Digitalisierung & Mitbestimmung – wenn der Algorithmus entscheidet

Digitalisierung verändert die Arbeitswelt tiefgreifend – und schneller, als viele es je erwartet hätten. KI-Anwendungen, smarte Arbeitszeiterfassung, automatische Lagerlogistik, virtuelle Meetings, Plattformarbeit – der Wandel ist längst da. Was als technische Innovation begann, ist längst ein kultureller Umbruch.

Für viele Beschäftigte bedeutet das: neue Abläufe, neue Tools, neue Unsicherheit. Denn häufig wird Technik eingeführt, ohne sie zu erklären. Systeme ersetzen Prozesse – und nehmen dabei Einfluss auf den Alltag der Menschen. Wer, wann und wie viel arbeitet, wird nicht mehr im Gespräch entschieden, sondern durch automatisierte Planungstools. Wer bewertet wird – und wie –, bleibt oft im Dunkeln. Und selbst Pausen sind in manchen Branchen heute Teil eines digitalen Taktplans.

Hinzu kommt: Wer die Technik versteht, gewinnt an Macht. Wer sie nicht versteht, verliert Mitspracherecht. Das erzeugt Spannungen – und ein neues Gefühl von Abhängigkeit. Statt Empowerment erleben viele Kontrolle.

Doch das muss nicht so sein. Digitalisierung ist kein Naturgesetz. Sie kann gestaltet werden. Vorausgesetzt, die Menschen, die mit ihr arbeiten, werden frühzeitig einbezogen. Das beginnt bei Schulungen und Transparenz, reicht über die Evaluation von Belastungen bis hin zur Mitgestaltung digitaler Tools.

Leider fehlt es vielerorts an solchen Strukturen. Betriebsräte werden spät oder gar nicht einbezogen, Fachabteilungen agieren isoliert, Datenschutz bleibt Grauzone. Dabei wäre gerade jetzt der Moment, gemeinsam zu gestalten: Welche Technologien helfen wirklich? Wo entlasten sie? Wo überwachen sie zu viel? Welche Daten sind nötig – und welche nicht?

Die zentrale Frage lautet: Wem dient die Digitalisierung – und wer entscheidet das? Technische Innovation kann menschlich sein. Sie kann Arbeit erleichtern, Zeit schenken, Räume öffnen. Aber nur, wenn auch die Beschäftigten mitgestalten. Denn digitale Systeme sind nicht neutral – sie spiegeln Interessen, Ziele und Machtverhältnisse.

Deshalb braucht es mehr als Technikkompetenz. Es braucht Strukturen, die Mitsprache ermöglichen. Netzwerke, die Wissen teilen. Und Haltung, die nicht auf Effizienz allein setzt, sondern auf Respekt und Teilhabe. Denn nicht der Algorithmus entscheidet über die Zukunft der Arbeit – sondern wir.

Die digitale Arbeitswelt von morgen braucht ein neues Beteiligungsverständnis: Algorithmus-Audits müssen zur Pflicht werden – durchgeführt von unabhängigen Expert:innen und Beschäftigtenvertretungen gemeinsam. Jede KI-gestützte Personalentscheidung, jedes Überwachungstool, jede automatisierte Bewertung sollte transparent dokumentiert und regelmäßig überprüft werden. Gleichzeitig brauchen Beschäftigte ein „Recht auf Erklärung“ – niemand darf von Systemen bewertet werden, die er nicht verstehen kann. Hier setzt die Beratungsarbeit der DHV als moderne Berufsgewerkschaft an: Wir unterstützen nicht nur bei klassischen Arbeitsrechtsfragen, sondern begleiten Beschäftigte auch durch die digitale Transformation. Von der Bewertung neuer Software bis zur Durchsetzung von Datenschutzrechten, von Weiterbildungsansprüchen bis zum Schutz vor algorithmischer Diskriminierung. Unser Ziel ist eine Digitalisierung mit menschlichem Antlitz – eine, bei der Technologie den Menschen dient, nicht umgekehrt. Denn die Zukunft der Arbeit ist nicht vorbestimmt: Sie wird jeden Tag neu verhandelt.

