DHV-Landesverband begrüsst Umsetzung der Schulgeldfreiheit für weitere medizinisch-therapeutische Berufe in Niedersachsen

Wie die Kultusministerin Julia Willie Hamburg heute in einer Landtagssitzung verkündet hat, soll zum Schuljahr 2023/2024 die Schulgeldfreiheit in den pädagogischen und medizinisch-therapeuti­schen Berufen in Niedersachsen vollständig umgesetzt sein. Durch die Änderung des niedersäch­sischen Schulgesetzes sowie des Gesundheitsfachberufegesetz wird damit für alle Azubis bzw. Schülerinnen und Schüler der Berufe Diätassistentin/Diätassistent, medizinische Bademeiste­rin/medizinischer Bademeister, Heilerziehungspflegerin/Heilerziehungspfleger, Heilpädagogin/ Heilpädagoge, Masseurin/Masseur, Orthopistin/Orthopist sowie Pharmazeutisch-techni­sche Assis­tentin/Pharmazeutisch-Technischer Assistent die Schulgeldfreiheit realisiert.

Der DHV-Landesverband Niedersachsen-Bremen begrüßt die überfällige Umsetzung der Schul­geldfreiheit, wie sie im letzten Jahr auch der DHV-Bundesgewerkschaftstag für alle Gesundheits­berufe angemahnt hat.

Die DHV erinnert daran, dass sich die Gesundheitsministerkonferenz bereits Mitte 2019 für die Ab­schaffung des Schulgeldes für die Ausbildung in Gesundheitsberufen ausgesprochen hat, ohne dass dem Beschluss bis heute vollständig Rechnung getragen wurde.  Thüringen hat sogar im Frühjahr 2022 die Schulgeldfreiheit für Gesundheitsberufe wieder abgeschafft und erst auf politi­schen Druck wenige Monate später wieder eingeführt.  Und in Baden-Württemberg hat im selben Jahr ein Verbändebündnis seine Besorgnis ausgedrückt, dass die für die Schulgeldfreiheit einge­planten Haushaltsmittel unzureichend seien, so dass die Schulträger keine Planungssicherheit hät­ten und mit einem Insolvenzrisiko belastet würden.

Die DHV verweist darauf, dass die Ausbildung in medizinisch-therapeutischen Berufen zu einem erheblichen Teil von Schulen in privater Trägerschaft erbracht wird, die nur zum Teil mit öffentli­chen Geldern gefördert wurden und werden und daher zur Kostendeckung auf Schulgeld angewie­sen sind. Für Azubis und Schülerinnen und Schüler, die das Schulgeld aus eigener Tasche bezah­len müssen, bedeutet dies ein große Belastung, die sich für die Ausbildungsdauer auf bis zu 25.000 Euro summieren kann. Die Befreiung von der Schulgeld­zahlung ist daher nicht nur eine richtige und wichtige sozialpolitische Maßnahme Sie wird auch dazu beitragen wird, dass sich ver­mehrt junge Menschen für eine Berufsaufnahme in den medizi­nisch-therapeutischen Berufen ent­scheiden werden und damit den Fachkräftemangel verringern helfen.