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DAK-Gesundheit: Zuschuss zur Entgeltumwandlung nach BetrAVG geltend machen!

Die DAK-Gesundheit ist seit dem 01.01.2022 gemäß § 1 a Abs. 1 a des Gesetzes zur Verbesserung der betrieblichen Altersversorgung (BetrAVG) verpflichtet, auch für Entgeltumwandlungen, die vor dem 01.01.2019 vereinbart wurden, einen Zuschuss in Höhe von 15 % des umgewandelten Entgelts zu zahlen, sofern durch die Entgeltumwandlung Sozialversicherungsbeiträge eingespart werden.

Grundlage für die individuelle Vereinbarung einer Entgeltumwandlung ist § 40 MTV DAK-TV. Dort geregelter Durchführungsweg ist die Entgeltumwandlung im Wege einer Direktversicherung. Die Leistungen nach der Anlage 7 DAK-TV, die von der DAK-Gesundheit getragen werden, stellen keine Direktversicherung im Sinne des § 40 MTV DAK-TV dar.

Alle Beschäftigten der DAK-Gesundheit, die mit der DAK-Gesundheit eine Entgeltumwandlung nach § 40 DAK-TV vereinbart haben, haben einen Anspruch auf einen Zuschuss in Höhe von 15 % des umgewandelten Entgelts, den die DAK-Gesundheit an die Direktversicherung weiterleiten muss, soweit sie Sozialversicherungsbeiträge einspart!

Sie sind sich unsicher – dann zögern Sie nicht – rufen Sie uns an – wir helfen Ihnen schnell weiter!

Uns erreichen Fragen von Mitgliedern, warum die DAK-Gesundheit in ihrem Fall den 15-prozentigen Zuschuss nicht an die Direktversicherung weitergeleitet hat. Wir fordern die DAK-Gesundheit auf, ihrer gesetzlichen Verpflichtung aus § 1 a Abs. 1 a BetrAVG nachzukommen und den Zuschuss auf die Entgeltumwandlung korrekt im Sinne des Gesetzes weiterzuleiten!

 

Unser Rat an die Kollegen/innen, die Entgeltumwandlung gem. § 40 DAK-TV betreiben: Machen Sie Ihren Anspruch auf Weiterleitung eines Zuschusses i.H.v. 15 % des umgewandelten Entgelts rückwirkend zum Januar 2022 geltend! Nachfolgend ein Mustertext für die Geltendmachung des Anspruchs:

 
 

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich habe mit Ihnen vor dem 01.01.2019 eine Vereinbarung zur Entgeltumwandlung im Wege einer Direktversicherung abgeschlossen. Gemäß § 1 a Abs. 1 a  BetrAVG sind Sie verpflichtet, 15 % des umgewandelten Entgelts als Zuschuss an meine Direktversicherung weiterzuleiten, soweit die DAK-Gesundheit als meine Arbeitgeberin durch die Entgeltumwandlung Sozialversicherungsbeiträge einspart.

Dieser seit dem 01.01.2022 für meine Entgeltumwandlung bestehende Verpflichtung sind Sie bislang nicht nachgekommen. Auf meiner Gehaltsabrechnung ist dieser Zuschuss auch nicht gesondert ausgewiesen. Ich fordere Sie auf, rückwirkend ab dem 01.01.2022 den in § 1 a Abs. 1 a BetrAVG geregelten Zuschuss in Höhe von 15 % des umgewandelten Entgelts an meine Direktversicherung bei der … weiterzuleiten.

Ich bitte um schriftliche Bestätigung innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt des Schreibens, dass Sie meiner Aufforderung entsprechend den von Januar bis Juni dieses Jahres entstandenen Zuschussbetrag an meine Direktversicherung weitergeleitet haben und dass meine zukünftigen Ansprüche auf eine Zuschusszahlung gem. § 1 a Abs. 1 a BetrAVG erfüllt werden.

Unsere Bewertung des Tarifabschlusses KKH

Die verhandelnden Tarifvertragsparteien haben einen Tarifabschluss getätigt.
 
