CGB Pressemitteilung

CGB erklärt seine Solidarität mit Israel – legitime Reaktionen müssen das Wohl der Zivilbevölkerung beachten!

Der Christliche Gewerkschaftsbund (CGB) verurteilt die Angriffe der Hamas auf den Staat Israel und insbesondere das Verletzen, Morden und die Verschleppung unschuldiger Zivilisten als ein beispielloses Kriegsverbrechen, das durch nichts gerechtfertigt werden kann und darf!

Der CGB erklärt auch im Namen seiner Mitgliedsgewerkschaften seine Solidarität mit dem Staat Israel und seiner Menschen, deren Leben durch die Angriffe der Hamas beeinträchtigt und gefährdet wird. Israel hat das Recht, sich gegen diese Angriffe zur Wehr zu setzen mit dem Ziel, dem Terror der Hamas ein Ende zu bereiten. Dieses Recht ist legitim und wird vom CGB ausdrücklich unterstützt.

Die Gegenmaßnahmen, insbesondere die bevorstehende Bodenoffensive, werden leider nicht die Zivilbevölkerung Gazas verschonen können. Es macht betroffen, dass viele unschuldige Menschen die Folgen des verbrecherischen Handelns der Hamas mit dem Verlust ihres Zuhauses, ihrer körperlichen Unversehrtheit und gar ihres Lebens bezahlen werden. Diese unfassbare Konsequenz kann die Hamas auch nicht dem Staat Israel anlasten. Denn den Konflikt begonnen hat sie und nicht Israel! Gleichwohl fordert der CGB Israel auf, bei den legitimen Gegenmaßnahmen das Wohl der Zivilbevölkerung zu achten und unnötiges Leid zu vermeiden. Der rechtliche Rahmen für Gegenmaßnahmen muss die Genfer Kriegskonvention sein!

Nach Auffassung des CGB kann eine dauerhafte Lösung des Nahostkonflikts nur im Rahmen eines Dialoges zwischen Israelis und Palästinensern unter Einbeziehung der arabischen Staaten, der USA und der EU und nicht im Rahmen kriegerischer Handlungen erreicht werden. Perspektivisch müssen die Waffen schweigen und die Diplomatie handeln!

EGMR: DHV-Beschwerde zur Entscheidung angenommen

Die Beschwerde gegen die Aberkennung der Tariffähigkeit der DHV durch das Bundesarbeitsgericht ist von dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) zur Entscheidung angenommen worden.

Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hatte am 22.06.2021 der DHV die Tariffähigkeit aberkannt. Die gegen diese Entscheidung eingelegte Verfassungsbeschwerde wurde vom Bundesverfassungsgericht im Juni 2022 als nicht zulässig verworfen. Daraufhin hatte die DHV im November 2022 vor dem EGMR Rechtsbeschwerde eingelegt.

Mit ihrer EGMR-Rechtsbeschwerde rügt die DHV die Verletzung der in Art. 11 der Europäischen Menschenrechtskonvention garantierten gewerkschaftlichen Koalitionsfreiheit in Bezug auf ihre Arbeit als Gewerkschaft und in Bezug auf die gewerkschaftliche Betätigung der DHV-Mitglieder. Die seit den 1960er-Jahren in Deutschland etablierte und in der Entscheidung vom 22.06.2021 zum Tragen gekommene Mächtigkeitsrechtsprechung des BAG ist aus Sicht der DHV in ihrem Fall ein nicht gerechtfertigter Verstoß gegen dieses europäische Menschenrecht.

Das weitere Verfahren gliedert sich in zwei Abschnitte, einem gütlichen Einigungsverfahren sowie einem streitigem Verfahren, sofern keine gütliche Einigung erzielt werden kann.

Nur wenige Beschwerden, die beim EGMR eingereicht werden, werden auch zur Entscheidung angenommen. Die Tatsache, dass die DHV diese Hürde genommen hat, ist ein sehr gutes Zeichen, das Anlass zur berechtigten Hoffnung gibt, dass sich der EGMR mit den Fragen befasst, mit der sich die deutsche Rechtsprechung nicht befasst hatte.

Erfahrungsgemäß dauert es allerdings noch bis zur Entscheidung.

