CGB Bremen: Bremer Arbeitssenatorin entlarft sich als Gegnerin der Tarifautonomie (2)

Die Bremer Senatorin für Wirtschaft, Arbeit und Europa, Kristina Vogt, hat die Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 22.06.2021,  der CGB-Mitgliedsgewerkschaft „DHV – Die Berufsgewerkschaft“ die Tariffähigkeit abzuerkennen, kommentiert und als Stärkung der Tarifautonomie bezeichnet. Sie hat damit deutlich gemacht, dass ihr offensichtlich egal ist, dass durch die BAG-Entscheidung mehrere tausend gewerkschaftlich organisierte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ihres tarifvertraglichen Schutzes beraubt und die Tarifbindung in Deutschland weiter gesenkt wurde. Dieses auch noch als Stärkung der Tarifautonomie zu würdigen passt zu einer Politikerin der SED und PDS-Nachfolgeorganisation Die Linke, die offensichtlich dem marxistischen Glaubensbekenntnis des dialektischen Materialismus anhängt und es begrüßen würde, wenn in Deutschland wieder eine Einheitspartei und eine Einheitsgewerkschaft das Sagen hätten.

CGB-Landesvorsitzender Peter Rudolph, der die Berufsgewerkschaft DHV u.a. im Berufsbildungsausschuss der Handelskammer Bremer sowie in der Vertreterversammlung der Verwaltungsberufsgenossenschaft vertritt: „Die Tarifautonomie ist Bestandteil der grundgesetzlich geschützten Koalitionsfreiheit. Sie bildet die Grundlage die es Gewerkschaften und Arbeitgeberverbänden ermöglicht, Tarifverträge abzuschließen. Ihre historische Wurzel bildet das „Stinnes-Legien-Abkommen“ vom 15.11.1918, das für die DHV und ihre christlichen Partner-gewerkschaften von Adam-Stegerwald unterzeichnet wurde und mit dem von den Arbeitgeberverbänden die Gewerkschaften offiziell als Vertretungen der Arbeitnehmerschaft anerkannt wurden. Mit der staatlichen Anerkennung des Abkommens durch die Tarifvertragsverordnung des Rates der Volksbeauftragten vom 2 3.12.1918 und der Veröffentlichung im Reichsarbeitsblatt erlangte es Gesetzeskraft. Zehn Jahre nach der gesetzlich eröffneten Möglichkeit zum Abschluss von Tarifverträgen hatte die DHV bereits knapp 1000 Tarifverträge abgeschlos-sen, darunter den Preußischen Angestellten-Tarifvertrag (PAT) einem Vorläufer des späteren BAT. Nicht zuletzt durch ihre erfolgreiche Tarifarbeit wurde die DHV bis zu ihrer Zwangsauflösung durch die Nationalsozialisten zur stärksten Angestelltengewerkschaft Europas.

Nach ihrer Wiedergründung hat die DHV auch ihre erfolgreiche tarifpolitische Arbeit fortgesetzt, u.a. als Vertragspartner des ersten Bundestarifs (West) für das private Bankgewerbe nach dem Zweiten Weltkrieg. Insgesamt wurden von der DHV seit 1950 rund 24.000 Tarifabschlüsse getätigt. Wenn das Bundesarbeitsgericht der DHV dennoch nunmehr die Tariffähigkeit abgesprochen hat, so sicherlich nicht wegen der Qualität dieser Tarifverträge, sondern allein wegen der angeblich fehlenden Tarifmächtigkeit, die nirgends gesetzlich geregelt oder definiert ist, sondern allein von der Rechtsprechung zu einem Erfordernis der Tariffähigkeit gemacht wurde. Die Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts ist daher auch unter Juristen umstritten. So hält es der Experte für Verfassungsrecht, Zivilrecht und Arbeitsrecht, Prof. Dr. Arndt Diringer, für verfassungsrechtlich problematisch, dass die BAG-Entscheidung Folgen hat, die weit über das Verbot des Abschlusses von Tarifverträgen hinausgehen und die Bildung neuer Gewerkschaften und die Bestätigung kleiner Gewerkschaften praktisch unmöglich machen und damit die Koalitionsfreiheit und Tarifautonomie aushöhlen. Eine Arbeitssenatorin, die dieses nicht zur Kenntnis nimmt oder negiert ist aus Sicht des CGB parteiisch und eine Fehlbesetzung im Amt.“

Die DHV hat bereits eine Verfassungsbeschwerde gegen das BAG-Fehlurteil angekündigt und erwägt auch den Gang vor den Europäischen Gerichtshof. Sie wird auch im 128. Jahr ihres Bestehens nicht klein beigeben, sondern weiter für Arbeitnehmerinteressen streiten.

