Tarifrunde im Handel 2026: Beschäftigte verdienen mehr als das übliche Verhandlungsritual

Die Tarifrunde im Handel hat erneut begonnen. Die DHV – Die Berufsgewerkschaft verfolgt die laufenden Verhandlungen aufmerksam.

Unsere Position ist klar: Die Beschäftigten im Handel verdienen einen Tarifabschluss, der ihnen angesichts der gestiegenen Lebenshaltungskosten ein spürbares Reallohnplus bringt! Die Arbeitgeber sind aufgefordert, ihrer Verantwortung gerecht zu werden und ein Angebot vorzulegen, das der Leistung von Millionen Beschäftigten in Verkauf, Logistik und Verwaltung entspricht.

Gleichzeitig erleben die Beschäftigten erneut einen Tarifkonflikt, der nach einem inzwischen vertrauten Muster abzulaufen scheint. Große und laute Forderungen werden präsentiert, Warnstreiks angekündigt, Verhandlungen unterbrochen und der „öffentliche Druck“ erhöht. Man fühlt sich fast an den berühmten Satz aus dem Silvesterklassiker Dinner for One erinnert: „The same procedure as every year.“

Die entscheidende Frage lautet jedoch nicht, wie laut die Tarifauseinandersetzung geführt wird, sondern welches Ergebnis am Ende für die Beschäftigten erreicht wird! Aus Sicht der DHV muss sich jede Gewerkschaft an ihrer tatsächlichen Durchsetzungskraft messen lassen. Maßstab sind nicht Pressemitteilungen oder Warnstreiks allein, sondern die Frage, ob es gelingt, für die Beschäftigten nachhaltig bessere Arbeits- und Einkommensbedingungen zu erreichen.

Ein Blick auf die vergangenen Tarifrunden zeigt jedoch, dass zwischen den ursprünglichen Forderungen und den letztlich erzielten Abschlüssen teilweise erhebliche Unterschiede bestanden. Die Beschäftigten dürfen deshalb nicht unbedingt erwarten, dass die verhandelnde Gewerkschaft ihre Ankündigungen am Ende auch mit entsprechenden Ergebnissen untermauert.

Wir hoffen dennoch, dass die diesjährige Tarifrunde zu einem Ergebnis führt, das den Erwartungen der Beschäftigten gerecht wird. Gerade diejenigen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die täglich unter hoher Arbeitsbelastung den Handel am Laufen halten, haben einen Tarifabschluss verdient, der ihren Einsatz angemessen honoriert.

Eines bleibt jedoch ebenfalls festzustellen, dass der Organisationsgrad im Handel seit Jahren rückläufig ist, sowie die Tarifbindung: Es ist davon auszugehen, dass circa 90 Prozent der Beschäftigten im Handel nicht Mitglied der verhandelnden Gewerkschaft sind. Auch dies sollte Anlass sein, über die Ursachen nachzudenken und darüber, wie gewerkschaftliche Interessenvertretung wieder mehr Beschäftigte erreichen kann.

Eine starke Arbeitnehmervertretung lebt letztlich vom Vertrauen der Beschäftigten – und dieses Vertrauen muss immer wieder neu verdient werden. In diesem Sinne wird sich die DHV auch künftig für faire Löhne, gute Arbeitsbedingungen und eine glaubwürdige, ergebnisorientierte Interessenvertretung der Beschäftigten einsetzen.

V.i.S.d.P.: Harm Marten Wellmann

 

Geplante Verschärfung der Krankschreibung: Vertrauen statt mehr Bürokratie und Verunsicherung!

Die von der Bundesregierung angekündigten Pläne, die telefonische Krankschreibung abzuschaffen und künftig bereits ab dem ersten Krankheitstag grundsätzlich eine ärztliche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung zu verlangen, sehen wir aus Sicht einer christlichen Gewerkschaft kritisch. 

Kranke Arbeitnehmer sind keine potentiellen Risikofaktoren für den Standort Deutschland!

Das Arbeitsverhältnis lebt von gegenseitigem Vertrauen, Pflichtbewusstsein und Ehrlichkeit. Wer wie Bundeskanzler Merz die geplante Gesetzesverschärfung mit exorbitant gestiegenen Krankenständen begründet und diese Entwicklung als Wettbewerbsnachteil für Deutschland darstellt, stellt den Generalverdacht auf, dass viele Arbeitnehmer Simulanten sind, mit ihrem pflichtwidrigen Verhalten Vertrauensmissbrauch betreiben und dem Standort Deutschland schaden! Das ist politischer Populismus und entbehrt jeglicher seriöser Faktengrundlage! Die überwältigende Mehrheit der Beschäftigten meldet sich nicht leichtfertig krank, sondern erscheint häufig sogar trotz gesundheitlicher Beschwerden am Arbeitsplatz. Dieses Verantwortungsbewusstsein verdient Anerkennung und nicht zusätzliches Misstrauen.

Mehr Bürokratie statt weniger

Die geplanten Regelungen führen nicht zu einer Entlastung, sondern zu mehr Bürokratie. Millionen zusätzlicher Arztbesuche werden notwendig, obwohl sich viele Erkrankungen – etwa Erkältungen oder Magen-Darm-Infekte – innerhalb weniger Tage von selbst auskurieren. Wertvolle Arzttermine werden dadurch blockiert und fehlen anschließend für schwerer erkrankte Patientinnen und Patienten. Gerade in ländlichen Regionen oder bei ohnehin überlasteten Hausarztpraxen werden längere Wartezeiten die Folge sein.

