Seit Januar dieses Jahres gibt es die elektronische Krankmeldung.
Diese weist im Arbeitsalltag ihre Tücken auf, denn immer wieder hatten wir im Laufe des Jahres Mitglieder, deren Lohnabrechnung nicht stimmte. Meistens, weil die Krankmeldung vom Arbeitgeber nicht abgerufen wurde oder werden konnte.
Der behandelnde Arzt verwies auf die Krankenkasse, die Krankenkasse an den Arbeitgeber und so weiter, und man drehte sich also im Kreis. Anscheinend hatte der Arzt das Problem, dass er die gesendete Krankmeldung (klassisch umgangssprachlich „den gelben Schein“) nicht erneut abrufen konnte, nachdem diese an die Krankenkasse gesendet worden war. Dies wurde mehrfach unseren Mitgliedern als Auskunft gegeben und uns berichtet. Die Krankenkasse stellte sich taub und verwies wiederum ihrerseits regelmäßig an den Arbeitgeber, der diese doch abrufen können müsste. Der Arbeitgeber teilte hierzu mit, dass er dies nicht könne oder die Krankmeldung nicht im System vorliege.
Leittragender bei einem solchen Vorgang ist hier einzig der Arbeitnehmer. Diesem werden die fehlenden Tage auf Grund der fehlenden Krankmeldung vom Lohn abgezogen. Dann landet die Bitte um Unterstützung verzögert auf unserem Tisch, und wir kümmern uns darum.
Es scheint hier aus unserer Erfahrung mit der elektronischen Krankmeldung weiteren Nachbesserungsbedarf zu geben.
Wir können unseren Mitgliedern sicherheitshalber nur empfehlen, sich direkt beim Arzt eine Krankmeldung zusätzlich ausdrucken zu lassen. Doppelt hält besser!