Auftakt Gehaltstarifverhandlungen bei der KKH: Inakzeptables Arbeitgeberangebot

03.02.2017

Am 1.Januar 2017 fand die erste Verhandlungsrunde statt. Der Auftakt der Tarifverhandlungen war geprägt von einer kontroversen Diskussion über die Frage der Verknüpfung des Themas betriebliche Altersversorgung mit den Gehaltstarifverhandlungen.

Die DHV-Verhandlungskommission brachte ihre Position deutlich zum Ausdruck: Die KKH-Mitarbeiter/innen dürfen von der allgemeinen Tarifentwicklung nicht weiter abgekoppelt werden! Die seit Jahren erbrachten guten Leistungen der Beschäftigten müssen sich  endlich in einer angemessenen Gehaltsentwicklung wieder finden. Der DHV-Vertreter im HPR, Ronny Teubert, verdeutlichte anhand einer Grafik, dass ein großer Nachholbedarf besteht. Im Gesamtvergleich der Sozialversicherung haben sich im Zeitraum von 2011-2016 die Gehälter aller KKH-Mitarbeiter/innen deutlich unterdurchschnittlich entwickelt. Z.B. hat sich der Abstand der Endstufe der VG 6 zur Beitragsbemessungsgrenze (KV-beitragsfreier Anteil) von jährlich fast 4.000 € auf nur noch rund 1.500 € verringert, während im Branchendurchschnitt der Abstand zur Beitragsbemessungsgrenze nicht nur gewahrt, sondern sogar leicht ausgebaut werden konnte.

In seinem Eingangsstatement bekannte sich das Vorstandsmitglied Dr. Ulrich Vollert zwar zu der Notwendigkeit, den Beschäftigten der KKH eine angemessene Gehaltserhöhung zu zahlen. Die Arbeitgeberseite wurde aber mit ihrer Verhandlungsführung diesem Bekenntnis nicht gerecht. Denn: Das erste Arbeitgeberangebot lautete: Gehaltserhöhung von 0,7 % für 12 Monate!

Weitergehende Zugeständnisse wollte die Arbeitgeberseite mit dem Thema betriebliche Altersversorgung verknüpfen. Eine etwaige zusätzliche Steigerung sollte als Sanierungsbeitrag in die betriebliche Altersversorgung fließen. Die Arbeitgeberseite sieht dringenden Handlungsbedarf und fordert die Aufnahme von Verhandlungen zu Veränderungen an der Anlage 7 (betriebliche Altersversorgung).

Die DHV-Verhandlungskommission lehnte das erste Arbeitgeberangebot als vollkommen unzumutbar ab. Sie brachte darüber hinaus deutlich zum Ausdruck, dass die Gehaltstarifverhandlungen nicht mit dem schwierigen Thema Änderungen bei der betrieblichen Altersversorge überfrachtet werden dürfen. Die KKH-Mitarbeiter/innen erwarten eine schnelle Einigung auf einen neuen Gehaltstarifvertrag! Die von der Arbeitgeberseite gewünschten Veränderungen in der betrieblichen Altersversorgung ist aber ein komplexes Thema, das nicht in ein paar Wochen abgehakt werden kann.

Die klare Haltung der DHV-Verhandlungskommission veranlasste die Arbeitgeberseite, ihre Verhandlungsstrategie der Verknüpfung der Themen Gehalt und betriebliche Altersversorgung zu überdenken und ihr erstes Angebot nachzubessern. Das zweite Arbeitgeberangebot lautete:

1,0 % Gehaltserhöhung für 8 Monate!

Bedingung für das zweite Arbeitgeberangebot ist, unmittelbar nach dem Gehaltstarifabschluss in Verhandlungen über Änderungen in der Anlage 7 (betriebliche Altersversorgung) zu treten.  

