DHV-Positionierung zu Nachhaltigkeit und Klimaschutz im Handel

Die DHV, insbesondere die Fachgruppe Handel und Warenlogistik, begrüßt die Initiative, im Rahmen von Nachhaltigkeit, Umweltschutz und Klimawandel im deutschen Einzel- und Großhandel auf saisonales Obst- und Gemüsesortiment umzustellen und beispielsweise von Flugtransporten abzusehen. Auch wenn dies für Verbraucher zur Folge hat, dass man nicht mehr jedes Obst und Gemüse zu jeder Jahreszeit automatisch bekommt.  Was das konkret für den Verbraucher bedeutet? Wer zukünftig einkaufen geht, wird sich darauf einstellen müssen, dass bestimmte Waren nur noch saisonal angeboten werden. Als Beispiel könnte man hier grünen Spargel, Trauben und Erdbeeren nennen. Für Gemüse oder Obst, welches außerhalb der Saison bislang auf dem Luftweg nach Deutschland gebracht wurde, bedeutet dies, dass diese Waren künftig auf dem deutschen Markt wegfallen. Die DHV-Fachgruppe für Handel und Warenlogistik begrüßt diese nachvollziehbare Umstellung im deutschen Handel im Rahmen des Klimaschutzes und der Nachhaltigkeit in der Konzentration auf Obst und Gemüse aus europäischer, deutscher und regionaler Produktion.

Welcher Chat ist noch privat – in einer Chatgruppe mit Arbeitskollegen?

Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat ein wegweisendes Urteil gefällt, das weit ins Private von Arbeitnehmern hineinreicht.

Ein Arbeitnehmer kann sich „nur im Ausnahmefall“ darauf berufen, dass ein Chatverlauf mit stark beleidigendem, rassistischem, sexistischem und zu Gewalt aufstachelnder Weise über Vorgesetzte und/oder Kollegen und dessen Verlauf und Inhalt vertraulich sei. Das heißt, im Regelfall kann der betreffende oder die betreffenden Arbeitnehmer keine Vertraulichkeit mehr erwarten. Und eine Kündigung des Arbeitsverhältnisses kann ausgesprochen werden. (vgl. Az.: 2 AZR 17/23).

Bei diesem Urteil des BAG ist bemerkenswert, dass es in der Vorinstanz anders entschieden wurde. Im Urteil des Landesarbeitsgerichts Niedersachsen hieß es, die betreffenden Worte und Inhalte seien „Bestandteil einer vertraulichen Kommunikation“.  Man ging davon aus, dass man sich in einer privaten und vertrauten Gruppe frei äußern könne und dürfe. Da der Äußernde davon ausging, dass die Beleidigungen und Diskriminierungen den Kreis der Chatgruppe nicht verlassen und somit die betroffenen und diskriminierten Personen auch nicht erreichen würden. 

Das BAG-Urteil macht so die Qualität der Kommunikation zum wesentlichen Maßstab. Wann und was Gechattetes richtig ist, gilt es dann im Einzelfall zu klären. Wann sind Chatäußerungen zwar heftig, aber noch okay?  Wann wird es rassistisch und sexistisch, ergehen sich die Beteiligten in Gewaltfantasien, wann ist es nicht mehr okay? So kann aus privat auf einmal öffentlich und aus idiotischen Geschwafel ein fester Kündigungsgrund werden.

An dieser Stelle möchten wir darauf hinweisen, dass wir als Gewerkschaft jede Form von Rassismus, Sexismus oder Aufrufe zur Gewalt und politischen Extremismus in jeden Fall für nicht tragbar halten und ablehnen.

Wir möchten alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im Chat mit Arbeitskollegen privat wie beruflich dazu anregen, jeden grenzwertigen Kommentar lieber sein zu lassen.

Elektronische Krankmeldung und ihre Tücken im Arbeitsalltag

Seit Januar dieses Jahres gibt es die elektronische Krankmeldung.

Diese weist im Arbeitsalltag ihre Tücken auf, denn immer wieder hatten wir im Laufe des Jahres Mitglieder, deren Lohnabrechnung nicht stimmte. Meistens, weil die Krankmeldung vom Arbeitgeber nicht abgerufen wurde oder werden konnte. 

