Hauptpersonalratswahl KKH: DHV erzielt 7,7 %

Bei der Hauptpersonalratswahl konnte die DHV einen erfreulichen Wahlerfolg erzielen:

Mit einem Ergebnis von rund 7,7 % der abgegebenen Stimmen ist die DHV auch in der neuen Amtsperiode wieder im Hauptpersonalrat der KKH vertreten!

Als DHV-Vertreter gewählt wurde Armin Arbinger, Spezialsachbearbeiter im Beitragszentrum Frankfurt. Der DHV-Hauptvorstand gratuliert den Kollegen zur Wahl und wünscht ihm viel Erfolg bei der Arbeit im wichtigsten Mitbestimmungsgremium der KKH.

Die DHV-Liste war bei der Hauptpersonalratswahl angetreten unter dem Motto DHV – Das heißt Vertrauen. Sie hatte im Wahlkampf deutlich zum Ausdruck gebracht, dass es einer engen Verzahnung von Personalrats- und Gewerkschaftsarbeit bedarf, um den Herausforderungen der nächsten Jahre bestmöglich im Sinne der Beschäftigten gerecht zu werden. Die Themen, die uns insbesondere am Herzen liegen und die unser DHV-Vertreter Armin Arbinger auch in die Hauptpersonalratsarbeit einbringen wird, sind:

  • Eine zukunftsfähige KKH,
  • Home Office
  • Ausreichende Personalausstattung
  • Gesunde Arbeitsplätze
  • Vereinbarkeit von Familien-, Privatleben und Beruf
  • Kurze Wege für die Versicherten zur KKH
  • Erreichbare Ziele für den Vertrieb und Betrieb
  • Stoppen und Reduzierung von nicht kassenrelevanten Aufgaben
  • Bessere Nutzung von Ressourcen für die Kunden
  • gute Tarifabschlüsse

Ergebnisticker Personalratswahlen 2020 DAK-Gesundheit

Erfreuliches HPR-Wahlergebnis 16,76 % (+ 3,04 %) – Sensationelle 79 % in der Region Südbayern – Wahlsieg mit 51 % im FZMB Berlin – BPR Vertrieb Ergebnisse über 30 % – 22 % in der Zentrale

Die DAK-Gesundheit hat gewählt, die DHV ist gestärkt aus den Wahlen hervorgegangen – dieses erfreuliche Fazit kann aus den bereits gemeldeten Ergebnissen gezogen werden. Der laufende Ergebnisticker:

Hauptpersonalrat (HPR): 16,76 % (2016: 13,72 %)
Die DHV konnte einen erfreulichen Zuwachs von 3,04 % erzielen. Obwohl im Vergleich zur letzten HPR-Wahl über 2.500 weniger Stimmen abgegeben wurden, verlor die DHV nur 96 Stimmen. Damit ist die DHV Wahlgewinnerin vor verdi (-1.490 Stimmen) und der GdS (-754 Stimmen)! Das gute Abschneiden spiegelt sich auch in der Zahl der Sitze wieder: Trotz Verkleinerung des Hauptpersonalrates von 29 auf 27 Sitze konnte die DHV nicht nur ihre 4 Sitze behaupten, sondern verfehlte knapp den 5. Sitz!

Spitzenergebnisse örtliche Personalräte (ÖPR): 100 % Multiplikatorenvertrieb Hessen – 79 % in der Region Südbayern
Topergebnisse erzielte die DHV mit 100 % bei der ÖPR-Wahl Multiplikatorenvertrieb Hessen – dort trat die DHV als einzige Liste an – und mit 79 % bei der ÖPR-Wahl Region Südbayern, wo sie die zweite Liste verdi, (21 %) deklassierte!

Fachzentren: DHV-Wahlsieg mit 51 % im FZMB Berlin
Im FZMB Berlin erzielte die DHV mit 51 % den Wahlsieg! Mit erreichten 79 Stimmen deklassierte sie verdi, die nur 42 Stimmen erreichte.
Auch in anderen Fachzentren erreichte die DHV hervorragende Wahlergebnisse:
–    FZA Oldenburg: Mit 49 % nur eine Stimme weniger als verdi
–    FZ Reha Berlin: Die DHV erzielte das beste Stimmenergebnis aller Listen und konnte 43 % auf sich vereinigen.
–    FZP Kassel: 40 %

Bezirkspersonalräte (BPR) Vertrieb: Ergebnisse über 30 %
Starke Ergebnisse erzielte die bei den BPR-Wahlen Vertrieb:
–    Kooperationsvertrieb: 36 %
–    Multiplikatorenvertrieb: 34 %
–    Regionalvertrieb: 32 %
–    Einzig beim Partnervertrieb musste die DHV mit 11 % etwas zurückstecken
     Insgesamt erzielte die DHV bei den BPR-Wahlen Vertrieb ein sehr gutes Ergebnis von 32 %!

