Vorbereitungslehrgang GH-AH

Am 6.1.25 startete der VL-Vorbereitungslehrgang für die Sparte Groß- und Außenhandel in der ev. St.-Georgs-Gemeinde in Bremen-Huchting. An dem Kurs nehmen 9 Auszubildende teil. Der Kurs läuft über 7 Abende à 3 Stunden, von 16:30 bis 19:30 Uhr. Unser Handelsfachlehrer Helmut Saitzek, auch auf einem der Bilder zu erkennen, vermittelt den Azubis die prüfungsrelevanten Fakten.

DHV-LANDESVERBAND MITTELDEUTSCHLAND KRITISIERT DIE UMSETZUNG DER TARIFÜBERLEITUNGEN IN DEN DRK-REFORMTARIFVERTRAG AB 01.01.2025. DIESE BERGEN ERHEBLICHE RISIKEN UND WERDEN SOWOHL INDIVIDUELLE ALS AUCH STRUKTURELLE NACHTEILE NACH SICH ZIEHEN.

Die abgeschlossenen Überleitungstarifverträge, von der DHV zu Verdi für das DRK Thüringen, bringen einige problematische Aspekte mit sich, die einer kritischen Betrachtung bedürfen.

  1. Einschnitte bei Besitzstandswahrung und Zulagenregelung
  2. Geringe Entgeltsteigerungen und Anpassungsgeschwindigkeit
  3. Ausdehnung der tariflichen Arbeitszeitregelung auf 44 Wochenstunden weiterhin möglich
  4. Widersprüchliche Tarifentwicklung und mangelnde Anpassung an Branchenspezifika
  5. Luft nach oben bei Zukunftsfähigkeit und Attraktivität der Arbeitsbedingungen
  6. Kürzungen bei Sonderzahlungen: Ein unhaltbarer Zustand für DRK-Mitarbeiter/innen

Fazit des DHV-Geschäftsführers Sebastian Gräfe: Die Überleitungstarifverträge bis hin zum DRK-Reformtarifvertrag wurden zwar mit einem gewissen Enthusiasmus aufgenommen, doch die Realität sieht für viele Mitarbeiter im DRK Thüringen ganz anders aus. Die vermeintlichen Chancen, die diese Verträge bieten, erweisen sich oft als trügerisch. Zwar gibt es einige positive Aspekte, wie die Zulagen zur Besitzstandswahrung, doch diese sind kaum mehr als ein Tropfen auf den heißen Stein. Die Entgeltsteigerungen sind sehr langsam, und die Unklarheiten bezüglich der Arbeitszeitregelungen sind nicht nur frustrierend, sondern auch inakzeptabel.

Der Reformtarifvertrag kann in keiner Weise mit den maßgeschneiderten Lösungen des ehemaligen DHV-TV mithalten, was zu einer wachsenden Unzufriedenheit unter den Beschäftigten führt. Es ist schwer nachzuvollziehen, wie ein so bedeutender Arbeitgeber wie das DRK Thüringen es sich leisten kann, seine Mitarbeiter mit einem derart unzureichenden Tarifvertrag abzuspeisen. Um im harten Wettbewerb um Fachkräfte bestehen zu können, muss der Tarifvertrag an vielen Stellen dringend überarbeitet werden.

Die Kürzung der Sonderzahlungen um ein Zwölftel ist ein weiterer Schlag ins Gesicht der Mitarbeiter, die ohnehin schon unter den steigenden Lebenshaltungskosten leiden. Die versprochenen Inflationsausgleiche sind mehr als fragwürdig und werfen die Frage auf, ob das DRK wirklich an einer fairen Entlohnung interessiert ist. Auch die 24-Stunden-Dienste werden nicht nur als Belastung wahrgenommen, sondern auch die Wertschätzung der Mitarbeiter bleibt auf der Strecke.

Es ist höchste Zeit, dass das DRK Thüringen die Bedürfnisse seiner Mitarbeiter ernst nimmt und die notwendigen Schritte unternimmt, um einen fairen und zukunftsfähigen Tarifvertrag zu schaffen. Andernfalls wird es nicht nur an Fachkräften mangeln, sondern auch an der Loyalität und Motivation derjenigen, die bereits für das DRK arbeiten.

