Finger weg vom Arbeitszeitgesetz!

Der Christliche Gewerkschaftsbund Deutschlands (CGB) kritisiert die Aussage von Bundeskanzler Friedrich Merz anlässlich eines Neujahrsempfangs, dass er wahrscheinlich das Arbeitszeitgesetz streichen würde als Ausdruck einer eklatanten mangelnden Wertschätzung eines Grundpfeilers des deutschen Arbeitsrechts.

Das Arbeitszeitgesetz ist ein grundlegendes arbeitsrechtliches Schutzgesetz, das die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer vor Arbeitgeberwillkür schützt. Es begrenzt die höchstzulässige tägliche Arbeitszeit, es setzt Mindestruhepausen während der Arbeitszeit und Mindestruhezeiten zwischen Beendigung und Wiederaufnahme der Arbeit sowie die Arbeitsruhe an Sonn- und Feiertagen fest. Mit diesen Regelungen gibt das Arbeitszeitgesetz klare Grenzen vor, deren arbeitgeberseitiges Überschreiten ordnungsgeld- und strafbewehrt ist. Arbeitnehmern/innen, die mit übertriebenem Ehrgeiz meinen, ihre arbeits-/tarifvertraglichen Höchstarbeitszeiten überschreiten zu müssen, wird ebenfalls ein eindeutiges Stoppzeichen gesetzt.

Bundeskanzler Friedrich Merz geht fehl in der Annahme, dass die Regelungen des Arbeitszeitgesetzes ebenso gut durch Tarifverträge und betriebliche Vereinbarungen getroffen werden können. Nur rund 49 Prozent der Beschäftigten in Deutschland unterliegen einer Tarifbindung, nur etwas mehr als ein Drittel von ihnen werden durch eine Arbeitnehmervertretung repräsentiert. Nur in weniger als acht Prozent der Kleinbetriebe (bis zu 20 Beschäftigten) gibt es einen Betriebsrat! Würde die unbedachte Äußerung von Bundeskanzler Merz umgesetzt und das Arbeitszeitgesetz abgeschafft werden, wären die Mehrzahl der Beschäftigten schutzlos der Arbeitgeberwillkür in Bezug auf tägliche Arbeitszeit, Ruhezeiten und Sonn-/Feiertagsruhe ausgesetzt! 

Dabei ist das Arbeitszeitgesetz kein allzu starres Korsett. Mit tariflichen Öffnungsklauseln ermöglicht das Arbeitszeitgesetz den Tarifvertrags- und Betriebsparteien die Vereinbarung von branchen- und betriebsbezogenen Abweichungen zu den gesetzlichen Arbeitszeitregelungen. Die Tarif- und Betriebsparteien können u.a. abweichende Ausgleichszeiträume für Mehrarbeit in Spitzenzeiten, flexible Regelungen zu Bereitschafts- und Rufbereitschaftsdiensten oder Abweichungen von der gesetzlichen Mindestruhezeit festlegen. Es gibt kaum ein Gesetz, das eine solche Flexibilität ermöglicht. Und da wo das Arbeitszeitgesetz die Betätigungsfreiheit der Unternehmen zu sehr beeinträchtigt und auf moderne Entwicklungen des Arbeitslebens noch keine Antworten bietet, kann man es durch maßvolle Reformen, wie beispielsweise eine stärkere Betrachtung der Wochenarbeitszeit sowie der Ausweitung von Ausgleichszeiträumen für die Zukunft ertüchtigen, ohne es insgesamt in Frage stellen zu müssen

Zudem regelt das Arbeitszeitgesetz Maßgaben der EU-Arbeitszeitrichtlinie. Eine Abschaffung des Arbeitszeitgesetzes würde zur Folge haben, dass die Bundesregierung entweder die EU-Arbeitszeitrichtlinie als unmittelbar geltendes Recht anerkennen oder eine neue gesetzliche Grundlage zur Umsetzung der EU-Richtlinie schaffen müsste. Bundeskanzler Merz würde mit seiner Forderung nichts gekonnt haben!

CGB-Bundesvorsitzender Henning Röders: „Der CGB steht für den Erhalt des Arbeitszeitgesetzes ein und erteilt Bestrebungen zur Einschränkung oder gar Abschaffung von Arbeitszeit- und Ruhezeitregelungen eine entschiedene Absage. Gleichwohl verschließt sich der CGB nicht sinnvollem Reformbedarf. So ist eine Regelung zur Erfassung von Vertrauensarbeitszeit, die der seit 2022 geltenden BAG-Rechtsprechung zur Arbeitszeiterfassung Rechnung trägt und endlich Rechtsklarheit für Arbeitnehmer/innen, Betriebs-/Personalräte und Arbeitgeber bringt, dringend notwendig. Bereits seit 2023 liegt ein Referentenentwurf zu einer entsprechenden Novellierung des Arbeitszeitgesetzes vor. Dieser wurde wegen des Auseinanderbrechens der Ampelregierung nicht auf den Gesetzgebungsweg gebracht. Die neue Bundesregierung kann nach fast einem dreiviertel Jahr im Amt außer Ankündigungen noch nichts Konkretes an Beratungsergebnissen vorweisen. Anstatt mit markigen Worten auf Neujahrsempfängen die Abschaffung des Arbeitszeitgesetzes zu fordern, sollte Friedrich Merz Tatkraft zeigen und dafür sorgen, dass endlich eine praktikable Gesetzesregelung zur Vertrauensarbeitszeit auf den Weg gebracht wird!“

Zu spät wegen Schnee: Warum der Weg zur Arbeit schnell teuer wird

Schnee, Glatteis, gesperrte Straßen. Der Winter bringt nicht nur Romantik, sondern auch echte Probleme im Arbeitsalltag. Besonders in Bayern und Österreich, aber auch in anderen Regionen. Die Frage lautet dann schnell: Was passiert, wenn Arbeitnehmer zu spät oder gar nicht zur Arbeit kommen? Und: Was gilt, wenn man wegen Schnee oder Lawinen nicht aus dem Urlaub zurückkommt?

Der Grundsatz im Arbeitsrecht: Das Wegerisiko trägt der Arbeitnehmer

Die wichtigste Regel vorweg: Das Wegerisiko liegt beim Arbeitnehmer.

Das bedeutet:

  • Der Arbeitgeber schuldet nur Lohn für geleistete Arbeit
  • Der Arbeitsweg gehört zur privaten Sphäre
  • Kommt man zu spät, ist das erst einmal das eigene Problem

Im Winter gilt sogar: Jeder muss mit Schnee, Glätte und Verzögerungen rechnen. Das heißt auch: früher losfahren, mehr Zeit einplanen.

