Jetzt sind die Arbeitgeber in der Pflicht Zeiterfassungssysteme einzuführen!

Anstoß zu der Entscheidung war ein Rechtsstreit zwischen einem Betriebsrat und dessen Arbeitgeberinnen, welche eine vollstationäre Wohneinrichtung als gemeinsamen Betrieb unterhalten. 2018 schlossen die Parteien eine Betriebsvereinbarung zur Arbeitszeit. Zum Punkt Arbeitszeiterfassung kam jedoch keine Betriebsvereinbarung zustande und es konnte keine Einigung erzielt werden.

Der Betriebsrat wendete sich an das Gericht zur Einrichtung einer Einigungsstelle zum Thema „Abschluss einer Betriebsvereinbarung zur Einführung und Anwendung einer elektronischen Zeiterfassung“. Dieser Einigungsversuch scheiterte und der Betriebsrat leitete das vorliegende Beschlussverfahren ein. Eigentliches Ziel des Verfahrens war die Feststellung des Initiativrechtes des Betriebsrates zur Einführung eines elektronischen Zeiterfassungssystems. Diesem Antrag wurde vom Landesarbeitsgericht Hamm stattgeben. Hierauf erhob die Arbeitgeberin erfolgreich Rechtsbeschwerde vor dem BAG.

Nach Auffassung der Richter besteht nach § 87 Abs. 1 Eingangssatz BetrVG in sozialen Angelegenheiten nur dann ein Mitbestimmungsrecht des Betriebsrates, wenn keine gesetzlichen oder tariflichen Regelungen bestehen.

Die Richter gehen davon aus, dass dieser gesetzliche Anspruch, dass Arbeitgeber die Verpflichtung haben, ein Zeiterfassungssystem einzuführen, besteht nach § 3 Abs. 2 Nr.1 ArbSchG. Damit wurde das Urteil des Europäischen Gerichtshofes vom 14. Mai 2019 („CCOO“, Az.: C-55/18) nun für die deutschen Arbeitgeber durch diese Entscheidung wirksam gemacht.

Resultierend aus diesem Beschluss hat der Betriebsrat kein Initiativrecht. Aber dieses Urteil ist als wegweisend aufzufassen und zu verstehen. Diese Entscheidung betrifft vom großen Konzern und Unternehmen bis hin zum Kleinstunternehmen und Handwerksbetrieb alle Betriebe in Deutschland, egal ob es einen Betriebsrat gibt oder nicht. Dies spielt keine Rolle Denn die Konsequenzen aus diesem Beschluss des BAG für Arbeitszeitmodelle mit Homeoffice, Vertrauensarbeitszeit oder mobiles Arbeiten sind enorm.

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CGB FORDERT VERZICHT AUF UMSTRITTENE GASUMLAGE

CGB FORDERT VERZICHT AUF UMSTRITTENE GASUMLAGE

GESETZGEBER SOLLTE RECHTLICHEN BEDENKEN RECHNUNG TRAGEN

 

Der Christliche Gewerkschaftsbund (CGB) hat schwerwiegende rechtliche Bedenken gegen die von der Bundesregierung beschlossene befristete Gasumlage. Wie jetzt bekannt wurde, soll das Aufkommen aus der Umlage in Höhe von 34 Mrd. Euro zu 90 Prozent allein zwei Unternehmen zugutekommen, dem Energiehandelsunternehmen Uniper, das mehrheitlich dem finnischen Energiekonzern Fortum gehört und an dem der Bund zu etwa 30 Prozent beteiligt ist sowie Sefe, dem unter Treuhandverwaltung stehenden Nachfolgeunternehmen der ehemaligen deutschen Gazprom-Tochter. Ob eine Umlage, die im wesentlichen zugunsten von zwei Unternehmen erhoben wird, mit dem Gleichheitsgebot und EU-Recht vereinbar ist, wird nicht nur vom CGB bezweifelt.

