Volks- und Raiffeisenbanken: Erstes Gehaltsangebot liegt auf dem Tisch

Die Verhandlungen zwischen AVR und DBV wurden am 16.05.2022 unter Beteiligung der DHV fortgeführt. Der AVR legte in der Verhandlung ein erstes Gehaltsangebot vor:

  • Laufzeit: 36 Monate (vom 01.04.2022-31.03.2025)
  • 2,75 % Gehaltserhöhung zum 01.10.2022
  • 600 € Einmalzahlung im August 2022 für die Nullmonate April bis September 2022
  • 1,75 % Gehaltserhöhung zum 01.04.2024
  • Erhöhung Ausbildungsvergütungen um 60 € mtl.

Das Angebot ist nach Auffassung der DHV noch nicht abschlussreif, aber immerhin ist es eine durchaus respektable Grundlage für die dritte Verhandlungsrunde am 05./06.07.2022. Das Angebot des AVR in Sachen Gehaltserhöhung und Laufzeit liegt nur wenig unter dem Abschluss Privatbanken und öffentliche Banken von Ende März (zwei Gehaltserhöhungsstufen 3 % und 2 % mit Laufzeit 35 Monate). Die DHV erkennt das Bemühen der Arbeitgeberseite an, einen Abschluss unter Berücksichtigung der Inflationsentwicklungen und der Erwartungshaltung der Beschäftigten an einen fairen Gehaltstarifabschluss anzustreben. Dennoch: Auch unter Berücksichtigung eines möglichen Gesamtpakets ist das Gehaltsangebot noch längst nicht ausreichend!

Die Arbeitgeberseite hat zwar in weiteren Punkten Bewegung gezeigt. Bereitschaft des AVR:

  • Verlängerung des Altersteilzeitabkommens bis 31.12.2025
  • Erweiterung der Frist für die Inanspruchnahme der rentennahen Teilzeit
  • Zuschuss zur betrieblichen Altersversorgung bei Arbeitsverträgen ab einem Jahr Befristung (bisher zwei Jahre)
  • Veränderungen im Vergütungsniveau der A-Säule.
  • Erhöhung der Zulage zur Mitarbeitergewinnung von 10 % auf 20 %

In einem wichtigen Punkt – Arbeitszeitreduzierung um eine Wochenstunde auf 38 Stunden, alternativ 6 zusätzliche freie Tage pro Jahr – zeigte die Arbeitgeberseite jedoch kein Entgegenkommen. Die bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf ist aber für die Beschäftigten ein wichtiges Thema. Die DHV fordert den AVR auf, von der ablehnenden Haltung zu diesem Thema abzurücken und in den Verhandlungen mit dem DBV/im Dialog mit der DHV Kompromissmöglichkeiten auszuloten!

Schnelle und spürbare Entlastungen ?

Die Bundesregierung hat angesichts der stark steigenden Energiepreise umfassende und unbürokratische Entlastungen auf den Weg gebracht. Dazu zählen steuerliche Entlastungen sowie weitere unterstützende Maßnahmen. Auch betroffene Unternehmen erhalten Hilfe bei der Bewältigung der Herausforderungen.

Im ersten Quartal 2022 hatte die Bundesregierung mit dem ersten Entlastungspaket bereits eine Reihe umfangreicher Maßnahmen zur Entlastung beschlossen. Dazu zählt das Steuerentlastungsgesetz 2022, das am 16. März 2022 vom Kabinett auf den Weg gebracht wurde. Danach gilt rückwirkend zum 1. Januar 2022:

  • Der Arbeitnehmerpauschbetrag steigt um 200 Euro auf 1.200 Euro.
  • Der Grundfreibetrag steigt um 363 Euro auf 10.347 Euro.
  • Die Entfernungspauschale für Fernpendler (ab dem 21. Kilometer) sowie die Mobilitätsprämie steigen auf 38 Cent.

