Handelstarifrunde: Beschäftigte zahlen für einen schwachen Kompromiss

Die Tarifrunde 2026 im deutschen Handel offenbart eine beträchtliche Lücke zwischen Anspruch und Ergebnis. ver.di war mit Forderungen von sieben Prozent beziehungsweise Festbeträgen bis zu 300 Euro, 150 Euro für Auszubildende und zwölf Monaten Laufzeit angetreten. Die bisherigen Abschlüsse bleiben davon weit entfernt.

Im Groß- und Außenhandel setzen zahlreiche Tarifgebiete den Pilotabschluss aus Bayern um: 2,9 Prozent ab August 2026, weitere 2,1 Prozent ab Mai 2027 und drei Nullmonate bei 24 Monaten Laufzeit. Rechnerisch steigen die Tabellenentgelte damit um rund 5,06 Prozent. Auf ein Jahr umgerechnet sind das lediglich etwa 2,5 Prozent. Auch der NRW-Einzelhandel folgt mit drei und zwei Prozent bei sogar 25 Monaten Laufzeit diesem Muster.

ver.di muss sich fragen lassen, weshalb aus sieben Prozent für ein Jahr ein Abschluss von ungefähr fünf Prozent für zwei Jahre wurde. Besonders enttäuschend ist die Absenkung der Azubi-Forderung von 150 Euro auf 40 und später 30 Euro im Großhandel. Die erreichten Mindestentgelte helfen zwar den unteren Gruppen. Sie dürfen aber nicht dazu dienen, den erheblichen Abstand zur ursprünglichen Forderung sprachlich zu überdecken.

Der HDE und die regionalen Arbeitgeberverbände tragen jedoch die größere Verantwortung. Nullmonate verschieben dringend benötigte Einkommen, während lange Laufzeiten den Beschäftigten die Möglichkeit nehmen, zeitnah auf neue Preissteigerungen zu reagieren. Warnungen vor Arbeitsplatzverlusten ersetzen zudem keinen belastbaren Nachweis, dass höhere Tariflöhne wirtschaftlich unmöglich wären. Im hessischen Einzelhandel scheiterte eine Einigung zuletzt gerade am Schutz der unteren Entgeltgruppen.

Soziale Partnerschaft verlangt von beiden Seiten Ehrlichkeit. ver.di sollte schwache Kompromisse nicht größer darstellen, als sie sind. Der HDE muss anerkennen, dass Planungssicherheit nicht einseitig durch Lohnzurückhaltung und lange Friedenspflicht erkauft werden darf. Gute Arbeit im Handel braucht existenzsichernde Einkommen, stärkere Tarifbindung und Abschlüsse, die wenigstens die Kaufkraft zuverlässig schützen.


V.i.S.d.P.: Harm Marten Wellmann

KAUM NETTO-ENTLASTUNG DURCH EINKOMMENSSTEUERREFORM CGB FORDERT VOLLSTÄNDIGEN ABBAU DER KALTEN PROGRSSION

Das Bundeskabinett hat sich in seiner heutigen Sitzung auf eine halbherzige Steuerreform mit einem Entlastungsvolumen von rund 10 Mrd. Euro verständigt. In der Diskussion war zuvor von Entlastungen von 20 bis 30 Mrd. Euro die Rede. Der CGB erachtet die vorgesehene Reform, die noch von Bundestag und Bundesrat beschlossen werden muss, als mutlos und unzureichend. Er kritisiert insbesondere, dass mit dem Einkommenssteuerreformgesetz kein vollständiger Abbau der kalten Progression verbunden ist. Wenn es nicht noch zu Nachbesserungen im Gesetzgebungsverfahren kommt, wäre das Kabinett Merz die erste Bundesregierung seit 2015, die keinen vollständigen Abbau der kalten Progression veranlasst hätte. Notwendig wäre nach Auffassung des CGB statt zeitverzögerter steuerlicher Entlastungen für die inflationsbedingten heimlichen Steuererhöhungen ein automatisches Ausgleichsverfahren, wie es auch der Staatssekretär beim BMWE seinem Kollegen vom BMF vorgeschlagen hatte.