Zwischen Verantwortung und Realität: Sozialstaat stärken, Arbeit belohnen, Ungleichheit beenden

Duisburg, 29. Juli 2025 – Der Präsident der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände, Rainer Dulger, warnt vor der Überforderung des Sozialstaates und fordert eine umfassende Neuausrichtung. Seine Mahnung: Man könne sich nicht mehr „alles leisten“. Doch während die Arbeitgeberseite auf Kürzungen und Abgabenbremsen drängt, meldet sich die Gewerkschaft DHV – Die Berufsgewerkschaft mit einer klaren Botschaft: Ja, der Sozialstaat muss zukunftsfähig gemacht werden – aber nicht durch einseitige Belastung der Beschäftigten, sondern durch Mut zu echter Gerechtigkeit und Effizienz.

Sozialstaat ja – aber solidarisch, leistungsfreundlich und modern

Die DHV betont: Der Sozialstaat ist kein Auslaufmodell, sondern Grundpfeiler eines demokratischen Gemeinwesens. Doch er muss klug weiterentwickelt werden – und das bedeutet: Leistung muss sich wieder mehr lohnen. Wer arbeitet, wer ausbildet, wer pflegt, fährt oder organisiert, darf nicht schlechtergestellt sein als derjenige, der dem System dauerhaft fernbleibt. Statt pauschaler Sparappelle braucht es deshalb gezielte Reformen, die Fehlanreize abbauen und Arbeit attraktiv halten.

Bürokratie abbauen, Leistungen gezielt steuern

Ein großes Problem ist dabei die überbordende Bürokratie in den Sozialversicherungen. Jahr für Jahr gehen Milliarden in Verwaltungsprozesse, die weder den Beschäftigten helfen noch Vertrauen schaffen. Die DHV fordert einen konsequenten Bürokratieabbau – durch Digitalisierung, klare Schnittstellen, weniger Doppelstrukturen und einen stärkeren Fokus auf direkte Hilfe statt auf Verwaltung. Moderne Technologien wie KI dürfen kein Selbstzweck sein, sondern müssen spürbare Entlastungen für die Menschen bringen – im Jobcenter wie in der Renten- oder Pflegeversicherung.

Rentengerechtigkeit statt Sonderrechte

Ein besonders drängender Punkt ist die Ungleichbehandlung im Rentensystem. Es ist nicht mehr vermittelbar, dass Beamte und Selbstständige von Sonderregeln profitieren, während Millionen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer jahrzehntelang Beiträge zahlen – und dennoch in der gesetzlichen Rente mit deutlich weniger auskommen müssen. Die DHV fordert: Schluss mit der Zweiklassengesellschaft im Alter! Eine einheitliche Erwerbstätigenversicherung, in die alle fair einzahlen – auch Abgeordnete, Beamte und Selbstständige – ist überfällig. Nur so kann langfristige Stabilität bei gleichzeitigem Gerechtigkeitsempfinden erreicht werden.

Bürgergeld im Fokus – aber mit Augenmaß

Die angekündigte Bürgergeldreform muss klug umgesetzt werden: Nicht durch Pauschalkürzungen oder Stigmatisierung, sondern durch ein System, das motiviert, qualifiziert und unterstützt. Dabei gilt: Wer arbeiten kann, soll arbeiten – und wer arbeitet, muss auch mehr haben als derjenige, der nicht arbeitet. Aber: Hilfe zur Teilhabe darf nie mit Straflogik verwechselt werden. Die Gewerkschaft spricht sich daher für aktivierende Sozialpolitik mit klaren Spielregeln aus – und gegen populistische Debatten, die den sozialen Frieden gefährden.

Fazit: Für einen Sozialstaat mit Rückgrat

Die DHV steht für einen Sozialstaat, der nicht bloß verwaltet, sondern stärkt. Einen Staat, der soziale Sicherheit garantiert, Arbeit belohnt, Ungleichheit abbaut und Zukunft investiv gestaltet. Dafür braucht es:

  • Bürokratieabbau und Digitalisierung mit Fokus auf Menschen
  • Rentenreformen, die Sonderrechte beenden
  • Sozialabgaben, die leistbar bleiben, ohne soziale Härte zu erzeugen
  • Stärkere Anreize für Erwerbsarbeit, statt bloß Kontrolle
  • Ein klares Ja zu Solidarität – aber auch ein klares Nein zu struktureller Ungerechtigkeit

So gelingt ein Sozialstaat, der nicht kippt, sondern trägt. Für alle – nicht nur für einige.

