CGB Bremen: Keine politische Bereitschaft zu einer grundlegenden Rentenreform Ampel macht Rentenfinanzen zum Spekulationsobjekt

Zu dem heute von den Bundesministern Hubertus Heil (SPD) und Christian Lindner (FDP) vorgestellten Rentenpaket II der Ampel-Koalition hat sich in einer ersten Stellungnahme der Bremer CGB-Landesvorsitzende und stellvertretende Bundesvorsitzende Peter Rudolph wie folgt geäußert:

Mehr als zwei Jahre nach der letzten Bundestagswahl hat die Bundesregierung endlich ihr Konzept für ein Rentenpaket II offengelegt. Das Konzept beinhaltet kaum Überraschungen, sondern schreibt im wesentlichen nur das fest, was bereits angekündigt wurde:

  • die Stabilisierung des Rentenniveaus bei 48 Prozent über das Jahr 2025 hinaus,
  • die Festschreibung des Renteneintrittsalters sowie
  • die Einführung der Aktienrente.

Eine grundlegende Reform der gesetzlichen Rentenversicherung, die Altersarmut verhindert und eine nachhaltige Altersvorsorge gewährleistet, wie sie die christlichen Gewerkschaften und andere Arbeitnehmer- und Sozialverbände gefordert haben, wird es hingegen weiterhin nicht geben. Während sich die Pensionäre in Deutschland ebenso wie die Beamten über die von den Tarifparteien im Dezember vereinbarte Einmalzahlung in Höhe von 1800 Euro freuen dürfen und sich die Mehrheit der Schweizer in einer Volksabstimmung für die Einführung einer 13.Monatsrente ausgesprochen haben, müssen sich die Beitragszahler und Altersrentner der deutschen Rentenversicherung darauf einstellen, dass sie zukünftig mehr Geld für ihre Altersvorsorge aufwenden müssen. Positiv zu bewerten ist, dass das Renteneintrittsalters nicht heraufgesetzt wird, wie dies die Wirtschaftsverbände gefordert haben und auch die FDP weiterhin befürwortet. Ebenfalls positiv zu bewerten ist, dass die Ampel entgegen den Erwartungen auch die Rentenformel unangetastet lassen will und nicht dem Vorschlag des Sachverständigenrats folgt, der für eine Stärkung des Nachhaltigkeitsfaktors plädiert hatte. Gemeint war allerdings eine Inflationsindexierung, durch die die Renten zukünftig geringer gestiegen wären als bisher.

Von der umstrittenen Aktienrente, die von den christlichen Gewerkschaften abgelehnt wird, ist keine kurzfristige finanzielle Entlastung der Rentenversicherung zu erwarten. Die FDP, die die Aktienrente in die Diskussion gebracht hat, erhofft sich von dem kapitalgedeckten Fonds eine höhere Rendite als sie mit den gesetzlich begrenzten Anlageformen für die Rücklagen der gesetzlichen Rentenversicherung erwirtschaftet werden kann. Ob die Spekulationserwartung von 5%, wie sie der Sachverständigenrat in seiner Befürwortung der Aktienrente geäußert hat, realistisch ist, muss sich aber erst noch zeigen. In jedem Fall muss der kapitaldeckte Fonds erstmal über ausreichend Kapital verfügen, um Renditen erwirtschaften zu können. Vorgesehen ist der Aufbau eines Kapitalstocks von 200 Milliarden Euro bis 2036, für den jährlich 12 Milliarden Euro aus öffentlichen Darlehen bereitgestellt werden sollen. Ob der Aufbau eines solchen Kapitalstocks angesichts der bereits vorhandenen Haushaltsprobleme gelingen kann und wie geplant ab 2036 Renditen an die Rentenversicherung ausgeschüttet werden können, ist aus CGB-Sicht höchst zweifelhaft.

Eine Sicherung der Rentenfinanzen durch höhere Bundeszuschüsse erscheint ebenso illusorisch, nach dem die Bundesregierung gerade erst gezwungen war, im jüngst verabschiedeten Bundeshaushalt 2024 den Bundeszuschuss an die Rentenversicherung um 600 Millionen Euro zu kürzen. Trotz Aktienrente geht denn auch die Ampel in ihrem Rentenpaket II davon aus, dass spätestens ab 2028 die Rentenversicherungsbeiträge angehobenwerden müssen.

