DHV-Landesverband begrüsst Umsetzung der Schulgeldfreiheit für weitere medizinisch-therapeutische Berufe in Niedersachsen

Wie die Kultusministerin Julia Willie Hamburg heute in einer Landtagssitzung verkündet hat, soll zum Schuljahr 2023/2024 die Schulgeldfreiheit in den pädagogischen und medizinisch-therapeuti­schen Berufen in Niedersachsen vollständig umgesetzt sein. Durch die Änderung des niedersäch­sischen Schulgesetzes sowie des Gesundheitsfachberufegesetz wird damit für alle Azubis bzw. Schülerinnen und Schüler der Berufe Diätassistentin/Diätassistent, medizinische Bademeiste­rin/medizinischer Bademeister, Heilerziehungspflegerin/Heilerziehungspfleger, Heilpädagogin/ Heilpädagoge, Masseurin/Masseur, Orthopistin/Orthopist sowie Pharmazeutisch-techni­sche Assis­tentin/Pharmazeutisch-Technischer Assistent die Schulgeldfreiheit realisiert.

Der DHV-Landesverband Niedersachsen-Bremen begrüßt die überfällige Umsetzung der Schul­geldfreiheit, wie sie im letzten Jahr auch der DHV-Bundesgewerkschaftstag für alle Gesundheits­berufe angemahnt hat.

Die DHV erinnert daran, dass sich die Gesundheitsministerkonferenz bereits Mitte 2019 für die Ab­schaffung des Schulgeldes für die Ausbildung in Gesundheitsberufen ausgesprochen hat, ohne dass dem Beschluss bis heute vollständig Rechnung getragen wurde.  Thüringen hat sogar im Frühjahr 2022 die Schulgeldfreiheit für Gesundheitsberufe wieder abgeschafft und erst auf politi­schen Druck wenige Monate später wieder eingeführt.  Und in Baden-Württemberg hat im selben Jahr ein Verbändebündnis seine Besorgnis ausgedrückt, dass die für die Schulgeldfreiheit einge­planten Haushaltsmittel unzureichend seien, so dass die Schulträger keine Planungssicherheit hät­ten und mit einem Insolvenzrisiko belastet würden.

Die DHV verweist darauf, dass die Ausbildung in medizinisch-therapeutischen Berufen zu einem erheblichen Teil von Schulen in privater Trägerschaft erbracht wird, die nur zum Teil mit öffentli­chen Geldern gefördert wurden und werden und daher zur Kostendeckung auf Schulgeld angewie­sen sind. Für Azubis und Schülerinnen und Schüler, die das Schulgeld aus eigener Tasche bezah­len müssen, bedeutet dies ein große Belastung, die sich für die Ausbildungsdauer auf bis zu 25.000 Euro summieren kann. Die Befreiung von der Schulgeld­zahlung ist daher nicht nur eine richtige und wichtige sozialpolitische Maßnahme Sie wird auch dazu beitragen wird, dass sich ver­mehrt junge Menschen für eine Berufsaufnahme in den medizi­nisch-therapeutischen Berufen ent­scheiden werden und damit den Fachkräftemangel verringern helfen.

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Bremer CGB lehnt Heizungsgesetz der Ampel-Koalition ab

Die Ampel-Koalition hat am 19. April den umstrittenen Gesetzentwurf zum schrittweisen Verbot von Öl- und Gasheizungen beschlossen. Bereits ab dem kommenden Jahr soll möglichst jede neue Hei­zung in Deutschland zu 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden. Der CGB lehnt die Novelle des Gebäudeenergiegesetzes ab und fordert grundlegende Nachbesserungen.

Peter Rudolph, CGB-Landesvorsitzender: Während klimafreundliche Atomkraftwerke zwangsabge­schaltet wurden und klimaschädliche Kohle- und Gaskraftwerke reaktiviert und weiterbetrieben wer­den, sollen Millionen von Hauseigentümern von der Bundesregierung zu Zwangsmodernisierungen ihrer Heizungsanlagen gezwungen werden. Dies ist undemokratisch und unsozial. Bereits jetzt ist absehbar, dass sich viele Bürgerinnen und Bürger einen Heizungsaustausch trotz Übergangsfristen und pauschalierter Förderung nicht leisten können. Der CGB warnt bereits jetzt vor Mieterhöhungen infolge von Habecks Heizungstauschgesetz.