 

Peter Rudolph, Vorsitzender des CGB-Landesverbandes Bremen und stellv. Vorsitzender der CDA-CGB-Bundesarbeitsgemeinschaft: Die Bundesregierung ist 2020 aus guten Gründen auch nicht auf die Idee gekommen, ihr 9 Milliarden schweres Rettungspaket für die Deutsche Lufthansa durch eine Mobilitätsumlage zu finanzieren. Auch die Sicherstellung der Gasversorgung sollte aus Steuermitteln gewährleistet werden, nicht durch eine Gasumlage, von der die Bürger zudem mit großen bürokratischen Aufwand teilweise wieder entlastet werden sollen.

 

Für einen Verzicht der Bundesregierung auf die Gasumlage, wie ihn auch der niedersächsische Städtetag fordert, ist es noch nicht zu spät. Gegebenenfalls liegt es auch in der Hand des Deutschen Bundestages, die Umlage zu stoppen.

 

 

Als Ansprechpartner für diese Pressemitteilung steht Ihnen bei Bedarf der CGB-Landesvorsitzende Peter Rudolph unter der Mobilfunknummer 0178-71 95 570 zur Verfügung.

 

CGB-Landesverband Bremen

Kirchhuchtinger Landstr. 170

28259 Bremen

Telefon 0421-32 33 31

Telefax 0421-32 33 21

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Wer im Glashaus sitz soll nicht mit Steinen werfen!

Ein Kommentar von Harm Wellmann

 

Man kann ja geteilter Meinung über Flugreisen im Urlaub aus diversen Gründen (Umweltbelastung z.B.) sein.

In Deutschland hat der Urlaub einen hohen Stellenwert. Gerade nach zwei Jahren Corona haben sich Viele diesen nach den Lockerungen verdient.

Und auch die Kolleginnen und Kollegen in der Tourismusbranche und die am Flughafen arbeiten, atmen angesichts von 2 Jahren mit Corona Maßnahmen und deren Folgen auf.

Nun hat die „große“ Einheitsgewerkschaft zu Streik aufgerufen. Die Urlauber, die über diverse Flughäfen ins Ausland reisen wollten, hatten in der Vergangenheit – wie man der Presse entnehmen konnte – bereits durch den Personalmangel genug Probleme. Auch die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die dort tapfer aufgrund Personalmangels die Stellung halten, hatten in den letzten Wochen genug und viel zu tun.

Vor dem Hintergrund und der Sommerferien in mehreren Bundesländer lassen das hervortreten, was die Einheitsgewerkschaft und ihr Dachverband anderen kleinen Gewerkschaften wie der GdL im Bereich der Bahn oder Cockpit immer vorgeworfen haben: Haschen nach Aufmerksamkeit, um sich medial am besten zu verkaufen. Nun halten sie sich selber nicht dran.

Der Clou des Ganzen ist, dass der Hauptfunktionär der Einheitsgewerkschaft selber in den Urlaub wahrscheinlich geflogen ist. Hier liegt die Vermutung nahe, dass dieses Aufgrund der Insiderkenntnisse natürlich passierte, bevor zum Streik aufgerufen worden ist. Man könnte behaupten, das setzt dem Ganzen das Sahnehäubchen auf. Wir glauben, dass der Hauptfunktionär natürlich selber auch seinen Urlaub verdient hat. Aber wir glauben auch, dass die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer es verdient hätten, ihren lang ersehnten Urlaub stressfrei antreten zu können.

Natürlich kann man marketingtechnisch den Organisatoren des Streiks Recht geben, dass man jetzt streiken muss, um die größte Aufmerksamkeit zu erreichen. Aber die vielen persönlichen Schicksale sprechen eigentlich nicht dafür. Arbeitnehmerfamilien, welche sich nach Corona entschlossen haben, wieder einmal in den verdienten Urlaub zu fliegen, wurde dieser versalzen. Ob diese Arbeitnehmer diesen Urlaub in irgendeiner Form kompensiert bekommen, wird wahrscheinlich die Streikorganisatoren und Verantwortlichen nicht interessieren.

Vielleicht schafft es die Einheitsgewerkschaft ja, die Schlange der Wartenden vom Kölner Flughafen bis hin zu Kölner Dom stehen zu lassen, das wäre doch mal ein Foto, was es in die Geschichtsbücher schaffen würde.

