Christlicher Gewerkschaftsbund Deutschlands (CGB) kritisiert Bundesfinanzminister Klingbeil: „Wachstumsbooster ignoriert die Sorgen der Beschäftigten“

Der Christliche Gewerkschaftsbund Deutschlands (CGB) hat deutliche Kritik an der Rede von Bundesfinanzminister Lars Klingbeil (SPD) zum steuerlichen Investitionssofortprogramm geäußert. Obwohl der Minister eingangs der tiefen Unsicherheiten und Ängste der Bürger vor Arbeitsplatzverlust und finanziellen Belastungen sehr treffend beschrieben hat, konzentrierten sich die vorgeschlagenen Maßnahmen nach Ansicht des CGB zu einseitig auf unternehmensbezogene steuerliche Anreize.

„Wir als CGB sehen den Ansatz, die Wirtschaft zu stärken, grundsätzlich als richtig an. Doch die Rede von Bundesfinanzminister Klingbeil lässt uns mit der wesentlichen Frage zurück: Wo bleiben die Beschäftigten?“, merkt der CGB-Bundesvorsitzende Henning Röders an. „Die beschlossenen Superabschreibungen für Investitionen, die degressive Abschreibung für Elektrofahrzeuge und die Senkung der Unternehmenssteuern entlasten primär die Unternehmensseite. Das ist wichtig, aber ein ‚Wachstumsbooster‘ nützt den Menschen nur dann, wenn das Wachstum auch direkt bei ihnen ankommt., so Henning Röders weiter.

Der CGB vermisst konkrete Maßnahmen zur Sicherung der Reallöhne und zur direkten Abfederung des Inflationsdrucks für Familien. „Es wird viel über Bürokratieabbau gesprochen, aber nicht, was dies konkret für den einzelnen Arbeitnehmer bedeutet. Werden hier Standards abgebaut oder werden wirklich sinnvolle Erleichterungen geschaffen, die den Menschen im Arbeitsalltag helfen?“, ergänzt Anne Kiesow, Bundesgeschäftsführerin des CGB.

“Selbstverständlich begrüßen wir als CGB die angekündigten Maßnahmen zur Bekämpfung von Finanzkriminalität und Steuerhinterziehung als wichtigen Schritt für mehr Gerechtigkeit. Diese Einnahmen müssen jedoch auch zielgerichtet für die Stärkung der Beschäftigten eingesetzt werden – sei es durch Investitionen in Bildung, Gesundheitswesen oder Infrastruktur, die den Beschäftigten unmittelbar zugutekommen, oder durch gezielte Entlastungen bei den Sozialabgaben“, so Kiesow weiter.

Auch das geplante 500 Milliarden Euro schwere Sondervermögen für die Modernisierung des Landes muss eine stärkere soziale Komponente erhalten. „Die größte Modernisierung seit Jahrzehnten muss nicht nur technologisch, sondern auch sozial sein. Wie werden die Beschäftigten an den Gewinnen dieser Modernisierung beteiligt? Wie werden sie vor Transformationen geschützt, die neue Technologien mit sich bringen? “Hier fehlen uns konkrete Pläne für Umschulungsprogramme, Qualifizierungsoffensiven und eine Stärkung der sozialen Absicherungssysteme“, kritisiert der CGB-Generalsekretär Christian Hertzog.

Der Christliche Gewerkschaftsbund Deutschlands fordert die Bundesregierung eindringlich auf, die Sorgen der Familien und Arbeitnehmer ernster zu nehmen und über reine Unternehmensanreize hinausgehende, direkte und spürbare Schritte zur Verbesserung der Lebens- und Arbeitsbedingungen der Menschen in Deutschland zu unternehmen.

„Nur dann kann dieser ‚Wachstumsbooster‘ wirklich seine volle Wirkung entfalten und zu nachhaltigem Wohlstand für alle führen“, erklärt der Bundesvorsitzende Henning Röders abschließend.

Christlicher Gewerkschaftsbund Deutschlands (CGB) fordert entschlossenes Handeln gegen Schwarzarbeit: Für mehr sozialversicherungspflichtige Beschäftigung und soziale Gerechtigkeit

Der Christliche Gewerkschaftsbund Deutschlands (CGB) äußert sich besorgt über das anhaltend hohe Ausmaß der Schwarzarbeit in Deutschland und fordert die neue Bundesregierung zu umfassenden Maßnahmen auf, um die sozialversicherungspflichtige Beschäftigung zu stärken und die soziale Gerechtigkeit zu fördern. Aktuelle Studien zeigen, dass Schwarzarbeit weiterhin ein massives Problem darstellt, das nicht nur unserem Land, den Sozialversicherungsträgern und vor allem auch den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern schadet.

