Stillstand im Job – und jetzt? Warum „nichts zu tun“ kein Privatproblem ist

Es klingt zunächst bequem, ist in Wahrheit aber ein ernstes Signal: Du sitzt am Arbeitsplatz, deine Aufgaben sind erledigt – und es kommt nichts nach. Kein Auftrag, keine Rückmeldung, keine Perspektive. Was auf den ersten Blick wie ein entspannter Moment wirkt, wirft bei genauerem Hinsehen grundlegende Fragen zur Organisation von Arbeit, zur Verantwortung des Arbeitgebers und zu den Rechten von Beschäftigten auf. 

Keine Arbeit – keine Pflicht zur Selbstanzeige

Aus arbeitsrechtlicher Sicht ist die Lage klarer, als viele denken: Wer keine Aufgaben hat, ist nicht verpflichtet, dies proaktiv dem Vorgesetzten zu melden – außer es ist so arbeitsvertraglich vereinbart. Entscheidend ist allein, dass du deine Arbeitskraft anbietest. Juristisch gesprochen: Du musst arbeitsbereit sein – nicht aber die Arbeitsorganisation deines Arbeitgebers kompensieren.

Gerät der Betrieb in die Situation, dass er deine Arbeitsleistung nicht abruft, obwohl du bereit bist zu arbeiten, spricht man vom sogenannten Annahmeverzug. Die Konsequenz: Dein Gehalt läuft weiter. Das unternehmerische Risiko trägt nicht der Beschäftigte, sondern der Arbeitgeber. 

Arbeitsbereitschaft heißt nicht Untätigkeit

Doch Vorsicht: „Nichts zu tun“ bedeutet nicht „frei haben“. Du bleibst verpflichtet, während deiner Arbeitszeit verfügbar zu sein. Eigenmächtiges Entfernen vom Arbeitsplatz oder das Nutzen der Zeit für private Zwecke kann arbeitsrechtliche Konsequenzen haben.

Aus gewerkschaftlicher Sicht zeigt sich hier ein strukturelles Problem moderner Arbeitswelten: Beschäftigte sollen flexibel, eigenverantwortlich und effizient arbeiten – gleichzeitig fehlt es in vielen Betrieben an klarer Steuerung und sinnvoller Aufgabenverteilung. Leerlauf ist daher oft kein individuelles Versagen, sondern Ausdruck mangelhafter Organisation.

Direktionsrecht hat Grenzen

Der Arbeitgeber darf dir selbstverständlich neue Aufgaben zuweisen. Dieses sogenannte Direktionsrecht ist ein zentrales Instrument betrieblicher Steuerung. Doch es ist kein Freifahrtschein.

Entscheidend ist dein Arbeitsvertrag. Tätigkeiten müssen sich im vereinbarten Rahmen bewegen – also deiner Qualifikation, deiner Position und deinem Berufsbild entsprechen. Wer im Büro angestellt ist, muss nicht plötzlich körperliche Tätigkeiten im Lager übernehmen. Solche fachfremden Einsätze überschreiten die Grenzen des Zumutbaren.

Gerade hier zeigt sich die Bedeutung klarer tariflicher und vertraglicher Regelungen: Sie schützen Beschäftigte davor, beliebig eingesetzt zu werden – ein Punkt, den Gewerkschaften seit jeher betonen. 

Verweigern erlaubt – aber mit Augenmaß

Wenn dir Aufgaben übertragen werden, die offensichtlich nicht deinem Tätigkeitsprofil entsprechen, darfst du diese ablehnen. Wichtig ist jedoch die Form: sachlich, begründet und möglichst unter Verweis auf deinen Arbeitsvertrag.

Anders sieht es aus, wenn du zumutbare Aufgaben verweigerst. Dann drohen arbeitsrechtliche Maßnahmen wie Abmahnungen. Die Grenze verläuft also nicht zwischen „tun“ und „nicht tun“, sondern zwischen „vertragsgemäß“ und „vertragswidrig“. 

Wenn der Arbeitgeber untätig bleibt

Ein oft unterschätzter Punkt: Arbeitgeber haben nicht nur ein Weisungsrecht, sondern auch eine Beschäftigungspflicht. Arbeit ist mehr als Einkommensquelle – sie ist Teil der beruflichen Identität und sozialen Teilhabe.

