Durchbruch für Teilzeitkräfte: Bundesarbeitsgericht sichert faire Überstundenvergütung

Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat mit seinem Grundsatzurteil vom 5. Dezember 2024 Az. 8 AZR 370/20 einen bedeutenden Meilenstein für Arbeitnehmerrechte gesetzt. Im Mittelpunkt steht die Frage der Gleichbehandlung von Teilzeit- und Vollzeitbeschäftigten bei der Vergütung von Überstunden.

Welche Konsequenzen hat die Entscheidung für die Beschäftigten? Was ist die gesellschaftliche Dimension der Entscheidung? Darauf gibt die aktuelle DHV-Information Antworten.

Zum herunterladen der Information

DHV-Position zur Absage der Tarifverhandlungen zwischen dem AGV Versicherungen und dem DBV

2021 hat uns das Bundesarbeitsgericht die Tariffähigkeit als tariffähige Gewerkschaft abgesprochen und eine jahrzehntelange bewährte Tarifpartnerschaft zwischen der DHV und dem Arbeitgeberverband der Versicherungsunternehmen in Deutschland (AGV Versicherungen) beendet.

Aktuell lassen wir dieses Urteil vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte überprüfen. Die Aberkennung der Tariffähigkeit der DHV ist aus unserer Sicht vor allem in zweierlei Hinsicht falsch:

  1. Die Mächtigkeitsrechtsprechung des BAG ist nicht mehr zeitgemäß! 
  2. Die Beschäftigten, die sich bewusst für die Mitgliedschaft in der DHV als christliche Weltanschauungsgewerkschaft entschieden haben, haben keine Möglichkeit der Teilhabe am Tarifverhandlungsprozess.

Wir rechnen mit einer Entscheidung des EGMR in 2025 und gerade wenn man sich die aktuelle Entwicklung im Versicherungsbereich anschaut, wäre es wichtig, dass wir zeitnah dort wieder in Tarifverhandlungen einsteigen.

Die Aberkennung der Tariffähigkeit der DHV hat im Bereich der Versicherungen eine Lücke hinterlassen, die die Kombination aus dem Deutschen Bankangestellten-Verband (DBV) und der nicht tariffähigen Arbeitnehmerorganisation NAG nicht ausfüllen kann. Im Gegenteil: Nun hat der AGV Versicherungen die Verhandlungen mit dem DBV abgesagt, weil aus seiner Sicht die Forderungen der Gewerkschaft völlig überzogen sind.

Der Wunsch der Beschäftigten in den Versicherungen nach einer deutlichen Gehaltserhöhung ist berechtigt – gerade vor dem Hintergrund, dass der unbefriedigende letzte Gehaltstarifabschluss und die unnötige Verlängerung des Gehaltstarifvertrages mit einer dürftigen Gehaltserhöhung als Preis für eine Inflationsausgleichszahlung zu einem krassen Nettolohnverlust der Beschäftigten geführt haben. Diese Erwartungshaltung muss in einer Gehaltsforderung angemessen berücksichtigt werden. ABER: Eine Gehaltsforderung darf nicht jegliches Maß verlieren, da sie sonst utopisch ist! Eine Forderung, die in ihrer Gesamtheit ein Plus von über 20 Prozent auf 12 Monate bedeuten würde, fällt unter diese Kategorie – zumal, wenn dieselbe Gewerkschaft vor ein paar Wochen einen Tarifabschluss im Finanzbereich mit einer Laufzeit von 33 Monaten und mit einer Gehaltserhöhung in mehreren Stufen und einem Gesamtvolumen von 11,9 Prozent getätigt hatte! Eine Gewerkschaft, die ein solches Vorgehen an den Tag legt, darf sich nicht darüber wundern, wenn der Verhandlungspartner keine Basis für Verhandlungen sieht!

Mit ihrem Vorgehen hat sich DBV/NAG als seriöse und realistische gewerkschaftliche Kraft zu verdi zumindest für die anstehende Tarifrunde aus dem Spiel gebracht.

Es bleibt also nur verdi und die Hoffnung das die DHV wieder zurückkehrt an den Verhandlungstisch und anstelle von Utopien, mit viel Engagement und Realismus die Interessen der Arbeitnehmer in der Versicherungsbranche vertritt.

Unsere Bundesfachgruppe Versicherungen wird eine Tarifempfehlung für die kommende Tarifrunde im 1. Quartal 2025 abgeben und ist offen für jede Form von Dialog mit dem AGV.