Zudem gilt auch hier nicht Wasser predigen und Wein trinken. Man sollte sich nicht nur aus werbetechnischen Gründen mit der „Fridays for the future“ Bewegung solidarisieren und dann aber selber Wochenlang wegfliegen. Das hat etwas von Pharisäertum. Wenn ich mir als Hauptfunktionär unteranderem die Bekämpfung des Klimawandels auf die Fahnen schreibe, dann sollte ich beispielhaft vorrangehen.

In der Presse steht dann auch – mal nur so nebenbei erwähnt- der Streik am Prime Day Mitte Juli bei Amazon. Man könnte das Gefühl gewinnen, dass dieser Streik nur in der Presse stattfindet, denn Amazon scheint diesen Streik bereits einzuplanen.

Bitte verstehen sie mich nicht falsch, als Gewerkschaft halten wir das Streikrecht hoch und in Ehren. Wir sind aber der Auffassung, dass es nicht missbraucht werden sollte. Streik ist eigentlich die ultima ratio eines Tarifkampfes und sollte nicht für das profane Verlangen nach medialer Aufmerksamkeit missbraucht werden. Die Streiks werden so zu einer Potemkinschen Fassade und zu einem Ritual welches man unbedingt benötigt, das aber gar nicht mehr seinen Zweck erfüllt.

Man kommt sich dann etwas verspottet vor, wenn aus den Kreisen der Einheitsgewerkschaft anderen Gewerkschaften gemaßregelt und dazu aufgefordert werden, weiter zu verhandeln, so geschehen bei der GdL und Cockpit, für einen selber jedoch nicht gilt, was man von anderen verlangt. Sie sitzen selber im Glashaus und machen sich die Regeln passend.

In diesem Sinne: JA zum Streikrecht NEIN zur Einheitsgewerkschaft!

Wir wünschen allen Arbeitnehmern einen verdienten Erholungsurlaub!

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Tarifabschluss erzielt!

In der 3. Verhandlungsrunde am 05./06.07.2022 in Neu-Isenburg konnte ein Abschluss erzielt werden:

    • Laufzeit: 33 Monate bis zum 31.12.2024
    • Einmalzahlungen im Oktober 2022:
      A-Bereich/TG 1-3: 1.000 €; B-Bereich/TG 4-6: 900 €; C-Bereich/TG 7-9: 800 €
    • Gehaltserhöhungen:
      3,2 % ab Januar 2023
      2,0 % ab Januar 2024
    • Erhöhung der Ausbildungsvergütungen:
      Ab Oktober 2022: 1. Ausbildungsjahr: 50 €; 2. Ausbildungsjahr: 60 €; 3. Ausbildungsjahr: 70 €
      Ab Januar 2024 2024:   Erhöhung um 2,0 % für alle Ausbildungsjahre
    • Erhöhung der Zulagen Führung, Leitung, Expertise:
      Ab Januar 2023: Um 10 %
      Ab Januar 2024: Um 2,0 %
    • Erhöhung der VG A1
      um weitere 30 € und schnellerer Aufstieg in den Tätigkeitsjahren für VG A2 und A3
    • Rentennahe Teilzeit (renaTe):
      Möglichkeit der Inanspruchnahme bereits 5 Jahre vor der Regelaltersgrenze
    • Ab 2023: Zwei freie Tage für die Auszubildenden zur Prüfungsvorbereitung
    • Erhöhung der Zulage zur Mitarbeitergewinnung von 10 % auf 20 %.
    • Verlängerung Altersteilzeittarifvertrag

 

Die DHV, die mit Mitgliedern aus den Volks- und Raiffeisenbanken bei den Verhandlungen vertreten war, bewertet den Tarifabschluss als einen akzeptablen Kompromiss. Die vorhergehenden Tarifabschlüsse bei den Privatbanken, öffentlichen Banken und Versicherungen hatten bereits eine Tendenz für die Tarifverhandlungen bei den Volks- und Raiffeisenbanken gezeigt. In den schwierigen, aber konstruktiven Verhandlungsrunden konnte erfolgreich ein Paket geschnürt werden, das über den vergleichbaren Abschlüssen der vergangenen Monate liegt. Insbesondere die überproportionale Erhöhung der Zulagen ist positiv zu bewerten. Beschäftigte, die diese Zulage erhalten, kommen in den Genuss einer effektiv höheren Gehaltserhöhung zum 01.01.2023, die in weiten Teilen 3,5 % und mehr beträgt. Mit der Erhöhung des Zeitraums der Inanspruchnahme der rentennahen Teilzeit gewinnt dieses Instrument für einen sozialverträglichen Übergang zunehmend an Attraktivität.

