CGB-Maiaufruf 2024

Für unsere Demokratie – eine schützenswerte Errungenschaft – CGB

Die Zeit hat sich seit der Corona – Pandemie, dem Krieg in der Ukraine und dem Krieg im Nahen Osten so schnell verändert, wie noch niemals zuvor. Nachdem wir alle viel zu lange auf die Annehmlichkeiten unserer wirtschaftlichen Stärke und den gesteuerten Weltfrieden verlassen hatten und kriegerische Auseinandersetzungen oder wirtschaftliche Probleme in weiter Ferne lagen, mussten wir in Deutschland jetzt aus dem Dornröschenschlaf erwachen. Dass diese Probleme die Menschen verunsichern und frustrieren, ist verständlich. Dass diese Frustration aber in Demokratiefeindlichkeit umschlägt und nicht etwa handelnden Personen, sondern unserem demokratischen System, das uns über mehr als 70 Jahre Frieden und Wohlstand beschert hat, die Schuld für die Misere gegeben wird, ist nicht nachvollziehbar.

Einer antidemokratischen Minderheit, die mit Bauernfängerei, ausländerfeindlichen Parolen, Fantasien von Deportation und falscher Deutschtümelei und Möchtegern-Patriotismus auf Stimmenfang geht, wurde viel zu lange von der demokratischen Mehrheit nichts entgegengesetzt. Das ist zum Glück anders geworden. Die Enthüllungen über eine zweite “Wannseekonferenz” haben den Extremisten endgültig die Maske heruntergerissen und ihr wahres Gesicht enthüllt. Obwohl die Absichten dieser politischen Kräfte lange bekannt waren und eigentlich nie verschwiegen wurden, bedurfte es dieses einen Ereignisses, um die Parallelen zu einer längst vergangen geglaubten Zeit plastisch werden zu lassen.

Und die demokratische Mehrheit der Menschen in Deutschland steht auf! Die Demokraten stehen auf und sagen nein! Nein zu einem Deutschland, in dem dieses Gedankengut, das Deutschland schon einmal in den Zusammenbruch geführt hat, wieder die Oberhand gewinnt.

Unser Land und unser freies Leben in unserer freiheitlichen Demokratie sind durch extremistisches Gedankengut aus den politischen Rändern stärker bedroht, als es je zuvor durch die Pandemie und den Zuzug von Menschen aus dem Ausland gewesen war. Nicht Flüchtlinge – legal oder illegal – machen unser Land kaputt, sondern Extremisten jeder Couleur, die mit Intoleranz, Hass und Neid den Zusammenhalt unserer Gesellschaft hintertreiben.

Wir als CGB stehen zusammen mit allen demokratischen Kräften, um unser Land und unsere freie Lebensweise zu verteidigen. Wir sind als CGB mit allen Gewerkschaften und demokratischen Arbeitnehmerorganisationen solidarischer Bestandteil unserer Gesellschaft und stellen uns gegen die Versuche, die Uhr um 90 Jahre zurück zu drehen.

Unsere gewerkschaftliche Arbeit haben wir als christliche Gewerkschafter immer im Sinne der christlichen Soziallehre gemacht. Werte, wie Toleranz, Respekt, Solidarität und Menschlichkeit prägen unsere christliche Gewerkschaftsarbeit seit jeher und werden sie auch in Zukunft prägen.

Dazu gehört selbstverständlich unsere Ausrichtung an der freiheitlich demokratischen Grundordnung in Deutschland, was uns bei allen Meinungsverschiedenheiten mit allen demokratischen Kräften in Deutschland verbindet.

Lasst uns in diesem Sinne unsere Zukunft gemeinsam gestalten – für unsere Demokratie, für all das, was wir errungen haben!

CGB-Saar Frühjahrsempfang 2024

Der diesjährige Frühjahrsempfang des CGB-Saar fand am Samstag, den 13.04.2024 im Multisaal des Bildungszentrums der Arbeitskammer des Saarlandes in Kirkel statt. Thomas Koch begrüßte in seiner Funktion als CGB Landesvorsitzender die zahlreich erschienenen Mitglieder, sowie die Redner aus Politik und Industrie, die der Einladung gefolgt sind. Leider muss er feststellen, dass auch in diesem Jahr die Situation für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer angespannt ist. Daher auch das Motto für den Empfang „Krisenfestes Saarland – schaffen wir das, oder schafft das uns?“. Angesichts der vielen Krisen bleibt den Gewerkschaften nur noch, fester und dichter bei ihren Mitgliedern zu stehen und diese bei der Bewältigung der vielfältigen Herausforderungen so gut es geht zu unterstützen. Nun waren aber die Anwesenden gespannt auf die Beiträge der Gäste und ihrer Sicht auf die allgemeine wirtschaftliche Lage und ihre Vorschläge zur Bewältigung der unterschiedlichen Probleme.

Als erster kam Herr Torsten Lang (SPD), Staatssekretär im Ministerium für Inneres, Bauen und Sport dieser Aufforderung nach. Er ist ebenfalls der Ansicht, dass wir momentan in Zeiten sich überlagernder Krisen leben und diese sich nur bewältigen lassen, indem man noch stärker auf sämtlichen politischen und gesellschaftlichen Ebenen miteinander kooperiert. Hier möchte er zunächst die internationale Zusammenarbeit auf Landesebene, etwa mit dem Departement Moselle nennen. Ihm ist aber durchaus bewusst, dass für Gewerkschaften insbesondere die Herausforderungen für das Arbeitsleben – hervorgerufen durch die Transformation der Industrie und sich ständig wandelnder Anforderungen an die Beschäftigten – von überragender Bedeutung sind. Hier gilt es, passgenau zugeschnittene Lösungen zu finden, um gute Arbeitsplätze zu gewinnen und zu erhalten. Daher nehmen die Mitbestimmung auf der Ebene der Unternehmen und Dienststellen sowie die tarifliche Partnerschaft eine besonders wichtige Position ein. Dies sollen sich auch im baldigen Einbringen eines tragfähigen Entwurfes für das lange überfällige saarländische Personalvertretungsgesetz niederschlagen.