Der behandelnde Arzt verwies auf die Krankenkasse, die Krankenkasse an den Arbeitgeber und so weiter, und man drehte sich also im Kreis. Anscheinend hatte der Arzt das Problem, dass er die gesendete Krankmeldung (klassisch umgangssprachlich „den gelben Schein“) nicht erneut abrufen konnte, nachdem diese an die Krankenkasse gesendet worden war. Dies wurde mehrfach unseren Mitgliedern als Auskunft gegeben und uns berichtet. Die Krankenkasse stellte sich taub und verwies wiederum ihrerseits regelmäßig an den Arbeitgeber, der diese doch abrufen können müsste. Der Arbeitgeber teilte hierzu mit, dass er dies nicht könne oder die Krankmeldung nicht im System vorliege.

Leittragender bei einem solchen Vorgang ist hier einzig der Arbeitnehmer. Diesem werden die fehlenden Tage auf Grund der fehlenden Krankmeldung vom Lohn abgezogen. Dann landet die Bitte um Unterstützung verzögert auf unserem Tisch, und wir kümmern uns darum.

Es scheint hier aus unserer Erfahrung mit der elektronischen Krankmeldung weiteren Nachbesserungsbedarf zu geben.  

Wir können unseren Mitgliedern sicherheitshalber nur empfehlen, sich direkt beim Arzt eine Krankmeldung zusätzlich ausdrucken zu lassen. Doppelt hält besser!

Neue Bremer Senatorin für Bau, Mobilität und Stadtentwicklung empfing CGB-Landesvorsitzenden zum Meinungsaustausch

Am 18.August empfing die neue Bremer Senatorin für Bau, Mobilität und Stadtentwicklung, Özlem Ünsal  den CGB-Landesvorsitzenden Peter Rudolph zu einem Meinungsautausch. Die 49-Jährige türkischstämmige SPD-Politikerin, die ihr Amt erst am 5.Juli angetreten hat, kommt aus Schleswig-Holstein, wo sie zuletzt im Landtag Sprecherin der SPD-Fraktion  für Wohnungs- und Städtebau war. Sie hat ein um die Bereiche Umwelt und Klimaschutz verkleinertes Ressort übernommen, das die letzten vier Jahre von der Grünen-Politikerin Maike Schäfer geleitet wurde, die sich in Bremen den Ruf einer “verkehrsverhinderungs Senatorin” erworben hatte.

Ohne ihre Vorgängerin direkt zu kritisieren, machte Frau Ünsal im Gespräch deutlich, dass für sie  auch der morisierte Individualverkehr weiter seine Berechtigung hat und eine autofreie Innenstadt zwar ein heres Ziel sei, der öffentliche Raum aber unterschiedlicher Lösungen bedürfe. Kollege Rudolph begrüsste diesen Pragmatismus und verwies auf die mehr als 140.000 Pendler, von denen insbesondere die Fernpendler zur Erreichung ihres Arbeitsplatzes auf einen Pkw angewiesen seien. Einig waren sich CGB und Senatorin auch bezüglich der Notwendigkeit, den Wohnungsbau in der Stadtgemeinde Bremen zu intensivieren und insbesondere ausreichend Sozialwohnungen zu schaffen. Kollege Rudolph zeigte sich jedoch skeptisch hinsichtlich der Erreichbarkeit der im Koalitionsvertrag vereinbarten Zielzahlen, die bereits in der letzten Legislaturperiode unterschritten wurden. Derzeit gehöre das Land Bremen zu den Bundesländern, in denen trotz Neubaus die Zahl der Sozialwohnungen sinke. Im Hinblick auf die Bedeutung bezahlbarer Mieten begrüsste Rudolph im Gespräch, dass sich endlich auch die Stadtgemeinde Bremen zur Einführung eines Mietpreisspiegels entschlossen habe, wie ihn der CGB bereits seit 2016 fordere.

Die neue Senatorin nutzte das Gespräch auch, um sich vom Kollegen Rudolph über den CGB und seine Mitgliedsgewerkschaften informieren zu lassen, wobei sie sich sehr offen für die Arbeit der christlichen Gewerkschaften zeigte.