Gesundheitsschutz bedeutet auch Infektionsschutz

Die telefonische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung wurde eingeführt, um unnötige Infektionsrisiken zu vermeiden. Wer mit Fieber oder einer ansteckenden Virusinfektion gezwungen wird, eine Arztpraxis aufzusuchen, gefährdet andere Patientinnen und Patienten sowie das medizinische Personal. Eine moderne Gesundheitsversorgung sollte digitale Möglichkeiten sinnvoll nutzen, statt bewährte Verfahren wieder abzuschaffen.

Zusätzliche Belastung für Arbeitnehmer

Die Pflicht, bereits am ersten Krankheitstag persönlich eine Arztpraxis aufsuchen zu müssen, bedeutet insbesondere für Beschäftigte im Schichtdienst, Alleinerziehende, ältere Arbeitnehmer oder Menschen ohne wohnortnahe medizinische Versorgung eine erhebliche zusätzliche Belastung. Wer krank ist, sollte sich erholen können – und nicht zunächst stundenlang im Wartezimmer sitzen müssen.

Missbrauch darf nicht zum Maßstab werden

Selbstverständlich müssen missbräuchliche Krankschreibungen verhindert werden. Dafür bestehen jedoch bereits heute ausreichende rechtliche Möglichkeiten. Arbeitgeber können nach geltendem Recht schon jetzt eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ab dem ersten Krankheitstag verlangen und bei begründeten Zweifeln den Medizinischen Dienst einschalten. Ein pauschaler Generalverdacht gegenüber allen Beschäftigten ist deshalb weder erforderlich noch verhältnismäßig. 

Christlich-soziale Verantwortung statt Misstrauenskultur

Die christliche Soziallehre stellt die Würde des Menschen und das Prinzip der Solidarität in den Mittelpunkt. Eine Arbeitswelt, die von Misstrauen geprägt ist, widerspricht diesem Leitbild. Arbeitnehmer sind keine Kostenfaktoren, sondern Menschen mit Verantwortung für ihre Familien, ihre Kolleginnen und Kollegen und ihre Betriebe. Eine Politik, die Gesundheitsschutz erschwert und Bürokratie erhöht, wird diesem Anspruch nicht gerecht.

Die DHV fordert daher:

  • Erhalt der telefonischen Krankschreibung für medizinisch geeignete Fälle.
  • Keine generelle Pflicht zur Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ab dem ersten Krankheitstag.
  • Vertrauen statt Generalverdacht gegenüber Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern.
  • Stärkung digitaler Gesundheitsangebote anstelle ihrer Abschaffung.
  • Entlastung der Arztpraxen statt zusätzlicher Bürokratie.
  • Maßnahmen gegen tatsächlichen Missbrauch nur dort, wo konkrete Anhaltspunkte bestehen.
  • Gesundheits- und Infektionsschutz müssen weiterhin Vorrang vor pauschalen Kontrollmaßnahmen haben.

Harm Marten Wellmann

 

 

EINZELHANDELSVERBAND STELLT SONNTAGSSCHUTZ DES GRUNDGESETZES IN FRAGE

Der Hauptgeschäftsführer des Handelsverband Deutschland (HDE), der Spitzenorganisation des deutschen Einzelhandels, Stefan Genth, hat sich gegenüber der BILD-Zeitung für allgemeine Sonntagsöffnungen des Einzelhandels ausgesprochen. Er hat damit den grundgesetzlich geschützten Sonntagsschutz in Frage gestellt und dies damit begründet, dass Einkaufen auch ein Freizeiterlebnis sei.

Der Christliche Gewerkschaftsbund und seine für den Handel zuständige Berufsgewerkschaft DHV weisen die HDE-Forderung als Missachtung des Grundgesetzes und der Bedeutung des Sonntags als Tag der Arbeitsruhe und der seelischen Erhebung zurück.

Peter Rudolph, Vorsitzender des CGB-Landesverbandes Bremen und stellvertretender Bundes-Vorsitzender der CDA/CGB-Arbeitsgemeinschaft: „Ich weiß nicht, für wen Herr Genth spricht. Die Mehrzahl der Einzelhandelsgeschäftsstelle nutzt bereits die bestehenden gesetzlichen Möglichkeiten zu Ladenöffnungen nicht aus. Der HDE sollte sich lieber mal Gedanken machen, wie die Insolvenzwelle im Einzelhandel und die damit verbundene Verödung der Innenstädte gestoppt werden kann. Wenn sich Filialisten wie DEPOT gezwungen sehen, 66 Filialen zu schließen und auch GALERIA als letzter großer Warenhauskonzern erneut in der Krise steckt, ist dies sicherlich nicht fehlender Möglichkeiten zu Sonntagsöffnungen geschuldet.“

Ladenöffnungen am Sonntag sind nach Auffassung von DHV und CGB auch kein Mittel zur Eindämmung des boomenden Online-Shopping. Wer seine Einkäufe lieber bequem am PC erledigt, wird auch am Sonntag nicht das „Einkaufserlebnis“ in der City suchen.