Es folgte als Redner Herr Stephan Toscani, Landes- und Fraktionsvorsitzender der CDU Saar. Zunächst bedankt er sich für die Einladung, der er gerne gefolgt war, denn den Rahmen der CGB Empfänge, zu denen Vertreter der Regierung, Opposition der Arbeitgeber- und Arbeitnehmervertreter erscheinen, ist ein besonders gelungener. Nach seiner Ansicht ist die Analyse richtig, dass die deutsche Wirtschaft in einer erheblichen Krise steckt. Stephan Toscani führte einige Punkte zur Verbesserung der Situation an. Zum ersten braucht es niedrige Preise für Energie, besonders für elektrischen Strom, etwa zur Produktion von grünem Stahl. Eine überbordende Bürokratie lähmt die wirtschaftliche Entwicklung. Zur Reduzierung von Regulierungen bringt er den Lösungsansatz einer Genehmigungsfiktion ins Gespräch. Sollte eine Behörde nicht in angemessener Zeit auf einen Antrag reagieren, so gilt dieser als genehmigt. Sein dritter Vorschlag befasst sich mit dem Arbeits- und Fachkräftemangel. Zum einen soll Einwanderung in den Arbeitsmarkt gefördert, gleichzeitig auch das Potential im Land vorhandener Kräfte genutzt werden. Besonderes Augenmerk sollte hier auf den 50.000 Schülerinnen und Schülern liegen, die pro Jahr ohne Abschluss aus dem deutschen Schulsystem ausscheiden.

Herr Frank John (SPD), Bürgermeister der Gemeinde Kirkel, sagte in seinem Grußwort in Bezug auf das Motto aus der Sicht der Kommunen ganz klar „ja, wir schaffen das!“ Dabei haben die unterschiedlichen Krisen der Gegenwart die unschöne Angewohnheit, letztlich bei den Städten und Gemeinden zu landen. Sei es die steigenden Energiepreise, wobei man hier als Kommune oft Nutzer und Erzeuger mit den entsprechenden Herausforderungen zugleich ist, oder steigende Baukosten bei angespannter Wohnungslage, um auch Kriegsflüchtlinge unterzubringen. Des Weiteren ist der Ausbau der Kinderbetreuung in Form von Krippen- und Kitaplätzen sowie der Ganztagsschulbetreuung eine drängende Angelegenheit. Hierin stecken aber auch immer Chancen, denn dieser Ausbau stellt auch ein Konjunkturprogramm für die lokalen Unternehmen dar. Trotz rechtlich notwendiger europaweiten Ausschreibungen landen die Aufträge erfahrungsgemäß beim lokalen Handwerk. Für Frank John hat sich in den Jahren seiner Amtsführung ganz klar herausgestellt, dass ein offener und respektvoller Umgang zwischen Personalvertretung und Dienstherren entscheidend für eine erfolgreiche Zusammenarbeit zum Wohle der gesamten Gemeinde sind.

Als Vertreter der Arbeitgeberseite trat Herr Martin Schlechter, Geschäftsführer des Verbands der Metall- und Elektroindustrie, ans Mikrofon. Er stieg mit einem Hinweis auf die hohe Bedeutung der Tarifautonomie für den wirtschaftlichen Erfolg Deutschlands ein. Die Grundlagen des Tarifvertragsgesetzes sind noch älter als unser Grundgesetz, aber es steht aktuell stark unter Druck. Mit dem jüngsten Gebaren der GDL, vertreten durch Herrn Weselsky, im Tarifkonflikt mit der Deutschen Bahn hat diese nach Ansicht von Herrn Schlechter der organisierten Arbeitnehmerschaft einen Bärendienst erwiesen. Noch gefährlicher seien aber Bestrebungen der Politik, die Tarifautonomie per Gesetzesvorhaben einzuschränken. Nur unabhängige Gewerkschaften sind attraktiv für Arbeitnehmer und so auch in der Lage, in Verhandlungen mit den Arbeitgebern erfolgreiche Abkommen zu treffen. Eine Einmischung der Politik kann hier nur kontraproduktiv sein. Angesichts von hohen Energiepreisen, zu viel Bürokratie und einem gewaltigen Arbeits- und Fachkräftemangel plädiert Herr Schlechter für mehr Realitätssinn in der öffentlichen Diskussion. Trotzdem seien die aktuellen Krisen zu bewältigen, wenn nun die Zeichen richtig gedeutet werden und man nun entschlossen die Herausforderungen anpackt.

Nach diesen interessanten Redebeiträgen blieben die Anwesenden noch lange zusammen, um sich über das Gesagte auszutauschen und alte Bekanntschaften wieder aufleben zu lassen. Auch dieser CGB Frühjahrsempfang zeigte wieder deutlich die Wichtigkeit solcher Veranstaltungen als Plattform zum Meinungsaustausch.                 

Mindestlohn

10 Jahre Mindestlohn: Licht und Schatten

Vor zehn Jahren wurde die Einführung des Mindestlohns beschlossen. Der von Kritikern befürchtete massenhafte Wegfall von Arbeitsplätzen im Niedriglohnbereich und ein damit verbundener Anstieg der Arbeitslosigkeit unter den Geringverdienern ist ausgeblieben. Unter dem Strich steht positiv ein überproportionaler Einkommenszuwachs für diese Arbeitnehmergruppe zu Buche. Aber es gibt auch problematische Aspekte, die sich in den vergangenen Jahren noch weiter verschärft haben.

Die Bedenken gegen den Mindestlohn waren vor zehn Jahren erheblich. Von einem Einstieg in eine staatliche Lohnfestsetzung war die Rede. Kritiker befürchteten einen massiven Abbau von Arbeitsplätzen und damit verbunden einen erheblichen Anstieg der Arbeitslosigkeit im Niedriglohnsektor. Es wurde gar die Gefahr von Unternehmensinsolvenzen an die Wand gemalt, weil viele Unternehmen die massiv steigenden Personalkosten nicht mehr tragen könnten.

