Bundesvorstand der CGB AG in der CDA zu Besuch im Hessischen Landtag

Am 09.09.2025 war der Bundesvorstand der CGB-AG in der CDA zu Besuch im Hessischen Landtag. Der DHV-Bundesvorsitzende Henning Röders ist Vorstandsmitglied. Im Hessischen Landtag konnten die Vorstandsmitglieder eine spannende Landtagssitzung verfolgen und führten anschließend ein interessantes Gespräch mit dem Landtagsabgeordneten Thomas Hering (auf dem Foto 1. V. re.).

Am Folgetag, 10.09.2025, fand die Bundesvorstandssitzung der CGB-AG in den Räumlichkeiten der R+V Versicherung statt. Im Rahmen dieser Bundesvorstandssitzung fand ein intensiver Meinungsaustausch mit Vertretern der Versicherung zum 2. Betriebsrentenstärkungsgesetz statt. Das Gesetzesvorhaben enthält durchaus Verbesserungen, die zu einer Stärkung der betrieblichen Altersvorsorge beitragen könnten. Allerdings sehe ich (Henning Röders) aus Sicht meiner langjährigen Erfahrungen in der Tarifpolitik das Sozialpartnermodell nach wie vor kritisch. Warum bedarf es einer gemeinsamen Einrichtung von Arbeitgeber und Gewerkschaften zur betrieblichen Altersvorsorge, um diese unter den Bedingungen des Gesetzes zu ermöglichen? Gewerkschaften und Arbeitgeber können sich doch per Tarifvertrag auf eine betriebliche Altersvorsorge nach dem Sozialpartnermodell und auf einen bestimmten zertifizierten Anbieter einigen und darauf vertrauen, dass dieser den Vorgaben der Versicherungsaufsicht und des Gesetzes entsprechend sorgsam mit den Beiträgen wirtschaftet.

Der Bundesvorstand der CGB AG in der CDA und die Vertreter der R+V Versicherung vereinbarten, den Meinungsaustausch fortzuführen. Die Vorstandsmitglieder empfehlen dem CGB-Bundesvorstand, im Rahmen einer Gremiensitzung Vertreter der Versicherung einzuladen.

 

 

Bundesgewerkschaftstag der CGPT in Königswinter

Im September fand in Königswinter der Bundesgewerkschaftstag der Christlichen Gewerkschaft Post und Telekommunikation (CGPT) in Königswinter statt.

Die Festveranstaltung am 02.09.2025 abends fand in Teilnahme der Bundestagsabgeordneten MdB Elisabeth Winkelmeier-Becker und dem nordrhein-westfälischen Arbeits- Sozial- und Gesundheitsminister Karl Josef Laumann statt. Beide Redner betonten die Notwendig der Arbeit von Gewerkschaften sowie der Sicherung der Arbeitnehmerrechte und würdigten die Arbeit der CGPT.

Als Vertreter des CGB sprach der DHV-Bundesvorsitzende Henning Röders, der derzeit kommissarischer CGB-Bundesvorsitzender ist, ein Grußwort. Er dankte dem scheidenden CGPT-Bundesvorsitzenden Ulrich Bösl für sein großes Engagement für die christliche Gewerkschaftsbewegung und persönlich für die sehr gute, vertrauensvolle Zusammenarbeit in den CGB-Gremien. An die Adresse der Politik gerichtet kritisierte Henning Röders in deutlichen Worten das DHV-Tariffähigkeitsverfahren, das unter maßgeblicher Mitwirkung des Landes Nordrhein-Westfalen betrieben worden war. Er äußerte sich zuversichtlich, dass der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) der seit den 1960er Jahren praktizierten BAG-Mächtigkeitsrechtsprechung eine Absage erteilen wird. Immerhin hat der EGMR Die Klage der DHV zur Entscheidung angenommen, was nur 3 % der Klagen vor dem EGMR schaffen. Deutliche Kritik übte Henning Röders auch an dem geplanten Bundestariftreuegesetz. Die Regelung, dass bei konkurrierenden Tarifverträgen nur der Tarifvertrag der Gewerkschaft mit den meisten Mitgliedern zur Anwendung kommen soll, benachteiligt Haustarifverträge und Flächentarifverträge von Gewerkschaften außerhalb des DGB. Nach Auffassung von Henning Röders soll es ausreichen, wenn Arbeitgeber bei der Bewerbung um einen öffentlichen Auftrag den Nachweis eines abgeschlossenen Tarifvertrages oder der Mitgliedschaft in einem tarifgebundenen Arbeitgeberverband beifügen oder an Eides statt erklären, welchen Tarifvertrag sie in ihrem Unternehmen anwenden.. Damit wäre dem Gesetzesziel, die Tarifbindung zu steigern, Genüge getan.

