Tarifeinheit darf Gewerkschaftsvielfalt nicht verdrängen

 BAG stärkt Anforderungen an die Feststellung der Mehrheitsgewerkschaft

 

Mit Beschluss vom 22. April 2026 (4 ABR 2/25) hat das Bundesarbeitsgericht eine weitere wichtige Entscheidung zur sogenannten Tarifeinheit getroffen. Im Mittelpunkt stand die Frage, unter welchen Voraussetzungen eine Gewerkschaft nachträglich feststellen lassen kann, dass ihre Tarifverträge in einem Betrieb als Tarifverträge der Mehrheitsgewerkschaft anzuwenden waren.

Das BAG stellt klar: Geht es um einen bereits abgeschlossenen Zeitraum, reicht das allgemeine Interesse an einer nachträglichen Klärung nicht aus. Die Gewerkschaft muss vielmehr ein besonderes Rechtsschutzinteresse darlegen. Es müssen also konkrete Auswirkungen bestehen, die heute noch für die Gewerkschaft oder ihre Mitglieder von Bedeutung sind – beispielsweise noch durchsetzbare tarifliche Ansprüche.

 

Hohe Anforderungen für Gewerkschaften

Für Gewerkschaften bedeutet die Entscheidung vor allem eines: Wer sich gegen die Verdrängung des eigenen Tarifvertrages nach § 4a TVG wehren will, muss frühzeitig handeln und sehr konkret vortragen.

Das BAG betont zudem, dass jeder neue Tarifabschluss eine neue Tarifkollision und damit eine rechtlich erhebliche Zäsur auslösen kann. Entscheidend ist jeweils, welche Gewerkschaft zum maßgeblichen Kollisionszeitpunkt die meisten Mitglieder im Betrieb hat und dies nachweisbar, da nicht die einfache Behauptung zählt. Eine frühere Mehrheit lässt sich deshalb nicht einfach auf spätere Zeiträume übertragen. Anders als im Verfahren gegen die DHV, bei dem keine der klagenden DGB-Gewerkschaften ihre eigenen Zahlen belegen musste. Hier reichte die einfache Behauptung. Dies ist nach dem aktuellen Urteil nicht mehr so einfach möglich.

Aus Sicht christlicher Gewerkschaften bleibt das Grundproblem

Unabhängig von dieser prozessrechtlichen Entscheidung bleibt für die DHV und die christlichen Gewerkschaften die grundsätzliche Frage bestehen:

 

Wie viel Gewerkschaftsvielfalt verträgt die gesetzliche Tarifeinheit?

Die Koalitionsfreiheit aus Art. 9 Abs. 3 Grundgesetz schützt nicht nur große Organisationen. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer müssen grundsätzlich die Möglichkeit haben, sich in der Gewerkschaft ihrer Wahl zusammenzuschließen und ihre Interessen gemeinsam zu vertreten.

Das Tarifeinheitsgesetz schafft dagegen eine Situation, in der die Tarifverträge einer Gewerkschaft aufgrund der Mehrheitsverhältnisse im jeweiligen Betrieb verdrängt werden können. Gerade kleinere, spezialisierte Gewerkschaften stehen damit vor erheblichen Herausforderungen.

Das aktuelle Urteil verschärft diese Problematik zwar nicht unmittelbar. Es zeigt aber, wie wichtig es für Gewerkschaften geworden ist, ihre Rechte und die daraus folgenden Ansprüche ihrer Mitglieder rechtzeitig, konkret und nachweisbar geltend zu machen.

 

Gewerkschaftliche Vielfalt ist kein Störfaktor

Für uns bleibt deshalb entscheidend: Gewerkschaftlicher Wettbewerb gehört zu einer pluralistischen Arbeitswelt und auch in eine Demokratie.

Beschäftigte sollten nicht faktisch darauf verwiesen werden, sich der jeweils größten Organisation anzuschließen, damit der tarifpolitische Einfluss erhalten bleibt.

 

Gewerkschaftsfreiheit bedeutet auch die Freiheit, sich für eine kleinere oder andere Gewerkschaft zu entscheiden.

Die DHV und die christlichen Gewerkschaften stehen deshalb für gewerkschaftliche Vielfalt, eigenständige Interessenvertretung und das Recht der Beschäftigten, selbst zu entscheiden, welcher Gewerkschaft sie ihr Vertrauen schenken.

 

Vielfalt stärkt die Sozialpartnerschaft – ein gewerkschaftliches Monopol tut es nicht.

 V.i.S.d.P.: Harm Marten Wellmann

CGB zum Wahlausgang in Sachsen-Anhalt: Soziale Unsicherheiten ernst nehmen, politischen Stillstand verhindern

Nach der Landtagswahl in Sachsen-Anhalt blickt der Christliche Gewerkschaftsbund Deutschlands (CGB) mit Sorge auf die ausgeprägte politische Polarisierung im Land. Die hohe Wahlbeteiligung zeigt ein ausgeprägtes politisches Interesse der Bürgerinnen und Bürger, verdeutlicht zugleich aber auch einen tief sitzenden Unmut über die aktuellen wirtschaftlichen und sozialen Rahmenbedingungen.