„Schwarzarbeit ist eines der schwierigsten Probleme in unserer Gesellschaft, das unsere sozialen Sicherungssysteme aushöhlt und den fairen Wettbewerb verzerrt“, erklärt der Generalsekretär des Christlichen Gewerkschaftsbundes Christian Hertzog. „Während die Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Zolls im Jahr 2024 mit 766 Millionen Euro zwar deutlich mehr Schaden aufgedeckt hat als im Vorjahr, ist dies nur die Spitze des Eisbergs. “Der geschätzte Gesamtumsatzverlust für Unternehmen durch Schwarzarbeit beläuft sich auf rund 300 Milliarden Euro pro Jahr.“ so der Generalsekretär weiter.

Die Zahlen in Deutschland sprechen eine deutliche Sprache: Mindestens 3,3 Millionen Menschen in Deutschland gaben 2024 an, selbst schwarzgearbeitet zu haben. Indirekte Befragungen, die ein noch schärferes Bild der „Dunkelziffer“ zeichnen, gehen sogar von 8 bis 10 Millionen Personen im erwerbsfähigen Alter aus, die in Schwarzarbeit involviert sind. Besonders alarmierend ist die Situation im Bereich der privaten Haushaltshilfen, wo schätzungsweise 90 bis 91 Prozent der Beschäftigten schwarz arbeiten.

„Diese Entwicklung ist inakzeptabel“, erklärt der Generalsekretär des CGB. „Schwarzarbeit bedeutet für die Betroffenen keine soziale Absicherung im Krankheitsfall, bei Arbeitslosigkeit oder im Alter. Sie haben keinen Kündigungsschutz und sind im Wesentlichen schutzlos. Das können wir als Gewerkschaften nicht hinnehmen.“

Der CGB sieht die Hauptursachen für die Attraktivität der Schwarzarbeit in den hohen Steuer- und Sozialabgaben, die zu einer großen Differenz zwischen Brutto- und Nettolöhnen führen. Zudem begünstigt eine schwächelnde Wirtschaftslage mit geringem Wachstum und steigender Arbeitslosigkeit die Suche nach informellen Einkommensquellen.

Der Christliche Gewerkschaftsbund Deutschlands (CGB) fordert daher die Bundesregierung auf, umgehend folgende Maßnahmen zu ergreifen:

  1. Senkung der Abgabenlast auf Arbeit: Um die Attraktivität sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung zu erhöhen, müssen die Steuer- und Sozialabgaben, insbesondere im unteren und mittleren Einkommensbereich, spürbar gesenkt werden. Nur so bleibt den Arbeitnehmern mehr Netto vom Brutto, und der Anreiz zur Schwarzarbeit sinkt.
  2. Vereinfachung der Anmeldung von haushaltsnahen Dienstleistungen: Gerade im Bereich der privaten Haushaltshilfen sind bürokratische Hürden und hohe Kosten ein wesentlicher Treiber der Schwarzarbeit. Es bedarf einfacherer und kostengünstigerer Modelle, um diese Tätigkeiten in den legalen Arbeitsmarkt zu überführen.
  3. Stärkung der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) und gezielte Prävention: Die aufgedeckten Schäden zeigen, dass die FKS wichtige Arbeit leistet. Ihre Kapazitäten müssen weiter ausgebaut und ihre Maßnahmen, insbesondere durch den Einsatz moderner Datenanalyse und Künstlicher Intelligenz, noch effektiver gestaltet werden. Gleichzeitig muss die Bevölkerung stärker über die Risiken und Nachteile von Schwarzarbeit aufgeklärt werden.
  4. Förderung von Wachstum und Beschäftigung: Eine starke und wachsende Wirtschaft mit ausreichend formalen Arbeitsplätzen ist die beste Prävention gegen Schwarzarbeit. Die Bundesregierung muss die Rahmenbedingungen für Unternehmen verbessern, um Investitionen und die Schaffung von Arbeitsplätzen zu fördern.