Der Koalitionsausschuss einigte sich bei seinem Treffen vom 23. März 2022 im Grundsatz auf ein Maßnahmenpaket zum Umgang mit den hohen Energiekosten. Mit dem Kabinettsbeschluss vom 27. April 2022 werden diese Maßnahmen nun umgesetzt. Das Paket beinhaltet umfassende Maßnahmen zur schnellen und unbürokratischen Entlastung von Bürgerinnen und Bürgern sowie Familien.
Im Einzelnen geht es insbesondere um folgende Maßnahmen:

  • Energiesteuer auf Kraftstoffe soll für drei Monate gesenkt werden. Für Benzin reduziert sich der Energiesteuersatz um 29,55 ct/Liter, für Dieselkraftstoff um 14,04 ct/Liter.
  • Einmalige Energiepauschale in Höhe von 300 Euro für alle einkommensteuerpflichtigen Erwerbstätigen.
  • Kinderbonus 2022 als zusätzliche Einmalzahlung für Familien von 100 Euro pro Kind.
  • Einmalzahlung für Empfangende von Sozialleistungen von 200 Euro.
  • Vergünstigte Tickets für den ÖPNV.

Wir, die DHV-Die Berufsgewerkschaft e.V., informieren und halten euch auf dem laufenden!
Mit unserm Informationsdienst können sich die Mitglieder und Interessierte ein Bild über die Tätigkeit und Präsenz der DHV in Deutschland machen. Die DHV nutzt diese Kanäle, um ihre Standpunkte und Positionen klar darzustellen und sich weiter für den gewerkschaftlichen Pluralismus und die gewerkschaftliche Freiheit in Deutschland und Europa einzusetzen.

Sebastian Gräfe, Landesgeschäftsführung DHV-Landesverband Mitteldeutschland

Landesverbandstag Bayern fordert deutliche Senkung der Steuerlast auf Energie und Kraftstoffe

Der diesmalige Landesverbandstag fand in München in den Räumlichkeiten des KKV statt, vielen Mitgliedern von früheren Weihnachtfeiern der DHV schon bestens bekannt.
Haupttagesordnungspunkte waren die Wahl eines neuen Landesvorstandes und die Verabschiedung der Anträge des LV Bayern zum Bundesgewerkschaftstag im November in Nürnberg.

  • So fordert der Landesverbandstag in einer Resolution eine deutliche Senkung der Steuerlast auf Energie und Kraftstoffe.
  • Die Arbeit im heimischen Arbeitszimmer soll bei einer Nutzung von über 50 Prozent der Arbeitszeit vollumfänglich von der Steuer abgesetzt werden können. Bis zu einer Nutzung von 50 Prozent soll das heimische Arbeitszimmer anteilsmäßig abzugsfähig sein.
  • Sachgrundlose Befristungen von Arbeitsverhältnissen sollen maximal eine Dauer von 18 Monaten haben dürfen, mit einer einmaligen Verlängerung in den genannten 18 Monaten. Befristungen mit Sachgrund sollen maximal zwei Mal verlängert werden dürfen. Der Landesverbandstag Bayern fordert die öffentlichen Arbeitgeber auf, auf das Instrument von befristeten Arbeitsverträgen gänzlich zu verzichten.
  • Die Erziehungszeiten von vor 1992 geborenen Kindern (Stichwort Mütterrente) sollen ebenfalls wie für die nach diesem Stichdatum geborenen Kinder mit drei Rentenpunkten honoriert werden.
  • Zur Stärkung der ehrenamtlichen Tätigkeit soll die die Grenze für die Ehrenamtspauschale von derzeit 840 € jährlich auf das Niveau der Übungsleiterpauschale von 3.000 € jährlich angeglichen werden.

Der Bundesvorsitzende Henning Röders hielt ein engagiertes und informatives Grußwort, wofür sich der Landesverband Bayern herzlich bedankt.

Der Landesverbandsvorsitzende Peter Daniel Forster führte zügig und routiniert durch die Tagesordnung. Zunächst wurde der alte Vorstand entlastet und ausscheidende Mitglieder für ihr Engagement geehrt. Besonders sei Barbara Sanktjohanser namentlich genannt, die seit fast 70 Jahren Mitglied in der DHV ist und über Jahrzehnte Ämter auf Landesverbands- und örtlicher Ebene innehatte.