Der CGB verweist auf das hohe Alter vieler Wohngebäude in Deutschland und das vielfach entspre­chend hohe Alter der Heizanlagen. Dies gilt im besonderen Maße für das Land Bremen. Von

358.000 Wohnungen lag 2018 bei 96.000 das Baujahr vor 1948 und bei 187.000 zwischen 1949 und 1978.

FDP-Chef Lindner hat im Bundeskabinett der Novelle zum Gebäudeenergiegesetz nur unter Vorbe­halt zugestimmt. Der CGB erwartet, dass der Minister nun auch sicherstellt, dass die vom Bundes­parteitag seiner Partei geforderten großen Änderungen am Gesetzentwurf realisiert werden bevor der Entwurf Gesetzeskraft erlangt.

Von den Unionsparteien wurde ebenfalls Widerstand gegen das rot-grüne Heizungsgesetz ange­kündigt. Auch von ihnen erwartet der CGB, dass sie ihrem verbalen Protest Taten folgen lässt. Dies gilt auch für die im Wahlkampf befindliche Bremer CDU, die sich in ihrem klimapolitischen Kuschelkurs gegenüber den Grünen mit Aussagen zur Zwangsmodernisierung von Heizungsanlagen bisher deutlich zurückgehalten hat.

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Pressemitteilung CGB: Atomausstieg stoppen

KERNKRAFTWERKE FÜR SICHERE STROMVERSORGUNG WEITER UNVERZICHTBAR

Der CGB sieht die Versorgungssicherheit in Deutschland bei Abschaltung der letzten drei Atom-Meiler zum 15. April gefährdet und warnt vor steigenden Energiepreisen. Er hat kein Verständnis dafür, dass die Bundesregierung aus ideologischen Gründen klimaneutrale Atom-Reaktoren stillle­gen will, während klimaschädliche Kohle- und Gaskraftwerke reaktiviert und weiterbetrieben wer­den. Allein mit erneuerbaren Energien ist nach Auffassung der christlichen Gewerkschaften keine Versorgungssicherheit zu gewährleisten. Diese Erkenntnis hat sich auch in der Bevölkerung durchgesetzt, die daher mehrheitlich für den Weiterbetrieb der die letzten drei verbliebenen Atomkraftwerke Isar 2, Neckarwestheim und Emsland votiert hat.

Der CGB fordert einen Energiemix unter Einbeziehung der Kernenergie. Er verweist darauf, dass 13 der 27 EU-Mitgliedstaaten Atomenergie zur Stromerzeugung nutzen und 11 Staaten sich erst vor sechs Wochen auf eine verstärkte Kooperation im Bereich der Kernenergie geeinigt haben, darunter Deutschlands Nach­barländer Frankreich und die Niederlande. Polen als weiteres Nachbarland plant den Einstieg in die Kern­energie. Und in Finnland sind sogar die Grünen für die Nutzung der Atomenergie – zumindest als Übergangs lösung. Das Kernenergie zumindest als Brückentechnologie helfen kann, die angestrebte Klimaneutralität zu erreichen, hat auch das EU-Parlament anerkannt und auf Vorschlag der EU-Kommission Atomkraft in die Taxonomie aufgenommen. Investitionen in die Kernenergie gelten somit seit Jahresbeginn als nachhaltig und förderungswürdig. Mit ihrem Festhalten am Ausstieg aus der Atomenergie begibt sich Deutschland damit innerhalb der EU nicht nur zunehmend in die Isolation, sondern gefährdet auch die verbliebene Atom­industrie und Kernforschung.

AR II 21-240323 Cuxhaven

Betriebsräte-Aufbau-Seminar

Vom 21. – 24.03.2023 hat in Cuxhaven ein Betriebsräte-Aufbau-Seminar des DHV-Bildungswerk Nordwest zum Arbeitsrecht stattgefunden. Im Mittelpunkt des Seminars standen die für Betriebsräte wichtigsten arbeitsrechtlichen Grundlagen. Referent war der saarländische DHV-Geschäftsführer Lukas Menzel, unterstützt von der Bremer DHV-Geschäftsführerin Martina Hofmann, die auch die Tagungsleitung hatte. Alle Seminarteilnehmer waren Betriebsräte der HORNBACH Baumarkt AG.

