Kommentar des DHV-Landesvorsitzenden Bayern zum Ausgang der Tarifverhandlungen des Versicherungsinnendienstes

Unser Landesvorsitzender Bayern und engagiertes Mitglied der Bundesfachgruppe Versicherungen kommentiert den Ausgang der Tarifverhandlungen im Privaten Versicherungsgewerbe wie folgt:

Till Eulenspiegel 

Wenn ich jemanden gerne im Mittelalter getroffen hätte, dann wäre es Till Eulenspiegel gewesen. 

Jemand der durch seine schelmenhafte Weise den Menschen den Blick in den Eulen [Symbolisch für Weisheit] Spiegel [Blick in die Selbstreflexion] ermöglicht hat. 

Hinter uns liegen die letzten Monate der Tarifverhandlungen im Versicherungsgewerbe für den Innendienst. 

Als kaufmännische Berufsgewerkschaft hat unsere Bundesfachgruppe Versicherungen den gesamten Verlauf sehr professionell intern und im Dialog mit den Beschäftigten und dem AGV begleitet. 

Wir haben gesehen das es für uns gar nicht notwendig ist eine tarifzeichnende Gewerkschaft zu sein um gestalten und wirken zu können. 

Ich persönlich würde sogar sagen wir war besser unterwegs als in der Zeit wo wir noch tarifzeichnend waren. 

Hier müssen wir auch lernen: Wir sind im Transformationsprozess zu einen neuen Gewerkschaftsformat. Wir haben die ersten existenzbedrohenden Jahre nach dem BAG Urteil überstanden. 

Wir haben unsere Strukturen und unsere Art zu arbeiten verändert. 

Sollte uns der EGMR die Möglichkeit geben wieder Tarifverhandlungen zu führen und abzuschließen, müssen wir 3 Dinge beachten:

1. Mit realistischen Tarifforderung in die Verhandlung gehen. [ das hat die DHV in der Regel sowieso immer gemacht]
2.mit dem AGV partnerschaftlich zusammenarbeiten – das fällt uns als Gewerkschaft, die nicht aus dem Klassenkampf, sondern aus der reformistischen Gewerkschftsbewegung kommt, sowieso leichter. 

3.keinen Tarifabschluss tätigen der nicht unseren Standards als kfm.Berufsgewerkschaft erfüllt. 
Was in der aktuellen Tarifrunde bedeutet hätte das wir zu den angebotenen Konditionen im Gegensatz zu Verdi und DBV nicht abgeschlossen hätten. 


Mit kollegialen Grüßen 

Johann Lindmeier 

DHV Landesvorsitzender Bayern 

Für mehr Wertschätzung und Effizienz: CGB fordert entschlossenes Handeln gegen Arbeitszeitverschwendung

Der Christliche Gewerkschaftsbund Deutschlands (CGB) zeigt sich besorgt über die alarmierenden Erkenntnisse einiger Jobbörsen, wonach deutsche Beschäftigte durchschnittlich 8,7 Stunden pro Woche mit ineffizienten und als wenig sinnvoll empfundenen Tätigkeiten verbringen. Dies entspricht mehr als einem vollen Arbeitstag, der nicht produktiv genutzt werden kann und eine immense Verschwendung von ohnehin knappen Ressourcen darstellt.

„Es ist inakzeptabel, dass unsere Kolleginnen und Kollegen einen so erheblichen Teil ihrer wertvollen Arbeitszeit mit unnötigen Meetings, redundanten Aufgaben oder ineffizienten Prozessen verbringen müssen“, erklärt der Bundesvorsitzende des CGB Henning Röders. „Gerade in Zeiten, in denen der demografische Wandel den Arbeitsmarkt vor große Herausforderungen stellt und qualifizierte Arbeitskräfte zunehmend knapper werden, ist jede verschwendete Stunde eine Stunde zu viel und zeugt von einer mangelnden Wertschätzung gegenüber den Fähigkeiten und dem Engagement der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer.“, so Röders weiter.

Hauptursachen hierfür liegen in zu komplexen Prozessen, mangelnder Kommunikation seitens der Führungskräfte sowie fehlender Weiterbildungs- und Entwicklungsmöglichkeiten. Der CGB sieht hier dringenden Handlungsbedarf und fordert alle Akteure auf, entschlossen Maßnahmen zu ergreifen.

