Viele fragen sich: Kann eine Organisation überhaupt noch Gewerkschaft sein, wenn sie in Deutschland keine Tarifverträge mehr abschließen darf?
Die klare Antwort lautet: Ja. Die DHV ist weiterhin eine Gewerkschaft. Und gerade die fehlende Tariffähigkeit zeigt, wie ungerecht das System geworden ist.
Eine Gewerkschaft definiert sich nicht allein durch einen formalen Status, den Gerichte vergeben oder entziehen. Eine Gewerkschaft ist eine Solidargemeinschaft von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, die sich zusammenschließen, um ihre Interessen gemeinsam zu vertreten. Genau das tut die DHV – seit über 125 Jahren.
Die DHV organisiert Beschäftigte, berät sie, vertritt sie arbeitsrechtlich, begleitet betriebliche Auseinandersetzungen und kämpft politisch für faire Arbeitsbedingungen. All das sind klassische, unverzichtbare Gewerkschaftsaufgaben. Diese Aufgaben verschwinden nicht, nur weil ein Gericht das Tarifrecht entzieht.
Die heutige fehlende Tariffähigkeit der DHV ist deshalb kein Beweis für einen fehlenden Status als Gewerkschaft – sie ist das Ergebnis einer rechtlichen Entscheidung, die auf einer besonderen deutschen Doktrin beruht: der Mächtigkeitsrechtsprechung. Diese knüpft Gewerkschaftsrechte nicht an tatsächliche Arbeit oder Geschichte, sondern an Größe und Macht.
Das ist ungerecht!
Denn die DHV hat jahrzehntelang bewiesen, dass sie tariffähig war. Über 25.000 Tarifverträge seit den 1950er Jahren sind kein Zufall, sondern Ausdruck realer Durchsetzungsfähigkeit. Diese Geschichte wurde nicht widerlegt, sondern ignoriert. Eine funktionierende Gewerkschaft wurde nicht wegen Versagens ausgeschlossen, sondern wegen eines Systems, das Vielfalt nicht zulässt.
Besonders problematisch ist: Die Tariflosigkeit trifft nicht „die Organisation“, sondern die Mitglieder. Menschen, die sich bewusst für die DHV entschieden haben, wird ihr Grundrecht auf kollektive Interessenvertretung eingeschränkt – nicht, weil sie etwas falsch gemacht hätten, sondern weil ihre Gewerkschaft nicht zum dominierenden Modell passt.
In einer demokratischen Gesellschaft darf so etwas nicht normal sein. Koalitionsfreiheit bedeutet nicht nur das Recht, eine Gewerkschaft zu gründen, sondern auch das Recht, wirksam tätig zu sein. Eine Gewerkschaft künstlich tariflos zu halten, heißt, sie politisch zu neutralisieren. Das widerspricht dem Geist der Grundrechte.
Deshalb ist es richtig und notwendig, dass die DHV diesen Zustand nicht akzeptiert. Der Gang nach Straßburg ist kein Trotzakt, sondern der Versuch, ein einfaches Prinzip durchzusetzen:
Gewerkschaftsrechte dürfen nicht von Macht, Größe oder politischer Nähe abhängen!
Die DHV ist eine Gewerkschaft, weil sie Mitglieder hat, Verantwortung übernimmt und Solidarität lebt.
Die Tariflosigkeit ist kein Makel der DHV – sie ist ein Problem des Systems, das genau deshalb jetzt überprüft wird.


