CGB Bremen begrüßt der Bremer Ampelkoalition für eine Bundesratsinitiative des Senats zur Einleitung eines AFD-Verbotsverfahrens

Der CGB Bremen begrüßt den Vorstoß der Bremer Ampel-Koalition für eine Bundesratsinitiative des Se­nats zur Einleitung eines AfD-Verbotsverfahrens. Er erhofft sich eine breite Unterstützung von Kam­mern und Verbänden für die Initiative.

Seit Wochen demonstrieren bundesweit regelmäßig zigtausende Bürgerinnen und Bürger gegen Rechtsextremismus und die AfD, darunter auch viele Mitglieder der christlichen Gewerkschaften. Dieser Protest darf nicht ungehört verhallen. Es ist endlich Zeit zu handeln.

Peter Rudolph, Bremer CGB-Landesvorsitzender und stellvertretender Bundesvorsitzender der CDA-CGB-Arbeitsgemeinschaft: „Auf meinen Antrag hat sich bereits im Dezember die Bundesta­gung der CDA-CGB-AG mehrheitlich für die Einleitung eines AfD-Verbotsverfahrens ausgespro­chen. Eine im August 2023 gestartete Petition für ein AfD-Verbot wurde zwischenzeitlich mit mehr als 800.000 Unterstützungsunterschriften an Bundesratspräsidentin Manuela Schwesig (SPD) über­geben. Leider blieben alle Forderungen nach einem AfD-Verbot bislang jedoch ohne Erfolg. Viele Politike­rinnen und Politiker schrecken aus wahltaktischen Überlegungen vor einem klaren Bekenntnis zur Notwendigkeit eines solchen Verbots zurück und wollen lieber erst das Abschneiden der AfD bei der Europawahl sowie bei den Landtagswahlen in Brandenburg, Thüringen und Sachsen abwarten. Während Vereine bei verfassungsfeindlicher Betätigung verboten werden, darf eine Partei wie die AfD damit weiter ungestraft ihre verfassungsfeindlichen Ziele verfolgen und rechtsextremes Gedankengut verbreiten. Wir regen uns über die USA auf, die einen Donald Trump trotz einer Vielzahl anhängiger Klagen, u.a. wegen seiner Rolle beim Sturm seiner Anhänger auf das Kapitol am 6.Januar 2021, erneut für das Präsidentenamt kandidieren lassen, während wir selbst einer Partei, von der bereits einige Landesverbände als gesichert rechtsextrem eingestuft wurden und die das Bundesamt für Verfassungsschutz nunmehr auch in ihrer Gesamtheit als rechtsextremistischen Verdachtsfall über­wacht, die Chance einräumen, legal an die Macht zukommen. Haben wir aus der Weimarer Republik und ihrem Umgang mit der NSDAP nichts gelernt? Auch die NSDAP hat nicht mittels eines Putsches die Macht erlangt, sondern durch Wahlen. Vorreiter war Thüringen, wo die NSDAP am 23.01.1930 erstmalig an einer Landesregierung in Deutschland beteiligt wurde und mit Wilhelm Frick den Innen- und Volksbildungsmi­nister stellte.

Die Geschichte darf sich nicht wiederholen. Die Einleitung eines AfD-Verbotsverfahrens ist überfällig. Wenn Bundesregierung und Bundestag dazu nicht bereit sind, dann hoffentlich jetzt auf Bremer Initiative der Bun­desrat.

Chancen für eine erfolgreiches Verbotsverfahren bestehen nach Auffassung des CGB durchaus. Der CGB erinnert daran, dass bereits Mitte letzten Jahres das Deutsche Institut für Menschenrechte die Erfolgsaussichten für ein AfD-Verbotsverfahren in einem Gutachten als erfolgversprechend ein­gestuft hat.

V.i.S.d.P.: Peter Rudolph

CGB Bremen: Keine politische Bereitschaft zu einer grundlegenden Rentenreform Ampel macht Rentenfinanzen zum Spekulationsobjekt

Zu dem heute von den Bundesministern Hubertus Heil (SPD) und Christian Lindner (FDP) vorgestellten Rentenpaket II der Ampel-Koalition hat sich in einer ersten Stellungnahme der Bremer CGB-Landesvorsitzende und stellvertretende Bundesvorsitzende Peter Rudolph wie folgt geäußert:

Mehr als zwei Jahre nach der letzten Bundestagswahl hat die Bundesregierung endlich ihr Konzept für ein Rentenpaket II offengelegt. Das Konzept beinhaltet kaum Überraschungen, sondern schreibt im wesentlichen nur das fest, was bereits angekündigt wurde:

  • die Stabilisierung des Rentenniveaus bei 48 Prozent über das Jahr 2025 hinaus,
  • die Festschreibung des Renteneintrittsalters sowie
  • die Einführung der Aktienrente.