Henning Röders DHV-Bundesvorsitzender; Matthias Rickel Mitglied des DHV-Hauptvorstands Konzernbetriebsratsvorsitzender Talanx AG; Johann Lindmeier Vorsitzender des DHV-Landesverbands Bayern                                                                                               

DHV-Positionen zu den Tarifverhandlungen Volks- und Raiffeisenbanken

Im Januar 2025 beginnen die Tarifverhandlungen bei den Volks- und Raiffeisenbanken. DHV und AVR treffen sich am 13.12.2024 in Bonn zu einem Austausch über die gegenseitigen Positionen.

Die DHV stellt an die tarifverhandelnden Parteien folgende Erwartungen für einen fairen Tarifabschluss:

Gehaltserhöhung: 10 % für 12 Monate

Das Gehaltsniveau bei den Volks- und Raiffeisenbanken ist derzeit nicht konkurrenzfähig gegenüber anderen Branchen. Das zeigt sich darin, dass immer mehr Institute betriebliche Ausnahmeregelungen vom Tarifvertrag anwenden, um jüngere Beschäftigte zu gewinnen und um Bestandsbeschäftigte von einem Abwandern zu anderen Arbeitgebern abzuhalten. Betriebliche Abweichungen von der tariflichen Vergütung müssen aber die Ausnahme bleiben und dürfen nicht zur Regel werden – deshalb ist eine deutliche Gehaltssteigerung notwendig!

Wegen der zunehmenden Unsicherheitsfaktoren, die die Entwicklung der Lebenshaltungskosten beeinflussen können, sollte der Gehaltstarifvertrag eine kurze Laufzeit haben. Dies würde die Tarifparteien in die Lage versetzen, zeitnah zu reagieren, sollte die Inflation wieder anziehen.

Erhöhung der Auszubildendenvergütungen um 350 Euro

Um junge Menschen für eine Ausbildung zu begeistern, muss die Kohle stimmen! Die Privatbanken und öffentlichen Banken sind hinsichtlich des Azubi-Vergütungsniveaus mit den jüngsten Abschlüssen den Volks- und Raiffeisenbanken enteilt. Deshalb ist eine ordentliche Erhöhung geboten!

Wahlrecht: Arbeitszeitverkürzung um eine Stunde oder höhere Sonderzahlung

Viele Beschäftigte legen einen immer größeren Wert auf die Work-Life-Balance. Bei den öffentlichen Banken haben die Tarifpartner diesem Bedürfnis nach einer stärkeren Vereinbarkeit von Familie und Beruf Rechnung getragen. Seit dem 01.01.2024 gilt eine Arbeitszeitverkürzung um eine Stunde auf 38 Wochenstunden. Die DHV spricht sich bei den Volks- und Raiffeisenbanken ebenfalls für eine Verkürzung der Wochenarbeitszeit von 39 auf 38 Stunden aus. Alternativ sollen die Beschäftigten weiter 39 Wochenstunden arbeiten können und dafür einen Anspruch auf eine Sonderzahlung in Höhe von 150 % (bislang 100 %) des Gehalts erhalten. Die Betriebsparteien sollen auch die Möglichkeit haben, den Zuschlag auf die Sonderzahlung auf das monatliche Gehalt umzulegen.

Zuschläge für Rufbereitschaft nach der Instant Payment-Verordnung entsprechend der TVÖD-Regelung

Ab Januar 2025 gilt die Instant Payment EU-Verordnung. Die Banken müssen dann an jedem Tag des Jahres zu jeder Zeit einen reibungslosen Ablauf von Sofort-Überweisungen sicherstellen. Es wird erforderlich sein, dass die Bankbeschäftigten Rufbereitschaft leisten. Die DHV erwartet von den Tarifverhandlungen, dass der über die normale hinausgehende Rufbereitschaftsdienst eine angemessene tarifliche Berücksichtigung in Form einer Zuschlagsregelung entsprechend dem TVÖD findet:

  • Rufbereitschaft von weniger als 12 Stunden: Zahlung eines Zuschlags in Höhe von 12,5 Prozent des tariflichen Stundenentgelts
  • Rufbereitschaft von mehr als 12 Stunden: Die Pauschale beträgt
  • für die Tage Montag bis Freitag das 2-Fache,
  • Samstag, Sonntag sowie für Feiertage das 4-Fache des tariflichen Stundenentgelts

Entfristung der rentennahen Teilzeit (renaTe)

Die rentennahe Teilzeit erfreut sich zunehmender Beliebtheit unter den Beschäftigten. Für die Banken ist renaTe ein gutes Instrument, ältere Mitarbeiter/innen in einem sozialverträglichen Umfang in Beschäftigung zu halten.

