Durchbruch für Teilzeitkräfte: Bundesarbeitsgericht sichert faire Überstundenvergütung

Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat mit seinem Grundsatzurteil vom 5. Dezember 2024 Az. 8 AZR 370/20 einen bedeutenden Meilenstein für Arbeitnehmerrechte gesetzt. Im Mittelpunkt steht die Frage der Gleichbehandlung von Teilzeit- und Vollzeitbeschäftigten bei der Vergütung von Überstunden.

Welche Konsequenzen hat die Entscheidung für die Beschäftigten? Was ist die gesellschaftliche Dimension der Entscheidung? Darauf gibt die aktuelle DHV-Information Antworten.

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Grundfreibetrag 2024: Bundesrat beschließt weitere Erhöhung

Der steuerfreie Grundfreibetrag erfährt für das Jahr 2024 eine bedeutsame rückwirkende Anpassung. Nach der Zustimmung des Bundesrates am 22. November 2024 steigt der Grundfreibetrag für Alleinstehende um 180 Euro auf nunmehr 11.784 Euro. Für Verheiratete, die sich gemeinsam zur Einkommensteuer veranlagen lassen, erhöht sich der Betrag um 360 Euro auf 23.568 Euro. 

Hintergrund der Anpassung

Die Anhebung basiert auf dem regelmäßigen Existenzminimumbericht der Bundesregierung. Dabei wurde festgestellt, dass die sozialrechtlichen Regelbedarfe stärker gestiegen sind als ursprünglich im Bericht von 2022 prognostiziert. Diese Entwicklung macht eine Korrektur des steuerfreien Existenzminimums notwendig.

Was bedeutet dies für Arbeitnehmer?

Die Anpassung wirkt sich positiv auf die Gehaltsabrechnung aus. Der neue Grundfreibetrag wird rückwirkend für das gesamte Jahr 2024 berücksichtigt. Dies führt zu einer erfreulich höheren Dezember-Abrechnung. Arbeitnehmer müssen sich um die Berechnung nicht selbst kümmern, da der Arbeitgeber dies übernimmt.

Weitere Änderungen

Parallel zum Grundfreibetrag wurde auch der steuerliche Kinderfreibetrag angepasst. Er steigt um 228 Euro auf 6.612 Euro. Diese Erhöhung basiert auf der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, das eine steuerfreie Behandlung des Existenzminimums für Kinder einschließlich Betreuungs- und Ausbildungsbedarfen vorschreibt. 

Zusammenfassung der Änderungen:

  • Grundfreibetrag für Alleinstehende: 11.784 Euro (+ 180 Euro)
  • Grundfreibetrag für Verheiratete: 23.568 Euro (+ 360 Euro)
  • Kinderfreibetrag: 6.612 Euro (+ 228 Euro)

Die Anpassung trägt zur steuerlichen Entlastung von Arbeitnehmern und Familien bei und berücksichtigt die gestiegenen Lebenshaltungskosten. 

Positive Auswirkungen für Arbeitnehmer

Die Erhöhung des Grundfreibetrags bringt eine finanzielle Zusatzfreude mit sich. In der Dezember-Gehaltsabrechnung wird der neue, rückwirkend für das gesamte Jahr 2024 geltende Grundfreibetrag berücksichtigt. Das bedeutet: Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer können sich auf eine deutlich höhere Gehaltsabrechnung im Dezember freuen.

Die gesamte Berechnung erfolgt automatisch durch den Arbeitgeber, sodass Beschäftigte keinerlei Eigenaufwand haben. Sie müssen sich also keine Gedanken um komplizierte Steuerberechnungen machen – alles wird professionell und korrekt vom Arbeitgeber abgewickelt.

Diese steuerliche Entlastung kommt zur Weihnachtszeit genau richtig und sorgt für ein zusätzliches finanzielles Polster am Jahresende.

V.i.S.d.P.: DHV- Die Berufsgewerkschaft, Harm Marten Wellmann

DHV-Position zur Absage der Tarifverhandlungen zwischen dem AGV Versicherungen und dem DBV

2021 hat uns das Bundesarbeitsgericht die Tariffähigkeit als tariffähige Gewerkschaft abgesprochen und eine jahrzehntelange bewährte Tarifpartnerschaft zwischen der DHV und dem Arbeitgeberverband der Versicherungsunternehmen in Deutschland (AGV Versicherungen) beendet.

