Verhandlungen zur Neuregelung der betrieblichen Altersversorgung KKH: Noch keine Einigung in Sicht

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Am 5. November wurden die Verhandlungen zur Neugestaltung der betrieblichen Altersversorgung fortgesetzt.

Nach wie vor ist diese Gesamtthematik sehr schwierig zu verhandeln.

Unser Ziel ist es, dass für alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die bis zum Stichtag 30.9.2018 bei der KKH beschäftigt waren, unverändert die Anlage 7 gelten soll. (Bestandsbeschäftigte)

Die KKH schließt diesen Weg nicht aus, wenn sich die Beschäftigten an den Kosten für die Garantieverzinsung (4 %) beteiligen. Konkret wurde von der KKH eine paritätische Kostenteilung vorgeschlagen, der Arbeitnehmeranteil soll mit künftigen Tarifanpassungen (Sanierungsbeitrag) verrechnet werden.

Die DHV lehnt insbesondere den Vorschlag zur paritätischen Kostenteilung ab, da er zu einer nicht zumutbaren Verminderung des Gehaltes für die Bestandsbeschäftigten führen würde.

Für die ab 01.10.2018 neu eingestellten MitarbeiterInnen wird es keinen anderen Weg als eine neue betriebliche Altersversorgung geben. Offen ist noch die konkrete Ausgestaltung. Ein Ziel ist es, dass alle Beschäftigten die Möglichkeit erhalten sollen, in das neue System wechseln zu können.

DHV und KKH werden Anfang Dezember die Beratungen fortsetzen.

In dieser Verhandlungsrunde werden wir auch die Gehaltsforderungen ansprechen.

  • Die DHV geht in die Verhandlungsrunde mit der Erwar-tung eines Abschlusses, der in diesem Jahr definitiv nicht nur einen Inflationsausgleich bedeuten kann, sondern deutlich darüber hinausgehen muss.
  • Wegen der veränderten Grundlagen im Vertrieb (z.B. Ziele) streben wir die Vereinbarung einer Wechselmög-lichkeit der Gebietsleiter in die Anlage 5 an.

Wir halten Sie auf dem Laufenden.

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Tarifverhandlungen Zukunftstarifvertrag BARMER: DHV bleibt hart in der Ablehnung von Eingriffen in den Unkündbarkeitsschutz

Am 10.10.2018 führten DHV und BARMER die Tarifverhandlungen zum Zukunftstarifvertrag fort. Thema war auch die Neuregelung der Vertriebsprämie.

Der große Streitpunkt bei den Verhandlungen zum Zukunftstarifvertrag ist weiterhin die von der Arbeitgeberseite geforderte Möglichkeit der betriebsbedingten Kündigung von Beschäftigten mit besonderem Kündigungsschutz im Falle von Rationalisierungsmaßnahmen. Die DHV-Verhandlungskommission machte einmal mehr deutlich, dass sie Eingriffe in den besonderen Kündigungsschutz ablehnt und in diesem Punkt eine rote Linie sieht. Der besondere Kündigungsschutz – auch Unkündbarkeit genannt – ist eine jahrzehntelange Errungenschaft, auf die die Beschäftigten der BARMER auch weiterhin bauen!

Vor dem Hintergrund des Streitpunkts besonderer Kündigungsschutz sieht die DHV-Verhandlungskommission auch die von der Arbeitgeberseite ins Spiel gebrachte Möglichkeit einer Alterskohortenregelung bei betriebsbedingten Kündigungen kritisch.  Danach sollen verschiedene Altersgruppen gebildet werden, Je Altersgruppe entsprechend der bisherigen Beschäftigtenverteilung soll die Zahl der zu kündigenden Beschäftigten ermittelt werden. Die Bildung von Alterskohorten darf keine Grundlage für die betriebsbedingte Kündigung von Beschäftigten mit besonderem Kündigungsschutz sein!

Eine Klarstellung der Arbeitgeberseite erfolgte im Punkt Altersteilzeit: Die Altersteilzeit soll zwar weitgehend zu den derzeitigen Konditionen weiter möglich sein, und auch die jahrgangsbezogene Begrenzung soll wegfallen – allerdings soll der Anspruch der Beschäftigten ab 59 Jahren auf Altersteilzeit wegfallen.

