Bundesvorstand der CGB-Arbeitsgemeinschaft der CDA trifft sich in Berlin zur konstituierenden Sitzung und zum Gespräch mit dem Mitglied des Berliner Abgeordnetenhauses Björn Wohlert

Bundesvorstand der CGB-Arbeitsgemeinschaft der CDA trifft sich in Berlin zur konstituierenden Sitzung und zum Gespräch mit dem Mitglied des Berliner Abgeordnetenhauses Björn Wohlert

Am 19.Juni fand in der CDA-Hauptgeschäftsstelle in Berlin die konstituierende Bundesvorstands­sitzung der CGB-Arbeitsgemeinschaft der CDA statt. Im Mittelpunkt der politischen Aussprache standen Rückblicke auf den CDU-Bundesparteitag und die Europawahlen. Die Vorstandsmitglieder zeigten sich besorgt über das gute Abschneiden der rechtsextremistischen AfD, insbesondere in den fünf mitteldeutschen Bundesländern, das sich nicht allein mit der Unzufriedenheit der Bevölke­rungsmehrheit mit der Arbeit der Bundesregierung und der sie tragenden Parteien erklären lässt.

Zufrieden äußerte sich der wiedergewählte Bundesvorsitzende der AG und Chef der Christlichen Gewerkschaft Post und Telekommunikation (GPT), Ulrich Bösl, über die positive Reaktion der Union auf die Forderung von CGPT und CGB nach Einführung der 5-Tage-Woche und des arbeitsfreien Samstags für die Briefzusteller.

Nach den internen Beratungen traf sich der Bundesvorstand im Berliner Abgeordnetenhaus zu ei­nem Meinungsaustausch mit dem sozialpolitischen Sprecher der CDU-Fraktion des Landes-Parla­ments, Björn Wohlert. Der Wahlkreisabgeordnete und Ortsvorsitzende der CDU-Wittenau, der seit Mai auch CDA-Kollege ist, informierte seine Besucher über die besonderen sozialpoliti­schen Her­ausforderungen, denen sich die Landesregierung stellen müsse. Er verwies dabei u.a. auf das Problem fehlender Flüchtlingsunterkünfte, das angesichts des generellen Wohnungsman­gels zu Notlösungen mit Massenunterkünften zwinge, die aber die Integration der Geflüchteten er­schwer­ten und deren Radikalisierung begünstigten. Als Herausforderung bezeichnete Wohlert auch die haushaltspolitischen Sparvorgaben, von denen das Sozialressort nicht ausgenommen sei. Der Wildwuchs an Förderinstrumenten, mit denen die Vorgängerregierung vor allem Klientel­politik be­trieben habe, biete Einsparpotentiale, sei aber nur schwer zurechtzustutzen.

von links nach rechts: Ulrich Bösl und Björn Wohlert, MdA

Pressemitteilung CGB 75 Jahre Grundgesetz

75 Jahre Grundgesetz: Eine Erfolgsgeschichte mit Baustellen

Am 23. Mai 2024 jährt sich zum 75. Mal das Datum der Verkündung des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland.

Das Grundgesetz war das Gerüst für die Erfolgsgeschichte der Bundesrepublik Deutschland.

Auf den Tag genau vier Jahre nach dem Ende des Zweiten Weltkrieges am 08. Mai 1949 beschlossen und zwei Wochen später am 23. Mai 1949 mit der Verkündung in Kraft getreten, ebnete es den damals kaum für möglich gehaltenen raschen Aufstieg der jungen Bundesrepublik Deutschland aus der Trümmerwüste des Zweiten Weltkrieges hin zu einer der stärksten Volkswirtschaften nur wenige Jahre später.

Ohne das Grundgesetz hätte es das deutsche Wirtschaftswunder kaum gegeben, und ohne das Wirtschaftswunder hätte die zweite Demokratie auf deutschem Boden kaum Chance auf eine breite Akzeptanz in der Bevölkerung gehabt! 

An der Erarbeitung des Grundgesetzes im Parlamentarischen Rat war mit Josef Schrage auch ein ehemaliger christlicher Gewerkschafter beteiligt. Dieser arbeitete ab 1916 als hauptamtlicher Gewerkschaftssekretär des Christlichen Metallarbeiterverbands und war von 1921 bis 1933 für die Zentrumspartei Mitglied des westfälischen Provinziallandtages. Der CGB ist stolz darauf, dass ein ehemals christlicher Gewerkschafter an der Ausarbeitung des Grundgesetzes mitgewirkt hatte! 

Die Bundesrepublik Deutschland kann zu Recht stolz auf dieses Jubiläum sein.

Die Artikel des Grundgesetzes sind zu einem überwiegenden Teil klar und für jeden verständlich formuliert:

  • Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt. (Art. 1 Abs. 1)
  • Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Die Freiheit der Person ist unverletzlich. In diese Rechte darf nur auf Grund eines Gesetzes eingegriffen werden. (Art. 2 Abs. 2)
  • Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich. (Art. 3 Abs. 1)

Diese beispielhaft genannten Bestimmungen sind in ihrer sprachlichen Einfachheit, aber Deutlichkeit und Verständlichkeit für jede/n ein Vorbild, wie es eigentlich auf alle gesetzlichen Regelungen angewendet werden sollte. Aber leider mangelt es vielen Gesetzen an solchen unmissverständlichen Bestimmungen.

Die Väter des Grundgesetzes haben aus leidlichen Erfahrungen heraus ein ausgeklügeltes System der gegenseitigen Kontrolle, aber auch der gemeinsamen Verantwortung von Bund und Ländern geschaffen, das sich in den vergangenen 75 Jahren bewährt hat und das von seiner Systematik her dazu bestimmt ist, die Bundesrepublik Deutschland vor radikalen politischen Umwälzungen zu bewahren.

Eine radikale Landesregierung kann im politischen Gefüge der Bundesrepublik nur begrenzten Schaden anrichten – ebenso, wie eine radikale Bundesregierung nicht gegen die Länder durchregieren kann.