Die DHV bewertet diesen Abschluss als durchaus positiv für die KKH-Beschäftigten. Die Coronaprämienzahlung im März in Höhe von 500 € ist vor allem im Hinblick auf die Steuer- und Sozialabgabenfreiheit ein spürbarer Mehrwert für die Beschäftigten. Dass die Coronaprämie auch in dieser Höhe an Teilzeitbeschäftigte gezahlt wird, ist begrüßenswert. Dieser Bestandteil des Tarifabschlusses beinhaltet damit eine soziale Komponente.
 
Die Entgelterhöhungen von 2,6 % ab 1.4.2022 und von 2,0 % ab 1.5.2023 sowie die Entgelterhöhungen der Auszubildenden um jeweils 40 € zu diesen Daten bedeuten angesichts der stark steigenden Inflation zwar vermutlich einen Reallohnverlust zumindest in diesem Jahr. Aber der Abschluss kann sich im Vergleich zu den jüngsten Abschlüssen von DAK-Gesundheit und BARMER durchaus sehen lassen:

  1. BARMER: Die Coronaprämienzahlung im März ist mit 1.500 € zwar höher. Dafür ist nur eine Gehaltserhöhung von 3,2 % vorgesehen, und diese wird auch erst im Dezember 2022 gezahlt. Rechnet man die Coronaprämie auf eine monatliche Zahlung in 2022 um, würden Beschäftigte in der Endstufe der VG 6 durch die Gehaltserhöhung netto kaum mehr in der Tasche haben, Beschäftigte der unteren Vergütungsgruppen würden sogar noch verlieren.
  2. DAK-Gesundheit: Die Coronaprämienzahlung ist zwar mit 1.000 € (bis VG 8) bzw. 750 € (ab VG 9) höher. Die erste Gehaltserhöhung ab 1.4.2022 beträgt ebenfalls 2,6 %. Dafür fällt die zweite Gehaltserhöhungsstufe ab 01.04.2023 mit nur 1,4 % deutlich geringer aus. Während der Vorteil der höheren Coronaprämienzahlung bedingt durch den einmaligen Effekt schnell verpufft, wird sich die höhere zweite Gehaltserhöhungsstufe dauerhaft für die KKH-Beschäftigten auswirken.

Ein Grund dafür, dass der KKH-Abschluss im Vergleich zu DAK-Gesundheit und BARMER positiver ausfällt ist, dass die Bestandteile des Abschlusses allen Beschäftigten zugutekommen. Bei DAK-Gesundheit und BARMER dagegen wird verdi-Mitgliedern exklusiv ein freier Tag für 2022 und 2023 gewährt. Diese Regelung ist eindeutig eine für diese Gewerkschaft gewährte Mitgliederwerbemaßnahme, die zu Lasten der Gehaltserhöhung geht! Aus diesem Grund hatten wir in den Verhandlungen bis Juni 2021 keine Exklusivleistungen für DHV-Mitglieder gefordert. Denn für uns ist die Solidarität für alle Beschäftigten wichtig.

Leider konnten wir wegen der Aberkennung der DHV-Tariffähigkeit die Gehaltstarifrunde 2022 nicht mitgestalten. Wir bleiben aber mit der KKH in Gesprächen. Wir werden im März ein Gespräch über die Möglichkeiten eines weiteren Dialogs führen. Über die Gehaltsfrage hinaus sind viele weitere Themen wichtig – z.B. mobiles Arbeiten/Telearbeit. Wir wollen und wir werden unsere Stimme weiter erheben und zu Gehör bringen. 

Darüber hinaus verfolgen wir vor dem Bundesverfassungsgericht das Anliegen der Wiedererlangung der DHV-Tariffähigkeit. Wir können noch keinen Termin nennen, ob und wann unsere Verfassungsbeschwerde zur Entscheidung angenommen wird. Wir führen aber dieses Verfahren mit einer guten Portion Zuversicht und hoffen, dass wir 2024 in der Gehaltstarifrunde wieder mitverhandeln werden. Dafür brauchen wir Ihre Unterstützung – bleiben Sie uns mit Ihrer DHV-Mitgliedschaft weiter gewogen!