„Wir appellieren an die Politik, die strukturellen Ursachen der Schwarzarbeit endlich konsequent anzugehen und nicht nur die Symptome zu bekämpfen“, fordert Christian Hertzog. „Nur wenn wir die Anreize für Schwarzarbeit reduzieren und gleichzeitig die Vorteile legaler Beschäftigung hervorheben, können wir unseren Sozialstaat nachhaltig sichern.“

 

 

CGB: Längst überfällige Ergänzung für den Mutterschutz Ausweitung der Schutzfristen bei Fehlgeburten

Der Christliche Gewerkschaftsbund (CGB) begrüßt die heutige Entscheidung des Deutschen Bundestages zur Ausweitung der Mutterschutzfristen nach einer Fehlgeburt als einen entscheidenden Schritt für die Anerkennung und den Schutz betroffener Frauen. Die neue Regelung sieht vor, dass Frauen nach einer Fehlgeburt ab der 12. Schwangerschaftswoche künftig Anspruch auf die volle Mutterschutzfrist von sechs Wochen vor und acht Wochen nach dem voraussichtlichen Geburtstermin haben, wie sie auch bei einer Lebendgeburt gilt. Bei einer Fehlgeburt vor der 12. Schwangerschaftswoche wird eine Schutzfrist von zwei Wochen eingeführt.

Der CGB hat sich seit Langem für diese Neuerung eingesetzt und sieht darin eine wichtige Stärkung der Rechte von Frauen in einer besonders vulnerablen Lebensphase. „Diese Gesetzesänderung ist ein klares Signal der Empathie und des Verständnisses für das, was Frauen nach einer Fehlgeburt durchmachen“, erklärt Anne Kiesow, Bundesgeschäftsführerin des CGB. „Eine Fehlgeburt ist ein zutiefst einschneidendes Erlebnis, das nicht nur körperliche, sondern auch erhebliche psychische Belastungen mit sich bringt. Es war überfällig, dass der Gesetzgeber diesen Frauen den gleichen Schutz und die notwendige Zeit zur Genesung zugesteht, die sie auch nach einer regulären Geburt erhalten würden.“

Die Ausweitung des Mutterschutzes trägt dem Umstand Rechnung, dass die Verarbeitung einer Fehlgeburt Zeit und Raum erfordert. Sie ermöglicht es den betroffenen Frauen, sich ohne zusätzlichen Druck durch finanzielle Sorgen oder den Arbeitsplatz zu erholen und zu trauern. Der CGB ist davon überzeugt, dass diese Maßnahme nicht nur das Wohlbefinden der Frauen verbessert, sondern auch langfristig zu einer Stärkung der Arbeitswelt beiträgt.

Bundesregierung beschließt Verlängerung der Mietpreisbremse und Erhöhung der Pendlerpauschale – Zwei CGB-Wahlforderungen werden umgesetzt

Mit der von der Bundesregierung beschlossenen Verlängerung der Mietpreisbremse und der Erhöhung der Pendlerpauschale werden 2 Wahlforderungen des CGB umgesetzt. Vor dem Hintergrund der wachsenden Wohnungsnot und explodierender Mieten in vielen Ballungsräumen soll die Mietpreisbremse bis 2029 verlängert werden. Damit wird den Landesregierungen ermöglicht, durch Erlass von Rechtsverordnungen Gebiete mit einem angespannten Wohnungsmarkt auszuweisen, in denen bei Neuvermietungen Mieterhöhungen nur in begrenzten Umfang möglich sind.

Der CGB hatte sich für die Verlängerung der Mietpreisbremse stark gemacht, weil der Wohnungsbau in Deutschland mit dem wachsenden Wohnraumbedarf nicht Schritt hält. Statt der von der Ampel-Koalition angestrebten 400,000 wurden 2024 nur 251.937 neue Wohnungen  fertiggestellt und damit 14,4 Prozent weniger als noch 2023.

Die vom CGB geforderte Erhöhung der Pendlerpauschale soll zum 1.Januar 2026 in Kraft treten. Pendler sollen dann bereits ab dem ersten Kilometer Arbeitsweg bei der Steuererklärung 38 Cent Wegekosten geltend machen können und nicht erst ab dem 21.Kilometer wie bislang.