Die im Rentenpaket angekündigte Stabilisierung des Rentenniveaus von 48 Prozent über das Jahr 2025 bietet den Rentenbeziehern und zukünftigen Rentnern somit zwar eine vorübergehende Kalkulationsgrundlage, schützt aber nicht vor Altersarmut. In Deutschland müssen bereits jetzt 42,3% der Rentner mit einem Nettoeinkommen von weniger als 1250 Euro monatlich auskommen. Dies betrifft etwa 7,5 Millionen Menschen im Ruhestand. Für Frauen sieht es noch schlechter aus. Von den Rentnerinnen müssen sich 36,2% mit einer Rente von unter 1000 Euro monatlich begnügen. Dabei werden zur Vermeidung von Altersarmut bereits jetzt 4,3% der rund 21 Millionen Bestandsrenten durch einen Grundrentenzuschlag von durchschnittlich rund 90 Euro aufgestockt. Es ist damit bereits abzusehen, dass auch das jetzt von der Bundesregierung auf den Weg gebrachte Rentenpaket II nicht die letzte Rentenreform sein wird.

Als Vorbild für eine wirkliche Rentenreform empfiehlt sich ein Blick nach Österreich. Österreich hat auch ein umlagefinanziertes Rentensystem, bei dem aber auch die Selbständigen und Politiker beitragspflichtig sind. Der Rentenversicherungsbeitrag ist mit 22,8% höher als in Deutschland, wobei die Arbeitnehmer aber mit 10,25% weniger als die Hälfte tragen müssen. Das gesetzliche Renteneintrittsalter beträgt für Männer in Österreich 65 Jahre und wird für Frauen derzeit sukzessive auf 65 Jahre angehoben. Mit 80% ist das Rentenniveau in Österreich deutlich höher als Deutschland. Die Pension, wie die Rente in Österreich heißt, wird wie die meisten Gehälter zudem vierzehnmal im Jahr gezahlt und jährlich sozial gestaffelt in Anlehnung an die Inflationsentwicklung angehoben, in diesem Jahr um bis zu 9,7%. Bei dem Vergleich ist allerdings zu berücksichtigen ist, dass die Rente in Österreich voll versteuert werden muss, bei einem höheren Eingangssteuersatz als in Deutschland

Anfechtung der Betriebsratswahl bei Kunzler Fleischwaren GmbH & Co. KG durch NGG endgültig und umfänglich gescheitert!

Bei der Betriebsratswahl 2022 des saarländischen Fleischwarenunternehmens Kunzler Fleischwaren GmbH & Co KG war als einzige Liste eine Arbeitnehmerliste, die sich aus Mitgliedern der DHV-Die Berufsgewerkschaft e.V. zusammengesetzt hatte, angetreten. Im Ergebnis wurden 9 DHV-Mitglieder in den in den neunköpfigen Betriebsrat gewählt. Die Gewerkschaft NGG, die bei der Betriebsratswahl 2022 aus eigener Versäumnis nicht angetreten war, hatte die Wahl angefochten u.a. mit dem Argument, dass die Verwendung des Kennworts „Gemeinsam sind wir stark! Betriebsgruppe DHV“ unzulässig sei, da sie der Liste faktisch den Status einer Gewerkschaftsliste verleihe. Die DHV dürfe aber wegen Aberkennung ihrer Tariffähigkeit keine Gewerkschaftsliste einreichen.

Nach über zwei Jahren rechtlicher Auseinandersetzung ist die NGG mit ihrer Klage in zweiter Instanz vor dem Landesarbeitsgericht Saarland gescheitert. Die Entscheidung der ersten Instanz, die der Anfechtung der NGG stattgegeben hatte, wurde aufgehoben, sämtliche Klagepunkte der NGG für unbegründet oder als nicht ausreichend erklärt und der weitere Rechtsweg ausgeschlossen. Damit ist die Frage nach der Gültigkeit der Betriebsratswahl für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer der Kunzler Fleischwaren GmbH & Co KG nun endlich befriedigend geklärt.

Die NGG hatte zwar einen umfangreichen Katalog angeblicher Verstöße bei der Durchführung der Wahl vorgelegt. Die Anschuldigungen stellten sich aber als gegenstandslos oder zumindest sehr nachlässig heraus. Was angeblich fehlte, war vorhanden. Die angeblichen massiven Fehler waren aus Sicht des Landesarbeitsgerichts Saarland lediglich formale unbedeutende.

