Verfahren vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR)

Application no. 50974/22

DHV DIE BERUFSGEWERKSCHAFT against Germany

Stellungnahme des DHV-Landesvorsitzenden Bayern


Liebe Kollegen und Kolleginnen,

ich werde oft gefragt nach unseren  erfahren beim EGMR, das unter der oben aufgeführten Antragsnummer beim EGMR geführt wird. 

Deswegen habe ich ein paar Gedanken dazu aufgeschrieben, die die meisten Fragen beantworten dürfte.

Die DHV ist eine Gewerkschaft die seit über 100 Jahren Tarifverhandlungen führt und Tarifverträge abschließt. 

Gegenüber dem BAG haben wir in unser Tarifhistorie den Abschluss von 25.000 Tarifverträgen seit den 1950er Jahren nachgewiesen. 

Unsere Tariffähigkeit in den kaufmännischen Kernbranchen ( Banken, Versicherungen, Einzelhandel, Ersatzkassen und Industrieangestellte ) wurde mehrfach gerichtlich bestätigt. 

Sie wurde auch vom BAG und dem Bundesverfassungsgericht in der Form nicht bestritten. 

 

Gegenstand der langen rechtlichen Auseinandersetzung in Deutschland war u.a. die Frage, ob die satzungsrechtlichen Änderungen zur Tarifzuständigkeit zu einer Ausweitung des Tarifzuständigkeitsbereiches mit einer damit verbundenen nicht genügenden Durchsetzungsfähigkeit der DHV geführt hatten. Entgegen der aus meiner Sicht überzeugenden Argumentation der DHV, dass es sich hier nicht um eine Ausweitung der Tarifzuständigkeit gehandelt hatte, hat das BAG letztinstanzlich der DHV die Tariffähigkeit u.a. mit der Begründung einer angeblichen Ausweitung der Tarifzuständigkeit aberkannt.

 

Nun hat also der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte unsere Beschwerde angenommen und ich habe die KI gefragt wie Sie das bewertet. Die Antwort der KI: 

„Die DHV (Berufsgewerkschaft) hat eine Beschwerde beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) eingereicht, in der sie eine Verletzung der Koalitionsfreiheit (Artikel 11 der Europäischen Menschenrechtskonvention) durch die deutsche Rechtsprechung, insbesondere die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts zur Mächtigkeitsrechtssprechung rügt. Die DHV sieht darin einen Verstoß gegen das Recht, sich in Gewerkschaften zusammenzuschließen und Tarifverhandlungen zu führen. Der EGMR hat die Beschwerde zur Entscheidung angenommen, was als Zeichen gewertet wird, dass der Gerichtshof die Rüge der DHV ernst nimmt. Die Entscheidung des EGMR in diesem Fall könnte weitreichende Auswirkungen auf die deutsche Tariflandschaft haben, insbesondere für Gewerkschaften, die nicht zu den größten und mächtigsten gehören. Die Rechtsprechung des EGMR ist für die deutschen Gerichte bindend, daher könnte eine Entscheidung GEGEN Deutschland zu einer Anpassung der deutschen Rechtsauslegung führen.“

Soweit also die KI, ein Urteil des EGMR könnte also die „Karten“ unter den Gewerkschaften in Deutschland grundlegend neu mischen.

Im laufenden Verfahren geht es um den Artikel 11 der europäischen Menschenrechtskonvention, die Freiheit sich in Gewerkschaften organisieren zu dürfen. Und den Artikel 14 Diskriminierungsverbot, der z.B. bei politische/religiösen Weltanschauungs- oder Richtungsgewerkschaften greifen könnte. 

Folgende wesentliche Fragen hat der EGMR in der Annahme der Beschwerde formuliert, die Antworten darauf werden sicher das Urteil des EGMR prägen.