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Adventsgrüße des Landesverbandsvorsitzenden Bayern

Advent heißt Ankunft, traditionell ist es im Christentum die Vorbereitungszeit auf die Christusgeburt zu Weihnachten.

Bald bin ich 2 Jahre Landesvorsitzender der DHV in Bayern.

Übernommen habe ich den Landesverband in einer herausfordernden Situation, die auch bedingt ist durch die Auswirkungen der BAG-Entscheidung zur Tariffähigkeit der DHV.

In den letzten 2 Jahren haben wir die Organisationsstruktur des Landesvorstandes verändert/verbessert:

  • Durch die Stammtische und die 130 Jahrfeier wurde das Gemeinschaftsleben wiederbelebt.
  • Mit dem Kooperationspartner Impact haben wir ein weiteres attraktives Angebot für unsere Mitglieder in Bayern geschaffen.
  • Wir sind dabei, das Bildungswerk in Bayern auf neue Beine zu stellen. Hier starten wir 2025 hoffentlich in eine neue erfolgreiche Zukunft.
  • In der Mitgliedergewinnung kommen wir langsam wieder vorwärts, die Richtung stimmt.
  • In der Zusammenarbeit mit dem CGB Bayern haben wir meine Stellvertreterin dort als Schnittstelle zum DHV eingesetzt, was die Zusammenarbeit deutlich verbessert hat.

Die Zukunft der DHV Bayern nimmt Gestalt an: Wohin geht die Reise in 2025 weiter?

  • Wir werden unsere neuen Formate im Bildungswerk aufsetzen.
  • Unser Versicherungsdienst wird mit dem Commis-Angebot der DHV vernetzt.
  • Wir werden mehrere Mitglieder aus Bayern in die reorganisierte Bundesfachgruppe Versicherungen entsenden und die Entwicklung im Versicherungsbereich, dessen Arbeitgeberverband in München sitzt, intensiv begleiten.
  • Im Halbjahr werden wir den Landesverbandstag 2026 vorbereiten. Auf diesem werden wir die personellen und sachlichen Impulse besprechen, die wir 2026 auf dem Bundesgewerkschaftstag einbringen wollen.

Persönlich möchte ich mich herzlich bedanken:

  • Bei Henning Röders, mit dem mich eine lange Freundschaft verbindet, für Deine Loyalität und Deinen unermüdlichen Einsatz für unsere DHV.
  • Bei Sarah Vogl, meiner Stellvertreterin, deren wertvolles Feedback ich mir vor jeder Entscheidung im Landesverband einhole und die die perfekte Schnittstelle zum CGB Du wirst auch der Bundesfachgruppe Versicherungen gute Impulse für Ihre Zukunft geben. Und ich bin sehr dankbar für unser freundschaftliches und vertrauensvolles Verhältnis.
  • Bei Michael Staab und Michael Voß die hinter den Kulissen im Landesvorstand eine sehr gute Arbeit leisten und auf deren Loyalität ich mich in den letzten 2 Jahren immer verlassen konnte.
  • Bei Dennis Sifer und Thomas Kadner, die mich zu unterschiedlichen Themen qualifiziert beraten haben und die ich in Zukunft sowohl im Landesvorstand, wie auch in der Bundesfachgruppe Versicherungen sehe.
  • Bei Lisa Maria Peter von Impact, die fleißig und innovativ unseren Versicherungsdienst mit entwickelt.

Allen Mitgliedern in Bayern wünsche ich jetzt eine besinnliche Adventszeit, gesegnete Weihnachten und einen guten Rutsch nach 2025.

