DHV-Information zu den jüngsten Verhandlungsergebnissen im Handel

“Ver.di’s Verhandlungsdebakel im Handel – Eine kritische Bestandsaufnahme”

Die jüngsten Verhandlungsergebnisse von ver.di für den Einzel- sowie Groß- und Außenhandel lässt viele Beschäftigte ratlos zurück. Was als Durchbruch verkauft wird, entpuppt sich bei näherem Hinsehen als mageres Zugeständnis, das an den realen Problemen der Branche vorbeigeht. Man sieht hier, wohin ein gewerkschaftliches Tarifmonopol führt.

Nehmen wir Petra S.*, langjährige Kassiererin bei einer großen Supermarktkette. “Mit der Lohnerhöhung kann ich mir gerade mal einen Kaffee mehr pro Woche leisten”, sagt sie kopfschüttelnd. “Von wegen Inflationsausgleich – das ist ein schlechter Witz.”

Ähnlich sieht es Markus K.*, Lagerist bei einem Großhändler. Er hatte auf Verbesserungen bei den Arbeitsbedingungen und auf eine wesentlich höhere Lohnerhöhung gehofft. Stattdessen heißt es weiter: Überstunden schieben bei dünner Personaldecke. “Ver.di hat uns echt hängen lassen”, meint er enttäuscht.

Diese Einzelschicksale werfen ein Schlaglicht auf die größere Frage: Hat ver.di noch die Schlagkraft, um die Interessen der Beschäftigten wirksam zu vertreten? Die Bilanz fällt ernüchternd aus. Der Handel muss sich mal wieder einmal dank der Einheitsgewerkschaft mit Brosamen begnügen.

Besonders bitter: Die Mobilisierungskraft von ver.di scheint zu schwinden. Groß angekündigte Warnstreiks verpufften weitgehend wirkungslos. In einer Großstadt wie Köln beteiligten sich gerade mal knapp über 200 Mitarbeiter aus dem Handel – ein Armutszeugnis für eine Millionenmetropole und für die zweitgrößte Gewerkschaft im DGB. Vielleicht sollte sich die Einheitsgewerkschaft lieber auf ihr Kerngeschäft im öffentlichen Dienst zurückziehen. Hier sind sie ohne Frage sehr gut organisiert, in allen anderen Bereichen müsste man ein großes Fragezeichen setzen, wenn man die Tarifergebnisse als Grundlage nimmt.

Die Handelsbranche steht vor gewaltigen Herausforderungen wie Digitalisierung, Automatisierung der Verkaufsprozesse, Personalabbau und wachsender Konkurrenzdruck. Damit die Beschäftigten nicht im Hinblick auf die Arbeits- und Gehaltsbedingungen ins Hintertreffen geraten, ist es eine Rückbesinnung auf gewerkschaftliche Kernwerte wie Solidarität, Kampfbereitschaft und eine klare Kante gegenüber den Arbeitgebern notwendig. „Back to the roots“ – so sagt man im Neudeutschen. Ver.di hat es in dem über ein Jahr dauernden Tarifkonflikt im Handel nicht geschafft, dieser Herausforderung gerecht zu werden.  Die Gewerkschaft hat es versäumt, die realen Nöte der Basis in handfeste Forderungen und gute Abschlüsse zu übersetzen. Stattdessen wirkt sie angesichts der dürftigen Verhandlungsergebnisse wie ein zahnloser Tiger, der vor den Arbeitgebern einknickt.

*Namen für den Artikel geändert

“Ver.di’s Verhandlungsdebakel im Handel – Eine kritische Bestandsaufnahme”

Die jüngsten Verhandlungsergebnisse  von ver.di für den Einzel- sowie Groß- und Außenhandel lässt viele Beschäftigte ratlos zurück. Was als Durchbruch verkauft wird, entpuppt sich bei näherem Hinsehen als mageres Zugeständnis, das an den realen Problemen der Branche vorbeigeht. Man sieht hier, wohin ein gewerkschaftliches Tarifmonopol führt.

Nehmen wir Petra S.*, langjährige Kassiererin bei einer großen Supermarktkette. “Mit der Lohnerhöhung kann ich mir gerade mal einen Kaffee mehr pro Woche leisten”, sagt sie kopfschüttelnd. “Von wegen Inflationsausgleich – das ist ein schlechter Witz.”

Ähnlich sieht es Markus K.*, Lagerist bei einem Großhändler. Er hatte auf Verbesserungen bei den Arbeitsbedingungen und auf eine wesentlich höhere Lohnerhöhung gehofft. Stattdessen heißt es weiter: Überstunden schieben bei dünner Personaldecke. “Ver.di hat uns echt hängen lassen”, meint er enttäuscht.

