Bundesfachgruppe Gesundheitswesen und soziale Dienste: Klarheit bei der Impfpflicht!

Die DHV-Bundesfachgruppe Gesundheitswesen und soziale Dienste stellt fest, dass sich der Gesetzgeber keine Gedanken über die Umsetzung der Impfpflicht im schon seit Jahren gebeutelten Gesundheits- und Sozialwesen gemacht hat.
Viele, auch arbeitsrechtliche Fragen, sind noch offen und verunsichern Kolleginnen und Kollegen vor Ort massiv – und das in einer Situation, in der die Pandemie nochmal alle Reserven erfordert. Daher fordert die DHV-Bundesfachgruppe von den politisch Verantwortlichen in Bund und Ländern Klarstellung folgender Punkte und Umsetzung folgender Forderungen:

  1. Warum Impfpflicht nur im Gesundheitswesen? Eine Pandemie lässt sich nicht einrichtungsbezogen bekämpfen!
  2. Akzeptanz aller Impfstoffe, auch bei Leiharbeitnehmern im Grenzgebiet!
  3. Klare Regelungen zum Entscheidungsspielraum der Gesundheitsämter – keine langen Hängepartien – auch für Kolleginnen und Kollegen, die die zusätzliche Arbeit übernehmen müssen!
  4. Bessere Informationen zum Umgang mit Impfschäden!
  5. Bessere Betreuung und einfachere Verfahren für Kolleginnen und Kollegen mit Long-COVID!

Wenn die Gesetzgebung nicht handelt, steuert Deutschland und somit wir alle in unseren Berufen auf eine große Krise im Betreuungs- und Gesundheitswesen, insbesondere der Pflege, zu!

Hintergrund: Die Mitglieder der Bundesfachgruppe kommen aus den Bereichen Rettungswesen, Erziehung, stationäre und ambulante Pflege, Kitabereiche, Sozialarbeiter in der Flüchtlingshilfe sowie der Schul- und stationären Jugendbetreuung. Die Bundesfachgruppe ist bundesweit organisiert. Sie beschäftigt sich mit den Rahmenbedingungen und den Herausforderungen im Gesundheits- und Sozialwesen. Sie erarbeitet Forderungs- und Positionspapiere.

Bundesfachgruppe Gesundheitswesen und soziale Dienste: Klarheit bei der Impfpflicht!

Die DHV-Bundesfachgruppe Gesundheitswesen und soziale Dienste stellt fest, dass sich der Gesetzgeber keine Gedanken über die Umsetzung der Impfpflicht im schon seit Jahren gebeutelten Gesundheits- und Sozialwesen gemacht hat.
Viele, auch arbeitsrechtliche Fragen, sind noch offen und verunsichern Kolleginnen und Kollegen vor Ort massiv – und das in einer Situation, in der die Pandemie nochmal alle Reserven erfordert. Daher fordert die DHV-Bundesfachgruppe von den politisch Verantwortlichen in Bund und Ländern Klarstellung folgender Punkte und Umsetzung folgender Forderungen:

  1. Warum Impfpflicht nur im Gesundheitswesen? Eine Pandemie lässt sich nicht einrichtungsbezogen bekämpfen!
  2. Akzeptanz aller Impfstoffe, auch bei Leiharbeitnehmern im Grenzgebiet!
  3. Klare Regelungen zum Entscheidungsspielraum der Gesundheitsämter – keine langen Hängepartien – auch für Kolleginnen und Kollegen, die die zusätzliche Arbeit übernehmen müssen!
  4. Bessere Informationen zum Umgang mit Impfschäden!
  5. Bessere Betreuung und einfachere Verfahren für Kolleginnen und Kollegen mit Long-COVID!

Wenn die Gesetzgebung nicht handelt, steuert Deutschland und somit wir alle in unseren Berufen auf eine große Krise im Betreuungs- und Gesundheitswesen, insbesondere der Pflege, zu!

