Arbeitnehmer in 2024 seltener krank – Diskussion um Karenztag beenden!

Am 28.01.2025 berichtete die FAZ in einer kurzen Meldung über einen von den Krankenkassen DAK-Gesundheit und Techniker Krankenkasse gemeldeten Rückgang der krankheitsbedingten Fehltage in 2024 gegenüber 2023: Bei der DAK-Gesundheit von durchschnittlich 20 auf 19,7 Tage und bei der Techniker Krankenkasse von 19,4 auf 19,1 Fehltage. Diese beiden großen Krankenkassen dürften exemplarisch auch für eine ähnliche Entwicklung bei anderen Krankenkassen und den privaten Krankenversicherungen stehen.

Diese erfreuliche Meldung zeigt, dass auch ohne die vom Allianz-Chef Bäte geforderte Einführung eines unbezahlten ersten Krankheitstages – eines sogenannten Karenztages – ein Rückgang der Krankheitstage möglich ist. Die Berufsgewerkschaft DHV lehnt diese Karenztagsforderung ab, weil sie quasi unterstellt, dass viele Arbeitnehmer/innen blaumachen und eine Erkrankung nur vorschieben. Eine derartige Unterstellung weist die DHV entschieden zurück! Zudem würde die Einführung eines unbezahlten Karenztages zur Folge haben, dass viele Beschäftigte krank zur Arbeit kommen, weil sie sich Gehaltseinbußen nicht leisten können. Das ist vor allem im Niedriglohnsektor zu befürchten, wo es für die Beschäftigten auf jeden Euro ankommt! Die Folge wäre eine erhöhte Infektionsgefahr am Arbeitsplatz, ein drohender höher Krankenstand und damit der gegenteilige Effekt wie vom Allianz-Chef mit seiner Forderung beabsichtigt.

Der Anstieg der krankheitsbedingten Fehltage ist auch Folge der demographischen Entwicklung in Deutschland. Die Arbeitnehmerschaft in Deutschland altert. Ältere Beschäftigte sind aber anfälliger für Krankheiten. Das gilt insbesondere für schwere Erkrankungen wie Krebs, Herz- und Kreislauferkrankungen sowie Muskel-Skeletterkrankungen. Hinzu kommt die steigende Gefahr von psychischen Erkrankungen infolge des wachsenden Drucks in der Arbeitswelt. Der Anstieg der krankheitsbedingten Fehltage kann damit zu einem großen Teil nicht verhindert werden – erst recht nicht mit einem Karenztag.

Deutschland hat nicht das Problem, dass Beschäftigte immer mehr blaumachen und insbesondere die Möglichkeit der elektronischen Krankschreibung missbrauchen. Vielmehr müssen die Arbeitsbedingungen in Deutschland noch stärker an die Erfordernisse eines altersgerechten Arbeitsplatzes angepasst werden. Insbesondere sieht die DHV Handlungsbedarf in folgenden Bereichen:

  • Gesundheitsgerechte Gestaltung des Arbeitsplatzes (u.a. rückenschonendes Mobiliar, Gelenk- und sehnenschonende Computermausbedienungen)
  • Stressreduzierende Gestaltung des Arbeitstages (u.a. längere Pausen, weniger Druck bei der Erledigung von Arbeitsaufträgen)
  • Weiterer Ausbau von Telearbeit und mobiler Arbeit
  • Unterstützung älterer Beschäftigter in der Ausübung schwerer körperlicher Arbeit (z.B. Exoskelette für Pflegekräfte, Hebehilfen im Handwerk oder im Einzelhandel)
  • Angebot der Arbeitszeitreduzierung und damit der Arbeitsbelastung für ältere Beschäftigte
  • Stärkerer Fokus auf Betriebliches Gesundheitsmanagement und auf die betriebliche Wiedereingliederung langzeiterkrankter Arbeitnehmer/innen

Viele Maßnahmen müssen nicht viel Geld oder Zeit kosten. Oft reicht auch ein gutes Arbeitsklima durch mehr Wertschätzung für die Beschäftigten aus. Beschäftigte, die sich wertgeschätzt fühlen, sind motivierter und weniger anfällig für Beeinträchtigungen ihres Wohlbefindens infolge seelischer Belastungen. In der Summe führen auch kleine Maßnahmen zu krankheitsresilenteren Arbeitnehmer/innen und damit in der Gesamtheit zu einem weiteren Rückgang der krankheitsbedingten Fehltage. Deshalb fordert die DHV, die Diskussion um die Einführung des ersten Krankheitstages als unbezahlten Karenztag zu beenden!