Warum es der zweiten gerichtlichen Instanz bedurfte, um diesen einfachen Umstand zu erkennen, kann wahrscheinlich auch auf eine juristische Überinterpretation eines einzelnen Sachpunktes der ersten Instanz zurückgeführt werden. Der Hinweis des vorsitzenden Richters Herrn Dr. Karl-Werner Dörr, dass das Betriebsverfassungsgesetz zur Anwendung durch die Beschäftigten in den Betrieben gedacht ist und nicht zum Ausleben juristischer Spitzfindigkeiten, sollten sich einige der Beteiligten stark zu Herzen nehmen

Lukas Menzel, Geschäftsführer des DHV-Landesverbands Rheinland-Pfalz/Saar: Nachdem das Damoklesschwert der Wahlanfechtung endlich beseitigt ist, kann sich der Betriebsrat voll seiner Aufgabe widmen, die Interessen der Beschäftigten zu vertreten. Die Arbeit des Betriebsrates wurde durch die quälende Frage der Rechtssicherheit aufgrund der Wahlanfechtung zwar nicht unmöglich gemacht, aber doch zumindest unnötig gehemmt. Nachdem dieser Umstand nun endlich überwunden ist, kann das Gremium mit dem Wissen, um die Rechtmäßigkeit seiner Wahl nun mit neuem Elan seinen Aufgaben nachgehen. Dabei wird die DHV – Die Berufsgewerkschaft mit ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern selbstverständlich stets mit Rat und Tat zur Seite stehen. Denn es gibt weiterhin viel zu tun!

Ist es in Zukunft legal, am Arbeitsplatz Cannabis zu konsumieren?

Der Bundestag hat die Teillegalisierung von Cannabis zum 01.04.2024 beschlossen.  Erlaubt werden soll für Erwachsene ab 18 Jahren grundsätzlich der Besitz von bis zu 25 Gramm Cannabis zum Eigenkonsum. Kiffen im öffentlichen Raum soll lediglich in sensiblen Bereichen wie unter anderem in Schulen, Sportstätten und in Sichtweite verboten werden. Was bedeutet aber das Gesetz für den Arbeitsplatz? Die meisten Arbeitsplätze fallen nicht unter die Bereiche, in denen von Gesetzes wegen der Konsum von Cannabis verboten ist. Ist es deshalb Arbeitnehmern/innen erlaubt, in den Pausen statt zur Zigarette zum Joint zu greifen?

Der Konsum ist nicht erlaubt, wenn dadurch die arbeitsvertraglichen Pflichten nicht mehr erfüllt werden können!

Obwohl es in Zukunft legal ist, Cannabis für Volljährige zu konsumieren, bedeutet dies nicht, dass Menschen, die beruflich tätig sind, einfach nach der Droge greifen dürfen.

Laut Prof. Michael Fuhlrott, einem Fachanwalt für Arbeitsrecht, schulden Arbeitnehmer ihre ungetrübte Arbeitsleistung. Falls diese aufgrund von Cannabis nicht mehr vorhanden ist, können arbeitsrechtliche Maßnahmen ergriffen werden, selbst wenn der Konsum in einem Unternehmen nicht offiziell untersagt ist. Laut dem Anwalt ist es ausreichend, wenn jemand, der normalerweise eine lebendige Person ist, nach dem Verzehr von Cannabis im Büro plötzlich ruhig und gedämpft wirkt.

Gründe für eine betriebliche Regelung:

Die DHV empfiehlt: Unternehmen sollten die Legalisierung als Grundlage für eine offizielle betriebliche Regelung nutzen. Es besteht die Möglichkeit, dass der Verzehr von Cannabis analog zu anderen Rauschmitteln wie Alkohol auf dem gesamten Betriebsgelände untersagt wird.  
Es gibt für den Arbeitgeber gleichzeitig eine Verpflichtung zur Fürsorge. Falls jemand offensichtlich unter dem Einfluss von Drogen und Rauschmitteln steht, muss der Arbeitgeber intervenieren und Angestellte nach Hause schicken.

Wie funktioniert der Joint nach dem Dienstschluss und in der Freizeit?       
Jeder oder jede ist verantwortlich für das, was nach der Arbeit in der Freizeit passiert. Ein Joint, der beim Durchqueren des Werktores oder beim Verlassen des Gebäudes angezündet wird, hat keine Auswirkungen auf den Chef oder die Chefin, solange die betroffenen Personen am nächsten Tag wieder fit zur Arbeit sind und ihre normale Leistung erbringen. Allerdings gibt es Berufe, bei denen strikter darauf geachtet wird als bei anderen, wie z.B. bei Berufskraftfahrern. Zudem gibt es auch Berufe, welche einem Code of Conduct unterworfen sind und somit beispielsweise der Genuss von Rauschmitteln in der Öffentlichkeit (schließt auch Teile der Freizeit ein) untersagt ist.

