Veranstaltung der SPD-Bürgerschaftsfraktion Hamburg zum Thema gute Arbeit

Veranstaltung der SPD-Bürgerschaftsfraktion Hamburg zum Thema gute Arbeit

Am 15.07.2024 hatte die SPD-Bürgerschaftsfraktion Hamburg zu einer Veranstaltung mit Bundesarbeitsminister Hubertus Heil eingeladen. Unter dem Motto “Für gute Arbeit: sicher, gerecht, zukunftsfest” hielt er ein Impulsreferat, diskutierte mit der hamburgischen Gesundheits- und Sozialsenatorin Melanie Schlotzhauer sowie mit der hamburgischen DGB-Vorsitzenden Tanja Chawla und stellte sich den Fragen des Publikums.Als DHV-Bundesvorsitzender unter lauter DGB-Betriebsräten und hauptamtlichen DGB-Gewerkschaftssekretären war ich zwar ein Exot. Aber dennoch war die Veranstaltung durchaus kurzweilig und interessant. Hubertus Heil nannte Punkte, denen ich als christlicher Gewerkschafter durchaus zustimmen kann, wie u.a.:

  • Tariftreuegesetz zur Steigerung der Tarifbindung: Die Vergabe von öffentlichen Aufträgen sollte auch an die Bindung oder Anwendung von einschlägigen tarifvertraglichen Regelungen gekoppelt werden. Die Gegner einer solchen Regelung sollten bedenken: Die Orientierung an dem wirtschaftlichsten Angebot mit dem besten Preis-Leistungs-Verhältnis benachteiligt viel zu oft die Unternehmen, die sich an tarifvertragliche Regelungen halten und deshalb leider dem Preiswettbewerb mit tariflosen Unternehmen nicht standhalten können.
  • Erleichterung der Allgemeinverbindlichkeit von Tarifverträgen: Auch der CGB fordert dies, um tariftreue Unternehmen vor Dumpinglohnkonkurrenz in Schutz zu nehmen. (zur Beschlusslage des DHV-Bundesgewerkschaftstages und des CGB-Bundeskongresses s. Artikel zu 75 Jahren Tarifvertragsgesetz) Bundesgewerkschaftstages
  • Digitales betriebliches Zugangsrecht für Gewerkschaften: Eine solche Regelung gibt es bereits im Bundespersonalvertretungsgesetz und sollte in alle Landespersonalvertretungsgesetze und in das Betriebsverfassungsgesetz aufgenommen werden. Dabei sollte das digitale Zugangsrecht für alle Arbeitnehmervereinigungen gelten, die unter den Schutz der Koalitionsfreiheit nach Art. 9 Abs. 3 Grundgesetz fallen

Positiv war auch, dass der Bundesarbeitsminister auf die Verpflichtung der Bundesregierung aus der EU-Mindestlohnrichtlinie einging, einen Aktionsplan zur Steigerung der Tarifbindungsquote auf 80 % der Arbeitnehmer/innen zu erstellen. Allerdings glaube ich nicht, dass der Bundesregierung einen solchen Plan noch vor der Bundestagswahl 2025 vorlegen wird.

Beim Thema Mindestlohn kritisierte der Bundesarbeitsminister Hubertus Heil die Arbeitgeberseite in der Mindestlohnkommission, die mit ihrem Nein eine stärkere Anhebung des Mindestlohns verhindert habe. Er machte eine deutliche Ansage, dass er sich ein erneutes Patt zwischen Arbeitgeber- und Gewerkschaftsvertreter nicht noch einmal ansehen werde. Für mich war diese Äußerung ein deutliches Zeichen, dass es im Wahljahr 2025 sehr wahrscheinlich wieder eine SPD-Initiative in Richtung überproportionale Erhöhung des Mindestlohns – vielleicht auf 15 €? – geben wird. Mal sehen, wie sich die FDP verhalten wird.

Diese Kritik von Bundesarbeitsminister Heil ist verwunderlich, da die Mindestlohnkommission den 2023 geltenden Mindestlohn auf Grundlage der von der 2014 amtierenden Großen Koalition unter der damaligen SPD-Arbeitsministerin Andrea Nahles verabschiedeten gesetzlichen Regelung festgelegt hatte. Die Aussage des Bundesarbeitsministers ist ein weiterer Beleg dafür, dass der Mindestlohn endgültig zum Spielball politischer Interessen geworden ist und die Mindestlohnkommission nur noch eine Farce darstellt.

