KOALITIONSBRUCH VERTAGT – AMPEL-CHEFS EINIGEN SICH AUF HAUSHALTSENTWURF CGB BREMEN BEGRÜSST FESTHALTEN AN SCHULDENBREMSE UND ABBAU DER KALTEN PROGRESSION

Kanzler Scholz, Vize-Kanzler Harbeck und Finanzminister Lindner haben sich in letzter Minute auf einen Re­gierungsentwurf für den Bundeshaushalt 2025 und eine Wachstumsinitiative verständigt und damit den dro­henden Bruch der Ampel-Koalition zumindest vorerst vermieden. Der CGB be­grüßt, dass die Einigung ein Festhalten an der Schuldenbremse beinhaltet, wie dies auch der CGB-Bundeskongress bereits im Dezem­ber gefordert hatte. Positiv bewertet der CGB auch die Absicht, die Steuerzahlerinnen und Steuerzahler durch Abbau der sog. kalten Progression finanziell zu ent­lasten und Mehrarbeit zu honorieren, in dem die Zuschläge für Mehrarbeit steuer- und beitragsfrei gestellt werden.

Ob das Wachstumspaket, auf das sich die Ampel-Chefs verständigt haben, mit seinen 49 Einzel­maßnahmen tatsächlich den erhofften Wirtschaftsschub um 0,5 Prozent bringen wird, ist fraglich. Insbesondere der zur Investitionsförderung angekündigte Bürokratieabbau wurde von der Politik schon mehrfach versprochen, ohne dass jedoch nennenswert etwas passiert ist.

Bedenklich ist aus Sicht des CGB, dass trotz des Ukraine-Krieges und geänderten Bedrohungslage in Eu­ropa, der Verteidigungsetat nur um knapp 1,2 Mrd. Euro steigen soll, statt der vom Verteidi­gungsminister für notwendig erachteten 6,5 Mrd. Euro.

Sachliche Prioritäten haben bei der Haushaltseinigung offensichtlich nur eine untergeordnete Rolle gespielt. Vorrangiges Ziel war es, um jeden Preis einen Kompromiss zu finden, mit dem sich die Ampel weiter über die Legislaturperiode retten kann. Dies ist gelungen, aber nur um den Preis fau­ler Trickserei. Dies zeigen vor allem die finanziellen Taschenspielertricks, angefangen von der glo­balen Minderausgabe von 16 Mrd. Euro, die die Ressorts als Einsparverpflichtungen erst noch um­setzen müssen, bis hin zum Bonbon für Verteidi­gungsminister Pistorius, der sich zwar mit einer Etatsteigerung um 1,2 Mrd. Euro begnügen muss, aber trotz­dem weitere weiter Großprojekte star­ten darf, sofern diese erst nach 2027 bezahlt werden müssen.

Maßnahmen zur Wachstumsförderung wie die Verlängerung der degressiven Abschreibung bis 2028 und die Anhebung des Abschreibungssatzes auf 25 Prozent verursachen zwar keine Kosten, verringern ab die Steu­ereinnahmen.

Offen ist auch noch, ob die Ampelfraktionen den Haushaltskompromiss in den parlamentarischen Haushalts­beratungen unverändert zur Mehrheit verhelfen werden. SPD-Fraktionschef Rolf Mützen­ich hat bereits deut­lich gemacht, dass er die Erklärung einer Haushaltsnotlage weiter für möglich hält, was ein Umgehen der Schuldenbremse ermöglichen würde, die Mützenich ohnehin verändern möchte.

V.i.S.d.P.: Peter Rudolph

MINISTERRAT VERSTÄNDIGT SICH AUF NOVELLIERUNG DER EUROPÄISCHEN BETRIEBSRÄTE-RICHTLINIE

CGB-Landesverband Bremen begrüßt Gesetzesvorhaben

Der Rat der europäischen Arbeitsministerinnen und -minister hat sich am 20.Juni zustimmend zur geplanten Novellierung der Europäischen Betriebsräte-Richtlinie geäußert und auf eine gemeinsame Verhandlungspositi­onen mit dem Europa-Parlament verständigt. Damit steht zu erwarten, dass europäische Betriebsräte in abseh­barer Zeit mehr Rechte erhalten und leichter errichtet werden können. Der CGB begrüßt die Einigung. Er ver­weist darauf, dass die christlichen Gewerkschaften angesichts der zunehmenden Globalisierung und Wirt­schaftsverflechtungen schon seit längerem auf eine Erweiterung der Rechte der europäi­schen Betriebsräte und eine Verpflichtung der Unternehmensleitungen zu mehr Konsultationen der Betriebsräte drängen.