Eine grundlegende Reform der gesetzlichen Rentenversicherung, die Altersarmut verhindert und eine nachhaltige Altersvorsorge gewährleistet, wie sie die christlichen Gewerkschaften und andere Arbeitnehmer- und Sozialverbände gefordert haben, wird es hingegen weiterhin nicht geben. Während sich die Pensionäre in Deutschland ebenso wie die Beamten über die von den Tarifparteien im Dezember vereinbarte Einmalzahlung in Höhe von 1800 Euro freuen dürfen und sich die Mehrheit der Schweizer in einer Volksabstimmung für die Einführung einer 13.Monatsrente ausgesprochen haben, müssen sich die Beitragszahler und Altersrentner der deutschen Rentenversicherung darauf einstellen, dass sie zukünftig mehr Geld für ihre Altersvorsorge aufwenden müssen. Positiv zu bewerten ist, dass das Renteneintrittsalters nicht heraufgesetzt wird, wie dies die Wirtschaftsverbände gefordert haben und auch die FDP weiterhin befürwortet. Ebenfalls positiv zu bewerten ist, dass die Ampel entgegen den Erwartungen auch die Rentenformel unangetastet lassen will und nicht dem Vorschlag des Sachverständigenrats folgt, der für eine Stärkung des Nachhaltigkeitsfaktors plädiert hatte. Gemeint war allerdings eine Inflationsindexierung, durch die die Renten zukünftig geringer gestiegen wären als bisher.

Von der umstrittenen Aktienrente, die von den christlichen Gewerkschaften abgelehnt wird, ist keine kurzfristige finanzielle Entlastung der Rentenversicherung zu erwarten. Die FDP, die die Aktienrente in die Diskussion gebracht hat, erhofft sich von dem kapitalgedeckten Fonds eine höhere Rendite als sie mit den gesetzlich begrenzten Anlageformen für die Rücklagen der gesetzlichen Rentenversicherung erwirtschaftet werden kann. Ob die Spekulationserwartung von 5%, wie sie der Sachverständigenrat in seiner Befürwortung der Aktienrente geäußert hat, realistisch ist, muss sich aber erst noch zeigen. In jedem Fall muss der kapitaldeckte Fonds erstmal über ausreichend Kapital verfügen, um Renditen erwirtschaften zu können. Vorgesehen ist der Aufbau eines Kapitalstocks von 200 Milliarden Euro bis 2036, für den jährlich 12 Milliarden Euro aus öffentlichen Darlehen bereitgestellt werden sollen. Ob der Aufbau eines solchen Kapitalstocks angesichts der bereits vorhandenen Haushaltsprobleme gelingen kann und wie geplant ab 2036 Renditen an die Rentenversicherung ausgeschüttet werden können, ist aus CGB-Sicht höchst zweifelhaft.

Eine Sicherung der Rentenfinanzen durch höhere Bundeszuschüsse erscheint ebenso illusorisch, nach dem die Bundesregierung gerade erst gezwungen war, im jüngst verabschiedeten Bundeshaushalt 2024 den Bundeszuschuss an die Rentenversicherung um 600 Millionen Euro zu kürzen. Trotz Aktienrente geht denn auch die Ampel in ihrem Rentenpaket II davon aus, dass spätestens ab 2028 die Rentenversicherungsbeiträge angehobenwerden müssen.

Die im Rentenpaket angekündigte Stabilisierung des Rentenniveaus von 48 Prozent über das Jahr 2025 bietet den Rentenbeziehern und zukünftigen Rentnern somit zwar eine vorübergehende Kalkulationsgrundlage, schützt aber nicht vor Altersarmut. In Deutschland müssen bereits jetzt 42,3% der Rentner mit einem Nettoeinkommen von weniger als 1250 Euro monatlich auskommen. Dies betrifft etwa 7,5 Millionen Menschen im Ruhestand. Für Frauen sieht es noch schlechter aus. Von den Rentnerinnen müssen sich 36,2% mit einer Rente von unter 1000 Euro monatlich begnügen. Dabei werden zur Vermeidung von Altersarmut bereits jetzt 4,3% der rund 21 Millionen Bestandsrenten durch einen Grundrentenzuschlag von durchschnittlich rund 90 Euro aufgestockt. Es ist damit bereits abzusehen, dass auch das jetzt von der Bundesregierung auf den Weg gebrachte Rentenpaket II nicht die letzte Rentenreform sein wird.

