DHV-Positionierung zu Nachhaltigkeit und Klimaschutz im Handel

Die DHV, insbesondere die Fachgruppe Handel und Warenlogistik, begrüßt die Initiative, im Rahmen von Nachhaltigkeit, Umweltschutz und Klimawandel im deutschen Einzel- und Großhandel auf saisonales Obst- und Gemüsesortiment umzustellen und beispielsweise von Flugtransporten abzusehen. Auch wenn dies für Verbraucher zur Folge hat, dass man nicht mehr jedes Obst und Gemüse zu jeder Jahreszeit automatisch bekommt.  Was das konkret für den Verbraucher bedeutet? Wer zukünftig einkaufen geht, wird sich darauf einstellen müssen, dass bestimmte Waren nur noch saisonal angeboten werden. Als Beispiel könnte man hier grünen Spargel, Trauben und Erdbeeren nennen. Für Gemüse oder Obst, welches außerhalb der Saison bislang auf dem Luftweg nach Deutschland gebracht wurde, bedeutet dies, dass diese Waren künftig auf dem deutschen Markt wegfallen. Die DHV-Fachgruppe für Handel und Warenlogistik begrüßt diese nachvollziehbare Umstellung im deutschen Handel im Rahmen des Klimaschutzes und der Nachhaltigkeit in der Konzentration auf Obst und Gemüse aus europäischer, deutscher und regionaler Produktion.

Hände

DHV-Information zur Besteuerung von Ausgaben für Strom und Heizung und zur CO2-Bepreisung

Dauerhafte Mehrwertsteuersenkung bei den Energiepreisen! Aussetzung der weiteren Steigerungsschritte bei der CO2-Bepreisung bis zur Zahlung des Klimageldes!

Die Berufsgewerkschaft DHV lehnt die von der Bundesregierung beschlossene vorzeitige Rückkehr zum Mehrwertsteuersatz von 19 % ab 01.01.2024 für die Bezieher von Erdgas ab und fordert stattdessen, den ermäßigten Mehrwertsteuersatz von 7 % dauerhaft für alle Energiepreise festzuschreiben!

Die Bundesregierung begründet die vorzeitige Rückkehr zur erhöhten Mehrwertsteuer für den Erdgasbezug mit dem Argument, dass es sich um eine kurzzeitige Maßnahme zur Abfederung krisenhafter Preisspitzen gehandelt habe, die nunmehr vorbei sei. Diese Begründung hält die DHV für nicht stichhaltig. Die Situation bleibt weiterhin angespannt und vor allem wegen des Ukrainekrieges mit Unsicherheiten behaftet. Die derzeit etwas entspanntere Preislage kann sich im Winter wieder erheblich verschärfen und den Gaspreis wieder deutlich in die Höhe treiben.

Die Mehrzahl der Menschen in Deutschland ist weiterhin auf das Heizen mit Gas angewiesen. Angesichts der immer noch sehr hohen Gaspreise, der weiterhin auf einem hohen Niveau verharrenden Inflation und der Versäumnisse der Bundesregierung bei der Schaffung bezahlbaren Wohnraums haben aber immer mehr Menschen Probleme, die hohen Kosten für das Wohnen zu stemmen. Diese Entwicklung ist äußerst bedenklich. Denn das Leben in einem warmen Heim ist unbedingte Voraussetzung einer menschenwürdigen Existenz.  Die Bundesregierung muss deshalb ihre Anstrengungen zur Entlastung der Eigentümer und Mieter erhöhen und darf die für viele Menschen bereits heute prekäre Situation nicht noch durch die Rückkehr zum alten Mehrwertsteuersatz von 19 Prozent verschärfen!

Vor dem Hintergrund der Gewährleistung einer menschenwürdigen Existenz müssen alle Ausgaben für Strom und Heizung der Privathaushalte dauerhaft unter den ermäßigten Mehrwertsteuersatz von 7 % fallen! Es ist ein Treppenwitz der Mehrwertsteuergesetzgebung, dass z.B. der Erwerb von Zuchtpferden, von Münz- und Briefmarkensammlungen und der Kauf von Klatschmagazinen unter den ermäßigten Mehrwertsteuersatz fallen – nicht aber der Bezug von Strom und Heizenergie für ein angemessen warmes und beleuchtetes Heim!