Mit kollegialen Grüßen

Johann Lindmeier
DHV Landesvorsitzender Bayern

CGB: ANHEBUNG DES PFLEGEVERSICHERUNGS-BEITRAGSSATZES WÄRE VERMEIDBAR

Das Bundeskabinett hat den am 09.11.24 vom Bundesgesundheitsminister verschickten Entwurf der Pflegesatz-Beitrags-Anpassungsverordnung 2025 beschlossen. Die Verordnung sieht eine Er­höhung des Pflege-Beitragssatzes um 0,2 Prozentpunkte auf 3,6 Prozent ab 1. Januar vor. Sie soll der defizitären Pflegeversicherung zu 3,7 Milliarden Euro Mehreinnahmen verhelfen.

Nach Auffassung des CGB wäre aktuell keine erneute Beitragsanpassung notwendig, wenn der Bund die Pflegeversicherung nicht mit den Kosten versicherungsfremder Leistungen belasten würde.

CGB-Sprecher Peter Rudolph: Die gesetzliche Pflegeversicherung rechnet für dieses Jahr mit ei­nem Defizit von 1,5 Milliarden Euro und für 2025 von 3,4 Milliarden Euro. Würden der Versiche­rung die 4 Milliarden Euro, die sie pro Jahr für Rentenversicherungsbeiträge für pflegende Angehö­rige aufwenden muss sowie die 5,3 Milliarden Euro, die der Bund für Aufwendungen im Zu­sam­menhang mit der Corona-Pandemie, wie z.B. Corona-Tests, zugesagt hatte, erstattet, bedürfte es zumindest im kommenden Jahr keiner Anhebung des Beitragssatzes. Ähnliches gilt auch für die gesetzlichen Krankenkassen, denen der Bund nur rund ein Drittel ihrer Aufwendungen für Kran­kenkassenbeiträge für Bürgergeldbe­zieher erstattet. Nach einem Gutachten des Spitzenverbandes der Gesetzlichen Krankenversicherung GKV betrug das Defizit zwi­schen den Einnahmen und GKV-Ausgaben für Bürgergeldbezieher im Jahr 2022 9,2 Milliarden Euro. Ohne dieses Defizit be­dürfte es im kommenden Jahr nicht der angekündigten Erhöhung des Krankenkassen-Zusatzbei­trags um 08 Prozentpunkte.

Der CGB verweist darauf, dass die Pflegesatzbeitragsverordnung noch der Zustimmung von Bun­destag und Bundesrat bedarf. Nach dem die Regierungskoalition im Bundestag keine Mehrheit mehr hat, bleibt abzuwarten, ob die Verordnung zu den politischen Vorhaben gehört, die nach Eini­gung über einen Neuwahltermin mit Zustimmung der Opposition noch vor Auflösung des Bundes­tages beschlossen werden sollen.

V.i.S.d.P.: Peter Rudolph

CGB Bremen: Senat soll umstrittene Krankenhausreform im Bundesrat stoppen

Am Freitag wird sich der Bundesrat in seiner turnusmäßigen Sitzung u.a. mit dem Krankenhaus­versorgungsverbesserungsgesetz (KHVVG) befassen. Der CGB fordert den Bremer Senat auf, das umstrittene Gesetz im Bundesrat nicht abzusegnen, sondern den Vermittlungsausschuss anzuru­fen, wie dies bereits verschiedene weiterer Länder angekündigt haben. Wir brauchen keine Kran­kenhausreform um jeden Preis, sondern eine Reform, die diesen Namen auch verdient.

Das aktuelle das Vetebo-Memo zur Folgenabschätzung des KHVVG bestätigt die Kritiker des Ge­setzes, zu denen auch der CGB und die Ärztegewerkschaft Marburger Bund zählen und macht deutlich, wie der Bund über die Festlegung bundeseinheitlicher Mindestfallzahlen in die Zuständig­keit der Länder für die Krankenhausplanung eingreift. Erreicht ein Krankenhaus die für eine Leis­tungsgruppe festgelegte Mindestfallzahlen nicht, verliert es im Folgejahr die komplette Vorhaltefi­nanzierung für diese Leistungsgruppe. Die Vorhaltefinanzierung wiederum soll jedoch gerade den Kliniken mehr finanzielle Planungssicherheit verschaffen. Während sie bislang für die von ihnen erbrachten medizinischen Leistun­gen nach einem Entgeltkatalog ent­lohnt werden, der für 2024 insgesamt 82 pauschalierte tagesbe­zogene Entgelte für voll- und teil­stationäre Leistungen sowie für die stations-äquivalente Behand­lung und 127 Zusatzentgelte vor­sieht, sollen sie zukünftig 60 Prozent ihrer Vergütungen als Vor­haltepauschalen für die Bereithal­tung medizinischer Leistungen erhalten. Damit soll der quantita­tive Druck von den Kliniken genom­men werden, zu ihrer Finanzie­rung möglichst viele und vielleicht auch unnötige Leistungen zu er­bringen und abzurechnen.