DAK-Gesundheit: DHV-Position und Forderungen 2021

Veröffentlichungen der Tarifpartner zum Auftakt der Tarifrunde 2021 DAK-Gesundheit gleichen verblüffend denen der Tarifrunde 2019.

Wir, die DHV kommentierten 2019 den Auftakt wie folgt:
„ Wer oder was treibt den Arbeitgeber zu so einem schlechten ersten Angebot?
Ist es Zeitgemäß bei jeder Tarifverhandlung den gleichen Tanz aufzuführen?
Erst ein ganz schlechtes Angebot, in der zweiten Runde nur leicht verbessert und nach einem Streik der
Beschäftigten folgt dann ein bescheidener Abschluss, vermutlich über eine Laufzeit von 2-3 Jahren.“
Dieser Kommentar passt auch zum Auftakt 2021!

2015 wurde das Tarifeinheitsgesetz (TEG) eingeführt. Seit 2015 gilt, dass nur noch die mitgliederstärkste Gewerkschaft im Betrieb einen Tarifvertrag verhandeln und abschließen darf.

Die Spielregeln, wie die Interessen der Beschäftigten vertreten werden legt somit die größte Gewerkschaft fest. Mehr als die Hälfte der Beschäftigten bei der DAK-Gesundheit haben dieser bei der letzten Wahl nicht Ihre Stimme gegeben. Nach den Tarifabschlüssen der letzten Jahre stellten wir regelmäßig die berechtigte Frage: Hätte gemeinsam ein besserer Tarifabschluss erreicht werden können?

Wir, DHV verstehen uns als Interessenvertretung für alle Beschäftigte. Seit Jahren fordern wir die Bündelung aller Kräfte auf Seiten der Beschäftigten, denn die Beschäftigten dürfen eine gute Gehalts-erhöhung und gute Arbeitsbedingungen erwarten!

Gemeinsam – Bündelung aller Kräfte. Ein gutes Beispiel dafür bietet die Arbeit der Personalräte im Hause der DAK-Gesundheit.
Im Hauptpersonalrat arbeiten gewählte Vertreterinnen und Vertreter dreier Listen Hand in Hand, gemeinsam für die Interessen der Beschäftigten im Sinne der DAK-Gesundheit. Es wird in der Sache um beste Lösungen für und mit der DAK-Gesundheit gerungen. Die geschaffenen Regelungen, wie zuletzt der Solidarpakt oder die DVB Homeoffice sind herausragende Ergebnisse, mit Strahlkraft über die DAK-Gesundheit hinaus.
Gemeinsam geschaffen! Gemeinsam mit allen Interessenvertretungen auf der Seite der Beschäftigten und gemeinsam mit den Vertreterinnen und Vertretern der Arbeitgeberin DAK-Gesundheit.

Als Arbeitnehmervereinigung sind wir, die DHV, weiterhin die Interessenvertretung der Beschäftigten bei der DAK-Gesundheit mit den zweitmeisten Mitgliedern und Personalräten. Wir bieten Zusammenarbeit auf allen Ebenen an und stehen weiterhin für gemeinsames Arbeiten und Handeln zur Verfügung.

DHV wird sich weiterhin der Förderung von Arbeits- und Wirtschaftsbedingungen bei der DAK-Gesundheit widmen!

Innovative DHV-Forderungen werden wir weiterhin vortragen und meinungsstark vertreten!

Blicken wir auf das Erreichte im Jahr 2021. Wir haben im Januar und im September durch DHV-Informationen maßgeblich und innovativ Forderungen veröffentlicht.
Viele dieser DHV-Forderungen sind inzwischen bei der DAK-Gesundheit umgesetzt geworden und haben die Arbeitsbedingungen verbessert.

Bereits umgesetzte DHV Forderungen aus Januar/September 2021:

–    Dauerhafte Regelung Homeoffice   
–    Handwerkertage (mobiles Arbeiten)   
–    Feste Arbeitsplätze wer kein HO wählt   
–    KB für den Power Dialer nicht extra zum SZ/SSt
–    virtuelle Aus-, Fort- und Weiterbildung 

An der Umsetzung der weiteren, berechtigten DHV Forderungen arbeiten wir gemeinsam, DHV-Vertrauensleute und DHV-Personalräte. Gerne auch gemeinsam mit anderen Interessenvertretungen! Es gibt noch viel zu tun!

