Handelstarifrunde: Beschäftigte zahlen für einen schwachen Kompromiss

Die Tarifrunde 2026 im deutschen Handel offenbart eine beträchtliche Lücke zwischen Anspruch und Ergebnis. ver.di war mit Forderungen von sieben Prozent beziehungsweise Festbeträgen bis zu 300 Euro, 150 Euro für Auszubildende und zwölf Monaten Laufzeit angetreten. Die bisherigen Abschlüsse bleiben davon weit entfernt.

Im Groß- und Außenhandel setzen zahlreiche Tarifgebiete den Pilotabschluss aus Bayern um: 2,9 Prozent ab August 2026, weitere 2,1 Prozent ab Mai 2027 und drei Nullmonate bei 24 Monaten Laufzeit. Rechnerisch steigen die Tabellenentgelte damit um rund 5,06 Prozent. Auf ein Jahr umgerechnet sind das lediglich etwa 2,5 Prozent. Auch der NRW-Einzelhandel folgt mit drei und zwei Prozent bei sogar 25 Monaten Laufzeit diesem Muster.

ver.di muss sich fragen lassen, weshalb aus sieben Prozent für ein Jahr ein Abschluss von ungefähr fünf Prozent für zwei Jahre wurde. Besonders enttäuschend ist die Absenkung der Azubi-Forderung von 150 Euro auf 40 und später 30 Euro im Großhandel. Die erreichten Mindestentgelte helfen zwar den unteren Gruppen. Sie dürfen aber nicht dazu dienen, den erheblichen Abstand zur ursprünglichen Forderung sprachlich zu überdecken.

Der HDE und die regionalen Arbeitgeberverbände tragen jedoch die größere Verantwortung. Nullmonate verschieben dringend benötigte Einkommen, während lange Laufzeiten den Beschäftigten die Möglichkeit nehmen, zeitnah auf neue Preissteigerungen zu reagieren. Warnungen vor Arbeitsplatzverlusten ersetzen zudem keinen belastbaren Nachweis, dass höhere Tariflöhne wirtschaftlich unmöglich wären. Im hessischen Einzelhandel scheiterte eine Einigung zuletzt gerade am Schutz der unteren Entgeltgruppen.

Soziale Partnerschaft verlangt von beiden Seiten Ehrlichkeit. ver.di sollte schwache Kompromisse nicht größer darstellen, als sie sind. Der HDE muss anerkennen, dass Planungssicherheit nicht einseitig durch Lohnzurückhaltung und lange Friedenspflicht erkauft werden darf. Gute Arbeit im Handel braucht existenzsichernde Einkommen, stärkere Tarifbindung und Abschlüsse, die wenigstens die Kaufkraft zuverlässig schützen.


V.i.S.d.P.: Harm Marten Wellmann

Insolvenzdruck trifft vor allem den Handel

Die Insolvenzwelle in Deutschland trifft derzeit vor allem den stationären Einzelhandel. Zwischen Mitte Mai und Mitte August 2026 gerieten mehrere bekannte Filialisten in existenzielle Schwierigkeiten.

Besonders groß ist die Unsicherheit bei Hellweg und den BayWa Bau- und Gartenmärkten. Mehr als 4.000 Beschäftigte und über 100 Standorte sind von den Eigenverwaltungsverfahren betroffen. Der Geschäftsbetrieb läuft weiter, doch belastbare Zusagen zum dauerhaften Erhalt aller Märkte fehlen. Beim Haushaltswarendiscounter Kodi stehen etwa 50 von 150 Filialen vor der Schließung. Das Unternehmen beschäftigt rund 1.200 Menschen. Die Entgelte sind bis September über Insolvenzgeld abgesichert. Bereits im Mai war die Schwestergesellschaft Mäc Geiz mit 1.175 Beschäftigten in die Eigenverwaltung gegangen. Bei Depot verlieren nach der zweiten Insolvenz innerhalb von zwei Jahren rund 330 Beschäftigte ihre Arbeit; 66 Geschäfte werden geschlossen. Es gibt zugleich Beispiele für eine geordnete Fortführung. Bei ROFU Kinderland übernimmt ein Investor 77 Filialen mit 1.035 Beschäftigten. Dennoch entfallen rund 330 Stellen. Die Parfümeriekette Pieper konnte ihre Insolvenz ebenfalls beenden und 115 Geschäfte sowie den überwiegenden Teil ihrer Arbeitsplätze erhalten.