In der Abwägung zwischen den Forderungen des HDE nach Sonntagsöffnungen des Einzelhandel und dem Anspruch der Einzelhandelsbeschäftigten auf Sonntagsruhe haben für die christlichen Gewerkschaften die Belange der Einzelhandelsbeschäftigten eindeutig Vorrang vor Wirtschafts- oder Verbraucherinteresseninteressen. DHV und CGB erinnern daran, dass das Bundesverwaltungsgericht bereits 2014 in einer Entscheidung über Ausnahmen vom Verbot der Sonntagsarbeit deutlich gemacht hat, dass es keinen erheblichen Schaden i.S. des Gesetzes darstellt, „wenn der Schutz der Sonn- und Feiertagsruhe nicht hinter dem Wunsch zurücktreten muss, spontan auftretende Bedürfnisse auch sofort erfüllt zu bekommen.“

Ansprechpartner für die Medien und v.i.S.d.P.:

Peter Rudolph, Vorsitzender des CGB-Landesverbandes Bremen.

Stellungnahme des CGB zum Referentenentwurf des Arbeitszeitgesetzes

Grundhaltung: Der Christliche Gewerkschaftsbund (CGB) begrüßt grundsätzlich, dass der Referentenentwurf die Arbeitszeiterfassung gesetzlich regelt – als Reaktion auf die EuGH- (2019) und BAG-Urteile (2022). Er bewertet den Entwurf aber differenziert und kritisiert mehrere zentrale Punkte.

1. Arbeitszeiterfassung 

Der CGB unterstützt eine gesetzliche Klarstellung, lehnt aber die elektronische und arbeitstägliche Aufzeichnung als starren Regelfall ab. Bewährte nichtelektronische, aber überprüfbare Erfassungsformen (z. B. tabellarische Nachweise) sollen dauerhaft zulässig bleiben – besonders für kleinere Betriebe. Zudem warnt der CGB vor einer Zweckentfremdung der Erfassung zur digitalen Leistungs- und Verhaltenskontrolle.

2.Vertrauensarbeitszeit & flexible Modelle

Vertrauensarbeitszeit bleibt formal möglich und wird als sinnvoll anerkannt, sofern echte Eigenverantwortung besteht. Kritisiert wird, dass Abweichungen von starren Erfassungspflichten meist an Tarifbindung geknüpft sind – das benachteiligt Branchen ohne Tarifverträge (z. B. kleine Unternehmen, freie Berufe). Der CGB fordert rechtssichere flexible Modelle auch außerhalb tarifgebundener Strukturen, sofern Schutzmechanismen bestehen.

 3. Ruhezeiten

Die elfstündige Mindestruhezeit soll als Grundsatz erhalten bleiben. Der CGB ist offen für eng begrenzte, freiwillige und tariflich abgesicherte Ausnahmen (z. B. für Beschäftigte mit Familienverantwortung), lehnt aber einseitig vom Arbeitgeber angeordnete Abweichungen ab.

4. Werktägliche Höchstarbeitszeit

Klare Ablehnung der geplanten Möglichkeit, per Tarifvertrag die tägliche durch eine wöchentliche Höchstarbeitszeit zu ersetzen. Der Acht-Stunden-Tag gilt als unverzichtbarer Gesundheitsschutz; eine wöchentliche Betrachtung berge das Risiko sehr langer Einzelarbeitstage.

5. Gastronomie/Bäckereien

Wirtschaftliche Probleme dieser Branchen (Energiekosten, Fachkräftemangel, Wettbewerbsdruck) sollten nicht durch längere Arbeitszeiten, sondern durch Struktur-, Wirtschafts- und Tarifpolitik gelöst werden.

6. Sonntagsschutz

Der CGB lehnt die geplante Ausweitung der Sonntagsarbeit in Bäckereien/Konditoreien und öffentlichen Bibliotheken ab bzw. fordert engere Grenzen. Der verfassungsrechtlich geschützte Sonntag (Art. 140 GG i.V.m. Art. 139 WRV) dürfe nicht schrittweise ausgehöhlt werden; mildere Mittel (z. B. Selbstverbuchung in Bibliotheken) seien vorzuziehen.

Fazit: Der CGB fordert ein modernes, aber schutzorientiertes Arbeitszeitrecht: rechtssichere, technologieoffene Zeiterfassung, flexible Modelle auch ohne Tarifbindung, Erhalt der täglichen Höchstarbeitszeit und der Ruhezeiten sowie keine weitere Aufweichung des Sonntagsschutzes.

 

 

Statement des CGB-Bundesvorsitzenden Henning Röders zur Reformdiskussion:

Nun liegen auch die Empfehlungen der Rentenkommission auf dem Tisch. Zusammen mit der Gesundheits- und Pflegereform sowie mit dem Referentenentwurf zum Arbeitszeitgesetz hat die Bundesregierung große Reformvorhaben auf den Weg gebracht. Nach dem ausgefallenen letzten „Herbst der Reformen“ scheint sie nun ernsthaft liefern zu wollen und drückt aufs Tempo.

