Gehaltstarifabschluss Privatbanken

Anfang Juli einigte sich der Arbeitgeberverband des privaten Bankgewerbes mit den verhandelnden Gewerkschaften verdi und DBV auf folgenden Tarifabschluss:

  • 2 Nullmonate (Juni und Juli)
  • Gehaltserhöhungen:

5,5 % mehr ab 1.8.2024

3 % mehr ab 1.8,2025

2 % mehr ab 1.7.2026

  • Erhöhungen Nachwuchskräftevergütungen:

150 Euro mehr ab 1.8.2024

50 Euro mehr ab 1.8.2025

50 Euro mehr ab 1.7.2026

  • Laufzeit bis September 2026 (28 Monate)

Des Weiteren einigten sich die Tarifparteien auf Tarifgespräche zur Weiterentwicklung des Tarifentgeltsystems und zu einer modernen und individuellen Arbeitszeitgestaltung.

Die Gewerkschaften waren mit sehr hohen Forderungen in die Verhandlungen gegangen:

Verdi: 12,5 %, mindestens 500 Euro und 250 Euro mehr für Nachwuchskräfte – und das bei 12 Monaten.

DBV: 16 % bei einer Laufzeit von 24 Monaten, mindestens 600 Euro mehr; Nachwuchskräfte 250 Euro mehr; 1 Stunde Arbeitszeitverkürzung auf 38 Wochenstunden

Begleitet wurden die Verhandlungsrunden mit der üblichen Begleitmusik von Warnstreikaktionen.

Gemessen an den hohen Forderungen ist der Tarifabschluss ernüchternd. „Die Kunst des Machbaren“, wie der DBV seine Tarifinformation als Überschrift versieht, ist noch eine freundliche Umschreibung dieses Verhandlungsergebnisses, das weit hinter den Forderungen der Gewerkschaften zurückgeblieben ist. 10, 5 % mehr Gehalt und 250 Euro mehr Nachwuchskräftevergütung bei einer Laufzeit von 28 Monaten haben die durch die Tarifforderungen geschürten hohen Erwartungen nur unzureichend erfüllt. Besonders der Tarifabschluss 2022 war mit 13 Nullmonaten und zwei linearen Gehaltserhöhungen mit einem Gesamtvolumen von sehr mageren 5,0 % bei einer Laufzeit von 35 Monaten ein Schlag ins Kontor für die Beschäftigten der Privatbanken. Die Kluft zu den Beschäftigten der Sparkassen hat sich mit dem Abschluss Anfang Juli noch vergrößert. Denn diese profitierten von einer monatlichen Stückelung der Inflationsausgleichsprämie in 2023, einer Sockelanhebung von 200 Euro und einer Gehaltserhöhung von 5,5 % ab März 2024. In den unteren und mittleren Entgeltgruppen beträgt die Gesamtsteigerung damit deutlich über 10 % bis über 16 % – und das bei einer Laufzeit von nur 24 Monaten!

Natürlich wachsen die Wünsche bei Tarifverhandlungen nicht in den Himmel. Ein Tarifabschluss stellt immer die Kunst des Machbaren dar. Auch gehört zur Wahrheit, dass der gewerkschaftliche Organisationsgrad der Beschäftigten der Privatbanken unter 10 Prozent liegt und somit weder verdi noch DBV ein ernstzunehmendes Druckpotential bei den Privatbanken entfalten können. Die verhandelnden Gewerkschaften sollten deshalb selbstkritisch reflektieren, ob man nicht zukünftig etwas realistischere Forderungen aufstellen sollte.

V.I.S.d.P.: Henning Röders

 

 

 

Veranstaltung der SPD-Bürgerschaftsfraktion Hamburg zum Thema gute Arbeit

Veranstaltung der SPD-Bürgerschaftsfraktion Hamburg zum Thema gute Arbeit

Am 15.07.2024 hatte die SPD-Bürgerschaftsfraktion Hamburg zu einer Veranstaltung mit Bundesarbeitsminister Hubertus Heil eingeladen. Unter dem Motto “Für gute Arbeit: sicher, gerecht, zukunftsfest” hielt er ein Impulsreferat, diskutierte mit der hamburgischen Gesundheits- und Sozialsenatorin Melanie Schlotzhauer sowie mit der hamburgischen DGB-Vorsitzenden Tanja Chawla und stellte sich den Fragen des Publikums.Als DHV-Bundesvorsitzender unter lauter DGB-Betriebsräten und hauptamtlichen DGB-Gewerkschaftssekretären war ich zwar ein Exot. Aber dennoch war die Veranstaltung durchaus kurzweilig und interessant. Hubertus Heil nannte Punkte, denen ich als christlicher Gewerkschafter durchaus zustimmen kann, wie u.a.:

  • Tariftreuegesetz zur Steigerung der Tarifbindung: Die Vergabe von öffentlichen Aufträgen sollte auch an die Bindung oder Anwendung von einschlägigen tarifvertraglichen Regelungen gekoppelt werden. Die Gegner einer solchen Regelung sollten bedenken: Die Orientierung an dem wirtschaftlichsten Angebot mit dem besten Preis-Leistungs-Verhältnis benachteiligt viel zu oft die Unternehmen, die sich an tarifvertragliche Regelungen halten und deshalb leider dem Preiswettbewerb mit tariflosen Unternehmen nicht standhalten können.
  • Erleichterung der Allgemeinverbindlichkeit von Tarifverträgen: Auch der CGB fordert dies, um tariftreue Unternehmen vor Dumpinglohnkonkurrenz in Schutz zu nehmen. (zur Beschlusslage des DHV-Bundesgewerkschaftstages und des CGB-Bundeskongresses s. Artikel zu 75 Jahren Tarifvertragsgesetz) Bundesgewerkschaftstages
  • Digitales betriebliches Zugangsrecht für Gewerkschaften: Eine solche Regelung gibt es bereits im Bundespersonalvertretungsgesetz und sollte in alle Landespersonalvertretungsgesetze und in das Betriebsverfassungsgesetz aufgenommen werden. Dabei sollte das digitale Zugangsrecht für alle Arbeitnehmervereinigungen gelten, die unter den Schutz der Koalitionsfreiheit nach Art. 9 Abs. 3 Grundgesetz fallen