Die DHV-Verhandlungskommission wies auch das zweite Arbeitgeberangebot als nicht akzeptabel zurück. Immerhin hat aber die Arbeitgeberseite von ihrer Forderung nach Verknüpfung der betrieblichen Altersversorgung mit dem Thema Gehalt Abstand genommen, so dass die Voraussetzungen für die Fortführung der Gehaltstarifverhandlungen gegeben sind. Nächster Verhandlungstermin ist am 1.März 2017.

In der Verhandlungskommission sind:
Armin Arbinger, Beitrags- und Forderungszentrum Frankfurt
Holger Schreiber, Vertragszentrum Halle/Saale
Frank Stelzer, Beitrags- und Forderungszentrum Berlin
Ronny Teubert, Vertragszentrum Halle/Saale
Wolfgang Wilbert, Vertrieb Köln

 

DAK-Gesundheit: Tarifverhandlung vorerst gescheitert – Ergebnis der Mitgliederbefragung – weitere Maßnahmen!

Auch am 14.11.2014 gab es keine Einigung zwischen DHV und DAK-Gesundheit.

Nach Aussage von verdi wurde mit der DAK-Gesundheit ein Tarifvertrag über lineare Gehaltserhöhungen und über eine zusätzliche Einmalzahlung für Gewerkschaftsmitglieder abgeschlossen.
Ein unterschriebener Tarifvertrag wurde den Beschäftigten noch nicht vorgelegt.

Wie bereits mitgeteilt legte der Arbeitgeber der DHV ein anderes Angebot vor. Die DHV-Tarifkommission befragte die DHV-Mitglieder, ob diese beim angebotenen Tarifabschluss mitgehen möchten.

Es haben sich erfreulich viele Mitglieder an der DHV Umfrage beteiligt.
Das Votum der Mitglieder ist eindeutig gegen die Annahme des Arbeitgeberangebotes und auch eindeutig für weitere Maßnahmen zur Verbesserung des Arbeitgeberangebotes.

Das Ergebnis der Mitgliederbefragung wurde dem Arbeitgeber am Verhandlungstag mitgeteilt. Davon zeigte sich die DAK-Gesundheit noch unbeeindruckt.

Erstaunlich, denn der gleiche Arbeitgeber startet derzeit eine interne Kampagne:
 
“Wir möchten damit auch ein Zeichen unserer Wertschätzung und Dankbarkeit für den Einsatz aller Kolleginnen und Kollegen setzen. Ohne dieses Engagement und die Identifikation mit unserer Marke DAK-Gesundheit würden alle Aktionen nach außen verpuffen”

Markenbuch, oranger Kalender und Kugelschreiber ersetzen keinen fairen und gerechten Tarifvertrag.

Die Stimmung der Beschäftigten zeigt sich auch durch die Mitgliederbefragung der DHV.
Die hohe Beteiligung und das eindeutige Ergebnis sollte der Vorstand als Zeichen betrachten.

Die DHV-Tarifkommission beurteilt durch die Verweigerungshaltung des Arbeitgebers die Tarifverhandlungen als derzeit gescheitert. Sämtliche Kompromissvorschläge der DHV wurden zurückgewiesen.

Wir fordern den Arbeitgeber auf ein verbessertes Angebot vorzulegen und damit die DAK-Gesundheit in dieser schwierigen Situation vor weiterer Beschädigung zu bewahren.

Wir freuen uns über zahlreiche neue DHV-Mitglieder, die mit Ihrem Beitritt ihren Verdruss über das Handeln des Arbeitgebers und das vorgelegte Tarifangebot zum Ausdruck bringen. Sie Stärken mit Ihrer Mitgliedschaft das Verhandlungsmandat der DHV! Vielen Dank für Ihr Vertrauen.