Ergebnislose dritte Verhandlungsrunde: Arbeitgeberangebot bleibt hinter den Erwartungen der Beschäftigten zurück

Die dritte Verhandlungsrunde der Tarifverhandlungen 2025 Versicherungsinnendienst ist mit einem enttäuschenden Abbruch zu Ende gegangen. Das letzte Arbeitgeberangebot mit einer Laufzeit von 28 Monaten entspricht in den monetären Aspekten nicht den Erwartungen der Beschäftigten an einen guten Kompromiss:

  • Gehaltserhöhungen von 4,8 % zum 01.08.2025 und von 3,3 % zum 01.09.2026
  • Anhebung der Tarifgruppe A auf die zweite Stufe der Tarifgruppe B und Teilhabe an den Gehaltserhöhungen; Anhebung der ersten und zweiten Stufe der Tarifgruppe B auf die 3. Stufe und Teilhabe an den linearen Gehaltserhöhungen
  • Anhebung der Ausbildungsvergütungen um 220 Euro.

Die DHV hatte in einem Gespräch mit dem AGV Versicherungen deutlich zum Ausdruck gebracht, dass Maßstab für einen guten Kompromiss der im März 2025 vereinbarte Tarifabschluss bei den Volks- und Raiffeisenbanken sein sollte:

  • Gehaltserhöhungen 6,0 % zum 01.04.2025, 3,5 % zum 01.05.2026 und 1,5 % zum 01.04.2027
  • Erhöhung der Ausbildungsvergütungen um jeweils 130 Euro zum 01.08.2025 und zum 01.08.2026
  • Laufzeit 29 Monate

 

Die Arbeitgeberseite brachte ihre großen Bedenken gegen den Volks- und Raiffeisenbankenabschluss zum Ausdruck. Dieser sei für den AGV in der Höhe nicht darstellbar.

Das Gespräch zeigte, dass ein Kompromiss zwischen dem AGV und den verhandelnden Gewerkschaften in der dritten Verhandlungsrunde angesichts der weit auseinanderliegenden Positionen schwer zu erreichen sein würde. Es ist aber eine Enttäuschung, dass das letzte Arbeitgeberangebot noch deutlich hinter dem Tarifabschluss Privatbanken vom Juli 2024 – 5,5 Prozent ab August 2024, 3,0 Prozent ab August 2025 und weitere 2,0 Prozent ab Juli 2026 bei einer Laufzeit von 28 Monaten – zurückliegt! Mit einem Abschluss in Höhe des Arbeitgeberangebotes wären die Beschäftigten der Versicherungen gegenüber den Beschäftigten vergleichbarer Branchen ins Hintertreffen geraten. Insofern ist die Ablehnung des Arbeitgeberangebotes folgerichtig.

Die DHV appelliert an den AGV und die verhandelnden Gewerkschaften, zügig zu einem tragfähigen Kompromiss zu kommen, der dem Abschluss vergleichbarer Branchen Rechnung trägt!

 

V.i.S.d.P.: DHV- Die Berufsgewerkschaft, Henning Röders, Droopweg 31, 20537 Hamburg       

 

Historische Wahlpanne, aber letztlich doch erfolgreich: CGB gratuliert Friedrich Merz zur Wahl zum Bundeskanzler

Die Wahl von Friedrich Merz zum Bundeskanzler ist zwar von einer historischen Niederlage im ersten Wahlgang bestimmt, aber letztendlich doch erfolgreich gewesen. Der Christliche Gewerkschaftsbund Deutschlands (CGB) gratuliert Friedrich Merz zur Wahl als Bundeskanzler und wünscht ihm und der neuen Bundesregierung eine gute und erfolgreiche Arbeit für die kommenden herausfordernden vier Jahre.

Es hatte zwar noch nie in der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland eine Niederlage eines Kanzlerkandidaten im ersten Wahlgang gegeben. Aber angesichts der knappen Mehrheitsverhältnisse der Regierungsparteien CDU/CSU und SPD musste man zumindest mit der hohen Wahrscheinlichkeit einer Niederlage im ersten Wahlgang rechnen. Denn Abweichler hatte es bei Bundeskanzlerwahlgängen immer gegeben. Entscheidend ist vielmehr nun, dass die Bundesregierung schnell zu einem konstruktiven Arbeitsmodus findet, öffentliche Streitereien so gut wie möglich vermieden werden und die neue Bundesregierung und die sie tragenden Koalitionsparteien gute Lösungen für die immensen Herausforderungen der heutigen Zeit finden. Die knappen Mehrheitsverhältnisse zeigen, wie dringend die Notwendigkeit guten Regierens ist. Die Regierung Merz hat nur eine Chance. Wenn sie diese nicht nutzt, dann wird es mit hoher Wahrscheinlichkeit nach der nächsten Wahl keine Mehrheiten für eine Regierung der Mitte mehr geben.