Aber Eile und Hast sind keine guten Ratgeber. Wenn nur wenige Tage nach dem Bericht der Gesundheitsreformkommission bereits ein Gesetzentwurf vorliegt und nur ein Monat danach von der Bundesregierung beschlossen wird, und wenn nur wenige Stunden nach der Veröffentlichung des Berichts der Rentenreformkommission Bundeskanzler Merz und Bundesarbeitsministerin Baas verkünden, dass die Vorschläge ein „Gesamtkunstwerk“ sind, keine „Rosinenpickerei“ stattfinden dürfe und es keine Alternative zu diesem Reformpaket gebe – dann erscheinen solche Handlungen und Verlautbarungen als Versuch, die Reformen möglichst ohne Berücksichtigung anderer Aspekte und ohne sachorientierte Abwägung von unterschiedlichen Argumenten und Standpunkten durchzudrücken. Solche Hauruckaktionen erinnern mich an die „Basta!“-Politik des ehemaligen Bundeskanzlers Schröder und der „Alternativlosigkeit“ der ehemaligen Bundeskanzlerin Angela Merkel. Beide Politikstile hatten den jeweiligen Bundesregierungen nicht gutgetan – hatten sie doch die linken und rechten Ränder des demokratischen Spektrums gestärkt und den schleichenden Niedergang der SPD und jetzt von CDU und CSU eingeläutet.

Die Verdrossenheit gegen die Parteien des demokratischen Spektrums ist groß. Bei den Wahlen im Herbst drohen CDU, SPD und Grüne ein Debakel. Dieses lässt sich nicht abwenden, indem diese bedeutenden Reformvorhaben in kürzester Zeit durchgedrückt werden – in der Hoffnung, dass die Bundesbürger möglichst schnell die beschlossenen Gesetze als gegeben abhaken. So kann die Bundesregierung nicht das historisch schlechte Vertrauen wettmachen. Nein, vielmehr muss genügend Zeit für Diskussionen und Abwägung der Sachargumente gegeben werden. Und nach der Verabschiedung der Reformen muss die Bundesregierung geschlossen und ohne Streit die verabschiedeten Gesetze vertreten. Nur so kann verloren gegangenes Vertrauen in den demokratischen Rechtsstaat wieder hergestellt werden.

„Kein Gesetz geht aus dem Bundestag so heraus, wie es hereingekommen ist.“ – Diese Maxime des großen SPD-Politikers Peter Struck sollten die Parlamentarier in ihren Beratungen zu den Reformen beherzigen und den Diskussionen genügenden Spielraum lassen. Die Verschiebung der geplanten Verabschiedung der Gesundheitsreform auf den 10. Juli geht zwar in die richtige Richtung. Besser wäre es jedoch, Gesundheits- und Rentenreform als großes Sozialversicherungsreformpaket gemeinsam zu beraten und zu verabschieden. Deshalb sollte die Gesundheitsreform mit Blick auf den Herbst behandelt werden.

Die Rente ist sicher – Kein Kahlschlag bei der gesetzlichen Rentenversicherung zu erwarten

Zu den heute vorgelegten Empfehlungen der Rentenkommission erklärte in einer ersten Stellungnahme der stellvertretende Bundesvorsitzende der CGB-CDA-Arbeitsgemeinschaft und Bremer CGB-Landesvorsitzende Peter Rudolph:

Die Rentenkommission hat termingerecht ihren Bericht vorgelegt. Das die 33 Empfehlungen, auf die man sich verständigt hat, nicht auf ungeteilte Zustimmung der Koalitionsparteien wie auch der Opposition, der Sozialverbände oder der Sozialpartner stoßen würde, war zu erwarten. Es wäre daher verfehlt, die Kommissionsempfehlung in Gänze in einen Gesetzentwurf zu übernehmen und noch vor der parlamentarischen Sommerpause dem Deutschen Bundestag zuzuleiten. Die Vorschläge verdienen es, sorgfältig geprüft und debattiert zu werden. CGB und CDA/CGB-AG erwarten, dass Bundesregierung und Parlament hierfür ausreichend Zeit einräumen.

Zu den Empfehlungen selbst:

Anders als vielfach befürchtet, wird in den Empfehlungen der Rentenkommission die umlagefinanzierte gesetzliche Rentenversicherung nicht infrage gestellt. Dies gilt auch in Bezug auf das Rentenniveau, für das die Kommission in ihrer Empfehlung 1 als politische Zielgröße einer lebensstandardsichernden Altersversorgung eine Nettoersatzquote von mindestens 70 Prozent nach Steuern empfiehlt sowie in Empfehlung 14 die Beibehaltung der Koppelung der Rentenentwicklung an die Lohnentwicklung. Ein konkretes Rentenniveau, wie es aktuell bis 2031 festgeschrieben ist, wird in den Kommissionsempfehlungen nicht genannt. In Bezug auf den Nachhaltigkeitsfaktor, der nach seiner Aussetzung bis 2031 wieder zum Tragen kommen soll, sowie bezüglich weiterer Dämpfungsfaktoren heißt es in Empfehlung 14, dass das Rentenniveau unter Berücksichtigung des gesamten vorgeschlagenen Rentenpakets sowohl für den Rentenbestand als auch für die zukünftigen Rentenneuzugänge mindestens so hoch wie heute ausfallen soll.

Zur Sicherung des Rentenniveaus soll laut Kommissionsempfehlung 28 auch die Einführung einer obligatorischen kapitalgedeckten Renten Komponente beitragen. Empfohlen hierzu wird ein paritätisch finanzierter zusätzlicher Beitragssatz von zwei Prozent. Ausgebaut soll ebenfalls die betriebliche Altersvorsorge, für die keine gesetzliche Verpflichtung gefordert, aber perspektivisch eine annähernd flächendeckende Verbreitung gefordert wird.