 

Wahlforderungen des Christlichen Gewerkschaftsbunds Deutschlands zur Bundestagswahl 2025

Der Christliche Gewerkschaftsbund Deutschlands (CGB) hat seine Forderungen zur Bundestagswahl 2025 beschlossen. Die Forderungen sind zusammengefasst in den Themenbereichen:

  • Freiheit und Demokratie sichern
  • Zukunftssichere Arbeitsplätze durch eine wettbewerbsfähige Wirtschaft
  • Wohlstand und soziale Sicherheit wahren
  • Koalitionsfreiheit und Tarifautonomie schützen

Im Einzelnen fordern die christlichen Gewerkschaften u.a.:

  • Demokratie und Rechtsstaat stärker schützen
  • Gewerkschaftspluralismus statt Einheitsgewerkschaft
  • Lebensstandardsicherung im Alter durch eine grundlegende Reform der Rentenversicherung

Sicherung des Renten-Mindestniveaus von 48 Prozent

  • beschleunigter Kita-Ausbau und bessere Bezahlung frauendominierter Berufe
  • keine Aushöhlung des grundgesetzlich geschützten Verbots der Sonn- und Feiertagsarbeit

Die weiteren Forderungen können dem Flyer entnommen werden. Wichtig ist für den CGB, dass die neue Bundesregierung nicht in Streit und gegenseitige Lähmung verfällt, wie es bei der Ampelregierung der Fall war, sondern entschlossen die großen, teils existentiellen, Herausforderungen angeht, die Zukunft unseren freiheitlichen demokratischen Rechtsstaates sichert sowie die Gefahren für unseren Wohlstand und Sicherheit entschlossen bekämpft!

Zum Herunterladen des Flyers

Neujahrsempfang des Bremer Landesparlament

Ouelle: „Bremische Bürgerschaft“

Am 14.Januar fand im Haus der Bürgerschaft in Bremen der Neujahrsempfang des Bremer Landesparlaments statt. Als Vertreter der christlichen Gewerkschaften nahm an dem Empfang unser DHV-Kollege Peter Rudolph teil. Unter den weiteren Gästen waren neben Senatoren und Bürgerschaftsabgeordneten sowie Mitgliedern des diplomatischen Corps auch der frühere Staatsminister im Bundeskanzleramt und Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien, Bernd Neumann.

Bürgerschaftspräsidentin Antje Grotheer mahnte in ihrer Ansprache einen fairen Umgang der Wahlkämpfer im Bundestagswahlkampf an. Sie betonte, dass ein Wesen der Demokratie die Suche nach Kompromissen sei – und eine Gefahr darin liege, wenn Politik immer kompromissloser auftrete. Einfache Lösungen gebe es nicht. Gerade deshalb gelte es für alle demokratischen Parteien, nach der Wahl daran arbeiten, für Deutschland Lösungen
auf die drängenden Probleme dieser Zeit zu finden und die Demokratie in Deutschland nachhaltig zu stabilisieren. Dieser Aufforderung der SPD-Politikerin kann sich die DHV nur anschließen.

Quelle: CGB

9. Ordentlicher Kongress der CESI in Brüssel

„Unabhängigkeit, Einheit, Fortschritt“                                                          

9. Ordentlicher Kongress der CESI in Brüssel

Am 12. Dezember 2024 fand der 9. Ordentliche Kongress der European Confederation of Independent Trade Unions (CESI) in Brüssel statt. Der Christliche Gewerkschaftsbund Deutschlands (CGB) ist seit vielen Jahren Mitglied der CESI, die als anerkannte Sozialpartnerin auf EU-Ebene mehr als 6 Millionen Arbeitnehmer*innen aus über 40 Gewerkschaften in Europa vertritt.

Der 9. Ordentliche Kongress stand unter dem Motto „Unabhängigkeit, Einheit, Fortschritt: Stärkung der heutigen Arbeitskräfte für morgen“. An dem Kongress nahmen zahlreiche Delegierte der CESI-Mitgliedsorganisationen, wie des CGB, sowie Gäste von der Europäischen Kommission, dem Europäischen Parlament und dem Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss teil.