Bedauerlich ist, dass der AVR nicht bereit war, über eine Arbeitszeitverkürzung um eine Wochenstunde, wahlweise 6 freie Tage im Jahr, zu verhandeln. Dies wäre ein Signal hin zu mehr work-life-balance gewesen. Wir bleiben weiter dran bei diesem Thema!

 

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DAK-Gesundheit: Zuschuss zur Entgeltumwandlung nach BetrAVG geltend machen!

Die DAK-Gesundheit ist seit dem 01.01.2022 gemäß § 1 a Abs. 1 a des Gesetzes zur Verbesserung der betrieblichen Altersversorgung (BetrAVG) verpflichtet, auch für Entgeltumwandlungen, die vor dem 01.01.2019 vereinbart wurden, einen Zuschuss in Höhe von 15 % des umgewandelten Entgelts zu zahlen, sofern durch die Entgeltumwandlung Sozialversicherungsbeiträge eingespart werden.

Grundlage für die individuelle Vereinbarung einer Entgeltumwandlung ist § 40 MTV DAK-TV. Dort geregelter Durchführungsweg ist die Entgeltumwandlung im Wege einer Direktversicherung. Die Leistungen nach der Anlage 7 DAK-TV, die von der DAK-Gesundheit getragen werden, stellen keine Direktversicherung im Sinne des § 40 MTV DAK-TV dar.

Alle Beschäftigten der DAK-Gesundheit, die mit der DAK-Gesundheit eine Entgeltumwandlung nach § 40 DAK-TV vereinbart haben, haben einen Anspruch auf einen Zuschuss in Höhe von 15 % des umgewandelten Entgelts, den die DAK-Gesundheit an die Direktversicherung weiterleiten muss, soweit sie Sozialversicherungsbeiträge einspart!

Sie sind sich unsicher – dann zögern Sie nicht – rufen Sie uns an – wir helfen Ihnen schnell weiter!

Uns erreichen Fragen von Mitgliedern, warum die DAK-Gesundheit in ihrem Fall den 15-prozentigen Zuschuss nicht an die Direktversicherung weitergeleitet hat. Wir fordern die DAK-Gesundheit auf, ihrer gesetzlichen Verpflichtung aus § 1 a Abs. 1 a BetrAVG nachzukommen und den Zuschuss auf die Entgeltumwandlung korrekt im Sinne des Gesetzes weiterzuleiten!

 

Unser Rat an die Kollegen/innen, die Entgeltumwandlung gem. § 40 DAK-TV betreiben: Machen Sie Ihren Anspruch auf Weiterleitung eines Zuschusses i.H.v. 15 % des umgewandelten Entgelts rückwirkend zum Januar 2022 geltend! Nachfolgend ein Mustertext für die Geltendmachung des Anspruchs:

 
 

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich habe mit Ihnen vor dem 01.01.2019 eine Vereinbarung zur Entgeltumwandlung im Wege einer Direktversicherung abgeschlossen. Gemäß § 1 a Abs. 1 a  BetrAVG sind Sie verpflichtet, 15 % des umgewandelten Entgelts als Zuschuss an meine Direktversicherung weiterzuleiten, soweit die DAK-Gesundheit als meine Arbeitgeberin durch die Entgeltumwandlung Sozialversicherungsbeiträge einspart.

Dieser seit dem 01.01.2022 für meine Entgeltumwandlung bestehende Verpflichtung sind Sie bislang nicht nachgekommen. Auf meiner Gehaltsabrechnung ist dieser Zuschuss auch nicht gesondert ausgewiesen. Ich fordere Sie auf, rückwirkend ab dem 01.01.2022 den in § 1 a Abs. 1 a BetrAVG geregelten Zuschuss in Höhe von 15 % des umgewandelten Entgelts an meine Direktversicherung bei der … weiterzuleiten.