Mit dem Bundesverfassungsgericht haben die Väter des Grundgesetzes ein starkes gerichtliches Bollwerk geschaffen, das nicht umgangen werden kann. Und dank der Ewigkeitsklausel ist es jeder Regierung verfassungsrechtlich verboten, die in Art. 1 – 20 festgelegten Grundrechte nachteilig zu verändern oder gar abzuschaffen.

Der Christliche Gewerkschaftsbund Deutschland (CGB) gratuliert der Bundesrepublik Deutschland zu diesem besonderen Jubiläum!

Gleichzeitig gilt es in der heutigen Zeit umso mehr, das Grundgesetz an aktuelle Entwicklungen anzupassen und besser vor extremistischen Bestrebungen zu schützen!

Seit Inkrafttreten des Grundgesetzes sind bereits über 60 Mal Änderungen im Sinne einer Anpassung an aktuelle Entwicklungen vorgenommen worden. Wichtige Änderungen der Vergangenheit betrafen u.a. die deutsche Wiederbewaffnung, die Notstandsgesetzgebung, die Einschränkung des Asylrechts, den Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen sowie das Tierwohl. Mit dem Volkszählungsurteil hatte das Bundesverfassungsgericht quasi ein nicht im GG verankertes Grundrecht auf informelle Selbstbestimmung/Datenschutz geschaffen. 

Die wichtigsten Punkte aus CGB-Sicht:

  • Der CGB unterstützt die Bestrebungen der Politik, das Bundesverfassungsgericht stärker vor Eingriffen in seine Zusammensetzung oder seine Strukturen zu schützen. Insbesondere sind Bestrebungen begrüßenswert, die Hürde für eine Änderung des Bundesverfassungsgerichtsgesetzes auf eine Zwei Drittel-Mehrheit hochzusetzen. Auch sollte eine Arbeitsfähigkeit des Bundesverfassungsgerichts im Falle einer politischen Blockade bei der Benennung neuer Richter gewährleistet sein!
  • Das Bekenntnis zu einer Mitgliedschaft in der Europäischen Union und im Europarat sollte in das Grundgesetz aufgenommen werden. Damit würde einer Bundesregierung ein sogenannter „Dexit“ aus der EU erheblich erschwert – ebenso ein Austritt aus dem Europarat mit der Folge, dass die Europäische Menschenrechtskonvention nicht mehr zur Anwendung kommt!
  • 9 Grundgesetz, das die Koalitionsfreiheit regelt, ist um eine Bestimmung zu ergänzen, dass niemand wegen einer Mitgliedschaft/Nichtmitgliedschaft zu einer Gewerkschaft benachteiligt werden darf. Diese Bestimmung ist aus Sicht des CGB notwendig, weil in vielen Betrieben Mitglieder von Nicht DGB-Gewerkschaften versteckt oder offen diskriminiert werden. Es kann nicht sein, dass z.B. jungen Menschen ein Ausbildungsverhältnis, eine Übernahme in ein festes Arbeitsverhältnis oder eine berufliche Karriere verwehrt werden, nur weil sie nicht Mitglied einer bestimmten Gewerkschaft werden wollen!
  • Das Föderalismusprinzip hat insbesondere in der Schulpolitik zu einer Vielzahl von Versuchslaboren auf Länderebene geführt, die oft nicht zum Wohl der Betroffenen ausgefallen sind. Gerade im Hinblick auf die Notwendigkeit, die jungen Menschen besser auf das Berufsleben vorzubereiten, sollte die Kleinstaaterei in der Schulpolitik begrenzt und dem Bund eine Regelungskompetenz in Sachen schulischer und dualer Ausbildung zugesprochen werden!
  • In Anerkennung, dass es auch Menschen gibt, die sich nicht als Mann oder Frau sehen, sollte Art. 3 Abs. 2 die Gleichberechtigung von Menschen jeglichen Geschlechts regeln.
  • Die Verpflichtung zur Förderung von Ausbildung und Arbeit sollte als Staatsziel in das Grundgesetz aufgenommen werden.

 

V.i.S.d.P. Henning Röders, stv. CGB-Bundesvorsitzender

Christliche Gewerkschaften: Ein Bollwerk gegen politischen Extremismus von links und rechts

In Zeiten zunehmender politischer Polarisierung und extremistischer Tendenzen ist die Rolle von Gewerkschaften als Vertreter der Arbeiterschaft von entscheidender Bedeutung. Insbesondere christliche Gewerkschaften haben sich als Bollwerk gegen politischen Extremismus von sowohl links als auch rechts erwiesen, indem sie sich klar für die freiheitlich-demokratische Grundordnung einsetzen.

Wir als christliche Gewerkschafter gründen unsere Werte und Prinzipien auf einem tiefen Verständnis der christlichen Soziallehre, die Solidarität, Gerechtigkeit und Menschenwürde betont. Diese Grundwerte stehen im Widerspruch zu den Ideologien des Extremismus – sei es von links oder rechts -, die oft auf Spaltung, Hass und Unterdrückung basieren.

Ein zentraler Grund, warum wir als christliche Gewerkschafter politischen Extremismus ablehnen, ist unsere Verpflichtung zur Förderung der Solidarität unter den Arbeitnehmern. Wir sehen es als große Gefahr, dass extremistische Ideologien dazu neigen, Gemeinschaften zu spalten und Misstrauen zu schüren, anstatt Zusammenhalt und Solidarität zu fördern. In einer Zeit, in der die Arbeitswelt zunehmend globalisiert ist und die Herausforderungen für Arbeitnehmer vielfältiger werden, ist Solidarität ein unverzichtbares Prinzip für die Sicherung der Rechte und des Wohlergehens aller Arbeitnehmer.