Das Wahlergebnis spiegelt nach Auffassung des CGB konkrete Ängste und Belastungen der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer wider. Anhaltende Sorgen um den Erhalt von Arbeitsplätzen im Strukturwandel, die spürbare Belastung durch Lebenshaltungskosten sowie Defizite in Bildung und regionaler Infrastruktur haben das Vertrauen in die bisherige Landes- und Bundespolitik nachhaltig geschwächt. Wer den politischen Rändern den Nährboden entziehen will, muss die sozialen Fragen der Gegenwart konstruktiv und messbar beantworten, anstatt sich im parteipolitischen Schlagabtausch zu verlieren.

Der CGB mahnt alle im neuen Landtag vertretenen Kräfte zu sachlicher, verantwortungsvoller Parlamentsarbeit. Im Mittelpunkt müssen konkrete Verbesserungen für die Menschen in Sachsen-Anhalt stehen. Erforderlich sind aus Sicht des CGB gezielte Unterstützung für kleine und mittlere Unternehmen sowie die Sicherung zukunftsfähiger Industrie- und Gewerbearbeitsplätze. Die nachhaltige Behebung des Fachkräftemangels durch eine verlässliche Unterrichtsversorgung und eine gestärkte berufliche Bildung. Außerdem muss die Sozialpartnerschaft stärker als bisher in den Fokus gerückt werden. Dazu gehört vor allem die Förderung fairer, tarifgebundener Arbeitsbedingungen und die Stärkung des Dialogs zwischen Arbeitgebern und Beschäftigten zur Entlastung der Belegschaften.

Ein politischer Stillstand oder eine rein auf Konfrontation ausgerichtete Debattenkultur gefährden den Zusammenhalt, den sozialen Frieden und damit auch den Wirtschaftsstandort Sachsen-Anhalt. Damit leiden das Demokratieverständnis und das gesellschaftliche Miteinander.

Der CGB appelliert an alle demokratisch gewählten Abgeordneten, die Anliegen der Beschäftigten zur Richtschnur ihres Handelns zu machen und dadurch Verlässlichkeit neues Vertrauen aufzubauen.

V.i.S.d.P. Christian Hertzog

Christlicher Gewerkschaftsbund Deutschlands (CGB)

Weniger Krankenkassen: Linnemanns Rechnung darf nicht auf Kosten der Beschäftigten gehen

Bundesgesundheitsminister Carsten Linnemann (CDU) will die Zahl der gesetzlichen Krankenkassen deutlich verringern. Von derzeit 93 Kassen sollen nach seinen früheren Aussagen höchstens 20, womöglich sogar nur zehn übrig bleiben. An diesem Ziel halte er fest. Wie der Umbau erfolgen soll, bleibt jedoch offen. Zunächst wartet Linnemann auf den Abschlussbericht der Finanzkommission Gesundheit Ende 2026. 

Die Idee klingt zunächst plausibel: weniger Vorstände, weniger Doppelstrukturen, geringere Kosten. Doch so einfach ist die Rechnung nicht. Die Verwaltung macht nur knapp vier Prozent der gesamten GKV-Ausgaben aus. Zudem zeigt die Finanzkommission keinen eindeutigen Zusammenhang zwischen Kassengröße und Wirtschaftlichkeit. Auch eine große Kasse arbeitet nicht automatisch günstiger oder näher an den Versicherten.

Aus christlich-sozialer Gewerkschaftssicht, wie sie die DHV vertritt, darf eine Reform deshalb nicht bei den Beschäftigten beginnen. Hinter den vermeintlichen „Verwaltungsstrukturen“ stehen Menschen, die Versicherte beraten, Anträge bearbeiten und komplizierte Leistungsfragen klären. Gerade ältere, kranke oder pflegebedürftige Menschen brauchen erreichbare Ansprechpartner statt anonymer Großstrukturen. 

Wo Zusammenschlüsse wirtschaftlich sinnvoll sind, sollten sie nicht grundsätzlich ausgeschlossen werden. Voraussetzung sind aber frühzeitige Mitbestimmung, transparente Standortentscheidungen, Beschäftigungssicherung sowie verbindliche Tarif- und Sozialregelungen. Betriebs- und Personalräte müssen von Anfang an beteiligt werden. 

Eine tragfähige Reform muss die Krankenversicherung dauerhaft finanzieren und die Versorgungsqualität verbessern. Arbeitsplätze abzubauen, ohne einen belastbaren Nutzen für Versicherte und Beitragszahler nachzuweisen, wäre keine Sanierung, sondern eine einseitige Verlagerung der Lasten. 

V.i.S.d.P.: Harm Marten Wellmann 

Minijobs: Chance oder Sackgasse? – Die Sicht der DHV

Minijobs sind nicht grundsätzlich gut oder schlecht. Aus gewerkschaftlicher Sicht gilt ein einfacher Grundsatz:

Ein Minijob kann eine sinnvolle Ergänzung sein – er darf jedoch niemals reguläre, sozialversicherungspflichtige Beschäftigung ersetzen.

Minijobs erfüllen für viele Menschen eine wichtige Funktion. Studierende, Rentnerinnen und Rentner, Menschen mit einer sozialversicherungspflichtigen Hauptbeschäftigung oder Eltern, die sich etwas hinzuverdienen möchten, profitieren von der Flexibilität dieser Beschäftigungsform. In diesen Fällen kann ein Minijob eine sinnvolle und unbürokratische Ergänzung sein.