Schnee ist kein Überraschungseffekt

Wenn es im Winter schneit oder glatt ist, gilt das rechtlich nicht als außergewöhnlich.

Wer trotzdem zu spät kommt, kann sich nicht automatisch entschuldigen.

Mögliche Folgen:

  • Lohnkürzung für die ausgefallene Zeit
  • Abmahnung bei häufiger Unpünktlichkeit
  • In schweren Fällen sogar Kündigung

Denn: Verspätungen können als pflichtwidriges Verhalten gewertet werden.

Und was ist bei echten Ausnahmesituationen?

Anders sieht es bei Ereignissen aus, mit denen niemand rechnen muss:

  • Über Nacht umgestürzte Bäume
  • Plötzliche Straßensperren
  • Lawinenabgänge
  • Vollständiger Ausfall von Verkehrsanbindungen

Hier trifft den Arbeitnehmer kein Verschulden. Aber – und das überrascht viele – ein Anspruch auf Bezahlung besteht trotzdem nicht.

Warum?
Weil der Arbeitsausfall nicht „in der Person“ des Arbeitnehmers liegt, sondern an der allgemeinen Verkehrslage. Das betrifft alle – und bleibt rechtlich ohne Lohnanspruch.

Schnee, Stau, Bahn fällt aus: Gibt es trotzdem Gehalt?

Kurz gesagt: Nein.

Kann der Arbeitsplatz wetterbedingt nicht oder nicht rechtzeitig erreicht werden, entfällt der Vergütungsanspruch.

Aber wichtig: Allein das rechtfertigt in der Regel keine Abmahnung oder Kündigung, wenn kein Verschulden vorliegt.

Skiurlaub & Lawine: Wenn die Rückkehr unmöglich ist

Auch das kommt vor:

Der Urlaub endet – aber die Straßen sind dicht. Eine Lawine blockiert die Zufahrt. Die Rückreise ist objektiv unmöglich.

Rechtlich gilt:

  • Kein Verschulden des Arbeitnehmers
  • Aber auch kein Anspruch auf Lohn
  • Urlaub verlängert sich nicht automatisch

Eine frühzeitige Information des Arbeitgebers ist hier Pflicht.

Praxis-Tipp für den Betrieb: Klar kommunizieren

Kommt es im Winter häufiger zu Verspätungen, hilft Transparenz.

Empfehlenswert ist:

  • Eine kurze Info im Intranet
  • Ein Aushang im Betrieb
  • Klarer Hinweis: Verspätete Arbeitszeit wird nicht bezahlt

Das schafft Klarheit – und beugt Konflikten vor.

Fazit: Schnee entschuldigt nicht alles

Winterwetter ist ärgerlich – aber rechtlich oft eindeutig. Wer zu spät kommt, trägt meist selbst das Risiko. Gleichzeitig gilt: Nicht jede Verspätung rechtfertigt arbeitsrechtliche Sanktionen.

 

CGB befürchtet parteipolitische Einflussnahme auf die Betriebsratswahlen im Superwahljahr 2026

Zwischen dem 1.März und dem 31.Mai finden in Deutschland turnusmäßig die nächsten Betriebsratswahlen statt. Bei diesen Wahlen geht es um die Vergabe von ca. 180.000 Mandaten in betrieblichen Interessenvertretungen. Der CGB befürchtet stärkere Einflussnahme politischer Parteien auf die Betriebsratswahl, insbesondere auch von der vom Bundesamt für Verfassungsschutz als gesichert rechtsextremistisch eingestuften AfD – Alternative für Deutschland. Vor dem Hintergrund der in diesem Jahr anstehenden fünf Landtagswahlen und Kommunalwahlen in Bayern, Hessen und Niedersachsen steht zu befürchten, dass gerade die AfD versuchen wird, sich über Mandate in Betriebsräten als Interessenvertretung der Arbeiterschaft darzustellen und Stimmung zu machen gegen die Regierenden und deren Parteien. 

Angesichts anhaltender Rezession, Massenabbau von Industriearbeitsplätzen und drohendem Sozialabbau wächst bei vielen Menschen die Zukunftsangst und sie werden empfänglicher für die Parolen extremistischer Stimmenfänger, die schnelle Lösungen versprechen, die in einer komplexen und komplizierten globalen Welt jedoch nicht existieren. Das gilt selbstverständlich auch bei den kommenden Betriebsratswahlen, bei denen sich die AfD gerne der Unterstützung des, im Jahr 2009 im Stammwerk der ehemaligen Daimler AG gegründeten und ihr nahestehenden, Vereins „Zentrum“ bedient, der sich selbst als „Die alternative Gewerkschaft“ bezeichnet. Eine sogenannte Alternative, die ebenso wenig wie alle anderen weder den Arbeitsplatzabbau verhindern, noch irgendwelche Lösungen anbieten konnte.

Wir als CGB sehen in der innerbetrieblichen Demokratie durch die Betriebsräte die konsequente Anwendung unserer demokratischen und verfassungsmäßigen Grundsätze auf der innerbetrieblichen Ebene. Diese Werte müssen wir aktiv schützen, um unsere Demokratie zu verteidigen und zu erhalten. Problematisch kann bei den Betriebsratswahlen werden, wenn verfassungsfeindliches Gedankengut unabhängig von welchem politischen Rand in die Betriebsratsstrukturen eindringt und die betriebliche Demokratie erodiert. Das Betriebsverfassungsgesetz macht dies leicht, da eine Betriebsratskandidatur weder eine Gewerkschaftszugehörigkeit voraussetzt noch eine Parteimitgliedschaft offenbart werden muss. Wer etwa auf einer Gewerkschaftsliste keine Berücksichtigung findet, kann ohne großen Aufwand auf einer eigenen Liste kandidieren. Zwar bedarf es zur Kandidatur einer Anzahl von Stützunterschriften, die Quote ist aber mit grundsätzlich einem zwanzigstel der wahlberechtigten Beschäftigten (5 Prozent) und maximal 50 Beschäftigten abhängig von der Betriebsgröße eine eher niedrige Hürde.

Wir als CGB stehen gemeinsam mit allen demokratischen Kräften für den Erhalt unserer freiheitlichen Demokratischen Grundordnung und werden auch bei den Betriebsratswahlen dafür eintreten, dass unsere Demokratie erhalten bleibt.

