BARMER Tarifabschluss unter Erklärungsvorbehalt

DHV und BARMER haben sich am 02.03.2018 auf einen Abschluss mit folgenden Inhalten verständigt:

• Erhöhung der Gehälter einschließlich der Aufrückungszulagen:
  2,5 % zum 01.02.2018
  2,0 % zum 01.04.2019
• Erhöhung der Rufbereitschaftsvergütung entsprechend der Gehaltserhöhungen
• Erhöhung der Auszubildendenvergütung um 60 € ab dem 01.02.2018
• Laufzeit des Gehaltstarifvertrages bis zum 31.12.2019 (23 Monate)

Der Abschluss steht unter dem Vorbehalt einer Erklärungsfrist bis zum 23.03.2018.

Die DHV-Verhandlungskommission hat diesem Kompromiss mit Bauchschmerzen zugestimmt. Das Ziel einer Gehaltserhöhung mit einer 3 vor dem Komma konnte nicht erreicht werden. Auch war die Arbeitgeberseite nicht bereit, der DHV-Forderung nach einer Einmalzahlung für DHV-Mitglieder zu entsprechen.

Dennoch ist das Verhandlungsergebnis aus Sicht der Verhandlungskommission akzeptabel. Die Gehaltserhöhung für 2018 liegt über der für Deutschland prognostizierten Inflationsrate von 1,5 %. Der Abschluss beschert den Beschäftigten der BARMER damit einen deutlichen Reallohnzuwachs. Auch die zweite Gehaltserhöhungsstufe von 2,0 % ist durchaus im Bereich des Akzeptablen. Die Chancen auf einen Reallohnzuwachs auch in 2019 sind durchaus gegeben.

Erfreulich ist die deutliche Erhöhung der Auszubildendenvergütungen in Höhe von 60 €.bedeuten in Prozente umgerechnet Erhöhungen von:
    1. Ausbildungsjahr etwa 6,3 %
    2. Ausbildungsjahr etwa 5,8 %
    3. Ausbildungsjahr etwa 5,4 %

Mit diesem Abschluss steigert die BARMER ihre Attraktivität für Auszubildende, das ist eine wichtige Voraussetzung im Kampf um die immer weniger werdende Anzahl von jungen Fachkräften.

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