 

 

 

Christlicher Gewerkschaftsbund Deutschlands (CGB) fordert Stärkung der Tarifautonomie zur Bekämpfung von Mindestlohn-Beschäftigung

Der Christliche Gewerkschaftsbund Deutschlands (CGB) ist besorgt über die anhaltend hohe Zahl der Beschäftigten in Deutschland, die zu Mindestlohnbedingungen arbeiten. Aktuelle Schätzungen zeigen, dass auch mit der geplanten Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohns zum 1. Januar 2026 auf 13,90 Euro bis zu 6,6 Millionen Beschäftigungsverhältnisse davon betroffen sein werden. Dies unterstreicht aus Sicht des CGB die Notwendigkeit, über den gesetzlichen Mindestlohn hinaus – auch unter dem Gesichtspunkt der Altersarmut – wirksame Maßnahmen zur Verbesserung der Arbeits- und Einkommensbedingungen in Deutschland zu schaffen.

„Es ist nicht akzeptabel, dass in einem wirtschaftlich so starken Land wie Deutschland Millionen von Menschen am unteren Ende der Lohnskala verharren“, erklärt der CGB Bundesvorsitzende Henning Röders. „Der Mindestlohn ist eine wichtige soziale Errungenschaft, die eine absolute Untergrenze sichert. Er darf aber nicht zum faktischen Standardlohn für weite Teile der Beschäftigten werden.“, ergänzt der Generalsekretär des CGB Christian Hertzog.

Der CGB sieht einen wesentlichen Teil des Problems in einer schleichenden Erosion der Tarifbindung und fordert daher eine konsequente Stärkung der Tarifautonomie. „Tarifverträge bieten in der Regel deutlich bessere Löhne, faire Arbeitsbedingungen und mehr Planungssicherheit für die Beschäftigten als der gesetzliche Mindestlohn“, erklärt Henning Röders „Die Tarifautonomie ist das Herzstück unserer Sozialpartnerschaft in Deutschland und der beste Weg, um gerechte und auskömmliche Löhne zu sichern.“, so der CGB Bundesvorsitzende weiter.

Der CGB appelliert daher an die Bundesregierung unter Bundeskanzler Friedrich Merz, umfassende Maßnahmen zu ergreifen, um die Tarifbindung in Deutschland signifikant zu erhöhen. Dazu gehören aus Sicht des CGB neben einer signifikanten Erleichterung und damit der Förderung der Allgemeinverbindlichkeit von Tarifverträgen und der Stärkung der Rahmenbedingungen von Tarifverhandlungen vor allem die politische Akzeptanz der Tarif- und Gewerkschaftspluralität.

 

„Im Ergebnis hat gerade die Konzentration auf wenige, dafür aber größere Gewerkschaften, dazu geführt, dass die Tariflandschaft nicht mehr so engmaschig ist, wie noch vor 20 Jahren. Die Anerkennung, dass mehrere, dafür aber mit enger Zuständigkeit versehener Gewerkschaften Bereiche abdecken, die andere nicht mehr betreuen können, führt zu mehr Tarifautonomie. Wir als CGB sind überzeugt, dass eine starke Tarifautonomie der Schlüssel ist, um die Zahl der Mindestlohn-Beschäftigten nachhaltig zu reduzieren und eine gerechtere Verteilung des Wohlstands zu gewährleisten“ erklärt der Bundesvorsitzende des CGB abschließend.

 

473 Millionen Arbeitsstunden auf Kurzzeitkonten – CGB fordert verpflichtenden Insolvenzschutz

Kurzzeit-Arbeitszeitkonten sind seit langem unverzichtbarer Bestandteil flexibler Arbeitszeitmodelle. Ihre quantitative Bedeutung hat nun erstmalig das Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung – IAB mit repräsentativen gesamtwirtschaftlichen Daten nachgewiesen. Danach waren 473 Millionen Stunden im vierten Quartal auf Kurzzeitkonten verbucht, rund 150 Millionen Stunden mehr als zehn Jahre zuvor. Dies entspricht nach Schätzung des IAB einer Nettolohnsumme von 9,45 Milliarden Euro, die Beschäftigte ihren Unternehmen als Kredit zur Verfügung stellen. Im Gegensatz zur Langzeitarbeitskonten, auf denen Zeitguthaben über Jahre angespart werden können, besteht bei Kurzzeit-Arbeitskonten keine gesetzliche Pflicht für Unternehmen, ihre Beschäftigten vor einem Verlust ihres Zeitguthabens bei einer Unternehmensinsolvenz abzusichern. Daher fordert der CGB auch für Kurzzeit-Arbeitskonten eine solche gesetzliche Pflicht zur Insolvenzabsicherung.