Auch kann ein Unternehmen es verbieten oder untersagen, wenn Arbeitskleidung respektive Dienstkleidung noch als betrieblicher Bezug verwendet wird. Dieses gibt es nicht nur in Bezug auf Drogen

Ersatzkassen – Business/Statistik. Laptop im Büro mit Begriff

Enttäuschender bisheriger Verlauf der Gehaltstarifrunde – DHV ruft Mitglieder zu Streikteilnahmen auf!

Die DHV bewertet den bisherigen Verlauf der Gehaltstarifrunde 2024 bei der BARMER als unbefriedigend. Die angebotene Zahlung nur einer Inflationsausgleichsprämie anstatt einer Gehaltserhöhung in diesem Jahr und die lineare Gehaltserhöhung von 4,9 % für 2025 bei einer Laufzeit von 24 Monaten tragen dem Wunsch der Beschäftigten nach einem fairen Tarifabschluss, der den Kaufkraftverlust infolge der Inflation der vergangenen beiden Jahre wenigstens zu einem Teil ausgleicht, in keiner Weise Rechnung.

Die angebotene Gehaltserhöhung wirkt wie ein Tiefschlag für die BARMER-Beschäftigten angesichts des ebenfalls unbefriedigenden letzten Tarifabschlusses in 2022, den allerdings auch die zum Streik aufrufende verhandelnde Gewerkschaft mit zu verantworten hatte. Auch damals vereinbarten BARMER und die verhandelnde Gewerkschaft für 2022 eine Einmalzahlung anstatt einer linearen Gehaltserhöhung und erst für Dezember 2022 eine Gehaltserhöhung von 3,2 %, die allerdings von der historischen Inflationsrate von über 8 % in den Schatten gestellt worden war. Auch angesichts der im Tarifabschluss 2020 vereinbarten Einmalzahlung für 2020 und einer linearen Gehaltserhöhung erst ab 2021 scheint es zu einem Handlungsmuster der BARMER geworden zu sein, für die erste Hälfte der Tarifvertragslaufzeit nur eine Einmalzahlung und erst für die zweite Laufzeithälfte eine lineare Gehaltserhöhung zu vereinbaren. Hoffentlich ist es auch kein Handlungsmuster der verhandelnden Gewerkschaft, während der Verhandlungen mit Warnstreikmaßnahmen dicke Backen zu machen, um dann doch die BARMER-Strategie mitzutragen…

Die DHV erwartet von den verhandelnden Tarifvertragsparteien einen fairen Gehaltstarifabschluss, der sich an den Abschlüssen im öffentlichen Dienst orientiert! Von dem Abschluss sollen alle Beschäftigten profitieren, d.h. keine weiteren Zusatzvergünstigungen für Mitglieder einer verhandelnden Gewerkschaft!

Angesichts des unbefriedigenden Verhandlungsstands ruft die DHV ihre Mitglieder zur Beteiligung an Warnstreikmaßnahmen auf! DHV-Mitglieder haben Anspruch auf eine attraktive Streikunterstützung – das gilt auch für Neumitglieder!

DHV-Information zu den Wahlen zu den Jugend- und Auszubildendenvertretungen (JAV)

Nach dem Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) finden in Betrieben der Privatwirtschaft im Zeitraum vom 01. Oktober bis 30. November 2024 die nächsten Wahlen zur JAV statt. Mit dem Betriebsrätemodernisierungsgesetz haben sich auch bei der JAV einige Änderungen ergeben. Insbesondere finden nun auch über 25 Jahre alte Auszubildende Berücksichtigung. Die wesentlichen Informationen zur JAV-Wahl finden Sie in der DHV-Information.

Zum herunterladen der Information

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DHV und Impact-Finanz besiegeln Kooperation ab 01.03.2024: Attraktive Mitgliederkonditionen für DHV-Mitglieder!

Der DHV-Bundesvorsitzende Henning Röders und der Landesverbandsvorsitzende Johann Lindmeier trafen sich am 21.02.2024 in München mit Frau Peter und Herrn Schlick von der Impact-Finanz, einer Tochtergesellschaft der Barmenia Krankenversicherung AG, um eine Zusammenarbeit ab dem 01.03.2024 zu besiegeln.