Das Muster bleibt ernüchternd: Sanierungen gelingen häufig nur durch Filialabbau und Personalreduzierungen. Insolvenzgeld verschafft Zeit, bietet aber keine dauerhafte Sicherheit. Notwendig sind frühzeitige Beteiligung der Betriebsräte, faire Sozialpläne und verbindliche Standortzusagen. Beschäftigte dürfen nicht zur wiederkehrenden Sanierungsreserve werden.

Gerade in wirtschaftlich ruhigen Zeiten entscheidet sich, wie gut Beschäftigte in einer späteren Krise geschützt sind. Mitbestimmung, gewerkschaftliche Sicherheit und eine fachkundige Begleitung entstehen nicht erst mit dem Insolvenzantrag, sondern durch frühzeitige Organisation und gemeinsames Handeln. Eine Mitgliedschaft in der DHV – Die Berufsgewerkschaft kann deshalb mehr sein als Hilfe im Konfliktfall: Sie ist ein Beitrag dazu, Arbeitnehmerinteressen dauerhaft hörbar und durchsetzungsfähig zu machen.

IHR DHV NRW TEAM

Zweite Insolvenz bei Kodi: Beschäftigte zahlen erneut den Preis

Der Haushaltsdiscounter Kodi steht erneut vor einem tiefen Einschnitt. Rund 50 der noch 150 Filialen könnten geschlossen werden. Damit droht nach dem bereits 2024 vollzogenen Abbau von mehr als 500 Stellen ein weiterer erheblicher Arbeitsplatzverlust.

Die Kodi Handels GmbH beschäftigt derzeit rund 1.200 Menschen, darunter 72 in der Oberhausener Zentrale und 36 in der Logistik. Das Amtsgericht Halle hat die vorläufige Eigenverwaltung angeordnet. Alle Filialen bleiben zunächst geöffnet; Löhne und Gehälter sind für Juli bis September über das Insolvenzgeld abgesichert. Welche Standorte und wie viele Stellen konkret betroffen sein werden, ist noch nicht entschieden. Die Geschäftsführung nennt schwachen Konsum, Online-Konkurrenz sowie hohe Energie-, Miet- und Lohnnebenkosten als Ursachen.

Kodi ist kein Einzelfall. Depot schließt nach seiner zweiten Insolvenz 66 Filialen; mindestens 330 Beschäftigte verlieren ihre Arbeit, weitere Stellen entfallen in der Zentrale. Das EHI Retail Institute registriert zugleich Insolvenzen, Rückzüge und vollständige Marktaustritte zahlreicher Handelsketten. Dass neue Anbieter einzelne attraktive Großstadtlagen besetzen, ersetzt die verlorenen Arbeitsplätze in den Regionen nicht.

Eine Eigenverwaltung darf deshalb nicht allein an der Zahl fortgeführter Filialen gemessen werden. Erforderlich sind frühzeitige Beteiligung der Beschäftigtenvertretungen, transparente Standortkriterien sowie belastbare Sozialpläne und Transferangebote. Kapitalgeber und Eigentümer müssen einen angemessenen Sanierungsbeitrag leisten. Wer bereits eine Restrukturierung mitgetragen hat, darf bei der nächsten Krise nicht wieder zuerst die Rechnung bezahlen.

V.i.S.d.P.: Harm Marten Wellmann

Tarifrunde im Handel 2026: Beschäftigte verdienen mehr als das übliche Verhandlungsritual

Die Tarifrunde im Handel hat erneut begonnen. Die DHV – Die Berufsgewerkschaft verfolgt die laufenden Verhandlungen aufmerksam.

Unsere Position ist klar: Die Beschäftigten im Handel verdienen einen Tarifabschluss, der ihnen angesichts der gestiegenen Lebenshaltungskosten ein spürbares Reallohnplus bringt! Die Arbeitgeber sind aufgefordert, ihrer Verantwortung gerecht zu werden und ein Angebot vorzulegen, das der Leistung von Millionen Beschäftigten in Verkauf, Logistik und Verwaltung entspricht.