Da durch die Einführung von Vorhaltepauschalen das bisherige Finanzierungssystem nach Fall­pauschalen nicht abgelöst, sondern nur modifiziert wird, ist nach der Vetebo-Studie keine generelle Verbesserung der Krankenhausfinanzierung zu erwarten. Das bedeutet, das KHVVG wird kurzfris­tig nicht die Finanzprobleme der Kliniken lösen, mit der trotz Ampel-Scheiterns auf ein schnelles Inkrafttreten des Gesetzes gedrängt wird. Krankenhausschließungen aufgrund von Insol­venzen sind damit vorprogrammiert und werden insbesondere die gesundheitliche Versorgung in ländli­chen Regionen weiter verschlechtern. Der CGB verweist in diesem Zusammenhang darauf, dass bereits jetzt jeder Zweite Sorge vor Klinikschließungen hat, wie eine aktuelle Umfrage des Mei­nungsforschungsinstituts Civey belegt. Bevor abschließend über eine Krankenhausreform ent­schieden wird, bedarf es daher der bislang vom Bund nicht vorgelegten Auswirkungsanalysen zum KHVG.

V.i.S.d.P.: Peter Rudolph

SENATSEMPFANG IN BREMEN ENTPUPPT SICH ALS DGB-VERANSTALTUNG!

In Bremen fand jüngst eine zum Himmel stinkende Verquickung von Politik und DGB statt.
Jährlich richtet der Bremer Senat einen Empfang für Betriebs- und Personalräte aus. der Christliche Gewerkschaftsbund Deutschlands (CGB) wurde stets eingeladen. Als CGB-Vertreter nahmen stets rund 25-30 Personen teil.
Dieses Jahr wurde der CGB allerdings nicht eingeladen. Warum, enthüllt das nachfolgende Zitat aus einer Anfrage des CGB-Landesvorsitzenden Bremen, Peter Rudolph, an die Senatskanzlei. Der Text spricht für sich. Anscheinend gehen in Bremen nicht nur DGB-Vertreter beim Senat ein und aus. Vielmehr scheint der Senat kein Problem damit zu haben, einen Teil der Politik an den DGB “outzusourcen”.

“Seit Jahrzehnten findet jährlich ein Betriebs- ud Personalräte-Empfang in der Oberen Rathaushalle statt, zu dem die gewerkschaftlichen Dachverbände der Senatskanzlei entsprechende Funktionsträger benenen, die dann eingeladen werden.
Der Terminübersicht des Senats für die Woche 9. – 17.11.24 entnahm ich daher mit Erstaunen für Mittwoch, 13.11.24 folgenden Eintrag:
18:00 Uhr Bürgermeister Bovenschulte nimmt teil an dem Betriebs- und Personalräteempfang des DGB. (Bremen, Rathaus)
Ich habe heute daraufhin bei der Protokollabteilung des Senats angerufen und nachgefragt, ob der Senatsempfang abgeschafft wurde und jetzt als DGB-Veranstaltung stattfindet. Dies wurde von Herr Alles zurückgewiesen. Bei dem Termin am 13.11.24 handele es sich um keinen DGB-Empfang, sondern um den jährlichen Senatsempfang für Betriebs- und Personalräte. Auf den Hinweis, dass der CGB von diesem Termin nichts wusste und keine Aufforderung zur Einreichung von Personalvorschlägen erhalten habe, verwies die Protokollabteilung auf einen längeren, krankheitsbedingten Personalausfall in der Senatskanzlei, aufgrund dessen man die Einladungsorganisation offensichtlich dem DGB überlassen habe.
Es ist also davon auszugehen, dass zum diesjährigen Empfang weder christliche Gewerkschafter, noch Vertreter des Beamtenbundes oder unabhängiger Gewerkschaften wie Marburger Bund oder Cockpit eingeladen wurden (entsprechende Rückfragen bei den vorgenannten Organisationen habe ich allerdings nicht getätigt.) Fakt ist, es findet in diesem Jahr zwar kein Betriebs- und Personalräteempfang des DGB statt, jedoch ein Empfang ausschließlich für DGB-Funktionsträger, der zudem – ebenfalls irrtümlich – in der Terminübersicht der Senatskanzlei als DGB-Empfang ausgewiesen wurde.”
 

