DHV geht medial neue Wege

Die DHV hat sich entschlossen auch in harten Zeiten nicht den Kopf in den Sand zu stecken, sondern mutig nach vorne zu schreiten. Sie schließt so an die Höhen und Tiefen in Ihrer über 125-jährigen Geschichte an. Wir bleiben nicht liegen, sondern werden alle Chancen nutzen, um die Interessen der Mitglieder noch besser medial abzudecken und die Positionen und Informationen der DHV noch besser zu verbreiten. Nach dem alten hanseatischen Sprichwort: „Erst wägen, dann wagen!“, hat sich die DHV entschlossen, neue mediale Wege zu gehen. Altbewährtes wie die Deutsche Angestellten Zeitung oder auch die bewährte DHV-Homepage werden seit kurzen durch das Angebot in den sozialen Medien bei Facebook und Instagram ergänzt und erweitert.

Hier können sich die Mitglieder und Interessierte ein Bild über die Tätigkeit und Präsenz der DHV in Deutschland machen. Die DHV wird diese Kanäle nutzen, um ihre Standpunkte und Positionen klar darzustellen und sich weiter für den gewerkschaftlichen Pluralismus und die gewerkschaftliche Freiheit in Deutschland und Europa einzusetzen.

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Erster Online-Stammtisch des DHV-Landesverbandes Baden-Württemberg

Mit dem fortdauernden Anhalten der Corona-Virus-Pandemie gilt es weiterhin aus der Not eine Tugend zu machen. Daher haben wir uns überlegt, auch im DHV-Landesverband Baden-Württemberg einen Online-Stammtisch für unsere Mitglieder aus der Taufe zu heben. In diesem Sinne organisierten wir die Durchführung des ersten Termins am 26.01.2022. Der Grundgedanke hierbei ist es ein internes Forum für unsere Mitglieder zu schaffen, dass den DHV’lern aus unterschiedlichen Branchen und den verschiedenen Betriebsebenen ermöglicht, sich ein interdisziplinäres Netzwerk zu entwickeln.

Das Gespräch unter den Teilnehmern entwickelte sich völlig entspannt und ungezwungen. Unter den besprochenen Themen befanden sich unter anderem eine mögliche Ergänzung des Seminarangebotes des DHV-Bildungswerkes sowie die fortgesetzte Notwendigkeit des Mobilen Arbeitens angesichts der sprunghaft ansteigenden Infektionszahlen. Es war schön mitzuerleben, wie sich unter allen Teilnehmenden eine lebhafte Unterhaltung entwickelte, zu der jeder seine Ideen und mögliche Hilfsstellungen beitragen konnte.

Aufgrund der direkten und durchgehend positiven Rückmeldungen der Teilnehmer und Teilnehmerinnen, planen wir dieses Format in unserem LV zu verstetigen. Gerne halten wir euch über die weiteren Entwicklungen auf dem laufenden und freuen uns auf neue Gesichter unserer Stammtisch Runde.

Information der DHV-Betriebsgruppe Allianz

Am Freitag, 21.01.2022 hat uns der Vorstand der Allianz Beratungs- und Vertriebs AG (ABV) sein Zukunftsprogramm vorgestellt.

In diesen Zukunftsprogramm hat unser Angestelltenvertrieb, keine Zukunft mehr. Vor drei Jahren wurde dieser mit acht Geschäftsstellen und rund 800 Mitarbeitern gegründet. Die Gesamtbetriebsvereinbarung sah hierfür eine Laufzeit von 5 Jahren mit einem klaren Business Case vor. 2019 waren die Zahlen auch recht optimistisch für diesen Vertriebsweg. Dann kam Corona, und die letzten 2 Jahre verliefen nicht in allen Teilen des Bundesgebietes gut für unseren Vertriebsweg.

Als DHV-Betriebsgruppe hätten wir von einen Unternehmen, das führendes Mitglied im Arbeitgeberverband ist, erwartet, dass es seine eingegangenen Zusagen und sozialen Verpflichtungen gegenüber den Mitarbeitern erfüllt, diesem Vertriebsweg seine Chance von 5 Jahren gibt und die Coronasituation die notwendige Beachtung und Würdigung dabei erfährt.

Dass man hier vorschnell zum Mittel der Betriebsschließung greift, ist für uns nicht nachvollziehbar. Die Allianz befindet sich in einer komfortablen wirtschaftlichen Situation.  

Die Sorgen und Befürchtungen von vielen Kollegen sind bei uns als Gewerkschafter angekommen. Uns ist die Situation von Kollegen mit Familien, finanziellen Verpflichtungen, mit Krankheiten oder Behinderungen bewusst, und wir wünschen uns hier vom Management der Allianz gute und faire Lösungen, damit niemand auf der Strecke bleibt.