Auf andere kritische Punkte ging Hubertus Heil nur unvollständig ein. Mit markigen Worten plädierte er gegen eine Erhöhung des Renteneintrittsalters – ohne aber zumindest anzudeuten, wie die Finanzierungsfrage gelöst werden könne. Auch das Thema Bürgergeld streifte er nur kurz, ohne die Probleme mit den Kosten und den fehlenden Arbeitsanreizen zu erwähnen. Zum Versagen im sozialen Wohnungsbau fiel ihm nur das Lob ein, dass es endlich wieder ein Bauministerium gibt. Nun, vielleicht fehlte auch die Zeit, auf diese Kritikpunkte näher einzugehen.

Henning Röders

 

KOALITIONSBRUCH VERTAGT – AMPEL-CHEFS EINIGEN SICH AUF HAUSHALTSENTWURF CGB BREMEN BEGRÜSST FESTHALTEN AN SCHULDENBREMSE UND ABBAU DER KALTEN PROGRESSION

Kanzler Scholz, Vize-Kanzler Harbeck und Finanzminister Lindner haben sich in letzter Minute auf einen Re­gierungsentwurf für den Bundeshaushalt 2025 und eine Wachstumsinitiative verständigt und damit den dro­henden Bruch der Ampel-Koalition zumindest vorerst vermieden. Der CGB be­grüßt, dass die Einigung ein Festhalten an der Schuldenbremse beinhaltet, wie dies auch der CGB-Bundeskongress bereits im Dezem­ber gefordert hatte. Positiv bewertet der CGB auch die Absicht, die Steuerzahlerinnen und Steuerzahler durch Abbau der sog. kalten Progression finanziell zu ent­lasten und Mehrarbeit zu honorieren, in dem die Zuschläge für Mehrarbeit steuer- und beitragsfrei gestellt werden.

Ob das Wachstumspaket, auf das sich die Ampel-Chefs verständigt haben, mit seinen 49 Einzel­maßnahmen tatsächlich den erhofften Wirtschaftsschub um 0,5 Prozent bringen wird, ist fraglich. Insbesondere der zur Investitionsförderung angekündigte Bürokratieabbau wurde von der Politik schon mehrfach versprochen, ohne dass jedoch nennenswert etwas passiert ist.

Bedenklich ist aus Sicht des CGB, dass trotz des Ukraine-Krieges und geänderten Bedrohungslage in Eu­ropa, der Verteidigungsetat nur um knapp 1,2 Mrd. Euro steigen soll, statt der vom Verteidi­gungsminister für notwendig erachteten 6,5 Mrd. Euro.

Sachliche Prioritäten haben bei der Haushaltseinigung offensichtlich nur eine untergeordnete Rolle gespielt. Vorrangiges Ziel war es, um jeden Preis einen Kompromiss zu finden, mit dem sich die Ampel weiter über die Legislaturperiode retten kann. Dies ist gelungen, aber nur um den Preis fau­ler Trickserei. Dies zeigen vor allem die finanziellen Taschenspielertricks, angefangen von der glo­balen Minderausgabe von 16 Mrd. Euro, die die Ressorts als Einsparverpflichtungen erst noch um­setzen müssen, bis hin zum Bonbon für Verteidi­gungsminister Pistorius, der sich zwar mit einer Etatsteigerung um 1,2 Mrd. Euro begnügen muss, aber trotz­dem weitere weiter Großprojekte star­ten darf, sofern diese erst nach 2027 bezahlt werden müssen.

Maßnahmen zur Wachstumsförderung wie die Verlängerung der degressiven Abschreibung bis 2028 und die Anhebung des Abschreibungssatzes auf 25 Prozent verursachen zwar keine Kosten, verringern ab die Steu­ereinnahmen.

Offen ist auch noch, ob die Ampelfraktionen den Haushaltskompromiss in den parlamentarischen Haushalts­beratungen unverändert zur Mehrheit verhelfen werden. SPD-Fraktionschef Rolf Mützen­ich hat bereits deut­lich gemacht, dass er die Erklärung einer Haushaltsnotlage weiter für möglich hält, was ein Umgehen der Schuldenbremse ermöglichen würde, die Mützenich ohnehin verändern möchte.