Diese Befürchtungen haben sich nicht bestätigt. Die Arbeitslosenquote ist weiter niedrig in Deutschland, und das trotz der wirtschaftlichen Krise, in der sich Deutschland seit Corona befindet. Die Beschäftigten im Niedriglohnsektor profitieren in positiver Weise vom Mindestlohn, der in den letzten überproportional zur allgemeinen Entwicklung der Löhne und Gehälter gestiegen war. Arbeit gibt es auch weiterhin im Niedriglohnsektor. Ein massenhafter Abbau von Arbeitsplätzen infolge eines Rationalisierungsdrucks wegen des Mindestlohns ist nicht eingetreten. Unter diesen Aspekten ist der Mindestlohn ein Erfolg. Die damalige Bundesregierung hatte gut daran getan, den Bedenkenträgern nicht zu folgen und den Mindestlohn gegen Widerstand der Wirtschaft durchzusetzen!

Dennoch gibt es problematische Aspekte und Handlungsbedarfe:

  • Die Befürchtung der DHV, dass der Mindestlohn zum Spielball politischer Interessen wird, haben sich leider erfüllt. Die vom Gesetzgeber eingesetzte Kommission zur Festlegung des Mindestlohns nach genau vorgegebenen Kriterien hat die Ampelregierung nicht davon abgehalten, sich über die gesetzlichen Maßgaben hinwegzusetzen und den Mindestlohn überproportional zum 01.10.2022 auf 12 Euro zu erhöhen. Und nicht einmal ein halbes Jahr danach wurden wieder Forderungen nach einer weiteren überproportionalen Erhöhung laut. Die Politik muss die Arbeit der Mindestlohnkommission respektieren und darf diese nicht nach Gutdünken durch willkürliche Erhöhungen des Mindestlohns konterkarieren!
  • Die Beschäftigten im Niedriglohnsektor leiden in besonderem Maße unter der hohen Inflation der vergangenen beiden Jahre und der weiterhin hohen gefühlten Inflation bei den Gütern für den täglichen Bedarf. Der Mindestlohn kann den schmerzlichen Kaufkraftverlust nur bedingt auffangen. Er kann nicht entsprechend der Inflation einfach angehoben werden. Eine solche Maßnahme würde insbesondere die über dem Mindestlohn verdienenden Beschäftigten benachteiligen, weil deren Gehälter nicht einem solchen Automatismus unterliegen würden und sich der in der Vergütung zum Ausdruck kommende Wert ihrer Arbeit zu Lasten der nach Mindestlohn vergüteten Arbeit verschieben würde. Eine überproportionale Mindestlohnanhebung kann auch zu dem befürchteten Effekt eines erheblichen Abbaus von Arbeitsplätzen im Niedriglohnsektor führen und letztendlich den Geringverdienern mehr schaden als nützen. Die Politik muss die unter den Mindestlohn fallenden Geringverdiener durch eine konsequente Bekämpfung der Inflation und in Form von wirksamen staatlichen monetären Entlastungen unterstützen! Die staatlichen Ausgaben müssen konsequent auf den Prüfstand gestellt werden, um ein Ausufern der Schuldenpolitik und ein weiteres Befeuern der Inflation zu vermeiden. Geringverdiener können wirksam unterstützt werden, indem sie für ihre Arbeit nicht nur keine Steuern zahlen müssen, sondern gar eine steuerliche Gutschrift in Form einer negativen Einkommenssteuer erhalten. Dieses Modell wird in Österreich mit Erfolg praktiziert.
  • Eine überproportionale Entwicklung des Mindestlohns wie in 2022 hat erhebliche Auswirkungen auf das Lohnabstandsgebot zu höheren Lohn- und Gehaltsgruppen in vielen Tarifverträgen. Zur Wahrung eines angemessenen Abstands zwischen den Vergütungsgruppen müssten die anderen Tarifgehälter ebenfalls überproportional angehoben werden. Damit steigt aber die Gefahr des Scheiterns von Tarifverhandlungen und des Eintritts eines tariflosen Zustands. Die Politik muss auch aus Gründen des Lohnabstandsgebots von Forderungen nach überproportionalen Anhebungen Mindestlohnanhebungen absehen und stattdessen die Geringverdiener anderweitig entlasten!
  • Der beste Schutz gegen Lohndumping und Armut ist eine flächendeckende Tarifbindung. Davon ist Deutschland mit einem Anteil von nur rund 40 Prozent tarifgebundenen Arbeitnehmer/innen erschreckend weit entfernt. Die Bundesrepublik Deutschland muss gemäß den Maßgaben der EU-Mindestlohnrichtlinie in den nächsten Jahren einen Aktionsplan zur Steigerung der Tarifbindung auf 80 Prozent erstellen. Der Aktionsplan muss neben dem Ziel eines einheitlichen Branchenlohnniveaus auch Gewerkschaften außerhalb des DGB einen Schutz ihrer gewerkschaftlichen Betätigung gewährleisten. Die Aberkennung der Tariffähigkeit von Gewerkschaften wie der DHV führt dazu, dass deren Tarifverträge unwirksam werden, für deren Mitglieder die Tarifbindung erlischt und das Gehaltsniveau zu sinken droht.

Die Bundesregierung muss insbesondere die Allgemeinverbindlichkeit von Tarifverträgen erleichtern mit dem Ziel, so flächendeckend wie möglich ein Niveau mit Branchenmindestlöhnen zu gewährleisten! Die Steigerung der Tarifbindung darf nicht dadurch erschwert werden, dass an die Tariffähigkeit von Gewerkschaften außerhalb des DGB unerreichbar hohe Hürden gestellt werden!