Mit der Kooperation mit der Firma Impact-Finanz schafft die DHV einen großen Mehrwert für Mitglieder der DHV-Die Berufsgewerkschaft e.V.:

  • Rechtsschutzversicherung zu Mitgliedervorteilskonditionen: Partnerin ist die Roland Rechtsschutzversicherung. Da die DHV für ihre Mitglieder den Berufsrechtsschutz leistet, ist dieser Bereich im exklusiven DHV-Produkt ausgeklammert. Das allein bedeutet rund weniger Beitrag als mit inkludiertem Berufsrechtsschutz. Darüber hinaus kommen DHV-Mitglieder in den Genuss eines attraktiven Gruppenrabatts. Das sind Konditionen, die exklusiv und einmalig für DHV-Mitglieder sind!
  • Unfallversicherung: DHV-Mitglieder brauchen keine Gesundheitsfragen zu beantworten. Auch DHV-Mitglieder mit gesundheitlichen Problemen kommen in den uneingeschränkten Genuss eines Unfallversicherungsschutzes!

Das Projekt beruht auf einer Initiative des Landesverbands Bayern unter maßgeblicher Federführung des Landesverbandsvorsitzenden Johann Lindmeier. Der DHV-Bundesvorsitzende Henning Röders bedankte sich bei seinem Besuch in München sehr herzlich für die Initiative.

Die näheren Einzelheiten zu diesen exklusiven Leistungen für DHV-Mitglieder werden in den nächsten Tagen formuliert. Wer Interesse an den näheren Einzelheiten des Angebotes hat, richtet bitte eine Anfrage an meine E-Mail-Adresse h.roeders@dhv-cgb.de.

Reduktion der Arbeitszeit: Gründe für die Reduzierung der Arbeitszeit auf eine 4-Tage-Woche?

Die 4-Tage-Woche ist wieder in aller Munde und diesmal sorgten einige Volksbanken für den Anstoß.

Einige Genossenschaftsbanken haben die Arbeitszeit reduziert, während die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen den Lohnausgleich vollständig erhalten. So möchten sie mehr Mitarbeiter gewinnen. Diese Praxis ist jedoch umstritten und wird diskutiert.    

Einige Genossenschaftsbanken haben ihre Mitarbeiter bei gleichbleibendem Lohn nun 4 Tage beschäftigt, was in der Finanzbranche ein Novum ist und auch wegweisend für andere Branchen sein kann. Die Volksbank Kaiserslautern agiert als Vorreiter im Bereich der Genossenschaftsbanken. Bereits vor anderthalb Jahren hat das Geldhaus die Arbeitszeit pro Woche von 39 auf 34,5 Stunden reduziert. Die Bank begrüßt neue Angestellte mit dem Motto “Vier Tage arbeiten, drei Tage frei!”.

Peter Kullmann, der Vorstand der Bank, erklärt gegenüber dem Handelsblatt den Schritt mit den Worten, dass die Fluktuation deutlich gesunken ist und es immer mehr Fachkräfte auf der Bewerberseite gibt. Das spräche für die Attraktivität ihrer Bank. Zudem ist die Mitarbeiterzufriedenheit laut Herrn Kullmann gestiegen.

Aktuell wird viel über die Option und die Vorteile einer Viertagewoche diskutiert, insbesondere in Bezug auf eine reduzierte Arbeitszeit. Bisher haben in Deutschland nur wenige Firmen diesen Schritt unternommen. Die Genossenschaftsbanken glauben, dass sie auf diese Weise neue Experten gewinnen und Mitarbeiter an sich binden können.

In anderen Branchen, wie z.B. der Pflege gibt es auch 4-Tage-Modelle, indem aber die Arbeitszeit der 5-Tage-Woche auf vier Tage verteilt wird, wie beispielsweise im Bereich Tagesschichten. Diese sind zwar länger, aber man spart zudem für einen Tag den Fahrtweg, und man hat z.B. gerade im Bereich Gesundheit auch für bestimmte Dinge etwas mehr Zeit in der Umsetzung. Ein Pilotprojekt im nordrhein-westfälischen Bielefeld im Bereich Pflege ist hier sehr erfolgreich in der Umsetzung und soll zudem noch ausgeweitet werden.