Vor dem Hintergrund, dass die Pläne der Bundesregierung für die Entlastung der Bundesbürger durch ein Klimageld noch nicht einmal als Entwurf auf dem Tisch liegen, fordert die Berufsgewerkschaft DHV die Bundesregierung auf, bis zum Inkrafttreten des geplanten Klimageldes die weiteren Steigerungsschritte der CO2-Bepreisung auszusetzen. Es kann nicht sein, dass die Bundesregierung den Bundesbürgern immer mehr Belastungen aufbürdet, aber ihrerseits bei der versprochenen finanziellen Entlastung nicht liefert!

Welcher Chat ist noch privat – in einer Chatgruppe mit Arbeitskollegen?

Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat ein wegweisendes Urteil gefällt, das weit ins Private von Arbeitnehmern hineinreicht.

Ein Arbeitnehmer kann sich „nur im Ausnahmefall“ darauf berufen, dass ein Chatverlauf mit stark beleidigendem, rassistischem, sexistischem und zu Gewalt aufstachelnder Weise über Vorgesetzte und/oder Kollegen und dessen Verlauf und Inhalt vertraulich sei. Das heißt, im Regelfall kann der betreffende oder die betreffenden Arbeitnehmer keine Vertraulichkeit mehr erwarten. Und eine Kündigung des Arbeitsverhältnisses kann ausgesprochen werden. (vgl. Az.: 2 AZR 17/23).

Bei diesem Urteil des BAG ist bemerkenswert, dass es in der Vorinstanz anders entschieden wurde. Im Urteil des Landesarbeitsgerichts Niedersachsen hieß es, die betreffenden Worte und Inhalte seien „Bestandteil einer vertraulichen Kommunikation“.  Man ging davon aus, dass man sich in einer privaten und vertrauten Gruppe frei äußern könne und dürfe. Da der Äußernde davon ausging, dass die Beleidigungen und Diskriminierungen den Kreis der Chatgruppe nicht verlassen und somit die betroffenen und diskriminierten Personen auch nicht erreichen würden. 

Das BAG-Urteil macht so die Qualität der Kommunikation zum wesentlichen Maßstab. Wann und was Gechattetes richtig ist, gilt es dann im Einzelfall zu klären. Wann sind Chatäußerungen zwar heftig, aber noch okay?  Wann wird es rassistisch und sexistisch, ergehen sich die Beteiligten in Gewaltfantasien, wann ist es nicht mehr okay? So kann aus privat auf einmal öffentlich und aus idiotischen Geschwafel ein fester Kündigungsgrund werden.

An dieser Stelle möchten wir darauf hinweisen, dass wir als Gewerkschaft jede Form von Rassismus, Sexismus oder Aufrufe zur Gewalt und politischen Extremismus in jeden Fall für nicht tragbar halten und ablehnen.

Wir möchten alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im Chat mit Arbeitskollegen privat wie beruflich dazu anregen, jeden grenzwertigen Kommentar lieber sein zu lassen.

Elektronische Krankmeldung und ihre Tücken im Arbeitsalltag

Seit Januar dieses Jahres gibt es die elektronische Krankmeldung.

Diese weist im Arbeitsalltag ihre Tücken auf, denn immer wieder hatten wir im Laufe des Jahres Mitglieder, deren Lohnabrechnung nicht stimmte. Meistens, weil die Krankmeldung vom Arbeitgeber nicht abgerufen wurde oder werden konnte. 

Der behandelnde Arzt verwies auf die Krankenkasse, die Krankenkasse an den Arbeitgeber und so weiter, und man drehte sich also im Kreis. Anscheinend hatte der Arzt das Problem, dass er die gesendete Krankmeldung (klassisch umgangssprachlich „den gelben Schein“) nicht erneut abrufen konnte, nachdem diese an die Krankenkasse gesendet worden war. Dies wurde mehrfach unseren Mitgliedern als Auskunft gegeben und uns berichtet. Die Krankenkasse stellte sich taub und verwies wiederum ihrerseits regelmäßig an den Arbeitgeber, der diese doch abrufen können müsste. Der Arbeitgeber teilte hierzu mit, dass er dies nicht könne oder die Krankmeldung nicht im System vorliege.