CGB-Sprecher Peter Rudolph: Kurzzeitarbeitskonten bieten prinzipiell Arbeitgebern wie Arbeitneh­mern viele Vorteile. Arbeitszeiten können ohne großen Verwaltungsaufwand flexibel gestaltet wer­den. Betriebe können so leichter auf schwankenden Arbeitskräftebedarf reagieren und Beschäf­tigte erhalten die Möglichkeit, ihre Arbeitszeit unkompliziert individuellen Bedürfnissen anpassen zu können. Die Risiken dieses Modells flexibler Arbeitszeitgestaltungen dürfen jedoch nicht einsei­tig den Arbeitnehmern überlassen bleiben. Deshalb ist es nach Auffassung der christlichen Ge­werkschaften geboten, dass das Risiko der Beschäftigten, ihr angespartes Zeitguthaben bei einer Zahlungsunfähigkeit ihres Arbeitgebers zu verlieren, durch einen verpflichtenden Insolvenzschutz abgedeckt wird.

Damit Kurzzeit-Arbeitszeitkonten nicht nur von Vorteil für die Unternehmen sind, ist es für den CGB darüber hinaus wichtig, dass für die Entkoppelung von Betriebszeit und individueller Arbeitszeit klare Regelungen unter Einbeziehung der Beschäftigten geschaffen werden. Dies gelingt am besten in Betrieben und Verwaltungen, die über einen Betriebs- bzw. Personalrat verfügen. Es ist deshalb nicht verwunderlich, dass Betriebe und Verwaltungen mit Betriebs- bzw. Personalrat bereits zu 70 Prozent mit Kurzzeit-Arbeitszeitkonten arbeiten, Betriebe und Verwaltungen ohne betriebliche Interessenvertretung hingegen nur zu 39 Prozent. Die Tarifbindung ist von ähnlicher Bedeutung, insbesondere dann, wenn die Verträge Vorgaben zur Gestaltung und Steuerung von Arbeitszeitkonten enthalten. Gesetzliche Vorgaben bestehen hingegen nur im Betriebsverfassungs- sowie im Arbeitszeitgesetz. Nach § 87 Abs. 1 Nr. 2 BetrVG unterliegt die Einführung und Gestaltung von Arbeitszeitkonten der betrieblichen Mitbestimmung. Und das Arbeitszeitgesetz stellt sicher, dass auch bei flexiblen Arbeitszeitmodellen die Höchstarbeitszeitgrenze sowie vorgeschriebene Pausen- und Ruhezeiten eingehalten werden müssen.

DAS GIBT ES AUCH: EINZELHÄNDLER GEGEN SONNTAGSÖFFNUNG

Die Aushöhlung der Ladenschlussgesetze durch Ausnahmeregelungen vom Sonntagsverkaufsver­bot wird von der DHV seit Jahren regelmäßig angeprangert. Dass auch einmal der Einzelhandel selbst gegen die Möglichkeit zur Sonntagsöffnung protestiert, wie kürzlich in Bremerhaven, ist hin­gegen selten. Anlass für das Aufbegehren innerstädtischer Bremerhavener Einzelhändler ist die für den 17.August vorgesehene Sonntagsöffnung anlässlich der vom 3.–17.August stattfindenden SAIL Bremerhaven, einem der größten Windjammertreffen Europas. Zwar ist die SAIL ein Publi­kumsmagnet, das als maritimes Großereignis mit mehr als einer Million Besucher rechnen kann, jedoch nicht unbedingt in der Bremerhavener Innenstadt. Die innerstädti­schen Einzelhändler hät­ten daher gerne an der üblichen umsatzstarken Sonntagsöffnung im Okto­ber festgehalten. Dies wurde ihnen jedoch verwehrt, weil in Bremerhaven mit Ausnahme festgeleg­ter touristischer Berei­che nur vier Sonntagsöffnungen im Jahr zulässig sind und die Stadt für die SAIL keine zusätzliche Sonntagsöffnung für erforderlich hielt.