Diese Einzelschicksale werfen ein Schlaglicht auf die größere Frage: Hat ver.di noch die Schlagkraft, um die Interessen der Beschäftigten wirksam zu vertreten? Die Bilanz fällt ernüchternd aus. Der Handel muss sich mal wieder einmal dank der Einheitsgewerkschaft mit Brosamen begnügen.

Besonders bitter: Die Mobilisierungskraft von ver.di scheint zu schwinden. Groß angekündigte Warnstreiks verpufften weitgehend wirkungslos. In einer Großstadt wie Köln beteiligten sich gerade mal knapp über 200 Mitarbeiter aus dem Handel – ein Armutszeugnis für eine Millionenmetropole und für die zweitgrößte Gewerkschaft im DGB. Vielleicht sollte sich die Einheitsgewerkschaft lieber auf ihr Kerngeschäft im öffentlichen Dienst zurückziehen. Hier sind sie ohne Frage sehr gut organisiert, in allen anderen Bereichen müsste man ein großes Fragezeichen setzen, wenn man die Tarifergebnisse als Grundlage nimmt.

Die Handelsbranche steht vor gewaltigen Herausforderungen wie Digitalisierung, Automatisierung der Verkaufsprozesse, Personalabbau und wachsender Konkurrenzdruck. Damit die Beschäftigten nicht im Hinblick auf die Arbeits- und Gehaltsbedingungen ins Hintertreffen geraten, ist es eine Rückbesinnung auf gewerkschaftliche Kernwerte wie Solidarität, Kampfbereitschaft und eine klare Kante gegenüber den Arbeitgebern notwendig. „Back to the roots“ – so sagt man im Neudeutschen. Ver.di hat es in dem über ein Jahr dauernden Tarifkonflikt im Handel nicht geschafft, dieser Herausforderung gerecht zu werden.  Die Gewerkschaft hat es versäumt, die realen Nöte der Basis in handfeste Forderungen und gute Abschlüsse zu übersetzen. Stattdessen wirkt sie angesichts der dürftigen Verhandlungsergebnisse wie ein zahnloser Tiger, der vor den Arbeitgebern einknickt.

*Namen für den Artikel geändert

Harm Marten Wellmann

Tarifeinigung Einzelhandel Bayern: Wirklich wie Dominosteine!

Nun auch eine Einigung der Tarife im Einzelhandel von Bayern nach über einem Jahr Verhandlungen.

Am Dienstag schlossen die Einheitsgewerkschaft verdi und der Arbeitgeberverband HBE nach einem Jahr Tarifverhandlungen und Streikaktionen im bayerischen Einzelhandel einen neuen Tarifvertrag ab. Der Pilotabschluss aus Hamburg, der bereits im Mai getätigt wurde, ist dabei auch Grundlage dieses Abschlusses für circa 320.000 Beschäftigte im bayrischen Freistaat.

Nach fünf Nullmonaten werden die Löhne gemäß der Übereinkunft von verdi und dem Handelsverband Bayern (HBE) rückwirkend ab Oktober 2023 um 5,3 % und ab Mai 2024 um weitere 4,7 % gesteigert. Sie steigen im dritten Tarifjahr um 1,8 % und erhalten einen Festbetrag von 40€. Die Arbeitnehmer bekommen außerdem eine Inflationsausgleichsprämie in Höhe von 1.000 Euro netto. Der Tarif für die Altersvorsorge steigt von 300 auf 420 Euro pro Jahr. Bis April 2026 läuft der Tarifvertrag für 36 Monate.

Wir können auch hier nur wiederholen: Schade um die verlorenen drei Jahre für alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Handel!

Tarifeinigung Einzelhandel NRW: Wie Dominosteine!

Eine plötzlich schnelle Einigung der Tarife im Einzelhandel von NRW nach einem Jahr Verhandlungen.

Mit Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen zeichnen zwei große Tarifregionen den Anfang Mai in Hamburg erzielten Abschluss nach, was die Hängepartie im Tarifstreit im deutschen Einzelhandel bald beendet. Irritationen hatte Rheinland-Pfalz zuvor verursacht. In Rheinland-Pfalz hat die Arbeitgeberseite einen Rückzieher gemacht, obwohl die Tarifeinigung im rheinland-pfälzischen Einzelhandel bereits beschlossen worden war. Die Gewerkschaft droht jetzt mit Streik.