Dennoch bleiben Diskussionen über Urlaubstage (4-Tage-Woche – 16 gesetzliche Urlaubstage und 5-Tage-Woche – 20 Tage gesetzlicher Urlaub) und andere Dinge, welche noch berücksichtigt werden müssen. Es bleibt ein spannendes Thema und die DHV bleibt auch hier am Ball. Gesetzliche Vorgaben für eine 4 Tage-Woche sind dabei nicht zielführend. Die Beispiele zeigen, dass es auf die betriebliche Situation ankommt. Die Betriebsparteien sind gefordert, den Nutzen und die Möglichkeit einer Umsetzung zu prüfen.

Gehaltstarifverhandlungen – Immer das gleiche Procedere!

Es laufen Tarifauseinandersetzungen im Hause der DAK-Gesundheit. Zwar nicht alle Jahre wieder, aber immer wieder nach dem gleichen Muster.

Blicken wir auf die beiden letzten Tarifverhandlungsrunden zurück:

2019

  • Forderung: 6,8%; Laufzeit 12 Monate
  • Runde 11.10.2019; 1. Angebot: 1,9% , 1% , 1%; Laufzeit 36 Monate
  • Runde 24.10.2019; 2. Angebot: 2,5% und 2%; Laufzeit 27 Monate darin 3 Leermonate
  • Runde 12.11.2019; Abschluss: 3% 2020 und 2% 2021; Laufzeit 27 Monate darin 3 Leermonate, dafür 500 Euro Einmalzahlung

2021

  • Forderung: 5,9%; Laufzeit 12 Monate
  • Runde 04.11.2021; 1. Angebot: 1%; Laufzeit 36 Monate 120 Euro Einmalzahlung
  • Runde 16.11.2021; 2. Angebot: ,5% , 1,2%, 1,2%; Laufzeit 36 Monate 120 Euro Einmalzahlung
  • Runde 26.01.2022; Abschluss: 2,6% 2022 und 1,4% 2023; Laufzeit 24 Monate darin 3 Leermonate enthalten, dafür 1000 bzw. 750 Euro Einmalzahlung

2023/2024

  • Forderung; 12,5%; Laufzeit 12 Monate
  • Runde 08.12.2023; 1. Angebot: 3,8% , 2,4%; Laufzeit 27 Monate, darin 7 Leermonate. Inflationsausgleichsprämie 2000 bzw. 1500 Euro
  • Runde 20.02.2024: Späterer Termin auf Wunsch der Gewerkschaft
  • Runde: ???

Die Gehaltserhöhungen der vergangenen Jahre waren im Vergleich zu den Rentenerhöhungen, die sich an der Lohnentwicklung insgesamt orientierten, sehr enttäuschend und in den letzten Jahren deutlich unter der Inflation.

Rentenanpassungen:

Gehaltserhöhung:

Inflation:

2019 3,12%

1,9%

 

2020 3,18%

3%

 

2021 –

2%

3,1%

2022 5,35%

2,6%

6,9%

2023 4,39%

1,4%

5,9%

 

Der Verlauf der aktuellen Tarifrunde ähnelt sehr den vergangenen Runden. Eine sichtbare Ausnahme ist der späte Termin für die 2. Runde auf Wunsch der Gewerkschaft – angeblich wegen besserer Streikvorbereitungen.

Streiks wurden in den vorherigen Verhandlungen immer erst nach der 2 Runde durchgeführt. In der aktuellen Tarifrunde wurden sogar bereits vor Runde 2 erste ganztägige Streiks durchgeführt; weitere sind angekündigt. Das ist erstaunlich, denn zwischen Vorstand und Gewerkschaft wurden (wie immer) zu Beginn 3 Verhandlungstermine festgelegt.

An diesem Punkt sind wir von beiden Verhandlungsparteien enttäuscht!

Welchen Grund hat die Arbeitgeberin wieder so ein inakzeptables erstes Angebot abzugeben – obwohl doch bereits Abschlüsse im Öffentlichen Dienst und Co. den Weg weisen – und damit die Beschäftigten zu demotivieren und anzustacheln?

Welchen Grund hat die Gewerkschaft, den Zeitraum zwischen Beginn der Verhandlungen und Abschluss künstlich so zu verlängern? Wer böse denkt, dem fällt sofort der Termin der Personalratswahlen ein. Außerdem könnte die Phase offensiv für Mitgliederwerbung genutzt werden. Bei jeder Veröffentlichung wird auf mögliche Vorteile bei Streik hingewiesen.

Leider müssen wir feststellen, dass sich unsere Gesellschaft immer mehr radikalisiert. Aufregung und Lautstärke nehmen in Diskussionen immer mehr Raum ein.