FRAGEN AN DIE PARTEIEN

1. Liegt ein Eingriff in die Vereinigungsfreiheit der Beschwerdeführerin, insbesondere in ihr Gewerkschaftsrecht, im Sinne von Artikel 11 Absatz 1 der Konvention vor?

Falls ja, war dieser Eingriff gesetzlich vorgeschrieben und im Sinne von Artikel 11 Absatz 2 erforderlich?

War der behauptete Eingriff im vorliegenden Fall insbesondere in einer demokratischen Gesellschaft notwendig, wenn man bedenkt, dass die antragstellende Gewerkschaft ihren Gewerkschaftsstatus verloren hatte und in allen Bereichen ihres gesetzlichen Berufszweigs von Tarifverhandlungen ausgeschlossen war?

 

2. Wurde die antragstellende Gewerkschaft bei der Wahrnehmung ihrer Konventionsrechte entgegen Artikel 14 in Verbindung mit Artikel 11 der Konvention diskriminiert?

 


Von unser Seite haben wir diese Fragen 2024 sehr umfassend beantwortet und wir hoffen natürlich auf ein Urteil zu unseren Gunsten in den nächsten Monaten.

Wer noch Rückfragen hat, kann sich immer gerne an mich wenden.

Johann Lindmeier 
DHV Landesvorsitzender Bayern 

Kommentar des DHV-Landesvorsitzenden Bayern zum Ausgang der Tarifverhandlungen des Versicherungsinnendienstes

Unser Landesvorsitzender Bayern und engagiertes Mitglied der Bundesfachgruppe Versicherungen kommentiert den Ausgang der Tarifverhandlungen im Privaten Versicherungsgewerbe wie folgt:

Till Eulenspiegel 

Wenn ich jemanden gerne im Mittelalter getroffen hätte, dann wäre es Till Eulenspiegel gewesen. 

Jemand der durch seine schelmenhafte Weise den Menschen den Blick in den Eulen [Symbolisch für Weisheit] Spiegel [Blick in die Selbstreflexion] ermöglicht hat. 

Hinter uns liegen die letzten Monate der Tarifverhandlungen im Versicherungsgewerbe für den Innendienst. 

Als kaufmännische Berufsgewerkschaft hat unsere Bundesfachgruppe Versicherungen den gesamten Verlauf sehr professionell intern und im Dialog mit den Beschäftigten und dem AGV begleitet. 

Wir haben gesehen das es für uns gar nicht notwendig ist eine tarifzeichnende Gewerkschaft zu sein um gestalten und wirken zu können. 

Ich persönlich würde sogar sagen wir war besser unterwegs als in der Zeit wo wir noch tarifzeichnend waren. 

Hier müssen wir auch lernen: Wir sind im Transformationsprozess zu einen neuen Gewerkschaftsformat. Wir haben die ersten existenzbedrohenden Jahre nach dem BAG Urteil überstanden. 

Wir haben unsere Strukturen und unsere Art zu arbeiten verändert. 

Sollte uns der EGMR die Möglichkeit geben wieder Tarifverhandlungen zu führen und abzuschließen, müssen wir 3 Dinge beachten:

1. Mit realistischen Tarifforderung in die Verhandlung gehen. [ das hat die DHV in der Regel sowieso immer gemacht]
2.mit dem AGV partnerschaftlich zusammenarbeiten – das fällt uns als Gewerkschaft, die nicht aus dem Klassenkampf, sondern aus der reformistischen Gewerkschftsbewegung kommt, sowieso leichter. 

3.keinen Tarifabschluss tätigen der nicht unseren Standards als kfm.Berufsgewerkschaft erfüllt. 
Was in der aktuellen Tarifrunde bedeutet hätte das wir zu den angebotenen Konditionen im Gegensatz zu Verdi und DBV nicht abgeschlossen hätten. 