Auf dem Bundesgewerkschaftstag wurde der langjährige CGPT-Bundesvorsitzende Ulrich Bösl verabschiedet. Ihm folgt ein Leitungsteam nach – bestehend aus den gleichberechtigten Vorsitzenden Peter Maiwald, Johannes Rehm und Christian Zollner. Henning Röders beglückwünschte dem neu gewählten CGPT-Bundesvorstand zu seiner Wahl und bot insbesondere dem Leitungsteam eine gute und vertrauensvolle Zusammenarbeit an.

CGB: Digitalisierung darf nicht zu ständiger Erreichbarkeit führen – Psychische Gesundheit muss stärker geschützt werden

Der Christliche Gewerkschaftsbund Deutschlands (CGB) drückt in seiner aktuellen Pressemitteilung seine Sorge über die zunehmende psychische Belastung von Arbeitnehmern im Zuge der Digitalisierung und künstlicher Intelligenz aus. Der CGB fordert endlich strengere verbindliche Regelungen für das so genannte „Recht auf Nichterreichbarkeit“ und einen stärkeren Fokus auf den Schutz der psychischen Gesundheit in der Arbeitswelt.

Der Christliche Gewerkschaftsbund Deutschlands (CGB) warnt dringend davor, dass die fortschreitende Digitalisierung und der Einsatz von künstlicher Intelligenz in der Arbeitswelt zu einer verpflichtenden ständigen Erreichbarkeit und damit zu einer deutlich erhöhten psychischen Belastung bei den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern führen. „Moderne Technologien bieten enorme Chancen, aber sie dürfen nicht dazu führen, dass die Grenzen zwischen Berufs- und Privatleben verschwimmen“, so der CGB-Bundesvorsitzende Henning Röders. „Der Schutz der psychischen Gesundheit der Beschäftigten in unserem Land muss endlich stärker in den Fokus der Arbeitsrechtspolitik rücken.“, erklärt Henning Röders weiter.

Der CGB fordert die Bundesregierung und die Sozialpartner auf, die fehlenden und dringend erforderlichen strengeren verbindlichen gesetzlichen Regelungen voranzubringen. Dazu gehören aus Sicht des CGB zwingend ein verbindliches und vor allem auch bei Verstößen sanktioniertes „Recht auf Nichterreichbarkeit“ der Beschäftigten. Das bedeutet, dass weder im Feierabend noch im Urlaub Beschäftigte damit rechnen müssen, für dienstliche Zwecke kontaktiert zu werden. Hinzu tritt die Stärkung des Arbeitsschutzes im Bereich psychischer Belastungen mit der Folge, dass Unternehmen stärker in die Pflicht genommen werden müssen, präventive Maßnahmen gegen Burnout, Stress und andere psychische Erkrankungen anzubieten. Ebenso wichtig sind aus Sicht des CGB klare Regelungen zur digitalen Arbeitszeiterfassung. Die Arbeitszeit muss transparent und minutengenau erfasst werden, um Überstunden und unbezahlte Mehrarbeit zu verhindern.

Der CGB betont, dass eine menschengerechte und zukunftsfähige Arbeitswelt die technologische Entwicklung mit den christlich-sozialen Werten von Gerechtigkeit, Solidarität und dem Schutz der Familie in Einklang bringen muss. „Es muss immer darum gehen, den Menschen in den Mittelpunkt zu stellen und sicherzustellen, dass die Arbeit dem Menschen dient und nicht umgekehrt“, so der CGB – Bundesvorsitzende Henning Röders abschließend.

 

CGB FORDERT SOZIALREFORMEN MIT AUGENMASS STATT POLITISCHER PANIKMACHE DROHENDER KOLLAPS DER SOZIALVERSICHERUNG DURCH FAKTEN NICHT BELEGBAR

„Ich werde mich durch Worte wie Sozialabbau und Kahlschlag und was da alles kommt, nicht irritieren lassen“, so Bundeskanzler Friedrich März am 23.August auf dem Landesparteitag der niedersächsischen CDU in Osnabrück. Das erwartet auch niemand vom Regierungschef, meint der CGB. Es würde schon reichen, wenn er zumindest die für die im Koalitionsvertrag angekündigten Sozialstaatsreformen relevanten Fakten zur Kenntnis nehmen würde.