V.i.S.d.P.: Peter Rudolph

DHV-Information zu den jüngsten Verhandlungsergebnissen im Handel

“Ver.di’s Verhandlungsdebakel im Handel – Eine kritische Bestandsaufnahme”

Die jüngsten Verhandlungsergebnisse von ver.di für den Einzel- sowie Groß- und Außenhandel lässt viele Beschäftigte ratlos zurück. Was als Durchbruch verkauft wird, entpuppt sich bei näherem Hinsehen als mageres Zugeständnis, das an den realen Problemen der Branche vorbeigeht. Man sieht hier, wohin ein gewerkschaftliches Tarifmonopol führt.

Nehmen wir Petra S.*, langjährige Kassiererin bei einer großen Supermarktkette. “Mit der Lohnerhöhung kann ich mir gerade mal einen Kaffee mehr pro Woche leisten”, sagt sie kopfschüttelnd. “Von wegen Inflationsausgleich – das ist ein schlechter Witz.”

Ähnlich sieht es Markus K.*, Lagerist bei einem Großhändler. Er hatte auf Verbesserungen bei den Arbeitsbedingungen und auf eine wesentlich höhere Lohnerhöhung gehofft. Stattdessen heißt es weiter: Überstunden schieben bei dünner Personaldecke. “Ver.di hat uns echt hängen lassen”, meint er enttäuscht.

Diese Einzelschicksale werfen ein Schlaglicht auf die größere Frage: Hat ver.di noch die Schlagkraft, um die Interessen der Beschäftigten wirksam zu vertreten? Die Bilanz fällt ernüchternd aus. Der Handel muss sich mal wieder einmal dank der Einheitsgewerkschaft mit Brosamen begnügen.

Besonders bitter: Die Mobilisierungskraft von ver.di scheint zu schwinden. Groß angekündigte Warnstreiks verpufften weitgehend wirkungslos. In einer Großstadt wie Köln beteiligten sich gerade mal knapp über 200 Mitarbeiter aus dem Handel – ein Armutszeugnis für eine Millionenmetropole und für die zweitgrößte Gewerkschaft im DGB. Vielleicht sollte sich die Einheitsgewerkschaft lieber auf ihr Kerngeschäft im öffentlichen Dienst zurückziehen. Hier sind sie ohne Frage sehr gut organisiert, in allen anderen Bereichen müsste man ein großes Fragezeichen setzen, wenn man die Tarifergebnisse als Grundlage nimmt.

Die Handelsbranche steht vor gewaltigen Herausforderungen wie Digitalisierung, Automatisierung der Verkaufsprozesse, Personalabbau und wachsender Konkurrenzdruck. Damit die Beschäftigten nicht im Hinblick auf die Arbeits- und Gehaltsbedingungen ins Hintertreffen geraten, ist es eine Rückbesinnung auf gewerkschaftliche Kernwerte wie Solidarität, Kampfbereitschaft und eine klare Kante gegenüber den Arbeitgebern notwendig. „Back to the roots“ – so sagt man im Neudeutschen. Ver.di hat es in dem über ein Jahr dauernden Tarifkonflikt im Handel nicht geschafft, dieser Herausforderung gerecht zu werden.  Die Gewerkschaft hat es versäumt, die realen Nöte der Basis in handfeste Forderungen und gute Abschlüsse zu übersetzen. Stattdessen wirkt sie angesichts der dürftigen Verhandlungsergebnisse wie ein zahnloser Tiger, der vor den Arbeitgebern einknickt.

*Namen für den Artikel geändert

Hitzewelle und Arbeitsplatz

Der Sommer hat uns diese Tage voll im Griff, es ist wieder heiß geworden.

Obwohl es immer heißer wird, gibt es am Arbeitsplatz kein generelles Recht auf “hitzefrei”. Arbeitgeber haben jedoch eine Fürsorgepflicht, die aus dem Arbeitsschutzrecht, der Arbeitsstättenverordnung und der Fürsorgepflicht resultiert. Diese umfasst spezifische Maßnahmen für Schwangere, ältere Mitarbeiter und Arbeiten im Freien.

Die Arbeitsstättenregel ASR A3.5 legt Mindestanforderungen für erträgliche Raumtemperaturen fest, ist jedoch rechtlich nur eine Empfehlung. Arbeitgeber müssen bei Raumtemperaturen ab 26° tätig werden, bei über 30° zwingend Maßnahmen ergreifen und ab 35° gilt der Arbeitsplatz als ungeeignet. Maßnahmen können Rollos, Lüftung, Getränke und frühere Arbeitszeiten umfassen, eine Klimaanlage ist nicht verpflichtend.