Gleichzeitig erleben die Beschäftigten erneut einen Tarifkonflikt, der nach einem inzwischen vertrauten Muster abzulaufen scheint. Große und laute Forderungen werden präsentiert, Warnstreiks angekündigt, Verhandlungen unterbrochen und der „öffentliche Druck“ erhöht. Man fühlt sich fast an den berühmten Satz aus dem Silvesterklassiker Dinner for One erinnert: „The same procedure as every year.“

Die entscheidende Frage lautet jedoch nicht, wie laut die Tarifauseinandersetzung geführt wird, sondern welches Ergebnis am Ende für die Beschäftigten erreicht wird! Aus Sicht der DHV muss sich jede Gewerkschaft an ihrer tatsächlichen Durchsetzungskraft messen lassen. Maßstab sind nicht Pressemitteilungen oder Warnstreiks allein, sondern die Frage, ob es gelingt, für die Beschäftigten nachhaltig bessere Arbeits- und Einkommensbedingungen zu erreichen.

Ein Blick auf die vergangenen Tarifrunden zeigt jedoch, dass zwischen den ursprünglichen Forderungen und den letztlich erzielten Abschlüssen teilweise erhebliche Unterschiede bestanden. Die Beschäftigten dürfen deshalb nicht unbedingt erwarten, dass die verhandelnde Gewerkschaft ihre Ankündigungen am Ende auch mit entsprechenden Ergebnissen untermauert.

Wir hoffen dennoch, dass die diesjährige Tarifrunde zu einem Ergebnis führt, das den Erwartungen der Beschäftigten gerecht wird. Gerade diejenigen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die täglich unter hoher Arbeitsbelastung den Handel am Laufen halten, haben einen Tarifabschluss verdient, der ihren Einsatz angemessen honoriert.

Eines bleibt jedoch ebenfalls festzustellen, dass der Organisationsgrad im Handel seit Jahren rückläufig ist, sowie die Tarifbindung: Es ist davon auszugehen, dass circa 90 Prozent der Beschäftigten im Handel nicht Mitglied der verhandelnden Gewerkschaft sind. Auch dies sollte Anlass sein, über die Ursachen nachzudenken und darüber, wie gewerkschaftliche Interessenvertretung wieder mehr Beschäftigte erreichen kann.

Eine starke Arbeitnehmervertretung lebt letztlich vom Vertrauen der Beschäftigten – und dieses Vertrauen muss immer wieder neu verdient werden. In diesem Sinne wird sich die DHV auch künftig für faire Löhne, gute Arbeitsbedingungen und eine glaubwürdige, ergebnisorientierte Interessenvertretung der Beschäftigten einsetzen.

V.i.S.d.P.: Harm Marten Wellmann

 

Wandel im Handel – DHV Mitteldeutschland zu Gast bei der jährlichen Hornbach-Betriebsrätekonferenz

Am 2. Dezember 2025 durfte die DHV Mitteldeutschland erneut an der Betriebsrätekonferenz der Hornbach Baumarkt AG teilnehmen – gemeinsam mit rund 150 Betriebsrätinnen und Betriebsräten aus ganz Deutschland. Für uns war es eine besondere Ehre und ein Moment des Stolzes, bei einem Unternehmen vertreten zu sein, das mit über 25.000 Beschäftigten zu den größten Arbeitgebern im Handel zählt und sich in diesem Jahr einmal mehr als Treiber eines tiefgreifenden Wandels präsentiert hat.

Digitalisierung im Handel – Chancen statt Belastung

Während viele Handelsunternehmen vor Digitalisierung und KI zurückschrecken, setzt Hornbach auf ein anderes Modell:
Technik soll entlasten, nicht zusätzlich belasten.

In der Versammlung wurden Programme vorgestellt, die Arbeitsabläufe vereinfachen, Prozesse beschleunigen und den körperlichen sowie psychischen Stress spürbar reduzieren. Aus Sicht der DHV ist das ein wichtiger Schritt, denn Digitalisierung darf nur dann „innovativer Fortschritt“ heißen, wenn sie bei den Beschäftigten ankommt.

Starke Betriebsräte sichern Mitbestimmung

Ein besonderer Dank gilt dem Gesamtbetriebsrat der Hornbach Baumarkt AG und vor allem den Vorsitzenden des GBR sowie den über 100 engagierten Betriebsrätinnen und Betriebsräten in den einzelnen Märkten, Logistikzentren und Kunden-Service-Centern. Ihr täglicher Einsatz stellt sicher, dass der technologische und strukturelle Wandel im Unternehmen nicht „von oben herab“, sondern im Sinne echter Mitbestimmung gestaltet wird.

Die enge und konstruktive Zusammenarbeit zwischen Unternehmensführung und Arbeitnehmervertretungen ist bei Hornbach vorbildlich – und ein deutliches Zeichen dafür, dass gelebte Sozialpartnerschaft auch in Zeiten großen Wandels möglich ist.