 

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PM CGB LV Bremen: Aktuelle Pressemitteilung zu den anstehenden Sozialwahlen

BUNDES-VIZE DER CGB/CDA-ARBEITSGEMEINSCHAFT KRITISIERT SOZIALWAHL-BLOCKADE VON ARD UND ZDF UND FORDERT DIE AUSSTRAHLUNG VON INFO-SPOTS

Peter Rudolph, stellvertretender Vorsitzende der CGB/CDA-Bundesarbeitsgemeinschaft und Mitglied der Vertreterversammlung der Verwaltungsberufsgenossenschaft, hat den öffentlich-rechtlichen Rundfunkan­stalten der ARD sowie dem ZDF vorgeworfen, nur unzureichend über die in diesem Frühjahr anstehenden Sozialwahlen zu informieren. Er forderte die Sender zur Ausstrahlung von Sozialwahl-Werbespots auf.

Rudolph: „Durch die Selbstverwaltung in der Sozialversicherung können die Versicherten die Geschicke ihres Versicherungsträgers mitbestimmen. Dies betrifft auch den Haushalt, der allein bei der Deutschen Ren­tenversicherung Bund 174 Mrd. Euro umfasst und damit mehr als jeder Länderhaushalt.

Die Sozialwahlen sind mit mehr als 52 Millionen wahlberechtigten Versicherten und Rentnern die drittgrößten Wahlen in Deutschland. Es ist ein Skandal, dass ausgerechnet die öffentlich-rechtlichen Rundfunk- und TV-Sender, die sich über die Gebühren aller Bürger finanzieren, ihrem Informationsauftrag gegenüber den Wahlberechtigten nicht nachkommen. Einerseits kritisieren sie in ihren Sendungen die niedrige Wahlbeteili­gung bei den Sozialwahlen und verurteilen die sogenannten Friedenswahlen, andererseits leisten sie durch ihre Blockadehaltung selbst einer niedrigen Wahlbeteiligung Vorschub und stellen die Selbstverwaltung in der Sozialversicherung damit infrage. Wenn bei den letzten Sozialwahlen, die im Jahre 2017 stattgefunden haben, nur rund 30 Prozent der Wahlberechtigten ihr Wahlrecht wahrgenommen haben, tragen die öffentlich-rechtlichen Sender hierfür eine erhebliche Mitverantwortung.

Da die Sozialwahlen nur alle sechs Jahre stattfinden und überwiegend per Briefwahl durchgeführt werden, wissen viele Versicherte und Rentner nicht von ihrem Wahlrecht und ihren damit verbundenen Einflussmög­lichkeiten. Sie sind daher auf Wahlbekanntmachungen und Informationen angewiesen.“

Die CGB/CDA-Bundesarbeitsgemeinschaft verweist darauf, dass nicht bei allen Sozialversicherungsträgern in diesem Jahr Urwahlen stattfinden. Dort, wo sich die vorschlagsberechtigten Organisationen bereits im Vorfeld über die zukünftige Sitzverteilung eigen konnten, entfällt die Wahlhandlung und es kommt zur sogenannten Friedenswahl, bei der die vorgeschlagenen Kandidatinnen und Kandidaten als gewählt gelten.

Bei den großen bundesweit tätigen Sozialversicherungsträgen wie Deutsche Rentenversicherung Bund und den gesetzlichen Krankenkassen Barmer, DAK, HKK, KKH und TK kommt es jeweils zu Urwahlen. Die Wahlunterlagen erhalten die Wahlberechtigten ohne gesonderte Anforderung per Post. Versandzeitraum ist bei der Deutschen Rentenversicherung Bund der Zeitraum 20. bis 27.April. Wahlberechtigte, die bis zum 11. Mai 2023 noch keine Wahlunterlagen erhalten haben, können noch bis spätestens 19. Mai einen Antrag auf Ausstellung und Übersendung der Wahlunterlagen stellen. Wahltermin selbst ist der 31.Mai. Bis zu diesem Termin müssen die Wahlbriefe beim Versicherungsträger eingegangen sein.