Nach Ansicht des CGB bedarf es der Stärkung der Kommunikation, was bedeutet, dass Führungskräfte die Aufgaben und Ziele klarer kommunizieren müssen, um Missverständnisse und Doppelarbeiten zu vermeiden. Weiter müssen Prozesse vereinfacht werden, Arbeitsabläufe müssen kritisch geprüft und unnötige Komplexität konsequent abgebaut werden. Auch müssen gezielte Schulungs- und Entwicklungsmöglichkeiten angeboten werden, um das Wissen und die Fähigkeiten der Beschäftigten zu stärken und sie für neue Herausforderungen zu rüsten.

„Wenn wir die Wettbewerbsfähigkeit des Standortes Deutschland nachhaltig sichern wollen, müssen wir auch die Effizienz in unseren Unternehmen steigern. Dazu gehört, dass Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ihre Zeit sinnvoll einsetzen können und nicht durch vermeidbare Bürokratie oder schlechte Organisation ausgebremst werden“, so Henning Röders abschließend.

Der CGB wird sich weiterhin dafür einsetzen, dass die Arbeitswelt humaner, effizienter und zukunftsorientierter gestaltet wird – zum Wohle der Beschäftigten und des Wirtschaftsstandortes.

 

Berlin, im Juli 2025

 

V.i.S.d.P. Christian Hertzog

Auf einen Kaffee mehr im Monat: Enttäuschender Abschluss der Gehaltstarifverhandlungen Versicherungsinnendienst

Nach über einem Monat Hängepartie haben sich der AGV Versicherungen und die verhandelnden Gewerkschaften verdi und DBV auf einen Tarifabschluss verständigt:

  • Laufzeit: 26 Monate
  • Gehaltserhöhungen: 5,0 % ab 01.08.2025 mit einer Mindesterhöhung von 200 Euro; 3,0 % ab 01.09.2026
  • Erhöhung der Ausbildungsvergütungen i.H.v. 150 Euro ab 01.08.2025 und von 100 Euro ab 01.09.2026

 

Dieser Abschluss ist angesichts der hohen Erwartungen, die die verhandelnden Gewerkschaften mit ihren Forderungen geschürt hatten, enttäuschend! Zur Erinnerung: Der DBV war ursprünglich mit einer Gehaltsforderung von 17 % für ein Jahr und einer Arbeitszeitverkürzung von einer Stunde in die Tarifrunde 2025 gegangen. Verdi hatte eine Anhebung der Gehälter um 12 % und eine Anhebung der Ausbildungsvergütungen um 250 Euro – jeweils für 12 Monate – gefordert. Mit dem im Abschluss erzielten linearen Gehaltserhöhungsvolumen von 8,3 % zzgl. Mindesterhöhung haben die verhandelnden Gewerkschaften bezogen auf 12 Monate noch nicht einmal annähernd die Hälfte dessen erzielt, was sie gefordert haben!

 

Die verhandelnden Gewerkschaften haben zwar Verbesserungen gegenüber dem Arbeitgeberangebot der dritten Verhandlungsrunde erzielt. Bezogen auf 10. und 11. Berufsjahr der Gehaltsgruppe V bedeutet die „Verbesserung“ 8 Euro brutto im Monat – netto in etwa einen Pott Kaffee mehr im Monat! In der höchsten Stufe der Gehaltsgruppe VIII beträgt die „Verbesserung“ ganze 11 Euro brutto! Von der „Aufnahme eines starken Signals der Beschäftigten durch die Arbeitgeber“ ist diese leichte Verbesserung weit entfernt. In den unteren Gehaltsgruppen und in den Gehaltsgruppen A und B hat die vierte Verhandlungsrunde mit der Sockelanhebung von 200 Euro zwar deutlichere Gehaltszuwächse gebracht. Aber in der Gesamtschau können diese das enttäuschende Ergebnis der Hängepartie für viele Beschäftigten im Versicherungsinnendienst nicht aufwiegen! Darin fügt sich auch das Zugeständnis bei den Azubivergütungen: Zwar immerhin um 30 Euro besser als im Vergleich zur dritten Verhandlungsrunde – aber bei weitem kein „Azubibooster“, wie von verdi in ihrer Tarifmitteilung bejubelt.

 

Besonders enttäuschend ist auch, dass die Beschäftigten im Versicherungsinnendienst vier Nullmonate ohne Ausgleich durch eine Einmalzahlung beschert bekommen.

