei den Betroffenen und ihren Angehörigen. Wir drücken auf diesem Weg unseren Respekt und unsere Betroffenheit aus. Unsere Gedanken und unser Mitgefühl sind bei den Gewerkschaftskolleginnen und -kollegen.”

Der DHV-Bundesvorsitzende Henning Röders: Der Anschlag auf eine ver.di-Kundgebung ist ein tief erschütterndes Ereignis. Der Angriff auf Menschen in Ausübung ihres Grundrechts auf gewerkschaftliche Betätigung macht fassungslos. Was ist in Deutschland los, dass Gewerkschaftsmitglieder, die sich für höhere Löhne und bessere Arbeitsbedingungen einsetzen, um ihr Leben fürchten müssen?
Das Verhältnis zwischen DHV und den DGB-Gewerkschaften ist seit Jahrzehnten belastet. Die DGB-Gewerkschaften führen einen Kampf gegen die christliche Gewerkschaftsbewegung. Einen fairen und achtungsvollen Umgang unter Konkurrenten lassen die DGB-Gewerkschaften vermissen.
Angesichts dieses erschütternden Anschlags tritt dieser Konflikt aber für einen Augenblick in den Hintergrund. Unser Mitgefühl gilt den ver.di-Mitgliedern und deren Familien, die von diesem Anschlag betroffen sind. Unsere gewerkschaftliche Solidarität in dieser Situation gilt ver.di. Es ist wichtig, weiter für einen fairen Tarifabschluss im öffentlichen Dienst zu kämpfen und erforderlichenfalls mit öffentlichen Kundgebungen ein Signal zu setzen.“

Arbeitnehmer in 2024 seltener krank – Diskussion um Karenztag beenden!

Am 28.01.2025 berichtete die FAZ in einer kurzen Meldung über einen von den Krankenkassen DAK-Gesundheit und Techniker Krankenkasse gemeldeten Rückgang der krankheitsbedingten Fehltage in 2024 gegenüber 2023: Bei der DAK-Gesundheit von durchschnittlich 20 auf 19,7 Tage und bei der Techniker Krankenkasse von 19,4 auf 19,1 Fehltage. Diese beiden großen Krankenkassen dürften exemplarisch auch für eine ähnliche Entwicklung bei anderen Krankenkassen und den privaten Krankenversicherungen stehen.

Diese erfreuliche Meldung zeigt, dass auch ohne die vom Allianz-Chef Bäte geforderte Einführung eines unbezahlten ersten Krankheitstages – eines sogenannten Karenztages – ein Rückgang der Krankheitstage möglich ist. Die Berufsgewerkschaft DHV lehnt diese Karenztagsforderung ab, weil sie quasi unterstellt, dass viele Arbeitnehmer/innen blaumachen und eine Erkrankung nur vorschieben. Eine derartige Unterstellung weist die DHV entschieden zurück! Zudem würde die Einführung eines unbezahlten Karenztages zur Folge haben, dass viele Beschäftigte krank zur Arbeit kommen, weil sie sich Gehaltseinbußen nicht leisten können. Das ist vor allem im Niedriglohnsektor zu befürchten, wo es für die Beschäftigten auf jeden Euro ankommt! Die Folge wäre eine erhöhte Infektionsgefahr am Arbeitsplatz, ein drohender höher Krankenstand und damit der gegenteilige Effekt wie vom Allianz-Chef mit seiner Forderung beabsichtigt.

Der Anstieg der krankheitsbedingten Fehltage ist auch Folge der demographischen Entwicklung in Deutschland. Die Arbeitnehmerschaft in Deutschland altert. Ältere Beschäftigte sind aber anfälliger für Krankheiten. Das gilt insbesondere für schwere Erkrankungen wie Krebs, Herz- und Kreislauferkrankungen sowie Muskel-Skeletterkrankungen. Hinzu kommt die steigende Gefahr von psychischen Erkrankungen infolge des wachsenden Drucks in der Arbeitswelt. Der Anstieg der krankheitsbedingten Fehltage kann damit zu einem großen Teil nicht verhindert werden – erst recht nicht mit einem Karenztag.