Wie heißt es doch so schön:  SPD und DGB ”Kinder einer Mutter”.

V.i.S.d.P.: Henning Röders

Landesvorstandssitzung des DHV – Landesverbandes Mitteldeutschland e.V.: Umarmt von der Historischen Altstadt Dresdens im herbstlichen Glanz. Ein unvergesslicher Abend bei einer Schifffahrt.

Am Freitag den 25.Oktober 2024 fand die 3. ordentliche Landesvorstandssitzung, des DHV – Landesverbandes Mitteldeutschland, statt.

An diesem sonnigen Herbsttag hatten wir die Gelegenheit, die historische Altstadt Dresdens in einem goldenen Licht zu bewundern.

Bei einem Gang durch die charmante Altstadt mit ihren historischen Gassen und vorbei an der beeindruckenden Frauenkirche, stießen wir auf die verheerenden Überreste der Carola-Brücke. Diese war am 11. September 2024 eingestürzt.

Der Anblick der Überreste der Spannbetondecke ließ uns die tragischen Folgen des Zusammenbruchs mit Entsetzen erkennen.

Am Abend erwartete uns ein ganz besonderes Erlebnis: Eine „Abendbrot-Schifffahrt“ mit der Weißen Flotte Dresden. Gegen 19:00 Uhr starteten wir mit weiteren Gästen zu einer malerischen Bootstour auf der Elbe. Die einzigartige Kulisse, bestehend aus den historischen Gebäuden Dresdens, erstrahlte jetzt im herbstlichen Abendrot und bot spektakuläre Ausblicke auf die Stadt.

Die ordentliche Sitzung des Landesvorstands Mitteldeutschland fand ebenfalls auf dem Abendbrot-Schiff statt. Sie eröffnet die Möglichkeit, zukünftig auch Seminare auf dieser außergewöhnlichen Lokation abzuhalten.

Es wurden wichtige Beschlüsse gefasst, um die Verbandsarbeit zu optimieren und innovative Ansätze unter anderen in der Bildungsarbeit zu entwickeln. Besondere Aufmerksamkeit galt den geplanten Projekten für 2025, die darauf abzielen, die Mitglieder stärker einzubeziehen und neue Zielgruppen anzusprechen.

Der Landesvorstandsvorsitzende Sebastian Gräfe betonte die Erfolge dieses Jahres und motivierte alle Anwesenden, die gesteckten Ziele mit Elan und Selbstbewusstsein anzugehen.

Die angeregten Diskussionen über die Herausforderungen und Chancen, die vor uns liegen, waren inspirierend und zeigten das Engagement aller Beteiligten für eine positive Weiterentwicklung des Landesverbands.

Im Rahmen dieser Veranstaltung führte der Landesverband einen Testlauf, für ein mögliches zukünftiges Seminarprojekt im nächsten Jahr, durch.

Mit Stolz, Zuversicht und Mut blicken wir positiv auf die Planung für das Jahr 2025.

Es Grüßen die Mitglieder des Landesverbandes Mitteldeutschland: Bernd Oefner, Sabine Gräfe, Manuela Franz-Fiedler, Sebastian Gräfe, Andreas Müller, Manfred Werske, Christian Hertzog

Dresden, mit seiner faszinierenden Geschichte und atemberaubenden Kulisse, bleibt ein inspirierender Ort für kreative Ideen und innovative Projekte.