 

Gegenüber den Tarifabschlüssen vergleichbarer Branchen hinkt der Abschluss im Versicherungsinnendienst hinterher. Die Beschäftigten der Volks- und Raiffeisenbanken erhalten mit dem Abschluss von März 2025 Gehaltserhöhungen im Gesamtvolumen von 11,4 % – bei einer nur dreimonatigen längeren Laufzeit (29 Monate). Die Tarifabschlüsse 2024 bei den Öffentlichen Banken und Privatbanken liegen in den Gesamtvolumina ebenfalls deutlich über den Abschluss des Versicherungsinnendienstes. Mit dem Abschluss haben die privaten Versicherungen weiter die Rote Laterne bei den Tarifabschlüssen. Die Beschäftigten verlieren weiter Anschluss an vergleichbare Branchen. Für den Kampf um die Fach- und Führungskräfte von morgen verheißt das nichts Gutes! Die verhandelnden Gewerkschaften sollten angesichts dieses enttäuschenden Abschlusses ihre Strategie überdenken, mit hohen Forderungen eine hohe Erwartungshaltung zu wecken und diese noch durch Warnstreikaktionen zu schüren – um am Ende beim Tarifabschluss wieder als Bettvorleger zu landen.

CGB wertet die Empfehlungen der Mindestlohnkommission zur Anhebung des Mindestlohns positiv

Der Christliche Gewerkschaftsbund Deutschlands (CGB) wertet die einstimmige Empfehlung der Mindestlohnkommission zur Anhebung des gesetzlichen Mindestlohns auf 13,90 Euro im Jahr 2026 und 14,60 Euro im Jahr 2027 insgesamt positiv. Die Entscheidung, die in einem herausfordernden, aber konsensualen Prozess der Sozialpartner erzielt wurde, stellt eine not­wendige Anpassung in wirtschaftlich anspruchsvollen Zeiten dar. Der CGB betrachtet diese Erhöhung als eine wichtige Maß­nahme, um Millionen von Geringverdienenden in ganz Deutschland eine sofortige finanzielle Entlastung zu verschaffen. In einem Umfeld anhaltender Inflation und steigender Lebenshaltungskosten, insbesondere für Grundbedürfnisse, sind diese Anpassungen unerlässlich, um die Kaufkraft zu sichern und Lohnarmut zu verhindern. Dieser Schritt bekräftigt das grundle­gende Prinzip der christlichen Sozialethik, dass Vollzeitarbeit ein würdevolles Auskommen gewährleisten muss. Es ist damit auch ein Zeugnis des fortgesetzten Engagements für sozialen Schutz und wirtschaftliche Stabilität. Trotz dieses Fortschritts betont der CGB, dass die vorgeschlagenen Erhöhungen die Anforderungen an eine wirklich nach­haltige Mindestvergütung alleine nicht erfüllen. Der CGB hat sich daher bereits im vergangenen Jahr für die Indizierung des deutschen Mindestlohns auf 60 Prozent des Bruttomedianlohns ausgesprochen. Danach müsste der Mindestlohn bereits jetzt mehr als 15 Euro betragen. Forderungen an den Gesetzgeber, sich über die Empfehlungen der Mindestlohnkommission hinwegzusetzen, lehnt der CGB jedoch ab. Er ist nach wie vor der Überzeugung, dass die Lohnfindung eine Angelegenheit der Tarifpartner ist. Dies gilt auch für die Festlegung von Mindestlöhnen. Das es in Deutschland eines gesetzlichen Mindest­lohns bedarf, ist allein der Tatsache einer auch politisch zu verantwortenden sinkenden Tarifbindung geschuldet, die mittler­weile gerade noch 49 Prozent beträgt. Der CGB ist besorgt, dass es bislang nicht gelungen ist, der nachlassenden Ta­rifbindung Einhalt zu gebieten. Er erinnert daher erneut an seine Forderung, unter Beteiligung aller gewerkschaftlichen Spit­zenorganisationen endlich den in der EU-Mindestlohn-Richtlinie vorgesehenen Aktionsplan zur Erhöhung der Tarifbindung zu erstellen. Bereits am 15.09.2022 hat das EU-Parlament mit großer Mehrheit eine Mindestlohnrichtlinie abgesegnet, mit der u.a. die Tarifbindung gestärkt werden soll. Mit der Verab­schiedung durch den EU-Rat am 04.10.2022 hat die Richtline Rechtskraft erlangt und sollte innerhalb von zwei Jahren in nationales Recht umgesetzt werden. Die EU-Richtlinie verpflichtet die Mitgliedsstaaten, zur Erhöhung der Tarifbindung Akti­onspläne zu erstellen, wenn die Tarifbindung unter 80 Prozent liegt. Es ist ein Skandal, dass die politisch Verantwortlichen regelmäßig die mangelnde Tarifbindung beklagen, aber weder etwas getan haben, um die Allgemeinverbindlichkeitserklärung von Tarifverträgen zu erleichtern noch den in der EU-Mindestlohn­richtlinie geforderten Aktionsplan auf den Weg zu bringen.