Der CGB wird die Arbeit der neuen Bundesregierung kritisch und konstruktiv begleiten. Wichtig sind vor allem:

  • die Gewährleistung und Weiterentwicklung der Arbeitnehmerrechte,
  • der Erhalt der Industrie in Deutschland,
  • die Sicherung der Beschäftigung
  • ein gutes Einkommensniveau der Menschen
  • die weitere Gewährleistung eines guten Standards der sozialen Sicherheit

V.i.d.P. Henning Röders

 

Tarifrunde Versicherungsinnendienst: Vollkommen ungenügendes Arbeitgeberangebot.

Der AGV Versicherungen hat in der zweiten Verhandlungsrunde der Tarifrunde 2025 Versicherungsinnendienst ein vollkommen ungenügendes erstes Gehaltsangebot vorgelegt:

  • 5 Nullmonate ohne Einmalzahlung sind nicht akzeptabel!

Angesichts des bereits zum 31.03.2025 ausgelaufenen Gehaltstarifvertrages bedeutet die angebotene Gehaltserhöhung zum 01.09.2025 die Hinnahme von 5 Nullmonaten. Das ist ein nicht akzeptables Hinhalten der Beschäftigten, zumal das Arbeitgeberangebot keine Kompensation durch eine Einmalzahlung beinhaltet. Wir erwarten eine deutlich zeitnähere Gehaltserhöhung und eine Kompensation von eventuellen Nullmonaten in Form einer Einmalzahlung!

  • Angebotene Gehaltserhöhungen sind viel zu niedrig!

Die vom AGV angebotenen Gehaltserhöhungen (3,6 % ab 01.09.2025; 2,7 % ab 01.09.2026; 2,1 % ab 01.09.2027) sind angesichts der dürftigen Gehaltserhöhungen der vergangenen drei Jahre viel zu niedrig. Ein Vergleich mit den Inflationsraten zeigen den deutlichen Reallohnverlust der Beschäftigten:

Durchschnittliche Inflation 2022: 6,9 % – Gehaltserhöhung: 3 % zum 01.09.2022

Durchschnittliche Inflation 2023: 5,9 % – Gehaltserhöhung: 2 % zum 01.09.2023

Durchschnittliche Inflation 2024: 2,2 % – Gehaltserhöhung: 3 % zum 01.09.2024

Der AGV sollte sich ein Beispiel am jüngsten Tarifabschluss Volks- und Raiffeisenbanken nehmen! Den dort ebenfalls bestehenden erheblichen Nachholbedarf wurde mit deutlichen Gehaltserhöhungen von 6 %, 3,5 % und von 1,5 % zwei Monate vor Laufzeitende Rechnung getragen – und das mit einer deutlich geringeren Laufzeit von 29 Monaten!

  • Indiskutable Laufzeit von 35 Monaten!

Positiv zu würdigen sind die Bereitschaft des AGV zu einer überproportionalen Anhebung der Ausbildungsvergütungen und zu strukturellen Veränderungen in der Vergütungsstruktur der A- und B-Tarifgruppen. Bei letzterem scheint der AGV der von uns in der Vergangenheit immer wieder vorgetragenen Kritik an der Existenz dieser Tarifgruppen zumindest zum Teil Rechnung tragen zu wollen. Aber auch hier gibt es noch Luft nach oben im Hinblick auf einen konsensfähigen Abschluss.

Die weiteren Bestandteile des Arbeitgeberangebotes, u.a. die Erhöhung des tariflichen Fahrtkostenzuschusses, die Entfristung des Qualifizierungstarifvertrages und das signalisierte Entgegenkommen in der Frage von freien Tagen für Auszubildende zwecks Prüfungsvorbereitung, gehen in die richtige Richtung. Diese Nebenpunkte kompensieren aber keinesfalls die eklatanten Mängel des Arbeitgeberangebotes in der Gehaltsfrage!

Wir erwarten für die dritte Verhandlungsrunde deutliche Bewegung beim AGV und einen tragfähigen Tarifabschluss!