Europäische Betriebsräte haben bislang bis auf den Namen wenig gemeinsam mit deutschen Betriebsräten. Es handelt sich vielmehr um Gremien zur länderübergreifenden Anhörung und Unterrichtung der Arbeitnehmer von Unternehmen oder Unternehmensteilen, die in mehreren Mitgliedsstaaten der EU tätig sind. Nach der gel­tenden Europäischen Betriebsräte-Richtlinie können Euro-Betriebsräte, wie sie im allgemeinen Sprachge­brauch genannt werden, in Unternehmen mit mindestens 1000 Beschäftigten gebildet werden, von denen je­weils mindestens 150 in wenigstens zwei Mitgliedsstaaten beschäf­tigt sein müssen. Derzeit gibt es in der ge­samten EU erst gut 1000 dieser Gremien. Jedes Jahr kom­men etwa 20 hinzu. Die Bildung erfolgt entsprechend nationalem Recht. Der CGB geht davon aus, dass es noch wenigstens 1000 weitere Unternehmen gibt, die die Voraussetzungen für die Errich­tung eines Europäischen Betriebsrat erfüllen.

Die geltende Europäische Betriebsrats-Richtlinie wurde am 22.09.1994 beschlossen und am 12.04.1996 mit dem Europäischen Betriebsräte-Gesetz (EBGR) in deutsches Recht umge­setzt. Am 2.Februar letzten Jahres hat das Europa-Parlament eine Resolution verabschiedet, mit der die Europäische Kommission zur Einleitung ei­nes Gesetzgebungsverfahrens zur Änderung der Europäischen Betriebsräte-Richtlinie aufgefordert wurde. Die Kommission ist dem am 11.April mit der Einleitung der ersten Phase der Konsultation der Sozialpartner nach­gekommen. Zu den mehr als 80 Organisationen der Sozialpart­ner, die gemäß Artikel 154 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) zu beteiligen sind, gehört auch der Europäische Verband Unab­hängiger Gewerkschaften (CESI), bei dem auch der CGB als Spitzenverband der christlichen Gewerkschaften Deutschlands Mitglied ist.

Sobald sich das neu gewählte Europa-Parlament konstituiert hat und eine neue EU-Kommission im Amt ist, werden die Verhandlungen zwischen Ministerrat, Kommission und Europa-Parlament über die endgültige Neu­fassung der Europäischen Betriebsrats-Richtlinie beginnen. Nach Beschlussfassung der Novelle haben die EU-Mitgliedsstaaten zwei Jahre Zeit, die neue Richtlinie in nationales Recht umzusetzen.

 

CGB unterstützt Forderung des Bundesrechnungshofs nach Mehrwertsteuerreform

Der Bundesrechnungshof hat in seinem Bericht vom 24.05.2024 nach § 88 Absatz 2 BHO Maßnahmen des Bundesministeriums der Finanzen zur Reform des ermäßigten Umsatzsteuersatzes – BMF beteiligt den Finanzausschuss des Deutschen Bundestages nicht an der politischen Bewertung der Reform“ scharfe Kritik am Bundesfinanzministerium geübt und eine Reform des ermäßigten Umsatzsteuersatzes als lange überfällig bezeichnet.

Der CGB teilt die Kritik des Rechnungshofs am Durcheinander bei der Mehrwertsteuer, die keine Systematik bei der Festlegung der Mehrwertsteuersätze erkennen lässt. Er hat bereits auf seinem Bundeskongress am 1. und 2.12.2023 in Berlin auf Antrag des Landesverbandes Bremen den Bundesgesetzgeber aufgefordert, das Mehrwertsteuergesetz grundlegend zu reformieren und die Möglichkeiten der EU-Mehrwertsteuerrichtline für gänzliche Steuerbefreiungen oder die Anwendung ermäßigter Steuersätze gezielt zur Beschäftigungsförderung und finanziellen Entlastung insbesondere Einkommensschwacher zu nutzen.