Problematisch wird es jedoch, wenn Minijobs zum Dauerzustand werden, reguläre Arbeitsplätze verdrängen oder Menschen dauerhaft außerhalb der sozialen Sicherungssysteme halten.

Wann Minijobs sinnvoll sind

Die DHV hält Minijobs insbesondere dann für sinnvoll, wenn sie

  • als Zuverdienst neben einer sozialversicherungspflichtigen Hauptbeschäftigung ausgeübt werden,
  • Studierenden während des Studiums finanzielle Freiräume ermöglichen,
  • Rentnerinnen und Rentnern einen freiwilligen Hinzuverdienst erlauben,
  • Eltern während der Familienphase einen flexiblen Wiedereinstieg erleichtern,
  • kurzfristige Personalengpässe überbrücken,
  • den Einstieg in das Berufsleben erleichtern oder
  • den Übergang in eine reguläre Beschäftigung unterstützen.

In all diesen Fällen steht nicht die Existenzsicherung durch den Minijob im Vordergrund, sondern seine Flexibilität.

Wann Minijobs problematisch werden

Kritisch wird es immer dann, wenn Minijobs reguläre Beschäftigung ersetzen oder auf Dauer an die Stelle sozialversicherungspflichtiger Arbeitsverhältnisse treten.

Das betrifft insbesondere Fälle, in denen Beschäftigte über viele Jahre ausschließlich geringfügig beschäftigt sind und dadurch nur geringe oder gar keine Ansprüche in der Renten-, Kranken- und Arbeitslosenversicherung erwerben.

Besonders häufig ist diese Entwicklung in Branchen wie

  • dem Einzelhandel,
  • der Gastronomie,
  • der Gebäudereinigung,
  • der Logistik sowie
  • verschiedenen Dienstleistungsbereichen

zu beobachten.

Hier besteht die Gefahr, dass aus ehemals regulären Arbeitsplätzen mehrere Minijobs entstehen. Die Folgen sind geringere soziale Absicherung, niedrigere Rentenansprüche, weniger berufliche Entwicklungsmöglichkeiten und ein wachsendes Risiko von Altersarmut.

Gerade Frauen arbeiten überdurchschnittlich häufig ausschließlich in Minijobs. Deshalb müssen bessere Rahmenbedingungen geschaffen werden, damit sich der Wechsel in sozialversicherungspflichtige Beschäftigung lohnt.

Die geplante Reform der Bundesregierung

Die Bundesregierung plant im Rahmen ihrer Renten- und Arbeitsmarktreformen eine grundlegende Neuausrichtung der geringfügigen Beschäftigung. Ziel ist es, mehr Menschen in sozialversicherungspflichtige Beschäftigung zu bringen und die Altersvorsorge langfristig zu stärken.

Diskutiert wird unter anderem, den bisherigen Sonderstatus der Minijobs deutlich einzuschränken und geringfügige Beschäftigungen künftig stärker in die Sozialversicherung einzubeziehen. Nach den bislang bekannt gewordenen Überlegungen könnten beitragsfreie Minijobs künftig im Wesentlichen auf Schülerinnen und Schüler beschränkt werden.

Noch befinden sich diese Pläne im politischen Verfahren. Ob und in welcher Form sie tatsächlich umgesetzt werden, bleibt abzuwarten.

Die Bewertung der DHV

Die DHV begrüßt grundsätzlich das Ziel, mehr sozialversicherungspflichtige Beschäftigung zu schaffen und Altersarmut vorzubeugen.

Eine pauschale Abschaffung der Minijobs halten wir jedoch für den falschen Weg.

Viele Menschen entscheiden sich bewusst für einen Minijob,

  • weil sie bereits einer Vollzeitbeschäftigung nachgehen,
  • weil sie studieren,
  • weil sie im Ruhestand sind,
  • weil sie familiäre Verpflichtungen haben oder
  • weil sie ihre Arbeitszeit bewusst begrenzen möchten.

Für diese Menschen müssen flexible Beschäftigungsmöglichkeiten erhalten bleiben.

Gleichzeitig darf der Minijob weder zum Geschäftsmodell für Unternehmen werden noch dauerhaft reguläre Beschäftigung ersetzen.

Ebenso gehört zur Ehrlichkeit in der Debatte, dass der Sozialstaat diejenigen verlässlich unterstützen muss, die aufgrund von Krankheit, Behinderung, Pflegeverantwortung oder anderen unverschuldeten Umständen nur eingeschränkt arbeiten können. Sie verdienen unsere volle Solidarität.

Kritisch bewerten wir hingegen strukturelle Fehlanreize im System: Wenn voll erwerbsfähige Menschen dauerhaft im Minijob verbleiben, liegt dies oft nicht an mangelndem Arbeitswillen, sondern an fehlenden Brücken in reguläre Beschäftigung, unzureichenden Betreuungsangeboten oder daran, dass der Übergang in sozialversicherungspflichtige Teilzeit durch unzureichende finanzielle Anreize wirtschaftlich zu wenig belohnt wird.

Umso wichtiger ist es, dass die politischen Rahmenbedingungen so gestaltet werden, dass sich zusätzliche Arbeitsstunden, Qualifizierung und der Wechsel in reguläre Beschäftigung für die Beschäftigten finanziell spürbar lohnen und Betriebe ihrer Verantwortung für ordentliche Arbeitsverhältnisse nachkommen.