Hintergrund: Die Mitglieder der Bundesfachgruppe kommen aus den Bereichen Rettungswesen, Erziehung, stationäre und ambulante Pflege, Kitabereiche, Sozialarbeiter in der Flüchtlingshilfe sowie der Schul- und stationären Jugendbetreuung. Die Bundesfachgruppe ist bundesweit organisiert. Sie beschäftigt sich mit den Rahmenbedingungen und den Herausforderungen im Gesundheits- und Sozialwesen. Sie erarbeitet Forderungs- und Positionspapiere.

Metro Logistics: Das passiert, wenn eine Gewerkschaft alleinige Tarifautonomie hat!

Die große Dienstleistungsgewerkschaft mit Alleinvertretungsanspruch hat die Tarifverhandlungen über die Haustarifverträge mit dem Arbeitgeberverband AHD, z.B. bei der Metro Logistics, abgebrochen. Man zwingt nun alle Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen in den schlechteren Flächentarifvertrag. Diese werden ab dem 01.04.2022 automatisch in diesen Tarifvertrag wechseln, das kann  ihnen deutliche Gehaltseinbußen von mehreren Hunderte Euro im Monat – im Einzelfall bis zu 600 € – bescheren. Es stellt sich die grundsätzliche Frage: Warum beendet verdi bei Metro die jahrelang erfolgreiche parallele Haustarifpartnerschaft zum Flächentarifvertrag und zwingt die Beschäftigten in den schlechteren Tarifvertrag?

Die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen und selbst viele Mitglieder der großen Dienstleistungsgewerkschaft (nach eigenen Aussagen) verstehen den Abbruch und die gewollte Verschlechterung nicht. Aber statt einer Erklärung ernten sie Schweigen seitens der großen Dienstleistungsgewerkschaft. Auch der Arbeitgeberverband kann die verdi-Reaktion nicht verstehen und hat sich in einem offenen Brief an die Mitarbeiter gewandt. „Das passiert, wenn man „Verdi“ als alleinige Gewerkschaft die Tarifautonomie zugesteht.“, kommentierte dies ein frustrierter Betriebsrat von der Metro Logistics.

Die große Dienstleistungsgewerkschaft kann sich nun nicht mehr hinter fadenscheinigen Ausreden und Entschuldigungen verstecken. Sie haben keinen Sündenbock mehr, auf den sie ihre Verhandlungsresultate und ihr Verhalten schieben können.

Wir können hier nur Fragen stellen:

  • Warum verschlechtern Sie grund- und zwanglos die Bedingungen der Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen?
  • Warum reagieren Sie nicht auf Ihre eigenen Mitglieder?
  • Warum reagieren Sie nicht auf die Belegschaften?
  • Warum lassen Sie die Kollegen und Kolleginnen unwissend im Regen stehen?

Es scheint so als schicken Sie die Kollegen und Kolleginnen vom Regen in die Traufe!

Bundesfachgruppe Gesundheit: Klarheit bei der Impfpflicht!

Am 15.02.2022 veranstalteten die DHV-Geschäftsführer Christine Weise (Landesverband Nordost) und Sebastian Gräfe (Landesverband Mitteldeutschland) ein Online-Meeting der Bundesfachgruppe Gesundheitswesen und soziale Dienste. Anlass war die bevorstehende Umsetzung der sogenannten einrichtungsbezogenen Impfpflicht.

Der Teilnehmerkreis stellte fest, dass sich der Gesetzgeber keine ausreichenden Gedanken über die Umsetzung der Impfpflicht im ohnehin schon seit Jahren gebeutelten  Gesundheits- und Sozialbereich gemacht hat. Der hessische DHV-Geschäftsführer Alexander Henf wies auf die vielen juristischen Fragen hin, deren Folgen noch ungeklärt sind.

Die DHV-Bundesfachgruppe Gesundheitswesen und soziale Dienste hat einen Forderungs-katalog an die politisch Verantwortlichen aufgestellt, um auf die vielfältigen Probleme hinzuweisen. Die Teilnehmer fordern Klarheit und Sicherheit für die Kolleginnen und Kollegen vor Ort!

Bundesfachgruppe Gesundheit: Klarheit bei der Impfpflicht!