Des Weiteren stehen wir als christliche Gewerkschafter fest für die Prinzipien der Gerechtigkeit ein. Wir kämpfen und streiten für faire Löhne, angemessene Arbeitsbedingungen und die Wahrung der Rechte aller Arbeitnehmer, unabhängig von ihrer Herkunft, Religion oder politischen Überzeugung. Politischer Extremismus, sei es von links oder rechts, birgt die Gefahr der Ungerechtigkeit und Diskriminierung, indem er bestimmte Gruppen marginalisiert und ihre Rechte einschränkt. Wir als DHV und alle anderen christlichen Gewerkschaften treten diesem entgegen, indem wir uns für eine gerechte und inklusive Arbeitswelt einsetzen.

Darüber hinaus sind wir als christliche Gewerkschafter entschlossen, die freiheitlich-demokratische Grundordnung zu verteidigen. Wir sind der festen und unumstößlichen Überzeugung, dass die Demokratie und die damit verbundenen Freiheiten und Rechte eine unverzichtbare Grundlage für eine gerechte Gesellschaft bilden. Politischer Extremismus bedroht diese Grundordnung, indem er die Prinzipien der Meinungsfreiheit, der Rechtsstaatlichkeit und der Gewaltenteilung untergräbt. Daher setzen wir uns als christliche Gewerkschafter aktiv für den Schutz und die Stärkung der demokratischen Institutionen und Werte ein.

Insgesamt lehnen wir als christliche Gewerkschafter politischen Extremismus von links und rechts ab, weil er im Widerspruch zu ihren grundlegenden Werten von Solidarität, Gerechtigkeit und Demokratie steht. Wir sind entschlossen, uns für eine Arbeitswelt einzusetzen, die auf diesen Werten basiert und in der alle Arbeitnehmer ihre Rechte und Würde gewahrt wissen.  Denn wie Abraham Lincoln bereits 1863 gesagt hatte, „…und dass diese Regierung des Volkes, durch das Volk, für das Volk, niemals von der Erde verschwinden möge!“ 

75 Jahre Tarifvertragsgesetz – ein Grund zum Feiern, aber auch zur kritischen Reflexion!

Vor 75 Jahren – am 22. April 1949 – trat das Tarifvertragsgesetz in Kraft. Es war ein Meilenstein auf dem Weg zur Gründung der Bundesrepublik Deutschland. Denn es schuf noch vor Inkrafttreten des Grundgesetzes den Handlungsrahmen für die Tarifparteien zur Ausgestaltung der später in Art. 9 Abs. 3 Grundgesetz garantierten Koalitionsfreiheit. Nach der nationalsozialistischen Unterordnung auch der Wirtschaft unter das Führerprinzip, aber auch in den ersten Nachkriegsjahren, in denen sogar die CDU in ihrem Ahlener Programm mit einem „Sozialismus aus christlicher Verantwortung“ liebäugelte, war es kein selbstverständlicher Weg hin zu einer eigenständigen und frei von staatlichen Eingriffen geprägten Tarifpolitik der Tarifpartner. Das Tarifeinheitsgesetz war essentiell für die Etablierung der sozialen Marktwirtschaft und damit für das Wirtschaftswunder der Bundesrepublik Deutschland! 

Das Jubiläum ist daher ein Grund zum Feiern und die weitsichtige Leistung der Gründerväter der Bundesrepublik Deutschland zu würdigen. Dennoch ist es auch notwendig, kritisch den tarifpolitischen Handlungsbedarf zu reflektieren.

Die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts zur Tariffähigkeit von Gewerkschaften zeigt die unzureichende Garantie des Tarifvertragsgesetzes für die Tarifarbeit auch kleinerer Gewerkschaften. Bereits bei der Etablierung der sogenannten Mächtigkeitsrechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts in den 1960er-Jahren waren Zweifel berechtigt, ob die vom Bundesarbeitsgericht angewandten Maßstäbe zur Durchsetzungsfähigkeit und Organisationsstärke von Gewerkschaften der grundgesetzlich garantierten Koalitionsfreiheit entsprachen. In der heutigen Zeit, in der der geamtgewerkschaftliche Organisationsgrad unter den Arbeitnehmern/innen weniger als 15 Prozent beträgt, ist die mit der Mächtigkeitsrechtsprechung weiterhin angewandte Auslegung des Gewerkschaftsmächtigkeitsbegriffs nach Überzeugung der DHV nicht mehr konform mit der Europäischen Menschenrechtskonvention! Die DHV hat deshalb Beschwerde vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte gegen die Aberkennung ihrer Tariffähigkeit durch das Bundesarbeitsgericht eingelegt. Der EGMR hat die Beschwerde zur Entscheidung zugelassen und wir voraussichtlich noch in diesem Jahr darüber verhandeln.

Einen erheblichen staatlichen Eingriff zu Lasten kleinerer Gewerkschaften leistete sich die Bundesregierung mit dem Tarifeinheitsgesetz, das der Gewerkschaft mit den meisten Mitgliedern im Betrieb das Verhandlungsrecht und den kleineren Gewerkschaften nur ein Nachzeichnungsrecht zugesteht. Unabhängig von der Frage, ob eine DGB-Gewerkschaft, die in vielen Bereichen nicht mehr als 10 Prozent der Belegschaften organisiert, als „Mehrheitsgewerkschaft“ angesehen werden kann, hat sich das Tarifeinheitsgesetz als untaugliches Instrument zu der von den Fürsprechern erhofften Eindämmung von Tarifkonflikten erwiesen! Das haben besonders die bisherigen Arbeitskämpfe in diesem Jahr, insbesondere bei der Bahn und an den Flughäfen, gezeigt.