Mit Blick auf die BR-Wahlen 2026 wünscht die DHV allen Betriebsrätinnen und Betriebsräten viel Erfolg, eine starke Wahlbeteiligung und Rückenwind für ihre wichtige Arbeit. Wir freuen uns zugleich auf die mögliche Erweiterung um zwei zusätzliche Betriebsratsgremien in der Fläche, die die Mitbestimmung im Unternehmen weiter stärken werden. 

Großes Benefit-Paket – und weitere Verbesserungen angekündigt

Besonders positiv fiel das breite Paket an Benefits auf: Gesundheitsangebote, finanzielle Vorteile, Weiterbildungsprogramme und moderne Modelle der Arbeitszeitgestaltung sind nur einige Beispiele für das Innovative Programm bei Hornbach.
Die Unternehmensleitung kündigte zudem weitere Verbesserungen an – ein klares Bekenntnis zur Wertschätzung der Mitarbeitenden.

Ost-West-Gerechtigkeit bleibt Thema

Wie bereits in der Rede 2024 betont, ist die Angleichung der Arbeitsbedingungen zwischen Ost und West ein zentraler Punkt der DHV. Noch immer sind Belastungen im Osten höher, Strukturen schwächer und Krankenstände überdurchschnittlich.

Doch Hornbach sendet ein wichtiges Signal:
Man arbeitet an mehr Gerechtigkeit – Schritt für Schritt, aber spürbar. 

Hornbach „For Future“ – die Zukunft gemeinsam gestalten

Mit dem Zukunftskonzept „Hornbach For Future“ setzt das Unternehmen ein starkes Zeichen für Innovation, Digitalisierung, Verantwortung und echte Mitarbeiterorientierung. Ein zentraler Bestandteil dieses Ansatzes ist die aktive Beteiligung aller Beschäftigten – denn Zukunft wird bei Hornbach nicht nur geplant, sondern gemeinsam gestaltet.

Ein besonderes Augenmerk liegt dabei auf dem Thema Künstliche Intelligenz. Das breite und komplexe Feld der KI wird im Unternehmen durch ausgewiesene Expertinnen und Experten des Tech-Teams von Hornbach verständlich und praxisnah vermittelt. In regelmäßigen Gesprächen schaffen sie Bewusstsein für Chancen und Risiken, geben Orientierung und unterstützen die Kolleginnen und Kollegen dabei, neue Technologien sicher und sinnvoll in ihren Arbeitsalltag zu integrieren.

Dieses Engagement begrüßt auch die DHV Mitteldeutschland, die zugleich auf ihre Seminarreihen zur Kommunikation, Konfliktbewältigung und zum Umgang mit neuen technologischen Entwicklungen verweist.

Das Wirken des Tech-Teams zeigt deutlich: Bei Hornbach stehen die Menschen im Mittelpunkt – und technische Innovation wird immer so gestaltet, dass sie den Beschäftigten echten Mehrwert bietet.

Im Rahmen von „Hornbach For Future“ werden zudem zahlreiche nachhaltige Maßnahmen umgesetzt. Mitarbeitende können künftig ihre Jobbikes und Elektrofahrzeuge auf Hornbach-Parkplätzen in ganz Deutschland laden – selbstverständlich zu einem attraktiven Vorteilspreis. Die Vorteilswelt für Hornbach-Mitarbeitende ist in der Branche einzigartig und stärkt die Wertschätzung gegenüber allen, die das Unternehmen täglich mitgestalten.

Mit einem breit angelegten Programm rund um erneuerbare Energien, innovativen Produkten, einem umfangreichen Sortiment sowie vielfältigen Dienstleistungen zeigt Hornbach eindrucksvoll, was es bedeutet, Verantwortung zu übernehmen und Zukunft aktiv zu leben.

Ein Blick zurück: Otmar Hornbach 1998

Bereits 1998 betonte Otmar Hornbach vor Marktmanagern:

„Wir können Märkte bauen – aber ohne Menschen bleibt alles nur Beton und Kabel. Zukunft entsteht durch Haltung.“

Diese Haltung prägt das Unternehmen bis heute – und war auf der Versammlung in jeder Phase deutlich spürbar. 

Fazit

Hornbach zeigt: Es geht auch anders: Digitalisierung mit Herz, Benefits mit Substanz, Mitbestimmung mit Wirkung – und ein klarer Wille zu fairen Bedingungen.