Die Grundlagen für die Mehrwertsteuer in den EU-Staaten sind in der EU-Mehrwertsteuerrichtlinie festgelegt. Die Richtline gibt vor, dass der allgemeine Mehrwertsteuersatz mindestens 15 Prozent und ein ermäßigter Mehrwertsteuersatz mindestens 5 Prozent betragen muss. Für welche Produktgruppen und Dienstleistungen ein ermäßigter Mehrwertsteuersatz von den Mitgliedsstaaten festgelegt werden darf, ist im Anhang III der EU-Mehrwertsteuerrichtlinie detailliert aufgeführt. Die Richtlinie gibt auch vor, in welchen Bereichen gänzliche Mehrwertsteuerbefreiungen möglich sind. Seit der jüngsten Änderung der Richtlinie gilt dies auch für Lebensmittel.

Mit dem Mehrwertsteuergesetz wurde die EU-Mehrwertsteuerrichtlinie in deutsches Recht umgesetzt. Das Mehrwertsteuergesetz sieht einen Normalsteuersatz von 19 Prozent und einen ermäßigten Steuersatz von 7 Prozent vor. In Bezug auf die Möglichkeiten zur Anwendung eines ermäßigten Steuersatzes wurde der Rahmen der EU-Mehrwertsteuerrichtlinie nicht ausgeschöpft. Die Zuordnung von Produktgruppen und Dienstleistungen zum Anwendungsbereich des ermäßigten Mehrwertsteuersatzes ist darüber hinaus vielfach unlogisch und widersprüchlich. So gilt für Genussmittel wie Kaffee und Tee der ermäßigte Steuersatz von 7 Prozent, während gesunde Getränke wie Mineral- und Heilwasser mit 19 Prozent besteuert sind. Und während für Babynahrung 19 Prozent Mehrwertsteuer zu entrichten ist, sind es bei Tiernahrung nur 7 Prozent. Auch gesundheitliche Einschränkungen werden im Mehrwertsteuergesetz nicht gleichbehandelt. Schlecht hören können ist billiger als schlecht sehen können, denn der Kauf einer Brille schlägt mit 19 Prozent Mehrwertsteuer zu Buche, der Kauf eines Hörgerätes nur mit 7 Prozent. Es stellt sich auch die Frage, warum gesundheitsbewusste Ernährung nicht durch einen Verzicht auf die Erhebung der Mehrwertsteuer auf Obst und Gemüse gefördert wird, wie dies nunmehr möglich und 68 Prozent der Deutschen wie auch der Bundeslandwirtschaftsminister befürworten.

Bremer CGB-Landesvorsitzender Peter Rudolph fordert Abschaffung der Mindestlohnkommission: Mindestlohn auf 60 Prozent des Brutto-Medianlohns indizieren!

Der Bremer CGB-Landesvorsitzende und stellvertretende Bundesvorsitzende der CDA/CGB-Arbeitsgemeinschaft Peter Rudolph hat sich auf einer Funktionsträgertagung seiner Organisation für eine Abschaffung der Mindestlohnkommission und eine Indizierung des deutschen Mindestlohns auf 60 Prozent des Bruttomedianlohns ausgesprochen.

Der Unionsgewerkschafter kritisierte die Mindestlohnkommission, deren Arbeit von Anfang an keine Akzeptanz gefunden habe. Dies gelte einmal mehr für die auf Empfehlung der Kommission zum 1.Januar 2024 vorgenommene Anhebung des Mindestlohns um lediglich 41 Cent, die nicht einmal die Inflation ausgeglichen habe. Es sei daher kein Wunder, dass ein politischer Streit um die Höhe des Mindestlohns entbrannt sei, in dem sich nun sogar der Bundeskanzler im Europa-Wahlkampf mit einer 15-Euro-Forderung eingemischt habe.