Die Einführung des Mindestlohns war aus Sicht der DHV eine sinnvolle Begrenzung des Handlungsrahmens der Tarifparteien. Die Politik sollte aber maßvoll mit weiteren Eingriffen umgehen. Vor allem darf sie nicht der Versuchung unterliegen, mit weiteren staatlichen Eingriffen – wie z.B. Tariftreuegesetze – die DGB-Gewerkschaften zu Lasten kleinerer Gewerkschaften zu protegieren! Sinnvoll dagegen wäre eine Konkretisierung der Regelungen zur Allgemeinverbindlichkeit von Tarifverträgen. Das in § 5 Tarifvertragsgesetz festgelegte Kriterium einer drohenden wirtschaftlichen Fehlentwicklung muss mit einer konkreten Maßgabe belegt werden:

  • Weicht in einer Branche das Gehaltsniveau 20 % vom Tarifvertrag ab, der für allgemeinverbindlich erklärt werden soll, ist dem Antrag der Tarifpartner auf Allgemeinverbindlichkeit stattzugeben.
  • Bei einem Abweichen von 30 % ist ein Tarifvertrag auch auf Antrag einer Tarifvertragspartei für allgemeinverbindlich zu erklären

Die Allgemeinverbindlichkeitserklärung von Tarifverträgen christlicher Gewerkschaften darf nicht an der Besetzung der Tarifausschüsse alleine mit DGB-Vertretern scheitern. Deshalb ist in § 5 Tarifvertragsgesetz festzulegen, dass in den Tarifausschüssen alle gewerkschaftlichen Spitzenverbände in Deutschland vertreten sein müssen.

Die Bundesregierung ist gemäß der EU-Mindestlohnrichtlinie verpflichtet, einen Aktionsplan zur Steigerung der tarifgebundenen Arbeitnehmer/innen von derzeit rund 40 Prozent auf 80 Prozent zu erstellen. Eine Erleichterung der Allgemeinverbindlichkeitserklärung von Tarifverträgen – auch von denen der christlichen Gewerkschaften – ist ein sinnvolles Instrument zur Steigerung der Tarifbindungsquote.

Christliche Gewerkschaften: Ein Bollwerk gegen politischen Extremismus von links und rechts

In Zeiten zunehmender politischer Polarisierung und extremistischer Tendenzen ist die Rolle von Gewerkschaften als Vertreter der Arbeiterschaft von entscheidender Bedeutung. Insbesondere christliche Gewerkschaften haben sich als Bollwerk gegen politischen Extremismus von sowohl links als auch rechts erwiesen, indem sie sich klar für die freiheitlich-demokratische Grundordnung einsetzen.

Wir als christliche Gewerkschaft gründen unsere Werte und Prinzipien auf einem tiefen Verständnis der christlichen Soziallehre, die Solidarität, Gerechtigkeit und Menschenwürde betont. Diese Grundwerte stehen im Widerspruch zu den Ideologien des Extremismus, sei es von links oder rechts, die oft auf Spaltung, Hass und Unterdrückung basieren.

Ein zentraler Grund, warum wir als christliche Gewerkschaft politischen Extremismus ablehnen, ist unsere Verpflichtung zur Förderung der Solidarität unter den Arbeitnehmern. Wir erkennen an, dass extremistische Ideologien dazu neigen, Gemeinschaften zu spalten und Misstrauen zu schüren, anstatt Zusammenhalt und Solidarität zu fördern. In einer Zeit, in der die Arbeitswelt zunehmend globalisiert ist und die Herausforderungen für Arbeitnehmer vielfältiger werden, ist Solidarität ein unverzichtbares Prinzip für die Sicherung der Rechte und des Wohlergehens aller Arbeitnehmer.

Des Weiteren stehen wir als christliche Gewerkschaft fest für die Prinzipien der Gerechtigkeit ein. Wir kämpfen und streiten für faire Löhne, angemessene Arbeitsbedingungen und die Wahrung der Rechte aller Arbeitnehmer, unabhängig von ihrer Herkunft, Religion oder politischen Überzeugung. Politischer Extremismus, sei es von links oder rechts, birgt die Gefahr der Ungerechtigkeit und Diskriminierung, indem er bestimmte Gruppen marginalisiert und ihre Rechte einschränkt. Wir als DHV und alle anderen christlichen Gewerkschaften treten diesem entgegen, indem wir uns für eine gerechte und inklusive Arbeitswelt einsetzen.

Darüber hinaus sind wir als christliche Gewerkschaft entschlossen, die freiheitlich-demokratische Grundordnung zu verteidigen. Wir sind der festen und unumstößlichen Überzeugung, dass die Demokratie und die damit verbundenen Freiheiten und Rechte eine unverzichtbare Grundlage für eine gerechte Gesellschaft bilden. Politischer Extremismus bedroht diese Grundordnung, indem er die Prinzipien der Meinungsfreiheit, der Rechtsstaatlichkeit und der Gewaltenteilung untergräbt. Daher setzen wir uns als christliche Gewerkschafter und Gewerkschafterinnen aktiv für den Schutz und die Stärkung der demokratischen Institutionen und Werte ein.

Insgesamt lehnen wir als christliche Gewerkschaft politischen Extremismus von links und rechts ab, weil er im Widerspruch zu ihren grundlegenden Werten von Solidarität, Gerechtigkeit und Demokratie steht. Wir sind entschlossen, uns für eine Arbeitswelt einzusetzen, die auf diesen Werten basiert und in der alle Arbeitnehmer ihre Rechte und Würde gewahrt wissen.  Denn wie Abraham Lincoln bereits 1863 gesagt hatte, „…und dass diese Regierung des Volkes, durch das Volk, für das Volk, niemals von der Erde verschwinden möge!“ 

 

Akuter Personalmangel im Gesundheitswesen !!!

Wie in der gesamten Bundesrepublik, macht sich der akute Fachkräftemangel in der Bundesrepublik Deutschland auch in Brandenburg massiv bemerkbar.

Aktuell haben viele Arbeitgeber im Gesundheitswesen mit einem starken Verlust an Fachpersonal, aber auch bei den Pflegehilfskräften zu kämpfen.

Wo dran liegt das?

Die Arbeit in der Betreuung und Pflege im Gesundheitswesen ist für viele Arbeitnehmer*innen einfach nicht mehr attraktiv genug.