Positiv war auch, dass der Bundesarbeitsminister auf die Verpflichtung der Bundesregierung aus der EU-Mindestlohnrichtlinie einging, einen Aktionsplan zur Steigerung der Tarifbindungsquote auf 80 % der Arbeitnehmer/innen zu erstellen. Allerdings glaube ich nicht, dass der Bundesregierung einen solchen Plan noch vor der Bundestagswahl 2025 vorlegen wird.

Beim Thema Mindestlohn kritisierte der Bundesarbeitsminister Hubertus Heil die Arbeitgeberseite in der Mindestlohnkommission, die mit ihrem Nein eine stärkere Anhebung des Mindestlohns verhindert habe. Er machte eine deutliche Ansage, dass er sich ein erneutes Patt zwischen Arbeitgeber- und Gewerkschaftsvertreter nicht noch einmal ansehen werde. Für mich war diese Äußerung ein deutliches Zeichen, dass es im Wahljahr 2025 sehr wahrscheinlich wieder eine SPD-Initiative in Richtung überproportionale Erhöhung des Mindestlohns – vielleicht auf 15 €? – geben wird. Mal sehen, wie sich die FDP verhalten wird.

Diese Kritik von Bundesarbeitsminister Heil ist verwunderlich, da die Mindestlohnkommission den 2023 geltenden Mindestlohn auf Grundlage der von der 2014 amtierenden Großen Koalition unter der damaligen SPD-Arbeitsministerin Andrea Nahles verabschiedeten gesetzlichen Regelung festgelegt hatte. Die Aussage des Bundesarbeitsministers ist ein weiterer Beleg dafür, dass der Mindestlohn endgültig zum Spielball politischer Interessen geworden ist und die Mindestlohnkommission nur noch eine Farce darstellt.

Auf andere kritische Punkte ging Hubertus Heil nur unvollständig ein. Mit markigen Worten plädierte er gegen eine Erhöhung des Renteneintrittsalters – ohne aber zumindest anzudeuten, wie die Finanzierungsfrage gelöst werden könne. Auch das Thema Bürgergeld streifte er nur kurz, ohne die Probleme mit den Kosten und den fehlenden Arbeitsanreizen zu erwähnen. Zum Versagen im sozialen Wohnungsbau fiel ihm nur das Lob ein, dass es endlich wieder ein Bauministerium gibt. Nun, vielleicht fehlte auch die Zeit, auf diese Kritikpunkte näher einzugehen.

Henning Röders

 

DHV-Information zu den jüngsten Verhandlungsergebnissen im Handel

“Ver.di’s Verhandlungsdebakel im Handel – Eine kritische Bestandsaufnahme”

Die jüngsten Verhandlungsergebnisse von ver.di für den Einzel- sowie Groß- und Außenhandel lässt viele Beschäftigte ratlos zurück. Was als Durchbruch verkauft wird, entpuppt sich bei näherem Hinsehen als mageres Zugeständnis, das an den realen Problemen der Branche vorbeigeht. Man sieht hier, wohin ein gewerkschaftliches Tarifmonopol führt.

Nehmen wir Petra S.*, langjährige Kassiererin bei einer großen Supermarktkette. “Mit der Lohnerhöhung kann ich mir gerade mal einen Kaffee mehr pro Woche leisten”, sagt sie kopfschüttelnd. “Von wegen Inflationsausgleich – das ist ein schlechter Witz.”

Ähnlich sieht es Markus K.*, Lagerist bei einem Großhändler. Er hatte auf Verbesserungen bei den Arbeitsbedingungen und auf eine wesentlich höhere Lohnerhöhung gehofft. Stattdessen heißt es weiter: Überstunden schieben bei dünner Personaldecke. “Ver.di hat uns echt hängen lassen”, meint er enttäuscht.

Diese Einzelschicksale werfen ein Schlaglicht auf die größere Frage: Hat ver.di noch die Schlagkraft, um die Interessen der Beschäftigten wirksam zu vertreten? Die Bilanz fällt ernüchternd aus. Der Handel muss sich mal wieder einmal dank der Einheitsgewerkschaft mit Brosamen begnügen.

Besonders bitter: Die Mobilisierungskraft von ver.di scheint zu schwinden. Groß angekündigte Warnstreiks verpufften weitgehend wirkungslos. In einer Großstadt wie Köln beteiligten sich gerade mal knapp über 200 Mitarbeiter aus dem Handel – ein Armutszeugnis für eine Millionenmetropole und für die zweitgrößte Gewerkschaft im DGB. Vielleicht sollte sich die Einheitsgewerkschaft lieber auf ihr Kerngeschäft im öffentlichen Dienst zurückziehen. Hier sind sie ohne Frage sehr gut organisiert, in allen anderen Bereichen müsste man ein großes Fragezeichen setzen, wenn man die Tarifergebnisse als Grundlage nimmt.