Bei Arbeiten im Freien gelten besondere Maßnahmen, und für den Bergbau oder an Hitzearbeitsplätzen werden zusätzliche Pausen bei hohen Temperaturen vorgeschlagen. Arbeitgeber müssen Gefahren für Leben und Gesundheit minimieren und geeignete Sonnenschutzsysteme einrichten, um die Raumtemperaturen niedrig zu halten. Ventilatoren und kühle Getränke sollten bereitgestellt werden.

Im Home-Office ist der Arbeitgeber nur für den Arbeitsschutz verantwortlich, wenn er den Arbeitsplatz eingerichtet hat. Ein Arbeitnehmer darf nicht selbst “hitzefrei” nehmen, da dies als Arbeitsverweigerung gilt und zu einer Kündigung führen kann!

Der Betriebs-/Personalrat hat bei Hitze Mitbestimmungsrechte und kann Maßnahmen vor die Einigungsstelle bringen. Im Extremfall, bei Nichterfüllung der Fürsorgepflichten, können rechtliche Konsequenzen bis hin zu einer Anklage wegen einer Straftat drohen – z.B. wegen fahrlässiger Körperverletzung, sollte ein Arbeitnehmer infolge einer unterlassenen Hitzeschutzmaßnahme  körperlichen Schaden erleiden. Praktische Maßnahmen gegen Hitze umfassen die Bereitstellung von Getränken, Verlegung der Arbeitszeit und persönliche Anti-Hitze-Maßnahmen wie kühle Kleidung und ausreichende Flüssigkeitszufuhr.

Kommen Sie gut und gesund durch den Sommer!

Harm Marten Wellmann

“Ver.di’s Verhandlungsdebakel im Handel – Eine kritische Bestandsaufnahme”

Die jüngsten Verhandlungsergebnisse  von ver.di für den Einzel- sowie Groß- und Außenhandel lässt viele Beschäftigte ratlos zurück. Was als Durchbruch verkauft wird, entpuppt sich bei näherem Hinsehen als mageres Zugeständnis, das an den realen Problemen der Branche vorbeigeht. Man sieht hier, wohin ein gewerkschaftliches Tarifmonopol führt.

Nehmen wir Petra S.*, langjährige Kassiererin bei einer großen Supermarktkette. “Mit der Lohnerhöhung kann ich mir gerade mal einen Kaffee mehr pro Woche leisten”, sagt sie kopfschüttelnd. “Von wegen Inflationsausgleich – das ist ein schlechter Witz.”

Ähnlich sieht es Markus K.*, Lagerist bei einem Großhändler. Er hatte auf Verbesserungen bei den Arbeitsbedingungen und auf eine wesentlich höhere Lohnerhöhung gehofft. Stattdessen heißt es weiter: Überstunden schieben bei dünner Personaldecke. “Ver.di hat uns echt hängen lassen”, meint er enttäuscht.

Diese Einzelschicksale werfen ein Schlaglicht auf die größere Frage: Hat ver.di noch die Schlagkraft, um die Interessen der Beschäftigten wirksam zu vertreten? Die Bilanz fällt ernüchternd aus. Der Handel muss sich mal wieder einmal dank der Einheitsgewerkschaft mit Brosamen begnügen.

Besonders bitter: Die Mobilisierungskraft von ver.di scheint zu schwinden. Groß angekündigte Warnstreiks verpufften weitgehend wirkungslos. In einer Großstadt wie Köln beteiligten sich gerade mal knapp über 200 Mitarbeiter aus dem Handel – ein Armutszeugnis für eine Millionenmetropole und für die zweitgrößte Gewerkschaft im DGB. Vielleicht sollte sich die Einheitsgewerkschaft lieber auf ihr Kerngeschäft im öffentlichen Dienst zurückziehen. Hier sind sie ohne Frage sehr gut organisiert, in allen anderen Bereichen müsste man ein großes Fragezeichen setzen, wenn man die Tarifergebnisse als Grundlage nimmt.

Die Handelsbranche steht vor gewaltigen Herausforderungen wie Digitalisierung, Automatisierung der Verkaufsprozesse, Personalabbau und wachsender Konkurrenzdruck. Damit die Beschäftigten nicht im Hinblick auf die Arbeits- und Gehaltsbedingungen ins Hintertreffen geraten, ist es eine Rückbesinnung auf gewerkschaftliche Kernwerte wie Solidarität, Kampfbereitschaft und eine klare Kante gegenüber den Arbeitgebern notwendig. „Back to the roots“ – so sagt man im Neudeutschen. Ver.di hat es in dem über ein Jahr dauernden Tarifkonflikt im Handel nicht geschafft, dieser Herausforderung gerecht zu werden.  Die Gewerkschaft hat es versäumt, die realen Nöte der Basis in handfeste Forderungen und gute Abschlüsse zu übersetzen. Stattdessen wirkt sie angesichts der dürftigen Verhandlungsergebnisse wie ein zahnloser Tiger, der vor den Arbeitgebern einknickt.