Die Löhne und Gehälter in NRW werden analog zum Tarifergebnis in Hamburg ab dem 1. Oktober 2023 um 5,3 Prozent rückwirkend erhöht. Am 1. Mai 2024 werden es noch 4,7 Prozent mehr sein. Zum 1. Mai 2025 steigen die Gebühren im dritten Tarifjahr zunächst um einen festgelegten Betrag von 40 Euro und dann um zusätzliche 1,8 %. Nach Angaben der Arbeitgeber liegt die Gesamtentwicklung bei einer Laufzeit von 36 Monaten bei 13,67 Prozent, wobei doch die Forderung von verdi bei 13% für 12 Monate lag. Die Arbeitnehmer erhalten außerdem eine Inflationsausgleichsprämie in Höhe von 1000 Euro, wenn sie in Vollzeit arbeiteten. Dies gilt anteilig für Teilzeitbeschäftigte. Die Auszubildenden erhalten 500 Euro. Darüber hinaus wird der Betrag für tarifliche Altersvorsorge laut den Informationen von 300 Euro pro Jahr auf 420 Euro erhöht. Gemäß verdi NRW werden den Mitarbeitern ab dem 1. Januar 2025 zusätzliche 120 Euro gezahlt. Für den Tarifvertrag gelten 36 Monate als Laufzeit.

Auch hier, genau wie in Hamburg, klafft das Delta zwischen Tarifergebnis und Forderung als eine große Lücke, welche die Gewerkschaft verdi ihren Mitgliedern und den Arbeitnehmern erklären muss. (Nur am Rande: Die DHV ist keine Ausrede mehr!) Es scheint, als wirke die tarifliche Monopolstellung sich nicht auf das Tarifergebnis oder die Verhandlungskünste aus. Zudem hat sich verdi so eine 36-monatige Streikpause im Handel erkauft. Denn streiken ist teuer, so munkelt man.

Nicht alle Beschäftigten im Handel in NRW sind von dem neuen Tarif betroffen. In Nordrhein-Westfalen arbeiten über 700.000 Menschen im Einzelhandel. In der Branche ist die Tarifbindung jedoch nicht sehr stark und eher sinkend. Nach Ansicht der Arbeitgeber gilt der Abschluss für über die Hälfte der Arbeitnehmer. Die Arbeitgeberseite betonte daher, dass der Tarifvertrag für zahlreiche Unternehmen, die sich daran orientieren, eine bedeutende Leitlinie darstellt. Der Anteil der Arbeitnehmer, die Mitglied der tarifvertragschließenden Gewerkschaft verdi und damit tarifgebunden sind, dürfte dagegen weit unter 10 Prozent liegen! Viele Unternehmen lehnen sich an den Tarifvertrag an.  Der Handelsverband Nordrhein-Westfalen schätzt, dass viele der tarifgebundenen Unternehmen einer Verbandsempfehlung gefolgt sind und bereits die erste Stufe von 5,3 Prozent gezahlt haben. Zudem wirft die Verhandlungsfolge und in diesem Falle die Nachzeichnungen des Tarifergebnisses aus Hamburg die Frage auf, ob nicht gleich bundesweit verhandelt werden sollte. Denn in Rheinland-Pfalz hatte man für die Arbeitnehmer bereits ein besseres Ergebnis, welches dann wieder revidiert wurde. Wir können auch hier nur wiederholen: Schade um die verlorenen drei Jahre für alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Handel!

Kurzbericht zur Vertreterversammlung der BGHW am 15.05.2024

In der letzten Vertreterversammlung der Berufsgenossenschaft für Handel und Warenlogistik (BGHW) standen vor allem Gesundheitsförderung, Prävention und Öffentlichkeitsarbeit im Mittelpunkt.  

Der Vorstandsvorsitzende und die Geschäftsführung gaben einen Überblick über die aktuellen Entwicklungen und Herausforderungen u.a. im Bereich der Arbeitssicherheit und Gesundheitsförderung. Ein Vortrag vom Präsidenten des Bundesamtes für Soziale Sicherung (BAS), Frank Plate, über das Verhältnis des BAS zu den gewerblichen Berufs-genossenschaften krönte die Veranstaltung. Er betonte die Zusammenarbeit des BAS mit der BGHW und anderen gewerblichen Berufsgenossenschaften und deren Bedeutung für die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten.

Ein weiteres wichtiges Thema auf der Vertreterversammlung war Gesundheits-förderung und Teilhabe durch Sport. Die Bedeutung von Sport und Bewegung für die Gesundheit der Beschäftigten wurde diskutiert, ebenso wie Möglichkeiten der Förderung von sportlichen Aktivitäten am Arbeitsplatz.

Hier wurde besonderes Augenmerk auf den Behindertensport und Teilhabe auf die anstehenden Paralympics in Paris gelegt.       

Weitere Themen auf der Vertreterversammlung waren die Kampagne “Komm gut an.” in den sozialen Medien zur Förderung der Sicherheit am Arbeitsplatz, vor allem auf dem Arbeitsweg.