Ansonsten ist noch viel im Fluss, was das Thema Zukunftstarifvertrag angeht.

Ein weiteres Thema war die Neuregelung der Vertriebsprämie. Die Arbeitgeberseite legte einen verbesserten Vorschlag vor. Die DHV-Verhandlungskommission sieht für die Kundenberater die VG 7 als sachgerecht an. Auch sollen die regionalen Unterschiede bei den Prämien zur Geltung kommen. Die Chancen, in diesem Jahr noch zu einem Ergebnis zu kommen, stehen gut.

Des Weiteren hat die DHV die Überprüfung des Eingruppierungstarifvertrages auf der Agenda. Im Rahmen des Tarifabschlusses 2015 hatten sich BARMER und DHV verpflichtet, nach drei Jahren die Eingruppierungen im Hinblick auf Justierungsbedarf zu überprüfen.

Die Tarifverhandlungen werden am 14.11. und am 18.12.2018 fortgeführt.

Tarifgespräche DAK-Gesundheit

Tarifvertrag Eingruppierungen – Handwerklich gut?                             

Tarifvertrag zur Reorganisation Zentrale gefordert

Am 20.08.2018 setzten DHV und DAK-Gesundheit die seit längerem laufenden Tarifgespräche zur Anlage 5 (Eingruppierung) fort. Die DAK-Gesundheit führt leider gemäß dem Tarifeinheitsgesetz Verhandlungen nur noch mit einer Gewerkschaft. Die beiden weiteren Gewerkschaften bringen Ihre Forderungen, Ideen und Meinungen im Rahmen von Tarifgesprächen ein. Dass diese Vorgehensweise nicht zielführend ist, zeigte sich in der Detaildiskussion über den bereits von einer Gewerkschaft abgeschlossenen Tarifvertrag.

Insbesondere hält die DHV-Tarifkommission eine höhere Eingruppierung der Bezirksleiter, der Kundenberater, der Sachbearbeiter Forderungsmanagement Privatkunden sowie für Gruppenleiter für erforderlich. Die Arbeitgeberseite konnte nicht nachvollziehbar erklären, warum z.B. der Bezirksleiter Partnervertrieb in die VG 8, die anderen Bezirksleiter dagegen nur in die VG 7 eingruppiert werden. Die Arbeitgeberseite erklärte, dass sie diesen Punkt wie auch die anderen von der DHV angesprochenen klärungsbedürftigen Punkte mit in die interne Beratung und Prüfung nehmen wird.

Offen sind außerdem noch die Eingruppierungen der neuen Leiterstellen in den FZ und von rund 200 neuen Stellentypen in der Zentrale. Die DHV-Verhandlungskommission forderte die Arbeitgeberseite in dem Tarifgespräch auf, schnellstmöglich die erforderlichen Verhandlungen zu führen und abzuschließen

DHV fordert Tarifvertrag zur Begleitung der Reorganisation der Zentrale

Analog dem Tarifvertrag 01-2016 zur Begleitung der Reorganisation der Fläche forderte die DHV-Tarifkommission in dem Tarifgespräch am 20.08.2018 einen Tarifvertrag für die Reorganisation der Zentrale.

Die Unruhe unter den Beschäftigten der Zentrale ist groß. Viele fragen sich, was die Pläne des Vorstands für ihren Arbeitsplatz konkret bedeuten. Ist ihr Job bei der DAK-Gesundheit noch sicher? Werden sie zukünftig womöglich weite Entfernungen zu einem neuen Arbeitsplatz in einem Fachzentrum zurücklegen müssen?

Die DHV steht auf der Seite der Beschäftigten und fordert vom Vorstand der DAK-Gesundheit einen verlässlichen Rechtsrahmen für die sozialverträgliche Begleitung der Reorganisation der Zentrale.