*Namen für den Artikel geändert

Harm Marten Wellmann

MINISTERRAT VERSTÄNDIGT SICH AUF NOVELLIERUNG DER EUROPÄISCHEN BETRIEBSRÄTE-RICHTLINIE

CGB-Landesverband Bremen begrüßt Gesetzesvorhaben

Der Rat der europäischen Arbeitsministerinnen und -minister hat sich am 20.Juni zustimmend zur geplanten Novellierung der Europäischen Betriebsräte-Richtlinie geäußert und auf eine gemeinsame Verhandlungspositi­onen mit dem Europa-Parlament verständigt. Damit steht zu erwarten, dass europäische Betriebsräte in abseh­barer Zeit mehr Rechte erhalten und leichter errichtet werden können. Der CGB begrüßt die Einigung. Er ver­weist darauf, dass die christlichen Gewerkschaften angesichts der zunehmenden Globalisierung und Wirt­schaftsverflechtungen schon seit längerem auf eine Erweiterung der Rechte der europäi­schen Betriebsräte und eine Verpflichtung der Unternehmensleitungen zu mehr Konsultationen der Betriebsräte drängen.

Europäische Betriebsräte haben bislang bis auf den Namen wenig gemeinsam mit deutschen Betriebsräten. Es handelt sich vielmehr um Gremien zur länderübergreifenden Anhörung und Unterrichtung der Arbeitnehmer von Unternehmen oder Unternehmensteilen, die in mehreren Mitgliedsstaaten der EU tätig sind. Nach der gel­tenden Europäischen Betriebsräte-Richtlinie können Euro-Betriebsräte, wie sie im allgemeinen Sprachge­brauch genannt werden, in Unternehmen mit mindestens 1000 Beschäftigten gebildet werden, von denen je­weils mindestens 150 in wenigstens zwei Mitgliedsstaaten beschäf­tigt sein müssen. Derzeit gibt es in der ge­samten EU erst gut 1000 dieser Gremien. Jedes Jahr kom­men etwa 20 hinzu. Die Bildung erfolgt entsprechend nationalem Recht. Der CGB geht davon aus, dass es noch wenigstens 1000 weitere Unternehmen gibt, die die Voraussetzungen für die Errich­tung eines Europäischen Betriebsrat erfüllen.

Die geltende Europäische Betriebsrats-Richtlinie wurde am 22.09.1994 beschlossen und am 12.04.1996 mit dem Europäischen Betriebsräte-Gesetz (EBGR) in deutsches Recht umge­setzt. Am 2.Februar letzten Jahres hat das Europa-Parlament eine Resolution verabschiedet, mit der die Europäische Kommission zur Einleitung ei­nes Gesetzgebungsverfahrens zur Änderung der Europäischen Betriebsräte-Richtlinie aufgefordert wurde. Die Kommission ist dem am 11.April mit der Einleitung der ersten Phase der Konsultation der Sozialpartner nach­gekommen. Zu den mehr als 80 Organisationen der Sozialpart­ner, die gemäß Artikel 154 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) zu beteiligen sind, gehört auch der Europäische Verband Unab­hängiger Gewerkschaften (CESI), bei dem auch der CGB als Spitzenverband der christlichen Gewerkschaften Deutschlands Mitglied ist.

Sobald sich das neu gewählte Europa-Parlament konstituiert hat und eine neue EU-Kommission im Amt ist, werden die Verhandlungen zwischen Ministerrat, Kommission und Europa-Parlament über die endgültige Neu­fassung der Europäischen Betriebsrats-Richtlinie beginnen. Nach Beschlussfassung der Novelle haben die EU-Mitgliedsstaaten zwei Jahre Zeit, die neue Richtlinie in nationales Recht umzusetzen.

 

Tarifeinigung Einzelhandel Bayern: Wirklich wie Dominosteine!

Nun auch eine Einigung der Tarife im Einzelhandel von Bayern nach über einem Jahr Verhandlungen.

