Die von der Bundesregierung angekündigten Pläne, die telefonische Krankschreibung abzuschaffen und künftig bereits ab dem ersten Krankheitstag grundsätzlich eine ärztliche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung zu verlangen, sehen wir aus Sicht einer christlichen Gewerkschaft kritisch.
Kranke Arbeitnehmer sind keine potentiellen Risikofaktoren für den Standort Deutschland!
Das Arbeitsverhältnis lebt von gegenseitigem Vertrauen, Pflichtbewusstsein und Ehrlichkeit. Wer wie Bundeskanzler Merz die geplante Gesetzesverschärfung mit exorbitant gestiegenen Krankenständen begründet und diese Entwicklung als Wettbewerbsnachteil für Deutschland darstellt, stellt den Generalverdacht auf, dass viele Arbeitnehmer Simulanten sind, mit ihrem pflichtwidrigen Verhalten Vertrauensmissbrauch betreiben und dem Standort Deutschland schaden! Das ist politischer Populismus und entbehrt jeglicher seriöser Faktengrundlage! Die überwältigende Mehrheit der Beschäftigten meldet sich nicht leichtfertig krank, sondern erscheint häufig sogar trotz gesundheitlicher Beschwerden am Arbeitsplatz. Dieses Verantwortungsbewusstsein verdient Anerkennung und nicht zusätzliches Misstrauen.
Mehr Bürokratie statt weniger
Die geplanten Regelungen führen nicht zu einer Entlastung, sondern zu mehr Bürokratie. Millionen zusätzlicher Arztbesuche werden notwendig, obwohl sich viele Erkrankungen – etwa Erkältungen oder Magen-Darm-Infekte – innerhalb weniger Tage von selbst auskurieren. Wertvolle Arzttermine werden dadurch blockiert und fehlen anschließend für schwerer erkrankte Patientinnen und Patienten. Gerade in ländlichen Regionen oder bei ohnehin überlasteten Hausarztpraxen werden längere Wartezeiten die Folge sein.
Gesundheitsschutz bedeutet auch Infektionsschutz
Die telefonische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung wurde eingeführt, um unnötige Infektionsrisiken zu vermeiden. Wer mit Fieber oder einer ansteckenden Virusinfektion gezwungen wird, eine Arztpraxis aufzusuchen, gefährdet andere Patientinnen und Patienten sowie das medizinische Personal. Eine moderne Gesundheitsversorgung sollte digitale Möglichkeiten sinnvoll nutzen, statt bewährte Verfahren wieder abzuschaffen.
Zusätzliche Belastung für Arbeitnehmer
Die Pflicht, bereits am ersten Krankheitstag persönlich eine Arztpraxis aufsuchen zu müssen, bedeutet insbesondere für Beschäftigte im Schichtdienst, Alleinerziehende, ältere Arbeitnehmer oder Menschen ohne wohnortnahe medizinische Versorgung eine erhebliche zusätzliche Belastung. Wer krank ist, sollte sich erholen können – und nicht zunächst stundenlang im Wartezimmer sitzen müssen.
Missbrauch darf nicht zum Maßstab werden
Selbstverständlich müssen missbräuchliche Krankschreibungen verhindert werden. Dafür bestehen jedoch bereits heute ausreichende rechtliche Möglichkeiten. Arbeitgeber können nach geltendem Recht schon jetzt eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ab dem ersten Krankheitstag verlangen und bei begründeten Zweifeln den Medizinischen Dienst einschalten. Ein pauschaler Generalverdacht gegenüber allen Beschäftigten ist deshalb weder erforderlich noch verhältnismäßig.
Christlich-soziale Verantwortung statt Misstrauenskultur
Die christliche Soziallehre stellt die Würde des Menschen und das Prinzip der Solidarität in den Mittelpunkt. Eine Arbeitswelt, die von Misstrauen geprägt ist, widerspricht diesem Leitbild. Arbeitnehmer sind keine Kostenfaktoren, sondern Menschen mit Verantwortung für ihre Familien, ihre Kolleginnen und Kollegen und ihre Betriebe. Eine Politik, die Gesundheitsschutz erschwert und Bürokratie erhöht, wird diesem Anspruch nicht gerecht.
Die DHV fordert daher:
- Erhalt der telefonischen Krankschreibung für medizinisch geeignete Fälle.
- Keine generelle Pflicht zur Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ab dem ersten Krankheitstag.
- Vertrauen statt Generalverdacht gegenüber Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern.
- Stärkung digitaler Gesundheitsangebote anstelle ihrer Abschaffung.
- Entlastung der Arztpraxen statt zusätzlicher Bürokratie.
- Maßnahmen gegen tatsächlichen Missbrauch nur dort, wo konkrete Anhaltspunkte bestehen.
- Gesundheits- und Infektionsschutz müssen weiterhin Vorrang vor pauschalen Kontrollmaßnahmen haben.
Harm Marten Wellmann