Am 15.02.2022 veranstalteten die DHV-Geschäftsführer Christine Weise (Landesverband Nordost) und Sebastian Gräfe (Landesverband Mitteldeutschland) ein Online-Meeting der Bundesfachgruppe Gesundheitswesen und soziale Dienste. Anlass war die bevorstehende Umsetzung der sogenannten einrichtungsbezogenen Impfpflicht.

Der Teilnehmerkreis stellte fest, dass sich der Gesetzgeber keine ausreichenden Gedanken über die Umsetzung der Impfpflicht im ohnehin schon seit Jahren gebeutelten  Gesundheits- und Sozialbereich gemacht hat. Der hessische DHV-Geschäftsführer Alexander Henf wies auf die vielen juristischen Fragen hin, deren Folgen noch ungeklärt sind.

Die DHV-Bundesfachgruppe Gesundheitswesen und soziale Dienste hat einen Forderungs-katalog an die politisch Verantwortlichen aufgestellt, um auf die vielfältigen Probleme hinzuweisen. Die Teilnehmer fordern Klarheit und Sicherheit für die Kolleginnen und Kollegen vor Ort!

Bundesfachgruppe Gesundheit: Klarheit bei der Impfpflicht!

Am 15.02.2022 veranstalteten die DHV-Geschäftsführer Christine Weise (Landesverband Nordost) und Sebastian Gräfe (Landesverband Mitteldeutschland) ein Online-Meeting der Bundesfachgruppe Gesundheitswesen und soziale Dienste. Anlass war die bevorstehende Umsetzung der sogenannten einrichtungsbezogenen Impfpflicht.

Der Teilnehmerkreis stellte fest, dass sich der Gesetzgeber keine ausreichenden Gedanken über die Umsetzung der Impfpflicht im ohnehin schon seit Jahren gebeutelten  Gesundheits- und Sozialbereich gemacht hat. Der hessische DHV-Geschäftsführer Alexander Henf wies auf die vielen juristischen Fragen hin, deren Folgen noch ungeklärt sind.

Die DHV-Bundesfachgruppe Gesundheitswesen und soziale Dienste hat einen Forderungs-katalog an die politisch Verantwortlichen aufgestellt, um auf die vielfältigen Probleme hinzuweisen. Die Teilnehmer fordern Klarheit und Sicherheit für die Kolleginnen und Kollegen vor Ort!

CGB und DHV kritisieren Bremer Senatspläne für Ausnahmeregelungen vom Ladenschlussgesetz

Der Bremer Senat will auch dieses Jahr wieder 13 Sonntagsöffnungen in der Stadtgemeinde Bremen mittels Ausnahmegenehmigung vom Ladenschlussgesetz genehmigen. Dies geht aus einem Verordnungsentwurf der Senatorin für Gesundheit, Frauen und Verbraucherschutz hervor, den der CGB zur Stellungnahme erhalten hat. Vorgesehen sind Sonntagsöffnungen zu folgenden Terminen und Anlässen:

10.April     Osterwiese
08.Mai       Vegesacker Kindertag    Gewerbeschau Osterholz
12.Juni      La Strada    Huchtinger Familientag
26.Juni      Borgfelder Sommerfest
03.Juli       Gröpelinger Sommer
25.Sept.    Vegefest    Savahri
09.Okt.      Messe EigenArt/Oktoberfest
30.Okt.      Freimarkt
06.Nov.     Erzählfestival Feuerspuren    Huchtinger Messetage
           
Der CGB und seine für den Handel zuständige Berufsgewerkschaft DHV weisen seit Jahren darauf hin, dass Ladenschlussgesetze dem Arbeitsschutz und der Verhinderung unlauteren Wettbewerbs dienen und Ausnahmeregelungen für Sonntagsöffnungen daher nur aus wichtigen Gründen zu rechtfertigen sind.