#ReOrgaZentrale: Ein Tarifvertrag muss für die DHV vor allem folgende Punkte enthalten:

ü  Verzicht auf betriebsbedingte Kündigungen

ü  Sozialplan mit Nachteilsausgleich

ü  Besitzstand

ü  Beurlaubungsregelungen zum sozialverträglichen Personalabbau

Die Arbeitgeberseite nahm die Forderung zur Kenntnis. Sie erklärte, dass aus ihrer Sicht derzeit noch nicht klar ist, ob ein solcher Tarifvertrag notwendig ist. Mitte September werden die Pläne zur Reorganisation für die Beurteilung dieser Frage hinreichend konkret sein.

Zukunftstarifverhandlungen BARMER: Streitpunkt betriebsbedingte Kündigung

Am 12.07.2018 setzten DHV und BARMER ihre Tarifverhandlungen zum Zukunftstarifvertrag fort. Die wesentlichen Inhalte:

Zumutbarkeitsregelungen bei Rationalisierungsmaßnahmen:  Erreichbarkeit mit öffentlichen Verkehrsmitteln soll weiter zählen!
Ein Streitpunkt konnte ausgeräumt werden: Die Arbeitgeberseite rückt von ihrer Position ab, die Er-reichbarkeit mit öffentlichen Verkehrsmitteln aus dem Kriterienkatalog für die Zumutbarkeit einer Ver-setzung bei Rationalisierungsmaßnahmen zu streichen. Damit trug die BARMER einer zentralen DHV-Forderung Rechnung!

Altersteilzeit: Arbeitgeberseite zeigt erfreuliche Bewegung!
Erfreuliche Bewegung zeigte die Arbeitgeberseite beim Thema Altersteilzeit. Sie deutete an, die jahr-gangsbezogene Begrenzung zu streichen und allen Beschäftigten unabhängig von Umstrukturierungen Altersteilzeit zu den derzeit geltenden Konditionen zu ermöglichen.

Wir lehnen eine betriebsbedingte Kündigung von Beschäftigten mit besonderem Kündigungsschutz ab!
Keine Bewegung gab es bei dieser Arbeitgeberforderung. Für die BARMER-Beschäftigten hat der tarifvertragliche Kündigungsschutz eine hohe Bedeutung. Er bietet ihnen Sicherheit vor allem im Falle von Umstrukturierungen. Die Möglichkeit der betriebsbedingten Kündigung würde faktisch die Aufgabe des besonderen Kündigungsschutzes besonders dann, wenn es auf ihn ankommen würde – bei Beschäftig-tenabbau aufgrund von Umstrukturierungen -, bedeuten. Eine solche elementare Aufweichung des be-sonderen Kündigungsschutzes lehnt die DHV ab!

Kürzung der Pensionskassenversorgung bei vorzeitigem Renteneintritt: Kontroverse Positionen
Seit Jahrzehnten zahlt die Pensionskasse für die betroffenen Beschäftigten den ungekürzten Betrag. Diese Praxis wird beendet, so dass die BARMER die Zahlung des Ausgleichsbetrages übernehmen muss. Das würde derzeit einen Betrag von 100.0000 € monatlich bedeuten. Diesen Betrag – summiert auf 1,2 Mio. € jährlich (!) – bezeichnete die Arbeitgeberseite in einem Schreiben an die DHV als eine deutliche Verschlechterung zu Lasten der BARMER und damit als nicht hinnehmbar!
Angesichts eines Verwaltungskostenhaushalts von fast 1 Mrd. € ist diese Aussage sehr erstaunlich und für uns sachlich nicht nachvollziehbar. In der Verhandlung argumentierte die Arbeitgeberseite, dass dieser Betrag derzeit anfällt, dieser aber höher ausfällt, wenn die 3.000 noch unter die Pensionskassenregelung fallenden Beschäftigten in Rente gehen. Unsere Position: Es geht bei diesem Streitpunkt um einen Betrag von derzeit maximal 6 Mio. jährlich! Die BARMER kann trotz ihrer Behauptungen diese zusätzlichen Ausgaben verkraften und damit hinnehmen. Für die betroffenen Beschäftigten bedeuten aber über 100 € weniger Altersversorgung einen deutlichen finanziellen Einschnitt!

Eingruppierung: DHV bleibt am Ball!
Beim Abschluss des Eingruppierungstarifvertrages 2015  hatten DHV und BARMER die Überprüfung der neuen Regelungen im Jahr 2018 verabredet. DHV und BARMER werden dieser Verpflichtung noch in 2018 nachkommen.