Die Steuerreform soll zum 1.1.2027 in Kraft treten und in zwei Schritten erfolgen und insbesondere kleinen und mittleren Einkommensbeziehern zugutekommen. Das Bundesfinanzministerium hat dazu Zahlen veröffentlicht, nach denen zum Beispiel eine berufstätige Familie mit zwei Kindern und einem zu versteuernden Gesamteinkommen von 60.000 Euro für 2028 gegenüber heute mit einer steuerlichen Entlastung von gut 600 Euro rechnen könnte. Die tatsächliche Netto-Entlastung wäre allerdings deutlich geringer. Darauf hat heute das DIW in seiner Konjunktur-Pressekonferenz hingewiesen, da insbesondere die Beitragssteigerungen in der gesetzlichen Sozialversicherung nebst weiteren Belastungen gegengerechnet werden müssten. Eine deutliche Steigerung des privaten Konsums, wie sie zur Ankurbelung der Konjunktur erforderlich sei, werde daher von der Steuerreform nicht ausgehen.

Dass sich die Koalitionäre nur auf ein steuerliches Entlastungsvolumen von 10 Mrd. Euro verständigen konnten, wird haushaltspolitisch mit der Notwendigkeit einer adäquaten Gegenfinanzie­rung begründet. Das DIW hätte hier durchaus noch Spielräume gesehen, zum Beispiel bei der Durchforstung von Subventionen und steuerlichen Privilegien. Der Präsident des DIW, Marcel Fratzscher, verwies in der Pressekonferenz weiter darauf, dass das Volumen an Erbschaften und Schenkungen in Deutschland jährlich bei rund 500 Mrd. Euro liegt. Das darauf entfallende Steueraufkommen jedoch nur bei 21,4 Mrd Euro lag. Obwohl es sich bereits um einen Höchstbetrag handelte, entsprach dieser lediglich einer Steuerbelastung von etwas mehr als 4 Prozent. Das hier noch Luft nach oben besteht, ist offensichtlich. Doch für den Gesetzgeber ist die Erbschaftssteuer ein heißes Eisen, von dem er lieber die Finger lässt. Gespannt wartet deshalb nicht nur der CGB auf zwei Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts, die am 12. und 13 Oktober zur Verhandlung anstehen und in denen es um die Steuervorteile für Erben von Betriebsvermögen sowie die Möglichkeit der Schaffung landesrechtlicher Regelungen bei der Erbschaftssteuer geht. Sollte das Gericht geltende Regelungen kippen, wäre der Gesetzgeber zum Handeln gezwungen.

Ansprechpartner für die Medien und v.i.S.d.P.:

Peter Rudolph, Vorsitzender des CGB-Landesverbandes Bremen.

Mobil +49 178 7195570

Christlicher Gewerkschaftsbund Deutschlands (CGB)

Regionalsekretariat Nordwest, Mittelwendung 24, 28844 Weyhe.

Der am 27. Juni 1959 in Mainz gegründete Christliche Gewerkschaftsbund Deutschlands ist die gewerkschaftliche Spitzenorganisation der christlichen Gewerkschaften in der Bundesrepublik Deutschland. Er vertritt über 270.000 Mitglieder und hat seinen Sitz in Berlin. Bundesvorsitzender ist der Schweriner Henning Röders

 

 

CGB FORDERT GESETZLICHE AKZEPTANZPFLICHT FÜR BARGELDZAHLUNGEN

Der Euro ist in 21 Ländern der EU die offizielle Währung und auf Euro lautende Banknoten und Münzen sind das einzige unbeschränkte gesetzliche Zahlungsmittel, für das eine Annahmepflicht be­steht. Entsprechend sind Barzahlungen zumindest im Einzelhandel und in der Gastronomie weit­gehend noch die Regel. Digitale Bezahlsysteme wie Girocard, Kreditkarten, PayPal und E-Wallets wie Apple Pay oder Google Wallet gewinnen jedoch zunehmend an Bedeutung. Dies hat zur Folge, dass Bargeldzahlungen längst nicht mehr überall akzeptiert werden. Zwar besteht eine gesetz­liche Annahmepflicht für Bargeld, die aber privatrechtlich im Rahmen der Vertragsfreiheit einge­schränkt werden kann. Dazu bedarf es keiner besonderen Vereinbarung. Der Kunde muss ledig­lich vor Kauf oder Bestellung (Vertragsabschluss) informiert werden, dass der Verkäufer bzw. Dienstleister keine Barzahlung akzeptiert. Hierzu reicht ein entsprechender Hinweis im Eingangs­bereich der Geschäftsräume. Entsprechende Hinweise werden aber häufig übersehen, so dass insbesondere in Gastrono­miebetrieben Gäste vielfach erst beim Bezahlwunsch feststellen müssen, dass ihr Bargeld nicht willkommen ist.