Rudolph: „Lohnfindung ist keine Aufgabe der Politik und obliegt den Sozialpartnern. Dies gilt auch für den Mindestlohn, der angesichts einer Tarifbindung von unter 50 Prozent in Deutschland für CDA und CGB unverzichtbar ist. Bei der Einführung des Mindestlohns im Jahre 2015 hat der Gesetzgeber festgelegt, dass die jährlichen Anpassungen des Mindestlohns auf Basis der Empfehlungen einer neunköpfigen Kommission, bestehend aus 3 Arbeitgebervertretern, 3 Gewerkschaftsvertretern, 2 nicht stimmberechtigten Wissenschaftlern sowie einer Vorsitzenden bzw. einem Vorsitzenden, zu erfolgen hat. Gemäß ihrem gesetzlichen Auftrag soll sich die Mindestlohnkommission bei ihren Empfehlungen an der Tarifentwicklung orientieren und in einer Gesamtabwägung prüfen, welche Höhe des Mindestlohns geeignet ist, zu einem angemessenen Schutz der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer beizutragen, faire und funktionierende Wettbewerbsbedingungen zu ermöglichen und Beschäftigung nicht zu gefährden. Diesem Auftrag ist die Kommission insbesondere auf Druck der Arbeitgebervertreter nur unzureichend nachgekommen. Daher plädiere ich für die Abschaffung der Mindestlohnkommission und eine Indizierung des deutschen Mindestlohns auf Basis von 60 Prozent des Bruttomedianlohns entsprechend den Empfehlungen der EU-Richtlinie über angemessene Mindestlöhne. Aktuell würde dies einem Mindestlohn von etwa 14 Euro entsprechen. Für eine solche Indizierung haben sich bereits auch der Vorsitzende der Arbeitnehmergruppe der CDU/CSUBundestagsfraktion Axel Knoerig sowie der neu gewählte stellvertretende CDU-Vorsitzende Karl-Josef Laumann ausgesprochen. Sie sollten ihren Worten jetzt auch Taten folgen lassen und sich nicht länger auf Appelle an die Sozialpartner beschränken.“

Das politische Geschacher um die Höhe des Mindestlohns ist unwürdig und muss nach Auffassung der Unionsgewerkschafter schnellstens beendet werden.

 

Spargelessen mit Betriebsräten in Barnstorf

Anlässlich des bevorstehenden Tages der Arbeit trafen sich am 30.04.2024 Betriebsräte aus dem Handel und dem Gesundheitswesen zu einem Austausch und zu einem geselligen Spargelessen im Hotel Roshop in Barnstorf.

Es fanden lebhafte Diskussionen vor allem zu folgenden Themen statt:

  • Mindestlohn: Eine Erhöhung ist aus Sicht der Betriebsräte unabdingbar.
  • „Soziale Gerechtigkeit“: Wo ist u.a. der Respekt vor der arbeitenden Bevölkerung geblieben?
  • Die generelle Tarifsituation in unserem Land und im Besonderen die Beschwerde der DHV vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte gegen die Aberkennung der Tariffähigkeit. Es wurde von den Betriebsräten mit Interesse aufgenommen, dass der EGMR die Beschwerde zur Entscheidung angenommen hat.
  • Der Rechts bzw. Linksruck der Bevölkerung

Als besonderen Gast konnte die Geschäftsführerin Martina Hofmann den ehemaligen DHV-Geschäftsführer Alexander Henf (1. re. u.) begrüßen. Dieser ist der DHV weiterhin verbunden und unterstützt die Bildungsstätte Bremen gelegentlich in der Schulungsarbeit.

 

Arbeitsrechtseminar des DHV-Bildungswerks in Cuxhaven

Vom 23.04 – 26.04.24 fand im Hotel Seelust in Cuxhaven – Duhnen eine Schulung für neu – und wiedergewählte Betriebsräte statt zum Thema:

Arbeitsrecht III, Kündigung und Kündigungsschutz – die Beendigung eines Arbeitsverhältnisses

An dem Seminar nahmen Betriebsräte aus dem Handel und dem Gesundheitswesen teil.

Das Bild entstand an der Rezeption des Hotels Seelust.

Referent des Seminars Lukas Menzel, Geschäftsführer der DHV–Landesverbände Rheinland-Pfalz/Saar und Hessen.

Die Seminarleitung oblag Tina Hofmann, Geschäftsführerin des DHV-Bildungswerks Bremen.

CGB BREMEN: WEITERER RÜCKGANG DER TARIFBINDUNG TARIFLOSE BESCHÄFTIGTE DEUTLICH GERINGER ENTLOHNT

Die Tarifbindung in Deutschland ist nach einer aktuellen Studie der Hans-Böckler-Stiftung weiter zurückgegangen. Besonders deutlich war der Rückgang mit 5 und mehr Prozent gegenüber dem Vorjahr in Brandenburg, Bremen Hessen, Niedersachsen und dem Saarland. Gleichwohl liegt Bre­men mit einer 53-prozentigen Tarifbindung der Beschäftigten noch immer über den Bundesdurch­schnitt von 49 Prozent. Niedersachsen liegt mit einer Tarifbindung von 46 Prozent der Beschäftig­ten leicht unter dem Bundesdurchschnitt. Schlusslicht bei der Tarifbindung der Beschäftigten ist Mecklenburg-Vorpommern mit 40 Prozent. Spitzenreiter sind mit jeweils 54 Prozent Rheinland-Pfalz und Baden-Württemberg.