Der CGB fordert Gesetzgeber und Sozialpartner auf, das Tarifvertragssystem zu stärken, um faire und anpassungsfä­hige Löhne zu gewährleisten, die branchenspezifische Realitäten und Produktivität widerspiegeln und die Festlegung gesetz­licher Mindestlöhne überflüssig machen.

 

Versicherungsinnendienst: Tarifverhandlungen werden am 04.07.2025 fortgeführt

In die festgefahrenen Verhandlungen des Versicherungsinnendienstes ist wieder Bewegung gekommen. Der AGV Versicherungen und die tarifverhandelnden Gewerkschaften wollen am 04.07. einen neuen Versuch unternehmen, zu einer Einigung zu kommen.

Die DHV begrüßt den Versuch, noch vor der Sommerpause zu einer Einigung zu kommen. Eine längere Hängepartie bis in den Herbst hinein muss unbedingt vermieden werden! Voraussetzung für eine Einigung ist aber, dass der AGV Versicherungen sein enttäuschendes Angebot aus der letzten Verhandlungsrunde (4,8 % zum 01.08.2025; 3,3 % zum 01.09.2026; Anhebung der Ausbildungsvergütungen um 220 Euro; Anhebung der Tarifgruppe A auf die zweite Stufe der Tarifgruppe B und Teilhabe an den Gehaltserhöhungen; Anhebung der ersten und zweiten Stufe der Tarifgruppe B auf die 3. Stufe und Teilhabe an den linearen Gehaltserhöhungen) noch einmal deutlich aufstockt.

Das noch auf dem Tisch liegende Arbeitgeberangebot liegt deutlich hinter den Abschlüssen zurück, wie sie zuletzt bei den Privatbanken, Öffentlichen Banken und Volks- und Raiffeisenbanken getätigt worden waren. Das ist nicht akzeptabel. Denn: Angesichts der dürftigen Gehaltserhöhungen seit 2022 ist es wichtig, nicht den Anschluss zu verlieren.

Die Beschäftigten der privaten Versicherungen dürfen nicht weiter hinter das Gehaltsniveau vergleichbarer Branchen zurückfallen!

Wir hatten dem AGV Versicherungen in einem Gespräch den Abschluss bei den Volks- und Raiffeisenbanken als Maßstab für einen akzeptablen Kompromiss genannt:

  • Gehaltserhöhungen 6,0 % zum 01.04.2025, 3,5 % zum 01.05.2026 und 1,5 % zum 01.04.2027
  • Erhöhung der Ausbildungsvergütungen um jeweils 130 Euro zum 01.08.2025 und zum 01.08.2026
  • Laufzeit 29 Monate

Der AGV Versicherungen sollte sich auch im Bewusstsein an seine Verantwortung gegenüber den Miterbeitern/innen an dem Volksbankentarifabschluss orientieren. Denn letztlich sind es die Versicherungsnagestellten, die den Menschen in schwierigen, oft auch existenzbedrohenden Situationen zur Seite stehen und ihnen wichtige Hilfe leisten. Diese hohe Verantwortung sollte mit einem guten Gehaltsabschluss angemessen gewürdigt werden. 

Die DHV appelliert an den AGV und die verhandelnden Gewerkschaften, am 04.07.2025 zu einem tragfähigen Kompromiss zu kommen, der dem Abschluss vergleichbarer Branchen Rechnung trägt!

 

Für ein gesundes Arbeitsleben: CGB fordert Recht auf Nichterreichbarkeit und klare Grenzen der ständigen Erreichbarkeit

Der Christliche Gewerkschaftsbund Deutschlands (CGB) warnt eindringlich vor den gravierenden gesundheitlichen Risiken der ständigen Erreichbarkeit von Beschäftigten. Angesichts einer Arbeitswelt, die zunehmend flexible Modelle und digitale Kommunikation nutzt, verschwimmen die Grenzen zwischen Beruf und Privatleben. Dies führt zu einer alarmierenden Zunahme von Stress, psychischen Belastungen und Burnout-Erkrankungen.

„Die Annahme, jederzeit verfügbar sein zu müssen, ist keine moderne Errungenschaft, sondern ein ernstzunehmendes Gesundheitsrisiko für unsere Mitglieder und alle Beschäftigten in Deutschland“, erklärt Henning Röders, Bundesvorsitzender des CGB. “Es ist höchste Zeit, dass die neue Bundesregierung und die Sozialpartner gemeinsam Maßnahmen ergreifen, um die Gesundheit der Beschäftigten zu schützen und klare Regeln für die Erreichbarkeit außerhalb der Kernarbeitszeiten zu definieren.“ ergänzt Anne Kiesow, Bundesgeschäftsführerin des CGB.