KKH: Remote Work: Warum schon wieder ein Pilot?

Die Mitteilung des Vorstands der KKH unter der Überschrift „Remote Work“ hat in den Reihen der Beschäftigten für Wirbel und Unmut gesorgt. Viele fragen sich zu Recht, warum nach Auslauf des WWA-Modus ein neuerlicher Pilot implementiert werden soll – inklusive Laufzeit und anschließender Evaluation wird es dann mindestens ein Jahr oder länger dauern, bis sich die Kasse zu einer dauerhaften Regelung durchringen wird.

Dabei bedarf es doch keines neuerlichen Piloten! Der großflächige Einsatz der KKH-Beschäftigten in Telearbeit zur Umsetzung des Gesundheitsschutzes aufgrund der Covid 19-Pandemie dürfte doch genug Erkenntnisse für eine dauerhafte Regelung zur Telearbeit erbracht haben. Viele Arbeitgeber haben längst Dienst-/Betriebsvereinbarungen zu diesem Thema abgeschlossen! Die zögerliche Haltung der KKH ist vor diesem Hintergrund nicht verständlich und erklärbar. Erste Rückmeldungen, die uns aus der Belegschaft erreichen, zeigen, dass das Thema Telearbeit hoch emotional besetzt und von höchstem Interesse für die Mitarbeiter/innen ist. Deshalb: Es bedarf jetzt nicht eines neuen Piloten, sondern einer dauerhaften Regelung!

Wir fordern im Zuge der Verhandlungen zur sozialverträglichen Begleitung der Roadmap 2023 eine tarifvertragliche Regelung zur Telearbeit und zum mobilen Arbeiten für alle Beschäftigten! Wir fordern die verhandelnden Gewerkschaften auf, dieses Thema mit Nachdruck am Verhandlungstisch vorzubringen. Wir werden uns dem berechtigten Anliegen vieler Mitarbeiter/innen weiter mit Nachdruck annehmen und Eckpunkte für eine KKH-Regelung zur Telearbeit/zum mobilen Arbeiten erarbeiten. Unsere Ideen werden wir in den betrieblichen Diskussionsprozess einbringen.

Darüber hinaus fordern wir die KKH und die verhandelnden Gewerkschaften auf, endlich zu einem Abschluss eines Tarifvertrages zur sozialverträglichen Begleitung der Roadmap 2023 zu kommen! Die Verhandlungen laufen ja bereits seit Frühjahr 2021.

Unsere Positionen zu den laufenden Tarifverhandlungen sind:

  • Grundlage: TV Struktur 2020! Auf diesen Tarifvertrag muss der Tarifvertrag zur Begleitung der Roadmap 2023 aufbauen!!
  • Vereinbarung von sozialverträglichen Maßnahmen für alle und nicht nur für die von der Roadmap 2023 betroffenen Beschäftigten! Das gilt insbesondere für Angebote wie Altersteilzeit, Beurlaubung oder Abfindung.
  • Vereinbarung des Ausschlusses betriebsbedingter Kündigungen!
  • Möglichkeit der Telearbeit und des mobilen Arbeitens für alle Beschäftigten! Die Corona-Pandemie zeigt: Statt Beschäftigte in weiter entfernte Dienststellen zu versetzen, kann auch von zu Hause aus gearbeitet werden.

