DHV-Information zu den jüngsten Verhandlungsergebnissen im Handel

“Ver.di’s Verhandlungsdebakel im Handel – Eine kritische Bestandsaufnahme”

Die jüngsten Verhandlungsergebnisse von ver.di für den Einzel- sowie Groß- und Außenhandel lässt viele Beschäftigte ratlos zurück. Was als Durchbruch verkauft wird, entpuppt sich bei näherem Hinsehen als mageres Zugeständnis, das an den realen Problemen der Branche vorbeigeht. Man sieht hier, wohin ein gewerkschaftliches Tarifmonopol führt.

Nehmen wir Petra S.*, langjährige Kassiererin bei einer großen Supermarktkette. “Mit der Lohnerhöhung kann ich mir gerade mal einen Kaffee mehr pro Woche leisten”, sagt sie kopfschüttelnd. “Von wegen Inflationsausgleich – das ist ein schlechter Witz.”

Ähnlich sieht es Markus K.*, Lagerist bei einem Großhändler. Er hatte auf Verbesserungen bei den Arbeitsbedingungen und auf eine wesentlich höhere Lohnerhöhung gehofft. Stattdessen heißt es weiter: Überstunden schieben bei dünner Personaldecke. “Ver.di hat uns echt hängen lassen”, meint er enttäuscht.

Diese Einzelschicksale werfen ein Schlaglicht auf die größere Frage: Hat ver.di noch die Schlagkraft, um die Interessen der Beschäftigten wirksam zu vertreten? Die Bilanz fällt ernüchternd aus. Der Handel muss sich mal wieder einmal dank der Einheitsgewerkschaft mit Brosamen begnügen.

Besonders bitter: Die Mobilisierungskraft von ver.di scheint zu schwinden. Groß angekündigte Warnstreiks verpufften weitgehend wirkungslos. In einer Großstadt wie Köln beteiligten sich gerade mal knapp über 200 Mitarbeiter aus dem Handel – ein Armutszeugnis für eine Millionenmetropole und für die zweitgrößte Gewerkschaft im DGB. Vielleicht sollte sich die Einheitsgewerkschaft lieber auf ihr Kerngeschäft im öffentlichen Dienst zurückziehen. Hier sind sie ohne Frage sehr gut organisiert, in allen anderen Bereichen müsste man ein großes Fragezeichen setzen, wenn man die Tarifergebnisse als Grundlage nimmt.

Die Handelsbranche steht vor gewaltigen Herausforderungen wie Digitalisierung, Automatisierung der Verkaufsprozesse, Personalabbau und wachsender Konkurrenzdruck. Damit die Beschäftigten nicht im Hinblick auf die Arbeits- und Gehaltsbedingungen ins Hintertreffen geraten, ist es eine Rückbesinnung auf gewerkschaftliche Kernwerte wie Solidarität, Kampfbereitschaft und eine klare Kante gegenüber den Arbeitgebern notwendig. „Back to the roots“ – so sagt man im Neudeutschen. Ver.di hat es in dem über ein Jahr dauernden Tarifkonflikt im Handel nicht geschafft, dieser Herausforderung gerecht zu werden.  Die Gewerkschaft hat es versäumt, die realen Nöte der Basis in handfeste Forderungen und gute Abschlüsse zu übersetzen. Stattdessen wirkt sie angesichts der dürftigen Verhandlungsergebnisse wie ein zahnloser Tiger, der vor den Arbeitgebern einknickt.

*Namen für den Artikel geändert

Hitzewelle und Arbeitsplatz

Der Sommer hat uns diese Tage voll im Griff, es ist wieder heiß geworden.

Obwohl es immer heißer wird, gibt es am Arbeitsplatz kein generelles Recht auf “hitzefrei”. Arbeitgeber haben jedoch eine Fürsorgepflicht, die aus dem Arbeitsschutzrecht, der Arbeitsstättenverordnung und der Fürsorgepflicht resultiert. Diese umfasst spezifische Maßnahmen für Schwangere, ältere Mitarbeiter und Arbeiten im Freien.

Die Arbeitsstättenregel ASR A3.5 legt Mindestanforderungen für erträgliche Raumtemperaturen fest, ist jedoch rechtlich nur eine Empfehlung. Arbeitgeber müssen bei Raumtemperaturen ab 26° tätig werden, bei über 30° zwingend Maßnahmen ergreifen und ab 35° gilt der Arbeitsplatz als ungeeignet. Maßnahmen können Rollos, Lüftung, Getränke und frühere Arbeitszeiten umfassen, eine Klimaanlage ist nicht verpflichtend.