Die Handelsbranche steht vor gewaltigen Herausforderungen wie Digitalisierung, Automatisierung der Verkaufsprozesse, Personalabbau und wachsender Konkurrenzdruck. Damit die Beschäftigten nicht im Hinblick auf die Arbeits- und Gehaltsbedingungen ins Hintertreffen geraten, ist es eine Rückbesinnung auf gewerkschaftliche Kernwerte wie Solidarität, Kampfbereitschaft und eine klare Kante gegenüber den Arbeitgebern notwendig. „Back to the roots“ – so sagt man im Neudeutschen. Ver.di hat es in dem über ein Jahr dauernden Tarifkonflikt im Handel nicht geschafft, dieser Herausforderung gerecht zu werden.  Die Gewerkschaft hat es versäumt, die realen Nöte der Basis in handfeste Forderungen und gute Abschlüsse zu übersetzen. Stattdessen wirkt sie angesichts der dürftigen Verhandlungsergebnisse wie ein zahnloser Tiger, der vor den Arbeitgebern einknickt.

*Namen für den Artikel geändert

Betriebsrätekonferenz Ost der CDU/CSU-Bundestagsfraktion

Am 27.06.2024 nahm ich an der Betriebsrätekonferenz Ost der CDU/CSU-Bundestagsfraktion teil. Es war eine sehr interessante Veranstaltung, die von CDU/CSU-Seite mit dem Ministerpräsidenten Sachsen-Anhalts, Dr. Reiner Haseloff, den stellvertretenden CDU/CSU-Bundestagsfraktionsvorsitzenden Hermann Gröhe und Sepp Müller, dem CSU-Landesgruppenvorsitzenden Alexander Dobrindt und dem wiedergewählten Mittglied des EU-Parlaments Dennis Radtke prominent besetzt war.

Die Veranstaltung stand unter dem Motto “Sozialpartnerschaft stärken – für zukunftsfähige Arbeitsplätze in Ostdeutschland”. Einige interessante Aussagen:

  • Sepp Müller: “Nur eine flächendeckende Tarifbindung kann gute Löhne und Arbeitsbedingungen gewährleisten”
  • Alexander Dobrindt: “Arbeit muss sich wieder lohnen. Es muss an der Steuerhöhe angesetzt werden. Überstunden müssen steuerfrei gestellt werden.”
  • Yasmin Fahimi (DGB-Bundesvorsitzende): “Transformation ist notwendig, kostet aber Geld. Nicht weniger Sozialstaat, sondern ein mehr an sozialer Unterstützung ist notwendig.”
  • Reiner Haseloff: “Die Ergebnisse der Europawahl und der Kommunalwahlen zeigen: Der Osten hat das politische System der Bundesrepublik Deutschland abgewählt. Es muss alles getan werden, um Arbeitsplätze zu halten. Deutschland muss in der Klima- und Wirtschaftspolitik global statt nationalistisch denken und darf nicht hinnehmen, dass Arbeitsplätze infolge der Klimaschutzpolitik der Bundesregierung in andere Länder verlagert werden.”

In meiner Wortmeldung brachte ich unter Beifall der anwesenden Betriebsräte meine Ablehnung der Forderung von Alexander Dobrindt zur Steuerfreiheit von Überstunden deutlich zum Ausdruck. Die Steuerfreiheit von Überstunden würde falsche Anreize schaffen. Es bestünde die Gefahr, dass Beschäftigte länger arbeiten wollen, um ihr Gehalt aufzubessern. Betriebsräte würden in der Frage der Genehmigung von Überstunden nicht nur dem Druck der Arbeitgeber, sondern auch einem zusätzlichen Druck der Kollegen/innen ausgesetzt sein. In betriebsratslosen Unternehmen wäre die Schwelle für einen Missbrauch der Regelung besonders niedrig: Anstatt einer Gehaltserhöhung könnten Arbeitgeber und Arbeitnehmer die Absenkung der Arbeitsstunden, vereinbaren, aber faktisch das Weiterarbeiten auf dem bisherigen Stundenniveau vereinbaren. Die anfallenden Überstunden würden dann steuerfrei ausgezahlt. Überstunden dürfen nicht die Regel werden, sondern müssen weiterhin eine Ausnahme bleiben! Bei diesem Punkt herrschte eine seltene Einigkeit mit dem DGB. Denn die DGB-Vorsitzende Yasmin Fahimi pflichtete mir bei und kritisierte ebenfalls die Forderung nach Steuerfreiheit von Überstunden.

Zudem wies ich CDU und CSU auf die in der EU-Mindestlohnrichtlinie geregelte Verpflichtung zur Erarbeitung eines Aktionsplans zur Steigerung der Tarifbindung hin. Deutschland ist mit derzeit nur etwas über 40 Prozent Tarifbindungsquote weit von der EU-Maßgabe von 80 Prozent der Arbeitnehmer/innen, die unter die Geltung eines Tarifvertrages fallen sollen, entfernt. CDU und CSU müssen Vorstellungen für einen solchen Aktionsplan erarbeiten. Dennis Radtke sieht den Spielball bei der Bundesregierung. Diese habe die arbeitsmarktpolitischen Vorschläge von CDU und CSU abgelehnt. Sie muss liefern, nicht die Unionsparteien.