V.I.S.d.P. Henning Röders

DAK-Gesundheit: DHV-Tarifforderung 2014

20. Mai 2014

Die DHV Tarifkommission hat die Tarifforderung der DHV festgelegt und dem Arbeitgeber vorgelegt.
Die DHV fordert:

  • Erhöhung der Vergütungen um 4,5% zum 01.08.2014 und weitere 4,5% zum 01.08.2015 (=9%)
  • 125,00 Euro Sockelerhöhung am 01.08.2014 und am 01.08.2015 (=250,00 Euro)
  • 50,00 Euro Erhöhung der Auszubildendenvergütung am 01.08.2014 und 2015 (=100,00 Euro)
  • Laufzeit 24 Monate (01.08.2014 – 31.07.2016)
  • Zusage zur Einstellung und Übernahme von Auszubildenden während der Laufzeit des TV
  • Abschluss eines Tarifvertrages zur betrieblichen Gesundheitsförderung
  • Erhalt der Leistungen des Manteltarifvertrages (DAK-TV)!

Mit dem letzten Tarifabschluss in 2012 konnte nur knapp ein Inflationsausgleich erreicht werden. Die gefühlte Inflation für Waren des täglichen Bedarfs lag sogar höher. Diese Vergangenheit muss in den Forderungen berücksichtigt werden. Deshalb ist die Gehaltsforderung der DHV berechtigt!

Zudem waren die letzten Jahre von einer Vielzahl von Tarifabschlüssen mit zum Teil deutlichen Reallohnsteigerungen geprägt. Dieser Trend setzt sich auch 2014 fort.

Die DHV-Tarifkommission strebt einen Abschluss an, der beiden Seiten Planungssicherheit gibt.

Insbesondere die Auszubildenden und die Beschäftigten in den unteren Vergütungsgruppen haben unter den relativ geringen Lohnsteigerungen und den steigenden Preisen für die Lebenshaltungskosten zu leiden. Die DHV Tarifkommission fordert daher Sockelerhöhungen für diese Personenkreise.

Letztes Gehaltsangebot der Arbeitgeber: 5,0 % in zwei Stufen mit Laufzeit bis 31.01.2016

In der dritten Verhandlungsrunde am 24.04.2014 in Wuppertal legte die Arbeitgeberseite ein weiteres verbessertes Gehaltsangebot auf den Tisch:

Lineare Erhöhungen der Gehälter und Auszubildendenvergütungen:

  • 3,0 % ab dem 01.04.2014
  • 2,0 % ab dem 01.07.2015

Laufzeit des Tarifvertrages bis zum 31.01.2016

Kontrovers verhandelt wurde über eine mögliche Einmalzahlung zum Ausgleich der drei Nullmonate von Januar bis März 2014. Die Arbeitgeberseite stellte sich auf den Standpunkt, dass eine Einmalzahlung nur vereinbart werden könne, wenn die DHV zugleich zu Abstrichen bei der linearen Gehaltserhöhung bereit sei. Auch den von der DHV-Verhandlungskommission vorgeschlagenen Kompromiss eine Einmalzahlung im Januar 2015 lehnte Arbeitgeberseite leider ab. Sie brachte schließlich den finalen Charakter des Angebotes deutlich zum Ausdruck.

Die DHV-Verhandlungskommission hält das Angebot der Arbeitgeber trotz der fehlenden Einmalzahlung für abschlussfähig. Mit einem linearen Gehaltserhöhungsvolumen von 5,0 % in zwei Stufen über einen Zeitraum von 25 Monaten bedeutet das Arbeitgeberangebot eine deutliche, über der derzeitigen Inflations-rate liegende Gehaltssteigerung. Die 3,0 % Gehaltserhöhung für 2014 sind ein Zeichen der Anerkennung der engagierten Arbeitsleistung der Beschäftigten. Gerade vor dem Hintergrund der anstehenden Umstrukturierungen ist diese Gehaltserhöhung ein wichtiges Signal für die Beschäftigten. Die 2,0 % Gehaltserhöhung für 2015 sind eine akzeptable zweite Erhöhungsstufe für die weiteren sieben Monate der Laufzeit des Gehaltstarifvertrages.

Die DHV-Verhandlungskommission empfiehlt daher ihren Gremien die Annahme des Gehaltsangebotes.