Bei Arbeiten im Freien gelten besondere Maßnahmen, und für den Bergbau oder an Hitzearbeitsplätzen werden zusätzliche Pausen bei hohen Temperaturen vorgeschlagen. Arbeitgeber müssen Gefahren für Leben und Gesundheit minimieren und geeignete Sonnenschutzsysteme einrichten, um die Raumtemperaturen niedrig zu halten. Ventilatoren und kühle Getränke sollten bereitgestellt werden.

Im Home-Office ist der Arbeitgeber nur für den Arbeitsschutz verantwortlich, wenn er den Arbeitsplatz eingerichtet hat. Ein Arbeitnehmer darf nicht selbst “hitzefrei” nehmen, da dies als Arbeitsverweigerung gilt und zu einer Kündigung führen kann!

Der Betriebs-/Personalrat hat bei Hitze Mitbestimmungsrechte und kann Maßnahmen vor die Einigungsstelle bringen. Im Extremfall, bei Nichterfüllung der Fürsorgepflichten, können rechtliche Konsequenzen bis hin zu einer Anklage wegen einer Straftat drohen – z.B. wegen fahrlässiger Körperverletzung, sollte ein Arbeitnehmer infolge einer unterlassenen Hitzeschutzmaßnahme  körperlichen Schaden erleiden. Praktische Maßnahmen gegen Hitze umfassen die Bereitstellung von Getränken, Verlegung der Arbeitszeit und persönliche Anti-Hitze-Maßnahmen wie kühle Kleidung und ausreichende Flüssigkeitszufuhr.

Kommen Sie gut und gesund durch den Sommer!

Harm Marten Wellmann

“Ver.di’s Verhandlungsdebakel im Handel – Eine kritische Bestandsaufnahme”

Die jüngsten Verhandlungsergebnisse  von ver.di für den Einzel- sowie Groß- und Außenhandel lässt viele Beschäftigte ratlos zurück. Was als Durchbruch verkauft wird, entpuppt sich bei näherem Hinsehen als mageres Zugeständnis, das an den realen Problemen der Branche vorbeigeht. Man sieht hier, wohin ein gewerkschaftliches Tarifmonopol führt.

Nehmen wir Petra S.*, langjährige Kassiererin bei einer großen Supermarktkette. “Mit der Lohnerhöhung kann ich mir gerade mal einen Kaffee mehr pro Woche leisten”, sagt sie kopfschüttelnd. “Von wegen Inflationsausgleich – das ist ein schlechter Witz.”

Ähnlich sieht es Markus K.*, Lagerist bei einem Großhändler. Er hatte auf Verbesserungen bei den Arbeitsbedingungen und auf eine wesentlich höhere Lohnerhöhung gehofft. Stattdessen heißt es weiter: Überstunden schieben bei dünner Personaldecke. “Ver.di hat uns echt hängen lassen”, meint er enttäuscht.

Diese Einzelschicksale werfen ein Schlaglicht auf die größere Frage: Hat ver.di noch die Schlagkraft, um die Interessen der Beschäftigten wirksam zu vertreten? Die Bilanz fällt ernüchternd aus. Der Handel muss sich mal wieder einmal dank der Einheitsgewerkschaft mit Brosamen begnügen.

Besonders bitter: Die Mobilisierungskraft von ver.di scheint zu schwinden. Groß angekündigte Warnstreiks verpufften weitgehend wirkungslos. In einer Großstadt wie Köln beteiligten sich gerade mal knapp über 200 Mitarbeiter aus dem Handel – ein Armutszeugnis für eine Millionenmetropole und für die zweitgrößte Gewerkschaft im DGB. Vielleicht sollte sich die Einheitsgewerkschaft lieber auf ihr Kerngeschäft im öffentlichen Dienst zurückziehen. Hier sind sie ohne Frage sehr gut organisiert, in allen anderen Bereichen müsste man ein großes Fragezeichen setzen, wenn man die Tarifergebnisse als Grundlage nimmt.

Die Handelsbranche steht vor gewaltigen Herausforderungen wie Digitalisierung, Automatisierung der Verkaufsprozesse, Personalabbau und wachsender Konkurrenzdruck. Damit die Beschäftigten nicht im Hinblick auf die Arbeits- und Gehaltsbedingungen ins Hintertreffen geraten, ist es eine Rückbesinnung auf gewerkschaftliche Kernwerte wie Solidarität, Kampfbereitschaft und eine klare Kante gegenüber den Arbeitgebern notwendig. „Back to the roots“ – so sagt man im Neudeutschen. Ver.di hat es in dem über ein Jahr dauernden Tarifkonflikt im Handel nicht geschafft, dieser Herausforderung gerecht zu werden.  Die Gewerkschaft hat es versäumt, die realen Nöte der Basis in handfeste Forderungen und gute Abschlüsse zu übersetzen. Stattdessen wirkt sie angesichts der dürftigen Verhandlungsergebnisse wie ein zahnloser Tiger, der vor den Arbeitgebern einknickt.