V.i.S.d.P.: DHV-Die Berufsgewerkschaft e.V., Henning Röders, Droopweg 31, 20537 Hamburg

 

Meinungsaustausch mit Bremens Finanzsenator

Am 17.Oktober empfing Bremens neuer Finanzsenator und Bürgermeister Björn Fecker den CGB-Landesvorsitzenden Peter Rudolph zu einem Meinungsaustausch in seinem Amtssitz, dem Haus des Reichs. Der grüne Politiker, der zuvor im Parlament der Hansestadt vier Jahre Vorsitzender der Bürgerschaftsfraktion von Bündnis 90 /Die Grünen war, ließ sich zunächst von Peter Rudolph ausführlich über den CGB und dessen Mitgliedsverbände informieren. Der CGB-Landesvorsitzende nutzte die Gelegenheit, um den Politiker auf die Einschränkung der Tarifautonomie und des Gewerkschaftspluralismus durch die Rechtsprechung des BAG hinzuweisen und ihm die CGB-Forderungen nach Mitwirkung in den Tarifausschüssen und Erleichterung der Allgemeinverbindlichkeitserklärung von Tarifverträgen vorzutragen. Peter Rudolph verwies dabei auch auf die EU-Mindestlohn-Richtlinie, der die EU-Mitgliedsstaaten zur Förderung der Tarifbindung zur Erstellung von Aktionsplänen verpflichte, wenn die Tarifbindung unter 80 Prozent liegt – eine Marke, von der Deutschland mit einer Tarifbindung von 42 Prozent noch weit entfernt ist.

Im allgemeinen politischen Meinungsaustausch kamen fast alle gegenwärtig relevanten Probleme und Themen zur Sprache. Peter Rudolph verwies dabei auf die Besorgnis der Beschäftigten über die Belastung durch Mietpreissteigerungen und die extrem gestiegene Energie- und Lebensmittelpreise bei gesunkenen Reallöhnen sowie die Besorgnis über die Sicherheit der sozialen Sicherungssysteme. Er sprach sich für die dauerhafte Beibehaltung des ermäßigten Mehrwertsteuersatzes für Gas und Wärme aus. Der CGB-Landesvorsitzende sprach auch die Furcht vieler Bürgerinnen und Bürger vor dem nicht nachlassenden Zustrom von Flüchtlingen an, deren Unterbringung und Versorgung Länder und Gemeinden zunehmend vor Probleme stellt. Er unterstütze die auch von Bremen erhobene Forderung nach einer stärkeren Beteiligung des Bundes an den Flüchtlingskosten. Zugleich kritisierte Rudolph die Haushaltspolitik von Bund und Ländern, die seit der Corona-Krise durch eine ungebremste Kreditaufnahme im Rahmen von Schattenhaushalten gekennzeichnet sei. Er äußerte Verständnis für die von der Bremer CDU eingereichte Klage gegen den noch vom Vorgänger Feckers zu verantwortenden Nachtragshaushalt und forderte die Einhaltung der Schuldenbremse. Rudolph signalisierte dem Bürgermeister und Finanzsenator, dass der CGB auch bereit sei, unpopuläre Maßnahmen mitzutragen. So habe der CGB im Gegensatz zum DGB die Notwendigkeit der Schließung des Klinikums Links der Weser angesichts des vorhandenen Bettenüberhangs sowie des Millionendefizits der Klinikbetreiberin Gesundheit Nord als notwendig anerkannt.

Einig waren sich Finanzsenator und CGB  in der Beurteilung der Sinnhaftigkeit des 49 Euro-Tickets. Fecker teilte die Auffassung von Rudolph, dass schnellstens eine Einigung zwischen Bund und Ländern über die Fortführung des Tickets und dessen Finanzierung getroffen werden müsse.

V.i.S.d.P.: Peter Rudolph

DHV auf der Festmeile zum Tag der Deutschen Einheit

Am 02./03.10.2023 fand in Hamburg die zentrale Feier zum Tag der Deutschen Einheit statt. Die DHV präsentierte sich auf der Festmeile mit einem Stand, der auf ein reges Interesse stieß. Der DHV-Bundesvorsitzende Henning Röders und der Vorsitzende des DHV-Landesverbands Hamburg/Schleswig-Holstein, Martin Adam, führten gute Gespräche zum DHV-Leistungsangebot und über DHV-Positionierungen zu politischen Themen. Sehr gut kamen auch die DHV-Werbemittel an.

Die Präsentation auf der Hamburger Festmeile war eine tolle Werbegelegenheit für die DHV.