Handel und Logistik: “Champagner in der Zentrale, Wasser im Markt? – Zeit für echte Wertschätzung!”

Die Ungleichbehandlung von Arbeitnehmern in Märkten und der Logistik im Vergleich zu Mitarbeitern in der Unternehmenszentrale ist ein weitverbreitetes Phänomen, das tiefgreifende Auswirkungen auf die Unternehmenskultur und den Geschäftserfolg hat. In vielen Unternehmen lässt sich eine deutliche Diskrepanz zwischen den Arbeitsbedingungen und Vergünstigungen dieser verschiedenen Mitarbeitergruppen beobachten.

Besonders auffällig sind die Unterschiede bei den Arbeitszeiten und der gewährten Flexibilität. Während Mitarbeiter in der Zentrale häufig von flexiblen Arbeitszeiten, Home-Office-Möglichkeiten und Gleitzeit-Modellen profitieren, sind Beschäftigte in Märkten und Logistikzentren im Regelfall an starre Schichtsysteme gebunden. Sie müssen ihre Arbeit zwingend vor Ort verrichten und häufig auch an Wochenenden und Feiertagen arbeiten. Diese unterschiedliche Behandlung setzt sich bei der Vergütung und den Zusatzleistungen fort. Die Zentrale-Mitarbeiter erhalten in der Regel höhere Grundgehälter, haben Zugang zu Leistungsboni und variablen Vergütungsmodellen sowie umfangreichen Zusatzleistungen wie Firmenwagen oder Diensthandys. Im Gegensatz dazu müssen sich Mitarbeiter in Märkten und Logistik meist mit niedrigeren Gehaltsstufen und weniger Zusatzleistungen zufriedengeben, wobei häufig nur tarifliche Mindeststandards erfüllt werden.  Es wirkt hier wie der Unterschied zwischen Front und Etappe.

Dennoch sollte der Arbeitgeber und vor allem Zentralen nicht vergessen, wer die eigentliche Arbeit verrichtet und wo das Geld verdient wird. Ohne Märkte und Logistik braucht man im Regelfall auch keine Zentrale.

Auch die grundlegenden Arbeitsbedingungen unterscheiden sich erheblich. In der Zentrale ist eine ergonomische Büroausstattung selbstverständlich. Die Räume sind klimatisiert und bieten eine ruhige Arbeitsumgebung. Demgegenüber sind Markt- und Logistikmitarbeiter mit körperlich belastenden Tätigkeiten konfrontiert, arbeiten teilweise unter extremen Temperaturbedingungen und erfahren eine hohe physische Beanspruchung.

Diese Ungleichbehandlung führt zu verschiedenen negativen Folgen. Die Motivation der Mitarbeiter in Märkten und Logistik sinkt, was sich in einer höheren Fluktuation in diesen Bereichen niederschlägt. Es entsteht eine Art “Zwei-Klassen-Gesellschaft” im Unternehmen, die den Wissensaustausch zwischen den Abteilungen erschwert.  Ein Beispiel bietet sich gerade an bei einer Firma aus Düsseldorf, die gerade jedem Mitarbeiter in der Verwaltung ein Paar Turnschuhe eines deutschen Traditionsunternehmens mit drei Streifen im Firmendesign geschenkt hat, während die restlichen Arbeitnehmer in den Märkten und der Logistik einen Tiefkühl-Muffin der Eigenmarke erhielten. Zudem erhielten die Mitarbeiter der Zentrale wohl einen extra Urlaubstag während auch hier die anderen Arbeitnehmer keinen Sonderurlaub zum Firmenjahrestag erhielten. Von der eigentlichen Geburtstagsfeier mit internationalem Stargast mal ganz abgesehen. Für uns als Gewerkschaft ist dies unverständlich und nicht nachvollziehbar. Wertschätzung und gegenseitiger Respekt sieht anders aus.