Aktuell lassen wir dieses Urteil vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte überprüfen. Die Aberkennung der Tariffähigkeit der DHV ist aus unserer Sicht vor allem in zweierlei Hinsicht falsch:

  1. Die Mächtigkeitsrechtsprechung des BAG ist nicht mehr zeitgemäß! 
  2. Die Beschäftigten, die sich bewusst für die Mitgliedschaft in der DHV als christliche Weltanschauungsgewerkschaft entschieden haben, haben keine Möglichkeit der Teilhabe am Tarifverhandlungsprozess.

Wir rechnen mit einer Entscheidung des EGMR in 2025 und gerade wenn man sich die aktuelle Entwicklung im Versicherungsbereich anschaut, wäre es wichtig, dass wir zeitnah dort wieder in Tarifverhandlungen einsteigen.

Die Aberkennung der Tariffähigkeit der DHV hat im Bereich der Versicherungen eine Lücke hinterlassen, die die Kombination aus dem Deutschen Bankangestellten-Verband (DBV) und der nicht tariffähigen Arbeitnehmerorganisation NAG nicht ausfüllen kann. Im Gegenteil: Nun hat der AGV Versicherungen die Verhandlungen mit dem DBV abgesagt, weil aus seiner Sicht die Forderungen der Gewerkschaft völlig überzogen sind.

Der Wunsch der Beschäftigten in den Versicherungen nach einer deutlichen Gehaltserhöhung ist berechtigt – gerade vor dem Hintergrund, dass der unbefriedigende letzte Gehaltstarifabschluss und die unnötige Verlängerung des Gehaltstarifvertrages mit einer dürftigen Gehaltserhöhung als Preis für eine Inflationsausgleichszahlung zu einem krassen Nettolohnverlust der Beschäftigten geführt haben. Diese Erwartungshaltung muss in einer Gehaltsforderung angemessen berücksichtigt werden. ABER: Eine Gehaltsforderung darf nicht jegliches Maß verlieren, da sie sonst utopisch ist! Eine Forderung, die in ihrer Gesamtheit ein Plus von über 20 Prozent auf 12 Monate bedeuten würde, fällt unter diese Kategorie – zumal, wenn dieselbe Gewerkschaft vor ein paar Wochen einen Tarifabschluss im Finanzbereich mit einer Laufzeit von 33 Monaten und mit einer Gehaltserhöhung in mehreren Stufen und einem Gesamtvolumen von 11,9 Prozent getätigt hatte! Eine Gewerkschaft, die ein solches Vorgehen an den Tag legt, darf sich nicht darüber wundern, wenn der Verhandlungspartner keine Basis für Verhandlungen sieht!

Mit ihrem Vorgehen hat sich DBV/NAG als seriöse und realistische gewerkschaftliche Kraft zu verdi zumindest für die anstehende Tarifrunde aus dem Spiel gebracht.

Es bleibt also nur verdi und die Hoffnung das die DHV wieder zurückkehrt an den Verhandlungstisch und anstelle von Utopien, mit viel Engagement und Realismus die Interessen der Arbeitnehmer in der Versicherungsbranche vertritt.

Unsere Bundesfachgruppe Versicherungen wird eine Tarifempfehlung für die kommende Tarifrunde im 1. Quartal 2025 abgeben und ist offen für jede Form von Dialog mit dem AGV.

Henning Röders DHV-Bundesvorsitzender; Matthias Rickel Mitglied des DHV-Hauptvorstands Konzernbetriebsratsvorsitzender Talanx AG; Johann Lindmeier Vorsitzender des DHV-Landesverbands Bayern                                                                                               

DHV-Positionen zu den Tarifverhandlungen Volks- und Raiffeisenbanken

Im Januar 2025 beginnen die Tarifverhandlungen bei den Volks- und Raiffeisenbanken. DHV und AVR treffen sich am 13.12.2024 in Bonn zu einem Austausch über die gegenseitigen Positionen.

Die DHV stellt an die tarifverhandelnden Parteien folgende Erwartungen für einen fairen Tarifabschluss:

Gehaltserhöhung: 10 % für 12 Monate

Das Gehaltsniveau bei den Volks- und Raiffeisenbanken ist derzeit nicht konkurrenzfähig gegenüber anderen Branchen. Das zeigt sich darin, dass immer mehr Institute betriebliche Ausnahmeregelungen vom Tarifvertrag anwenden, um jüngere Beschäftigte zu gewinnen und um Bestandsbeschäftigte von einem Abwandern zu anderen Arbeitgebern abzuhalten. Betriebliche Abweichungen von der tariflichen Vergütung müssen aber die Ausnahme bleiben und dürfen nicht zur Regel werden – deshalb ist eine deutliche Gehaltssteigerung notwendig!