Bild 2 Stammtisch 30.09.2023

“130 Jahre DHV”

Am 30.09.2023 fand im Würzburger Ratskeller ein Stammtisch des DHV-Landesverbands Bayern statt. Dieser stand unter dem Motto “130 Jahre DHV”. Die DHV wurde im September 1893 in Hamburg gegründet. Sie ist damit eine der ältesten kaufmännischen Berufsgewerkschaften in Deutschland. Nach der Begrüßung durch den Landesvorsitzenden Johann Lindmeier und nach ein paar Begrüßungsworten von mir als DHV-Bundesvorsitzender erlebten die Gäste einen geselligen Abend, der seinen Abschluss in einem Nachtwächterrundgang fand.
Unser herzlicher Dank geht an den DHV-Landesverband Bayern, insbesondere an den Vorsitzenden Johann Lindmeier und dem Geschäftsführer Friedhelm Dömges, für die Organisation der Veranstaltung.

CDA-CGB-Bundesarbeitsgemeinschaft fordert von Unionsparteien Schärfung ihres sozialpolitischen Profils und lehnt Zusammenarbeit mit der AFD entschieden ab

Am Vortag der Beratungen des Bundesrates zu den Regierungsplänen zum Bundeshaushalt 2024 und zum Finanzplan 2027 traf sich der Vorstand der CDA-CGB-Bundesarbeitsgemeinschaft in Ber­lin im Bundestag zu einem Meinungsaustausch mit dem Obmann der CDU/CSU-Bundestagsfrak­tion im Ausschuss für Arbeit und Soziales, Marc Biadacz (auf dem Foto 4.von links). Im Mittelpunkt des Gesprächs standen aktuelle politische Themen wie die angespannte Situation der deutschen Wirtschaft, die Asylprob­lematik sowie der hohe Zuspruch für die AfD in Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sach­sen und Thüringen.

Der stellvertretende Vorsitzende der CDA-CGB-AG, der Bremer Peter Ru­dolph (auf dem Foto 2.von rechts, neben Hermann Gröhe, dem stellv. Vorsitzenden der CDU-CSU-Bundestagsfraktion), verwies auf die Zukunftsängste der Bevölkerung aufgrund steigender Mietpreise und Sor­gen um die Zukunft der sozialen Sicherungssysteme. Er kritisierte die Politik der Bundesregierung, die kein klares Profil erkennen lasse und von Widersprüchlichkeiten und ständigem Gezänk gekennzeichnet sei. Der Gewerkschafter forderte auch von den Unionsparteien eine Schärfung ihres sozialpoliti­schen Profils.

Der DHV-Bundesvorsitzende und Vorstandsmitglied der CDA-CGB-AG Henning Röders (auf dem 2. von links) merkte kritisch an, dass die CDU eher als Wirtschaftspartei wahrgenommen werde, damit werde sie aber schwer Wahlen gewinnen. CDU und CSU müssen stärker den Fokus auf die Belange der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer richten. Dazu gehört es vor allem, den Kontakt zu Betriebs-/Personalräten und zu den Belegschaften zu suchen. Die Betriebsrätekonferenz im Januar war eine gute Veranstaltung, dem müssen aber weitere Maßnahmen zu einem intensiveren Dialog folgen. Henning Röders sprach auch die Europäische Mindestlohnrichtlinie an, die die Mitgliedsstaaten dazu verpflichtet, die Quote der Arbeitnehmer/innen, deren Arbeitsverhältnis unter einen Tarifvertrag fällt, auf 80 % zu steigern. CDU und CSU dürfen dieses Thema nicht der Ampelregierung überlassen, sondern müssen Vorschläge zur Erreichung dieses Ziels entwickeln.

Ulrich Bösl, Vorsitzender der CGB/CDA Arbeitsgemeinschaft und Bundesvorsitzender der Christlichen Gewerkschaft Post und Telekommunikation (CGPT) (auf dem Foto 4. von rechts) warb für die CGPT Aktion „ Den Montag mit dem Samstag tauschen „. Es geht darum dass die CGPT den Wunsch der großen Mehrheit  der Zustellerinnen und Zusteller vertritt, den Universaldienst an 5 Tagen zu erbringen und im Postgesetz eine Regelung einzuführen, dass der Samstag für alle Zustellfirmen arbeitsfrei ist . Die CGPT erhofft sich dadurch auch eine Aufwertung des Zusteller – Berufes und auf mehr Attraktivität.

Der Bundesvorstand der CDA-CGB-AG lehnt eine Zusammenarbeit der Unionsparteien mit der AfD nachdrücklich ab und begrüßte daher auch den Rücktritt des Bremer CDU-Landesvorsitzenden Meier-Heder, der zuvor erklärt hatte, er halte es für falsch, eine Zusammenarbeit mit der AfD per se auszuschließen.