Die Tarifbindung der Betriebe ist deutlich niedriger als die der Beschäftigten. Nur noch 24 Prozent der Betriebe in Deutschland sind tarifgebunden. Bremen liegt mit einer Quote von 20 Prozent so­gar noch niedriger, während Niedersachsen mit 31 Prozent über dem Bundesdurchschnitt liegt.

Ob Beschäftigte über tarifvertraglich geregelte Arbeitsbedingungen verfügen oder nicht hat spür­bare Auswirkungen auf die Durchnittsverdienste und Wochenarbeitszeit. Während Beschäftigte in tariflosen Betrieben durchschnittlich 39,5 Stunden die Woche arbeiten müssen, sind es bei den ta­rifgebundenen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern nur 38,6 Stunden. Noch gravierender sind die Unterschiede bei der Bezahlung. Nach den der Böckler-Studie zugrundliegenden Daten des IAB-Panels wurden im Jahre 2022 in tarifgebundenen Betrieben monatlich durchschnittlich 4230 Euro verdient, in den nicht tarifgebundenen Betrieben nur 3460. Die Hans-Böckler-Stiftung weist allerdings darauf hin, dass die Unterschiede der Relativierung be­dürfen, da auch weitere Einfluss­größen auf die Entlohnung zu berücksichtigen seien. Unter Be­rücksichtigung der notwendigen Re­lativierung geht die Böckler-Stiftung von einer durchschnittlich 10,2 Prozent niedrigeren Bezahlung von nicht tarifgebundenen Beschäftigten aus. In Bremen und Niedersachsen liegt der Lohnabstand mit 9,2 bzw. 8,7 Prozent jeweils etwas niedri­ger.

Der CGB ist besorgt, dass es bislang nicht gelungen ist, der nachlassenden Tarifbindung in Deutschland Einhalt zu gebieten. Er erinnert daher erneut an seine Forderung, unter Beteiligung aller gewerkschaftlichen Spitzenorganisationen unverzüglich den in der EU-Mindestlohn-Richtlinie vorgesehenen Aktionsplan zur Erhöhung der Tarifbindung zu erstellen. Deutschland hat nur noch bis zum 15.11.24 Zeit zur Erstellung des Aktionsplans. Peter Rudolph, Vorsitzender des CGB-Lan­desverbandes Bremen: Am 15.09.2022 hat das EU-Parlament mit großer Mehrheit eine Mindest­lohnrichtlinie abgesegnet, mit der u.a. die Tarifbindung gestärkt werden soll. Mit der Verabschie­dung durch den EU-Rat am 04.10.2022 hat die Richtline Rechtskraft erlangt und muss nun inner­halb von zwei Jahren in nationales Recht umgesetzt werden. Die EU-Richtlinie verpflichtet die Mit­gliedsstaaten, zur Erhöhung der Tarifbindung Aktionspläne zu erstellen, wenn die Tarifbindung un­ter 80 Prozent liegt. Von dieser Quote ist Deutschland mit einer Tarifbindung von lediglich 49 Pro­zent meilenweit entfernt. Es ist ein Skandal, dass die politisch Verantwortlichen regelmäßig die mangelnde Tarifbindung beklagen – wahrscheinlich auch wieder auf den Mai-Kundgebungen – aber weder etwas getan haben, um die Allgemeinverbindlichkeitserklärung von Tarifverträgen zu erleichtern noch den in der EU-Mindestlohnrichtlinie geforderten Aktionsplan auf den Weg zu bringen.

CGB Bremen begrüßt der Bremer Ampelkoalition für eine Bundesratsinitiative des Senats zur Einleitung eines AFD-Verbotsverfahrens

Der CGB Bremen begrüßt den Vorstoß der Bremer Ampel-Koalition für eine Bundesratsinitiative des Se­nats zur Einleitung eines AfD-Verbotsverfahrens. Er erhofft sich eine breite Unterstützung von Kam­mern und Verbänden für die Initiative.