Inhouse-Seminar mit dem Betriebsrat der levoBank

Nachdem die Corona-Virus-Pandemie für lange Zeit die Durchführung von Präsenzseminaren verhindert hat, konnte nun ein weiterer Termin nachgeholt werden. Am 25. und 26. Oktober 2021 wurden die Mitglieder des Betriebsrates der levoBank im Tagungshotel Eppelborner Hof in verschiedenen Aspekten des Betriebsverfassungsrechtes geschult. Die Seminarleitung lag beim örtlichen Landesgeschäftsführer Lukas Menzel, während Alexander Henf (DHV-Hessen) als Referent zur Verfügung stand. Auch am Ende der aktuellen Legislaturperiode für Betriebsräte zeigt sich, dass es immer wichtig ist, sich in den verschiedenen Rechtsbereichen der für die Betriebsratsarbeit wichtigen Felder auf dem aktuellen Stand zu halten. Ein gutes Beispiel ist an dieser Stelle, das Betriebsrätemodernisierungsgesetz. Über dieses hat der Gesetzgeber einige wichtige Änderungen in der Betriebsratsarbeit herbeigeführt. So wurden einige Anpassungen im Bereich des Wahlprozesses für Betriebsräte oder Möglichkeiten zur digitalen Betriebsratsarbeit festgelegt. Diese gilt es durchaus ausführlich zu besprechen, damit die reibungslose und korrekte Arbeit im Gremium fortgeführt werden kann.

Wir vom DHV-Bildungswerk freuen uns, dass wir neben den ständigen Mitgliedern des Betriebsrates auch einige Ersatzmitglieder begrüßen durften, denn deren Schulungsbedarf wird leider nicht immer berücksichtigt. Gerade im Hinblick auf die anstehenden Betriebsratswahlen im Frühjahr 2022 sollte es aber ein Anliegen aller Betroffenen sein, dass für die funktionierende Arbeit im Gremium nötige Wissen an so viele Mitglieder wie möglich zu verteilen. Nicht dass man sich in der unschönen Situation wiederfindet, mit dem Ausscheiden von einigen „alten Hasen“ auch einen allgemeinen Wissensverlust zu verspüren. Dieser muss dann meist erst wieder mühsam aufzufüllen werden und in der Zwischenzeit, können vermeidbare Fehler unterlaufen. Wir bedanken uns an dieser Stelle herzlich bei den Mitgliedern des Betriebsrates der levoBank für den angeregten Gedanken- und Informationsaustausch in freundlicher Atmosphäre und freuen uns schon auf ein Wiedersehen.

Tarifliche Errungenschaften schützen!

Der 22.06.2021 war nicht nur ein schwarzer Tag für uns als DHV, für das gewerkschaftliche Deutschland, den gewerkschaftlichen Pluralismus und die Demokratie, sondern auch für jeden einzeln Arbeitnehmer, der in einem, der von uns verhandelten Tarifverträge, gebunden war.

Seit Monaten versuchen nun schon einige Arbeitgeber mit dem Schüren von Unsicherheit und zum Teil mit klarer Rechtsbeugung, jede Errungenschaft aus den Tarifverträgen rückabzuwickeln. Manche Arbeitgeber, die bis zur BAG Entscheidung noch an Tarifverträge zwingend gebunden waren, betreiben nun Rosinenpickerei und reklamieren die für sie positiven tariflichen Regelungen für sich, fühlen sich aber an die für den Arbeitnehmer Vorteilhaften nicht mehr gebunden. Es gibt sogar welche, die bei der Gelegenheit versuchen, Belegschaften in neue Arbeitsverträge mit diversen Verschlechterungen u.a. ohne tarifliche Bezugnahmeklausel zu drängen.

Mahatma Gandhi hat mal gesagt, „Wenn du im Recht bist, kannst du dir leisten, die Ruhe zu bewahren; und wenn du im Unrecht bist, kannst du dir nicht leisten, sie zu verlieren.“ Unsere DHV-Mitglieder können die Ruhe bewahren, sie sind im Recht.