Diese Entwicklung zeigt sich auch in den Protestformen, unter denen dann auch „Unschuldige“ zu leiden haben. Wir empfinden es grundsätzlich für unangemessen, nach der 1. Tarifrunde direkt ganztägig zu streiken. Zwischen nichts tun und einem ganztägigen Streik liegen so viele Mittel…

Für DHV Mitglieder, die am 20.02.2024 trotzdem am Streik teilnehmen möchten, gewährt die DHV dennoch Streikgeld.

E-commerce. Shopping cart with cardboard boxes on laptop. 3d

Quo vadis Einzelhandel?

Aktuell hat der Einzelhandel in Deutschland einige Schwierigkeiten. Insbesondere die Inflation und die Wirtschaftsflaute haben einen erheblichen Einfluss auf viele Unternehmen und deren Arbeitnehmer. Laut dem Einzelhandelsverband wird ein bedeutendes Ladensterben erwartet. Dies hat auch Auswirkungen auf zahlreiche Innenstädte und natürlich für viele Arbeitnehmer. Viele Insolvenzen tragen weiter zu einem Klima der Unsicherheit bei.

Der Einzelhandelsverband geht davon aus, dass in diesem Jahr erneut ein bedeutendes Ladensterben stattfinden wird. Laut der Vorhersage des Handelsverbands Deutschland (HDE) sollen insgesamt 5.000 Läden für immer schließen. Dadurch dürften sich die Zahl der Geschäfte, die seit 2020 geschlossen haben, auf 46.000 erhöhen. HDE-Hauptgeschäftsführer Stefan Genth äußerte gegenüber der Presse, dass dies eine schlechte Nachricht für den Einzelhandel und insbesondere für die Stadtzentren darstellt. Für viele Menschen ist der Einkauf der Hauptgrund für den Besuch einer Innenstadt. Für viele Arbeitnehmer im Einzelhandel ist jetzt der Blick in die Zukunft ungewiss. Falls Geschäfte schließen und damit fehlen, werden hier nicht nur gesamte Stadtzentren, sondern auch viele Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen betroffen sein.

Derzeit leidet die Branche unter einer Wirtschaftsflaute und einer hohen Inflation. Gemäß HDE stiegen die Einnahmen im Einzelhandel im letzten Jahr ausschließlich aufgrund von Preiserhöhungen um 2,9 Prozent auf fast 650 Milliarden Euro. Im Gegensatz dazu verringerten sie sich, bereinigt von der Inflation, um 3,4 Prozent. In diesem Jahr sollte die Lage etwas besser sein. Es wird erwartet, dass die Einnahmen um 3,5 Prozent steigen, was in Wirklichkeit einem Anstieg von einem Prozent entspricht. Als Verband des Handels verlangt man sofortige Maßnahmen zur Bekämpfung des Ladensterbens. Es ist erforderlich, dass alle Beteiligten aus den Bereichen Handel, Kommunen, Gastronomie und Kultur vor Ort zusammenarbeiten.

Wir als Gewerkschaft stehen im konstruktiven Austausch mit allen Beteiligten aus den Bereichen Handel, Kommunen und Politik gerade durch unsere Mitglieder Fachbereich Handel.

Wir stehen an der Seite der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im Handel seit über 130 Jahren!

Harm Marten Wellmann

Tarifverhandlungen Groß- und Außenhandel NRW: Wir warten und warten und warten!

Wie aus „ohne uns kein Geschäft“ ein „mit uns noch kein Tarifabschluss“ geworden ist.

Am 24.01.2024 wurde in NRW die 9. Verhandlungsrunde im Groß- und Außenhandel begangen, wieder ergebnislos und bundesweit. In den anderen Tarifverhandlungen im Handel sieht es nicht anders aus.

Beide Seiten – Arbeitgeber wie die verhandelnde Gewerkschaft verdi – schieben sich gegenseitig die Schuld zu.

Leidtragende sind in jedem Fall die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, auf deren Rücken dieses Spiel ausgetragen wird.

Bisher gab es neun Verhandlungsrunden, denn seit April 2023 wird verhandelt. Das muss man sich einmal auf der Zunge zergehen lassen. Bereits seit 2022 hat man sich auf diese große Verhandlungsrunde eingeschworen, wenn man sich erinnern kann. Eine Parole von „Dieses Mal holen wir uns alles zurück!“ und „Mehr!“ schwebt noch in der Luft.   