Die Ausschlussmöglichkeit von Barzahlungen ist für die christlichen Gewerkschaften allerdings keine Frage der Ausgestaltung der Informationspflicht. Der CGB hat grundsätzliche Bedenken, dass im Rahmen der Vertragsfreiheit auch bei Kleinstbeträgen die Barzahlungsmöglichkeit ausge­schlossen werden kann. Er fordert daher eine gesetzliche Akzeptanzpflicht für Bargeldzahlungen im Rahmen einer festzulegenden Bargeldquote. Eine privatrechtliche Ausschlussmöglichkeit von Barzahlung hält der CGB für verfassungsrechtlich unzulässig und auch für unvereinbar mit EU-Recht.

Der CGB hält es für ein Unding, dass z.B. in Kultureinrichtungen wie dem Bremer Metropol-Thea­ter oder in der betriebenen ÖVB-Arena selbst die verpflichtende Abgabe der Garderobe nur noch per Kartenzahlung möglich ist.

Während in Städten die Menschen zumindest im Bereich des Handels und der Gastronomie in der Regel auf alternative Betriebe ausweichen können, wenn der gewählte Händler oder Gastronom kein Bargeld akzeptiert, sind in vielen ländlichen Gebieten diese Möglichkeiten nicht gegeben. Wenn in der letzten verbliebenen Dorfkneipe nur noch mit Karte bezahlt werden kann, muss der Dorfbewohner dies akzeptieren oder zuhause bleiben. Dies bedeutet eine Einschränkung wirt­schaftlicher und gesellschaftlicher Teilhabe. Insbesondere Kinder und Jugendliche, die in der Re­gel über kein Konto und keine Girocard oder Kreditkarte verfügen, Menschen in prekären Lebens­lagen sowie Ältere ohne Internet oder Smartphone sind auf die Möglichkeit zur Barzahlung ange­wiesen.

Nicht nur für das soziale Miteinander ist nach Auffassung des CGB Bargeld als Zahlungsmittel auch weiterhin unver­zichtbar. Bargeld bietet Kostentransparenz, erfordert keine technischen Vo­raussetzungen oder Vertragsbindungen und hinterlässt bei Zahlung keine nachvollziehbaren per­sonenbezogenen Da­ten.

Insolvenzdruck trifft vor allem den Handel

Die Insolvenzwelle in Deutschland trifft derzeit vor allem den stationären Einzelhandel. Zwischen Mitte Mai und Mitte August 2026 gerieten mehrere bekannte Filialisten in existenzielle Schwierigkeiten.

Besonders groß ist die Unsicherheit bei Hellweg und den BayWa Bau- und Gartenmärkten. Mehr als 4.000 Beschäftigte und über 100 Standorte sind von den Eigenverwaltungsverfahren betroffen. Der Geschäftsbetrieb läuft weiter, doch belastbare Zusagen zum dauerhaften Erhalt aller Märkte fehlen. Beim Haushaltswarendiscounter Kodi stehen etwa 50 von 150 Filialen vor der Schließung. Das Unternehmen beschäftigt rund 1.200 Menschen. Die Entgelte sind bis September über Insolvenzgeld abgesichert. Bereits im Mai war die Schwestergesellschaft Mäc Geiz mit 1.175 Beschäftigten in die Eigenverwaltung gegangen. Bei Depot verlieren nach der zweiten Insolvenz innerhalb von zwei Jahren rund 330 Beschäftigte ihre Arbeit; 66 Geschäfte werden geschlossen. Es gibt zugleich Beispiele für eine geordnete Fortführung. Bei ROFU Kinderland übernimmt ein Investor 77 Filialen mit 1.035 Beschäftigten. Dennoch entfallen rund 330 Stellen. Die Parfümeriekette Pieper konnte ihre Insolvenz ebenfalls beenden und 115 Geschäfte sowie den überwiegenden Teil ihrer Arbeitsplätze erhalten.