Ich bitte um schriftliche Bestätigung innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt des Schreibens, dass Sie meiner Aufforderung entsprechend den von Januar bis Juni dieses Jahres entstandenen Zuschussbetrag an meine Direktversicherung weitergeleitet haben und dass meine zukünftigen Ansprüche auf eine Zuschusszahlung gem. § 1 a Abs. 1 a BetrAVG erfüllt werden.

Arbeitnehmerkammern

100 JAHRE ARBEITNEHMERKAMMERN IM LANDE BREMEN

DHV FORDERT DIE ERRICHTUNG VON ARBEITNEHMERKAMMERN IN ALLEN BUNDESLÄNDERN

Der CGB-Landesvorsitzender Peter Rudolph (re.)

mit dem EU-Kommissar Nicolas Schmit

 

Seit dem Jahre 2001 verfügt das Land Bremen über eine Arbeitnehmerkammer. Sie entstand durch Fusion der bereits 1921 auf maßgebliche Initiative des späteren Reichspräsidenten Friedrich Ebert gegründeten Arbeiter- und Angestelltenkammer.

Das 100-jährige Kammerjubiläum wurde am 27.Juni mit einem Empfang im Bremer Ratskeller gewürdigt, an dem für die DHV unser Kollege und Bremer CGB-Landesvorsitzender Peter Rudolph teilnahm. Hochkarätiger Gastredner des Jubiläumsempfangs war der EU-Kommissar für Beschäftigung und Soziale Rechte Nicolas Schmit.

 

Die DHV und ihre christlichen Partnergewerkschaften im CGB haben das Kammerjubiläum zum Anlass genommen, ihre langjährige Forderung nach der Errichtung von Arbeitnehmerkammern in allen Bundesländern zu wiederholen und zu bekräftigen. Bislang gibt es in Deutschland nur in Bremen und im Saarland Arbeitnehmerkammern, wo sie hervorragende Arbeit leisten.

Die DHV bedankt sich beim scheidenden Hauptgeschäftsführer der Arbeitnehmerkammer Bremen Ingo Schierenbeck und seinen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern für die langjährige gute und vertrauensvolle Zusammenarbeit, deren Fortsetzung dessen Nachfolger Peer Rosenthal Kollegen Peter Rudolph bereits schriftlich zugesichert hat.

Rudolph, der die DHV 12 Jahre, bis Dezember 2020, in der Vollversammlung der Kammer vertreten hat und zuvor bereits in Kammerausschüssen mitgearbeitet hatte: „Die Arbeitnehmerkammer Bremen ist die unabhängige und überparteiliche Interessensvertretung aller Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Bremen und Bremerhaven. Gerade in einer Zeit, in der immer weniger Beschäftigte gewerkschaftlich organisiert sind und auf eine tarifliche Absicherung ihrer Einkommen und Arbeitsbedingungen vertrauen können, bedarf es eines solchen Pendants zu den mächtigen Wirtschaftskammern wie Handels- und Handwerkskammer. Es ist für mich daher unverständlich, wenn sich noch immer Parlamentarier und führende DGB-Gewerkschafter gegen die Errichtung weiterer Arbeitnehmerkammern sträuben und dabei zum Teil verfassungsrechtliche Bedenken anführen. Dabei hat das Bundesverfassungsgericht bereits festgestellt, dass die Gesetze der Länder Bremen und Saarland über die Errichtung von Arbeitnehmerkammern als Körperschaften des öffentlichen Rechts mit Pflichtzugehörigkeit aller Arbeitnehmer mit dem Grundgesetz vereinbar sind.“

Arbeitnehmerkammern sind aus Sicht von DHV und CGB auch keine von Gewerkschaften zu fürchtende Konkurrenz. Die Verhältnisse in Bremen wie auch im Saarland belegen, dass die abhängig Beschäftigten Arbeitnehmerkammern nicht als Ersatz für Gewerkschaften sehen. In beiden Ländern ist trotz langjährig bestehender Kammern der gewerkschaftliche Organisationsgrad deutlich höher als im Bundesdurchschnitt.