Der CGB ruft im Sinne unserer Demokratie alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer auf, ihre betrieblichen Mitbestimmungsrechte verantwortungsvoll wahrzunehmen, sich an den Betriebsratswahlen zu beteiligen und aktiv daran mitzuarbeiten, das Feld nicht den Extremisten zu überlassen.

 

LANDESVERBANDSTAG DES DHV MITTELDEUTSCHLAND: BILDUNG, TARIFARBEIT UND BETRIEBLICHE PRÄSENZ IM FOKUS

Der Landesverbandstag des DHV Mitteldeutschland fand im Hofgut Alt-Mörbitz bei Leipzig statt. Mitglieder aus Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen, Vertreter des Landesvorstandes sowie Gäste des Hauptvorstandes des DHV – Die Berufsgewerkschaft e. V. kamen zusammen, um den Landesvorstand Mitteldeutschland zu Wählen und um Bilanz zu ziehen, aktuelle Herausforderungen zu bewerten und die strategische Ausrichtung des Landesverbandes für die kommenden Jahre festzuhalten.

Unter dem Motto „Wir machen weiter – gemeinsam stärken wir den DHV“ eröffnete der Landesvorsitzende Sebastian Gräfe die Veranstaltung. In den Berichten des Landesvorstandes und des Geschäftsführers wurde deutlich: Trotz der tiefgreifenden Einschnitte infolge des BAG-Urteils und der damit verbundenen strukturellen und mitgliederbezogenen Herausforderungen ist der DHV Mitteldeutschland handlungsfähig geblieben und hat seinen Kurs konsequent gehalten.

Stabilität in bewegten Zeiten

Die vergangenen Jahre waren geprägt von Unsicherheiten, Mitgliederverlusten und erheblichem Gegenwind. Dennoch ist es dem Landesverband gelungen, die Werte des DHV zu verteidigen, seine Handlungsfähigkeit zu sichern und neue Perspektiven zu eröffnen. Die enge Zusammenarbeit zwischen Ehren- und Hauptamt, die klare strategische Ausrichtung sowie die Nähe zu den Mitgliedern erwiesen sich dabei als entscheidende Erfolgsfaktoren.

Tarifarbeit – tragende Säule der Gewerkschaftsarbeit

Die Tarifarbeit bleibt auch künftig der zentrale Kompass der Arbeit des DHV Mitteldeutschland. Der DHV verfolgt dabei bewusst einen eigenständigen Ansatz: Tarifverhandlungen werden nicht als Konfrontation verstanden, sondern als gemeinsamer Prozess zur Entwicklung nachhaltiger und verlässlicher Lösungen für Beschäftigte und Arbeitgeber.

In den vergangenen Jahren standen unter anderem Tarifverhandlungen und -überarbeitungen bei der AWO Thüringen, dem DRK Thüringen sowie weiteren DRK-Kreisverbänden im Mittelpunkt. Zahlreiche Einrichtungen arbeiteten an der Anpassung von Manteltarifverträgen und Entgeltstrukturen. Hervorzuheben ist ein herausragender Erfolg aus dem Jahr 2021: Eine Lohnerhöhung von zehn Prozent für rund 10.000 Beschäftigte sowie die Einführung einer festen Sonderzahlung in Höhe von 65 Prozent des Grundgehalts – ein Meilenstein der Tarifarbeit im Landesverband.

Ein weiterer wichtiger Schritt war die erfolgreiche Umsetzung des Anschlusses an den TVöD für AWO und DRK, der auf Forderungen aus dem Jahr 2019 zurückging und 2024 realisiert werden konnte. Die etablierten Tarifkommissionen leisteten hierbei einen entscheidenden Beitrag und ermöglichten 2025 die Überführung in neue Tarifsysteme, die den Beschäftigten langfristige Planungssicherheit bieten.

Sichtbarkeit durch Öffentlichkeitsarbeit

Neben der Tarifarbeit setzte der Landesverband verstärkt auf Öffentlichkeitsarbeit. Der DHV Mitteldeutschland war auf Berufs- und Jobmessen, beim Tag der Sachsen sowie bei betrieblichen Informationsveranstaltungen präsent. Mit klaren Positionen, sichtbaren Aktionen und direkter Ansprache wurde der DHV als verlässlicher Ansprechpartner für Beschäftigte und Betriebsräte wahrgenommen.

Betriebsratsbetreuung – Fundament der täglichen Arbeit

Die Betreuung der Betriebsräte bildet das Herzstück der Arbeit des DHV Mitteldeutschland. Unterstützt werden sowohl kleine örtliche Betriebsräte als auch große Gesamtbetriebsräte mit mehreren tausend Beschäftigten. Die Arbeit reicht von der Teilnahme an Betriebs- und Personalratssitzungen über Betriebsversammlungen bis hin zu intensiver individueller Beratung – persönlich vor Ort, telefonisch, schriftlich oder per Videokonferenz.

Ein besonderer Dank galt dem langjährigen Engagement von Manfred Werske, dessen Einsatz insbesondere an den Arbeitsgerichten in Chemnitz, Magdeburg, Erfurt und Leipzig maßgeblich zu zahlreichen Erfolgen beigetragen hat. Erzielte Vergleiche, gesicherte Arbeitsplätze und Abfindungen in erheblicher Höhe unterstreichen die Wirksamkeit dieser Arbeit.

Bildungsarbeit – stärkster Motor des Landesverbandes

Die Bildungsarbeit des DHV wird in den kommenden Jahren gezielt weiter ausgebaut und strategisch neu ausgerichtet. Der DHV plant, insbesondere in Mitteldeutschland und Bayern das Schulungsangebot sowohl für Betriebsräte als auch für Führungskräfte deutlich zu erweitern.

Inhaltlich sollen neben bewährten Grundlagen- und Aufbauseminaren verstärkt zukunftsorientierte Themen in den Mittelpunkt rücken. Dazu zählen insbesondere:

  • Künstliche Intelligenz und deren praktische Anwendung im betrieblichen Alltag
  • Psychische Gesundheit, Prävention und Resilienz am Arbeitsplatz
  • Kommunikation, Führung und Konfliktmanagement

Ein besonderer Fokus liegt dabei auf Bayern. Dort sollen die Ursachen hoher Krankenstände, insbesondere in den Bereichen Logistik, Metallverarbeitung, Handel und Gesundheitswesen, fundiert analysiert und praxisnah aufgearbeitet werden. Ziel ist es, Führungskräfte und Betriebsräte gleichermaßen zu befähigen, gesundheitsfördernde Strukturen zu entwickeln, Fehlzeiten zu reduzieren und nachhaltige Arbeitsbedingungen zu schaffen.