Zum einen ist die Überbelastung auf Grund fehlenden Personals für viele nicht mehr tragbar. Die Folgen daraus sind: viele längerfristige Krankschreibungen durch Überbelastung und Erschöpfung der Mitarbeiter*innen, die von den Arbeitgebern jedoch nicht ersetzt werden können, weil einfach nicht genügend Personal zur Verfügung steht.

Für das noch verbleibende Personal bedeutet dies, noch mehr Arbeit! Extra Dienste müssen geleistet werden, demzufolge haben die Mitarbeiter*innen weniger Freizeit zu Verfügung.

Daraus folgt: Mitarbeiter*innen entschließen sich, aus gesundheitlichen und privaten Gründen

Ihren Arbeitgeber zu wechseln. Jedoch wechseln sie leider selten zu einem neuen Arbeitgeber im Gesundheitswesen. Es darf nicht sein, das auf Grund von Personalmangels, letztendlich die Versorgung und Pflege im Gesundheitswesen darunter leiden muss.

Es muss sich schnell etwas im Gesundheitswesen ändern, denn: Wer wird unsere Generation später einmal betreuen und pflegen???

Deshalb unsere Forderungen:

  • Besserer Arbeitsbedingungen durch mehr Personal
  • Anreize, für Arbeitnehmer*innen, kurzfristige Dienste zu übernehmen
  • Dienstpläne stabil abzusichern, um Fehlbesetzungen zu vermeiden

CGB-Maiaufruf 2024

Für unsere Demokratie – eine schützenswerte Errungenschaft – CGB

Die Zeit hat sich seit der Corona – Pandemie, dem Krieg in der Ukraine und dem Krieg im Nahen Osten so schnell verändert, wie noch niemals zuvor. Nachdem wir alle viel zu lange auf die Annehmlichkeiten unserer wirtschaftlichen Stärke und den gesteuerten Weltfrieden verlassen hatten und kriegerische Auseinandersetzungen oder wirtschaftliche Probleme in weiter Ferne lagen, mussten wir in Deutschland jetzt aus dem Dornröschenschlaf erwachen. Dass diese Probleme die Menschen verunsichern und frustrieren, ist verständlich. Dass diese Frustration aber in Demokratiefeindlichkeit umschlägt und nicht etwa handelnden Personen, sondern unserem demokratischen System, das uns über mehr als 70 Jahre Frieden und Wohlstand beschert hat, die Schuld für die Misere gegeben wird, ist nicht nachvollziehbar.

Einer antidemokratischen Minderheit, die mit Bauernfängerei, ausländerfeindlichen Parolen, Fantasien von Deportation und falscher Deutschtümelei und Möchtegern-Patriotismus auf Stimmenfang geht, wurde viel zu lange von der demokratischen Mehrheit nichts entgegengesetzt. Das ist zum Glück anders geworden. Die Enthüllungen über eine zweite “Wannseekonferenz” haben den Extremisten endgültig die Maske heruntergerissen und ihr wahres Gesicht enthüllt. Obwohl die Absichten dieser politischen Kräfte lange bekannt waren und eigentlich nie verschwiegen wurden, bedurfte es dieses einen Ereignisses, um die Parallelen zu einer längst vergangen geglaubten Zeit plastisch werden zu lassen.

Und die demokratische Mehrheit der Menschen in Deutschland steht auf! Die Demokraten stehen auf und sagen nein! Nein zu einem Deutschland, in dem dieses Gedankengut, das Deutschland schon einmal in den Zusammenbruch geführt hat, wieder die Oberhand gewinnt.

Unser Land und unser freies Leben in unserer freiheitlichen Demokratie sind durch extremistisches Gedankengut aus den politischen Rändern stärker bedroht, als es je zuvor durch die Pandemie und den Zuzug von Menschen aus dem Ausland gewesen war. Nicht Flüchtlinge – legal oder illegal – machen unser Land kaputt, sondern Extremisten jeder Couleur, die mit Intoleranz, Hass und Neid den Zusammenhalt unserer Gesellschaft hintertreiben.

Wir als CGB stehen zusammen mit allen demokratischen Kräften, um unser Land und unsere freie Lebensweise zu verteidigen. Wir sind als CGB mit allen Gewerkschaften und demokratischen Arbeitnehmerorganisationen solidarischer Bestandteil unserer Gesellschaft und stellen uns gegen die Versuche, die Uhr um 90 Jahre zurück zu drehen.

Unsere gewerkschaftliche Arbeit haben wir als christliche Gewerkschafter immer im Sinne der christlichen Soziallehre gemacht. Werte, wie Toleranz, Respekt, Solidarität und Menschlichkeit prägen unsere christliche Gewerkschaftsarbeit seit jeher und werden sie auch in Zukunft prägen.

Dazu gehört selbstverständlich unsere Ausrichtung an der freiheitlich demokratischen Grundordnung in Deutschland, was uns bei allen Meinungsverschiedenheiten mit allen demokratischen Kräften in Deutschland verbindet.

Lasst uns in diesem Sinne unsere Zukunft gemeinsam gestalten – für unsere Demokratie, für all das, was wir errungen haben!

CGB-Saar Frühjahrsempfang 2024

Der diesjährige Frühjahrsempfang des CGB-Saar fand am Samstag, den 13.04.2024 im Multisaal des Bildungszentrums der Arbeitskammer des Saarlandes in Kirkel statt. Thomas Koch begrüßte in seiner Funktion als CGB Landesvorsitzender die zahlreich erschienenen Mitglieder, sowie die Redner aus Politik und Industrie, die der Einladung gefolgt sind. Leider muss er feststellen, dass auch in diesem Jahr die Situation für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer angespannt ist. Daher auch das Motto für den Empfang „Krisenfestes Saarland – schaffen wir das, oder schafft das uns?“. Angesichts der vielen Krisen bleibt den Gewerkschaften nur noch, fester und dichter bei ihren Mitgliedern zu stehen und diese bei der Bewältigung der vielfältigen Herausforderungen so gut es geht zu unterstützen. Nun waren aber die Anwesenden gespannt auf die Beiträge der Gäste und ihrer Sicht auf die allgemeine wirtschaftliche Lage und ihre Vorschläge zur Bewältigung der unterschiedlichen Probleme.