Am Dienstag schlossen die Einheitsgewerkschaft verdi und der Arbeitgeberverband HBE nach einem Jahr Tarifverhandlungen und Streikaktionen im bayerischen Einzelhandel einen neuen Tarifvertrag ab. Der Pilotabschluss aus Hamburg, der bereits im Mai getätigt wurde, ist dabei auch Grundlage dieses Abschlusses für circa 320.000 Beschäftigte im bayrischen Freistaat.

Nach fünf Nullmonaten werden die Löhne gemäß der Übereinkunft von verdi und dem Handelsverband Bayern (HBE) rückwirkend ab Oktober 2023 um 5,3 % und ab Mai 2024 um weitere 4,7 % gesteigert. Sie steigen im dritten Tarifjahr um 1,8 % und erhalten einen Festbetrag von 40€. Die Arbeitnehmer bekommen außerdem eine Inflationsausgleichsprämie in Höhe von 1.000 Euro netto. Der Tarif für die Altersvorsorge steigt von 300 auf 420 Euro pro Jahr. Bis April 2026 läuft der Tarifvertrag für 36 Monate.

Wir können auch hier nur wiederholen: Schade um die verlorenen drei Jahre für alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Handel!

“Gewerkschaften und American Football-Teams: Eine unerwartete Parallele”

In der Welt des Sports und der Arbeitnehmerorganisationen mag es auf den ersten Blick nicht viele offensichtliche Verbindungen geben. Doch bei genauerem Hinsehen lassen sich überraschende Parallelen zwischen Gewerkschaften und American Football-Teams erkennen. Sowohl Gewerkschaften als auch Football-Teams sind auf Teamwork, Strategie und die Verfolgung gemeinsamer Ziele ausgerichtet. Lassen Sie uns tiefer in diese unerwartete Verbindung eintauchen.

  1. Teamwork und Solidarität: Sowohl in einem Gewerkschaftsverband als auch in einem Football-Team ist Teamwork von entscheidender Bedeutung. In einer Gewerkschaft arbeiten die Mitglieder zusammen, um gemeinsame Ziele wie bessere Arbeitsbedingungen, höhere Löhne und verbesserte Leistungen zu erreichen. Ähnlich verlassen sich in einem Football-Team die Spieler darauf, dass ihre Teamkollegen ihre zugewiesenen Aufgaben erfüllen, um den Sieg zu erringen. Beide Organisationen fördern ein Gefühl der Solidarität und Zusammenarbeit.
  2. Strategische Planung: Sowohl Gewerkschaften als auch Football-Teams entwickeln strategische Pläne, um ihre Ziele zu erreichen. Gewerkschaften planen Verhandlungen mit Arbeitgebern, organisieren Streiks und setzen politische Lobbyarbeit ein, um die Interessen ihrer Mitglieder zu vertreten. Auf ähnliche Weise entwickeln Football-Teams Spielstrategien, analysieren ihre Gegner und passen ihre Taktik an, um Spiele zu gewinnen. In beiden Fällen ist eine durchdachte Planung und Ausführung entscheidend für den Erfolg.
  3. Führung und Zusammenhalt: Sowohl Gewerkschaften als auch Football-Teams benötigen gute und vertrauensvolle Führung, um effektiv zu sein. Gewerkschaften haben Führungskräfte, die die Mitglieder vertreten und sie durch Verhandlungen und Aktionen führen, welche natürlich von den Mitgliedern beschlossen wurden. Auf dem Football-Feld führen Trainer ihre Teams, indem sie Spielstrategien entwickeln, Spieler motivieren und taktische Anpassungen vornehmen. In beiden Fällen ist eine gute und vertrauensvolle Führung entscheidend, um den Zusammenhalt der Gruppe aufrechtzuerhalten und Hindernisse zu überwinden.
  4. Gemeinsame Ziele und Erfolge: Sowohl Gewerkschaften als auch Football-Teams arbeiten auf gemeinsame Ziele hin und feiern gemeinsame Erfolge. Gewerkschaften können durch Tarifverträge bessere Arbeitsbedingungen für ihre Mitglieder sichern, während Football-Teams durch Siege und Meisterschaften Erfolge feiern. In beiden Fällen stärken gemeinsame Ziele und Erfolge den Zusammenhalt der Gruppe und motivieren die Mitglieder, weiterhin ihr Bestes zu geben.

