KOALITIONSKLAUSUR GREIFT CGB-FORDERUNGEN NACH ENERGIEPREISBREMSEN UND INFLATIONSAUSGLEICHPRÄMIEN AUF

CDU/CSU und SPD haben sich in ihrer zweitägigen Koalitionsklausur in Berlin für eine befristete Senkung der Energiesteuer auf Diesel und Benzin sowie auf die Ermöglichung der Zahlung von steuer- und abgabenfreien Entlastungsprämien von bis zu 1000 Euro an Arbeitnehmer geeinigt. Sie haben damit Forderungen aufgegriffen, die die der Bremer CGB am 13. März in einer Pressemitteilung veröffentlicht hatte.

Die jetzt von den Koalitionspartnern vereinbarten finanziellen Entlastungen für Bürgerinnen und Bürger sind nach Auffassung der christlichen Gewerkschaften allerdings nicht ausreichend und zeitlich zu eng befristet. Der CGB hatte für eine auf maximal zwei Jahre begrenzte Energiepreisbremse für Gas, Heizöl und Strom sowie für die zeitlich begrenzte Wiedereinführung der Möglichkeit zur Vereinbarung steuer- und sozialabgabenfreier Inflationsausgleichprämien von bis zu 3.000 Euro auf betrieblicher und tarifvertraglicher Ebene plädiert. Für Empfänger von Leistungen der Grundsicherung sowie für bafögberechtigte Studierende hatte der CGB darüber hinaus Inflationskompensationszahlungen vorgeschlagen.

Der CGB verweist darauf, dass trotz der im Iran-Krieg vereinbarten befristeten Waffenruhe kein Kriegsende absehbar ist und nach der von den USA angekündigten Sperrung der Straße von Hormus vielmehr eine neue Eskalationsstufe droht. Mit einer schnellen Senkung der Rohölpreise ist damit nicht zu rechnen. Den Bundesbürgern droht daher nach Auffassung der christlichen Gewerkschaften weiterhin die Gefahr eines Preisschocks bei Heizen, Tanken und Lebensmitteln, der höher ausfallen und länger dauern dürfte als der zu Beginn des Ukrainekriegs.

Die Ampelregierung hatte zu Beginn des Ukrainekrieges mit den Preisbremsen bei Heizung und Strom sowie mit der steuer- und sozialabgabenfreien Inflationsausgleichprämie für eine schnelle finanzielle Entlastung der Bürger gesorgt. Der CGB erwartet von der unionsgeführten Bundesre-gierung nunmehr endlich ein ebenso schnelles und entschlossenes Handeln und ein Ende des wochenlangen öffentlichen Koalitionsstreits um Entlastungsmöglichketen der Verbraucher ange-sichts der hohen Energie- und Lebensmittelpreise. CGB-Landesvorsitzender Peter Rudolph: „Der Bundeskanzler hat eine Richtlinienkompetenz. Er sollte davon auch Gebrauch machen !“

25.03.26_BuvO CGB-AG in Berlin

Meinungsaustausch mit Dr. Stefan Nacke

Am 25. März tagte in Berlin der Bundesvorstand der CDA/CGB-AG. Im Mittelpunkt der Sitzung stand ein Meinungsaustausch mit dem Vorsitzenden der Arbeitnehmergruppe der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Dr. Stefan Nacke, bei dem sich Vorstandskollege Henning Röders als neuer CGB-Bundesvorsitzender vorstellte. Röders machte dabei deutlich, dass CGB und CDA/CGB-AG die eingeleiteten Maßnahmen zur Wiederherstellung der Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Wirtschaft unterstützen, mahnte jedoch zugleich an, dass der angekündigte Umbau der Sozialsysteme nicht zu Lasten der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer gehen dürfe.

Der Bundesvorsitzende der Christlichen Gewerkschaft Metall (CGM), Sebastian Scheder, der als Gast und CSA-Kollege an dem Gespräch mit Stefan Nacke teilnahm, berichtete über erste Ergebnisse der Betriebsratswahlen in der Automobil- und Stahlindustrie, bei denen das AFD-nahe „Zentrum“ erstmalig Sitze in einigen Großunternehmen erringen konnte.