DHV fordert den sofortigen Stopp der unwürdigen Videoüberwachung bei Amazon

Zur vom Onlinehändler Amazon praktizierten Überwachung von Mitarbeitern gibt es unterschiedliche Rechtsauffassungen in Frankreich und Deutschland. Die Berufsgewerkschaft DHV hält diesen Zustand nicht für akzeptabel und fordert Amazon auf, diese Überwachung unverzüglich einzustellen.

Die französische Datenschutzbehörde CNIL hatte eine Geldstrafe von 32 Mio. € gegen die Logistiksparte von Amazon France (3% des Umsatzes) verhängt, weil die Arbeiter in den Versandzentren zu stark überwacht werden. Dazu gehört die Geschwindigkeit, mit der Artikel gescannt werden, und die Leerlaufzeit der Scanner. Alle Daten werden einen Monat lang gespeichert und statistisch ausgewertet, was die Behörde für unzulässig hält. Die Überwachung kann dazu führen, dass die Lagerarbeiter jede Pause oder Unterbrechung rechtfertigen müssen.

Die gleiche Frage hatte auch eine Datenschutzbehörde in Deutschland beschäftigt, die Amazon diese Form der Datenerhebung untersagte. Am 9. Februar 2023 kam das Verwaltungsgericht Hannover aber zu einer anderen Entscheidung. Seither darf Amazon im Logistikzentrum Winsen (Luhe) bei Hamburg die Arbeitsgeschwindigkeit unverändert mit Handscannern überwachen.

Urteil des Verwaltungsgerichts Hannover zur Videoüberwachung von Amazon-Mitarbeitern: Eine kritische Analyse

Das Urteil des Verwaltungsgerichts Hannover vom 9. Februar 2023 bezüglich der Videoüberwachung von Amazon-Mitarbeitern wirft wichtige Fragen bezüglich des Schutzes der Privatsphäre und der Arbeitnehmerrechte auf. Das Gericht entschied, dass Amazon in bestimmten Bereichen seiner Logistikzentren weiterhin Kameras zur Überwachung der Mitarbeiter einsetzen darf, solange diese keine sensiblen Bereiche wie Toiletten oder Umkleideräume abdecken. Diese Entscheidung wirft jedoch Bedenken hinsichtlich des Datenschutzes und des Rechts auf Privatsphäre auf. Die Verwendung von Überwachungskameras kann das Gefühl der Mitarbeiter, ständig beobachtet zu werden, verstärken und ihr Recht auf informationelle Selbstbestimmung beeinträchtigen. Des Weiteren besteht die Gefahr des Missbrauchs solcher Überwachungssysteme durch den Arbeitgeber, um beispielsweise Mitarbeiter zu überwachen oder zu disziplinieren, anstatt sie vor tatsächlichen Sicherheitsrisiken zu schützen. Dies kann zu einem Klima der Überwachung und des Misstrauens am Arbeitsplatz führen, was sich negativ auf das Arbeitsklima und die Produktivität auswirken kann. Es ist daher entscheidend, dass Gerichte und Gesetzgeber sicherstellen, dass die Verwendung von Überwachungstechnologien am Arbeitsplatz streng reguliert und auf das unbedingt erforderliche Maß beschränkt wird. Arbeitnehmer müssen vor unzulässiger Überwachung geschützt werden, während gleichzeitig angemessene Sicherheitsmaßnahmen gewährleistet werden. Insgesamt fordert das Urteil des Verwaltungsgerichts Hannover eine sorgfältige Abwägung zwischen den Rechten der Arbeitgeber auf Sicherheit und den grundlegenden Rechten der Arbeitnehmer auf Privatsphäre und informationelle Selbstbestimmung.

Ganz anders die französische Entscheidung!

Die Entscheidung der französischen Datenschutzbehörde vom 27. Dezember 2023, die die Videoüberwachung von Amazon-Mitarbeitern verbietet, ist ein bedeutender Schritt in Richtung des Schutzes der Privatsphäre und der Arbeitsrechte. Diese Entscheidung unterstreicht die Anerkennung der grundlegenden Rechte der Arbeitnehmer und sendet ein starkes Signal an Arbeitgeber, dass Überwachungsmaßnahmen am Arbeitsplatz nicht über das angemessene Maß hinausgehen dürfen. Mit Hilfe der verhängten Geldstrafe werden die Würde und Privatsphäre der Mitarbeiter gewahrt, und es fördert ein Arbeitsumfeld, das auf Vertrauen und Respekt basiert. Darüber hinaus trägt es dazu bei, das Bewusstsein für die Bedeutung des Datenschutzes zu schärfen und zeigt, dass auch in einer digitalisierten Welt die Rechte der Arbeitnehmer geschützt werden müssen. 

Aus den genannten Gründen fordert die DHV Amazon auf die menschenverachtende und die mehr als fragwürdige Überwachung Ihrer Mitarbeiter unverzüglich zu beenden,

 

fingerweg vom streikrecht2

Statement des DHV-Bundesvorsitzenden: Finger weg vom Streikrecht!

Die derzeit stattfindenden Streikaktionen der GDL, im öffentlichen Nahverkehr und an den Flughäfen erwecken den Eindruck, dass Deutschland in einer Streikwelle stecke. Sicherlich: Die Gleichzeitigkeit der Tarifkonflikte in diesen für den Verkehr in Deutschland essentiellen Bereichen ist ärgerlich. Man fühlt sich der Eskalationsbereitschaft der verhandelnden Gewerkschaften und dem Pokern um den richtigen Zeitpunkt für einen Kompromiss hilflos ausgeliefert. Es ist ärgerlich, dass Termine abgesagt oder verschoben werden müssen und dass für längere Strecken das Auto genutzt werden muss. Es ist ärgerlich für Beschäftigte, dass sie Probleme haben, zur Arbeit und nach Feierabend nach Hause zu kommen. Die Streiks bei der Bahn und im öffentlichen Nahverkehr sind Wasser auf die Mühlen der Kritiker der Mobilitätswende.