Insgesamt zeigen diese Parallelen, dass Gewerkschaften und American Football-Teams mehr gemeinsam haben, als man auf den ersten Blick vermuten könnte. Sowohl Gewerkschaften als auch Football-Teams sind auf Teamwork, strategische Planung, gute und vertrauensvolle Führung und das Streben nach gemeinsamen Zielen ausgerichtet. Indem wir diese Verbindungen erkennen, können wir ein tieferes Verständnis für die Bedeutung von Zusammenarbeit und Organisation in verschiedenen Bereichen des Lebens gewinnen. Der individuelle Einsatz für ein gemeinsames Ziel wird uns so sichtbarer gemacht!  Eine Gewerkschaft wie ein Football Team kann so von den individuellen Stärken des einzelnen Mitglieds profitieren, diese nutzen und es ist aber klar, dass nur in der gemeinsamen Anstrengung und Einsatz aller das Ziel erreicht werden kann.  In diesem Sinne, „Down! Set! Hut!“    

Harm Marten Wellmann

CGB unterstützt Forderung des Bundesrechnungshofs nach Mehrwertsteuerreform

Der Bundesrechnungshof hat in seinem Bericht vom 24.05.2024 nach § 88 Absatz 2 BHO Maßnahmen des Bundesministeriums der Finanzen zur Reform des ermäßigten Umsatzsteuersatzes – BMF beteiligt den Finanzausschuss des Deutschen Bundestages nicht an der politischen Bewertung der Reform“ scharfe Kritik am Bundesfinanzministerium geübt und eine Reform des ermäßigten Umsatzsteuersatzes als lange überfällig bezeichnet.

Der CGB teilt die Kritik des Rechnungshofs am Durcheinander bei der Mehrwertsteuer, die keine Systematik bei der Festlegung der Mehrwertsteuersätze erkennen lässt. Er hat bereits auf seinem Bundeskongress am 1. und 2.12.2023 in Berlin auf Antrag des Landesverbandes Bremen den Bundesgesetzgeber aufgefordert, das Mehrwertsteuergesetz grundlegend zu reformieren und die Möglichkeiten der EU-Mehrwertsteuerrichtline für gänzliche Steuerbefreiungen oder die Anwendung ermäßigter Steuersätze gezielt zur Beschäftigungsförderung und finanziellen Entlastung insbesondere Einkommensschwacher zu nutzen.

Die Grundlagen für die Mehrwertsteuer in den EU-Staaten sind in der EU-Mehrwertsteuerrichtlinie festgelegt. Die Richtline gibt vor, dass der allgemeine Mehrwertsteuersatz mindestens 15 Prozent und ein ermäßigter Mehrwertsteuersatz mindestens 5 Prozent betragen muss. Für welche Produktgruppen und Dienstleistungen ein ermäßigter Mehrwertsteuersatz von den Mitgliedsstaaten festgelegt werden darf, ist im Anhang III der EU-Mehrwertsteuerrichtlinie detailliert aufgeführt. Die Richtlinie gibt auch vor, in welchen Bereichen gänzliche Mehrwertsteuerbefreiungen möglich sind. Seit der jüngsten Änderung der Richtlinie gilt dies auch für Lebensmittel.

Mit dem Mehrwertsteuergesetz wurde die EU-Mehrwertsteuerrichtlinie in deutsches Recht umgesetzt. Das Mehrwertsteuergesetz sieht einen Normalsteuersatz von 19 Prozent und einen ermäßigten Steuersatz von 7 Prozent vor. In Bezug auf die Möglichkeiten zur Anwendung eines ermäßigten Steuersatzes wurde der Rahmen der EU-Mehrwertsteuerrichtlinie nicht ausgeschöpft. Die Zuordnung von Produktgruppen und Dienstleistungen zum Anwendungsbereich des ermäßigten Mehrwertsteuersatzes ist darüber hinaus vielfach unlogisch und widersprüchlich. So gilt für Genussmittel wie Kaffee und Tee der ermäßigte Steuersatz von 7 Prozent, während gesunde Getränke wie Mineral- und Heilwasser mit 19 Prozent besteuert sind. Und während für Babynahrung 19 Prozent Mehrwertsteuer zu entrichten ist, sind es bei Tiernahrung nur 7 Prozent. Auch gesundheitliche Einschränkungen werden im Mehrwertsteuergesetz nicht gleichbehandelt. Schlecht hören können ist billiger als schlecht sehen können, denn der Kauf einer Brille schlägt mit 19 Prozent Mehrwertsteuer zu Buche, der Kauf eines Hörgerätes nur mit 7 Prozent. Es stellt sich auch die Frage, warum gesundheitsbewusste Ernährung nicht durch einen Verzicht auf die Erhebung der Mehrwertsteuer auf Obst und Gemüse gefördert wird, wie dies nunmehr möglich und 68 Prozent der Deutschen wie auch der Bundeslandwirtschaftsminister befürworten.