Mit kollegialen Grüßen 

Johann Lindmeier 

DHV Landesvorsitzender Bayern 

CGB: BREMER AUSBILDUNGSUNTERSTÜTZUNGSFONDS EIN FLOP

Bürokratische Zwangsabgabe schafft keine zusätzlichen Ausbildungsplätze

Der vom Staatsgerichtshof der Freien Hansestadt Bremen am 16.Dezember gegen verfassungsrechtliche Bedenken von dreien seiner Mitglieder für zulässig erklärte Bremer Ausbildungsunterstützungsfonds erweist sich bereits jetzt als Flop. Nach dem die Betriebe zur Festsetzung der Ausbildungsabgabe bereits bis zum 28.Februar ihre Arbeitnehmerbruttolohnsumme des Meldejahres sowie die Zahl ihrer Azubis melden muss­ten, steht fest, mit welchem Fondsaufkommen zu rechnen ist. Wie der CGB erfahren hat, wird mit Einnah­men von 30 Millionen Euro gerechnet, von denen allein 26 Millionen als Rückerstattung an ausbildende Be­triebe zurückfließen werden. Für das in Paragraf 3 des Ausbildungsfondsunterstützungsgesetzes formulierte Ziel des Fonds, einen Beitrag zur besseren Versorgung der Arbeitgeber im Lande Bremen mit gut ausgebil­deten Fachkräften zu leisten, verbleiben voraussichtlich nur 1,4 Millionen Euro. Nach Paragraf 10 des Geset­zes ist allerdings für konkrete Maßnahmen jedoch eine Untergrenze von 7 Millionen Euro vorgesehen, die nicht un­terschritten werden soll.

Wie die für Fördermaßnahmen zur Verfügung stehenden 1,4 Millionen Euro genutzt werden sollen, steht noch nicht abschließend fest. Das Vorschlagsrecht liegt beim siebenköpfigen Verwaltungsrat des Fonds, in dem neben IHK und Handwerksammer auch DGB und Arbeitnehmerkammer vertreten sind. Das Gesetz be­sagt in Paragraf 4, dass mit den Fondsmitteln nur zusätzlich zu den bereits vorhandenen staatlichen und kommuna­len Angeboten Maßnahmen durchgeführt und finanziert werden sollen. Der CGB hat jedoch be­gründete Zweifel und rechtliche Bedenken, dass diese gesetzliche Vorgabe eingehalten wird. Nach Informa­tion des CGB stehen auf der Prioritätenliste des Verwaltungsrats mehrere Maßnahmen, die zwar auch aus CGB-Sicht sinnvoll jedoch bereits vorhanden sind. Dies gilt u.a. für die erwogenen Finanzierung von Trans­mission Guides, die junge Menschen mit erhöhtem Unterstützungsbedarf beim Übergang von der Sekundar­stufe I in berufsbildende Schulen begleiten sollen. Die Bremer Senatorin für Bildung und Kinder hat drei Stel­len aller­dings bereits im März 2023 im Rahmen eines Modellprojektes ausgeschrieben, Die Stellen sind je­doch bis zum 31.12.2026 befristet, so dass jetzt eine Anschlussfinanzierung gesucht wird. Ähnliches gilt für die vom Verwaltungsrat erwogene Finanzierung von Ausbildungsbetriebsbegleitern, die es unter anderem Namen bereits bei der IHK für Bremen und Bremerhaven gibt. Der CGB befürchtet, dass hier lediglich An­schlussfi­nanzierungen geplant werden für Maßnahmen, die dann vermutlich unter neuem Namen und leicht modifi­ziert als neu und zusätzlich verkauft werden.

Eines steht für den CGB in jedem Fall bereits jetzt fest, zusätzliche Ausbildungsplätze werden mit den aktu­ell verfügbaren 1,4 Millionen Euro nicht geschaffen. Mit hohem bürokratischem Aufwand für alle bremischen Betriebe mit mindestens einem sozialversicherungspflichtigen Beschäftigten werden lediglich Mittel frei nach der Redensart linke Tasche, rechte Tasche zwischen den Betrieben umverteilt. Verständlich, dass bereits rund 50 Betriebe Widersprüche und Klagen gegen die Abgabebescheide zum Ausbildungsunterstützungs­fonds, die ab Ende Juni ohne Einzelfallprüfung postalisch an die Unternehmen versandt werden sollen, an­gekündigt haben, darunter auch Betriebe, die finanziell von der Zwangsabgabe profitieren dürften.

