CGB Bremen: Bremer Arbeitssenatorin entlarft sich als Gegnerin der Tarifautonomie (2)

Die Bremer Senatorin für Wirtschaft, Arbeit und Europa, Kristina Vogt, hat die Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 22.06.2021,  der CGB-Mitgliedsgewerkschaft „DHV – Die Berufsgewerkschaft“ die Tariffähigkeit abzuerkennen, kommentiert und als Stärkung der Tarifautonomie bezeichnet. Sie hat damit deutlich gemacht, dass ihr offensichtlich egal ist, dass durch die BAG-Entscheidung mehrere tausend gewerkschaftlich organisierte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ihres tarifvertraglichen Schutzes beraubt und die Tarifbindung in Deutschland weiter gesenkt wurde. Dieses auch noch als Stärkung der Tarifautonomie zu würdigen passt zu einer Politikerin der SED und PDS-Nachfolgeorganisation Die Linke, die offensichtlich dem marxistischen Glaubensbekenntnis des dialektischen Materialismus anhängt und es begrüßen würde, wenn in Deutschland wieder eine Einheitspartei und eine Einheitsgewerkschaft das Sagen hätten.

CGB-Landesvorsitzender Peter Rudolph, der die Berufsgewerkschaft DHV u.a. im Berufsbildungsausschuss der Handelskammer Bremer sowie in der Vertreterversammlung der Verwaltungsberufsgenossenschaft vertritt: „Die Tarifautonomie ist Bestandteil der grundgesetzlich geschützten Koalitionsfreiheit. Sie bildet die Grundlage die es Gewerkschaften und Arbeitgeberverbänden ermöglicht, Tarifverträge abzuschließen. Ihre historische Wurzel bildet das „Stinnes-Legien-Abkommen“ vom 15.11.1918, das für die DHV und ihre christlichen Partner-gewerkschaften von Adam-Stegerwald unterzeichnet wurde und mit dem von den Arbeitgeberverbänden die Gewerkschaften offiziell als Vertretungen der Arbeitnehmerschaft anerkannt wurden. Mit der staatlichen Anerkennung des Abkommens durch die Tarifvertragsverordnung des Rates der Volksbeauftragten vom 2 3.12.1918 und der Veröffentlichung im Reichsarbeitsblatt erlangte es Gesetzeskraft. Zehn Jahre nach der gesetzlich eröffneten Möglichkeit zum Abschluss von Tarifverträgen hatte die DHV bereits knapp 1000 Tarifverträge abgeschlos-sen, darunter den Preußischen Angestellten-Tarifvertrag (PAT) einem Vorläufer des späteren BAT. Nicht zuletzt durch ihre erfolgreiche Tarifarbeit wurde die DHV bis zu ihrer Zwangsauflösung durch die Nationalsozialisten zur stärksten Angestelltengewerkschaft Europas.

Nach ihrer Wiedergründung hat die DHV auch ihre erfolgreiche tarifpolitische Arbeit fortgesetzt, u.a. als Vertragspartner des ersten Bundestarifs (West) für das private Bankgewerbe nach dem Zweiten Weltkrieg. Insgesamt wurden von der DHV seit 1950 rund 24.000 Tarifabschlüsse getätigt. Wenn das Bundesarbeitsgericht der DHV dennoch nunmehr die Tariffähigkeit abgesprochen hat, so sicherlich nicht wegen der Qualität dieser Tarifverträge, sondern allein wegen der angeblich fehlenden Tarifmächtigkeit, die nirgends gesetzlich geregelt oder definiert ist, sondern allein von der Rechtsprechung zu einem Erfordernis der Tariffähigkeit gemacht wurde. Die Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts ist daher auch unter Juristen umstritten. So hält es der Experte für Verfassungsrecht, Zivilrecht und Arbeitsrecht, Prof. Dr. Arndt Diringer, für verfassungsrechtlich problematisch, dass die BAG-Entscheidung Folgen hat, die weit über das Verbot des Abschlusses von Tarifverträgen hinausgehen und die Bildung neuer Gewerkschaften und die Bestätigung kleiner Gewerkschaften praktisch unmöglich machen und damit die Koalitionsfreiheit und Tarifautonomie aushöhlen. Eine Arbeitssenatorin, die dieses nicht zur Kenntnis nimmt oder negiert ist aus Sicht des CGB parteiisch und eine Fehlbesetzung im Amt.“

Die DHV hat bereits eine Verfassungsbeschwerde gegen das BAG-Fehlurteil angekündigt und erwägt auch den Gang vor den Europäischen Gerichtshof. Sie wird auch im 128. Jahr ihres Bestehens nicht klein beigeben, sondern weiter für Arbeitnehmerinteressen streiten.

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