Alle Ämter konnten aus den Reihen der Mitglieder besetzt werden, was ein Zeichen für einen lebendigen Verband mit motivierten Mitgliedern ist.

Die Wahlen ergaben das folgende Tableau:
Landesvorstand Bayern

Vorsitzender                   Peter Daniel Forster
Stellvertreterin               Silvia Steinberg
Rechnerin                      Klementine Rehm
Schriftführer                  Johann Lindmaier
Beisitzer                         Michael Staab, Michael Voß
Aufsichtsratsmitglied      Ingrid Prager
Rechnungsprüfer           Ina Papst, Martin Fehrmann

Der Landesverbandstag endete, wie es sich in Bayern gehört mit einem ordentlichen Schweinsbraten zum Mittagessen.

Ich bedanke mich nochmals ganz herzlich bei allen Teilnehmern unserem Bundesvorsitzenden Henning Röders, Peter Forster und Ingrid Prager, die mich bei der organisatorischen Vorbereitung besonders unterstützt hat.

Friedhelm Dömges
Geschäftsführer Bayern

Mehr Mitbestimmung bei ALDI Süd – JETZT!

Aldi Süd hat 24 regionale Gesellschaften, aber nur eine dieser hat bisher einen Betriebsrat.
Die Beschäftigten der Aldi Süd Regionalgesellschaft Dormagen, mit circa 80 Filialen und um die 1600 Beschäftigten, wollten am 14.04.2022 in Köln eine Betriebsratswahl initiieren.
Diese wurde seitens des Arbeitgebers massiv gestört. Die DHV und ihre Mitglieder verurteilen diese Störung der Wahlversammlung. Circa ein Fünftel der über 500 versammelten Beschäftigenten waren wohl Filialleiter/-innen, stellvertretende Filialleiter/-innen und Nachwuchs-Filialleiter/-innen, welche versuchten, die Veranstaltung zu sprengen. Die Situation eskalierte bei der Wahl des Versammlungsleiters und somit wurde die Wahlversammlung zum Wahlvorstand von den Initiatoren abgebrochen.
Das zuständige Arbeitsgericht wird wohl nun einen Wahlvorstand einsetzen.
Sollte diese Betriebsratswahl erfolgreich sein, wäre der Weg frei für einen Gesamtbetriebsrat bei Aldi Süd. Dieser könnte dann in allen Regionalgesellschaften Betriebsratswahlen ankurbeln und die Mitbestimmung bei Aldi Süd weiter voranbringen.   
Wir können den mutigen Beschäftigten bei Aldi Süd im Zuge der Mitbestimmung alles Gute und viel Erfolg wünschen! Mehr Mitbestimmung bei Aldi Süd. JETZT!

Tarifrunde 2022 Volks- und Raiffeisenbanken: DHV im Dialog mit AVR

Die DHV ist anlässlich der Tarifrunde 2022 in einem intensiven Dialog mit dem Arbeitgeberverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken (AVR). An dem Verhandlungsauftakt der Tarifrun-de 2022 zwischen AVR und DBV am 26.04.2022 in Frankfurt nahmen auch Vertreter/innen der DHV-Bundesfachgruppe Volks- und Raiffeisenbanken teil. Diese trugen die DHV-Vorstellungen und Ideen für einen fairen Tarifabschluss vor:

  1.  Fokus auf die Gehaltserhöhung in Zeiten der Inflation
    Jede/r spürt täglich die Inflation anhand der rasant steigenden Kraftstoff-, Energie- und Lebensmit-telpreise. Die gefühlte Inflation liegt weit über der amtlichen Inflationsrate von 7,3 % im März 2022. Eine Entspannung ist angesichts der weiter anhaltenden Corona-Pandemie und insbesondere des Ukrainekrieges nicht in Sicht. Der Gehaltstarifabschluss muss alle möglichen Handlungsspielräume für eine Gehaltserhöhung zum größtmöglichen (Teil-)Ausgleich des Reallohnverlustes ausschöpfen. Deshalb fordern wir die Verhandlungsparteien zu einem Gehaltstarifabschluss auf, der so nahe wie möglich an die Marke von 6 % heranreicht!
  2. Wahlrecht: Arbeitszeitreduzierung um eine Wochenarbeitsstunde oder 6 bezahlte    freie Tage
    Mit dem Ziel einer besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf machten wir unsere Vorstellung eines Wahlrechts deutlich; Arbeitszeitreduzierung um eine Stunde auf 38 Wochenstunden oder 6 bezahlte freie Tage im Jahr.
  3. Verlängerung des Altersteilzeitabkommens
    Das Altersteilzeitabkommen soll in seiner bestehenden Form über den 31.12.2022 verlängert werden.