Die rentennahe Teilzeit läuft zwar noch bis zum 31.12.2025. Doch schon mit dem Anfang 2025 zu erwartenden Tarifabschluss sollte eine unbefristete Dauer von renaTe vereinbart werden.

Verlängerung Altersteilzeitabkommen

Das bis zum 31.12.2025 befristete Altersteilzeitabkommen soll im Rahmen der Tarifrunde Anfang 2025 ebenfalls verlängert werden.

Die DHV wird die Tarifrunde 2025 kritisch und mit konstruktiven Vorschlägen begleiten. Hierzu wird das Gespräch mit dem AVR weitergesucht.

 

 

SENATSEMPFANG IN BREMEN ENTPUPPT SICH ALS DGB-VERANSTALTUNG!

In Bremen fand jüngst eine zum Himmel stinkende Verquickung von Politik und DGB statt.
Jährlich richtet der Bremer Senat einen Empfang für Betriebs- und Personalräte aus. der Christliche Gewerkschaftsbund Deutschlands (CGB) wurde stets eingeladen. Als CGB-Vertreter nahmen stets rund 25-30 Personen teil.
Dieses Jahr wurde der CGB allerdings nicht eingeladen. Warum, enthüllt das nachfolgende Zitat aus einer Anfrage des CGB-Landesvorsitzenden Bremen, Peter Rudolph, an die Senatskanzlei. Der Text spricht für sich. Anscheinend gehen in Bremen nicht nur DGB-Vertreter beim Senat ein und aus. Vielmehr scheint der Senat kein Problem damit zu haben, einen Teil der Politik an den DGB “outzusourcen”.

“Seit Jahrzehnten findet jährlich ein Betriebs- ud Personalräte-Empfang in der Oberen Rathaushalle statt, zu dem die gewerkschaftlichen Dachverbände der Senatskanzlei entsprechende Funktionsträger benenen, die dann eingeladen werden.
Der Terminübersicht des Senats für die Woche 9. – 17.11.24 entnahm ich daher mit Erstaunen für Mittwoch, 13.11.24 folgenden Eintrag:
18:00 Uhr Bürgermeister Bovenschulte nimmt teil an dem Betriebs- und Personalräteempfang des DGB. (Bremen, Rathaus)
Ich habe heute daraufhin bei der Protokollabteilung des Senats angerufen und nachgefragt, ob der Senatsempfang abgeschafft wurde und jetzt als DGB-Veranstaltung stattfindet. Dies wurde von Herr Alles zurückgewiesen. Bei dem Termin am 13.11.24 handele es sich um keinen DGB-Empfang, sondern um den jährlichen Senatsempfang für Betriebs- und Personalräte. Auf den Hinweis, dass der CGB von diesem Termin nichts wusste und keine Aufforderung zur Einreichung von Personalvorschlägen erhalten habe, verwies die Protokollabteilung auf einen längeren, krankheitsbedingten Personalausfall in der Senatskanzlei, aufgrund dessen man die Einladungsorganisation offensichtlich dem DGB überlassen habe.
Es ist also davon auszugehen, dass zum diesjährigen Empfang weder christliche Gewerkschafter, noch Vertreter des Beamtenbundes oder unabhängiger Gewerkschaften wie Marburger Bund oder Cockpit eingeladen wurden (entsprechende Rückfragen bei den vorgenannten Organisationen habe ich allerdings nicht getätigt.) Fakt ist, es findet in diesem Jahr zwar kein Betriebs- und Personalräteempfang des DGB statt, jedoch ein Empfang ausschließlich für DGB-Funktionsträger, der zudem – ebenfalls irrtümlich – in der Terminübersicht der Senatskanzlei als DGB-Empfang ausgewiesen wurde.”
 

Wie heißt es doch so schön:  SPD und DGB ”Kinder einer Mutter”.

V.i.S.d.P.: Henning Röders

CGB fordert europäischen Gedenktag zur Gewerkschaftsfreiheit

Am 05./06.11.2024 kamen der CGB-Bundesvorstand und das höchste Gremium zwischen den CGB-Bundeskongressen – der CGB-Hauptausschuss – in Berlin zu ihren turnusgemäßen Sitzungen zusammen.