Die Tarifverhandlungen werden am 05.09.2018 in Wuppertal fortgesetzt.

Bundesbetriebsgruppentagung: BARMER

Bundesbetriebsgruppentagung BARMER berät über Zukunftstarifverhandlungen: Besonderer Kündigungsschutz muss erhalten bleiben!

Die Bundesbetriebsgruppentagung BARMER beriet am 24./25.04.2018 in Berlin über den aktuellen Stand der Zukunftstarifverhandlungen. Die Arbeitgeber haben in den Verhandlungen Vorschläge zu folgenden Themenpaketen unterbreitet:

  • Vereinbarkeit Familie und Beruf
  • Lebensarbeitszeitkonten
  • Nachteilsausgleich (Beurlaubung, Altersteilzeit)
  • Veränderungen der Zumutbarkeitskriterien im Falle von Rationalisierungen
  • Betriebsbedingte Kündigung

 Die Bundesbetriebsgruppentagung beriet eingehend über die Themenpakete und legte u.a. folgende Standpunkte fest:

ü  Zukunftsthemen sollen unabhängig von Strukturveränderungen verhandelt werden!

Die Arbeitgeberseite unterbreitet durchaus bedenkenswerte Vorschläge, wie z.B. die Möglichkeit der Vereinbarung von Lebensarbeitszeitkonten, eine bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf, attraktivere Regelungen zur Beurlaubung und den Wegfall der jahrgangsbezogenen Grenzen bei der Altersteilzeit. Die Arbeitgeberseite hat aber zu Beginn der Verhandlungen auch deutlich gemacht, dass sie die Zeit bis zu den nächsten Umstrukturierungen für die Verhandlung des Zukunftstarifvertrages nutzen will. Eine solche Verknüpfung von Zukunftsthemen und möglicher Umstrukturierung sieht die Bundesbetriebsgruppentagung kritisch.

ü  Zumutbarkeit der angebotenen Stelle: Die Erreichbarkeit mit öffentlichen Verkehrsmitteln soll wie bisher bestehen bleiben!

Die Arbeitgeberseite will im Falle von Rationalisierungsmaßnahmen die Zumutbarkeit der täglichen Fahrt zur neuen Arbeitsstelle dahingehend ändern, dass das Kriterium der Erreichbarkeit mit öffentlichen Verkehrsmitteln (zweieinhalb Stunden hin und zurück) gestrichen wird. Die Streichung dieses seit Jahrzehnten festgelegten Kriteriums ist für die Bundesbetriebsgruppentagung nicht plausibel, die bei Streichung geltende Grenze von maximal 50 km von der Wohnung des/der Beschäftigten entfernten Arbeitsstelle entspricht nicht der Wirklichkeit des Pendelns mit Bahn und Bus. Unsere Befürchtung: Mit einem Streichen der Kriterien entlastet sich die Arbeitgeberseite von Ihrer Pflicht, den Beschäftigten einen zumutbaren Arbeitsplatz anzubieten. Eine Trennung von Beschäftigten im Falle einer neuen Umstrukturierung wäre leichter!

ü  Der besondere Kündigungsschutz muss erhalten bleiben!

Die Arbeitgeberseite will die Möglichkeit einer ordentlichen Kündigung auch von Beschäftigten mit besonderem Kündigungsschutz (ab 20 Jahre Beschäftigungszeit) vereinbaren. In der Verhandlung am 14.02.2018 stieß dieser Arbeitgebervorschlag auf scharfe Ablehnung der DHV-Verhandlungskommission. Die Bundesbetriebsgruppentagung hat der DHV-Verhandlungskommission den Rücken gestärkt. Was ist der besondere Kündigungsschutz überhaupt noch wert, wenn den Beschäftigten ordentlich gekündigt werden kann? Nichts! Deshalb lehnt die DHV den Arbeitgebervorschlag ab!

Tarifinformation: KKH

Betriebliche Altersversorgung: Wird der Tarifvertrag (Anlage 7) gekündigt?

Alle bisherigen Gespräche/Verhandlungen (zuletzt am 9.5.2018) zur Reform der betrieblichen Altersversorgung  zwischen DHV und KKH führten bisher zu keinem  konkreten Ergebnis. Dies bedauern wir sehr. 