Die DHV ist im Dialog mit dem AGV Versicherungen. Im Mai findet ein Gespräch mit dem AGV zwecks Austausches über die gegenseitigen Positionen statt.

Unsere Erwartungen an einen tragfähigen Abschluss:

  • Zwei Gehaltserhöhungen von je 8 % über einen Zeitraum von zwei Jahren (= insgesamt 16 %)
  • Erhöhung der Ausbildungsvergütungen in zwei Stufen zu je 12 % (= insgesamt 24 %)
  • Tariferhöhung in den Lohngruppen A und B in zwei Stufen zu je 10 % (= insgesamt 20 %)
  • Verlängerung des Altersteilzeitabkommens
  • Vereinbarung einer Verhandlungsverpflichtung zur Überarbeitung der Eingruppierungsregelungen

 

Pressemitteilung CGB-Landesverband Bremen vom 2.Mai 2025: AfD GESICHERT RECHTSEXTREMISTISCH

Peter Rudolph, Bremer CGB-Landesvorsitzender und stellvertretender Bundesvorsitzender der CDA-CGB-Arbeitsgemeinschaft fordert die umgehende Einleitung eines AfD-Verbotsverfahrens

Rudolph: Die CDA-CGB-Bundesarbeitsgemeinschaft hat sich bereits auf ihrer Bundestagung am 02.12.23 auf meinen Antrag mehrheitlich für ein Verbotsverfahren gegen die verfassungs- und demokratiefeindliche AfD ausgesprochen. In vielen bundesdeutschen Medien wurde über diese Forderung berichtet. Passiert ist nichts.

Die heute von den Medien vermeldete Einstufung der gesamten AfD als gesichert rechtsextremistisch durch das Bundesamt für Verfassungsschutz hat die Richtigkeit der Forderung der Bundestagung der CDA-CGB-Arbeitsgemeinschaft nach einem AfD-Verbot bestätigt. Daran ändern auch die Wahlerfolge der AFD nichts, die in Mitteldeutschland mittlerweile stärkste politische Kraft ist. Es ist alarmierend und für Christlich-Soziale nicht hinnehmbar, wenn ausgerechnet der zukünftige Vorsitzender der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Jens Spahn eine Debatte über eine Normalisierung des Verhältnisses zur AfD anzettelt, statt deutlich zu machen, dass es sich bei der AfD um keine normale Partei handelt. Ich erinnere einmal mehr daran, dass auch die NSDAP nicht mittels eines Putsches die Macht erlangt hat, sondern durch Wahlen. Vorreiter war Thüringen, wo die NSDAP am 23.01.1930 erstmalig an einer Landesregierung in Deutschland beteiligt wurde und mit Wilhelm Frick den Innen- und Volksbildungsminister stellte. Vergleichbares darf sich nicht wiederholen. Deshalb dürfen sich die politisch Verantwortlichen nicht länger vor der Entscheidung über die Einleitung eines Verbotsverfahrens drücken!

Ansprechpartner für die Medien und V.i.S.d.P.:

Peter Rudolph, CGB-Landesvorsitzender

Mobil 0178-71 95 570

Maiaufruf 2025: Für eine Zukunft in Freiheit, Frieden und sozialer Gerechtigkeit – CGB

Gerade in der heutigen von fundamentalen Brüchen, Umwälzungen und dem von den USA losgetretenen Zollkrieg geprägten Zeit kommt dem Tag der Arbeit eine große Bedeutung zu.  Wir richten unsere Worte an alle arbeitenden Menschen, ihre Familien und an jeden, der sich für eine gerechte und friedliche Gesellschaft einsetzt. Der 1. Mai lädt uns alle zur Besinnung auf die Würde unserer Arbeit und zur Erneuerung unseres Engagements für eine bessere, sozialere und gerechtere Zukunft unserer Arbeitswelt ein. Mit unserer Gemeinsamkeit und unserem Zusammenhalt gestalten wir die Zukunft: Stark und Gerecht!

Unser diesjähriger Maiaufruf steht deswegen unter dem Motto „Für eine Zukunft in Freiheit, Frieden und sozialer Gerechtigkeit“. Diese drei Säulen sind für uns nicht nur Träumereien oder bloße Wunschvorstellungen; sie sind grundlegende Prinzipien unserer Arbeit und unerlässliche Eckpfeiler einer Gesellschaft, deren Werte auf christlichen Überzeugungen beruhen. Wir stehen fest in der Verpflichtung, diese Vorstellung in den Betrieben und in unserer Gesellschaft zu verwirklichen. Dafür stehen unsere Mitglieder als Betriebsräte, in Betriebsgruppen und auch unsere vielen anderen ehrenamtlich und hauptamtlich engagierten Mitstreiter jeden Tag.