Wichtig ist für die DHV und ihre Partnergewerkschaften, dass die Arbeitnehmerkammern selbst ihre Aufgabe als Interessensvertretung aller Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ernst nehmen und sich nicht als verlängerter Arm der DGB-Gewerkschaften missbrauchen lassen. Gewerkschaftspluralismus, wie er Dank der DHV in der Vollversammlung und in den Ausschüssen der Arbeitnehmerkammer Bremen besteht, ist deshalb unabdingbar und notwendig. Auch dies hat das Bundesverfassungsgericht bereits vor Jahren bestätigt, in dem es 1985 auf Antrag des CGB Teile des damaligen Gesetz über die Arbeitnehmerkammern im Lande Bremen für nichtig erklärte. Wie das höchste deutsche Gericht seinerzeit feststellte, gelten die Grundsätze, die es zur Chancengleichheit der Wahlbewerber bei allgemeinen politischen Wahlen entwickelt hat, auch bei Wahlen im Arbeits- und Sozialwesen, jedenfalls dann, wenn der Gesetzgeber für alle Arbeitnehmer die Zwangsmitgliedschaft in einer Körperschaft des öffentlichen Rechts anordnet und das Vertretungsorgan in unmittelbarer Wahl nach den Grundsätzen der Verhältniswahl gewählt wird.

Die DHV, die seit 2021 durch den DAK-Gesundheit Kollegen Torsten Meyer in der Kammer-Vollversammlung vertreten ist, wird auch zukünftig darauf achten, dass die Arbeitnehmerkammer ihrer Verantwortung als Interessenvertretung aller bremischen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer gerecht wird.

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Copyright CGB Bremen

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DHV-Landesgewerkschaftstag lehnt einen beschleunigten Ausstieg aus der Kohleverstromung ab und fordert sichere Energieversorgung zu bezahlbaren Preisen sowie ein Festhalten an der gesetzlichen Schuldenbremse

Der 21. Gewerkschaftstag des Landesverbandes Niedersachsen/Bremen der DHV – Die Berufsgewerkschaft e.V., der am Samstag in Verden stattgefunden hat, zeigte sich besorgt über die rasant steigenden Energiepreise in Deutschland. Er fordert finanzielle Entlastung für Mieter und besonders energieabhängige Unternehmen sowie eine Anhebung der Entfernungpauschale für Berufspendler.

Der DHV-Landesgewerkschaftstag erwartet bei der Umsetzung klimapolitischer Ziele Augenmaß. Bürger und Wirtschaft dürfen finanziell nicht überfordert und die internationale Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Wirtschaft nicht gefährdet werden. Er erteilt daher Plänen für einen beschleunigten Ausstieg aus dem im Kohlekompromiß für 2038 festgeschriebenen Ende der Kohleverstromung eine entschiedene Absage.

Der Landesgewerkschaftstag begrüßt die Absicht der koalitionären Verhandlungspartner für eine neue Bundesregierung, an der im Grundgesetz verankerten Schuldenbremse festzuhalten, Steuern nicht zu erhöhen und keine neuen Substanzsteuern einzuführen. Er warnt jedoch davor, diese Absicht durch Bildung neuer Schattenhaushalte oder Ausgabenverlagerungen auf die Sozialversicherungsträger zu unterlaufen. Insbesondere die Kranken- und Pflegeversicherung befinden sich bereits jetzt an den Grenzen ihrer finanziellen Leistungsfähigkeit. Die GKV hat bereits für 2022 zusätzliche Milliardenhilfe vom Bund in Höhe von 7 Milliarden Euro angemeldet.

Der Landesgewerkschaftstag begrüßt weiterhin die Ankündigung der koalitionären Verhandlungspartner, das Mindestrentenniveau von 48 Prozent zu sichern und keine Rentenkürzungen und keine Anhebung des Renteneintrittsalters vorzunehmen. Die angekündigten Bestandsschutzmaßnahmen reichen nach Auffassung des Gewerkschaftstages jedoch nicht aus, um auch den Beziehern geringer Einkommen im Alter ein auskömmliches Einkommen zu sichern. Zur Vermeidung von Altersarmut sind daher weitere Maßnahmen erforderlich.