Zu den Gastrednern gehörten unter anderem der EWSA-Präsident Oliver Röpke, die Vizepräsidentin der Europäischen Kommission Roxana Mnzatu, der Vizepräsident des Europäischen Parlaments, Victor Negresc und der Vorsitzende des Arbeitsausschusses des Europäischen Parlaments, Li Andersson.

Ein Schwerpunkt des Kongresses war die Wahl des neuen Präsidiums durch die Delegierten. Mit überwältigender Mehrheit wurden Romain Wolff und Klaus Heeger zum Präsidenten und Generalsekretär der CESI wiedergewählt. Als Schatzmeister wurde Urs Stauffer wiedergewählt. Gewählt wurden auch acht Vizepräsidenten.

Präsident Romain Rolff sagte bei seiner Wiederwahl: „Ich bin stolz darauf, die CESI in die Zukunft zu führen. Unsere Arbeit ist wichtiger denn je, da wir vor neuen Herausforderungen und Problemen in vielen europäischen Ländern stehen. Gemeinsam werden wir die Interessen der Arbeitnehmer mit Entschlossenheit vertreten und sicherstellen, dass ihre Stimmen auf höchster Ebene der Entscheidungsfindung gehört werden.“

Klaus Heeger betonte: „Ich fühle mich geehrt, weiterhin der CESI als Generalsekretär zu dienen. Im Laufe der Jahre haben wir gemeinsam unsere Position als starke und unabhängige Stimme für die Arbeitnehmer in Europa gestärkt. Gemeinsam mit unseren Partnern freue ich mich darauf, mich weiterhin für eine faire und nachhaltige Politik einzusetzen, die das Leben der arbeitenden Menschen verbessert.“

Ein weiteres Schwerpunktthema des Kongresses war die Diskussion und Beschlussfassung über die Anträge der Mitgliedsorganisationen. Der CGB brachte einen Antrag zum Kongress ein, der die CESI aufforderte, sich dafür einzusetzen, dass neben den vielen europäischen Gedenktagen ein Tag der Gewerkschaften etabliert wird, der der Bedeutung der Gewerkschaften als Sozialpartner und Bewahrer sozialer Arbeitnehmerstandards gerecht wird. Der Antrag wurde von dem CGB-Generalsekretär Christian Hertzog so überzeugend vorgestellt und begründet, dass er einstimmig angenommen wurde. Insgesamt wurden 54 Anträge eingereicht und angenommen, um der zukünftigen Arbeit der CESI eine Richtung zu geben.

Der CGB gratuliert allen neu Gewählten und Wiedergewählten und wünscht allen viel Erfolg und eine glückliche Hand bei der Bewältigung der anstehenden Aufgaben!

V.i.S.d.P.: Anne Kiesow

 

Copyright: Iris Haidau

 

Tarifrunde 2025 Volks- und Raiffeisenbanken: Beschäftigte dürfen nicht Anschluss verlieren

Am 13.12.2024 trafen sich DHV und AVR anlässlich der Gehaltstarifrunde 2025, die am 15.01.2025 ihren Auftakt haben wird. Im Gespräch brachten wir deutlich unsere Erwartungen an einen fairen Abschluss zwischen AVR und der verhandelnden Gewerkschaft zum Ausdruck:

  • Gehaltserhöhung: 10 % für 12 Monate
  • Erhöhung der Ausbildungsvergütungen um 350 Euro
  • Wahlrecht: Arbeitszeitverkürzung um eine Stunde auf 38 Wochenstunden oder höhere Sonderzahlung in Höhe von 150 % des Gehalts
  • Zuschläge für Rufbereitschaft nach der Instant Payment-Verordnung entsprechend der TVÖD-Regelung
  • Rufbereitschaft von weniger als 12 Stunden: Zahlung eines Zuschlags in Höhe von 12,5 Prozent des tariflichen Stundenentgelts
  • Rufbereitschaft von mehr als 12 Stunden: Die Pauschale beträgt
  • für die Tage Montag bis Freitag das 2-Fache,
  • Samstag, Sonntag sowie für Feiertage das 4-Fache

des tariflichen Stundenentgelts

  • Entfristung der rentennahen Teilzeit (renaTe)
  • Verlängerung Altersteilzeitabkommen

Bezüglich Erhöhung der Gehälter und der Ausbildungsvergütungen signalisierte der AVR, dass die Arbeitgeber einen Nachholbedarf anerkennen, der im Tarifabschluss seinen Niederschlag finden muss. Dieses Signal bereits im Vorfeld der Verhandlungen ist zu begrüßen. Wir erwarten von der Arbeitgeberseite, dass sie mit ihrem ersten Gehaltsangebot ein deutliches Zeichen in Richtung eines angemessenen Gehaltstarifabschlusses gibt! Es gilt, die Attraktivität des Gehaltsniveaus bei den Volks- und Raiffeisenbanken zu steigern, damit diese im Wettstreit um die Fachkräfte bestehen können. Die Mitarbeitergewinnungszulage, die zunehmend zur Anwendung kommt, ist hierfür nicht das geeignete Instrument, sondern darf nur in Ausnahmefällen gezahlt werden.

