DHV-Information: Wie funktioniert Phishing?

Beim Phishing geben sich Angreifer beispielsweise als Vorgesetzte, Banken, Paketdienste, IT-Abteilungen oder Geschäftspartner aus. Ziel ist es, Beschäftigte dazu zu bringen,

  • einen gefährlichen Link oder Dateianhang zu öffnen,
  • Zugangsdaten oder Sicherheitscodes einzugeben,
  • eine Überweisung auszulösen oder Kontodaten zu ändern,
  • Schadsoftware zu installieren oder
  • vertrauliche Unternehmens- und Personaldaten preiszugeben.

Häufig erzeugen die Täter Zeitdruck: „Sofort bezahlen“, „Passwort läuft ab“ oder „Chefauftrag – streng vertraulich“.

Was ist zu beachten? Was sind die möglichen arbeitsrechtlichen Konsequenzen? Antworten zu diesen Fragen gibt die neue DHV-Information.

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Tarifeinheit darf Gewerkschaftsvielfalt nicht verdrängen

 BAG stärkt Anforderungen an die Feststellung der Mehrheitsgewerkschaft

 

Mit Beschluss vom 22. April 2026 (4 ABR 2/25) hat das Bundesarbeitsgericht eine weitere wichtige Entscheidung zur sogenannten Tarifeinheit getroffen. Im Mittelpunkt stand die Frage, unter welchen Voraussetzungen eine Gewerkschaft nachträglich feststellen lassen kann, dass ihre Tarifverträge in einem Betrieb als Tarifverträge der Mehrheitsgewerkschaft anzuwenden waren.

Das BAG stellt klar: Geht es um einen bereits abgeschlossenen Zeitraum, reicht das allgemeine Interesse an einer nachträglichen Klärung nicht aus. Die Gewerkschaft muss vielmehr ein besonderes Rechtsschutzinteresse darlegen. Es müssen also konkrete Auswirkungen bestehen, die heute noch für die Gewerkschaft oder ihre Mitglieder von Bedeutung sind – beispielsweise noch durchsetzbare tarifliche Ansprüche.

 

Hohe Anforderungen für Gewerkschaften

Für Gewerkschaften bedeutet die Entscheidung vor allem eines: Wer sich gegen die Verdrängung des eigenen Tarifvertrages nach § 4a TVG wehren will, muss frühzeitig handeln und sehr konkret vortragen.

Das BAG betont zudem, dass jeder neue Tarifabschluss eine neue Tarifkollision und damit eine rechtlich erhebliche Zäsur auslösen kann. Entscheidend ist jeweils, welche Gewerkschaft zum maßgeblichen Kollisionszeitpunkt die meisten Mitglieder im Betrieb hat und dies nachweisbar, da nicht die einfache Behauptung zählt. Eine frühere Mehrheit lässt sich deshalb nicht einfach auf spätere Zeiträume übertragen. Anders als im Verfahren gegen die DHV, bei dem keine der klagenden DGB-Gewerkschaften ihre eigenen Zahlen belegen musste. Hier reichte die einfache Behauptung. Dies ist nach dem aktuellen Urteil nicht mehr so einfach möglich.

Aus Sicht christlicher Gewerkschaften bleibt das Grundproblem

Unabhängig von dieser prozessrechtlichen Entscheidung bleibt für die DHV und die christlichen Gewerkschaften die grundsätzliche Frage bestehen:

 

Wie viel Gewerkschaftsvielfalt verträgt die gesetzliche Tarifeinheit?

Die Koalitionsfreiheit aus Art. 9 Abs. 3 Grundgesetz schützt nicht nur große Organisationen. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer müssen grundsätzlich die Möglichkeit haben, sich in der Gewerkschaft ihrer Wahl zusammenzuschließen und ihre Interessen gemeinsam zu vertreten.

Das Tarifeinheitsgesetz schafft dagegen eine Situation, in der die Tarifverträge einer Gewerkschaft aufgrund der Mehrheitsverhältnisse im jeweiligen Betrieb verdrängt werden können. Gerade kleinere, spezialisierte Gewerkschaften stehen damit vor erheblichen Herausforderungen.

Das aktuelle Urteil verschärft diese Problematik zwar nicht unmittelbar. Es zeigt aber, wie wichtig es für Gewerkschaften geworden ist, ihre Rechte und die daraus folgenden Ansprüche ihrer Mitglieder rechtzeitig, konkret und nachweisbar geltend zu machen.

 

Gewerkschaftliche Vielfalt ist kein Störfaktor

Für uns bleibt deshalb entscheidend: Gewerkschaftlicher Wettbewerb gehört zu einer pluralistischen Arbeitswelt und auch in eine Demokratie.