Ebenso entschieden lehnt die DHV den Missbrauch von Minijobs durch Arbeitgeber ab. Dort, wo reguläre Arbeitsplätze bewusst in geringfügige Beschäftigung aufgespalten, Arbeitszeiten verschleiert oder Sozialabgaben umgangen werden, entsteht ein erheblicher Schaden für Beschäftigte, die Sozialversicherung und den fairen Wettbewerb.

Was die DHV fordert

Statt einer pauschalen Abschaffung oder eines unveränderten „Weiter so“ braucht Deutschland eine moderne und gerechte Reform.

Die DHV fordert daher:

  • den Erhalt von Minijobs als freiwilligen Zuverdienst,
  • eine schrittweise Überführung dauerhafter ausschließlicher Minijobs in sozialversicherungspflichtige Beschäftigung,
  • eine deutliche Stärkung der Midijob-Regelungen,
  • spürbare finanzielle Anreize für die Ausweitung der Arbeitszeit,
  • den Abbau bürokratischer Hürden beim Wechsel in sozialversicherungspflichtige Beschäftigung,
  • konsequentes Vorgehen gegen den Missbrauch von Minijobs durch Arbeitgeber sowie gegen den vorsätzlichen Missbrauch sozialstaatlicher Leistungen,
  • eine Arbeitsmarktpolitik, die gute Arbeit attraktiver macht als dauerhafte Abhängigkeit von staatlichen Transferleistungen.

Fazit

Minijobs haben ihren festen Platz auf dem deutschen Arbeitsmarkt.

Sie sind sinnvoll, wenn sie eine Ergänzung zur regulären Erwerbstätigkeit darstellen oder Menschen in besonderen Lebenssituationen die notwendige Flexibilität bieten.

Sie werden jedoch problematisch, wenn sie reguläre Beschäftigung verdrängen, soziale Sicherung verhindern oder dauerhaft zu einer Finanzierung des Lebensunterhalts durch die Solidargemeinschaft führen, obwohl eine reguläre Beschäftigung möglich wäre.

Als christliche Berufsgewerkschaft setzt sich die DHV deshalb für einen ausgewogenen Weg ein: Flexibilität dort, wo sie sinnvoll ist – soziale Sicherheit dort, wo sie notwendig ist – und klare Anreize für reguläre, existenzsichernde und sozialversicherungspflichtige Beschäftigung.

Denn gute Arbeit bedeutet nicht nur ein Einkommen für heute, sondern auch Sicherheit für morgen.

 

 

Geplante Verschärfung der Krankschreibung: Vertrauen statt mehr Bürokratie und Verunsicherung!

Die von der Bundesregierung angekündigten Pläne, die telefonische Krankschreibung abzuschaffen und künftig bereits ab dem ersten Krankheitstag grundsätzlich eine ärztliche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung zu verlangen, sehen wir aus Sicht einer christlichen Gewerkschaft kritisch. 

Kranke Arbeitnehmer sind keine potentiellen Risikofaktoren für den Standort Deutschland!

Das Arbeitsverhältnis lebt von gegenseitigem Vertrauen, Pflichtbewusstsein und Ehrlichkeit. Wer wie Bundeskanzler Merz die geplante Gesetzesverschärfung mit exorbitant gestiegenen Krankenständen begründet und diese Entwicklung als Wettbewerbsnachteil für Deutschland darstellt, stellt den Generalverdacht auf, dass viele Arbeitnehmer Simulanten sind, mit ihrem pflichtwidrigen Verhalten Vertrauensmissbrauch betreiben und dem Standort Deutschland schaden! Das ist politischer Populismus und entbehrt jeglicher seriöser Faktengrundlage! Die überwältigende Mehrheit der Beschäftigten meldet sich nicht leichtfertig krank, sondern erscheint häufig sogar trotz gesundheitlicher Beschwerden am Arbeitsplatz. Dieses Verantwortungsbewusstsein verdient Anerkennung und nicht zusätzliches Misstrauen.

Mehr Bürokratie statt weniger

Die geplanten Regelungen führen nicht zu einer Entlastung, sondern zu mehr Bürokratie. Millionen zusätzlicher Arztbesuche werden notwendig, obwohl sich viele Erkrankungen – etwa Erkältungen oder Magen-Darm-Infekte – innerhalb weniger Tage von selbst auskurieren. Wertvolle Arzttermine werden dadurch blockiert und fehlen anschließend für schwerer erkrankte Patientinnen und Patienten. Gerade in ländlichen Regionen oder bei ohnehin überlasteten Hausarztpraxen werden längere Wartezeiten die Folge sein.

Gesundheitsschutz bedeutet auch Infektionsschutz

Die telefonische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung wurde eingeführt, um unnötige Infektionsrisiken zu vermeiden. Wer mit Fieber oder einer ansteckenden Virusinfektion gezwungen wird, eine Arztpraxis aufzusuchen, gefährdet andere Patientinnen und Patienten sowie das medizinische Personal. Eine moderne Gesundheitsversorgung sollte digitale Möglichkeiten sinnvoll nutzen, statt bewährte Verfahren wieder abzuschaffen.