*Namen für den Artikel geändert

Harm Marten Wellmann

“Gewerkschaften und American Football-Teams: Eine unerwartete Parallele”

In der Welt des Sports und der Arbeitnehmerorganisationen mag es auf den ersten Blick nicht viele offensichtliche Verbindungen geben. Doch bei genauerem Hinsehen lassen sich überraschende Parallelen zwischen Gewerkschaften und American Football-Teams erkennen. Sowohl Gewerkschaften als auch Football-Teams sind auf Teamwork, Strategie und die Verfolgung gemeinsamer Ziele ausgerichtet. Lassen Sie uns tiefer in diese unerwartete Verbindung eintauchen.

  1. Teamwork und Solidarität: Sowohl in einem Gewerkschaftsverband als auch in einem Football-Team ist Teamwork von entscheidender Bedeutung. In einer Gewerkschaft arbeiten die Mitglieder zusammen, um gemeinsame Ziele wie bessere Arbeitsbedingungen, höhere Löhne und verbesserte Leistungen zu erreichen. Ähnlich verlassen sich in einem Football-Team die Spieler darauf, dass ihre Teamkollegen ihre zugewiesenen Aufgaben erfüllen, um den Sieg zu erringen. Beide Organisationen fördern ein Gefühl der Solidarität und Zusammenarbeit.
  2. Strategische Planung: Sowohl Gewerkschaften als auch Football-Teams entwickeln strategische Pläne, um ihre Ziele zu erreichen. Gewerkschaften planen Verhandlungen mit Arbeitgebern, organisieren Streiks und setzen politische Lobbyarbeit ein, um die Interessen ihrer Mitglieder zu vertreten. Auf ähnliche Weise entwickeln Football-Teams Spielstrategien, analysieren ihre Gegner und passen ihre Taktik an, um Spiele zu gewinnen. In beiden Fällen ist eine durchdachte Planung und Ausführung entscheidend für den Erfolg.
  3. Führung und Zusammenhalt: Sowohl Gewerkschaften als auch Football-Teams benötigen gute und vertrauensvolle Führung, um effektiv zu sein. Gewerkschaften haben Führungskräfte, die die Mitglieder vertreten und sie durch Verhandlungen und Aktionen führen, welche natürlich von den Mitgliedern beschlossen wurden. Auf dem Football-Feld führen Trainer ihre Teams, indem sie Spielstrategien entwickeln, Spieler motivieren und taktische Anpassungen vornehmen. In beiden Fällen ist eine gute und vertrauensvolle Führung entscheidend, um den Zusammenhalt der Gruppe aufrechtzuerhalten und Hindernisse zu überwinden.
  4. Gemeinsame Ziele und Erfolge: Sowohl Gewerkschaften als auch Football-Teams arbeiten auf gemeinsame Ziele hin und feiern gemeinsame Erfolge. Gewerkschaften können durch Tarifverträge bessere Arbeitsbedingungen für ihre Mitglieder sichern, während Football-Teams durch Siege und Meisterschaften Erfolge feiern. In beiden Fällen stärken gemeinsame Ziele und Erfolge den Zusammenhalt der Gruppe und motivieren die Mitglieder, weiterhin ihr Bestes zu geben.

Insgesamt zeigen diese Parallelen, dass Gewerkschaften und American Football-Teams mehr gemeinsam haben, als man auf den ersten Blick vermuten könnte. Sowohl Gewerkschaften als auch Football-Teams sind auf Teamwork, strategische Planung, gute und vertrauensvolle Führung und das Streben nach gemeinsamen Zielen ausgerichtet. Indem wir diese Verbindungen erkennen, können wir ein tieferes Verständnis für die Bedeutung von Zusammenarbeit und Organisation in verschiedenen Bereichen des Lebens gewinnen. Der individuelle Einsatz für ein gemeinsames Ziel wird uns so sichtbarer gemacht!  Eine Gewerkschaft wie ein Football Team kann so von den individuellen Stärken des einzelnen Mitglieds profitieren, diese nutzen und es ist aber klar, dass nur in der gemeinsamen Anstrengung und Einsatz aller das Ziel erreicht werden kann.  In diesem Sinne, „Down! Set! Hut!“    

Harm Marten Wellmann

Tarifeinigung Einzelhandel NRW: Wie Dominosteine!