Tarifeinigung Einzelhandel NRW: Wie Dominosteine!

Eine plötzlich schnelle Einigung der Tarife im Einzelhandel von NRW nach einem Jahr Verhandlungen.

Mit Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen zeichnen zwei große Tarifregionen den Anfang Mai in Hamburg erzielten Abschluss nach, was die Hängepartie im Tarifstreit im deutschen Einzelhandel bald beendet. Irritationen hatte Rheinland-Pfalz zuvor verursacht. In Rheinland-Pfalz hat die Arbeitgeberseite einen Rückzieher gemacht, obwohl die Tarifeinigung im rheinland-pfälzischen Einzelhandel bereits beschlossen worden war. Die Gewerkschaft droht jetzt mit Streik.

Die Löhne und Gehälter in NRW werden analog zum Tarifergebnis in Hamburg ab dem 1. Oktober 2023 um 5,3 Prozent rückwirkend erhöht. Am 1. Mai 2024 werden es noch 4,7 Prozent mehr sein. Zum 1. Mai 2025 steigen die Gebühren im dritten Tarifjahr zunächst um einen festgelegten Betrag von 40 Euro und dann um zusätzliche 1,8 %. Nach Angaben der Arbeitgeber liegt die Gesamtentwicklung bei einer Laufzeit von 36 Monaten bei 13,67 Prozent, wobei doch die Forderung von verdi bei 13% für 12 Monate lag. Die Arbeitnehmer erhalten außerdem eine Inflationsausgleichsprämie in Höhe von 1000 Euro, wenn sie in Vollzeit arbeiteten. Dies gilt anteilig für Teilzeitbeschäftigte. Die Auszubildenden erhalten 500 Euro. Darüber hinaus wird der Betrag für tarifliche Altersvorsorge laut den Informationen von 300 Euro pro Jahr auf 420 Euro erhöht. Gemäß verdi NRW werden den Mitarbeitern ab dem 1. Januar 2025 zusätzliche 120 Euro gezahlt. Für den Tarifvertrag gelten 36 Monate als Laufzeit.

Auch hier, genau wie in Hamburg, klafft das Delta zwischen Tarifergebnis und Forderung als eine große Lücke, welche die Gewerkschaft verdi ihren Mitgliedern und den Arbeitnehmern erklären muss. (Nur am Rande: Die DHV ist keine Ausrede mehr!) Es scheint, als wirke die tarifliche Monopolstellung sich nicht auf das Tarifergebnis oder die Verhandlungskünste aus. Zudem hat sich verdi so eine 36-monatige Streikpause im Handel erkauft. Denn streiken ist teuer, so munkelt man.

Nicht alle Beschäftigten im Handel in NRW sind von dem neuen Tarif betroffen. In Nordrhein-Westfalen arbeiten über 700.000 Menschen im Einzelhandel. In der Branche ist die Tarifbindung jedoch nicht sehr stark und eher sinkend. Nach Ansicht der Arbeitgeber gilt der Abschluss für über die Hälfte der Arbeitnehmer. Die Arbeitgeberseite betonte daher, dass der Tarifvertrag für zahlreiche Unternehmen, die sich daran orientieren, eine bedeutende Leitlinie darstellt. Der Anteil der Arbeitnehmer, die Mitglied der tarifvertragschließenden Gewerkschaft verdi und damit tarifgebunden sind, dürfte dagegen weit unter 10 Prozent liegen! Viele Unternehmen lehnen sich an den Tarifvertrag an.  Der Handelsverband Nordrhein-Westfalen schätzt, dass viele der tarifgebundenen Unternehmen einer Verbandsempfehlung gefolgt sind und bereits die erste Stufe von 5,3 Prozent gezahlt haben. Zudem wirft die Verhandlungsfolge und in diesem Falle die Nachzeichnungen des Tarifergebnisses aus Hamburg die Frage auf, ob nicht gleich bundesweit verhandelt werden sollte. Denn in Rheinland-Pfalz hatte man für die Arbeitnehmer bereits ein besseres Ergebnis, welches dann wieder revidiert wurde. Wir können auch hier nur wiederholen: Schade um die verlorenen drei Jahre für alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Handel!