 

DHV-Positionierung zu Nachhaltigkeit und Klimaschutz im Handel

Die DHV, insbesondere die Fachgruppe Handel und Warenlogistik, begrüßt die Initiative, im Rahmen von Nachhaltigkeit, Umweltschutz und Klimawandel im deutschen Einzel- und Großhandel auf saisonales Obst- und Gemüsesortiment umzustellen und beispielsweise von Flugtransporten abzusehen. Auch wenn dies für Verbraucher zur Folge hat, dass man nicht mehr jedes Obst und Gemüse zu jeder Jahreszeit automatisch bekommt.  Was das konkret für den Verbraucher bedeutet? Wer zukünftig einkaufen geht, wird sich darauf einstellen müssen, dass bestimmte Waren nur noch saisonal angeboten werden. Als Beispiel könnte man hier grünen Spargel, Trauben und Erdbeeren nennen. Für Gemüse oder Obst, welches außerhalb der Saison bislang auf dem Luftweg nach Deutschland gebracht wurde, bedeutet dies, dass diese Waren künftig auf dem deutschen Markt wegfallen. Die DHV-Fachgruppe für Handel und Warenlogistik begrüßt diese nachvollziehbare Umstellung im deutschen Handel im Rahmen des Klimaschutzes und der Nachhaltigkeit in der Konzentration auf Obst und Gemüse aus europäischer, deutscher und regionaler Produktion.

Hände

DHV-Information zur Besteuerung von Ausgaben für Strom und Heizung und zur CO2-Bepreisung

Dauerhafte Mehrwertsteuersenkung bei den Energiepreisen! Aussetzung der weiteren Steigerungsschritte bei der CO2-Bepreisung bis zur Zahlung des Klimageldes!

Die Berufsgewerkschaft DHV lehnt die von der Bundesregierung beschlossene vorzeitige Rückkehr zum Mehrwertsteuersatz von 19 % ab 01.01.2024 für die Bezieher von Erdgas ab und fordert stattdessen, den ermäßigten Mehrwertsteuersatz von 7 % dauerhaft für alle Energiepreise festzuschreiben!

Die Bundesregierung begründet die vorzeitige Rückkehr zur erhöhten Mehrwertsteuer für den Erdgasbezug mit dem Argument, dass es sich um eine kurzzeitige Maßnahme zur Abfederung krisenhafter Preisspitzen gehandelt habe, die nunmehr vorbei sei. Diese Begründung hält die DHV für nicht stichhaltig. Die Situation bleibt weiterhin angespannt und vor allem wegen des Ukrainekrieges mit Unsicherheiten behaftet. Die derzeit etwas entspanntere Preislage kann sich im Winter wieder erheblich verschärfen und den Gaspreis wieder deutlich in die Höhe treiben.

Die Mehrzahl der Menschen in Deutschland ist weiterhin auf das Heizen mit Gas angewiesen. Angesichts der immer noch sehr hohen Gaspreise, der weiterhin auf einem hohen Niveau verharrenden Inflation und der Versäumnisse der Bundesregierung bei der Schaffung bezahlbaren Wohnraums haben aber immer mehr Menschen Probleme, die hohen Kosten für das Wohnen zu stemmen. Diese Entwicklung ist äußerst bedenklich. Denn das Leben in einem warmen Heim ist unbedingte Voraussetzung einer menschenwürdigen Existenz.  Die Bundesregierung muss deshalb ihre Anstrengungen zur Entlastung der Eigentümer und Mieter erhöhen und darf die für viele Menschen bereits heute prekäre Situation nicht noch durch die Rückkehr zum alten Mehrwertsteuersatz von 19 Prozent verschärfen!

Vor dem Hintergrund der Gewährleistung einer menschenwürdigen Existenz müssen alle Ausgaben für Strom und Heizung der Privathaushalte dauerhaft unter den ermäßigten Mehrwertsteuersatz von 7 % fallen! Es ist ein Treppenwitz der Mehrwertsteuergesetzgebung, dass z.B. der Erwerb von Zuchtpferden, von Münz- und Briefmarkensammlungen und der Kauf von Klatschmagazinen unter den ermäßigten Mehrwertsteuersatz fallen – nicht aber der Bezug von Strom und Heizenergie für ein angemessen warmes und beleuchtetes Heim!

Vor dem Hintergrund, dass die Pläne der Bundesregierung für die Entlastung der Bundesbürger durch ein Klimageld noch nicht einmal als Entwurf auf dem Tisch liegen, fordert die Berufsgewerkschaft DHV die Bundesregierung auf, bis zum Inkrafttreten des geplanten Klimageldes die weiteren Steigerungsschritte der CO2-Bepreisung auszusetzen. Es kann nicht sein, dass die Bundesregierung den Bundesbürgern immer mehr Belastungen aufbürdet, aber ihrerseits bei der versprochenen finanziellen Entlastung nicht liefert!