Thema der Sitzungen war u.a. die Vorbereitung der Bundestagswahl, die mit dem Zerbrechen der Ampelregierung nun deutlich früher als bislang für den 28. September 2025 angesetzt ansteht. Der CGB wird seine Erwartungen an eine künftige Bundesregierung in Form von Wahlprüfsteine erarbeiten und sie den Politikern der Parteien übersenden. Dem CGB sind vor allem folgende Themen wichtig:

  • Folgen der Deindustrialisierung für die Arbeitsplätze in Deutschland: Die künftige Bundesregierung muss alles daransetzen, Industriearbeitsplätze in Deutschland zu erhalten. Gerade angesichts der zunehmenden Handelskonflikte, die mit der Wiederwahl Donald Trumps als US-Präsident noch einmal befeuert werden, kann sich Deutschland nicht mehr die Realisierung von politischen Wunschvorstellungen auf Kosten der Industrie und von Arbeitsplätzen leisten.
  • Entbürokratisierung: Die Bürokratie in Deutschland ist unter Ampelregierung noch einmal kräftig gewachsen. Die Lücke zwischen den Sonntagsreden zur Entbürokratisierung und der Wirklichkeit ist noch einmal gewachsen. Die künftige Bundesregierung muss die Bürokratie, die eine immer größere Belastung für die Wirtschaft und für die Schaffung/Erhaltung von Arbeitsplätzen darstellt, entschieden reduzieren!
  • Demokratie in der Arbeitswelt: „Die Demokratie darf nicht vor den Betriebstoren Halt machen!“ Dieser Slogan gilt auch für Gewerkschaften als wichtige Akteure im Arbeitsleben. Er hat aber leider zunehmend weniger Geltung in Bezug auf Nicht DGB-Gewerkschaften. Mit dem Tarifeinheitsgesetz sind die Rechte von Minderheitsgewerkschaften beschnitten worden. Die gleiche Zielrichtung weist auch der Referentenentwurf des Bundesarbeitsministeriums zum Tariftreuegesetz auf, der glücklicherweise wegen des Zerbrechens der Ampelregierung auf Eis gelegt ist. Die künftige Bundesregierung muss insbesondere das Tarifeinheitsgesetz auf den Prüfstand stellen und einen neuen Entwurf des Tariftreuegesetzes unter Beachtung der Rechte von Nicht DGB-Gewerkschaften auf den Weg bringen!

Anfang Dezember findet der Kongress des Europäischen Dachverbands, der Confédération Européenne des Syndicats Indépendants (CESI), statt. Der CGB fordert in einem Antrag zum CESI-Kongress die Einführung eines europäischen Gedenktages für die Gewerkschaftsfreiheit in Europa! Nicht nur in Deutschland, sondern auch in vielen anderen Ländern findet Diskriminierung von Gewerkschaften statt. Oft wird diese unter formaler Beachtung von geltenden Rechten betrieben. So erfahren Mitglieder von Gewerkschaften Benachteiligungen im Arbeitsleben – wie bei Einstellungen, Beförderungen oder Benachteiligungen wegen der Teilnahme an Arbeitnehmervertretungswahlen. Tarifverträge anderer Gewerkschaften werden wie im Fall von Deutschland durch das Tarifeinheitsgesetz verdrängt. Oder Gewerkschaften müssen sich gegen Gerichtsverfahren wehren – wie in Deutschland das Tariffähigkeitsverfahren gegen die Berufsgewerkschaft DHV, das nun zur Entscheidung beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte liegt. Der europäische Gedenktag für die Gewerkschaftsfreiheit in Europa soll jährlich am 30.09. begangen werden. An diesem Datum wurde 1990 der gewerkschaftliche Dachverband der DDR, der FDGB, aufgelöst. Der Tag markierte das Ende von gleichgeschalteten, undemokratischen Gewerkschaften auf deutschem Boden!

Deutschland braucht Stabilität CGB warnt vor taktischer Wahlverschleppung

Was sich seit längerem abgezeichnet hat, ist seit Mittwoch Realität: Die Ampel ist am Ende. Der Kanzler hat als erster die Nerven verloren und seinen Finanzminister geschasst. Was bleibt, ist eine Minderheitsregierung aus Rot-Grün, ohne FDP, wenn man von Volker Wissing absieht, der gerne Minister bleiben wollte und dafür schnell sein FDP-Parteibuch zurückgegeben hat. Die Min-derheitsregierung kann allerdings nur noch verwalten und nicht gestalten. Zwar hat Kanzler Scholz angekündigt, dass er in den Sitzungswochen des Bundestags bis Weihnachten noch alle Gesetze zur Abstimmung stellen will, die keinen Aufschub dulden, ob er hierfür jedoch noch Mehrheiten findet, ist mehr als fraglich. Das Rentenpaket II war selbst in der Ampel umstritten und wird von der Union abgelehnt, bei der Krankenhausreform steht die Anrufung des Vermittlungsausschusses durch den Bundesrat zu erwarten und dass sich eine Mehrheit für den Haushaltsentwurf für 2025 mit seinen Deckungslücken in Milliardenhöhe findet, ist völlig unwahrscheinlich.