Als Vorbild für eine wirkliche Rentenreform empfiehlt sich ein Blick nach Österreich. Österreich hat auch ein umlagefinanziertes Rentensystem, bei dem aber auch die Selbständigen und Politiker beitragspflichtig sind. Der Rentenversicherungsbeitrag ist mit 22,8% höher als in Deutschland, wobei die Arbeitnehmer aber mit 10,25% weniger als die Hälfte tragen müssen. Das gesetzliche Renteneintrittsalter beträgt für Männer in Österreich 65 Jahre und wird für Frauen derzeit sukzessive auf 65 Jahre angehoben. Mit 80% ist das Rentenniveau in Österreich deutlich höher als Deutschland. Die Pension, wie die Rente in Österreich heißt, wird wie die meisten Gehälter zudem vierzehnmal im Jahr gezahlt und jährlich sozial gestaffelt in Anlehnung an die Inflationsentwicklung angehoben, in diesem Jahr um bis zu 9,7%. Bei dem Vergleich ist allerdings zu berücksichtigen ist, dass die Rente in Österreich voll versteuert werden muss, bei einem höheren Eingangssteuersatz als in Deutschland

BREMEN AUCH BEIM KLINIK-RANKING NUR UNTER FERNER LIEFEN

Beim internationalen Klinik-Ranking 2024 der amerikanischen Wochenzeitschrift Newsweek haben die Bremer Kliniken schlecht abgeschnitten. Unter den 23 deutschen Kliniken auf der Liste der 250 „World`s Best Hospitals“ ist kein Bremer Krankenhaus. Selbst wenn man nur die 219 deutschen Kliniken betrachtet, die Eingang ins Newsweek-Ranking gefunden haben, finden sich Bremer Klini­ken erst auf den hinteren Plätzen. Noch am besten abgeschnitten hat das Klinikum Links der We­ser, welches der Bremer Senat schließen will. Es landete auf Platz 117. Weiterhin Berücksichti­gung im Ranking fanden das Klinikum Bremen-Mitte, das auf Platz 150 landete und das Rote-Kreuz-Kran­kenhaus mit Platz 156.

Weitaus besser abgeschnitten im Ranking haben Bremens Nachbarstädte Hannover und Ham­burg. Das Klinikum der medizinischen Hochschule Hannover landete auf Platz fünf der besten deutschen Krankenhäuser und auf Platz 39 der 250 weltbesten Kliniken. Das Universitätsklinikum Hamburg Eppendorf erreichte im deutschen Ranking Platz sechs und unter den weltbesten Klini­ken Platz 48.

Den unangefochtenen Spitzenplatz unter den deutschen Kliniken hält die Berliner Charitè, die mit Platz sechs auf der Liste der „World`s Best Hospitals von Newsweek auch weltweit als eines derbesten Krankenhäuser eingestuft wurde. Noch besser als die Charitè wurden von Newsweek ledig­lich das Massachusetts General Hospital, das Johns Hopkins Hospital in Baltimore, die Toronto General – University, die Cleveland Clinic in Ohio sowie mit Platz eins die Mayo Clinic Rochester in Minnesota eingestuft.

Bei dem Ranking von Newsweek wurden insgesamt 2400 Kliniken in 30 Staaten bewertet.

Das schlechte Abschneiden der Bremer Kliniken im Ranking kann nach Auffassung des CGB an­gesichts der desaströsen finanziellen Situation der Gesundheit Nord (GeNo) als Betreiberin der kommunalen Bremer Kliniken nicht verwundern. Die Geno, die eigentlich seit diesem Jahr wieder schwarze Zahlen schreiben sollte, benötigt regelmäßig Millionenhilfen aus dem Bremer Haushalt. Nach Angaben des CDU-Haushaltspolitikers Jens Eckhoff sind seit 2016 so fast eine halbe Milli­arde Euro in die kommunalen Kliniken geflossen. Wenn jetzt aus finanziellen Gründen auch noch das Klinikum geschlossen werden soll, das im Klinik-Ranking noch am besten abgeschnitten hat, so lässt dies nicht gerade auf einen Beitrag zur Qualitätssteigerung hoffen. Ob die Gleichung „we­niger Kliniken = mehr Qualität“ aufgeht, muss erst noch bewiesen werden.