Die BGHW-Fachtagung “Sicherheit und Gesundheit im Handel und in der Waren-logistik” findet im September 2024 in Dresden statt.

Das ISSA Symposium Global Supply Chains Berlin im Oktober 2024 findet zum Thema Nachhaltigkeit entlang globaler Lieferketten statt.

Belohnungssysteme für Erste-Hilfe-Leistungen sowie Ausnahmegenehmigungen und die Sicherheit elektronischer Artikelsicherungssysteme im Einzelhandel bildeten weitere Themen in der Vertreterversammlung.

Abschließend wurden die nächsten Termine sowie die Sitzungstermine für das Jahr 2025 angekündigt.

Die BGHW setzt sich weiterhin aktiv für die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten im Handel und in der Warenlogistik ein und fördert innovative Ansätze zur Prävention und Gesundheitsförderung.

Harm Marten Wellmann

 

DHV fordert den sofortigen Stopp der unwürdigen Videoüberwachung bei Amazon

Zur vom Onlinehändler Amazon praktizierten Überwachung von Mitarbeitern gibt es unterschiedliche Rechtsauffassungen in Frankreich und Deutschland. Die Berufsgewerkschaft DHV hält diesen Zustand nicht für akzeptabel und fordert Amazon auf, diese Überwachung unverzüglich einzustellen.

Die französische Datenschutzbehörde CNIL hatte eine Geldstrafe von 32 Mio. € gegen die Logistiksparte von Amazon France (3% des Umsatzes) verhängt, weil die Arbeiter in den Versandzentren zu stark überwacht werden. Dazu gehört die Geschwindigkeit, mit der Artikel gescannt werden, und die Leerlaufzeit der Scanner. Alle Daten werden einen Monat lang gespeichert und statistisch ausgewertet, was die Behörde für unzulässig hält. Die Überwachung kann dazu führen, dass die Lagerarbeiter jede Pause oder Unterbrechung rechtfertigen müssen.

Die gleiche Frage hatte auch eine Datenschutzbehörde in Deutschland beschäftigt, die Amazon diese Form der Datenerhebung untersagte. Am 9. Februar 2023 kam das Verwaltungsgericht Hannover aber zu einer anderen Entscheidung. Seither darf Amazon im Logistikzentrum Winsen (Luhe) bei Hamburg die Arbeitsgeschwindigkeit unverändert mit Handscannern überwachen.

Urteil des Verwaltungsgerichts Hannover zur Videoüberwachung von Amazon-Mitarbeitern: Eine kritische Analyse

Das Urteil des Verwaltungsgerichts Hannover vom 9. Februar 2023 bezüglich der Videoüberwachung von Amazon-Mitarbeitern wirft wichtige Fragen bezüglich des Schutzes der Privatsphäre und der Arbeitnehmerrechte auf. Das Gericht entschied, dass Amazon in bestimmten Bereichen seiner Logistikzentren weiterhin Kameras zur Überwachung der Mitarbeiter einsetzen darf, solange diese keine sensiblen Bereiche wie Toiletten oder Umkleideräume abdecken. Diese Entscheidung wirft jedoch Bedenken hinsichtlich des Datenschutzes und des Rechts auf Privatsphäre auf. Die Verwendung von Überwachungskameras kann das Gefühl der Mitarbeiter, ständig beobachtet zu werden, verstärken und ihr Recht auf informationelle Selbstbestimmung beeinträchtigen. Des Weiteren besteht die Gefahr des Missbrauchs solcher Überwachungssysteme durch den Arbeitgeber, um beispielsweise Mitarbeiter zu überwachen oder zu disziplinieren, anstatt sie vor tatsächlichen Sicherheitsrisiken zu schützen. Dies kann zu einem Klima der Überwachung und des Misstrauens am Arbeitsplatz führen, was sich negativ auf das Arbeitsklima und die Produktivität auswirken kann. Es ist daher entscheidend, dass Gerichte und Gesetzgeber sicherstellen, dass die Verwendung von Überwachungstechnologien am Arbeitsplatz streng reguliert und auf das unbedingt erforderliche Maß beschränkt wird. Arbeitnehmer müssen vor unzulässiger Überwachung geschützt werden, während gleichzeitig angemessene Sicherheitsmaßnahmen gewährleistet werden. Insgesamt fordert das Urteil des Verwaltungsgerichts Hannover eine sorgfältige Abwägung zwischen den Rechten der Arbeitgeber auf Sicherheit und den grundlegenden Rechten der Arbeitnehmer auf Privatsphäre und informationelle Selbstbestimmung.

Ganz anders die französische Entscheidung!

