Betriebliche Altersversorgung: Wird der Tarifvertrag (Anlage 7) gekündigt?
Alle bisherigen Gespräche/Verhandlungen (zuletzt am 9.5.2018) zur Reform der betrieblichen Altersversorgung zwischen DHV und KKH führten bisher zu keinem konkreten Ergebnis. Dies bedauern wir sehr.
Die Verhandlungen wurden von Seiten DHV zielgerichtet und lösungsorientiert geführt. Dabei standen die Sorgen der Beschäftigen um Ihre betriebliche Altersversorgung immer im Focus unseres Handelns.
Jetzt droht der Arbeitgeber aber, den Tarifvertrag zu kündigen!
An einem tariflosen Zustand darf und kann jedoch niemand Interesse haben. Arbeitgeber und alle Gewerkschaften müssen bestehende Verhandlungsspielräume ausnutzen.
Der DHV setzt in allen Verhandlungen folgende Schwerpunkte:
- Die Zukunftsfähigkeit und Attraktivität der betrieblichen AV und letztlich auch der KKH muss sicherstellt werden!
- Auch unter schwierigen Rahmenbedingungen kann es eine zukunftsfähige Altersversorgung mit moderaten Beiträgen und einer weiterhin attraktiven Garantieverzinsung geben!
- In erworbene Anwartschaften aus VBL und Anlage 7 darf nicht eingegriffen werden!
- Die Meinungen und Ideen der Beschäftigten aus den vorangegangenen Befragungen und Diskussionen müssen in den Verhandlungsprozess einbezogen werden!
Es geht um Ihre Zukunft! Unterstützen Sie die Tarifkommission durch Vorschläge, Ideen oder auch konstruktiver Kritik.