Wegen der zunehmenden Unsicherheitsfaktoren, die die Entwicklung der Lebenshaltungskosten beeinflussen können, sollte der Gehaltstarifvertrag eine kurze Laufzeit haben. Dies würde die Tarifparteien in die Lage versetzen, zeitnah zu reagieren, sollte die Inflation wieder anziehen.

Erhöhung der Auszubildendenvergütungen um 350 Euro

Um junge Menschen für eine Ausbildung zu begeistern, muss die Kohle stimmen! Die Privatbanken und öffentlichen Banken sind hinsichtlich des Azubi-Vergütungsniveaus mit den jüngsten Abschlüssen den Volks- und Raiffeisenbanken enteilt. Deshalb ist eine ordentliche Erhöhung geboten!

Wahlrecht: Arbeitszeitverkürzung um eine Stunde oder höhere Sonderzahlung

Viele Beschäftigte legen einen immer größeren Wert auf die Work-Life-Balance. Bei den öffentlichen Banken haben die Tarifpartner diesem Bedürfnis nach einer stärkeren Vereinbarkeit von Familie und Beruf Rechnung getragen. Seit dem 01.01.2024 gilt eine Arbeitszeitverkürzung um eine Stunde auf 38 Wochenstunden. Die DHV spricht sich bei den Volks- und Raiffeisenbanken ebenfalls für eine Verkürzung der Wochenarbeitszeit von 39 auf 38 Stunden aus. Alternativ sollen die Beschäftigten weiter 39 Wochenstunden arbeiten können und dafür einen Anspruch auf eine Sonderzahlung in Höhe von 150 % (bislang 100 %) des Gehalts erhalten. Die Betriebsparteien sollen auch die Möglichkeit haben, den Zuschlag auf die Sonderzahlung auf das monatliche Gehalt umzulegen.

Zuschläge für Rufbereitschaft nach der Instant Payment-Verordnung entsprechend der TVÖD-Regelung

Ab Januar 2025 gilt die Instant Payment EU-Verordnung. Die Banken müssen dann an jedem Tag des Jahres zu jeder Zeit einen reibungslosen Ablauf von Sofort-Überweisungen sicherstellen. Es wird erforderlich sein, dass die Bankbeschäftigten Rufbereitschaft leisten. Die DHV erwartet von den Tarifverhandlungen, dass der über die normale hinausgehende Rufbereitschaftsdienst eine angemessene tarifliche Berücksichtigung in Form einer Zuschlagsregelung entsprechend dem TVÖD findet:

  • Rufbereitschaft von weniger als 12 Stunden: Zahlung eines Zuschlags in Höhe von 12,5 Prozent des tariflichen Stundenentgelts
  • Rufbereitschaft von mehr als 12 Stunden: Die Pauschale beträgt
  • für die Tage Montag bis Freitag das 2-Fache,
  • Samstag, Sonntag sowie für Feiertage das 4-Fache des tariflichen Stundenentgelts

Entfristung der rentennahen Teilzeit (renaTe)

Die rentennahe Teilzeit erfreut sich zunehmender Beliebtheit unter den Beschäftigten. Für die Banken ist renaTe ein gutes Instrument, ältere Mitarbeiter/innen in einem sozialverträglichen Umfang in Beschäftigung zu halten.

Die rentennahe Teilzeit läuft zwar noch bis zum 31.12.2025. Doch schon mit dem Anfang 2025 zu erwartenden Tarifabschluss sollte eine unbefristete Dauer von renaTe vereinbart werden.

Verlängerung Altersteilzeitabkommen

Das bis zum 31.12.2025 befristete Altersteilzeitabkommen soll im Rahmen der Tarifrunde Anfang 2025 ebenfalls verlängert werden.

Die DHV wird die Tarifrunde 2025 kritisch und mit konstruktiven Vorschlägen begleiten. Hierzu wird das Gespräch mit dem AVR weitergesucht.

 

 

EU Instant Payment-Verordnung: Betriebsparteien sind in der Handlungspflicht!