Wenn dir dauerhaft keine Aufgaben zugewiesen werden, ist das kein Zustand, den du einfach hinnehmen musst. Im Gegenteil: Du hast Anspruch darauf, entsprechend deines Vertrags beschäftigt zu werden. Bleibt dieser Anspruch unerfüllt, solltest du aktiv werden – zunächst intern, etwa durch eine schriftliche Aufforderung.

Aus gewerkschaftlicher Perspektive ist klar: Dauerhafte Unterforderung kann ebenso belastend sein wie Überforderung. Sie entwertet Qualifikation, schwächt Motivation und kann langfristig sogar gesundheitliche Folgen haben.

Fazit: Verantwortung liegt beim Arbeitgeber

Die zentrale Botschaft lautet: Wenn du nichts zu tun hast, ist das in erster Linie kein individuelles Problem, sondern ein organisatorisches. Deine Pflicht ist es, arbeitsbereit zu sein – die Pflicht zur sinnvollen Beschäftigung liegt beim Arbeitgeber.

Gerade in Zeiten von Fachkräftemangel und wachsendem Druck auf Beschäftigte wirkt es fast paradox, dass Arbeitskraft ungenutzt bleibt. Umso wichtiger ist es, die eigenen Rechte zu kennen – und im Zweifel Unterstützung zu suchen, etwa durch den Betriebsrat oder die Gewerkschaft.

Denn gute Arbeit bedeutet nicht nur Beschäftigung – sondern sinnvolle, faire und verlässliche Arbeitsbedingungen.

 

 

Private Versicherungen: MTV 2030

Wohin wird sich die Versicherungsbranche in den nächsten Jahren entwickeln? Und wie können wir als christliche Gewerkschaft diese Entwicklung sinnvoll begleiten? 

Experten prognostizieren eine deutliche Verringerung der Marktteilnehmer. Es wird mit weniger Vermittlern, weniger Maklerpools (z. B. nur noch etwa 10 große Akteure) und weniger Versicherern gerechnet. Bis 2030 wird erwartet, dass die KI eigenständig Versicherungspolicen abschließen und verwalten kann. Dies führt zu einer präziseren Risikobewertung und hochgradig personalisierten Angeboten.

Der klassische Versicherungskaufmann wird zunehmend durch technologische Tools unterstützt oder von diesen ersetzt. Dennoch bleibt die persönliche Beratung wichtig, da der Bedarf an menschlicher Expertise bei sensiblen und sehr komplexen Themen bestehen bleibt. Durch die Auswertung großer Datenmengen können Versicherer Tarife in Echtzeit an das Verhalten oder die Lebenssituation der Kunden anpassen (z. B. nutzungsbasierte Versicherungen).

Dieser Wandel erfordert genau das was wir schon seit Jahren fordern, einen neuen/angepassten Manteltarifvertrag der sich auf die Arbeitsrealität der Zukunft einstellt und auch die Berufsprofile neu definiert und die Welt des Innen- und Außendienstes zusammenführt. Die aktuellen Verhandlungen zwischen dem AGV und Verdi zu Mantelthemen reichen hierzu nicht aus.

Auch an die Betriebsräte von Morgen wird die Mitbestimmung im Bereich KI ganz neue Anforderungen stellen und wir als christliche Gewerkschaft werden hier entsprechende Fortbildungen und sachgerechte Begleitungen anbieten müssen. 

Die DHV und der CGB werden sich diesen Herausforderungen professionell und zielgerichtet stellen.

Johann Lindmeier 
DHV-Landesvorsitzender Bayern
Mitglied der Bundesfachgruppe Versicherungen 

Weiteres Kostendämpfungsgesetz statt Gesundheitsreform: Insbesondere Versicherte sollen bluten

Bundesgesundheitsministerin Nina Warnken (CDU) hat am Dienstag einen Gesetzentwurf zur Umsetzung der am 30.03.25 veröffentlichten Empfehlungen der Finanzkommission Gesundheit zur Stabilisierung des Beitragssatzes der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) ab 2027 vorgelegt. Der Gesetzentwurf wurde zuvor nicht mit den Koalitionsfraktionen abgestimmt und soll nunmehr am 29. April von der Bundesregierung beschlossen werden.