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Wahl des neuen Bremer Senats

Am 14,Mai haben die Bürger des Landes Bremen ein neues Parlament gewählt. Als Wahlsiegerin hat sich die SPD für eine Fortsetzung der Koalition mit den Grünen und der Linkspartei entschieden. Nach mehrwöchigen Koalitionsverhandlungen wurde ein 170-seitiger Koalitionsvertrag beschlossen, in dem viele Wünsche der Koalitionsparteien eingeflossen sind, für deren finanzielle Umesetzung die Voraussetzungen aber erst noch geschaffen werden müssen. Bremen ist Haushaltsnotlageland und die Bremer CDU-Bürgerschaftsfraktion hat Ende Juni erst eine Normenkontrollklage gegen den aktuellen Nachtragshaushalt vor dem Bremischen Staatsgerichtshof angekündigt. Auch der Bremer CGB sieht das Finanzgebahren der Regierungskoalition kritisch und hat vor einer Aussetzung der Schuldenbremse gewarnt.
In persönlichen Glückwunschschreiben hat CGB-Landesvorsitzender Peter Rudolph zu den ressortspezifischen Punkten des Koalitionsvertrages Stellung genommen und den Senatorinnen und Senatoren zugleich eine konstruktive Zusammenarbeit mit den christlichen Gewerkschaften angeboten.

CGB begrüsst Zusammenlegung der Senats-Ressorts Arbeit und Soziales sowie Wirtschaft und Häfen

In einer ersten Stellungnahme zum heute veröffentlichten Ergebnis der Koalitionsverhandlungen zwischen SPD, Bündnis 90-Die Grünen und Linkspartei hat heute der Vorsitzende des CGB-Landesverbandes Bre­men, Peter Rudolph, die Zusammenlegung der Senatsressorts Arbeit und Soziales sowie Wirtschaft und Hä­fen begrüßt.

Rudolph: Endlich wird zusammengelegt, was zusammengehört. Der Bremer CGB tritt bereits seit Jahren da­für ein, dass die Bereiche Arbeit und Soziales wieder in einem Ressort vereinigt werden, wie dies u.a. auch im Bund, in Niedersachsen und in Nordrhein-Westfalen der Fall ist. Wir hätten uns gewünscht, wenn auch der Bereich Gesundheit in das neue Ressort einbezogen worden wäre, können aber angesichts der vorge­sehenen Krankenhausreform sowie der Personal- und Finanzierungsprobleme im Pflegebereich aber auch mit der Zusammenlegung von Gesundheit und Pflege leben. Für sinnvoll erachten wir auch die Zusammen­legung der Bereiche Wirtschaft und Häfen sowie die Anbindung des Sports an das Innenressort.

Abzuwarten bleibt für den CGB, ob sich die Zusammenlegung der Bereiche Klima, Umwelt und Wissenschaft in einem Ressort bewähren wird, zumal die als neue Ressortchefin vorgesehene Geschäftsführerin des Kin­derschutzbundes bislang über keine entsprechende politische Erfahrung verfügt.

Dass die Bereiche Bau, Verkehr und Stadtentwicklung wieder in einem Ressort unter neuer Leitung vereinigt werden, wird vom CGB grundsätzlich positiv bewertet, wobei der CGB erwartet, dass mit dem neuen Ress­ortzuschnitt und der neuen Ressortleitung auch ein Ende der autofeindlichen Politik In Bremen verbunden ist. Experimente wie mit der Martinistraße und dem Wall dürfen sich nicht wiederholen.

Angesichts der Bedeutung, die die Koalitionäre in Ihrem Koalitionsvertrag dem Thema Bildung beimessen ist für den CGB unverständlich, dass das Bildungsressort trotz des katastrophalen Abschneiden des kleinsten Bundeslandes in allen bildungspolitischen Rankings auch weiterhin von der bisherigen Ressortchefin verantwortet werden soll.

Zu den Inhalten des Koalitionsvertrages im einzelnen wird sich der CGB nach deren Absegnung durch die Parteitage der Koalitionäre äußern.

Streik EDEKA Berbersdorf Juni 2023

Streik Berbersdorf EDEKA

Im großen Zentrallager des Einzelhändlers Edeka in Berbersdorf bei Chemnitz wurde am Donnerstag, 8. Juni, zum geplanten 3 tägigen Streik ausgerufen . Die DHV unterstützte den Streikaufruf der verhandelnden Gewerkschaft und rief ihre Mitglieder zur Streikteilnahme auf.