Personalrat Zentrale: DHV gelingt der Sprung über 20 %!
Bei der Wahl des Personalrats der Zentrale konnte die DHV ihr Ergebnis aus 2016 (18,25 %) auf 22 % deutlich steigern! Damit gewann sie einen Sitz hinzu.

Starke Ergebnisse in den Serviceregionen
Bei den ÖPR-Wahlen erreichte die DHV ebenfalls starke Ergebnisse:
–    Serviceregion Thüringen: 38 %
–    Serviceregion Saarland: 35 %

Es liegen noch nicht alle Wahlergebnisse vor, aber die erfreulichen Zwischenergebnisse sind eindrucksvolle Belege für die starke Verankerung der DHV bei der DAK-Gesundheit. Die DHV konnte ihre Position als zweitstärkste gewerkschaftliche Kraft ausbauen und in manchen Dienststellen die Mehrheit erringen. Damit kann schon zum jetzigen Zeitpunkt festgestellt werden: Die DHV ist die Wahlgewinnerin der Personalratswahlen 2020!

BARMER – Befristete Sonderregelung zu Arbeitszeiten

Die Corona-Pandemie und ihre massiven Auswirkungen auf die Arbeitswelt stellt auch die BARMER vor große Herausforderungen in der Arbeitsorganisation. Die Wahrung des gebotenen Mindestabstands kann in vielen Büros nur mit einer entsprechenden Reduzierung des anwesenden Personals sichergestellt werden. Weiterhin wird die Vereinbarkeit von Familie und Beruf durch die Schließung von Schulen, Kindertageseinrichtungen sowie Betreuungseinrichtungen für Pflegebedürftige für viele Beschäftigte erschwert. Die Alternative, die Arbeit im Homeoffice zu verrichten, ist nicht in allen Fällen möglich – sei es weil, die familiären, räumlichen oder technischen Möglichkeiten nicht gegeben sind oder weil die zu leistende Arbeit nur im Büro erbracht werden kann.
Vor diesem Hintergrund haben sich DHV und BARMER auf eine bis zum 31.08.2020 befris-tete Sonderregelung zu einer flexibleren Gestaltung der Arbeitszeit verständigt. Auf freiwilliger Basis können Beschäftigte ihre Arbeitsleistung statt an einem Regelarbeitstag auch am Samstag erbringen. Angeordnete Arbeit am tariflich arbeitsfreien Samstag ist weiterhin nur im Rahmen der tariflichen und betrieblichen Überstundenregelungen möglich.

DAK Gesundheit Personalratswahl 2020

Bei der DAK-Gesundheit stehen im Mai 2020 die Personalratswahlen an. Die DHV tritt zur Wahl zum Hauptpersonalrat, zu den Bezirkspersonalräten der Geschäftsgebiete und des Vertriebs sowie zur Wahl des Personalrates der Zentrale mit über 400 Kandidatinnen und Kandidaten an. Das Motto der DHV-Listen lautet „DHV-Das Heißt Vertrauen!“

Darüber hinaus treten zahlreiche DHV-Mitglieder als Kandidatinnen und Kandidaten zu den Wahlen der örtlichen Personalräte der einzelnen Dienststellen an.

Die außergewöhnlich hohe Zahl von Kandidatinnen und Kandidaten ist ein beeindruckender Beweis der sehr guten Akzeptanz der DHV bei den Beschäftigten der DAK-Gesundheit.

Wegen der Corona-Pandemie werden die Wahlen bei der DAK-Gesundheit ausschließlich per Briefwahl durchgeführt.

Nachfolgend eine Auswahl der Flyer zu den Personalratswahlen:

2020 HPR

BPR Regional Vertrieb 2020.pdf

DHV BPR GG Nord.pdf

DHV BPR GG Ost.pdf

DHV BPR GG Sd.pdf

DHV BPR GG West.pdf

DHV BPR Kooperationsvertrieb.pdf

DHV BPR Multiplikatoren Vertrieb.pdf

DHV BPR Partner Vertrieb.pdf

PRZ 2020_2020-04-03.pdf

 

 

Gehaltstarifabschluss BARMER – Große Mehrheit der DHV-Mitglieder für Variante B

Wir haben trotz der aufgrund der Corona-Pandemie turbulenten letzten Wochen viele Rückmeldungen unserer Mitglieder erhalten. Vielen Dank für die rege Beteiligung!