Die Rentenkommission hat sich in ihren Empfehlungen nicht die Forderung nach einer Anhebung des Renteneintrittsalters auf 70 Jahre zu eigen gemacht. Stattdessen schlägt sie für die Zeit nach 2031 eine Koppelung des Renteneintrittsalters an die Lebenserwartung vor, was bis 2041 eine schrittweise Anhebung des Renteneintrittsalters von 67 auf 67,5 Jahre bedeuten würde. Ein Renteneintrittsalter von 70 Jahren wäre danach erst in den 2090er Jahren erreicht.

Zur Erhöhung der Erwerbsbeteiligung insbesondere Älterer empfiehlt die Rentenkommission u.a. die Anhebung der Altersgrenze für die Inanspruchnahme von Altersteilzeit von 55 auf 58 Jahre, eine zeitnahe Anhebung der Altersgrenze für langjährig Versicherte von 63 auf 65 Jahre, die Abschaffung der Altersteilzeit im Blockmodell sowie die Abschaffung des abschlagsfreien Renteneintritts für besonders langjährig Versicherte. Nach einer Studie des DIW für die Bertelsmann-Stiftung könnte allein die Umsetzung der letztgenannten Empfehlung der Rentenversicherung zu Einsparungen von rd. 10 Mrd. Euro jährlich verhelfen. Gleichwohl wird diese Empfehlung nicht nur vom CGB und der CDA/CGB-AG kritisch gesehen, da sie auch viele gesundheitlich Beeinträchtigte sowie Personen mit erschwerter Arbeitsbiographie dazu zwingen würde, länger arbeiten zu müssen. Dies ist allerdings auch der Kommission bewusst. Sie fordert daher für diesen Personenkreis neue Entlastungsregelungen sowie eine Überarbeitung des Begriffs Erwerbsminderung.

Zur Empfehlung der Weiterentwicklung der gesetzlichen Rentenversicherung zu einer Erwerbstätigenversicherung, wie sie Österreich weitgehend vollzogen hat, konnte sich die Rentenkommission nicht durchringen. In ihren Empfehlungen 22, 23 und 24 empfiehlt sie jedoch, künftig alle nicht obligatorisch abgesicherten Selbständigen, die Vorstände von Aktiengesellschaften sowie die Abgeordneten des Bundestags und der Landesparlamente in den Kreis der Pflichtversicherten der gesetzlichen Rentenversicherung einzubeziehen.

Besonders zu begrüßen ist aus Sicht christlicher Gewerkschaften, dass die Rentenkommission eine Begrenzung des Bundeszuschusses zur Rentenversicherung ablehnt, dessen Höhe in der politischen Diskussion vielfach zu Begründung einer Rentenreform herhalten musste. Die Kommission empfiehlt in ihrer Empfehlung 17 vielmehr eine nachvollziehbare Systematisierung und transparente Darstellung der sogenannten versicherungsfremden Leistungen. Leistungen, die eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe erfüllen, seien perspektivisch vollständig über Bundesmittel zu erstatten.

V.i.S.d.P. Peter Rudolph

CGB-Bremen: Erhöhung der Produktivität und Stärkung der Wirtschaftskraft zeitlich dringender als übereilte Sozialversicherungsreformen

Der Bremer CGB begrüßt die Verschiebung der Abstimmung über den Gesetzentwurf zur Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Stabilisierungsgesetz). Er hält auch die jetzt für den 10. Juli vorgesehene Abstimmung für verfrüht und plädiert dafür, im Herbst ein Gesamtpaket aus Krankenversicherungs-, Pflege- und Rentenreform zu beschließen.  

Fast drei Viertel der Deutschen glauben laut aktuellem ZDF-Politbarometer ohnehin nicht, dass die Bundesregierung ihre angekündigten Reformpakete bis zum Sommer vorlegt. Bundesregierung und Parlament sollten daher auf politische Schnellschüsse verzichten und sich Zeit nehmen für Reformen, die diesen Namen auch verdienen und auf breite gesellschaftliche Akzeptanz stoßen.

Der CGB verweist darauf, dass die Zweige der gesetzlichen Sozialversicherung nicht isoliert betrachtet werden können. Sparmaßnahmen in einem Zweig können durchaus zu Mehrkosten in einem anderen Zweig führen. So würde die geplante Absenkung der Rentenversicherungsbeiträge für pflegende Angehörige zwar die Pflegeversicherung finanziell entlasten, zugleich aber zu Beitragsverlusten bei der ebenfalls defizitären Arbeitslosenversicherung führen, um nur ein Beispiel zu nennen.

Drängender als die Reformen der gesetzlichen Sozialversicherung sind nach Auffassung des Bremer CGB alle Maßnahmen zur Stabilisierung der Wirtschaft. Alle Sozialleistungen müssen erwirtschaftet werden. Damit die deutsche Wirtschaft wieder floriert, bedarf es insbesondere eine Erhöhung der Produktivität, wie sie auch von vielen Ökonomen angemahnt wird. In Deutschland stagniert die Produktivität und befindet sich im internationalen Vergleich nur im Mittelfeld. Gerade als rohstoffarmes Land bedarf Deutschland jedoch hoher Produktivität, um international wettbewerbsfähig zu bleiben. Längere Arbeitszeiten, wie sie von der Bundesvereinigung Deutscher Arbeitgeberverbände (BDA) immer wieder gefordert werden, sorgen erwiesenermaßen nicht für höhere Produktivität. Prof. Axel Börsch-Supan hat am 9. Juni auf dem Bremer Unternehmerforum zur Erhöhung der Produktivität mehr Investitions- und weniger Konsumausgaben gefordert sowie eine bessere Ausschöpfung des vorhandenen Arbeitskräftepotentials. Als ein Fundamentalproblem der mangelnden Produktivität wurden vom ihm die Defizite im Bildungsbereich aufgeführt, wie sie u.a. die Ergebnisse der PISA-Studien immer wieder belegen.