Eine plötzlich schnelle Einigung der Tarife im Einzelhandel von NRW nach einem Jahr Verhandlungen.

Mit Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen zeichnen zwei große Tarifregionen den Anfang Mai in Hamburg erzielten Abschluss nach, was die Hängepartie im Tarifstreit im deutschen Einzelhandel bald beendet. Irritationen hatte Rheinland-Pfalz zuvor verursacht. In Rheinland-Pfalz hat die Arbeitgeberseite einen Rückzieher gemacht, obwohl die Tarifeinigung im rheinland-pfälzischen Einzelhandel bereits beschlossen worden war. Die Gewerkschaft droht jetzt mit Streik.

Die Löhne und Gehälter in NRW werden analog zum Tarifergebnis in Hamburg ab dem 1. Oktober 2023 um 5,3 Prozent rückwirkend erhöht. Am 1. Mai 2024 werden es noch 4,7 Prozent mehr sein. Zum 1. Mai 2025 steigen die Gebühren im dritten Tarifjahr zunächst um einen festgelegten Betrag von 40 Euro und dann um zusätzliche 1,8 %. Nach Angaben der Arbeitgeber liegt die Gesamtentwicklung bei einer Laufzeit von 36 Monaten bei 13,67 Prozent, wobei doch die Forderung von verdi bei 13% für 12 Monate lag. Die Arbeitnehmer erhalten außerdem eine Inflationsausgleichsprämie in Höhe von 1000 Euro, wenn sie in Vollzeit arbeiteten. Dies gilt anteilig für Teilzeitbeschäftigte. Die Auszubildenden erhalten 500 Euro. Darüber hinaus wird der Betrag für tarifliche Altersvorsorge laut den Informationen von 300 Euro pro Jahr auf 420 Euro erhöht. Gemäß verdi NRW werden den Mitarbeitern ab dem 1. Januar 2025 zusätzliche 120 Euro gezahlt. Für den Tarifvertrag gelten 36 Monate als Laufzeit.

Auch hier, genau wie in Hamburg, klafft das Delta zwischen Tarifergebnis und Forderung als eine große Lücke, welche die Gewerkschaft verdi ihren Mitgliedern und den Arbeitnehmern erklären muss. (Nur am Rande: Die DHV ist keine Ausrede mehr!) Es scheint, als wirke die tarifliche Monopolstellung sich nicht auf das Tarifergebnis oder die Verhandlungskünste aus. Zudem hat sich verdi so eine 36-monatige Streikpause im Handel erkauft. Denn streiken ist teuer, so munkelt man.

Nicht alle Beschäftigten im Handel in NRW sind von dem neuen Tarif betroffen. In Nordrhein-Westfalen arbeiten über 700.000 Menschen im Einzelhandel. In der Branche ist die Tarifbindung jedoch nicht sehr stark und eher sinkend. Nach Ansicht der Arbeitgeber gilt der Abschluss für über die Hälfte der Arbeitnehmer. Die Arbeitgeberseite betonte daher, dass der Tarifvertrag für zahlreiche Unternehmen, die sich daran orientieren, eine bedeutende Leitlinie darstellt. Der Anteil der Arbeitnehmer, die Mitglied der tarifvertragschließenden Gewerkschaft verdi und damit tarifgebunden sind, dürfte dagegen weit unter 10 Prozent liegen! Viele Unternehmen lehnen sich an den Tarifvertrag an.  Der Handelsverband Nordrhein-Westfalen schätzt, dass viele der tarifgebundenen Unternehmen einer Verbandsempfehlung gefolgt sind und bereits die erste Stufe von 5,3 Prozent gezahlt haben. Zudem wirft die Verhandlungsfolge und in diesem Falle die Nachzeichnungen des Tarifergebnisses aus Hamburg die Frage auf, ob nicht gleich bundesweit verhandelt werden sollte. Denn in Rheinland-Pfalz hatte man für die Arbeitnehmer bereits ein besseres Ergebnis, welches dann wieder revidiert wurde. Wir können auch hier nur wiederholen: Schade um die verlorenen drei Jahre für alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Handel!

Kurzbericht zur Vertreterversammlung der BGHW am 15.05.2024

In der letzten Vertreterversammlung der Berufsgenossenschaft für Handel und Warenlogistik (BGHW) standen vor allem Gesundheitsförderung, Prävention und Öffentlichkeitsarbeit im Mittelpunkt.  

