Wie die Kultusministerin Julia Willie Hamburg heute in einer Landtagssitzung verkündet hat, soll zum Schuljahr 2023/2024 die Schulgeldfreiheit in den pädagogischen und medizinisch-therapeutischen Berufen in Niedersachsen vollständig umgesetzt sein. Durch die Änderung des niedersächsischen Schulgesetzes sowie des Gesundheitsfachberufegesetz wird damit für alle Azubis bzw. Schülerinnen und Schüler der Berufe Diätassistentin/Diätassistent, medizinische Bademeisterin/medizinischer Bademeister, Heilerziehungspflegerin/Heilerziehungspfleger, Heilpädagogin/ Heilpädagoge, Masseurin/Masseur, Orthopistin/Orthopist sowie Pharmazeutisch-technische Assistentin/Pharmazeutisch-Technischer Assistent die Schulgeldfreiheit realisiert.
Der DHV-Landesverband Niedersachsen-Bremen begrüßt die überfällige Umsetzung der Schulgeldfreiheit, wie sie im letzten Jahr auch der DHV-Bundesgewerkschaftstag für alle Gesundheitsberufe angemahnt hat.
Die DHV erinnert daran, dass sich die Gesundheitsministerkonferenz bereits Mitte 2019 für die Abschaffung des Schulgeldes für die Ausbildung in Gesundheitsberufen ausgesprochen hat, ohne dass dem Beschluss bis heute vollständig Rechnung getragen wurde. Thüringen hat sogar im Frühjahr 2022 die Schulgeldfreiheit für Gesundheitsberufe wieder abgeschafft und erst auf politischen Druck wenige Monate später wieder eingeführt. Und in Baden-Württemberg hat im selben Jahr ein Verbändebündnis seine Besorgnis ausgedrückt, dass die für die Schulgeldfreiheit eingeplanten Haushaltsmittel unzureichend seien, so dass die Schulträger keine Planungssicherheit hätten und mit einem Insolvenzrisiko belastet würden.
Die DHV verweist darauf, dass die Ausbildung in medizinisch-therapeutischen Berufen zu einem erheblichen Teil von Schulen in privater Trägerschaft erbracht wird, die nur zum Teil mit öffentlichen Geldern gefördert wurden und werden und daher zur Kostendeckung auf Schulgeld angewiesen sind. Für Azubis und Schülerinnen und Schüler, die das Schulgeld aus eigener Tasche bezahlen müssen, bedeutet dies ein große Belastung, die sich für die Ausbildungsdauer auf bis zu 25.000 Euro summieren kann. Die Befreiung von der Schulgeldzahlung ist daher nicht nur eine richtige und wichtige sozialpolitische Maßnahme Sie wird auch dazu beitragen wird, dass sich vermehrt junge Menschen für eine Berufsaufnahme in den medizinisch-therapeutischen Berufen entscheiden werden und damit den Fachkräftemangel verringern helfen.