Leittragender bei einem solchen Vorgang ist hier einzig der Arbeitnehmer. Diesem werden die fehlenden Tage auf Grund der fehlenden Krankmeldung vom Lohn abgezogen. Dann landet die Bitte um Unterstützung verzögert auf unserem Tisch, und wir kümmern uns darum.

Es scheint hier aus unserer Erfahrung mit der elektronischen Krankmeldung weiteren Nachbesserungsbedarf zu geben.  

Wir können unseren Mitgliedern sicherheitshalber nur empfehlen, sich direkt beim Arzt eine Krankmeldung zusätzlich ausdrucken zu lassen. Doppelt hält besser!

Neue Bremer Senatorin für Bau, Mobilität und Stadtentwicklung empfing CGB-Landesvorsitzenden zum Meinungsaustausch

Am 18.August empfing die neue Bremer Senatorin für Bau, Mobilität und Stadtentwicklung, Özlem Ünsal  den CGB-Landesvorsitzenden Peter Rudolph zu einem Meinungsautausch. Die 49-Jährige türkischstämmige SPD-Politikerin, die ihr Amt erst am 5.Juli angetreten hat, kommt aus Schleswig-Holstein, wo sie zuletzt im Landtag Sprecherin der SPD-Fraktion  für Wohnungs- und Städtebau war. Sie hat ein um die Bereiche Umwelt und Klimaschutz verkleinertes Ressort übernommen, das die letzten vier Jahre von der Grünen-Politikerin Maike Schäfer geleitet wurde, die sich in Bremen den Ruf einer “verkehrsverhinderungs Senatorin” erworben hatte.

Ohne ihre Vorgängerin direkt zu kritisieren, machte Frau Ünsal im Gespräch deutlich, dass für sie  auch der morisierte Individualverkehr weiter seine Berechtigung hat und eine autofreie Innenstadt zwar ein heres Ziel sei, der öffentliche Raum aber unterschiedlicher Lösungen bedürfe. Kollege Rudolph begrüsste diesen Pragmatismus und verwies auf die mehr als 140.000 Pendler, von denen insbesondere die Fernpendler zur Erreichung ihres Arbeitsplatzes auf einen Pkw angewiesen seien. Einig waren sich CGB und Senatorin auch bezüglich der Notwendigkeit, den Wohnungsbau in der Stadtgemeinde Bremen zu intensivieren und insbesondere ausreichend Sozialwohnungen zu schaffen. Kollege Rudolph zeigte sich jedoch skeptisch hinsichtlich der Erreichbarkeit der im Koalitionsvertrag vereinbarten Zielzahlen, die bereits in der letzten Legislaturperiode unterschritten wurden. Derzeit gehöre das Land Bremen zu den Bundesländern, in denen trotz Neubaus die Zahl der Sozialwohnungen sinke. Im Hinblick auf die Bedeutung bezahlbarer Mieten begrüsste Rudolph im Gespräch, dass sich endlich auch die Stadtgemeinde Bremen zur Einführung eines Mietpreisspiegels entschlossen habe, wie ihn der CGB bereits seit 2016 fordere.

Die neue Senatorin nutzte das Gespräch auch, um sich vom Kollegen Rudolph über den CGB und seine Mitgliedsgewerkschaften informieren zu lassen, wobei sie sich sehr offen für die Arbeit der christlichen Gewerkschaften zeigte.

Darum unterstütze ich die CGPT-Kampagne für einen freien Samstag!

Letzte Woche Samstag saß ich nachmittags mit den Nachbarn in meinem Garten. Es war ein schönes Beisammensein, wie wir es uns alle für ein normales Wochenende wünschen: Zeit für Familie, Freunde und Nachbarn; selbstbestimmte freie Zeit.

Am späten Nachmittag – es war so gegen 17.30 Uhr – sah ich ein Auto eines privaten Paketzustelldienstes vor ein Nachbarhaus vorfahren. Es wurde zu dieser späten Zeit noch ein Paket angeliefert. Ich stellte mir spontan folgende Fragen:

– Muss unbedingt noch am frühen Samstagabend ein Paket angeliefert werden?

– Wie würde es die Empfängerin/der Empfänger des Pakets empfinden, wenn sie/er ebenso wie der Paketzusteller noch am frühen Samstag Abend möglicherweise noch im Büro arbeiten müsste?

– Würde nicht der Paketzusteller lieber an meiner Stelle im Garten mit Freunden sitzen, als noch am Samstag Nachmittag/Abend arbeiten zu müssen?