Die Schulungsangebote werden praxisnah konzipiert und verbinden rechtliche Grundlagen mit anwendungsorientierten Lösungsansätzen. Damit positioniert sich der DHV auch künftig als starker Bildungspartner für eine moderne, gesunde und zukunftsfähige Arbeitswelt.

Betriebsratswahlen und Projekte

In den Jahren 2024 bis 2026 begleitet der DHV –  Landesverband Mitteldeutschland zahlreiche Betriebsrats- und JAV-Wahlen, Betriebsversammlungen , Betriebsrätekonferenzen sowie Betriebsratssitzungen unter anderem bei EDEKA/DISKA, der AWO – Thüringen sowie in verschiedenen DRK- und Handelsbetrieben.

Ausblick

Der Landesverbandstag machte deutlich, dass der DHV Mitteldeutschland auch künftig auf drei starke Säulen setzt: eine verlässliche Hilfestellung bei der Tarifarbeit in allen betreuten Branchen, eine intensive Bildungsarbeit und eine enge, persönliche Betreuung der Mitglieder und Betriebsräte. Mit dieser klaren Ausrichtung wird der DHV Mitteldeutschland die Interessen der Beschäftigten auch in Zukunft wirkungsvoll vertreten.

Zum Abschluss wünscht der DHV allen eine besinnliche Weihnachtszeit sowie Ruhe und Erholung nach einem erfolgreichen Jahr 2026

 

 

 

Wandel im Handel – DHV Mitteldeutschland zu Gast bei der jährlichen Hornbach-Betriebsrätekonferenz

Am 2. Dezember 2025 durfte die DHV Mitteldeutschland erneut an der Betriebsrätekonferenz der Hornbach Baumarkt AG teilnehmen – gemeinsam mit rund 150 Betriebsrätinnen und Betriebsräten aus ganz Deutschland. Für uns war es eine besondere Ehre und ein Moment des Stolzes, bei einem Unternehmen vertreten zu sein, das mit über 25.000 Beschäftigten zu den größten Arbeitgebern im Handel zählt und sich in diesem Jahr einmal mehr als Treiber eines tiefgreifenden Wandels präsentiert hat.

Digitalisierung im Handel – Chancen statt Belastung

Während viele Handelsunternehmen vor Digitalisierung und KI zurückschrecken, setzt Hornbach auf ein anderes Modell:
Technik soll entlasten, nicht zusätzlich belasten.

In der Versammlung wurden Programme vorgestellt, die Arbeitsabläufe vereinfachen, Prozesse beschleunigen und den körperlichen sowie psychischen Stress spürbar reduzieren. Aus Sicht der DHV ist das ein wichtiger Schritt, denn Digitalisierung darf nur dann „innovativer Fortschritt“ heißen, wenn sie bei den Beschäftigten ankommt.

Starke Betriebsräte sichern Mitbestimmung

Ein besonderer Dank gilt dem Gesamtbetriebsrat der Hornbach Baumarkt AG und vor allem den Vorsitzenden des GBR sowie den über 100 engagierten Betriebsrätinnen und Betriebsräten in den einzelnen Märkten, Logistikzentren und Kunden-Service-Centern. Ihr täglicher Einsatz stellt sicher, dass der technologische und strukturelle Wandel im Unternehmen nicht „von oben herab“, sondern im Sinne echter Mitbestimmung gestaltet wird.

Die enge und konstruktive Zusammenarbeit zwischen Unternehmensführung und Arbeitnehmervertretungen ist bei Hornbach vorbildlich – und ein deutliches Zeichen dafür, dass gelebte Sozialpartnerschaft auch in Zeiten großen Wandels möglich ist.

Mit Blick auf die BR-Wahlen 2026 wünscht die DHV allen Betriebsrätinnen und Betriebsräten viel Erfolg, eine starke Wahlbeteiligung und Rückenwind für ihre wichtige Arbeit. Wir freuen uns zugleich auf die mögliche Erweiterung um zwei zusätzliche Betriebsratsgremien in der Fläche, die die Mitbestimmung im Unternehmen weiter stärken werden. 

Großes Benefit-Paket – und weitere Verbesserungen angekündigt

Besonders positiv fiel das breite Paket an Benefits auf: Gesundheitsangebote, finanzielle Vorteile, Weiterbildungsprogramme und moderne Modelle der Arbeitszeitgestaltung sind nur einige Beispiele für das Innovative Programm bei Hornbach.
Die Unternehmensleitung kündigte zudem weitere Verbesserungen an – ein klares Bekenntnis zur Wertschätzung der Mitarbeitenden.

Ost-West-Gerechtigkeit bleibt Thema

Wie bereits in der Rede 2024 betont, ist die Angleichung der Arbeitsbedingungen zwischen Ost und West ein zentraler Punkt der DHV. Noch immer sind Belastungen im Osten höher, Strukturen schwächer und Krankenstände überdurchschnittlich.

Doch Hornbach sendet ein wichtiges Signal:
Man arbeitet an mehr Gerechtigkeit – Schritt für Schritt, aber spürbar. 

Hornbach „For Future“ – die Zukunft gemeinsam gestalten

Mit dem Zukunftskonzept „Hornbach For Future“ setzt das Unternehmen ein starkes Zeichen für Innovation, Digitalisierung, Verantwortung und echte Mitarbeiterorientierung. Ein zentraler Bestandteil dieses Ansatzes ist die aktive Beteiligung aller Beschäftigten – denn Zukunft wird bei Hornbach nicht nur geplant, sondern gemeinsam gestaltet.

Ein besonderes Augenmerk liegt dabei auf dem Thema Künstliche Intelligenz. Das breite und komplexe Feld der KI wird im Unternehmen durch ausgewiesene Expertinnen und Experten des Tech-Teams von Hornbach verständlich und praxisnah vermittelt. In regelmäßigen Gesprächen schaffen sie Bewusstsein für Chancen und Risiken, geben Orientierung und unterstützen die Kolleginnen und Kollegen dabei, neue Technologien sicher und sinnvoll in ihren Arbeitsalltag zu integrieren.

Dieses Engagement begrüßt auch die DHV Mitteldeutschland, die zugleich auf ihre Seminarreihen zur Kommunikation, Konfliktbewältigung und zum Umgang mit neuen technologischen Entwicklungen verweist.