Verhandlungsbereitschaft zeigte der AVR auch beim Thema renaTe. Die Verhandlungen werden zeigen, ob es zu der von uns gewünschten Entfristung kommt.

Unsere Vorschläge zur Arbeitszeitverkürzung und zur Zahlung von Zuschlägen für Rufbereitschaft nach der Instant Payment-Verordnung stießen dagegen auf deutliche Ablehnung seitens des AVR. Eine Verkürzung der Arbeitszeit sieht der AVR in Zeiten des Fachkräftemangels als ein falsches Zeichen. Für tarifliche Zuschläge bei Rufbereitschaft sehen die Arbeitgeber keinen Regelungsbedarf. In einer kontroversen Diskussion widersprechen wir der Positionierung des AVR. Eine Verkürzung der Arbeitszeit im Rahmen einer Work Life-Balance ist für die Beschäftigten ein wichtiges Thema. Der Abschluss bei den öffentlichen Banken in 2022 hat gezeigt, dass eine Verkürzung der tariflichen Arbeitszeit realisierbar ist. Die Rufbereitschaft bedeutet vor allem an den Wochenenden eine erhebliche Einschränkung der Freizeitgestaltung. Dem muss durch eine Zuschlagsregelung Rechnung getragen werden.

Die DHV wird die Tarifrunde 2025 kritisch und mit konstruktiven Vorschlägen begleiten.

 

CGB: Der Weg für Neuwahlen ist jetzt frei

Nachdem die verbliebene Regierungskoalition keine eigene Mehrheit im Parlament mehr hat, hat Bundeskanzler Olaf Scholz die Vertrauensfrage im Bundestag gestellt. Die Mehrheit der Abgeordneten hat dem Bundeskanzler das Vertrauen abgesprochen. Damit kann er dem Bundespräsidenten vorschlagen, den Bundestag aufzulösen und der Weg zu Neuwahlen ist frei.

Überraschend ist eigentlich nur, dass der Bundeskanzler, nachdem er ursprünglich versucht hat die Zeit der Neuwahl mehr zum Ende der eigentlichen Legislaturperiode zu verlagern, nun erklärt, dass die Bundestagswahl vorzuziehen, jetzt auch sein eigenes Ziel sei. Nach einer engagierten Aussprache stimmten die Abgeordneten ab. Und das Ergebnis war keineswegs so eindeutig, wie vielleicht erwartet wurde. Letztlich stimmten nur 394 der 717 Abgeordneten gegen Bundeskanzler Scholz.

Aus CGB-Sicht bestätigt diese Abstimmung wie unterschiedlich die Politik zur Zeit beurteilt und bewertet wird und dass Deutschland zu weit von der notwendigen Einheit und Geschlossenheit entfernt ist, die aber für die Lösung der drängenden Probleme dringend benötigt wird. Letztlich ist auch das Parlament ein Spiegelbild unserer Gesellschaft. Nach der festen Überzeugung des CGB bedarf es jetzt der Zusammenarbeit aller demokratische Parteien und Kräfte, um zu der wichtigen und notwendigen Geschlossenheit zurückzukehren, ohne die die kommenden, schwierigen Herausforderungen nicht bewältigt werden können.

Bundeskanzler Kanzler Scholz wird nun Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier vorschlagen, den Bundestag aufzulösen und so Neuwahlen herbeizuführen. Dieser hat dann 21 Tage Zeit, den Bundestag aufzulösen. Entscheidet er den Bundestag aufzulösen, müssen Neuwahlen binnen 60 Tagen danach erfolgen. Derzeit ist als Wahltermin der 23. Februar 2025 geplant.

Bis zur Konstituierung eines neuen Bundestags und der Neuwahl des Bundeskanzlers bleiben der bisherige Bundeskanzler und die Bundesregierung kommissarisch im Amt.