Eine große Mehrheit von 86,4 % haben für die Variante B tendiert! Die DHV-Tarifkommission ist diesem Votum der Mitglieder gefolgt und hat sich für die Variante B ausgesprochen:

 

Variante B (24 Monate)
Ab 01.01.2020: Unbefristete Arbeitszeitreduzierung um 0,5 Std. pro Woche (vei Vollzeit) auf 38 Stunden

Einmalzahlng im Juli 2020:

600 Euro / 900 Euro DHV Mitglieder; Auszubildende: 200 Euro / 300 Euro DHV-Mitglieder

Ab 01.01.2021: Entgelterhöhung um 2,3 %, mindestens um 100 Euro

Auszubildende: Statt der 2,3%-Steigerung: Erhöhung der Ausbildungsvergütungen um 80 Euro

Juli 2021 – Einmalzahlung

250 Euro (bei Vollzeit) für Beschäftigte und Auszubildende

Erhöhung des Urlaubsgeldes um 2,1 Prozentpunkte auf 33,6 %
Ab 01.04.2020: Anrechnung der Reisezeit bei Dienstreisen und Abordnungen (ab Überschreiten der individeullen Arbeitszeit) als Arbeitszeit in Höhe von 50 %

 

Voraussetzung für die Zahlung von 900 € an DHV-Mitglieder ist der Nachweis der DHV-Mitgliedschaft am 15.06.2020! Wir werden unseren Mitgliedern rechtzeitig die Mitgliedsbescheinigung zusenden.

Werden Sie DHV-Mitglied und profitieren Sie von dem Mehrwert einer DHV-Mitgliedschaft! Ihr Vorteile:

 

Höhere Einmalzahlung 300 € !

Beispiel Eintritt am 01.05.2020, Monatsbeitrag 25 €:

Beitrag bis Ende 2020:    200 €

Höhere Einmalzahlung:  300 €

Vorteil:                            100 €

Unschlagbarer Vorteil für Auszubildende!

Beispiel Eintritt am 01.05.2020, Monatsbeitrag 3 €

Beitrag bis Ende 2020:     24 €

Höhere Einmalzahlung: 100 €

Vorteil:                             76 €

Steuerliche Absetzbarkeit des Gewerkschaftsbeitrages!
Ein freier Tag für DHV-Mitglieder pro Jahr!
Ein besonderes Willkommensgeschenk für Sie: Ein Tankgutschein im Wert von 20 €!
Rechtsberatung und Rechtsschutz vor Arbeits- und Sozialgerichten!
Die Werbung von Kollegen/innen lohnt sich: Sie erhalten eine Prämie in Höhe eines Monatsmitgliedsbeitrages!

Verhandlungsergebnis BARMER auf dem Tisch

Tarifkommission tendiert zu Variante B

In der Verhandlung am 17.02.2020 unterbreitete die BARMER auch der DHV das Angebot folgender Abschlussvarianten:

Ab 1.4.2020: Anrechnung der Reisezeit bei Dienstreisen und Abordnungen (ab Überschreiten der individuellen Arbeitszeit) als Arbeitszeit in Höhe von 50 % 

Variante A (26 Monate) Variante B (24 Monate)
Für das Jahr 2020: Gutschrift von 20 Stunden (bei Vollzeit) als Zeitguthaben für alle und Verhandlungsverpflichtung für “Arbeitszeit der Zukunft” Ab 1.1.2020: Unbefristete Arbeitszeiteduzierung um 0,5 Std. pro Woche (bei Vollzeit) auf 38 Stunden
Einmahlzahlung im Juli 2020: 600 Euro / 900 Euro DHV-Mitglieder; Auszubildende: 200 Euro / 300 Euro DHV-Mitglieder Einmahlzahlung im Juli 2020: 600 Euro / 900 Euro DHV-Mitglieder; Auszubildende: 200 Euro / 300 Euro DHV-Mitglieder
Ab 1.4.2021: Entgelterhöhung um 3 % Auszubildende: Statt der 3%-Steigerung Erhöhung der Ausbildungsvergütungen um 80 Euro Ab 1.1.2021: Entgelterhöhung um 2,3 %, mindestens um 100 Euro Auszubildende: Statt der 2,3%-Steigerung: Erhöhung der Ausbildungsvergütungen um 80 Euro
  Juli 2021 – Einmalzahlung 250 Euro (bei Vollzeit) für Beschäftigtte und Auszubildende
Erhöhung des Urlaubsgeldes um 2,1 Prozentpunkte auf 33,6 % Erhöhung des Urlaubsgeldes um 2,1 Prozentpunkte auf 33,6 %
Ab 01.04.2020: Anrechnung der Reisezeit bei Deinstreisen und Abordnungen (ab Überschreiten der individeullen Arbeitszeit) als Arbeitszeit in Höhe von 50 % Ab 01.04.2020: Anrechnung der Reisezeit bei Deinstreisen und Abordnungen (ab Überschreiten der individeullen Arbeitszeit) als Arbeitszeit in Höhe von 50 %