Es steht somit zu erwarten, dass die Rumpfregierung bis zur vorgezogenen Bundestagsneuwahl, die Olaf Scholz für Ende März anstrebt, nur noch im Rahmen des Nothaushaltsrecht gemäß Artikel 111 Grundgesetz agieren kann. Dies bedeutet, sie kann bereits bewilligte Vorhaben fortführen und alle vorhandenen rechtlichen Verpflichtungen erfüllen, jedoch keine kostenintensiven neuen Vorhaben starten. In einer Zeit, wo es Investitionen in Milliardenhöhe bedarf, sei es für die Sicherung von Kranken- und Pflegeversicherung, die Sanierung maroder Infrastruktur, die Wiederherstellung der Verteidigungsfähigkeit der Bundeswehr oder Maßnahmen zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Wirtschaft, käme es bis zum Amtsantritt einer neuen Bundesregierung zu monatelangem politischem Stillstand, den sich das Land nicht leisten kann.

Deutschland braucht schnellstens eine verlässliche Regierung zur Stabilisierung von Wirtschaft und Gesellschaft. Neuwahlen sollten daher nach Auffassung des CGB so bald als möglich eingeleitet wer-den und nicht erst nach den Hamburger Bürgerschaftswahlen, von deren Ausgang sich Olaf Scholz politischen Rückenwind für die SPD und seine erneute Kanzlerkandidatur verspricht. Wenn der Noch-Kanzler sich nicht der politischen Insolvenzverschleppung schuldig machen will, sollte er noch im Dezember im Bundestag die Vertrauensfrage stellen und damit den Weg für Neuwahlen freimachen.

Der CGB verweist darauf, dass jedes weitere Hinauszögern von Neuwahlen die extremistischen Kräfte von rechts und links stärkt, die bereits von der Rückkehr Donald Trumps ins Weiße Haus profitieren dürften. Zudem ist damit zu rechnen, dass die Regierungsneubildung ohnehin nicht ein-fach werden wird. Zwar könnten CDU/CSU bei der Bundestagswahl aktuell mit 32 bis 33 Prozent der Wählerstimmen rechnen, wären aber dennoch auf Koalitionspartner angewiesen. Hierfür stünden voraussichtlich lediglich SPD und Grüne zur Verfügung, die aber gerade in der Ampel ihre un-zureichende Kompromissbereitschaft unter Beweis gestellt haben.

V.i.S.d.P.: Henning Röders

CGB kritisiert fehlende Auswirkungsanalyse zur Krankenhausreform Bundesrat soll Gesetz stoppen und Vermittlungsausschuss anrufen

Der Deutsche Bundestag hat am 17.Oktober in namentlicher Abstimmung mit Koalitionsmehrheit das umstrittene Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz (KHVVG) beschlossen. Die notwendige Zustimmung des Bundesrates zum Gesetz ist allerdings fraglich. Der CGB wie auch die Ärztegewerkschaft Marburger Bund sowie verschiedene Bundesländer sehen noch Nachbesserungsbedarf und drängen daher auf die Anrufung des Vermittlungsausschusses. Kritisiert wird insbesondere, dass das Gesetz ohne Vorlage einer Auswirkungsanalyse und ohne die Sicherstellung einer Überbrückungsfinanzierung beschlossen wurde. Damit drohe Gefahr für die Versorgungssicherheit, insbesondere im ländlichen Raum. Viele Kliniken können bereits jetzt nicht mehr wirtschaftlich betrieben werden und laufen Gefahr, insolvent zu gehen, bevor die Gesundheitsreform greift.

Die Notwendigkeit einer Krankenhausreform ist weitgehend unumstritten. Die Gesundheitsausgaben in Deutschland haben bereits2022 fast die Rekordmarke von 500 Milliarden Euro erreicht. Die Bürgerinnen und Bürger müssen immer mehr Geld zur Finanzierung der Gesundheitsausgaben aufwenden. Der gesetzlich festgeschriebene allgemeine Beitragssatz in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) beträgt aktuell 14,6 Prozent. Hinzu kommt ein Zusatzbeitrag von durchschnittlich 1,7 Prozent, der 2025 auf 2,5 Prozent ansteigen dürfte. In der gesetzlichen Pflegeversicherung beträgt der Beitragssatz aktuell 3,4 Prozent und bei Kinderlosen 4 Prozent. Hier wird für 2025 mit einem Anstieg um 0,63 Prozentpunkte gerechnet. Die Beiträge wären vermutlich jetzt schon höher, wenn nicht der Gesetzgeber mit dem am 15.11.2022 in Kraft getretenen „Gesetz zur finanziellen Stabilisierung der gesetzlichen Krankenversicherung“ die Notbremse gezogen hätte. Zur Stabilisierung der Beitragssätze wurden mit dem Gesetz auf vorhandene Finanzreserven der Krankenkassen zugegriffen, die Obergrenze für die Liquiditätsreserve des Gesundheitsfonds halbiert, der Bundeszuschuss zur Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) für 2023 einmalig um 2 Milliarden Euro erhöht und der GKV für den Gesundheitsfonds ein unverzinsliches Darlehen in Höhe von 1 Milliarde Euro gewährt.