Die aktuelle Entwicklung zeigt, dass viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer auch nach Feierabend, am Wochenende oder im Urlaub E-Mails beantworten, Anrufe entgegennehmen oder auf Nachrichten reagieren. Diese ständige Verfügbarkeit verhindert eine notwendige Erholung, untergräbt das Privatleben und führt langfristig zu einer Reduzierung der Leistungsfähigkeit und Kreativität.

Der CGB fordert daher:

  1. Es muss ein klares gesetzliches Recht auf Nichterreichbarkeit außerhalb der individuell oder kollektiv vereinbarten Arbeitszeiten verankert werden. Dies bedeutet, dass Arbeitgeber keine Reaktion auf Arbeitsanfragen außerhalb der Arbeitszeit erwarten oder einfordern dürfen und keine negativen Konsequenzen bei Nichtbeachtung entstehen.
  2. Unternehmen und Sozialpartner müssen dringend verbindliche Regelungen zur Erreichbarkeit in Betriebsvereinbarungen oder Tarifverträgen treffen. Diese müssen festlegen, wann und wie Arbeitnehmer erreichbar sein müssen – und wann eben nicht.
  3. Arbeitgeber sind aufgerufen, eine Unternehmenskultur zu etablieren, die das Abschalten und die Work-Life-Balance aktiv fördert.

„Der CGB und seine Mitgliedsorganisationen sehen es als seine christlich-soziale Verpflichtung an, für menschenwürdige Arbeitsbedingungen einzustehen. Dazu gehört auch das Recht auf eine klare Trennung von Arbeit und Freizeit. Wir fordern die politischen Entscheidungsträger und die Unternehmen auf, dieses drängende Thema nicht länger zu ignorieren und gemeinsam mit den Gewerkschaften praktikable Lösungen zu entwickeln.“ bekräftigt Christian Hertzog, Generalsekretär des CGB.

 

 

CGB fordert echten Rechtsanspruch auf flexible Arbeitszeiten und umfassende Unterstützung für pflegende Angehörige

Der Christliche Gewerkschaftsbund Deutschlands (CGB), als drittgrößter Gewerkschaftsdachverband mit über 280.000 Mitgliedern, appelliert eindringlich an die Bundesregierung, die Situation pflegender Angehöriger in Deutschland grundlegend zu verbessern. Ausgehend von den Prinzipien der christlichen Soziallehre, die die Menschenwürde und das Gemeinwohl in den Mittelpunkt stellen, fordert der CGB einen umfassenden Rechtsanspruch auf flexible Arbeitszeiten und eine nachhaltige finanzielle Absicherung, um die immense Doppelbelastung berufstätiger Pflegender zu mindern. 

In Deutschland werden die meisten Pflegebedürftigen zu Hause von ihren Angehörigen versorgt. Schätzungsweise 2,5 Millionen dieser Pflegepersonen sind gleichzeitig erwerbstätig. Diese „Doppelbelastung“ führt zu erheblichen physischen, psychischen und finanziellen Belastungen. Studien zeigen, dass über 40 Prozent der pflegenden Angehörigen über Rücken- oder Gelenkschmerzen klagen und mehr als die Hälfte Anzeichen einer Depression aufweisen. Die finanzielle Situation ist ebenfalls prekär: Nur 7 Prozent der Pflegenden erfahren keine finanziellen Nachteile, während 14 Prozent sogar einen kompletten Verdienstausfall erleiden . 

„Die Pflege unserer Angehörigen ist eine der größten gesellschaftlichen Leistungen, die oft im Stillen erbracht wird. Es ist inakzeptabel, dass diese Fürsorge Menschen in finanzielle Not oder zum vorzeitigen Ausstieg aus dem Berufsleben zwingt“, erklärt Christian Hertzog, Generalsekretär des CGB. „Die aktuellen Regelungen sind allenfalls ein erster Schritt, aber sie reichen bei Weitem nicht aus, um die Realität der Langzeitpflege abzubilden.“ so der Generalsekretär weiter.

Der CGB fordert daher von der Bundesregierung einen ganzheitlichen Politikansatz, der die Vereinbarkeit von Beruf und Pflege als gesamtgesellschaftliche Aufgabe begreift und als Investition in die Zukunft Deutschlands sieht.