Der Vorstandsvorsitzende und die Geschäftsführung gaben einen Überblick über die aktuellen Entwicklungen und Herausforderungen u.a. im Bereich der Arbeitssicherheit und Gesundheitsförderung. Ein Vortrag vom Präsidenten des Bundesamtes für Soziale Sicherung (BAS), Frank Plate, über das Verhältnis des BAS zu den gewerblichen Berufs-genossenschaften krönte die Veranstaltung. Er betonte die Zusammenarbeit des BAS mit der BGHW und anderen gewerblichen Berufsgenossenschaften und deren Bedeutung für die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten.

Ein weiteres wichtiges Thema auf der Vertreterversammlung war Gesundheits-förderung und Teilhabe durch Sport. Die Bedeutung von Sport und Bewegung für die Gesundheit der Beschäftigten wurde diskutiert, ebenso wie Möglichkeiten der Förderung von sportlichen Aktivitäten am Arbeitsplatz.

Hier wurde besonderes Augenmerk auf den Behindertensport und Teilhabe auf die anstehenden Paralympics in Paris gelegt.       

Weitere Themen auf der Vertreterversammlung waren die Kampagne “Komm gut an.” in den sozialen Medien zur Förderung der Sicherheit am Arbeitsplatz, vor allem auf dem Arbeitsweg.

Die BGHW-Fachtagung “Sicherheit und Gesundheit im Handel und in der Waren-logistik” findet im September 2024 in Dresden statt.

Das ISSA Symposium Global Supply Chains Berlin im Oktober 2024 findet zum Thema Nachhaltigkeit entlang globaler Lieferketten statt.

Belohnungssysteme für Erste-Hilfe-Leistungen sowie Ausnahmegenehmigungen und die Sicherheit elektronischer Artikelsicherungssysteme im Einzelhandel bildeten weitere Themen in der Vertreterversammlung.

Abschließend wurden die nächsten Termine sowie die Sitzungstermine für das Jahr 2025 angekündigt.

Die BGHW setzt sich weiterhin aktiv für die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten im Handel und in der Warenlogistik ein und fördert innovative Ansätze zur Prävention und Gesundheitsförderung.

Harm Marten Wellmann

 

Erste Tarifeinigung im Tarifstreit Handel: Verhandelt oder nicht verhandelt, das ist hier die Frage!

Erste Tarifeinigung im Tarifstreit Handel: Verhandelt oder nicht verhandelt, das ist hier die Frage!

Gewerkschaftlich Monopole in Tarifbereichen sind nicht unbedingt gut und ein Garant für einen guten Abschluss. Das zeigt die Tarifeinigung in Hamburg im Bereich Einzelhandel.

Der Tarifabschluss im Hamburger Einzelhandel vom 8. Mai 2024 wird von der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft ver.di als “Durchbruch” gefeiert und soll wegweisend für die stockenden Tarifverhandlungen im Bereich Handel in anderen Bundesländern sein. Der Unternehmensverband HDE bezeichnet den Tarifabschluss ebenfalls als Erfolg – allerdings deswegen, weil dieser deutlich unter den ursprünglichen Forderungen von ver.di liegt! Die Fakten sprechen für die HDE-Sichtweise: Trotz Erhöhungen der Löhne um 5,3 Prozent rückwirkend ab Oktober 2023 und weitere 4,7 Prozent ab Mai 2024 sowie zusätzlicher Zugeständnisse, bleibt der Tarifabschluss weit hinter den Forderungen der Gewerkschaft zurück! Insgesamt sind es 11.8% Lohnerhöhung (plus mickrige 40 € Sockelbetragserhöhung) auf 36 Monate zuzüglich 5 Nullmonate. Die Forderung von verdi waren, wenn wir uns richtig erinnern, 13% auf 12 Monate!  Es war zu erwarten, dass es ein Delta zwischen Forderung und Resultat gibt – aber doch nicht so hoch! Es hat den Anschein, als ob gar nicht richtig verhandelt worden war.

Die Laufzeit des Vertrags beträgt ungewöhnliche 36 Monate (erstmalig im Handel), und die vereinbarte Inflationsausgleichsprämie von 1.000 Euro zum 1. Juni 2024 wird nur anteilig an Teilzeitbeschäftigte ausgezahlt. Die Gewerkschaft konnte keine ihrer Forderungen wie die nach der gemeinsamen Beantragung der Allgemeinverbindlichkeit der Tarifverträge richtig durchsetzen.  Sozialmächtigkeit in einem Bereich indem man das gewerkschaftliche Tarifmonopol inne hat sieht anders aus!