Das Muster bleibt ernüchternd: Sanierungen gelingen häufig nur durch Filialabbau und Personalreduzierungen. Insolvenzgeld verschafft Zeit, bietet aber keine dauerhafte Sicherheit. Notwendig sind frühzeitige Beteiligung der Betriebsräte, faire Sozialpläne und verbindliche Standortzusagen. Beschäftigte dürfen nicht zur wiederkehrenden Sanierungsreserve werden.

Gerade in wirtschaftlich ruhigen Zeiten entscheidet sich, wie gut Beschäftigte in einer späteren Krise geschützt sind. Mitbestimmung, gewerkschaftliche Sicherheit und eine fachkundige Begleitung entstehen nicht erst mit dem Insolvenzantrag, sondern durch frühzeitige Organisation und gemeinsames Handeln. Eine Mitgliedschaft in der DHV – Die Berufsgewerkschaft kann deshalb mehr sein als Hilfe im Konfliktfall: Sie ist ein Beitrag dazu, Arbeitnehmerinteressen dauerhaft hörbar und durchsetzungsfähig zu machen.

IHR DHV NRW TEAM

Information des Landesverbandsvorsitzenden, 26.07.26

Liebe Kollegen und Kolleginnen,

am 26.07.26 tagte der Landesvorstand Bayern in ordentlicher Sitzung in der Deutschen Eiche in München-Lochhausen. 

Der erste Teil der Sitzung war geprägt von einen intensiven Gedankenaustausch zur aktuellen Situation der DHV und der Positionierung unseres Landesverbandes als Reformkraft innerhalb der DHV. 

Im zweiten Teil unserer Sitzung stand unsere Positionierung im Aufsichtsrat der DHV, die Michael Staab und Ingrid Prager in die AR Sitzung am 25.09.26 einbringen werden. 

Für den Bundesgewerkschaftstag haben wir dann einen umfassenden Transformationsantrag beschlossen, der die DHV in die CGD [ christliche Gewerkschaft Dienstleistungen] umwandeln soll. 

In den nächsten Wochen werden wir innerhalb der DHV für diesen Antrag werben. 

Abgerundet wurde der zweite Block mit meinen Vorschlag Ingrid Prager für den Bundesvorstand vorzuschlagen, leider hat Ingrid aus nachvollziehbaren Gründen abgelehnt. 

Der Dritte Block war geprägt vom CGB Bayern, hier werden wir uns in Zukunft intensiver einbringen. 

Vertreten sind wir im CGB Landesvorstand durch Ingrid Prager als stellv.Landesvorsitzende und durch Sarah Vogl und mich im Landesausschuss des CGB Bayern.

Im vierten und letzten Block haben wir uns dann mit Mitgliederangelegenheiten und unseren DHV Anwalt in Nürnberg beschäftigt.

Ich wünsche jetzt allen im Namen des ganzen Landesvorstandes eine schöne und erholsame Uraubszeit. 

Johann Lindmeier 

DHH Landesvorsitzender Bayern 

EINZELHANDELSVERBAND STELLT SONNTAGSSCHUTZ DES GRUNDGESETZES IN FRAGE

Der Hauptgeschäftsführer des Handelsverband Deutschland (HDE), der Spitzenorganisation des deutschen Einzelhandels, Stefan Genth, hat sich gegenüber der BILD-Zeitung für allgemeine Sonntagsöffnungen des Einzelhandels ausgesprochen. Er hat damit den grundgesetzlich geschützten Sonntagsschutz in Frage gestellt und dies damit begründet, dass Einkaufen auch ein Freizeiterlebnis sei.

Der Christliche Gewerkschaftsbund und seine für den Handel zuständige Berufsgewerkschaft DHV weisen die HDE-Forderung als Missachtung des Grundgesetzes und der Bedeutung des Sonntags als Tag der Arbeitsruhe und der seelischen Erhebung zurück.