In den Gesprächen kristallisierte sich die Arbeitszeitreduzierung um eine Wochenstunde auf 38 Stunden, wahlweise 6 bezahlte freie Tage, als Knackpunkt heraus. Die Arbeitgeber lehnen unseren Vorschlag kategorisch ab. Ihre Bedenken liegen vor allem in einer zunehmenden Arbeitsverdichtung, die die Banken überfordern würde. Das Argument der Arbeitsverdichtung lassen wir so nicht stehen! Denn bei den privaten Versicherungen wird die Arbeit auch in 38 Wochenarbeitsstunden geschafft, und bei den öffentlichen Banken wird ab 2024 die Arbeitszeit ebenfalls auf 38 Wochenstunden gesenkt! Die Gehaltserhöhung in 2022 wird den Reallohnverlaust infolge der steigenden Inflation nicht auffangen. Zusammen mit einer Verkürzung der Wochenarbeitszeit, wahlweise 6 freie Tage, wäre ein akzeptabler Abschluss realisierbar!

Die DHV wird weiter im Dialog die Verhandlungen von AVR und DBV begleiten. Die nächste Verhandlung steht am 16.05. an.

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Wahlerfolg bei TEDOX

Am 5.März fanden beim Baumarkt TEDOX in Schiffdorf-Spaden turnusmäßig die Betriebsratswahlen statt. Dabei wurde der bisherige dreiköpfige Betriebsrat, der offensichtlich gute Arbeit geleistet hat, im Amt bestätigt. Die wiedergewählten Betriebsratsmitglieder

Siegrid Siemann
Frank Plaspohl
Kai Kajahn

sind alle langjährige Mitglieder der DHV.

DHV-Geschäftsführerin Martina Hofmann aus Bremen, die den Betrieb betreut, war vor Ort und gratulierte der Kollegin und den beiden Kollegen zu ihrer erfolgreichen Wiederwahl.

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Unser Foto zeigt von links nach rechts Martina Hofmann, Frank Plaspohl, Siegried Siemann und Kai Kajahn.

Maiaufruf 2022 “Frieden, Freiheit und soziale Sicherheit – CGB!”

Zu Beginn der Pandemie vor mehr als zwei Jahren mehrten sich die Stimmen, die der Überzeugung waren, Covid 19 sei die größte Herausforderung Deutschlands nach dem zweiten Weltkrieg. Dies ist weit gefehlt. Im Angesicht des Angriffskriegs auf europäischem Boden klingen diese Aussagen wie der blanke Hohn. Das Jahr 2022 bringt noch fundamentalere Änderungen als wir uns das seit dem Beginn der Corona-Pandemie überhaupt vorstellen konnten.

Die über lange Zeit geführte Diskussion um Masken und Impfungen oder andere Corona Maßnahmen verblasst vor dem Hintergrund der Raketenangriffe auf Zivilisten und der steigenden Anzahl von Toten und Verwundeten. Zu sehr hat man sich, vor allem hier in Deutschland, auf einer drastischen Fehleinschätzung der Ansprüche und Befindlichkeiten Russlands ausgeruht. Zu sehr glaubte man, die Globalisierung und das wirtschaftliche Einbinden aller Staaten könne Kriege wenigstens in Europa verhindern.

Dass dem nicht so ist, wissen wir spätestens seit dem 24. Februar diesen Jahres, dem Tag, als der Krieg nach Europa zurückkehrte. Schon Churchill warnte eindringlich, man dürfe Abrüstung nicht mit Frieden verwechseln. Ein Fehler, der viel zu lange begangen wurde, obwohl spätestens mit der Besetzung der Krim Halbinsel, die Intention Russlands klar geworden sein dürfte.