Die Lohnerhöhungen entsprechen nicht einmal den gestiegenen Lebenshaltungskosten, und die Vereinbarung mit einer Laufzeit von 36 Monaten stellt einen massiven Rückschlag für alle Arbeitnehmer und nicht nur für die verdi-Mitglieder dar. Der Handelsverband Deutschland hat mit freiwilligen Lohnerhöhungen insgesamt in Höhe von 10% bereits Fakten geschaffen, die ver.di anscheinend nicht umgehen konnte. Die Beschäftigten mussten Reallohnverluste hinnehmen. Eine strategisch klügere Verhandlungsführung seitens der Gewerkschaft hätte höchstwahrscheinlich bessere Ergebnisse erzielen können.

Zusammenfassend zeigt dieser Tarifabschluss eigentlich, dass verdi außer heißer Luft im Bereich Handel nicht wirklich etwas zustande bringt. Angesichts eines über ein Jahr dauernden Tarifkonflikts und mehrerer Streikaktionen hätten die Beschäftigten im Hamburger Einzelhandel mehr erwarten dürfen!

Wie man salopp formulieren könnte: Wer dicke Backen macht, sollte auch pfeifen können. Ansonsten nimmt einen, wie man das am Tarifergebnis ablesen kann, die Arbeitgeberseite nicht ernst! 

Schade um die drei verlorenen Jahre für die Beschäftigten im Handel!

Harm Marten Wellmann

Christliche Gewerkschaften: Ein Bollwerk gegen politischen Extremismus von links und rechts

In Zeiten zunehmender politischer Polarisierung und extremistischer Tendenzen ist die Rolle von Gewerkschaften als Vertreter der Arbeiterschaft von entscheidender Bedeutung. Insbesondere christliche Gewerkschaften haben sich als Bollwerk gegen politischen Extremismus von sowohl links als auch rechts erwiesen, indem sie sich klar für die freiheitlich-demokratische Grundordnung einsetzen.

Wir als christliche Gewerkschafter gründen unsere Werte und Prinzipien auf einem tiefen Verständnis der christlichen Soziallehre, die Solidarität, Gerechtigkeit und Menschenwürde betont. Diese Grundwerte stehen im Widerspruch zu den Ideologien des Extremismus – sei es von links oder rechts -, die oft auf Spaltung, Hass und Unterdrückung basieren.

Ein zentraler Grund, warum wir als christliche Gewerkschafter politischen Extremismus ablehnen, ist unsere Verpflichtung zur Förderung der Solidarität unter den Arbeitnehmern. Wir sehen es als große Gefahr, dass extremistische Ideologien dazu neigen, Gemeinschaften zu spalten und Misstrauen zu schüren, anstatt Zusammenhalt und Solidarität zu fördern. In einer Zeit, in der die Arbeitswelt zunehmend globalisiert ist und die Herausforderungen für Arbeitnehmer vielfältiger werden, ist Solidarität ein unverzichtbares Prinzip für die Sicherung der Rechte und des Wohlergehens aller Arbeitnehmer.

Des Weiteren stehen wir als christliche Gewerkschafter fest für die Prinzipien der Gerechtigkeit ein. Wir kämpfen und streiten für faire Löhne, angemessene Arbeitsbedingungen und die Wahrung der Rechte aller Arbeitnehmer, unabhängig von ihrer Herkunft, Religion oder politischen Überzeugung. Politischer Extremismus, sei es von links oder rechts, birgt die Gefahr der Ungerechtigkeit und Diskriminierung, indem er bestimmte Gruppen marginalisiert und ihre Rechte einschränkt. Wir als DHV und alle anderen christlichen Gewerkschaften treten diesem entgegen, indem wir uns für eine gerechte und inklusive Arbeitswelt einsetzen.

Darüber hinaus sind wir als christliche Gewerkschafter entschlossen, die freiheitlich-demokratische Grundordnung zu verteidigen. Wir sind der festen und unumstößlichen Überzeugung, dass die Demokratie und die damit verbundenen Freiheiten und Rechte eine unverzichtbare Grundlage für eine gerechte Gesellschaft bilden. Politischer Extremismus bedroht diese Grundordnung, indem er die Prinzipien der Meinungsfreiheit, der Rechtsstaatlichkeit und der Gewaltenteilung untergräbt. Daher setzen wir uns als christliche Gewerkschafter aktiv für den Schutz und die Stärkung der demokratischen Institutionen und Werte ein.

