Christlicher Gewerkschaftsbund Deutschlands (CGB) fordert Stärkung der Tarifautonomie zur Bekämpfung von Mindestlohn-Beschäftigung

Der Christliche Gewerkschaftsbund Deutschlands (CGB) ist besorgt über die anhaltend hohe Zahl der Beschäftigten in Deutschland, die zu Mindestlohnbedingungen arbeiten. Aktuelle Schätzungen zeigen, dass auch mit der geplanten Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohns zum 1. Januar 2026 auf 13,90 Euro bis zu 6,6 Millionen Beschäftigungsverhältnisse davon betroffen sein werden. Dies unterstreicht aus Sicht des CGB die Notwendigkeit, über den gesetzlichen Mindestlohn hinaus – auch unter dem Gesichtspunkt der Altersarmut – wirksame Maßnahmen zur Verbesserung der Arbeits- und Einkommensbedingungen in Deutschland zu schaffen.

„Es ist nicht akzeptabel, dass in einem wirtschaftlich so starken Land wie Deutschland Millionen von Menschen am unteren Ende der Lohnskala verharren“, erklärt der CGB Bundesvorsitzende Henning Röders. „Der Mindestlohn ist eine wichtige soziale Errungenschaft, die eine absolute Untergrenze sichert. Er darf aber nicht zum faktischen Standardlohn für weite Teile der Beschäftigten werden.“, ergänzt der Generalsekretär des CGB Christian Hertzog.

Der CGB sieht einen wesentlichen Teil des Problems in einer schleichenden Erosion der Tarifbindung und fordert daher eine konsequente Stärkung der Tarifautonomie. „Tarifverträge bieten in der Regel deutlich bessere Löhne, faire Arbeitsbedingungen und mehr Planungssicherheit für die Beschäftigten als der gesetzliche Mindestlohn“, erklärt Henning Röders „Die Tarifautonomie ist das Herzstück unserer Sozialpartnerschaft in Deutschland und der beste Weg, um gerechte und auskömmliche Löhne zu sichern.“, so der CGB Bundesvorsitzende weiter.

Der CGB appelliert daher an die Bundesregierung unter Bundeskanzler Friedrich Merz, umfassende Maßnahmen zu ergreifen, um die Tarifbindung in Deutschland signifikant zu erhöhen. Dazu gehören aus Sicht des CGB neben einer signifikanten Erleichterung und damit der Förderung der Allgemeinverbindlichkeit von Tarifverträgen und der Stärkung der Rahmenbedingungen von Tarifverhandlungen vor allem die politische Akzeptanz der Tarif- und Gewerkschaftspluralität.

 

„Im Ergebnis hat gerade die Konzentration auf wenige, dafür aber größere Gewerkschaften, dazu geführt, dass die Tariflandschaft nicht mehr so engmaschig ist, wie noch vor 20 Jahren. Die Anerkennung, dass mehrere, dafür aber mit enger Zuständigkeit versehener Gewerkschaften Bereiche abdecken, die andere nicht mehr betreuen können, führt zu mehr Tarifautonomie. Wir als CGB sind überzeugt, dass eine starke Tarifautonomie der Schlüssel ist, um die Zahl der Mindestlohn-Beschäftigten nachhaltig zu reduzieren und eine gerechtere Verteilung des Wohlstands zu gewährleisten“ erklärt der Bundesvorsitzende des CGB abschließend.

 

CGB wertet die Empfehlungen der Mindestlohnkommission zur Anhebung des Mindestlohns positiv