Der Bremer CGB-Landesvorsitzende und stellvertretende Bundesvorsitzende der CDA/CGB-Arbeitsgemeinschaft Peter Rudolph hat gestern auf einer Funktionsträgersitzung seines Verbandes ein Positionspapier zur Diskussion um die Gewährleistung der Leistungsfähigkeit und Finanzierbarkeit der gesetzlichen Sozialversicherung vorgestellt, dass dieser Pressemitteilung beigefügt ist. Das Positionspapier soll deutlich machen, dass keinerlei Veranlassung besteht, vor einem „Kollaps von Renten- und Pflegesystem zu warnen“, wie kürzlich durch die Chef-Wirtschaftsweise der alten wie der neuen Bundesregierung, Frau Prof. Dr. Dr. h.c. Monika Schnitzer, geschehen. Nominell wachsende Staatsausgaben für die Sozialversicherung begründen noch keinen Sparzwang. Entscheidend ist vielmehr ihre Entwicklung im Verhältnis zur Entwicklung des Bruttoinlandsprodukts (BIP), des Gesamtwertes aller Waren und Dienstleistungen. Bei diesem Vergleich zeigt sich, dass z.B. die Aufwendungen des Bundes für die Rentenversicherung in den letzten 20 Jahren sogar gesunken sind. Bei der Rentenversicherung ist darüber hinaus zu beachten, dass es sich bei dem Bundeszuschuss um keine Subventionierung handelt, sondern neben Beitragszahlungen im Wesentlichen um Erstattungsleistungen für vom Bund veranlasste versicherungsfremde Aufwendungen der Rentenversicherung. Die Wahrnehmung nicht beitragsfinanzierter Aufgaben, für die der Bund keine oder nicht kostendeckende Ausgleichszahlungen leistet, hat auch maßgeblichen Anteil am Defizit der Pflegeversicherung. Diesen Fakten ist auch bei allen beabsichtigten Reformen der Sozialversicherung Rechnung zu tragen. Entscheidend ist für den CGB die Gewährleistung der Leistungsfähigkeit der Sozialversicherung und nicht die von der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände geforderte Begrenzung der Sozialversicherungsbeiträge bei unter 40 Prozent. Dies schließt auch Leistungskürzungen, wie mit der Umgestaltung des Bürgergeldes beabsichtigt, sowie Beitragserhöhungen nicht aus. Der CGB hat in seinen Forderungen zur Bundestagswahl z.B. selbst auf eine Wiederherstellung des Lohnabstandsgebots bei Lohnersatzleistungen gedrängt und gefordert, dass Ansprüche auf sozial- und familienpolitische Leistungen stärker vom Einkommen und der Bedürftigkeit abhängig gemacht werden. Im Hinblick auf den demografischen Wandel teilt der CGB die im Positionspapier wiedergegebene Auffassung der OECD, dass sich die finanziellen Probleme für die Sozialversicherung durch eine Steigerung des Produktivitätswachstums und die Mobilisierung ungenutztem Arbeitskräftepotenzial minimieren lassen.

Zum Herunterladen des Positionspapier-Sozialversicherung

Sozialstaat braucht Reformen statt Blockadehaltung

Manche Äußerungen von Politikern und Interessenvertretern offenbaren eine besorgniserregende Realitätsverweigerung in der deutschen Sozialpolitik. Während manche kategorisch Leistungskürzungen ausschließen und jegliche Reform als „unseriös“ abtun, ignorieren sie die drängenden Herausforderungen unseres Sozialstaats und die berechtigten Sorgen der Beitragszahler. 

Christliche Soziallehre: Solidarität UND Eigenverantwortung

Aus christlich-gewerkschaftlicher Sicht basiert ein funktionierender Sozialstaat auf dem Prinzip der Subsidiarität: Hilfe zur Selbsthilfe steht im Vordergrund, staatliche Unterstützung soll befähigen, nicht dauerhaft alimentieren. Die katholische Soziallehre betont seit jeher, dass Solidarität und Eigenverantwortung keine Gegensätze sind, sondern sich ergänzen müssen.