Jetzt gilt es, sich mit allen gesellschaftlichen Kräften der veränderten Sicherheitslage in Europa zu stellen. Ziel muss es sein, den Frieden, die Freiheit und unsere sozialen Errungenschaften zu sichern und zu verteidigen. Zu den sozialen Errungenschaften gehören vor allem die über Jahrzehnte erkämpften Arbeitnehmerrechte. Wir stehen als christliche Gewerkschaften in diesen schweren Zeiten zusammen für die Arbeitnehmerrechte ein und werden es nicht zulassen, dass diese Rechte ausgehebelt werden. Frieden, Freiheit und soziale Sicherheit gehören immer zusammen. Wir müssen sie immer wieder aufs Neue gegen Einschränkungen – egal aus welcher Richtung und egal aus welchen Gründen – verteidigen. Der Preis der Freiheit ist ewige Wachsamkeit.

Die Entwicklung in der Ukraine zeigt auch die Grenzen der Globalisierung auf. Die sich schon in der Pandemiezeit abzeichnenden Schwierigkeiten mit Lieferketten und Abhängigkeiten von eingekaufter Energie, spitzen sich jetzt drastisch zu. Die Entwicklung muss zur Konsequenz haben, dass Produktion, Rohstoffgewinnung und Energiegewinnung wieder verstärkt im Inland erfolgen müssen. Ein Prozess, der von uns gewerkschaftlich begleitet werden muss, da die Arbeitsbedingungen nicht zurückstehen dürfen. Wir werden als Christliche Gewerkschaften dafür kämpfen, dass diese erzwungene Umstrukturierung nicht auf dem Rücken der Arbeitnehmer vollzogen wird!

Ein großes Lob und Dankeschön gebührt allen Kolleginnen und Kollegen, die solidarisch alles dafür tun, dass die Versorgung, das Gesundheitswesen und all die vielen anderen notwendigen Dinge trotzdem weiter funktionieren!

Auch dürfen die wichtigen gesellschaftspolitischen und arbeitsmarktpolitischen Probleme in unserem Land nicht unbeachtet bleiben. Nach wie vor werden im Gesundheitswesen und in den anderen sozialen Bereichen keine Lehren aus den Erkenntnissen der Pandemie gezogen. Es ist immer noch viel zu wenig passiert, um Berufe in diesem Segment attraktiver zu gestalten. Die holprigen Versuche, allein mit ein paar Prozent mehr Entlohnung die Berufsbilder gerade für junge Menschen interessanter zu machen, haben bisher kaum gefruchtet. Das ist zu wenig. Gerade hier muss viel mehr für die work life balance getan werden.

Auch die öffentliche Daseinsvorsorge steht nach wie vor auf dem Prüfstand. Wieder zeigt eine Krise und der Zustrom von Kriegsflüchtlingen, wie fragil unsere öffentliche Daseinsvorsorge tatsächlich ist. Von den vollmundigen Versprechungen nach 2015, den öffentlichen Dienst finanziell und personell besser auszustatten, ist nicht viel geblieben. Ziel muss es sein, die nachhaltige Sicherung der Versorgung der Bevölkerung zu jeder Zeit – und nicht nur in Krisenzeiten – mit den elementaren Grundbedürfnissen wie Wasser, Energie, Gesundheitsversorgung, Nahrungsmittel und menschenwürdigen Wohn- und Lebensraum sicher zu stellen. Wenn nötig, sind privatisierte Aufgaben der öffentlichen Daseinsvorsorge zurück in die öffentliche Hand zu führen. Private Träger, die Aufgaben der öffentlichen Daseinsvorsorge verrichten, müssen einer strikten Gemeinwohlbindung unterliegen.

Angesichts der aktuellen Entwicklung ist es für uns als christliche Gewerkschaften nicht nur tarifpolitisches Ziel, durch fundierte Tarifarbeit den Beschäftigten ein angemessenes Einkommen zu verschaffen, sondern auch arbeitsmarktpolitisches Ziel, dafür zu sorgen, dass Arbeitsplätze nicht nur erhalten werden, sondern auch neue geschaffen werden.