Es verwundert nicht, dass Forderungen nach Einschränkungen des Streiktrechts lauter werden. Aber halt – lassen wir mal die Kirche im Dorf! In dem seit über vier Monaten dauernden Tarifkonflikt hat die GDL sechs Streiks von jeweils nur wenigen Tagen durchgeführt. In der überwiegenden Zeit der Tarifauseinandersetzung fuhr die Deutsche Bahn, und man ärgerte sich nur über die üblichen Zugausfälle und Verspätungen. Kann man da von einer Streikwelle sprechen, die von den Arbeitsgerichten als unverhältnismäßig untersagt werden muss und die einen Eingriff in das Grundrecht der Koalitionsfreiheit (Artikel 9 Abs. 3 GG) durch eine gesetzliche Einschränkung des Streikrechts der Beschäftigten zwingend erfordert? Die gleiche Frage muss auch für den öffentlichen Nahverkehr und für die Flughäfen gestellt werden.

Meine Meinung lautet: NEIN! Der subjektive Eindruck deckt sich nicht mit den objektiven Tatsachen. Natürlich kosten die Streiks viel Geld und viele Nerven und Zeit bei den Betroffenen. Aber so ist die Natur von Streiks: Sie müssen wehtun. Tun sie das nicht, sind es keine Arbeitskampfmaßnahmen der Gewerkschaftan auf Augenhöhe, sondern sie sind dann eher als kollektives Betteln zu klassifizieren!

Deshalb: FINGER WEG VOM STREIKRECHT!

Henning Röders

Stellungnahme von Prof. Dr. Matthias Jacobs zum GDL-Streik

In dieser Woche eskaliert wieder der Tarifkonflikt bei der Deutschen Bahn. Die GDL hat ab morgen zu einem 35-stündigen Streik aufgerufen und hat angekündigt, zukünftige Streikmaßnahmen nicht mehr mit einem Vorlauf anzukündigen, der die Deutsche Bahn das Aufstellen von Notfallplänen ermöglicht.

Der Bahnstreik facht die Diskussion um eine Einschränkung des Streikrechts weiter an. Forderungen nach einer Zwangsschlichtung als vorgeschaltetes Instrument oder nach Einschränkung des Streikrechts in Bereichen der kritischen Infrastruktur werden wieder lauter.

In dieser aufgeheizten Stimmung hebt sich die sachlich fundierte Stellungnahme von Prof. Dr. Matthias Jacobs, Inhaber des Lehrstuhls für Bürgerliches Recht, Arbeitsrecht und Zivilprozessrecht an der Bucerius Law School in Hamburg, wohltuend heraus. Mit seiner freundlichen Genehmigung drucke ich seine auf der Plattform Linkedin veröffentlichte Stellungnahme – versehen mit meinem Kommentar am Ende – ab:

Die Forderung nach einer Begrenzung des Streikrechts durch den Gesetzgeber, die so alt ist wie der Streik selbst, überzeugt mich wegen dessen überragenden Bedeutung für eine funktionierende Tarifautonomie nicht. Wer Ja zum Tarifvertrag sagt, muss auch Ja zum Streik sagen. In aller Kürze:

Die freiwillige Einigung auf eine Schlichtung kann sinnvoll sein, um festgefahrene Verhandlungen aufzubrechen und den Tarifkonflikt zu versachlichen, ein Schlichtungszwang mit nicht schlichtungsbereiten Verhandlungspartnern ist es nicht. Zudem senkt er das Mobilisierungspotential für einen späteren Streik und schwächt die Kampfkraft der Gewerkschaft erheblich.

Ähnliches gilt für Ankündigungsfristen und Abkühlungsphasen. Eine Ankündigungsfrist beeinflusst die Streiktaktik und kann die Wirkung des Streiks stark beeinträchtigen. Gegen Abkühlungsphasen spricht zudem, dass ein Streik außerhalb eines dynamischen Verhandlungsprozesses nicht plötzlich „angeknipst“ werden kann.
Diese Überlegungen gelten auch für Streiks in „kritischen Infrastrukturen“. Selbst wenn es gelingt, diesen schillernden Begriff zu konkretisieren, ist es jedenfalls gerade die Idee des Streiks, dass er wirtschaftlich (sehr) wehtun kann und seine Folgen auch Dritte treffen können. Das ist der Preis, den wir für eine funktionierende Tarifautonomie zu zahlen haben.

Arbeitnehmer:innen, die in solchen „Strukturen“ tätig sind, haben auch nicht weniger Rechte als andere. Im Übrigen können im Kernbereich staatlichen Handelns Beamt:innen eingesetzt werden, die nicht streiken dürfen. Und geht es um eine Mindestversorgung zur Befriedigung von elementaren persönlichen und staatlichen Bedürfnissen, muss die Gewerkschaft Notdienste zulassen.

Wer sich weniger Streiks der GDL wünscht, der zu Unrecht allein die Verantwortung für den bisherigen Verlauf des Tarifkonflikts zugewiesen wird, muss ganz woanders ansetzen: am „Brandbeschleuniger“ Tarifeinheitsgesetz. Wer eine Gewerkschaft dazu zwingt, Mehrheitsgewerkschaft im Betrieb zu sein, damit die eigenen Tarifverträge gelten, darf sich nicht darüber wundern, wenn diese Gewerkschaft (auch) um Mitglieder kämpft.

Wie hat gerade (…) auf LinkedIn formuliert: „Die Parteien werden sich letztlich einigen, wie sie es immer getan haben. Bis es so weit ist, freue ich mich über etwas mehr Gelassenheit und verbale Abrüstung in der Berichterstattung.“ Dem ist nichts hinzuzufügen.