Wie Ministerin Warnken ankündigte, will sie mindestens 55 der 66 Vorschläge der Finanzkommission gesetz­lich umsetzen und damit die GKV um 20 Mrd. Euro entlasten. Vorgesehen sind unter anderem

  • der weitgehende Wegfall der kostenlosen Mitversicherung von Ehepartnern,
  • eine Erhöhung der Medikamentenzuzahlung um 50%,
  • das Aus für Homöopathie und Hautkrebsscreening als Kassenleistung,
  • die Verpflichtung zur Einholung von Zweitmeinungen bei planbaren Operationen.
  • Erwogen werden außerdem Kürzungen bei der Lohnfortzahlung sowie die Einführung von Karenztagen.

Der Anteil der Verwaltungskosten an den Gesamtausgaben der GKV beträgt lediglich rund 5%.

Der Bremer CGB-Landesvorsitzende und Vize-Chef der CDA/CGB-Bundesarbeitsgemeinschaft Peter Rudolph, hat für den CGB zu den Kostendämpfungsplänen wie folgt Stellung genommen:

„Mit ihrem unabgestimmten Gesetzentwurf ist Frau Warnken vorgeprescht, um Bundesregierung und Koali­tionsfraktionen unter Zugzwang zu setzen. Ihre Ankündigung, mindestens 55 der 66 Empfehlungen der Fi­nanzkommission umzusetzen, soll darüber hinaus den Eindruck erwecken, es handele sich um ein ausge­wogenes Sparpaket, das gleichermaßen Versicherte wie Leistungserbringer belaste. Tatsächlich sollen aber wieder einmal hauptsächlich die Versicherten zur Kasse gebeten werden. Ich erinnere daran, dass die Ver­sicherten bereits durch die Erhöhung des Zusatzbeitrags von 1,7 auf 2,9,% zum 1.1.24 einen wesentlichen Beitrag zur finanziellen Entlastung der GKV geleistet haben Mittlerweile liegt der durchschnittlich Zusatzbei­trag bereits bei 3,13%. Dabei hat die GKV kein Einnahme-, sondern ein Ausgabenproblem. Umso erstaun­licher, dass in den Sparplänen von Frau Warnken die Pharmaindustrie bislang kaum Erwähnung findet. Statt der Pharmaindustrie sollen lieber Millionen von Haushalten durch die weitgehende Abschaffung der beitragsfreien Mitversicherung in unverantwortlicher Weise zusätzlich belastet werden, und dies in einer Zeit, in der die Familien aufgrund des Iran-Konflikts bereits mit rasant steigenden Energie- und Lebensmittelprei­sen belastet sind. Bleibt nur zu hoffen, dass der bayerische Ministerpräsident und CSU-Vorsitzende Markus Söder standhaft bei seiner Ankündigung bleibt, dass für die CSU eine Abschaffung der kostenlosen Mitversicherung für Ehepartner nicht infrage kommt.

Besonders befremdlich ist aus Sicht christlicher Gewerkschafter auch die Ausklammerung der Finanzierung versicherungsfremder Leistungen bei den Planungen der Gesundheitsministerin. 2024 betrug das Defizit der GKV rund 10 Mrd. Euro. Dies war genau die Summe, die die Versicherten der GKV für die Gesundheitsver­sorgung von Empfängern von Bürgergeld aufwenden mussten. Bundesfinanzministers Lars Klingbeil (SPD) weigert sich jedoch bis heute, den Krankenkassen diese nicht durch Beiträge gedeckten versicherungs­fremden Aufwendungen vollumfänglich zu erstatten, wie dies im Übrigen auch die Finanzkommission in ihren Empfehlungen vorgeschlagen hat. Dieser Empfehlung wollen jedoch weder Warnken noch Klingbeil folgen. >>Es bringe nichts, Lücken von A nach B zu schieben,<< so Klingbeil – wohlwissend, dass gesamtstaatliche Aufgaben aus Steuergeldern zu finanzieren sind und nicht aus Beitragsgeldern der Versicherten.“

 