Wir sind als christliche Gewerkschaften für die kommenden Aufgaben gut aufgestellt. Unsere Stärke war und ist unsere Einigkeit und unsere gemeinsamen Wertvorstellungen in der christlichen Soziallehre!

Lasst uns gemeinsam die neuen Herausforderungen annehmen und bewältigen!

Tarifabschluss Private Banken nach langer Durststrecke

Bei den Privatbanken hat es jetzt endlich einen Tarifabschluss gegeben:

  • Laufzeit: 35 Monate (Juli 2021 bis Mai 2024)
  • Einmalzahlungen: 500 € im April 2022 und 500 € im Januar 2023
  • Einmalzahlungen Auszubildende: 100 € im April 2022 und 100 € im Januar 2023
  • Gehaltserhöhungen:
    3 % ab August 2022
    2 % ab August 2023
  • Erhöhung der Ausbildungsvergütungen:
    1.150 € für das 1. Ausbildungsjahr
    1.220 € für das 2. Ausbildungsjahr
    1.300 € für das 3. Ausbildungsjahr
  • Verlängerung bis Ende 2024:
    –    Altersteilzeittarifvertrag
    –    Langzeitkontenregelung
    –    Öffnungsklausel für Beschäftigungssicherung (31-Stunden-Klausel)
    –    Tarifvertrag Kurzarbeit

Angesichts der langen Verhandlungsdauer von 9 Monaten und des zwischenzeitlichen mehrmonatigen Verhandlungsstillstands ist das Verhandlungsergebnis aus Sicht der DHV enttäuschend. Die Gehaltserhöhung von 3,0 % in 2022 bedeutet einen erheblichen Reallohnverlust. Das gleiche dürfte für 2023 zu erwarten sein. Die vereinbarten Einmalzahlungen kompensieren nicht die 13 Nullmonate von Juli 2021 bis Juli 2022. Es ist schade, dass die bei den öffentlichen Banken vereinbarte Arbeitszeitverkürzung um eine Stunde auf 38 Wochenarbeitsstunden ab 01.01.2024 nicht bei den Privatbanken vereinbart werden konnte. Die DHV hatte die Arbeitszeitverkürzung in den vergangenen Tarifrunden immer als Forderung eingebracht. Die positiv zu bewertenden überproportionalen Erhöhungen bei den Ausbildungsvergütungen und die Verlängerungen des Altersteilzeit-, Langzeitkonten-, Kurzarbeitstarifvertrages sowie 31-Stunden-Klausel können die enttäuschenden Regelungen für die Beschäftigten nicht zufriedenstellend kompensieren.

Die Inhalte des Tarifabschlusses gelten für DHV-Mitglieder kraft arbeitsvertraglicher Bezugnahme.

Tarifabschluss Versicherungsinnendienst gilt auch für DHV-Mitglieder!

Die Tarifparteien hatten sich in der Nacht vom 01. auf den 02. April 2022 auf einen Tarifabschluss u.a. mit folgenden Inhalten geeinigt:

  • Einmalzahlung im Mai 2022: 550 € für Beschäftigte 300 € für Auszubildende
  • Einmalzahlung im Mai 2023: 500 € für Beschäftigte und 250 € für Auszubildende
  • 3,0 % Gehaltserhöhung ab September 2022
  • 2,0 % Gehaltserhöhung ab September 2023
  • Erhöhung der Ausbildungsvergütungen von je 50 € ab September 2022 und ab September 2023
  • Ab 01.10.2022: Mehrarbeitszuschläge für Teilzeitbeschäftigte bei Überschreitung ihrer individuell vereinbarten Arbeitszeit
  • Verlängerung der Altersteilzeitregelung bis 31.12.2024
  • Verlängerung des Tarifvertrags Qualifizierung bis zum 31.12.2024
  • Verlängerung des 12-monatigen Übernahmeanspruchs von Auszubildenden im Versicherungsberuf bis 31.12.2024; Verhandlungsverpflichtung der Tarifparteien, die Übernahmegarantie auf weitere Berufe im kaufmännischen sowie IT-Bereich zu erweitern.
  • Verlängerung des tariflichen Arbeitszeitkorridors bis 31.12.2024
  • Verlängerung des Tarifvertrages zur Verlängerung der Höchstüberlassungsdauer bei Arbeitnehmerüberlassung bis 31.12.2024

Der Tarifvertrag hat eine Laufzeit von 26 Monaten bis zum 31.03.2024.