Die Verhandlungen wurden von Seiten  DHV zielgerichtet und lösungsorientiert geführt. Dabei standen die Sorgen der Beschäftigen um Ihre betriebliche Altersversorgung immer im  Focus unseres Handelns.

Jetzt droht der Arbeitgeber aber, den Tarifvertrag zu kündigen!                                   

An einem tariflosen Zustand darf und kann jedoch niemand Interesse haben. Arbeitgeber und alle Gewerkschaften müssen bestehende Verhandlungsspielräume ausnutzen.    

Der DHV setzt in allen Verhandlungen folgende Schwerpunkte:

  • Die Zukunftsfähigkeit und Attraktivität der betrieblichen AV und letztlich auch der KKH muss sicherstellt werden!
  • Auch unter schwierigen Rahmenbedingungen kann es eine zukunftsfähige Altersversorgung mit moderaten Beiträgen und einer weiterhin attraktiven Garantieverzinsung geben!
  • In erworbene Anwartschaften aus VBL und Anlage 7 darf nicht eingegriffen werden!
  • Die Meinungen und Ideen der Beschäftigten aus den vorangegangenen Befragungen und Diskussionen müssen in den Verhandlungsprozess einbezogen werden!

Es geht um Ihre Zukunft! Unterstützen Sie die Tarifkommission  durch Vorschläge, Ideen oder auch konstruktiver Kritik.

BARMER Tarifabschluss unter Erklärungsvorbehalt

DHV und BARMER haben sich am 02.03.2018 auf einen Abschluss mit folgenden Inhalten verständigt:

• Erhöhung der Gehälter einschließlich der Aufrückungszulagen:
  2,5 % zum 01.02.2018
  2,0 % zum 01.04.2019
• Erhöhung der Rufbereitschaftsvergütung entsprechend der Gehaltserhöhungen
• Erhöhung der Auszubildendenvergütung um 60 € ab dem 01.02.2018
• Laufzeit des Gehaltstarifvertrages bis zum 31.12.2019 (23 Monate)

Der Abschluss steht unter dem Vorbehalt einer Erklärungsfrist bis zum 23.03.2018.

Die DHV-Verhandlungskommission hat diesem Kompromiss mit Bauchschmerzen zugestimmt. Das Ziel einer Gehaltserhöhung mit einer 3 vor dem Komma konnte nicht erreicht werden. Auch war die Arbeitgeberseite nicht bereit, der DHV-Forderung nach einer Einmalzahlung für DHV-Mitglieder zu entsprechen.

Dennoch ist das Verhandlungsergebnis aus Sicht der Verhandlungskommission akzeptabel. Die Gehaltserhöhung für 2018 liegt über der für Deutschland prognostizierten Inflationsrate von 1,5 %. Der Abschluss beschert den Beschäftigten der BARMER damit einen deutlichen Reallohnzuwachs. Auch die zweite Gehaltserhöhungsstufe von 2,0 % ist durchaus im Bereich des Akzeptablen. Die Chancen auf einen Reallohnzuwachs auch in 2019 sind durchaus gegeben.

Erfreulich ist die deutliche Erhöhung der Auszubildendenvergütungen in Höhe von 60 €.bedeuten in Prozente umgerechnet Erhöhungen von:
    1. Ausbildungsjahr etwa 6,3 %
    2. Ausbildungsjahr etwa 5,8 %
    3. Ausbildungsjahr etwa 5,4 %

Mit diesem Abschluss steigert die BARMER ihre Attraktivität für Auszubildende, das ist eine wichtige Voraussetzung im Kampf um die immer weniger werdende Anzahl von jungen Fachkräften.

DAK-Gesundheit – DHV-Eingruppierungsforderungen Anlage 5

die DHV-Tarifkommission DAK-Gesundheit erörterte am 01.03.2018 mit dem Arbeitgeber die berechtigten Forderungen der DHV zur Anlage 5 DAK-TV (Eingruppierungen).