KOALITIONSKLAUSUR GREIFT CGB-FORDERUNGEN NACH ENERGIEPREISBREMSEN UND INFLATIONSAUSGLEICHPRÄMIEN AUF

CDU/CSU und SPD haben sich in ihrer zweitägigen Koalitionsklausur in Berlin für eine befristete Senkung der Energiesteuer auf Diesel und Benzin sowie auf die Ermöglichung der Zahlung von steuer- und abgabenfreien Entlastungsprämien von bis zu 1000 Euro an Arbeitnehmer geeinigt. Sie haben damit Forderungen aufgegriffen, die die der Bremer CGB am 13. März in einer Pressemitteilung veröffentlicht hatte.

Die jetzt von den Koalitionspartnern vereinbarten finanziellen Entlastungen für Bürgerinnen und Bürger sind nach Auffassung der christlichen Gewerkschaften allerdings nicht ausreichend und zeitlich zu eng befristet. Der CGB hatte für eine auf maximal zwei Jahre begrenzte Energiepreisbremse für Gas, Heizöl und Strom sowie für die zeitlich begrenzte Wiedereinführung der Möglichkeit zur Vereinbarung steuer- und sozialabgabenfreier Inflationsausgleichprämien von bis zu 3.000 Euro auf betrieblicher und tarifvertraglicher Ebene plädiert. Für Empfänger von Leistungen der Grundsicherung sowie für bafögberechtigte Studierende hatte der CGB darüber hinaus Inflationskompensationszahlungen vorgeschlagen.

Der CGB verweist darauf, dass trotz der im Iran-Krieg vereinbarten befristeten Waffenruhe kein Kriegsende absehbar ist und nach der von den USA angekündigten Sperrung der Straße von Hormus vielmehr eine neue Eskalationsstufe droht. Mit einer schnellen Senkung der Rohölpreise ist damit nicht zu rechnen. Den Bundesbürgern droht daher nach Auffassung der christlichen Gewerkschaften weiterhin die Gefahr eines Preisschocks bei Heizen, Tanken und Lebensmitteln, der höher ausfallen und länger dauern dürfte als der zu Beginn des Ukrainekriegs.

Die Ampelregierung hatte zu Beginn des Ukrainekrieges mit den Preisbremsen bei Heizung und Strom sowie mit der steuer- und sozialabgabenfreien Inflationsausgleichprämie für eine schnelle finanzielle Entlastung der Bürger gesorgt. Der CGB erwartet von der unionsgeführten Bundesre-gierung nunmehr endlich ein ebenso schnelles und entschlossenes Handeln und ein Ende des wochenlangen öffentlichen Koalitionsstreits um Entlastungsmöglichketen der Verbraucher ange-sichts der hohen Energie- und Lebensmittelpreise. CGB-Landesvorsitzender Peter Rudolph: „Der Bundeskanzler hat eine Richtlinienkompetenz. Er sollte davon auch Gebrauch machen !“

25.03.26_BuvO CGB-AG in Berlin

Meinungsaustausch mit Dr. Stefan Nacke

Am 25. März tagte in Berlin der Bundesvorstand der CDA/CGB-AG. Im Mittelpunkt der Sitzung stand ein Meinungsaustausch mit dem Vorsitzenden der Arbeitnehmergruppe der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Dr. Stefan Nacke, bei dem sich Vorstandskollege Henning Röders als neuer CGB-Bundesvorsitzender vorstellte. Röders machte dabei deutlich, dass CGB und CDA/CGB-AG die eingeleiteten Maßnahmen zur Wiederherstellung der Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Wirtschaft unterstützen, mahnte jedoch zugleich an, dass der angekündigte Umbau der Sozialsysteme nicht zu Lasten der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer gehen dürfe.

Der Bundesvorsitzende der Christlichen Gewerkschaft Metall (CGM), Sebastian Scheder, der als Gast und CSA-Kollege an dem Gespräch mit Stefan Nacke teilnahm, berichtete über erste Ergebnisse der Betriebsratswahlen in der Automobil- und Stahlindustrie, bei denen das AFD-nahe „Zentrum“ erstmalig Sitze in einigen Großunternehmen erringen konnte.