Für das Unternehmen ergeben sich daraus ernst zu nehmende Risiken, wie der Verlust qualifizierter Mitarbeiter, mögliche Imageschäden, eine ineffiziente Zusammenarbeit zwischen den Abteilungen und potenzielle arbeitsrechtliche Konflikte.

Um diese Probleme anzugehen, sind sowohl kurzfristige als auch langfristige Maßnahmen erforderlich. Kurzfristig sollten Unternehmen eine Angleichung der Sozialleistungen anstreben, die Arbeitsplatzausstattung verbessern und Partizipationsmöglichkeiten einführen. Langfristig ist die Entwicklung durchlässiger Karrierewege wichtig und die Förderung des abteilungsübergreifenden Austauschs.

Die Ungleichbehandlung von Mitarbeitern in verschiedenen Unternehmensbereichen stellt eine bedeutende Herausforderung dar, die aktiv angegangen werden muss. Eine schrittweise Angleichung der Arbeitsbedingungen ist nicht nur aus Fairness-Gründen geboten, sondern auch betriebswirtschaftlich sinnvoll. Nur wenn Unternehmen diese Thematik ernst nehmen und konkrete Verbesserungsmaßnahmen einleiten, können sie langfristig erfolgreich und nachhaltig wirtschaften. Die Investition in faire und ausgewogene Arbeitsbedingungen über alle Unternehmensbereiche hinweg zahlt sich durch höhere Mitarbeiterzufriedenheit, geringere Fluktuation und bessere Zusammenarbeit zwischen den Abteilungen aus.

Liebe Arbeitgeber, wir wissen, dass es verschieden Ausbildungs- und Arbeitslevel und auch verschiedene Arbeitsplätze gibt. Dennoch kann man – wenn man möchte – versuchen, es besser zu machen und nicht noch zu verschlimmern.

 

Der Zukunft zugewandt

Oftmals ist ein traditioneller Angestelltenverband der Vergangenheit zugewandt und die ist für unseren stolzen Traditionsverband natürlich sehr wichtig. Unsere Vergangenheit gibt uns Orientierung und Werte, die für unseren Weg in die Zukunft wichtig sind. Nachdem wir im letzten Jahr die Organisationsstruktur im Landesvorstand verändert haben und mit Impact unseren Versicherungsdienst für Bayern geschaffen haben, trennen wir uns, nachdem Friedhelm Dömges als Landesgeschäftsführer zum 30.09.24 ausgeschieden ist , von der alten Form der Landesgeschäftsstelle. Eine neue Form der Dienstleistungen wird in den nächsten Monaten in Bayern Einzug halten. In der Verbandsarbeit entsenden wir Sarah Vogl die stellvertretende Landesvorsitzende in den Landesausschuss des CGB Bayern. Sie wird dort die entscheidende Schnittstelle zwischen DHV und CGB sein. Als Altlutheraner freue ich mich auf das kommende Reformationsfest und ich kann versprechen, die notwendigen und wichtigen Reformen in der DHV Bayern werden weiter gehen.

Sommerempfang der Arbeitnehmerkammer Bremen

Am 2.September fand in der neuen Bremer Überseestadt im früheren Schuppen 2 des vormaligen Europahafens der diesjährige Sommerempfang der Arbeitnehmerkammer statt. Gastrednerin des Abends war Frau Prof. Dr. Phil Yasemin Karakasoglu von der Universität Bremen, die zu Problemen der Migrationsgesellschaft forscht. Unter den Gästen des Empfangs waren auch der Präsident des Senats, Bürgermeister Dr. Andreas Bovenschulte, und mehrere seiner Senatoren sowie Repräsentanten der Arbeitskammer des Saarlandes. DHV und CGB wurden durch Kollegen Peter Rudolph vertreten, der langjährig Mitglied der Vollversammlung der Arbeitnehmerkammer war.

 

Die Gastrednerin des Abends, Prof. Dr. Phil Yasemin Karakasoglu, von der Universität Bremen.

Der CGB-Landesvorsitzende Bremen, Peter Rudolph, im Gespräch mit dem Präsidenten der Arbeitnehmerkammer, Peter Kruse (Personalratsvorsitzender der Handelskrankenkasse Bremen).