Der Bundesvorstand der AG beschloss sieben Anträge zu der am 25. und 26. April anstehenden CDA-Bundestagung, in denen u.a. die befristete Wiedereinführung der Preisbremsen bei Gas, Heizöl und Strom sowie ein Spritpreisdeckel, die Erstellung eines Tarifbindungsregisters und die Beibehaltung des Ehegattensplittings gefordert werden. Er begrüßte die Bereitschaft von CDA-Bundesvorstandsmitglied Michael Wolter /CGM), erneut für ein Vorstandsmandat zu kandidieren.

CGB zur Regierungserklärung von Bundeskanzler Merz: Wirtschaftliche Dynamik braucht soziale Bodenhaftung

Der Christliche Gewerkschaftsbund Deutschlands (CGB) nimmt die Regierungserklärung von Bundeskanzler Friedrich Merz zum anstehenden Europäischen Rat zum Anlass einer kritischen Stellungnahme. Der CGB begrüßt den Fokus auf Wettbewerbsfähigkeit und Entbürokratisierung, mahnt jedoch an, dass der angekündigte Umbau der Sozialsysteme nicht zu Lasten der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer gehen darf.

Der Bundesvorsitzende des CGB Henning Röders kommentiert die Rede des Kanzlers mit einer gemischten Bilanz. Es ist richtig und notwendig, dass Deutschland und Europa in einer veränderten Weltordnung ihre Handlungsfähigkeit zurückgewinnen wollen. Die Betonung von Freiheit, Eigenverantwortung und der Stärkung des Mittelstandes findet ebenso unsere Unterstützung, da sichere Arbeitsplätze eine starke wirtschaftliche Basis voraussetzen.

Besonders positiv bewertet Henning Röders das Ziel, den europäischen Binnenmarkt zu vertiefen und das sogenannte „28. Regime“ für Start-ups und innovative Unternehmen einzuführen. Die Reduzierung von bürokratischen Wachstumshürden sei längst überfällig, um insbesondere das Handwerk und mittelständische Industriebetriebe zu entlasten. „Wenn unsere Unternehmen weniger Zeit mit Formularen und mehr Zeit mit Innovationen verbringen, sichert das langfristig den Wohlstand in unserem Land“, erklärt Henning Röders hierzu.

Kritisch sieht der CGB hingegen die Ankündigung einer „grundlegenden Reform“ der sozialen Sicherungssysteme, insbesondere bei der Rente und Krankenversicherung. Der Kanzler sprach von einer Überprüfung der Systeme, die bis Juli konkrete Formen annehmen soll.

„Wir als CGB werden die Bundesregierung an ihrem Versprechen messen, die Potenziale des Landes zu heben. Das darf jedoch nicht bedeuten, dass das soziale Netz einseitig löchrig wird. Für uns als CGB ist klar: Eine Reform der Rente und Pflege muss den Prinzipien der Solidarität und Subsidiarität folgen. Wer ein Leben lang gearbeitet hat, muss sich auf eine stabile Absicherung verlassen können. Wirtschaftliche Freiheit darf nicht mit sozialer Unsicherheit erkauft werden“, stellt der Bundesvorsitzende Henning Röders klar.

Der CGB fordert die Bundesregierung daher dringend auf, bei den anstehenden Reformen den Dialog mit den Sozialpartnern zu suchen. Der „Mut zum Experiment“, den der Kanzler einfordere, darf nicht zu einem Risiko für die soziale Stabilität in Deutschland werden.

„Wir sind bereit, den Weg der Modernisierung mitzugehen, solange der Mensch im Mittelpunkt der Politik bleibt und nicht zum reinen Kostenfaktor einer wettbewerbsorientierten Agenda degradiert wird“, so Henning Röders abschließend.



CGB gratuliert Wahlsieger in Rheinland-Pfalz Gordon Schnieder und mahnt gleichzeitig soziale Ausgewogenheit an

Nach dem deutlichen Sieg der CDU bei der gestrigen Landtagswahl in Rheinland-Pfalz gratuliert der Christliche Gewerkschaftsbund Deutschlands (CGB) dem Spitzenkandidaten Gordon Schnieder zum historischen Erfolg. Der CGB verbindet seine Glückwünsche aber auch mit dem dringenden Appell, bei der anstehenden Regierungsbildung die soziale Ausgewogenheit und die Interessen der Arbeitnehmerschaft stärker ins Zentrum der politischen Agenda zu rücken.

