Aufruf zur Protestaktion BARMER GEK

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Aufruf

Liebe Kolleginnen und Kollegen der BARMER GEK,

 

wie Ihnen sicher bekannt ist, tagt am 2. April 2014 der Verwaltungsrat der BARMER GEK im Hotel „THE WESTIN“ in Leipzig.

In diesem Zusammenhang hat die Gewerkschaft verdi bundesweit zu einer Protestkundgebung gegen die anstehenden Umstrukturierungsmaßnahmen und deren Folgen für die Beschäftigten aufgerufen.

Wir als Gewerkschaft DHV begrüßen es außerordentlich, wenn sich unsere Mitglieder an diesem Protest beteiligen und damit gewerkschaftliche Stärke demonstrieren.

Ein Vertreter der DHV wird unsere Mitglieder ab 9:00 Uhr in Empfang nehmen. Treffpunkt ist vor der Filiale der Sparkasse in der Humboldtstraße 25, gegenüber dem Hoteleingang.

Aus organisatorischen Gründen bitten wir bei Teilnahme um eine kurze Rückmeldung an die folgende E-Mail Adresse: dhv.leipzig@dhv-cgb.de

 

Mit herzlichen Grüßen
                                                                    
Henning Röders                    Michael Scholz
Bundesvorsitzender              Landesgeschäftsführer

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DAK-Gesundheit: DHV-Tarifabschluss

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13.12. 2013

Am Ende eines von vielen Verhandlungsrunden geprägten Jahres wurde ein DHV-Tarifabschluss zur Anpassung des Manteltarifvertrages an die Bestimmungen des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) und zur AGG-konformen Gehaltstabelle erreicht.

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Hier die Eckpunkte des DHV-Tarifvertrages:

• Neue Gehaltstabelle ab 01.07.2014 (inkl. § 16 Zulage und Ortsklassenzuschlag 17,90 €): Somit erhalten ab 01.07.2014 alle einen OKZ.

Keiner bekommt im Juli weniger als im Vormonat!

VG

Steigerungs-betrag

Aufrückungs-zulage

Anfangsgrund-vergütung

Höchstgrund-vergütung

1

81,56

 

2.002,26

2.408,84

2

90,28

90,91

2.159,79

2.616,19

3

110,82

107,72

2.397,62

2.841,58

4

142,59

124,53

2.510,96

3.118,03

5

150,67

139,46

2.657,90

3.432,46

6

161,26

160,64

2.763,74

3.789,24

7

163,13

198,01

3.014,04

4.117,99

8

178,08

223,52

3.312,92

4.497,17

9

195,51

239,73

3.736,95

4.902,50

10

212,95

252,17

4.093,72

5.342,74

11

230,38

268,37

4.621,71

5.805,36

12

265,24

284,56

5.035,14

6.393,74

13

297,01

297,01

5.682,69

7.015,77

14

321,91

314,43

6.206,34

7.589,23

15

348,68

338,09

6.762,34

8.191,31

16

389,77

353,66

7.404,92

8.995,77

 

  • Urlaubsregelung: Beibehaltung der bisherigen 30/32-Regelung Vereinbarung des sachlichen Grundes, dass ab 40 Jahre ein gesteigertes Urlaubsbedürfnis besteht.
  • Weihnachtsgeld ab 2014: (Gemäß Tarifabschluss 2012 könnte es evtl. eine hälftige Weihnachtsgeldzahlung in November 2014 und eine hälftige Sonderzahlung im Januar 2015 geben.)

1.-5. Beschäftigungsjahr

25 %

6.-7. Beschäftigungsjahr

75 %

Ab 8. Beschäftigungsjahr

100 %

Auszubildende

400 €

  • Sonderzahlung 2013: Beschäftigte, die DHV-Mitglied sind und bisher keinen Anspruch auf ein Weihnachtsgeld hatten, erhalten im Februar 2014 eine Sonderzahlung in Höhe von 25 %.
    Auszubildende, die DHV-Mitglied sind, erhalten im Februar 2014 eine Zahlung von 400 €.
    Voraussetzung ist der Nachweis der DHV-Mitgliedschaft. Bis zum 15. Januar 2014 muss der Nachweis in der Personalabteilung vorliegen!
    Entsprechende Bescheinigungen senden wir unseren Mitgliedern in den nächsten Tagen ohne Antrag per Post zu. Bitte melden, wenn diese bis zum 23.12. nicht vorliegt.
  • Im Juli 2014 wird die auf die Sonderzahlung Januar 2014 aus der Nichtberücksichtigung der §16 Zulage sich ergebene Differenz gezahlt.
  •  Der 24.12. und der 31.12. bleiben arbeitsfrei.
  • Unkündbarkeit: Beibehaltung der bisherigen 15/40-er Regelung. 