Das Wirken des Tech-Teams zeigt deutlich: Bei Hornbach stehen die Menschen im Mittelpunkt – und technische Innovation wird immer so gestaltet, dass sie den Beschäftigten echten Mehrwert bietet.

Im Rahmen von „Hornbach For Future“ werden zudem zahlreiche nachhaltige Maßnahmen umgesetzt. Mitarbeitende können künftig ihre Jobbikes und Elektrofahrzeuge auf Hornbach-Parkplätzen in ganz Deutschland laden – selbstverständlich zu einem attraktiven Vorteilspreis. Die Vorteilswelt für Hornbach-Mitarbeitende ist in der Branche einzigartig und stärkt die Wertschätzung gegenüber allen, die das Unternehmen täglich mitgestalten.

Mit einem breit angelegten Programm rund um erneuerbare Energien, innovativen Produkten, einem umfangreichen Sortiment sowie vielfältigen Dienstleistungen zeigt Hornbach eindrucksvoll, was es bedeutet, Verantwortung zu übernehmen und Zukunft aktiv zu leben.

Ein Blick zurück: Otmar Hornbach 1998

Bereits 1998 betonte Otmar Hornbach vor Marktmanagern:

„Wir können Märkte bauen – aber ohne Menschen bleibt alles nur Beton und Kabel. Zukunft entsteht durch Haltung.“

Diese Haltung prägt das Unternehmen bis heute – und war auf der Versammlung in jeder Phase deutlich spürbar. 

Fazit

Hornbach zeigt: Es geht auch anders: Digitalisierung mit Herz, Benefits mit Substanz, Mitbestimmung mit Wirkung – und ein klarer Wille zu fairen Bedingungen.

Für die beiden entsendeten Vertreter des DHV – Die Berufsgewerkschaft e.V. war es eine rundum gelungene Veranstaltung, bei der sie die Entwicklung erneut aktiv begleiten durften.

In aufschlussreichen Gesprächen trafen sie auf vielfältige Menschen aus den unterschiedlichsten Arbeitsbereichen. Dabei wurde deutlich, dass Arbeitgeber und Beschäftigte bei Hornbach stets auf Augenhöhe agieren.

Besonders die Bildungsarbeit und regelmäßigen Schulungen, nicht zuletzt durch die Betriebsräte, stellen einen wichtigen Baustein des Hornbach-Fundaments dar, der auch 2026 – getragen von den BR- Wahlen – weiterhin maßgeblich wirken wird.

Hierbei hat die DHV in Vertretung durch Herr Gräfe / Geschäftsführer DHV –Mitteldeutschland seine Unterstützung durch fachliche Expertise und individuell zugeschnittene Seminare angeboten.

Zum Abschluss wünscht der DHV allen eine besinnliche Weihnachtszeit sowie Ruhe und Erholung nach einem erfolgreichen Jahr 2025.

 

CGB BEGRÜSST KASSENKLAGEN GEGEN DEN BUND

Der CGB kritisiert seit langem, dass der Bund den Sozialversicherungsträgern die Kosten für von ihm veranlasste versicherungsfremde Aufwendungen nur teilweise erstattet. Dies gilt auch für die gesetzlichen Krankenkassen, die vom Gesetzgeber mit der gesundheitlichen Versorgung von Bürgergeldempfängern beauftragt wurden, hierfür aber nur eine nicht kostendeckende Kopfpauschale von aktuell 133,17 Euro monatlich erhalten. Nach einem vom GKV-Spitzenverband veranlassten Gutachten deckt diese Pauschale nur ca. ein Drittel der tatsächlichen Kosten, die für die Versorgung der Bürgergeldempfänger anfallen. Der Spitzenverband der gesetzlichen Krankenkassen geht von 10 Mrd. Euro aus, die den Krankenkassen vom Bund somit jährlich vorenthalten werden. Würde der Bund den Kassen diese 10 Mrd. Euro zahlen, bedürfte es für 2026 keiner Steigerung der Krankenkassenbeiträge. Tatsächlich zeigt der Bund bislang aber keine Bereitschaft, den Erstattungsforderungen der Krankenkassen und ihres Spitzenverbandes nachzukommen. Daher hat der Verwaltungsrat des GKV-Spitzenverbandes den Grundsatzbeschluss gefasst, im Auftrag und im Namen der Krankenkassen gegen die unzureichende Finanzierung der Gesundheitsversorgung von Bürgergeldbeziehenden zu klagen. Grundlage der ersten Klagen, die zwischenzeitlich beim Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen eingereicht wurden, sind die seit letztem Monat vom Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS) an die Krankenkassen verschickten Bescheide über die Zuweisungen aus dem Gesundheitsfonds für das Jahr 2026. Nach Auffassung von Krankenkassen und GKV liegt ein Verstoß des Bundes gegen die Finanzautonomie der Krankenkassen sowie gegen die strenge Zweckbindung von Sozialversicherungsbeiträgen vor, die nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts nicht zur Finanzierung gesamtgesellschaftlicher Aufgaben verwendet werden dürfen.

Der Vorstandsvorsitzende der DAK-Gesundheit, Andreas Storm, hat angekündigt, dass auch seine Kasse gegen den Zuweisungsbescheid aus dem Gesundheitsfonds für das Jahr 2026 klagen wird. Für den CGB beachtenswert ist, dass Storm nicht nur Kassenfunktionär ist, sondern auch CDU-Mitglied mit Erfahrungen in herausgehobenen politischen Ämtern. So war er u.a. von 2009 bis 2011 beamteter Staatssekretär beim Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung (BMAS) und von 2012 bis 2014 Saarländischer Minister für Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie.

Weitere Krankenkassen haben ebenfalls Klagen gegen ihre Zuweisungsbescheide aus dem Gesundheitsfonds angekündigt. Der Bremer CGB erwartet, dass sich auch die Bremer Handelskrankenkasse der zu erwartenden Klagewelle anschließen wird. Er begrüßt die Kassenklagen gegen den Bund und hofft im Interesse der Kassen und der Versicherten auf schnelle Gerichtsentscheidungen.