Die Betriebsrätekonferenz Ost war ein interessanter Abend. Es ist wichtig, dass CDU und CSU das Gespräch mit den Betriebsräten suchen. Als Volkspartei ist es wichtig, auch die Belange der Arbeitnehmer/innen mit zu berücksichtigen. Zur Steigerung der Akzeptanz in dieser Zielgruppe ist es aber auch wichtig, die Interessen der Beschäftigten in politische Konzepten zu berücksichtigen und in der praktischen Politik umzusetzen. Die Aussage, flächendeckende Tarifbindung und damit die Tarifautonomie zu fördern, lässt sich aber  z.B. nicht in Einklang bringen mit der Forderung des sächsischen Ministerpräsidenten Michael Kretschmar nach einer 40 Stunden-Woche sowie mit der Forderung des CDU-Wirtschaftsflügels und der CSU-Landtagsfraktion Bayern nach Einschränkung des Streikrechts. Diese beiden Forderungen zielen auf die Beschneidung der Tarifautonomie durch gesetzliche Maßgaben ab. CDU und CSU müssen also noch lernen, weiter auf die Arbeitnehmervertreter zuzugehen, wenn sie bei den nächsten Wahlen auch in der Arbeitnehmerschaft mehr punkten wollen.

Henning Röders  

 

Foto ViKo mit Peter Weiß (00000002)

Bericht CGB-Bundesvorstandssitzung

CGB-Bundesvorstand Gespräch mit dem Beauftragten für die Sozialwahlen, Peter Weiß

Im Bundesvorstand des Christlichen Gewerkschaftsbunds Deutschland (CGB) standen auf seiner Sitzung am 27.06.2024 viele Themen auf der Tagesordnung. Die Mitglieder des CGB-Bundesvorstands gedachten dem 65-jährigen Jubiläum des CGB, der am 27.06.1959 als Dachverband der christlichen Gewerkschaftsbewegung gegründet worden war. Ablehnend positionierte sich der CGB-Bundesvorstand gegen Bestrebungen der FDP, das Streikrecht für die sogenannte kritische Infrastruktur einzuschränken. Im europäischen Vergleich weist Deutschland mit die niedrigsten Streiktage auf. Es besteht deshalb kein Regelungsbedarf. Zudem stelle sich die Frage, wo die Grenze zwischen „kritischer“ und „nicht kritischer“ Infrastruktur gewogen werden soll. Auch Energieversorgungsunternehmen wie E.ON, Vattenfall oder die städtischen Energieversorger sind Bestandteil der kritischen Infrastruktur. Auch die kommunalen Behörden, Kindergärten, der Handel, Banken, IT-Unternehmen etc. können als kritische Infrastruktur definiert werden. Der CGB-Bundesvorstand beschloss die Formulierung einer ablehnenden Stellungnahme zur FDP-Forderung.   

Inhaltlicher Höhepunkt war ein Gespräch mit dem Beauftragten für die Sozialwahlen, Peter Weiß. Peter Weiß steht seit vielen Jahren mit dem CGB in einem guten und konstruktiven Austausch. Zu seinen Zeiten als Bundestagsabgeordneter und Vorsitzender der CDU/CSU-Arbeitnehmergruppe im Deutschen Bundestag war Peter Weiß ein zuverlässiger Ansprechpartner, der die Vorschläge des CGB zu politischen Themen aufnahm und sie in der CDU/CSU-Bundestagsfraktion zur Diskussion stellte. Gerne besuchte Peter Weiß auch Veranstaltungen des CGB und seiner Gewerkschaften.

Seine Verbundenheit zum CGB pflegt Peter Weiß auch in seiner Funktion als Bundesbeauftragter für die Sozialwahlen. In dem gestrigen Videogespräch mit ihm forderte er den CGB ausdrücklich auf, Kritikpunkte und Vorschläge zur Reform der Sozialwahlen zu benennen. Dies ließ sich der CGB nicht nehmen, und es entspann sich ein reger Gedankenaustausch von über einer Stunde über die Frage, wie die geringe Akzeptanz der Sozialwahlen, die in der geringen Wahlbeteiligung zum Ausdruck kommt, gesteigert werden könnte. Der CGB-Bundesvorstand gab Peter Weiß u.a. folgende Überlegungen auf den Weg:
Voraussetzung für eine höhere Akzeptanz der Sozialwahlen ist eine Stärkung der Selbstverwaltungsgremien. Sie müssen mehr Entscheidungskompetenzen erhalten, wie:

  • Rückkehr zur Beitragshoheit und zur paritätischen Finanzierung in der gesetzlichen Krankenversicherung
  • Mehr Gestaltungsspielräume der Selbstverwaltungsgremien bei den Leistungskatalogen statt detaillierter gesetzlicher Festlegungen
  • Ende der gesetzlichen Verschiebebahnhöfe über die Köpfe der Sozialversicherung hinweg: Versicherungsfremde Leistungen müssen aus Steuermitteln finanziert werden.

Bereits in der Schule muss den jungen Menschen der Sinn und Zweck der gesetzlichen Sozialversicherung vermittelt werden. Dies muss verpflichtender Unterrichtsstoff werden.

Peter Weiß lud den CGB zur Teilnahme an der Präsentation des Berichts zu den Sozialwahlen 2023 am 30.09.2024 in Berlin ein. Der CGB-Bundesvorstand verabredete mit Peter Weiß, dass der CGB ein Positionspapier zur Reform der Sozialwahlen erarbeitet, das Thema eines zweiten Gesprächs im Herbst dieses Jahres sein soll.

 

V.i.S.d.P.: Henning Röders, stv. CGB-Bundesvorsitzender

 

“Ver.di’s Verhandlungsdebakel im Handel – Eine kritische Bestandsaufnahme”

Die jüngsten Verhandlungsergebnisse  von ver.di für den Einzel- sowie Groß- und Außenhandel lässt viele Beschäftigte ratlos zurück. Was als Durchbruch verkauft wird, entpuppt sich bei näherem Hinsehen als mageres Zugeständnis, das an den realen Problemen der Branche vorbeigeht. Man sieht hier, wohin ein gewerkschaftliches Tarifmonopol führt.