Als Gesellschaft stehen wir heute vor großen Herausforderungen. Der CGB blickt jedoch mit Optimismus und der Überzeugung in die Zukunft, dass wir als Gesellschaft gemeinsam die Kraft haben werden, einen dauerhaften positiven Wandel in der Arbeitswelt und in der Gesellschaft zu bewirken. Das Fundament für den CGB ist dabei das christliche Wertesystem mit der christlichen Soziallehre, denn Freiheit, Frieden und soziale Gerechtigkeit sind keine isolierten Ideale, sondern schicksalshaft miteinander verwoben. Ohne das eine kann es das andere nicht dauerhaft geben.

Wahrer und dauerhafter Friede kann ohne Gerechtigkeit nicht erreicht werden, und echte Freiheit muss verantwortungsvoll und in Solidarität mit anderen ausgeübt werden, um eine gerechte und offene Gesellschaft zu fördern. Ohne soziale Gerechtigkeit kann es weder Freiheit noch Würde geben. Unsere Werte tragen nicht nur in Deutschland. Der CGB ist über die CESI in eine plurale, europäische Gewerkschaftsbewegung eingebunden und gestaltet die Zukunft einer durch Meinungsvielfalt und Respekt geprägten Gesellschaft europaweit mit. Denn auch die Freiheit in Europa ist die garantierte Selbstbestimmung, die Fähigkeit, eigenverantwortlich zu handeln und das Recht, sich an der Gestaltung unserer Arbeitsplätze und an Gemeinschaften zu beteiligen. Dazu gehört selbstverständlich auch Vertrauen und Respekt, denn nur in einer Atmosphäre des Vertrauens und gegenseitigen Respekts kann sich ein Mensch in der Arbeitswelt frei entfalten. 

Der CGB und seine Mitgliedsgewerkschaften setzen sich aktiv für Freiheit und Mitbestimmung am Arbeitsplatz ein, indem wir über unsere Betriebs- und Personalräte, sowie den anderen betrieblichen Gremien die Zukunft der Arbeitsplätze mitgestalten. Wir stehen für das Recht, sich zu organisieren und Gewerkschaften zu bilden und Tarifverträge frei zu verhandeln, aber auch für das Recht, sich gerade nicht unter Zwang organisieren zu müssen. Soziale Gerechtigkeit bedeutet sicherzustellen, dass jeder Einzelne die Möglichkeit hat, ein Leben in Würde und Erfüllung zu führen. Dies erfordert ein Engagement für das Gemeinwohl, die faire Verteilung von Ressourcen und Chancen sowie die aktive Beteiligung aller an der Gestaltung der Zukunft. Der CGB gestaltet so die Zukunft aktiv mit.

Die Beschäftigten in Deutschland stehen im Jahr 2025 vor bedeutenden gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Herausforderungen. Die Arbeitswelt befindet sich in einem rasanten Wandel, angetrieben von Digitalisierung und technologischem Fortschritt. Der demografische Wandel stellt unsere sozialen Sicherungssysteme und Arbeitsmärkte vor Herausforderungen.

Um wirtschaftlichen Unsicherheiten und sozialen Spaltungen zu begegnen, erfordert es eine wertorientierte Arbeitsmarktpolitik mehr denn je. Der CGB steht für diese wertorientierte Arbeitsmarktpolitik und wird auch weiterhin in den Betrieben und in Tarifverträgen dafür kämpfen. Dazu gehört auch das Streikrecht als wesentliches Instrument für Beschäftigte, ihre Interessen durchzusetzen und ihre Arbeitsbedingungen zu gestalten.

Dieses Ziel, dem wir als CGB leben, verdeutlicht ein Zitat von Martin Luther King Jr., der einst sagte: „Ungerechtigkeit an irgendeinem Ort bedroht die Gerechtigkeit an jedem anderen“.

Dieser Gedanke prägt uns als CGB heute und wird uns auch in Zukunft leiten.