Die Entscheidung der französischen Datenschutzbehörde vom 27. Dezember 2023, die die Videoüberwachung von Amazon-Mitarbeitern verbietet, ist ein bedeutender Schritt in Richtung des Schutzes der Privatsphäre und der Arbeitsrechte. Diese Entscheidung unterstreicht die Anerkennung der grundlegenden Rechte der Arbeitnehmer und sendet ein starkes Signal an Arbeitgeber, dass Überwachungsmaßnahmen am Arbeitsplatz nicht über das angemessene Maß hinausgehen dürfen. Mit Hilfe der verhängten Geldstrafe werden die Würde und Privatsphäre der Mitarbeiter gewahrt, und es fördert ein Arbeitsumfeld, das auf Vertrauen und Respekt basiert. Darüber hinaus trägt es dazu bei, das Bewusstsein für die Bedeutung des Datenschutzes zu schärfen und zeigt, dass auch in einer digitalisierten Welt die Rechte der Arbeitnehmer geschützt werden müssen. 

Aus den genannten Gründen fordert die DHV Amazon auf die menschenverachtende und die mehr als fragwürdige Überwachung Ihrer Mitarbeiter unverzüglich zu beenden,

 

E-commerce. Shopping cart with cardboard boxes on laptop. 3d

Zum zweiten Mal haben die Unternehmen im Handel bei stockenden Tarifverhandlungen die Löhne freiwillig erhöht

Inmitten des anhaltenden Tarifkonflikts im Einzelhandel erhöhen einige Handelsunternehmen erneut ihre Löhne und Gehälter eigenständig. Die Schwarz Gruppe, die Lidl und Kaufland umfasst, sowie die Rewe-Gruppe (Rewe, Penny, Toom), Aldi und der Möbelhändler Ikea haben angekündigt, ihre Mitarbeiterlöhne zu erhöhen. Im Oktober 2023 erhöhten die Unternehmen bereits ihre Entgelte um fast fünf Prozent. Im Vergleich zu den aktuellen Tariftabellen können sich die Arbeitnehmer nun über einen Anstieg von 10 Prozent freuen. Aldi Süd hat bisher keine spezifischen Daten preisgegeben.

Die tarifgebundenen Unternehmen im Lebensmittelhandel akzeptieren die Empfehlung des Handelsverbandes Deutschland (HDE), die Löhne und Gehälter vor einem offiziellen Tarifabschluss freiwillig, um höchstens zehn Prozent zu erhöhen und diese Erhöhung später mit dem Tarifabschluss zu verrechnen. Laut Steven Haarke, dem Tarifgeschäftsführer von HDE, wie er der Presse gegenüber äußerte, sei nach elf Monaten Tarifkonflikt mit über 60 Verhandlungsrunden bundesweit seiner Ansicht nach, Verdi leider kein Interesse an einem zeitnahen Abschluss im Einzelhandel hätte.

Ohne die Zustimmung des HDE und seiner Landesverbände sind tarifgebundene Unternehmen nicht berechtigt, ihre Löhne und Gehälter zu erhöhen. Wenn diese auch bereits im Oktober 2023 angehoben wurden, ist jetzt nur eine Erhöhung der Differenz erlaubt. Laut einem Sprecher des Unternehmens plant die Edeka-Gruppe, sich an der Empfehlung des Verbands zu orientieren.

Die Einheitsgewerkschaft kritisierte das Vorgehen der Arbeitgeberseite und rief auch in dieser Woche wieder zu Warnstreiks bei den Beschäftigten im Einzelhandel auf. Silke Zimmer, ein Mitglied des Bundesvorstands von Verdi, erklärte, dass der Handelsverband versucht, den Streikwillen durch Ankündigungen von freiwilligen Lohnanhebungen zu unterdrücken. Das Gebot der Stunde laut Frau Zimmer sei eine Wiederaufnahme der Verhandlungen und ein Abschluss eines Tarifs, der den steigenden Preisen entspricht. Nur durch einen Tarifvertrag können tarifverbindliche Erhöhungen erzielt werden.

Seit Monaten gibt es kaum Fortschritte bei den Tarifverhandlungen für die Millionen Arbeitnehmer im Einzelhandel. Trotz zahlreicher Warnstreiks war die verfahrene Lage unverändert geblieben. Die Forderungen der verhandelnden Gewerkschaft im Einzelhandel belaufen sich auf eine Erhöhung von mindestens 2,50 Euro pro Stunde in allen Regionen und eine Laufzeit des Tarifvertrages von einem Jahr. Zudem je nach Region noch zusätzliche Ansprüche und Forderungen gestellt werden. Zuletzt gab es auch keine Fortschritte bei den Spitzengesprächen auf Bundesebene. Die Einheitsgewerkschaft beschuldigt die Arbeitgeber, die Verhandlungen zu behindern und eine tarifliche Blockadepolitik zu betreiben.