Der CGB verweist weiter darauf, dass unzureichende Erstattungen für versicherungsfremde Leistungen nicht nur für die Krankenversicherung ein großes finanzielles Problem darstellen, sondern auch für die Pflegeversicherung. Statt der zugesagten 5,3 Mrd. Euro für Aufwendungen im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie wurde der Pflegeversicherung über den Bundeshaushalt zur Vermeidung neuerlicher Beitragserhöhungen im Jahre 2026 lediglich ein überjähriges Darlehen in Höhe von 3,2 Mrd. Euro eingeräumt. Berücksichtigt man weiterhin, dass die Pflegeversicherung jährlich rd. 4 Mrd. Euro an Rentenversicherungsbeiträgen für pflegende Angehörige aufwenden muss, die ihr nicht erstattet werden, wäre bereits die zu Beginn des Jahres erfolgte Beitragserhöhung nicht notwendig gewesen

Kommentar eines christlichen Gewerkschafters – kritisch gegenüber Bärbel Bas

Es gehört zum Grundhandwerk einer Arbeitsministerin, zwischen Arbeitnehmer-Interessen und wirtschaftlicher Realität abzuwägen. Genau deshalb irritiert die jüngste Rhetorik von Bärbel Bas so sehr. Denn wer Sozialpartnerschaft stärken will, darf sie nicht mit unnötiger Polemik beschädigen. 

  1. Kampfbegriffe helfen niemandem – und schon gar nicht den Beschäftigten

Frau Bas schilderte auf dem Juso-Kongress, wie sie auf dem Arbeitgebertag angeblich von „Herren im Maßanzug“ ausgelacht worden sei. Das mag zugespitzt gemeint gewesen sein – aber es ist eine Form der Rhetorik, die Fronten verhärtet, statt Brücken zu bauen.

Ein christlicher Gewerkschafter weiß:

Sozialpartnerschaft lebt von Respekt, nicht von Pauschalurteilen.

Wer Arbeitgeber pauschal als Blockierer darstellt, trägt nicht zur Lösung der Probleme bei. Die Realität ist vielschichtiger: Ja, es gibt harte Interessengegensätze – aber genauso viele Arbeitgeber, die verantwortungsvoll handeln und soziale Stabilität ernst nehmen.

Das Wegwischen dieser Differenz ist kein politischer Mut – es ist politische Fahrlässigkeit.

  1. Der zentrale Fehler: Bas vermittelt ein falsches Verständnis von Finanzierung

Besonders bedenklich ist jedoch der inhaltliche Kern ihrer Aussagen zur Rente.

Frau Bas betonte, die Finanzierung des Rentenniveaus müsse „solidarisch“ über Steuern erfolgen – und sprach so, als sei Geld ein unerschöpflicher Pool, der nur politisch „richtig verteilt“ werden müsse.

Aber: Steuern fallen nicht vom Himmel.
Sie werden von Arbeitnehmern UND Arbeitgebern erwirtschaftet. Und zwar aus echter Wertschöpfung, nicht aus politischen Wunschbildern.

Wenn eine Arbeitsministerin so redet, als stünden staatliche Mittel unabhängig von der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit zur Verfügung, dann zeigt das ein besorgniserregendes Missverständnis über die Grundlagen der sozialen Marktwirtschaft.

Ein christlicher Gewerkschafter darf klar sagen:
Soziale Gerechtigkeit entsteht nicht durch moralische Appelle alleine, sondern durch solide Finanzierung auf Basis realer Arbeit. 

  1. Bas ignoriert den Ursprung des Wohlstands – die Menschen, die ihn erwirtschaften

Es ist richtig und notwendig, die Interessen der Beschäftigten zu verteidigen.
Doch dazu gehört auch Ehrlichkeit:
Wenn Politik ständig neue „Solidarpakete“ schnürt, ohne klar zu benennen, wer sie am Ende bezahlt, verliert sie Vertrauen – gerade bei den Menschen, die täglich früh aufstehen, Steuern zahlen und die Wirtschaft am Laufen halten.

Arbeitgeber sind keine Feinde.
Arbeitnehmer sind keine Manövriermasse.
Staatliche Kassen sind keine Spardosen.

Dieser Dreiklang bildet die Balance, die Frau Bas in ihrer Rede leider verfehlt hat. 

  1. Kritik an Arbeitgebern ist legitim – aber nicht, wenn sie eigene Fehler verdecken soll

Statt über reale Finanzierungsprobleme der Rente zu sprechen, lenkt Bas den Blick auf angebliche Respektlosigkeit von Unternehmern.
Doch der Respektverlust beginnt dort, wo politische Verantwortungsträger selbst ausblenden, wie das System funktioniert, das sie verwalten sollen.

Wer wie Bas von steuerfinanzierter Rente spricht, ohne über Steuerbasis, Wirtschaftskraft, Fachkräftemangel oder Wettbewerbsfähigkeit zu sprechen, macht Gewerkschaftsarbeit schwieriger, nicht leichter.

Denn am Ende müssen wir als Gewerkschaften erklären, warum bestimmte Versprechen nicht haltbar sind.

  1. Ein christlicher Gewerkschafter erwartet Klarheit, Demut und Sachkunde

Christliche Sozialethik steht für Augenhöhe, Verantwortung und Wahrheit.
Dazu gehört:
✔ den Arbeitgeberverbänden auch harte Wahrheiten zu sagen – aber differenziert.
✔ die Lage der Rentenversicherung ehrlich zu erklären.
✔ zu wissen, woher Staatsgeld kommt und wer es erwirtschaftet.
✔ politische Führung zu zeigen, nicht politische Theaterdonner.

Frau Bas hat mit ihrer Rede diese Maßstäbe verfehlt. Nicht, weil sie sich für die Schwächeren eingesetzt hat – das ist richtig. Sondern weil sie das Vertrauen in die Kompetenz ihres Amtes beschädigt hat.

Wer soziale Sicherheit ernst meint, sollte weniger über „Maßanzüge“ reden – und mehr über tragfähige Lösungen.

Beurteilung und Stellungnahme des Christlichen Gewerkschaftsbundes (CGB) zur Diskussion um das aktuelle Rentenpaket der Bundesregierung

Das Rentenpaket ist aus Sicht des CGB ein  notwendiger Schritt zur sozialen Absicherung der Menschen in Deutschland. Der Christliche Gewerkschaftsbund (CGB) begrüßt die Initiative der Bundesregierung, die gesetzliche Rente zukunftssicher und sozial gerecht zu gestalten. Das jetzt diskutierte Rentenpaket ist ein wichtiger Beitrag zur Stärkung der sozialen Säule unseres Staates und sendet ein klares Signal der Verlässlichkeit an alle Generationen.