V.i.S.d.P. Christian Hertzog

POLITISCHE MITTE BEREIT ZU KONSTRUKTIVER ZUSAMMENARBEIT

KOALITIONSVERTRAG GREIFT VIELE WAHLFORDERUNGEN DES CGB AUF

Der Christliche Gewerkschaftsbund Deutschlands (CGB) begrüßt die zügige Einigung von CDU/CSU und SPD auf einen Koalitionsvertrag. Der Vertrag bietet keinen Anlass zu Euphorie aber eine solide Basis für eine konstruktive politische Zusammenarbeit. Sowohl die Union als auch die SPD konnten nicht ihre Maximalforde­rungen durchsetzen, sondern mussten Kompromisse eingehen. Dies ist gut so und entspricht auch dem Er­gebnis der Bundestagswahl und damit dem Wählerwillen.

 

Für die christlichen Gewerkschaften ist wichtig, dass sich CDU/CSU und SPD angesichts der stagnierenden deutschen Wirtschaft und der drohenden weltweiten Rezession durch die planlose und sprunghafte Zollpolitik des amerikanischen Despoten Trump auf wichtige Maßnahmen zur Stärkung des Wirtschaftswachstums und Sicherung des Industriestandortes Deutschland verständigt haben, wie sie auch der CGB in seinen Wahlforderungen formuliert hat. Wie vom CGB gefordert, soll der Bürokratieabbau vorangetrieben und die Genehmigungsverfahren beschleunigt, energieintensive Betriebe durch wettbewerbsfähige Energiepreise entlastet, die E-Mobilität durch schnelleren Ausbau der Ladeinfrastruktur gefördert und die Automobilindustrie vor Strafzöllen aufgrund der geplanten Absenkung der CO2-Flotten-Grenzwerte bewahrt werden. Auch die vom CGB geforderte Anhebung der Pendlerpauschale ist im Koalitionsvertrag vorgesehen.

 

Die Schaffung eines 500 Milliarden Euro starken Sondervermögens für Infrastruktur und Klimaneutralität, auf das sich die Koalitionäre bereits in ihren Sondierungsgesprächen verständigt haben, ist nicht nur im Interesse der Wirtschaft, sondern angesichts maroder Verkehrswege und des Sanierungsstaus bei Kitas, Schulen und anderen öffentlichen Gebäuden im Interesse aller Bürger. Daher hat der CGB seine Zustimmung zum Sondervermögen signalisiert – auch wenn es sich um kein Vermögen, sondern um neue Schulden handelt. Das Geld ist gut investiert und refinanziert sich, in dem es Arbeitsplätze schafft und zusätzliche Steuereinnahmen generiert.

 

CGB-Forderungen haben im Koalitionsvertrag nicht nur im Kapitel Wirtschaft, sondern auch in anderen Bereichen Eingang gefunden. Dies gilt z.B. für die Begrenzung der Wohnkosten durch Ankurbelung des Wohnungsbaus und die befristete Fortgeltung der Mietpreisbremse sowie für die Sicherung des Renten-Mindestniveaus von 48 Prozent für weitere sechs Jahre.

 

Die Ausweitung der Mütterrente auf drei Entgeltpunkte auch für Kinder, die vor 1992 geboren sind, wird rund 10 Millionen Müttern zugutekommen. Für den CGB ist wichtig, dass diese wünschenswerte aber versicherungsfremde Leistung aus Steuermitteln finanziert wird und nicht aus der Rentenkasse.

 

Leider wurden im Koalitionsvertrag viele strittige Themen ausgeklammert und vertagt. Dies gilt insbesondere im Hinblick auf den Reformbedarf der gesetzlichen Sozialversicherung aufgrund der demographischen Entwicklung. wie auch für das für die Verteidigungsfähigkeit wichtige Thema der Wiedereinführung der Wehrpflicht. Der Koalitionsvertrag enthält auch keine Aussagen zum Gewerkschaftspluralismus oder – wie vom CGB gefordert – zur Gewährleistung des Grundrechts auf Koalitionsfreiheit und Tarifautonomie für alle Gewerkschaften. Wie die von der EU geforderte Tarifbindung von mindestens 80% erreicht werden soll, bleibt im Koalitionsvertrag ebenfalls offen. Vielleicht ist dies eine der Fragen, die nach bewährter politischer Manier noch durch Gutachten oder Kommissionen geklärt werden soll.

 

 

V.i.S.d.P.: Peter Rudolph