Der Christliche Gewerkschaftsbund Deutschlands (CGB) wertet die einstimmige Empfehlung der Mindestlohnkommission zur Anhebung des gesetzlichen Mindestlohns auf 13,90 Euro im Jahr 2026 und 14,60 Euro im Jahr 2027 insgesamt positiv. Die Entscheidung, die in einem herausfordernden, aber konsensualen Prozess der Sozialpartner erzielt wurde, stellt eine not­wendige Anpassung in wirtschaftlich anspruchsvollen Zeiten dar. Der CGB betrachtet diese Erhöhung als eine wichtige Maß­nahme, um Millionen von Geringverdienenden in ganz Deutschland eine sofortige finanzielle Entlastung zu verschaffen. In einem Umfeld anhaltender Inflation und steigender Lebenshaltungskosten, insbesondere für Grundbedürfnisse, sind diese Anpassungen unerlässlich, um die Kaufkraft zu sichern und Lohnarmut zu verhindern. Dieser Schritt bekräftigt das grundle­gende Prinzip der christlichen Sozialethik, dass Vollzeitarbeit ein würdevolles Auskommen gewährleisten muss. Es ist damit auch ein Zeugnis des fortgesetzten Engagements für sozialen Schutz und wirtschaftliche Stabilität. Trotz dieses Fortschritts betont der CGB, dass die vorgeschlagenen Erhöhungen die Anforderungen an eine wirklich nach­haltige Mindestvergütung alleine nicht erfüllen. Der CGB hat sich daher bereits im vergangenen Jahr für die Indizierung des deutschen Mindestlohns auf 60 Prozent des Bruttomedianlohns ausgesprochen. Danach müsste der Mindestlohn bereits jetzt mehr als 15 Euro betragen. Forderungen an den Gesetzgeber, sich über die Empfehlungen der Mindestlohnkommission hinwegzusetzen, lehnt der CGB jedoch ab. Er ist nach wie vor der Überzeugung, dass die Lohnfindung eine Angelegenheit der Tarifpartner ist. Dies gilt auch für die Festlegung von Mindestlöhnen. Das es in Deutschland eines gesetzlichen Mindest­lohns bedarf, ist allein der Tatsache einer auch politisch zu verantwortenden sinkenden Tarifbindung geschuldet, die mittler­weile gerade noch 49 Prozent beträgt. Der CGB ist besorgt, dass es bislang nicht gelungen ist, der nachlassenden Ta­rifbindung Einhalt zu gebieten. Er erinnert daher erneut an seine Forderung, unter Beteiligung aller gewerkschaftlichen Spit­zenorganisationen endlich den in der EU-Mindestlohn-Richtlinie vorgesehenen Aktionsplan zur Erhöhung der Tarifbindung zu erstellen. Bereits am 15.09.2022 hat das EU-Parlament mit großer Mehrheit eine Mindestlohnrichtlinie abgesegnet, mit der u.a. die Tarifbindung gestärkt werden soll. Mit der Verab­schiedung durch den EU-Rat am 04.10.2022 hat die Richtline Rechtskraft erlangt und sollte innerhalb von zwei Jahren in nationales Recht umgesetzt werden. Die EU-Richtlinie verpflichtet die Mitgliedsstaaten, zur Erhöhung der Tarifbindung Akti­onspläne zu erstellen, wenn die Tarifbindung unter 80 Prozent liegt. Es ist ein Skandal, dass die politisch Verantwortlichen regelmäßig die mangelnde Tarifbindung beklagen, aber weder etwas getan haben, um die Allgemeinverbindlichkeitserklärung von Tarifverträgen zu erleichtern noch den in der EU-Mindestlohn­richtlinie geforderten Aktionsplan auf den Weg zu bringen.

Der CGB fordert Gesetzgeber und Sozialpartner auf, das Tarifvertragssystem zu stärken, um faire und anpassungsfä­hige Löhne zu gewährleisten, die branchenspezifische Realitäten und Produktivität widerspiegeln und die Festlegung gesetz­licher Mindestlöhne überflüssig machen.

 

Mindestlohn für Leiharbeitnehmer erhöht

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat die Mindeststundenlöhne für Leiharbeiter mit der Fünften Verordnung über eine Lohnuntergrenze in der Arbeitnehmerüberlassung angehoben. Der Mindestlohn beträgt jetzt 12,43 €/Stunde. Begründung: Seit Oktober 2022 beträgt der für alle Branchen geltende Mindestlohn 12,00 €. Dies machte eine Anpassung des Mindestlohnes für Leiharbeitnehmer, der wegen der besonderen Belastungen und Unsicherheiten in diesem Bereich traditionell höher ist als der allgemeine Mindestlohn notwendig.

Die Rechtsverordnung gilt bis zum März 2024 und schreibt folgende Mindestlöhne für Leiharbeitnehmer vor.

01.01.2023 bis 31.03.2023: 12,43 €

01.04.2023 bis 31.12.2023: 13,00 €

01.01.2024 bis 31.03.2024: 13,50 €