Als erster kam Herr Torsten Lang (SPD), Staatssekretär im Ministerium für Inneres, Bauen und Sport dieser Aufforderung nach. Er ist ebenfalls der Ansicht, dass wir momentan in Zeiten sich überlagernder Krisen leben und diese sich nur bewältigen lassen, indem man noch stärker auf sämtlichen politischen und gesellschaftlichen Ebenen miteinander kooperiert. Hier möchte er zunächst die internationale Zusammenarbeit auf Landesebene, etwa mit dem Departement Moselle nennen. Ihm ist aber durchaus bewusst, dass für Gewerkschaften insbesondere die Herausforderungen für das Arbeitsleben – hervorgerufen durch die Transformation der Industrie und sich ständig wandelnder Anforderungen an die Beschäftigten – von überragender Bedeutung sind. Hier gilt es, passgenau zugeschnittene Lösungen zu finden, um gute Arbeitsplätze zu gewinnen und zu erhalten. Daher nehmen die Mitbestimmung auf der Ebene der Unternehmen und Dienststellen sowie die tarifliche Partnerschaft eine besonders wichtige Position ein. Dies sollen sich auch im baldigen Einbringen eines tragfähigen Entwurfes für das lange überfällige saarländische Personalvertretungsgesetz niederschlagen.

Es folgte als Redner Herr Stephan Toscani, Landes- und Fraktionsvorsitzender der CDU Saar. Zunächst bedankt er sich für die Einladung, der er gerne gefolgt war, denn den Rahmen der CGB Empfänge, zu denen Vertreter der Regierung, Opposition der Arbeitgeber- und Arbeitnehmervertreter erscheinen, ist ein besonders gelungener. Nach seiner Ansicht ist die Analyse richtig, dass die deutsche Wirtschaft in einer erheblichen Krise steckt. Stephan Toscani führte einige Punkte zur Verbesserung der Situation an. Zum ersten braucht es niedrige Preise für Energie, besonders für elektrischen Strom, etwa zur Produktion von grünem Stahl. Eine überbordende Bürokratie lähmt die wirtschaftliche Entwicklung. Zur Reduzierung von Regulierungen bringt er den Lösungsansatz einer Genehmigungsfiktion ins Gespräch. Sollte eine Behörde nicht in angemessener Zeit auf einen Antrag reagieren, so gilt dieser als genehmigt. Sein dritter Vorschlag befasst sich mit dem Arbeits- und Fachkräftemangel. Zum einen soll Einwanderung in den Arbeitsmarkt gefördert, gleichzeitig auch das Potential im Land vorhandener Kräfte genutzt werden. Besonderes Augenmerk sollte hier auf den 50.000 Schülerinnen und Schülern liegen, die pro Jahr ohne Abschluss aus dem deutschen Schulsystem ausscheiden.

Herr Frank John (SPD), Bürgermeister der Gemeinde Kirkel, sagte in seinem Grußwort in Bezug auf das Motto aus der Sicht der Kommunen ganz klar „ja, wir schaffen das!“ Dabei haben die unterschiedlichen Krisen der Gegenwart die unschöne Angewohnheit, letztlich bei den Städten und Gemeinden zu landen. Sei es die steigenden Energiepreise, wobei man hier als Kommune oft Nutzer und Erzeuger mit den entsprechenden Herausforderungen zugleich ist, oder steigende Baukosten bei angespannter Wohnungslage, um auch Kriegsflüchtlinge unterzubringen. Des Weiteren ist der Ausbau der Kinderbetreuung in Form von Krippen- und Kitaplätzen sowie der Ganztagsschulbetreuung eine drängende Angelegenheit. Hierin stecken aber auch immer Chancen, denn dieser Ausbau stellt auch ein Konjunkturprogramm für die lokalen Unternehmen dar. Trotz rechtlich notwendiger europaweiten Ausschreibungen landen die Aufträge erfahrungsgemäß beim lokalen Handwerk. Für Frank John hat sich in den Jahren seiner Amtsführung ganz klar herausgestellt, dass ein offener und respektvoller Umgang zwischen Personalvertretung und Dienstherren entscheidend für eine erfolgreiche Zusammenarbeit zum Wohle der gesamten Gemeinde sind.

Als Vertreter der Arbeitgeberseite trat Herr Martin Schlechter, Geschäftsführer des Verbands der Metall- und Elektroindustrie, ans Mikrofon. Er stieg mit einem Hinweis auf die hohe Bedeutung der Tarifautonomie für den wirtschaftlichen Erfolg Deutschlands ein. Die Grundlagen des Tarifvertragsgesetzes sind noch älter als unser Grundgesetz, aber es steht aktuell stark unter Druck. Mit dem jüngsten Gebaren der GDL, vertreten durch Herrn Weselsky, im Tarifkonflikt mit der Deutschen Bahn hat diese nach Ansicht von Herrn Schlechter der organisierten Arbeitnehmerschaft einen Bärendienst erwiesen. Noch gefährlicher seien aber Bestrebungen der Politik, die Tarifautonomie per Gesetzesvorhaben einzuschränken. Nur unabhängige Gewerkschaften sind attraktiv für Arbeitnehmer und so auch in der Lage, in Verhandlungen mit den Arbeitgebern erfolgreiche Abkommen zu treffen. Eine Einmischung der Politik kann hier nur kontraproduktiv sein. Angesichts von hohen Energiepreisen, zu viel Bürokratie und einem gewaltigen Arbeits- und Fachkräftemangel plädiert Herr Schlechter für mehr Realitätssinn in der öffentlichen Diskussion. Trotzdem seien die aktuellen Krisen zu bewältigen, wenn nun die Zeichen richtig gedeutet werden und man nun entschlossen die Herausforderungen anpackt.