Die Gehaltserhöhungen sollen mit den Besitzständen aus der Umstellung von der alten auf die neue Ge-haltstabelle verrechnet werden. Erst wenn der Besitzstand abgeschmolzen ist, werden die Vergütungen entsprechend der vereinbarten Gehaltserhöhung erhöht. Die Arbeitgeberseite verwies auf die diesbezüglich in dem Überleitungstarifvertrag von 2011 getroffene Vereinbarung. Die Gehaltserhöhungen von 2012 und 2013 auch für die Beschäftigten mit Besitzständen erfolgten auf Basis von einmaligen Ausnahmever-einbarungen. An einem abstrakten Beispiel lässt sich die Bedeutung darstellen:

  Gehalt bis 31.03.2014 3,0 % zum 01.04.2014 (ohne Rundung)  2,0 % zum 01.07.2015 (ohne Rundung) 
Tabellenvergütung: VG 6, Stufe 4a  3.683 € 3.793,49 € 3.869,35 €
Besitzstand: 150 € 3.833 € 3.833 € (Anrechnung volle 3 % auf Besitzstand, ca. 40 € Besitzstand bleiben übrig.)    3.869,35 € (Besitzstand wird vollständig abgebaut sein, der Beschäftigte erhält die zukünftigen Gehaltserhöhungen in vollem Umfang.)

Aufruf zur Protestaktion BARMER GEK

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Aufruf

Liebe Kolleginnen und Kollegen der BARMER GEK,

 

wie Ihnen sicher bekannt ist, tagt am 2. April 2014 der Verwaltungsrat der BARMER GEK im Hotel „THE WESTIN“ in Leipzig.

In diesem Zusammenhang hat die Gewerkschaft verdi bundesweit zu einer Protestkundgebung gegen die anstehenden Umstrukturierungsmaßnahmen und deren Folgen für die Beschäftigten aufgerufen.

Wir als Gewerkschaft DHV begrüßen es außerordentlich, wenn sich unsere Mitglieder an diesem Protest beteiligen und damit gewerkschaftliche Stärke demonstrieren.

Ein Vertreter der DHV wird unsere Mitglieder ab 9:00 Uhr in Empfang nehmen. Treffpunkt ist vor der Filiale der Sparkasse in der Humboldtstraße 25, gegenüber dem Hoteleingang.

Aus organisatorischen Gründen bitten wir bei Teilnahme um eine kurze Rückmeldung an die folgende E-Mail Adresse: dhv.leipzig@dhv-cgb.de

 

Mit herzlichen Grüßen
                                                                    
Henning Röders                    Michael Scholz
Bundesvorsitzender              Landesgeschäftsführer

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DAK-Gesundheit: DHV-Tarifabschluss

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13.12. 2013

Am Ende eines von vielen Verhandlungsrunden geprägten Jahres wurde ein DHV-Tarifabschluss zur Anpassung des Manteltarifvertrages an die Bestimmungen des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) und zur AGG-konformen Gehaltstabelle erreicht.

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Hier die Eckpunkte des DHV-Tarifvertrages:

• Neue Gehaltstabelle ab 01.07.2014 (inkl. § 16 Zulage und Ortsklassenzuschlag 17,90 €): Somit erhalten ab 01.07.2014 alle einen OKZ.

Keiner bekommt im Juli weniger als im Vormonat!