CGB Bremen kritisiert Senatsbeschluss zu Sonntagsöffnungen

Seit Jahren streiten der CGB und seine für den Handel zuständige Berufsgewerkschaft DHV für die Einhaltung des Sonntagsschutzes und gegen eine Aufweichung des Sonntagsverkaufsverbotes im Einzelhandel. Eine aktuelle reprä­sentative Meinungsumfrage des Meinungsforschungsinstituts Yougov hat erst kürzlich wieder bestätigt, dass CGB und DHV mit ihrer Ablehnung erweiterter Sonntagsöffnungen richtig liegen. 53 Prozent der Befragten lehnten ebenso wie die christlichen Gewerkschaften eine Lockerung des Verbotes der Ladenöffnungen an Sonntagen ab. Lediglich 37 Pro­zent begrüßen solche Lockerungen. Gleichwohl hat der Bremer Senat am 06.12.24 auch für dieses Jahr wieder groß­zügige Ausnahmeregelungen für Ausnahmen vom Sonntagsverkaufsverbot in der Stadtgemeinde Bremen beschlos­sen.

Entsprechend den Vorschlägen des Handelsverbandes Nordwest hat der Senat per Verordnung Sonntagsöffnungen anlässlich von zwölf Veranstaltungen genehmigt. Der CGB hatte bereits in seiner Stellungnahme zum Verordnungsent­wurf darauf hingewiesen, dass es sich bei Veranstaltungen wie dem Vegesacker Kinderfest, den Dorffesten in Findorff und Oslebshausen, dem Weinfest in Borgfeld, der Gewerbeschau und der Messe WeserArt in Osterholz sowie dem Gröpelinger Sommer und Feuerspuren-Festival in Gröpelingen jeweils nur um ortsteilbezo­gene Events ohne besondere wirtschaftliche oder touristische Bedeutung handelt, die eine Ausnahme vom Sonntags­verkaufsverbot rechtfertigen würden. Von den vom Handelsverband für eine Sonntagsöffnung genannten Anlässen rechtfertigen nach Auffassung des CGB und seiner zuständige Berufsgewerkschaft DHV somit lediglich die Osterwiese, La Strada, das Vegefest so­wie der Freimarkt eine Sonntagsöffnung. Dies gilt insbesondere für den Bremer Freimarkt, bei dem aufgrund der unstrit­tig besonderen Bedeutung auch auf eine räumliche Begrenzung der Ausnahmeregelung verzichtet werden könnte.

Der CGB kritisiert bereits seit Jahren, dass der Senat dem Handel in der Stadtgemeinde Bremen unter Bezugnahme auf ein mit einigen Institutionen im Jahre 2008 vereinbartes Konzept, alljährlich eine weitgehend gleichbleibende Zahl von Sonntagsöffnungen mittels Ausnahmeregelung ermöglicht, für die jeweils nach Anlässen gesucht wird, mit denen sich die Ausnahmeregelungen begründen lassen. Dabei wird zudem mit geschätzten Besucherzahlen operiert, die zu­meist nicht nachprüfbar belegt werden können.

Der CGB erwartet vom Senat, dass er offensiv das grundgesetzlich verankerte Verbot der Sonn- und Feiertagsarbeit gewährleistet, in dem rechtlich mögliche Ausnahmen restriktiv gehandhabt werden. Er erinnert daran, dass das Bun­desverwaltungsgericht bereits in einer Entscheidung vom 26.11.2014 (69/2014) die Messlatte für Ausnahmen vom Ver­bot der Sonntagsarbeit heraufgesetzt und deutlich gemacht hat, dass es keinen erheblichen Schaden i.S. des Ge­setzes darstellt, „wenn der Schutz der Sonn- und Feiertagsruhe nicht hinter dem Wunsch zurücktreten muss, spontan auftre­tende Bedürfnisse auch sofort erfüllt zu bekommen.“

 

 

DHV-Bildungswerk startet mit Vorbereitungslehrgängen in das neue Jahr

Das DHV-Bildungswerk ist auch in 2024 erfolgreich mit Vorbereitungslehrgängen unterwegs. Derzeit läuft u.a. ein Vorbereitungslehrgang auf die kaufm. Abschlussprüfung für die Sparten Groß – und Außenhandel. Der Kurs findet an 7 Abenden a‘ 3 Stunden in der St. Georg-Gemeinde in Bremen-Huchting statt. Es nehmen 14 Auszubildende aus den Bereichen Groß- und Außenhandel teil. Geleitet wird der Kurs von unserem langjährigem Fachlehrer Helmut Saitzek.