Als absolut zwingende Maßnahmen sieht der CGB:

  1. Längere und bedarfsgerechte Zeiträume: Der Rechtsanspruch muss auf deutlich längere, flexiblere Zeiträume ausgeweitet werden, die der chronischen Natur der Pflege gerecht werden.
  2. Die Schwellenwerte für den Rechtsanspruch müssen vollständig aufgehoben oder erheblich gesenkt werden, um einen universellen Zugang für alle erwerbstätigen Pflegenden zu gewährleisten .
  3. Der zu schaffende gesetzliche Rahmen muss innovative, mitarbeiterorientierte Arbeitszeitmodelle wie Sabbaticals, mobile Arbeitsoptionen und die Anpassung von Arbeitsvolumen und -aufgaben an sich wandelnde Pflegeanforderungen ermöglichen .
  4. Das zinslose Darlehen muss durch nicht rückzahlbare Zuschüsse oder ein robustes Lohnersatzsystem ersetzt werden, das den Einkommensverlust während der Pflegezeit tatsächlich kompensiert.
  5. Pflegezeiten müssen vollständig anerkannt und angemessen auf die Rentenansprüche angerechnet werden, um Altersarmut zu verhindern.
  6. Die Bundesregierung muss finanzielle Anreize oder Subventionen für kleine und mittlere Unternehmen bereitstellen, um die Implementierung flexibler Arbeitsregelungen und Unterstützungsstrukturen zu fördern .
  7. Aktive Förderung von Best Practices, Sensibilisierung von Führungskräften, Bereitstellung technologischer Lösungen und klare Vertretungsregelungen sind entscheidend .
  8. Kapazitäten, Zugänglichkeit und Reichweite der Pflegestützpunkte müssen erheblich ausgebaut werden.
  9. Ein deutlich verbesserter Zugang zu spezialisierten psychologischen Beratungsangeboten und Selbsthilfegruppen für Pflegende muss sichergestellt werden.
  10. Eine substanzielle Erhöhung der Finanzierung und Verfügbarkeit von Verhinderungspflege, Tages- und Nachtpflege sowie Kurzzeitpflege ist zwingend erforderlich.
  11. Um dem Fachkräftemangel zu begegnen, müssen Arbeitsbedingungen, Vergütung und Karrieremöglichkeiten für professionelle Pflegekräfte deutlich verbessert werden.

„Die Unterstützung pflegender Angehöriger ist keine Wohltat, sondern eine strategische Investition in die Zukunft unseres Landes“, ergänzt die Bundesgeschäftsführerin Anne Kiesow. „Sie sichert qualifizierte Arbeitskräfte, steigert die Produktivität und stärkt den sozialen Zusammenhalt. Ein Versäumnis, jetzt entschlossen zu handeln, wird die bereits bestehenden Probleme am Arbeitsmarkt und im Pflegesystem weiter verschärfen.” so Kiesow weiter.

Wir als CGB fordern die Bundesregierung auf, ihrer Verantwortung gerecht zu werden und diese notwendigen Maßnahmen unverzüglich einzuleiten und umzusetzen.

 

 

 

 

 

DIW rechnet für 2026 mit 1,7 Prozent Wirtschaftswachstum CGB sieht Konjunkturprognosen mit hohen Risiken behaftet

Das Deutsche Institut für Wirtschaftsforschung (DIW Berlin) hat am 13.Juni eine korrigierte Konjunkturprognose vorgestellt. Danach rechnet das Institut für dieses Jahr jetzt mit einem Wirtschaftswachstum von 0,3 statt 0,2 Prozent und für 2026 mit 1,7 statt 1,1 Prozent. Mit einem prognostizierten Wirtschaftswachstum von 1,7 Prozent liegt das DIW an der Spitze aller Wirtschaftsforschungsinstitute. Alle anderen Institute rechnen mit einem geringeren Wachstum.

Für den Christliche Gewerkschaftsbund Deutschlands (CGB) sind alle Konjunkturprognosen aktuell mit hohen Risiken behaftet und mit Skepsis zu betrachten. Der CGB verweist darauf, dass sämtliche Prognosen der letzten Monate zu optimistisch waren und jeweils nach unten korrigiert werden mussten. Die Institute wie auch die alte Bundesregierung hatten jeweils darauf gesetzt, dass sich die Zunahme des privaten Konsums als die entscheidende Wachstumsstütze erweisen würde, was in Krisenzeiten unrealistisch ist, wie auch der Direktor des Walter Eucken Instituts, Prof. Dr. Dr. h.c. Lars P. Feld, kritisiert hat.