Zwar ist unserer DHV die Tariffähigkeit aberkannt worden, das wirkt sich aber zunächst nicht auf die tariflichen Leistungen aus. Die kollektivrechtliche Wirkung des Tarifvertrages mag entfallen sein, individuell, also auf arbeitsvertraglicher Ebene, können tarifliche Regelungen aber für jeden Arbeitnehmer weitergelten, sofern der Arbeitsvertrag eine wirksame Bezugnahmeklausel auf den Tarifvertrag enthält. Nach einer Entscheidung des 4. Senats des BAG aus dem Jahr 2017  kann ein Arbeitsvertrag auf einen unwirksamen Tarifvertrag wirksam Bezug nehmen. Das heißt, die Regelungen des Tarifvertrags werden dann Bestandteil des Arbeitsvertrags.

Ansprüche auf tarifvertragliche Leistungen können also unverändert fortbestehen. Wir empfehlen daher, durch Arbeitgeber vorgelegte neue Arbeitsverträge nicht vorschnell zu unterschreiben, sondern diese genau zu prüfen und sich durch eine rechtlich wirkungslose Drohung, bereits gewährte tarifliche Leistungen (wie etwa zusätzliche Urlaubstage) rückabzuwickeln, nicht unter Druck setzen zu lassen.

Bereits geleistete Gehaltserhöhungen oder Einmalzahlungen müssen nicht zurückgezahlt werden. Diese Forderungen können zurückgewiesen werden.  Selbiges gilt auch für die Aussage, dass nur unter Vorbehalt die bisherigen Leistungen weitergezahlt werden.  Auch hier werden wir jedem Mitglied, welches betroffen ist, Rechtsschutz gewähren.

Wir werden dies so nicht hinnehmen und jeden Fehdehandschuh für unsere Mitglieder aufheben und annehmen! Wir lassen unsere Mitglieder nicht im Regen stehen. Wir bieten Schutz!

Die DHV wird weiter machen und weiterkämpfen! Aufgeben ist keine Option!

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Start der IHK Vorbereitungskurse

Am 4. Oktober begannen in München unsere seit Jahren bewährten und gut nachgefragten IHK Vorbereitungskurse.
An insgesamt neun Abenden werden die AZUBIS der beiden Berufe Kaufmann/Frau für Büromanagement und Industriekaufmann/Frau auf die Abschlussprüfung vorbereitet.
Der inhaltliche Schwerpunkt liegt auf den beiden Fächern Betriebswirtschaftslehre und Kostenrechnung. Unter der Leitung des erfahren Dozenten Jürgen Ernecker erfolgt eine professionelle und erfolgreiche Vorbereitung auf die Prüfung.
Nach einem virtuellem Kurs finden beide Kurse nun wieder als Präsenzveranstaltung statt. Es scheint wie ein glücklicher Zufall, dass just am 4. Oktober die Maskenpflicht aufgehoben wurde.
Wir wünschen allen Teilnehmern einen nutzbringenden Kurs und eine erfolgreiche Prüfung.

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Foto Hornbach

Hornbach Bremen: Betriebsrat erfährt DHV-Unterstützung

Am 13.09.2021 fand eine Sitzung des Betriebsrates des Hornbach Baumarktes Bremen Duckwitzstraße mit der für die Betreuung des Standortes zuständigen Geschäftsführerin Martina Hofmann statt. Alle fünf Betriebsratsmitglieder waren anwesend und waren erfreut über die engagierte und kompetente Unterstützung von Martina Hofmann. Mit ihrer Hinzuziehung zur Betriebsratssitzung zeigen die Betriebsratsmitglieder, dass die DHV weiterhin die Gewerkschaft ist, auf deren Unterstützung sie bauen.

Thema der Betriebsratssitzung war u.a. die seit Wochen geführten harten Verhandlungen über eine Betriebsvereinbarung zum Thema Taschenkontrollen.