Die 22 Millionen Wahlberechtigten der Ersatzkrankenkassen müssen nicht von der Briefwahl Gebrauch ma­chen. Sie haben erstmalig auch die Möglichkeit, ihre Stimme online abzugeben. Auch hier ist der Stichtag der 31.Mai.Wirtschaft im entscheidenden Maße abhängt

BREMEN HAT DIE MEISTEN SCHULABGÄNGER OHNE SCHULABSCHLUSS

Im Jahr 2021 haben im Lande Bremen 10 Prozent der Schulabgänger die Schule ohne jeglichen Abschluss verlassen. Dies geht aus der heute vorgestellten Bertelsmann-Studie „Jugendliche ohne Hauptschulabschluss. Demographische Verknappung und qua­lifikatorische Vergeudung“ von Bildungsforscher Prof. Dr. Klaus Klemm hervor. Bundesweit waren es lediglich 6,2 Prozent. Das kleinste Bundesland hält damit in einem bildungspolitischen Ranking wieder einmal den Negativrekord. Die SPD, die in Bremen seit mehr als 70 Jahren ununterbrochen die Verantwortung für das Bildungsressort trägt, kann sich für das neuerliche Debakel nicht mit der mangelnden Vergleichbarkeit von Stadt- und Flächenstaaten herausreden. Hamburg und Berlin haben es im Gegen­satz zu Bremen verstanden, die Quoten ihrer Schulabgänger ohne Schulabschluss von 2020 auf 2021 deutlich zu verringern, Ber­lin von 7,2 auf 6,7 Prozent und Hamburg sogar von 7,2 auf 5,9 Prozent. Auch im Großstadtvergleich der Städte mit mehr als 500.000 Einwohnern bildet Bremen das Schlusslicht.

Gerne macht Bremen auch den hohen Ausländeranteil für sein schlechtes Abschneiden in bildungspolitischen Rankings verant­wortlich. Auch dieses Argument zieht nicht. Laut Bertelsmann-Studie haben 2020 13,4 Prozent der Schulabgänger ohne deutschen Pass die Schule ohne Abschluss verlassen, in Bremen waren es 24, in Hamburg 16,5 und in Berlin lediglich 5,7 Prozent.

Zu Recht verweist die Bertelsmann-Studie darauf, dass die Vergleichbarkeit von Schulabschlüssen und damit auch verfehlte Schul­abschlüsse vergleichbare Maßstäbe bei der Vergabe von Schulabschlüssen voraussetzt, die jedoch zu bezweifeln sind. Bildungsfor­scher würden daher zur besseren Vergleichbarkeit zunehmend ergänzend auf die Messung bildungspolitischer Kernkompetenzen wie Lesen, Schreiben und Rechnen mittels standardisierter Tests zurückgreifen. In der Bertelsmann-Studie wurden daher auch die Ergebnisse entsprechender Tests aus den Jahren 2015 und 2018 einbezogen. Das Abschneiden Bremens relativiert sich hierdurch nicht. 2018 haben 5,6 Prozent die Mindeststandards im Bereich Mathematik verfehlt, in Bremen 12,4 Prozent (Schlusslicht), in Berlin 9,9 Prozent und in Hamburg 10,7 Prozent. Ein ähnliches Bild ergibt sich im Bereich der Mindeststandards im Bereich Lesen, die bundesweit von 9 und in Bremen von 16,9 Prozent verfehlt wurden.

Für den CGB belegt die Bertelsmann-Studie erneut das bildungspolitische Versagen der Bremer SPD. Peter Rudolph, CGB-Landes­vorsitzender: „70 Prozent der Schulabgänger ohne Schulabschluss erhalten keinen Ausbildungsplatz. Ihnen droht Arbeitslosigkeit und Prekariat. 2021 lag die Arbeitslosigkeit bei Ungelernten bei 21 Prozent. Dies können wir uns angesichts des demographisch bedingten Fachkräftemangels nicht leisten. Wir brauchen keine Ausbildungsfonds zur Abfederung bildungspolitischer Versäum­nisse, wie ihn Rot-Rot-Grün in Bremen noch schnell vor der Bürgerschaftswahl durchsetzen will, sondern eine Kehrtwendung in der Bildungspolitik, wie Hamburg sie erfolgreich vollzogen hat.“