Seit Wochen demonstrieren bundesweit regelmäßig zigtausende Bürgerinnen und Bürger gegen Rechtsextremismus und die AfD, darunter auch viele Mitglieder der christlichen Gewerkschaften. Dieser Protest darf nicht ungehört verhallen. Es ist endlich Zeit zu handeln.

Peter Rudolph, Bremer CGB-Landesvorsitzender und stellvertretender Bundesvorsitzender der CDA-CGB-Arbeitsgemeinschaft: „Auf meinen Antrag hat sich bereits im Dezember die Bundesta­gung der CDA-CGB-AG mehrheitlich für die Einleitung eines AfD-Verbotsverfahrens ausgespro­chen. Eine im August 2023 gestartete Petition für ein AfD-Verbot wurde zwischenzeitlich mit mehr als 800.000 Unterstützungsunterschriften an Bundesratspräsidentin Manuela Schwesig (SPD) über­geben. Leider blieben alle Forderungen nach einem AfD-Verbot bislang jedoch ohne Erfolg. Viele Politike­rinnen und Politiker schrecken aus wahltaktischen Überlegungen vor einem klaren Bekenntnis zur Notwendigkeit eines solchen Verbots zurück und wollen lieber erst das Abschneiden der AfD bei der Europawahl sowie bei den Landtagswahlen in Brandenburg, Thüringen und Sachsen abwarten. Während Vereine bei verfassungsfeindlicher Betätigung verboten werden, darf eine Partei wie die AfD damit weiter ungestraft ihre verfassungsfeindlichen Ziele verfolgen und rechtsextremes Gedankengut verbreiten. Wir regen uns über die USA auf, die einen Donald Trump trotz einer Vielzahl anhängiger Klagen, u.a. wegen seiner Rolle beim Sturm seiner Anhänger auf das Kapitol am 6.Januar 2021, erneut für das Präsidentenamt kandidieren lassen, während wir selbst einer Partei, von der bereits einige Landesverbände als gesichert rechtsextrem eingestuft wurden und die das Bundesamt für Verfassungsschutz nunmehr auch in ihrer Gesamtheit als rechtsextremistischen Verdachtsfall über­wacht, die Chance einräumen, legal an die Macht zukommen. Haben wir aus der Weimarer Republik und ihrem Umgang mit der NSDAP nichts gelernt? Auch die NSDAP hat nicht mittels eines Putsches die Macht erlangt, sondern durch Wahlen. Vorreiter war Thüringen, wo die NSDAP am 23.01.1930 erstmalig an einer Landesregierung in Deutschland beteiligt wurde und mit Wilhelm Frick den Innen- und Volksbildungsmi­nister stellte.

Die Geschichte darf sich nicht wiederholen. Die Einleitung eines AfD-Verbotsverfahrens ist überfällig. Wenn Bundesregierung und Bundestag dazu nicht bereit sind, dann hoffentlich jetzt auf Bremer Initiative der Bun­desrat.

Chancen für eine erfolgreiches Verbotsverfahren bestehen nach Auffassung des CGB durchaus. Der CGB erinnert daran, dass bereits Mitte letzten Jahres das Deutsche Institut für Menschenrechte die Erfolgsaussichten für ein AfD-Verbotsverfahren in einem Gutachten als erfolgversprechend ein­gestuft hat.

V.i.S.d.P.: Peter Rudolph

CGB Bremen: Keine politische Bereitschaft zu einer grundlegenden Rentenreform Ampel macht Rentenfinanzen zum Spekulationsobjekt

Zu dem heute von den Bundesministern Hubertus Heil (SPD) und Christian Lindner (FDP) vorgestellten Rentenpaket II der Ampel-Koalition hat sich in einer ersten Stellungnahme der Bremer CGB-Landesvorsitzende und stellvertretende Bundesvorsitzende Peter Rudolph wie folgt geäußert:

Mehr als zwei Jahre nach der letzten Bundestagswahl hat die Bundesregierung endlich ihr Konzept für ein Rentenpaket II offengelegt. Das Konzept beinhaltet kaum Überraschungen, sondern schreibt im wesentlichen nur das fest, was bereits angekündigt wurde:

  • die Stabilisierung des Rentenniveaus bei 48 Prozent über das Jahr 2025 hinaus,
  • die Festschreibung des Renteneintrittsalters sowie
  • die Einführung der Aktienrente.