Foto Hornbach

Auf dem Bild von links nach rechts:

DHV – Geschäftsführerin Martina Hofmann
Bryan Urbanczyk, Jessica Ziele, Anke Matrose (BR-Vorsitzende), Dennis Bressler und Reinhard Wätjen

September20 21 GH AH

Neuer Prüfungsvorbereitungslehrgang des DHV-Bildungswerks gestartet

Am 6.September hat in Bremen ein neuer Prüfungsvorbereitungslehrgang des DHV-Bildungswerks für angehende Groß- und Außenhandelskaufleute begonnen, deren Ausbildungsvertrag im Winter 2021 endet.
Der Lehrgang findet an acht Abenden jeweils von 16:30 bis 19.30 Uhr in Präsenzform im Gemeindesaal der Sankt-Georgs-Gemeinde in Bremen-Huchting statt. Er beinhaltet die Wiederholung prüfungsrelevanter Inhalte der Fächer Fachbetriebslehre, Rechnungswesen sowie Wirtschafts- und Sozialkunde. Lehrgangsleiter ist der erfahrene Berufsschullehrer Helmut Saitzek.
Am Lehrgang nehmen 19 Auszubildende aus 13 bremischen Betrieben teil.

September20 21 GH AH

Foto CGB Jubiläum Bernhard Maurer 41 Jahre VB

CGB ehrt Bernhard Maurer für 40 Jahre Versichertenberatertätigkeit

Seit über 40 Jahren kümmert sich Bernhard Maurer um die Belange der Versicherten  und Rentner bei der Deutschen Rentenversicherung Bund.  Dafür ehrten ihn anlässlich seines Berlinbesuches der CGB Generalsekretär Christian Hertzog und die CGB Bundesgeschäftsführerin Anne Kiesow  mit einer großen Ehrenurkunde, einem Präsent und Blumenstrauß.

Im Namen des CGB Bundesvorstandes dankten sie  Bernhard Maurer, der im Übrigen bereits  im Jahr 1959 der CGD und damit auch dem damaligen CMV (später CGM) beigetreten ist,  ganz herzlich für sein großes Engagement.

Christian Hertzog betonte, er ist stolz, engagierte Mitglieder in den Reihen zu wissen, die  mit so viel Herzblut und Sachverstand Versicherten und Rentnern bei der Klärung ihrer Versichertenangelegenheiten  helfen.  Anne Kiesow ergänzte: „Du warst über viele Jahrzehnte Menschen behilflich, ihre vielfältigen Fragen zu beantworten und ihnen einen Teil ihrer Sorgen zu nehmen,  indem du sie mit deinem Sachverstand und deinem Können ein Stück lang begleitet hast. Dafür danken wir dir sehr!“

Der inzwischen 77-Jährige nahm die Ehrung mit viel Rührung entgegen und erzählte über die vielen Meilensteine seines Lebens, die durch ein breites ehrenamtliches Engagement geprägt sind.  So rief Bernhard Maurer etwa den CGB Kreisverband Erlangen mit ins Leben, und überzeugte viele Menschen von der Wichtigkeit einer Mitgliedschaft in Christlichen Gewerkschaften. Über sein Engagement als Versichertenältester wurde Bernhard Maurer auch auf die Gewerkschaft DHV aufmerksam, der er dann am 1. Januar 1987 ebenfalls beitrat.

Zwar sollte eine offizielle Ehrung für die 40-jährige Versichertenberatertätigkeit durch die Deutsche Rentenversicherung Bund in Berlin stattfinden, diese wurde aber, wie Bernhard Maurer telefonisch mitgeteilt wurde, Corona bedingt abgesagt.  Umso mehr freute sich der Jubilar über den Empfang und die Ehrung in der Berliner CGB Hauptgeschäftsstelle. 

Foto CGB Jubiläum Bernhard Maurer 41 Jahre VB

Digitale Informationsangebote & Onlineschulungen für Betriebsräte – ein Bericht

Wie in so vielen anderen Bereichen, führte auch bei der Bildungsarbeit für Betriebsräte die Corona-Virus-Pandemie zu einem Digitalisierungsschub. Dazu bildet sich eine Gruppe um die DHV-Geschäftsführern Silke Schönherr-Wagner (Nord), Alexander Henf (Hessen) und Lukas Menzel (Rheinland-Pfalz/Saar), die sich dem Thema besonders annahmen. Nachdem nun die ersten Schulungen dieser Art vom DHV-Bildungswerk durchgeführt worden sind, scheint der Zeitpunkt gekommen zu sein, auf das erreichte der letzten Wochen zurückzublicken und ein erstes Zwischenfazit zu ziehen.