Nach 35 Jahren unter sozialdemokratischer Führung steht Rheinland-Pfalz vor einer politischen Zäsur. Das vorläufige Endergebnis, das die CDU mit rund 31 % als stärkste Kraft sieht, verdeutlicht den Wunsch der Wähler nach einem neuen Kurs. Gleichzeitig warnt der CGB vor der sozialen Spaltung, die sich im starken Abschneiden populistischer Kräfte widerspiegelt.

Henning Röders, der Bundesvorsitzende des CGB erklärt dazu: „Wir gratulieren Gordon Schnieder und der rheinland-pfälzischen CDU zu diesem klaren Wählerauftrag. Ein politischer Neuanfang bietet immer die Chance, verkrustete Strukturen aufzubrechen. Doch ein echter Aufbruch gelingt nur, wenn er sozial flankiert wird. Die Menschen in Rheinland-Pfalz – insbesondere jene mit mittleren und geringen Einkommen – brauchen die Gewissheit, dass die künftige Landesregierung ihre Sorgen vor Inflation und steigenden Lebenshaltungskosten ernst nimmt.“

Der CGB sieht in dem Wahlergebnis eine klare Aufforderung an die künftige Koalition, die christlich-sozialen Wurzeln der Politik zu stärken. Henning Röders betont: „Soziale Ausgewogenheit ist kein ‚Nice-to-have‘, sondern das Fundament für den gesellschaftlichen Zusammenhalt. Wir fordern die künftigen Regierungspartner auf, den Schutz der Tarifautonomie, die Stärkung des Ehrenamtes und eine gerechte Lastenverteilung bei den Energiekosten ganz oben auf die Prioritätenliste zu setzen.“

Darüber hinaus erwartet der CGB mehr Investitionen in Bildung und Pflege. “Eine zukunftsfeste Politik muss die Arbeitsbedingungen in den sozialen Kernbereichen massiv verbessern.“, erklärt Henning Röders weiter.

Rheinland-Pfalz braucht aus Sicht des CGB jetzt eine stabile Regierung, die nicht nur wirtschaftliche Impulse setzt, sondern den sozialen Kompass fest im Blick behält.

CGB zur Regierungserklärung von Bundeskanzler Merz: Wirtschaftliche Dynamik braucht soziale Bodenhaftung

Der Christliche Gewerkschaftsbund Deutschlands (CGB) nimmt die Regierungserklärung von Bundeskanzler Friedrich Merz zum anstehenden Europäischen Rat zum Anlass einer kritischen Stellungnahme. Der CGB begrüßt den Fokus auf Wettbewerbsfähigkeit und Entbürokratisierung, mahnt jedoch an, dass der angekündigte Umbau der Sozialsysteme nicht zu Lasten der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer gehen darf.

Der Bundesvorsitzende des CGB Henning Röders kommentiert die Rede des Kanzlers mit einer gemischten Bilanz. Es ist richtig und notwendig, dass Deutschland und Europa in einer veränderten Weltordnung ihre Handlungsfähigkeit zurückgewinnen wollen. Die Betonung von Freiheit, Eigenverantwortung und der Stärkung des Mittelstandes findet ebenso unsere Unterstützung, da sichere Arbeitsplätze eine starke wirtschaftliche Basis voraussetzen.

Besonders positiv bewertet Henning Röders das Ziel, den europäischen Binnenmarkt zu vertiefen und das sogenannte „28. Regime“ für Start-ups und innovative Unternehmen einzuführen. Die Reduzierung von bürokratischen Wachstumshürden sei längst überfällig, um insbesondere das Handwerk und mittelständische Industriebetriebe zu entlasten. „Wenn unsere Unternehmen weniger Zeit mit Formularen und mehr Zeit mit Innovationen verbringen, sichert das langfristig den Wohlstand in unserem Land“, erklärt Henning Röders hierzu.

Kritisch sieht der CGB hingegen die Ankündigung einer „grundlegenden Reform“ der sozialen Sicherungssysteme, insbesondere bei der Rente und Krankenversicherung. Der Kanzler sprach von einer Überprüfung der Systeme, die bis Juli konkrete Formen annehmen soll.