CGB UNTERSTUETZT ONLINE-PETITION GEGEN GEPLANTEN AUSBILDUNGSFONDS

in der Landtagssitzung der Bremischen Bürgerschaft am 22. und 23.Februar wird in erster Lesung über den am 31.Januar vom Bremer Senat beschlossenen Entwurf  für ein „Gesetz zur Errichtung eines Ausbildungs­fonds im Land Bremen“ beraten. Die christlichen Gewerkschaften in Bremen und Bremerhaven lehnen den Gesetzentwurf ab und rufen auf zur Unterstützung der von den Wirt­schaftsjunioren Bremen initiierten Online-Petition „Ja zu besserer Bildung – Nein zur Ausbildungs­abgabe“. Der CGB-Landesvorsitzende Rudolph, der seit mehr als 40 Jahren die Berufsge­werkschaft DHV im Berufsbildungsausschuss der Handels­kammer Bremen vertritt, hat dazu be­reits in einer persönlichen Mail an mehr als 1800 Personal- und Ausbil­dungsver-antwortliche appel­liert, auch in ihren Betrieben und Bekanntenkreisen für die Unterzeichnung der Petition zu werben.

Peter Rudolph: „Auf dem Ausbildungsstellenmarkt herrscht ein Verdrängungswettbewerb. Dieser geht vor allem zu Lasten der Hauptschüler. Nach einer aktuellen Studie der Bertelsmann-Stiftung hat sich der Anteil der Jugend­lichen, die mit einem Hauptschulabschluss eine Berufsausbildung beginnen, zwischen 2011 und 2021 um 20 Prozent verringert. Entsprechend gestiegen ist der An­teil der Hauptschüler an der Zahl der Un­gelernten. Zählten im Jahr 2020 von der Altersgruppe der 20- bis 34-jährigen insge­samt 15,5 Prozent zur Gruppe der Ungelernten, waren es bei den Haupt­schülern fast 36 Prozent. Diese Zahl dürfte sich weiter er­höhen nach dem die Zahl der Studienan­fänger stagniert und sich immer mehr Abiturienten für eine Berufs­ausbildung entscheiden. Das Problem des Verdrängungswettbewerbs lässt sich über einen Ausbildungs­fonds nicht lösen, allen­falls über eine Ausbildungsgarantie, wie sie in Österreich besteht.

Es sollte den politisch Verantwortlichen zu denken geben, wenn zum Stichtag 30.09.22 in Deutsch­land trotz Fachkräftemangels fast 69.000 angebotene Ausbildungsstellen nicht besetzt werden konnten. Statt die Aus­bildungsbetriebe mit einer Ausbildungszwangsabgabe zu bestrafen und zu verärgern, sollten die politisch Zuständigen besser ihrer eigenen Verantwortung für Bildung und Ausbildung gerecht werden. Dies gilt ins­besondere für das Land Bremen, das regelmäßig in allen bildungspolitischen Rankings auf den hinteren Plätzen landet.

Wenn rund 10 Prozent der bremischen Schulabgänger die Schule ohne Abschluss verlassen und zumeist als Ungelernte auf dem Arbeitsmarkt landen, kann dies nicht den Betrieben angelastet werden. Die Verant­wortung für die Ergebnisse einer verfehlten Bildungs- und Schulpolitik und damit auch für die fehlende Ausbil­dungsreife vieler Jugendlicher trägt in Bremen die SPD, die seit mehr als 70 Jahren ununterbrochen die Zu­ständigkeit für das Bildungsressort hat. Wenn diese SPD jetzt die Notwendigkeit eines Ausbildungs-fonds u.a. damit begründet, dass prekäre Beschäftigung und Langzeitarbeitslosigkeit aufgrund unzureichen-der Qualifikation präventiv vermieden werden sollen, so ist dies nicht nur ein Eingeständnis des eigenen Versagens, sondern auch eine Ohrfeige für die Betriebe, die jetzt mit einer Umlage für die Folgen dieses Versagens zahlen sollen.“

Der CGB lehnt im Übrigen nicht nur die Ausbildungszwangsabgabe ab, sondern hält auch den vor­liegenden Gesetzentwurf für verfassungswidrig. Aufgrund der von vielen Seiten geäußerten öffent­lichen Bedenken ge­gen den Ausbildungsfonds sollen entscheidende Dinge nicht in dem vom Par­lament zu beschließendem Ge­setz selbst geregelt werden, sondern erst nachträglich über vom Se­nat zu beschließende Verordnungen.