Den klagenden Unternehmen steht der Instanzenweg bis zum Bundesverfassungsgericht offen, da der bre­mische Staatsgerichtshof nur über die Vereinbarkeit des Ausbildungsfondsunterstützungsgesetzes mit der Bremer Landesverfassung entschieden hat.

Der CGB hofft, dass nach dem abschreckenden Bremer Beispiel andere Bundesländer davon absehen wer­den, ihre Unternehmen ebenfalls mit einer Ausbildungszwangsabgabe zu belasten. Er würde es begrüßen, wenn der Bund durch die Wahrnehmung seiner vorrangigen Gesetzgebungskompetenz die Errichtung von Lan­desausbildungsfonds generell unterbinden würde.

 

 

 

Pressemitteilung CGB-Landesverband Bremen vom 2.Mai 2025: AfD GESICHERT RECHTSEXTREMISTISCH

Peter Rudolph, Bremer CGB-Landesvorsitzender und stellvertretender Bundesvorsitzender der CDA-CGB-Arbeitsgemeinschaft fordert die umgehende Einleitung eines AfD-Verbotsverfahrens

Rudolph: Die CDA-CGB-Bundesarbeitsgemeinschaft hat sich bereits auf ihrer Bundestagung am 02.12.23 auf meinen Antrag mehrheitlich für ein Verbotsverfahren gegen die verfassungs- und demokratiefeindliche AfD ausgesprochen. In vielen bundesdeutschen Medien wurde über diese Forderung berichtet. Passiert ist nichts.

Die heute von den Medien vermeldete Einstufung der gesamten AfD als gesichert rechtsextremistisch durch das Bundesamt für Verfassungsschutz hat die Richtigkeit der Forderung der Bundestagung der CDA-CGB-Arbeitsgemeinschaft nach einem AfD-Verbot bestätigt. Daran ändern auch die Wahlerfolge der AFD nichts, die in Mitteldeutschland mittlerweile stärkste politische Kraft ist. Es ist alarmierend und für Christlich-Soziale nicht hinnehmbar, wenn ausgerechnet der zukünftige Vorsitzender der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Jens Spahn eine Debatte über eine Normalisierung des Verhältnisses zur AfD anzettelt, statt deutlich zu machen, dass es sich bei der AfD um keine normale Partei handelt. Ich erinnere einmal mehr daran, dass auch die NSDAP nicht mittels eines Putsches die Macht erlangt hat, sondern durch Wahlen. Vorreiter war Thüringen, wo die NSDAP am 23.01.1930 erstmalig an einer Landesregierung in Deutschland beteiligt wurde und mit Wilhelm Frick den Innen- und Volksbildungsminister stellte. Vergleichbares darf sich nicht wiederholen. Deshalb dürfen sich die politisch Verantwortlichen nicht länger vor der Entscheidung über die Einleitung eines Verbotsverfahrens drücken!

Ansprechpartner für die Medien und V.i.S.d.P.:

Peter Rudolph, CGB-Landesvorsitzender

Mobil 0178-71 95 570

Grußwort zum 1.Mai

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

klassisch ist der 1.Mai der Tag der sozialistischen Arbeiterbewegung. Berufsständische und reformistische Gewerkschaften wie die DHV haben sich damit immer etwas schwerer getan.

Trotzdem ist es gut, wenn es einen Tag gibt, der den Fokus auf die Leistungen der vielen Arbeitnehmer in unseren Land legt und ihren hohen Wert für unsere Gemeinschaft würdigt. 