Christian Hertzog

CGB-Generalsekretär

CGB Pressemitteilung

CGB erklärt seine Solidarität mit Israel – legitime Reaktionen müssen das Wohl der Zivilbevölkerung beachten!

Der Christliche Gewerkschaftsbund (CGB) verurteilt die Angriffe der Hamas auf den Staat Israel und insbesondere das Verletzen, Morden und die Verschleppung unschuldiger Zivilisten als ein beispielloses Kriegsverbrechen, das durch nichts gerechtfertigt werden kann und darf!

Der CGB erklärt auch im Namen seiner Mitgliedsgewerkschaften seine Solidarität mit dem Staat Israel und seiner Menschen, deren Leben durch die Angriffe der Hamas beeinträchtigt und gefährdet wird. Israel hat das Recht, sich gegen diese Angriffe zur Wehr zu setzen mit dem Ziel, dem Terror der Hamas ein Ende zu bereiten. Dieses Recht ist legitim und wird vom CGB ausdrücklich unterstützt.

Die Gegenmaßnahmen, insbesondere die bevorstehende Bodenoffensive, werden leider nicht die Zivilbevölkerung Gazas verschonen können. Es macht betroffen, dass viele unschuldige Menschen die Folgen des verbrecherischen Handelns der Hamas mit dem Verlust ihres Zuhauses, ihrer körperlichen Unversehrtheit und gar ihres Lebens bezahlen werden. Diese unfassbare Konsequenz kann die Hamas auch nicht dem Staat Israel anlasten. Denn den Konflikt begonnen hat sie und nicht Israel! Gleichwohl fordert der CGB Israel auf, bei den legitimen Gegenmaßnahmen das Wohl der Zivilbevölkerung zu achten und unnötiges Leid zu vermeiden. Der rechtliche Rahmen für Gegenmaßnahmen muss die Genfer Kriegskonvention sein!

Nach Auffassung des CGB kann eine dauerhafte Lösung des Nahostkonflikts nur im Rahmen eines Dialoges zwischen Israelis und Palästinensern unter Einbeziehung der arabischen Staaten, der USA und der EU und nicht im Rahmen kriegerischer Handlungen erreicht werden. Perspektivisch müssen die Waffen schweigen und die Diplomatie handeln!

EGMR: DHV-Beschwerde zur Entscheidung angenommen

Die Beschwerde gegen die Aberkennung der Tariffähigkeit der DHV durch das Bundesarbeitsgericht ist von dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) zur Entscheidung angenommen worden.

Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hatte am 22.06.2021 der DHV die Tariffähigkeit aberkannt. Die gegen diese Entscheidung eingelegte Verfassungsbeschwerde wurde vom Bundesverfassungsgericht im Juni 2022 als nicht zulässig verworfen. Daraufhin hatte die DHV im November 2022 vor dem EGMR Rechtsbeschwerde eingelegt.

Mit ihrer EGMR-Rechtsbeschwerde rügt die DHV die Verletzung der in Art. 11 der Europäischen Menschenrechtskonvention garantierten gewerkschaftlichen Koalitionsfreiheit in Bezug auf ihre Arbeit als Gewerkschaft und in Bezug auf die gewerkschaftliche Betätigung der DHV-Mitglieder. Die seit den 1960er-Jahren in Deutschland etablierte und in der Entscheidung vom 22.06.2021 zum Tragen gekommene Mächtigkeitsrechtsprechung des BAG ist aus Sicht der DHV in ihrem Fall ein nicht gerechtfertigter Verstoß gegen dieses europäische Menschenrecht.

Das weitere Verfahren gliedert sich in zwei Abschnitte, einem gütlichen Einigungsverfahren sowie einem streitigem Verfahren, sofern keine gütliche Einigung erzielt werden kann.

Nur wenige Beschwerden, die beim EGMR eingereicht werden, werden auch zur Entscheidung angenommen. Die Tatsache, dass die DHV diese Hürde genommen hat, ist ein sehr gutes Zeichen, das Anlass zur berechtigten Hoffnung gibt, dass sich der EGMR mit den Fragen befasst, mit der sich die deutsche Rechtsprechung nicht befasst hatte.

Erfahrungsgemäß dauert es allerdings noch bis zur Entscheidung.