Deutschland hat nicht das Problem, dass Beschäftigte immer mehr blaumachen und insbesondere die Möglichkeit der elektronischen Krankschreibung missbrauchen. Vielmehr müssen die Arbeitsbedingungen in Deutschland noch stärker an die Erfordernisse eines altersgerechten Arbeitsplatzes angepasst werden. Insbesondere sieht die DHV Handlungsbedarf in folgenden Bereichen:

  • Gesundheitsgerechte Gestaltung des Arbeitsplatzes (u.a. rückenschonendes Mobiliar, Gelenk- und sehnenschonende Computermausbedienungen)
  • Stressreduzierende Gestaltung des Arbeitstages (u.a. längere Pausen, weniger Druck bei der Erledigung von Arbeitsaufträgen)
  • Weiterer Ausbau von Telearbeit und mobiler Arbeit
  • Unterstützung älterer Beschäftigter in der Ausübung schwerer körperlicher Arbeit (z.B. Exoskelette für Pflegekräfte, Hebehilfen im Handwerk oder im Einzelhandel)
  • Angebot der Arbeitszeitreduzierung und damit der Arbeitsbelastung für ältere Beschäftigte
  • Stärkerer Fokus auf Betriebliches Gesundheitsmanagement und auf die betriebliche Wiedereingliederung langzeiterkrankter Arbeitnehmer/innen

Viele Maßnahmen müssen nicht viel Geld oder Zeit kosten. Oft reicht auch ein gutes Arbeitsklima durch mehr Wertschätzung für die Beschäftigten aus. Beschäftigte, die sich wertgeschätzt fühlen, sind motivierter und weniger anfällig für Beeinträchtigungen ihres Wohlbefindens infolge seelischer Belastungen. In der Summe führen auch kleine Maßnahmen zu krankheitsresilenteren Arbeitnehmer/innen und damit in der Gesamtheit zu einem weiteren Rückgang der krankheitsbedingten Fehltage. Deshalb fordert die DHV, die Diskussion um die Einführung des ersten Krankheitstages als unbezahlten Karenztag zu beenden!

 

Wahlforderungen des Christlichen Gewerkschaftsbunds Deutschlands zur Bundestagswahl 2025

Der Christliche Gewerkschaftsbund Deutschlands (CGB) hat seine Forderungen zur Bundestagswahl 2025 beschlossen. Die Forderungen sind zusammengefasst in den Themenbereichen:

  • Freiheit und Demokratie sichern
  • Zukunftssichere Arbeitsplätze durch eine wettbewerbsfähige Wirtschaft
  • Wohlstand und soziale Sicherheit wahren
  • Koalitionsfreiheit und Tarifautonomie schützen

Im Einzelnen fordern die christlichen Gewerkschaften u.a.:

  • Demokratie und Rechtsstaat stärker schützen
  • Gewerkschaftspluralismus statt Einheitsgewerkschaft
  • Lebensstandardsicherung im Alter durch eine grundlegende Reform der Rentenversicherung

Sicherung des Renten-Mindestniveaus von 48 Prozent

  • beschleunigter Kita-Ausbau und bessere Bezahlung frauendominierter Berufe
  • keine Aushöhlung des grundgesetzlich geschützten Verbots der Sonn- und Feiertagsarbeit

Die weiteren Forderungen können dem Flyer entnommen werden. Wichtig ist für den CGB, dass die neue Bundesregierung nicht in Streit und gegenseitige Lähmung verfällt, wie es bei der Ampelregierung der Fall war, sondern entschlossen die großen, teils existentiellen, Herausforderungen angeht, die Zukunft unseren freiheitlichen demokratischen Rechtsstaates sichert sowie die Gefahren für unseren Wohlstand und Sicherheit entschlossen bekämpft!