Das erste Quartal des Jahres 2021 wurde genutzt, um mit einer Reihe von Vorträgen zum Thema Arbeitssicherheit die Möglichkeiten eines neuen digitalbasierten Bildungsangebotes auszuloten und in den Rollen des Referenten / der Referentin und bei der Moderation in diesem Medium erste Erfahrungen zu sammeln. Die gute Nachfrage mit bis zu vierzig Anmeldungen und das durchweg positive Feedback ermunterten uns das Angebot fortzusetzen und auszudifferenzieren. Schnell war den Beteiligten klargeworden, dass es sinnlos wäre, die klassischen Themen und Vorgehensweisen der Präsenzseminare einfach in den digitalen Raum zu transferieren. Die vorteilhaften Aspekte eines Onlineschulungsangebotes spiegeln sich im Aktualitätsbezug der gewählten Thematik und der niedrigschwelligen Zugangsmöglichkeiten für die Teilnahme wider. Die Auswirkungen der Pandemie hatten Probleme in den Fokus der Beschäftigten gerückt, die zuvor nicht sonderlich weit oben auf der Agenda in den meisten Betrieben zu finden war. Themen, wie „Corona und Arbeitsrecht“, „psychische Belastungen am Arbeitsplatz erkennen und vermeiden“ sowie „Homeoffice und mobiles Arbeiten“, haben hier einen Nerv getroffen. Bei der Durchführung haben wir uns meist auf einen Ablaufplan festgelegt, der einen etwa einstündigen Vortrag gefolgt von einer offenen Fragerunde und Diskussion vorsah.

Aus diesen ersten Veranstaltungen wurden dann zwei Hauptstränge für das weitere DHV Onlineangebot weiterentwickelt. Zum einen wurde unter dem Titel „DHV-Aktuell“ ein für alle unsere Gewerkschaftsmitglieder monatlich stattfindender „Info-Treff“ ins Leben gerufen. Dabei lieferte uns die Flutkatastrophe, die besonders die Bundesländer Rheinland-Pfalz, Nordrhein-Westfalen und Bayern hart getroffen hatte, einen traurigen Anlass zum Thema „Arbeitnehmerrechte in Katastrophenfällen“. Zum anderen wurden nun auch digitale Schulungsformate entwickelt, die sich ausschließlich an die Mitglieder von Betriebsräten richteten. Durch die zur Eindämmung des Corona-Virus ergriffenen Maßnahmen waren die Betriebsräte im vergangenen Jahr besonders gefordert, während die Möglichkeit zur Teilnahme an Präsenzschulungen stark eingeschränkt war. Hier galt es nun wenigstens einen partiellen Ausgleich über Onlineangebote zu schaffen. Bisher fanden zwei Schulungen zum Betriebsrätemodernisierungsgesetz statt, wobei die Veranstaltung vom 01. September mit acht Teilnehmern und Teilnehmerinnen gut besucht war. Des Weiteren fanden sich am 07.09. sieben Betriebsratsmitglieder zum Seminar „Beendigung des Arbeitsverhältnisses“ ein. Dies war die Auftaktveranstaltung zu einer Reihe von Einzelthemen aus dem Arbeits- und Betriebsverfassungsrecht, mit denen sich Betriebsräte in ihrer Amtszeit immer wieder konfrontiert sehen.

Nach den vielen positiven Rückmeldungen, sind wir entschlossen unsere digitalen Programme beizubehalten und an den passenden Stellen weiter auszubauen. Wenn Sie als DHV-Mitglieder oder Betriebsrat Interesse an unseren Onlineangeboten aber noch keinen Zugang zu diesen haben, so können Sie sich auf der Homepage oder telefonisch in den Geschäftsstellen gerne dazu informieren.

Digitale Informationsangebote & Onlineschulungen für Betriebsräte – ein Bericht

Wie in so vielen anderen Bereichen, führte auch bei der Bildungsarbeit für Betriebsräte die Corona-Virus-Pandemie zu einem Digitalisierungsschub. Dazu bildet sich eine Gruppe um die DHV-Geschäftsführern Silke Schönherr-Wagner (Nord), Alexander Henf (Hessen) und Lukas Menzel (Rheinland-Pfalz/Saar), die sich dem Thema besonders annahmen. Nachdem nun die ersten Schulungen dieser Art vom DHV-Bildungswerk durchgeführt worden sind, scheint der Zeitpunkt gekommen zu sein, auf das erreichte der letzten Wochen zurückzublicken und ein erstes Zwischenfazit zu ziehen.