CGB LV Bremen- Tarifeinheitsgesetz abschaffen und Tarifbindung stärken

Anlässlich des Senatsempfangs für Betriebs- und Personalräte am 12.Dezember im Bremer Rathaus hat der CGB Christliche Gewerkschaftsbund an alle Mitglieder der Bremischen Bürgerschaft appelliert, sich mit ihren Fraktionen und Parteien für die Abschaffung des Tarifeinheitsgesetzes und Maßnahmen zur Stärkung der Tarifbindung einzu­setzen.

Peter Rudolph, CGB-Landesvorsitzender: „Es reicht nicht aus, die Arbeit der Betriebs- und Personalräte in Sonn­tagsreden und mit einem jährlichen Empfang zu würdigen. Es muss vielmehr endlich etwas getan werden, dass nicht in immer mehr Betrieben die Arbeitgeber nach Gutsherrenart schalten und walten können, weil es keinen Betriebsrat gibt oder auch kein Tarifvertrag Anwendung findet.“

Der CGB setzt sich für den Erlass eines Gewerkschaftsgesetzes ein, dass die Rechtstellung der Gewerkschaften, die Anforderungen an ihre Tariffähigkeit sowie die Voraussetzungen und Grenzen von Arbeitskampfmaßnahmen regelt und Einschränkungen der grundgesetzlich verankerten Koalitionsfreiheit und Tarifautonomie durch Richter­recht und hier insbesondere durch gesetzes-übersteigende Rechtsfortbildung Einhalt gebietet. Weiterhin tritt der CGB dafür ein, die Allgemeinverbindlichkeitserklärung von Tarifverträgen dadurch zu erleichtern, dass in den Tarif­ausschüssen den antragstellenden Sozialpartnern ein Stimmrecht eingeräumt wird, um Veto-Möglichkeiten einzel­ner Ausschussgruppen auszuschließen. Schließlich erwartet der CGB, dass unter Beteiligung aller gewerkschaft­lichen Spitzenorganisationen unverzüglich der in der EU-Mindestlohn-Richtlinie vorgesehene Aktionsplan zur Er­höhung der Tarifbindung erstellt wird, der verpflichten ist, wenn die Tarifbindung unter 80 Prozent liegt

Der CGB verweist darauf, nur noch knapp 9 Prozent der betriebsratsfähigen Betriebe in Deutschland über einen Betriebsrat verfügen und damit nur noch rund 42 Prozent der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in West­deutschland und 35 Prozent in Ostdeutschland von Betriebsräten vertreten werden. Dies hat Auswirkungen auf die Tarifbindung. Tarifverträge gibt es insbesondere in den Wirtschaftszweigen wie dem öffentlichen Dienst oder der Metallindustrie, in denen ein hoher gewerkschaftlicher Organisationgrad besteht und die Arbeitsstätten über einen Betriebs- bzw. Personalrat verfügen.

Die EU-Mindestlohn-Richtlinie verpflichtet die Mitgliedsstaaten, zur Erhöhung der Tarifbindung Aktionspläne zu erstellen, wenn die Tarifbindung unter 80 Prozent liegt. Deutschland ist von dieser Quote mit einer Tarifbindung von lediglich 43 Prozent derzeit meilenweit entfernt. Legislative und Judikative haben vielmehr mit dem Tarifein-heitsgesetz und der Mächtigkeitsrechtsprechung mit dazu beigetragen, die grundgesetzlich verankerte Tarifauto­nomie auszuhöhlen und den Abschluss von Tarifverträgen zu erschweren.

Das 2015 von der Großen Koalition beschlossene und rechtlich umstrittene Tarifeinheitsgesetz, das aufgrund einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts bereits 2017 nachgebessert werden musste, legt fest, dass in ei-nem Betrieb keine konkurrierenden Tarifverträge zur Anwendung kommen können, sondern der Tarifvertrag der Organisation mit den meisten Mitgliedern im Betrieb. Das Gesetz behindert damit die Tarifarbeit und Entwicklung kleiner und neuer Gewerkschaften und damit den Gewerkschaftspluralismus.