Beschäftigte sollten nicht faktisch darauf verwiesen werden, sich der jeweils größten Organisation anzuschließen, damit der tarifpolitische Einfluss erhalten bleibt.

 

Gewerkschaftsfreiheit bedeutet auch die Freiheit, sich für eine kleinere oder andere Gewerkschaft zu entscheiden.

Die DHV und die christlichen Gewerkschaften stehen deshalb für gewerkschaftliche Vielfalt, eigenständige Interessenvertretung und das Recht der Beschäftigten, selbst zu entscheiden, welcher Gewerkschaft sie ihr Vertrauen schenken.

 

Vielfalt stärkt die Sozialpartnerschaft – ein gewerkschaftliches Monopol tut es nicht.

 V.i.S.d.P.: Harm Marten Wellmann

CGB zum Wahlausgang in Sachsen-Anhalt: Soziale Unsicherheiten ernst nehmen, politischen Stillstand verhindern

Nach der Landtagswahl in Sachsen-Anhalt blickt der Christliche Gewerkschaftsbund Deutschlands (CGB) mit Sorge auf die ausgeprägte politische Polarisierung im Land. Die hohe Wahlbeteiligung zeigt ein ausgeprägtes politisches Interesse der Bürgerinnen und Bürger, verdeutlicht zugleich aber auch einen tief sitzenden Unmut über die aktuellen wirtschaftlichen und sozialen Rahmenbedingungen.

Das Wahlergebnis spiegelt nach Auffassung des CGB konkrete Ängste und Belastungen der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer wider. Anhaltende Sorgen um den Erhalt von Arbeitsplätzen im Strukturwandel, die spürbare Belastung durch Lebenshaltungskosten sowie Defizite in Bildung und regionaler Infrastruktur haben das Vertrauen in die bisherige Landes- und Bundespolitik nachhaltig geschwächt. Wer den politischen Rändern den Nährboden entziehen will, muss die sozialen Fragen der Gegenwart konstruktiv und messbar beantworten, anstatt sich im parteipolitischen Schlagabtausch zu verlieren.

Der CGB mahnt alle im neuen Landtag vertretenen Kräfte zu sachlicher, verantwortungsvoller Parlamentsarbeit. Im Mittelpunkt müssen konkrete Verbesserungen für die Menschen in Sachsen-Anhalt stehen. Erforderlich sind aus Sicht des CGB gezielte Unterstützung für kleine und mittlere Unternehmen sowie die Sicherung zukunftsfähiger Industrie- und Gewerbearbeitsplätze. Die nachhaltige Behebung des Fachkräftemangels durch eine verlässliche Unterrichtsversorgung und eine gestärkte berufliche Bildung. Außerdem muss die Sozialpartnerschaft stärker als bisher in den Fokus gerückt werden. Dazu gehört vor allem die Förderung fairer, tarifgebundener Arbeitsbedingungen und die Stärkung des Dialogs zwischen Arbeitgebern und Beschäftigten zur Entlastung der Belegschaften.

Ein politischer Stillstand oder eine rein auf Konfrontation ausgerichtete Debattenkultur gefährden den Zusammenhalt, den sozialen Frieden und damit auch den Wirtschaftsstandort Sachsen-Anhalt. Damit leiden das Demokratieverständnis und das gesellschaftliche Miteinander.

Der CGB appelliert an alle demokratisch gewählten Abgeordneten, die Anliegen der Beschäftigten zur Richtschnur ihres Handelns zu machen und dadurch Verlässlichkeit neues Vertrauen aufzubauen.

V.i.S.d.P. Christian Hertzog

Christlicher Gewerkschaftsbund Deutschlands (CGB)

Weniger Krankenkassen: Linnemanns Rechnung darf nicht auf Kosten der Beschäftigten gehen

Bundesgesundheitsminister Carsten Linnemann (CDU) will die Zahl der gesetzlichen Krankenkassen deutlich verringern. Von derzeit 93 Kassen sollen nach seinen früheren Aussagen höchstens 20, womöglich sogar nur zehn übrig bleiben. An diesem Ziel halte er fest. Wie der Umbau erfolgen soll, bleibt jedoch offen. Zunächst wartet Linnemann auf den Abschlussbericht der Finanzkommission Gesundheit Ende 2026. 

Die Idee klingt zunächst plausibel: weniger Vorstände, weniger Doppelstrukturen, geringere Kosten. Doch so einfach ist die Rechnung nicht. Die Verwaltung macht nur knapp vier Prozent der gesamten GKV-Ausgaben aus. Zudem zeigt die Finanzkommission keinen eindeutigen Zusammenhang zwischen Kassengröße und Wirtschaftlichkeit. Auch eine große Kasse arbeitet nicht automatisch günstiger oder näher an den Versicherten.