Nach diesen interessanten Redebeiträgen blieben die Anwesenden noch lange zusammen, um sich über das Gesagte auszutauschen und alte Bekanntschaften wieder aufleben zu lassen. Auch dieser CGB Frühjahrsempfang zeigte wieder deutlich die Wichtigkeit solcher Veranstaltungen als Plattform zum Meinungsaustausch.                 

10 Jahre Mindestlohn: Licht und Schatten

Vor zehn Jahren wurde die Einführung des Mindestlohns beschlossen. Der von Kritikern befürchtete massenhafte Wegfall von Arbeitsplätzen im Niedriglohnbereich und ein damit verbundener Anstieg der Arbeitslosigkeit unter den Geringverdienern ist ausgeblieben. Unter dem Strich steht positiv ein überproportionaler Einkommenszuwachs für diese Arbeitnehmergruppe zu Buche. Aber es gibt auch problematische Aspekte, die sich in den vergangenen Jahren noch weiter verschärft haben.

Die Bedenken gegen den Mindestlohn waren vor zehn Jahren erheblich. Von einem Einstieg in eine staatliche Lohnfestsetzung war die Rede. Kritiker befürchteten einen massiven Abbau von Arbeitsplätzen und damit verbunden einen erheblichen Anstieg der Arbeitslosigkeit im Niedriglohnsektor. Es wurde gar die Gefahr von Unternehmensinsolvenzen an die Wand gemalt, weil viele Unternehmen die massiv steigenden Personalkosten nicht mehr tragen könnten.

Diese Befürchtungen haben sich nicht bestätigt. Die Arbeitslosenquote ist weiter niedrig in Deutschland, und das trotz der wirtschaftlichen Krise, in der sich Deutschland seit Corona befindet. Die Beschäftigten im Niedriglohnsektor profitieren in positiver Weise vom Mindestlohn, der in den letzten überproportional zur allgemeinen Entwicklung der Löhne und Gehälter gestiegen war. Arbeit gibt es auch weiterhin im Niedriglohnsektor. Ein massenhafter Abbau von Arbeitsplätzen infolge eines Rationalisierungsdrucks wegen des Mindestlohns ist nicht eingetreten. Unter diesen Aspekten ist der Mindestlohn ein Erfolg. Die damalige Bundesregierung hatte gut daran getan, den Bedenkenträgern nicht zu folgen und den Mindestlohn gegen Widerstand der Wirtschaft durchzusetzen!

Dennoch gibt es problematische Aspekte und Handlungsbedarfe:

  • Die Befürchtung der DHV, dass der Mindestlohn zum Spielball politischer Interessen wird, haben sich leider erfüllt. Die vom Gesetzgeber eingesetzte Kommission zur Festlegung des Mindestlohns nach genau vorgegebenen Kriterien hat die Ampelregierung nicht davon abgehalten, sich über die gesetzlichen Maßgaben hinwegzusetzen und den Mindestlohn überproportional zum 01.10.2022 auf 12 Euro zu erhöhen. Und nicht einmal ein halbes Jahr danach wurden wieder Forderungen nach einer weiteren überproportionalen Erhöhung laut. Die Politik muss die Arbeit der Mindestlohnkommission respektieren und darf diese nicht nach Gutdünken durch willkürliche Erhöhungen des Mindestlohns konterkarieren!
  • Die Beschäftigten im Niedriglohnsektor leiden in besonderem Maße unter der hohen Inflation der vergangenen beiden Jahre und der weiterhin hohen gefühlten Inflation bei den Gütern für den täglichen Bedarf. Der Mindestlohn kann den schmerzlichen Kaufkraftverlust nur bedingt auffangen. Er kann nicht entsprechend der Inflation einfach angehoben werden. Eine solche Maßnahme würde insbesondere die über dem Mindestlohn verdienenden Beschäftigten benachteiligen, weil deren Gehälter nicht einem solchen Automatismus unterliegen würden und sich der in der Vergütung zum Ausdruck kommende Wert ihrer Arbeit zu Lasten der nach Mindestlohn vergüteten Arbeit verschieben würde. Eine überproportionale Mindestlohnanhebung kann auch zu dem befürchteten Effekt eines erheblichen Abbaus von Arbeitsplätzen im Niedriglohnsektor führen und letztendlich den Geringverdienern mehr schaden als nützen. Die Politik muss die unter den Mindestlohn fallenden Geringverdiener durch eine konsequente Bekämpfung der Inflation und in Form von wirksamen staatlichen monetären Entlastungen unterstützen! Die staatlichen Ausgaben müssen konsequent auf den Prüfstand gestellt werden, um ein Ausufern der Schuldenpolitik und ein weiteres Befeuern der Inflation zu vermeiden. Geringverdiener können wirksam unterstützt werden, indem sie für ihre Arbeit nicht nur keine Steuern zahlen müssen, sondern gar eine steuerliche Gutschrift in Form einer negativen Einkommenssteuer erhalten. Dieses Modell wird in Österreich mit Erfolg praktiziert.
  • Eine überproportionale Entwicklung des Mindestlohns wie in 2022 hat erhebliche Auswirkungen auf das Lohnabstandsgebot zu höheren Lohn- und Gehaltsgruppen in vielen Tarifverträgen. Zur Wahrung eines angemessenen Abstands zwischen den Vergütungsgruppen müssten die anderen Tarifgehälter ebenfalls überproportional angehoben werden. Damit steigt aber die Gefahr des Scheiterns von Tarifverhandlungen und des Eintritts eines tariflosen Zustands. Die Politik muss auch aus Gründen des Lohnabstandsgebots von Forderungen nach überproportionalen Anhebungen Mindestlohnanhebungen absehen und stattdessen die Geringverdiener anderweitig entlasten!
  • Der beste Schutz gegen Lohndumping und Armut ist eine flächendeckende Tarifbindung. Davon ist Deutschland mit einem Anteil von nur rund 40 Prozent tarifgebundenen Arbeitnehmer/innen erschreckend weit entfernt. Die Bundesrepublik Deutschland muss gemäß den Maßgaben der EU-Mindestlohnrichtlinie in den nächsten Jahren einen Aktionsplan zur Steigerung der Tarifbindung auf 80 Prozent erstellen. Der Aktionsplan muss neben dem Ziel eines einheitlichen Branchenlohnniveaus auch Gewerkschaften außerhalb des DGB einen Schutz ihrer gewerkschaftlichen Betätigung gewährleisten. Die Aberkennung der Tariffähigkeit von Gewerkschaften wie der DHV führt dazu, dass deren Tarifverträge unwirksam werden, für deren Mitglieder die Tarifbindung erlischt und das Gehaltsniveau zu sinken droht.