Der Bundesvorstand der AG beschloss sieben Anträge zu der am 25. und 26. April anstehenden CDA-Bundestagung, in denen u.a. die befristete Wiedereinführung der Preisbremsen bei Gas, Heizöl und Strom sowie ein Spritpreisdeckel, die Erstellung eines Tarifbindungsregisters und die Beibehaltung des Ehegattensplittings gefordert werden. Er begrüßte die Bereitschaft von CDA-Bundesvorstandsmitglied Michael Wolter /CGM), erneut für ein Vorstandsmandat zu kandidieren.

CGB zur Regierungserklärung von Bundeskanzler Merz: Wirtschaftliche Dynamik braucht soziale Bodenhaftung

Der Christliche Gewerkschaftsbund Deutschlands (CGB) nimmt die Regierungserklärung von Bundeskanzler Friedrich Merz zum anstehenden Europäischen Rat zum Anlass einer kritischen Stellungnahme. Der CGB begrüßt den Fokus auf Wettbewerbsfähigkeit und Entbürokratisierung, mahnt jedoch an, dass der angekündigte Umbau der Sozialsysteme nicht zu Lasten der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer gehen darf.

Der Bundesvorsitzende des CGB Henning Röders kommentiert die Rede des Kanzlers mit einer gemischten Bilanz. Es ist richtig und notwendig, dass Deutschland und Europa in einer veränderten Weltordnung ihre Handlungsfähigkeit zurückgewinnen wollen. Die Betonung von Freiheit, Eigenverantwortung und der Stärkung des Mittelstandes findet ebenso unsere Unterstützung, da sichere Arbeitsplätze eine starke wirtschaftliche Basis voraussetzen.

Besonders positiv bewertet Henning Röders das Ziel, den europäischen Binnenmarkt zu vertiefen und das sogenannte „28. Regime“ für Start-ups und innovative Unternehmen einzuführen. Die Reduzierung von bürokratischen Wachstumshürden sei längst überfällig, um insbesondere das Handwerk und mittelständische Industriebetriebe zu entlasten. „Wenn unsere Unternehmen weniger Zeit mit Formularen und mehr Zeit mit Innovationen verbringen, sichert das langfristig den Wohlstand in unserem Land“, erklärt Henning Röders hierzu.

Kritisch sieht der CGB hingegen die Ankündigung einer „grundlegenden Reform“ der sozialen Sicherungssysteme, insbesondere bei der Rente und Krankenversicherung. Der Kanzler sprach von einer Überprüfung der Systeme, die bis Juli konkrete Formen annehmen soll.

„Wir als CGB werden die Bundesregierung an ihrem Versprechen messen, die Potenziale des Landes zu heben. Das darf jedoch nicht bedeuten, dass das soziale Netz einseitig löchrig wird. Für uns als CGB ist klar: Eine Reform der Rente und Pflege muss den Prinzipien der Solidarität und Subsidiarität folgen. Wer ein Leben lang gearbeitet hat, muss sich auf eine stabile Absicherung verlassen können. Wirtschaftliche Freiheit darf nicht mit sozialer Unsicherheit erkauft werden“, stellt der Bundesvorsitzende Henning Röders klar.

Der CGB fordert die Bundesregierung daher dringend auf, bei den anstehenden Reformen den Dialog mit den Sozialpartnern zu suchen. Der „Mut zum Experiment“, den der Kanzler einfordere, darf nicht zu einem Risiko für die soziale Stabilität in Deutschland werden.

„Wir sind bereit, den Weg der Modernisierung mitzugehen, solange der Mensch im Mittelpunkt der Politik bleibt und nicht zum reinen Kostenfaktor einer wettbewerbsorientierten Agenda degradiert wird“, so Henning Röders abschließend.



CGB gratuliert Wahlsieger in Rheinland-Pfalz Gordon Schnieder und mahnt gleichzeitig soziale Ausgewogenheit an

Nach dem deutlichen Sieg der CDU bei der gestrigen Landtagswahl in Rheinland-Pfalz gratuliert der Christliche Gewerkschaftsbund Deutschlands (CGB) dem Spitzenkandidaten Gordon Schnieder zum historischen Erfolg. Der CGB verbindet seine Glückwünsche aber auch mit dem dringenden Appell, bei der anstehenden Regierungsbildung die soziale Ausgewogenheit und die Interessen der Arbeitnehmerschaft stärker ins Zentrum der politischen Agenda zu rücken.