„Wir als CGB werden die Bundesregierung an ihrem Versprechen messen, die Potenziale des Landes zu heben. Das darf jedoch nicht bedeuten, dass das soziale Netz einseitig löchrig wird. Für uns als CGB ist klar: Eine Reform der Rente und Pflege muss den Prinzipien der Solidarität und Subsidiarität folgen. Wer ein Leben lang gearbeitet hat, muss sich auf eine stabile Absicherung verlassen können. Wirtschaftliche Freiheit darf nicht mit sozialer Unsicherheit erkauft werden“, stellt der Bundesvorsitzende Henning Röders klar.

Der CGB fordert die Bundesregierung daher dringend auf, bei den anstehenden Reformen den Dialog mit den Sozialpartnern zu suchen. Der „Mut zum Experiment“, den der Kanzler einfordere, darf nicht zu einem Risiko für die soziale Stabilität in Deutschland werden.

„Wir sind bereit, den Weg der Modernisierung mitzugehen, solange der Mensch im Mittelpunkt der Politik bleibt und nicht zum reinen Kostenfaktor einer wettbewerbsorientierten Agenda degradiert wird“, so Henning Röders abschließend.

Berlin, im März 2026

Minusstunden und Überstunden – rechtliche Grundlagen und Mitbestimmung

Minusstunden und Überstunden sind arbeitsrechtlich klar geregelt und unterliegen engen Vorausset-zungen. Während Minusstunden ohne ausdrückliche Vereinbarung in der Regel unzulässig sind, müssen Überstunden angeordnet und ausgeglichen werden. In beiden Fällen kommt der Mitbestimmung des Betriebsrats eine zentrale Rolle zu. Tarifverträge und Betriebsvereinbarungen bieten dabei den besten Schutz für Beschäftigte und sorgen für klare, faire und rechtssichere Regelungen.

Die Handreichung gibt einen Überblick über den rechtlichen Umgang mit Minusstunden und Überstunden im deutschen Arbeitsrecht. Sie berücksichtigt insbesondere die Rolle der Mitbestimmung sowie die gewerkschaftliche Perspektive.

Zum Herunterladen der Handreichung 

 

Irankrieg: CGB fordert die Vorbereitung zur Wiederinkraftsetzung von Gas- Heizöl- und Strompreisbremse sowie der Inflationsausgleichsprämie

Der von den USA und Israel geführte Krieg gegen den Iran hat die Welt in Aufruhr gesetzt. Das Gespenst der Inflation und von explodierenden Gas- und Heizölpreisen ist zurückgekehrt und realer denn je.

CGB-Bundesvorsitzender Henning Röders:  Mit der Sperrung der Straße von Hormus ist die Versorgung der Welt mit Öl und Flüssiggas empfindlich getroffen. Es ist unwahrscheinlich, dass der Iran nach ein paar Tagen Bombardierungen klein beigeben wird. Für Deutschland bedeutet das, dass nach Russland der zweite wichtige Stützpfeiler für die Versorgung mit Öl und Gas weggebrochen ist. Den Bundesbürgern droht ein Preisschock bei Lebensmitteln, Heizen und Tanken, der sehr wahrscheinlich noch höher ausfallen und länger als zu Beginn des Ukrainekriegs dauern wird. Denn Alternativen zur Behebung dieses Versorgungsengpasses gibt es kaum mehr.

Die Ampelregierung hatte zu Beginn des Ukrainekrieges mit den Preisbremsen bei Heizung und Strom sowie mit der steuer- und sozialabgabenfreie Inflationsausgleichsprämie die richtigen Maßnahmen ergriffen, um die Lage zu stabilisieren. Der CGB fordert von der schwarz-roten Koalition ein ähnlich entschlossenes Handeln und als Signal an die Bundesbürger zumindest die Vorbereitung der gesetzlichen Grundlagen zur Wiedereinführung dieser Instrumente. Bundesregierung und Bundestag sollten in der Lage sein, schnell die entsprechenden Gesetze zu verabschieden, sollte der Irankrieg länger als die von US-Präsident Trump veranschlagten vier Wochen dauern.

 

 

Statement des CGB-Bundesvorsitzenden Henning Röders zur Verabschiedung des Bundestariftreuegesetzes:

Mit dem Bundestariftreuegesetz in seiner verabschiedeten Form hat die schwarz-rote Bundesregierung eine große Chance verpasst, die Tarifbindung in Deutschland wesentlich zu steigern. 