V.i.S.d.P.: DHV-Die Berufsgewerkschaft e.V., Henning Röders, Droopweg 31, 20537 Hamburg

 

Meinungsaustausch mit Bremens Finanzsenator

Am 17.Oktober empfing Bremens neuer Finanzsenator und Bürgermeister Björn Fecker den CGB-Landesvorsitzenden Peter Rudolph zu einem Meinungsaustausch in seinem Amtssitz, dem Haus des Reichs. Der grüne Politiker, der zuvor im Parlament der Hansestadt vier Jahre Vorsitzender der Bürgerschaftsfraktion von Bündnis 90 /Die Grünen war, ließ sich zunächst von Peter Rudolph ausführlich über den CGB und dessen Mitgliedsverbände informieren. Der CGB-Landesvorsitzende nutzte die Gelegenheit, um den Politiker auf die Einschränkung der Tarifautonomie und des Gewerkschaftspluralismus durch die Rechtsprechung des BAG hinzuweisen und ihm die CGB-Forderungen nach Mitwirkung in den Tarifausschüssen und Erleichterung der Allgemeinverbindlichkeitserklärung von Tarifverträgen vorzutragen. Peter Rudolph verwies dabei auch auf die EU-Mindestlohn-Richtlinie, der die EU-Mitgliedsstaaten zur Förderung der Tarifbindung zur Erstellung von Aktionsplänen verpflichte, wenn die Tarifbindung unter 80 Prozent liegt – eine Marke, von der Deutschland mit einer Tarifbindung von 42 Prozent noch weit entfernt ist.

Im allgemeinen politischen Meinungsaustausch kamen fast alle gegenwärtig relevanten Probleme und Themen zur Sprache. Peter Rudolph verwies dabei auf die Besorgnis der Beschäftigten über die Belastung durch Mietpreissteigerungen und die extrem gestiegene Energie- und Lebensmittelpreise bei gesunkenen Reallöhnen sowie die Besorgnis über die Sicherheit der sozialen Sicherungssysteme. Er sprach sich für die dauerhafte Beibehaltung des ermäßigten Mehrwertsteuersatzes für Gas und Wärme aus. Der CGB-Landesvorsitzende sprach auch die Furcht vieler Bürgerinnen und Bürger vor dem nicht nachlassenden Zustrom von Flüchtlingen an, deren Unterbringung und Versorgung Länder und Gemeinden zunehmend vor Probleme stellt. Er unterstütze die auch von Bremen erhobene Forderung nach einer stärkeren Beteiligung des Bundes an den Flüchtlingskosten. Zugleich kritisierte Rudolph die Haushaltspolitik von Bund und Ländern, die seit der Corona-Krise durch eine ungebremste Kreditaufnahme im Rahmen von Schattenhaushalten gekennzeichnet sei. Er äußerte Verständnis für die von der Bremer CDU eingereichte Klage gegen den noch vom Vorgänger Feckers zu verantwortenden Nachtragshaushalt und forderte die Einhaltung der Schuldenbremse. Rudolph signalisierte dem Bürgermeister und Finanzsenator, dass der CGB auch bereit sei, unpopuläre Maßnahmen mitzutragen. So habe der CGB im Gegensatz zum DGB die Notwendigkeit der Schließung des Klinikums Links der Weser angesichts des vorhandenen Bettenüberhangs sowie des Millionendefizits der Klinikbetreiberin Gesundheit Nord als notwendig anerkannt.

Einig waren sich Finanzsenator und CGB  in der Beurteilung der Sinnhaftigkeit des 49 Euro-Tickets. Fecker teilte die Auffassung von Rudolph, dass schnellstens eine Einigung zwischen Bund und Ländern über die Fortführung des Tickets und dessen Finanzierung getroffen werden müsse.

V.i.S.d.P.: Peter Rudolph

DHV auf der Festmeile zum Tag der Deutschen Einheit

Am 02./03.10.2023 fand in Hamburg die zentrale Feier zum Tag der Deutschen Einheit statt. Die DHV präsentierte sich auf der Festmeile mit einem Stand, der auf ein reges Interesse stieß. Der DHV-Bundesvorsitzende Henning Röders und der Vorsitzende des DHV-Landesverbands Hamburg/Schleswig-Holstein, Martin Adam, führten gute Gespräche zum DHV-Leistungsangebot und über DHV-Positionierungen zu politischen Themen. Sehr gut kamen auch die DHV-Werbemittel an.

Die Präsentation auf der Hamburger Festmeile war eine tolle Werbegelegenheit für die DHV.