Wir fragen uns eher, wann die große Einheitsgewerkschaft endlich ihre Versprechen einlöst, welche sie gegenüber den Arbeitnehmern und vor allem Ihren Mitgliedern abgeben, hat.

Wir möchten daran erinnern, dass diese Einheitsgewerkschaft derzeit das tarifliche Monopol im Bereich Handel hat. Aber anders als im öffentlichen Dienst oder öffentlichen Nahverkehr wirken Warnstreiks und Aktionen und auch das Vorgehen bei Verhandlungen im Handel eher etwas dilettantisch als professionelle Gewerkschaftsarbeit! Und wir fragen uns warum?

Ist es der interne Konflikt bei der großen Einheitsgewerkschaft (Causa Akman vs. Zimmer) oder ist man im Handel einfach etwas schwach auf der Brust oder hat nicht die besseren Trümpfe in der Hand? Um es in Anlehnung an eines italienischen Bayerntrainers zu sagen „Was erlauben verdi“?   

Natürlich üben wir auch Kritik am Vorgehen von HDE und den Mitgliedsunternehmen. Wenn sie gute und ordentliche Mitarbeiten haben und halten wollen dann müssten dieses auch ordentlich bezahlt werden. Die beste und ehrlichste Anerkennung für die Leistung, die ein Unternehmen seinen Mitarbeitern geben kann, ist eine ordentliche Lohnerhöhung!

Wir fordern beide Seiten auf endlich an den Verhandlungstisch zurückzukehren und ein vernünftiges und ordentliches Ergebnis für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zu verhandeln.

E-commerce. Shopping cart with cardboard boxes on laptop. 3d

Quo vadis Einzelhandel?

Aktuell hat der Einzelhandel in Deutschland einige Schwierigkeiten. Insbesondere die Inflation und die Wirtschaftsflaute haben einen erheblichen Einfluss auf viele Unternehmen und deren Arbeitnehmer. Laut dem Einzelhandelsverband wird ein bedeutendes Ladensterben erwartet. Dies hat auch Auswirkungen auf zahlreiche Innenstädte und natürlich für viele Arbeitnehmer. Viele Insolvenzen tragen weiter zu einem Klima der Unsicherheit bei.

Der Einzelhandelsverband geht davon aus, dass in diesem Jahr erneut ein bedeutendes Ladensterben stattfinden wird. Laut der Vorhersage des Handelsverbands Deutschland (HDE) sollen insgesamt 5.000 Läden für immer schließen. Dadurch dürften sich die Zahl der Geschäfte, die seit 2020 geschlossen haben, auf 46.000 erhöhen. HDE-Hauptgeschäftsführer Stefan Genth äußerte gegenüber der Presse, dass dies eine schlechte Nachricht für den Einzelhandel und insbesondere für die Stadtzentren darstellt. Für viele Menschen ist der Einkauf der Hauptgrund für den Besuch einer Innenstadt. Für viele Arbeitnehmer im Einzelhandel ist jetzt der Blick in die Zukunft ungewiss. Falls Geschäfte schließen und damit fehlen, werden hier nicht nur gesamte Stadtzentren, sondern auch viele Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen betroffen sein.

Derzeit leidet die Branche unter einer Wirtschaftsflaute und einer hohen Inflation. Gemäß HDE stiegen die Einnahmen im Einzelhandel im letzten Jahr ausschließlich aufgrund von Preiserhöhungen um 2,9 Prozent auf fast 650 Milliarden Euro. Im Gegensatz dazu verringerten sie sich, bereinigt von der Inflation, um 3,4 Prozent. In diesem Jahr sollte die Lage etwas besser sein. Es wird erwartet, dass die Einnahmen um 3,5 Prozent steigen, was in Wirklichkeit einem Anstieg von einem Prozent entspricht. Als Verband des Handels verlangt man sofortige Maßnahmen zur Bekämpfung des Ladensterbens. Es ist erforderlich, dass alle Beteiligten aus den Bereichen Handel, Kommunen, Gastronomie und Kultur vor Ort zusammenarbeiten.

Wir als Gewerkschaft stehen im konstruktiven Austausch mit allen Beteiligten aus den Bereichen Handel, Kommunen und Politik gerade durch unsere Mitglieder Fachbereich Handel.

Wir stehen an der Seite der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im Handel seit über 130 Jahren!

Harm Marten Wellmann

Tarifverhandlungen Groß- und Außenhandel NRW: Wir warten und warten und warten!

Wie aus „ohne uns kein Geschäft“ ein „mit uns noch kein Tarifabschluss“ geworden ist.