Zusätzliche Belastung für Arbeitnehmer

Die Pflicht, bereits am ersten Krankheitstag persönlich eine Arztpraxis aufsuchen zu müssen, bedeutet insbesondere für Beschäftigte im Schichtdienst, Alleinerziehende, ältere Arbeitnehmer oder Menschen ohne wohnortnahe medizinische Versorgung eine erhebliche zusätzliche Belastung. Wer krank ist, sollte sich erholen können – und nicht zunächst stundenlang im Wartezimmer sitzen müssen.

Missbrauch darf nicht zum Maßstab werden

Selbstverständlich müssen missbräuchliche Krankschreibungen verhindert werden. Dafür bestehen jedoch bereits heute ausreichende rechtliche Möglichkeiten. Arbeitgeber können nach geltendem Recht schon jetzt eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ab dem ersten Krankheitstag verlangen und bei begründeten Zweifeln den Medizinischen Dienst einschalten. Ein pauschaler Generalverdacht gegenüber allen Beschäftigten ist deshalb weder erforderlich noch verhältnismäßig. 

Christlich-soziale Verantwortung statt Misstrauenskultur

Die christliche Soziallehre stellt die Würde des Menschen und das Prinzip der Solidarität in den Mittelpunkt. Eine Arbeitswelt, die von Misstrauen geprägt ist, widerspricht diesem Leitbild. Arbeitnehmer sind keine Kostenfaktoren, sondern Menschen mit Verantwortung für ihre Familien, ihre Kolleginnen und Kollegen und ihre Betriebe. Eine Politik, die Gesundheitsschutz erschwert und Bürokratie erhöht, wird diesem Anspruch nicht gerecht.

Die DHV fordert daher:

  • Erhalt der telefonischen Krankschreibung für medizinisch geeignete Fälle.
  • Keine generelle Pflicht zur Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ab dem ersten Krankheitstag.
  • Vertrauen statt Generalverdacht gegenüber Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern.
  • Stärkung digitaler Gesundheitsangebote anstelle ihrer Abschaffung.
  • Entlastung der Arztpraxen statt zusätzlicher Bürokratie.
  • Maßnahmen gegen tatsächlichen Missbrauch nur dort, wo konkrete Anhaltspunkte bestehen.
  • Gesundheits- und Infektionsschutz müssen weiterhin Vorrang vor pauschalen Kontrollmaßnahmen haben.

Harm Marten Wellmann

 

 

EINZELHANDELSVERBAND STELLT SONNTAGSSCHUTZ DES GRUNDGESETZES IN FRAGE

Der Hauptgeschäftsführer des Handelsverband Deutschland (HDE), der Spitzenorganisation des deutschen Einzelhandels, Stefan Genth, hat sich gegenüber der BILD-Zeitung für allgemeine Sonntagsöffnungen des Einzelhandels ausgesprochen. Er hat damit den grundgesetzlich geschützten Sonntagsschutz in Frage gestellt und dies damit begründet, dass Einkaufen auch ein Freizeiterlebnis sei.

Der Christliche Gewerkschaftsbund und seine für den Handel zuständige Berufsgewerkschaft DHV weisen die HDE-Forderung als Missachtung des Grundgesetzes und der Bedeutung des Sonntags als Tag der Arbeitsruhe und der seelischen Erhebung zurück.

Peter Rudolph, Vorsitzender des CGB-Landesverbandes Bremen und stellvertretender Bundes-Vorsitzender der CDA/CGB-Arbeitsgemeinschaft: „Ich weiß nicht, für wen Herr Genth spricht. Die Mehrzahl der Einzelhandelsgeschäftsstelle nutzt bereits die bestehenden gesetzlichen Möglichkeiten zu Ladenöffnungen nicht aus. Der HDE sollte sich lieber mal Gedanken machen, wie die Insolvenzwelle im Einzelhandel und die damit verbundene Verödung der Innenstädte gestoppt werden kann. Wenn sich Filialisten wie DEPOT gezwungen sehen, 66 Filialen zu schließen und auch GALERIA als letzter großer Warenhauskonzern erneut in der Krise steckt, ist dies sicherlich nicht fehlender Möglichkeiten zu Sonntagsöffnungen geschuldet.“

Ladenöffnungen am Sonntag sind nach Auffassung von DHV und CGB auch kein Mittel zur Eindämmung des boomenden Online-Shopping. Wer seine Einkäufe lieber bequem am PC erledigt, wird auch am Sonntag nicht das „Einkaufserlebnis“ in der City suchen.

In der Abwägung zwischen den Forderungen des HDE nach Sonntagsöffnungen des Einzelhandel und dem Anspruch der Einzelhandelsbeschäftigten auf Sonntagsruhe haben für die christlichen Gewerkschaften die Belange der Einzelhandelsbeschäftigten eindeutig Vorrang vor Wirtschafts- oder Verbraucherinteresseninteressen. DHV und CGB erinnern daran, dass das Bundesverwaltungsgericht bereits 2014 in einer Entscheidung über Ausnahmen vom Verbot der Sonntagsarbeit deutlich gemacht hat, dass es keinen erheblichen Schaden i.S. des Gesetzes darstellt, „wenn der Schutz der Sonn- und Feiertagsruhe nicht hinter dem Wunsch zurücktreten muss, spontan auftretende Bedürfnisse auch sofort erfüllt zu bekommen.“

Ansprechpartner für die Medien und v.i.S.d.P.:

Peter Rudolph, Vorsitzender des CGB-Landesverbandes Bremen.