Eine Ablehnung jeglicher Strukturreformen wird weder der christlichen Verantwortungsethik noch den Interessen der arbeitenden Menschen gerecht. Manche Gewerkschaft, die primär die Interessen von Nicht-Arbeitenden verteidigt, verliert ihre Legitimation als Interessenvertretung der Beschäftigten. 

Klare Haltung: Null Toleranz bei Sozialbetrug

Es muss klar Position bezogen werden gegen organisierte Kriminalität im Sozialbereich. Die Machenschaften krimineller Banden – Menschen aus Südosteuropa werden nach Deutschland gelockt, in Schrottimmobilien untergebracht und mit fingierten Arbeitsverträgen zum Amt geschickt – zeigen das Ausmaß des Problems auf. Bei Sozialbetrug darf es keine Toleranz geben! Jeder erschlichene Euro schadet dem Vertrauen in den Sozialstaat und belastet ehrliche Beitragszahler!

Die Frage bleibt jedoch: Warum besteht bei manchen Politikern und Lobbyvertretern diese Entschlossenheit nur bei der Betrugsbekämpfung, aber nicht bei anderen notwendigen Strukturreformen? Es stellen sich drängende Fragen:

  • Finanzierbarkeit:Wie sollen die steigenden Sozialausgaben langfristig finanziert werden, ohne die Beitragszahler zu überlasten? Die in die Diskussion eingeworfene Aussage, es gebe „keinen Aufwuchs beim Bürgergeld“ ist angesichts der absoluten Zahlen irreführend.
  • Arbeitsanreize:Wie kann sich Arbeit wieder lohnen? Das aktuelle System schafft in vielen Fällen Fehlanreize, die einer Arbeitsaufnahme entgegenstehen.
  • Missbrauchsbekämpfung:Wie können Schlupflöcher, die zu Betrug und Bereicherung geradezu einladen, geschlossen und den kriminellen Ausnutzern des Systems das Handwerk gelegt werden?
  • Hier hat Fahimi völlig recht – die organisierten kriminellen Banden müssen schonungslos verfolgt werden. Ihre klare Haltung zu Sozialbetrug verdient Unterstützung. Doch warum blockiert der DGB dann andere notwendige Reformen?
  • Aufstockerbetriebe:In der berechtigten Kritik u.a. auch der DGB-Gewerkschaften steht der „steuerfinanzierten Kombi-Lohn“ – warum kämpfen aber manche Kritiker dann nicht konsequenter gegen Kombi-Löhne statt für höhere Sozialleistungen? Vor allem für Gewerkschaften muss das ein wichtiges Anliegen sein!

Christliche-gewerkschaftliche Alternative: Würde durch Arbeit

Die christliche Gewerkschaftsbewegung vertritt einen Ansatz der auch im 21. Jahrhundert aktuell ist: Menschliche Würde entfaltet sich durch sinnvolle Arbeit und gesellschaftlichen Beitrag. Ein Sozialstaat, der Menschen dauerhaft in Passivität hält, wird diesem Anspruch nicht gerecht.

Unsere Reformvorschläge:

  • Aktivierende Arbeitsförderung: Stärkung von Qualifizierungs- und Umschulungsmaßnahmen
  • Entbürokratisierung und Digitalisierung des Sozialstaates
  • Flexiblere Hinzuverdienstgrenzen: Arbeitsaufnahme attraktiver machen
  • KI-Steuer zur Finanzierung der Sozialsysteme: Unternehmen, die den Faktor Arbeit durch KI-Einsatz ersetzen, müssen weiterhin einen Beitrag zur Finanzierung des Sozialstaates leisten. 

Kritische Fragen zur Rentenpolitik:

  • Wie kann die Rente der „Babyboomer“ finanziert werden, ohne die nachfolgenden Generationen zu überlasten? Generationengerechtigkeit muss ernst genommen werden – die junge, wie die ältere Generation haben ein Recht auf ein nachhaltiges Rentensystem!
  • Warum lehnen manche Kritiker jegliche Reformierung oder gar Flexibilisierung im Rentensystem ab?
  • Wie kann die betrieblichen Altersvorsorge weiter gestärkt werden? Das geplante zweite Betriebsrentenstärkungsgesetz ist ein richtiger Schritt. Die Tarifpartner sowie die Betriebsparteien müssen mit Vereinbarungen auf tariflicher und betrieblicher Ebene bestehende Regelungen weiter entwickeln und weiße Flecken schließen.

