Jetzt sind die Arbeitgeber in der Pflicht Zeiterfassungssysteme einzuführen!

Anstoß zu der Entscheidung war ein Rechtsstreit zwischen einem Betriebsrat und dessen Arbeitgeberinnen, welche eine vollstationäre Wohneinrichtung als gemeinsamen Betrieb unterhalten. 2018 schlossen die Parteien eine Betriebsvereinbarung zur Arbeitszeit. Zum Punkt Arbeitszeiterfassung kam jedoch keine Betriebsvereinbarung zustande und es konnte keine Einigung erzielt werden.

Der Betriebsrat wendete sich an das Gericht zur Einrichtung einer Einigungsstelle zum Thema „Abschluss einer Betriebsvereinbarung zur Einführung und Anwendung einer elektronischen Zeiterfassung“. Dieser Einigungsversuch scheiterte und der Betriebsrat leitete das vorliegende Beschlussverfahren ein. Eigentliches Ziel des Verfahrens war die Feststellung des Initiativrechtes des Betriebsrates zur Einführung eines elektronischen Zeiterfassungssystems. Diesem Antrag wurde vom Landesarbeitsgericht Hamm stattgeben. Hierauf erhob die Arbeitgeberin erfolgreich Rechtsbeschwerde vor dem BAG.

Nach Auffassung der Richter besteht nach § 87 Abs. 1 Eingangssatz BetrVG in sozialen Angelegenheiten nur dann ein Mitbestimmungsrecht des Betriebsrates, wenn keine gesetzlichen oder tariflichen Regelungen bestehen.

Die Richter gehen davon aus, dass dieser gesetzliche Anspruch, dass Arbeitgeber die Verpflichtung haben, ein Zeiterfassungssystem einzuführen, besteht nach § 3 Abs. 2 Nr.1 ArbSchG. Damit wurde das Urteil des Europäischen Gerichtshofes vom 14. Mai 2019 („CCOO“, Az.: C-55/18) nun für die deutschen Arbeitgeber durch diese Entscheidung wirksam gemacht.

Resultierend aus diesem Beschluss hat der Betriebsrat kein Initiativrecht. Aber dieses Urteil ist als wegweisend aufzufassen und zu verstehen. Diese Entscheidung betrifft vom großen Konzern und Unternehmen bis hin zum Kleinstunternehmen und Handwerksbetrieb alle Betriebe in Deutschland, egal ob es einen Betriebsrat gibt oder nicht. Dies spielt keine Rolle Denn die Konsequenzen aus diesem Beschluss des BAG für Arbeitszeitmodelle mit Homeoffice, Vertrauensarbeitszeit oder mobiles Arbeiten sind enorm.

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