Dieser Verhandlungsstand stellt nicht ganz zufrieden. Wir hätten uns ein eindeutiges Verhandlungsergebnis statt einer Wahl zwischen zwei Varianten gewünscht. Aber wir müssen zur Kenntnis nehmen, dass dies der Verhandlungsstand zwischen der BARMER und verdi ist und die BARMER mit der DHV keine abweichende Vereinbarung abschließen wird.

Die DHV-Tarifkommission tendiert zur Variante B, unsere Präferenz haben wir der Arbeitgeberseite mitgeteilt:

  • Der Wunsch nach einer dauerhaften Arbeitszeitreduzierung ist unter den Beschäftigten weit verbreitet, das gilt vor allem im Hinblick auf diejenigen, die wegen des Projekts „aufbruch“ weite Fahrtwege in Kauf nehmen müssen. Außerdem bietet diese Variante einen nachprüfbaren AK-Wert in der Personalbewirtschaftung
  • Positiv in der Variante B sind die frühere Gehaltserhöhung und die Anhebung des Sockelbetrages um 100 €, die vor allem den unteren Vergütungsgruppen bis VG 7/8 zugutekommt.
  • Die zusätzliche Einmalzahlung von 250 € im Juli 2021 gleicht zusammen mit der dauerhaften Arbeitszeitreduzierung die im Vergleich zur Variante A geringere Gehaltserhöhungsstufe positiv aus.
  • Zusammen mit den weiteren Punkten, insbesondere der überproportionalen Steigerung der Ausbildungsvergütungen und den hohen Einmalzahlungen für Auszubildende, ist das Gesamtpaket in Form der Variante B ein akzeptabler Kompromiss.

Die DHV-Tarifkommission wird in den nächsten Wochen auf Grundlage der Rückmeldungen der Beschäftigten ihre endgültige Entscheidung treffen. Deshalb unsere Bitte: Sagen Sie uns Ihre Meinung!

Leider hat unsere Forderung nach einem Anspruch auf Arbeitsbefreiung für die Einschulung eines leiblichen Kindes keinen Eingang in den Tarifkompromiss gefunden. Wir bleiben aber dran, und die Arbeitgeberseite hat zugesichert, diese Forderung in den Themenspeicher für zukünftige Tarifverhandlungen zu übernehmen!

Bezüglich des Verzichts auf die Gehaltskürzung wegen der Warnstreiks haben wir der Arbeitgeberseite deutlich gemacht, dass wir einen kompletten Verzicht bei allen Streikteilnehmern für richtig halten, denn: Das Verhandlungsergebnis ist der Erfolg aller Beschäftigten, die an den Warnstreiks teilgenommen hatten!  Von der Arbeitgeberseite haben wir das Signal eines kompletten Verzichts auf einen Gehaltsabzug sowie einer Erstattung von bereits vorgenommenem Gehaltsabzug im Falle des Tarifabschlusses aufgenommen.

 

200212 Barmer Warnstreik DHV Fahnen

Große bundesweite Warnstreikation bei der BARMER

200212 Barmer Warnstreik DHV Fahnen

Viele organisierte und nicht organisierte Mitarbeiter/innen der BARMER waren dem Ruf der Gewerkschaften zum bundesweiten Warnstreik gefolgt. Warnstreikaktionen mit Beteiligung von DHV-Mitgliedern fanden u.a. in Wuppertal, Berlin und Schwäbisch Gmünd statt.

200212 Barmer Warnstreik Fahne mittig

Über 100 DHV-Mitglieder taten lautstark mit Westen, Fahnen und Trillerpfeifen ihren Unmut über den aktuellen Stand Tarifverhandlungen kund. Mit ihrem Protest machten sie deutlich, dass sich in dem letzten Angebot der Arbeitgeberin keine Wertschätzung der BARMER-Beschäftigten widerspiegele.