Nehmen wir Petra S.*, langjährige Kassiererin bei einer großen Supermarktkette. “Mit der Lohnerhöhung kann ich mir gerade mal einen Kaffee mehr pro Woche leisten”, sagt sie kopfschüttelnd. “Von wegen Inflationsausgleich – das ist ein schlechter Witz.”

Ähnlich sieht es Markus K.*, Lagerist bei einem Großhändler. Er hatte auf Verbesserungen bei den Arbeitsbedingungen und auf eine wesentlich höhere Lohnerhöhung gehofft. Stattdessen heißt es weiter: Überstunden schieben bei dünner Personaldecke. “Ver.di hat uns echt hängen lassen”, meint er enttäuscht.

Diese Einzelschicksale werfen ein Schlaglicht auf die größere Frage: Hat ver.di noch die Schlagkraft, um die Interessen der Beschäftigten wirksam zu vertreten? Die Bilanz fällt ernüchternd aus. Der Handel muss sich mal wieder einmal dank der Einheitsgewerkschaft mit Brosamen begnügen.

Besonders bitter: Die Mobilisierungskraft von ver.di scheint zu schwinden. Groß angekündigte Warnstreiks verpufften weitgehend wirkungslos. In einer Großstadt wie Köln beteiligten sich gerade mal knapp über 200 Mitarbeiter aus dem Handel – ein Armutszeugnis für eine Millionenmetropole und für die zweitgrößte Gewerkschaft im DGB. Vielleicht sollte sich die Einheitsgewerkschaft lieber auf ihr Kerngeschäft im öffentlichen Dienst zurückziehen. Hier sind sie ohne Frage sehr gut organisiert, in allen anderen Bereichen müsste man ein großes Fragezeichen setzen, wenn man die Tarifergebnisse als Grundlage nimmt.

Die Handelsbranche steht vor gewaltigen Herausforderungen wie Digitalisierung, Automatisierung der Verkaufsprozesse, Personalabbau und wachsender Konkurrenzdruck. Damit die Beschäftigten nicht im Hinblick auf die Arbeits- und Gehaltsbedingungen ins Hintertreffen geraten, ist es eine Rückbesinnung auf gewerkschaftliche Kernwerte wie Solidarität, Kampfbereitschaft und eine klare Kante gegenüber den Arbeitgebern notwendig. „Back to the roots“ – so sagt man im Neudeutschen. Ver.di hat es in dem über ein Jahr dauernden Tarifkonflikt im Handel nicht geschafft, dieser Herausforderung gerecht zu werden.  Die Gewerkschaft hat es versäumt, die realen Nöte der Basis in handfeste Forderungen und gute Abschlüsse zu übersetzen. Stattdessen wirkt sie angesichts der dürftigen Verhandlungsergebnisse wie ein zahnloser Tiger, der vor den Arbeitgebern einknickt.

*Namen für den Artikel geändert

Harm Marten Wellmann

Bundesvorstand der CGB-Arbeitsgemeinschaft der CDA trifft sich in Berlin zur konstituierenden Sitzung und zum Gespräch mit dem Mitglied des Berliner Abgeordnetenhauses Björn Wohlert

Bundesvorstand der CGB-Arbeitsgemeinschaft der CDA trifft sich in Berlin zur konstituierenden Sitzung und zum Gespräch mit dem Mitglied des Berliner Abgeordnetenhauses Björn Wohlert

Am 19.Juni fand in der CDA-Hauptgeschäftsstelle in Berlin die konstituierende Bundesvorstands­sitzung der CGB-Arbeitsgemeinschaft der CDA statt. Im Mittelpunkt der politischen Aussprache standen Rückblicke auf den CDU-Bundesparteitag und die Europawahlen. Die Vorstandsmitglieder zeigten sich besorgt über das gute Abschneiden der rechtsextremistischen AfD, insbesondere in den fünf mitteldeutschen Bundesländern, das sich nicht allein mit der Unzufriedenheit der Bevölke­rungsmehrheit mit der Arbeit der Bundesregierung und der sie tragenden Parteien erklären lässt.

Zufrieden äußerte sich der wiedergewählte Bundesvorsitzende der AG und Chef der Christlichen Gewerkschaft Post und Telekommunikation (GPT), Ulrich Bösl, über die positive Reaktion der Union auf die Forderung von CGPT und CGB nach Einführung der 5-Tage-Woche und des arbeitsfreien Samstags für die Briefzusteller.

Nach den internen Beratungen traf sich der Bundesvorstand im Berliner Abgeordnetenhaus zu ei­nem Meinungsaustausch mit dem sozialpolitischen Sprecher der CDU-Fraktion des Landes-Parla­ments, Björn Wohlert. Der Wahlkreisabgeordnete und Ortsvorsitzende der CDU-Wittenau, der seit Mai auch CDA-Kollege ist, informierte seine Besucher über die besonderen sozialpoliti­schen Her­ausforderungen, denen sich die Landesregierung stellen müsse. Er verwies dabei u.a. auf das Problem fehlender Flüchtlingsunterkünfte, das angesichts des generellen Wohnungsman­gels zu Notlösungen mit Massenunterkünften zwinge, die aber die Integration der Geflüchteten er­schwer­ten und deren Radikalisierung begünstigten. Als Herausforderung bezeichnete Wohlert auch die haushaltspolitischen Sparvorgaben, von denen das Sozialressort nicht ausgenommen sei. Der Wildwuchs an Förderinstrumenten, mit denen die Vorgängerregierung vor allem Klientel­politik be­trieben habe, biete Einsparpotentiale, sei aber nur schwer zurechtzustutzen.

von links nach rechts: Ulrich Bösl und Björn Wohlert, MdA

Pressemitteilung CGB 75 Jahre Grundgesetz

75 Jahre Grundgesetz: Eine Erfolgsgeschichte mit Baustellen

Am 23. Mai 2024 jährt sich zum 75. Mal das Datum der Verkündung des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland.