Die steigenden Ausgaben für Lebensmittel, Wohnen, Energie und Fahrtkosten sowie Verzögerungstaktiken der Arbeitgeber bei den laufenden Tarifverhandlungen andererseits veranlassen die Beschäftigten zur Teilnahme an Streikaktionen. Die Mehrheit der Beschäftigten im Handel ist zunehmend von Geldsorgen und Altersarmut betroffen. Konkret gefordert wird eine Erhöhung aller Löhne um 13 Prozent sowie eine Vorschusserhöhung von 27 Cent pro Stunde für bestimmte Lohn- und Gehaltsgruppe. Das Angebot der Arbeitgeberseite war bisher mehr als ungenügend.

Es bleibt zu hoffen, dass der Tarifkonflikt im Handel mit einem guten Abschluss zu Ende geht, der den Beschäftigten in ihrer schwierigen Situation hilft.

CGB gegen weitere Anhebung des Rundfunkbeitrags

Der CGB hat die Forderung des ARD-Vorsitzenden Kai Gniffke nach einer Erhöhung des Rundfunkbeitrags zurückgewiesen. Peter Rudolph, Vorsitzender des CGB-Landesverbandes Bremen und Mitglied des CGB-Hauptausschuss: Ein Rundfunk-Zwangsbeitrag von 220 Euro im Jahr, wie ihn das Bundesverfassungsge­richt für die Beitragsperiode 2021 bis 2024 angeordnet hat, ist auch für die kommenden Jahre mehr als aus­reichend, damit die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten ihren Informations- und Bildungsauftrag erfüllen können. Wenn ARD, ZDF und Deutschlandradio selbst nicht in der Lage sind, ihre Strukturen und Pro­gramme den vorhandenen Haushaltsmitteln anzupassen, müssen die Länder tätig werden, die es in der Hand haben, den öffentlich-rechtlichen Auftrag festzulegen und damit indirekt auch den Gebührenbedarf be­stimmen.

Der CGB verweist darauf, dass nach Berechnungen des Kölner Instituts für Medienpolitik – IfM die Einnah­men von ARD, ZDF und Deutschlandradio in diesem Jahr erstmalig die 10-Milliarden-Marke überschreiten. Kein anderer öffentlich-rechtlicher Rundfunkverbund der Welt verfügt über annähernd so viel Geld.

Rudolph: Angesichts dieser Einnahmen zu lamentieren, man benötige Beitragserhöhungen zur Finanzie­rung neuer Technologien, um mit Streaming-Diensten wie Netflix und Amazon Prime konkurrieren zu kön­nen, ist nur ein weiterer Beleg für die Selbstherrlichkeit und Selbstbedienungsmentalität, die sich in den Führungs- etagen der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten breitgemacht hat. ARD und ZDF haben sich nicht an Netflix oder Amazon Prime zu messen, sondern an ihrem Programmauftrag. Und der Programmauf­trag lautet Information und Bildung. Tatsächlich entfallen jedoch nur ca. 7 Prozent der Sendungen auf diesen Bereich.

Das gesamte Finanzgebaren der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten gehört nach Auffassung des CGB auf den Prüfstand gestellt. Angefangen von den überzogenen Vergütungen für Intendantinnen und Intendan­ten und anderes Führungspersonal, über die Millionenausgaben für die Sportberichterstattung bis hin zu überteuerten einzelnen Programmformaten.

Ist es angemessen, dass ein ARD-Intendant wie Tom Buhrow (WDR) mit rund 36.000 Euro im Monat mehr verdient als der Bundeskanzler oder der Bundespräsident? Waren Ausgaben von 214 Millionen Euro für die Berichterstattung über die umstrittene Fußball-Weltmeisterschaft in Katar angemessen und im Sinne der Ge­bührenzahler? Bedarf allein die ARD angesichts der vorhandenen Sport-Spartenkanäle für die Jahre 2021 bis 2024 eines jährlichen Sportrechte-Etats von 237,5 Millionen Euro? Und ist den Fernsehzuschauern ein reanimiertes Format wie Wetten, dass …? wirklich 2,5 Millionen Euro pro Folge wert?