Vor uns liegen Jahre mit großen Herausforderungen. Die Sozialsysteme sind deutlich durch Massenmigration und Demographie überfordert. Die KI wird gerade in kaufmännischen Berufen viele Arbeitsplätze ersetzen. Auch Mitgliederverwaltung und Finanzverwaltung der DHV werden ab der nächsten Dekade sicher komplett durch die KI abgewickelt werden können. 

Im Herbst werden wir unseren Landesverbandstag-Bayern abhalten. Wichtig nachdem wir jerzt den Transformationsprozess unser Landesgeschäftsstelle hinter uns haben ist es die Orgamatrix des Landesvorstandes weiterzuentwickeln, die Bildungsarbeit zu intensivern und eine Betreuungsstruktur für die Senioren in unserem Verband aufzubauen.

Besonders ans Herz möchte ich Euch nochmal unseren Versicherungsdienst legen, eigene Produkte und attraktive Nachlässe warten auf Euch!!!

Frau Peter, Lisa-marie.peter@impact-finanz.de,
Telefon: 0172 2345395, berät Euch hierzu gerne.

Mit kollegialen Grüßen

Johann Lindmeier 
Landesvorsitzender 

KAB bietet kostenlose Beratung im Arbeits- und Sozialrecht an

Die Katholische-Arbeitnehmer-Bewegung (KAB) bietet kostenlose Erstberatung im Arbeits- und Sozialrecht an. Das Angebot steht auch Nichtmitgliedern offen. Die nächsten Termine sind 7. 14. 28. April 2025.

Die Katholische-Arbeitnehmer-Bewegung (KAB), Bezirksverband Rhein-Main, bietet kostenlose Erstberatung im Arbeits- und Sozialrecht an. Dieses Angebot steht auch Nichtmitgliedern offen. Die Beratungen finden grundsätzlich montags von 14 bis 18 Uhr im KAB-Büro im Haus der Volksarbeit, Eschenheimer Anlage 21 in Frankfurt (Tel.: 069 1501120), statt. 

Sie wird von unserem DHV/CGB Kollegen Hans-Dieter Schreiner, der lange Jahre hauptamtlich für die DHV und den CGB tätig war,  durchgeführt. Der Kollege Schreiner war über 25 Jahre ehrenamtlicher Richter am Hessischen Landesarbeitsgerichts und im Rentensenat des Hessischen Landessozialgerichts tätig. Aktuell ist er ehreamtlich als Versichertenberater der Deutschen Rentenversicherung Bund tätig.

Equal Pay Day 2025: Fortschritt in Richtung Lohngerechtigkeit

Am 7. März 2025 ist Equal Pay Day – ein symbolischer Marker für den Gender Pay Gap in Deutschland. Während dieser 2023 noch bei 18 Prozent lag, zeigen die aktuellen Zahlen für 2024 einen Rückgang auf 16 Prozent. Das ist ein bedeutender Fortschritt für Lohngerechtigkeit! Durch diese positive Entwicklung wird der Equal Pay Day im Jahr 2026 bereits am 27. Februar stattfinden.


Weil es sich lohnt – Entgelttransparenz jetzt!
Unter diesem Motto stellt die diesjährige Equal Pay Day Kampagne den Zusammenhang zwischen Lohntransparenz und dem Gender Pay Gap in den Mittelpunkt. Fehlende Transparenz führt oft dazu, dass Lohnunterschiede und Entgeltdiskriminierung unbemerkt bleiben. Doch wie beeinflussen Stereotypisierung, Diskriminierung und fehlende Entgelttransparenz einander? Kann mehr Transparenz dazu beitragen, diese Ungleichheiten zu verringern? Und welche Vorteile bringt das für möglichst viele Arbeitnehmerinnen?


Ein konkreter Anlass für die Diskussion ist die bevorstehende Umsetzung der europäischen Entgelttransparenzrichtlinie in deutsches Recht bis 2026. Diese verpflichten Arbeitgeber und Arbeitgeberinnen dazu, klare Kriterien für die Entgeltgestaltung zu definieren und offenzulegen. Ein bedeutender Schritt in Richtung Equal Pay!