Ähnlich verhält es sich mit der sogenannten Mächtigkeitsrechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (BAG), auf deren Grundlage verschiedenen Gewerkschaften in Deutschland im Laufe der Jahre die Tariffähigkeit aberkannt und damit ihre wesentlichste Arbeitsgrundlage entzogen wurde. Da das BAG nicht bereit ist, seine aufgrund des geringen gewerkschaftlichen Organisationsgrades in Deutschland seit langem überholte Mächtigkeits-Recht-sprechung aufzugeben, sollte der Gesetzgeber handeln und ein Gewerkschaftsgesetz erlassen. Spätestens dann, wenn die Mindestlohnrichtlinie greift und die Bundesregierung in einem Aktionsplan konkrete Maßnahmen zur Erreichung der Tarifbindungsquote von 80 Prozent festlegen muss, wird die Mächtigkeits-Rechtsprechung ad absurdum geführt, da Gewerkschaften dann defacto dazu gezwungen sein werden, Tarifverträge auch in Bereichen abzuschließen, in denen sie den für die Tariffähigkeit vom BAG geforderten Organisationsgrad nicht nachweisen können.

Reiner Jahns neuer CGB-Bundesvorsitzender

Auf dem 17. ordentliche Bundeskongress des CGB – Christlicher Gewerkschaftsbund Deutschlands (CGB), der am 1. Und 2.Dezember in Berlin stattgefunden hat, gab es einen Führungswechsel. In Nachfolge des aus Altersgründen nicht wieder kandidierenden Saarländers Adalbert Ewen, wurde der Niedersachse Reiner Jahns zum Bundesvorsitzenden der mit 300.00 Mitglieder drittgrößten gewerkschaftlichen Spitzenorganisation Deutsch­lands gewählt. Jahns war zuvor Bundesvorsitzender der Christlichen Gewerkschaft Metall (CGM), der größten Einzelgewerkschaft des CGB.

Veränderungen gab es auch bei der Wahl der stellvertretenden CGB-Vorsitzenden. Neben dem Vorsitzenden der Berufsgewerkschaft DHV, dem Schweriner Henning Röders, der wiedergewählt wurde, wurden auch der neue CGM-Vorsitzende, der Bayer Sebastian Scheder, sowie der Vorsitzende des Arbeitnehmerverband Deutscher Milchkontroll- und Tierzuchtbediensteter ADM), der Schleswig-Holsteiner Sönke Clasen, zu stellvertretenden Bundesvorsitzenden gewählt.

Bei der Wahl der 9 Beisitzer, war auch der Konzernbetriebsratsvorsitzende der HDI-Group, der Hannoveraner Matthias Rickel erfolgreich, der auch dem DHV-Landesverband Niedersachsen-Bremen vorsteht.

Die 80 Kongress-Delegierten beschlossen einstimmig einen Initiativantrag, in dem die Bundesregierung und der Deutsche Bundestag aufgefordert werden, das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 15.11.2023 (2 BvF 1/22), mit dem das Zweite Nachtragshaushaltsgesetz 2021 für nichtig erklärt wurde, zu respektieren und nicht durch gesetzgeberische Maßnahmen, wie eine erneute Aussetzung oder Abschaffung der im Grundgesetz verankerten Schuldenbremse, oder haushaltspolitische Maßnahmen, wie die Bildung neuer oder Umnutzung vorhandener Sondervermögen, zu unterlaufen, wie dies von einigen Politikern und Wirtschaftsweisen bereits gefordert wurde.

Mit nur geringfügigen Änderungen und bei lediglich 2 Gegenstimmen wurde weiterhin der vom Bremer CGB-Landesvorsitzenden Peter Rudolph mitverfasste Leitantrag „Freiheit und Demokratie schützen – Wohlstand wahren – Zukunft gestalten“ beschlossen, in dem u.a. gefordert wird, den Reformstau in Deutschland zu beenden und die Wirtschaft zu modernisieren.

Auch die vom CGB-Landesverband Bremen eingebrachten Anträge, wurden mehrheitlich beschlossen. So machte sich der Kongress u.a. die Bremer Forderung, durch Typengenehmigungen und serielles Bauen Woh­nungsbau zu beschleunigen und Baukosten zu senken, zu eigen. Ebenso wurden von den Delegierten die Forderungen nach einer Reform der Deutschen Bahn AG, nach dem Erlass verbindlicher Standards für das Duale Studiensystem sowie die Beibehaltung des ermäßigten Steuersatzes von 7 Prozent für Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen übernommen.