Für die beiden entsendeten Vertreter des DHV – Die Berufsgewerkschaft e.V. war es eine rundum gelungene Veranstaltung, bei der sie die Entwicklung erneut aktiv begleiten durften.

In aufschlussreichen Gesprächen trafen sie auf vielfältige Menschen aus den unterschiedlichsten Arbeitsbereichen. Dabei wurde deutlich, dass Arbeitgeber und Beschäftigte bei Hornbach stets auf Augenhöhe agieren.

Besonders die Bildungsarbeit und regelmäßigen Schulungen, nicht zuletzt durch die Betriebsräte, stellen einen wichtigen Baustein des Hornbach-Fundaments dar, der auch 2026 – getragen von den BR- Wahlen – weiterhin maßgeblich wirken wird.

Hierbei hat die DHV in Vertretung durch Herr Gräfe / Geschäftsführer DHV –Mitteldeutschland seine Unterstützung durch fachliche Expertise und individuell zugeschnittene Seminare angeboten.

Zum Abschluss wünscht der DHV allen eine besinnliche Weihnachtszeit sowie Ruhe und Erholung nach einem erfolgreichen Jahr 2025.

 

CGB BREMEN FORDERT NEUES KONZEPT FÜR SONNTAGSÖFFNUNGEN DES EINZELHANDELS

Am 2. Dezember berät die städtische Deputation für Gesundheit, Pflege und Verbraucherschutz über einen Verordnungsentwurf über die Öffnung von Verkaufsstellen an Sonntagen in der Stadtgemeinde Bremen für das Jahr 2026. Der Verordnungsentwurf auf Grundlage eines Konzepts aus dem Jahre 2008 sieht für 2026 für 12 Veranstaltungen an 9 Sonntagen Ausnahmeregelungen von den gesetzlichen Ladenschlussregelungen vor.

Der Bremer CGB und seine für den Handel zuständigen Berufsgewerkschaft DHV lehnen den vorliegenden Verordnungsentwurf ab und fordern vom Senat ein neues Konzept für Sonntagsöffnungen des stadtbremischen Einzelhandels. Sie hoffen dabei auf die Unterstützung der Bremischen Evangelischen Kirche und des Katholischen Gemeindeverbandes, die beide am Konzept von 2008 mitgewirkt haben.

In der Abwägung zwischen den Wünschen des Einzelhandels nach zusätzlichen Ladenöffnungszeiten und dem Anspruch der Einzelhandelsbeschäftigten auf Sonntagsruhe haben für die christlichen Gewerkschaften die Belange der Einzelhandelsbeschäftigten eindeutig Vorrang vor Verbraucher- und Wirtschaftsinteressen. DHV und CGB erinnern daran, dass das Bundesverwaltungsgericht bereits 2014 in einer Entscheidung (69/2014) über Ausnahmen vom Verbot der Sonntagsarbeit deutlich gemacht hat, dass es keinen erheblichen Schaden i.S. des Gesetzes darstellt, „wenn der Schutz der Sonn- und Feiertagsruhe nicht hinter dem Wunsch zurücktreten muss, spontan auftretende Bedürfnisse auch sofort erfüllt zu bekommen.“

In seiner Stellungnahme zum Verordnungsentwurf verweist der CGB darauf, dass vom Handel bereits die nach dem Bremischen Ladenschlussgesetz gebotenen großzügigen Möglichkeiten zu Ladenöffnungen nicht vollumfänglich wahrgenommen werden. In der Bremer City sind die Mehrzahl der Geschäfte werktags lediglich zwischen 10 und 19 Uhr geöffnet. In den Stadtteilen schließen viele Läden schon um 18 Uhr und samstags sogar bereits mittags. Dass die Attraktivität von orts- oder stadtteilbezogenen Veranstaltungen nicht von der Möglichkeit zu einem Sonntags-Shopping abhängt, beweist der Verein Die Wachmannstraße e.V., der mitseinem jährlichen Wachmannstraßenfest und Candellight-Shopping über Schwachhausen hinaus Anziehungskraft entwickelt hat und damit auch Handel und Gastronomie vor Ort fördert. Ähnliches sollte auch den Organisatoren örtlicher Events anderer Orts- und Stadtteile möglich sein. Für die Mehrzahl der im Verordnungsentwurf genannten Anlässe sieht der CGB daher keine Notwendigkeit zur Gewährung von Ausnahmenregelungen  vom Bremischen Ladenschlussgesetz. Im Übrigen verweist der Gewerkschaftsbund darauf, dass bereits nach dem seit 2009 geltenden Konzept Ausnahmeregelungen nur für Events von überregionaler Bedeutung zur Anwendung kommen sollen. Veranstaltungen wie der Gröpelinger Sommer, das Borfelder Sommerfest, das Sommerfest Habenhausen oder der Findorffer Genussmarkt erfüllen dies Kriterium mit Sicherheit nicht.