Die finanziellen Entlastungen durch das GKV-Finanzstabilisierungsgesetz für die GKV und damit für die Beitragszahler waren aber nicht von dauerhafter Natur. Finanzreserven lassen sich nur einmal verfrühstücken und Darlehen müssen zurückgezahlt werden. Da die Ausgaben der GKV zunehmend schneller steigen als die Einnahmen, ist ein neues Defizit schon jetzt absehbar. GKV-Chefin Doris Pfeiffer rechnet bereits für dieses Jahr mit einem neuerlichen Fehlbedarf zwischen 3,5 und 7 Milliarden Euro. Tatsache ist, dass es nach wie vor an einer langfristigen Finanzierungsstrategie für die GKV mangelt. Lediglich für den Krankenhausbereich zeichnet sich durch das Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz eine Entlastung ab.

Mit dem Gesetz wird eine verbesserte Finanzierung und stärkere Spezialisierung der Krankenhäuser in Deutschland angestrebt. Während die Krankenhäuser bislang für die von ihnen erbrachten medizinischen Leistungen nach einem Entgeltkatalog entlohnt werden, der für 2024 insgesamt 82 pauschalierte tagesbezogene Entgelte für voll- und teilstationäre Leistungen sowie für die stationsäquivalente Behandlung und 127 Zusatzentgelte vorsieht, sollen sie zukünftig 60 Prozent ihrer Vergütungen als Vorhaltepauschalen für die Bereithaltung medizinischer Leistungen erhalten. Damit soll der quantitative Druck von den Kliniken genommen werden, zu ihrer Finanzierung möglichst viele und vielleicht auch unnötige Leistungen zu erbringen und abzurechnen.

Quantität wird hingegen bei der Zuordnung der Krankenhäuser zu Versorgungsstufen eine Rolle spielen, denn für die Qualität medizinischer Leistungen spielt es durchaus eine Rolle, wie häufig und damit auf welcher Erfahrungsgrundlage sie erbracht werden. So geht die Deutsche Krebsgesellschaft davon aus, dass es hierzulande jährlich 10.000 weniger Krebstote gäbe, wenn die Krebsbehandlung nur noch in spezialisierten Kliniken erfolgen würde. Ähnliches gilt für Schlaganfallpatienten.

Die Zuordnung von Krankenhäusern zu bestimmten Versorgungsstufen (Leveln) durch die zuständigen Landesbehörden soll daher anhand festgelegter Leistungsgruppen erfolgen. Vorhaltepauschalen sollen die Krankenhäuser nur für die Leistungsgruppen erhalten, die ihnen vom Land zugewiesen wurden.

Folgende Versorgungsstufen sind vorgesehen:

– Level 1 = Grundversorgung

– Level 2 = Regional- und Schwerpunktversorgung

– Level 3 = Maximalversorgung

Hinzu kommen Spezialkrankenhäuser wie die Bundeswehrkliniken und die Kliniken der Berufsgenossenschaften.

 

CGB LEHNT REFERENTENENTWURF DES BMAS ZUM TARIFTREUEGESETZ AB!

Die Ampelkoalition hatte sich auf die Verabschiedung eines Tariftreuegesetzes verabschiedet. Nun liegt ein Referentenentwurf des BMAS vor. Der CGB lehnt diesen vor allem aus folgenden Gründen entschieden ab:

Die Bundesregierung schätzt den jährlichen Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft bei rund 2,1 Millionen Euro! Legt man die Vergabestatistik von 2021 zugrunde, ergibt dies bei über 20.000 vom Bund vergebenen Aufträgen einen jährlichen erhöhten Erfüllungsaufwand von etwa 100 Euro!