Ab dem 09.01.2025 gilt die EU Instant Payment-Verordnung. Gemäß deren Maßgaben müssen die Banken für einen reibungslosen Ablauf des Zahlungsverkehrs an allen Tagen des Jahres rund um die Uhr sorgen. Sofortüberweisungen müssen innerhalb von 10 Sekunden ausgeführt können – auch wenn es keinen zwingenden Grund dafür gibt.

Was bedeutet diese EU-Verordnung für die Beschäftigten n den Banken? Welche Auswirkungen hat diese auf die betriebliche Mitbestimmung? Auf diese Fragen gibt die angehängte DHV-Information Antworten.

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CGB: ANHEBUNG DES PFLEGEVERSICHERUNGS-BEITRAGSSATZES WÄRE VERMEIDBAR

Das Bundeskabinett hat den am 09.11.24 vom Bundesgesundheitsminister verschickten Entwurf der Pflegesatz-Beitrags-Anpassungsverordnung 2025 beschlossen. Die Verordnung sieht eine Er­höhung des Pflege-Beitragssatzes um 0,2 Prozentpunkte auf 3,6 Prozent ab 1. Januar vor. Sie soll der defizitären Pflegeversicherung zu 3,7 Milliarden Euro Mehreinnahmen verhelfen.

Nach Auffassung des CGB wäre aktuell keine erneute Beitragsanpassung notwendig, wenn der Bund die Pflegeversicherung nicht mit den Kosten versicherungsfremder Leistungen belasten würde.

CGB-Sprecher Peter Rudolph: Die gesetzliche Pflegeversicherung rechnet für dieses Jahr mit ei­nem Defizit von 1,5 Milliarden Euro und für 2025 von 3,4 Milliarden Euro. Würden der Versiche­rung die 4 Milliarden Euro, die sie pro Jahr für Rentenversicherungsbeiträge für pflegende Angehö­rige aufwenden muss sowie die 5,3 Milliarden Euro, die der Bund für Aufwendungen im Zu­sam­menhang mit der Corona-Pandemie, wie z.B. Corona-Tests, zugesagt hatte, erstattet, bedürfte es zumindest im kommenden Jahr keiner Anhebung des Beitragssatzes. Ähnliches gilt auch für die gesetzlichen Krankenkassen, denen der Bund nur rund ein Drittel ihrer Aufwendungen für Kran­kenkassenbeiträge für Bürgergeldbe­zieher erstattet. Nach einem Gutachten des Spitzenverbandes der Gesetzlichen Krankenversicherung GKV betrug das Defizit zwi­schen den Einnahmen und GKV-Ausgaben für Bürgergeldbezieher im Jahr 2022 9,2 Milliarden Euro. Ohne dieses Defizit be­dürfte es im kommenden Jahr nicht der angekündigten Erhöhung des Krankenkassen-Zusatzbei­trags um 08 Prozentpunkte.

Der CGB verweist darauf, dass die Pflegesatzbeitragsverordnung noch der Zustimmung von Bun­destag und Bundesrat bedarf. Nach dem die Regierungskoalition im Bundestag keine Mehrheit mehr hat, bleibt abzuwarten, ob die Verordnung zu den politischen Vorhaben gehört, die nach Eini­gung über einen Neuwahltermin mit Zustimmung der Opposition noch vor Auflösung des Bundes­tages beschlossen werden sollen.

V.i.S.d.P.: Peter Rudolph

CGB Bremen: Senat soll umstrittene Krankenhausreform im Bundesrat stoppen

Am Freitag wird sich der Bundesrat in seiner turnusmäßigen Sitzung u.a. mit dem Krankenhaus­versorgungsverbesserungsgesetz (KHVVG) befassen. Der CGB fordert den Bremer Senat auf, das umstrittene Gesetz im Bundesrat nicht abzusegnen, sondern den Vermittlungsausschuss anzuru­fen, wie dies bereits verschiedene weiterer Länder angekündigt haben. Wir brauchen keine Kran­kenhausreform um jeden Preis, sondern eine Reform, die diesen Namen auch verdient.