Das Grundgesetz war das Gerüst für die Erfolgsgeschichte der Bundesrepublik Deutschland.

Auf den Tag genau vier Jahre nach dem Ende des Zweiten Weltkrieges am 08. Mai 1949 beschlossen und zwei Wochen später am 23. Mai 1949 mit der Verkündung in Kraft getreten, ebnete es den damals kaum für möglich gehaltenen raschen Aufstieg der jungen Bundesrepublik Deutschland aus der Trümmerwüste des Zweiten Weltkrieges hin zu einer der stärksten Volkswirtschaften nur wenige Jahre später.

Ohne das Grundgesetz hätte es das deutsche Wirtschaftswunder kaum gegeben, und ohne das Wirtschaftswunder hätte die zweite Demokratie auf deutschem Boden kaum Chance auf eine breite Akzeptanz in der Bevölkerung gehabt! 

An der Erarbeitung des Grundgesetzes im Parlamentarischen Rat war mit Josef Schrage auch ein ehemaliger christlicher Gewerkschafter beteiligt. Dieser arbeitete ab 1916 als hauptamtlicher Gewerkschaftssekretär des Christlichen Metallarbeiterverbands und war von 1921 bis 1933 für die Zentrumspartei Mitglied des westfälischen Provinziallandtages. Der CGB ist stolz darauf, dass ein ehemals christlicher Gewerkschafter an der Ausarbeitung des Grundgesetzes mitgewirkt hatte! 

Die Bundesrepublik Deutschland kann zu Recht stolz auf dieses Jubiläum sein.

Die Artikel des Grundgesetzes sind zu einem überwiegenden Teil klar und für jeden verständlich formuliert:

  • Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt. (Art. 1 Abs. 1)
  • Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Die Freiheit der Person ist unverletzlich. In diese Rechte darf nur auf Grund eines Gesetzes eingegriffen werden. (Art. 2 Abs. 2)
  • Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich. (Art. 3 Abs. 1)

Diese beispielhaft genannten Bestimmungen sind in ihrer sprachlichen Einfachheit, aber Deutlichkeit und Verständlichkeit für jede/n ein Vorbild, wie es eigentlich auf alle gesetzlichen Regelungen angewendet werden sollte. Aber leider mangelt es vielen Gesetzen an solchen unmissverständlichen Bestimmungen.

Die Väter des Grundgesetzes haben aus leidlichen Erfahrungen heraus ein ausgeklügeltes System der gegenseitigen Kontrolle, aber auch der gemeinsamen Verantwortung von Bund und Ländern geschaffen, das sich in den vergangenen 75 Jahren bewährt hat und das von seiner Systematik her dazu bestimmt ist, die Bundesrepublik Deutschland vor radikalen politischen Umwälzungen zu bewahren.

Eine radikale Landesregierung kann im politischen Gefüge der Bundesrepublik nur begrenzten Schaden anrichten – ebenso, wie eine radikale Bundesregierung nicht gegen die Länder durchregieren kann.

Mit dem Bundesverfassungsgericht haben die Väter des Grundgesetzes ein starkes gerichtliches Bollwerk geschaffen, das nicht umgangen werden kann. Und dank der Ewigkeitsklausel ist es jeder Regierung verfassungsrechtlich verboten, die in Art. 1 – 20 festgelegten Grundrechte nachteilig zu verändern oder gar abzuschaffen.

Der Christliche Gewerkschaftsbund Deutschland (CGB) gratuliert der Bundesrepublik Deutschland zu diesem besonderen Jubiläum!

Gleichzeitig gilt es in der heutigen Zeit umso mehr, das Grundgesetz an aktuelle Entwicklungen anzupassen und besser vor extremistischen Bestrebungen zu schützen!

Seit Inkrafttreten des Grundgesetzes sind bereits über 60 Mal Änderungen im Sinne einer Anpassung an aktuelle Entwicklungen vorgenommen worden. Wichtige Änderungen der Vergangenheit betrafen u.a. die deutsche Wiederbewaffnung, die Notstandsgesetzgebung, die Einschränkung des Asylrechts, den Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen sowie das Tierwohl. Mit dem Volkszählungsurteil hatte das Bundesverfassungsgericht quasi ein nicht im GG verankertes Grundrecht auf informelle Selbstbestimmung/Datenschutz geschaffen. 

Die wichtigsten Punkte aus CGB-Sicht:

  • Der CGB unterstützt die Bestrebungen der Politik, das Bundesverfassungsgericht stärker vor Eingriffen in seine Zusammensetzung oder seine Strukturen zu schützen. Insbesondere sind Bestrebungen begrüßenswert, die Hürde für eine Änderung des Bundesverfassungsgerichtsgesetzes auf eine Zwei Drittel-Mehrheit hochzusetzen. Auch sollte eine Arbeitsfähigkeit des Bundesverfassungsgerichts im Falle einer politischen Blockade bei der Benennung neuer Richter gewährleistet sein!
  • Das Bekenntnis zu einer Mitgliedschaft in der Europäischen Union und im Europarat sollte in das Grundgesetz aufgenommen werden. Damit würde einer Bundesregierung ein sogenannter „Dexit“ aus der EU erheblich erschwert – ebenso ein Austritt aus dem Europarat mit der Folge, dass die Europäische Menschenrechtskonvention nicht mehr zur Anwendung kommt!
  • 9 Grundgesetz, das die Koalitionsfreiheit regelt, ist um eine Bestimmung zu ergänzen, dass niemand wegen einer Mitgliedschaft/Nichtmitgliedschaft zu einer Gewerkschaft benachteiligt werden darf. Diese Bestimmung ist aus Sicht des CGB notwendig, weil in vielen Betrieben Mitglieder von Nicht DGB-Gewerkschaften versteckt oder offen diskriminiert werden. Es kann nicht sein, dass z.B. jungen Menschen ein Ausbildungsverhältnis, eine Übernahme in ein festes Arbeitsverhältnis oder eine berufliche Karriere verwehrt werden, nur weil sie nicht Mitglied einer bestimmten Gewerkschaft werden wollen!
  • Das Föderalismusprinzip hat insbesondere in der Schulpolitik zu einer Vielzahl von Versuchslaboren auf Länderebene geführt, die oft nicht zum Wohl der Betroffenen ausgefallen sind. Gerade im Hinblick auf die Notwendigkeit, die jungen Menschen besser auf das Berufsleben vorzubereiten, sollte die Kleinstaaterei in der Schulpolitik begrenzt und dem Bund eine Regelungskompetenz in Sachen schulischer und dualer Ausbildung zugesprochen werden!
  • In Anerkennung, dass es auch Menschen gibt, die sich nicht als Mann oder Frau sehen, sollte Art. 3 Abs. 2 die Gleichberechtigung von Menschen jeglichen Geschlechts regeln.
  • Die Verpflichtung zur Förderung von Ausbildung und Arbeit sollte als Staatsziel in das Grundgesetz aufgenommen werden.

 

V.i.S.d.P. Henning Röders, stv. CGB-Bundesvorsitzender

Christliche Gewerkschaften: Ein Bollwerk gegen politischen Extremismus von links und rechts

In Zeiten zunehmender politischer Polarisierung und extremistischer Tendenzen ist die Rolle von Gewerkschaften als Vertreter der Arbeiterschaft von entscheidender Bedeutung. Insbesondere christliche Gewerkschaften haben sich als Bollwerk gegen politischen Extremismus von sowohl links als auch rechts erwiesen, indem sie sich klar für die freiheitlich-demokratische Grundordnung einsetzen.

Wir als christliche Gewerkschafter gründen unsere Werte und Prinzipien auf einem tiefen Verständnis der christlichen Soziallehre, die Solidarität, Gerechtigkeit und Menschenwürde betont. Diese Grundwerte stehen im Widerspruch zu den Ideologien des Extremismus – sei es von links oder rechts -, die oft auf Spaltung, Hass und Unterdrückung basieren.

Ein zentraler Grund, warum wir als christliche Gewerkschafter politischen Extremismus ablehnen, ist unsere Verpflichtung zur Förderung der Solidarität unter den Arbeitnehmern. Wir sehen es als große Gefahr, dass extremistische Ideologien dazu neigen, Gemeinschaften zu spalten und Misstrauen zu schüren, anstatt Zusammenhalt und Solidarität zu fördern. In einer Zeit, in der die Arbeitswelt zunehmend globalisiert ist und die Herausforderungen für Arbeitnehmer vielfältiger werden, ist Solidarität ein unverzichtbares Prinzip für die Sicherung der Rechte und des Wohlergehens aller Arbeitnehmer.

Des Weiteren stehen wir als christliche Gewerkschafter fest für die Prinzipien der Gerechtigkeit ein. Wir kämpfen und streiten für faire Löhne, angemessene Arbeitsbedingungen und die Wahrung der Rechte aller Arbeitnehmer, unabhängig von ihrer Herkunft, Religion oder politischen Überzeugung. Politischer Extremismus, sei es von links oder rechts, birgt die Gefahr der Ungerechtigkeit und Diskriminierung, indem er bestimmte Gruppen marginalisiert und ihre Rechte einschränkt. Wir als DHV und alle anderen christlichen Gewerkschaften treten diesem entgegen, indem wir uns für eine gerechte und inklusive Arbeitswelt einsetzen.

Darüber hinaus sind wir als christliche Gewerkschafter entschlossen, die freiheitlich-demokratische Grundordnung zu verteidigen. Wir sind der festen und unumstößlichen Überzeugung, dass die Demokratie und die damit verbundenen Freiheiten und Rechte eine unverzichtbare Grundlage für eine gerechte Gesellschaft bilden. Politischer Extremismus bedroht diese Grundordnung, indem er die Prinzipien der Meinungsfreiheit, der Rechtsstaatlichkeit und der Gewaltenteilung untergräbt. Daher setzen wir uns als christliche Gewerkschafter aktiv für den Schutz und die Stärkung der demokratischen Institutionen und Werte ein.