Dies betrifft u.a.:

– das Verfahren zur Festsetzung und Erhebung der Ausbildungsabgabe,

– das Verfahren zur Gewährung des Ausbildungskostenausgleiches,

– die Höhe der Bagatellgrenze, bis zu der sich Betriebe von der Ausbildungs-Zwangsabgabe be­freien lassen können.

Im Gesetzentwurf selbst sind für die Bemessung der Zwangsabgabe ledig­lich eine Bemessungs­obergrenze und für die Höhe des Ausbildungskostenausgleich für ausbil­dende Betriebe eine Bandbreite vor­gesehen. Verwunderlich auch, dass die Lande Bremen vertretenen Dienststellen von Bundeswehr und Bundesbehör-den für den Ausbildungsfonds nicht zur Kasse gebeten werden sollen. Befürchtet der Senat etwa einen Rechtsstreit über den Ausbildungsfonds mit dem Bund?

Droht die Schliessung von Mediamarkt- und Saturn-Filialen?

Der CGB und seine für den Handel zuständige Berufsgewerkschaft DHV befürchten für die nahe Zukunft die Schließung von MediaMarkt- und Saturn-Filialen in Bremen, Hannover und anderen Großstädten und Ballungsräumen.

Bislang ist MediaMarkt in Bremen und Hannover jeweils mit zwei Fialen vertreten. Saturn verfügt über drei Filialen in Bremen und zwei in Hannover. Ob alle Filialen weiterbetrieben werden, ist nach Auffassung des CGB fraglich, nach dem die Marken MediaMarkt und Saturn Mitte des Mo­nats zusammengelegt wurden und jetzt mit gestrafftem und einheitlichem Sortiment gemeinsam be­worben werden.

Bislang waren MediaMarkt und Saturn in Deutschland zwei unabhängige Vertriebsmarken, mit getrennten Filialen, die jeweils als eigenständige Gesellschaften betrieben werden. Sie gehö­ren seit Aufspaltung der Metro-Gruppe der zur Ceconomy AG gehörenden MediaMarktSaturn Retail Group (handelsrechtlich Media-Saturn-Holding GmbH), die in Deutschland an 405 Standor­ten vertreten ist und europaweit mehr als 1000 Geschäfte betreibt.

Vor der Zusammenlegung sind die Vertriebsmarken MediaMarkt und Saturn in Konkurrenz zuein­ander angetreten. In Österreich wurde diese Konkurrenz allerdings bereits 2020 durch die Fusion beider Marken beendet. Hier ist die Marke Saturn Geschichte.

Ob und wie viel Filialschließungen die Zusammenlegung beider Marken in Deutschland zur Folge ha­ben wird, bleibt zunächst abzuwarten. Das Unternehmen hat sich hierzu noch nicht geäußert.

Tatsache ist, dass die Holding dringend ihre Ertragslage verbessern muss, nach dem die Rating-Agentur Moody`s die Bonität von Ceconomy im November auf Ba3 herabgestuft hat, was einer spe­kulativen Anlage entspricht, bei der bei Verschlechterung der Lage mit Ausfällen zu rechnen ist. Der renommierte Wirtschaftswissenschaftler Prof. Dr. Gerrit Heinemann sieht die Handelskette denn auch vor existenziellen Problemen und plädierte im Münchener Merkur für eine Flächenredu­zierung und den Ausbau des E-Commerce, der mindestens 50 Prozent des Umsatzes generieren müsse.

Flächenreduzierungen hat es schon gegeben. 2022 wurden bereits 13 Filialen mit insgesamt rund 1000 Beschäftigten geschlossen. Bei diesen Schließungen wird es sicherlich nicht bleiben. CGB und DHV fordern daher im Interesse der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von den Verantwortlichen Auskunft über die weiteren Konsequenzen der Zusammenlegung der Vertriebsmarken und die Si­cherheit der Arbeitsplätze.

 

 

090123-Lehrgangseröffnung

Lehrgangseröffnung

„Am 9.Januar hat das DHV-Bildungswerk Nordwest in Bremen einen neuen Prüfungsvorbereitungskurs für angehende Groß- und Außenhandelskaufleute gestartet.

Der Lehrgang umfasst 24 Unterrichtsstunden und findet unter Leitung des erfahrenen Handelsfachlehrers Helmut Saitzek in Präsenz in Räumen der Kirchgemeinde St. Georg in Bremen-Huchting statt.

