Die Insolvenzwelle in Deutschland trifft derzeit vor allem den stationären Einzelhandel. Zwischen Mitte Mai und Mitte August 2026 gerieten mehrere bekannte Filialisten in existenzielle Schwierigkeiten.
Besonders groß ist die Unsicherheit bei Hellweg und den BayWa Bau- und Gartenmärkten. Mehr als 4.000 Beschäftigte und über 100 Standorte sind von den Eigenverwaltungsverfahren betroffen. Der Geschäftsbetrieb läuft weiter, doch belastbare Zusagen zum dauerhaften Erhalt aller Märkte fehlen. Beim Haushaltswarendiscounter Kodi stehen etwa 50 von 150 Filialen vor der Schließung. Das Unternehmen beschäftigt rund 1.200 Menschen. Die Entgelte sind bis September über Insolvenzgeld abgesichert. Bereits im Mai war die Schwestergesellschaft Mäc Geiz mit 1.175 Beschäftigten in die Eigenverwaltung gegangen. Bei Depot verlieren nach der zweiten Insolvenz innerhalb von zwei Jahren rund 330 Beschäftigte ihre Arbeit; 66 Geschäfte werden geschlossen. Es gibt zugleich Beispiele für eine geordnete Fortführung. Bei ROFU Kinderland übernimmt ein Investor 77 Filialen mit 1.035 Beschäftigten. Dennoch entfallen rund 330 Stellen. Die Parfümeriekette Pieper konnte ihre Insolvenz ebenfalls beenden und 115 Geschäfte sowie den überwiegenden Teil ihrer Arbeitsplätze erhalten.
Das Muster bleibt ernüchternd: Sanierungen gelingen häufig nur durch Filialabbau und Personalreduzierungen. Insolvenzgeld verschafft Zeit, bietet aber keine dauerhafte Sicherheit. Notwendig sind frühzeitige Beteiligung der Betriebsräte, faire Sozialpläne und verbindliche Standortzusagen. Beschäftigte dürfen nicht zur wiederkehrenden Sanierungsreserve werden.
Gerade in wirtschaftlich ruhigen Zeiten entscheidet sich, wie gut Beschäftigte in einer späteren Krise geschützt sind. Mitbestimmung, gewerkschaftliche Sicherheit und eine fachkundige Begleitung entstehen nicht erst mit dem Insolvenzantrag, sondern durch frühzeitige Organisation und gemeinsames Handeln. Eine Mitgliedschaft in der DHV – Die Berufsgewerkschaft kann deshalb mehr sein als Hilfe im Konfliktfall: Sie ist ein Beitrag dazu, Arbeitnehmerinteressen dauerhaft hörbar und durchsetzungsfähig zu machen.
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