Aus christlich-sozialer Gewerkschaftssicht, wie sie die DHV vertritt, darf eine Reform deshalb nicht bei den Beschäftigten beginnen. Hinter den vermeintlichen „Verwaltungsstrukturen“ stehen Menschen, die Versicherte beraten, Anträge bearbeiten und komplizierte Leistungsfragen klären. Gerade ältere, kranke oder pflegebedürftige Menschen brauchen erreichbare Ansprechpartner statt anonymer Großstrukturen. 

Wo Zusammenschlüsse wirtschaftlich sinnvoll sind, sollten sie nicht grundsätzlich ausgeschlossen werden. Voraussetzung sind aber frühzeitige Mitbestimmung, transparente Standortentscheidungen, Beschäftigungssicherung sowie verbindliche Tarif- und Sozialregelungen. Betriebs- und Personalräte müssen von Anfang an beteiligt werden. 

Eine tragfähige Reform muss die Krankenversicherung dauerhaft finanzieren und die Versorgungsqualität verbessern. Arbeitsplätze abzubauen, ohne einen belastbaren Nutzen für Versicherte und Beitragszahler nachzuweisen, wäre keine Sanierung, sondern eine einseitige Verlagerung der Lasten. 

V.i.S.d.P.: Harm Marten Wellmann 

Handelstarifrunde: Beschäftigte zahlen für einen schwachen Kompromiss

Die Tarifrunde 2026 im deutschen Handel offenbart eine beträchtliche Lücke zwischen Anspruch und Ergebnis. ver.di war mit Forderungen von sieben Prozent beziehungsweise Festbeträgen bis zu 300 Euro, 150 Euro für Auszubildende und zwölf Monaten Laufzeit angetreten. Die bisherigen Abschlüsse bleiben davon weit entfernt.

Im Groß- und Außenhandel setzen zahlreiche Tarifgebiete den Pilotabschluss aus Bayern um: 2,9 Prozent ab August 2026, weitere 2,1 Prozent ab Mai 2027 und drei Nullmonate bei 24 Monaten Laufzeit. Rechnerisch steigen die Tabellenentgelte damit um rund 5,06 Prozent. Auf ein Jahr umgerechnet sind das lediglich etwa 2,5 Prozent. Auch der NRW-Einzelhandel folgt mit drei und zwei Prozent bei sogar 25 Monaten Laufzeit diesem Muster.

ver.di muss sich fragen lassen, weshalb aus sieben Prozent für ein Jahr ein Abschluss von ungefähr fünf Prozent für zwei Jahre wurde. Besonders enttäuschend ist die Absenkung der Azubi-Forderung von 150 Euro auf 40 und später 30 Euro im Großhandel. Die erreichten Mindestentgelte helfen zwar den unteren Gruppen. Sie dürfen aber nicht dazu dienen, den erheblichen Abstand zur ursprünglichen Forderung sprachlich zu überdecken.

Der HDE und die regionalen Arbeitgeberverbände tragen jedoch die größere Verantwortung. Nullmonate verschieben dringend benötigte Einkommen, während lange Laufzeiten den Beschäftigten die Möglichkeit nehmen, zeitnah auf neue Preissteigerungen zu reagieren. Warnungen vor Arbeitsplatzverlusten ersetzen zudem keinen belastbaren Nachweis, dass höhere Tariflöhne wirtschaftlich unmöglich wären. Im hessischen Einzelhandel scheiterte eine Einigung zuletzt gerade am Schutz der unteren Entgeltgruppen.

Soziale Partnerschaft verlangt von beiden Seiten Ehrlichkeit. ver.di sollte schwache Kompromisse nicht größer darstellen, als sie sind. Der HDE muss anerkennen, dass Planungssicherheit nicht einseitig durch Lohnzurückhaltung und lange Friedenspflicht erkauft werden darf. Gute Arbeit im Handel braucht existenzsichernde Einkommen, stärkere Tarifbindung und Abschlüsse, die wenigstens die Kaufkraft zuverlässig schützen.