Insgesamt lehnen wir als christliche Gewerkschafter politischen Extremismus von links und rechts ab, weil er im Widerspruch zu ihren grundlegenden Werten von Solidarität, Gerechtigkeit und Demokratie steht. Wir sind entschlossen, uns für eine Arbeitswelt einzusetzen, die auf diesen Werten basiert und in der alle Arbeitnehmer ihre Rechte und Würde gewahrt wissen.  Denn wie Abraham Lincoln bereits 1863 gesagt hatte, „…und dass diese Regierung des Volkes, durch das Volk, für das Volk, niemals von der Erde verschwinden möge!“ 

75 Jahre Tarifvertragsgesetz – ein Grund zum Feiern, aber auch zur kritischen Reflexion!

Vor 75 Jahren – am 22. April 1949 – trat das Tarifvertragsgesetz in Kraft. Es war ein Meilenstein auf dem Weg zur Gründung der Bundesrepublik Deutschland. Denn es schuf noch vor Inkrafttreten des Grundgesetzes den Handlungsrahmen für die Tarifparteien zur Ausgestaltung der später in Art. 9 Abs. 3 Grundgesetz garantierten Koalitionsfreiheit. Nach der nationalsozialistischen Unterordnung auch der Wirtschaft unter das Führerprinzip, aber auch in den ersten Nachkriegsjahren, in denen sogar die CDU in ihrem Ahlener Programm mit einem „Sozialismus aus christlicher Verantwortung“ liebäugelte, war es kein selbstverständlicher Weg hin zu einer eigenständigen und frei von staatlichen Eingriffen geprägten Tarifpolitik der Tarifpartner. Das Tarifeinheitsgesetz war essentiell für die Etablierung der sozialen Marktwirtschaft und damit für das Wirtschaftswunder der Bundesrepublik Deutschland! 

Das Jubiläum ist daher ein Grund zum Feiern und die weitsichtige Leistung der Gründerväter der Bundesrepublik Deutschland zu würdigen. Dennoch ist es auch notwendig, kritisch den tarifpolitischen Handlungsbedarf zu reflektieren.

Die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts zur Tariffähigkeit von Gewerkschaften zeigt die unzureichende Garantie des Tarifvertragsgesetzes für die Tarifarbeit auch kleinerer Gewerkschaften. Bereits bei der Etablierung der sogenannten Mächtigkeitsrechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts in den 1960er-Jahren waren Zweifel berechtigt, ob die vom Bundesarbeitsgericht angewandten Maßstäbe zur Durchsetzungsfähigkeit und Organisationsstärke von Gewerkschaften der grundgesetzlich garantierten Koalitionsfreiheit entsprachen. In der heutigen Zeit, in der der geamtgewerkschaftliche Organisationsgrad unter den Arbeitnehmern/innen weniger als 15 Prozent beträgt, ist die mit der Mächtigkeitsrechtsprechung weiterhin angewandte Auslegung des Gewerkschaftsmächtigkeitsbegriffs nach Überzeugung der DHV nicht mehr konform mit der Europäischen Menschenrechtskonvention! Die DHV hat deshalb Beschwerde vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte gegen die Aberkennung ihrer Tariffähigkeit durch das Bundesarbeitsgericht eingelegt. Der EGMR hat die Beschwerde zur Entscheidung zugelassen und wir voraussichtlich noch in diesem Jahr darüber verhandeln.

Einen erheblichen staatlichen Eingriff zu Lasten kleinerer Gewerkschaften leistete sich die Bundesregierung mit dem Tarifeinheitsgesetz, das der Gewerkschaft mit den meisten Mitgliedern im Betrieb das Verhandlungsrecht und den kleineren Gewerkschaften nur ein Nachzeichnungsrecht zugesteht. Unabhängig von der Frage, ob eine DGB-Gewerkschaft, die in vielen Bereichen nicht mehr als 10 Prozent der Belegschaften organisiert, als „Mehrheitsgewerkschaft“ angesehen werden kann, hat sich das Tarifeinheitsgesetz als untaugliches Instrument zu der von den Fürsprechern erhofften Eindämmung von Tarifkonflikten erwiesen! Das haben besonders die bisherigen Arbeitskämpfe in diesem Jahr, insbesondere bei der Bahn und an den Flughäfen, gezeigt.

Die Einführung des Mindestlohns war aus Sicht der DHV eine sinnvolle Begrenzung des Handlungsrahmens der Tarifparteien. Die Politik sollte aber maßvoll mit weiteren Eingriffen umgehen. Vor allem darf sie nicht der Versuchung unterliegen, mit weiteren staatlichen Eingriffen – wie z.B. Tariftreuegesetze – die DGB-Gewerkschaften zu Lasten kleinerer Gewerkschaften zu protegieren! Sinnvoll dagegen wäre eine Konkretisierung der Regelungen zur Allgemeinverbindlichkeit von Tarifverträgen. Das in § 5 Tarifvertragsgesetz festgelegte Kriterium einer drohenden wirtschaftlichen Fehlentwicklung muss mit einer konkreten Maßgabe belegt werden:

  • Weicht in einer Branche das Gehaltsniveau 20 % vom Tarifvertrag ab, der für allgemeinverbindlich erklärt werden soll, ist dem Antrag der Tarifpartner auf Allgemeinverbindlichkeit stattzugeben.
  • Bei einem Abweichen von 30 % ist ein Tarifvertrag auch auf Antrag einer Tarifvertragspartei für allgemeinverbindlich zu erklären

Die Allgemeinverbindlichkeitserklärung von Tarifverträgen christlicher Gewerkschaften darf nicht an der Besetzung der Tarifausschüsse alleine mit DGB-Vertretern scheitern. Deshalb ist in § 5 Tarifvertragsgesetz festzulegen, dass in den Tarifausschüssen alle gewerkschaftlichen Spitzenverbände in Deutschland vertreten sein müssen.

Die Bundesregierung ist gemäß der EU-Mindestlohnrichtlinie verpflichtet, einen Aktionsplan zur Steigerung der tarifgebundenen Arbeitnehmer/innen von derzeit rund 40 Prozent auf 80 Prozent zu erstellen. Eine Erleichterung der Allgemeinverbindlichkeitserklärung von Tarifverträgen – auch von denen der christlichen Gewerkschaften – ist ein sinnvolles Instrument zur Steigerung der Tarifbindungsquote.