Die Bundesregierung muss insbesondere die Allgemeinverbindlichkeit von Tarifverträgen erleichtern mit dem Ziel, so flächendeckend wie möglich ein Niveau mit Branchenmindestlöhnen zu gewährleisten! Die Steigerung der Tarifbindung darf nicht dadurch erschwert werden, dass an die Tariffähigkeit von Gewerkschaften außerhalb des DGB unerreichbar hohe Hürden gestellt werden!

DHV fordert den sofortigen Stopp der unwürdigen Videoüberwachung bei Amazon

Zur vom Onlinehändler Amazon praktizierten Überwachung von Mitarbeitern gibt es unterschiedliche Rechtsauffassungen in Frankreich und Deutschland. Die Berufsgewerkschaft DHV hält diesen Zustand nicht für akzeptabel und fordert Amazon auf, diese Überwachung unverzüglich einzustellen.

Die französische Datenschutzbehörde CNIL hatte eine Geldstrafe von 32 Mio. € gegen die Logistiksparte von Amazon France (3% des Umsatzes) verhängt, weil die Arbeiter in den Versandzentren zu stark überwacht werden. Dazu gehört die Geschwindigkeit, mit der Artikel gescannt werden, und die Leerlaufzeit der Scanner. Alle Daten werden einen Monat lang gespeichert und statistisch ausgewertet, was die Behörde für unzulässig hält. Die Überwachung kann dazu führen, dass die Lagerarbeiter jede Pause oder Unterbrechung rechtfertigen müssen.

Die gleiche Frage hatte auch eine Datenschutzbehörde in Deutschland beschäftigt, die Amazon diese Form der Datenerhebung untersagte. Am 9. Februar 2023 kam das Verwaltungsgericht Hannover aber zu einer anderen Entscheidung. Seither darf Amazon im Logistikzentrum Winsen (Luhe) bei Hamburg die Arbeitsgeschwindigkeit unverändert mit Handscannern überwachen.

Urteil des Verwaltungsgerichts Hannover zur Videoüberwachung von Amazon-Mitarbeitern: Eine kritische Analyse

Das Urteil des Verwaltungsgerichts Hannover vom 9. Februar 2023 bezüglich der Videoüberwachung von Amazon-Mitarbeitern wirft wichtige Fragen bezüglich des Schutzes der Privatsphäre und der Arbeitnehmerrechte auf. Das Gericht entschied, dass Amazon in bestimmten Bereichen seiner Logistikzentren weiterhin Kameras zur Überwachung der Mitarbeiter einsetzen darf, solange diese keine sensiblen Bereiche wie Toiletten oder Umkleideräume abdecken. Diese Entscheidung wirft jedoch Bedenken hinsichtlich des Datenschutzes und des Rechts auf Privatsphäre auf. Die Verwendung von Überwachungskameras kann das Gefühl der Mitarbeiter, ständig beobachtet zu werden, verstärken und ihr Recht auf informationelle Selbstbestimmung beeinträchtigen. Des Weiteren besteht die Gefahr des Missbrauchs solcher Überwachungssysteme durch den Arbeitgeber, um beispielsweise Mitarbeiter zu überwachen oder zu disziplinieren, anstatt sie vor tatsächlichen Sicherheitsrisiken zu schützen. Dies kann zu einem Klima der Überwachung und des Misstrauens am Arbeitsplatz führen, was sich negativ auf das Arbeitsklima und die Produktivität auswirken kann. Es ist daher entscheidend, dass Gerichte und Gesetzgeber sicherstellen, dass die Verwendung von Überwachungstechnologien am Arbeitsplatz streng reguliert und auf das unbedingt erforderliche Maß beschränkt wird. Arbeitnehmer müssen vor unzulässiger Überwachung geschützt werden, während gleichzeitig angemessene Sicherheitsmaßnahmen gewährleistet werden. Insgesamt fordert das Urteil des Verwaltungsgerichts Hannover eine sorgfältige Abwägung zwischen den Rechten der Arbeitgeber auf Sicherheit und den grundlegenden Rechten der Arbeitnehmer auf Privatsphäre und informationelle Selbstbestimmung.

Ganz anders die französische Entscheidung!

Die Entscheidung der französischen Datenschutzbehörde vom 27. Dezember 2023, die die Videoüberwachung von Amazon-Mitarbeitern verbietet, ist ein bedeutender Schritt in Richtung des Schutzes der Privatsphäre und der Arbeitsrechte. Diese Entscheidung unterstreicht die Anerkennung der grundlegenden Rechte der Arbeitnehmer und sendet ein starkes Signal an Arbeitgeber, dass Überwachungsmaßnahmen am Arbeitsplatz nicht über das angemessene Maß hinausgehen dürfen. Mit Hilfe der verhängten Geldstrafe werden die Würde und Privatsphäre der Mitarbeiter gewahrt, und es fördert ein Arbeitsumfeld, das auf Vertrauen und Respekt basiert. Darüber hinaus trägt es dazu bei, das Bewusstsein für die Bedeutung des Datenschutzes zu schärfen und zeigt, dass auch in einer digitalisierten Welt die Rechte der Arbeitnehmer geschützt werden müssen. 

Aus den genannten Gründen fordert die DHV Amazon auf die menschenverachtende und die mehr als fragwürdige Überwachung Ihrer Mitarbeiter unverzüglich zu beenden,