Mit der Nichtgeltung des Gesetzes für verteidigungs- und sicherheitsspezifische Aufträge, Konzessionen und Bedarfsdeckungen sowie mit dem hohen Auftragsschwellenwert von 50.000 Euro hat die Bundesregierung einen weitgefassten Vergabebereich aus dem Anwendungsbereich des Gesetzes herausgenommen. Zudem kann die Anwendung eines Tarifvertrages blockiert werden, wenn ausnahmsweise das öffentliche Interesse fehlt. Das Bundestariftreuegesetz weist damit gewichtige Regelungslücken auf. 

Noch schwerer wiegt die Maßgabe, dass die Arbeitsbedingungen des repräsentativen Tarifvertrags Grundlage der bindenden Rechtsverordnung sein sollen. Diese Maßgabe missachtet die Tatsache, dass die Tariflandschaft in Deutschland in vielen Bereichen nicht von einem maßgebenden Tarifvertrag, sondern von einer Vielfalt von Branchen-, Regional- und Haustarifverträgen geprägt ist. Insbesondere Haustarifverträge werden nicht als maßgebend für die bindende Rechtsverordnung in Betracht kommen können.

Ein weiterer schwerer Webfehler des Bundestariftreuegesetzes ist, dass sich die für die Rechtsverordnung maßgebenden Inhalte nur auf wenige Punkte beziehen:

  • die Entlohnung
  • der bezahlte Mindestjahresurlaub sowie
  • die Höchstarbeitszeiten, Mindestruhezeiten und Ruhepausenzeiten

Ein Tarifwerk regelt aber eine Vielzahl weiterer Arbeitsbedingungen! Zudem gilt für Einmalaufträge und für kurzlaufende Aufträge mit einer Dauer von bis zu zwei Monaten nur die Entlohnung als maßgebende Arbeitsbedingung.  

Der CGB beurteilt das Bundestariftreuegesetz als einen Angriff auf die vielfältige Tariflandschaft in Deutschland. Es droht das Szenario, dass Unternehmen, die sich um Bundesaufträge bemühen, bestehende, nicht repräsentative Tarifverträge, die in den maßgebenden Arbeitsbedingungen differieren, aufkündigen und sich allein an den in § 5 des Gesetzes aufgeführten wenigen Maßgaben orientieren. Zumindest besteht für bislang tariflose Unternehmen, die sich um einen Bundesauftrag bewerben, keine Veranlassung, sich einer Tarifbindung zu unterziehen. Die Tarifbindung wird damit sehr wahrscheinlich mit dem Bundestariftreuegesetz eher abnehmen als zunehmen!

Der CGB hatte im Herbst 2025 in einem offenen Brief an die Bundesregierung und an die Abgeordneten des Deutschen Bundestages vorgeschlagen, dass Unternehmen, die sich um einen Bundesauftrag bewerben, nachweisen, dass sie:

  • entweder einen bestehenden Haustarifvertrag anwenden,
  • oder den Nachweis einer Mitgliedschaft in einem tarifgebundenen Arbeitgeberverband erbringen
  • oder eidesstattlich erklären, welchen Tarifvertrag sie anwenden.

Es ist eine vertane Chance, dass die Bundesregierung und der Bundestag diesen Vorschlag nicht aufgenommen, sondern ein Gesetz verabschiedet haben, das einerseits vor Bürokratie nur so strotzt, und das andererseits dem Ziel, mehr Tarifbindung in Deutschland durchzusetzen, einen Bärendienst erweist. 

 

Stellungnahme zur geplanten Reform des Arbeitszeitgesetzes: Der lange Tag – und das kurze Gedächtnis der Politik

Acht Stunden Arbeit – Acht Stunden Leben – Acht Stunden Schlaf

Das 8-8-8-Prinzip ist keine sentimentale Erinnerung aus der Frühzeit der Gewerkschaften. Es ist eine der zentralen Errungenschaften moderner Arbeitsgesellschaften – erkämpft, verteidigt und immer wieder bestätigt durch Arbeitsmedizin, Unfallstatistiken und soziale Erfahrung.

Und doch steht es erneut zur Disposition.

Die Bundesregierung plant eine grundlegende Reform des Arbeitszeitgesetzes. Die tägliche Höchstarbeitszeit von acht Stunden soll fallen, ersetzt durch eine wöchentliche Arbeitszeitgrenze. Was nach technischer Modernisierung klingt, ist in Wahrheit ein Paradigmenwechsel im Arbeitsschutz.