Sicherlich – es gibt Tätigkeiten, die auch am Wochenende erledigt werden müssen. Züge, Straßenbahnen und Busse können nicht am Wochenende pausieren. Notwendige medizinische Behandlungen können nicht bis zum Montag warten. Pflegebedürftige Menschen müssen auch an Wochenenden versorgt werden. Aber ich frage mich: Ist die Zustellung von Briefen und Paketen an Wochenenden systemrelevant, oder kann es den Empfängern nicht zugemutet werden, bis zum Montag zu warten? Müssen die Geschäfte unbedingt bis in den Samstag Abend – im Fall von einigen Supermärkten sogar bis 22 Uhr – hinein geöffnet sein?

Wir erwarten viel zu oft die prompte Befriedigung unserer Wünsche – erforderlichenfalls bis in den Samstagabend hinein oder gar noch an Sonntagen. Dabei beachten wir oftmals kaum, dass auch die Menschen, die zu diesen Zeiten unsere Wünsche befriedigen, ihrerseits gerne samstags und sonntags frei haben. Wir sehen nur uns – das ist ein zunehmendes Manko in unserer immer schnelllebigeren Zeit.

Als Bundesvorsitzender einer Mitgliedsgewerkschaft im Christlichen Gewerkschaftsbund Deutschlands fühle ich mich verpflichtet, mich so weit wie möglich für ein freies Wochenende einzusetzen. Der Sonntag als christlicher freier Tag stellt einen besonderen Wert dar, der nicht dem Mammon unserer heutigen Zeit geopfert werden darf. Der freie Samstag wurde von den Gewerkschaften in den 1950er Jahren hart erkämpft. Es gilt, diesen so gut wie möglich zu erhalten.

Vor diesem Hintergrund unterstütze ich die Kampagne unserer Schwestergewerkschaft, der Christlichen Gewerkschaft für Postservice und Telekommunikation, für einen zustellfreien Samstag!

Ich wünsche Ihnen ein schönes, hoffentlich beruflich arbeitsfreies Wochenende!

Ihr Henning Röders

Zum Herunterladen des CGPT-Aufrufs

Chatbots können keine Versicherten- und Bankenberater ersetzen!

Die Berufsgewerkschaft DHV verfolgt mit Sorge die Bemühungen in der Finanzbranche zum verstärkten Einsatz von Künstlicher Intelligenz zum Zwecke der Beratung von Kunden in Versicherungs- und Bankangelegenheiten.

Wesentliche Grundlage für den Unternehmenserfolg von Versicherungen und Banken ist eine enge Kundenbindung an das jeweilige Unternehmen. Eine solche kann nur erreicht werden, wenn die Kunden sich gut bei ihren jeweiligen Beratern aufgehoben fühlen und ihnen Kompetenz und eine gute Qualität der Produkte vermittelt werden. Individuelle Kundenberatung und -betreuung sind die Schlüssel zum Unternehmenserfolg. Der zunehmende Einsatz von Onlineportalen der Versicherungen und Banken stehen dazu nicht im Widerspruch, so lange diese als unterstützende Hilfsmittel zum Beratungsgeschäft fungieren.

Mit den zu beobachtenden Investitionen in einen verstärkten Einsatz von Künstlicher Intelligenz drohen die Unternehmen in der Finanzbranche aber eine rote Linie zu überschreiten. Mit den Investitionen sollen Kosten gespart werden. Beratungstätigkeiten sollen zunehmend von Chatbots übernommen werden. Dieser Weg ist aber nach Auffassung der Berufsgewerkschaft DHV nicht zielführend und kontraproduktiv für die Gewährleistung des Unternehmenserfolgs! Der individuelle Beratungscharakter, die Empathie des Beraters und die flexible Gestaltung des Beratungsgesprächs werden verloren gehen. Denn Chatbots können so etwas nicht leisten! Zudem sollten die Unternehmen Bedenken der Verbraucherschützer ernst nehmen, die vor Gefahren für die Privatsphäre durch den verstärkten Einsatz von künstlicher Intelligenz warnen. Chatbots können gehackt werden – menschliche Berater nicht!