Die Inhalte des Tarifabschlusses gelten auch für DHV-Mitglieder kraft arbeitsvertraglicher Bezugnahmeklausel.

Der Tarifabschluss bedeutet für die Beschäftigten im Versicherungsinnendienst angesichts der stark steigenden Inflation einen erheblichen Reallohnverlust für 2022, der angesichts der langen Laufzeit und der niedrigeren zweiten Gehaltserhöhung wohl auch in 2023 seine Fortsetzung finden wird. Wir hatten zuletzt im Gespräch mit dem AGV am 31.03.2022 einen Tarifvertrag mit einer Laufzeit von 18 Monaten und eine Gehaltserhöhung von 4 % ab 01.07.2022 als Vorstellung für einen fairen Kompromiss vorgebracht. Insofern entspricht der Gehaltstarifabschluss in diesem wesentlichen Punkt nicht unseren Vorstellungen.

Die beiden Einmalzahlungen von insgesamt 1.050 € für Beschäftigte und von 550 € für Auszubildende gehen in ihrer Höhe in Ordnung. Leider wurde unsere Idee, eine Einmalzahlung als steuer- und sozialabgabenfreie Coronaprämienzahlung noch bis Ende März 2022 zu vereinbaren, von den Tarifparteien nicht aufgenommen. Mit einer zeitlichen Straffung des Verhandlungsverlaufs März 2022, wie wir sie vor Beginn der Verhandlungen vorgeschlagen hatten, wäre eine Coronaprämienzahlung noch im März zu schaffen gewesen.

Eingang in den Tarifkompromiss hat dagegen unser Vorschlag nach Verlängerung des Altersteilzeitabkommens gefunden. Dieser Punkt, der im verdi-Forderungskatlog  nicht stand, hatten wir in den Gesprächen mit dem AGV vorgebracht.

Positiv zu bewerten ist die Vereinbarung des Mehrarbeitszuschlags für Teilzeitbeschäftigte. Auch die Verlängerung des Übernahmeanspruchs für die Auszubildenden ist ein positives Signal für die Ausbildung bei den Versicherungen.

Private Versicherungen: Tarifverhandlungen auf der Zielgeraden

Gestern erfolgte zwischen der DHV-Berufsgewerkschaft und dem Arbeitgeberverband noch ein intensiver Meinungsaustausch zu den heutigen Tarifverhandlungen.
Hier eine kurze Zusammenfassung nebst Ausblick:

Erstes Gehaltserhöhungsangebot des AGV, Stand 23.02.2022:

  • Lineare Tariferhöhung um 2,5 % zum 1. November 2022
  • Tarifliche Einmalzahlung i.H.v. 400 €, zahlbar im April 2022
  • Weitere tarifliche Einmalzahlung i.H.v. 400 €, zahlbar im April 2023
  • Laufzeit: 23 Monate (vom 1. Februar 2022 bis 31. Dezember 2023)

Gehaltserhöhungsvorschlag DHV-Berufsgewerkschaft  

  • Lineare Tariferhöhung um 4 % zum 01.07.2022
  • Einmalzahlung i.H.v. 800 € im April 2022 (Summe der vom AGV angebotenen   zwei Einmalzahlungen)
  • Laufzeit:  18 Monate, also bis 31.08.2023

Prognose:

  • Mit hoher Wahrscheinlichkeit erfolgt in den frühen Morgenstunden des 02. April 2022 der Tarifvertragsabschluss zwischen dem Arbeitgeberverband sowie den Gewerkschaften ver.di und DBV.
  • Es wird eine Annäherung bei den hier aufgeführten Gehaltserhöhungsvorstellungen geben.
  • Bereits jetzt steht fest, dass das Altersteilzeitabkommen verlängert wird.