Zur Finanzierung der notwendigen Investitionen in Bildung, Infrastruktur und Klimaschutz sieht der Landesgewerkschaftstag auch bei Einhaltung der Schuldenbremse ausreichend Handlungsspielräume, u.a. im Bereich der Subventionen, von denen viele nicht mehr notwendig und sinnvoll sind, sowie insbesondere bei der Verhinderung und Bekämpfung der Steuerhinterziehung. Nach verschiedenen Studien entgehen dem deutschen Fiskus durch Steuerhinterziehung und Steuerflucht alljährlich Einnahmen von weit mehr als 100 Milliarden Euro.

Gastredner des Landesgewerkschaftstages war der DHV-Bundesvorsitzende Henning Röders, der sich in seinem Referat schwerpunktmäßig mit der vom Bundesarbeitsgericht (BAG) verkündeten Aberkennung der Tariffähigkeit der DHV befasste, die er als schweren und nicht nachvollziehbaren Eingriff in die grundgesetzlich geschützte Koalitionsfreiheit und Tarifautonomie wertete. Röders erinnerte an die langjährige Historie der 1893 gegründeten DHV, die bereits zehn Jahre nach der am 23.12.1918 vom Rat der Volksbeauftragten gesetzlich eröffneten Möglichkeit zum Abschluss von Tarifverträgen knapp 1000 Tarifverträge vorweisen konnte und seit ihrer Wiedergründung nach der Zwangsauflösung durch die Nazis wieder rund 24.000 Tarifverträge getätigt hat, darunter den ersten Bundestarifs (West) für das private Bankgewerbe nach dem Zweiten Weltkrieg. Der DHV die Tariffähigkeit abzuerkennen entbehre daher jeder nachvollziehbaren Grundlage. Der Hauptvorstand habe daher vor zwei Tagen Verfassungsbeschwerde gegen die BAG-Entscheidung erhoben, was von den Versammlungsteilnehmern mit großem Beifall quittiert wurde.

Über die aktuelle gewerkschaftspolitische Arbeit der DHV in Niedersachsen und Bremen berichtete Geschäftsführerin Martina Hofmann, die dabei einen Einblick in die vielfältige Bildungsarbeit des Landesverbandes gab.

Bei den Vorstandswahlen gab es einen Wechsel an der Spitze des Landesverbandes. Neuer Vorsitzender wurde der Betriebsrat der Talanx AG, der Hannoveraner Matthias Rickel. In ihrem Amt als Stellvertreterin bestätigt wurde das Betriebsrats- und Aufsichtsratsmitglied der AGRAVIS, Annette Wolters aus Braunschweig. Als Schriftführer wiedergewählt wurde der Bremer Peter Rudolph, der die DHV u.a. im Berufsbildungsausschuß der Handelskammer Bremen sowie in der Vertreterversammlung der Verwaltungsberufsgenossenschaft vertritt. Vervollständigt wird der neue Vorstand durch die Beisitzerinnen und Beisitzer Doreen Hinze, Sabine Wilmes-Lender Jürgen Osteroth und Jörg Schulze. Im Aufsichtsrat der DHV wird der Landesverband weiterhin durch Netto-Betriebsrat Hartmut Rath aus Algermissen vertreten.

Tarifvertrag

CGB Bremen: Bremer Arbeitssenatorin entlarft sich als Gegnerin der Tarifautonomie

Die Bremer Senatorin für Wirtschaft, Arbeit und Europa, Kristina Vogt, hat die Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 22.06.2021,  der CGB-Mitgliedsgewerkschaft „DHV – Die Berufsgewerkschaft“ die Tariffähigkeit abzuerkennen, kommentiert und als Stärkung der Tarifautonomie bezeichnet. Sie hat damit deutlich gemacht, dass ihr offensichtlich egal ist, dass durch die BAG-Entscheidung mehrere tausend gewerkschaftlich organisierte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ihres tarifvertraglichen Schutzes beraubt und die Tarifbindung in Deutschland weiter gesenkt wurde. Dieses auch noch als Stärkung der Tarifautonomie zu würdigen passt zu einer Politikerin der SED und PDS-Nachfolgeorganisation Die Linke, die offensichtlich dem marxistischen Glaubensbekenntnis des dialektischen Materialismus anhängt und es begrüßen würde, wenn in Deutschland wieder eine Einheitspartei und eine Einheitsgewerkschaft das Sagen hätten.