Auf die Bedeutung der Produktivität für die sozialen Sicherungssysteme hat im vergangenen Jahr bereits die OECD in ihrem Beschäftigungsausblick für Deutschland verwiesen. Dort heißt es, dass durch eine Steigerung des Produktivitätswachstums und die Mobilisierung ungenutzten Arbeitskräftepotenzials – z.B. durch eine Verringerung der Geschlechterdifferenzen in der Beschäftigung und vor allem durch die Aktivierung älterer Arbeitskräfte sowie durch eine Erhöhung der regulären Migration – die Bremswirkung, die der demografische Wandel auf das Wachstum ausübt, teilweise – oder sogar vollständig – kompensiert werden könnte.

Maßnahmen zur Stärkung der Produktivität und Förderung des Wirtschaftswachstums haben daher für den CGB Priorität vor Sozialstaatsreformen.

V.i.S.d.P. Peter Rudolph

Statement des CGB Bundesvorsitzenden zu den Plänen der Bundesgesundheitsministerin zur Reform der Pflegeversicherung

Es ist unbestritten, dass es Handlungsbedarf bei der Pflege gibt. Der Anteil der pflegebedürftigen Menschen und damit die Kosten steigen. Schon heute ist die Pflege für viele Betroffene und ihre Angehörigen kaum mehr zu bezahlen. Der durchschnittliche Eigenanteil für einen Pflegeheimplatz liegt bei rund 3.200 Euro, die Tendenz geht weiter rasant nach oben. Ein unbegrenzter weiterer Anstieg und zugleich immer stärker steigende Beiträge zur Pflegeversicherung bergen einen immensen Sprengstoff, der pflegebedürftige Menschen und deren Angehörige in soziale Not treiben kann.

Der Christliche Gewerkschaftsbund Deutschlands begleitet kritisch-konstruktiv die Bemühungen der Bundesregierung um Stabilisierung der Finanzsituation der Pflegeversicherung. Die von der Bundesregierung geplante Anhebung der Beitragsbemessungsgrenze und die vorgesehene Pflicht der Arbeitgeber zur Entrichtung von Pflegeversicherungsbeiträgen auf Minijobs sind richtige und den Betroffenen zumutbare Maßnahmen. Die vorgesehene Erhöhung des Pflegeversicherungsbeitrages von kinderlosen Arbeitnehmern um 0,1 Prozentpunkte ist im Hinblick auf die finanziellen Belastungen bei Familien durch die Kindererziehung zumindest vertretbar. Zu begrüßen ist die geplante jährliche Anpassung der Pflegeleistungen an die Inflation ebenso wie die Einführung des Anspruchs auf eine individuelle Pflegebegleitung, um Gesundheitsverschlechterungen früher zu erkennen.

Dagegen sind aber vor allem folgende im Gesetzentwurf vorgesehene Maßnahmen abzulehnen:

  • Einschränkung der beitragsfreien Mitversicherung der Ehe-/Lebenspartner: Die Begrenzung der beitragsfreien Mitversicherung auf Ehe-/Lebenspartner mit Kindern unter 7 Jahren und mit schwerbehinderten Kindern, pflegende Angehörige und Partner im Rentenalter sieht der CGB gerade im Hinblick auf das verfassungsrechtliche Gebot des Schutzes der Familie kritisch. Die beitragsfreie Mitversicherung von Ehepartnern stellt die Ausgestaltung dieses verfassungsrechtlichen Gebots dar. Im Endeffekt würde diese Maßnahme dazu führen, dass von der Maßnahme betroffene Familien mit minderjährigen Kindern stärker zur Kasse gebeten werden als kinderlose Arbeitnehmer/innen, deren Beitrag zur Pflegeversicherung „nur“ um 0,1 Prozentpunkte steigen soll. Auch unter diesem Aspekt ist die geplante Maßnahme verfassungsrechtlich fragwürdig.
  • Längere Wartezeiten auf höhere Heimzuschläge: Einschnitte bei den Zuschlägen für die Pflegeheime erhöhen die Gefahr, dass insbesondere Menschen mit niedriger und mittlerer Rente in finanzielle Not geraten und auf staatliche Unterstützung angewiesen sind. Statt mehr Belastungen infolge einer Streckung der staatlichen Leistungen ist eine Deckelung der Eigenanteile wichtig!
  • Kürzungen der Rentenversicherungsbeiträge für pflegende Angehörige: Statt 100 Prozent sollen nur noch 70 Prozent der Rentenversicherungsbeiträge durch die Pflegekasse übernommen werden. Dieses Vorhaben steht im Widerspruch zum Reformziel, die häusliche Pflege zu stärken!
  • Aussetzung der Regelungen zur tariflichen Entlohnung bis 2030:

Diese vorgesehene Regelung ist entschieden abzulehnen. Mit dem Tariftreuegesetz wurde 2021 eine klare Leitplanke gesetzt: Tarifliche Bezahlung in der Pflege ist politisch gewollt und muss vollumfänglich refinanziert werden. Die geplante Aussetzung stellt diese verlässliche Grundentscheidung infrage, beschädigt das Vertrauen der Beschäftigten in die Sozialpartnerschaft und verschärft den Pflegenotstand massiv. Eine politische Begrenzung der Vergütungsentwicklung bei gleichzeitig weiter steigenden Tariflöhnen hätte fatale Konsequenzen für eine Branche mit ohnehin extremen Belastungen. Sie würde tarifgebundene und tarifnahe Arbeitgeber wirtschaftlich schwächen, den harten Wettbewerb um Fachkräfte weiter verschärfen, zu mehr Konflikten mit den Krankenkassen führen und die pflegerischen Versorgungsangebote insbesondere in ländlichen Regionen akut gefährden. Zudem konterkariert das Vorhaben die Pflicht aus der EU-Mindestlohnrichtlinie zur Steigerung der Tarifbindung.