Herausforderungen und Gegenwind:
Man hört immer wieder “Es gäbe keine Gender Pay Gap“ und “Frauen sind selbst schuld“ und “Männer arbeiten einfach mehr – solche Aussagen begegnen uns immer wieder. Natürlich muss man hier differenzieren, es geht hier vor allem um „equal work for equal pay“. Als Gewerkschaft, die sich für rechtliche Gleichstellung und faire Entlohnung einsetzt, sind wir oft mit Fehlinformationen und Widerständen konfrontiert, sei es in Social Media, politischen Debatten oder privaten oder öffentlichen Gesprächen oder in Verhandlungen.


Auskunftsanspruch für Beschäftigte: Ein Recht auf Transparenz
Dank des individuellen Auskunftsanspruchs haben Beschäftigte in Unternehmen und Dienststellen mit über 200 Mitarbeiterinnen das Recht, Informationen über die Kriterien und Verfahren ihrer Entlohnung zu erhalten. Zudem können sie eine Vergleichstätigkeit heranziehen und das Median-Gehalt des jeweils anderen Geschlechts erfragen – vorausgesetzt, die Vergleichstätigkeit wird von mindestens sechs Personen dieses Geschlechts ausgeübt.


Mit seinem Grundsatzurteil vom 21. Januar 2021 stellte das Bundesarbeitsgericht klar: Verdient eine Frau weniger als den Median der männlichen Kollegen, gilt das als Indiz für eine geschlechtsbedingte Entgeltbenachteiligung. In diesem Fall liegt es am Arbeitgeber, das Gegenteil zu beweisen.


Fazit: Entgelttransparenz als Schlüssel zu Equal Pay
Die Einführung verbindlicher Transparenzmaßnahmen ist ein entscheidender Hebel zur Schließung des Gender Pay Gaps. Der Fortschritt ist sichtbar – doch es bleibt noch viel zu tun. Gemeinsam sollten wir uns für ein faires und diskriminierungsfreies Entgeltsystem einsetzen.

V.i.S.d.P.: Harm Marten Wellmann

Neujahrsempfang des Bremer Landesparlament

Ouelle: „Bremische Bürgerschaft“

Am 14.Januar fand im Haus der Bürgerschaft in Bremen der Neujahrsempfang des Bremer Landesparlaments statt. Als Vertreter der christlichen Gewerkschaften nahm an dem Empfang unser DHV-Kollege Peter Rudolph teil. Unter den weiteren Gästen waren neben Senatoren und Bürgerschaftsabgeordneten sowie Mitgliedern des diplomatischen Corps auch der frühere Staatsminister im Bundeskanzleramt und Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien, Bernd Neumann.

Bürgerschaftspräsidentin Antje Grotheer mahnte in ihrer Ansprache einen fairen Umgang der Wahlkämpfer im Bundestagswahlkampf an. Sie betonte, dass ein Wesen der Demokratie die Suche nach Kompromissen sei – und eine Gefahr darin liege, wenn Politik immer kompromissloser auftrete. Einfache Lösungen gebe es nicht. Gerade deshalb gelte es für alle demokratischen Parteien, nach der Wahl daran arbeiten, für Deutschland Lösungen
auf die drängenden Probleme dieser Zeit zu finden und die Demokratie in Deutschland nachhaltig zu stabilisieren. Dieser Aufforderung der SPD-Politikerin kann sich die DHV nur anschließen.

Quelle: CGB

Vorbereitungslehrgang GH-AH

Am 6.1.25 startete der VL-Vorbereitungslehrgang für die Sparte Groß- und Außenhandel in der ev. St.-Georgs-Gemeinde in Bremen-Huchting. An dem Kurs nehmen 9 Auszubildende teil. Der Kurs läuft über 7 Abende à 3 Stunden, von 16:30 bis 19:30 Uhr. Unser Handelsfachlehrer Helmut Saitzek, auch auf einem der Bilder zu erkennen, vermittelt den Azubis die prüfungsrelevanten Fakten.