DAK: DHV Positionen und Forderungen im Herbst 2021

Bereits im Januar 2021 hatten wir erste DHV Positionen und Forderungen für das Jahr 2021 vorgestellt.
Unsere aktive DHV Betriebsgruppe arbeitet innovativ und regelmäßig weiter:

  • DHV fordert -> endlich eine dauerhafte Regelung für Heimarbeit. Beschäftigte sollen sich flexibel ihr Wunschmodell, passend zur Lebenssituation, auswählen können. Wer im Büro arbeiten möchte, soll einen fest zugewiesenen Arbeitsplatz zur Verfügung haben und die Möglichkeit bekommen, spontan und flexibel von zu Hause arbeiten zu können (Handwerkertage). Siehe auch Info Januar.
  • DHV fordert -> angemessene Gehaltserhöhung mit kurzer Laufzeit. Die verbesserte Finanzlage der DAK-Gesundheit muss bei allen Beschäftigten ankommen!
  • DHV fordert -> Zahlung einer steuerfreien Corona Einmalzahlung, dies ist bis März 2022 möglich!
  • DHV fordert -> Erhöhung der Pauschalen für Beschäftigte im Außendienst. 30 Cent pro Kilometer sind längst nicht mehr kostendeckend, eine Erhöhung politisch leider nicht gewollt.
  • DHV fordert -> Reduzierung der wöchentlichen Arbeitszeit auf 37 Stunden ohne Lohnverzicht.
  • DHV fordert -> Lebensarbeitskonto. Beschäftigte sparen Zeitguthaben für vorzeitige Beendigung des Erwerbslebens oder für z.B. Zeiten der Pflege von Angehörigen an.
  • DHV fordert -> Technik muss dauerhaft stabiler zur Verfügung stehen. Ausfälle verursachen Stress und führen zu Krankheit! Siehe auch Info Januar.
  • DHV fordert -> seit Jahren Jobrad – Die Beschäftigten sind mündig und sollten selbst entscheiden.
  • DHV fordert -> Einführung des Stellentyps „Stellvertreter/in der Dienststellenleitung in allen Fachzentren sowie im Vertrieb – damit Führungsspannen „händelbar“ werden und neue Karrieremöglichkeiten geschaffen werden. Siehe auch Info Januar.
  • DHV fordert -> Abschläge bei MAK und Ziel für Ausbildungstätigkeit. Siehe auch Info Januar.
  • DHV fordert -> 2 echte Weiterbildungstage pro Jahr. Angesichts der Veränderungen in der Arbeitswelt (z.B. fortschreitende Digitalisierung) ist die private Weiterbildung der Beschäftigten unerlässlich.
  • DHV fordert -> Gleichbehandlung aller Beschäftigten. Vorteile für bestimmte Gruppen, gezahlt aus Beitragsgeldern? Welchen Vorteil hat der DAK Vorstand, Vorteilsregelungen zu vereinbaren?

 

Information zur Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 22.06.2021

Laut Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 22.06.2021 ist der DHV die Tariffähigkeit aberkannt worden. Die DHV hält diese Entscheidung für verfassungswidrig und wird deshalb vor das Bundesverfassungsgericht gehen.
Bis zu einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts ist die DHV eine nicht tariffähige Gewerkschaft. Sie kann keine Tarifverträge verhandeln und abschließen.
Die Aberkennung der Tariffähigkeit wird die DHV aber nicht davon abhalten, Stellung zu laufenden Tarifverhandlungen zu beziehen, Forderungen zu kommunizieren und Tarifabschlüsse kritisch zu kommentieren.
Die vor dem 22.06.2021 auf dieser Seite veröffentlichten Tarifinformationen (alle diesem Text nachfolgenden Informationen) werden deshalb weiter veröffentlicht bleiben. Alle nach dem 22.06.2021 verfassten Informationen werden unter dem Aspekt der Arbeit der DHV als nicht tariffähige Gewerkschaft verfasst,

Sozialtarifvertrag zur Roadmap 2023 KKH: Kasse muss liefern!

Die Kasse hat ein neues Projekt – die Roadmap 2023 – angekündigt. Zentraler Bestandteil ist, die Verwaltungskostenlücke von derzeit -29 Mio. € zu schließen. Dieses Vorhaben könnte eine Einsparung von Kosten im Umfang von 400 MAK in noch nicht einmal zwei Jahren bedeuten!  