Die Sorge vieler Bremerhavener Einzelhändler vor den Kosten einer zwangsverordneten Sonn­tagsöffnung, der keine entsprechenden Einnahmen gegenüberstehen, ist für die DHV verständlich. Auch in der Stadtgemeinde Bremen werden jährlich für lokale Kleinstereignisse Ausnahmeregelun­gen für Sonntagsöffnungen erlassen, nur weil sich der Bremer Senat bereits im Jahre 2008 mit ei­nigen Institutionen auf eine alljährlich weitgehend gleichbleibende Zahl von Sonntagsöffnungen verständigt hat, für die zum Teil krampfhaft neue regionale Anlässe gesucht werden müssen, mit de­nen sich die Ausnahmeregelungen begründen lassen. Das Aufbegehren Bremer Einzelhändler hält sich allerdings in Grenzen. Wie sie den Bedarf an Ladenöffnungszeiten einschätzen, haben sie allerdings bereits die Bremer City deutlich gemacht, in der die Mehrzahl der Geschäfte werk­tags lediglich zwischen 10 und 19 Uhr geöffnet hat und damit kürzer als bereits nach dem Bun­desladenschlussgesetz mög­lich.

 

Resolution der Vertreterversammlung der Verwaltungs-Berufsgenossenschaft zu mehr Vertrauen in die Selbstverwaltung

Die Selbstverwaltung der gesetzlichen Sozialversicherung hat ihren Ursprung bereits in der Bismarckschen Gesetzgebung Ende des 19. Jahrhunderts. Sie ist aber deswegen kein „alter Hut“, sondern ist auch noch im 21. Jahrhundert hoch aktuell, und ihr Erhalt ist notwendig. Denn die Versicherten und die Arbeitgeber, die mit ihren Beiträgen die gesetzliche Unfallversicherung ausschließlich und die anderen Sozialversicherungszweige paritätisch finanzieren, können am besten einschätzen, welche Leistungen wichtig und erforderlich und welche Ausgaben notwendig sind. Die paritätisch besetzten Gremien der gesetzlichen Sozialversicherung sind gelebte Sozialpartnerschaft und ein wichtiger Bestandteil unseres demokratischen Rechts- und Sozialstaates. Entscheidungen können nach diesem gelebten Prinzip nur getroffen werden, wenn Arbeitgeber- und Versichertenvertreter gemeinsam von deren Notwendigkeit überzeugt sind.

Demgegenüber stehen zunehmende Eingriffe des Staates in die Selbstverwaltung der gesetzlichen Sozialversicherung. Besonders zum Ausdruck kommen diese Eingriffe in der zunehmenden Aufbürdung von sogenannten versicherungsfremden Leistungen: Aufgaben, die eigentlich nicht in die Zuständigkeit der Sozialversicherung fallen, sondern allgemeinpolitischer Natur sind, werden der gesetzlichen Sozialversicherung aufgebürdet. Dabei stiehlt sich der Staat insoweit aus der Verantwortung, als dass er die Kosten nur teilweise erstattet. Ein Beispiel für diesen Verschiebebahnhof sind die Krankenversicherungsbeiträge der Bürgergeldempfänger. Der Staat ist in der Pflicht, Menschen, die nicht arbeiten können, eine menschenwürdige Gesundheitsversorgung zu sichern. Dafür zahlt er auch Krankenversicherungsbeiträge. Es klafft aber eine erhebliche Lüke zwischen Beitrag und Kosten in Höhe von 10 Mrd. Euro! Diese offensichtliche Unterfinanzierung bleibt auch erst einmal bestehen. Denn die neue Bundesregierung hat entgegen ihrem Versprechen in den Haushaltsplan keine Gelder für die vollständige Übernahme der Krankheitskosten für Bürgergeldempfänger eingestellt.