Anstatt insgesamt mehrere Milliarden in die Entwicklung von künstlichen Intelligenzsystemen zu investieren, sollten Banken und Versicherungen besser Geld in die Hand nehmen, um die Gehalts- und Arbeitsbedingungen noch weiter zu verbessern. Zufriedene und motivierte Beschäftigte tragen besser zum Unternehmenserfolg bei, als dies eine noch ausgefeilte Standardberatung durch einen Chatbot leisten könnte!

 

 

Kommentar BAG-Zeitarbeit

Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts zur tariflichen Entlohnung in der Leiharbeit:

Da war doch mal was…!

 Von dem Grundsatz, dass Leiharbeitnehmer für die Dauer einer Überlassung Anspruch auf gleiches Arbeitsentgelt wie vergleichbare Stammarbeitnehmer des Entleihers haben („equal pay“), kann nach § 8 Abs. 2 AÜG ein Tarifvertrag „nach unten“ abweichen mit der Folge, dass der Verleiher dem Leiharbeitnehmer nur die niedrigere tarifliche Vergütung zahlen muss. Ein entsprechendes Tarifwerk hat der Interessenverband Deutscher Zeitarbeitsunternehmen (iGZ) mit der Gewerkschaft ver.di geschlossen. Dies genügt den unionsrechtlichen Anforderungen der Leiharbeitsrichtlinie.

Das ist die Kernbotschaft der Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts (BAG) vom 31.05.2023 (BAG 5 AZR 143/19). Der Entscheidung zugrunde lag ein Streit über die Bezahlung im Zeitraum Januar bis April 2017. Der verdi/IGZ-Tarifvertrag sah damals eine Bruttostundenvergütung von 9,23 Euro die Stunde vor. Vergleichbare Stammarbeitnehmer im Entleihbetrieb verdienten damals 13,64 Euro brutto die Stunde.

Das BAG hat in diesem Fall entschieden, dass ein verdi-Tarifvertrag zur Leiharbeit um fast 50 % vorn Niveau vergleichbarer Tätigkeiten der Stammbelegschaft abweichen darf.  Das sei mit deutschem und europäischem Recht vereinbar.

Ein solch krasses Abweichen kann man nur als Lohndumping be­zeichnen! Dass der EuGH und das BAG eine solche Praxis nicht be­anstandet haben, ist traurig. Die Entscheidung zeigt, dass der ge­setzliche Mindestlohn nur unzu­reichend vor Dumpinglöhnen schützt. Fassungslos macht, dass verdi mit einem Tarifvertrag ein solch krasses Abweichen vom branchenüblichen Lohn ermög­licht und aktiv fördert.

Dabei war diese Gewerkschaft maßgebliche Initiatorin der Kla­gen gegen die Tarifgemeinschaft christlicher Gewerkschaften Zeit­arbeit und Personalserviceagenturen (CGZP) in den 2000en-Jahren. Die DGB-Gewerkschaften pran­gerten damals angebliches Lohn­dumping der CGZP an und be­haupteten, dass nur die Tarifdumpingpraxis der CGZP die DGB-Gewerkschaften von der Aushand­lung gerechter Löhne in der Leiharbeitsbranche abhalte. Begleitet war diese Kampagne der DGB-Gewerkschaften von einem großen medialen Getöse, das die CGZP an den öffentlichen Pranger stellte. Seit der BAG-Entscheidung, vom Dezember 2010 zur Aberkennung der CGZP-Tariffähigkeit hatten die DGB-Gewerkschaften alle Zeit, die von Ihnen beklagte Dumpinglohnpraxis in der Leiharbeit zu beenden.

Nichts ist passiert! Die DGB-Ge­werkschaften schließen schamlos Dumpingtarifverträge in der Leibarbeitsbranche ab — frei nach dem Motto „Was interessiert mich mein Geschwätz von gestern?” Und wo bleibt das mediale Getöse der Me­dien? Schweigen im Walde… Nun gut, eine Krähe hackt der anderen kein Auge aus. Die DGB-Gewerk­schaften können sich weiterhin der Unterstützung der Medien sicher sein.