In den aktuellen Konjunkturprognosen sind die Wachstumserwartungen insbesondere an das Infrastruktur-Sondervermögen sowie steigende Rüstungsausgaben gekoppelt. Wie sich die Milliarden-Investitionen auf das Brutto-Inlandsprodukt (BIP) auswirken werden, wird von den Instituten jedoch höchst unterschiedlich beurteilt. Während das DIW für 2026 mit einem Wirtschaftswachstum von 1,7 Prozent rechnet und dabei von finanzpolitischen Impulsen durch Sondervermögen und Rüstungsausgaben in Höhe von 25 Milliarden Euro ausgeht, erwartet das ifo Institut für Wirtschaftsforschung wirtschaftliche Effekte in Höhe von 57 Milliarden Euro, geht gleichwohl aber nur von einer Erhöhung des Wirtschaftswachstums auf 1,5 Prozent aus.

Investitionen aus dem Sondervermögen und gesteigerte Rüstungsausgaben werden in jedem Fall auch als Konjunkturprogramm wirken. Davon geht auch der CGB aus. Entscheidend ist jedoch, wie schnell und für welche Zwecke Ausgaben getätigt werden. Investitionen in die Verkehrsinfrastruktur und den Wohnungsbau beleben die Baukonjunktur und führen zu Neueinstellungen und höheren Steuereinnahmen. Die Beschaffung von Munition für die Bundeswehr wirkt hingegen weitgehend nur konsumtiv.

Der Bundeshaushalt wird erst nach den Parlamentsferien beschlossen und beinhaltet erhebliches Konfliktpotential, wie gerade die von SPD-Linken mit ihrem „Manifest“ angezettelte Diskussion um die Notwendigkeit und den Umfang von Rüstungsausgaben belegt. Hinzu kommen die politischen Unabwägbarkeiten im Hinblick auf den Krieg in der Ukraine, die Folgen des israelischen Angriffs auf den Iran sowie den vom amerikanischen Präsidenten angezettelten Handelskrieg. Deutsche Stahlwerke werden auch mit finanzieller Unterstützung aus dem Infrastruktur-Sondervermögen nur dann in Produktionsanlagen für „grünen“ Stahl umstellen, wenn sie auch weiterhin Absatzmärkte für ihre Stahlprodukte sehen. Gleiches gilt für die Förderung der deutschen Automobilindustrie bei der Umstellung auf die Produktion von Elektrofahrzeugen.

 

 

Der CGB informiert: Wegweisendes Urteil des Bundesarbeitsgerichts zum Datenschutz im Bewerbungsprozess – Transparenz und Sorgfalt für Arbeitgeber unerlässlich

Der Christliche Gewerkschaftsbund Deutschlands (CGB) begrüßt ein wegweisendes Urteil des Bundesarbeitsgerichts (BAG) vom 5. Juni 2025 (Az. 8 AZR 117/24), das die Rechte von Bewerbern im Hinblick auf den Datenschutz im Bewerbungsverfahren deutlich stärkt. Das Urteil stellt nun klar, dass Arbeitgeber Internet-Recherchen über Bewerber nur unter bestimmten Voraussetzungen und unter Einhaltung strenger Informationspflichten durchführen dürfen.

Im vorliegenden Fall hatte eine Universität eine Google-Recherche über einen Bewerber durchgeführt, ohne den Bewerber darüber zu informieren. Das BAG sprach dem Bewerber daraufhin einen immateriellen Schadensersatz in Höhe von 1.000 Euro gemäß Art. 82 Abs. 1 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) zu.

Der CGB begrüßt die Kernbotschaften dieses Urteils für die Beschäftigten:

  • Keine anlasslose Internet-Recherche: Arbeitgeber dürfen Bewerber nicht pauschal oder routinemäßig im Internet „googeln“. Eine Recherche ist nur zulässig, wenn ein konkreter, sachlicher Anlass hierfür besteht, beispielsweise bei offensichtlichen Widersprüchen in den Bewerbungsunterlagen oder zur Verifizierung bestimmter Angaben.

 

  • Informationspflicht des Arbeitgebers: Das Urteil bekräftigt die Pflicht des Arbeitgebers, Bewerber umfassend darüber zu informieren, welche personenbezogenen Daten erhoben und verarbeitet werden – auch wenn diese aus öffentlich zugänglichen Quellen wie dem Internet stammen. Diese Informationspflicht gemäß Art. 14 DSGVO ist essentiell für den Schutz der persönlichen Daten.