Wir als CGB treten der, von der Jungen Union und Teilen der politischen Öffentlichkeit verbreiteten Verunsicherung und Kritik,  entschieden entgegen. Die Behauptung einer beispiellosen Benachteiligung der jungen Generation durch das aktuelle Paket ist aus unserer Sicht übertrieben und in weiten Teilen aus der Luft gegriffen.

Jede Generation seit Einführung der umlagefinanzierten Rente stand vor spezifischen demografischen und wirtschaftlichen Herausforderungen. Die heute jungen Menschen profitieren von den Beiträgen der Elterngeneration und werden, ebenso wie frühere Generationen, ihren Teil zur Finanzierung der Renten leisten. Eine höhere Benachteiligung im Vergleich zu den Herausforderungen, die frühere Generationen bewältigen mussten, ist schlichtweg nicht gegeben.

Das Rentenpaket sichert das Rentenniveau und stabilisiert die Beiträge in einer Weise, die auch den künftigen Rentnerinnen und Rentnern eine verlässliche Basis bietet. Die getroffenen Entscheidungen sind ein Kompromiss, der die Lasten vertretbar auf die Schultern aller Beteiligten verteilt.

Für den CGB steht die Gerechtigkeit der Lebensleistung im Zentrum jeder Rentenreform. Menschen, die ihr gesamtes Leben lang hart gearbeitet und ihre Rentenbeiträge in die Solidargemeinschaft eingezahlt haben, verdienen eine Rente, die ihren Einsatz widerspiegelt und einen würdevollen Lebensstandard im Alter ermöglicht.

Die Maßnahmen der Bundesregierung, die das Rentenniveau stabilisieren, honorieren genau diesen lebenslangen Beitrag. Es ist zutiefst ungerecht, wenn langjährige Beitragszahler im Alter auf Grundsicherung angewiesen sind. Das aktuelle Paket wirkt dieser Ungerechtigkeit entgegen.

Wir als CGB fordern, dass die Ausgestaltung des Pakets sicherstellt, dass Brüche in der Erwerbsbiografie – etwa durch Pflege, Kindererziehung oder Krankheit – nicht zu einer dauerhaften Armutsfalle im Alter führen. Die Rente muss die Summe der Lebensleistung gerechter abbilden.

Das aktuelle Rentenpaket ist ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung. Es befriedet die Diskussion um das Rentenniveau und stärkt das Vertrauen in die gesetzliche Rente als zentrale Säule der Altersvorsorge.

Der CGB wird den weiteren Prozess konstruktiv begleiten und darauf achten, dass die Balance zwischen Generationengerechtigkeit, Beitragsstabilität und der Anerkennung der Lebensleistung dauerhaft gewährleistet bleibt.

 

Berlin, im November 2025

CGB Pressemitteilung: Wirtschaftliche Impulse und soziale Reformen

Sechs Monate neue Bundesregierung: CGB sieht verlangsamtes Tempo bei Sozialreformen und  Fordert die Umsetzung des „Deutschland-Pakts“ für die Beschäftigten

Nach sechs Monaten Regierungszeit unter Bundeskanzler Friedrich Merz zieht der Christliche Gewerkschaftsbund Deutschlands (CGB) ein differenziertes Fazit. Der CGB würdigt die eingeleiteten Wirtschaftsimpulse zur Stärkung des Standorts Deutschland, kritisiert aber das zögerliche Tempo und das noch mangelnde Engagement bei der konkreten sozialen Entlastung der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer.

„Die Bundesregierung hat in den ersten sechs Monaten wichtige Weichen in der Wirtschafts- und Energiepolitik gestellt. Die klaren Signale für Investitionen und Bürokratieabbau sind erkennbar und finden unsere Zustimmung“, erklärt Henning Röders, Bundesvorsitzender des CGB. „Dies sind notwendige Schritte, um die Wettbewerbsfähigkeit in schwierigen Zeiten zu sichern. Allerdings beobachten wir mit Sorge, dass der soziale Ausgleich und die direkten Entlastungen für die hart arbeitenden Menschen noch nicht die Priorität erfahren haben, die sie angesichts von hoher Inflation und Lebenshaltungskosten verdienen.”, so Henning Röders weiter.

Der CGB sieht insgesamt eine verhalten positive Gesamtbilanz mit der deutlichen Mahnung, dass die soziale Flanke dringend gestärkt werden muss.

„Wir dürfen die soziale Gerechtigkeit nicht auf die lange Bank schieben, denn die soziale Frage spaltet die Gesellschaft mehr denn je. Der Arbeitnehmer ist nicht nur Kostenfaktor, sondern der zentrale Leistungsträger unseres Wohlstands in Deutschland. Wir brauchen eine Politik, die Wachstum und die Menschen gleichermaßen in den Vordergrund stellt, ohne sie gegeneinander auszuspielen.“, ergänzt der Generalsekretär Christian Hertzog.

Der CGB fordert die Bundesregierung auf, ihren wirtschaftlichen Fokus durch konsequente soziale Maßnahmen zu ergänzen und den „Deutschland-Pakt“ auf die Bedürfnisse der Arbeitnehmer auszuweiten. Dazu ist die Anpassung der Steuerpolitik an die realen Belastungen der Arbeitnehmer überfällig. Wir als CGB fordern die rückwirkende und zügige Beseitigung der kalten Progression im Jahr 2025 sowie die Einführung eines progressiven Inflationsausgleichs, der die Kaufkraft der Löhne nachhaltig sichert.

Die Sozialpartnerschaft ist seit dem Bestehen der Bundesrepublik Deutschland das Rückgrat der deutschen Wirtschaft. Deren Wertschätzung muss über Rhetorik hinausgehen. Die Regierung muss die Tarifautonomie durch erweiterte Allgemeinverbindlichkeit und die Anerkennung von Gewerkschaftspluralismus stärken. Außerdem muss die Rolle der Betriebsräte insbesondere bei Fragen der Transformation, etwa wie KI-Einführung oder Qualifizierung,  gesetzlich ausgebaut werden.

Der CGB wird die weitere Entwicklung der Legislaturperiode genau beobachten. „Die Richtung stimmt wirtschaftlich, aber das Tempo im Sozialen ist zu niedrig. Wir fordern Kanzler Merz und sein Kabinett auf, die Zeit jetzt für einen sozialen Kraftakt zu nutzen, der den Fleiß und das Engagement der Beschäftigten honoriert“, erklärt Henning Röders.