Stellungnahme des CGB zum Referentenentwurf des Arbeitszeitgesetzes

Grundhaltung: Der Christliche Gewerkschaftsbund (CGB) begrüßt grundsätzlich, dass der Referentenentwurf die Arbeitszeiterfassung gesetzlich regelt – als Reaktion auf die EuGH- (2019) und BAG-Urteile (2022). Er bewertet den Entwurf aber differenziert und kritisiert mehrere zentrale Punkte.

1. Arbeitszeiterfassung 

Der CGB unterstützt eine gesetzliche Klarstellung, lehnt aber die elektronische und arbeitstägliche Aufzeichnung als starren Regelfall ab. Bewährte nichtelektronische, aber überprüfbare Erfassungsformen (z. B. tabellarische Nachweise) sollen dauerhaft zulässig bleiben – besonders für kleinere Betriebe. Zudem warnt der CGB vor einer Zweckentfremdung der Erfassung zur digitalen Leistungs- und Verhaltenskontrolle.

2.Vertrauensarbeitszeit & flexible Modelle

Vertrauensarbeitszeit bleibt formal möglich und wird als sinnvoll anerkannt, sofern echte Eigenverantwortung besteht. Kritisiert wird, dass Abweichungen von starren Erfassungspflichten meist an Tarifbindung geknüpft sind – das benachteiligt Branchen ohne Tarifverträge (z. B. kleine Unternehmen, freie Berufe). Der CGB fordert rechtssichere flexible Modelle auch außerhalb tarifgebundener Strukturen, sofern Schutzmechanismen bestehen.

 3. Ruhezeiten

Die elfstündige Mindestruhezeit soll als Grundsatz erhalten bleiben. Der CGB ist offen für eng begrenzte, freiwillige und tariflich abgesicherte Ausnahmen (z. B. für Beschäftigte mit Familienverantwortung), lehnt aber einseitig vom Arbeitgeber angeordnete Abweichungen ab.

4. Werktägliche Höchstarbeitszeit

Klare Ablehnung der geplanten Möglichkeit, per Tarifvertrag die tägliche durch eine wöchentliche Höchstarbeitszeit zu ersetzen. Der Acht-Stunden-Tag gilt als unverzichtbarer Gesundheitsschutz; eine wöchentliche Betrachtung berge das Risiko sehr langer Einzelarbeitstage.

5. Gastronomie/Bäckereien

Wirtschaftliche Probleme dieser Branchen (Energiekosten, Fachkräftemangel, Wettbewerbsdruck) sollten nicht durch längere Arbeitszeiten, sondern durch Struktur-, Wirtschafts- und Tarifpolitik gelöst werden.

6. Sonntagsschutz

Der CGB lehnt die geplante Ausweitung der Sonntagsarbeit in Bäckereien/Konditoreien und öffentlichen Bibliotheken ab bzw. fordert engere Grenzen. Der verfassungsrechtlich geschützte Sonntag (Art. 140 GG i.V.m. Art. 139 WRV) dürfe nicht schrittweise ausgehöhlt werden; mildere Mittel (z. B. Selbstverbuchung in Bibliotheken) seien vorzuziehen.

Fazit: Der CGB fordert ein modernes, aber schutzorientiertes Arbeitszeitrecht: rechtssichere, technologieoffene Zeiterfassung, flexible Modelle auch ohne Tarifbindung, Erhalt der täglichen Höchstarbeitszeit und der Ruhezeiten sowie keine weitere Aufweichung des Sonntagsschutzes.

 

 

Statement des CGB-Bundesvorsitzenden Henning Röders zur Reformdiskussion:

Nun liegen auch die Empfehlungen der Rentenkommission auf dem Tisch. Zusammen mit der Gesundheits- und Pflegereform sowie mit dem Referentenentwurf zum Arbeitszeitgesetz hat die Bundesregierung große Reformvorhaben auf den Weg gebracht. Nach dem ausgefallenen letzten „Herbst der Reformen“ scheint sie nun ernsthaft liefern zu wollen und drückt aufs Tempo.

Aber Eile und Hast sind keine guten Ratgeber. Wenn nur wenige Tage nach dem Bericht der Gesundheitsreformkommission bereits ein Gesetzentwurf vorliegt und nur ein Monat danach von der Bundesregierung beschlossen wird, und wenn nur wenige Stunden nach der Veröffentlichung des Berichts der Rentenreformkommission Bundeskanzler Merz und Bundesarbeitsministerin Baas verkünden, dass die Vorschläge ein „Gesamtkunstwerk“ sind, keine „Rosinenpickerei“ stattfinden dürfe und es keine Alternative zu diesem Reformpaket gebe – dann erscheinen solche Handlungen und Verlautbarungen als Versuch, die Reformen möglichst ohne Berücksichtigung anderer Aspekte und ohne sachorientierte Abwägung von unterschiedlichen Argumenten und Standpunkten durchzudrücken. Solche Hauruckaktionen erinnern mich an die „Basta!“-Politik des ehemaligen Bundeskanzlers Schröder und der „Alternativlosigkeit“ der ehemaligen Bundeskanzlerin Angela Merkel. Beide Politikstile hatten den jeweiligen Bundesregierungen nicht gutgetan – hatten sie doch die linken und rechten Ränder des demokratischen Spektrums gestärkt und den schleichenden Niedergang der SPD und jetzt von CDU und CSU eingeläutet.