 Mein Kommentar zur Stellungnahme von Herrn Prof. Dr. Jacobs:

Eine sehr gute, ausgewogene Stellungnahme zu dem laufenden Tarifkonflikt bei der Deutschen, lieber Herr Prof. Jacobs. Sie bringen es auf den Punkt: Eine Zwangsschlichtung oder andere Einschränkungen des Streikrechts führen zur Aushöhlung des Grundrechts auf Koalitionsfreiheit. Schon allein der Begriff “kritische Infrastruktur” ist sehr unbestimmt. Denn was kann man nicht alles darunter fassen: Kindergärten (wegen der mittelbaren erheblichen Auswirkungen für berufstätige Eltern), der komplette Bereich des Gesundheitswesens, die städtische Müllabfuhr, die IT der Banken und Versicherungen, die Energieversorgung etc. Der Phantasie, was zur kritischen Infrastruktur gehören kann, sind keine Grenzen gesetzt und eignen sich im Zweifelsfall für eine Beschäftigungstherapie von Anwälten und Gerichten.

Das geltende Recht bietet den Arbeitgebern die Möglichkeit, vor Gericht im Rahmen einer einstweiligen Verfügung angekündigte oder stattfindende Streiks als nicht verhältnismäßig untersagen bzw. beenden zu lassen. Da hatten Arbeitgeber in der Vergangenheit auch Erfolg gehabt

Ich bin auch Ihrer Meinung, dass das Tarifeinheitsgesetz ein untauglicher Versuch für eine Begrenzung von Streiks ist. Es gehört daher abgeschafft.

V.i.S.d.P.: DHV- Die Berufsgewerkschaft, Henning Röders, Droopweg 31, 20537 Hamburg

CGB Bremen: Keine politische Bereitschaft zu einer grundlegenden Rentenreform Ampel macht Rentenfinanzen zum Spekulationsobjekt

Zu dem heute von den Bundesministern Hubertus Heil (SPD) und Christian Lindner (FDP) vorgestellten Rentenpaket II der Ampel-Koalition hat sich in einer ersten Stellungnahme der Bremer CGB-Landesvorsitzende und stellvertretende Bundesvorsitzende Peter Rudolph wie folgt geäußert:

Mehr als zwei Jahre nach der letzten Bundestagswahl hat die Bundesregierung endlich ihr Konzept für ein Rentenpaket II offengelegt. Das Konzept beinhaltet kaum Überraschungen, sondern schreibt im wesentlichen nur das fest, was bereits angekündigt wurde:

  • die Stabilisierung des Rentenniveaus bei 48 Prozent über das Jahr 2025 hinaus,
  • die Festschreibung des Renteneintrittsalters sowie
  • die Einführung der Aktienrente.

Eine grundlegende Reform der gesetzlichen Rentenversicherung, die Altersarmut verhindert und eine nachhaltige Altersvorsorge gewährleistet, wie sie die christlichen Gewerkschaften und andere Arbeitnehmer- und Sozialverbände gefordert haben, wird es hingegen weiterhin nicht geben. Während sich die Pensionäre in Deutschland ebenso wie die Beamten über die von den Tarifparteien im Dezember vereinbarte Einmalzahlung in Höhe von 1800 Euro freuen dürfen und sich die Mehrheit der Schweizer in einer Volksabstimmung für die Einführung einer 13.Monatsrente ausgesprochen haben, müssen sich die Beitragszahler und Altersrentner der deutschen Rentenversicherung darauf einstellen, dass sie zukünftig mehr Geld für ihre Altersvorsorge aufwenden müssen. Positiv zu bewerten ist, dass das Renteneintrittsalters nicht heraufgesetzt wird, wie dies die Wirtschaftsverbände gefordert haben und auch die FDP weiterhin befürwortet. Ebenfalls positiv zu bewerten ist, dass die Ampel entgegen den Erwartungen auch die Rentenformel unangetastet lassen will und nicht dem Vorschlag des Sachverständigenrats folgt, der für eine Stärkung des Nachhaltigkeitsfaktors plädiert hatte. Gemeint war allerdings eine Inflationsindexierung, durch die die Renten zukünftig geringer gestiegen wären als bisher.

Von der umstrittenen Aktienrente, die von den christlichen Gewerkschaften abgelehnt wird, ist keine kurzfristige finanzielle Entlastung der Rentenversicherung zu erwarten. Die FDP, die die Aktienrente in die Diskussion gebracht hat, erhofft sich von dem kapitalgedeckten Fonds eine höhere Rendite als sie mit den gesetzlich begrenzten Anlageformen für die Rücklagen der gesetzlichen Rentenversicherung erwirtschaftet werden kann. Ob die Spekulationserwartung von 5%, wie sie der Sachverständigenrat in seiner Befürwortung der Aktienrente geäußert hat, realistisch ist, muss sich aber erst noch zeigen. In jedem Fall muss der kapitaldeckte Fonds erstmal über ausreichend Kapital verfügen, um Renditen erwirtschaften zu können. Vorgesehen ist der Aufbau eines Kapitalstocks von 200 Milliarden Euro bis 2036, für den jährlich 12 Milliarden Euro aus öffentlichen Darlehen bereitgestellt werden sollen. Ob der Aufbau eines solchen Kapitalstocks angesichts der bereits vorhandenen Haushaltsprobleme gelingen kann und wie geplant ab 2036 Renditen an die Rentenversicherung ausgeschüttet werden können, ist aus CGB-Sicht höchst zweifelhaft.

Eine Sicherung der Rentenfinanzen durch höhere Bundeszuschüsse erscheint ebenso illusorisch, nach dem die Bundesregierung gerade erst gezwungen war, im jüngst verabschiedeten Bundeshaushalt 2024 den Bundeszuschuss an die Rentenversicherung um 600 Millionen Euro zu kürzen. Trotz Aktienrente geht denn auch die Ampel in ihrem Rentenpaket II davon aus, dass spätestens ab 2028 die Rentenversicherungsbeiträge angehobenwerden müssen.