Eine grundlegende Reform der gesetzlichen Rentenversicherung, die Altersarmut verhindert und eine nachhaltige Altersvorsorge gewährleistet, wie sie die christlichen Gewerkschaften und andere Arbeitnehmer- und Sozialverbände gefordert haben, wird es hingegen weiterhin nicht geben. Während sich die Pensionäre in Deutschland ebenso wie die Beamten über die von den Tarifparteien im Dezember vereinbarte Einmalzahlung in Höhe von 1800 Euro freuen dürfen und sich die Mehrheit der Schweizer in einer Volksabstimmung für die Einführung einer 13.Monatsrente ausgesprochen haben, müssen sich die Beitragszahler und Altersrentner der deutschen Rentenversicherung darauf einstellen, dass sie zukünftig mehr Geld für ihre Altersvorsorge aufwenden müssen. Positiv zu bewerten ist, dass das Renteneintrittsalters nicht heraufgesetzt wird, wie dies die Wirtschaftsverbände gefordert haben und auch die FDP weiterhin befürwortet. Ebenfalls positiv zu bewerten ist, dass die Ampel entgegen den Erwartungen auch die Rentenformel unangetastet lassen will und nicht dem Vorschlag des Sachverständigenrats folgt, der für eine Stärkung des Nachhaltigkeitsfaktors plädiert hatte. Gemeint war allerdings eine Inflationsindexierung, durch die die Renten zukünftig geringer gestiegen wären als bisher.

Von der umstrittenen Aktienrente, die von den christlichen Gewerkschaften abgelehnt wird, ist keine kurzfristige finanzielle Entlastung der Rentenversicherung zu erwarten. Die FDP, die die Aktienrente in die Diskussion gebracht hat, erhofft sich von dem kapitalgedeckten Fonds eine höhere Rendite als sie mit den gesetzlich begrenzten Anlageformen für die Rücklagen der gesetzlichen Rentenversicherung erwirtschaftet werden kann. Ob die Spekulationserwartung von 5%, wie sie der Sachverständigenrat in seiner Befürwortung der Aktienrente geäußert hat, realistisch ist, muss sich aber erst noch zeigen. In jedem Fall muss der kapitaldeckte Fonds erstmal über ausreichend Kapital verfügen, um Renditen erwirtschaften zu können. Vorgesehen ist der Aufbau eines Kapitalstocks von 200 Milliarden Euro bis 2036, für den jährlich 12 Milliarden Euro aus öffentlichen Darlehen bereitgestellt werden sollen. Ob der Aufbau eines solchen Kapitalstocks angesichts der bereits vorhandenen Haushaltsprobleme gelingen kann und wie geplant ab 2036 Renditen an die Rentenversicherung ausgeschüttet werden können, ist aus CGB-Sicht höchst zweifelhaft.

Eine Sicherung der Rentenfinanzen durch höhere Bundeszuschüsse erscheint ebenso illusorisch, nach dem die Bundesregierung gerade erst gezwungen war, im jüngst verabschiedeten Bundeshaushalt 2024 den Bundeszuschuss an die Rentenversicherung um 600 Millionen Euro zu kürzen. Trotz Aktienrente geht denn auch die Ampel in ihrem Rentenpaket II davon aus, dass spätestens ab 2028 die Rentenversicherungsbeiträge angehobenwerden müssen.

Die im Rentenpaket angekündigte Stabilisierung des Rentenniveaus von 48 Prozent über das Jahr 2025 bietet den Rentenbeziehern und zukünftigen Rentnern somit zwar eine vorübergehende Kalkulationsgrundlage, schützt aber nicht vor Altersarmut. In Deutschland müssen bereits jetzt 42,3% der Rentner mit einem Nettoeinkommen von weniger als 1250 Euro monatlich auskommen. Dies betrifft etwa 7,5 Millionen Menschen im Ruhestand. Für Frauen sieht es noch schlechter aus. Von den Rentnerinnen müssen sich 36,2% mit einer Rente von unter 1000 Euro monatlich begnügen. Dabei werden zur Vermeidung von Altersarmut bereits jetzt 4,3% der rund 21 Millionen Bestandsrenten durch einen Grundrentenzuschlag von durchschnittlich rund 90 Euro aufgestockt. Es ist damit bereits abzusehen, dass auch das jetzt von der Bundesregierung auf den Weg gebrachte Rentenpaket II nicht die letzte Rentenreform sein wird.