V.i.S.d.P.: Henning Röders

 

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KKH -Sozialtarifvertrag: Einigung erzielt

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26.11.2013

Nach vier kontrovers geführten Verhandlungsrunden konnten sich DHV und KKH in der gestrigen Verhandlung auf folgenden Abschluss eines Sozialtarifvertrages für die von der Umstrukturierung betroffenen Beschäftigten einigen.

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Die wichtigsten Punkte:

  • Mobilitätsunterstützung für die aufgrund der Umstrukturierung versetzten Beschäftigten: 50 % der anfallenden Mehrkosten für ein Jahr
  • Fahrzeitenanrechnung für Beschäftigte, deren tägliche Fahrzeit sich um mindestens 30 Minuten erhöht: Sieben zusätzliche freie Tage im ersten Jahr, vier zusätzliche freie Tage im zweiten Jahr
  • Angebot der Altersteilzeit für Beschäftigte ab 55 Jahren in den zu schließenden Dienststellen:
    • Aufstockung des Teilzeitgehalts um 35 %
    • Aufstockung der Rentenversicherungsbeiträge auf 95 %
    • Laufzeit bis zum frühestmöglichen Renteneintritt
    • Zahlung einer Abfindung als Teilausgleich für die Rentenabschläge/Rentenkürzungen:
      1,5 Monatsgehälter bis 20 Beschäftigungsjahre; 2 Monatsgehälter ab 20 Beschäftigungsjahren
  • Verbesserung der Regelungen zur Beurlaubung für die Beschäftigten in den zu schließenden Dienststellen:
    • Ab 60. Lebensjahr: Zahlung eines Übergangsgelds in Höhe von 75 % des letzten Bruttogehalts, wenn 35 Beschäftigungsjahre vollendet sind. Teilzeitbeschäftigte erhalten 75 % ihres letzten Teilzeitgehalts.
    • Sozialversicherungspflicht für alle Beurlaubungsfälle

Der Abschluss ist ein hart errungener Kompromiss, bei dem die DHV die Arbeitgeberseite zu wichtigen Zugeständnissen bewegen konnte:

  1. Mobilitätsunterstützung
    Das erste Arbeitgeberangebot lautete eine auf zwei Jahre gestaffelte Mobilitätsunterstützung in Höhe von 25 % für das erste Jahr und in Höhe von 20 % für das zweite Jahr. Das war zu wenig!
  2. Altersteilzeit
    Ursprünglich war die Arbeitgeberseite nur bereit, Altersteilzeit auf Grundlage des Altersteilzeitgesetzes zu gewähren. Das bedeutete: Möglichkeit der Blockbildung die Zahlung eines Aufstockungsbetrages nur in Höhe von 20 % und Zahlung des Rentenversicherungsbetrages nur bis zu 80 %, maximal bis zu 90 % der BBG RV. Mit dem erzielten Kompromiss konnte die Arbeitgeberseite zu deutlichen Zugeständnissen bewegt werden.
  3. Beurlaubung

    Ursprünglich wollte die Arbeitgeberseite im Tarifvertrag eine Öffnungsklausel für eine Dienstvereinbarung mit dem HPR vereinbaren. Das hätte aber nur zur Verzögerung des Verhandlungsprozesses und zur Verlängerung der Hängepartie für die betroffenen Beschäftigten geführt.

    Die Arbeitgeberseite wollte die Beurlaubungen nicht sozialversicherungspflichtig gestalten. Bewegung in dieser Frage kam erst zum Schluss der Verhandlungen. 

Die vereinbarten Regelungen zur Altersteilzeit und zur Beurlaubung verbessern die Beschäftigungsperspektiven für jüngere Beschäftigte!

Leider konnte in der Frage der Standort- und Beschäftigungssicherung keine Einigung erzielt werden. Die Arbeitgeberseite ist nicht bereit, sich in irgendeiner Weise auf eine Garantie festzulegen. So bleibt nur die Hoffnung, dass nach der Umstrukturierung nicht vor der Umstrukturierung ist. Die jetzige Umstrukturierung muss sitzen, nur so kann verlorenes Vertrauen der Beschäftigten in das Handeln des Vorstandes wiedergewonnen werden!