V.i.S.d.P.: Harm Marten Wellmann

KAUM NETTO-ENTLASTUNG DURCH EINKOMMENSSTEUERREFORM CGB FORDERT VOLLSTÄNDIGEN ABBAU DER KALTEN PROGRSSION

Das Bundeskabinett hat sich in seiner heutigen Sitzung auf eine halbherzige Steuerreform mit einem Entlastungsvolumen von rund 10 Mrd. Euro verständigt. In der Diskussion war zuvor von Entlastungen von 20 bis 30 Mrd. Euro die Rede. Der CGB erachtet die vorgesehene Reform, die noch von Bundestag und Bundesrat beschlossen werden muss, als mutlos und unzureichend. Er kritisiert insbesondere, dass mit dem Einkommenssteuerreformgesetz kein vollständiger Abbau der kalten Progression verbunden ist. Wenn es nicht noch zu Nachbesserungen im Gesetzgebungsverfahren kommt, wäre das Kabinett Merz die erste Bundesregierung seit 2015, die keinen vollständigen Abbau der kalten Progression veranlasst hätte. Notwendig wäre nach Auffassung des CGB statt zeitverzögerter steuerlicher Entlastungen für die inflationsbedingten heimlichen Steuererhöhungen ein automatisches Ausgleichsverfahren, wie es auch der Staatssekretär beim BMWE seinem Kollegen vom BMF vorgeschlagen hatte.

Die Steuerreform soll zum 1.1.2027 in Kraft treten und in zwei Schritten erfolgen und insbesondere kleinen und mittleren Einkommensbeziehern zugutekommen. Das Bundesfinanzministerium hat dazu Zahlen veröffentlicht, nach denen zum Beispiel eine berufstätige Familie mit zwei Kindern und einem zu versteuernden Gesamteinkommen von 60.000 Euro für 2028 gegenüber heute mit einer steuerlichen Entlastung von gut 600 Euro rechnen könnte. Die tatsächliche Netto-Entlastung wäre allerdings deutlich geringer. Darauf hat heute das DIW in seiner Konjunktur-Pressekonferenz hingewiesen, da insbesondere die Beitragssteigerungen in der gesetzlichen Sozialversicherung nebst weiteren Belastungen gegengerechnet werden müssten. Eine deutliche Steigerung des privaten Konsums, wie sie zur Ankurbelung der Konjunktur erforderlich sei, werde daher von der Steuerreform nicht ausgehen.

Dass sich die Koalitionäre nur auf ein steuerliches Entlastungsvolumen von 10 Mrd. Euro verständigen konnten, wird haushaltspolitisch mit der Notwendigkeit einer adäquaten Gegenfinanzie­rung begründet. Das DIW hätte hier durchaus noch Spielräume gesehen, zum Beispiel bei der Durchforstung von Subventionen und steuerlichen Privilegien. Der Präsident des DIW, Marcel Fratzscher, verwies in der Pressekonferenz weiter darauf, dass das Volumen an Erbschaften und Schenkungen in Deutschland jährlich bei rund 500 Mrd. Euro liegt. Das darauf entfallende Steueraufkommen jedoch nur bei 21,4 Mrd Euro lag. Obwohl es sich bereits um einen Höchstbetrag handelte, entsprach dieser lediglich einer Steuerbelastung von etwas mehr als 4 Prozent. Das hier noch Luft nach oben besteht, ist offensichtlich. Doch für den Gesetzgeber ist die Erbschaftssteuer ein heißes Eisen, von dem er lieber die Finger lässt. Gespannt wartet deshalb nicht nur der CGB auf zwei Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts, die am 12. und 13 Oktober zur Verhandlung anstehen und in denen es um die Steuervorteile für Erben von Betriebsvermögen sowie die Möglichkeit der Schaffung landesrechtlicher Regelungen bei der Erbschaftssteuer geht. Sollte das Gericht geltende Regelungen kippen, wäre der Gesetzgeber zum Handeln gezwungen.

Ansprechpartner für die Medien und v.i.S.d.P.:

Peter Rudolph, Vorsitzender des CGB-Landesverbandes Bremen.

Mobil +49 178 7195570

Christlicher Gewerkschaftsbund Deutschlands (CGB)

Regionalsekretariat Nordwest, Mittelwendung 24, 28844 Weyhe.

Der am 27. Juni 1959 in Mainz gegründete Christliche Gewerkschaftsbund Deutschlands ist die gewerkschaftliche Spitzenorganisation der christlichen Gewerkschaften in der Bundesrepublik Deutschland. Er vertritt über 270.000 Mitglieder und hat seinen Sitz in Berlin. Bundesvorsitzender ist der Schweriner Henning Röders

 

 

Politik im Betrieb

Politische Gespräche und Meinungsäußerungen sind am Arbeitsplatz grundsätzlich erlaubt. Beschäftigte geben ihre Meinungsfreiheit nicht am Werkstor ab. Allerdings ist der Arbeitsplatz kein grenzenloser politischer Raum: Arbeitsleistung, Betriebsfrieden, Persönlichkeitsrechte anderer und berechtigte betriebliche Interessen müssen gewahrt bleiben.