Der CGB hofft, dass insbesondere bei den monierten größten Kritikpunkten noch Nachbesserungen erfolgen.

 

 

 

 

 

Regierung in der Kritik – doch auch der DGB sollte vor der eigenen Tür kehren

Mit deutlichen Worten hat DGB-Chefin Yasmin Fahimi die Bundesregierung kritisiert. Und tatsächlich: Viele Arbeitnehmer werden ihr in einem Punkt zustimmen. Die wirtschaftliche Lage ist angespannt, Unternehmen investieren zurückhaltend, Arbeitsplätze geraten unter Druck und die Verunsicherung in vielen Betrieben wächst. Gleichzeitig entsteht bei vielen Beschäftigten der Eindruck, dass die Politik häufig über Nebenschauplätze diskutiert, während die großen Herausforderungen ungelöst bleiben.

Die Bundesregierung muss sich deshalb fragen lassen, warum Deutschland als einstige Wirtschaftslokomotive Europas zunehmend an Dynamik verliert. Hohe Energiekosten, überbordende Bürokratie und eine oftmals widersprüchliche Wirtschaftspolitik belasten Unternehmen und Arbeitnehmer gleichermaßen. Wer den Wohlstand sichern will, muss zuerst dafür sorgen, dass Arbeitsplätze erhalten und neue geschaffen werden. Doch so berechtigt die Kritik an der Regierung auch sein mag – sie entbindet den Deutschen Gewerkschaftsbund nicht von der Pflicht zur Selbstreflexion.

Denn viele Beschäftigte fragen sich inzwischen, ob der DGB noch die Sprache der Arbeitnehmer spricht oder zunehmend die Sprache der Politik. Zu oft hatten Arbeitnehmer in den vergangenen Jahren das Gefühl, dass ihre konkreten Sorgen um Arbeitsplatzsicherheit, Kaufkraft und Zukunftsperspektiven hinter gesellschaftspolitischen Debatten zurückstehen mussten. Gerade bei Themen wie Energiepolitik oder industrieller Transformation haben viele Gewerkschaftsfunktionäre politische Entscheidungen unterstützt oder zumindest nicht mit der notwendigen Konsequenz hinterfragt. Heute zeigen sich die Folgen in Form von Produktionsverlagerungen, Werksschließungen und einem schleichenden Verlust industrieller Wertschöpfung. Es wirkt daher wenig überzeugend, wenn man nun ausschließlich auf die Regierung zeigt.

Aus Sicht der christlichen Gewerkschaftsbewegung steht der Mensch mit seiner Arbeit im Mittelpunkt. Arbeit ist mehr als eine wirtschaftliche Kennziffer. Sie schafft Identität, ermöglicht Familien ein sicheres Leben und gibt Menschen gesellschaftliche Teilhabe. Deshalb muss Gewerkschaftspolitik vor allem den Beschäftigten verpflichtet sein – nicht politischen Moden oder ideologischen Debatten. Die Arbeitnehmer erwarten zu Recht eine starke Interessenvertretung. Sie erwarten aber auch Ehrlichkeit. Dazu gehört, Fehler der Regierung klar anzusprechen. Dazu gehört aber ebenso, eigene Versäumnisse einzugestehen.

Deutschland braucht eine Regierung, die wieder konsequent für Wachstum, Wettbewerbsfähigkeit und sichere Arbeitsplätze sorgt. Und Deutschland braucht Gewerkschaften, die sich wieder stärker auf ihren eigentlichen Kernauftrag konzentrieren: die Interessen der Arbeitnehmer unabhängig, glaubwürdig und ohne politische Scheuklappen zu vertreten. Wer nur die Fehler anderer benennt, wird die Menschen auf Dauer nicht überzeugen. Das gilt für die Bundesregierung ebenso wie für den DGB.

Die Bundesregierung muss endlich eine Politik betreiben, die Wachstum, Investitionen und sichere Arbeitsplätze ermöglicht. Gleichzeitig muss sich aber auch der DGB die Frage gefallen lassen, warum er viele Fehlentwicklungen erst dann kritisiert, wenn ihre Folgen für die Beschäftigten nicht mehr zu übersehen sind. Wer glaubwürdig alle Arbeitnehmer vertreten will, darf nicht nur gegen die Regierung protestieren. Er muss auch selbstkritisch Bilanz ziehen.

Die Beschäftigten in Deutschland brauchen keine politischen Erziehungsprogramme – sie brauchen sichere Arbeitsplätze, faire Löhne und eine Interessenvertretung, die sich wieder auf ihren eigentlichen Auftrag konzentriert.

 

Vielfalt für die Gesellschaft – Einheitsgewerkschaft für die Arbeitnehmer?