Angesichts dieses überaus ambitionierten Ziels – die KKH will kurzfristig etwas schaffen, was sie schon seit Jahren vergeblich versucht zu erreichen – war der Auftakt der Gespräche am 22.04.2021 sehr verwunderlich. Die Arbeitgeberseite war noch nicht in der Lage, konkrete Vorstellungen darzulegen. Die möglichen vom Personalabbau betroffenen Standorte und konkreten Personalabbaumaßnahmen seien noch in der internen Diskussion.

Das war unbefriedigend! Wir erwarten von der KKH, dass sie zügig ihre Pläne konkretisiert, damit wir wissen, welche Maßnahmen für einen Sozialtarifvertrag sinnvoll und notwendig sind!

Wir nutzten den gestrigen Verhandlungsauftakt, um erste Pflöcke einzuschlagen. Wir fordern:

  • Verhandlungen aufbauend auf TV Struktur 2020! Wir wollen auf diesen Tarifvertrag aufbauen und mehr für die Beschäftigten erreichen!
  • Vereinbarung von sozialverträglichen Maßnahmen für alle und nicht nur für die von der Roadmap 2023 betroffenen Beschäftigten! Das gilt insbesondere für Angebote wie Altersteilzeit, Beurlaubung oder Abfindung.
  • Vereinbarung des Ausschlusses betriebsbedingter Kündigungen!
  • Möglichkeit der Telearbeit und des mobilen Arbeitens für alle Beschäftigten! Die Corona-Pandemie zeigt: Statt Beschäftigte in weiter entfernte Dienststellen zu versetzen, kann auch von zu Hause aus gearbeitet werden.

Ein weiteres Thema war die von der Bundesregierung geplante Krankenkassenwerbeverordnung. Mit dieser Verordnung will die Bundesregierung Einschränkungen im Bereich Sponsoring und Vertriebsprämien durchsetzen. Sollte diese Verordnung in Kraft gesetzt werden, ist das variable Vertriebsvergütungssystem der KKH ad acta gelegt! Es ist gut, dass die Vertriebsbeschäftigten auf unser beharrliches Wirken hin seit 2019 in die Anlage 5 KKH-TV reintegriert sind.  Im Fall einer Änderung der geltenden Rechtslage bedarf es keiner grundlegenden Verhandlungen mehr, sondern nur noch der Integration der Prämienzahlungen in die Systematik der Vergütungstabelle! Wir haben der Arbeitgeberseite unsere Bereitschaft signalisiert, kurzfristig in Verhandlungen zu treten, sollte die Bundesregierung die Krankenkassenwerbeverordnung umsetzen.

Die Verhandlungen werden im Mai fortgesetzt.

BARMER: Gehaltserhöhung aus Tarifabschluss 2021 gilt ab Januar 2021

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Die DHV wünscht allen Beschäftigten der BARMER ein glückliches, erfolgreiches und vor allem gesundes neue Jahr 2021! Wichtig ist: Bleiben Sie bitte von Corona verschont!

Im neuen Jahr stehen zwar keine Gehaltstarifverhandlungen an, aber dennoch stehen aus unserer Sicht tarifpolitische Themen auf der Tagesordnung, wie z.B.; Überprüfung der Eingruppierungen, Rahmenbedingungen für Telearbeit, Förderung der Gesundheit und Weiterbildung der Beschäftigten. Daneben werden wir die Umstrukturierungen bei der BARMER kritisch begleiten.

Zunächst steht aber ein erfreuliches Thema an: Zum 01.01.2021 sind die Gehälter um 2,3 % und die Ausbildungsvergütungen um 80 € erhöht worden! Freuen Sie sich auf die nächste Januar-Gehaltszahlung!

Diese Gehaltserhöhung konnten wir nur mit Unterstützung unserer Mitglieder durchsetzen! Denn: Je mehr Beschäftigte Gewerkschaftsmitglied sind, desto besser können wir uns für deren Interessen einsetzen! Deshalb lohnt sich auch in 2021 eine DHV-Mitgliedschaft!

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DHV-Bundesbetriebsgruppe DAK-Gesundheit wünscht ein frohes und gesundes Jahr 2021!