In Bremen hat sich jedoch die Praxis eingebürgert, unter Bezugnahme auf ein 2008 mit einigen Organisationen vereinbartes Konzept, alljährlich eine weitgehend gleichbleibende Zahl von Sonntagsöffnungen mittels Ausnahmeregelung zu ermöglichen. Ausgehend von der Zahl maximaler Sonntagsöffnungen, auf die man sich im Konzept verständigt hat, wird alljährlich krampfhaft nach Anlässen gesucht, mit denen sich die Ausnahmeregelungen so begründen lassen, dass es möglichst zu keiner Aufhebung der Genehmigung zur Sonntagsöffnung durch die Gerichte kommt. Dabei wird großzügig mit geschätzten Besucherzahlen operiert, die vielfach nicht nachprüfbar belegt werden können.

CGB und DHV halten an ihrer mehrfach gegenüber Senat und Öffentlichkeit dargelegten Auffassung fest, dass Ausnahmeregelungen vom Bremischen Ladenschlussgesetz zur Ermöglichung von Sonntagsöffnungen nur bei Veranstaltungen von überregionaler touristischer und wirtschaftlicher Bedeutung zu rechtfertigen sind.

Bei der Mehrzahl der vom Handelsverband Nordwest e.V. für 2022 vorgeschlagenen Anlässe für Ausnahmeregelungen  ist eine solche Bedeutung nicht ersichtlich. Der CGB hat deshalb in seiner Stellungnahme gegenüber dem Senatsressort dafür plädiert, Sonntagsöffnungen in diesem Jahr nur anlässlich der Osterwiese, des Straßenfestivals La Strada, des Vegefestes sowie des Bremer Freimarktes zu genehmigen. Bei einer Sonntagsöffnung anlässlich des Bremer Freimarktes könnte nach Auffassung des CGB angesichts der besonderen Bedeutung dieses bundesweit bekannten Volksfestes auch auf die im Verordnungsentwurf vorgesehene räumliche Begrenzung der Ausnahmeregelung verzichtet werden.

DHV und CGB appellieren an Deputation und Senat, sich bei der Entscheidung über Ausnahmeregelungen vom Bremischen Ladenschlussgesetz nicht länger am Konzept von 2008 zu orientieren, sondern auch in Bremen endlich der restriktiven bundesweiten Rechtsprechung zur Sonntagsöffnung und zum Sonntagsschutz Rechnung zu tragen.

In der Abwägung zwischen den Wünschen des  Einzelhandels auf erweiterte Ladenöffnungszeiten und dem Anspruch der Einzelhandelsbeschäftigten auf Sonntagsruhe haben für den CGB und seine Berufsgewerkschaften die Belange der Einzelhandelsbeschäftigten eindeutig Vorrang vor Verbraucher- und Wirtschaftsinteressen. Bereits die regulär möglichen Ladenöffnungszeiten, die nur von wenigen Einzelhandelsbetrieben vollumfänglich wahrgenommen werden, bieten ausreichend Spielraum für Anpassungen an ortsteil- oder stadtteilbezogene Events.

Der Tanz auf dem Vulkan

Die 4. Welle schlägt heftig zu.  Omikron hat zurzeit vieles gerade im Handel verändert. Die Arbeitswelt muss sich immer wieder auf Neuerungen einstellen. Trotz vieler Maßnahmen stecken sich vermehrt Mitarbeiter mit Omikron an. Es gleicht dem Tanz auf dem Vulkan, was im deutschen Groß- und Außenhandel sowie im Einzelhandel passiert. Auf der Fläche, in den Geschäften wie in der Logistik treten nun die Fehler der Personalpolitik der letzten Jahrzehnte offen zu Tage. Die Auswirkung ist fatal. Eruptiv muss man Kolleginnen und Kollegen im Urlaub anschreiben oder Notbesetzungen fahren. Und nach zwei Jahren Pandemie kann das nicht die Lösung sein.

Durch Personalausfall sind im Handel gewisse Bereiche nur noch eingeschränkt besetzt, wie zum Beispiel Auslieferungsläger, Poststellen und Bereiche in den Märkten. Sollten diese Ausfälle weiter zunehmen, muss man über veränderte Öffnungszeiten und Arbeitszeiten nachdenken, um den Betrieb aufrechtzuerhalten.