Das aktuelle das Vetebo-Memo zur Folgenabschätzung des KHVVG bestätigt die Kritiker des Ge­setzes, zu denen auch der CGB und die Ärztegewerkschaft Marburger Bund zählen und macht deutlich, wie der Bund über die Festlegung bundeseinheitlicher Mindestfallzahlen in die Zuständig­keit der Länder für die Krankenhausplanung eingreift. Erreicht ein Krankenhaus die für eine Leis­tungsgruppe festgelegte Mindestfallzahlen nicht, verliert es im Folgejahr die komplette Vorhaltefi­nanzierung für diese Leistungsgruppe. Die Vorhaltefinanzierung wiederum soll jedoch gerade den Kliniken mehr finanzielle Planungssicherheit verschaffen. Während sie bislang für die von ihnen erbrachten medizinischen Leistun­gen nach einem Entgeltkatalog ent­lohnt werden, der für 2024 insgesamt 82 pauschalierte tagesbe­zogene Entgelte für voll- und teil­stationäre Leistungen sowie für die stations-äquivalente Behand­lung und 127 Zusatzentgelte vor­sieht, sollen sie zukünftig 60 Prozent ihrer Vergütungen als Vor­haltepauschalen für die Bereithal­tung medizinischer Leistungen erhalten. Damit soll der quantita­tive Druck von den Kliniken genom­men werden, zu ihrer Finanzie­rung möglichst viele und vielleicht auch unnötige Leistungen zu er­bringen und abzurechnen.

Da durch die Einführung von Vorhaltepauschalen das bisherige Finanzierungssystem nach Fall­pauschalen nicht abgelöst, sondern nur modifiziert wird, ist nach der Vetebo-Studie keine generelle Verbesserung der Krankenhausfinanzierung zu erwarten. Das bedeutet, das KHVVG wird kurzfris­tig nicht die Finanzprobleme der Kliniken lösen, mit der trotz Ampel-Scheiterns auf ein schnelles Inkrafttreten des Gesetzes gedrängt wird. Krankenhausschließungen aufgrund von Insol­venzen sind damit vorprogrammiert und werden insbesondere die gesundheitliche Versorgung in ländli­chen Regionen weiter verschlechtern. Der CGB verweist in diesem Zusammenhang darauf, dass bereits jetzt jeder Zweite Sorge vor Klinikschließungen hat, wie eine aktuelle Umfrage des Mei­nungsforschungsinstituts Civey belegt. Bevor abschließend über eine Krankenhausreform ent­schieden wird, bedarf es daher der bislang vom Bund nicht vorgelegten Auswirkungsanalysen zum KHVG.

V.i.S.d.P.: Peter Rudolph

SENATSEMPFANG IN BREMEN ENTPUPPT SICH ALS DGB-VERANSTALTUNG!

In Bremen fand jüngst eine zum Himmel stinkende Verquickung von Politik und DGB statt.
Jährlich richtet der Bremer Senat einen Empfang für Betriebs- und Personalräte aus. der Christliche Gewerkschaftsbund Deutschlands (CGB) wurde stets eingeladen. Als CGB-Vertreter nahmen stets rund 25-30 Personen teil.
Dieses Jahr wurde der CGB allerdings nicht eingeladen. Warum, enthüllt das nachfolgende Zitat aus einer Anfrage des CGB-Landesvorsitzenden Bremen, Peter Rudolph, an die Senatskanzlei. Der Text spricht für sich. Anscheinend gehen in Bremen nicht nur DGB-Vertreter beim Senat ein und aus. Vielmehr scheint der Senat kein Problem damit zu haben, einen Teil der Politik an den DGB “outzusourcen”.