Anlass für die Resolution der VBG-Vertreterversammlung sind zunehmende Einmischungen des Staates in das Micromanagement der Selbstverwaltung wie beispielsweise in die Personalplanung und -gestaltung, die Übermittlung der Daten oder die angeordnete Prüfung durch den Bundesrechnungshof. Die einzelne Maßnahme an sich mag vielleicht nicht so schwer wiegen, aber in ihrer Gesamtheit führen sie dazu, dass der Handlungsspielraum der Sozialpartner immer mehr eingeengt und der Staat immer mehr Einfluss gewinnt. Die Resolution ist ein klares Statement von Versicherten und Arbeitgebern für eine starke Zukunft der selbstverwalteten gesetzlichen Sozialversicherung!

Zum herunterladen der Resolution

Neue Bundesregierung: Keine Entlastung für Krankenkassen in Sicht

Der von Bundeskanzler Friedrich Merz zu seinem Amtsantritt versprochene Aufbruch ist nicht in Sicht. Im Gegenteil: Die neue Bundesregierung ist noch nicht einmal 100 Tage im Amt, und schon nimmt sie Abstand von einem zentralen Entlastungsversprechen.

 

Mitglieder der gesetzlichen Krankenversicherung und Arbeitgeber bezahlen über den Beitragssatz für Leistungen von Bürgergeldempfängern und bekommen nur einen Teil vom Bund zurück. Sie müssen mit höheren Beiträgen dafür zahlen, dass die Politik den Krankenkassen versicherungsfremde Leistungen aufdrückt, anstatt diese aus dem Steueraufkommen zu finanzieren, wie es ordnungspolitisch der richtige Weg wäre.

 

Ministerin Warken sollte und wollte diese Ungerechtigkeit beenden. Jetzt rudert sie zurück, weil die Koalition das Geld im Etat für den Bundeshaushalt nicht zur Verfügung stellt. Auf jährlich rund 10 Milliarden Euro Kosten bleiben die Mitglieder der gesetzlichen Krankenversicherung damit weiterhin sitzen! Der Staat wälzt die Kosten auf die Beitragszahler der GKV ab. Die privat Krankenversicherten sind fein raus.


Anstelle im Koalitionsvertrag unsinnige und rechtlich nicht haltbare Forderungen – wie den Eingriff in die Tarifautonomie der Krankenkassen durch Vorgabe, dass zukünftig das TVÖD-Gehaltsniveau zu gelten habe*) – zu avisieren, sollte die Bundesregierung Verantwortung übernehmen, die von ihr maßgeblich verursachte Schieflage der Kassenfinanzen zu beheben. Nicht nur 10 Milliarden Kosten für Bürgergeldempfänger fehlen, auch andere Versicherungsfremde Kosten tragen nur die gesetzlich Versicherten. Der Bundeszuschuss dafür deckt die Kosten bei weitem nicht. Etliche Milliarden fehlen. Um bis zu 2,54 Beitragssatzpunkte werden die Kassenbeiträge durchschnittlich durch die versicherungsfremden Leistungen in die Höhe getrieben. Der GKV-Beitragszahler wird mit 740 Euro pro Jahr im Durchschnitt belastet.!

 

Schluss mit Verschiebebahnhöfen zu Lasten der gesetzlichen Krankenversicherten! Liebe Bundesregierung schaffen Sie keine Probleme, die an den Sorgen und Nöten der Bundesbürger vorbeigehen (z.B. gescheiterte Verfassungsrichterwahl), sondern kümmern Sie sich um die echten Probleme!

Die Tarifautonomie gilt auch für die gesetzliche Krankenversicherung!

Im Koalitionsvertrag haben sich CDU/CSU und SPD darauf verständigt, dass sich die Gehälter der gesetzlichen Krankenkassen am TVÖD orientieren sollen. Die Koalition verspricht sich davon erhebliche Kosteneinsparungen.

 

Wie kommt die Regierungskoalition zu der Annahme eines erheblichen Kosteneinsparungspotentials? Fakt ist:

  • Der Anteil der Verwaltungskosten in der gesetzlichen Krankenversicherung beträgt bloße 4 Prozent!
  • Die Aufwendungen für Gehälter der Arbeitnehmer einschließlich der Vorstandsbezüge betrugen 2024 rund 7,568 Mrd. Euro (Quelle: Bundesgesundheitsministerium) – und das bei Ausgaben von 327,4 Milliarden Euro!

