Vom 30.-31. Mai 2022 fand in Kassel die 54. Richterwoche des Bundessozialgerichts statt. Als DHV-Vertreter nahm Martin Fehrmann an der Tagung teil. Er ist zugleich ehrenamtlicher Richter am Bundessozialgericht.
Den Eröffnungsvortrag hielt der Präsident des Bundesverfassungsgerichts, Prof. Dr. Stephan Harbarth.
Prof. Dr. Beate Jochimsen von der Hochschule für Wirtschaft und Recht in Berlin referierte zum Thema Daten teilen, besser heilen – Datenschutz und Digitalisierung im Gesundheitswesen. „Wir brauchen eine neue Diskussion der im Zuge der Digitalisierung berührten Normen. Statt dem Datenschutz hier eine herausragende Rolle einzuräumen, gilt es, diesen mit anderen Normen wie dem Recht auf Leben und Gesundheit oder gesellschaftlicher Teilhabe z.B. in Form von Bildung, Erziehung oder Kultur abzuwägen“. So lautete eine der Thesen des Vortrags. Eine Abwägung des Rechts auf Datenschutz mit anderen Rechtsgütern ist sicherlich erforderlich. Entscheidend sind die Grenzen der Güterabwägung in der konkreten Ausgestaltung.
Dr. Doris Pfeiffer, Vorstandsvorsitzende des GKV-Spitzenverbands, konstatierte in ihrem Vortrag zum Thema GKV und Pandemie, dass die GKV unter Pandemiebedingungen leistungsfähig und flexibel auf kurzfristige Handlungsbedarfe zur Sicherstellung der gesundheitlichen Versorgung reagiert habe. Die Pandemie habe aber bestehende Defizite in der GKV-Versorgung verstärkt offengelegt und den dringenden Reformbedarf aufgezeigt. Insbesondere die sich abzeichnende Finanzierungslücke für das kommende Jahr stelle eine immense Herausforderung dar.
Die neue Präsidentin des Bundesarbeitsgerichts, Inken Gallner, referierte zum Thema Recht und Europa. „Die europäische Rechtsgemeinschaft ist zerbrechlich, weil sie nicht von einem Nationalstaat getragen ist, der wegen der Identifikation seiner Staatsangehörigen mit ihm besondere Bindungskräfte erzeugt. Deshalb halte ich es für essentiell, dass der EuGH, der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte, die nationalen Verfassungsgerichte und alle Gerichte der Mitgliedsstaaten ihre Kräfte bündeln und die europäische Rechtsgemeinschaft vor autoritären Angriffen von innen und außen schützen.“ Dieser Meinung der Präsidentin des Bundesarbeitsgerichts muss man uneingeschränkt zustimmen. Man kann nur hoffen, dass der Appell vor allem in Bezug auf Ungarn und Polen nicht schon zu spät kommt.
Martin Fehrmann, ehrenamtlicher Bundessozialrichter (re.) im Gespräch mit dem Präsidenten des Bundessozialgerichts, Prof. Dr. Rainer Schlegel