Peter Rudolph, Vorsitzender des CGB-Landesverbandes Bremen und stellvertretender Bundes-Vorsitzender der CDA/CGB-Arbeitsgemeinschaft: „Ich weiß nicht, für wen Herr Genth spricht. Die Mehrzahl der Einzelhandelsgeschäftsstelle nutzt bereits die bestehenden gesetzlichen Möglichkeiten zu Ladenöffnungen nicht aus. Der HDE sollte sich lieber mal Gedanken machen, wie die Insolvenzwelle im Einzelhandel und die damit verbundene Verödung der Innenstädte gestoppt werden kann. Wenn sich Filialisten wie DEPOT gezwungen sehen, 66 Filialen zu schließen und auch GALERIA als letzter großer Warenhauskonzern erneut in der Krise steckt, ist dies sicherlich nicht fehlender Möglichkeiten zu Sonntagsöffnungen geschuldet.“

Ladenöffnungen am Sonntag sind nach Auffassung von DHV und CGB auch kein Mittel zur Eindämmung des boomenden Online-Shopping. Wer seine Einkäufe lieber bequem am PC erledigt, wird auch am Sonntag nicht das „Einkaufserlebnis“ in der City suchen.

In der Abwägung zwischen den Forderungen des HDE nach Sonntagsöffnungen des Einzelhandel und dem Anspruch der Einzelhandelsbeschäftigten auf Sonntagsruhe haben für die christlichen Gewerkschaften die Belange der Einzelhandelsbeschäftigten eindeutig Vorrang vor Wirtschafts- oder Verbraucherinteresseninteressen. DHV und CGB erinnern daran, dass das Bundesverwaltungsgericht bereits 2014 in einer Entscheidung über Ausnahmen vom Verbot der Sonntagsarbeit deutlich gemacht hat, dass es keinen erheblichen Schaden i.S. des Gesetzes darstellt, „wenn der Schutz der Sonn- und Feiertagsruhe nicht hinter dem Wunsch zurücktreten muss, spontan auftretende Bedürfnisse auch sofort erfüllt zu bekommen.“

Ansprechpartner für die Medien und v.i.S.d.P.:

Peter Rudolph, Vorsitzender des CGB-Landesverbandes Bremen.

CGB-Bremen: Erhöhung der Produktivität und Stärkung der Wirtschaftskraft zeitlich dringender als übereilte Sozialversicherungsreformen

Der Bremer CGB begrüßt die Verschiebung der Abstimmung über den Gesetzentwurf zur Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Stabilisierungsgesetz). Er hält auch die jetzt für den 10. Juli vorgesehene Abstimmung für verfrüht und plädiert dafür, im Herbst ein Gesamtpaket aus Krankenversicherungs-, Pflege- und Rentenreform zu beschließen.  

Fast drei Viertel der Deutschen glauben laut aktuellem ZDF-Politbarometer ohnehin nicht, dass die Bundesregierung ihre angekündigten Reformpakete bis zum Sommer vorlegt. Bundesregierung und Parlament sollten daher auf politische Schnellschüsse verzichten und sich Zeit nehmen für Reformen, die diesen Namen auch verdienen und auf breite gesellschaftliche Akzeptanz stoßen.

Der CGB verweist darauf, dass die Zweige der gesetzlichen Sozialversicherung nicht isoliert betrachtet werden können. Sparmaßnahmen in einem Zweig können durchaus zu Mehrkosten in einem anderen Zweig führen. So würde die geplante Absenkung der Rentenversicherungsbeiträge für pflegende Angehörige zwar die Pflegeversicherung finanziell entlasten, zugleich aber zu Beitragsverlusten bei der ebenfalls defizitären Arbeitslosenversicherung führen, um nur ein Beispiel zu nennen.