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Tarifinfo BARMER GEK vom 12.11.2013

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DHV fordert zügige Aufnahme der Gehaltstarifverhandlungen!

Die DHV hatte den Gehaltstarifvertrag fristgemäß zum 31.12.2013 gekündigt. Die Tarifkommission hat die Gehaltsforderung für die anstehenden Tarifverhandlungen festgelegt:

Wir fordern 6 % lineare Gehaltserhöhung für 12 Monate!

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Nach dem moderaten Gehaltstarifabschluss in 2011 ist es wieder an der Zeit, dass die Beschäftigten An-schluss an die Gehaltstarifabschlüsse der anderen Branchen erreichen. Im Vergleich z.B. zum privaten Versicherungsgewerbe oder zum öffentlichen Dienst besteht ein Nachholbedarf. Lagen die letzten Ge-haltsabschlüsse dort höher als die Erhöhungen bei der BARMER GEK für 2012 und 2013.

Auch im Vergleich zu anderen Ersatzkassen lag der Gehaltsabschluss 2011 eher im unteren Bereich. Im unteren Bereich zu liegen, das ist aber nicht der Anspruch der BARMER GEK als eine der größten gesetzlichen Krankenkassen!

Wir erwarten einen Tarifabschluss, der endlich mal wieder deutlich über der Inflationsrate liegt und die Reallohnverluste der letzten Jahre zumindest zum Teil ausgleicht. Denn: Die Beschäftigten haben mit ihrer engagierten Arbeitsleistung wesentlich zum Erfolg der Kasse in den vergangenen Jahren beigetragen! Sie haben sich eine angemessene Gehaltserhöhung mehr als verdient!!

Die DHV-Verhandlungskommission präsentierte der Arbeitgeberseite die DHV-Gehaltsforderung im Rah-men der Eingruppierungstarifverhandlung am 05.11.2013. Die Antwort der Arbeitgeber war nicht befriedi-gend: Man wolle erst Klarheit darüber haben, wie viel der Kasse der neue Eingruppierungstarifvertrag kos-tet. Erst dann könne die Arbeitgeberseite abschätzen, wie viel Verhandlungsspielraum für die Gehaltstarif-verhandlungen besteht. Das bedeutet faktisch, dass die Arbeitgeberseite erst das Verhandlungskapitel Eingruppierung schließen will, ehe sie zur Aufnahme von Gehaltstarifverhandlungen bereit ist. Das ist aber bis Jahresende nicht machbar, denn bislang ist bei den Führungskräften noch kein Konsens über die Ein-gruppierung absehbar, und bezüglich der Eingruppierung der Sachbearbeiter befinden sich die Verhand-lungen erst in einem frühen Stadium. Es ist den Beschäftigten nicht zumutbar, dass die Tarifvertragspar-teien erst 2014 ins Land ziehen lassen, um dann irgendwann nach Abschluss der Eingruppierungstarifver-handlungen die Gehaltstarifverhandlungen aufzunehmen.

Keine Verzögerungen: Wir fordern die Aufnahme von Gehaltstarif-verhandlungen noch in diesem Jahr!

Die Gelegenheit dazu bietet der nächste Verhandlungstermin 12.12.2013. Die DHV-Verhandlungskommission hat ihre Erwartung deutlich formuliert: Die Arbeitgeberseite soll in der Sache Stellung zur DHV-Forderung nehmen und möglichst ein erstes Gehaltsangebot abgeben!

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DAK-Gesundheit: Neue Gehaltstabelle – DHV fordert keine Nachteile für die Beschäftigten!

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04.06.2013

Am 03.06.2013 führten DHV und Arbeitgeber in Hamburg die Verhandlungen zur Neugestaltung der Gehaltstabelle fort. Die bisherige Gehaltstabelle, die sich am Lebensalter des Beschäftigten orientiert, ist entsprechend den Bestimmungen des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) neu zu fassen. Die Handlungsnotwendigkeit ist gegeben, zumal die DAK-Gesundheit eine der letzten Kassen ist, deren Gehaltstabelle sich noch am Lebensalter orientiert.


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Die DHV fordert:

  • Eine ablesbare, transparente Gehaltstabelle!
  • Keine Nachteile für die Beschäftigten bei der Überleitung von der alten in die neue Gehaltstabelle! Im Monat nach der Überleitung zur neuen Gehaltstabelle darf niemand weniger verdienen als vorher!