Insgesamt lehnen wir als christliche Gewerkschafter politischen Extremismus von links und rechts ab, weil er im Widerspruch zu ihren grundlegenden Werten von Solidarität, Gerechtigkeit und Demokratie steht. Wir sind entschlossen, uns für eine Arbeitswelt einzusetzen, die auf diesen Werten basiert und in der alle Arbeitnehmer ihre Rechte und Würde gewahrt wissen.  Denn wie Abraham Lincoln bereits 1863 gesagt hatte, „…und dass diese Regierung des Volkes, durch das Volk, für das Volk, niemals von der Erde verschwinden möge!“ 

Christliche Gewerkschaften: Ein Bollwerk gegen politischen Extremismus von links und rechts

In Zeiten zunehmender politischer Polarisierung und extremistischer Tendenzen ist die Rolle von Gewerkschaften als Vertreter der Arbeiterschaft von entscheidender Bedeutung. Insbesondere christliche Gewerkschaften haben sich als Bollwerk gegen politischen Extremismus von sowohl links als auch rechts erwiesen, indem sie sich klar für die freiheitlich-demokratische Grundordnung einsetzen.

Wir als christliche Gewerkschaft gründen unsere Werte und Prinzipien auf einem tiefen Verständnis der christlichen Soziallehre, die Solidarität, Gerechtigkeit und Menschenwürde betont. Diese Grundwerte stehen im Widerspruch zu den Ideologien des Extremismus, sei es von links oder rechts, die oft auf Spaltung, Hass und Unterdrückung basieren.

Ein zentraler Grund, warum wir als christliche Gewerkschaft politischen Extremismus ablehnen, ist unsere Verpflichtung zur Förderung der Solidarität unter den Arbeitnehmern. Wir erkennen an, dass extremistische Ideologien dazu neigen, Gemeinschaften zu spalten und Misstrauen zu schüren, anstatt Zusammenhalt und Solidarität zu fördern. In einer Zeit, in der die Arbeitswelt zunehmend globalisiert ist und die Herausforderungen für Arbeitnehmer vielfältiger werden, ist Solidarität ein unverzichtbares Prinzip für die Sicherung der Rechte und des Wohlergehens aller Arbeitnehmer.

Des Weiteren stehen wir als christliche Gewerkschaft fest für die Prinzipien der Gerechtigkeit ein. Wir kämpfen und streiten für faire Löhne, angemessene Arbeitsbedingungen und die Wahrung der Rechte aller Arbeitnehmer, unabhängig von ihrer Herkunft, Religion oder politischen Überzeugung. Politischer Extremismus, sei es von links oder rechts, birgt die Gefahr der Ungerechtigkeit und Diskriminierung, indem er bestimmte Gruppen marginalisiert und ihre Rechte einschränkt. Wir als DHV und alle anderen christlichen Gewerkschaften treten diesem entgegen, indem wir uns für eine gerechte und inklusive Arbeitswelt einsetzen.

Darüber hinaus sind wir als christliche Gewerkschaft entschlossen, die freiheitlich-demokratische Grundordnung zu verteidigen. Wir sind der festen und unumstößlichen Überzeugung, dass die Demokratie und die damit verbundenen Freiheiten und Rechte eine unverzichtbare Grundlage für eine gerechte Gesellschaft bilden. Politischer Extremismus bedroht diese Grundordnung, indem er die Prinzipien der Meinungsfreiheit, der Rechtsstaatlichkeit und der Gewaltenteilung untergräbt. Daher setzen wir uns als christliche Gewerkschafter und Gewerkschafterinnen aktiv für den Schutz und die Stärkung der demokratischen Institutionen und Werte ein.

Insgesamt lehnen wir als christliche Gewerkschaft politischen Extremismus von links und rechts ab, weil er im Widerspruch zu ihren grundlegenden Werten von Solidarität, Gerechtigkeit und Demokratie steht. Wir sind entschlossen, uns für eine Arbeitswelt einzusetzen, die auf diesen Werten basiert und in der alle Arbeitnehmer ihre Rechte und Würde gewahrt wissen.  Denn wie Abraham Lincoln bereits 1863 gesagt hatte, „…und dass diese Regierung des Volkes, durch das Volk, für das Volk, niemals von der Erde verschwinden möge!“ 

 

E-commerce. Shopping cart with cardboard boxes on laptop. 3d

Zum zweiten Mal haben die Unternehmen im Handel bei stockenden Tarifverhandlungen die Löhne freiwillig erhöht

Inmitten des anhaltenden Tarifkonflikts im Einzelhandel erhöhen einige Handelsunternehmen erneut ihre Löhne und Gehälter eigenständig. Die Schwarz Gruppe, die Lidl und Kaufland umfasst, sowie die Rewe-Gruppe (Rewe, Penny, Toom), Aldi und der Möbelhändler Ikea haben angekündigt, ihre Mitarbeiterlöhne zu erhöhen. Im Oktober 2023 erhöhten die Unternehmen bereits ihre Entgelte um fast fünf Prozent. Im Vergleich zu den aktuellen Tariftabellen können sich die Arbeitnehmer nun über einen Anstieg von 10 Prozent freuen. Aldi Süd hat bisher keine spezifischen Daten preisgegeben.