Zum Herunterladen des Flyers

9. Ordentlicher Kongress der CESI in Brüssel

„Unabhängigkeit, Einheit, Fortschritt”                                                          

9. Ordentlicher Kongress der CESI in Brüssel

Am 12. Dezember 2024 fand der 9. Ordentliche Kongress der European Confederation of Independent Trade Unions (CESI) in Brüssel statt. Der Christliche Gewerkschaftsbund Deutschlands (CGB) ist seit vielen Jahren Mitglied der CESI, die als anerkannte Sozialpartnerin auf EU-Ebene mehr als 6 Millionen Arbeitnehmer*innen aus über 40 Gewerkschaften in Europa vertritt.

Der 9. Ordentliche Kongress stand unter dem Motto „Unabhängigkeit, Einheit, Fortschritt: Stärkung der heutigen Arbeitskräfte für morgen“. An dem Kongress nahmen zahlreiche Delegierte der CESI-Mitgliedsorganisationen, wie des CGB, sowie Gäste von der Europäischen Kommission, dem Europäischen Parlament und dem Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss teil.

Zu den Gastrednern gehörten unter anderem der EWSA-Präsident Oliver Röpke, die Vizepräsidentin der Europäischen Kommission Roxana Mnzatu, der Vizepräsident des Europäischen Parlaments, Victor Negresc und der Vorsitzende des Arbeitsausschusses des Europäischen Parlaments, Li Andersson.

Ein Schwerpunkt des Kongresses war die Wahl des neuen Präsidiums durch die Delegierten. Mit überwältigender Mehrheit wurden Romain Wolff und Klaus Heeger zum Präsidenten und Generalsekretär der CESI wiedergewählt. Als Schatzmeister wurde Urs Stauffer wiedergewählt. Gewählt wurden auch acht Vizepräsidenten.

Präsident Romain Rolff sagte bei seiner Wiederwahl: „Ich bin stolz darauf, die CESI in die Zukunft zu führen. Unsere Arbeit ist wichtiger denn je, da wir vor neuen Herausforderungen und Problemen in vielen europäischen Ländern stehen. Gemeinsam werden wir die Interessen der Arbeitnehmer mit Entschlossenheit vertreten und sicherstellen, dass ihre Stimmen auf höchster Ebene der Entscheidungsfindung gehört werden.“

Klaus Heeger betonte: „Ich fühle mich geehrt, weiterhin der CESI als Generalsekretär zu dienen. Im Laufe der Jahre haben wir gemeinsam unsere Position als starke und unabhängige Stimme für die Arbeitnehmer in Europa gestärkt. Gemeinsam mit unseren Partnern freue ich mich darauf, mich weiterhin für eine faire und nachhaltige Politik einzusetzen, die das Leben der arbeitenden Menschen verbessert.“

Ein weiteres Schwerpunktthema des Kongresses war die Diskussion und Beschlussfassung über die Anträge der Mitgliedsorganisationen. Der CGB brachte einen Antrag zum Kongress ein, der die CESI aufforderte, sich dafür einzusetzen, dass neben den vielen europäischen Gedenktagen ein Tag der Gewerkschaften etabliert wird, der der Bedeutung der Gewerkschaften als Sozialpartner und Bewahrer sozialer Arbeitnehmerstandards gerecht wird. Der Antrag wurde von dem CGB-Generalsekretär Christian Hertzog so überzeugend vorgestellt und begründet, dass er einstimmig angenommen wurde. Insgesamt wurden 54 Anträge eingereicht und angenommen, um der zukünftigen Arbeit der CESI eine Richtung zu geben.

Der CGB gratuliert allen neu Gewählten und Wiedergewählten und wünscht allen viel Erfolg und eine glückliche Hand bei der Bewältigung der anstehenden Aufgaben!