Das erste Quartal des Jahres 2021 wurde genutzt, um mit einer Reihe von Vorträgen zum Thema Arbeitssicherheit die Möglichkeiten eines neuen digitalbasierten Bildungsangebotes auszuloten und in den Rollen des Referenten / der Referentin und bei der Moderation in diesem Medium erste Erfahrungen zu sammeln. Die gute Nachfrage mit bis zu vierzig Anmeldungen und das durchweg positive Feedback ermunterten uns das Angebot fortzusetzen und auszudifferenzieren. Schnell war den Beteiligten klargeworden, dass es sinnlos wäre, die klassischen Themen und Vorgehensweisen der Präsenzseminare einfach in den digitalen Raum zu transferieren. Die vorteilhaften Aspekte eines Onlineschulungsangebotes spiegeln sich im Aktualitätsbezug der gewählten Thematik und der niedrigschwelligen Zugangsmöglichkeiten für die Teilnahme wider. Die Auswirkungen der Pandemie hatten Probleme in den Fokus der Beschäftigten gerückt, die zuvor nicht sonderlich weit oben auf der Agenda in den meisten Betrieben zu finden war. Themen, wie „Corona und Arbeitsrecht“, „psychische Belastungen am Arbeitsplatz erkennen und vermeiden“ sowie „Homeoffice und mobiles Arbeiten“, haben hier einen Nerv getroffen. Bei der Durchführung haben wir uns meist auf einen Ablaufplan festgelegt, der einen etwa einstündigen Vortrag gefolgt von einer offenen Fragerunde und Diskussion vorsah.

Aus diesen ersten Veranstaltungen wurden dann zwei Hauptstränge für das weitere DHV Onlineangebot weiterentwickelt. Zum einen wurde unter dem Titel „DHV-Aktuell“ ein für alle unsere Gewerkschaftsmitglieder monatlich stattfindender „Info-Treff“ ins Leben gerufen. Dabei lieferte uns die Flutkatastrophe, die besonders die Bundesländer Rheinland-Pfalz, Nordrhein-Westfalen und Bayern hart getroffen hatte, einen traurigen Anlass zum Thema „Arbeitnehmerrechte in Katastrophenfällen“. Zum anderen wurden nun auch digitale Schulungsformate entwickelt, die sich ausschließlich an die Mitglieder von Betriebsräten richteten. Durch die zur Eindämmung des Corona-Virus ergriffenen Maßnahmen waren die Betriebsräte im vergangenen Jahr besonders gefordert, während die Möglichkeit zur Teilnahme an Präsenzschulungen stark eingeschränkt war. Hier galt es nun wenigstens einen partiellen Ausgleich über Onlineangebote zu schaffen. Bisher fanden zwei Schulungen zum Betriebsrätemodernisierungsgesetz statt, wobei die Veranstaltung vom 01. September mit acht Teilnehmern und Teilnehmerinnen gut besucht war. Des Weiteren fanden sich am 07.09. sieben Betriebsratsmitglieder zum Seminar „Beendigung des Arbeitsverhältnisses“ ein. Dies war die Auftaktveranstaltung zu einer Reihe von Einzelthemen aus dem Arbeits- und Betriebsverfassungsrecht, mit denen sich Betriebsräte in ihrer Amtszeit immer wieder konfrontiert sehen.

Nach den vielen positiven Rückmeldungen, sind wir entschlossen unsere digitalen Programme beizubehalten und an den passenden Stellen weiter auszubauen. Wenn Sie als DHV-Mitglieder oder Betriebsrat Interesse an unseren Onlineangeboten aber noch keinen Zugang zu diesen haben, so können Sie sich auf der Homepage oder telefonisch in den Geschäftsstellen gerne dazu informieren.

