Hände

DHV-Information zur Besteuerung von Ausgaben für Strom und Heizung und zur CO2-Bepreisung

Dauerhafte Mehrwertsteuersenkung bei den Energiepreisen! Aussetzung der weiteren Steigerungsschritte bei der CO2-Bepreisung bis zur Zahlung des Klimageldes!

Die Berufsgewerkschaft DHV lehnt die von der Bundesregierung beschlossene vorzeitige Rückkehr zum Mehrwertsteuersatz von 19 % ab 01.01.2024 für die Bezieher von Erdgas ab und fordert stattdessen, den ermäßigten Mehrwertsteuersatz von 7 % dauerhaft für alle Energiepreise festzuschreiben!

Die Bundesregierung begründet die vorzeitige Rückkehr zur erhöhten Mehrwertsteuer für den Erdgasbezug mit dem Argument, dass es sich um eine kurzzeitige Maßnahme zur Abfederung krisenhafter Preisspitzen gehandelt habe, die nunmehr vorbei sei. Diese Begründung hält die DHV für nicht stichhaltig. Die Situation bleibt weiterhin angespannt und vor allem wegen des Ukrainekrieges mit Unsicherheiten behaftet. Die derzeit etwas entspanntere Preislage kann sich im Winter wieder erheblich verschärfen und den Gaspreis wieder deutlich in die Höhe treiben.

Die Mehrzahl der Menschen in Deutschland ist weiterhin auf das Heizen mit Gas angewiesen. Angesichts der immer noch sehr hohen Gaspreise, der weiterhin auf einem hohen Niveau verharrenden Inflation und der Versäumnisse der Bundesregierung bei der Schaffung bezahlbaren Wohnraums haben aber immer mehr Menschen Probleme, die hohen Kosten für das Wohnen zu stemmen. Diese Entwicklung ist äußerst bedenklich. Denn das Leben in einem warmen Heim ist unbedingte Voraussetzung einer menschenwürdigen Existenz.  Die Bundesregierung muss deshalb ihre Anstrengungen zur Entlastung der Eigentümer und Mieter erhöhen und darf die für viele Menschen bereits heute prekäre Situation nicht noch durch die Rückkehr zum alten Mehrwertsteuersatz von 19 Prozent verschärfen!

Vor dem Hintergrund der Gewährleistung einer menschenwürdigen Existenz müssen alle Ausgaben für Strom und Heizung der Privathaushalte dauerhaft unter den ermäßigten Mehrwertsteuersatz von 7 % fallen! Es ist ein Treppenwitz der Mehrwertsteuergesetzgebung, dass z.B. der Erwerb von Zuchtpferden, von Münz- und Briefmarkensammlungen und der Kauf von Klatschmagazinen unter den ermäßigten Mehrwertsteuersatz fallen – nicht aber der Bezug von Strom und Heizenergie für ein angemessen warmes und beleuchtetes Heim!

Vor dem Hintergrund, dass die Pläne der Bundesregierung für die Entlastung der Bundesbürger durch ein Klimageld noch nicht einmal als Entwurf auf dem Tisch liegen, fordert die Berufsgewerkschaft DHV die Bundesregierung auf, bis zum Inkrafttreten des geplanten Klimageldes die weiteren Steigerungsschritte der CO2-Bepreisung auszusetzen. Es kann nicht sein, dass die Bundesregierung den Bundesbürgern immer mehr Belastungen aufbürdet, aber ihrerseits bei der versprochenen finanziellen Entlastung nicht liefert!

Comments are closed.