Überregionale Veranstaltungen von wirtschaftlicher oder touristischer Bedeutung, die nach Auffassung von DHV und CGB aufgrund hoher Besucherzahlen die Öffnung von Läden an Sonntagen gerechtfertigt erscheinen lassen, sind die Osterwiese, die Gewerbeschau Osterholz, das Straßenkunstfestival La Strada, das Vegefest, der Bremer Freimarkt sowie die Feierlichkeiten zum Tag der Deutschen Einheit, der 2026 von Bremen ausgerichtet wird. Bei einer Sonntagsöffnung anlässlich des Bremer Freimarkt könnte nach Auffassung des CGB aufgrund der unstrittig besonderen Bedeutung dieses Volksfestes auch auf eine räumliche Begrenzung der Ausnahmeregelung verzichtet werden.

H&M-Filiale in Nürnberg schließt – Beschäftigte vor unzumutbarer Situation

DHV: Vorgehen der Geschäftsführung ist moralisch nicht vertretbar

Nürnberg – Die bevorstehende Schließung der H&M-Filiale in der Nürnberger Innenstadt setzt die Beschäftigten massiv unter Druck. Erst im Mai 2024 war ein weiteres Geschäft derselben Kette in unmittelbarer Nähe eröffnet worden, doch die Mitarbeitenden des alten Standorts sollen nicht automatisch übernommen werden. Stattdessen sollen sie sich auf neue Stellen am anderen Standort bewerben, allerdings zu veränderten Konditionen und ohne jede Garantie einer Anstellung. Viele Betroffene arbeiten seit Jahrzehnten für das Unternehmen, das ihnen nun faktisch die berufliche Zukunft entzieht.

Die DHV – Die Berufsgewerkschaft – bewertet dieses Vorgehen als bewusst kalkuliert und moralisch nicht vertretbar. Nach ihrer Einschätzung handelt die Geschäftsführung auf Kosten der langjährigen Beschäftigten, deren Einsatz und Loyalität die Basis des Unternehmens bilden. Es sei unzumutbar, Mitarbeitende nach jahrelanger Betriebszugehörigkeit vor die Wahl zu stellen, entweder völlig unsichere Perspektiven zu akzeptieren oder Arbeitsbedingungen zu übernehmen, die weit unter den bisherigen Standards liegen.

Die psychische Belastung der Belegschaft ist erheblich, da viele Mitarbeitende älter sind und gesundheitliche Probleme haben. Für diese Personen sei es fast unmöglich, alternative Arbeitsplätze zu finden. Zugleich liegen die angebotenen Stellen teilweise weit entfernt, obwohl erst vor kurzem eine neue H&M-Filiale in Nürnberg eröffnet hat, oder erfordern Arbeitszeitmodelle, die insbesondere alleinerziehende Mitarbeitende kaum vereinbaren können.

Aus Sicht der DHV verfolgt die Geschäftsführung eine berechnende Strategie, die darauf abzielt, Mitarbeitende, die nicht flexibel genug sind, auszusondern und gleichzeitig die Bedingungen für die verbleibenden Beschäftigten zu verschlechtern. Wirtschaftsexperten bestätigen, dass solche Methoden zwar rechtlich schwer angreifbar sein können, moralisch jedoch nicht zu rechtfertigen sind. Es handele sich um eine bewusste Benachteiligung älterer Mitarbeitender oder solcher mit gesundheitlichen Einschränkungen, die auf ein systematisches Kalkül der Unternehmensleitung hindeutet.

H&M begründet das Fehlen eines Sozialplans damit, dass die Vorstellungen von Arbeitgeberseite und Betriebsrat zu weit auseinanderlägen, und verweist darauf, dass gesetzliche Vorgaben eingehalten würden und Mitarbeitende sich auf offene Stellen bewerben könnten. Die DHV weist jedoch darauf hin, dass gesetzliche Korrektheit allein moralische Verantwortung nicht ersetzt und dass wirtschaftliche Interessen nicht über die Würde und die Existenz der Beschäftigten gestellt werden dürfen.