Die aktuelle DHV- Information gibt Ihnen einen Überblick, was bei dem Thema zu beachten ist.

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Krankmeldung im Arbeitsverhältnis: Was Beschäftigte beachten müssen

Wer krankheitsbedingt nicht arbeiten kann, muss den Arbeitgeber schnell informieren. Eine ärztliche Krankschreibung allein genügt nicht. Gerade seit Einführung der elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung, kurz eAU, kommt es häufig zu Missverständnissen.

Was zu beachten ist, können Sie unserer aktuellen Information entnehmen.

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Wenn Lob keines ist: Die bösen Formulierungen im Arbeitszeugnis

Arbeitszeugnisse haben eine sprachliche Besonderheit: Manche Sätze lesen sich freundlich, höflich oder sogar ausgesprochen positiv – können für erfahrene Personalerinnen und Personaler aber eine deutlich kritischere Botschaft transportieren. 

Dabei ist wichtig: Einen offiziellen, verbindlichen „Geheimcode“ gibt es nicht. Im Gegenteil: Arbeitszeugnisse müssen nach § 109 GewO klar und verständlich sein. Formulierungen, die absichtlich etwas anderes vermitteln sollen, als ihr Wortlaut erkennen lässt, sind unzulässig. Trotzdem existieren typische sprachliche Muster, Einschränkungen und Auslassungen, bei denen man genauer hinsehen sollte. 

Auf die Tücken der Arbeitszeugnissprache geht unsere im Anhang beigefügte Information näher ein. Melden Sie sich, wenn Sie Beratung in Sachen Arbeitszeugnis benötigen. Wir helfen Ihnen gerne!

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Insolvenzdruck trifft vor allem den Handel

Die Insolvenzwelle in Deutschland trifft derzeit vor allem den stationären Einzelhandel. Zwischen Mitte Mai und Mitte August 2026 gerieten mehrere bekannte Filialisten in existenzielle Schwierigkeiten.

Besonders groß ist die Unsicherheit bei Hellweg und den BayWa Bau- und Gartenmärkten. Mehr als 4.000 Beschäftigte und über 100 Standorte sind von den Eigenverwaltungsverfahren betroffen. Der Geschäftsbetrieb läuft weiter, doch belastbare Zusagen zum dauerhaften Erhalt aller Märkte fehlen. Beim Haushaltswarendiscounter Kodi stehen etwa 50 von 150 Filialen vor der Schließung. Das Unternehmen beschäftigt rund 1.200 Menschen. Die Entgelte sind bis September über Insolvenzgeld abgesichert. Bereits im Mai war die Schwestergesellschaft Mäc Geiz mit 1.175 Beschäftigten in die Eigenverwaltung gegangen. Bei Depot verlieren nach der zweiten Insolvenz innerhalb von zwei Jahren rund 330 Beschäftigte ihre Arbeit; 66 Geschäfte werden geschlossen. Es gibt zugleich Beispiele für eine geordnete Fortführung. Bei ROFU Kinderland übernimmt ein Investor 77 Filialen mit 1.035 Beschäftigten. Dennoch entfallen rund 330 Stellen. Die Parfümeriekette Pieper konnte ihre Insolvenz ebenfalls beenden und 115 Geschäfte sowie den überwiegenden Teil ihrer Arbeitsplätze erhalten.

Das Muster bleibt ernüchternd: Sanierungen gelingen häufig nur durch Filialabbau und Personalreduzierungen. Insolvenzgeld verschafft Zeit, bietet aber keine dauerhafte Sicherheit. Notwendig sind frühzeitige Beteiligung der Betriebsräte, faire Sozialpläne und verbindliche Standortzusagen. Beschäftigte dürfen nicht zur wiederkehrenden Sanierungsreserve werden.

Gerade in wirtschaftlich ruhigen Zeiten entscheidet sich, wie gut Beschäftigte in einer späteren Krise geschützt sind. Mitbestimmung, gewerkschaftliche Sicherheit und eine fachkundige Begleitung entstehen nicht erst mit dem Insolvenzantrag, sondern durch frühzeitige Organisation und gemeinsames Handeln. Eine Mitgliedschaft in der DHV – Die Berufsgewerkschaft kann deshalb mehr sein als Hilfe im Konfliktfall: Sie ist ein Beitrag dazu, Arbeitnehmerinteressen dauerhaft hörbar und durchsetzungsfähig zu machen.

IHR DHV NRW TEAM