Pflegereform: Menschlichkeit statt Polemik

Die Kritik an Karenzzeiten in der Pflege ist berechtigt, aber manche Polemik wird der Komplexität des Problems nicht gerecht. Statt konstruktiver Vorschläge wird so nur Empörung geliefert. Wenn es nur um die tausenden Pflegefälle gehen würde, würden wir nicht dieses sozialstaatliche Dilemma haben und diskutieren. Wer nachgewiesen krank und pflegebedürftig ist, soll auch unterstützt werden.

Christlich-gewerkschaftliche Alternativen:

  • Ausbau der Kurzzeitpflege
  • Stärkung ambulanter Dienste
  • Entlastung pflegender Angehöriger durch flexible Arbeitszeiten
  • Aufwertung der Pflegeberufe durch bessere Bezahlung

Die Zeit ist reif für einen Kurswechsel in der deutschen Sozialpolitik – mit christlicher Verantwortungsethik.

Christlicher Gewerkschaftsbund Deutschlands (CGB) fordert: Praktisches Können muss die Leitwährung der Arbeitswelt werden

Der Christliche Gewerkschaftsbund Deutschlands (CGB) begrüßt die bei Stellenbesetzungen wachsende Anerkennung von praktischen Kompetenzen gegenüber formalen Abschlüssen in der Arbeitswelt. Angesichts des Fachkräftemangels und des permanenten technologischen Fortschritts sieht der CGB darin einen entscheidenden Schritt zur Sicherung der Arbeitsplätze in Deutschland und zur Förderung von Chancengerechtigkeit.

„Wir müssen uns von der einseitigen Fixierung auf akademische Grade und den traditionellen Lebensläufen lösen“, erklärt der CGB – Bundesvorsitzende Henning Röders. „Praktisches Können, Erfahrung und die Fähigkeit zur Problemlösung sind oft wertvoller als reines theoretisches Wissen. Wir brauchen auf dem Arbeitsmarkt eine Kultur, die handwerkliches Geschick und innovative Denkweisen nicht nur respektiert, sondern auch verbindet und dann entsprechend vergütet.“, so Henning Röders weiter.

Der CGB fordert die Unternehmen auf, ihre Einstellungsprozesse zu überdenken und verstärkt auch auf kompetenzbasierte Einstellungskriterien zu setzen. Dies bedeutet in der Umsetzung, dass Bewerberinnen und Bewerber nicht nur nach ihren Zeugnissen, sondern auch nach ihren Fähigkeiten und ihrer Berufserfahrung beurteilt werden. Der CGB sieht hier eine Chance für viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die nicht den klassischen Bildungsweg eingeschlagen haben, aber über wertvolle, in der Praxis erworbene Kompetenzen verfügen.

Darüber hinaus appelliert der CGB an die Politik, die Rahmenbedingungen für die Anerkennung und den Erwerb von praktischen Fähigkeiten zu verbessern. Dazu gehören die stärkere Förderung dualer Ausbildungssysteme, die Stärkung der beruflichen Weiterbildung und die Schaffung transparenter Mechanismen zur Validierung von non-formal erworbenen Kompetenzen. „In einer sich schnell wandelnden Arbeitswelt sind es die Menschen, die ihre Fähigkeiten kontinuierlich weiterentwickeln und anpassen, die den Erfolg von Unternehmen und die Innovationskraft unseres Landes garantieren“, ergänzt der Generalsekretär des CGB Christian Hertzog. „Es ist an der Zeit, dass sich dieser Wandel auch in den Vergütungen und den Karriereaussichten widerspiegelt.“, so Hertzog weiter.

Der CGB wird sich nach wie vor dafür einsetzen, dass alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer die Wertschätzung erhalten, die ihnen zusteht – gerade auch basierend auf ihrer tatsächlichen Leistung und ihrem praktisch erworbenen Können.