Seit ProDAK wurden zahlreiche neue Stellen geschaffen. Aufgaben und Tätigkeiten vorhandener Stellen haben sich verändert. Seit Jahren forderte die DHV den Arbeitgeber zu Verhandlungen auf. Wir berichteten darüber in diversen DHV Informationen.

Im Gesprächstermin am 01.03.2018 konnte in vielen Fällen Einigkeit erzielt werden. In anderen Fällen bedarf es weiterer Gespräche.

Exemplarisch hier ein Auszug der Stellen wo noch keine Einigung erzielt werden konnte:

Kundenberater DHV fordert VG 7

KB Pflegeberatung und Pflegeberater DHV fordert mindestens VG 7

Sb VTR und Sb Firmenkundenvertrieb DHV fordert VG 6

DigiZ Mitarbeiter Postausgang DHV fordert VG 3

DigiZ Mitarbeiter Arbeitsvorbereitung und Scan DHV fordert VG 2

Sachbearbeiter/in im Team 10 DHV fordert mindestens VG 7

Die DHV Tarifkommission begrüßt es, das der Arbeitgeber die seit langem bestehende DHV-Forderung auf- 
gegriffen hat und bereits interne Ermittlungen veranlasst hat. Wir erwarten gespannt das Ergebnis.

Bezirksleiter Partnervertrieb und Referent Partnervertrieb
DHV schließt sich der Forderung des HPR an und fordert eine höhere Vergütungsgruppe.

Auch in der Zentrale warten ca. 200 Stellen auf eine tarifvertragliche Regelung.
Die DHV fordert den AG auf, über die Anlage 5 „C Hauptgeschäftsstelle, C1 Hauptgeschäftsstelle ohne da- 
tenverarbeitungsspezifische Tätigkeitsbeispiele“ zu verhandeln.

Die Gespräche werden fortgesetzt.

BARMER -Tarifverhandlungen zum Gehalt und zum Zukunftstarifvertrag fortgesetzt

DHV und BARMER setzten am 14.02.2018 in Wuppertal die Gehaltstarifverhandlungen und die Verhandlungen zum Zukunftstarifvertrag fort. Die Arbeitgeberseite unterbreitete ein zweites Gehaltsangebot:

• Einmalzahlung für Februar 2018: Beschäftigte 100 € / Auszubildende 50 €
• Lineare Gehaltserhöhungen: 2,0 % ab 01.03.2018 und 1,8 % ab 01.03.2019
• Erhöhung der Auszubildendenvergütungen: 50 € zum 01.03.2018
• Laufzeit: 24 Monate

Die DHV-Verhandlungskommission lehnt das verbesserte Gehaltsangebot ab! Es ist noch weit von einem konsensfähigen Angebot entfernt. Eine Annäherung der Positionen von DHV und BARMER konnte nicht erreicht werden. Die Gehaltstarifverhandlungen werden am 02.03.2018 fortgesetzt.

Zukunftstarifvertrag:
! Die BARMER strebt die Möglichkeit der betriebsbedingten Kündigungen auch für Beschäftigte mit besonderem Kündigungsschutz an!
Die Arbeitgeberseite legte der DHV-Verhandlungskommission ein Arbeitspaket mit der Überschrift „betriebsbedingte Kündigungen“ vor. Im Zukunftstarifvertrag will sie Verfahrensregelungen für den Fall von betriebsbedingten Kündigungen festgelegen: 
• Die Kündigung soll ausdrücklich die ultima ratio sein, die Aufrechterhaltung des Arbeitsverhältnisses soll Vorrang vor dessen Beendigung haben.
• Die Arbeitgeberseite will die Möglichkeit vereinbaren, auch Beschäftigten mit besonderem Kündigungsschutz nach Nr. 6.2 Abs. 1 MTV kündigen zu können! 
• Die Auswahl der zu Kündigenden soll nach den arbeitgeberseitigen Vorstellungen innerhalb bestimmter Altersgruppen und nach sozialen Gesichtspunkten vorgenommen werden. Herausgenommen werden sollen bestimmte Beschäftigte aus betrieblichen Gründen. Für die Auswahl sollen nach arbeitgeberseitigen Vorstellungen Altersgruppen (unter 20 Jahre, 20 bis unter 30 Jahre usw.) gebildet werden. Innerhalb der Alterskohorte soll die Auswahl nach einem bestimmten Punkteschema erfolgen.