Von dem erhöhten Erfüllungsaufwand wären laut Referentenentwurf die gesetzlichen Pflichten der Wirtschaft abgedeckt:
a)   Prüfung der in dem maßgeblichen Tarifvertrag geregelten Maßgaben
b)   Kalkulation des Angebotes unter Berücksichtigung der Maßgaben des Gesetzes
c)   Sicherstellung, dass auch Nachunternehmer und beauftragte Verleiher die Maßgaben des Gesetzes einhalten
d)   Dokumentation der Einhaltung der Gesetzesmaßgaben gegenüber dem Bundesauftraggeber
e)   Information der Beschäftigten und Leiharbeitnehmer über ihren Anspruch auf die einschlägigen Arbeitsbedingungen
f)    Durchführung eines Präqualifizierungsverfahren zur Erlangung eines Zertifikats über die Gewährleistung der Arbeitsbedingungen
g)   Erhöhter Sach- und Personalkostenaufwand für die Erfüllung der zu normierenden Verpflichtungen
h)   Eventuell erhöhter Aufwand für Tarifverhandlungen als Basis für die Teilnahme an den Ausschreibungen

Den jährlichen Erfüllungsaufwand für die Verwaltung des Bundes schätzt der Referentenentwurf auf 1,9 Millionen Euro. Das wären durchschnittlich rund 91 Euro pro Auftrag. Also rund 2-3 Stunden setzt das BMAS pro Auftrag für die Prüfung der eingegangenen Angebote, für das Vorliegen der Voraussetzungen, für eventuelle Rücksprachen und für die Entscheidung über die Auftragsvergabe!

Die dem Referentenentwurf zugrunde liegenden Kalkulationen sind damit viel zu niedrig und vollkommen unseriös! Realistischer sind jährliche Erfüllungsaufwendungen durch das Gesetz in dreistelliger Millionenhöhe.

Der zentrale Knackpunkt für die Ablehnung des Gesetzes sind nach Auffassung des CGB erhebliche Zweifel an der Vereinbarkeit des Entwurfs mit den verfassungsrechtlichen Maßgaben der Koalitionsfreiheit nach Art. 9 Abs. 3 GG. Das BMAS behält sich vor, von den Gewerkschaften branchenbezogene Mitgliederzahlen der Gewerkschaften abzufordern, um zu beurteilen, ob ein öffentliches Interesse an dem Tarifvertrag besteht, der für maßgeblich erklärt werden soll. Eine solche Prüfung kann aber nur Gegenstand eines gerichtlichen Tariffähigkeitsverfahrens und nicht einer inzidenten Prüfung im Rahmen eines Tariftreuegesetzes sein! Zudem besteht die Gefahr, dass Firmentarifverträge zugunsten von Branchentarifverträgen verdrängt werden.

Angesichts des sehr begrüßenswerten Gesetzesziels – die Stärkung der Tarifbindung – ist die Ablehnung, zu der sich der CGB veranlasst sieht, äußerst schade. Dieser misslungene Gesetzentwurf ist aus Sicht des CGB eine vertane Chance, dem Prinzip der Tariftreue auf Bundesebene in handhabbarer und verfassungsgemäßer Weise Geltung zu verschaffen.

Stellungnahme des CGB zum Referentenentwurf Tariftreuegesetz

Tarifabschluss Öffentliche Banken: Kein großer Wurf

Nach einem langen Ringen erzielten die Tarifparteien in der vergangenen Woche einen Gehaltstarifabschluss.

Das Gesamtvolumen des Abschlusses in Höhe von 11,9 % klingt dabei größer, als es die vereinbarten Gehaltserhöhungen und die Gesamtlaufzeit letztendlich hergeben.

  • Die Laufzeit von 33 Monaten ist enttäuschend lange – vor allem vor dem Hintergrund der ebenfalls überaus langen Laufzeit des letzten Abschlusses (35 Monate).
  • Eine Einmalzahlung zum Ausgleich der 5 Nullmonate vom 01.06.-31.10.2024 ist nicht vereinbart worden.
  • Die Gehaltserhöhung von 6,0 % zum 01.11.2024 sieht zwar ordentlich aus. Die letzte Gehaltserhöhung zum 01.07.2023 liegt aber bereits über ein Jahr zurück. Zudem fiel diese mit 2,0 % in der Zeit der historisch höchsten Inflation der Bundesrepublik Deutschland äußerst dürftig aus.
  • Die Erhöhungen von 2,8 % zum 01.11.2025 und von 2,7 % zum 01.11.2026 können kaum zufriedenstellen. Sie mögen zwar nominell über der derzeitigen Inflation von 1,9 % liegen. Gefühlt liegt aber die Inflation bei den Dingen des täglichen Lebensbedarfs weitaus höher. Zudem ist schon allein wegen der steigenden CO 2-Bepreisung und der von vielen Gasversorgern angekündigten deutlichen Erhöhung der Gaspreise-Netzentgelte mit einem Wiederanziehen der Inflation im nächsten Jahr zu rechnen.