Als Vorbild für eine wirkliche Rentenreform empfiehlt sich ein Blick nach Österreich. Österreich hat auch ein umlagefinanziertes Rentensystem, bei dem aber auch die Selbständigen und Politiker beitragspflichtig sind. Der Rentenversicherungsbeitrag ist mit 22,8% höher als in Deutschland, wobei die Arbeitnehmer aber mit 10,25% weniger als die Hälfte tragen müssen. Das gesetzliche Renteneintrittsalter beträgt für Männer in Österreich 65 Jahre und wird für Frauen derzeit sukzessive auf 65 Jahre angehoben. Mit 80% ist das Rentenniveau in Österreich deutlich höher als Deutschland. Die Pension, wie die Rente in Österreich heißt, wird wie die meisten Gehälter zudem vierzehnmal im Jahr gezahlt und jährlich sozial gestaffelt in Anlehnung an die Inflationsentwicklung angehoben, in diesem Jahr um bis zu 9,7%. Bei dem Vergleich ist allerdings zu berücksichtigen ist, dass die Rente in Österreich voll versteuert werden muss, bei einem höheren Eingangssteuersatz als in Deutschland

BREMEN AUCH BEIM KLINIK-RANKING NUR UNTER FERNER LIEFEN

Beim internationalen Klinik-Ranking 2024 der amerikanischen Wochenzeitschrift Newsweek haben die Bremer Kliniken schlecht abgeschnitten. Unter den 23 deutschen Kliniken auf der Liste der 250 „World`s Best Hospitals“ ist kein Bremer Krankenhaus. Selbst wenn man nur die 219 deutschen Kliniken betrachtet, die Eingang ins Newsweek-Ranking gefunden haben, finden sich Bremer Klini­ken erst auf den hinteren Plätzen. Noch am besten abgeschnitten hat das Klinikum Links der We­ser, welches der Bremer Senat schließen will. Es landete auf Platz 117. Weiterhin Berücksichti­gung im Ranking fanden das Klinikum Bremen-Mitte, das auf Platz 150 landete und das Rote-Kreuz-Kran­kenhaus mit Platz 156.

Weitaus besser abgeschnitten im Ranking haben Bremens Nachbarstädte Hannover und Ham­burg. Das Klinikum der medizinischen Hochschule Hannover landete auf Platz fünf der besten deutschen Krankenhäuser und auf Platz 39 der 250 weltbesten Kliniken. Das Universitätsklinikum Hamburg Eppendorf erreichte im deutschen Ranking Platz sechs und unter den weltbesten Klini­ken Platz 48.

Den unangefochtenen Spitzenplatz unter den deutschen Kliniken hält die Berliner Charitè, die mit Platz sechs auf der Liste der „World`s Best Hospitals von Newsweek auch weltweit als eines derbesten Krankenhäuser eingestuft wurde. Noch besser als die Charitè wurden von Newsweek ledig­lich das Massachusetts General Hospital, das Johns Hopkins Hospital in Baltimore, die Toronto General – University, die Cleveland Clinic in Ohio sowie mit Platz eins die Mayo Clinic Rochester in Minnesota eingestuft.

Bei dem Ranking von Newsweek wurden insgesamt 2400 Kliniken in 30 Staaten bewertet.

Das schlechte Abschneiden der Bremer Kliniken im Ranking kann nach Auffassung des CGB an­gesichts der desaströsen finanziellen Situation der Gesundheit Nord (GeNo) als Betreiberin der kommunalen Bremer Kliniken nicht verwundern. Die Geno, die eigentlich seit diesem Jahr wieder schwarze Zahlen schreiben sollte, benötigt regelmäßig Millionenhilfen aus dem Bremer Haushalt. Nach Angaben des CDU-Haushaltspolitikers Jens Eckhoff sind seit 2016 so fast eine halbe Milli­arde Euro in die kommunalen Kliniken geflossen. Wenn jetzt aus finanziellen Gründen auch noch das Klinikum geschlossen werden soll, das im Klinik-Ranking noch am besten abgeschnitten hat, so lässt dies nicht gerade auf einen Beitrag zur Qualitätssteigerung hoffen. Ob die Gleichung „we­niger Kliniken = mehr Qualität“ aufgeht, muss erst noch bewiesen werden.