VG

Steigerungs-betrag

Aufrückungs-zulage

Anfangsgrund-vergütung

Höchstgrund-vergütung

1

81,56

 

2.002,26

2.408,84

2

90,28

90,91

2.159,79

2.616,19

3

110,82

107,72

2.397,62

2.841,58

4

142,59

124,53

2.510,96

3.118,03

5

150,67

139,46

2.657,90

3.432,46

6

161,26

160,64

2.763,74

3.789,24

7

163,13

198,01

3.014,04

4.117,99

8

178,08

223,52

3.312,92

4.497,17

9

195,51

239,73

3.736,95

4.902,50

10

212,95

252,17

4.093,72

5.342,74

11

230,38

268,37

4.621,71

5.805,36

12

265,24

284,56

5.035,14

6.393,74

13

297,01

297,01

5.682,69

7.015,77

14

321,91

314,43

6.206,34

7.589,23

15

348,68

338,09

6.762,34

8.191,31

16

389,77

353,66

7.404,92

8.995,77

 

  • Urlaubsregelung: Beibehaltung der bisherigen 30/32-Regelung Vereinbarung des sachlichen Grundes, dass ab 40 Jahre ein gesteigertes Urlaubsbedürfnis besteht.
  • Weihnachtsgeld ab 2014: (Gemäß Tarifabschluss 2012 könnte es evtl. eine hälftige Weihnachtsgeldzahlung in November 2014 und eine hälftige Sonderzahlung im Januar 2015 geben.)

1.-5. Beschäftigungsjahr

25 %

6.-7. Beschäftigungsjahr

75 %

Ab 8. Beschäftigungsjahr

100 %

Auszubildende

400 €

  • Sonderzahlung 2013: Beschäftigte, die DHV-Mitglied sind und bisher keinen Anspruch auf ein Weihnachtsgeld hatten, erhalten im Februar 2014 eine Sonderzahlung in Höhe von 25 %.
    Auszubildende, die DHV-Mitglied sind, erhalten im Februar 2014 eine Zahlung von 400 €.
    Voraussetzung ist der Nachweis der DHV-Mitgliedschaft. Bis zum 15. Januar 2014 muss der Nachweis in der Personalabteilung vorliegen!
    Entsprechende Bescheinigungen senden wir unseren Mitgliedern in den nächsten Tagen ohne Antrag per Post zu. Bitte melden, wenn diese bis zum 23.12. nicht vorliegt.
  • Im Juli 2014 wird die auf die Sonderzahlung Januar 2014 aus der Nichtberücksichtigung der §16 Zulage sich ergebene Differenz gezahlt.
  •  Der 24.12. und der 31.12. bleiben arbeitsfrei.
  • Unkündbarkeit: Beibehaltung der bisherigen 15/40-er Regelung. 

V.i.S.d.P.: Henning Röders

 

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KKH -Sozialtarifvertrag: Einigung erzielt

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26.11.2013

Nach vier kontrovers geführten Verhandlungsrunden konnten sich DHV und KKH in der gestrigen Verhandlung auf folgenden Abschluss eines Sozialtarifvertrages für die von der Umstrukturierung betroffenen Beschäftigten einigen.

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Die wichtigsten Punkte:

  • Mobilitätsunterstützung für die aufgrund der Umstrukturierung versetzten Beschäftigten: 50 % der anfallenden Mehrkosten für ein Jahr
  • Fahrzeitenanrechnung für Beschäftigte, deren tägliche Fahrzeit sich um mindestens 30 Minuten erhöht: Sieben zusätzliche freie Tage im ersten Jahr, vier zusätzliche freie Tage im zweiten Jahr
  • Angebot der Altersteilzeit für Beschäftigte ab 55 Jahren in den zu schließenden Dienststellen:
    • Aufstockung des Teilzeitgehalts um 35 %
    • Aufstockung der Rentenversicherungsbeiträge auf 95 %
    • Laufzeit bis zum frühestmöglichen Renteneintritt
    • Zahlung einer Abfindung als Teilausgleich für die Rentenabschläge/Rentenkürzungen:
      1,5 Monatsgehälter bis 20 Beschäftigungsjahre; 2 Monatsgehälter ab 20 Beschäftigungsjahren
  • Verbesserung der Regelungen zur Beurlaubung für die Beschäftigten in den zu schließenden Dienststellen:
    • Ab 60. Lebensjahr: Zahlung eines Übergangsgelds in Höhe von 75 % des letzten Bruttogehalts, wenn 35 Beschäftigungsjahre vollendet sind. Teilzeitbeschäftigte erhalten 75 % ihres letzten Teilzeitgehalts.
    • Sozialversicherungspflicht für alle Beurlaubungsfälle