Die Verdrossenheit gegen die Parteien des demokratischen Spektrums ist groß. Bei den Wahlen im Herbst drohen CDU, SPD und Grüne ein Debakel. Dieses lässt sich nicht abwenden, indem diese bedeutenden Reformvorhaben in kürzester Zeit durchgedrückt werden – in der Hoffnung, dass die Bundesbürger möglichst schnell die beschlossenen Gesetze als gegeben abhaken. So kann die Bundesregierung nicht das historisch schlechte Vertrauen wettmachen. Nein, vielmehr muss genügend Zeit für Diskussionen und Abwägung der Sachargumente gegeben werden. Und nach der Verabschiedung der Reformen muss die Bundesregierung geschlossen und ohne Streit die verabschiedeten Gesetze vertreten. Nur so kann verloren gegangenes Vertrauen in den demokratischen Rechtsstaat wieder hergestellt werden.

„Kein Gesetz geht aus dem Bundestag so heraus, wie es hereingekommen ist.“ – Diese Maxime des großen SPD-Politikers Peter Struck sollten die Parlamentarier in ihren Beratungen zu den Reformen beherzigen und den Diskussionen genügenden Spielraum lassen. Die Verschiebung der geplanten Verabschiedung der Gesundheitsreform auf den 10. Juli geht zwar in die richtige Richtung. Besser wäre es jedoch, Gesundheits- und Rentenreform als großes Sozialversicherungsreformpaket gemeinsam zu beraten und zu verabschieden. Deshalb sollte die Gesundheitsreform mit Blick auf den Herbst behandelt werden.

CGB-Bremen: Erhöhung der Produktivität und Stärkung der Wirtschaftskraft zeitlich dringender als übereilte Sozialversicherungsreformen

Der Bremer CGB begrüßt die Verschiebung der Abstimmung über den Gesetzentwurf zur Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Stabilisierungsgesetz). Er hält auch die jetzt für den 10. Juli vorgesehene Abstimmung für verfrüht und plädiert dafür, im Herbst ein Gesamtpaket aus Krankenversicherungs-, Pflege- und Rentenreform zu beschließen.  

Fast drei Viertel der Deutschen glauben laut aktuellem ZDF-Politbarometer ohnehin nicht, dass die Bundesregierung ihre angekündigten Reformpakete bis zum Sommer vorlegt. Bundesregierung und Parlament sollten daher auf politische Schnellschüsse verzichten und sich Zeit nehmen für Reformen, die diesen Namen auch verdienen und auf breite gesellschaftliche Akzeptanz stoßen.

Der CGB verweist darauf, dass die Zweige der gesetzlichen Sozialversicherung nicht isoliert betrachtet werden können. Sparmaßnahmen in einem Zweig können durchaus zu Mehrkosten in einem anderen Zweig führen. So würde die geplante Absenkung der Rentenversicherungsbeiträge für pflegende Angehörige zwar die Pflegeversicherung finanziell entlasten, zugleich aber zu Beitragsverlusten bei der ebenfalls defizitären Arbeitslosenversicherung führen, um nur ein Beispiel zu nennen.

Drängender als die Reformen der gesetzlichen Sozialversicherung sind nach Auffassung des Bremer CGB alle Maßnahmen zur Stabilisierung der Wirtschaft. Alle Sozialleistungen müssen erwirtschaftet werden. Damit die deutsche Wirtschaft wieder floriert, bedarf es insbesondere eine Erhöhung der Produktivität, wie sie auch von vielen Ökonomen angemahnt wird. In Deutschland stagniert die Produktivität und befindet sich im internationalen Vergleich nur im Mittelfeld. Gerade als rohstoffarmes Land bedarf Deutschland jedoch hoher Produktivität, um international wettbewerbsfähig zu bleiben. Längere Arbeitszeiten, wie sie von der Bundesvereinigung Deutscher Arbeitgeberverbände (BDA) immer wieder gefordert werden, sorgen erwiesenermaßen nicht für höhere Produktivität. Prof. Axel Börsch-Supan hat am 9. Juni auf dem Bremer Unternehmerforum zur Erhöhung der Produktivität mehr Investitions- und weniger Konsumausgaben gefordert sowie eine bessere Ausschöpfung des vorhandenen Arbeitskräftepotentials. Als ein Fundamentalproblem der mangelnden Produktivität wurden vom ihm die Defizite im Bildungsbereich aufgeführt, wie sie u.a. die Ergebnisse der PISA-Studien immer wieder belegen.

Auf die Bedeutung der Produktivität für die sozialen Sicherungssysteme hat im vergangenen Jahr bereits die OECD in ihrem Beschäftigungsausblick für Deutschland verwiesen. Dort heißt es, dass durch eine Steigerung des Produktivitätswachstums und die Mobilisierung ungenutzten Arbeitskräftepotenzials – z.B. durch eine Verringerung der Geschlechterdifferenzen in der Beschäftigung und vor allem durch die Aktivierung älterer Arbeitskräfte sowie durch eine Erhöhung der regulären Migration – die Bremswirkung, die der demografische Wandel auf das Wachstum ausübt, teilweise – oder sogar vollständig – kompensiert werden könnte.