Manchmal fragt man sich, ob manche politische Debatten überhaupt noch nach logischen Maßstäben geführt werden.

Bundesarbeitsministerin und SPD-Chefin Bärbel Bas beklagt eine angebliche gesellschaftliche „Einheitsfarbe“ und wirbt für mehr Vielfalt durch Migration. Nach ihren Aussagen soll Zuwanderung nicht nur wirtschaftliche Probleme lösen, sondern auch die gesellschaftliche Vielfalt fördern.

Über die Bewertung dieser Aussagen kann man unterschiedlicher Meinung sein. Was jedoch auffällt, ist ein grundlegender Widerspruch, der gerade aus gewerkschaftlicher Sicht schwer nachvollziehbar ist.

Denn dieselben politischen und gewerkschaftlichen Kreise, die ständig von Vielfalt, Diversität und Pluralismus sprechen, verteidigen gleichzeitig das Modell der gewerkschaftlichen Einheitsorganisation. Während kulturelle, gesellschaftliche und politische Vielfalt als erstrebenswert gilt, wird gewerkschaftliche Vielfalt häufig kritisch betrachtet oder sogar aktiv bekämpft.

Hinzu kommt ein weiterer Aspekt, der in der Debatte häufig ausgeblendet wird. Gewerkschaftliche Vielfalt ist nicht nur Ausdruck der Koalitionsfreiheit, sondern auch ein Kennzeichen einer freien Gesellschaft.

Historisch betrachtet finden sich Einheitsgewerkschaften vor allem in autoritären und totalitären Systemen. Ob im Nationalsozialismus mit der Deutschen Arbeitsfront (DAF), in den kommunistischen Staaten des Ostblocks oder in anderen staatsnahen Organisationsmodellen: Unabhängige Arbeitnehmervertretungen wurden dort häufig durch eine einzige, politisch kontrollierte Organisation ersetzt. Gewerkschaften dienten nicht mehr als unabhängige Interessenvertreter der Beschäftigten, sondern wurden Teil des jeweiligen Herrschaftssystems.

Demgegenüber lebt die freiheitliche Demokratie vom Wettbewerb der Ideen und Organisationen. Das gilt für Parteien, Medien, Verbände und eben auch für Gewerkschaften. Unterschiedliche Gewerkschaften mit unterschiedlichen weltanschaulichen, sozialen oder tarifpolitischen Ansätzen sind kein Zeichen von Schwäche, sondern Ausdruck von Freiheit.

Umso erstaunlicher ist es, wenn ausgerechnet jene politischen Kräfte, die gesellschaftliche Vielfalt, Diversität und Pluralismus als unverzichtbare Werte beschwören, bei der gewerkschaftlichen Interessenvertretung oft an der Vorstellung einer dominierenden Einheitsgewerkschaft festhalten. Wer Vielfalt ernst meint, sollte sie nicht nur in kulturellen oder gesellschaftlichen Fragen fordern, sondern auch dort akzeptieren, wo Arbeitnehmer von ihrem Grundrecht Gebrauch machen und sich bewusst für unterschiedliche Gewerkschaften entscheiden.

Eine demokratische Gesellschaft braucht keine Einheitsmeinungen und keine Einheitsorganisationen. Sie braucht Freiheit, Wettbewerb der Ideen und die Anerkennung unterschiedlicher Wege zum gleichen Ziel: der bestmöglichen Vertretung der Arbeitnehmerinteressen.

Dabei ist die Gewerkschaftsfreiheit im Grundgesetz ausdrücklich verankert. Arbeitnehmer sollen selbst entscheiden können, welcher Gewerkschaft sie sich anschließen möchten.

Genau das ist gelebter Pluralismus. Verschiedene Gewerkschaften vertreten unterschiedliche Traditionen, Wertvorstellungen und Konzepte. Das ist kein Problem, sondern Ausdruck demokratischer Freiheit.

Aus christlich-gewerkschaftlicher Sicht ist deshalb die Frage berechtigt: Warum soll Vielfalt in nahezu allen gesellschaftlichen Bereichen ein Wert an sich sein, nicht aber bei der Interessenvertretung der Arbeitnehmer?

Wer Vielfalt ernst meint, muss auch akzeptieren, dass Arbeitnehmer unterschiedliche Vorstellungen davon haben, wie ihre Interessen vertreten werden sollen. Der eine fühlt sich in einer DGB-Gewerkschaft zuhause, der andere in einer christlichen Gewerkschaft. Wieder andere suchen bewusst nach alternativen Organisationsformen.

Gerade die christliche Gewerkschaftsbewegung steht seit Jahrzehnten für Sozialpartnerschaft statt Klassenkampf, für die Würde des Menschen in der Arbeitswelt und für eine Interessenvertretung, die sich nicht an parteipolitischen Leitbildern orientiert. Diese Vielfalt bereichert die gewerkschaftliche Landschaft.

Deshalb bleibt ein Widerspruch bestehen: Wer gesellschaftliche Vielfalt als politisches Leitbild propagiert, sollte nicht gleichzeitig an der Vorstellung festhalten, dass es bei der Vertretung von Arbeitnehmern möglichst nur eine „richtige“ gewerkschaftliche Stimme als Einheitsbrei geben darf.

Vielfalt ist entweder ein Prinzip – oder sie ist ein politisches Instrument. Wer sie glaubwürdig vertreten will, muss sie auch dort akzeptieren, wo andere Meinungen und andere Organisationen entstehen.