Als christliche Gewerkschaft sind uns Solidarität und die faire Teilhabe aller sehr wichtig. Unsere Kollegen in den Mandaten als Betriebsräte werden versuchen ihren Beitrag zu leisten, damit es hier zu guten sozialen Lösungen kommt.   

V.i.S.d.P. Johann Lindmeier

CGB Bremen fordert Corona-Kurzarbeitergeld auch für Mini-Jobber

Auch Mini-Jobber müssen während der Corona-Pandemie einen Anspruch auf Kurzarbeitergeld erhalten. Dies fordert der Landesverband Bremen des Christlichen Gewerkschaftsbunds Deutschland (CGB).

Geringfügige Beschäftigte, sogenannte Mini-Jobber, waren und sind auf dem Arbeitsmarkt besonders von den wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie betroffen. Dies gilt vor allem für die Gastronomie, in der der Anteil geringfügig Beschäftigter besonders hoch ist.

Allein in dieser Branche haben bis Ende letzten Jahres mehr als 380.000 Mini-Jobber coronabedingt ihren Job verloren. Viele dieser Jobs hätten nach Auffassung des CGB mit Kurzarbeitergeld gerettet werden können. Doch geringfügig Beschäftigte haben auch bei behördlich angeordneten Betriebseinschränkungen keinen Anspruch auf Kurzarbeitergeld, wie das Bundesarbeitsgericht im Oktober höchstrichterlich bestätigte (Urteil vom 13.10.21 – 5AZR 211/21).

Während im zugrundeliegenden Fall sowohl das Arbeitsgericht Verden als auch das Landesarbeitsgericht Niedersachsen der Klägerin einen Kurzarbeitergeldanspruch zugestanden hatten, da sie ihrer Arbeit in einem Ladenlokal aufgrund einer behördlich verfügten Ladenschließung nicht nachgehen konnte, entschied das BAG gegenteilig. Zwar trage der Arbeitgeber auch bei Vorliegen höherer Gewalt das Betriebsrisiko, so das BAG, doch eine behördlich angeordnete Betriebsschließung falle nicht unter den Sachverhalt höhere Gewalt. Vielmehr handele es sich um eine hoheitliche Maßnahme zuständiger staatlicher Stellen zur Corona-Bekämpfung. Für den Ausgleich des finanziellen Schadens der Beschäftigten für die Unmöglichkeit, der Arbeit nachzukommen, sei somit der Staat zuständig. Dass der Staat für sozialversicherungspflichtig Beschäftigte die finanziellen Folgen seiner Maßnahmen durch den erleichterten Zugang zum Kurzarbeitergeld abgemildert hat, stehe dieser Einordnung des Pandemierisikos nicht entgegen. Unerheblich sei auch, ob der Staat für einen adäquaten Ausgleich der den Beschäftigten durch seinen hoheitlichen Eingriff entstehenden finanziellen Nachteile tatsächlich gesorgt hat. Dass für geringfügig Beschäftigte – wie im vorliegenden Fall – ein Zugang zum Kurzarbeitergeld nicht gewährleistet ist, beruhe auf Lücken in dem sozialversicherungsrechtlichen Regelungssystem. Das BAG sieht es daher als Aufgabe des Gesetzgebers, diese Regelungslücke zu schließen.

Der CGB-Landesverband Bremen fordert eine schnelle Schließung dieser Regelungslücke. Durch die vorerst bis zum 31.03.2022 geänderten Bedingungen für den Anspruch auf Kurzarbeitergeld und die Bezugsdauer konnten viele tausend durch die Corona-Pandemie gefährdeten Arbeitsplätze gerettet werden. Es könnten noch mehr sein, wenn auch Mini-Jobber Anspruch auf Kurzarbeitergeld oder eine entsprechende Leistung erhielten.

10 130121 BR Wahl Seminar 02

Betriebsratswahlseminar in Barnstorf

Vom 10. Bis 13.01.2022 fand im Hotel Roshop in Barnstorf ein BR-Seminar zum Thema „Betriebsratswahlen 2022“ statt.

An diesem Seminar nahmen sieben Betriebsräte teil. Sie setzten sich zusammen aus Teilnehmern der Firmen: Arbeitsförderungszentrum Bremen, DRK-Cloppenburg, CT-Lloyd Bremen und Hornbach Baumarkt Bremen.

Referent des Seminars war der Kollege Geschäftsführer und Jurist Alexander Henf, Geschäftsführer des DHV-Landesverbands Hessen. Die Seminarleitung oblag DHV-Geschäftsführerin Martina Hofmann aus Bremen.