Maßnahmen zur Stärkung der Produktivität und Förderung des Wirtschaftswachstums haben daher für den CGB Priorität vor Sozialstaatsreformen.

V.i.S.d.P. Peter Rudolph

Statement des CGB Bundesvorsitzenden zu den Plänen der Bundesgesundheitsministerin zur Reform der Pflegeversicherung

Es ist unbestritten, dass es Handlungsbedarf bei der Pflege gibt. Der Anteil der pflegebedürftigen Menschen und damit die Kosten steigen. Schon heute ist die Pflege für viele Betroffene und ihre Angehörigen kaum mehr zu bezahlen. Der durchschnittliche Eigenanteil für einen Pflegeheimplatz liegt bei rund 3.200 Euro, die Tendenz geht weiter rasant nach oben. Ein unbegrenzter weiterer Anstieg und zugleich immer stärker steigende Beiträge zur Pflegeversicherung bergen einen immensen Sprengstoff, der pflegebedürftige Menschen und deren Angehörige in soziale Not treiben kann.

Der Christliche Gewerkschaftsbund Deutschlands begleitet kritisch-konstruktiv die Bemühungen der Bundesregierung um Stabilisierung der Finanzsituation der Pflegeversicherung. Die von der Bundesregierung geplante Anhebung der Beitragsbemessungsgrenze und die vorgesehene Pflicht der Arbeitgeber zur Entrichtung von Pflegeversicherungsbeiträgen auf Minijobs sind richtige und den Betroffenen zumutbare Maßnahmen. Die vorgesehene Erhöhung des Pflegeversicherungsbeitrages von kinderlosen Arbeitnehmern um 0,1 Prozentpunkte ist im Hinblick auf die finanziellen Belastungen bei Familien durch die Kindererziehung zumindest vertretbar. Zu begrüßen ist die geplante jährliche Anpassung der Pflegeleistungen an die Inflation ebenso wie die Einführung des Anspruchs auf eine individuelle Pflegebegleitung, um Gesundheitsverschlechterungen früher zu erkennen.

Dagegen sind aber vor allem folgende im Gesetzentwurf vorgesehene Maßnahmen abzulehnen:

  • Einschränkung der beitragsfreien Mitversicherung der Ehe-/Lebenspartner: Die Begrenzung der beitragsfreien Mitversicherung auf Ehe-/Lebenspartner mit Kindern unter 7 Jahren und mit schwerbehinderten Kindern, pflegende Angehörige und Partner im Rentenalter sieht der CGB gerade im Hinblick auf das verfassungsrechtliche Gebot des Schutzes der Familie kritisch. Die beitragsfreie Mitversicherung von Ehepartnern stellt die Ausgestaltung dieses verfassungsrechtlichen Gebots dar. Im Endeffekt würde diese Maßnahme dazu führen, dass von der Maßnahme betroffene Familien mit minderjährigen Kindern stärker zur Kasse gebeten werden als kinderlose Arbeitnehmer/innen, deren Beitrag zur Pflegeversicherung „nur“ um 0,1 Prozentpunkte steigen soll. Auch unter diesem Aspekt ist die geplante Maßnahme verfassungsrechtlich fragwürdig.
  • Längere Wartezeiten auf höhere Heimzuschläge: Einschnitte bei den Zuschlägen für die Pflegeheime erhöhen die Gefahr, dass insbesondere Menschen mit niedriger und mittlerer Rente in finanzielle Not geraten und auf staatliche Unterstützung angewiesen sind. Statt mehr Belastungen infolge einer Streckung der staatlichen Leistungen ist eine Deckelung der Eigenanteile wichtig!
  • Kürzungen der Rentenversicherungsbeiträge für pflegende Angehörige: Statt 100 Prozent sollen nur noch 70 Prozent der Rentenversicherungsbeiträge durch die Pflegekasse übernommen werden. Dieses Vorhaben steht im Widerspruch zum Reformziel, die häusliche Pflege zu stärken!
  • Aussetzung der Regelungen zur tariflichen Entlohnung bis 2030:

Diese vorgesehene Regelung ist entschieden abzulehnen. Mit dem Tariftreuegesetz wurde 2021 eine klare Leitplanke gesetzt: Tarifliche Bezahlung in der Pflege ist politisch gewollt und muss vollumfänglich refinanziert werden. Die geplante Aussetzung stellt diese verlässliche Grundentscheidung infrage, beschädigt das Vertrauen der Beschäftigten in die Sozialpartnerschaft und verschärft den Pflegenotstand massiv. Eine politische Begrenzung der Vergütungsentwicklung bei gleichzeitig weiter steigenden Tariflöhnen hätte fatale Konsequenzen für eine Branche mit ohnehin extremen Belastungen. Sie würde tarifgebundene und tarifnahe Arbeitgeber wirtschaftlich schwächen, den harten Wettbewerb um Fachkräfte weiter verschärfen, zu mehr Konflikten mit den Krankenkassen führen und die pflegerischen Versorgungsangebote insbesondere in ländlichen Regionen akut gefährden. Zudem konterkariert das Vorhaben die Pflicht aus der EU-Mindestlohnrichtlinie zur Steigerung der Tarifbindung.

Der CGB hofft, dass insbesondere bei den monierten größten Kritikpunkten noch Nachbesserungen erfolgen.