Die im Rentenpaket angekündigte Stabilisierung des Rentenniveaus von 48 Prozent über das Jahr 2025 bietet den Rentenbeziehern und zukünftigen Rentnern somit zwar eine vorübergehende Kalkulationsgrundlage, schützt aber nicht vor Altersarmut. In Deutschland müssen bereits jetzt 42,3% der Rentner mit einem Nettoeinkommen von weniger als 1250 Euro monatlich auskommen. Dies betrifft etwa 7,5 Millionen Menschen im Ruhestand. Für Frauen sieht es noch schlechter aus. Von den Rentnerinnen müssen sich 36,2% mit einer Rente von unter 1000 Euro monatlich begnügen. Dabei werden zur Vermeidung von Altersarmut bereits jetzt 4,3% der rund 21 Millionen Bestandsrenten durch einen Grundrentenzuschlag von durchschnittlich rund 90 Euro aufgestockt. Es ist damit bereits abzusehen, dass auch das jetzt von der Bundesregierung auf den Weg gebrachte Rentenpaket II nicht die letzte Rentenreform sein wird.

Als Vorbild für eine wirkliche Rentenreform empfiehlt sich ein Blick nach Österreich. Österreich hat auch ein umlagefinanziertes Rentensystem, bei dem aber auch die Selbständigen und Politiker beitragspflichtig sind. Der Rentenversicherungsbeitrag ist mit 22,8% höher als in Deutschland, wobei die Arbeitnehmer aber mit 10,25% weniger als die Hälfte tragen müssen. Das gesetzliche Renteneintrittsalter beträgt für Männer in Österreich 65 Jahre und wird für Frauen derzeit sukzessive auf 65 Jahre angehoben. Mit 80% ist das Rentenniveau in Österreich deutlich höher als Deutschland. Die Pension, wie die Rente in Österreich heißt, wird wie die meisten Gehälter zudem vierzehnmal im Jahr gezahlt und jährlich sozial gestaffelt in Anlehnung an die Inflationsentwicklung angehoben, in diesem Jahr um bis zu 9,7%. Bei dem Vergleich ist allerdings zu berücksichtigen ist, dass die Rente in Österreich voll versteuert werden muss, bei einem höheren Eingangssteuersatz als in Deutschland

Anfechtung der Betriebsratswahl bei Kunzler Fleischwaren GmbH & Co. KG durch NGG endgültig und umfänglich gescheitert!

Bei der Betriebsratswahl 2022 des saarländischen Fleischwarenunternehmens Kunzler Fleischwaren GmbH & Co KG war als einzige Liste eine Arbeitnehmerliste, die sich aus Mitgliedern der DHV-Die Berufsgewerkschaft e.V. zusammengesetzt hatte, angetreten. Im Ergebnis wurden 9 DHV-Mitglieder in den in den neunköpfigen Betriebsrat gewählt. Die Gewerkschaft NGG, die bei der Betriebsratswahl 2022 aus eigener Versäumnis nicht angetreten war, hatte die Wahl angefochten u.a. mit dem Argument, dass die Verwendung des Kennworts „Gemeinsam sind wir stark! Betriebsgruppe DHV“ unzulässig sei, da sie der Liste faktisch den Status einer Gewerkschaftsliste verleihe. Die DHV dürfe aber wegen Aberkennung ihrer Tariffähigkeit keine Gewerkschaftsliste einreichen.

Nach über zwei Jahren rechtlicher Auseinandersetzung ist die NGG mit ihrer Klage in zweiter Instanz vor dem Landesarbeitsgericht Saarland gescheitert. Die Entscheidung der ersten Instanz, die der Anfechtung der NGG stattgegeben hatte, wurde aufgehoben, sämtliche Klagepunkte der NGG für unbegründet oder als nicht ausreichend erklärt und der weitere Rechtsweg ausgeschlossen. Damit ist die Frage nach der Gültigkeit der Betriebsratswahl für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer der Kunzler Fleischwaren GmbH & Co KG nun endlich befriedigend geklärt.

Die NGG hatte zwar einen umfangreichen Katalog angeblicher Verstöße bei der Durchführung der Wahl vorgelegt. Die Anschuldigungen stellten sich aber als gegenstandslos oder zumindest sehr nachlässig heraus. Was angeblich fehlte, war vorhanden. Die angeblichen massiven Fehler waren aus Sicht des Landesarbeitsgerichts Saarland lediglich formale unbedeutende.

Warum es der zweiten gerichtlichen Instanz bedurfte, um diesen einfachen Umstand zu erkennen, kann wahrscheinlich auch auf eine juristische Überinterpretation eines einzelnen Sachpunktes der ersten Instanz zurückgeführt werden. Der Hinweis des vorsitzenden Richters Herrn Dr. Karl-Werner Dörr, dass das Betriebsverfassungsgesetz zur Anwendung durch die Beschäftigten in den Betrieben gedacht ist und nicht zum Ausleben juristischer Spitzfindigkeiten, sollten sich einige der Beteiligten stark zu Herzen nehmen

Lukas Menzel, Geschäftsführer des DHV-Landesverbands Rheinland-Pfalz/Saar: Nachdem das Damoklesschwert der Wahlanfechtung endlich beseitigt ist, kann sich der Betriebsrat voll seiner Aufgabe widmen, die Interessen der Beschäftigten zu vertreten. Die Arbeit des Betriebsrates wurde durch die quälende Frage der Rechtssicherheit aufgrund der Wahlanfechtung zwar nicht unmöglich gemacht, aber doch zumindest unnötig gehemmt. Nachdem dieser Umstand nun endlich überwunden ist, kann das Gremium mit dem Wissen, um die Rechtmäßigkeit seiner Wahl nun mit neuem Elan seinen Aufgaben nachgehen. Dabei wird die DHV – Die Berufsgewerkschaft mit ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern selbstverständlich stets mit Rat und Tat zur Seite stehen. Denn es gibt weiterhin viel zu tun!

Ist es in Zukunft legal, am Arbeitsplatz Cannabis zu konsumieren?