Im Seminar wurde alles notwendige und wissenswertes zur Vorbereitung der Betriebsratswahlen 2022 gelehrt.

Wie zu erkennen, wurde während des Seminars auf die Hygiene- und Abstandsregeln der Corona-Verordnung geachtet. Während des Seminars wurden zusätzlich tägliche Corona-Schnelltest im Test-Zentrum (welches sich auf dem Gelände des Hotel Roshop befand) getätigt. Alle Teilnehmer waren ohnehin dreimal geimpft.

10 130121 BR Wahl Seminar 02

DHV schult Betriebsräte auch online

Aufgrund der Pandemie haben die DHV Bildungsstätten Nord und Rheinland-Pfalz/Saar im letzten Jahr begonnen, Online-Schulungen für Betriebsräte durchzuführen. Für das Jahr 2022 haben die Geschäftsführer Silke Schönherr-Wagner und Lukas Menzel sich entschlossen, aufgrund der anhaltenden Pandemie dieses Angebot fortzuführen. Es ist ein umfangreiches Schulungsangebot geplant, angefangen bei Basiswissen, das für alle Betriebsratsmitglieder notwendig ist, bis hin zu Spezialschulungen zu verschiedenen Themen, die einem Betriebsrat im Laufe seiner Amtszeit begegnen. Die Planung umfasst 18 Schulungen, jeweils über 4-5 Stunden. Wir starten mit einer Online-Schulung zur Vorbereitung der Betriebsratswahlen 2022 am 07. Februar. Im Laufe des Jahres finden dann Basisschulungen für neu gewählte Betriebsräte statt und es werden Themen wie z. B. Mobbing im Betrieb, Homeoffice und mobiles Arbeiten oder Direktionsrecht des Arbeitgebers vs. Mitarbeiterkontrolle behandelt. Als Mitglied des Betriebsrates haben Sie gemäß § 37 Absatz 6 Betriebsverfassungsgesetz einen Anspruch auf Schulung. Ihr Arbeitgeber hat Sie freizustellen und die Kosten für die Schulungen zu tragen. Machen Sie Gebrauch davon. Wir machen Sie fit für Ihre Tätigkeit als Betriebsrat! Alle unsere Online-Schulungen und die Seminare in Präsenz finden Sie unter www.dhv-bildungswerk.de .

DHV schult Betriebsräte auch online

Aufgrund der Pandemie haben die DHV Bildungsstätten Nord und Rheinland-Pfalz/Saar im letzten Jahr begonnen, Online-Schulungen für Betriebsräte durchzuführen. Für das Jahr 2022 haben die Geschäftsführer Silke Schönherr-Wagner und Lukas Menzel sich entschlossen, aufgrund der anhaltenden Pandemie dieses Angebot fortzuführen. Es ist ein umfangreiches Schulungsangebot geplant, angefangen bei Basiswissen, das für alle Betriebsratsmitglieder notwendig ist, bis hin zu Spezialschulungen zu verschiedenen Themen, die einem Betriebsrat im Laufe seiner Amtszeit begegnen. Die Planung umfasst 18 Schulungen, jeweils über 4-5 Stunden. Wir starten mit einer Online-Schulung zur Vorbereitung der Betriebsratswahlen 2022 am 07. Februar. Im Laufe des Jahres finden dann Basisschulungen für neu gewählte Betriebsräte statt und es werden Themen wie z. B. Mobbing im Betrieb, Homeoffice und mobiles Arbeiten oder Direktionsrecht des Arbeitgebers vs. Mitarbeiterkontrolle behandelt. Als Mitglied des Betriebsrates haben Sie gemäß § 37 Absatz 6 Betriebsverfassungsgesetz einen Anspruch auf Schulung. Ihr Arbeitgeber hat Sie freizustellen und die Kosten für die Schulungen zu tragen. Machen Sie Gebrauch davon. Wir machen Sie fit für Ihre Tätigkeit als Betriebsrat! Alle unsere Online-Schulungen und die Seminare in Präsenz finden Sie unter www.dhv-bildungswerk.de .

DHV aktuell online!