 

CGB: TEUERE WAHLGESCHENKE STATT RENTENREFORM

Zu den heutigen rentenpolitischen Beschlüssen des Bundeskabinetts erklärte für den Christlichen Gewerk­schaftsbund Deutschlands – CGB in einer ersten Stellungnahme der stellvertretende Bundesvorsitzende der CGB-CDA-Arbeitsgemeinschaft und Bremer CGB-Landesvorsitzende Peter Rudolph:

Das Bundeskabinett hat heute die Verlängerung der Haltelinie für das Rentenniveau von 48 Prozent des Durch­schnittseinkommens bis zum Jahre 2031 sowie die Ausweitung der Mütterrente auf vor 1992 geborene Kinder beschlossen. Sie hat damit Wahlversprechen von SPD und CSU erfüllt, die nach Meinung des CGB sozialpoli-tisch zu begrüßen sind, aber den Bundeshaushalt mit zusätzlichen Kosten in Milliardenhöhe belasten. Allein die Mütterrente schlägt mit jährlich rund 5 Mrd. Euro zu Buche und für die Stabilisierung des Rentenniveaus wird mit Kosten gerechnet, die von 4,1 Mrd. Euro im Jahre 2029 auf bis zu 11,2 Mrd. Euro im Jahre 2031 steigen werden. Die Aufwendungen für die Alterssicherung erreichen damit neue Rekorde, was sich auch in steigenden Rentenversicherungsbeiträgen niederschlagen wird. Die Deutsche Rentenversicherung rechnet für 2027 mit einer Anhebung des Beitragssatzes von 18,6 auf 18,8 Prozent und für 2028 von 18,8 auf 20 Prozent. Dabei wird angesichts der Tatsache, dass die Zahl der Rentenbezieher stärker steigt als die der Beitragszahler schon jetzt über die mittel- und langfristige Finanzierbarkeit des Rentensystems gestritten. Grundlegende Reformen sind dennoch bislang ausgeblieben. Auch die Koalition von Union und SPD hat in ihrem Koalitionsvertrag offen­gelassen, wie sie die Rentenversicherung zukunftssicher machen will. Sie setzt auf die Arbeit einer Rentenkom­mission, die bis zur Mitte der Legislaturperiode Entscheidungsgrundlagen liefern soll. Angesichts der für 2029 angekündigten Evaluierung der Beitrags- und Bundeszuschussentwicklung warnt der CGB bereits jetzt vor einer politischen Stimmungsmache mit den Milliardenbeträgen, die der Bund zur Finanzierung der Rentenversiche­rung aufwendet. Beim Bundeszuschuss handelt es sich um keine Subventionierung der Rentenversicherung, sondern im Wesentlichen um pauschale Erstattungsleistungen für politisch veranlasste Aufwendungen. Der CGB ist sich mit vielen Experten einig, dass der Bundeszuschuss höher sein müsste, wenn der Rentenversicherung die erbrachten Fremdleistungen vollständig erstattet würden.

Der CGB fordert eine grundlegende Reform der gesetzlichen Rentenversicherung, die Altersarmut verhindert und eine nachhaltige Altersvorsorge gewährleistet. Es ist für ihn ein Unding, dass mittlerweile rd. 750.000 Rentne­rinnen und Rentner in Deutschland auf Grundsicherung im Alter angewiesen sind. Eine Indexierung des Nachhaltigkeitsfaktors der Rentenformel, durch die die Renten zukünftig geringer steigen würden, wird daher vom CGB entschieden abgelehnt. Gleiches gilt für eine weitere Anhebung des Renteneintrittsalters, wie sie die Arbeitgeberverbände und ihnen nahestehende Politiker und Wirtschaftsinstitute immer wieder fordern. Ange­sichts der Tatsache, dass das durchschnittliche Renteneintrittsalter in Deutschland bei 64,4 Jahren liegt und damit deutlich unter der aktuelle Regelaltersgrenze von 67 Jahren, käme jede Anhebung der Regelaltersgrenze einer Rentenkürzung durch die Hintertür gleich.

Als Vorbild für eine wirkliche Rentenreform empfiehlt sich ein Blick nach Österreich. Österreich hat auch ein umlagefinanziertes Rentensystem, bei dem aber auch die Selbständigen und Politiker beitragspflichtig sind. Der Rentenversicherungsbeitrag ist mit 22,8% höher als in Deutschland, wobei die Arbeitnehmer aber mit 10,25% weniger als die Hälfte tragen müssen. Das gesetzliche Renteneintrittsalter beträgt für Männer in Österreich 65 Jahre und wird für Frauen derzeit sukzessive auf 65 Jahre angehoben. Mit 80% ist das Rentenniveau in Österreich deutlich höher als Deutschland. Die Pension, wie die Rente in Österreich heißt, wird wie die meisten Gehälter zudem vierzehnmal im Jahr gezahlt und jährlich sozial gestaffelt in Anlehnung an die Inflationsentwicklung angehoben. Bei dem Vergleich ist allerdings zu berücksichtigen, dass die Rente in Österreich voll versteuert werden muss, bei einem höheren Eingangssteuersatz als in Deutschland.