Dass es nicht unbe­dingt des großen Geldes bedarf, um erfolgreiche Fernsehsendungen zu produzieren, haben in der Vergan­genheit gerade kleine Sender wie Radio Bremen bewiesen.

DHV begrüsst Rettung von Karstadt Bremen in letzter Minute

Mit Ablauf Mai endete das Insolvenzverfahren des Warenhauskonzerns Galeria Karstadt Kaufhof. Das Insolvenzverfahren wurde vom Amtsgericht Essen ausgehoben, nachdem die Bestätigung des Insolvenzplans rechtskräftig wurde.

Der Insolvenzplan sieht die Schließung von 41 der zuletzt noch 129 Filialen des Konzerns vor. Bremen ist nicht mehr der dabei. In letzter Minute einigte sich das Unternehmen mit dem Eigentümer der Immobilie in bester Bremer Innenstadtlage, der Kurt-Zech-Stiftung. 240 Beschäftigte können aufatmen. Ihre bereits ausgesprochenen Kündigungen wurden zurückgenommen. Die DHV freut sich mit den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern und für die Stadt Bremen. Das bereits im Jahre 1932 eröffnete und heute unter Denkmalschutz stehende Galeria-Karstadt-Haus ist die letzte in Bremen befindliche Warenhausfiliale. Die Bremer Kaufhof-Filiale von Galeria wurde bereits 2020 geschlossen.

Die DHV ist für die Zukunft des Bremer Karstadt-Hauses optimistisch. Das Haus schreibt „schwarze Zahlen“. Die mit der Kurt-Zech-Stiftung vereinbarte Flächenreduzierung dürfte daran nichts ändern. Sie stand bereits vor dem Insolvenzverfahren zur Diskussion und im Zusammenhang mit Plänen zur Aufwertung der Innenstadt. Entfallen wird eine Fläche außerhalb des denkmalgeschützten Gebäudes, die früher das Defaka-Warenhaus beherbergte und bei Aufgabe des Unternehmens von Karstadt übernommen wurde.

 

Streik Metro Mülheim

Warnstreik im Handel NRW am 17.05.2023: DHV-Mitglieder Metro Mülheim sind dabei!

Die große Einheitsgewerkschaft hatte am 17.05.2023 zum 24-stündigen Warnstreik im Bereich Handel in NRW aufgerufen.

Bereits am Dienstag um 0 UHR hatten die Beschäftigten bei Rewe für 48 Std. die Arbeit niedergelegt.

Die DHV-Mitglieder bei der Metro Mülheim an der Ruhr hatten sich per gewerkschaftlichen und basis-demokratischen Beschluss entschieden, sich dem Warnstreikaufruf anzuschließen und so ihre Solidarität mit den Arbeitnehmern zu bekunden.

Es war also nicht verwunderlich, dass mehr DHV-Mitglieder am Streikposten standen und dem Aufruf zum Warnstreik gefolgt waren als bei der großen Konkurrenz. Symbolträchtig war diese Streikaktion, weil der Metromarkt in Mülheim der erste Metromarkt war, welcher unter dem blau-gelben Logo „Metro“ eröffnet worden war. Zudem stellte man bei diesem Warnstreik den ersten richtigen Streikposten seit Öffnung des Metro Marktes in Mülheim auf.

Unterstützt wurden die streikenden DHV-Kolleginnen und DHV-Kollegen von dem DHV-Geschäftsführer aus NRW. 

Neben den klassischen Lohnforderungen und der momentanen hohen Inflation waren aber auch die Themen Personalnotstand und Übernahme der Auszubildenden die Themen, welche die DHV-Mitglieder beschäftigten und ansprachen.

Man darf gespannt die Verhandlungen abwarten und sehen, welche Resultate den vollmundigen Versprechungen der großen Einheitsgewerkschaft folgen. Wir hoffen, zum Wohle der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer und unserer Kolleginnen und Kollegen im Bereich Handel, dass Ihre Erwartungen hier nicht enttäuscht werden und das den Versprechen auch Taten folgen.

In diesem Sinne „Glück auf DHV!“