 

  • Schadensersatz bei Missachtung: Die Entscheidung des BAG verdeutlicht, dass Verstöße gegen datenschutzrechtliche Pflichten, insbesondere die Missachtung der Informationspflicht, zu finanziellen Konsequenzen für Arbeitgeber führen können.

Der CGB sieht in diesem Urteil eine wichtige Stärkung der Arbeitnehmerrechte und des Datenschutzes im Bewerbungsverfahren. Das BAG-Urteil sendet ein klares Signal an alle Arbeitgeber, ihre Prozesse im Recruiting zu überprüfen und sicherzustellen, dass sie den Anforderungen der DSGVO vollumfänglich entsprechen. Für Bewerber bedeutet dies mehr Schutz vor unkontrollierter Datenerhebung.

 

Christlicher Gewerkschaftsbund Deutschlands (CGB) kritisiert Bundesfinanzminister Klingbeil: „Wachstumsbooster ignoriert die Sorgen der Beschäftigten“

Der Christliche Gewerkschaftsbund Deutschlands (CGB) hat deutliche Kritik an der Rede von Bundesfinanzminister Lars Klingbeil (SPD) zum steuerlichen Investitionssofortprogramm geäußert. Obwohl der Minister eingangs der tiefen Unsicherheiten und Ängste der Bürger vor Arbeitsplatzverlust und finanziellen Belastungen sehr treffend beschrieben hat, konzentrierten sich die vorgeschlagenen Maßnahmen nach Ansicht des CGB zu einseitig auf unternehmensbezogene steuerliche Anreize.

„Wir als CGB sehen den Ansatz, die Wirtschaft zu stärken, grundsätzlich als richtig an. Doch die Rede von Bundesfinanzminister Klingbeil lässt uns mit der wesentlichen Frage zurück: Wo bleiben die Beschäftigten?“, merkt der CGB-Bundesvorsitzende Henning Röders an. „Die beschlossenen Superabschreibungen für Investitionen, die degressive Abschreibung für Elektrofahrzeuge und die Senkung der Unternehmenssteuern entlasten primär die Unternehmensseite. Das ist wichtig, aber ein ‚Wachstumsbooster‘ nützt den Menschen nur dann, wenn das Wachstum auch direkt bei ihnen ankommt., so Henning Röders weiter.

Der CGB vermisst konkrete Maßnahmen zur Sicherung der Reallöhne und zur direkten Abfederung des Inflationsdrucks für Familien. „Es wird viel über Bürokratieabbau gesprochen, aber nicht, was dies konkret für den einzelnen Arbeitnehmer bedeutet. Werden hier Standards abgebaut oder werden wirklich sinnvolle Erleichterungen geschaffen, die den Menschen im Arbeitsalltag helfen?“, ergänzt Anne Kiesow, Bundesgeschäftsführerin des CGB.

“Selbstverständlich begrüßen wir als CGB die angekündigten Maßnahmen zur Bekämpfung von Finanzkriminalität und Steuerhinterziehung als wichtigen Schritt für mehr Gerechtigkeit. Diese Einnahmen müssen jedoch auch zielgerichtet für die Stärkung der Beschäftigten eingesetzt werden – sei es durch Investitionen in Bildung, Gesundheitswesen oder Infrastruktur, die den Beschäftigten unmittelbar zugutekommen, oder durch gezielte Entlastungen bei den Sozialabgaben“, so Kiesow weiter.

Auch das geplante 500 Milliarden Euro schwere Sondervermögen für die Modernisierung des Landes muss eine stärkere soziale Komponente erhalten. „Die größte Modernisierung seit Jahrzehnten muss nicht nur technologisch, sondern auch sozial sein. Wie werden die Beschäftigten an den Gewinnen dieser Modernisierung beteiligt? Wie werden sie vor Transformationen geschützt, die neue Technologien mit sich bringen? “Hier fehlen uns konkrete Pläne für Umschulungsprogramme, Qualifizierungsoffensiven und eine Stärkung der sozialen Absicherungssysteme“, kritisiert der CGB-Generalsekretär Christian Hertzog.

Der Christliche Gewerkschaftsbund Deutschlands fordert die Bundesregierung eindringlich auf, die Sorgen der Familien und Arbeitnehmer ernster zu nehmen und über reine Unternehmensanreize hinausgehende, direkte und spürbare Schritte zur Verbesserung der Lebens- und Arbeitsbedingungen der Menschen in Deutschland zu unternehmen.

„Nur dann kann dieser ‚Wachstumsbooster‘ wirklich seine volle Wirkung entfalten und zu nachhaltigem Wohlstand für alle führen“, erklärt der Bundesvorsitzende Henning Röders abschließend.