Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat die Mindeststundenlöhne für Leiharbeiter mit der Fünften Verordnung über eine Lohnuntergrenze in der Arbeitnehmerüberlassung angehoben. Der Mindestlohn beträgt jetzt 12,43 €/Stunde. Begründung: Seit Oktober 2022 beträgt der für alle Branchen geltende Mindestlohn 12,00 €. Dies machte eine Anpassung des Mindestlohnes für Leiharbeitnehmer, der wegen der besonderen Belastungen und Unsicherheiten in diesem Bereich traditionell höher ist als der allgemeine Mindestlohn notwendig.
Die Rechtsverordnung gilt bis zum März 2024 und schreibt folgende Mindestlöhne für Leiharbeitnehmer vor.
01.01.2023 bis 31.03.2023: 12,43 €
01.04.2023 bis 31.12.2023: 13,00 €
01.01.2024 bis 31.03.2024: 13,50 €