Nach 35 Jahren unter sozialdemokratischer Führung steht Rheinland-Pfalz vor einer politischen Zäsur. Das vorläufige Endergebnis, das die CDU mit rund 31 % als stärkste Kraft sieht, verdeutlicht den Wunsch der Wähler nach einem neuen Kurs. Gleichzeitig warnt der CGB vor der sozialen Spaltung, die sich im starken Abschneiden populistischer Kräfte widerspiegelt.

Henning Röders, der Bundesvorsitzende des CGB erklärt dazu: „Wir gratulieren Gordon Schnieder und der rheinland-pfälzischen CDU zu diesem klaren Wählerauftrag. Ein politischer Neuanfang bietet immer die Chance, verkrustete Strukturen aufzubrechen. Doch ein echter Aufbruch gelingt nur, wenn er sozial flankiert wird. Die Menschen in Rheinland-Pfalz – insbesondere jene mit mittleren und geringen Einkommen – brauchen die Gewissheit, dass die künftige Landesregierung ihre Sorgen vor Inflation und steigenden Lebenshaltungskosten ernst nimmt.“

Der CGB sieht in dem Wahlergebnis eine klare Aufforderung an die künftige Koalition, die christlich-sozialen Wurzeln der Politik zu stärken. Henning Röders betont: „Soziale Ausgewogenheit ist kein ‚Nice-to-have‘, sondern das Fundament für den gesellschaftlichen Zusammenhalt. Wir fordern die künftigen Regierungspartner auf, den Schutz der Tarifautonomie, die Stärkung des Ehrenamtes und eine gerechte Lastenverteilung bei den Energiekosten ganz oben auf die Prioritätenliste zu setzen.“

Darüber hinaus erwartet der CGB mehr Investitionen in Bildung und Pflege. “Eine zukunftsfeste Politik muss die Arbeitsbedingungen in den sozialen Kernbereichen massiv verbessern.“, erklärt Henning Röders weiter.

Rheinland-Pfalz braucht aus Sicht des CGB jetzt eine stabile Regierung, die nicht nur wirtschaftliche Impulse setzt, sondern den sozialen Kompass fest im Blick behält.

CGB zur Regierungserklärung von Bundeskanzler Merz: Wirtschaftliche Dynamik braucht soziale Bodenhaftung

Der Christliche Gewerkschaftsbund Deutschlands (CGB) nimmt die Regierungserklärung von Bundeskanzler Friedrich Merz zum anstehenden Europäischen Rat zum Anlass einer kritischen Stellungnahme. Der CGB begrüßt den Fokus auf Wettbewerbsfähigkeit und Entbürokratisierung, mahnt jedoch an, dass der angekündigte Umbau der Sozialsysteme nicht zu Lasten der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer gehen darf.

Der Bundesvorsitzende des CGB Henning Röders kommentiert die Rede des Kanzlers mit einer gemischten Bilanz. Es ist richtig und notwendig, dass Deutschland und Europa in einer veränderten Weltordnung ihre Handlungsfähigkeit zurückgewinnen wollen. Die Betonung von Freiheit, Eigenverantwortung und der Stärkung des Mittelstandes findet ebenso unsere Unterstützung, da sichere Arbeitsplätze eine starke wirtschaftliche Basis voraussetzen.

Besonders positiv bewertet Henning Röders das Ziel, den europäischen Binnenmarkt zu vertiefen und das sogenannte „28. Regime“ für Start-ups und innovative Unternehmen einzuführen. Die Reduzierung von bürokratischen Wachstumshürden sei längst überfällig, um insbesondere das Handwerk und mittelständische Industriebetriebe zu entlasten. „Wenn unsere Unternehmen weniger Zeit mit Formularen und mehr Zeit mit Innovationen verbringen, sichert das langfristig den Wohlstand in unserem Land“, erklärt Henning Röders hierzu.

Kritisch sieht der CGB hingegen die Ankündigung einer „grundlegenden Reform“ der sozialen Sicherungssysteme, insbesondere bei der Rente und Krankenversicherung. Der Kanzler sprach von einer Überprüfung der Systeme, die bis Juli konkrete Formen annehmen soll.