Azubis in der Krise – zwischen Hoffnung und Realität

Es beginnt mit einem Traum. Endlich raus aus der Schule, etwas Richtiges machen. Eine Ausbildung beginnen. Etwas lernen, was zählt. Eine Zukunft aufbauen. Viele junge Menschen gehen diesen Weg voller Zuversicht – doch oft prallt die Vorstellung auf eine Wirklichkeit, die mit Wertschätzung wenig zu tun hat.

Denn obwohl der Fachkräftemangel längst Realität ist, fehlt es vielen Ausbildungsbetrieben an Strukturen, um dem Nachwuchs gerecht zu werden. Häufig beginnt die Ausbildung mit Überforderung: Die ersten Wochen sind geprägt von Unsicherheit, knappen Einweisungen und Aufgaben, die in keinem Ausbildungsrahmenplan stehen. Wer Glück hat, findet eine feste Ansprechperson. Wer Pech hat, wird direkt in Arbeitsabläufe geworfen, als wäre er längst Teil der Stammbelegschaft – nur ohne Schutz, Wissen oder Stimme.

Die jungen Menschen berichten von psychischer Belastung, von überlangen Schichten, von Vorgesetzten, die keine Zeit haben – oder kein Interesse. Immer häufiger tauchen in Foren und Umfragen dieselben Schlagworte auf: „Alleingelassen“, „ausgebrannt“, „resigniert“. Besonders schwer wiegt: Viele Azubis wissen nicht, an wen sie sich wenden können, wenn etwas schiefläuft. Und selbst wenn sie es wissen, bleibt die Angst, als „kompliziert“ abgestempelt zu werden. Schließlich hängt von dieser Ausbildung viel ab: Der Lebensunterhalt, die berufliche Perspektive, das Selbstbild.

Gleichzeitig gibt es auch andere Beispiele. Betriebe, in denen Azubis willkommen sind, Feedback erhalten, echte Lernzeiten haben und in denen sie Fragen stellen dürfen – und gehört werden. Solche Betriebe investieren nicht nur in Fachkräfte, sondern in Vertrauen. Doch sie bleiben die Ausnahme.

Was fehlt, sind verlässliche Strukturen, die jungen Menschen Sicherheit geben. Nicht nur rechtlich, sondern emotional. Ausbildungsbeauftragte, die ernst nehmen. Beschwerdestellen, die unabhängig agieren. Netzwerke, in denen sich Azubis austauschen können. Und vor allem: Räume, in denen sie erleben, dass sie Rechte haben – und Menschen, die dafür einstehen.

Denn Ausbildung ist nicht nur ein Sprungbrett in den Beruf. Sie ist ein Prägemoment. Wer in dieser Zeit Selbstwirksamkeit erfährt, wird später eher für sich und andere eintreten. Wer hingegen Ohnmacht erlebt, verliert nicht nur Vertrauen – sondern manchmal auch den Mut, es noch einmal zu versuchen.

Die Ausbildung von morgen braucht einen Paradigmenwechsel: Weg von der reinen Wissensvermittlung, hin zu einer ganzheitlichen Entwicklungsbegleitung. Konkret bedeutet das verpflichtende Mentoring-Programme in jedem Ausbildungsbetrieb, digitale Lernplattformen, die individuelles Tempo ermöglichen, und regelmäßige Reflexionsgespräche auf Augenhöhe. Azubis müssen als vollwertige Teammitglieder behandelt werden – mit fairer Vergütung, respektvollen Arbeitszeiten und echten Mitbestimmungsrechten. Hier setzt die Arbeit der DHV, der Berufsgewerkschaft junger Menschen, an: Wir bieten nicht nur rechtliche Beratung bei Konflikten, sondern begleiten Auszubildende präventiv durch ihre Lehrzeit. Von der Vertragsverhandlung bis zur Übernahme stehen wir als verlässlicher Partner zur Seite – damit aus dem Traum einer guten Ausbildung endlich Realität wird. Denn junge Menschen verdienen mehr als nur einen Ausbildungsplatz: Sie verdienen eine Zukunft, in der ihre Stimme zählt.