Drängender als die Reformen der gesetzlichen Sozialversicherung sind nach Auffassung des Bremer CGB alle Maßnahmen zur Stabilisierung der Wirtschaft. Alle Sozialleistungen müssen erwirtschaftet werden. Damit die deutsche Wirtschaft wieder floriert, bedarf es insbesondere eine Erhöhung der Produktivität, wie sie auch von vielen Ökonomen angemahnt wird. In Deutschland stagniert die Produktivität und befindet sich im internationalen Vergleich nur im Mittelfeld. Gerade als rohstoffarmes Land bedarf Deutschland jedoch hoher Produktivität, um international wettbewerbsfähig zu bleiben. Längere Arbeitszeiten, wie sie von der Bundesvereinigung Deutscher Arbeitgeberverbände (BDA) immer wieder gefordert werden, sorgen erwiesenermaßen nicht für höhere Produktivität. Prof. Axel Börsch-Supan hat am 9. Juni auf dem Bremer Unternehmerforum zur Erhöhung der Produktivität mehr Investitions- und weniger Konsumausgaben gefordert sowie eine bessere Ausschöpfung des vorhandenen Arbeitskräftepotentials. Als ein Fundamentalproblem der mangelnden Produktivität wurden vom ihm die Defizite im Bildungsbereich aufgeführt, wie sie u.a. die Ergebnisse der PISA-Studien immer wieder belegen.

Auf die Bedeutung der Produktivität für die sozialen Sicherungssysteme hat im vergangenen Jahr bereits die OECD in ihrem Beschäftigungsausblick für Deutschland verwiesen. Dort heißt es, dass durch eine Steigerung des Produktivitätswachstums und die Mobilisierung ungenutzten Arbeitskräftepotenzials – z.B. durch eine Verringerung der Geschlechterdifferenzen in der Beschäftigung und vor allem durch die Aktivierung älterer Arbeitskräfte sowie durch eine Erhöhung der regulären Migration – die Bremswirkung, die der demografische Wandel auf das Wachstum ausübt, teilweise – oder sogar vollständig – kompensiert werden könnte.

Maßnahmen zur Stärkung der Produktivität und Förderung des Wirtschaftswachstums haben daher für den CGB Priorität vor Sozialstaatsreformen.

V.i.S.d.P. Peter Rudolph

Gespräch DHV-Landesvorsitzender Johann Lindmeier mit MdL Stefan Meyer

Am 21.05.2026 traf ich unser DHV-Mitglied Herrn MdL Stefan Meyer im Bayerischen Landtag zu einem Gespräch. Herr Meyer ist seit Oktober 2023 Mitglied der CSU-Fraktion des Landtages. Er ist Mitglied in den Ausschüssen  für Gesundheit, Pflege und Prävention sowie für Wissenschaft und Kunst.

Nach einer kleinen Führung durch den bayerischen Landtag hatten wir einen sehr guten und interessanten Austausch zu sozial- und gesundheitspolitischen Themen. Wir haben vereinbart, weiter in Kontakt und im Dialog zu bleiben.

Herzlich Danke sagen möchte ich auch im Namen des gesamten DHV-Landesverbandes Bayern unserem Mitglied Herrn MdL Stefan Meyer für die Einladung in den bayerischen Landtag. 

Mit herzlichen Grüßen 

Johann Lindmeier 

DHV Landesvorsitzender Bayern 

Walk of Care – Friedliche Protestaktion zum Tag der Pflege in Erfurt

Am 12.05.2026 fand in Erfurt anlässlich des Internationalen Tages der Pflegenden die friedliche Protestaktion „Walk of Care“ unter solidarischer Beteiligung des DHV-Landesverbands Mitteldeutschland statt. Veranstalter der Aktion war die Valde Vita Franke & Müller Pflegedienst GbR aus Erfurt Zahlreiche Pflegekräfte, Unterstützerinnen und Unterstützer sowie engagierte Pflegeeinrichtungen setzten gemeinsam ein starkes und sichtbares Zeichen für die Zukunft der Pflege.

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Pflege braucht verlässliche Refinanzierung!

Heute ist der Tag der Pflege.

Die Beschäftigten in der Pflege leisten täglich verantwortungsvolle Arbeit unter hohen Anforderungen. Gleichzeitig stehen viele Einrichtungen vor erheblichen wirtschaftlichen Belastungen. Tarifsteigerungen, steigende Sachkosten und wachsende Anforderungen müssen bei der Finanzierung ausreichend berücksichtigt werden, damit gute Pflege langfristig gesichert bleibt.

Deshalb ist es wichtig: Pflege braucht verlässliche Refinanzierung!

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