Der letzte Tarifabschluss von 2022 mit den Gehaltserhöhungen von 3,0 % zum 01.07.2022 und von 2,0 % zum 01.07.2023 bedeutete für die Beschäftigten der öffentlichen Banken einen kräftigen Reallohnverlust. Dieser wird mit dem jüngsten Tarifabschluss nicht ausgeglichen. Gemessen an den Gehaltsforderungen der Gewerkschaften

  • DBV: 14,5 % auf 12 Monate, Mindesterhöhung von 500 €
  • Verdi: 12,5 % für 12 Monate, Mindesterhöhung 500 €

haben diese mit dem jüngsten Tarifabschluss einen Offenbarungseid geleistet. Denn sie haben noch nicht einmal mit einer Vertragslaufzeit von 33 Monaten das Gehaltserhöhungsvolumen erreicht, das sie für eine Laufzeit von 12 Monaten gefordert hatten. Eine solche Fehleinschätzung, was man in einer Tarifrunde erreichen kann, sollte den verhandelnden Gewerkschaften zu denken geben.

 

Seminar des internationalen Dachverbands World Organisation of Workers (WOW) zum Thema Stress bei der Arbeit

Vom 08.-10.10.2024 fand in Alcalá de Henares bei Madrid ein Seminar unseres internationalen Dachverbands World Organization of Workers (WOW) statt. Seminarthema war “Druck bei der Arbeit: Wie kann man die ständigen und steigenden Anforderungen an die Arbeitnehmer/innen reduzieren?”

An dem Seminar nahmen neben den europäischen Mitgliedsgewerkschaften auch Vertreter der WOW-Mitgliedsgewerkschaften aus Kanada, Peru, Argentinien und den Philippinen teil. Auch der WOW-Weltpräsident Wayne Prins von der kanadischen Gewerkschaft CLAC hatte den Weg nach Europa auf sich genommen, um interessante Vorträge und Diskussionen zu erleben.

  • Was macht Stress auf der Arbeit mit uns?
  • Wie wird in den verschiedenen Ländern mit Stress bei der Arbeit umgegangen? Welche Ideen und Konzepte gibt es in den einzelnen Ländern, um den Stress bei der Arbeit zu reduzieren?

Das Seminar gab einen hervorragenden Blick über den nationalen Tellerrand. “Behandeln Sie Ihre Mitarbeiter wie eine Investition, nicht wie Kosten!” Dieses Zitat im Vortrag von Barbara Artenjak, die beim ÖAMTC Österreich als Mental Health Trainerin arbeitet und dort Ersatz-Betriebsrätin ist, bringt es auf den Punkt. Die Unternehmen müssen in die Gesundheit der Beschäftigten und in Maßnahmen zur Verhinderung und Abbau von Stress investieren. Jeder Euro, der dafür aufgewendet wird, macht sich mehrfach wieder bezahlt.

Neben den Vorträgen und Diskussionen nahm das Wiedersehen der internationalen Gewerkschaftsfreunde und das Knüpfen von neuen internationalen Kontakten seinen gebührenden Raum ein. Alcalá de Henares ist eine wunderschöne Stadt. Die Altstadt gehört zum UNESCO-Weltkulturerbe. Ein besonderes Ereignis ist jedes Mal das Wiedersehen mit Rolf Weber. Ihn kenne ich bereits seit meinem ersten Arbeitstag bei der DHV am 01.12.2000. Damals war ein internationales Gewerkschaftertreffen mein erster Arbeitstermin.

Auf dem Foto ist die deutsche Delegation mit Sebastian Scheder (Bundesvorsitzender der Christlichen Gewerkschaft Metall (GGM), 2. v. li. ), Tatjana Roeder (CGM, 3. v. li.), Martin Gerhardt (CGM, 1. v. re.), mich persönlich (2. v. re.) sowie von WOW mit dem Weltpräsidenten Wayne Prins (4.v.re.), den Vizepräsidenten Wolfgang Pischinger (4. v. li., zugleich WOW-Europapräsident) und Mikael Arndt Lauritzen (3. v. re.) und den WOW-Generalsekretär Bjørn Van Heusden (1. v. li.)

Vielen Dank an WOW und vor allem an Bjørn Van Heusden für die Organisation dieses sehr interessanten und bereichernden Seminars!

Henning Röders