“Seit Jahrzehnten findet jährlich ein Betriebs- ud Personalräte-Empfang in der Oberen Rathaushalle statt, zu dem die gewerkschaftlichen Dachverbände der Senatskanzlei entsprechende Funktionsträger benenen, die dann eingeladen werden.
Der Terminübersicht des Senats für die Woche 9. – 17.11.24 entnahm ich daher mit Erstaunen für Mittwoch, 13.11.24 folgenden Eintrag:
18:00 Uhr Bürgermeister Bovenschulte nimmt teil an dem Betriebs- und Personalräteempfang des DGB. (Bremen, Rathaus)
Ich habe heute daraufhin bei der Protokollabteilung des Senats angerufen und nachgefragt, ob der Senatsempfang abgeschafft wurde und jetzt als DGB-Veranstaltung stattfindet. Dies wurde von Herr Alles zurückgewiesen. Bei dem Termin am 13.11.24 handele es sich um keinen DGB-Empfang, sondern um den jährlichen Senatsempfang für Betriebs- und Personalräte. Auf den Hinweis, dass der CGB von diesem Termin nichts wusste und keine Aufforderung zur Einreichung von Personalvorschlägen erhalten habe, verwies die Protokollabteilung auf einen längeren, krankheitsbedingten Personalausfall in der Senatskanzlei, aufgrund dessen man die Einladungsorganisation offensichtlich dem DGB überlassen habe.
Es ist also davon auszugehen, dass zum diesjährigen Empfang weder christliche Gewerkschafter, noch Vertreter des Beamtenbundes oder unabhängiger Gewerkschaften wie Marburger Bund oder Cockpit eingeladen wurden (entsprechende Rückfragen bei den vorgenannten Organisationen habe ich allerdings nicht getätigt.) Fakt ist, es findet in diesem Jahr zwar kein Betriebs- und Personalräteempfang des DGB statt, jedoch ein Empfang ausschließlich für DGB-Funktionsträger, der zudem – ebenfalls irrtümlich – in der Terminübersicht der Senatskanzlei als DGB-Empfang ausgewiesen wurde.”
 

Wie heißt es doch so schön:  SPD und DGB ”Kinder einer Mutter”.

V.i.S.d.P.: Henning Röders

Umgang mit Mobbing und Schikane im Arbeitsumfeld

In einem Arbeitsumfeld, in dem Menschen zusammenarbeiten, sind Meinungsverschiedenheiten normal und unvermeidbar. Aber es gibt eine Grenze zwischen normalen Konflikten und Mobbing. Es sieht anders aus, wenn eine Person über einen längeren Zeitraum hinweg systematisch belästigt, beleidigt und verängstigt wird. Mobbing ist methodisch. Das Ziel besteht darin, eine Person gezielt auszugrenzen und zu erniedrigen. Mobbing ist also ein systematisches und absichtliches Vorgehen, um eine Person zu schikanieren, zu demütigen und auszugrenzen. Es hat nichts mit einer konstruktiven Konfliktlösung zu tun.

Zu den typischen Mobbingmethoden gehören das Zurückhalten oder Verweigern von Informationen, das Manipulieren, Verfälschen oder Unterschlagen von Arbeitsergebnissen, sinnlose Arbeitsanweisungen, üble Nachrede oder Gerüchte verbreiten und sogar Drohungen, Gewalt sowie sexuelle Übergriffe verbal wie physisch. Oft sind die Formen so vielfältig, dass Betroffene Mobbing nicht immer leicht erkennen können. Ein Indiz ist jedoch, wenn die Angriffe über einen längeren Zeitraum (mindestens ein halbes Jahr) regelmäßig (mindestens einmal pro Woche) stattfinden.

Je nach Quelle der Angriffe unterscheidet man zwischen verschiedenen Formen von Mobbing:

  • „Klassisches“ Mobbing: Angriffe unter hierarchisch Gleichgestellten
  • Bossing: Angriffe vom Vorgesetzten
  • Staffing: Aggressive Verhaltensweisen von Untergebenen gegenüber dem Vorgesetzten

Unabhängig von der Form ist Mobbing ein schwerwiegendes Problem, das nicht ignoriert oder akzeptiert werden sollte. Betroffene sollten Unterstützung suchen und rechtliche Schritte in Betracht ziehen, um sich gegen Mobbing zu wehren.

Verantwortung des Arbeitgebers bei Mobbing

Je mehr sich der Arbeitgeber seiner Verantwortung und rechtlichen Verpflichtung bewusst ist, für ein gutes Arbeitsklima im Rahmen seiner Fürsorgepflicht zu sorgen, desto besser und schneller lässt sich Mobbing stoppen. Allerdings kann der Arbeitgeber nur dann Konsequenzen und Handeln ziehen, wenn er über die Vorfälle informiert ist.

Daher sollten Betroffene nicht darauf warten, dass sich die Situation von selbst klärt, sondern so schnell wie möglich Unterstützung in Anspruch nehmen. Ansprechpartner können SBV, Betriebsräte, Personalräte oder eine Gewerkschaft sein. Sie können dabei helfen und unterstützen, den Konflikt zu analysieren und das weitere Vorgehen in geordnete Bahnen zu lenken.