Für die DHV bleibt die Situation ein klarer Beleg dafür, dass die Geschäftsführung von H&M skrupellos und verantwortungslos handelt, indem sie langjährige Mitarbeitende unter Druck setzt, um sich betriebliche Vorteile zu verschaffen, während sie die soziale Verantwortung völlig außer Acht lässt. Dieses Vorgehen ist nicht nur symptomatisch in Nürnberg, sondern auch an anderen Standorten der Kette H&M zu verfolgen. 

CGB WEIST FORDERUNG DES HANDELSVERBANDES DEUTSCHLAND NACH MEHR SPIELRAUM FÜR SONNTAGSÖFFNUNGEN ENTSCHIEDEN ZURÜCK

CGB-Sprecher Peter Rudolph: „Es ist unerträglich, wie Verbandsfunktionäre des Einzelhandels immer wieder unter Missachtung der geltenden Ladenschlussgesetze und des grundgesetzlich geschützten Sonntages als Tag der Arbeitsruhe und der seelischen Erhebung für zusätzliche Möglichkeiten zu Sonntagsöffnungen des Einzelhandels plädieren. Wenn ausgerechnet der Präsident des Handelsverbandes Deutschlands, Alexander von Preen, fordert, Kommunen und Händler sollten frei über verkaufsoffene Sonntage entscheiden können, so zeugt dies nicht nur von Unkenntnis über die Rechtslage, sondern auch vom fehlenden Verständnis für die Belange der Beschäftigten. Aber wahrscheinlich hat Herr von Preen eher die Interessen der der in 56 Ländern vertretenen Sporthandelsgruppe Intersport im Blickpunkt gehabt, deren CEO er ist, als die mehr als 318.000 Einzelhandelsbetriebe, deren Interessensvertreter er sein sollte. Die Mehrzahl der deutschen Einzelhändler hat ganz andere Sorgen als fehlende Möglichkeiten zur Sonntagsöffnung. Wenn Herr von Preen sich mal der Mühe unterziehen würde, deutsche Innenstädte zu besuchen, würde er feststellen, dass in vielen Städten die Ladenöffnungszeiten heute kürzer sind als noch zu Zeiten des Bundesladenschlussgesetzes. Nur ein ver-schwindend geringer Teil der Einzelhandelsgeschäfte nimmt die nach den meisten Landes-Ladenschlussgesetzen erweiterten Ladenöffnungszeiten in Anspruch. So sind in der Bremer Innenstadt die meisten Geschäfte lediglich gerade noch von 10 bis 19 Uhr geöffnet, in den Nebenzentren an Samstagen vielfach sogar nur bis 12 oder 13 Uhr. Die wachsende Zahl leerstehender Ladenlokale und die damit verbundene Verödung vieler Innenstädte lässt sich somit sicherlich nicht mit unzureichenden Möglichkeiten zur Ladenöffnung begründen. Statt die Obergrenzen für Sonntagsöffnungen abzulehnen und damit den Sonntagsschutz infrage zu stellen, sollte sich der Handelsverband lieber verstärkt darüber Gedanken machen, wie der hohen Zahl von Insolvenzen im Einzelhandel Einhalt geboten und die Attraktivität des stationären Einzelhandels gestärkt werden kann.“

Der CGB und seine für den Handel zuständige Berufsgewerkschaft DHV erinnern daran, dass das Bundesverwaltungsgericht bereits in einer Entscheidung vom 26.11.2014 (69/2014) die Messlatte für Ausnahmen vom Verbot der Sonntagsarbeit heraufgesetzt und deutlich gemacht hat, dass es keinen erheblichen Schaden i.S. des Gesetzes darstellt, wenn der Schutz der Sonn- und Feiertagsruhe nicht hinter dem Wunsch zurücktreten muss, spontan auftretende Bedürfnisse auch sofort erfüllt zu bekommen. Die Politik steht damit in der Verantwortung , die weitere Ausbreitung kommerziell begründeter Sonn- und Feiertagsarbeit zu unterbinden anstatt sie durch Ausnahmeregelungen, wie sie auch nach den Ladenschlussgesetzen möglich sind, zu legalisieren und zu fördern.