„Wir als CGB werden die Bundesregierung an ihrem Versprechen messen, die Potenziale des Landes zu heben. Das darf jedoch nicht bedeuten, dass das soziale Netz einseitig löchrig wird. Für uns als CGB ist klar: Eine Reform der Rente und Pflege muss den Prinzipien der Solidarität und Subsidiarität folgen. Wer ein Leben lang gearbeitet hat, muss sich auf eine stabile Absicherung verlassen können. Wirtschaftliche Freiheit darf nicht mit sozialer Unsicherheit erkauft werden“, stellt der Bundesvorsitzende Henning Röders klar.

Der CGB fordert die Bundesregierung daher dringend auf, bei den anstehenden Reformen den Dialog mit den Sozialpartnern zu suchen. Der „Mut zum Experiment“, den der Kanzler einfordere, darf nicht zu einem Risiko für die soziale Stabilität in Deutschland werden.

„Wir sind bereit, den Weg der Modernisierung mitzugehen, solange der Mensch im Mittelpunkt der Politik bleibt und nicht zum reinen Kostenfaktor einer wettbewerbsorientierten Agenda degradiert wird“, so Henning Röders abschließend.

Berlin, im März 2026

Minusstunden und Überstunden – rechtliche Grundlagen und Mitbestimmung

Minusstunden und Überstunden sind arbeitsrechtlich klar geregelt und unterliegen engen Vorausset-zungen. Während Minusstunden ohne ausdrückliche Vereinbarung in der Regel unzulässig sind, müssen Überstunden angeordnet und ausgeglichen werden. In beiden Fällen kommt der Mitbestimmung des Betriebsrats eine zentrale Rolle zu. Tarifverträge und Betriebsvereinbarungen bieten dabei den besten Schutz für Beschäftigte und sorgen für klare, faire und rechtssichere Regelungen.

Die Handreichung gibt einen Überblick über den rechtlichen Umgang mit Minusstunden und Überstunden im deutschen Arbeitsrecht. Sie berücksichtigt insbesondere die Rolle der Mitbestimmung sowie die gewerkschaftliche Perspektive.

Zum Herunterladen der Handreichung 

 

Irankrieg: CGB fordert die Vorbereitung zur Wiederinkraftsetzung von Gas- Heizöl- und Strompreisbremse sowie der Inflationsausgleichsprämie

Der von den USA und Israel geführte Krieg gegen den Iran hat die Welt in Aufruhr gesetzt. Das Gespenst der Inflation und von explodierenden Gas- und Heizölpreisen ist zurückgekehrt und realer denn je.

CGB-Bundesvorsitzender Henning Röders:  Mit der Sperrung der Straße von Hormus ist die Versorgung der Welt mit Öl und Flüssiggas empfindlich getroffen. Es ist unwahrscheinlich, dass der Iran nach ein paar Tagen Bombardierungen klein beigeben wird. Für Deutschland bedeutet das, dass nach Russland der zweite wichtige Stützpfeiler für die Versorgung mit Öl und Gas weggebrochen ist. Den Bundesbürgern droht ein Preisschock bei Lebensmitteln, Heizen und Tanken, der sehr wahrscheinlich noch höher ausfallen und länger als zu Beginn des Ukrainekriegs dauern wird. Denn Alternativen zur Behebung dieses Versorgungsengpasses gibt es kaum mehr.

Die Ampelregierung hatte zu Beginn des Ukrainekrieges mit den Preisbremsen bei Heizung und Strom sowie mit der steuer- und sozialabgabenfreie Inflationsausgleichsprämie die richtigen Maßnahmen ergriffen, um die Lage zu stabilisieren. Der CGB fordert von der schwarz-roten Koalition ein ähnlich entschlossenes Handeln und als Signal an die Bundesbürger zumindest die Vorbereitung der gesetzlichen Grundlagen zur Wiedereinführung dieser Instrumente. Bundesregierung und Bundestag sollten in der Lage sein, schnell die entsprechenden Gesetze zu verabschieden, sollte der Irankrieg länger als die von US-Präsident Trump veranschlagten vier Wochen dauern.