Der CGB hat sich längst zu equal pay und fairen Löhnen in der Zeit­arbeit bekannt. Bereits am Ende der 2000er-Jahre konnte die CGZP in ihrem Bestreben, das Bekennt­nis des CGB zu equal pay in die ta­rifpolitische Praxis umzusetzen, deutliche Lohnsteigerungen in der Leiharbeitsbranche erreichen. Seit Ende 2010, als endlich die DGB-Gewerkschaften frei und unbehel­ligt vom CGB schalten und walten konnten, haben sich die Tarifbe­dingungen in der Leiharbeitsbranche überhaupt nicht verbessert, sondern anscheinend eher noch verschlechtert. Im Gegensatz zum CGB haben die DGB-Gewerk­schaften nichts dazugelernt.

Pfui, Ihr DGB-Pharisäer!

Henning Röders

foto 2richterwoche

55. Richterwoche des Bundessozialgerichts

Vom 26. bis 28. Juni 2023 fand die 55. Richterwoche des Bundessozialgerichts in Kassel statt. Die Veranstaltung zählt mit ihren über 300 Teilnehmenden zu einer der größten jährlichen Fortbildungsveranstaltungen für das Sozialrecht und beleuchtet traditionell aktuelle Themen mit sozialrechtlichem Bezug. So widmete sich die Richterwoche in diesem Jahr unter der übergreifenden Frage „Was ist NEU?“ der Einführung des Bürgergelds, Änderungen im Recht der Opferentschädigung und dem Betreuungsrecht.

Nach der Eröffnung der Veranstaltung und der Begrüßung der Anwesenden durch den Präsidenten des Bundessozialgerichts Prof. Dr. Rainer Schlegel folgten Grußworte der Staatssekretärin im Bundesministerium für Arbeit und Soziales Leonie Gebers, des Hessischen Justizministers Prof. Dr. Roman Poseck und der Bürgermeisterin der Stadt Kassel Ilona Friedrich. Hiernach widmete sich Prof. Dr. Heinrich Amadeus Wolff, Richter des Bundesverfassungsgerichts, verfassungsrechtlichen Aspekten sozial-rechtlicher Rechtsprechung und stellte Leitlinien des sozialen Rechtsstaats dar. Prof. Dr. Claudia Bittner, Richterin am Hessischen Landessozialgericht, informierte über die Neuerungen im Opferentschädigungsrecht. Die Ausführungen der Beauftragten der Hessischen Landesregierung für Opfer schwerer Gewalttaten und Terroranschläge, Prof. Dr. Daniela Birkenfeld, öffneten am zweiten Tag den Blick auf die Praxis der Opferbetreuung und -entschädigung in einem hochsensiblen Bereich. Frau Vanessa Ahuja, Vorständin der Bundesagentur für Arbeit, schilderte eindrücklich die Anstrengungen der Bundesagentur für Arbeit und der Jobcenter, die Änderungen des SGB II mit der Einführung des Bürgergelds mit Leben zu füllen und zu einer für die Kunden der Jobcenter verständlichen Sprache auch in Formularen und Bescheiden zu kommen. Abschließend sensibilisierte Prof. Dr. Dr. h.c. Volker Lipp, Universität Göttingen, im Umgang mit Klagenden vor dem Hintergrund des geänderten Betreuungsrechts.

Erstmals nach der Pandemie konnten auch Arbeitsgemeinschaften, in denen die Richterinnen und Richter des Bundessozialgerichts sich der Diskussion und dem fachlichen Austausch stellen, unter großer Beteiligung präsent und digital durchgeführt werden. (Auszug Pressemitteilung des BSG vom 29.06.2023)

Für den CGB nahm Martin Fehrmann teil und berichtet, aus der Rede von Frau Ahuja , dass die Bezeichnung „Bürgergeld“ keinesfalls nur eine Namensänderung sei, sondern mit den gesetzlichen Änderungen auch ein neues Rollenverständnis in den gesetzlichen Regelungen verankert sei. Die Umstellung auf eine bürgerfreundliche Sprache – auch wenn diese sukzessive verläuft – zeige nicht nur den Willen des Gesetzgebers den Betroffenen „mitzunehmen“, sondern auch in den auf Schulung und Qualifizierung ausgerichteten Grundgedanken; nicht mehr vermitteln um „jeden Preis“. Sicherlich wird diese Wandlung des Rollenverständnisses eine ständige Führungsaufgabe in den Jobcentern werden.