CGB-Landesvorsitzender Peter Rudolph, der die Berufsgewerkschaft DHV u.a. im Berufsbildungsausschuss der Handelskammer Bremer sowie in der Vertreterversammlung der Verwaltungsberufsgenossenschaft vertritt: „Die Tarifautonomie ist Bestandteil der grundgesetzlich geschützten Koalitionsfreiheit. Sie bildet die Grundlage die es Gewerkschaften und Arbeitgeberverbänden ermöglicht, Tarifverträge abzuschließen. Ihre historische Wurzel bildet das „Stinnes-Legien-Abkommen“ vom 15.11.1918, das für die DHV und ihre christlichen Partner-gewerkschaften von Adam-Stegerwald unterzeichnet wurde und mit dem von den Arbeitgeberverbänden die Gewerkschaften offiziell als Vertretungen der Arbeitnehmerschaft anerkannt wurden. Mit der staatlichen Anerkennung des Abkommens durch die Tarifvertragsverordnung des Rates der Volksbeauftragten vom 2 3.12.1918 und der Veröffentlichung im Reichsarbeitsblatt erlangte es Gesetzeskraft. Zehn Jahre nach der gesetzlich eröffneten Möglichkeit zum Abschluss von Tarifverträgen hatte die DHV bereits knapp 1000 Tarifverträge abgeschlos-sen, darunter den Preußischen Angestellten-Tarifvertrag (PAT) einem Vorläufer des späteren BAT. Nicht zuletzt durch ihre erfolgreiche Tarifarbeit wurde die DHV bis zu ihrer Zwangsauflösung durch die Nationalsozialisten zur stärksten Angestelltengewerkschaft Europas.

Nach ihrer Wiedergründung hat die DHV auch ihre erfolgreiche tarifpolitische Arbeit fortgesetzt, u.a. als Vertragspartner des ersten Bundestarifs (West) für das private Bankgewerbe nach dem Zweiten Weltkrieg. Insgesamt wurden von der DHV seit 1950 rund 24.000 Tarifabschlüsse getätigt. Wenn das Bundesarbeitsgericht der DHV dennoch nunmehr die Tariffähigkeit abgesprochen hat, so sicherlich nicht wegen der Qualität dieser Tarifverträge, sondern allein wegen der angeblich fehlenden Tarifmächtigkeit, die nirgends gesetzlich geregelt oder definiert ist, sondern allein von der Rechtsprechung zu einem Erfordernis der Tariffähigkeit gemacht wurde. Die Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts ist daher auch unter Juristen umstritten. So hält es der Experte für Verfassungsrecht, Zivilrecht und Arbeitsrecht, Prof. Dr. Arndt Diringer, für verfassungsrechtlich problematisch, dass die BAG-Entscheidung Folgen hat, die weit über das Verbot des Abschlusses von Tarifverträgen hinausgehen und die Bildung neuer Gewerkschaften und die Bestätigung kleiner Gewerkschaften praktisch unmöglich machen und damit die Koalitionsfreiheit und Tarifautonomie aushöhlen. Eine Arbeitssenatorin, die dieses nicht zur Kenntnis nimmt oder negiert ist aus Sicht des CGB parteiisch und eine Fehlbesetzung im Amt.“

Die DHV hat bereits eine Verfassungsbeschwerde gegen das BAG-Fehlurteil angekündigt und erwägt auch den Gang vor den Europäischen Gerichtshof. Sie wird auch im 128. Jahr ihres Bestehens nicht klein beigeben, sondern weiter für Arbeitnehmerinteressen streiten.

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Infoblatt – Kündigung in der Kurzarbeit

Das Thema Kurzarbeit ist auch nach dem Ende der Lockdowns weiter Thema in manchen Unternehmen und Branchen. Es ist auch gut möglich, dass mit dem Herbst und Winter auch die Zahl der Beschäftigten in Kurzarbeit wieder zunehmen wird. Mit einem Anstieg von Kurzarbeit wird auch die Gefahr von betriebsbedingten Kündigungen steigen.

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