Künftig sollen Arbeitstage von bis zu 13 Stunden möglich sein – ausgeglichen an anderen Tagen, theoretisch freiwillig, praktisch hoch problematisch. 

Für Flexibilität mit Verantwortung – und gegen die Abschaffung des Acht-Stunden-Tages

Die geplante Reform des Arbeitszeitgesetzes, insbesondere die Abkehr von der täglichen Höchstarbeitszeit zugunsten einer rein wöchentlichen Betrachtung, stellt einen tiefgreifenden Eingriff in bewährte arbeitsrechtliche Schutzmechanismen dar. Als Gewerkschaft stehen wir Neuerungen grundsätzlich offen gegenüber. Flexibilität kann sinnvoll sein – wenn sie verantwortungsvoll ausgestaltet ist und den Schutz der Beschäftigten nicht schwächt.

Genau hier sehen wir erheblichen Klärungsbedarf.

Der Acht-Stunden-Tag ist ein Schutzinstrument – kein Anachronismus

Der Acht-Stunden-Tag ist keine ideologische Setzung, sondern ein über Jahrzehnte bewährter arbeits- und gesundheitspolitischer Mindeststandard. Er schützt nicht abstrakte Wochenarbeitszeiten, sondern den einzelnen Arbeitstag – und damit die unmittelbare körperliche und mentale Belastbarkeit der Beschäftigten.

Die Möglichkeit, Arbeitstage von bis zu 12 oder 13 Stunden zuzulassen, auch bei späterem Ausgleich, bedeutet faktisch eine Entgrenzung des Arbeitstags. Dies erhöht nachweislich das Risiko von Erschöpfung, Fehlern und Arbeitsunfällen und widerspricht dem Grundgedanken des präventiven Arbeitsschutzes.

Flexibilität braucht klare Grenzen

Wir erkennen an, dass moderne Arbeitsformen, Saisonarbeit und projektbezogene Tätigkeiten flexible Lösungen erfordern. Doch Flexibilität darf nicht einseitig zu Lasten der Beschäftigten gehen.

In der betrieblichen Realität entscheidet selten der Arbeitnehmer über die Länge seines Arbeitstags. Wo Machtungleichgewichte bestehen, wird „freiwillige Flexibilität“ schnell zur faktischen Erwartung. Der Wegfall der täglichen Höchstarbeitszeit verschiebt Verantwortung vom Gesetzgeber auf den Einzelnen – und schwächt damit kollektive Schutzrechte.

Längere Arbeitstage lösen keine strukturellen Probleme

Die Reform wird unter anderem mit Fachkräftemangel und besserer Vereinbarkeit von Beruf und Familie begründet. Diese Argumentation überzeugt nicht.

Arbeitsplätze werden nicht attraktiver, wenn Arbeitstage länger werden. Im Gegenteil: Viele Beschäftigte verlassen Branchen, weil Arbeitszeiten unplanbar, belastend und schwer mit privaten Verpflichtungen vereinbar sind. Mehr Stunden pro Tag verschärfen diese Probleme, statt sie zu lösen.

Unser Standpunkt

Wir sprechen uns nicht gegen Reformen aus.
Wir sprechen uns gegen den Abbau bewährter Schutzstandards aus.

Eine Modernisierung des Arbeitszeitrechts muss:

  • den Acht-Stunden-Tag als Regelschutz erhalten,
  • Ausnahmen klar begrenzen und tariflich absichern,
  • und die Gesundheit der Beschäftigten ausdrücklich in den Mittelpunkt stellen.

Alles andere wäre ein Rückschritt im Arbeitsschutz – und ein falsches Signal an diejenigen, die dieses Land täglich am Laufen halten.

Fazit

Wirtschaftliche Leistungsfähigkeit und sozialer Ausgleich sind keine Gegensätze. Sie bedingen einander. Ein Arbeitszeitrecht, das Belastungsgrenzen aufweicht, gefährdet beides.

Der Acht-Stunden-Tag ist kein Hindernis für Fortschritt.
Er ist eine Voraussetzung für nachhaltige Arbeit die alte Forderung der Gewerkschaften 8-8-8 bleibt so unsere Leitlinie!