Im letzten Jahr waren wir gezwungen aufgrund der andauernden Pandemie neue Wege zu suchen. Die Bildungsstätten Nord und Rheinland-Pfalz/Saar unter der Leitung der Geschäftsführer Silke Schönherr-Wagner und Lunkas Menzel riefen das Format DHV aktuell ins Leben. Dieses Format erfreut sich mittlerweile immer größerer Beliebtheit. Wir informieren über aktuelle Themen, über neue wichtige Urteile und Allgemeines rund um das Thema Arbeitsrecht. DHV aktuell steht allen unseren Mitgliedern kostenfrei zur Verfügung und ist nicht speziell auf Betriebs- oder Personalratsmitglieder zugeschnitten. Wir kommen im Rahmen der Veranstaltungen auch immer ins Gespräch mit den Teilnehmern, beantworten Fragen und diskutieren über Probleme. Es gibt immer Themen, über die es sich lohnt zu berichten. Aus diesem Grund werden wir auch in diesem Jahr das Format DHV aktuell fortsetzen und regelmäßig einmal im Monat durchführen. Der nächste Termin ist der 18.01.2022 um 18:00 Uhr. Unsere Mitglieder werden per Mail über die Termine informiert. Sie haben noch keine Einladung erhalten? Hinterlegen Sie einfach eine Mail-Adresse bei uns und wir nehmen Sie in den Verteiler auf. Wir freuen uns auf Sie!

DHV aktuell online!

Im letzten Jahr waren wir gezwungen aufgrund der andauernden Pandemie neue Wege zu suchen. Die Bildungsstätten Nord und Rheinland-Pfalz/Saar unter der Leitung der Geschäftsführer Silke Schönherr-Wagner und Lunkas Menzel riefen das Format DHV aktuell ins Leben. Dieses Format erfreut sich mittlerweile immer größerer Beliebtheit. Wir informieren über aktuelle Themen, über neue wichtige Urteile und Allgemeines rund um das Thema Arbeitsrecht. DHV aktuell steht allen unseren Mitgliedern kostenfrei zur Verfügung und ist nicht speziell auf Betriebs- oder Personalratsmitglieder zugeschnitten. Wir kommen im Rahmen der Veranstaltungen auch immer ins Gespräch mit den Teilnehmern, beantworten Fragen und diskutieren über Probleme. Es gibt immer Themen, über die es sich lohnt zu berichten. Aus diesem Grund werden wir auch in diesem Jahr das Format DHV aktuell fortsetzen und regelmäßig einmal im Monat durchführen. Der nächste Termin ist der 18.01.2022 um 18:00 Uhr. Unsere Mitglieder werden per Mail über die Termine informiert. Sie haben noch keine Einladung erhalten? Hinterlegen Sie einfach eine Mail-Adresse bei uns und wir nehmen Sie in den Verteiler auf. Wir freuen uns auf Sie!

Stellungnahme des DHV-Landesverbandes Nordrhein-Westfalen zur Corona-Impfpflicht in Gesundheitsberufen

Am 10. Dezember 2021 wurde vom Bundesrat und Bundestag beschlossen, in Deutschland zum 15./16. März 2022 eine Corona-Impfpflicht in den Gesundheitsberufen einzuführen. Es ist mit vielen Kündigungen und arbeitsrechtlichen Sanktionen und Konsequenzen in diesen Bereichen zu rechnen. Dem ohnehin bereits überlasteten Sektor droht ein schwer zu verkraftender Aderlass. Es ist anzunehmen, dass sich der Pflegenotstand hierdurch verschärfen wird.

Betroffen sind 15 Berufe/Berufsfelder im Gesundheitswesen: Krankenhäuser, Einrichtungen für ambulantes Operieren, Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen, Dialyseeinrichtungen, Tageskliniken, Entbindungseinrichtungen, Hebammentätigkeit, Arztpraxen, Zahnarztpraxen, Praxen sonstiger humanmedizinischer Heilberufe, Einrichtungen des öffentlichen Gesundheitsdienstes, Rettungsdienste, Zentren nach §119 und nach §119c des Fünften Buches Sozialgesetzbuch, ambulante Pflege, Betreuung und Pflege.

Wer sich aufgrund gesundheitlicher Probleme oder Kontraindikationen nicht impfen lassen kann, braucht hierüber einen ärztlichen Nachweis.  Die Nachweispflicht gilt ausnahmslos für alle Mitarbeiter der jeweiligen Einrichtungen. Die Weigerung, den Nachweis beizubringen oder gar der Impfung selbst, kann zu Bußgeldern oder einem Berufsverbot führen.

Der DHV-Landesverband Nordrhein-Westfalen rechnet mit mehreren hunderten Kündigungen im Bereich der Pflegekräfte allein in Nordrhein-Westfalen. Es ist anzunehmen, dass eine Weiterbeschäftigung von Impfverweigerern oder Nachweisverweigerern nach dem 15. respektive 16. März 2022 in diesen 15 gesundheitsberuflichen Bereichen wahrscheinlich unmöglich sein wird.