Grundsätzlich besteht zwischen DHV und Arbeitgeberseite Übereinstimmung dahingehend, das Kriterium Lebensalter durch das Kriterium Berufserfahrung zu ersetzen. Thema der Verhandlung ist auch der Einbau des Ortsklassenzuschlages sowie der bisherigen Zulage nach § 16 MTV DAK in Höhe von 4,9 %.

In der gestrigen Verhandlung erörterten die Verhandlungspartner anhand von Beispielsrechnungen, wie unter Berücksichtigung der von der DHV geforderten Bedingungen eine gute Überleitung von einer am Lebensalter hin zu einer an der Berufserfahrung orientierten Gehaltstabelle gestaltet werden kann. Konkrete Ergebnisse konnten noch nicht erzielt werden.

Die Verhandlungen werden am 24.06.2013 in Hamburg fortgesetzt.

V.i.S.d.P. Henning Röders

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KKH – Gespräche zum Gesundheitstarifvertrag unterbrochen – Gehaltstarifvertrag gekündigt

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31.01.2013

Im Herbst 2012 nahmen DHV und KKH Abstimmungsgespräche auf mit dem Ziel, die Grundlagen für einen attraktiven Gesundheitstarifvertrag zu schaffen. Für die DHV ist die Einrichtung eines guten betrieblichen Gesundheitsmanagements ein wichtiges Thema. Von besonderem Interesse ist dabei, dass die Beschäftigten einen konkreten Anspruch erlangen; Absichtserklärungen reichen dafür nicht aus.


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Ein Tarifvertrag muss folgende Prämissen erfüllen:

  1. Ein betriebliches Gesundheitsmanagement erfordert einen Investitionsrahmen
    Gutes betriebliches Gesundheitsmanagement bedeutet, Geld für die notwendigen Maßnahmen in die Hand zu nehmen. Ein Haustarifvertrag sollte den Umfang des Investitionsrahmens benennen.
  2. Ziel muss sein, dass sich die Investitionen durch die positiven Effekte des betrieblichen Gesundheitsmanagements rechnen
    Nach Auffassung der DHV-Tarifkommission kann die Einführung eines betrieblichen Gesundheitsmanagements nicht bedeuten, dass gleichzeitig Einsparungen an anderer Stelle erfolgen. Vielmehr stellt die Einführung eines betrieblichen Gesundheitsmanagements eine Anschubfinanzierung dar, deren Kosten durch die positiven Effekte (weniger Fehlzeiten, stärkere Leistungsfähigkeit der Beschäftigten) wieder kompensiert werden.
  3. Einrichtung einer betrieblichen Kommission zur Begleitung des Gesundheitsmanagements
    In einem Tarifvertrag sollte die Einrichtung einer betrieblichen Kommission vereinbart werden, die – zu gleichen Teilen bestehend aus Arbeitnehmern und Vertretern der Arbeitgeberseite – Maßnahmen zur betrieblichen Gesundheitsförderung bzw. eines ganzheitlichen Gesundheitsmanagements entwickelt und umsetzt.

In den Gesprächen bis Ende 2012 wurde deutlich, dass ein betriebliches Gesundheitsmanagement ein umfassendes Thema ist und insbesondere bei den von der DHV-Tarifkommission aufgestellten Prämissen noch große Unterschiede in den Positionen bestehen. Es wurde auch klar, dass ein Abschluss eines Gesundheitstarifvertrages vor Beginn der Gehaltstarifrunde 2013 nicht realisierbar ist. DHV und KKH haben deshalb vereinbart, die Gespräche zum Gesundheitstarifvertrag zunächst zu unterbrechen und sich auf die in den nächsten Monaten beginnenden Gehaltstarifverhandlungen zu konzentrieren.
Die DHV-Tarifkommission hat den Gehaltstarifvertrag gekündigt! Die Verhandlungen zur Tarifvergütung 2013 werden voraussichtlich im Frühjahr beginnen. Die DHV-Tarifkommission wird in den nächsten Wochen ihre Gehaltsforderung beschließen.

Wir werden uns angesichts der gestiegenen allgemeinen Kostenbelastungen und Inflation mit aller Entschiedenheit für Ihre Interessen einsetzen und trotz der Rahmenbedingungen des Gesundheitsfonds hart um einen akzeptablen Gehaltstarifabschluss ringen!

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