 

Nach unserer Auffassung geben die durchaus bestehenden Unterschiede zwischen den Tarifverträgen der gesetzlichen Krankenkassen und dem TVÖD keinen Anlass für die Annahme erheblicher Einsparpotentiale durch ein Tarifdiktat der Bundesregierung. Aber selbst wenn sich die neue Bundesregierung ein drastisches (vollkommen unrealistisches) Einsparpotential von vielleicht 15 Prozent erhofft, würden diese Einsparungen in etwa zu einer Reduzierung des Beitragssatzes von rund 0,35 Prozent führen!

 

Ein solches von der Bundesregierung erhofftes „erhebliches Einsparpotential“ würde angesichts der Dimensionen der anderen Ausgaben in der gesetzlichen Sozialversicherung und vor allem angesichts mancher geplanter sozialer Wohltaten (u.a. die Ausweitung der „Mütterrente“, die allein voraussichtlich 5 Milliarden Euro Mehrkosten pro Jahr verursachen wird) nicht mehr als ein Tropfen auf dem heißen Stein sein und schnell verpuffen.

 

In keinem Verhältnis stünde dieses verschwindend geringe Einsparpotential zu dem erheblichen Eingriff in die Selbstverwaltung der Krankenkassen und in die verfassungsrechtlich garantierte Tarifautonomie! Die Krankenkassen sind selbstverwaltete öffentlich-rechtliche Körperschaften. Als solche genießen sie auch den Schutz der Tarifautonomie und haben das autonome Recht, zu entscheiden, ob, mit welcher Gewerkschaft und unter welchen Bedingungen sie Tarifverträge abschließen. Die Beschäftigten der Krankenkassen haben das verfassungsrechtlich garantierte Recht, für einen Tarifvertrag zu kämpfen, der andere Regelungen als der TVÖD beinhaltet. Die Bundesregierung kann nicht so einfach die grundrechtliche Tarifautonomie ausblenden und bestimmen, welcher Tarifvertrag zu gelten hat. Auch eine Bundesregierung muss sich an das Grundgesetz halten.

 

Das Vorhaben der Bundesregierung ist nach unserer Auffassung ein verfassungswidriger Eingriff in das Grundrecht auf Koalitionsfreiheit! Deshalb:

 

NEIN ZUM GEPLANTEN TARIFDIKTAT DER BUNDESREGIERUNG!

Weichenstellungen des Expertenrates zur Pflegefinanzierung 

Christlicher Gewerkschaftsbund Deutschlands (CGB) begrüßt Weichenstellungen des Expertenrates zur Pflegefinanzierung als notwendige erste Schritte für eine zukunftsfeste Pflege

 

Der Christliche Gewerkschaftsbund Deutschlands (CGB) nimmt die heute veröffentlichten Ergebnisse des Expertenrates zur Pflegefinanzierung in Deutschland zur Kenntnis und sieht darin wichtige Ansatzpunkte für eine dringend notwendige Reform. Nach intensiver Arbeit des Expertenkreises im Auftrag der Bundesregierung zeichnen sich nun erste vorsichtig positive Perspektiven ab, die eine Entlastung der Pflegebedürftigen und ihrer Angehörigen sowie eine Stärkung der Pflegekräfte in den Blick nehmen könnten.

„Die Herausforderungen in der Pflegefinanzierung sind immens und erfordern mutige und generationengerechte Lösungen“, erklärt Anne Kiesow, Bundesgeschäftsführerin des CGB. „Wir begrüßen, dass der Expertenrat die strukturellen Probleme erkannt und konkrete Vorschläge zur Diskussion gestellt hat. Insbesondere die Ansätze zur Stabilisierung der Beitragssätze und zur Entlastung bei den Eigenanteilen sind ein Schritt in die richtige Richtung.“ erklärt Anne Kiesow weiter.

Insgesamt sieht der CGB in den vorgeschlagenen Maßnahmen, wie der Erweiterung der Finanzierungsbasis und der Prüfung von steuerfinanzierten Zuschüssen, Potenzial, die Lasten gerechter zu verteilen. Gleichzeitig betont der CGB die Bedeutung, die Arbeitsbedingungen in der Pflege zu verbessern und die Attraktivität des Berufsfeldes durch faire Bezahlung und ausreichende Personalschlüssel zu steigern. „Eine nachhaltige Finanzierung muss Hand in Hand gehen mit einer Wertschätzung derjenigen, die tagtäglich Enormes leisten“, ergänzt der Generalsekretär des CGB Christian Hertzog.