Komisch ist für uns ja nur, dass bis dato nichts dabei rumgekommen ist. Wenn ihr so stark seid, wo seid ihr dann? Warum dauert das so lange? Wenn ihr so mächtig seid als die zweitgrößte Gewerkschaft im DGB, warum handelt ihr dann nicht so? Oder warum handelt ihr im Bereich Handel nicht so? Ihr habt doch nach eigenen Angaben beim BAG 15% der Arbeitnehmer im Handel organsiert.   

Wo ist der große Streik von verdi im Handel, wie für den Tarifabschluss im öffentlichen Dienst oder im öffentlichen Nahverkehr oder wie der Bahnstreik, der wesentlich kleineren GTL? Selbst die Bauern haben es Euch vorgemacht!

Bei aller Liebe als Gewerkschaft zum Streikrecht und aus der Grundüberzeugung heraus, dass gerade die Beschäftigten im Handel mehr als nur Applaus, sondern eine ordentliche Gehaltserhöhung verdient haben, verstehen wir Eure Argumentation nicht.

Wenn die Arbeitgeberseite nicht ordentlich mit Euch verhandelt, warum wartet Ihr dann noch auf was? 

Ist es nicht eine gewerkschaftliche Bankrotterklärung als zweitgrößte DGB-Gewerkschaft mit nur 300 Streikenden zum Landtag Düsseldorf zu ziehen und dort die Tarifforderungen zu unterstreichen?

Das wirkt doch gelinde gesagt etwas lächerlich, bei über einer Million Arbeitnehmern im Handel allein in NRW und ihr habt mehr als 150.000 Mitglieder allein im Handel – wir erinnern uns an die 15% Organisationsgrad. Wo waren die denn? Hatten alle Urlaub oder waren krank? Nein, ein paar hatten Angst vor Repressalien des Arbeitgebers, wenn sie sich der Demonstration anschließen, laut einem Artikel. Wir glauben, hierzu kann und sollte sich jeder seine eigene Meinung bilden.        

Wir möchten an dieser Stelle einen alten verdi-Mann aus Duisburg zitieren, „Wer dicke Backen macht, sollte auch pfeifen können!“. Der Pfiff war wohl nicht laut genug.

Die Verhandlungen scheinen ja nicht besser zu laufen, wie vorher immer kommuniziert wurde und das Argument, dass ja noch wir als DHV da wären, die ansonsten noch verhandeln könnten. Man müsse ja abschließen, wenn man alleine wäre und dann würde und könnte man schon agieren und verlangen, was man wollte. Dieses Argument zählt im Moment nicht mehr. Ihr habt im Handel und im Großhandel ein gewerkschaftliches Monopol.

Liefert doch endlich mal Eure Versprechen ab, liebe große Einheitsgewerkschaft. Wo ist das „mehr“ für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, geschweige für Eure Mitglieder?  Ach ja, die neue Forderung in der 9. Verhandlungsrunde, dass jetzt eine gewerkschaftliche Differenzierungsklausel mit einer Einmalzahlung oder war es, wie Rewe es abgelehnt hat, eine Gehaltserhöhung nur für verdi-Mitglieder gefordert wird?

Mal Butter bei die Fische verdi, wo ist der große Streik, wenn die Arbeitgeberseite nicht einigungsbereit ist? Oder habt ihr euch totgestreikt?

Zieht dieses Argument des Arbeitskampfes bei der Arbeitgeberseite im Bereich Handel nicht mehr?

Man munkelt, es gäbe Arbeitgeber, die durch Eure Wochenstreiks oder Streikmaßnahmen, enorme Gewinne, aufgrund der nicht zu zahlenden Lohnkosten, einfahren und der Streik trotzdem keine Wirkung zeigt.

Ihr habt es geschafft, dass sich die Arbeitgeberseite im Handel über jeden Streiktag freut. Und somit wird das alles auf dem Rücken der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ausgetragen.  

Verdi, liefert doch bitte endlich mal nicht nur heiße Luft für Eure Mitglieder, sondern für die gesamte Arbeitnehmerschaft ein vernünftiges Ergebnis ab.

Ihr wolltet den Alleinvertretungsanspruch für die Arbeitnehmerschaft. Im Moment habt Ihr diesen inne. Also werdet diesem gerecht!

Stop complaing! Start organizing!

Oder wie man im Pott sagt, Ärmel hochkrempeln und malochen!

In diesem Sinne allen DHV-Mitgliedern und allen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern im Handel und der Warenlogistik ein kräftiges Glück auf!

Harm Marten Wellmann