Der Abschluss ist ein hart errungener Kompromiss, bei dem die DHV die Arbeitgeberseite zu wichtigen Zugeständnissen bewegen konnte:

  1. Mobilitätsunterstützung
    Das erste Arbeitgeberangebot lautete eine auf zwei Jahre gestaffelte Mobilitätsunterstützung in Höhe von 25 % für das erste Jahr und in Höhe von 20 % für das zweite Jahr. Das war zu wenig!
  2. Altersteilzeit
    Ursprünglich war die Arbeitgeberseite nur bereit, Altersteilzeit auf Grundlage des Altersteilzeitgesetzes zu gewähren. Das bedeutete: Möglichkeit der Blockbildung die Zahlung eines Aufstockungsbetrages nur in Höhe von 20 % und Zahlung des Rentenversicherungsbetrages nur bis zu 80 %, maximal bis zu 90 % der BBG RV. Mit dem erzielten Kompromiss konnte die Arbeitgeberseite zu deutlichen Zugeständnissen bewegt werden.
  3. Beurlaubung

    Ursprünglich wollte die Arbeitgeberseite im Tarifvertrag eine Öffnungsklausel für eine Dienstvereinbarung mit dem HPR vereinbaren. Das hätte aber nur zur Verzögerung des Verhandlungsprozesses und zur Verlängerung der Hängepartie für die betroffenen Beschäftigten geführt.

    Die Arbeitgeberseite wollte die Beurlaubungen nicht sozialversicherungspflichtig gestalten. Bewegung in dieser Frage kam erst zum Schluss der Verhandlungen. 

Die vereinbarten Regelungen zur Altersteilzeit und zur Beurlaubung verbessern die Beschäftigungsperspektiven für jüngere Beschäftigte!

Leider konnte in der Frage der Standort- und Beschäftigungssicherung keine Einigung erzielt werden. Die Arbeitgeberseite ist nicht bereit, sich in irgendeiner Weise auf eine Garantie festzulegen. So bleibt nur die Hoffnung, dass nach der Umstrukturierung nicht vor der Umstrukturierung ist. Die jetzige Umstrukturierung muss sitzen, nur so kann verlorenes Vertrauen der Beschäftigten in das Handeln des Vorstandes wiedergewonnen werden!

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Tarifinfo BARMER GEK vom 12.11.2013

::introtext::

DHV fordert zügige Aufnahme der Gehaltstarifverhandlungen!

Die DHV hatte den Gehaltstarifvertrag fristgemäß zum 31.12.2013 gekündigt. Die Tarifkommission hat die Gehaltsforderung für die anstehenden Tarifverhandlungen festgelegt:

Wir fordern 6 % lineare Gehaltserhöhung für 12 Monate!

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::fulltext::

Nach dem moderaten Gehaltstarifabschluss in 2011 ist es wieder an der Zeit, dass die Beschäftigten An-schluss an die Gehaltstarifabschlüsse der anderen Branchen erreichen. Im Vergleich z.B. zum privaten Versicherungsgewerbe oder zum öffentlichen Dienst besteht ein Nachholbedarf. Lagen die letzten Ge-haltsabschlüsse dort höher als die Erhöhungen bei der BARMER GEK für 2012 und 2013.

Auch im Vergleich zu anderen Ersatzkassen lag der Gehaltsabschluss 2011 eher im unteren Bereich. Im unteren Bereich zu liegen, das ist aber nicht der Anspruch der BARMER GEK als eine der größten gesetzlichen Krankenkassen!