Wichtig ist auch, dass die Persönlichkeit der betroffenen Person beim Thema Mobbing keine Rolle spielt. Studien zeigen, dass Mobbing jeden treffen kann. Deshalb sollten Arbeitgeber ihre Verantwortung ernst nehmen und entschlossen gegen Mobbing vorgehen, sobald sie davon erfahren.

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CGB fordert europäischen Gedenktag zur Gewerkschaftsfreiheit

Am 05./06.11.2024 kamen der CGB-Bundesvorstand und das höchste Gremium zwischen den CGB-Bundeskongressen – der CGB-Hauptausschuss – in Berlin zu ihren turnusgemäßen Sitzungen zusammen.

Thema der Sitzungen war u.a. die Vorbereitung der Bundestagswahl, die mit dem Zerbrechen der Ampelregierung nun deutlich früher als bislang für den 28. September 2025 angesetzt ansteht. Der CGB wird seine Erwartungen an eine künftige Bundesregierung in Form von Wahlprüfsteine erarbeiten und sie den Politikern der Parteien übersenden. Dem CGB sind vor allem folgende Themen wichtig:

  • Folgen der Deindustrialisierung für die Arbeitsplätze in Deutschland: Die künftige Bundesregierung muss alles daransetzen, Industriearbeitsplätze in Deutschland zu erhalten. Gerade angesichts der zunehmenden Handelskonflikte, die mit der Wiederwahl Donald Trumps als US-Präsident noch einmal befeuert werden, kann sich Deutschland nicht mehr die Realisierung von politischen Wunschvorstellungen auf Kosten der Industrie und von Arbeitsplätzen leisten.
  • Entbürokratisierung: Die Bürokratie in Deutschland ist unter Ampelregierung noch einmal kräftig gewachsen. Die Lücke zwischen den Sonntagsreden zur Entbürokratisierung und der Wirklichkeit ist noch einmal gewachsen. Die künftige Bundesregierung muss die Bürokratie, die eine immer größere Belastung für die Wirtschaft und für die Schaffung/Erhaltung von Arbeitsplätzen darstellt, entschieden reduzieren!
  • Demokratie in der Arbeitswelt: „Die Demokratie darf nicht vor den Betriebstoren Halt machen!“ Dieser Slogan gilt auch für Gewerkschaften als wichtige Akteure im Arbeitsleben. Er hat aber leider zunehmend weniger Geltung in Bezug auf Nicht DGB-Gewerkschaften. Mit dem Tarifeinheitsgesetz sind die Rechte von Minderheitsgewerkschaften beschnitten worden. Die gleiche Zielrichtung weist auch der Referentenentwurf des Bundesarbeitsministeriums zum Tariftreuegesetz auf, der glücklicherweise wegen des Zerbrechens der Ampelregierung auf Eis gelegt ist. Die künftige Bundesregierung muss insbesondere das Tarifeinheitsgesetz auf den Prüfstand stellen und einen neuen Entwurf des Tariftreuegesetzes unter Beachtung der Rechte von Nicht DGB-Gewerkschaften auf den Weg bringen!

Anfang Dezember findet der Kongress des Europäischen Dachverbands, der Confédération Européenne des Syndicats Indépendants (CESI), statt. Der CGB fordert in einem Antrag zum CESI-Kongress die Einführung eines europäischen Gedenktages für die Gewerkschaftsfreiheit in Europa! Nicht nur in Deutschland, sondern auch in vielen anderen Ländern findet Diskriminierung von Gewerkschaften statt. Oft wird diese unter formaler Beachtung von geltenden Rechten betrieben. So erfahren Mitglieder von Gewerkschaften Benachteiligungen im Arbeitsleben – wie bei Einstellungen, Beförderungen oder Benachteiligungen wegen der Teilnahme an Arbeitnehmervertretungswahlen. Tarifverträge anderer Gewerkschaften werden wie im Fall von Deutschland durch das Tarifeinheitsgesetz verdrängt. Oder Gewerkschaften müssen sich gegen Gerichtsverfahren wehren – wie in Deutschland das Tariffähigkeitsverfahren gegen die Berufsgewerkschaft DHV, das nun zur Entscheidung beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte liegt. Der europäische Gedenktag für die Gewerkschaftsfreiheit in Europa soll jährlich am 30.09. begangen werden. An diesem Datum wurde 1990 der gewerkschaftliche Dachverband der DDR, der FDGB, aufgelöst. Der Tag markierte das Ende von gleichgeschalteten, undemokratischen Gewerkschaften auf deutschem Boden!