Bei einer virtuellen Tagung der DHV-Bundesbetriebsgruppe legten die Delegierten der DHV die Positionen und Forderungen für das Jahr 2021 fest.

  • DHV fordert eine dauerhafte Regelung für Heimarbeit.
  • DHV fordert zusätzlich eine dauerhafte Token Regelung für Mitarbeitende, für die ein dauerhaftes Arbeiten von zu Hause nicht möglich ist. Kolleg*innen sollten die Möglichkeit haben, an einzelnen Tagen „spontan“ von zu Hause aus zu arbeiten, zum Beispiel beim Warten auf Lieferungen oder
    Handwerker. Ebenso an Tagen mit leichter Erkrankung wo sich oftmals die Frage stellt, ob ggf. ein Arztbesuch notwendig ist oder die Fahrt ins Büro angetreten wird – die Gefahr der Ansteckung von Kolleg*innen inklusive.
  • Beide Heimarbeitsangebote könnten dazu beitragen, die Gesundheitsquote der DAK-Gesundheit dauerhaft um 1 %, vermutlich sogar um 2 % zu steigern. Die Zusatzkosten für die Angebote würden alleine damit amortisiert.
  • DHV fordert Steigerung der Möglichkeit zur Heimarbeit für Kundenberater*innen. Der Power Dialer muss auch zu Hause funktionieren.
  • DHV fordert Innovationen bei den Themen virtuelle Aus-, Fort- und Weiterbildung.
  • Der Ausbau der Infrastruktur für virtuelles Lernen und virtuelle Fort- und Weiterbildung würde es mehr Teilzeitbeschäftigten – überwiegend Frauen – ermöglichen, berufliche Weiterentwicklung und Familie besser zu vereinen und Karrierechancen wahrzunehmen. Auch der Aufbau einer Infrastruktur für virtuelle Tagungen würde zur Verbesserung der Chancen von Teilzeitbeschäftigten beitragen.
  • Dafür notwendige Investitionen rechnen sich finanziell durch erhebliche Einsparungen von Übernachtungs- und Reisekosten.
  • Moderne Aus- und Weiterbildungsmethoden steigern auch die Attraktivität der DAK-Gesundheit im zunehmend mehr umkämpften Markt um die Gewinnung künftiger Azubis.
  • DHV fordert: Technik muss dauerhaft stabiler zur Verfügung stehen.
  • DHV fordert in allen Fachzentren sowie im Vertrieb den Stellentyp Stellvertreter – auch damit Führungsspannen „händelbar“ werden und neue Karrieremöglichkeiten geschaffen werden.
  • DHV fordert im Vertrieb die Umwandlung der TA-Stellen in SB-Vertrieb-Stellen.
  • DHV fordert Berücksichtigung von Ausbildungstätigkeit durch Abschläge bei MAK und Ziel.

BARMER und DAK-Gesundheit: Betriebsgruppen treffen sich online

Trotz Corona geht die Bundesbetriebsgruppenarbeit bei BARMER und DAK-Gesundheit weiter. Die Bundesbetriebsgruppe BARMER traf sich am 04.11.2020 zu einer digitalen Sitzung per WebEx. Thema war die Agenda für die kommenden Jahre. Die Bundesbetriebsgruppe will mit Informationen u.a. über die bevorstehende Umstrukturierung, mit Videochats und mit einer Facebook-Seite auch in Corona-Zeiten Präsenz zeigen. Fernziel sind die Personalratswahlen 2024 und der Wiedereinzug in den Hauptpersonalrat.
Weiteres Thema war die Tarifarbeit. Die Überprüfung der Eingruppierungen steht auf dem Programm. Des Weiteren will die Bundesbetriebsgruppe die Förderung der Weiterbildung und der dualen Studenten sowie Maßnahmen zur Gesundheitsförderung in den Fokus rücken.
Einen groß angelegten Versuch einer Videokonferenz mit rund 70 Teilnehmer/innen will die Bundesbetriebsgruppe DAK-Gesundheit am 22.12.2020 unternehmen. Auch hier steht die Arbeitsagenda für 2021 im Fokus dieser virtuellen Bundesbetriebsgruppentagung.