V.i.S.d.P.: Anne Kiesow

 

Copyright: Iris Haidau

 

Tarifrunde 2025 Volks- und Raiffeisenbanken: Beschäftigte dürfen nicht Anschluss verlieren

Am 13.12.2024 trafen sich DHV und AVR anlässlich der Gehaltstarifrunde 2025, die am 15.01.2025 ihren Auftakt haben wird. Im Gespräch brachten wir deutlich unsere Erwartungen an einen fairen Abschluss zwischen AVR und der verhandelnden Gewerkschaft zum Ausdruck:

  • Gehaltserhöhung: 10 % für 12 Monate
  • Erhöhung der Ausbildungsvergütungen um 350 Euro
  • Wahlrecht: Arbeitszeitverkürzung um eine Stunde auf 38 Wochenstunden oder höhere Sonderzahlung in Höhe von 150 % des Gehalts
  • Zuschläge für Rufbereitschaft nach der Instant Payment-Verordnung entsprechend der TVÖD-Regelung
  • Rufbereitschaft von weniger als 12 Stunden: Zahlung eines Zuschlags in Höhe von 12,5 Prozent des tariflichen Stundenentgelts
  • Rufbereitschaft von mehr als 12 Stunden: Die Pauschale beträgt
  • für die Tage Montag bis Freitag das 2-Fache,
  • Samstag, Sonntag sowie für Feiertage das 4-Fache

des tariflichen Stundenentgelts

  • Entfristung der rentennahen Teilzeit (renaTe)
  • Verlängerung Altersteilzeitabkommen

Bezüglich Erhöhung der Gehälter und der Ausbildungsvergütungen signalisierte der AVR, dass die Arbeitgeber einen Nachholbedarf anerkennen, der im Tarifabschluss seinen Niederschlag finden muss. Dieses Signal bereits im Vorfeld der Verhandlungen ist zu begrüßen. Wir erwarten von der Arbeitgeberseite, dass sie mit ihrem ersten Gehaltsangebot ein deutliches Zeichen in Richtung eines angemessenen Gehaltstarifabschlusses gibt! Es gilt, die Attraktivität des Gehaltsniveaus bei den Volks- und Raiffeisenbanken zu steigern, damit diese im Wettstreit um die Fachkräfte bestehen können. Die Mitarbeitergewinnungszulage, die zunehmend zur Anwendung kommt, ist hierfür nicht das geeignete Instrument, sondern darf nur in Ausnahmefällen gezahlt werden.

Verhandlungsbereitschaft zeigte der AVR auch beim Thema renaTe. Die Verhandlungen werden zeigen, ob es zu der von uns gewünschten Entfristung kommt.

Unsere Vorschläge zur Arbeitszeitverkürzung und zur Zahlung von Zuschlägen für Rufbereitschaft nach der Instant Payment-Verordnung stießen dagegen auf deutliche Ablehnung seitens des AVR. Eine Verkürzung der Arbeitszeit sieht der AVR in Zeiten des Fachkräftemangels als ein falsches Zeichen. Für tarifliche Zuschläge bei Rufbereitschaft sehen die Arbeitgeber keinen Regelungsbedarf. In einer kontroversen Diskussion widersprechen wir der Positionierung des AVR. Eine Verkürzung der Arbeitszeit im Rahmen einer Work Life-Balance ist für die Beschäftigten ein wichtiges Thema. Der Abschluss bei den öffentlichen Banken in 2022 hat gezeigt, dass eine Verkürzung der tariflichen Arbeitszeit realisierbar ist. Die Rufbereitschaft bedeutet vor allem an den Wochenenden eine erhebliche Einschränkung der Freizeitgestaltung. Dem muss durch eine Zuschlagsregelung Rechnung getragen werden.

Die DHV wird die Tarifrunde 2025 kritisch und mit konstruktiven Vorschlägen begleiten.