Am CGB-Kongress nahmen zahlreiche nationaler und internationale politische und gewerkschaftliche Ehrengäste teil, darunter der Bundeswahlbeauftragte für die Sozialversicherungswahlen und langjährige Vorsitzende der Arbeitnehmergruppe der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Peter Weiß. Weitere führende PolitikerInnen sowie Verbandsvertreter haben dem CGB-Kongress Grußbotschaften geschickt, darunter Bundesverkehrsminister Dr. Volker Wissing (FDP) sowie mehrere Ministerpräsidenten, darunter der Bayerische Ministerpräsident Markus Söder (CSU), der Ministerpräsident von Thüringen Bodo Ramelow (Die Linke) und der Bremer Bürgermeister Dr. Andreas Bovenschulte (SPD).

CGB: Arbeitsressort soll Entscheidung des Staatsgerichtshofs abwarten, bevor Massnahmen zur Realisierung des Ausbildungsfonds eingeleitet werden

Bremen hat einen Ausbildungsfonds beschlossen, der vom CGB abgelehnt wird. Gegen die Errich­tung des Fonds ist eine Klage der Handelskammer vor dem Staatsgerichtshof anhängig ist, der sich zwischenzeitlich alle berufsständischen Kammern in Bre­men mit Ausnahme der Steuerberaterkam­mer angeschlossen haben. Wann über die Klage entschieden wird, ist offen. Der CGB rechnet frü­hestens Mitte 2024 mit einer Entscheidung.

Ungeachtet der anhängigen Klage hat das Arbeitsressort bereits mit den Vorarbeiten zur Realisie­rung des Ausbildungsfonds begonnen. So wurden u.a. die Handelskammer und der DGB zur Einrei­chung von Personalvorschlägen für den Verwaltungsrat des Fonds aufgefordert. Nach Kenntnis des CGB ist darüber hinaus auch schon mit der Personalrekrutierung für eine Geschäftsstelle des Fonds begonnen worden. Es geht offensichtlich um 10 – 12 Stellen.

Der CGB hat in einem Schreiben die zuständige Senatorin Frau Dr. Claudia Schilling (SPD) aufgefor­dert, die Entscheidung des Staatsgerichtshofes abzuwarten, bevor irgendwelche Entscheidungen zur Realisierung des Ausbildungsfonds getroffen werden. Er hat dabei an den Skandal um den vormaligen Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer (CSU) erinnert, der Ende 2018 einen Betreibervertrag für die geplante Pkw-Maut abgeschlossen hat, obwohl zu diesem Zeitpunkt bereits eine Klage gegen die Maut vor dem EuGH anhängig war. Den Steuerzahler hat dies 243 Mio. Euro gekostet, die an das Betreiber-Konsortium gezahlt werden mussten, nach dem vom EuGH die Maut für unzulässig erklärt wurde. Der derzeitige Bundesverkehrsminister Dr. Volker Wissing (FDP) lässt zur Zeit prüfen, ob sein Vorgänger für den entstandenen Schaden in Regress genommen werden kann.

Meinungsaustausch mit Bremens Finanzsenator

Am 17.Oktober empfing Bremens neuer Finanzsenator und Bürgermeister Björn Fecker den CGB-Landesvorsitzenden Peter Rudolph zu einem Meinungsaustausch in seinem Amtssitz, dem Haus des Reichs. Der grüne Politiker, der zuvor im Parlament der Hansestadt vier Jahre Vorsitzender der Bürgerschaftsfraktion von Bündnis 90 /Die Grünen war, ließ sich zunächst von Peter Rudolph ausführlich über den CGB und dessen Mitgliedsverbände informieren. Der CGB-Landesvorsitzende nutzte die Gelegenheit, um den Politiker auf die Einschränkung der Tarifautonomie und des Gewerkschaftspluralismus durch die Rechtsprechung des BAG hinzuweisen und ihm die CGB-Forderungen nach Mitwirkung in den Tarifausschüssen und Erleichterung der Allgemeinverbindlichkeitserklärung von Tarifverträgen vorzutragen. Peter Rudolph verwies dabei auch auf die EU-Mindestlohn-Richtlinie, der die EU-Mitgliedsstaaten zur Förderung der Tarifbindung zur Erstellung von Aktionsplänen verpflichte, wenn die Tarifbindung unter 80 Prozent liegt – eine Marke, von der Deutschland mit einer Tarifbindung von 42 Prozent noch weit entfernt ist.

