BARMER -Tarifverhandlungen zum Gehalt und zum Zukunftstarifvertrag fortgesetzt

DHV und BARMER setzten am 14.02.2018 in Wuppertal die Gehaltstarifverhandlungen und die Verhandlungen zum Zukunftstarifvertrag fort. Die Arbeitgeberseite unterbreitete ein zweites Gehaltsangebot:

• Einmalzahlung für Februar 2018: Beschäftigte 100 € / Auszubildende 50 €
• Lineare Gehaltserhöhungen: 2,0 % ab 01.03.2018 und 1,8 % ab 01.03.2019
• Erhöhung der Auszubildendenvergütungen: 50 € zum 01.03.2018
• Laufzeit: 24 Monate

Die DHV-Verhandlungskommission lehnt das verbesserte Gehaltsangebot ab! Es ist noch weit von einem konsensfähigen Angebot entfernt. Eine Annäherung der Positionen von DHV und BARMER konnte nicht erreicht werden. Die Gehaltstarifverhandlungen werden am 02.03.2018 fortgesetzt.

Zukunftstarifvertrag:
! Die BARMER strebt die Möglichkeit der betriebsbedingten Kündigungen auch für Beschäftigte mit besonderem Kündigungsschutz an!
Die Arbeitgeberseite legte der DHV-Verhandlungskommission ein Arbeitspaket mit der Überschrift „betriebsbedingte Kündigungen“ vor. Im Zukunftstarifvertrag will sie Verfahrensregelungen für den Fall von betriebsbedingten Kündigungen festgelegen: 
• Die Kündigung soll ausdrücklich die ultima ratio sein, die Aufrechterhaltung des Arbeitsverhältnisses soll Vorrang vor dessen Beendigung haben.
• Die Arbeitgeberseite will die Möglichkeit vereinbaren, auch Beschäftigten mit besonderem Kündigungsschutz nach Nr. 6.2 Abs. 1 MTV kündigen zu können! 
• Die Auswahl der zu Kündigenden soll nach den arbeitgeberseitigen Vorstellungen innerhalb bestimmter Altersgruppen und nach sozialen Gesichtspunkten vorgenommen werden. Herausgenommen werden sollen bestimmte Beschäftigte aus betrieblichen Gründen. Für die Auswahl sollen nach arbeitgeberseitigen Vorstellungen Altersgruppen (unter 20 Jahre, 20 bis unter 30 Jahre usw.) gebildet werden. Innerhalb der Alterskohorte soll die Auswahl nach einem bestimmten Punkteschema erfolgen.

Dieses Arbeitspaket ist eines der heikelsten Themen der Zukunftstarifverhandlungen. DHV und BARMER stehen erst am Beginn der Verhandlungen, die DHV-Verhandlungskommission nahm das Arbeitspaket erst einmal zur Kenntnis in die interne Beratung. Die DHV-Verhandlungskommission brachte aber bereits eines auf den Punkt: Was für einen Wert hat der besondere Kündigungsschutz überhaupt noch, wenn im Fall der ultima ratio die unter diesen besonderen Schutz fallenden Beschäftigten mit der Möglichkeit der betriebsbedingten Kündigung rechnen müssen?

! Arbeitspaket „Zumutbarkeit“
Die Arbeitgeberseite legte ein Arbeitspaket zur Zumutbarkeit von Versetzungen vor. Nach ihren Vorstellungen soll bei Versetzungen in eine andere Dienststelle an einem anderen Ort der Radius der Erreichbarkeit maximal 50 km entfernt von der Wohnung des/der Beschäftigten oder maximal 25 km von der bisherigen Dienststelle betragen. Die Erreichbarkeit mit öffentlichen Verkehrsmitteln soll als Kriterium wegfallen.
Die DHV-Verhandlungskommission nahm dieses Arbeitspaket erst einmal zur Kenntnis. Sie äußerte sich in einer ersten Stellungnahme kritisch zum Wegfall des Kriteriums „Erreichbarkeit mit öffentlichen Verkehrsmitteln“. Den Vorschlag der DHV-Verhandlungskommission, vor einem zumutbaren Umzug die Prüfung der Möglichkeit eines Homeoffices zu verankern, nahm die Arbeitgeberseite in die internen Beratungen mit.

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