DHV-LANDESVERBAND MITTELDEUTSCHLAND KRITISIERT DIE UMSETZUNG DER TARIFÜBERLEITUNGEN IN DEN DRK-REFORMTARIFVERTRAG AB 01.01.2025. DIESE BERGEN ERHEBLICHE RISIKEN UND WERDEN SOWOHL INDIVIDUELLE ALS AUCH STRUKTURELLE NACHTEILE NACH SICH ZIEHEN.

Die abgeschlossenen Überleitungstarifverträge, von der DHV zu Verdi für das DRK Thüringen, bringen einige problematische Aspekte mit sich, die einer kritischen Betrachtung bedürfen.

  1. Einschnitte bei Besitzstandswahrung und Zulagenregelung
  2. Geringe Entgeltsteigerungen und Anpassungsgeschwindigkeit
  3. Ausdehnung der tariflichen Arbeitszeitregelung auf 44 Wochenstunden weiterhin möglich
  4. Widersprüchliche Tarifentwicklung und mangelnde Anpassung an Branchenspezifika
  5. Luft nach oben bei Zukunftsfähigkeit und Attraktivität der Arbeitsbedingungen
  6. Kürzungen bei Sonderzahlungen: Ein unhaltbarer Zustand für DRK-Mitarbeiter/innen

Fazit des DHV-Geschäftsführers Sebastian Gräfe: Die Überleitungstarifverträge bis hin zum DRK-Reformtarifvertrag wurden zwar mit einem gewissen Enthusiasmus aufgenommen, doch die Realität sieht für viele Mitarbeiter im DRK Thüringen ganz anders aus. Die vermeintlichen Chancen, die diese Verträge bieten, erweisen sich oft als trügerisch. Zwar gibt es einige positive Aspekte, wie die Zulagen zur Besitzstandswahrung, doch diese sind kaum mehr als ein Tropfen auf den heißen Stein. Die Entgeltsteigerungen sind sehr langsam, und die Unklarheiten bezüglich der Arbeitszeitregelungen sind nicht nur frustrierend, sondern auch inakzeptabel.

Der Reformtarifvertrag kann in keiner Weise mit den maßgeschneiderten Lösungen des ehemaligen DHV-TV mithalten, was zu einer wachsenden Unzufriedenheit unter den Beschäftigten führt. Es ist schwer nachzuvollziehen, wie ein so bedeutender Arbeitgeber wie das DRK Thüringen es sich leisten kann, seine Mitarbeiter mit einem derart unzureichenden Tarifvertrag abzuspeisen. Um im harten Wettbewerb um Fachkräfte bestehen zu können, muss der Tarifvertrag an vielen Stellen dringend überarbeitet werden.

Die Kürzung der Sonderzahlungen um ein Zwölftel ist ein weiterer Schlag ins Gesicht der Mitarbeiter, die ohnehin schon unter den steigenden Lebenshaltungskosten leiden. Die versprochenen Inflationsausgleiche sind mehr als fragwürdig und werfen die Frage auf, ob das DRK wirklich an einer fairen Entlohnung interessiert ist. Auch die 24-Stunden-Dienste werden nicht nur als Belastung wahrgenommen, sondern auch die Wertschätzung der Mitarbeiter bleibt auf der Strecke.

Es ist höchste Zeit, dass das DRK Thüringen die Bedürfnisse seiner Mitarbeiter ernst nimmt und die notwendigen Schritte unternimmt, um einen fairen und zukunftsfähigen Tarifvertrag zu schaffen. Andernfalls wird es nicht nur an Fachkräften mangeln, sondern auch an der Loyalität und Motivation derjenigen, die bereits für das DRK arbeiten.

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