Dieses Arbeitspaket ist eines der heikelsten Themen der Zukunftstarifverhandlungen. DHV und BARMER stehen erst am Beginn der Verhandlungen, die DHV-Verhandlungskommission nahm das Arbeitspaket erst einmal zur Kenntnis in die interne Beratung. Die DHV-Verhandlungskommission brachte aber bereits eines auf den Punkt: Was für einen Wert hat der besondere Kündigungsschutz überhaupt noch, wenn im Fall der ultima ratio die unter diesen besonderen Schutz fallenden Beschäftigten mit der Möglichkeit der betriebsbedingten Kündigung rechnen müssen?

! Arbeitspaket „Zumutbarkeit“
Die Arbeitgeberseite legte ein Arbeitspaket zur Zumutbarkeit von Versetzungen vor. Nach ihren Vorstellungen soll bei Versetzungen in eine andere Dienststelle an einem anderen Ort der Radius der Erreichbarkeit maximal 50 km entfernt von der Wohnung des/der Beschäftigten oder maximal 25 km von der bisherigen Dienststelle betragen. Die Erreichbarkeit mit öffentlichen Verkehrsmitteln soll als Kriterium wegfallen.
Die DHV-Verhandlungskommission nahm dieses Arbeitspaket erst einmal zur Kenntnis. Sie äußerte sich in einer ersten Stellungnahme kritisch zum Wegfall des Kriteriums „Erreichbarkeit mit öffentlichen Verkehrsmitteln“. Den Vorschlag der DHV-Verhandlungskommission, vor einem zumutbaren Umzug die Prüfung der Möglichkeit eines Homeoffices zu verankern, nahm die Arbeitgeberseite in die internen Beratungen mit.

Auftakt Gehaltstarifverhandlungen Barmer

Am 16.01.2018 fand der Auftakt der Gehaltstarifverhandlungen zwischen DHV und BARMER statt.

Unsere Forderung: 5,0 % mehr Gehalt

Unsere Begründung

Entgegnung Arbeitgeber

ü  Die Inflation zieht wieder an: die offizielle Inflationsrate liegt bei 1,7 %, die gefühlte deutlich drüber.

ü  Unser Ziel ist ein spürbarer Reallohnzuwachs.

ü  Nach den Belastungen des Projekts „aufbruch“ haben die Beschäftigten eine deutliche Gehaltserhöhung verdient. Mit der erfolgten Umstrukturierung ist auch Verteilmasse vorhanden.

  • Ja, infolge des Projekts „aufbruch“ sind den Beschäftigten höhere Kostenentstanden. Aber diese werden durch den Tarifvertrag für einen Übergangszeitraum abgefedert.
  • Ja, die Beschäftigten müssen am Erfolg beteiligt werden. Der Erfolg ist aber endlich.
  • Die Herausforderungen für die BARMER in 2018 – ein stabiler Beitragssatz unter den Bedingungen eines zu erwartenden leicht negativen Abschlusses – lassen nur einen Abschluss in einem angemessenen Rahmen zu.

Unsere Forderung: 5,0 % mehr Auszubildendenvergütung

Unsere Begründung

Entgegnung Arbeitgeber

ü  Die Auszubildenden sind die Zukunft der Kasse. Nur mit einem attraktiven Ausbildungsniveau kann die BARMER neue Auszubildende gewinnen und diese dauerhaft an sich binden. Eine deutliche Steigerung der Auszubildendenvergütung ist daher ein unbedingtes Muss!

  • Die BARMER spürt den zunehmenden Mangel an qualifizierten jungen Menschen.
  • Die Arbeitgeberseite ist deshalb bereit, die Auszubildendenvergütungen überproportional anzuheben.

Arbeitgeberangebot:

  • Gehaltserhöhungen: Ab 01.02.2018 um 2,0 %  und ab 01.03.2019 um 1,5 %
  • Erhöhung der Auszubildendenvergütungen ab 01.02.2018 um mtl. 50,00
  • Laufzeit bis 31.03.2020 (26 Monate)

Dieses Angebot haben wir als unzureichend abgelehnt!