DHV-Positionierung zu Nachhaltigkeit und Klimaschutz im Handel

Die DHV, insbesondere die Fachgruppe Handel und Warenlogistik, begrüßt die Initiative, im Rahmen von Nachhaltigkeit, Umweltschutz und Klimawandel im deutschen Einzel- und Großhandel auf saisonales Obst- und Gemüsesortiment umzustellen und beispielsweise von Flugtransporten abzusehen. Auch wenn dies für Verbraucher zur Folge hat, dass man nicht mehr jedes Obst und Gemüse zu jeder Jahreszeit automatisch bekommt.  Was das konkret für den Verbraucher bedeutet? Wer zukünftig einkaufen geht, wird sich darauf einstellen müssen, dass bestimmte Waren nur noch saisonal angeboten werden. Als Beispiel könnte man hier grünen Spargel, Trauben und Erdbeeren nennen. Für Gemüse oder Obst, welches außerhalb der Saison bislang auf dem Luftweg nach Deutschland gebracht wurde, bedeutet dies, dass diese Waren künftig auf dem deutschen Markt wegfallen. Die DHV-Fachgruppe für Handel und Warenlogistik begrüßt diese nachvollziehbare Umstellung im deutschen Handel im Rahmen des Klimaschutzes und der Nachhaltigkeit in der Konzentration auf Obst und Gemüse aus europäischer, deutscher und regionaler Produktion.

Filialsterben im deutschen Einzelhandel setzt sich fort

Die DHV ist besorgt über das anhaltende Filialsterben im deutschen Einzelhandel, von dem besonders die Bekleidungsbranche betroffen ist. Allein im I. Quartal dieses Jahres haben bereits 37 Mode- und Schuhhändler ein Insolvenz- oder Schutzschirmverfahren angemeldet. Aktuell hat das Unternehmen Gerry Weber angekündigt, dass es 122 seiner 149 deutschen Läden und 28 Outlet-Stores bis September schließen will. Die angekündigte Schließung bedeutet den Wegfall von ca. 350 Vollzeitstellen im Verkauf und von 75 in der Zentrale. Der Modekonzern, der sich bereits 2019 nur mit Hilfe eines Insolvenzverfahrens vor dem Aus retten konnte, hatte im April erneut ein Insolvenzverfahren in Eigenregie beantragt und will sich nun verstärkt auf die Modeherstellung und sein Großhandelsgeschäft konzentrieren.

Auch die frühere Gery Weber-Tochter Hallhuber, die 2021 nach einem Insolvenzverfahren von zwei Investoren übernommen wurde, befindet sich erneut in Schieflage und kämpft ums Überleben. Es geht um 110 Filialen und rund 1100 Beschäftigte. Ob auch diesmal das Insolvenzverfahren ein glückliches Ende findet ist fraglich.

Beim Modehändler Peek & Cloppenburg sind von dem am 1.Juni eröffneten Insolvenzverfahren in Eigenregie derzeit „nur“ 350 der über 1500 Arbeitsplätze in der Zentrale betroffen, die abgebaut werden sollen, wie das Unternehmen im Mai in einer Pressemitteilung ankündigte. Die Beschäftigten der 67 deutschen Filialen und des Online-Stores der Modekette müssen aktuell nicht um ihre Arbeitsplätze bangen. Ob dies auch längerfristig der Fall sein wird, bleibt abzuwarten angesichts von 400 Millionen Euro Schulden des Düsseldorfer Konzerns.

Für die Mehrzahl der Beschäftigten der Schuhhandelskette Reno, die bereits im März Insolvenz anmelden musste, ist es bereits traurige Gewissheit, dass sie ihren Arbeitsplatz verlieren. Nach dem kein neuer Investor gefunden wurde, steht das Ende für 150 der 180 Reno-Standorte in Deutschland fest. Lediglich 30 Standorte sollen im Rahmen von Übernahmen fortgeführt werden. Etwa 120 der ehemals 1100 Beschäftigten haben damit die Chance auf Erhaltung ihres Arbeitsplatzes.

Für die Schuhhandelskette Görtz hat sich zwar in Rahmen des bereits im September letzten Jahres eingeleiteten Insolvenzverfahrens in Eigenregie ein neuer Investor gefunden, ein Ende der Fahnenstange ist dennoch nicht in Sicht. War man noch im Februar davon ausgegangen, das Unternehmen mit der Hälfte der ehemals 160 Filialen fortführen zu können, mussten bereits im Mai weitere Filialschließungen angekündigt werden, da sich der Umsatz nicht wie erwartet entwickelt hatte.

Die Reihe der Hiobsbotschaften ließe sich fortsetzen. Die Corona-Pandemie ist vorbei; die erhoffte Erholung der krisengeschüttelten Schuh- und Modebranche lässt jedoch auf sich warten. Keine rosigen Zeiten für die Einzelhandelsbeschäftigten.