Am 24.01.2024 wurde in NRW die 9. Verhandlungsrunde im Groß- und Außenhandel begangen, wieder ergebnislos und bundesweit. In den anderen Tarifverhandlungen im Handel sieht es nicht anders aus.

Beide Seiten – Arbeitgeber wie die verhandelnde Gewerkschaft verdi – schieben sich gegenseitig die Schuld zu.

Leidtragende sind in jedem Fall die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, auf deren Rücken dieses Spiel ausgetragen wird.

Bisher gab es neun Verhandlungsrunden, denn seit April 2023 wird verhandelt. Das muss man sich einmal auf der Zunge zergehen lassen. Bereits seit 2022 hat man sich auf diese große Verhandlungsrunde eingeschworen, wenn man sich erinnern kann. Eine Parole von „Dieses Mal holen wir uns alles zurück!“ und „Mehr!“ schwebt noch in der Luft.   

Komisch ist für uns ja nur, dass bis dato nichts dabei rumgekommen ist. Wenn ihr so stark seid, wo seid ihr dann? Warum dauert das so lange? Wenn ihr so mächtig seid als die zweitgrößte Gewerkschaft im DGB, warum handelt ihr dann nicht so? Oder warum handelt ihr im Bereich Handel nicht so? Ihr habt doch nach eigenen Angaben beim BAG 15% der Arbeitnehmer im Handel organsiert.   

Wo ist der große Streik von verdi im Handel, wie für den Tarifabschluss im öffentlichen Dienst oder im öffentlichen Nahverkehr oder wie der Bahnstreik, der wesentlich kleineren GTL? Selbst die Bauern haben es Euch vorgemacht!

Bei aller Liebe als Gewerkschaft zum Streikrecht und aus der Grundüberzeugung heraus, dass gerade die Beschäftigten im Handel mehr als nur Applaus, sondern eine ordentliche Gehaltserhöhung verdient haben, verstehen wir Eure Argumentation nicht.

Wenn die Arbeitgeberseite nicht ordentlich mit Euch verhandelt, warum wartet Ihr dann noch auf was? 

Ist es nicht eine gewerkschaftliche Bankrotterklärung als zweitgrößte DGB-Gewerkschaft mit nur 300 Streikenden zum Landtag Düsseldorf zu ziehen und dort die Tarifforderungen zu unterstreichen?

Das wirkt doch gelinde gesagt etwas lächerlich, bei über einer Million Arbeitnehmern im Handel allein in NRW und ihr habt mehr als 150.000 Mitglieder allein im Handel – wir erinnern uns an die 15% Organisationsgrad. Wo waren die denn? Hatten alle Urlaub oder waren krank? Nein, ein paar hatten Angst vor Repressalien des Arbeitgebers, wenn sie sich der Demonstration anschließen, laut einem Artikel. Wir glauben, hierzu kann und sollte sich jeder seine eigene Meinung bilden.        

Wir möchten an dieser Stelle einen alten verdi-Mann aus Duisburg zitieren, „Wer dicke Backen macht, sollte auch pfeifen können!“. Der Pfiff war wohl nicht laut genug.

Die Verhandlungen scheinen ja nicht besser zu laufen, wie vorher immer kommuniziert wurde und das Argument, dass ja noch wir als DHV da wären, die ansonsten noch verhandeln könnten. Man müsse ja abschließen, wenn man alleine wäre und dann würde und könnte man schon agieren und verlangen, was man wollte. Dieses Argument zählt im Moment nicht mehr. Ihr habt im Handel und im Großhandel ein gewerkschaftliches Monopol.

Liefert doch endlich mal Eure Versprechen ab, liebe große Einheitsgewerkschaft. Wo ist das „mehr“ für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, geschweige für Eure Mitglieder?  Ach ja, die neue Forderung in der 9. Verhandlungsrunde, dass jetzt eine gewerkschaftliche Differenzierungsklausel mit einer Einmalzahlung oder war es, wie Rewe es abgelehnt hat, eine Gehaltserhöhung nur für verdi-Mitglieder gefordert wird?

Mal Butter bei die Fische verdi, wo ist der große Streik, wenn die Arbeitgeberseite nicht einigungsbereit ist? Oder habt ihr euch totgestreikt?

Zieht dieses Argument des Arbeitskampfes bei der Arbeitgeberseite im Bereich Handel nicht mehr?

Man munkelt, es gäbe Arbeitgeber, die durch Eure Wochenstreiks oder Streikmaßnahmen, enorme Gewinne, aufgrund der nicht zu zahlenden Lohnkosten, einfahren und der Streik trotzdem keine Wirkung zeigt.