Die tarifgebundenen Unternehmen im Lebensmittelhandel akzeptieren die Empfehlung des Handelsverbandes Deutschland (HDE), die Löhne und Gehälter vor einem offiziellen Tarifabschluss freiwillig, um höchstens zehn Prozent zu erhöhen und diese Erhöhung später mit dem Tarifabschluss zu verrechnen. Laut Steven Haarke, dem Tarifgeschäftsführer von HDE, wie er der Presse gegenüber äußerte, sei nach elf Monaten Tarifkonflikt mit über 60 Verhandlungsrunden bundesweit seiner Ansicht nach, Verdi leider kein Interesse an einem zeitnahen Abschluss im Einzelhandel hätte.

Ohne die Zustimmung des HDE und seiner Landesverbände sind tarifgebundene Unternehmen nicht berechtigt, ihre Löhne und Gehälter zu erhöhen. Wenn diese auch bereits im Oktober 2023 angehoben wurden, ist jetzt nur eine Erhöhung der Differenz erlaubt. Laut einem Sprecher des Unternehmens plant die Edeka-Gruppe, sich an der Empfehlung des Verbands zu orientieren.

Die Einheitsgewerkschaft kritisierte das Vorgehen der Arbeitgeberseite und rief auch in dieser Woche wieder zu Warnstreiks bei den Beschäftigten im Einzelhandel auf. Silke Zimmer, ein Mitglied des Bundesvorstands von Verdi, erklärte, dass der Handelsverband versucht, den Streikwillen durch Ankündigungen von freiwilligen Lohnanhebungen zu unterdrücken. Das Gebot der Stunde laut Frau Zimmer sei eine Wiederaufnahme der Verhandlungen und ein Abschluss eines Tarifs, der den steigenden Preisen entspricht. Nur durch einen Tarifvertrag können tarifverbindliche Erhöhungen erzielt werden.

Seit Monaten gibt es kaum Fortschritte bei den Tarifverhandlungen für die Millionen Arbeitnehmer im Einzelhandel. Trotz zahlreicher Warnstreiks war die verfahrene Lage unverändert geblieben. Die Forderungen der verhandelnden Gewerkschaft im Einzelhandel belaufen sich auf eine Erhöhung von mindestens 2,50 Euro pro Stunde in allen Regionen und eine Laufzeit des Tarifvertrages von einem Jahr. Zudem je nach Region noch zusätzliche Ansprüche und Forderungen gestellt werden. Zuletzt gab es auch keine Fortschritte bei den Spitzengesprächen auf Bundesebene. Die Einheitsgewerkschaft beschuldigt die Arbeitgeber, die Verhandlungen zu behindern und eine tarifliche Blockadepolitik zu betreiben.

Wir fragen uns eher, wann die große Einheitsgewerkschaft endlich ihre Versprechen einlöst, welche sie gegenüber den Arbeitnehmern und vor allem Ihren Mitgliedern abgeben, hat.

Wir möchten daran erinnern, dass diese Einheitsgewerkschaft derzeit das tarifliche Monopol im Bereich Handel hat. Aber anders als im öffentlichen Dienst oder öffentlichen Nahverkehr wirken Warnstreiks und Aktionen und auch das Vorgehen bei Verhandlungen im Handel eher etwas dilettantisch als professionelle Gewerkschaftsarbeit! Und wir fragen uns warum?

Ist es der interne Konflikt bei der großen Einheitsgewerkschaft (Causa Akman vs. Zimmer) oder ist man im Handel einfach etwas schwach auf der Brust oder hat nicht die besseren Trümpfe in der Hand? Um es in Anlehnung an eines italienischen Bayerntrainers zu sagen „Was erlauben verdi“?   

Natürlich üben wir auch Kritik am Vorgehen von HDE und den Mitgliedsunternehmen. Wenn sie gute und ordentliche Mitarbeiten haben und halten wollen dann müssten dieses auch ordentlich bezahlt werden. Die beste und ehrlichste Anerkennung für die Leistung, die ein Unternehmen seinen Mitarbeitern geben kann, ist eine ordentliche Lohnerhöhung!

Wir fordern beide Seiten auf endlich an den Verhandlungstisch zurückzukehren und ein vernünftiges und ordentliches Ergebnis für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zu verhandeln.