Welcher Chat ist noch privat – in einer Chatgruppe mit Arbeitskollegen?

Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat ein wegweisendes Urteil gefällt, das weit ins Private von Arbeitnehmern hineinreicht.

Ein Arbeitnehmer kann sich „nur im Ausnahmefall“ darauf berufen, dass ein Chatverlauf mit stark beleidigendem, rassistischem, sexistischem und zu Gewalt aufstachelnder Weise über Vorgesetzte und/oder Kollegen und dessen Verlauf und Inhalt vertraulich sei. Das heißt, im Regelfall kann der betreffende oder die betreffenden Arbeitnehmer keine Vertraulichkeit mehr erwarten. Und eine Kündigung des Arbeitsverhältnisses kann ausgesprochen werden. (vgl. Az.: 2 AZR 17/23).

Bei diesem Urteil des BAG ist bemerkenswert, dass es in der Vorinstanz anders entschieden wurde. Im Urteil des Landesarbeitsgerichts Niedersachsen hieß es, die betreffenden Worte und Inhalte seien „Bestandteil einer vertraulichen Kommunikation“.  Man ging davon aus, dass man sich in einer privaten und vertrauten Gruppe frei äußern könne und dürfe. Da der Äußernde davon ausging, dass die Beleidigungen und Diskriminierungen den Kreis der Chatgruppe nicht verlassen und somit die betroffenen und diskriminierten Personen auch nicht erreichen würden. 

Das BAG-Urteil macht so die Qualität der Kommunikation zum wesentlichen Maßstab. Wann und was Gechattetes richtig ist, gilt es dann im Einzelfall zu klären. Wann sind Chatäußerungen zwar heftig, aber noch okay?  Wann wird es rassistisch und sexistisch, ergehen sich die Beteiligten in Gewaltfantasien, wann ist es nicht mehr okay? So kann aus privat auf einmal öffentlich und aus idiotischen Geschwafel ein fester Kündigungsgrund werden.

An dieser Stelle möchten wir darauf hinweisen, dass wir als Gewerkschaft jede Form von Rassismus, Sexismus oder Aufrufe zur Gewalt und politischen Extremismus in jeden Fall für nicht tragbar halten und ablehnen.

Wir möchten alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im Chat mit Arbeitskollegen privat wie beruflich dazu anregen, jeden grenzwertigen Kommentar lieber sein zu lassen.

Elektronische Krankmeldung und ihre Tücken im Arbeitsalltag

Seit Januar dieses Jahres gibt es die elektronische Krankmeldung.

Diese weist im Arbeitsalltag ihre Tücken auf, denn immer wieder hatten wir im Laufe des Jahres Mitglieder, deren Lohnabrechnung nicht stimmte. Meistens, weil die Krankmeldung vom Arbeitgeber nicht abgerufen wurde oder werden konnte. 

Der behandelnde Arzt verwies auf die Krankenkasse, die Krankenkasse an den Arbeitgeber und so weiter, und man drehte sich also im Kreis. Anscheinend hatte der Arzt das Problem, dass er die gesendete Krankmeldung (klassisch umgangssprachlich „den gelben Schein“) nicht erneut abrufen konnte, nachdem diese an die Krankenkasse gesendet worden war. Dies wurde mehrfach unseren Mitgliedern als Auskunft gegeben und uns berichtet. Die Krankenkasse stellte sich taub und verwies wiederum ihrerseits regelmäßig an den Arbeitgeber, der diese doch abrufen können müsste. Der Arbeitgeber teilte hierzu mit, dass er dies nicht könne oder die Krankmeldung nicht im System vorliege.

Leittragender bei einem solchen Vorgang ist hier einzig der Arbeitnehmer. Diesem werden die fehlenden Tage auf Grund der fehlenden Krankmeldung vom Lohn abgezogen. Dann landet die Bitte um Unterstützung verzögert auf unserem Tisch, und wir kümmern uns darum.

Es scheint hier aus unserer Erfahrung mit der elektronischen Krankmeldung weiteren Nachbesserungsbedarf zu geben.  

Wir können unseren Mitgliedern sicherheitshalber nur empfehlen, sich direkt beim Arzt eine Krankmeldung zusätzlich ausdrucken zu lassen. Doppelt hält besser!