Die Bevölkerung nimmt leere Regalfächer, weniger offene Kassen mit längeren Schlangen und weniger Nachfüller zur Kenntnis. Aber dass man bereits in einigen Chefetagen auf Grund der pandemiebedingten Situation bereits über die Reduktion der Öffnungszeiten nachdenkt und diese immer wahrscheinlicher durch die steigende Anzahl der die positiven Coronafälle bei den Mitarbeitern wird, das ist noch nicht so weit vorgedrungen. So wird es fast unumgänglich, die Ladenöffnungszeiten anzupassen. Dieses wird in jedem Fall von der Bevölkerung wahrgenommen werden.

Es rächt sich nun die destruktive Personalpolitik der letzten Jahrzehnte, um mit so wenig Personal wie nötig das Optimum rauszufahren. Man könnte meinen, der Krug geht so lange zum Brunnen, bis er bricht! Viele der Kolleginnen und Kollegen, die uns berichten, gehen, auf gut deutsch gesagt, auf dem Zahnfleisch! Überstunden und Not- bzw. Unterbesetzungen sind hier keine Einzelfälle. Es wäre zu einfach, alles auf die Pandemie zu schieben, was hier falsch gelaufen ist.

Und die Folgen durch Unterbesetzung, Lieferengpässe und aus der Not begrenzte Öffnungszeiten kann sich jeder selbst ausmalen.

Das ist nicht nur im Handel und der Warenlogistik so. Aber gerade in Not- und Krisenzeiten treten die Mängel zu Tage, welche man in der Zeit hätte abwenden können. Wir haben die chronische Unterbesetzung angeprangert, die Kolleginnen und Kollegen haben sich den Mund fusselig geredet, aber Stellen wurde nicht besetzt und Auszubildende mehrheitlich jahrelang nicht übernommen.

Ein solch komplexes System wie das unsere ist doch anfälliger als wir meinen. Und gerade vermeintlich kleine Rädchen, die nicht funktionieren, bringen die gesamte Maschinerie zum Stehen.

Zu den betroffenen Mitarbeitern, egal ob infiziert, verdächtig oder unbetroffen im Homeoffice sind, sollte man ständig Kontakt halten und sich über den Sachstand austauschen. So sollte die gegenseitige betriebliche Verbundenheit aufrechterhalten werden.

Wir können nur hoffen, dass dieser „Tanz“ gut ausgeht. Wir appellieren jetzt bereits an Arbeitgeber und Politik, den Einsatz der Kolleginnen und Kollegen, welche jeden Tag diesen Kampf tätigen, entsprechend zu honorieren!

Unseren Dank und Respekt haben Sie bereits!

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DHV Landesverband Bayern, lebendig und zukunftsorientiert

Am 4. Februar 22 war es endlich soweit, der Vorstand des LV Bayern traf sich nach langer Zeit wieder persönlich in der Landesgeschäftsstelle in der Marsstraße in München.

Doch zunächst stand die alljährliche Kassenprüfung an. Unsere beiden versierten Prüferinnen, Barbara Sanktjohanser und Silvia Steinberg erledigten diese souverän und gewohnt profimäßig. Allen Mitgliedern kann beruhigend gesagt werden, dass die Kasse stimmt. An dieser Stelle möchte ich mich bei beiden Prüferinnen herzlich für Ihre langjährige Tätigkeit bedanken. Beide stehen in der nächsten Wahlperiode nicht mehr für dieses Amt zur Verfügung.

Pünktlich um 14.30 Uhr eröffnete unser Vorsitzender Peter Daniel Forster die Sitzung und begrüßte die Anwesenden Vorstandsmitglieder Clementine Rehm, kommissarische Schriftführerin, Martin Fehrmann, Kassier, Horst Mailer, Beisitzer und unser verdientes Aufsichtsratsmitglied Ingrid Prager.

Als Gäste der Sitzung waren Silvia Steinberg, Michael Voß, Michael Staab und Johann Lindmeier anwesend. Die Anwesenheit der Gäste ergab sich aus der Notwendigkeit, dass am nächsten Landestag ein neuer Vorstand zu wählen ist.

Trotz aller Rückschläge durch Corona und die BAG-Entscheidung zeigt sich immer wieder, wie lebendig unsere DHV dank des Einsatzes unserer engagierten Mitglieder ist.