Digitale Informationsangebote & Onlineschulungen für Betriebsräte – ein Bericht

Wie in so vielen anderen Bereichen, führte auch bei der Bildungsarbeit für Betriebsräte die Corona-Virus-Pandemie zu einem Digitalisierungsschub. Dazu bildet sich eine Gruppe um die DHV-Geschäftsführern Silke Schönherr-Wagner (Nord), Alexander Henf (Hessen) und Lukas Menzel (Rheinland-Pfalz/Saar), die sich dem Thema besonders annahmen. Nachdem nun die ersten Schulungen dieser Art vom DHV-Bildungswerk durchgeführt worden sind, scheint der Zeitpunkt gekommen zu sein, auf das erreichte der letzten Wochen zurückzublicken und ein erstes Zwischenfazit zu ziehen.

Das erste Quartal des Jahres 2021 wurde genutzt, um mit einer Reihe von Vorträgen zum Thema Arbeitssicherheit die Möglichkeiten eines neuen digitalbasierten Bildungsangebotes auszuloten und in den Rollen des Referenten / der Referentin und bei der Moderation in diesem Medium erste Erfahrungen zu sammeln. Die gute Nachfrage mit bis zu vierzig Anmeldungen und das durchweg positive Feedback ermunterten uns das Angebot fortzusetzen und auszudifferenzieren. Schnell war den Beteiligten klargeworden, dass es sinnlos wäre, die klassischen Themen und Vorgehensweisen der Präsenzseminare einfach in den digitalen Raum zu transferieren. Die vorteilhaften Aspekte eines Onlineschulungsangebotes spiegeln sich im Aktualitätsbezug der gewählten Thematik und der niedrigschwelligen Zugangsmöglichkeiten für die Teilnahme wider. Die Auswirkungen der Pandemie hatten Probleme in den Fokus der Beschäftigten gerückt, die zuvor nicht sonderlich weit oben auf der Agenda in den meisten Betrieben zu finden war. Themen, wie „Corona und Arbeitsrecht“, „psychische Belastungen am Arbeitsplatz erkennen und vermeiden“ sowie „Homeoffice und mobiles Arbeiten“, haben hier einen Nerv getroffen. Bei der Durchführung haben wir uns meist auf einen Ablaufplan festgelegt, der einen etwa einstündigen Vortrag gefolgt von einer offenen Fragerunde und Diskussion vorsah.

Aus diesen ersten Veranstaltungen wurden dann zwei Hauptstränge für das weitere DHV Onlineangebot weiterentwickelt. Zum einen wurde unter dem Titel „DHV-Aktuell“ ein für alle unsere Gewerkschaftsmitglieder monatlich stattfindender „Info-Treff“ ins Leben gerufen. Dabei lieferte uns die Flutkatastrophe, die besonders die Bundesländer Rheinland-Pfalz, Nordrhein-Westfalen und Bayern hart getroffen hatte, einen traurigen Anlass zum Thema „Arbeitnehmerrechte in Katastrophenfällen“. Zum anderen wurden nun auch digitale Schulungsformate entwickelt, die sich ausschließlich an die Mitglieder von Betriebsräten richteten. Durch die zur Eindämmung des Corona-Virus ergriffenen Maßnahmen waren die Betriebsräte im vergangenen Jahr besonders gefordert, während die Möglichkeit zur Teilnahme an Präsenzschulungen stark eingeschränkt war. Hier galt es nun wenigstens einen partiellen Ausgleich über Onlineangebote zu schaffen. Bisher fanden zwei Schulungen zum Betriebsrätemodernisierungsgesetz statt, wobei die Veranstaltung vom 01. September mit acht Teilnehmern und Teilnehmerinnen gut besucht war. Des Weiteren fanden sich am 07.09. sieben Betriebsratsmitglieder zum Seminar „Beendigung des Arbeitsverhältnisses“ ein. Dies war die Auftaktveranstaltung zu einer Reihe von Einzelthemen aus dem Arbeits- und Betriebsverfassungsrecht, mit denen sich Betriebsräte in ihrer Amtszeit immer wieder konfrontiert sehen.

Nach den vielen positiven Rückmeldungen, sind wir entschlossen unsere digitalen Programme beizubehalten und an den passenden Stellen weiter auszubauen. Wenn Sie als DHV-Mitglieder oder Betriebsrat Interesse an unseren Onlineangeboten aber noch keinen Zugang zu diesen haben, so können Sie sich auf der Homepage oder telefonisch in den Geschäftsstellen gerne dazu informieren.