Im allgemeinen politischen Meinungsaustausch kamen fast alle gegenwärtig relevanten Probleme und Themen zur Sprache. Peter Rudolph verwies dabei auf die Besorgnis der Beschäftigten über die Belastung durch Mietpreissteigerungen und die extrem gestiegene Energie- und Lebensmittelpreise bei gesunkenen Reallöhnen sowie die Besorgnis über die Sicherheit der sozialen Sicherungssysteme. Er sprach sich für die dauerhafte Beibehaltung des ermäßigten Mehrwertsteuersatzes für Gas und Wärme aus. Der CGB-Landesvorsitzende sprach auch die Furcht vieler Bürgerinnen und Bürger vor dem nicht nachlassenden Zustrom von Flüchtlingen an, deren Unterbringung und Versorgung Länder und Gemeinden zunehmend vor Probleme stellt. Er unterstütze die auch von Bremen erhobene Forderung nach einer stärkeren Beteiligung des Bundes an den Flüchtlingskosten. Zugleich kritisierte Rudolph die Haushaltspolitik von Bund und Ländern, die seit der Corona-Krise durch eine ungebremste Kreditaufnahme im Rahmen von Schattenhaushalten gekennzeichnet sei. Er äußerte Verständnis für die von der Bremer CDU eingereichte Klage gegen den noch vom Vorgänger Feckers zu verantwortenden Nachtragshaushalt und forderte die Einhaltung der Schuldenbremse. Rudolph signalisierte dem Bürgermeister und Finanzsenator, dass der CGB auch bereit sei, unpopuläre Maßnahmen mitzutragen. So habe der CGB im Gegensatz zum DGB die Notwendigkeit der Schließung des Klinikums Links der Weser angesichts des vorhandenen Bettenüberhangs sowie des Millionendefizits der Klinikbetreiberin Gesundheit Nord als notwendig anerkannt.

Einig waren sich Finanzsenator und CGB  in der Beurteilung der Sinnhaftigkeit des 49 Euro-Tickets. Fecker teilte die Auffassung von Rudolph, dass schnellstens eine Einigung zwischen Bund und Ländern über die Fortführung des Tickets und dessen Finanzierung getroffen werden müsse.

V.i.S.d.P.: Peter Rudolph

Bürgermeister Andreas Bovenschulte hält beim Sommerfest der Arbeitnehmer kammer eine Rede

Jahresempfang der Arbeitnehmerkammer

Im denkmalgeschützten Schuppen 2 des ehemaligen Bremer Europa-Hafens fand am 19.Oktober der diesjährige Jahresempfang der Arbeitnehmerkammer statt. Die DHV wurde auf dem Empfang vom Vorstandsmitglied des Landesverbandes Niedersachsen-Bremen, Peter Rudolph” vertreten, der lange Jahre auch der Vollversammlung der Kammer angehört hat. Unser Foto zeigt den Bürgermeister der Hansestadt, Dr. Andreas Bovenschulte, bei seinem Grußwort an die Gäste des Empfangs. Der SPD-Politiker griff in seinem Redebeitrag das Kernthema des Empfangs “Transformation der Arbeitswelt” auf und verwies dabei auf den geplanten “Campus für Aus- und Weiterbildung”, den seine Regierung mit 100 Millionen Euro finanzieren will. Weiter kündigte Bovenschulte erneute Bemühungen Bremens für ür ein Bundestariftreuegesetz an.

Der Gastreferent des Abends, Prof. Dr. Thorsten Schulten, vom Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Institut der Hans-Böckler-Stiftung (WSI) forderte in seinem Beitrag eine stärkere Beteiligung der Arbeitnehmer und ihrer Interessensvertretung an den Transformationsprozessen und kritisierte, dass nach einer Studie fast 50 Prozent aller Betriebe keine konkreten Vorstellungnen in Bezug auf die für ihr Unternehmen angezeigten Transformationsnotwendigkeiten hätten. Weiterhin problematisierte Prof. Schulten die nachlassende Tarifbindung, die prekäre Beschäftigungsverhältnisse begünstige. Er sprach sich für die Erleichterung der Allgemeinverbindlichkeitserklärung von Tarifverträgen aus, wie sie auch von der DHV und ihren christlichen Partnergewerkschaften gefordert wird, und fordert, wie zuvor auch schon die DHV, die Erstellung von Aktionsplänen, wie sie die EU-Mindestlohn-Richtlinie zur Erhöhung der Tarifbindung vorsieht, wenn in einem Mitgliedsstaat die Tarifbindung unter 80 Prozent liegt.