Wechsel im LV Vorstand stehen bevor. Langjährige verdiente Mitglieder stehen nicht mehr zur Wiederwahl, Ihnen an dieser Stelle nochmals herzlichen Dank an Willi Kaiser, Wolfgang Stögbauer, Martin Fehrmann, Silvia Steinberg, Barbara Sanktjohanser und Lydia Ahlig.
Hört man doch immer wieder, wie schwierig es sei Mitglieder für Mitarbeit in Vereinen oder Ehrenämter zu finden, ist dies bei uns nicht der Fall. Für jedes Amt fanden sich geeignete Kandidaten.

Der Landesvorstand stellt folgende Liste am Landesverbandstag zur Wahl vor:

  • Peter Daniel Forster, Vorsitzender
  • Silvia Steinberg, 2. Vorsitzende
  • Johann Lindmeier, Schriftführer 
  • Clementine Rehm, Kassiererin
  • Michael Staab, Beisitzer und  Michael Voß, Beisitzer
  • Ingrid Prager, Aufsichtsrätin
  • Ina Papst und Martin Fehrmann, Kassenprüfer

 Bitte kommen Sie in großer Anzahl zu unserem Landesverbandstag:
30. April 2022 im KKV, Brienner Str. 39, 8033 München in unmittelbarer Nähe des HBF, U Bahn Königsplatz, Parkplatz vorhanden, http://www.kkv-hansa-muenchen.de/home.html

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Heizkostenzuschuss für Wohngeldbezieher reicht nicht – CGB Bremen für Absenkung der Mehrwertsteuer auf Energie und Kraftstoffe

Der CGB-Landesverband Bremen begrüßt den geplanten Heizkostenzuschuss für Wohngeldbezieher, erachtet ihn aber angesichts der dramatisch gestiegenen Energiepreise für unzureichend. Zur spürbaren finanziellen Entlastung der Bürgerinnen und Bürger bedarf es nach Auffassung des Gewerkschaftsbundes einer befristeten Absenkung der Mehrwertsteuer auf Energie und Kraftstoffe, wie sie auch der Wirtschaftsweise Prof. Bofinger und der Bayerische Ministerpräsident Markus Söder gefordert haben.

Peter Rudolph, Vorsitzender des CGB-Landesverbandes Bremen und stellv. Vorsitzender der CDA/CGB-Bundesarbeitsgemeinschaft: „Ein Heizkostenzuschuss von 135 Euro für Alleinerziehende, 175 Euro für einen Zwei-Personenhaushalt sowie 35 Euro für jedes weitere Haushaltsmitglied ist angesichts der durch die Decke schießenden Energiepreise nur ein Tropfen auf den heißen Stein.“

Der CGB verweist darauf, dass Gas im Verlauf des letzten Jahres um 50 Prozent teurer geworden ist und 515 der rund 700 Gasgrundversorger in Deutschland für Januar und Februar erneut Preiserhöhungen um durchschnittlich 23,1 Prozent angekündigt haben. Ähnlich sieht es beim Heizöl aus, dass sich im Laufe des Jahres 2021 um 41 Prozent verteuert hat. Gebeutelt sind auch die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die für den Weg zur Arbeit auf ein Kraftfahrzeug angewiesen sind. Der Anstieg der Entfernungspauschale um 5 Cent ab dem 21.gefahrenen Kilometer bzw. die entsprechende Mobilitätsprämie sind kein wirklicher Ausgleich für die Mehrkosten durch die Preissteigerungen bei Benzin und Diesel, an denen der Staat durch die Anhebung des CO²-Preises von 25 auf 30 Euro je Tonne zudem mitverantwortlich war. Allein Diesel ist im Vergleich zum Vorjahr um 37 Cent je Liter teurer geworden und hat vor zwei Wochen erstmalig die Marke von 1.60 Euro je Liter überschritten.

Peter Rudolph: „Es kann nicht sein, dass der Bundesfinanzminister von den Energie- und Kraftstoff-Preiserhöhungen profitiert, während viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zunehmend Probleme bei der Finanzierung ihrer Lebenshaltungskosten bekommen.“