Der Warnstreik war ein eindrucksvolles Zeichen der Unterstützung der Forderungen der DHV-Tarifkommission. Die DHV-Mitglieder zeigten klare Kante – sowohl gegenüber der BARMER als auch gegenüber der anderen Gewerkschaft,  dass sie keinen gewerkschaftlichen Alleinvertretungsanspruch für die Mitarbeiter/innen der BARMER hat.

Die DHV setzt sich seit über 125 Jahren erfolgreich für die Interessen ihrer Mitglieder ein. Seit über 60 Jahren ist sie Tarifpartnerin der BARMER.

Engagieren Sie sich auch Seite an Seite mit Ihren DHV – Kollegen.

Wir können gemeinsam weiterhin viel erreichen.

200212 Barmer Warnstreik Teilnehmer

BARMER: 2. Verhandlungsrunde Gehalt: Inakzeptables Arbeitgeberangebot

Am 22.01.2020 setzten DHV und BARMER die Gehaltstarifverhandlungen fort.

Das Arbeitgeberangebot:

  • Statt einer Gehaltserhöhung Arbeitszeitreduzierung um 30 Minuten pro Woche rückwirkend ab Anfang 2020 bis zum 31.12.2020
  • Einmalzahlung für Beschäftigte im Juli 2020: 300 €, für DHV-Mitglieder 400 €
  • Einmalzahlung für Auszubildende im Juli 2020: 100 €, für DHV-Mitglieder 150 €
  • Prozentuale Gehaltserhöhung ab 01.01.2021 in Höhe eines Inflationsausgleichs
  • Laufzeit 30 Monate (bis 30.06.2022)
  • Anrechnungen von Reisezeiten bei Dienstreisen entsprechend der Abordnungen

Die Meinung der DHV-Verhandlungskommission: Das Arbeitgeberangebot ist vollkommen inakzeptabel!

  • Keine lineare Gehaltserhöhung in 2020!
  • Eine Einmalzahlung ist kein adäquater Ausgleich für die fehlende Gehaltserhöhung in 2020!
  • Eine Arbeitszeitreduzierung von nur 30 Minuten pro Woche ist kaum spürbar und ist vor allem für die vom Projekt „aufbruch“ betroffenen Beschäftigten noch nicht einmal der Tropfen auf dem heißen Stein!
  • Die Laufzeit des angebotenen Gehaltstarifvertrages ist mit 30 Monaten eindeutig zu lang!

Immerhin verlief die Verhandlung bei unseren Forderungen nach Arbeitsbefreiung für jeweils einen Tag bei Einschulung des Kindes und zum Zwecke von Gesundheitsvorsorgeuntersuchungen konstruktiv. Diese Forderungen hatte allein die DHV in die Gehaltstarifverhandlungen eingebracht. Bei diesen Punkten konnten wir durchaus das Signal erkennen, dass ein Kompromiss im Rahmen eines Gesamtpakets möglich ist. Dieses schwache Kompromisssignal reicht aber nicht aus, um das verkorkste Arbeitgeberangebot zu retten!

Die zweite Verhandlungsrundee war nach dem durchaus konstruktiven Verhandlungsauftakt ein deutlicher Rückschritt! Die BARMER begründet ihr enttäuschendes Angebot mit der schwierigen Lage der Kasse. Unsere Meinung: Die Beschäftigten der BARMER haben eine angemessene Honorierung ihrer engagierten Leistung verdient! Schwierige Unternehmenssituationen hatte es schon in vergangenen Jahren gegeben – bevorzugt behauptet die Arbeitgeberseite immer in Gehaltstarifrunden, dass eigentlich kein Geld da ist!

Wir sehen angesichts dieses indiskutablen Arbeitgeberangebots keinen Anlass, von unseren Forderungen abzuweichen:

  • Laufzeit: 24 Monate
  • 5,9 % Gehaltserhöhung in zwei Erhöhungsstufen
  • Möglichkeit der Umwandlung der Gehaltserhöhung in Reduzierung der wöchentlichen Arbeitszeit
  • Anspruch auf Arbeitsbefreiung für die Einschulung der Kinder
  • Anspruch auf einen Tag Arbeitsfreistellung pro Jahr für Gesundheitsvorsorgeuntersuchungen

Die nächste Verhandlung wird am 17.02.2020 stattfinden. Um unseren berechtigten Forderungen Nachdruck zu verleihen, rufen wir unsere Mitglieder zu Warnstreikaktionen auf!