„Es ist nun entscheidend, dass die Bundesregierung die Empfehlungen des Expertenrates sorgfältig prüft und rasch in konkrete Gesetzentwürfe überführt“, fordert Anne Kiesow. “Der CGB wird den weiteren Prozess konstruktiv begleiten und sich dafür einsetzen, dass die sozialen Sicherungssysteme gestärkt und die Belange der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in der Pflege umfassend berücksichtigt werden. Wir stehen vor einer Herkulesaufgabe, aber die vorliegenden Ergebnisse geben Anlass zu vorsichtigem Optimismus, dass wir eine zukunftsfeste und solidarische Pflegeversorgung in Deutschland gestalten können.“, so Anne Kiesow weiter.

 

Berlin, im Juli 2025

 

V.i.S.d.P. Christian Hertzog

Reservistendienst

Wichtige Informationen für Arbeitnehmer Überblick

 

Als Reservist/-in können Sie die Bundeswehr bei der Erfüllung ihrer Aufgaben unterstützen. Sie leisten einen wichtigen Beitrag für die Landesverteidigung und Krisenvorsorge.

 

Dauer und Flexibilität

  • Dauer: Sie können zwischen einem Tag und mehreren Monaten dienen (maximal 10 Monate nach § 63b Soldatengesetz)
  • Teilzeit: Teilzeitdienst ist möglich, aber nicht parallel zu Ihrer zivilen Tätigkeit
  • Abstimmung: Die Einsatzdauer stimmen Sie mit der Bundeswehr ab

 

Ihre finanzielle Absicherung

  • Gehalt: Die Bundeswehr übernimmt Ihr volles Gehalt während des Dienstes
  • Sozialversicherung: Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung werden von der Bundeswehr bezahlt
  • Krankenversicherung: Ruht während des Dienstes, Sie erhalten kostenlose truppenärztliche Versorgung
  • Betriebliche Altersvorsorge: Läuft weiter, Ihr Arbeitgeber zahlt die Beiträge

 

Ihr Kündigungsschutz

  • Regulärer Dienst: 6 Wochen besonderer Kündigungsschutz vor und während des Dienstes
  • Besondere Einsätze: Bis zu 3 Monate Kündigungsschutz bei Auslandseinsätzen oder Hilfeleistungen
  • Ihr Arbeitsplatz: Ist während des Reservistendienstes geschützt

 

Urlaubsregelung

  • Kein Urlaub: Sie können den Reservistendienst nicht während Ihres Erholungsurlaubs ableisten
  • Urlaubsanspruch: Ihr Jahresurlaub verringert sich um 1/12 pro Übungsmonat
  • Bundeswehr-Urlaub: Sie haben Urlaubsanspruch während Ihres Dienstes bei der Bundeswehr

 

Ihre Vorteile

  • Persönliche Entwicklung: Sie sammeln wertvolle Erfahrungen in Führung und Teamarbeit
  • Weiterbildung: Vielfältige Fortbildungsmöglichkeiten bei der Bundeswehr
  • Gesellschaftlicher Beitrag: Sie übernehmen Verantwortung für unser Land
  • Berufliche Kompetenzen: Erworbene Fähigkeiten können Sie im zivilen Beruf einsetzen
  • Sicherheit: Ihr Arbeitsplatz ist während des Dienstes geschützt

 

Die DHV Die Berufsgewerkschaft (DHV) befürwortet und unterstützt das Engagement unserer Mitglieder im Ehrenamt und in der Reserve. Der Reservistendienst ist ein wichtiger Beitrag zur Sicherheit unseres Landes und zur Stärkung der demokratischen Werte. Wir ermutigen sowohl Arbeitnehmer/-innen als auch Arbeitgeber/-innen, diese gesellschaftliche Verantwortung zu übernehmen und den Reservistendienst zu unterstützen. Ihre Erfahrungen und erworbenen Kompetenzen bereichern nicht nur Sie persönlich, sondern auch Ihr berufliches Umfeld. Die DHV steht Ihnen bei Fragen rund um den Reservistendienst gerne zur Seite.

 

V.i.S.d.P.: Harm Marten Wellmann