Das Soziale Entschädigungsrecht wird künftig im SGB XIV gebündelt und neu strukturiert. Das Gesetz regelt Ansprüche von Gewalt- und Terroropfern, aber auch von Impfgeschädigten neu. Die meisten Rechtsänderungen werden ab 2024 greifen. Insbesondere die Regelungen zu den Schnellen Hilfen, Traumaambulanzen und das Erleichterte Verfahren sind neben dem erweiterten Gewaltbegriff und der vermuteten Wahrscheinlichkeit bei psychischen Erkrankungen als Schädigungsfolge eine enorme Verbesserung der Stellung des Geschädigten. Damit zieht der Gesetzgeber Konsequenzen aus dem Terroranschlag auf dem Breitscheidplatz in Berlin im Dezember 2016. 

Infolge des Beitritts der Bundesrepublik Deutschland zur UN-Behindertenrechtskonvention (BRK) wurde die Überarbeitung des Betreuungsrechtes notwendig. Das zum 1. Januar 2023 in Kraft getretene Gesetz zur Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts soll die Selbstbestimmung von betreuten Menschen und die Qualität der rechtlichen Betreuung stärken. . Das neue Betreuungsrecht wirkt sich auch auf die Sozialgerichtsbarkeit aus, da auch hier mit der Bestellung eines besonderen Vertreters die Regelungen des neuen Betreuungsrechts zu beachten sind.

In den folgenden Arbeitsgemeinschaften wurden Entscheidungen des Bundessozialgerichts der letzten 1 ½  Jahre und durch Teilnehmer herangetragene Rechtsfragen erörtert und vertieft.

Martin Fehrmann nahm an den Arbeitsgemeinschaften des 5. Senates (Leistungsrecht der gesetzlichen Rentenversicherung), des 7. Senates (Grundsicherung für Arbeitssuchende) und die des 12. Senates (Versicherungs- und Beitragsrechts) teil.

In seiner  Arbeitsgemeinschaft erläuterte der 12. Senat die Konkretisierung seiner Rechtsprechung zur  Beschäftigteneigenschaft von GmbH-Geschäftsführern mit Gesellschaftsbeteiligung dar.

Das Foto zeigt den Vorsitzenden Richter des 12. Senates, Herrn Andreas Heinz, zusammen mit Martin Fehrmann

.

Logo_SoWa2023

CGB-Information zur Sozialwahl 2023

Das Ergebnis der diesjährigen Sozialwahlen bei der Deutschen Rentenversicherung Bund steht fest. Der Wahlausschuss der DRV Bund hat am 20. Juni 2023 das Ergebnis der Wahl zur Vertreterversammlung bekanntgegeben. Dabei konnte der CGB seinen Stimmenanteil im Vergleich zur letzten Sozialwahl 2017 noch einmal deutlich erhöhen. Die Listenverbindung, bestehend aus dbb, DAK VRV, GdS und dem CGB erhält damit zwei Mandate in der Vertreterversammlung der DRV Bund. Dies ist ein schöner Erfolg!

Ein herzlicher Dank geht an alle, die diesen Erfolg durch ihre engagierte Wahlwerbung ermöglicht und durch ihre Stimme unterstützt haben!

Eine erfreuliche Folge dieses guten Wahlergebnisses ist, dass der CGB mehr ehrenamtliche Versichertenberater*innen vorschlagen darf und Mandate in Ausschüssen der DRV Bund besetzen kann.

Wenn Sie Interesse an dem interessanten Ehrenamt als Versichertenberater*in haben oder ihr Engagement für eine weitere Amtsperiode fortsetzen wollen, melden Sie sich bei uns. Wir senden Ihnen dann gerne weitere Informationen und Unterlagen zu. Auch in weiteren Renten-, Kranken- und Unfallversicherungsträgern war der CGB erfolgreich und entsendet Kandidaten*innen in die Vertretersammlungen, Verwaltungsräte und Ausschüsse.

Der CGB gratuliert allen gewählten Kandidatinnen und Kandidaten zur Wahl und wünschen Ihnen viel Erfolg bei der Ausübung des Ehrenamtes!

Die Wahlbeteiligung im Vergleich zu den vorangegangenen Sozialwahlen noch einmal gesunken. Sie lag bei rund 22 Prozent. Gemeinsame Aufgabe bis zu den nächsten Sozialwahlen wird es sein, die Gründe hierfür zu erforschen und den Sozialwahlen dauerhaft eine stärkere Aufmerksamkeit zu geben.