Arbeiten mit Behinderung – zwischen Inklusion und Ignoranz

Die Gleichstellung von Menschen mit Behinderung ist in Deutschland gesetzlich verankert. Es gibt Aktionspläne, Quotenregelungen, Förderprogramme. Und doch bleibt der Arbeitsmarkt ein Raum voller Barrieren – oft unsichtbar, aber tief wirksam.

Viele Unternehmen sehen sich selbst als inklusiv. Doch bei näherem Hinsehen zeigt sich: Inklusion endet häufig dort, wo es konkret wird. Bei der barrierefreien Toilette, die zwar eingeplant, aber nie gebaut wurde. Beim Bildschirmleseprogramm, das „demnächst“ beschafft werden soll. Oder beim Meeting, das ohne Gebärdensprachdolmetscher stattfindet – weil es „zu kurzfristig“ war.

Viel gravierender sind jedoch die mentalen Schranken. Menschen mit Behinderung werden oft entweder unterschätzt – oder romantisiert. Sie sollen besonders motiviert sein, besonders tapfer, besonders dankbar. Wer stattdessen einfach seine Arbeit machen will, erlebt schnell: Normalität ist nicht vorgesehen. Besonders problematisch wird es, wenn Beschäftigte auf gesetzlich garantierte Rechte pochen – etwa auf Nachteilsausgleiche oder Unterstützung durch eine Arbeitsassistenz. Dann kippt die Stimmung nicht selten ins Missverständnis oder gar in offene Ablehnung.

Dabei wäre die Lösung nicht schwer. Es braucht keinen herkulischen Kraftakt, um Arbeit inklusiv zu gestalten. Es reicht, zuzuhören, Prozesse anzupassen und Ressourcen bereitzustellen. Vor allem aber braucht es eine Haltung, die Vielfalt nicht als Ausnahme, sondern als Normalität begreift.

Viele Menschen mit Behinderung bringen nicht nur Fachwissen und Motivation mit – sie bringen auch eine besondere Perspektive mit. Sie sind geübt darin, kreativ zu denken, Hürden zu überwinden, Lösungen zu finden. Gerade in einer Arbeitswelt im Wandel sind das wertvolle Fähigkeiten. Aber sie können nur dann wirken, wenn die Strukturen stimmen – und wenn niemand das Gefühl haben muss, für seine Rechte kämpfen zu müssen.

Es braucht Ansprechpartner:innen im Betrieb, die unterstützen. Es braucht Netzwerke, die informieren. Und es braucht eine Kultur, in der Inklusion nicht „mitgedacht“, sondern gelebt wird. Denn eine Gesellschaft, die ihre Barrieren erkennt und abbaut, gewinnt mehr als nur Arbeitskraft – sie gewinnt Würde.

Der Weg zu echter Inklusion führt über verbindliche Standards und messbare Ziele: Jedes Unternehmen ab 20 Beschäftigten sollte verpflichtend einen geschulten Inklusionsbeauftragten haben, nicht nur auf dem Papier, sondern als aktiven Gestalter. Führungskräfte müssen für Sensibilisierungsschulungen gewonnen werden, die über Broschüren hinausgehen – durch echte Begegnungen und praxisnahe Workshops. Besonders wichtig ist der Schutz vor Mobbing und Diskriminierung: Hier braucht es unabhängige Beschwerdestellen und schnelle, wirksame Interventionen. Die DHV, als Berufsgewerkschaft für alle Beschäftigten, hat sich dem Kampf gegen Diskriminierung und für echte Inklusion verschrieben. Wir beraten nicht nur bei rechtlichen Fragen rund um Schwerbehinderung und Nachteilsausgleiche, sondern stehen auch zur Seite, wenn Mobbing oder strukturelle Benachteiligung das Arbeitsleben vergiften. Unser Ziel ist klar: Eine Arbeitswelt, in der Menschen nicht trotz, sondern mit ihrer Behinderung erfolgreich sind – und in der Vielfalt endlich als das erkannt wird, was sie ist: eine Bereicherung für alle.