Wir erwarten einen Tarifabschluss, der endlich mal wieder deutlich über der Inflationsrate liegt und die Reallohnverluste der letzten Jahre zumindest zum Teil ausgleicht. Denn: Die Beschäftigten haben mit ihrer engagierten Arbeitsleistung wesentlich zum Erfolg der Kasse in den vergangenen Jahren beigetragen! Sie haben sich eine angemessene Gehaltserhöhung mehr als verdient!!

Die DHV-Verhandlungskommission präsentierte der Arbeitgeberseite die DHV-Gehaltsforderung im Rah-men der Eingruppierungstarifverhandlung am 05.11.2013. Die Antwort der Arbeitgeber war nicht befriedi-gend: Man wolle erst Klarheit darüber haben, wie viel der Kasse der neue Eingruppierungstarifvertrag kos-tet. Erst dann könne die Arbeitgeberseite abschätzen, wie viel Verhandlungsspielraum für die Gehaltstarif-verhandlungen besteht. Das bedeutet faktisch, dass die Arbeitgeberseite erst das Verhandlungskapitel Eingruppierung schließen will, ehe sie zur Aufnahme von Gehaltstarifverhandlungen bereit ist. Das ist aber bis Jahresende nicht machbar, denn bislang ist bei den Führungskräften noch kein Konsens über die Ein-gruppierung absehbar, und bezüglich der Eingruppierung der Sachbearbeiter befinden sich die Verhand-lungen erst in einem frühen Stadium. Es ist den Beschäftigten nicht zumutbar, dass die Tarifvertragspar-teien erst 2014 ins Land ziehen lassen, um dann irgendwann nach Abschluss der Eingruppierungstarifver-handlungen die Gehaltstarifverhandlungen aufzunehmen.

Keine Verzögerungen: Wir fordern die Aufnahme von Gehaltstarif-verhandlungen noch in diesem Jahr!

Die Gelegenheit dazu bietet der nächste Verhandlungstermin 12.12.2013. Die DHV-Verhandlungskommission hat ihre Erwartung deutlich formuliert: Die Arbeitgeberseite soll in der Sache Stellung zur DHV-Forderung nehmen und möglichst ein erstes Gehaltsangebot abgeben!

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DAK-Gesundheit: Neue Gehaltstabelle – DHV fordert keine Nachteile für die Beschäftigten!

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04.06.2013

Am 03.06.2013 führten DHV und Arbeitgeber in Hamburg die Verhandlungen zur Neugestaltung der Gehaltstabelle fort. Die bisherige Gehaltstabelle, die sich am Lebensalter des Beschäftigten orientiert, ist entsprechend den Bestimmungen des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) neu zu fassen. Die Handlungsnotwendigkeit ist gegeben, zumal die DAK-Gesundheit eine der letzten Kassen ist, deren Gehaltstabelle sich noch am Lebensalter orientiert.


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Die DHV fordert:

  • Eine ablesbare, transparente Gehaltstabelle!
  • Keine Nachteile für die Beschäftigten bei der Überleitung von der alten in die neue Gehaltstabelle! Im Monat nach der Überleitung zur neuen Gehaltstabelle darf niemand weniger verdienen als vorher!

Grundsätzlich besteht zwischen DHV und Arbeitgeberseite Übereinstimmung dahingehend, das Kriterium Lebensalter durch das Kriterium Berufserfahrung zu ersetzen. Thema der Verhandlung ist auch der Einbau des Ortsklassenzuschlages sowie der bisherigen Zulage nach § 16 MTV DAK in Höhe von 4,9 %.

In der gestrigen Verhandlung erörterten die Verhandlungspartner anhand von Beispielsrechnungen, wie unter Berücksichtigung der von der DHV geforderten Bedingungen eine gute Überleitung von einer am Lebensalter hin zu einer an der Berufserfahrung orientierten Gehaltstabelle gestaltet werden kann. Konkrete Ergebnisse konnten noch nicht erzielt werden.

Die Verhandlungen werden am 24.06.2013 in Hamburg fortgesetzt.

V.i.S.d.P. Henning Röders

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