Die Teilnehmenden sind 16 Azubis aus 13 Bremer und niedersächsischen Betrieben.“

CGB fordert Reduzierung der Ladenöffnungszeiten während der Energiekrise

In seiner Stellungnahme zum Verordnungsentwurf über die Öffnung von Verkaufsstellen an Sonntagen in der Stadtgemeine Bremen für das Jahr 2023 hat sich der CGB für restriktive Ausnahmeregelungen vom Sonntagsverkaufsverbot sowie für eine gesetzliche Einschränkung der werktäglich möglichen Ladenöffnungszeiten für die Dauer der Energiekrise ausgesprochen. In Betracht käme hierfür eine zeitliche Aussetzung der landesrechtlichen Ladenschlussgesetze, so dass wieder das Bundes-Ladenschlussgesetz zur Anwendung käme, das die Ladenöffnungszeiten auf den Zeitraum 6 bis 20 Uhr begrenzt. Aktuell ist Bayern das einzige Bundesland, in der das Bundes-Ladenschlussgesetz noch Anwendung findet und damit zeigt, dass begrenzte Ladenöffnungszeiten selbst in einem Flächenstaat und Tourismusland durchsetzbar sind und Akzeptanz finden.

Der CGB kritisiert, dass der Bremer Senat ungeachtet der Energiekrise und der von Bürgern und Wirtschaft geforderten Energiesparmaßnahmen auch für 2023 wieder großzügige Ausnahmeregelungen vom Sonntagsverkaufsverbot erlassen will. Vorgesehen sind Sonntagsöffnungen zu folgenden Terminen und Anlässen:

02. April Osterwiese
07. MaiVegesacker KindertagGewerbeschau Osterholz
11. JuniLa Strada
26. JuniErdbeerfest HabenhausenHuchtinger Familientag
02. JuliGröpelinger Sommer
24. SeptemberSavahri
08. OktoberMesse WeserArtKartoffelfest/HerbstmarktVegefest
29. OktoberFreimarkt
05. NovemberErzählfestival FeuerspurenHuchtinger Messetage

Der CGB sieht lediglich in der Osterwiese, dem Straßenkunstfestival La Strada, dem Vegefest sowie dem Bremer Freimarkt als dem größten norddeutschen Volksfest Anlässe von überregionaler touristischer und wirtschaftlicher Bedeutung, die auch während der Energiekrise die Öffnung von Läden an Sonntagen gerechtfertigt erscheinen lassen.

 

Der CGB hält es für unverantwortlich, dass der Senat auch in Zeiten der Energiekrise unverändert an seinem 2008 mit einigen Organisationen vereinbarten Konzept festhalten will, alljährlich eine weitgehend gleichbleibende Zahl von Sonntagsöffnungen mittels Ausnahmeregelung zu ermöglichen, für die jeweils nach Anlässen gesucht wird, mit denen sich die Ausnahmeregelungen so begründen lassen dass es möglichst zu keiner Aufhebung der Genehmigung zur Sonntagsöffnung durch die Gerichte kommt. Dabei wird großzügig mit geschätzten Besucherzahlen operiert, die vielfach nicht nachprüfbar belegt werden können.

 

Bei der Mehrzahl der vom Handelsverband Nordwest e.V. für 2023 vorgeschlagenen Anlässe für Ausnahmeregelungen  handelt es sich um Veranstaltungen von lediglich orts- oder statteilbezogener Be-deutung, die nach Auffassung des CGB keine Ausnahmegenehmigungen zur Sonntagsöffnung rechtfertigen.

 

Eine Reduzierung der Ladenöffnungszeiten statt einer Ausweitung durch zusätzliche Sonntagsöffnungen würde nicht nur helfen, Energie zu sparen, sondern auch Wettbewerbsverzerrungen vermeiden. Bereits die regulär möglichen Ladenöffnungszeiten, werden nur von wenigen Einzelhandelsbetrieben vollumfänglich wahrgenommen. In Bremens Haupteinkaufsmeile, der Obernstrasse, haben Filialisten wie die Modekette AppelrathCüpper ihre werktäglichen Ladenöffnungszeiten bereits von sich auf den Zeitraum 10 bis 18:30 Uhr beschränkt.

 

 

V.i.S.d.P.:

Peter Rudolph, Mobil 0178-71 95 570

CGB-Landesverband Bremen

Kirchhuchtinger Landstrasse 170

28259 Bremen