Der Bundestag hat die Teillegalisierung von Cannabis zum 01.04.2024 beschlossen.  Erlaubt werden soll für Erwachsene ab 18 Jahren grundsätzlich der Besitz von bis zu 25 Gramm Cannabis zum Eigenkonsum. Kiffen im öffentlichen Raum soll lediglich in sensiblen Bereichen wie unter anderem in Schulen, Sportstätten und in Sichtweite verboten werden. Was bedeutet aber das Gesetz für den Arbeitsplatz? Die meisten Arbeitsplätze fallen nicht unter die Bereiche, in denen von Gesetzes wegen der Konsum von Cannabis verboten ist. Ist es deshalb Arbeitnehmern/innen erlaubt, in den Pausen statt zur Zigarette zum Joint zu greifen?

Der Konsum ist nicht erlaubt, wenn dadurch die arbeitsvertraglichen Pflichten nicht mehr erfüllt werden können!

Obwohl es in Zukunft legal ist, Cannabis für Volljährige zu konsumieren, bedeutet dies nicht, dass Menschen, die beruflich tätig sind, einfach nach der Droge greifen dürfen.

Laut Prof. Michael Fuhlrott, einem Fachanwalt für Arbeitsrecht, schulden Arbeitnehmer ihre ungetrübte Arbeitsleistung. Falls diese aufgrund von Cannabis nicht mehr vorhanden ist, können arbeitsrechtliche Maßnahmen ergriffen werden, selbst wenn der Konsum in einem Unternehmen nicht offiziell untersagt ist. Laut dem Anwalt ist es ausreichend, wenn jemand, der normalerweise eine lebendige Person ist, nach dem Verzehr von Cannabis im Büro plötzlich ruhig und gedämpft wirkt.

Gründe für eine betriebliche Regelung:

Die DHV empfiehlt: Unternehmen sollten die Legalisierung als Grundlage für eine offizielle betriebliche Regelung nutzen. Es besteht die Möglichkeit, dass der Verzehr von Cannabis analog zu anderen Rauschmitteln wie Alkohol auf dem gesamten Betriebsgelände untersagt wird.  
Es gibt für den Arbeitgeber gleichzeitig eine Verpflichtung zur Fürsorge. Falls jemand offensichtlich unter dem Einfluss von Drogen und Rauschmitteln steht, muss der Arbeitgeber intervenieren und Angestellte nach Hause schicken.

Wie funktioniert der Joint nach dem Dienstschluss und in der Freizeit?       
Jeder oder jede ist verantwortlich für das, was nach der Arbeit in der Freizeit passiert. Ein Joint, der beim Durchqueren des Werktores oder beim Verlassen des Gebäudes angezündet wird, hat keine Auswirkungen auf den Chef oder die Chefin, solange die betroffenen Personen am nächsten Tag wieder fit zur Arbeit sind und ihre normale Leistung erbringen. Allerdings gibt es Berufe, bei denen strikter darauf geachtet wird als bei anderen, wie z.B. bei Berufskraftfahrern. Zudem gibt es auch Berufe, welche einem Code of Conduct unterworfen sind und somit beispielsweise der Genuss von Rauschmitteln in der Öffentlichkeit (schließt auch Teile der Freizeit ein) untersagt ist.

Auch kann ein Unternehmen es verbieten oder untersagen, wenn Arbeitskleidung respektive Dienstkleidung noch als betrieblicher Bezug verwendet wird. Dieses gibt es nicht nur in Bezug auf Drogen

Ersatzkassen – Business/Statistik. Laptop im Büro mit Begriff

Enttäuschender bisheriger Verlauf der Gehaltstarifrunde – DHV ruft Mitglieder zu Streikteilnahmen auf!

Die DHV bewertet den bisherigen Verlauf der Gehaltstarifrunde 2024 bei der BARMER als unbefriedigend. Die angebotene Zahlung nur einer Inflationsausgleichsprämie anstatt einer Gehaltserhöhung in diesem Jahr und die lineare Gehaltserhöhung von 4,9 % für 2025 bei einer Laufzeit von 24 Monaten tragen dem Wunsch der Beschäftigten nach einem fairen Tarifabschluss, der den Kaufkraftverlust infolge der Inflation der vergangenen beiden Jahre wenigstens zu einem Teil ausgleicht, in keiner Weise Rechnung.

Die angebotene Gehaltserhöhung wirkt wie ein Tiefschlag für die BARMER-Beschäftigten angesichts des ebenfalls unbefriedigenden letzten Tarifabschlusses in 2022, den allerdings auch die zum Streik aufrufende verhandelnde Gewerkschaft mit zu verantworten hatte. Auch damals vereinbarten BARMER und die verhandelnde Gewerkschaft für 2022 eine Einmalzahlung anstatt einer linearen Gehaltserhöhung und erst für Dezember 2022 eine Gehaltserhöhung von 3,2 %, die allerdings von der historischen Inflationsrate von über 8 % in den Schatten gestellt worden war. Auch angesichts der im Tarifabschluss 2020 vereinbarten Einmalzahlung für 2020 und einer linearen Gehaltserhöhung erst ab 2021 scheint es zu einem Handlungsmuster der BARMER geworden zu sein, für die erste Hälfte der Tarifvertragslaufzeit nur eine Einmalzahlung und erst für die zweite Laufzeithälfte eine lineare Gehaltserhöhung zu vereinbaren. Hoffentlich ist es auch kein Handlungsmuster der verhandelnden Gewerkschaft, während der Verhandlungen mit Warnstreikmaßnahmen dicke Backen zu machen, um dann doch die BARMER-Strategie mitzutragen…

Die DHV erwartet von den verhandelnden Tarifvertragsparteien einen fairen Gehaltstarifabschluss, der sich an den Abschlüssen im öffentlichen Dienst orientiert! Von dem Abschluss sollen alle Beschäftigten profitieren, d.h. keine weiteren Zusatzvergünstigungen für Mitglieder einer verhandelnden Gewerkschaft!

Angesichts des unbefriedigenden Verhandlungsstands ruft die DHV ihre Mitglieder zur Beteiligung an Warnstreikmaßnahmen auf! DHV-Mitglieder haben Anspruch auf eine attraktive Streikunterstützung – das gilt auch für Neumitglieder!