Ihr habt es geschafft, dass sich die Arbeitgeberseite im Handel über jeden Streiktag freut. Und somit wird das alles auf dem Rücken der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ausgetragen.  

Verdi, liefert doch bitte endlich mal nicht nur heiße Luft für Eure Mitglieder, sondern für die gesamte Arbeitnehmerschaft ein vernünftiges Ergebnis ab.

Ihr wolltet den Alleinvertretungsanspruch für die Arbeitnehmerschaft. Im Moment habt Ihr diesen inne. Also werdet diesem gerecht!

Stop complaing! Start organizing!

Oder wie man im Pott sagt, Ärmel hochkrempeln und malochen!

In diesem Sinne allen DHV-Mitgliedern und allen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern im Handel und der Warenlogistik ein kräftiges Glück auf!

Harm Marten Wellmann

CGB Bremen kritisiert Senatsbeschluss zu Sonntagsöffnungen

Seit Jahren streiten der CGB und seine für den Handel zuständige Berufsgewerkschaft DHV für die Einhaltung des Sonntagsschutzes und gegen eine Aufweichung des Sonntagsverkaufsverbotes im Einzelhandel. Eine aktuelle reprä­sentative Meinungsumfrage des Meinungsforschungsinstituts Yougov hat erst kürzlich wieder bestätigt, dass CGB und DHV mit ihrer Ablehnung erweiterter Sonntagsöffnungen richtig liegen. 53 Prozent der Befragten lehnten ebenso wie die christlichen Gewerkschaften eine Lockerung des Verbotes der Ladenöffnungen an Sonntagen ab. Lediglich 37 Pro­zent begrüßen solche Lockerungen. Gleichwohl hat der Bremer Senat am 06.12.24 auch für dieses Jahr wieder groß­zügige Ausnahmeregelungen für Ausnahmen vom Sonntagsverkaufsverbot in der Stadtgemeinde Bremen beschlos­sen.

Entsprechend den Vorschlägen des Handelsverbandes Nordwest hat der Senat per Verordnung Sonntagsöffnungen anlässlich von zwölf Veranstaltungen genehmigt. Der CGB hatte bereits in seiner Stellungnahme zum Verordnungsent­wurf darauf hingewiesen, dass es sich bei Veranstaltungen wie dem Vegesacker Kinderfest, den Dorffesten in Findorff und Oslebshausen, dem Weinfest in Borgfeld, der Gewerbeschau und der Messe WeserArt in Osterholz sowie dem Gröpelinger Sommer und Feuerspuren-Festival in Gröpelingen jeweils nur um ortsteilbezo­gene Events ohne besondere wirtschaftliche oder touristische Bedeutung handelt, die eine Ausnahme vom Sonntags­verkaufsverbot rechtfertigen würden. Von den vom Handelsverband für eine Sonntagsöffnung genannten Anlässen rechtfertigen nach Auffassung des CGB und seiner zuständige Berufsgewerkschaft DHV somit lediglich die Osterwiese, La Strada, das Vegefest so­wie der Freimarkt eine Sonntagsöffnung. Dies gilt insbesondere für den Bremer Freimarkt, bei dem aufgrund der unstrit­tig besonderen Bedeutung auch auf eine räumliche Begrenzung der Ausnahmeregelung verzichtet werden könnte.

Der CGB kritisiert bereits seit Jahren, dass der Senat dem Handel in der Stadtgemeinde Bremen unter Bezugnahme auf ein mit einigen Institutionen im Jahre 2008 vereinbartes Konzept, alljährlich eine weitgehend gleichbleibende Zahl von Sonntagsöffnungen mittels Ausnahmeregelung ermöglicht, für die jeweils nach Anlässen gesucht wird, mit denen sich die Ausnahmeregelungen begründen lassen. Dabei wird zudem mit geschätzten Besucherzahlen operiert, die zu­meist nicht nachprüfbar belegt werden können.

Der CGB erwartet vom Senat, dass er offensiv das grundgesetzlich verankerte Verbot der Sonn- und Feiertagsarbeit gewährleistet, in dem rechtlich mögliche Ausnahmen restriktiv gehandhabt werden. Er erinnert daran, dass das Bun­desverwaltungsgericht bereits in einer Entscheidung vom 26.11.2014 (69/2014) die Messlatte für Ausnahmen vom Ver­bot der Sonntagsarbeit heraufgesetzt und deutlich gemacht hat, dass es keinen erheblichen Schaden i.S. des Ge­setzes darstellt, „wenn der Schutz der Sonn- und Feiertagsruhe nicht hinter dem Wunsch zurücktreten muss, spontan auftre­tende Bedürfnisse auch sofort erfüllt zu bekommen.“