 

Warum Gewerkschaften echte Nachhaltigkeit statt Greenwashing brauchen

Moin! Neulich auf einer Betriebsversammlung: Die Geschäftsführung präsentiert stolz die neue „Nachhaltigkeitsstrategie“ – bunte Folien, CO2-Kompensationen irgendwo in Südamerika, ein paar Recycling-Tonnen mehr. Die Kolleginnen und Kollegen? Applaudieren pflichtschuldig. Die Gewerkschaft? Nickt zustimmend. Und ich denke: Moment mal, ist das wirklich unser Job? 

Der Elefant im Raum

Lassen wir uns nichts vormachen: Wenn Gewerkschaften auf den Nachhaltigkeitszug aufspringen, ohne genau hinzuschauen, machen wir uns zu nützlichen Idioten des Greenwashings. Wir legitimieren dann mit unserem guten Namen Maßnahmen, die vor allem eins sind – gutes Marketing. Dabei haben wir als Gewerkschaften eine verdammt wichtige Aufgabe, wenn es um echte Transformation geht. 

Was ist denn eigentlich „vernünftige“ Nachhaltigkeit?

Vernünftige Nachhaltigkeit aus gewerkschaftlicher Sicht bedeutet: Sie muss die Beschäftigten mitnehmen, nicht zurücklassen. Sie schafft gute, sichere Arbeitsplätze in zukunftsfähigen Branchen oder macht die Branche zukunftssicher. Sie bedeutet Weiterbildung statt Entlassung. Sie heißt Mitbestimmung bei der Transformation, nicht Pressemitteilungen nach vollendeten Tatsachen.

Blanker Aktionismus dagegen? Das sind die symbolischen Papiertüten im Supermarkt, während die Lieferketten weiter fragwürdig bleiben und Biosiegel selbst gestaltet werden können und „regional“ bis 500 km bedeutet. Das sind Elektro-Dienstwagen für die Führungsetage, während noch gute Lebensmittel weiter klimaschädlich entsorgt werden müssen. Das ist die „klimaneutrale“ Versandoption beim Online-Händler, der seine Paketboten zu Hungerlöhnen beschäftigt. 

Der Just-Transition-Imperativ

Wir stehen vor der größten Transformation der Arbeitswelt seit der Industrialisierung. Branchen verschwinden, neue entstehen. Wer jetzt nicht aufpasst, erlebt ein Déjà-vu des Strukturwandels der 90er Jahre – nur in Grün. Dann heißt es wieder: „Tut uns leid, aber der Markt, die Klimaziele, ihr versteht schon…“

Echte gewerkschaftliche Nachhaltigkeitspolitik stellt unbequeme Fragen:

  • Wer zahlt für den Umbau – die Beschäftigten oder die Profiteure jahrzehntelanger umweltschädlicher Geschäftsmodelle?
  • Welche Qualifikationen brauchen Beschäftigte für „grüne“ Jobs, und wer finanziert die Weiterbildung?
  • Wie sichern wir gute Arbeitsbedingungen in neuen „grünen“ Branchen – oder wiederholen wir die Fehler der Plattformökonomie?
  • Warum sollen Beschäftigte Verzicht üben, während Konzerne weiter nur „greenwashed“ weitermachen wie bisher? 

Greenwashing erkennen und bekämpfen

Gewerkschaften haben die Kompetenz und die Position, echte von falscher Nachhaltigkeit zu unterscheiden. Wir sitzen in Aufsichtsräten, Betriebsräten, an Verhandlungstischen. Wir können nachprüfen, ob hinter den grünen Versprechen echte Veränderung oder nur PR steckt.

Ein Beispiel: Ein Unternehmen feiert seine „klimaneutrale Produktion“. Man schaut genauer hin und fragt: Wurde tatsächlich CO2 eingespart oder nur kompensiert? Wurden die Emissionen outgesourct? Welche sozialen Standards gelten in der Lieferkette? Wurden Beschäftigte in die Planung einbezogen? Entstehen durch Automatisierung und K.I. neue Gefährdungen? 

Die soziale Dimension der Nachhaltigkeit

Hier liegt der Kern gewerkschaftlicher Verantwortung: Nachhaltigkeit ist kein rein ökologisches Projekt. Die UN-Nachhaltigkeitsziele umfassen gute Arbeit, faire Löhne, Geschlechtergerechtigkeit. Wenn wir zulassen, dass „Nachhaltigkeit“ auf CO2-Bilanzen reduziert wird, während Arbeitsrechte geschleift werden, haben wir versagt.

Die Solarbranche in Deutschland ist ein warnendes Beispiel. Grüne Technologie, subventioniert mit Milliarden – aber am Ende in Billiglohnländer ausgelagert, weil niemand für gute Arbeitsbedingungen gekämpft hat. Das darf uns bei Windkraft, Batterieproduktion und Wasserstoff nicht noch einmal passieren. 

Was Gewerkschaften jetzt tun müssen

Erstens: Expertise aufbauen. Wir brauchen gewerkschaftliche Nachhaltigkeitsexpertinnen, die mitverhandeln können, wenn es um Transformationspfade geht.

Zweitens: Rote Linien ziehen. Keine Zustimmung zu Nachhaltigkeitsstrategien ohne verbindliche Beschäftigungssicherung, Qualifizierung und Mitbestimmung.

Drittens: Kritischen Dialog fördern mit Arbeitgeberverbänden, Politikern, Umweltverbänden, Klimabewegung, Sozialorganisationen – aber auf Augenhöhe und mit klaren sozialen Forderungen.

Viertens: Den Diskurs nicht überlassen. Wenn wir nicht definieren, was gerechte Transformation bedeutet, tun es andere – meist nicht in unserem Sinne. 

Das Fenster schließt sich

Die kommenden Jahre entscheiden, ob die ökologische Transformation sozial gerecht gelingt oder auf dem Rücken der Beschäftigten ausgetragen wird. Gewerkschaften, die jetzt für billigen Aktionismus applaudieren, werden später nichts mehr zu verhandeln haben. Die Weichen werden jetzt gestellt.

Deshalb: Schluss mit dem grünen Feigenblatt. Gewerkschaften müssen unbequem sein, nachfragen, nachrechnen, nachhaken. Wir sind keine Abteilung der Unternehmenskommunikation. Wir vertreten die Interessen derer, die morgens zur Arbeit gehen – und das auch in zwanzig Jahren noch tun wollen, unter guten Bedingungen, in einer lebenswerten Umwelt.

Das ist echte Nachhaltigkeit. Alles andere ist Folklore.

 

Harm Marten Wellmann